DE69923518T2 - Schlinge mit Injektionsvorrichtung - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein chirurgisches Instrument zur Gewebeentnahme bei einem Patienten. Genauer gesagt ermöglicht die Erfindung die Fähigkeit, sowohl Flüssigkeit in das Gewebe zu injizieren, welches entfernt werden soll und Gewebe zu entfernen unter Verwendung eines einzigen Instrumentes. US 5,846,248 bezieht sich auf diese Anwendung.
  • Während endoskopischer Gewebeentnahmeverfahren, die oft als Polypektomie oder endoskopische Schleimhautresektion bezeichnet werden, ist es oft nötig, unterhalb der Schleimhaut Flüssigkeit in das zu entfernende Gewebe zu injizieren, um die Läsion anzuheben von Muskularis Propria, um eine thermische Verletzung der Muskelschicht während der Entfernung mittels Brenneisen zu verhindern. Große stielförmige Polypen können vor dem Ausbrennen auch eine Injektion von Flüssigkeit in den Stiel notwendig machen, um Blutungen zu verhindern. Zusätzlich kann Gewebe, welches als krebsverdächtig eingestuft wird, an der Stelle, die von Interesse ist, "tätowiert" oder injiziert werden, wobei schwarze Tinte (india ink) verwendet wird. Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte Markierung, welche eine Überwachung während aufeinanderfolgender Vorgänge ermöglicht. Deshalb gibt es viele Situationen, in denen eine Injektionsnadel benötigt wird, um Flüssigkeit in zu entfernendes Gewebe zu injizieren.
  • Zur Zeit werden in einem Verfahren, in dem Flüssigkeit in das Gewebe injiziert wird, und das Gewebe anschließend aus dem Körper entfernt wird, getrennte Instrumente verwendet, um die Flüssigkeit zu injizieren und das Gewebe zu schneiden und zu entfernen. Die Notwendigkeit, zwei getrennte Instrumente zu verwenden, um diese Aufgaben auszuführen, bringt Nachteile mit sich. Einer dieser Nachteile ist die Zeit, die benötigt wird, um das Verfahren auszuführen. Indem der Chirurg genötigt wird, zwei getrennte Instrumente zu verwenden, wird die Zeit, die benötigt wird, um das komplette Verfahren durchzuführen, erhöht. Hinzu kommt, dass, wenn getrennte Instrumente verwendet werden, die Flüssigkeit, welche in das Gewebe injiziert wird, sich oft verbraucht in der Zeit, die benötigt wird, die Injektionsnadel aus dem Körper zu entfernen und eine Schlinge durch den Arbeitskanal eines Endoskops in den Körper einzuführen. Deshalb kann die Anwendung des Flüssigkeitsinjektionsschrittes beträchtlich vermindert werden. Es ist daher wünschenswert, ein einziges Instrument bereitzustellen, welches sowohl Flüssigkeit in das zu entfernende Gewebe injizieren kann und das Gewebe aus dem Körper heraustrennen kann. Die Verwendung einer einzigen Vorrichtung würde die Effizienz bei der Durchführung dieser Verfahren erhöhen.
  • Ein zusätzlicher Nachteil bei den gegenwärtigen Gewebeentfernvorrichtungen und -verfahren steht in Verbindung mit der Entfernung des Gewebes, nachdem es von dem Körper getrennt wurde. Zur Zeit verwenden manche Vorrichtungen Körbe und Netze, um Gewebe zu bergen, indem die Bergungsvorrichtung durch ein Lumen in einem Endoskop eingeführt und innerhalb des Körpers positioniert wird, um das entfernte Gewebe zu erfassen. Allerdings zwingen diese Geräte den Chirurgen, eine zusätzliche Vorrichtung zu bedienen und können schwierig zu positionieren sein innerhalb des Körpers. Es wäre deshalb wünschenswert, ein verbessertes Verfahren und eine Vorrichtung zur Erfassung von Gewebe bereitzustellen, nachdem es von dem Körper getrennt wurde.
  • Die WO 96/32069 offenbart eine Vorrichtung zur Behandlung von Polypen, mit der ein längliches röhrenförmiges Mittel in dem Arbeitskanal einer endoskopischen Vorrichtung positioniert werden kann. Dieses röhrenförmige Mittel trägt eine selektiv verlängerbare Trennvorrichtung und Erfassungsvorrichtung an seinem distalen Ende. Eine Steuerungsvorrichtung an dem proximalen Ende des röhrenförmigen Mittels ermöglicht es dem Arzt, die Trenn- und Erfassungsvorrichtungen zu verlängern und einzuziehen. Der Arzt zieht die Erfassungsvorrichtung ein, um den Bereich des Polypen zu greifen, welcher abgetrennt werden soll und zieht die Trennvorrichtung ein, um den Polypen abzutrennen. Die Erfassungsvorrichtung behält den abgetrennten Bereich des Polypen zur Entfernung mittels des röhrenförmigen Mittels. In einer Ausführungsform umfasst die Erfassungsvorrichtung eine Injektionsnadel.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches Instrument bereitzustellen, welches von einem Chirurgen auf einfachere Weise verwendet werden kann, so dass die benötigte Zeit zur Ausführung des Verfahrens verringert wird und effizienter ist. Dieses Ziel und andere Ziele werden in Einklang mit der Erfindung erreicht, durch eine chirurgische Instrumentenanordnung, wie sie im unabhängigen Anspruch 1 definiert wird. Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den abhängigen Ansprüchen aufgezeigt.
  • Die vorliegende Erfindung ist gerichtet auf eine Injektionsschlinge. Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst einen Instrumentenkörper, einen Betätiger, der verschiebbar verbunden ist mit dem Körper, einen Katheter, welcher verbunden ist mit und sich durch den Körper erstreckt an einem proximalen Ende des Katheters, eine Injektionsnadel und eine Schlinge. Die Injektionsnadel ist innerhalb des Katheters angeordnet und hat ein proximales Ende, welches verbunden ist mit dem Betätiger. Ein distales Ende der Injektionsnadel enthält eine Stechspitze. Die Injektionsnadel ist innerhalb des Katheters beweglich zwischen einer ersten Position, wobei das distale Ende der Nadel sich jenseits des distalen Endes des Katheters erstreckt und einer zweiten Position, wobei das distale Ende der Nadel innerhalb des Katheters eingezogen wird. Die Schlinge ist verbunden mit dem distalen Ende der Injektionsnadel.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei sich die Injektionsschlinge aus dem Katheter heraus erstreckt.
  • 2 illustriert die vorliegende Erfindung wie sie in Figur lausgeführt wurde, wobei die Injektionsschlinge in den Katheter eingezogen worden ist, indem der Betätiger in Richtung des proximalen Endes des Instrumentenkörpers verschoben wurde.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht des Katheters, wobei die Injektionsschlinge in den Katheter eingezogen ist.
  • 4 illustriert eine zweite Ausführungsform der Injektionsschlinge der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht einer dritten Ausführungsform der Injektionsschlinge gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Injektionsschlinge aus dem Katheter herausgestreckt ist.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform gemäß 5 für die Injektionsschlinge, wobei die Injektionsschlinge teilweise in den Katheter eingezogen ist.
  • 7 ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform gemäß 5 für die Injektionsschlinge, wobei die Injektionsschlinge vollständig in den Katheter eingezogen ist.
  • 8 ist ein perspektivische Ansicht einer Injektionsschlinge wie sie in Kombination mit einer Bergungsvorrichtung verwendet wird, welche in einem zweiten Lumen einer chirurgischen Instrumentenanordnung enthalten ist.
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer Injektionsschlinge wie sie mit einer endoskopischen Anordnung verwendet wird.
  • 10 illustriert eine Injektionsschlinge, welche verwendet wird in Verbindung mit einer Haubenendoskop-Anordnung.
  • Detaillierte Beschreibung
  • 1 illustriert eine erste Ausführungsform der Injektionsschlinge 130 der vorliegenden Erfindung. Wie zu sehen ist, ist die Injektionsschlinge 130 enthalten in der chirurgischen Instrumentenanordnung 10. Die chirurgische Instrumentenanordnung 10 umfasst einen Körper 100, einen Betätiger 110 und einen Katheter 120. Der Körper 100 besteht aus einer ersten Schiene 102 und einer zweiten Schiene 104. Die erste Schiene 102 und die zweite Schiene 104 liegen einander gegenüber und definieren einen Kanal 106 dazwischen. Der Betätiger 110 ist verbunden mit dem Körper 100 und ist konfiguriert für eine Schiebebewegung entlang der Schienen 102 und 104 des Körpers 100. Der Katheter 120 ist eine flexible Röhrenstruktur und ist an einem proximalen Ende 122 davon verbunden mit dem Körper 100. Der Katheter 120 erstreckt sich vom Körper 100 in eine distale Richtung und enthält eine Öffnung an dem distalen Ende 124 des Katheters. Das proximale Ende 122 des Katheters 120 ist verbunden mit dem Körper 100 und erstreckt sich durch die Öffnung 108, welche im Körper 100 enthalten ist.
  • Die Injektionsschlinge 130 besteht aus zwei Komponenten, nämlich der Injektionsnadel 140 und der Schlinge 150. Die Injektionsnadel 140 besteht aus einem elektrisch leitenden Material und erstreckt sich durch den Katheter 120 und die Öffnung 108 in den Körper 100. Das proximale Ende 142 der Injektionsnadel 140 ist verbunden mit dem Betätiger 110. Der Betätiger 110 umfasst einen Leiter 112 und eine Injektionsöffnung 114. Wie nachfolgend in dieser Beschreibung weiter erläutert wird, wird der Leiter 112 verwendet, um einen elektrischen Strom durch die Injektionsnadel 140 und in die Schlinge 150 zu leiten. Die Injektionsöffnung 114 wird verwendet, um eine Flüssigkeit für die Injektionsnadel 140 bereitzustellen, so dass die Flüssigkeit mittels der Injektionsnadel in den Körper eines Patienten injiziert werden kann.
  • Bei weiterer Beschreibung der Injektionsnadel 140 und der Schlinge 150 enthält die Nadel ein distales Ende 144. Das distale Ende 144 definiert eine Gewebestechspitze. Die Stechspitze, welche am distalen Ende 144 der Injektionsnadel 140 angeordnet ist, wird verwendet, um in eine Läsion zu stechen, welche innerhalb des Körpers des Patienten ist, so dass die Flüssigkeit durch die Injektionsnadel 140 zu der Läsion gebracht werden kann. Verbunden mit der Nadel 140 an ihrem distalen Ende 144 ist die Schlinge 150. Die Schlinge 150 ist eine Brennschleife, welche verwendet wird, um einen Polypen innerhalb der Schlinge zu fassen und den Polypen von dem Körper abzuschneiden. Deshalb ist auch die Schlinge 150 hergestellt aus einem elektrisch leitenden Material. Die Schlinge 150 kann gebildet sein in einer generell kreisförmigen Form oder in einer generell ovalen Konfiguration, unter der einzigen Bedingung, dass die Form es gestattet, einen Polypen innerhalb der Schlinge zu fassen.
  • Wie in 1 illustriert, ist die Schlinge 150 verbunden mit der Injektionsnadel 140 an einer Verbindungsstelle 146. Die Verbindungsstelle 146 stellt einen leitenden Pfad zwischen der Nadel 140 und der Schlinge 150 bereit, so dass, wenn ein elektrischer Strom für die Injektionsnadel durch den Leiter 112 bereitgestellt wird, der elektrische Strom entlang der Injektionsnadel 140 geleitet wird, von ihrem proximalen Ende zu ihrem distalen Ende und er wird durch die Verbindungsstelle 146 und in die Schlinge 150 geleitet. So kann die Schlinge 150 betätigt werden, um einen Polypen von dem Körper abzuschneiden, welcher innerhalb der Schlinge 150 gefasst ist und kann verwendet werden, um die abgetrennte Membran auszubrennen.
  • Wie vorstehend geschildert ist die Schlinge 150 direkt verbunden mit der Injektionsnadel 140 an der Verbindungsstelle 146, so dass ein elektrischer Strom durch die Injektionsnadel 140 und in die Schlinge 150 geleitet werden kann. Deshalb kann die Verbindungsstelle 140 aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Materialien bestehen, unter der einzigen Bedingung, dass es möglich sein muss, dass ein elektrischer Strom durch das Stück geleitet werden kann. Das Verbinden der Schlinge 150 und der Injektionsnadel 140 kann erreicht werden durch die Verwendung von beispielsweise einem elektrisch leitenden Klebstoff, einer Schweißnaht zwischen der Schlinge und der Injektionsnadel, oder durch Anlöten der Schlinge an die Nadel. Die vorliegende Erfindung ist nicht begrenzt auf eine bestimmte Methode zur Verbindung der Schlinge 150 mit der Injektionsnadel 140. Die einzige Bedingung ist, dass die Verbindung eine adäquate Festigkeit und eine elektrische Leitfähigkeit zwischen der Schlinge und der Injektionsnadel bereitstellt.
  • Wenn die Schlinge 150 mit der Injektionsnadel 140 verbunden wird, kann die Verbindung zwischen Schlinge 150 und Nadel 140 entlang jeglicher Länge der Injektionsnadel 140 sein. Zusätzlich kann der tatsächliche Verbindungspunkt zwischen der Schlinge 150 und der Nadel 140 am distalen Ende 144 der Injektionsnadel an jedem Punkt sein. Die einzige Bedingung ist, dass, wenn die Injektionsnadel 140 aus dem Katheter 120 ausgestreckt wird, die Schlinge ebenfalls von dem Katheter 120 eingesetzt wird, und wenn die Nadel 140 in den Katheter 120 eingezogen ist, die Schlinge 150 ebenfalls vollständig eingezogen werden kann in den Katheter.
  • 1 illustriert die Injektionsschlinge 130 in einer ersten Position, wobei das distale Ende 144 der Injektionsnadel 140 und die Schlinge 150 sich jenseits des distalen Endes 124 des Katheters 120 erstrecken. In dieser ersten Position kann die Injektionsschlinge 130 verwendet werden, um eine Flüssigkeit in einem Polypen zu injizieren, indem die Injektionsnadel 140 verwendet wird und um den Polypen zu ergreifen, und ihn vom Körper abzuschneiden unter Verwendung der Schlinge 150.
  • 2 illustriert die Injektionsschlinge 130, wobei die Injektionsschlinge in eine zweite Position bewegt wurde, so dass die Injektionsschlinge vollständig in den Katheter eingezogen wurde. Eine Bewegung der Injektionsschlinge 130 innerhalb des Katheters 120 wird erreicht, indem der Betätiger 110 verschoben wird, entlang des Körpers 100 in eine proximale Richtung. Da die Injektionsnadel 140 verbunden ist mit dem Betätiger 110 an dem proximalen Ende 142 der Injektionsnadel 140, wird eine Bewegung des Betätigers 110 in eine proximale Richtung auch die Nadel 140 in die proximale Richtung bewegen, wodurch das distale Ende 144 der Injektionsnadel 140 in den Katheter 120 eingezogen wird. Da die Schlinge 150 verbunden ist mit dem distalen Ende 144 der Injektionsnadel 140, wird ein Einziehen der Injektionsnadel 140 in den Katheter 120 auch die Schlinge 150 in den Katheter 120 einziehen.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht der Injektionsschlinge 130, wenn sie sich in ihrer zweiten Position eingezogen innerhalb des Katheters 120 befindet. Wie zu sehen ist, ist die Schlinge 150 vollständig in den Katheter 120 eingezogen. Da die Schlinge 150 sich über das distale Ende 144 der Injektionsnadel 140 hinaus erstreckt, muss der Betätiger 110 in der Lage sein, eine ausreichende Strecke in proximaler Richtung entlang des Körpers 100 bewegt zu werden, so dass die Nadel 140 eine Strecke in den Katheter 120 eingezogen wird, so dass die Schlinge 150 in der Lage ist, völlig in den Katheter 120 eingezogen zu werden. Wie zu sehen ist, kollabiert die Schlinge 150 in einem ausreichenden Maß, so dass die Schleife, die durch die Schlinge 150 geformt wird, in der Lage ist, zusammengepresst zu werden und in den Katheter 120 eingezogen zu werden.
  • 4 illustriert eine zweite Ausführungsform für die Injektionsschlinge 130 der vorliegenden Erfindung. Wie in 4 zu sehen ist, umfasst die Injektionsschlinge 430 eine Injektionsnadel 440 und eine Schlinge 450. Die Funktion der Ausführungsform für die Injektionsschlinge 430 wie sie in 4 offenbart wird, ist die gleiche, wie sie für die Ausführungsform gemäß der 1 bis 3 beschrieben wurde, d. h. die Bereitstellung von sowohl Flüssigkeitsinjektion und Polypener greifung und Schneiden in einer einzigen Vorrichtung. Allerdings besteht der strukturelle Unterschied in der Ausführungsform gemäß 4 gegenüber der Ausführungsform gemäß den 1 bis 3 darin, dass in der Ausführungsform gemäß 4 die Injektionsnadel 440 aus einem ersten elektrisch leitenden Bereich 442 und einem zweiten nicht elektrischen leitenden Bereich 446 besteht. Der erste Bereich 442 und der zweite Bereich 446 werden verbunden durch den elektrisch leitenden Kuppler 460.
  • Der Grund dafür, dass die Injektionsnadel 440 aus einem ersten elektrisch leitenden Bereich 442 und einem zweiten elektrisch nicht leitenden Bereich 446 besteht, ist, dass durch die Verwendung eines elektrisch nicht leitenden Materials für den zweiten Bereich 446 der zweite Bereich aus einem etwas flexibleren Material hergestellt werden kann, wie beispielsweise Plastik, als das für den elektrisch leitenden Bereich 442 verwendete. Es kann wünschenswert sein, ein flexibleres Material für den zweiten Bereich 446 zu verwenden, so dass die Nadel noch immer in der Lage wäre, den Polypen zu penetrieren, den Polypen mit Flüssigkeit zu versorgen ohne aber so steif zu sein, dass es möglich wäre, in den Katheter zu stechen, wenn sie in den Katheter eingezogen oder aus dem Katheter herausgestreckt wird.
  • Es kann eine Vielzahl von Konfigurationen für Kuppler 460 geben und die vorliegende Erfindung ist nicht begrenzt auf eine bestimmte Konfiguration. Die einzige Bedingung ist, dass der Kuppler 460 aus einem elektrisch leitenden Material besteht und den ersten Bereich 442 mit dem zweiten Bereich 446 verbindet und in der Lage ist, die Schlinge 450 mit elektrischer Anschlussfähigkeit zu versehen. Als solcher kann der Kuppler 460 den ersten Nadelbereich 442 mit dem zweiten Nadelbereich 446 verbinden durch Reibschluss des ersten Bereiches und des zweiten Bereiches innerhalb des Kupplers, oder es kann ein Klebstoff verwendet werden, um den ersten Bereich und den zweiten Bereich mit dem Kuppler zu verbinden. Falls ein Klebstoff verwendet wird, muss der Klebstoff allerdings elek trisch leitend sein, zumindest dort, wo der Klebstoff verwendet wird, um den ersten elektrisch leitenden Bereich 442 mit dem Kuppler 460 zu verbinden.
  • Wie vorstehend für die Ausführungsform der 1 bis 3 beschrieben, kann die Schlinge 450 an den Kuppler 460 angeschlossen werden unter Verwendung einer Vielzahl von Mitteln, welche das Schweißen, einen elektrisch leitenden Klebstoff, oder das Löten umfassen. Wiederum ist die einzige Voraussetzung, dass der Anschlusspunkt zwischen der Schlinge 450 und Kuppler 460 elektrisch leitend ist und das er eine ausreichende Festigkeit ausweisen muss, so dass die Schlinge 450 mit der Injektionsnadel 440 verbunden bleibt während wiederholtem Einziehen in und Ausstrecken aus dem Katheter.
  • Während der zweite Bereich 446 so beschrieben wurde, dass er aus einem elektrisch nicht leitendem Material besteht, ist es nicht notwendig, dass das Material nicht elektrisch leitend ist. Was wünschenswert ist, ist, dass der zweite Bereich aus einem etwas flexiblen Material besteht. Es wurde vorgeschlagen, dass der zweite Bereich aus einem elektrisch nicht leitenden Material bestehen soll, weil diese Materialien wahrscheinlich flexibler sind, als elektrisch leitende Materialien. Allerdings kann jedes Material, welches eine Struktur aufweist, mit der es wahrscheinlich nicht in den Katheter sticht, aber doch steif genug ist, um einen Polypen zu penetrieren – ob elektrisch leitend oder nicht leitend – verwendet werden für den zweiten Bereich 446.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht einer dritten Ausführungsform für die Injektionsschlinge 530 der vorliegenden Erfindung. 5 illustriert die Injektionsschlinge in ihrer ausgestreckten ersten Position vom Katheter 520. Wie in 5 illustriert ist die Schlinge 550 wiederum angeschlossen an die Injektionsnadel 540 an der Verbindungsstelle 546 wie es vorstehend in dieser Beschreibung beschrieben wurde. In der Ausführungsform gemäß 5 für die Injektionsschlinge umfasst die Schlinge 550 eine Biegung 548 in einer Position entlang der Schlinge, welche benachbart ist zu dem Anschlusspunkt zwischen der Injektionsnadel und der Schlinge. Die Biegung 548 in der Schlinge 550 ist auf beiden Seiten der Schlingenschleife 550 vorgesehen und jede Biegung ist in Ihrer Konfiguration ähnlich. Die spezifische Position der Biegungen 548 in der Schlingenschleife 550 und der exakte Grad der Biegung in der Schlingenschleife sind nicht fest definiert. Der Zweck der Biegungen in dem Schlingendraht ist es, der Schlinge 550 zu gestatten, voll einsatzfähig zu sein, d. h. ausgestreckt, selbst wenn die Nadel 540 in den Katheter 520 eingezogen wurde. Diese Konfiguration für die Schlinge 550, in der sie immer noch in einer völlig ausgestreckten Position gehalten wird, obwohl die Injektionsnadel 540 in den Katheter 520 eingezogen wurde, kann in 6 betrachtet werden.
  • Wie in 6 zu sehen, wurde die Injektionsnadel 540 vollständig in den Katheter 520 eingezogen. Wenn die Injektionsnadel 540 in diese Position eingezogen wurde, werden die Biegungen 548 in der Schlinge 550 an dem distalen Ende 524 des Katheters 520 positioniert. Deshalb wird in dieser Position ein erster Bereich 552 der Schlingenschleife 550 in den Katheter 520 eingezogen und ein zweiter Bereich 554 der Schlingenschleife 550 ist noch voll ausgestreckt außerhalb des Katheters 520. Falls die Biegungen 548 in der Schlingenschleife 540 nicht vorgesehen wären, wenn die Injektionsnadel 540 in den Katheter 520 in eine Position, wie in 6 illustriert, eingezogen wird, würde die Schlingenschleife 550 in einem solchen Ausmaß zusammengepresst, dass sie nicht in der Lage wäre, funktionsgemäß einen Polypen einzufangen. Es könnte wünschenswert sein, Biegungen 548 in einer Schlingenschleife 550 vorzusehen, um es dem Arzt zu ermöglichen, eine bessere Kontrolle der Nadelpositionierung zu haben, wenn er einen Vorgang ausführt, d. h. die Möglichkeit, die Verlängerung der Nadel zu kontrollieren, so dass sie in der Lage ist, ausgestreckt zu werden, um einen Polypen zu stechen und eingezogen zu werden in den Katheter, so dass sie aus dem Weg der Schlinge heraus ist, wenn der Arzt die Schlinge benutzt. Ohne diese Konfiguration für die Schlinge 550 wäre es möglich, dass die Nadel 540 weiter vom den Katheter eingesetzt würde, selbst nachdem er seine Aufgabe ausgeführt hat, so dass die Möglichkeit einer Behinderung des Arztes bei der Benutzung der Schlinge bestünde.
  • 7 ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform gemäß 5 der Schlingenschleife 550, welche die Injektionsnadel 540 und die Schlingenschleife 550 zeigt, wenn die Nadel 540 weiter in den Katheter 520 eingezogen wurde. Wenn die Injektionsnadel 550 in den Katheter 520 eingezogen wurde, in die in 7 illustrierte Position, ist die Schlingenschleife 550 nun vollständig in den Katheter 520 eingezogen worden.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Injektionsschlinge gemäß der vorliegenden Erfindung, wie sie in Kombination mit einer Bergungsvorrichtung verwendet wird, die in einem zweiten Lumen in einer chirurgischen Instrumentenanordnung enthalten ist. Wie in 8 zu sehen, umfasst der Katheter 820 ein erstes Lumen 822A und ein zweites Lumen 822B. Innerhalb des ersten Lumens 822A ist die Injektionsschlinge 830 angeordnet. Wie vorstehend offenbart besteht die Injektionsschlinge 830 aus einer Injektionsnadel 840 und einer Schlingenschleife 850. Für die Instrumentenanordnung gemäß 8 kann die spezielle Ausführungsform der Injektionsnadel 840 und der Schlingenschleife 850 jede der vorstehend offenbarten Ausführungsformen sein, d. h. ein einziges strukturelles Element für die Injektionsnadel, eine Doppelbereichs-Injektionsnadelkonstruktion, oder eine gebogene Schlingenschleifenkonfiguration. Deshalb dient die Injektionsschlinge 830 wie vorstehend in dieser Beschreibung ausgeführt, zur Injektion von Flüssigkeit in einen Polypen, unter Verwendung der Injektionsnadel 840 und zum Umschlingen und Schneiden von Polypen unter Verwendung der Schlinge 850. Die Ausführungsform gemäß 8 verwendet allerdings ein zweites Lumen 822B innerhalb des Katheters 820, um ein zweites Instrument einzusetzen, welches in Kombination mit der Injektionsschlinge 830 verwendet wird. Wie in 8 illustriert, ist das zweite Instrument, welches innerhalb des zweiten Lumens 822B angeordnet ist, eine Bergungsvorrichtung 860, welche einen Korb 862 umfasst, welcher an einem distalen Ende 860A des In strumentes angeordnet ist. Die Bergungsvorrichtung 860 würde verwendet werden zum Einfangen und Bergen eines Polypen aus dem Körper, welchem Flüssigkeit injiziert wurde unter Verwendung der Injektionsnadel 840 und geschnitten und ausgebrannt wurde unter Verwendung der Schlingenschleife 850. Nachdem der Polyp injiziert und von dem Körper getrennt worden ist, würde der Polyp in den Korb 862 der Bergungsvorrichtung 860 aufgenommen und aus dem Körper entfernt sein.
  • Während die Bergungsvorrichtung 860 als Korb offenbart wurde, kann die Bergungsvorrichtung aus jeder bekannten Bergungsvorrichtung beispielsweise einem Netz oder Zangen bestehen. Tatsächlich ist es nicht einmal nötig, dass eine Bergungsvorrichtung innerhalb des zweiten Lumens 822B angeordnet ist. Jedes zweite Instrument, welches für einen Chirurgen nützlich sein könnte, wenn es in Kombination mit der Injektionsschlinge 830 der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kann in dem Katheter 820 verwendet werden. Wenn die Bergungsvorrichtung 860 in dem zweiten Lumen 822B des Katheters 820 verwendet wird, kann das zweite Instrument vor dem Katheter 820 ausgestreckt oder eingezogen werden, unter Verwendung einer Vorrichtung wie sie beschrieben wurde für das Einziehen und Ausstrecken der Injektionsschlinge, d. h. ein Betätiger, welcher angeschlossen ist an das proximale Ende der Bergungsvorrichtung. Eine zweite Betätigungsvorrichtung könnte auf dem Körper des chirurgischen Instrumentes bereitgestellt werden und die zweite Betätigungsvorrichtung könnte unabhängig von der ersten Betätigungsvorrichtung bedient werden, so dass die Injektionsschlinge unabhängig von dem zweiten Instrument bedient werden könnte, welches innerhalb des zweiten Lumens des Katheters angeordnet ist.
  • 9 illustriert eine Ausführungsform der Injektionsschlinge der vorliegenden Erfindung wie sie in einer Endoskop-Anordnung verwendet wird. Wie zu sehen ist, umfasst die Endoskop-Anordnung 920 einen Arbeitskanal 922 und ein Paar Öffnungen 928A und 928B zum Zuleiten von Licht zu bzw. zum Zurückleiten von Licht von einem chirurgischen Ort. Der Arbeitskanal 922 umfasst ein erstes Lumen 924 und ein zweites Lumen 926. Innerhalb des ersten Lumens 924 ist eine Injektionsschlinge 930 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung angeordnet. Die Injektionsschlinge 930 kann bestehen aus jeder Ausführungsform, die vorstehend für die Injektionsnadel 940 und die Schlingenschleife 950 diskutiert wurde. Die Injektionsschleife 930 würde wie vorstehend beschrieben zum Injizieren von Fluid in einem Polypen dienen und zum Schneiden und Ausbrennen des Polypen unter Verwendung der Schlinge 950. Ein Betätiger (nicht gezeigt in 9) würde an dem proximalen Ende der Endoskop-Anordnung 920 angeordnet sein, zum Ausstrecken der Injektionsschlinge 930 vom Lumen 924 und zum Einziehen der Injektionsschlinge 930 in das Lumen 924. Innerhalb des zweiten Lumens 926 ist die Bergungsvorrichtung 960 angeordnet, welche den Korb 962 an einem distalen Ende davon umfasst. Die Bergungsvorrichtung 960 wird verwendet werden, wie vorstehend beschrieben, indem sie in Kombination mit der Injektionsschlinge verwendet wird, um einen Polypen zu ergreifen, und aus dem Körper eines Patienten zu entfernen, nachdem ihm eine Flüssigkeit injiziert wurde und er von dem Körper abgeschnitten wurde. Als solches kann die Bergungsvorrichtung 960 ausgestreckt werden von und eingezogen werden in das zweite Lumen 926. Die Bergungsvorrichtung 960 würde ausgestreckt und eingezogen werden von dem zweiten Lumen unter Verwendung eines Betätigers (nicht gezeigt in 9), der ebenfalls an dem proximalen Ende der Endoskop-Anordnung 920 angeordnet wäre. Die Injektionsschlinge 930 und die Bergungsvorrichtung 960 könnten unabhängig voneinander bedient werden und deshalb in Kombination miteinander verwendet werden, um den chirurgischen Eingriff auszuführen.
  • 10 illustriert eine zweite Ausführungsform zur Verwendung der Injektionsschlinge 930 der vorliegenden Erfindung mit der Endoskop-Anordnung 920. Im Gegensatz zu der Ausführungsform gemäß 9, verwendet die Ausführungsform gemäß 10 einen zweiten Arbeitskanal 970, innerhalb dessen eine Injektionsschlinge 930 angeordnet ist. Der zweite Arbeitskanal 970 erstreckt sich entlang der Außenseite der Endoskop-Anordnung 920. Der zweite Arbeitskanal 970 kann befestigt sein an der Endoskop-Anordnung 920 unter Verwendung jegli cher Befestigungsmittel, wie beispielsweise Teflon-Tape. Die Injektionsschlinge 930 dient wie vorstehend beschrieben zum Injizieren von Flüssigkeit in einen Polypen durch eine Injektionsnadel 940 und zum Schneiden und Ausbrennen des Polypen unter Verwendung der Schlingenschleife 950. In der Ausführungsform gemäß 10 ist jedoch eine Haube 980 auf dem distalen Ende 924 der Endoskop-Anordnung platziert. Die Haube 980 ist eine optisch klare Haube, die es dem Arzt gestattet, sich durch die Haube ein Bild von dem entfernten Polypen zu machen. Die Haube 980 kann angeschlossen werden an das distale Ende der Endoskop-Anordnung 920 durch jedes einer Vielzahl von Mitteln, wie beispielsweise reibschlüssiges Ausbringen der Haube 980 auf das distale Ende der Endoskop-Anordnung oder unter Verwendung eines Klebstoffes, um die Haube an der Endoskop-Anordnung zu befestigen. Die Haube 980 ist so konfiguriert, dass die Spitze 982 der Haube in einem Winkel bzgl. des unteren Endes 983 der Haube positioniert ist. Die Spitze der Haube kann mit jedem gewünschten Winkel versehen sein, um dabei behilflich zu sein, die Haube bzgl. des Polypen vorteilhaft zu positionieren.
  • Bei der Verwendung der Endoskop-Anordnung gemäß 10 wird ein Sog bereitgestellt durch den ersten Arbeitskanal der Endoskop-Anordnung (nicht gezeigt in 10). Der Sog wird durch den ersten Arbeitskanal angelegt, um einen aus dem Körper zu entfernenden Polypen in die Haube 980 anzusaugen, so dass der Polyp angehoben werden kann von der Oberfläche der Membran, von der er entfernt werden soll. Dies ist insbesondere wünschenswert bei Polypen, die sich nicht signifikant von der Oberfläche der Membran erstrecken, mit der sie verbunden sind und deshalb schwer von der Membran zu trennen sein können.
  • Wie ebenfalls in 10 zu sehen ist, ist die Schlinge 950 so gebogen, dass sie sich nahezu in einem rechten Winkel von der longitudinalen Achse der Injektionsnadel 940 erstreckt. Als solche liegt die Schlinge 950 im Wesentlich co-planar mit oder parallel zu der Spitze 982 der Haube 980. Dies ist wünschenswert, weil die Schlinge 950 vorteilhaft um den Polypen herum positioniert werden kann, so dass der Polyp an seiner Basis abgetrennt werden kann, nachdem er in die Haube hinein gezogen worden ist.
  • Deshalb wird in der Ausführungsform gemäß 10 die Injektionsschlinge nicht durch den Arbeitskanal der Endoskop-Anordnung 920 eingesetzt, sondern eher durch einen externen zweiten Kanal 970, welcher verbunden ist mit der Endoskop-Anordnung 920. Ein Sog wird durch den ersten Arbeitskanal der Endoskop-Anordnung angelegt, um den Polypen in die Haube 980 hinein zu ziehen, so dass er mit der Schlinge 950 abgetrennt werden kann.
  • Im Einsatz würde ein Benutzer einer Ausführungsform der Injektionsschlinge gemäß der vorliegenden Erfindung ein distales Ende eines Katheters in den Körper eines Patienten einführen. Durch Bedienen eines Betätigers, der mit dem Katheter verbunden ist, würde der Benutzer eine Injektionsnadel und eine Schlinge durch das distale Ende des Katheters und in den Körper eines Patienten hinein ausstrecken. Sowohl die Schlingenschleife als auch die Injektionsnadel werden in den Körper eingeführt als einzelnes Instrument und nahe des zu entfernenden Polypen positioniert. Die Bedienperson führt dann die Injektionsnadel in den Polypen ein und injiziert Flüssigkeit in den Polypen, um den Polypen von der Membran des Körpers des Patienten anzuheben. Nachdem die Flüssigkeit in den Polypen injiziert wurde, ergreift die Bedienperson den Polypen mit der Schlingenschleife und schneidet und verödet den Polypen, indem ein elektrischer Strom durch die Nadel und in die Schlingenschleife hineingeleitet wird. Nachdem der Polyp von dem Körper getrennt wurde, könnte die Bedienperson den Polypen in eine Bergungsvorrichtung aufnehmen. Der Polyp wird dann aus dem Körper entfernt, indem der Katheter aus dem Körper entfernt wird.
  • Verschiedene Variationen der offenbarten Ausführungsform werden betrachtet. Zum Beispiel wurde die Injektionsschlinge der vorliegenden Erfindung so offenbart, dass sie verwendet wird in Verbindung mit einer Endoskop-Anordnung und in Verbindung mit einer anderen Ausführungsform eines chirurgischen Instru mentes, welches einen Körper und einen Betätiger umfasst. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf eine spezielle Ausführungsform des chirurgischen Werkzeuges, mit dem die Injektionsschlinge verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung kann ausgeführt werden unter Verwendung eines jeden chirurgischen Instrumentes aus einer Vielfalt von bekannten chirurgischen Instrumenten.
  • Die Schlingenschleife der vorliegenden Erfindung wurde offenbart als eine elektrisch leitende Schlingenschleife, wie beispielsweise ein monopolarer Schneidedraht. Es ist jedoch nicht notwendig, dass eine elektrisch leitende Schlingenschleife in der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Beispielsweise könnte eine Schlingenschleife verwendet werden, die den Polypen von dem Körper abtrennt, indem die Schlingenschleife um den Polypen herum zusammengezogen wird, und die physikalische Einschnürung verwendet wird, um den Polypen abzuschneiden. Dementsprechend könnte, wenn die Schlingenschleife nicht elektrisch leitend ist, die Schlinge verbunden werden mit der Injektionsnadel durch jegliche Verbindungsmittel und die Verbindungsmittel müssten nicht elektrisch leitend sein. Deshalb wird bei der vorliegenden Erfindung keine elektrisch leitende Schlingenschleife benötigt.

Claims (13)

  1. Chirurgische Instrumentenanordnung (10) umfassend: einen Körper (100); einen Betätiger (110), wobei der Betätiger (110) verschiebbar verbunden ist mit dem Körper (100) zur verschiebbaren Bewegung auf dem Körper (100); einen Katheter (120, 820, 920), wobei der Katheter (120, 820, 920) verbunden ist mit und sich erstreckt durch den Körper (100) an einem proximalen Ende des Katheters (120, 820, 920); eine Injektionsnadel (140, 840, 940), wobei die Nadel (140, 840, 940) innerhalb des Katheters (120, 820, 920) angeordnet ist und ein proximales Ende aufweist, das mit dem Betätiger (110) verbunden ist und ein distales Ende, welches eine Stechspitze (144) aufweist, wobei die Nadel (140, 840, 940) innerhalb des Katheters (120, 820, 920) beweglich ist zwischen einer ersten Position, wobei sich das distale Ende der Nadel (140, 840, 940) über ein distales Ende des Katheters (120, 820, 920) hinaus erstreckt und einer zweiten Position, wobei das distale Ende der Nadel (140, 840, 940) in den Katheter (120, 820, 920) eingezogen ist; und eine Schlinge (150, 850, 950), dadurch gekennzeichnet, dass die Schlinge (150, 850, 950) direkt verbunden ist mit dem distalen Ende der Injektionsnadel (140, 840, 940).
  2. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1 weiterhin aufweisend: ein erstes Lumen (822A), wobei das erste Lumen (822A) innerhalb des Katheters (120, 820, 920) enthalten ist und wobei die Injektionsnadel (140, 840, 940) innerhalb des ersten Lumens (822A) angeordnet ist; ein zweites Lumen (822B), wobei das zweite Lumen (822B) in dem Katheter (120, 820, 920) enthalten ist, eine Bergungsvorrichtung (860), wobei die Bergungsvorrichtung (860) in dem zweiten Lumen (822B) enthalten ist; und einen zweiten Betätiger, wobei der zweite Betätiger auf dem Körper (100) angeordnet ist zur verschiebbaren Bewegung auf dem Körper (100) und wobei die Bergungsvorrichtung (860) verbunden ist mit dem zweiten Betätiger an einem proximalen Ende der Bergungsvorrichtung (860) und wobei die Bergungsvorrichtung (860) innerhalb des zweiten Lumens (822B) beweglich ist zwischen einer ersten Position, wobei die Bergungsvorrichtung (860) sich über ein distales Ende des Katheters (120, 820, 920) hinaus erstreckt, und einer zweiten Position, wobei die Bergungsvorrichtung (860) in den Katheter (120, 820, 920) eingezogen ist.
  3. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 2, wobei die Bergungsvorrichtung (860) eine Zangenvorrichtung ist.
  4. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 2, wobei die Bergungsvorrichtung (860) ein Netz ist.
  5. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1, wobei die Schlinge (150, 850, 950) durch eine Schweißverbindung mit der Injektionsnadel (140, 840, 940) verbunden ist.
  6. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1, wobei die Schlinge (150, 850, 950) an einem Ort entlang der Schlinge (150, 850, 950) gebogen ist, der distal bezüglich des Verbindungspunkts zwischen der Nadel (140, 840, 940) und der Schlinge (150, 850, 950) ist.
  7. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1, wobei die Schlinge (150, 850, 950) ein monopolarer Schneidedraht ist.
  8. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1, wobei die Nadel (140, 840, 940) einen ersten elektrisch leitenden Bereich (422) umfasst und einen zweiten elektrisch nicht leitenden Bereich (446) umfasst, wobei der erste Bereich (442) verbunden ist mit dem zweiten Bereich (446) durch einen elektrisch leitenden Kuppler und wobei die Schlinge (150, 850, 950) verbunden ist mit dem elektrisch leitenden Kuppler (460).
  9. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 1, wobei die chirurgische Instrumentenanordnung eine Endoskop-Anordnung ist, die einen Arbeitskanal (922) aufweist.
  10. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 9 weiterhin aufweisend: einen zweiten Arbeitskanal (970), wobei der zweite Arbeitskanal (970) verbunden ist mit der Endoskop-Anordnung entlang deren Länge, und wobei die Injektionsnadel (940) in dem zweiten Arbeitskanal (970) angeordnet ist; und eine Haube (980), wobei die Haube (980) verbunden ist mit dem distalen Ende der Endoskop-Anordnung.
  11. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 10, wobei die Haube (980) aus einem optisch klaren Material besteht.
  12. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 10, wobei eine Spitze der Haube (980) in einem Winkel bzgl. einer Basis der Haube (980) konfiguriert ist.
  13. Chirurgische Instrumentenanordnung gemäß Anspruch 12, wobei die Schlinge (950) vor der Spitze der Haube (980) in einer co-planaren Beziehung angeordnet ist, wenn sich die Nadel (940) in der ersten Position befindet.
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