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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Polymerzusammensetzung
für die
Verwendung zur Herstellung eines Schaums. Die Polymerzusammensetzung
besteht insbesondere aus linearem Polyethylen mit niedriger Dichte
und einem die Elastizität
modifizierenden Harz, beispielsweise Polyethylen mit niedriger Dichte.
Der Schaum kann in einem Film/Schaum-Laminat verwendet werden.
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In
der Vergangenheit wurde bereits eine Vielzahl von Schäumen hergestellt.
Ein erster üblicherweise hergestellter
Schaum besteht aus Polystyrol und ein zweiter üblicherweise hergestellter
Schaum besteht aus Polyethylenen mit niedriger Dichte (LDPEs). Der
Polystyrolschaum ist für
einige Anwendungszwecke, z. B. als Schutzverpackung, die einen Schutz
gegen mehrfache Stöße bieten
soll, zu spröde.
Die LDPE-Schäume
werden allgemein als elastisch und nicht spröde angesehen, die wünschenswerte
Eigenschaften aufweisen. Es ist jedoch erwünscht, die Reißfestigkeit,
die Zugfestigkeit und die Gesamtzähigkeit der LDPE-Schäume für bestimmte
Anwendungen, wie z. B. als Schutzverpackung für schwere, empfindliche und
wertvolle Gegenstände, wie
z. B. Möbel,
zu verbessern.
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LLDPE-Harze
weisen wünschenswerte
Eigenschaften auf, wie z. B. eine gute Reißfestigkeit, eine gute Zugfestigkeit
und eine gute Gesamtzähigkeit.
Es ist jedoch sehr schwierig, einen LLDPE-Schaum herzustellen, der
dimensionsbeständig
ist. Tatsächlich
entsteht bei der Zugabe selbst nur einer geringen Men ge an LLDPE beispielsweise
zu einem LDPE-Schaum ein Schaum, der nicht dimensionsbeständig ist.
Selbstverständlich
ist es sehr wünschenswert,
einen Schaum herzustellen, der dimensionsbeständig ist.
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Film/Schaum-Laminate
werden bereits seit vielen Jahren hergestellt. Film/Schaum-Laminate
bestanden bisher beispielsweise aus einem Polyethylenfilm, der auf
einen Schaum aus Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE-Schaum)
auflaminiert ist. Der Filmanteil des Film/Schaum-Laminats bestand
allgemein aus einem durch einen konventionellen Ziegler-Natta-Katalysator
katalysierten LLDPE oder einer Kombination aus einem konventionellen,
mit einem Ziegler-Natta-Katalysator
katalysierten LLDPE und einem LDPE für Verwendungen, wie z. B. als
Schutzverpackung. Diese konventionellen LLDPEs sind im Allgemeinen
charakterisiert durch einen Polydispersitätsindex D = Mw/Mn von 4 bis 8 und sie weisen ein z-durchschnittliches
Molekulargewicht von weniger als etwa 600000 auf. Die Verwendung
dieses konventionellen LLDPE in dem Filmanteil ist wünschenswert,
weil dadurch der Film/Schaum-Laminatstruktur Reißfestigkeit, Zugfestigkeit
und Gesamtzähigkeit
verliehen werden, die durch Verwendung von LDPE allein nicht erreicht
werden können.
Außerdem
sind LLDPEs wünschenswert
wegen ihrer wirtschaftlichen Einsparungen gegenüber LDPEs.
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Im
Gegensatz dazu bestand der Schaumanteil des Film/Schaum-Laminats
bisher im Wesentlichen aus LDPE. Der Schaumanteil enthielt bisher
keine LLDPEs, außer
in Spurenmengen, weil es dadurch nicht möglich war, einen dimensionsbeständigen Schaum
herzustellen.
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Film/Schaum-Laminate,
in denen ein konventionelles LLDPE in dem Filmanteil verwendet wird,
weisen bestimmte Nachteile auf. So kann beispielsweise das Film/Schaum-Laminat,
das für
den Verkauf nicht geeignet ist (d. h. ein Abfallmaterial ist), nicht
wirksam wiederverwendet oder in wirtschaftlichen Mengen entweder
in den Filmanteil oder in den Schaumanteil im Kreislauf zurückgeführt (recyclisiert)
werden. Dieses Abfallmaterial ist in dem Filmanteil nicht erwünscht, weil
das Abfallmaterial einen signifikanten Anteil an LDPE aus dem Schaumanteil
enthält,
der die Festigkeit des Film/Schaum-Laminats signifikant verringert.
Das Abfallmaterial kann auch dem Schaumanteil nicht einverleibt
werden wegen der vorgenannten Probleme, die mit der Herstellung
eines dimensionsbeständigen
Schaums im Zusammenhang stehen. Wenn das Abfallmaterial wiederverwendet
werden könnte,
würde dadurch
die kostspielige Beseitigung des Verfahrensabfalls, der bei der Herstellung
von Film/Schaum-Laminaten
auftritt, signifikant verringert oder eliminiert werden. In WO 86/00628 sind
Schäume
aus LLDPE und ein Verfahren zu ihrer Herstellung beschrieben.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schaum herzustellen, der
wiederverwendet oder recyclisiert werden kann, wenn der Schaum für die Verwendung
nicht geeignet ist (d. h. ein Abfallmaterial ist).
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Ein
anderes Ziel besteht darin, ein Film/Schaum-Laminat herzustellen,
das wiederverwendet oder recyclisiert werden kann, wenn der Schaum
für die
Verwendung nicht geeignet ist (d. h. ein Abfallmaterial darstellt).
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Noch
ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die
Wiederaufbereitung von Film/Schaum-Laminat-Abfall zu einem nützlichen
Schaumprodukt zu ermöglichen.
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Noch
ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Schaumstruktur
herzustellen, die dimensionsbeständig
ist.
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Schließlich besteht
ein Ziel der vorliegenden Erfindung darin, eine Polymerzusammensetzung
bereitzustellen, welche die Herstellung eines wie oben definierten
Schaums ermöglicht.
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Dieses
Ziel wird mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung, wie er
in den unabhängigen
Patentansprüchen
1, 21, 24, 25 und 30 definiert ist, gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
2 bis 20, 22, 23, 26 bis 29 und 31 definiert.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Weitere
Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen hervor. Es zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform eines Zwei-Schichten-Film/Schaum-Laminats
gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert;
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2 eine
Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform eines Drei-Schichten-Film/Schaum-Laminats
gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert;
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3 eine
Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform eines anderen (weiteren)
Drei-Schichten-Film/Schaum-Laminats gemäß der vorliegenden Erfindung
erläutert;
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4 eine
Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform eines Vier-Schichten-Film/Schaum-Laminats
gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert;
und
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5 eine
Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform eines Fünf-Schichten-Film/Schaum-Laminats
gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert.
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Obgleich
die Erfindung verschiedenen Modifikationen unterworfen und in alternativen
Formen vorliegen kann, wird nachstehend im Detail eine spezifische
Ausführungsform
der Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Schaum hergestellt unter Verwendung
von etwa 1 bis etwa 90 Gew.-% linearem Polyethylen mit niedriger
Dichte (LLDPE), wobei der Rest (d. h. etwa 10 bis etwa 99 Gew.-%)
im Wesentlichen aus einem die Elastizität modifizierenden Harz, beispielsweise
einem Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE), besteht. Der Schaum
wird vorzugsweise hergestellt unter Verwendung von etwa 10 bis etwa
60 Gew.-% LLDPE und etwa 40 bis etwa 90 Gew.-% eines die Elastizität modifizierenden
Harzes und am meisten bevorzugt von etwa 20 bis etwa 45 Gew.-% LLDPE
und etwa 55 bis etwa 80 Gew.-% eines die Elastizität modifizierenden
Harzes. Vorzugsweise wird LDPE als die Elastizität modifizierendes Harz verwendet.
Das erfindungsgemäß verwendete
LLDPE ist charakterisiert durch eine Molekulargewichtsverteilung
mit einem Polydispersitätsindex
D = Mw/Mn in dem
Bereich von etwa 10 bis etwa 20 und ein z-durchschnittliches Molekulargewicht
Mz von größer als etwa 700000.
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Der
hier verwendete Ausdruck "Abfall" oder "Abfallmaterial" steht für Schäume oder
Film/Schaum-Laminate, die aus einer Vielzahl von Gründen, die
umfassen eine physikalische Beschädigung, eine fehlende Strukturschicht
und eine ungleichförmige
Farbe, für
die Verwendung nicht geeignet sind.
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Der
Ausdruck "wiederaufbereitetes
Material" steht
für ein
Abfallmaterial, das früher
als Schaum oder Film/Schaum-Laminat vorlag und wieder aufbereitet
wurde für
die Einarbeitung (d. h. in Form von compoundierten Pellets) in das
erfindungsgemäße Material.
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Der
hier verwendete Ausdruck "unbehandeltes
Harz" steht für ein Material,
das direkt von einem Materiallieferanten stammt, das nach der anfänglichen
Bearbeitung durch den Materiallieferanten noch nicht extrudiert
worden ist.
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Das
regenerierte bzw. wiederaufbereitete Material umfasst allgemein
etwa 30 bis etwa 80 Gew.-% LLDPE mit einer Molekulargewichtsverteilung
entsprechend einem Polydispersitätsindex
D = Mw/Mn in dem Bereich
von etwa 10 bis etwa 20 und einem z-durchschnittlichen Molekulargewicht
Mz von größer als etwa 700000. Der Rest
des regenerierten bzw. wiederaufbereiten Materials besteht im Allgemeinen
aus etwa 20 bis etwa 70 Gew.-% eines die Elastizität modifizierenden
Harzes, wie z. B. LDPE.
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Das
wiederaufbereitete Material kann in der Polymerzusammensetzung,
die zur Herstellung des Schaums verwendet werden soll, in Mengen
von bis zu etwa 50 Gew.-% und sogar von bis zu 75 Gew.-% enthalten
sein. Die Polymerzusammensetzung umfasst somit LLDPE, das zu bis
zu etwa 40 Gew.-% und sogar bis zu etwa 60 Gew.-% der Polymerzusammensetzung
aus wiederaufbereitetem Material besteht. Die Polymerzusammensetzung
umfasst im Allgemeinen LLDPE, das zu etwa 10 bis etwa 35 Gew.-%
der Polymerzusammensetzung aus dem wiederaufbereiteten Material
besteht. Es ist möglich,
zusätzliches
unbehandeltes LLDPE-Harz der Polymerzusammensetzung zuzusetzen,
sodass die Polymerzusammensetzung bis zu etwa 90 Gew.-% LLDPE umfasst.
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Die
bevorzugte Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung des erfindungsgemäßen Schaums verwendet
werden soll, umfasst unbehandeltes LLDPE-Harz in einer Menge von
etwa 25 bis etwa 56 Gew.-%, unbehandeltes LDPE-Harz in einer Menge
von etwa 15 bis etwa 40 Gew.-% und wiederaufbereitetes Material in
einer Menge von etwa 20 bis etwa 50 Gew.-%. Das bevorzugte Gewichtsverhältnis von
LLDPE-Harz zu LDPE-Harz beträgt
etwa 1,2 : 1 bis etwa 1,7 : 1. die am meisten bevorzugte Polymerzusammensetzung
umfasst unbehandeltes LLDPE-Harz in einer Menge von etwa 33 bis
etwa 46 Gew.-%, unbehandeltes LDPE-Harz in einer Menge von etwa
21 bis etwa 32 Gew.-% und wiederaufbereitetes Material in einer
Menge von etwa 30 bis etwa 40 Gew.-%. Das am meisten bevorzugte
Gewichtsverhältnis
von LLDPE zu LDPE beträgt
etwa 1,4 : 1 bis etwa 1,6 : 1.
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Es
ist möglich,
dass das jeweilige LLDPE und LDPE der Polymerzusammensetzung mehr
als ein LLDPE und/oder LDPE umfassen kann. Beispielsweise können zwei
LLDPE-Harze (jeweils 20 Gew.-%) miteinander gemischt werden, sodass
sie 40 Gew.-% LLDPE der Polymerzusammensetzung umfassen.
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LLDPEs
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Die
erfindungsgemäßen linearen
Polyethylene mit niedriger Dichte (LLDPEs) sind definiert als Copolymere
von Ethen und einem oder mehreren C3-C12-α-Olefinen, die ein
spezifisches Gewicht von etwa 910 bis etwa 940 kg/m3 und
ein z-durchschnittliches Molekulargewicht Mz von
mehr als etwa 700000 aufweisen. Das Mz beträgt vorzugsweise
mehr als 800000 und beträgt
am meisten bevorzugt mehr als etwa 900000 oder sogar mehr als etwa
950000. Das z-durchschnittliche Molekulargewicht ist charakterisiert
durch eine Konzentration an Polymerketten mit einem extrem hohen
Molekulargewicht (d. h. solchen in der Nähe des oberen Endes der Molekulargewichtsverteilung).
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Das
erfindungsgemäße LLDPE
weist im Allgemeinen auf einen Schmelzflussindex (MI) von etwa 0,5 bis
etwa 1,5 dg/min, gemessen nach ASTM D1238, Bedingung E (nominelle
Fließrate
bei 190°C
und 298,2 kPa), einen Schmelzflussindex bei hoher Belastung (HLMI)
von etwa 70 bis etwa 90 dg/min, gemessen nach ASTM D1238, Bedingung
F (nominelle Fließrate
bei 190°C
und 2,9822 MPa) und ein Schmelzfluss-Verhältnis (MFR = HLMI/MI) von etwa
70 bis etwa 120. Das lineare Ethylenpolymer mit niedriger Dichte
hat im Allgemeinen einen MI von weniger als etwa 10 dg/min und vorzugsweise
von weniger als etwa 3 dg/min.
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Zu
bevorzugten LLDPEs gehören
unvernetzte Copolymere von Ethen mit 1-Buten, 1-Hexen, 1-Octen und Kombinationen
davon. Das bevorzugte LLDPE hat ein spezifisches Gewicht von etwa
918 bis etwa 926 kg/m3, einen MI von etwa
0,6 bis etwa 1,0 dg/min, ein Schmelzfluss-Verhältnis (MFR) von etwa 100 bis
etwa 120, ein gewichtsdurchschnittliches Molekulargewicht Mw von etwa 180000 bis etwa 200000, ein zahlendurchschnittliches
Molekulargewicht Mn von etwa 12500 bis etwa
16000 und einen Polydispersitätsindex
D = Mw/Mn von etwa
10 bis etwa 20, vorzugsweise von etwa 12 bis etwa 20. Der am meisten
bevorzugte Polydispersitätsindex
beträgt
etwa 14 bis etwa 18. Das am meisten bevorzugte LLDPE wird unter
Anwendung eines Niederdruck-Gasphasen-Verfahrens
hergestellt.
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Das
erfindungsgemäße LLDPE
kann erhalten werden durch Vermischen von zwei oder mehr LLDPEs. Beispielsweise
kann ein LLDPE mit einem Mz von 600000 mit
einem zweiten LLDPE mit einem Mz von 1200000
gemischt werden.
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Harz zur Modifizierung
der Elastizität
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Beispiele
für ein
erfindungsgemäßes, die
Elastizität
modifizierendes Harz (Harz zum Modifizieren der Elastizität) werden
ausgewählt
aus LDPE, Polyethylen mit niedriger Dichte, Ethylen/Vinylacetat,
Ethylen/Ethylacrylat, Ethylen/Methylacrylat, Ethylen-n-Butylacrylat,
Ethylen/Acrylsäure,
Ethylen/Methacrylsäure,
Ethylen/Vinylalkohol, Ionomeren und Kombinationen davon. Die bevorzugten
erfindungsgemäßen, die
Elastizität
modifizierenden Harze sind LDPE und Polyethylen mit niedriger Dichte,
wobei LDPE oder eine Mischung von mindestens zwei LDPEs besonders
bevorzugt ist.
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Der
hier verwendete Ausdruck "LDPE" umfasst verzweigte
Homopolymere von Ethylen und Copolymere, die mindestens 50 Mol-%
Ethyleneinheiten (vorzugsweise mindestens 70 Mol-%) und einen geringeren Anteil
(d. h. weniger als 50 Mol-%) Einheiten eines mit der Ethyleneinheit
copolymerisierbaren Monomers umfassen. Der hier verwendete Ausdruck
LDPE umfasst außerdem
physikalische Mischungen von zwei oder mehr verschiedenen Homopolymeren,
die als LDPEs klassifiert werden, oder physikalische Gemische aus mindestens
50 Gew.-% eines Ethylenhomopolymers (vorzugsweise mindestens etwa
60 Gew.-%) und einem anderen Copolymer, das überwiegend aus Polyethylen
mit niedriger Dichte besteht. Die physikalischen Gemische werden
in einer trockenen Form miteinander vereinigt, nachdem die Harze
vorher polymerisiert worden sind.
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Die
bevorzugten LDPEs sind unvernetzt und weisen ein spezifisches Gewicht
von etwa 915 bis etwa 925 kg/m3, einen Schmelzflussindex
(MFI) von etwa 0,2 bis etwa 3,8 dg/min, gemessen nach ASTM D1238 (nominelle
Fließrate
bei 190°C
und 689,5 kPa) auf. Das Ethylenpolymer mit niedriger Dichte hat
im Allgemeinen einen MFI von weniger als etwa 10 dg/min.
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Es
ist möglich,
dass das erfindungsgemäße LDPE
erhalten werden kann durch Vermischen von zwei oder mehr LDPE-Harzen.
Außerdem
kann ein LDPE-Harz
mit einem zweiten, die Elastizität
modifizierenden Harz, wie z. B. Ethylen/Vinylacetat, gemischt werden.
Es können
auch zwei oder mehr die Elastizität modifizierenden Harze miteinander
gemischt werden, wie z. B. Ethylen/Vinylacetat und Ethylen/Ethylacrylat.
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Keimbildendes
Agens
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Der
erfindungsgemäße Schaum
kann ein keimbildendes Agens enthalten. Ein keimbildendes Agens oder
ein Zellgrößenkontrollmittel
kann irgendein konventionelles oder nützliches keimbildendes Agens
sein. Die Menge an keimbildendem Agens, die zugegeben werden soll,
hängt von
der gewünschten
Zellengröße, dem
gewählten
Treibmittel und der Dichte der Polymerzusammensetzung ab. Das keimbildende
Agens wird im Allgemeinen in Mengen von etwa 0,02 bis etwa 2,0 Gew.-%
der Polymerzusammensetzung zugegeben. Zu einigen geeigneten keimbildenden
Agentien gehören
anorganische Materialien (in Form von kleinen Teilchen), wie z.
B. Ton, Talk, Siliciumdioxid und Diatomeenerde. Zu anderen geeigneten
keimbildenden Agentien gehören
organische keimbildende Agentien, die bei der Erhitzungstemperatur
innerhalb des Extruders sich zersetzen oder reagieren unter Entwicklung
eines Gases.
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Ein
Beispiel für
ein organisches keimbildendes Agens ist eine Kombination aus einem
Alkalimetallsalz einer Polycarbonsäure und einem Carbonat oder
Bicarbonat. Zu einigen Beispielen für ein Alkalimetallsalz einer
Polycarbonsäure
gehören,
ohne dass die Erfindung darauf beschränkt ist, das Mononatriumsalz von 2,3-Dihydroxy-butandisäure (allgemein
als Natriumhydrogentartrat bezeichnet), das Monokaliumsalz von Butandisäure (allgemein
als Kaliumhydrogensuccinat bezeichnet), die Trinatrium- und Trikaliumsalze
von 2-Hydroxy-1,2,3-propantricarbonsäure (allgemein
als Natrium- bzw. Kaliumcitrat bezeichnet) und das Dinatriumsalz der
Ethandisäure
(allgemein als Natriumoxalat bezeichnet) oder Polycarbonsäuren, wie
2-Hydroxy-1,2,3-propantricarbonsäure.
Zu einigen Beispielen für
ein Carbonat oder Bicarbonat gehören,
ohne dass die Erfindung darauf beschränkt ist, Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat,
Kaliumbicarbonat, Kaliumcarbonat und Calciumcarbonat.
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Eine
verwendbare Kombination ist ein Monoalkalimetallsalz einer Polycarbonsäure, wie
z. B. Mononatriumcitrat oder Mononatriumtartrat, mit einem Carbonat
oder Bicarbonat. Es ist möglich,
dass Mischungen von unterschiedlichen keimbildenden Agentien erfindungsgemäß zugegeben
werden können.
Zu bevorzugten keimbildenden Agentien gehören Talk, kristallines Siliciumdioxid
und eine stöchiometrische
Mischung von Citronensäure
und Natriumbicarbonat (wobei die stöchiometrische Mischung eine
Konzentration von 1 bis 100 aufweist, wobei der Träger ein
geeignetes Polymer, beispielsweise ein Polyethylenwachs mit niedrigem
Molekulargewicht ist). Talk wird vorzugsweise in einem Träger zugegeben,
es kann aber auch in Form eines Pulvers zugegeben werden. Das am
meisten bevorzugte keimbildende Agens ist Talk in einer Menge von
etwa 48 bis etwa 52% in einem LDPE-Träger, das zugegeben wird, um
eine Talk-Konzentration in dem Schaum von etwa 0,5 bis etwa 1,0
Gew.-% zu erzielen.
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Stabilitätskontrollmittel
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Der
erfindungsgemäße Schaum
enthält
Stabilitätskontrollmittel.
Zu einigen Beispielen für
Stabilitätskontrollmittel
gehören,
ohne dass die Erfindung darauf beschränkt ist, der Partialester einer
langkettigen Fettsäure
und eines Polyols, wie z. B. Glycerinmonostearat; eine Mischung
von C12-C18-Fettsäureestern
von Glycerin; bestimmte Borat- oder Phosphinatglycolester-Verbindungen,
wie z. B.
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Tri(1-stearyl-glycero)borat,
Tri(monostearylpolyoxyethylenglycol)borat, Di(1-stearylglycero)phosphinat; gesättigte höhere Fettsäureamide;
gesättigte
höhere
aliphatische Amine und vollständige
Ester von gesättigten
höheren
Fettsäuren,
wie z. B. Stearamid; ein N-höheres
aliphatisches Hydrocarbyl-substituiertes Amid einer aliphatischen
C1-C8-Carbonsäure, wie
z. B. N-Stearylacetamid oder N-Stearylcaprylamid; bestimmte höhere aliphatische
Hydrocarbylether-, -ester- oder
-anhydrid-Verbindungen, wie z. B. Behensäureanhydrid, Distearylether,
Distearylthioether, Stearyllaurat und Stearylthiolaurat; bestimmte
Naphthylamin-Verbindungen, wie z. B. N,N'-Di-β-naphthyl-p-phenylendiamin
oder N,N'-Di-β-naphthyl-p-diphenylendiamin,
und Glycerinmonoester einer C20-C24-Fettsäure. Das
bevorzugte Stabilitätskontrollmittel
ist eine Mischung von C12-C18-Fettsäureestern
von Glycerin.
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Treibmittel
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Erfindungsgemäß können verschiedene
Treibmittel verwendet werden, wie z. B. physikalische Treibmittel
wie Kohlenwasserstoffe. Die erfindungsgemäß bevorzugten physikalischen
Treibmittel sind organische chemische Verbindungen, die Siedepunkte
von weniger als etwa 37°C
aufweisen. Zu diesen organischen Verbindungen gehören, ohne
dass die Erfindung darauf beschränkt
ist, vollständig
hydrierte Kohlenwasserstoffe und teilweise fluorierte Kohlenwasserstoffe,
die als entlfammbar angesehen werden. Als "entflammbar" sind hier allgemein solche Materialien
definiert, die Entlfammungspunkte von weniger als etwa 37,8°C aufweisen.
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Zu
den bevorzugten vollständig
hydrierten Kohlenwasserstoff-Treibmitteln gehören die Anfangsglieder der
Kohlenwasserstoffe der Alkan-Reihe, die bis zu 5 Kohlenstoffatome
enthalten und deren Verwendung nicht durch Regierungsbehörden als
besonders toxisch für
menschliches oder pflanzliches Leben unter normalen Einwirkungsbedingungen
eingeschränkt
ist. Zu diesen vollständig
hydrierten Treibmitteln gehören
Methan, Ethan, Propan, n-Butan, Isobutan, n- Pentan, Isopentan und Mischungen davon.
Bevorzugt sind n-Butan, Isobutan und Mischungen davon.
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Die
am meisten bevorzugten vollständig
hydrierten Kohlenwasserstoff-Treibmittel
sind die C2-C4-Verbindungen
und Mischungen davon. Ein Beispiel für eine bevorzugte Mischung
ist eine Mischung aus etwa 64 Gew.-% n-Butan und etwa 36 Gew.-%
Isobutan, die allgemein in der Industrie als A26-Butan-Mischung bezeichnet
wird. Diese Mischung kann in einer Menge von etwa 1 bis etwa 20
Gew.-%, bezogen auf die gesamte Extruderströmungsrate, und vorzugsweise
in einer Menge von etwa 3 bis etwa 15 Gew.-%, bezogen auf die gesamte
Extruderströmungsrate,
zugegeben werden.
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Es
ist möglich,
dass erfindungsgemäß Hilfs-Treibmittel
in Mengen von weniger als etwa 40 Gew.-% der Gesamtmenge des Treibmittels
verwendet werden. Die bevorzugten Hilfs-Treibmittel sind teilweise
fluorierte Kohlenwasserstoff-Treibmittel,
die Moleküle
aufweisen, die bis zu drei Kohlenstoffatome ohne irgendwelche anderen
Halogenatome enthalten und diese werden als entflammbar angesehen.
Dazu gehören
beispielsweise 1,1-Difluorethan (HFC-152a) und 1,1,1-Trifluorethan (HFC-143a),
wobei das am meisten bevorzugte Hilfs-Treibmittel HFC-152a ist.
Es ist auch möglich,
dass 1-1-Chlorfluorethan (HFC-142b) und 1,1-Dichlor-2-fluorethan
(HFC-141b) als Hilfs-Treibmittel für staatlich nicht-regulierte
Isolationsanwendungen zugegeben werden.
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Außerdem kann
Wasser gegebenenfalls in einer niedrigen Konzentration als Hilfs-Treibmittel
zugegeben werden. Die Wasserqualität sollte mindestens ausreichen
für den
menschlichen Verzehr. Wasser, das einen hohen Gehalt an gelösten Ionen
enthält,
kann eine übermäßig hohe
Keimbildung hervorrufen, sodass entionisiertes Wasser bevorzugt
ist. Die bevorzugte Rate für
die Wasserzugabe beträgt
etwa 0,05 bis etwa 0,5 Teile Wasser auf 100 Teile der Polymermischung
(0,05 bis 0,5 phr). Die am meisten bevorzugte Wasser-Zugaberate beträgt etwa
0,2 bis etwa 0,3 phr.
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Schließlich ist
es auch möglich,
dass andere (weitere) Additive der schäumbaren Zusammensetzung zugesetzt
werden, wie z. B., ohne dass die Erfindung darauf beschränkt ist,
Antistatika, Feuerschutzmittel (flammhemmende Mittel), Antioxidantien
und Weichmacher.
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Geschäumtes Produkt
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Die
aus der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
hergestellten polymeren Schäume
haben im Allgemeinen eine Dichte von etwa 10 bis etwa 150 kg/m3. Die polymeren Schäume werden mit einheitlichen
physikalischen Eigenschaften hergestellt. Die polymeren Schäume haben
ein geringes Gewicht und können
als Schutzmittel oder Polstermittel bei der Verpackung empfindlicher
Waren, wie z. B. von Computern, Glaswaren, Fernsehgeräten, Möbel und
irgendwelchen Artikeln, die gegen Abschürfungen, Oberflächenkratzer
oder Beschädigung
geschützt
werden müssen,
verwendet werden. Andere denkbare Anwendungszwecke für den erfindungsgemäßen polymeren
Schaum ist beispielsweise die Verwendung zum Isolieren, in Spielzeugen,
in Flotationsschaum (z. B. für
Rettungswesten) und in Freizeit-Teilen.
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Bei
der Herstellung von polymeren Schäumen mit einer Dichte von weniger
als etwa 150 kg/m3 wird in der Regel ein
physikalisches Treibmittel, beispielsweise ein Kohlenwasserstoff,
in einer Rate von etwa 7 bis etwa 20 Gew.-Teilen auf 100 Gew.-Teile
der Polymerzusammensetzung zugegeben.
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Der
erfindungsgemäße polymere
Schaum hat vorzugsweise einen dünnen
Querschnitt. Der hier verwendete Ausdruck "dünner
Querschnitt" ist
definiert als eine Dimension in der Dicken-Richtung der Schaumstruktur,
die weniger als etwa 13 mm beträgt.
Die bevorzugte Dimension in der Dickenrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung beträgt
etwa 0,5 bis etwa 13 mm. Es ist aber auch möglich, dass die erfindungsgemäßen polymeren
Schäume
dickere Querschnitte haben.
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Der
erfindungsgemäße Schaum
ist "dimensionsbeständig". Die "Dimensionsbeständigkeit" ist hier definiert
als ein solcher Zustand, in dem das Volumen des Schaums von dem
Volumen des polymeren Schaums zum Zeitpunkt der Herstellung nicht
mehr als etwa 15 Vol.-% abweicht (d. h. entweder nicht mehr als
etwa 15 Vol.-% schrumpft oder sich um nicht mehr als etwa 15 Vol.-%
ausdehnt). Das Volumen des polymeren Schaums zum Zeitpunkt der Herstellung
wird innerhalb von etwa 15 min und vorzugsweise innerhalb von 10 min
gemessen, nachdem der Schaum die Form (Düse) verlassen hat. Diese Messung
wird angewendet zur Bestimmung der "frischen" Dichte (Frischdichte) des Schaums.
Um ein dimensionsbeständiges
Produkt zu erhalten, wird der Schaum in der Regel nach einem Alterungsprozess
(von etwa 16 bis etwa 30 Tagen) gemessen und mit seinem frischen
Volumen verglichen. Es ist jedoch auch anerkannt, dass für den unwahrscheinlichen
Fall, dass der Schaum zu einem späteren Zeitpunkt nicht innerhalb
von etwa 15 Vol.-% seines frischen Volumens liegt, es sich dann
nicht um ein dimensionsbeständiges
Produkt handelt. Es ist bevorzugt, dass der Schaum keine Abweichung
von mehr als etwa 10 Vol.-% von seinem "frischen" Volumen hat.
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Die
erfindungsgemäßen Schäume sind
elastisch und nicht spröde.
Der Ausdruck "spröde" ist hier definiert
als das Gegenteil von zäh.
Zähigkeit
ist die Fähigkeit
eines Materials, in Gegenwart einer von außen einwirkenden Kraft, beispielsweise
unter Druck, unter Biegung oder unter Spannung, gegen Bruch oder
Zerbrechen beständig
zu sein. Elastizität
und Nicht-Sprödigkeit
können
durch einen Zugzähigkeits-Wert
charakterisiert werden.
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Die
Zugzähigkeit
wird dargestellt durch die Fläche
unter der Spannungs-Dehnungs-Kurve
während der
Beanspruchung und wird gemessen in Energieeinheiten pro spezifischem
Volumen (beispielsweise in MJ/m3 in SI-Einheiten).
Der jeweilige Zugzähigkeitswert
für eine
gegebene Materialstruktur wird erhalten durch genaue Integration
der Fläche
unter der Spannungs-Dehnungs-Kurve.
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Bei
Schäumen,
die nach konventionellen Extrusionsverfahren hergestellt werden,
sind die Zugzähigkeitswerte
in der Maschineniaufrichtung (MD) im Allgemeinen größer als
die Zugzähigkeitswerte
in einer Richtung quer zur Maschinenlaufrichtung (CMD). Die Zugzähigkeit
des Schaums quer zur Maschinenlaufrichtung, bestimmt nach ASTM D412,
beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 50 KJ/m3. Die
bevorzugte CMD-Zugzähigkeit
beträgt
mehr als etwa 100 KJ/m3, wobei die am meisten
bevorzugte CMD-Zugzähigkeit
mehr als etwa 150 KJ/m3 beträgt. Die
CMD-Zugzähigkeit
kann aber auch mehr als etwa 250 KJ/m3 betragen.
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Die
MD-Zugzähigkeit
des erfindungsgemäßen Schaums,
bestimmt nach ASTM D412, beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 75 KJ/m3. Die
bevorzugte MD-Zugzähigkeit
beträgt
mehr als etwa 150 KJ/m3, wobei die am meisten
bevorzugte MD-Zugzähigkeit
mehr als etwa 225 KJ/m3 beträgt. Die
MD-Zugzähigkeit
kann aber auch mehr als etwa 375 KJ/m3 betragen.
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Die
CMD-Zugfestigkeit des erfindungsgemäßen Schaums, bestimmt nach
ASTM D412, beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 150 kPa. Die bevorzugte CMU-Zugfestigkeit
beträgt
mehr als etwa 250 kPa, wobei die am meisten bevorzugte CMD-Zugfestigkeit
mehr als etwa 350 kPa beträgt.
Die MD-Zugfestigkeit des Schaums, bestimmt nach ASTM D412, beträgt im Allgemeinen
mehr als etwa 250 kPa. Die bevorzugte MD-Zugfestigkeit beträgt mehr
als etwa 350 kPa, wobei die am meisten bevorzugte MD-Zugfestigkeit
mehr als etwa 450 kPa beträgt.
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Die
CMD-Reißfestigkeit
des erfindungsgemäßen Schaums,
bestimmt nach ASTM D624, beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 0,65 kN/m. Die bevorzugte CMD-Reißfestigkeit
beträgt
mehr als etwa 0,95 kN/m, wobei die am meisten bevorzugte CMD-Reißfestigkeit
mehr als etwa 1,25 kN/m beträgt.
Die CMD-Reißfestigkeit
kann aber auch mehr als etwa 2,00 kN/m betragen. Die MD-Reißfestigkeit
des Schaums, bestimmt nach ASTM D624, beträgt im Allgemeinen mehr als
etwa 0,65 kN/m. Die bevorzugte MD-Reißfestigkeit beträgt mehr als
etwa 0,95 kN/m, wobei die am meisten bevorzugte MD-Reißfestigkeit
mehr als etwa 1,25 kN/m beträgt.
Die MD-Reißfestigkeit
kann aber auch mehr als etwa 2,00 kN/m betragen.
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Die
CMD-Split(Aufspaltungs)-Reißfestigkeit
des erfindungsgemäßen Schaums
wird bestimmt nach ASTM D1938 unter Anwendung einer Dicken-Normierung
(d. h. durch Dividieren der Kraft durch die Dicke des Schaums).
Die CMD-Split-Reißfestigkeit
beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 0,50 kN/m. Die bevorzugte CMD-Split-Reißfestigkeit
beträgt
mehr als etwa 0,65 kN/m, wobei die am meisten bevorzugte CMD-Split-Reißfestigkeit
mehr als etwas 0,95 kN/m beträgt.
Die CMD-Split-Reißfestigkeit
kann aber auch mehr als etwa 2,00 kN/m betragen. Die MD-Split-Reißfestigkeit
des Schaums wird bestimmt nach ASTM D1938 unter Anwendung einer
Dickennormierung (d. h. durch Dividieren der Kraft durch die Dicke
des Schaums). Die MD-Split-Reißfestigkeit
beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 0,50 kN/m, die bevorzugte MD-Split-Reißfestigkeit
beträgt mehr
als etwa 0,65 kN/m, wobei die am meisten bevorzugte MD-Split-Reißfestigkeit
mehr als etwa 0,95 kN/m beträgt.
Die MD-Split-Reißfestigkeit
kann aber auch mehr als etwa 2,00 kN/m betragen.
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Die
CMD-Zugdehnung des erfindungsgemäßen Schaums
wird bestimmt nach ASTM D412 und sie beträgt im Allgemeinen mehr als
etwa 50%. Die bevorzugte CMD-Zugdehnung beträgt mehr als etwa 80%, wobei die
am meisten bevorzugte CMD-Zugdehnung mehr als etwa 110% beträgt. Die
MD-Zugdehnung des erfindungsgemäßen Schaums,
bestimmt nach ASTM D 412, beträgt
im Allgemeinen mehr als etwa 50%. Die bevorzugte MD-Zugdehnung beträgt mehr
als etwa 80%, wobei die am meisten bevorzugte MD-Zugdehnung mehr
etwa 110% beträgt.
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Film/Schaum-Laminat
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der vorstehend beschriebene Schaum einem Film/Schaum-Laminat
einverleibt werden. Die Film schichten des Film/Schaum-Laminats umfassen
etwa 40 bis etwa 300 Gew.-Teile
auf 100 Gew.-Teile der Schaumschicht(en). Die Filmschichten) umfasst
(umfassen) mindestens eine Laminatschicht, eine optionale Überzugsschicht
und eine optionale äußere Hüllenschicht.
Wie oben erläutert,
wird mindestens eine Schaumschicht des Film/Schaum-Laminats hergestellt
aus einer Polymerzusammensetzung, die etwa 1 bis etwa 90 Gew.-%
LLDPE und als Rest (d. h. 10 bis etwa 99 Gew.-%) im Wesentlichen
ein die Elastizität
modifizierendes Harz, wie z. B. LDPE, umfasst.
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Die
erfindungsgemäße(n) Filmschicht(en)
kann (können)
bis zu mindestens vier oder mehr zusätzliche Schichten enthalten.
Die 1 zeigt beispielsweise ein Zwei-Schichten-Film/Schaum-Laminat,
die 2 und 3 zeigen Drei-Schichten-Film/Schaum-Laminate,
die 4 zeigt ein Vier-Schichten-Film/Schaum-Laminat
und die 5 zeigt ein Fünf-Schichten-Film/Schaum-Laminat.
Es ist aber auch möglich,
dass andere Film/Schaum-Laminate hergestellt werden, wie z. B. ein
Film/Schaum-Laminat mit zwei äußeren Schaumschichten
und einer inneren Laminatschicht.
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In
der 1 ist ein Film/Schaum-Laminat 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, bei dem eine Laminatschicht 12 an
eine Schaumschicht 14 gebunden ist unter Bildung einer
Zwei-Schichtenstruktur. In der 2 ist die
Laminatschicht 12 ebenfalls an die Schaumschicht 14 gebunden.
Die Überzugsschicht 16 der 2 ist
eine äußere Schicht,
die nicht direkt an die gegenüberliegende
Seiten der Schaumschicht 14 gebunden ist, sondern an Ort
und Stelle festgehalten wird, indem sie an jedem Rand an einen Teil
der Laminatschicht 12 gebunden ist. Ein Luftzwischenraum 20 liegt
zwischen der Schaumschicht 14 und der Überzugsschicht 16 vor.
Die Überzugsschicht 16 steht
mit der Laminatschicht 12 in Kontakt, weil die Überzugsschicht 16 und
die Laminatschicht 12 jeweils eine größere Breite als die Schaumschicht 14 haben.
Beispielsweise sind die Überzugsschicht 16 und
die Laminatschicht 12 jeweils im Allgemeinen um etwa 2
bis etwa 6 cm breiter als die Schaumschicht 14.
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In
der 3 ist eine äußere Hüllenschicht 18 eine äußere Oberflächenschicht,
die an die Laminatschicht 12 gebunden ist. Die Laminatschicht 12 ist
zwischen der äußeren Hüllenschicht 18 und
der Schaumschicht 14 angeordnet und an eine Oberfläche der
Schaumschicht 14 gebunden unter Bildung einer Drei-Schichten-Struktur.
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In
der 4 ist eine äußere Hüllenschicht 18 eine äußere Oberflächenschicht,
die an eine Laminatschicht 12 gebunden ist. Die Laminatschicht 12 ist
zwischen der äußeren Hüllenschicht 18 und
der Schaumschicht 14 angeordnet und an eine Oberfläche der
Schaumschicht 14 gebunden. Eine Überzugsschicht 16 ist eine
weitere äußere Oberflächenschicht,
die nicht direkt an die gegenüberliegende
Seite der Schaumschicht 14 gebunden ist, sondern an Ort
und Stelle festgehalten wird, indem sie an jedem Rand an einen Teil
der Laminatschicht 12 gebunden ist. Zwischen der Schaumschicht 14 und
der Überzugsschicht 16 ist
ein Luftspalt oder Zwischenraum 20 angeordnet. Die Überzugsschicht 16 steht
mit der Laminatschicht 12 in Kontakt, weil die Überzugsschicht 16 und
die Laminatschicht 12 breiter sind als die Schaumschicht 14.
Wie oben erläutert, sind
die Überzugsschicht 16 und
die Laminatschicht 12 im Allgemeinen um etwa 2 bis etwa
6 cm breiter als die Schaumschicht 14.
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In
der 5 ist eine äußere Hüllenschicht 18 eine äußere Oberflächenschicht,
die an eine Laminatschicht 12 gebunden ist. Die Laminatschicht 12 ist
zwischen der äußeren Hüllenschicht 18 und
der Schaumschicht 14 angeordnet und an eine Oberfläche der
Schaumschicht 14 gebunden. Eine zweite Laminatschicht 12 ist
an die andere Oberfläche
der Schaumschicht 14 gebunden und zwischen der Schaumschicht 14 und einer Überzugsschicht 16 angeordnet.
Die Überzugsschicht 16 ist
eine äußere Oberflächenschicht,
die an die zweite Laminatschicht 12 gebunden ist. Die Laminatschicht 12,
die Überzugsschicht 16 und
die äußere Hüllenschicht 18 sind
im Allgemeinen um etwa 2 bis etwa 6 cm breiter als die Schaumschicht 14.
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Laminatschicht
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Die
Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Laminatschicht 12 verwendet
werden soll, umfasst im Allgemeinen etwa 40 bis etwa 80 Gew.-% LLDPE
und etwa 20 bis etwa 60 Gew.-% LDPE. Es ist auch möglich, dass
ein anderes, die Elastizität
modifizierendes Harz das LDPE-Harz ersetzen kann. In der Polymerzusammensetzung
zur Herstellung der Laminatschicht 12 kann auch wiederaufbereitetes
Material in Mengen von bis zu etwa 75 Gew.-% enthalten sein. Wie
oben angegeben, umfasst das wiederaufbereitete Material im Allgemeinen
etwa 30 bis etwa 80 Gew.-% des gleichen LLDPE wie oben definiert.
Die Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der Laminatschicht 12 verwendet
werden soll, umfasst somit LLDPE, das aus dem wiederaufbereiteten
Material besteht, in einer Menge von bis zu etwa 60 Gew.-% der Polymerzusammensetzung.
Außerdem
kann ein unbehandeltes LLDPE-Harz
der Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der Laminatschicht 12 verwendet
werden soll, in einer Menge von bis zu etwa 80 Gew.-% der Polymerzusammensetzung
zugegeben werden.
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Die
bevorzugte Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der Laminatschicht 12 verwendet
werden soll, umfasst etwa 10 bis etwa 35 Gew.-% unbehandeltes LLDPE,
etwa 7 bis etwa 25 Gew.-% unbehandeltes LDPE und etwa 50 bis etwa
75 Gew.-% wiederaufbereitetes Material. Das bevorzugte Verhältnis von LLDPE
zu LDPE beträgt
etwa 1,2 : 1 bis etwa 1,8 : 1. Die am meisten bevorzugte Polymerzusammensetzung zur
Herstellung der Laminatschicht 12 umfasst etwa 13 bis etwa
23 Gew.-% unbehandeltes LLDPE, etwa 8 bis etwa 16 Gew.-% unbehandeltes
LDPE und etwa 65 bis etwa 75 Gew.-% wiederaufbereitetes Material.
Das am meisten bevorzugte Verhältnis
von LLDPE zu LDPE beträgt
etwa 1,4 : 1 bis etwa 1,6 : 1.
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Die
Laminatschicht 12 hat im Allgemeinen eine mittlere Filmdicke
von etwa 20 bis etwa 60 μm
und vorzugsweise von etwa 25 bis etwa 50 μm. Die bevorzugte Dickenschwankung
gegenüber
der mittleren Laminatschichtdicke beträgt etwa ±10%. Beispielsweise beträgt bei einer
mittleren Filmdicke von 30 μm
die Dicke vorzugsweise etwa 27 bis etwa 33 μm.
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Die
Laminatschicht 12 weist ein Verhältnis zwischen dem Schmelzindex
(MI) des LDPE und dem MI des LLDPE von etwa 1 bis etwa 6, vorzugsweise
ein Verhältnis
von etwa 2 bis etwa 4 und am meisten bevorzugt ein Verhältnis von
2,5 bis etwa 3,5 auf.
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Überzugsschicht
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Die
Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der erfindungsgemäßen optionalen Überzugsschicht 16 verwendet
werden soll, umfasst im Allgemeinen etwa 40 bis etwa 80 Gew.-% LLDPE
und etwa 20 bis etwa 60 Gew.-% LDPE. Es ist auch möglich, dass
andere, die Elastizität
modifizierende Harze das LDPE-Harz ersetzen können. Die Polymerzusammensetzung
zur Herstellung der Überzugsschicht 16 umfasst vorzugsweise
etwa 50 bis etwa 70 Gew.-% LLDPE und etwa 30 bis etwa 50 Gew.-%
LDPE und am meisten bevorzugt umfasst sie etwa 55 bis etwa 65 Gew.-%
LLDPE und etwa 35 bis etwa 45 Gew.-% LDPE. Die Überzugsschicht 16 enthält außerdem ein
Gleitmittel in einer Menge im Allgemeinen von etwa 0,2 bis etwa
0,8 phr (Teile pro 100 Teilen Polymer). Die Überzugsschicht 16 enthält außerdem ein
Antiblockierungsmittel in einer Menge von etwa 0,2 bis etwa 0,8
phr. In der Überzugsschicht 16 können konventionelle
Gleitmittel und Antiblockierungsmittel verwendet werden.
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Die Überzugsschicht 16 des
Film/Schaum-Laminats weist eine mittlere Filmdicke von etwa 15 bis
etwa 40 μm
auf. Die bevorzugte Dicke der Überzugsschicht 16 beträgt etwa
20 bis etwa 30 μm
und die am meisten bevorzugte Dicke beträgt etwa 21 bis etwa 25 μm. Die Dickenschwankung
gegenüber
der Überzugsschicht
mit mittlerer Dicke beträgt
vorzugsweise weniger als etwa ±10%.
So weist beispielsweise eine Überzugsschicht mit
einer mittleren Dicke von 20 μm
eine Dickenschwankung von etwa 18 bis etwa 22 μm auf.
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Die
Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der Überzugsschicht 16 verwendet
werden soll, weist ein Verhältnis
zwischen dem Schmelzindex (MI) des LDPE-Harzes und dem MI des LLDPE-Harzes
von etwa 1 bis etwa 6, vorzugsweise ein Verhältnis von etwa 2 bis etwa 4
und am meisten bevorzugt ein Verhältnis von etwa 2,5 bis etwa
3,5 auf. Die Zugfestigkeit der Überzugsschicht 16 sowohl
in der Maschinenlaufrichtung (MD) als auch in einer Richtung quer
zur Maschinenlaufrichtung (CMD) beträgt im Allgemeinen etwa 13,0
bis etwa 35,5 MPa, bestimmt nach ASTM D412. Die bevorzugten MD-
und CMD-Zugfestigkeiten
der Überzugsschicht 16 betragen
etwa 14,0 bis etwa 31,0 MPa.
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Die
Beständigkeit
der Überzugsschicht 16 gegen
Durchbohrung (Durchschlag), bestimmt nach dem F-50 Dart Drop-Testverfahren
(ASTM D1709), beträgt
mindestens etwa 90 g, vorzugsweise mindestens etwa 120 g und am
meisten bevorzugt mindestens etwa 150 g. Die MD- und CMD-Zugdehnungen
der Überzugsschicht 16,
bestimmt nach ASTM D412, betragen im Allgemeinen mindestens etwa
300%. Die MD- und CMD-Zugdehnungen der Überzugsschicht 16 betragen
vorzugsweise mehr als etwa 350% und am meisten bevorzugt mehr als
etwa 400%.
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Die
MD- und CMD-Reißfestigkeiten
der Überzugsschicht 16 betragen
im Allgemeinen mehr als etwa 56 kN/m, bestimmt gemäß ASTM D624.
Die MD- und CMD-Reißfestigkeiten
der Überzugsschicht 16 betragen vorzugsweise
mehr als etwa 68 kN/m und am meisten bevorzugt mehr als etwa 79
kN/m.
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Äußere Hüllenschicht
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Die
Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der optionalen äußeren Hüllenschicht
(auch als Filmphase bezeichnet) 18 verwendet werden soll, umfasst
im Allgemeinen etwa 50 bis 100 Gew.-% lineares Polyethylen mit niedriger
Dichte (LDPE) und etwa 0 bis etwa 50 Gew.-% Polyethylen mit niedriger Dichte
(LLDPE). Es ist auch möglich,
dass andere, die Elastizität
modifizierende Harze das LDPE-Harz ersetzen können. Die bevorzugte Polymerzusammensetzung
zur Herstellung der äußeren Hüllenschicht 18 umfasst
etwa 65 bis etwa 90 Gew.-% LLDPE und etwa 10 bis etwa 35 Gew.-%
LDPE. Die am meisten bevorzugte Polymerzusammensetzung, die zur
Herstellung der äußeren Hüllenschicht 18 verwendet
werden soll, umfasst etwa 75 bis etwa 85 Gew.-% LLDPE und etwa 15
bis etwa 25 Gew.-% LDPE.
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Die äußere Hüllenschicht 18 des
erfindungsgemäßen Film/Schaum-Laminats
kann in einer Vielzahl von mittleren Filmdicken hergestellt werden,
um die angestrebten spezifischen physikalischen Eigenschaften zu
erfüllen.
So kann beispielsweise ein Film/Schaum-Laminat, das für weniger
dem Abrieb ausgesetzte oder weniger einer Durchbohrung ausgesetzte
Anwendungen verwendet werden soll, eine äußere Hüllenschicht 18 mit
einer geringeren mittleren Dicke aufweist als eine solche, die für Anwendungen
mit einem höheren
Abrieb verwendet wird. Die äußere Hüllenschicht 18 hat
im Allgemeinen eine mittlere Filmdicke von etwa 15 bis etwa 200 μm. Die bevorzugte
Dicke der äußeren Hüllenschicht 18 beträgt etwa
20 bis etwa 160 μm.
Die Dickenschwankung gegenüber
der mittleren Filmdicke der äußeren Hüllenschicht 18 beträgt vorzugsweise
weniger als etwa ±10%.
Wenn beispielsweise die bevorzugte mittlere Filmdicke der äußeren Hüllenschicht 18 100 μm beträgt, dann
liegt die Dicke der äußeren Hüllenschicht 18 vorzugsweise
bei etwa 90 bis etwa 110 μm.
Die am meisten bevorzugte Dickenschwankung gegenüber der mittleren Filmdicke
der äußeren Hüllenschicht 18 beträgt weniger
als etwa ±5%.
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Die
Polymerzusammensetzung zur Herstellung der äußeren Hüllenschicht 18 weist
ein Verhältnis
zwischen dem Schmelzindex (MI) des LDPE-Harzes und dem MI des LLDPE-Harzes
von etwa 1 bis etwa 6, vorzugsweise von etwa 2 bis etwa 4 und am
meisten bevorzugt von etwa 2,5 bis etwa 3,5 auf.
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Die
MD- und CMD-Zugfestigkeiten der äußeren Hüllenschicht 18,
bestimmt nach ASTM D412, betragen im Allgemeinen etwa 13,0 bis etwa
35,5 MPa. Die bevorzugten MD- und CMD-Zugfestigkeiten der äußeren Hüllenschicht 18 betragen
etwa 14,0 bis etwa 31,0 MPa.
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Die
Beständigkeit
der äußeren Hüllenschicht 18 gegen
Durchbohrung (Durchschlag), bestimmt nach dem F-50 Dart Drop-Testverfahren
(ASTM D1709), beträgt
mindestens etwa 315 g, vorzugsweise mindestens etwa 400 g und am
meisten bevorzugt mindestens etwa 500 g. Die MD- und CMD-Zugdehnungen
der äußeren Hüllenschicht 18,
bestimmt nach ASTM D412, betragen mehr etwa 300%. Die MD- und CMD-Zugdehnungen der äußeren Hüllenschicht 18 betragen
vorzugsweise mehr als etwa 350% und am meisten bevorzugt mehr als
etwa 400%.
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Die
MD- und CMD-Reißfestigkeiten
der äußeren Hüllenschicht 18 betragen
mehr als etwa 56 kN/m, bestimmt nach ASTM D624. Die MD- und CMD-Zugfestigkeiten der äußeren Hüllenschicht 18 betragen
vorzugsweise mehr als etwa 68 kN/m und am meisten bevorzugt mehr
als etwa 79 kN/m.
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Die
erfindungsgemäßen Film/Schaum-Laminate
können
zusätzliche
Ingredientien enthalten, beispielsweise Färbemittel, Antistatikmittel,
feuerhemmende Mittel, Antioxidantien und Weichmacher.
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Die
Film/Schaum-Laminate können
für die
gleichen Anwendungszwecke eingesetzt werden, wie sie oben in Bezug
auf den erfindungsgemäßen Polymerschaum
angegeben worden sind. Die Film/Schaum-Laminate werden im Allgemeinen
in Verbindung mit höher
belasteten Waren, wie z. B. Möbel,
verwendet.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Film/Schaum-Laminats sind folgende:
ein
Film/Schaum-Laminat, das eine Schaumschicht und zwei Filmschichten
umfasst: eine äußere Hüllenschicht
und die Laminatschicht, wobei die äußere Hüllenschicht hergestellt ist
aus einer Polymerzusammensetzung, die etwa 50 bis 100 Gew.-% lineares
Polyethylen mit niedriger Dichte und 0 bis etwa 50 Gew.-% Polyethylen
mit niedriger Dichte umfasst, wobei die äußere Hüllenschicht an die Laminatschicht
gebunden ist;
ein Film/Schaum-Laminat, das eine Schaumschicht
und zwei Filmschichten umfasst: eine Überzugsschicht und die Laminatschicht,
wobei die Überzugsschicht
hergestellt ist aus einer Polymerzusammensetzung, die etwa 40 bis
etwa 80 Gew.-% lineares Polyethylen mit niedriger Dichte und etwa
20 bis etwa 60 Gew.-% Polyethylen mit niedriger Dichte umfasst,
wobei die äußere Hüllenschicht
an die Laminatschicht gebunden ist;
ein Film/Schaum-Laminat,
das eine Schaumschicht und drei Filmschichten umfasst: eine Überzugsschicht, eine äußere Hüllenschicht
und die Laminatschicht, wobei die Überzugsschicht und die Laminatschicht
hergestellt sind aus Polymerzusammensetzungen, die etwa 40 bis etwa
80 Gew.-% lineares Polyethylen mit niedriger Dichte und etwa 20
bis etwa 60 Gew.-% Polyethylen mit niedriger Dichte umfassen, und
die äußere Hüllenschicht
hergestellt ist aus einer Polymerzusammensetzung, die etwa 50 bis
100 Gew.-% lineares Polyethylen mit niedriger Dichte und 0 bis etwa
50 Gew.-% Polyethylen mit niedriger Dichte umfasst,
wobei die äußere Hüllenschicht
an die Laminatschicht gebunden ist, die Schaumschicht zwischen der
Laminatschicht und der Überzugsschicht
angeordnet ist, wobei die Überzugsschicht
an einen Teil der Laminatschicht gebunden ist;
ein Film/Schaum-Laminat,
das eine Schaumschicht und vier Filmschichten umfasst: eine Überzugsschicht, eine äußere Hüllenschicht,
eine erste und eine zweite Laminatschicht, wobei die Überzugsschicht
und die erste und die zweite Laminatschicht hergestellt sind aus
Polymerzusammensetzungen, die etwa 40 bis etwa 80 Gew.-% lineares
Polyethylen mit niedriger Dichte und etwa 20 bis etwa 60 Gew.-%
Polyethylen mit niedriger Dichte umfassen, und die äußere Hüllenschicht
hergestellt ist aus einer Polymerzusammensetzung, die etwa 50 bis
100 Gew.-% lineares Polyethylen mit niedriger Dichte und 0 bis etwa
50 Gew.-% Polyethylen mit niedriger Dichte umfasst,
wobei die äußere Hüllenschicht
an die erste Laminatschicht gebunden ist, die erste Laminatschicht
an die Schaumschicht gebunden ist, die Schaumschicht an die zweite
Laminatschicht gebunden ist und die zweite Laminatschicht an die Überzugsschicht
gebunden ist.
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Erfindungsgemäße Verfahren
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beginnt das Verfahren zur Herstellung
des Schaums mit dem Einführen
von Pellets aus einem LLDPE und einem die Elastizität modifizierenden
Harz, wie z. B. LDPE, in einen Extrusionstrichter. Die Polymerzusammensetzung
umfasst etwa 1 bis etwa 90 Gew.-% LLDPE und etwa 10 bis etwa 99
Gew.-% LDPE. Die Polymerzusammensetzung kann ausschließlich unbehandelte
Harze von LLDPE und LDPE umfassen. Alternativ kann das erfindungsgemäße Verfahren
auch die Zugabe von wiederaufbereitetem Material umfassen. Die Polymerzusammensetzung
kann bis zu etwa 40 Gew.-% und sogar bis zu 60 Gew.-% wiederaufbereitetes
Material umfassen.
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Die
Polymerzusammensetzung wird zusammen mit etwa 0,5 bis etwa 2,0 Gew.-%
Pellets aus Talk, die in Polyethylen als keimbildendes Agens eingemischt
sind, unter der Einwirkung der Schwerkraft in einen Extruder eingeführt. Die
Polymerzusammensetzung kann 0 bis etwa 1,0 Gew.-% Färbemittel
enthalten, das unter der Einwirkung der Schwerkraft in einen Extruder
eingeführt
werden kann. Die Polymer-Talk-Färbemittel-Zusammensetzung
wird durch eine Beschickungszone des Extruders transportiert und
auf eine Temperatur erhitzt, die ausreicht, um eine Polymer-Talk-Färbemittel-Schmelze
zu bilden.
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In
den Injektionsöffnungsbereich
des Extruders wird ein physikalisches Treibmittel in einem geeigneten
Verhältnis
zugegeben, um die gewünschte
Dichte zu erzielen. Außerdem
wird in den Injektionsöffnungsbereich
des Extruders ein Stabilitätskontrollmittel,
wie z. B. C12-C18-Fettsäureester
von Glycerin, zugegeben. Die Polymer-Talk-Färbemittel-Schmelze, das ausgewählte Treibmittel
und das Stabilitätskontrollmittel
werden innerhalb des Extruders in der Mischzonge gründlich durchmischt
und anschließend
in einer Kühlzone
abgekühlt.
Die abgekühlte
Polymer-Treibmittel-Schmelze wird durch eine Düse (eine Düse, die geeignet ist für die Bildung
der gewünschten
Produktform) in eine Umgebung mit einem niedrigeren Druck extrudiert,
dann durch Druckluft geformt, sodass der resultierende Durchmesser
der Kugel im Verhältnis
zum Durchmesser der ringförmigen
Düsenöffung in
dem Bereich von etwa 1,8 bis etwa 4,5 liegt. Das extrudierte Rohr
wird über
einen Kühldorn
ausgezogen zum erzwungenen Abkühlen
der inneren Oberfläche.
Das extrudierte Rohr wird dann beispielsweise unter Verwendung einer
konventionellen Schlitzvorrichtung geschlitzt zur Herstellung einer Schaumfolie.
Die Schaumfolie kann gegebenenfalls einen Heizofen passieren, in
dem erhitzte Druckluft direkt auf seine Oberfläche aufgeblasen wird, um das
restliche Treibmittel zu verringern.
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Der
erfindungsgemäße Schaum
wird vorzugsweise unter Verwendung eines Tandem-Extrusionssystems
geformt, obgleich er auch unter Verwendung eines verlängerten
Einzelschnecken-Extrusionssystems (d. h. eines solchen mit einem
Verhältnis
L : D von mehr als 40 : 1) geformt werden kann.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Film/Schaum-Laminat hergestellt.
Die Schaumschicht kann auf eine Weise hergestellt werden, wie sie
oben in dem Verfahren zur Herstellung des Schaums beschrieben worden
ist. Die gegebenenfalls vorhandene äußere Hüllenschicht und die gegebenenfalls
vorhandene Überzugsschicht
können
als geblasene Filme hergestellt werden. Es ist auch möglich, dass
die äußere Hüllenschicht
und die Überzugsschicht
als gegossene Filme hergestellt werden.
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Das
Verfahren zur Herstellung der äußeren Hüllenschicht
beginnt mit der Einführung
der Pellets aus LLDPE und LDPE in einen Extrusionstrichter. Die
zur Herstellung der äußeren Hüllenschicht
zu verwendende Polymerzusammensetzung umfasst etwa 50 bis 100 Gew.-%
LLDPE und 0 bis etwa 50 Gew.-% LDPE. Die Pellets aus LLDPE und LDPE
werden unter dem Einfluss der Schwerkraft in den Extruder eingeführt. Die
Polymerzusammensetzung wird durch die Beschickungszone des Extruders
hindurchgeführt
und auf eine Temperatur erhitzt, die ausreicht, um eine Polymer-Schmelze
zu bilden. Die Polymer-Schmelze wird innerhalb des Extruders in
einer Mischzone weiter durchmischt und dann durch eine Ringdüse extrudiert.
Das Extrudat wird durch Druckluft expandiert, sodass das Verhältnis zwischen
dem resultierenden Kugel-Durchmesser und dem Durchmesser der ringförmigen Düsenöffnung etwa
2,0 bis etwa 3,6 beträgt.
Der resultierende äußere Hüllenschicht-Film
wird auf eine Walze aufgewickelt und für die nachfolgende (spätere) Verwendung
gelagert.
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Das
Verfahren zur Herstellung der Überzugsschicht
beginnt mit dem Einführen
von Pellets aus LLDPE und LDPE in einen Extrusionstrichter. Die
Polymerzusammensetzung, die zur Herstellung der Überzugsschicht verwendet werden
soll, umfasst etwa 40 bis etwa 80 Gew.-% LLDPE und etwa 20 bis etwa
60 Gew.-% LDPE. Ein Gleitmittel und ein Antiblockierungsmittel werden
beide in Mengen von etwa 0,2 bis etwa 0,8 phr in den Extrusionstrichter
eingeführt.
Die Polymerzusammensetzung wird unter dem Einfluss der Schwerkraft
in einen Extruder eingeführt.
Die Polymerzusammensetzung wird durch die Beschickungszone des Extruders
befördert und
auf eine Temperatur erhitzt, die ausreicht zur Bildung einer Polymer-Schmelze.
Die Polymer-Schmelze wird innerhalb des Extruders in einer Mischzone
weiter durchmischt und dann durch eine ringförmige Düse extrudiert. Das Extrudat
wird mittels Druckluft expandiert, sodass das Verhältnis zwischen
dem Durchmesser der resultierenden Kugel und dem Durchmesser der
ringförmigen
Düsenöffnung etwa
2,0 bis etwa 3,6 beträgt.
Der resultierende Überzugsschicht-Film
wird auf eine Walze aufgewickelt und für die nachfolgende (spätere) Verwendung
gelagert.
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Das
Verfahren zur Herstellung der Laminatschicht beginnt mit dem Einführen von
Pellets aus LLDPE, LDPE und gegebenenfalls Film/Schaum-Laminat-Abfall in einen Extrusionstrichter.
Die Polymerzusammensetzung, die zur Her stellung der Laminatschicht
verwendet werden soll, umfasst etwa 40 bis etwa 80 Gew.-% LLDPE
und etwa 20 bis etwa 60 Gew.-% LDPE. Der Polymerzusammensetzung
der Laminatschicht kann wiederaufbereitetes Material in Mengen von
bis zu 40 Gew.-% und sogar von bis zu etwa 60 Gew.-%, bezogen auf
das Gewicht der Polymerzusammensetzung, zugegeben werden. Die Polymerzusammensetzung
wird unter dem Einfluss der Schwerkraft in den Extruder eingeführt. Die
Polymerzusammensetzung wird durch die Beschickungszone eines Extruders
hindurchgeführt
und auf eine Temperatur erhitzt, die ausreicht für die Bildung einer Polymer-Schmelze.
Die Polymer-Schmelze wird innerhalb des Extruders in einer Mischzone
weiter durchmischt und dann durch eine Extrusionsdüse extrudiert.
Bei einer Ausführungsform
wird die Laminatschicht unmittelbar nach der Bildung der Schaumschicht
an die Schaumschicht gebunden. Die geschäumte Schicht kann dann direkt
in eine Laminiereinheit eingeführt
werden.
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Die
Rollen aus dem optionalen äußeren Hüllenschichtfilm
und dem äußeren Überzugsschichtfilm
werden so angeordnet, dass die Filme kontinuierlich in dem erforderlichen
Umfang in eine Nip-Walzenspaltanordnung (Nip-Rolls) eingeführt werden
können,
in der das gewünschte
Film/Schaum-Laminat entsteht, wie es beispielsweise in den 1 bis 5 dargestellt
ist.
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Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform umfasst das Film/Schaum-Laminat eine Schaumschicht
und eine Laminatschicht. Die Schaumschicht wird zusammen mit der
Laminatschicht kontinuierlich direkt durch einen Walzenspalt hindurchgeführt. Die
Breite der Laminatschicht wird so eingestellt, dass sie etwa gleich
der oder geringfügig
kleiner ist die Breite der Schaumschicht. Das Film/Schaum-Laminat
wird anschließend
abgekühlt
und dann gegebenenfalls in der Maschinenlaufrichtung umgefaltet
(umgeschlagen), sodass die beiden Hälften der Schaum-Oberflächenseite
benachbart zueinander angeordnet sind. Dann wird das Film/Schaum-Laminat
aufgewickelt zur Bildung einer Rolle.
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Bei
der in 2 dargestellten Ausführungsform umfasst ein Drei-Schichten-Film/Schaum-Laminat eine
Schaumschicht, eine Laminatschicht und eine Überzugsschicht. Die Schaumschicht
und die Überzugsschicht
werden kontinuierlich durch einen Walzenspalt gleichzeitig mit der
Laminatschicht direkt so hindurchgeführt, dass die Laminatschicht
sich auf einer Seite der Schaumschicht und die Überzugsschicht auf der gegenüberliegenden
Seite befindet. Die Breite der Laminatschicht ist um etwa 2 bis
etwa 6 cm größer als
die Breite der Schaumschicht. Die Drei-Schichten-Ausführungsform
wird anschließend
abgekühlt
und gegebenenfalls in der Maschinenlaufrichtung umgeschlagen, sodass
die beiden Hälften
der Seite mit der Überzugsschicht
benachbart zueinander angeordnet sind. Die Drei-Schichten-Ausführungsform
wird dann aufgewickelt zur Bildung einer Rolle.
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Bei
der in 3 dargestellten Ausführungsform umfasst ein anderes
Drei-Schichten-Film/Schaum-Laminat
eine Schaumschicht, eine Laminatschicht und eine äußere Hüllenschicht.
Die Schaumschicht und die Überzugsschicht
werden kontinuierlich zusammen mit der äußeren Hüllenschicht direkt durch einen
Walzenspalt hindurchgeführt,
sodass die äußere Hüllenschicht
auf einer Seite der Laminatschicht und die Schaumschicht auf der
gegenüberliegenden
Seite angeordnet sind. Die Breite der Laminatschicht ist etwa gleich
der Breite der Schaumschicht oder geringfügig weniger breit. Die Drei-Schichten-Ausführungsform
wird anschließend
gekühlt
und gegebenenfalls in der Maschinenlaufrichtung umgefaltet, sodass
die beiden Hälften
der Schaum-Oberflächenseite
benachbart zueinander angeordnet sind. Die Drei-Schichten-Ausführungsform
wird dann aufgewickelt zur Bildung einer Rolle.
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Bei
der in 4 dargestellten Ausführungsform umfasst das Film/Schaum-Laminat eine Schaumschicht,
eine Laminatschicht, eine äußere Hüllenschicht
und eine Überzugsschicht.
Die äußere Hüllenschicht, die
Schaumschicht und die Überzugsschicht
werden gleichzeitig mit der Laminatschicht kontinuierlich direkt durch
einen Walzenspalt hindurchgeführt,
sodass die Laminatschicht sich auf einer Seite der Schaumschicht und
die Überzugsschicht
auf der ge genüberliegenden
Seite befinden. Die Laminatschicht ist um etwa 2 cm bis etwa 6 cm
breiter als die Schaumschicht. Die Vier-Schichten-Ausführungsform
wird anschließend
abgekühlt und
gegebenenfalls in der Maschinenlaufrichtung umgefaltet, sodass die
beiden Hälften
der Seite mit der Überzugsschicht
benachbart zueinander angeordnet sind. Die Vier-Schichten-Ausführungsform
wird aufgewickelt zur Bildung einer Rolle.
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Die
in 5 dargestellte Ausführungsform wird in ähnlicher
Weise hergestellt wie oben in Bezug auf die 4 beschrieben,
wobei jedoch eine zweite Laminatschicht hinzugegeben wird.
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Beispiele
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
1
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Pellets
aus Equistar Petrothene® NA957-000 Polyethylen
mit niedriger Dichte (LDPE) (spezifisches Gewicht 0,924 g/cm3 und Schmelzindex (MI) 2,6 dg/min), Westlake
LDPE EF 636 (spezifisches Gewicht 0,919 g/cm3 und
MI 2,4 dg/min) und Nova Chemicals Novapol-Polyethylen LF-0219-A
(spezifisches Gewicht 0,919 g/cm3 und MI
2,3 dg/min) wurden in einem nicht bestimmbaren Mengenanteil verwendet.
Pellets aus einem wiederaufbereiteten Film/Schaum-Laminat, die im Allgemeinen
etwa 30 bis etwa 80 Gew.-% Union Carbide DFDA-2207 lineares Polyethylen
mit niedriger Dichte (LLDPE) (spezifisches Gewicht 0,922 g/cm3; MI 0,7 dg/min; Mz 950000
und D = 16) enthielten, wobei der Rest aus Equistar Petrothene® NA957-000,
Westlake LDPE EF 636 und Nova Chemicals Novapol-Polyethylen LF-0219-A
bestand, wurden in einem zweiten nicht bestimmbaren Mengenanteil
verwendet. Das Gewichtsverhältnis
zwischen der Trockenmischung aus Equistar Petrothene® NA957-000,
Westlake LDPE EF 636 und Nova Chemicals Novapol-Polyethylen LF-0219-A
(einem LDPE) und dem wiederaufbereiteten Laminat betrug 90 : 10.
Diese Pellets wurden mit 1,54 Teilen eines mit Plastics Color Chip
A130612 zu 50% beladenem Talk-Konzentrat in LDPE auf 100 Teile Polymer
und mit 0,82 Teilen Hudson Color Konzentrat HC30067LD 50 : 1 braunen
Konzentrat auf 100 Teile Polymer gemischt und in einem 48 : 1 L
: D NRM 152,4 mm (6 inch) Einzelschnecken-Extruder, der mit etwa
41 bis etwa 45 UpM betrieben wurde, erhitzt zur Bildung einer Polymermischung.
Eine unter Druck stehende A26-Butan-Mischung (22,1 MPa) von handelsüblicher
Qualität
wurde mit einer Rate von 44,5 kg/h injiziert. Geschmolzener (102°C) und unter
Druck stehender (22,1 MPa) American Ingredients Company Pationic® 1052-Fettsäureglycerinester wurde
in einer Rate von 0,7 kg/h (0,25 Gew.-% der Polymermischung) injiziert.
-
Die
Polymermischung, die A26 Butan-Mischung und der Glycerinester wurden
miteinander gemischt und bis auf eine Schmelztemperatur von etwa
116°C bei
3,8 MPa abgekühlt.
Der Staudruck des Extruders wurde mittels eines Normag 2200-Zahnradpumpen-Kontrollsystems
eingestellt. Eine Schmelzpumpe erhöhte den Druck des Extrudars
auf etwa 12,8 MPa zur Einführung
von 285 kg/h in eine Düse.
Die Schaumfolie wurde innerhalb eines Zeitraums von etwa 50 min
durch einen Heizofen von 58°C
hindurchgeführt.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
2
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
zwischen der trockenen Mischung und dem wiederaufbereiteten Material
von 90 : 10 in 80 : 20 geändert wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
3
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
zwischen der trockenen Mischung und dem wiederaufbereiteten Material
von 90 : 10 in 70 : 30 geändert wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel 4
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
zwischen der trockenen Mischung und dem wiederaufbereiteten Material
von 90 : 10 in 60 : 40 geändert wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
5
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
zwischen der trockenen Mischung und dem wiederaufbereiteten Material
von 90 : 10 in 50 : 50 geändert wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
6
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Pellets
aus Union Carbide DFDA-2207 linearem Polyethylen mit niedriger Dichte
(LLDPE) (spezifisches Gewicht 0,922 g/cm3,
MI 0,7 dg/min; Mz 950000 und D = 16), Pellets
aus Westlake LDPE 606 (spezifisches Gewicht 0,918 g/cm3 und
ein MI 2,0 dg/min) und Pellets aus einer compoundierten Mischung
aus 9 Gew.-Teilen Westlake LDPE 606 auf 1 Gew.-Teil American Ingredients
Company Pationic® 1052-Fettsäureglycerinester
wurden in einem Gewichtsverhältnis
von 10 : 80 : 10 hergestellt. Diese Pellets wurden mit 0,28 Teilen
Techmer 1901-T Talk-Konzentrat in LDPE pro 100 Teilen Polymer gemischt
und dann in einem 48 : 1 L : D Wilmington 76 mm (3 inch) Einzelschneckenextruder,
der bei etwa 30 bis 31 UpM betrieben wurde, erhitzt zur Bildung
einer Polymerschmelze. Eine unter Druck stehende A25 Butan-Mischung
(22,1 MPa) von handelsüblicher
Qualität
wurde in einer Rate von 5,9 kg/h injiziert.
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Die
Polymerschmelze und die A25-Butan-Mischung wurden auf eine Schmelztemperatur
von etwa 118°C
bei 3,8 MPa abgekühlt.
Der Staudruck des Extruders wurde mittels eines Normag 2200 Zahnradpumpen-Kontrollsystems
eingestellt. Mit einer Normag 183-Schmelzpumpe wurde der Druck des
Extrudats auf etwa 12,4 MPa erhöht
zur Einführung
in einer Rate von 37 kg/h in eine Düse.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
7
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 in 20 : 70
: 10 geändert
wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
8
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 in 30 : 60
: 10 geändert
wurde.
-
Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
9
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 in 40 : 50
: 10 geändert
wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
10
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 in 50 : 40
: 10 geändert
wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
11
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 zu 60 : 30
: 10 geändert
wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
12
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das Verhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 10 : 80 : 10 in 70 : 20
: 10 geändert
wurde.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
13
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Pellets
aus Union Carbide DFDA-2207 linearem Polyethylen mit niedriger Dichte
(LLDPE), Pellets aus Westlake LDPE 606 und Pellets aus einer compoundierten
Mischung von 9 Gew.-Teilen Westlake LDPE 606 auf 1 Gew.-Teil American
Ingredients Company Pationic® 1052 Fettsäureglycerinester
wurden in einem Gewichtsverhältnis
von 80 : 10 : 10 hergestellt. Diese Pellets wurden mit 0,28 Teilen
Techmer 1901-T Talk-Konzentrat in LDPE auf 100 Teile Polymer gemischt
und in einem 32 : 1 L : D Berlyn 35 mm (2,5 inch) Einzelschneckenextruder,
der bei etwa 35 UpM betrieben wurde, erhitzt zur Bildung einer Polymermischung.
Eine unter Druck stehende A25-Butan-Mischung (22,1 MPa) von handelsüblicher
Qualität
wurde mit einer Rate von 5,9 kg/h injiziert. Die Polymermischung
und die A25-Butan-Mischung wurden miteinander gemischt und weiter
erhitzt bis auf eine Schmelztemperatur von etwa 171°C und unter
einen Druck von 13,8 MPa gesetzt an dem Extruderaustrag. Die Extrusionsgeschwindigkeit
wurde so eingestellt, dass ein Kontrollextrusionsstaudruck durch
das Kontrollsystem erzeugt wurde.
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Die
erhitzte Mischung wurde dann durch ein erhitztes Rohr in einen zweiten
größeren 89
mm (3,5 inch) Einzelschnecken-Kühlextruder überführt. Das
Beispiel 13 wurde somit in einem Tandem-Extrusionssystem durchgeführt. Danach
wurde das Extrudat bis auf eine Schmelztemperatur von etwa 108°C bei 7,0
MPa abgekühlt.
Der Staudruck des Extruders wurde mittels eines Normag 220 Zahnradpumpen-Kontrollsystems
eingestellt. Mittels einer Normag 183-Schmelzpumpe wurde der Druck des Extruders
auf etwa 7,43 MPa erhöht
zur Einführung
in eine Düse
in einer Rate von 37 kg/h.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
14
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 13 wurden wiederholt, wobei diesmal
jedoch die Pellets aus LDPE weggelassen wurden, sodass das Verhältnis LLDPE/Glycerinester-Verbindung
90 : 10 betrug.
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Erfindungsgemäßes Herstellungsbeispiel
15
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 13 wurden wiederholt, wobei diesmal
das LDPE-Harz ersetzt wurde durch Equistar NA966-000 (spezifisches
Gewicht 0,922 g/cm3 und MI 0,75 dg/min)
und das Mischungsverhältnis
LLDPE/LDPE/Glycerinester-Verbindung von 80 : 10 : 10 in 45 : 45
: 10 geändert
wurde.
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Vergleichsherstellunpsbeispiel
16
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, wobei diesmal
das wiederaufbereitete Film/Schaum-Laminat weggelassen wurde.
-
Vergleichsherstellungsbeispiel
17
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Ein
LDPE-Harz und eine LDPE/Glycerinester-Verbindung wurden zur Herstellung
eines Schaums in dem gleichen Extrusionsystem wie oben in Verbindung
mit dem erfindungsgemäßen Herstellungsbeispiel
13 beschrieben verwendet. Pellets aus Westlake LDPE 606-Harz und
Pellets aus der Glycerinester-Verbindung wurden
mit 0,28 Teilen Techmer 1901-T Talk-Konzentrat in LDPE auf 100 Teile
Polymer gemischt und in einem 32 : 1 L : D Berlyn 35 mm (2,5 inch)
Einzelschnecken-Extruder, der bei etwa 35 UpM betrieben wurde, erhitzt zur
Bildung einer Polymerschmelze. Eine unter Druck stehende A25-Butan-Mischung (22,1 MPa)
von handelsüblicher
Qualität
wurde mit einer Rate von 5,9 kg/h injiziert. Die Polymerschmelze
und die A25-Butan-Mischung wurden miteinander gemischt und bis auf
eine Schmelztemperatur von etwa 171°C weiter erhitzt und unter einen
Druck von 13,8 MPa an dem Extruderaustrag gesetzt. Die Extrusionsgeschwindigkeit
wurde durch ein Kontrollsystem so eingestellt, dass ein kontrollierter
Staudruck erhalten wurde.
-
Dann
wurde die erhitzte Mischung durch ein erhitztes Rohr in einen zweiten,
größeren 89
mm (3,5 inch) Einzelschnecken-Kühlextruder überführt. Danach
wurde das Extrudat bis auf eine Schmelztemperatur von etwa 99°C bei 7,0
MPa abgekühlt.
Der Staudruck des Extruders wurde mittels eines Normag 2200-Zahnradpumpen-Kontrollsystems
eingestellt. Mittels einer Normag 183-Schmelzpumpe wurde der Druck des Extrudats
bis auf etwa 7,43 MPa erhöht
zur Einführung
in eine Düse
in einer Rate von 37 kg/h.
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Vergleichsherstellungsbeispiel
18
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 1 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass die Zusammensetzung des wiederaufbereiteten Materials
so geändert
wurde, dass sie etwa 30 bis etwa 80 Gew.-% Union Carbide ST-1129
LLDPE (spezifisches Gewicht 0,922 g/cm3;
MI 0,5 dg/min; Mz 550000 und D = 6) umfasste
und das Verhältnis
zwischen dem LDPE und dem wiederaufbereiteten Material von 90 :
10 in 99 : 1 geändert
wurde. Es wurden keine Proben erhalten, weil kein Schaum gebildet
wurde.
-
Vergleichsherstellungsbeispiel
19
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das LLDPE-Harz in Union Carbide ST-1129 LLDPE
geänderet
wurde. Es wurden keine Proben erhalten, obgleich ein Schaum gebildet
wurde, weil der Schaum nicht dimensionsbeständig war (d. h. er schrumpfte
um etwa 50 Vol.-%).
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Vergleichsherstellungsbeispiel
20
-
Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 6 wurden wiederholt, wobei diesmal
das LLDPE-Harz ersetzt wurde durch Equistar GB-502024 lineares Polyethylen
mit niedriger Dichte (spezifisches Gewicht 0,922 g/cm3, MI
2,0 dg/min). Es wird angenommen, dass Mz weniger
als 600000 betrug. Es wurden keine Proben erhalten, weil kein Schaum
gebildet wurde.
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Vergleichsherstellungsbeispiel
21
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Die
Arbeitsbedingungen des Beispiels 14 wurden wiederholt, jedoch mit
der Ausnahme, dass das LLDPE-Harz ersetzt wurde durch Equistar GB-501010
lineares Polyethylen mit niedriger Dichte (spezifisches Gewicht
0,922 g/cm3, MI 0,75 dg/min). Es wird angenommen,
dass das Mz weniger als 600000 betrug. Es
wurden keine Proben erhalten, da kein Schaum gebildet wurde.
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Testergebnisse
-
Das
halbgeschmolzene Extrudat jedes der Beispiele (mit Ausnahme der
Vergleichsbeispiele 17–18 und
20–21,
bei denen keine Proben erhalten wurden) wurde über einen Dorn gezogen. Die
Eigenschaften der Proben der resultierenden Schaumfolien sind in
der Tabelle 1 angegeben.
-
Die
Eigenschaften der Schaumfolie aus den erfindungsgemäßen Schäumen 1 bis 5 und
dem Vergleichsschaum 16 wurden innerhalb von etwa 10 min
nach dem Austreten der Schaumfolie aus einem Erhitzungsofen gemessen.
Für die
erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 5 und
den Vergleichsschaum 16 wurden 6 cross-web-Proben bewertet,
wobei eine durchschnittliche Frischdichte und eine durchschnittliche
frische Schaumdicke erhalten wurden. So hatte beispielsweise, wie
in der Tabelle 1 angegeben, der erfindungsgemäße Schaum eine Frischdichte
von 24,5 kg/m3 und eine durchschnittliche
Schaumdicke von 2,2 mm. Jeder Schaum wurden etwa 3 h nach Herstellung
des Schaums visuell inspiziert.
-
Die
erfindungsgemäßen Schäume 6 bis 15 und
der Vergleichsschaum 17 wurden innerhalb von etwa 10 Minuten
nachdem das halbgeschmolzene Extrudat aus der Düse ausgetreten war, gemessen.
Für die
erfindungsgemäßen Schäume 6 bis 15 und
den Vergleichsschaum 17 wurden 2 Proben bewertet zur Erzielung einer
durchschnittlichen Frisch-Dichte und einer durchschnittlichen frischen
Schaumdicke. Jeder Schaum wurde etwa 3 h nach Herstellung des Schaums
visuell inspiziert.
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Wie
in der Tabelle 1 angegeben, wurde der Schaum in jedem Beispiel nach
bestimmten Zeitintervallen (vgl. "Testalterung") bewertet. Beispielsweise wurde der
erfindungsgemäße Schaum 1 nach
6 Tagen bewertet und er hatte eine durchschnittliche Dichte nach
der Alterung von 29,3 kg/m3 und eine durchschnittliche Schaumdicke
nach der Alterung von 1,8 mm. Die durchschnittlichen MD- und CMD-Reißfestigkeiten
betrugen 2,10 bzw. 3,29 kN/m. Auch die durchschnittlichen MD- und
CMD-Split-Reißfestigkeiten,
-Zugfestigkeiten, -Zugdehnungen und -Zugzähigkeiten wurden getestet und
sind in der Tabelle 1 angegeben.
-
Obgleich
in der Tabelle 1 nicht angegeben, wurde die Dimensionsbeständigkeit
jedes der Schäume aus
den frischen und gealterten Dichten errechnet. So hatte beispielsweise
der erfindungsgemäße Schaum 1 eine
Dimensionsbeständigkeit
von 16,4% ([29,3–24,5]/29,3).
Die erfindungsgemäßen Schäume 9 und 10 waren
die dimensionsstabilsten Schäume
mit Dimensionsbeständigkeiten
von 1,6% bzw. 1,4%, während
die erfindungsgemäßen Schäume 5 und 6 die
am wenigsten dimensionsbeständigen
Schäume
mit Dimensionsbeständigkeiten
von etwa 24,4% bzw. 24,2% waren. Die übrigen erfindungsgemäßen Vergleichsschäume hatten Dimensionsbeständigkeiten
von etwa 3 bis etwa 18,5%.
-
-
-
Die
erfindungsgemäßen Schäume, die
mit dem wiederaufbereiteten Film/Schaum-Laminat hergestellt worden
waren (erfindungsgemäße Schäume 1 bis 5),
wiesen MD- und CMD-Zugzähigkeitswerte
auf, die geringfügig
niedriger waren als diejenigen der Vergleichsschäume 16 und 17. Überraschenderweise
wiesen die erfindungsgemäßen Schäume, die
mit einem unbehandelten LLDPE-Harz hergestellt worden waren (erfindungsgemäße Schäume 6 bis 15),
viel höhere
MD- und CMD-Zugzähigkeitswerte
auf als die Vergleichsschäume 16 und 17.
Insbesondere waren die MD- und CMD-Zugzähigkeitswerte der erfindungsgemäßen Schäume 6 bis 15 im
Allgemeinen um etwa 150 bis etwa 400% höher als die Werte der Vergleichsschäume 16 und 17.
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Die
erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 15 wiesen
im Allgemeinen höhere
CMD-Zugfestigkeitswerte auf als die Vergleichsschäume 16 und 17.
Die MD-Zugfestigkeitswerte
der erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 15 waren
im Allgemeinen niedriger als die Werte der Vergleichsschäume 16 und 17.
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Die
MD- und CMD-Zugdehnungen der erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 5 waren ähnlich den
Werten der Vergleichsbeispiele 16 und 17, wobei
die CMD-Zugdehnungswerte
geringfügig
niedriger waren als in dem Vergleichsbeispiel 17. Überraschenderweise
waren die MD- und CMD-Zugdehnungswerte der erfindungsgemäßen Schäume 6 bis 15 viel
höher als
diejenigen der Vergleichsschäume 16 und 17.
Insbesondere waren die MD- und CMD-Zugdehnungswerte im Allgemeinen um etwa
150 bis etwa 200% höher
als die Werte der Vergleichsschäume 16 und 17.
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Die
erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 5 wiesen
MD- und CMD-Reißfestigkeitswerte
und -Split-Reißfestigkeitswerte
auf, die ähnlich
denjenigen der Vergleichsschäume 16 und 17 waren.
Insbesondere wiesen die erfindungsgemäßen Schäume 1 bis 5 im Allgemeinen
höhere
Werte auf als der Vergleichsschaum 17 in Bezug auf die
MD- und CMD-Reißfestigkeiten
und -Split-Reißfestigkeiten,
wobei sie im Allgemeinen niedrigere Werte hatten als der Vergleichsschaum 16. Überraschenderweise
waren die MD- und CMD- Reißfestigkeits- und
-Split-Reißfestigkeitswerte
höher als
diejenigen der Vergleichsschäume 16 und 17.
Die erfindungsgemäßen Schäume 6 bis 15 hatten
im Allgemeinen Werte, die um etwa 150 bis etwa 200% höher waren
als die Werte der Vergleichsschäume 16 und 17.