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Diese
Erfindung betrifft einen mobilen, freihändig bedienbaren Computer gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Bekanntlich
gibt es diverse Arten mobiler Computer, die am Körper getragen und ohne Einsatz der
Hände bedient
werden können.
Ein Merkmal dieser Computer aus dem Stand der Technik ist, dass sie
dem Benutzer während
des Gebrauchs eines vollkommen funktionsfähigen, am Körper tragbaren Computer die
Freiheit lassen, die Hände
für Reparaturarbeiten
oder zur Durchführung
anderer Tätigkeiten
einzusetzen. Ein wohlbekanntes, kommerziell erfolgreiches Modell
derartiger Computer ist der Mobile Assistant®, erhältlich von
der Xybernaut Corporation, Fairfax, VA, (U.S.A.). Mobile Assistant® ist
ein eingetragenes Warenzeichen der Xybernaut Corporation.
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Das
auf die Xybernaut Corporation übertragene
U.S.-Patent 5,305,244 beschreibt die Einzelheiten zum Mobile Assistant
® und
offenbart die Komponenten sowie die Funktionsweise derartiger am
Körper
tragbarer oder von Be-nutzer gehaltener Computer. Auch in der
EP 0 767 417 A1 sind
weitere Verbesserungen und Modifikationen eines am Körper tragbaren
Computers beschrieben und bean sprucht. Im U.S.-Patent Nr. 5,844,824
sind ohne Einsatz der Hände
betätigbare
Aktivierungsmittel für
am Körper tragbare
Computer beschrieben. Am Körper
tragbare Computer sind ferner in den U.S.-Patenten 5,285,398 und
5,491,651 beschrieben. In diesen beiden Patentschriften ist ein
Riemen- oder Gürtel-Computer
offenbart, der die Elemente oder Komponenten eines Computers enthält. Im U.S.-Patent
5,285,398 sind die Mehrzahl der Rechenelemente am Riemen bzw. Gürtel vorgesehen,
und ein flexibles Signalweiterleitungsmittel verbindet alle Rechenelemente.
Dabei wird eine Schutzabdeckung zur Umhüllung der Computerelemente
verwendet. Im U.S.-Patent 5,491,651 ist ein ähnlicher Riemen- oder Gürtel-Computer beschrieben,
bei dem das Signalweiterleitungsmittel, d.h. dessen Länge zwischen
zwei beliebigen Rechenelementen, größer als die Länge des am
Körper
tragbaren Teils zwischen zwei beliebigen Rechenelementen ist. Sowohl
bei U.S. 5,285,398 als auch bei U.S. 5,491,652 liegt der flexible
tragbare Computer in Form eines Riemens bzw. Gürtels mit um seinen Umfang
herum sequentiell angeordneten Rechenelementen vor.
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Ein
mobiler, freihändig
bedienbarer Computer gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist in der WO 98/20403 offenbart, der miteinander
verbundene Module hat, die auch an ein externes Peripheriegerät angeschlossen
werden können.
Die Module weisen Verbindungsanschlüsse mit Flachsteckern, die
z.B. durch entsprechende Kerben umrandet sind, zur Aufnahme von
Verbindern auf, beispielsweise Flachkabelverbindern, PC-Kartenverbindern
oder anderen Arten von Verbindern, die mit einem tragbaren oder einem
anderen Rechengerät
verwendbar sind, wobei ein Modul einen Chip aufweist, der ein MMS- Prozessor ist, welcher
vorteilhafterweise auf einem Aluminiumrohling oder einem Äquivalent
angeordnet sein kann, der vorzugsweise Wärme nach außen ableitet. Des weiteren
weisen die Module ein am Körper
getragenes lokales Netz (LAN), Audio- und Videokomponenten, einen
Flashspeicher etc. auf und funktionieren in Verbindung mit Ein-
und Ausgabegeräten,
z.B. Tastatur, Strichcodelesern, Maus, Mikrofon etc., Anzeigegeräten, z.B.
VGA-Monitoren, Flüssigbild-/Flüssigkristallanzeigen
und einer Batterie über
verdrahtete und/oder drahtlose Verbindungen.
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Ein
weiterer flexibler, am Körper
tragbarer Computer ist aus der WO 98/43145 bekannt, der aus einer
Laptopkonfiguration in eine tragbare Konfiguration und umgekehrt
konvertibel ist. Zur funktionsfähigen
Kommunikation mit einer Anzeige des Laptops oder eines persönlichen
Handcomputergeräts,
sei es im Taschenformat oder auch nicht, sind die diversen Rechenelemente
und die Batterie des am Körper tragbaren
Computers mittels Verbindern, Befestigungselementen und/oder auf
einem Träger und/oder
im Inneren eines Gehäuses
angeordnet. Natürlich
können
die Rechenelemente, die Batterie und der am Körper tragbare Computer vor
ihrem Einsatz in einer Laptopkonfiguration in zahlreichen Konfigurationen
am Körper
eingesetzt werden, um Tragekomfort und Nutzbarkeit zu erleichtern.
Deshalb weist der Rechner Mittel zur Anbringung an einem Benutzer,
insbesondere an dessen Oberkörper
oder Taille, auf.
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Bei
allen am Körper
tragbaren Computern aus dem Stand der Technik kommt es zu zwei eindeutigen
Problemen, nämlich
einerseits das Gewicht des Computeraufbaus und andererseits die
erzeugte Wärme.
Diese beiden Probleme fallen bei Desktop- oder Laptopcomputern nicht
ins Gewicht, da diese weder am Körper
des Benutzers getragen werden noch sich in Kontakt mit diesem befinden. Überdies ist
bei Allzweckcomputern die Konfiguration festgelegt und aus vordefinierten
Komponenten zusammengesetzt. Manche dieser Komponenten sind möglicherweise
für einige
gewünschte
Anwendungen gar nicht erst erforderlich.
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Es
ist daher die Aufgabe dieser Erfindung, einen Computeraufbau für einen
freihändig
bedienbaren Computer bereitzustellen, der ausschließlich aus erforderlichen
Komponenten konstruiert oder zusammengesetzt werden kann und nicht
durch unnötige Komponenten
einer festen Konfiguration schwerer gemacht wird, um einen neuartigen
modularen Wärmesenkenaufbau
und Zusammensetzungen zur Verwendung in einem am Körper getragenen
Computer für
die Ableitung von Wärme
aus dem Computerinneren bereitzustellen, einen leichtgewichtigen
modularen Computeraufbau mit einem Gehäuse mit belüfteten Computerfächern bereitzustellen,
wobei der Aufbau ein leichtgewichtiger wärmeverringernder modularer
Computeraufbau ist, der sich problemlos zusammenbauen und bequem
am Körper
tragen lässt, welcher
im Wesentlichen die sich im Aufbau anstauende Wärmemenge oder die den Körper des
Benutzers kontaktierende Wärmemenge
reduziert.
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Diese
und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden von den Merkmalen
von Anspruch 1 gelöst.
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Im
allgemeinen werden die voranstehende und andere Aufgaben durch Bereitstellung
eines mobilen, modularen, am Körper
getragenen Computers gelöst,
der eine Vielzahl von modularen Computergehäusen mit Mitteln zur Anbringung
der Computergehäuse
an einem Benutzer umfasst, wobei die modularen Computergehäuse im Wesentlichen
alle der Komponenten eines herkömmlichen
Rechners umfassen, wobei die modularen Gehäuse folgendes umfassen:
- A. ein Prozessor- oder Zentraleinheits- und
Schaltungsmodul;
- B. ein Peripheriegerätemodul,
beispielsweise ein PCMCIA-Gehäusemodul
einschließlich
einer mechanischen Schnittstelle für Peripheriegeräte;
- C. ein Modul zur Unterbringung eines abnehmbaren Speichermittels;
- D. ein ^Aktivierungsmodul;
- E. ein optionales Modul zur Unterbringung einer Steuermaus;
und
- F. ein Modul zur Unterbringung von I/O, Eingabe-Ausgabe-Elektronik;
- G. Module für
Kommunikationskomponenten; und
- H. ein separates oder innerhalb eines jeden Moduls vorhandenes
Strommodul.
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Ein
mobiler, am Körper
getragener Rechner, wie er durch Ausführungsformen beschrieben ist, umfasst
ein Computergehäuse,
das aus einem Zusammenbau mehrerer miteinander verbundener Module,
freihändig
bedienbarer Aktivierungsmittel und Mittel zur Anbringung des Computergehäuses an
einem Benutzer besteht. Das modulare Computergehäuse umfasst im Wesentlichen
alle der Komponenten eines herkömmlichen
Computers mit modularen Gehäusen
mit belüfteten
vorderen, hinteren, oberen, unteren und seitlichen Abschnitten.
Der hintere Abschnitt weist vorzugsweise Mittel zur Anbringung von Kabeln
auf, und die vorderen, hinteren, oberen und seitlichen Modulabschnitte
können
im Wesentlichen aus einem wärmeleitfähigen und
wärmeabführenden Material
konstruiert sein, wohingegen das oder die Modul (e) des unteren
Abschnitts im Wesentlichen aus einem wärmeisolierenden Material konstruiert
ist bzw. sind. Beim Tragen dieses Computers am Körper befindet sich der untere
Abschnitt am Körper
eines Benutzers. Wie bereits angemerkt wurde, unterscheiden sich
die bei mobilen, am Körper
getragenen Computern auftretenden Probleme vollkommen von denjenigen
von Desktopcomputern, feststehenden Computern oder Laptops. Am wichtigsten
dabei ist jedoch, dass die Zentraleinheit und andere Computerkomponenten
erhebliche Wärme
erzeugen, und, obwohl dies bei feststehenden Computern oder Laptops
nicht ins Gewicht fällt,
es zu einem Hauptproblem bei am Körper getragenen Computern wird,
da der Computer direkt am Körper
des Benutzers getragen wird. Es wurden bereits einige Versuche unternommen,
dieses Problem durch Verwendung von Isolierwesten oder -gürteln oder
durch starke Isolierung der Komponenten und/oder des Computergehäuses zu
lösen,
doch diese Versuche haben in den meisten Fällen zu einer Erhöhung der
Größe und des Gewichts
des Computers geführt.
Da Größe und Gewicht
auch wesentliche Faktoren bei am Körper getragenen Computern sind,
ließ sich
das Problem durch diese Versuche aus dem Stand der Technik nicht
lösen.
Vielmehr hatten diese weitere Probleme bezüglich Größe und Gewicht zur Folge.
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Die
modulare Konstruktion des vorliegenden Computeraufbaus lässt sich
als sicherer, am Körper getragener
Computer verwenden. Der Begriff „herkömmlicher Computer" bezeichnet in dieser
Offenbarung durchwegs jeden bekannten Computer mit sowohl erforderlichen
als auch optionalen Komponenten, wie sie heutzutage bekannt sind
und verwendet werden, zum Beispiel diejenigen von IBM, Dell, Apple,
Compaq, Toshiba, Micron, Hewlett-Packard, etc. Bei einer Ausführungsform
hat der modulare Computeraufbau dieser Erfindung ein aus mehreren
Modulen bestehendes Computergehäuse,
das sich in jeder beliebigen Kombination zusammensetzen lässt und im
zusammengesetzten Zustand um die Taille eines Benutzers herum getragen
werden kann und an seiner unteren oder inneren Seite (der an der
Taille des Benutzers anliegenden Seite) leicht gebogen sein kann,
um sich der Krümmung
des Körpers
des Benutzers anzupassen. Durch seine Dimensionen oder Fläche nimmt
der Aufbau nur einen relativ geringen Teil der Taille des Benutzers
ein. Somit umgibt er im Gegensatz zu den voranstehend erwähnten Modellen
Janik I und II nicht die gesamte Taille des Benutzers. Bei Verwendung
als an der Taille oder am Oberkörper
getragener Computer ist es wichtig, dass der Computer wärmeisoliert
ist und dass Kabel und andere elektrische Verbindungen vom hinteren
Abschnitt des Computer weg verlaufen, damit sie aus dem weg sind
und nicht den Händen
des Benutzers in die Quere kommen, wenn dieser gerade einen Gegenstand
oder eine Maschine zu reparieren versucht oder seine Hände anderweitig
benutzt. Der Computeraufbau ist vorzugsweise symmetrisch; daher
kann der Rechner für
den linkshändigen
Betrieb auf den Kopf gestellt werden. Auf diese Weise sind die Kabelausgänge stets
dem Rücken
des Benutzers zugewandt. Umgekehrt ist das optionale Maussteuermodul
zur bequemen Handhabung für
Rechts- oder Linkshänder
als Modul stets vorne am zusammengesetzten Computergehäuse positioniert.
Das Ge häuse des
Computers dieser Erfindung hat ein Modul mit Ausgängen zur
Verbindung mit anderen Komponenten, zum Beispiel Stromversorgung,
Monitoren, Tastaturen oder jedweder anderen erforderlichen Komponente.
Alle Ausführungsformen
eines mobilen Computers, wie sie in den U.S.-Patenten 5,305,244, 5,844,824
und 6,304,459 beschrieben sind, sind in denjenigen Strukturen enthalten,
die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, mit
der hierin beschriebenen und beanspruchten Modifikation. Die Offenbarungen
dieser U.S.-Patente 5,305,244,
5,844,824 und 6,304,459 sind durch Literaturhinweis in die vorliegende
Offenbarung summarisch eingefügt.
Wie im U.S.-Patent 5,844,824 offenbart, wird gemäß einem weiteren Merkmal einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ein Adapter benutzt, welcher in jedem
mobilen Computer eingesetzt wird, um die Verwendung von Mobilfunk-
oder drahtgebundener Telefonkommunikation darin zu ermöglichen.
Anstelle des Mobilfunk-Telefonkommunikationsmittels können auch
ein Radiofrequenz-, Infrarot-, Laser- oder Faseroptik-Sender-Empfänger (Transceiver)
oder andere Kommunikationsmittel verwendet werden. Diese werden
in der vorliegenden Offenbarung allgemein als „Kommunikationsmittel" bezeichnet.
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Das
zusammengesetzte Computergehäuse, das
gemäß vorliegender
Erfindung aus einer Vielzahl von Modulen besteht, weist alle auch
bei einem herkömmlichen
Computer vorhandenen Komponenten auf, einschließlich einem Speichermittel,
einem Prozessormittel, einem Audioaufnehmer- und Umwandlermittel
und Erkennungsmittel, welche allesamt ausführlich in den U.S.-Patenten
5,305,244, 5,844,824 und 6,304,459 beschrieben sind. Ebenfalls in dieser Ausführungsform
enthalten sind Mittel zur Anbringung des Computergehäuses an
einem Benutzer. Der Begriff „Vielzahl" bezeichnet dabei
drei oder mehr Module. Mit „Aktivierungsmittel" sind diejenigen Aktivierungsmittel
gemeint, die im U.S.-Patent 5,844,824 offenbart sind. Solange das
Aktivierungsmittel freihändig
bedienbar ist, lässt
es sich für
die vorliegende Erfindung einsetzen. Jedoch kann, wie es bei mehreren
der am Körper
tragbaren Computer aus dem Stand der Technik angegeben ist, bei nicht-bevorzugten
Ausführungsformen
nach Wunsch auch eine Tastatur verwendet werden. Im allgemeinen
erfolgt die Anbringung des Computers an einem vom Benutzer (beispielsweise
um die Taille oder über der
Schulter) getragenen Gürtel
bzw. Riemen oder an einem Westenoberteil. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
ist jedes sich um den gesamten peripheren Abschnitt oder Wände des
Moduls erstreckende modulare Computergehäuse eine Wärmesenke (wärmeableitende Einheiten), die
gerippte oder mit Kühlschlitzen
versehene Abschnitte umfasst, um eine Wärmeableitung von Gehäuseinneren zuzulassen
und eine geeignete, für
den Computerbetrieb am besten passende Innentemperatur zu ermöglichen.
Es ist ebenfalls äußerst wichtig,
diesen am Körper
getragenen Computer in einem Temperaturbereich zu halten, der für das Tragen
des Computers am Körper über längere Zeitperioden
hinweg sicher und geeignet ist. Das modulare Computergehäuse, das
als der untere Abschnitt am Körper
des Benutzers verwendet wird, besteht im allgemeinen aus einem leichten,
jedoch steifen Kunststoff oder einem anderen geeigneten, nichtwärmeleitenden
Material. Bei der vorliegenden Erfindung besteht ein wesentlicher
oder größerer Teil
der für
die oberen und seitlichen Gehäuseabschnitte
verwendeten Mo dule aus einem wärmeableitenden
Material, das die Wärme
aus dem inneren Abschnitt des Gehäuses vom Benutzer weg und über die
Wärmeableitungen
an die Atmosphäre überträgt oder
leitet. Diese belüfteten oberen
und seitlichen Außenabschnitte
(die vom Körper
des Benutzers weggerichtet sind) führen zusammen mit den voranstehend
erwähnten,
in allen Modulen angeordneten peripheren Wärmesenken zu einer effektiven
Wärmeableitung
aus dem Innenteil des Gehäuses
und machen es sicher für
den Benutzer. Der modulare Abschnitt des Computergehäuses, der am
Körper
des Benutzers anliegt, kann vorzugsweise Gummifüße oder ein anderes isolierendes
Material haben, das die zusätzliche
Funktion einer Gürtelschlaufenverankerung
zur Befestigung des modularen Computers am Benutzer innehat. Somit
weisen die vorderen (vom Benutzerkörper weggerichteten) und hinteren
(am Benutzerkörper
anliegenden) Unterseiten des Gehäuses
ebenfalls an den Gummifüßen befestigte
Schlaufen auf, durch die bei der Befestigung an einem Benutzer ein
Gürtel
bzw. Riemen geführt
wird. Die Module mit Leitungen oder Verbindungsmitteln, die sich
vorzugsweise an der hinteren Seite des Gehäuses befinden, werden zum Kabelanschluss
an Strommittel, Peripheriegeräte,
und die am Körper
oder am Kopf angebrachte Anzeige oder einen herkömmlichen Monitor verwendet.
Die bei der vorliegenden Erfindung verwendete Anzeige kann jede
Art von Monitor sein, beispielsweise eine am Kopf angebrachte Anzeige,
ein Flachbildschirm, ein am Handgelenk oder an der Hand angebrachter
Monitor oder jede beliebige andere geeignete Anzeige oder Monitor.
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Zusätzlich zu
den oben erläuterten
Wärmestreuungsmerkmalen
sind die voranstehend erwähnten
hervorstehenden Füße aus Gummi
(oder aus anderen nichtleitenden Materialien) am unteren Abschnitt
des Gehäuses
vorgesehen, so dass diese wärmeisolierenden
Ausläufer
und nicht das Gehäuse am
Benutzer anliegen. Durch diese Ausläufer entsteht ein isolierender
Luftraum zwischen dem Benutzer und dem Gehäuse, was das Wärmeproblem
weiter verringert. Diese Ausläufer
haben auch eine zusätzliche
Funktion als Schlaufenhalterungen, die es dem Benutzer ermöglichen,
seinen anderen Gürtel bzw.
Riemen durch die vorgesehenen Schlaufen zu führen.
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Der
Vorteil der Erfindung ist ein zusammengesetzter Computeraufbau,
der aus jedweder gewünschten
Kombination von Modulen mit je nach Einsatzzweck variablen Eigenschaften
und Konfigurationen besteht und beim Tragen am Körper austauschbar auf der rechten
oder der linken Seite eines Benutzers und an jedwedem Teil des Körpers ohne Einsatz
der Hände
benutzt werden kann.
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Der
modulare, am Körper
tragbare mobile Computer mit Ausgängen oder anderen modularen Mitteln
zur Verbindung oder zur Kompatibilität mit Komponenten eines Einzelrechners,
Laptops oder Desktopcomputers, und mit einem Aufbau, der modulare,
miteinander verbundene Gehäuse
enthält, weist
im Wesentlichen alle bei einem Allzweckoder herkömmlichen Computer erforderlichen
Komponenten auf, einschließlich,
jedoch nicht begrenzt auf, Ein/Ausgabemitteln, Prozessormitteln
und Speichermitteln.
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Dieses
Merkmal und die voranstehenden Merkmale werden unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
beschrieben.
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Weitere
Merkmale sowie die oben angegebenen Merkmale der Erfindung sind
ausführlicher
in der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen beschrieben
bzw. dargestellt.
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Die
Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele
ausführlicher
erläutert.
In der Beschreibung, den Ansprüchen
und den Zeichnungen werden dabei zur Bezeichnung jeweils gleicher
Teile die in der Bezugszeichenliste am Ende dieses Texts angegebenen
Bezugsziffern und Begriffe verwendet.
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Es
zeigen:
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1 eine
Vorderaufsicht auf ein Computerkomponentenmodul der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
Vorderaufsicht auf zwei Computerkomponentenmodule dieser Erfindung
im verbundenen oder zusammengebauten Zustand;
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3 eine
Perspektivansicht eines zusammengebauten, am Körper tragbaren Computers einer Ausführungsform
dieser Erfindung mit vier miteinander verbundenen Modulen;
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4 eine
Vorderaufsicht auf ein Modul dieser Erfindung mit mindestens einem
Seitenabschnitt mit einer Wärmesenke;
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5 eine
Vorderaufsicht auf ein Modul mit Wärmeableitung auf zwei Seiten;
und
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6 eine
Vorderaufsicht auf ein Modul, bei dem nur ein Teil einer Seite belüftet ist.
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In 1 ist
ein Modul 1 des Computers dieser Erfindung dargestellt;
in diesem Fall ist im Modul die Zentraleinheit untergebracht, wobei
jedoch jedwede Komponente(n) eines Computers in einem ähnlichen
Modul untergebracht sein können.
Das Modul 1 hat Wände,
Seiten oder Umfangsabschnitte mit darin vorgesehenen Wärmeableitungen 2,
so dass eine maximale, von der Zentraleinheit (oder einer anderen
Computerkomponente) erzeugte Wärmemenge
vom inneren Abschnitt 3 des Moduls in die Atmosphäre abgeleitet
oder abgeführt
wird. Jede Wand fungiert als Wärmetransfer
oder Wärmesenke zur
Ableitung von Wärme
aus dem Modul 1 heraus und zur Bereitstellung einer individuellen
Ableitung von Wärme
aus jedem Modul 1. Vorzugsweise ist jedes Modul 1 mit
einem anderen Modul verbunden (wie in 3). Insbesondere
befindet sich jedes Modul mit Wärmeableitung
in einer Westentasche (oder dergleichen) in elektrischer Verbindung
mit den anderen. Allerdings wird die Konfiguration eines einzigen
zusammengebauten Gehäuses
wie in 3 gezeigt stark bevorzugt. In 1 umgeben
die mit Wärmeableitung
versehenen Wände
das gesamte Modul, wodurch es zu einer maximalen Wärmeableitung kommt;
jedoch liegt es auch im Rahmen dieser Erfindung, zumindest eine
Wand eines jeden Moduls, vielleicht die Außenwand, mit einer Wärmeableitung
zu versehen. Jedes Modul 1 verfügt über ein Steckeranschlussmittel 4 und
ein Buchsenanschlussmittel 5 zur Ermöglichung einer Befestigung
der Module aneinander. Diese Befestigungsmittel 4 und 5 können auch als
elektrische Verbindung zwischen den Computerkomponenten in jedem
Modul 1 fungieren. Daher können die Befestigungs- oder
Anschlussmittel 4 und 5 vorzugsweise elektrisch
leitend sein. Jedwedes geeignete Verbindungsmittel und elektrische
Schaltungen können
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Es ist nur wesentlich
für die
vorliegende Erfindung, dass der am Körper tragbare Computer aus
miteinander verbundenen, mit Wärmeableitung versehenen
Modulen zusammengesetzt ist. Zusätzlich
zu den in jedem Modul 1 vorgesehenen Wärmeableitungen 2 kann
die Materialzusammensetzung eines jeden Moduls zur Regelung der
Wärmeleitung ebenfalls
variiert werden; zum Beispiel können
die oberen und seitlichen Abschnitte eines jeden Moduls aus einem
wärmeleitenden
Material konstruiert sein, beispielsweise Magnesium, Aluminium,
Metall oder einem anderen wärmeleitfähigen Werkstoff.
Dieses wärmeleitende
Material leitet Wärme
aus dem Inneren eines jeden Moduls heraus und vom Körper des Benutzers
weg. Der bzw. die untere(n) Abschnitt (e) eines jeden Moduls oder
der dem Benutzerkörper
am nächsten
liegende Abschnitt ist aus einem im Wesentlichen nicht-wärmeleitenden
Material konstruiert, beispielsweise einige Kunststoffe wie ABS-Kunstharz, FRP-Kunstharz,
Gummi, Holz, Seide, Styropor, Fiberglas oder jedwedem anderen geeigneten
wärmeisolierenden
Material. Es ist wesentlich für
die vorliegende Erfindung, dass mindestens eine Seitenwand oder
ein peripherer Abschnitt eines jeden Moduls 1 ein Wärmeableitungsmittel
oder eine Wärmesenke 2 aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung haben alle sechs Seiten eines jeden Moduls
eine Wärmeableitung 2 zusätzlich zu
einer Konstruktion aus einem ausgewählten Material (Wärmeleiter
oder Wärme-Nichtleiter).
Der Begriff „unterer
Teil" eines jeden Moduls
be zieht sich auf den dem Körper
des Benutzers am nächsten
liegenden Abschnitt, dabei ist der „obere" Abschnitt eines jeden Moduls der dem „unteren
Abschnitt" gegenüberliegende
Abschnitt. Die „Seiten" sind die Wände, die
den „unteren" Abschnitt mit dem „oberen" Abschnitt verbinden.
Jedes Modul 1 kann jede beliebige Konfiguration haben;
die Zeichnungen zeigen eine quadratische oder rechteckige Form;
es kann jedoch jede geeignete Form verwendet werden. Da jede Komponente
eines Computers ein gewisses Maß an
Wärme erzeugt,
sollte jedes Modul 1 einen ähnlichen Aufbau haben; das CPU-Modul
kann jedoch nach Wunsch die maximale Wärmeableitung (d.h. auf allen
sechs Seiten) haben. Bei anderen Modulen, beispielsweise dem spezifisch konstruierten
Peripheriegerätemodul
oder anderen, können
auch weniger als alle Seiten entlüftet sein, oder sie können andere
Materialien oder Oberflächen
oder andere Mittel oder jedwede Kombination daraus aufweisen. Während 3 alle
Module 1 derselben Konfiguration zeigt, kann daher jedwede
Mischung verwendet werden, zum Beispiel können eine Ableitung an einer
Seite (wie in 4) und Ableitungen an zwei Seiten
(wie in 5) mit den Modulen von 1 gemischt
werden. Es können
alle beliebigen Mischungen verschiedener, mit Ableitung versehener
Module verwendet werden. Auch die Größe eines jeden Moduls lässt sich
variieren – sie
müssen nicht
alle die gleiche Größe haben,
wie in der Darstellung von 3. Dieser
modulare Aufbau erleichtert Reparaturarbeiten oder den Austausch
abgenutzter oder aktualisierter Komponenten; zum Beispiel muss bei
einem unbrauchbar gewordenen Speichermittelmodul dann lediglich
dieses ausgetauscht werden und nicht der gesamte Computeraufbau,
wie es auch bei jedem separaten Modul der Fall ist.
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In 2 sind
zwei Modulfächer 1 gezeigt,
die über
Modulverbindermittel 4 und 5 aneinander befestigt
sind, die auch als die elektrischen Verbindungen zwischen in jedem
Modul 1 untergebrachten Komponenten fungieren. Der umgebende
Abschnitt eines jeden Einsteckschlitzes besteht vorzugsweise aus
einem stromleitfähigen
Material, ebenso wie das Verbindermittel 4. Jedes Modul 1 passt
komplementär
an das nächste
benachbarte Modul in einer festsitzenden Konfiguration 6 zur
Verringerung oder Beibehaltung der Größe des zusammengesetzten Computeraufbaus
von 3. Der Hinterabschnitt 7 von Verbindermittel 4 und
der umgebende Abschnitt 8 von Verbindermittel 5 sind
ebenfalls stromleitfähig.
Wie bereits voranstehend erwähnt
lassen sich die Materialzusammensetzungen und die Größen der
Module 1 je nach den gewünschten Ergebnissen variieren. Auch
sind Verbindermittel 4 und 5 an allen Seiten des Moduls
zum Anschluss an die anderen Module oben, unten und an der Seite
vorgesehen. Alle diese Verbindermittel 4 und 5 sind
nicht in den Zeichnungen dargestellt, lassen sich aber je nach Bedarf
an jeder beliebigen Stelle für
eine angemessene mechanische und elektrische Verbindung zwischen
Modulen vorsehen. Die Innenwand 14 des Seitenabschnitts 13 ist
ein Wärmeleiter,
der erzeugte Wärme
vom Inneren eines jeden Moduls an die Wärmesenke 2 leitet.
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3 zeigt
die Module 1 im vollständig
zusammengebauten Zustand, die verschiedene Komponenten eines Computers 9 enthalten.
Ein Benutzer kann für
seinen am Körper
tragbaren Computer erforderliche Module 1 beliebig miteinander
kombinieren und aufeinander abstimmen. In bestimmten Fällen ist ein
PCMCIA-Kartenmodul nicht er forderlich, daher kann zur Verringerung
der Größe, des
Gewichts und der Wärmeentwicklung
des tragbaren Computers das PCMCIA-Modul aus dem zusammengesetzten Computer 9 weggelassen
werden, ebenso wie jedes andere, nicht für die spezifische Bedürfnisse
des Benutzers erforderliche Komponentenmodul. Zur Verdeutlichung
enthält 3 keine
Schraffierungen zur Kennzeichnung der mit Wärmeableitung versehenen Wände, sondern
es haben, wie bereits oben erwähnt, vorzugsweise
alle Seiten eine Wärmeableitung
(wie in 1), jedoch nur ein Teil einer
Wand oder eine Wand oder nur Außenwände können erwünschtenfalls
mit Wärmesenken 2 versehen
sein. Jeder am Körper
tragbare Computer 9 hat eine Gürtelschlaufe mit Gummiausläufern oder
Mitteln 10 zur Befestigung an einem Benutzer, wie in den
U.S.-Patenten 5,305,244; 5,719,743; 5,719,744 und 5,844,824 offenbart.
Auch sind die Verbindermittel 4 und 5 der Deutlichkeit
halber nicht in 3 gezeigt. In dieser Zeichnungsfigur
sind vier Module dargestellt, d.h. ein Zentraleinheitsmodul, ein
Eingabe/Ausgabe-Modul, ein Aktivierungsmodul (beispielsweise Audioaktivierung
oder Tastatur) und ein Peripheriegerätemodul. Wie es oben vorgeschlagen
wurde, kann jede beliebige Anzahl von Komponenten und Modulen 1 verwendet
werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die in 3 dargestellte
bevorzugte Ausführungsform
ergibt eine maximale Wärmeableitung über Wärmesenken 2 vom
Inneren über
Wände 14 und
Wärmesenken 2 der
Module an die Atmosphäre. Das
Peripheriegerätemodul
hat Öffnungen 11 zum Anschluss
des Computers 9 an Peripheriegeräte wie Floppylaufwerke, Strichcodescanner,
Kameras, CD-Roms, VGA-Anschlüsse
oder Anschlüsse
für einen
externen Monitor, oder PCMCIA-Karten. Die Form der Module 1 und
des zusammengesetzten Computers 9 kön nen jede beliebige Form, Größe, Material
oder Konfiguration aufweisen. Es wird erwogen, dass quadratische
Module 1 mit dreieckigen Modulen, runden, ovalen Modulen
oder Modulen verschiedener thermischer Konstruktionen oder jedwede
andere Mischung miteinander kombiniert werden können. Die Materialkonstruktion
der Module spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der vorliegenden
Erfindung. Es sollten leichte Werkstoffe mit der geeigneten Wärmeleitfähigkeit
oder Wärme-Nichtleitfähigkeit
ausgewählt
werden.
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In 4 ist
ein Modul mit nur einer Seite als Wärmesenke 2 dargestellt.
Dieses Modul kann zur Unterbringung derjenigen Komponenten verwendet werden,
die weniger Wärme
erzeugen, obwohl die Wärmeableitungen 2 auf
allen Seiten noch die beste Lösung
für die
von am Körper
tragbaren Computern erzeugte Wärme
darstellen. Seiten 12 ohne die Wärmeableitung 2 können hohl
ausgeführt
sein, um Luft zwischen den Wandabschnitten 13 und 14 als
Wärmeisolator
wirken zu lassen.
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5 zeigt
ein Modul mit einer Wärmesenke oder
einem Wärmeableitungsmittel 2 an
zwei Seiten, bei dem die vier anderen Seiten nicht mit Luft- oder Wärmeableitungsmitteln 2 versehen
sind. Die voranstehende Definition von 4 trifft
gleichermaßen auch
auf das Modul der 5 und 6 mit Seiten 12 ohne
Wärmeableitung
sowie mit isolierender Luft zwischen den Seitenabschnitten 13 und 14 zu.
Jede beliebige Anzahl von Seiten oder ein Teil einer Seite können gemäß vorliegender
Erfindung mit einer Wärmeableitung
versehen sein, beispielsweise der in 6 gezeigte
Seitenabschnitt mit Wärmeableitung, bei
dem nur eine halbe Seite eine Wärmeableitung aufweist.
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Die
bevorzugten und die als optimal bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung wurden im vorliegenden Text beschrieben und in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt, um die zugrundeliegenden Prinzipien der Erfindung zu
veranschaulichen.
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- 1
- Modul
- 2
- Wärmeableitungen
oder Wärmesenken
- 3
- innerer
Abschnitt
- 4
- Steckverbindermittel/Befestigungsmittel
- 5
- Buchsenverbindermittel/Befestigungsmittel
- 6
- festsitzende
Konfiguration
- 7
- Hinterabschnitt
von Verbindermittel
- 8
- umgebender
Abschnitt
- 9
- Computer
im zusammengebauten Zustand
- 10
- Gummiausläufer; Mittel
zur Anbringung an einem
-
- Benutzer
- 11
- Öffnungen
- 12
- Seiten
- 13
- Abschnitte
- 14
- Wände