DE69922577T2 - Epoxydharzzusammensetzungen und damit eingekapselte Halbleiteranordnungen - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Epoxidharzzusammensetzungen, die schnellhärtend und gut formbar sind und zu verlässlichen Produkten härten ohne dass sie nachgehärtet werden müssen. Die Erfindung betrifft auch Halbleitervorrichtungen, die mit im gehärteten Zustand befindlichen Zusammensetzungen eingekapselt sind.
  • Stand der Technik
  • Die derzeit in Verwendung befindlichen Halbleitervorrichtungen sind hauptsächlich in Harz eingekapselte Dioden, Transistoren, Chips für integrierte Schaltungen (IC), Chips für große integrierte Schaltungen (LSI) und Chips für sehr große integrierte Schaltungen (VLSI). Die Einkapselung mit Harz erfolgt üblicherweise mit Epoxidharzzusammensetzungen, weil Epoxidharze, verglichen mit anderen warmhärtenden Harzen, überlegene Eigenschaften (z. B. Formbarkeit, Adhäsion, elektrische Eigenschaften, mechanische Eigenschaften und Feuchtigkeitsbeständigkeit) bieten.
  • Aus Gründen der Kosten- und Energieersparnis besteht eine steigende Nachfrage nach Epoxidharzusammensetzungen mit vergleichbaren Gießeigenschaften, einschließend eine schnelle Aushärtung und Härten zu verlässlichen Produkten, welche ohne Nachhärtung verwendet werden können.
  • Wird jedoch zur Erzielung schnellhärtender Eigenschaften der Katalysatoranteil erhöht, weisen die resultierenden Epoxidharze viele Nachteile auf, einschließlich einer verkürzten Gelzeit und einer erhöhten Schmelzviskosität, welche eine unvollständige Füllung, Hohlräume und Golddrahtverschiebungen verursachen. Darüber hinaus besitzen diese Zusammensetzungen eine schlechte Lagerstabilität und liefern eine weniger verlässliche Einkapselung von Halbleitervorrichtungen.
  • JP 07196773 A betrifft ein Gießmaterial zum Versiegeln elektronischer Teile, unfassend ein Epoxidharz-Gießmaterial, welches 4,4'-Bis(2,3-epoxypropoxy)-3,3',5,5'-Tetramethylbiphenyl (A), Poly-p-vinylphenol (B) mit einem Mw bis zu 1500, einem Mn bis zu 1000, sowie auch einen anorganischen Füllstoff umfasst.
  • JP 05036867 A betrifft eine Halbleitervorrichtung, welche mit einer Zusammensetzung versiegelt ist, welche ein Epoxidharz umfasst, das durch Umsetzung von 4,4'-Dihydroxybiphenyl oder 4,4'-Dihydroxy-3,3',5,5'-tetramethylbiphenyl mit einem Überschuss von Epihalogenhydrin oder durch Umsetzung eines Hydroxybiphenyls mit einem Überschuss an Epihalogenhydrin hergestellt wurde, worin das Epoxidharz einen Mw/Mn-Wert von 1,0–1,5 aufweist, (B) einem Härter und (C) einem anorganischen Füllstoff.
  • JP 63301218 A betrifft eine Epoxidharzzusammensetzung, umfassend (a) ein Epoxidharz vom Novolak-Typ mit einem Mw/Mn von 1,1–1,5 und einer zweibasische Einheit mit eines Gehalt von unter 5 Gew.-% und (b) Härtungsmittel.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Epoxidharzzusammensetzung vorzusehen, welche leicht gießbar ist und keiner Nachhärtung bedarf. Eine andere Aufgabe ist es, eine verlässliche Halbleitervorrichtung bereitzustellen, welche mit der Zusammensetzung im gehärteten Zustand eingekapselt ist.
  • Betrachtet man eine Epoxidharzzusammensetzung, welche ein Epoxidharz, einen Härter und einen anorganischen Füllstoff bei hoher Füllung mit anorganischem Füllstoff umfasst, hat der Erfinder gefunden, dass, wenn entweder das Epoxidharz oder der Härter oder beide eine spezielle Molekulargewichtsverteilung besitzen und die Änderung der Glasübergangstemperatur, welche die Produkte zwischen wie-gegossen und wie-nachgehärtet aufweisen, einen Mindestwert besitzt, die resultierende Epoxidharzzusammensetzung eine gute Gießfähigkeit und Lagerstabilität besitzt und ohne Nachhärtung verwendet werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Epoxidharzzusammensetzung bereit, umfassend ein Epoxidharz vom Novolak-Typ, ein Phenolharz-Härtungsmittel vom Novolak-Typ und einen anorganischen Füllstoff als wesentliche Komponenten. (A) mindestens eines aus dem Epoxidharz und dem Härtungsmittel weist eine solche Molekulargewichtsverteilung auf, dass die durchschnittliche Dispersität Mw/Mn, definiert als ein gewichtsmittleres Molekulargewicht MW geteilt durch ein zahlenmittleres Molekulargewicht Mn, weniger als 1,6 beträgt, und der Gehalt einer Zweikern-Verbindung weniger als 8 Gew.-% beträgt und der Gesamtgehalt an sieben- und mehrkernigen Verbindungen weniger als 32 Gew.-% beträgt. (B) der anorganische Füllstoff in einer Menge von mindestens 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung vorliegt. (C) Wird die Zusammensetzung bei 180°C während 90 Sekunden zu einem primären Produkt mit einer ersten Glasübergangstemperatur Tg1 gehärtet und das primäre Produkt bei 180°C während 5 Stunden zu einem sekundären Produkt mit einer zweiten Glasübergangstemperatur Tg2 nachgehärtet, genügt die erste und die zweite Glasübergangstemperatur Tg1 und Tg2 der folgenden Beziehung: (Tg2 – Tg1)/Tg2 < 0,1.
  • Der Einfachheit halber wird die Glasübergangstemperatur oft als Tg abgekürzt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Das hierin verwendete Epoxidharz besitzt mindestens zwei Epoxygruppen pro Molekül und ist ein Exoxidharz vom Novolak-Typ, wobei Epoxycresol-Novolakharze aus Kosten- und Gießbarkeitsgründen bevorzugt sind.
  • Die Epoxidharze sollten vorzugsweise einen Erweichungspunkt von 50 bis 120°C und ein Epoxidäquivalent von 100 bis 400 besitzen. Epoxidharze mit einem Erweichungspunkt von niedriger als 50°C neigen beim Gießen zur Billdung von Graten und Hohlräumen, was zu gehärteten Produkten mit einer niedrigeren Tg führen würde, wo hingegen Epoxidharze mit einem Erweichungspunkt von über 120°C zu viskos zum Gießen wären.
  • Werden die Epoxidharze zur Einkapselung von Halbleitervorrichtungen verwendet, ist es bevorzugt, dass der Gehalt an hydrolysierbarem Chlor bis zu 1000 ppm, weiter vorzugsweise bis zu 500 ppm und der Gehalt an Natrium und Kalium jeweils bis zu 10 ppm beträgt. Werden Halbleitervorrichtungen mit Zusammensetzungen eingekapselt, welche ein Epoxidharz mit mehr als 1000 ppm hydrolysierbarem Chlor oder mehr als 10 ppm Natrium oder Kalium enthalten, würden die eingekapselten Vorrichtungen bei der Langzeitlagerung unter feuchten Bedingungen einem Abfall der Feuchtigkeitsbeständigkeit erleiden.
  • Das Härtungsmittel für die Epoxidharze ist ein phenolisches Harz mit mindestens zwei phenolischen Hydroxylgruppen pro Molekül. Das Härtungsmittel ist ein phenolisches Harz vom Novolak-Typ, wobei phenolische Novolakharze aus Kosten- und Gießbarkeitsgründen bevorzugt sind. Amin-Härtungsmittel und Säureanhydrid-Härtungsmittel können in Kombination mit Phenolharzen ebenfalls verwendet werden.
  • Das Phenolharz-Härtungsmittel sollte vorzugsweise einen Erweichungspunkt von 60 bis 150°C, insbesondere von 70 bis 130°C und ein phenolisches Hydroxyläquivalent von 90 bis 250 besitzen. Werden die Phenolharze zur Einkapselung von Halbleitervorrichtungen verwendet, ist es bevorzugt, dass der Gehalt an Natrium und Kalium jeweils bis zu 10 ppm beträgt. Werden Halbleitervorrichtungen mit Zusammensetzungen eingekapselt, welche mehr als 10 ppm Natrium oder Kalium enthalten, würden die eingekapselten Vorrichtungen bei der Langzeitlagerung unter feuchten Bedingungen einem Abfall der Feuchtigkeitsbeständigkeit erleiden.
  • Das Härtungsmittel kann in beliebiger Menge abgemischt werden, so lange als die Menge ausreicht, um das Epoxidharz zu härten. Wird das oben erwähnte Phenolharz als Härtungsmittel verwendet, wird es vorzugsweise in solchen Mengen abgemischt, dass das Molverhältnis von phenolichen Hydroxylgruppen zu Epoxygruppen im Epoxidharz von 0,5 bis 1,5, insbesondere von 0,8 bis 1,2 reicht.
  • Um die Gießfähigkeit zu verbessern und die Nachhärtung zu erübrigen sollte gemäß der vorliegenden Erfindung entweder eines, vorzugsweise beide, das Epoxidharz und das Härtungsmittel, eine solche Molekulargewichtsverteilung aufweisen, dass (1) die durchschnittliche Dispersität Mw/Mn, definiert als ein gewichtsmittleres Molekulargewicht MW, geteilt durch ein zahlenmittleres Molekulargewicht Mn, weniger als 1,6 beträgt, und (2) der Gehalt einer Zweikern-Verbindung weniger als 8 Gew.-% beträgt und der Gesamtgehalt an sieben- und mehrkernigen Verbindungen weniger als 32 Gew.-% beträgt.
  • Bei einer durchschnittlichen Dispersität Mw/Mn von weniger als 1,6 wenn der Gehalt an Zweikern-Verbindung gleich oder größer als 8 Gew.-% beträgt, wird die Tg im gegossenen Zustand zu niedrig, und wenn der Gehalt an sieben- oder mehrkernigen Verbindungen gleich oder größer als 32 Gew.-% ist, wird die Schmelzviskosität zu hoch und gibt zu Schäden wie Drahtverschiebungen Anlass. Ist die durchschnittliche Dispersität Mw/Mn gleich oder größer als 1,6, wird selbst dann, wenn die Bedingung (2) erfüllt ist, die Härtungsreaktion uneinheitlich und die Reaktionsfähigkeit nimmt ab, was zur Abnahme der Tg und der Feuchtigkeitsbeständigkeit führt. Bei der weiter bevorzugten Molekulargewichtsverteilung beträgt die durchschnittliche Dispersität Mw/Mn 1,0 ≤ Mw/Mn ≤ 1,5, der Gehalt an Zweikern-Verbindung bis zu 7 Gew.-% und der Gesamtgehalt an sieben- und mehrkernigen Verbindungen bis zu 30 Gew.-%.
  • Der Ausdruck "Kern" im Epoxidharz oder im Härtungsmittel (d. h. Phenolharz) bezeichnet ein Benzolringskelett, welches im Molekül des Epoxidharzes oder des Phenolharzes als Härtungsmittel enthalten ist. Ein Biphenyl-Skelett und Naphthalin-Skelett werden zum Beispiel jeweils als "zweikernig" gezählt.
  • Der anorganische Füllstoff wird aus Füllstoffen gewählt, wie sie üblicherweise in Epoxidharzzusammensetzungen verwendet und in Mengen von mindestens 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung eingearbeitet werden. Der anorganische Füllstoff wird eingearbeitet, um den Ausdehnungskoeffizienten des Einkapselungsmittels zu reduzieren und damit die auf die Halbleitervorrichtung ausgeübte Spannung zu verringern. Für anorganische Füllstoffe typisch ist gebranntes Siliciumdioxid in gemahlener oder sphärischer Form und kristallines Siliciumdioxid, obwohl Aluminiumoxid, Siliciumnitrid, Aluminiumnitrid und andere Füllstoffe ebenfalls verwendet werden können.
  • Der anorganische Füllstoff besitzt vorzugsweise eine mittlere Teilchengröße von 3 bis 30 μm, insbesondere von 5 bis 20 μm. Die Füllung mit anorganischem Füllstoff beträgt mindestens 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung und typischerweise 70 bis 92 Gew.-%, insbesondere 75 bis 90 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung. Epoxidharzzusammensetzungen, welche mit weniger als 70 Gew.-% anorganischem Füllstoff gefüllt sind, besitzen einen hohen Ausdehnungskoeffizienten, üben größerer Spannungen auf die Halbleitervorrichtungen aus und verschlechtern daher die Eigenschaften der Vorrichtung. Darüber hinaus besitzen Epoxidharzzusammensetzungen, welche mit weniger als 70 Gew.-% anorganischem Füllstoff gefüllt sind, gleich nach dem Gießen eine niedrigere Tg als die vollständig gefüllten Zusammensetzungen.
  • Die mittlere Teilchengröße kann als Gewichtsmitteldurchmesser oder mittlerer Durchmesser mithilfe einer Teilchengrößenverteilungsmessvorrichtung wie einem Verfahrens auf der Basis eines Laserlichtstreuverfahrens bestimmt werden.
  • Um einen guten Kompromiss zwischen einer geringeren Ausdehnung gehärteter Produkte und der Gießfähigkeit der Zusammensetzungen zu erreichen wird die Verwendung von Abmischungen von Füllstoffen in sphärischer und gemahlener Form oder nur eines Füllstoffs in sphärischer Form empfohlen. Der anorganische Füllstoff wird vorzugsweise verwendet, nachdem er mit einem Kopplungsmittel, wie Silan-Kopplungsmitteln und Kopplungsmitteln in Form von Titanverbindungen, oberflächenbehandelt worden ist.
  • In der Zusammensetzung können. herkömmliche wohlbekannte Härtungsbeschleuniger wie organische Phosphorderivate und organische Stickstoffderivate verwendet werden. Die Verwendung von latenten Katalysatoren als Härtungsbeschleunigern ist besonders bevorzugt. Werden nicht-latente Härtungsbeschleuniger in ausreichender Menge verwendet, um ein schnelles Aushärtevermögen herbeizuführen, kann sich die Gießfähigkeit und Lagerstabilität der Zusammensetzungen verschlechtern. Der latente Katalysator kann aus den herkömmlichen wohlbekannten Katalysatoren gewählt werden, wie zum Beispiel aus tertiären Aminverbindungen und organischen Phosphorverbindungen.
  • Beispiele tertiärer Aminverbindungen schließen Aminverbindungen mit Alkyl- oder Aralkylgruppen in Form von an ein Stickstoffatom gebundenen Substituenten ein, wie Triethylamin, Benzyldimethylamin und α-Methylbenzyldimethylamin; Cycloamidinverbindungen und organische Säuresalze hiervon, wie 1.8-Diaza-bicylo[5,4,0]undecen-7 und sein Phenolsalz, Octansäuresalz und Ölsäuresalz; und Salze oder Komplexsalze von Cycloamidinverbindungen und quaternären Borverbindungen wie die nachstehende Verbindung:
    Figure 00060001
  • Beispiele organischer Phosphorverbindungen schließen ein: organische Phosphorverbindungen und deren Salze wie Triphenylphosphin, Tributylphosphin, Tri(p-toluyl)phosphin, Tri(p-methoxyphenyl)phosphin, Tri(p-ethoxyphenyl)phosphin, Triphenylphosphintriphenylborat und quaternäre Phosphoniumverbindungen und deren Salze wie Tetraphenylphosphoniumtetraphenylborat. Bevorzugt sind Triphenylphosphin und seine Derivate und Phenolsalze, quaternäre Phosphoniumsalze und Derivate von tertiären Aminen.
  • Der verwendete Gehalt an Härtungsbeschleuniger beträgt üblicherweise bis zu 10 T1., vorzugsweise 0,001 bis 10 T1., insbesondere 0,1 bis 4 Gew.-T1. pro 100 Gew.-T1. Epoxidharz. Weniger als 0,001 T1. Härtungsbeschleuniger wären manchmal zu wenig, um für ein schnelles Aushärtevermögen zu sorgen, wo hingegen mehr als 10 T1. eine zu hohe Aushärtegeschwindigkeit liefern würden, um brauchbare Teile zu gießen.
  • Um einer Epoxidharzzusammensetzung im gehärteten Zustand Flexibilität, Festigkeit und Bindevermögen zu verleihen, können Silizium-modifizierte aromatischen Copolymerharze wie Blockcopolymere von organischen Polysiloxanen und Epoxidharzen und Blockcopolymere von organischen Polysiloxanen und Phenolharzen, verschiedene synthetische organische Kautschuke, thermoplastische Harze wie Methacrylat-Styrol-Butadien-Copolymere und Styrol-Ethylen-Buten-Styrol-Copolymere, Silicon-Gel und Siliconkautschuk in feinverteilter Form zugegeben werden. Auch können die anorganischen Füllstoffe mit 2-Komponenten-Siliconkautschukverbindungen oder Silicon-Gel oberflächenbehandelt werden. Es sei erwähnt, dass die vorerwähnten Silicium-modifizierten aromatischen Copolymeren und Methylmethacrylat-Styrol-Butadien-Copolymeren auch zum Spannungsabbau bei Epoxidharzen dienen.
  • Der Anteil an Silicium-modifizertem aromatischem Harzcopolymer und/oder thermoplastischem Harz, welcher als Spannung abbauendes Mittel verwendet wird, beträgt üblicherweise bis zu 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% der Epoxidharzgesamtzusammensetzung. Weniger als 0,2% einer solchen Komponente würde manchmal für keine ausreichende Wärmeschockbeständigkeit sorgen, wo hingegen mehr als 10% die mechanische Festigkeit verringern würde.
  • Wird bei der Zusammensetzung der Erfindung eine verbesserte Feuchtigkeitsbeständigkeit und Lagerstabilität in der Wärme gewünscht, können ferner Trennmittel eingebaut werden wie modifiziertes Carnaubawachs, höhere Fettsäuren und synthetische Wachse, ebenso wie Silankopplungsmittel, Titankopplungsmittel, Antimonoxid und Phosphorverbindungen.
  • Die Epoxidharzzusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann durch Mischen der vorstehend beschriebenen Bestandteile in der Schmelze in einer geeigneten Anlage, wie einer beheizten Walzenmühle, einem Kneter oder einem kontinuierlichen Extruder hergestellt werden. Die Reihenfolge des Mischens der Bestandteile ist nicht kritisch.
  • Damit die Epoxidharzzusammensetzung verwendbar ist, ohne dass sie nachgehärtet werden muss, sollte die Zusammensetzung einem minimalen Unterschied bei der Glasüberganstemperatur zwischen ihrem gegossenen und ihrem nachgehärteten Produkt genügen. Speziell dann, wenn die Zusammensetzung zu einem ersten Produkt mit einer ersten Glasübergangstemperatur Tg1 gegossen (und gehärtet) ist und das erste Produkt dann zu einem zweiten Produkt mit einer zweiten Glasüberganstemperatur Tg2 nachgehärtet ist, sollte die Änderung von Tg, definiert als (Tg2 – Tg1)/Tg2, weniger als 0,1 betragen: (Tg2 – Tg1)/Tg2 < 0,1.
  • Die Tg1 des ersten oder wie-gegossenen Produkts ist die Glasübergangstemperatur, gemessen mithilfe der TMA (d. h. Thermo-Mechanische-Analyse) eines gegossenen und bei 180°C während 90 s gehärteten Probeteils (5 × 5 × 165 mm) unter Verwendung einer Transferspritzgussmaschine. Die Tg2 des zweiten oder wie-nachgehärteten Produkts ist die Glasübergangstemperatur der gleichen Probe, welche 5 Stunden bei 180°C nachgehärtet wurde.
  • Eine Tg-Änderung von mehr als 0,1 zeigt eine größere Differenz bei der Glasübergangstemperatur zwischen dem gegossenen und dem nachgehärteten Zustand an und liefert keine Epoxidharzzusammensetzung, welche ohne Nachhärtung verwendet werden kann. Nachdem mit Epoxidharzzusammensetzungen eingekapselte Halbleitervorrichtungen wegen der Wärmeentwicklung beim Betrieb oft einer Umgebung mit hoher Temperatur ausgesetzt sind, kann eine Zusammensetzungen mit einer Tg-Änderung von gleich oder größer als 0,1 ihre Tg während des Betriebs allmählich ändern, was zu einer Änderung verschiedener Eigenschaften, und was noch schlimmer ist, zum Verwerfen der Vorrichtung führt. Die Tg-Änderung beträgt vorzugsweise 0 bis 0,08.
  • Um sicher zu stellen, dass die Epoxidharzzusammensetzung ohne Nachhärtung ihre Leistung erbringt, sollte die Epoxidharzzusammensetzung einen nicht umgesetzten besitzen, wie durch den folgenden Ausdruck definiert: ΔH1/ΔH0 < 0,05
  • ΔH ist die Enthalpieänderung, d. h. die Reaktionsenergie, die erhalten wird, wenn die Epoxidharzzusammensetzung oder ihr erstes Härtungssprodukt mittels Differenzialabtastkolorimetrie (DSC) analysiert wird. ΔH0 ist die Enthalpie änderung, welche erhalten wird, wenn die nicht gehärtete Zusammensetzung mittels DSC analysiert wird, und ΔH1 ist die Enthalpieänderung, welche erhalten wird, wenn das erste, bei Härtung der Zusammensetzung bei 180°C während 90 Sekunden erhaltene Produkt, mittels DSC analysiert wird.
  • Vorausgesetzt, die mittels DSC gemessene Enthalpieänderung ΔH0 der nicht gehärteten Zusammensetzung entspricht, bis diese vollständig gehärtet ist, einer 100% Umwandlung, zeigt der obige Ausdruck an, dass das erste Produkt, welches durch Härtung bei 180°C während 90 Sekunden erhalten wurde, einen nicht umgesetzten Rest von weniger als 5% besitzt. ΔH1/ΔH0-Werte gleich oder größer als 0,05 zeigen an, dass die Härtungsreaktion des erstens Produkts nicht vollständig abgelaufen ist, so dass dann, wenn das erste Produkt wie-gegossen ohne Nachhärtung verwendet wird, dieses einem unerwünschten thermischen Abbau unterliegt und daher seine Eigenschaften ändert. Der bevorzugte ΔH1/ΔH0-Wert, das heißt der nicht umgesetzte Rest, beträgt bis zu 4,5%, insbesondere 0 bis 4,2%.
  • Die Tg-Änderung kann durch Wahl der Molekulargewichtsverteilung des Epoxidharzes und/oder des Härtungsmittels innerhalb der vorstehend spezifizierten Bereiche sowie durch die Wahl des Mischungsanteils des anorganischen Füllstoffs mit oder über 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung so gesteuert werden, dass sie in den vorstehend spezifizierten Bereich fällt. Der nicht umgesetzte Anteil kann, zusätzlich zu den obigen Auswahlkriterien, durch Beschränkung des Gehalts an Zweikern-Verbindung so gesteuert werden, dass er in den vorstehend spezifizierten Bereich von unter 8 Gew.-% fällt.
  • Die Epoxidharzzusammensetzungen der Erfindung können zur wirksamen Einkapselung von verschiedenen Arten von Halbleiterpackungen verwendet werden, einschließend DIP, Flachpackung, PLCC- und SO-Typen. Die Einkapselung kann nach üblichen Gießverfahren erfolgen, wie zum Beispiel Transferguss, Spritzguss und Gießen. Die Epoxidharzzusammensetzung wird vorzugsweise bei einer Temperatur von etwa 150 bis 190°C gegossen. Nachhärten ist effektiv unnötig, obwohl keine nachteiligen Probleme auftreten, wenn die Nachhärtung bei etwa 150 bis 185°C während ½ bis 16 Stunden erfolgt.
  • Es sind hiermit Epoxidharzzusammensetzungen beschrieben worden, welche schnellhärtend und erfolgreich zu vergießen sind und zu verlässlichen Produkten härten, ohne dass eine Nachhärtung erforderlich wäre. Die mit diesen Zusam mensetzungen eingekapselten Halbleitervorrichtungen sind im gehärteten Zustand folglich hochgradig zuverlässig.
  • Beispiele
  • Die folgenden Beispiele sind dazu vorgesehen die Erfindung zu veranschaulichen und nicht dazu vorgesehen deren Umfang zu beschränken. Alle Teile sind Gewichtsteile.
  • Beispiele 1–2 und Vergleichsbeispiele 1–3
  • Die Epoxidharzzusammensetzungen wurden unter Verwendung der in Tabelle 1 aufgeführten Epoxidharze und der in Tabelle 2 aufgeführten Phenolharze in den in Tabelle 3 angegebenen Kombinationen und Zugabe von 400 T1. einer Siliciumdioxidmischung hergestellt, bestehend aus 20 Gew.-% gebrochenen gebrannten Siliciumdioxid mit einer mittleren Teilchengröße von 10 μm, 75 Gew.-% sphärischem gebrannten Siliciumdioxid mit einer mittleren Teilchengröße von 0,5 μm, 10 T1. Antimontrioxid, 1,5 T1. E-Wachs, 1,0 T1. Ruß, 10 T1. bromiertem Epoxidphenol-Novolakharz mit einem Bromgehalt von 35,5 Gew.-% und einem Epoxidäquivalent von 283, und 1,0 T1. Glycidyloxypropyltrimethoxysilan. Die Mischungen wurden in einer beheizten Zweiwalzenmühle in der Schmelze gemahlen und mit Triphenylphosphin als Härtungsbeschleuniger in der Schmelze weiter gemahlen, dessen Menge in Tabelle 3 angegeben ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Menge Epoxidharz, Phenolharz und bromiertes Epoxyphenol-Novolakharz zusammen genommen 100 T1. ergibt, und dass das Molverhältnis von phenolischen Hydroxylgruppen im Phenolharz zu Epoxidgruppen in allen Epoxidharzen 1,0 betrug.
  • Die so erhaltenen Epoxidharzzusammensetzungen wurden auf die folgenden Eigenschaften hin untersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 aufgeführt.
  • (1) Spiralfluss
  • Der Spiralfluss wurde gemäß den EMMI-Standards durch Formschmelzen der Zusammensetzung bei 180°C und 6,86 106 Pa (70 kgf/cm2) gemessen.
  • (2) Heißhärteprüfung
  • Ein Stab mit der Abmessung 100 × 10 × 4 mm wurde bei 180°C und 6,86·106 Pa (70 kgf/cm2) während 90 Sekunden geformt. Die Härte wurde mit einem Barcol Penetrometer heiß gemessen.
  • (3) Glasübergangstemperatur Tg
  • Eine Prüfprobe mit den Abmessungen 5 × 5 × 15 mm wurde bei 180°C und 6,86·106 Pa (70 kgf/cm2) während 90 Sekunden geformt. Die Messung erfolgte durch Erhitzen der Prüfprobe mit einer Rate von 5°C/min mithilfe eines Dilatometers, was Tg1 lieferte. Die Prüfprobe wurde bei 180°C während 5 Stunden nachgehärtet, ehe die Messung auf ähnliche Weise mithilfe eines Dilatometers erfolgte, was Tg2 lieferte.
  • (4) Nicht umgesetzter Rest
  • Die Zusammensetzung wurde mittels DSC analysiert, um ΔH0 und ΔH1 zu bestimmen, woraus der nicht umgesetzte Rest ΔH1/ΔH0 berechnet wurde.
  • Es sie darauf hingewiesen, dass ΔH die Enthalpieänderung ist, welche erhalten wird, wenn die Epoxidharzzusammensetzung oder ihr erstes gehärtetes Produkt mittels DSC analysiert wird. ΔH0 ist die Enthalpieänderung, welche erhalten wird, wenn die ungehärtete Zusammensetzung mittels DSC analysiert wird, und ΔH1 ist die Enthalpieänderung, welche erhalten wird, wenn das beim Gießen der Zusammensetzung bei 180°C während 90 Sekunden erhaltene Produkt mittels DSC analysiert wird.
  • (5) Packungshohlräume
  • Sechs flache Quadpacks (QFP) von 14 × 20 × 2 mm wurden unter den Bedingungen: 180°C, 6,86·106 Pa (70 kgf/cm2) während einer Zeit von 90 Sekunden geformt. Innenhohlräume wurden mithilfe eines Ultraschallmaterialfehlerdetektors untersucht. Es wurden Hohlräume größer als 0,5 mm gezählt.
  • (6) Feuchtigkeitsbeständigkeit
  • Vierzig flache 100-Pin Quadpacks (QFP), einschließend einen IC-Stromkreis wurden unter den Bedingungen: 180°C, 6,86·106 Pa (70 kgf/cm2) während einer Zeit von 90 Sekunden geformt. Es erfolgte eine Druckkocherprüfung (PCT) bei 121°C während 1500 Stunden. Es wurden die Proben gezählt, deren Beständig keit um den Faktor 3 oder größer zunahm.
  • (7) Drahtfluss
  • Zehn 100-Pin OFP's wurden unter den gleichen Bedingungen wie unter (6) geformt. Es wurde die prozentuale Golddrahtverschiebung bestimmt. Für jede Packung wurde der Mittelwert der maximalen prozentualen Drahtverschiebung ermittelt. Tabelle 1
    Figure 00120001
    • Epoxidharz A ist ein epoxidiertes o-Cresolnovolakharz,
    • Epoxidharz B ist ein epoxidiertes Triphenolmethanharz;
    • Epoxidharz C ist ein epoxidiertes o-Cresolnovolakharz (eine Vergleich).
    Tabelle 2
    Figure 00120002
    • Phenolharz D ist ein Phenolnovolakharz,
    • Phenolharz E ist ein Phenolnovolakharz (ein Vergleich);
    • Phenolharz F ist ein Phenolnovolakharz (ein Vergleich).
  • Tabelle 3
    Figure 00130001
  • Die Werte in Tabelle 3 zeigen, dass Epoxidharzzusammensetzungen im Rahmen der Erfindung, verglichen mit den Epoxidharzzusammensetzungen nach dem Stand der Technik (Vergleichsbeispiele CE), ein verbessertes Härtungs- und Gießverhalten zeigen und selbst bei Verwendung ohne Nachhärtung verlässliche Gussteile liefern.
  • Die Zusammensetzung von Vergleichsbeispiel 1 zeigt aufgrund des hohen nicht umgesetzten Rests eine niedrige TG wie-gegossen und eine erhöhte Drahtverschiebung aufgrund des schlechten Fließens. Die Zusammensetzung von Vergleichsbeispiel 2 weist dank der erhöhten Menge an Härtungsbeschleuniger ein verbessertes Härteverhalten auf, jedoch auf Kosten von Drahtverschiebung und Drahtbruch. Die Zusammensetzung von Vergleichsbeispiel 3 verwendet ein Harz mit niedriger Viskosität, um das Fließverhalten zu verbessern, was jedoch die Härtung der Zusammensetzung behindert.
  • Beispiele 3–5 und Vergleichsbeispiel 4
  • Es wurden Epoxidharzzusammensetzungen wie in Beispiel 1 hergestellt, außer dass der Anteil an Siliciumdioxidabmischung geändert wurde, wie in Tabelle 4 wiedergegeben. Diese Zusammensetzungen wurden in ähnlicher Weise geprüft und lieferten die in Tabelle 4 gezeigten Ergebnisse.
  • Tabelle 4
    Figure 00140001
  • Wie aus Tabelle 4 ersichtlich, besitzen die Zusammensetzungen bei hoher Füllung mit anorganischen Füllstoffen eine hohe Tg wie-gegossen und sind demzufolge am besten zur Verwendung ohne Nachhärtung geeignet.

Claims (4)

  1. Epoxidharzzusammensetzung, umfassend ein Epoxidharz vom Novolak-Typ, ein Phenolharz-Härtungsmittel vom Novolak-Typ und einen anorganischen Füllstoff als wesentliche Komponenten, wobei (A) mindestens eines aus dem Epoxidharz und dem Härtungsmittel eine solche Molekulargewichtsverteilung aufweist, dass die durchschnittliche Dispersität Mw/Mn, definiert als ein gewichtsmittleres Molekulargewicht MW geteilt durch ein zahlenmittleres Molekulargewicht Mn, weniger als 1,6 beträgt, und der Gehalt einer Zweikern-Verbindung weniger als 8 Gew.-% beträgt und der Gesamtgehalt an sieben- und mehrkernigen Verbindungen weniger als 32 Gew.-% beträgt, (B) der anorganische Füllstoff in einer Menge von mindestens 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung vorliegt, und (C) wenn die Zusammensetzung bei 180°C während 90 Sekunden zu einem primären Produkt mit einer ersten Glasübergangstemperatur Tg1 gehärtet und das primäre Produkt bei 180°C während 5 Stunden zu einem sekundären Produkt mit einer zweiten Glasübergangstemperatur Tg2 nachgehärtet wird, die erste und die zweite Glasübergangstemperatur Tg1 und Tg2 der folgenden Beziehung genügen: (Tg2 – Tg1)/Tg2 < 0,1.
  2. Epoxidharzzusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Epoxidharz ein Epoxycresol-Novolakharz ist und das Härtungsmittel ein phenolisches Novolakharz ist.
  3. Epoxidharzzusammensetzung nach Anspruch 1, wobei eine Enthalpieänderung ΔH0, erhalten, wenn die Zusammensetzung durch Differenzialabtastkolorimetrie analysiert wird, und eine Enthalpieänderung ΔH1, erhalten, wenn das durch Härten der Zusammensetzung bei 180°C während 90 Sekunden erhaltene primäre Produkt durch Differenzialabtastkolorimetrie analysiert wird, der folgenden Beziehung genügen: ΔH1/ΔH0 < 0,05.
  4. Halbleitervorrichtung, eingekapselt mit der Epoxidharzzusammensetzung nach Anspruch 1 in einem gehärteten Zustand.
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