DE69924246T2 - Sitzbelegungserkennung - Google Patents

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    • B60R21/01Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents
    • B60R21/015Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting the presence or position of passengers, passenger seats or child seats, and the related safety parameters therefor, e.g. speed or timing of airbag inflation in relation to occupant position or seat belt use
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    • B60R21/01512Passenger detection systems
    • B60R21/0153Passenger detection systems using field detection presence sensors

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Systeme für das Feststellen eines Insassen für das Steuern der Aktivierung von Sicherheitsrückhaltesystemen von Fahrzeugen und insbesondere für das Ermitteln der Anwesenheit und der Position eines Insassen für die Zwecke der Beeinflussung der Auslösung eines auf einen Zusammenstoß ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems.
  • Ein Fahrzeug kann automatische Sicherheitsrückhalteaktoren enthalten, die auf einen Fahrzeugzusammenstoß reagierend für die Zwecke der Abschwächung einer Insassenverletzung aktiviert werden. Beispiele für solche automatischen Sicherheitsrückhalteaktoren sind Luftsäcke, Sicherheitsgurtstraffer und auslösbare Kniepolster. Eine Aufgabe eines automatischen Rückhaltesystems ist das Abschwächen einer Insassenverletzung, wodurch mit dem automatischen Rückhaltesystem keine größere Verletzung als durch den Unfall ohne Aktivieren des automatischen Rückhaltesystems verursacht wird. Allgemein ist es wünschenswert, aufgrund der Kosten für den Ersatz der zugehörigen Komponenten des Sicherheitsrückhaltesystems und aufgrund der Möglichkeit einer Verletzung von Insassen durch solche Aktivierungen automatische Sicherheitsrückhalteaktoren nur zu aktivieren, wenn dies zur Abschwächung einer Verletzung erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf Luftsack-Rückhaltesysteme zu, bei denen Insassen, die sich zum Zeitpunkt des Auslösens zu nahe am Luftsack befinden, d.h. Insassen in einer so genannten „out-of-position"-Haltung – durch das Auslösen des Luftsacks von Verletzung oder Tod bedroht sind, selbst wenn der damit verbundene Fahrzeugzusammenstoß relativ sanft ist. Nicht angeschnallte Insassen beispielsweise, die einem starken Bremsen vor dem Aufprall ausgesetzt werden, neigen zum Zeitpunkt des Auslösens besonders stark zu einer Out-of-Position-Haltung. Ferner sind Insassen von kleiner Gestalt oder von schwachem Körperbau, wie Kinder, kleine Erwachsene oder Personen mit brüchigen Knochen, besonders anfällig für durch den Luftsack-Gasgenerator verursachte Verletzungen. Weiterhin sind Babys, die in normal positionierten, nach hinten weisenden Babysitzen nahe einem beifahrerseitigen Vordersitz-Luftsack ordnungsgemäß gesichert sind, aufgrund der großen Nähe der hinteren Fläche des Babysitzes zu dem Luftsack-Gasgenerator ebenfalls anfällig für Verletzung oder Tod durch Auslösen des Luftsacks.
  • Luftsäcke können für einen nach vorne gewandten Insassen vorteilhaft sein, wenn der Insasse einen nennenswerten Abstand zur Gasgeneratorabdeckung einhält. Luftsäcke können aber für Babys in nach hinten weisenden Babysitzen tödlich sein. Luftsäcke können auch für nach vorne gewandte Insassen gefährlich sein, wenn diese zum Zeitpunkt des Fahrzeugaufpralls zu nah am Gasgenerator sind, zum Beispiel wenn ein nicht angeschnallter Insasse einem starken Bremsen vor dem Aufprall ausgesetzt wird. Luftsack-Gasgeneratoren sind mit einer vorgegebenen Rückhaltekapazität ausgelegt, zum Beispiel mit der Kapazität, einen nicht angeschnallten, normal sitzenden Insassen mit 50. Perzentile zu schützen, wenn dieser einem entsprechenden Zusammenstoß mit einem Hindernis bei 50 km/h ausgesetzt wurde, was zu damit verbundenen Energie- und Kraftwerten führt, welche für Out-of-Position-Insassen, für kleine oder gebrechliche Insassen wie Kinder, kleine Frauen oder ältere Insassen schädlich sein können. Wenngleich diese relativ selten sind, waren durch Luftsack-Gasgeneratoren bei Zusammenstößen, bei denen die Insassen ansonsten verhältnismäßig unverletzt überlebt hätten, verursachte Verletzungs- oder Todesfälle der Anstoß zur Verringerung oder Vermeidung des Potentials von Luftsack-Gasgeneratoren, Insassen zu verletzen, die sie eigentlich schützen sollen.
  • Kraftfahrzeughersteller und die NHTSA (Nation Highway Traffic Safety Administration) suchen nach Verfahren zum Außerbetriebsetzen von Luftsäcken in Situationen, in denen sie mehr schaden als helfen. Es wurden Luftsäcke entwickelt, welche mit genügend Kraft öffnen, um einen 80 kg schweren Erwachsenen bei einem Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit zu sichern. Wenn diese Luftsäcke bei Kindern auf dem vorderen Beifahrersitz eines Fahrzeugs ausgelöst werden, können sie schwere Verletzungen verursachen. Eine andere möglicherweise gefährliche Situation liegt vor, wenn der Insasse sich zum Zeitpunkt der Auslösung des Luftsacks sehr nahe am Luftsack-Gasgenerator befindet. Jüngste NHTSA-Daten legen nahe, dass schwere Verletzungen aufgrund dieser großen Nähe zum Gasgenerator verringert oder vermieden werden können, wenn der Luftsack außer Betrieb gesetzt wird, wenn sich der Insasse näher als etwa zehn bis fünfundzwanzig Zentimeter von der Gasgeneratorabdeckung befindet. Der Bereich nahe dem Luftsack-Gasgenerator, in dem der Insasse durch den Luftsack verletzungsgefährdet sein könnte, wird als „Gefahren"-Zone bezeichnet. Die Größe der Gefahrenzone hängt von den Aufblaseigenschaften des zugehörigen Luftsack-Gasgenerators und der Geschwindigkeit des Insassen bezüglich des Luftsackmoduls ab. Frühere Untersuchungen legen nahe, dass sich die Gefahrenzone bis etwa 20 cm von der Gasgeneratorabdeckung weg erstreckt.
  • Ein Verfahren zum Abschwächen einer Verletzung von Insassen durch den Luftsack-Gasgenerator ist die Reduzierung der Kraft- und Energiewerte des zugehörigen Luftsack-Gasgenerators, zum Beispiel durch Reduzieren der in dem Luftsack-Gasgenerator erzeugten Gasmenge oder dessen Aufblasgeschwindigkeit. Dies senkt das Risiko einer Schädigung von Insassen durch den Luftsack-Gasgenerator, während gleichzeitig die Rückhaltekapazität des Luftsack-Gasgenerators reduziert wird, was die Insassen einem größeren Verletzungsrisiko aussetzt, wenn diese einem Zusammenstoß größerer Intensität ausgesetzt werden.
  • Ein weiteres Verfahren zur Abschwächung einer Verletzung von Insassen durch den Luftsack-Gasgenerator ist das Steuern der Aufblasgeschwindigkeit oder der Kapazität des Gasgenerators in Reaktion auf ein Maß der Stärke des Zusammenstoßes. Der Stand der Technik lehrt die Verwendung von mehrstufigen Gasgeneratoren mit verschiedenen, unabhängigen abgeschotteten Stufen und entsprechenden Zündschaltungen, wodurch die Stufen zur Steuerung der wirksamen Aufblasgeschwindigkeit in verzögerter Folge gezündet werden können oder die Stufen zum Steuern der wirksamen Gasgeneratorkapazität am Zünden gehindert werden können. Der Stand der Technik lehrt auch die Verwendung eines Hybridgasgenerators mit einer Kombination aus Speichergas und mehreren pyrotechnischen Gasgeneratorelementen, welche unabhängig gezündet werden. Der Stand der Technik lehrt weiterhin auch die Verwendung von Steuerventilen für das Steuern des Gasentladungsstroms aus dem Gasgenerator. Die Aufblasgeschwindigkeit und die Aufblaskapazität können in Reaktion auf die erfasste bzw. geschätzte Stärke des Zusammenstoßes gesteuert werden, wodurch eine geringe Stärke eine niedrigere Aufblasgeschwindigkeit oder Aufblaskapazität erfordern würde als ein heftiger Zusammenstoß. Da Zusammenstöße geringerer Stärke wahrscheinlicher sind als solche mit größerer Stärke und da ein gesteuerter Gasgenerator unter den Bedingungen eines Zusammenstoßes geringerer Stärke wahrscheinlich weniger aggressiv als bei solchen mit größerer Stärke wäre, werden die durch den Luftsack-Gasgenerator aufgrund ihrer Größe oder Position einem Verletzungsrisiko ausgesetzten Insassen insgesamt weniger wahrscheinlich verletzt, da sie wahrscheinlicher einem weniger aggressiven Gasgenerator ausgesetzt werden. Das Verletzungsrisiko dieser Insassen würde aber unter den Bedingungen einer größeren Zusammenstoßintensität nicht abgeschwächt, wenn der Gasgenerator gewollt aggressiv ausgelegt ist, um eine ausreichende Sicherung für normal positionierte Insassen zu bieten.
  • Ein noch weiteres Verfahren zur Abschwächung einer Verletzung von Insassen durch den Luftsack-Gasgenerator ist das Steuern der Aktivierung des Gasgenerators in Reaktion auf das Vorhandensein und die Position des Insassen, wodurch der Gasgenerator nur aktiviert wird, wenn sich ein Insasse außerhalb des zugeordneten Gefahrenbereichs des Gasgenerators befindet. Jüngste NHTSA-Daten legen nahe, dass schwere Verletzungen aufgrund zu großer Nähe zum Gasgenerator reduziert oder vermieden werden können, wenn der Luftsack außer Betrieb gesetzt wird, wenn sich der Insasse näher als etwa 10 bis 25 cm vor der Gasgeneratorabdeckung befindet. Ein solches System für das Außerbetriebsetzen des Luftsack-Gasgenerators erfordert einen Insassensensor, welcher ausreichend empfindlich und robust ist, um eine solche Ermittlung zu machen, während er kein Außerbetriebsetzen des Luftsack-Gasgenerators veranlasst, wenn dieser andernfalls für das Bieten eines Insassenrückhalts benötigt wird.
  • Mit Ausnahme einiger Fälle mit schrägem oder seitlichem Aufprall ist es aufgrund der andernfalls unnötigen Kosten und der mit dem Austausch des ausgelösten Luftsack-Aufblasesystems auftretenden Unannehmlichkeiten allgemein wünschenswert, einen automatischen Sicherheitsrückhalteaktor nicht zu aktivieren, wenn ein zugehöriger Insasse nicht anwesend ist. Der Stand der Technik lehrt verschiedene Mittel für das Feststellen der Anwesenheit eines Insassen oder für das Erkennen eines unbelebten Gegenstands auf dem Beifahrersitz eines Fahrzeugs für die Zwecke des Implementierens eines solchen Systems. Zum Beispiel können Gewichtssensoren in den Sitz integriert werden, um die Anwesenheit eines Insassen festzustellen.
  • Ein noch weiteres Verfahren für das Abschwächen einer Verletzung von Insassen durch den Luftsack-Gasgenerator ist das Steuern der Aufblasgeschwindigkeit oder Aufblaskapazität des Luftsack-Gasgenerators in Reaktion auf die Anwesenheit und Position eines Insassen. Ein solches Steuersystem würde am bevorzugtesten in Verbindung mit einem steuerbaren Aufblassystem verwendet werden, welches wie oben beschrieben auf die Stärke eines Zusammenstoßes anspricht, wobei die Insassenpositionseingaben dazu dienen können, die ansonsten allzu aggressiven Luftsack-Gasgeneratorsteuerungen außer Kraft zu setzen, welche ansonsten bei der Stärke des jeweiligen Zusammenstoß angezeigt wären, welche aber für Insassen kleiner Gestalt oder geringen Gewichts oder für Babys in nach hinten weisenden Babysitzen schädlich sein könnten. Ein solches System für das Steuern des Luftsack-Gasgenerators erfordert einen Insassenpositionssensor, der robust und ausreichend präzis ist und der verschiedene Insassensitzkonfigurationen und -bedingungen wahrnehmen und unterscheiden kann.
  • Der Stand der Technik lehrt die Verwendung von im Sitz integrierten Sensoren zum Feststellen der Anwesenheit, des Gewichts oder der Sitzposition des Insassen. Die U.S. Patente 3,672,699, 3,767,002, 5,161,820, 5,474,327 und 5,612,876 lehren die Verwendung von im Sitz integrierten Insassenanwesenheitssensoren zum Steuern der Aktivierung des zugehörigen Luftsack-Gasgenerators. Das U.S. Patent 5,205,582 lehrt ein System, bei welchem der einem nicht besetzten Sitz zugeordnete Luftsack-Gasgenerator bei Beschleunigungen über einem zweiten Zusammenstoßabbremsgrenzwert aktiviert und ansonsten deaktiviert wird. Das U.S. Patent 5,074,583 lehrt mehrere in den Sitz integrierte Sensoren zum Feststellen von Insassengewicht und Sitzposition für die Zwecke des Steuerns eines Luftsacksystems. Die U.S. Patente 5,232,243, 5,494,311 und 5,624,132 lehren eine Anordnung von in den Sitz integrierten, Kraft erfassenden Folienelementen für die Zwecke des Feststellens der Anwesenheit, des Gewichts oder der Position eines Insassen für das Steuern entweder eines mehrstufigen Luftsack-Gasgenerators, eines Gasgenerator-Ablassventils oder der räumlichen Ausrichtung des Luftsack-Gasgenerators. Das U.S. Patent 5,404,128 lehrt die Verwendung eines in den Sitz integrierten Vibrationssensors zum Feststellen der durch Atmung und Herzschläge erzeugten fast unmerklichen Vibrationen, um so zu ermitteln, ob eine Person anwesend ist oder nicht. Das U.S. Patent 5,573,269 lehr ein Mittel für das Korrigieren einer Sitzgewichtmessung unter Verwendung des Neigungswinkels der Rückenlehne und der Fußposition. Bei manchen Systemen, welche das Sitzgewicht als Mittel für das Steuern der Aktivierung eines Luftsack-Gasgenerators integrieren, muss der Luftsack-Gasgenerator außer Betrieb gesetzt werden, wenn das erfasste Insassengewicht unter 30 kg liegt, um sicherzustellen, dass der Luftsack-Gasgenerator für eine Frau mit 50. Perzentile freigegeben ist, für ein Baby in einem nach hinten weisenden Babysitz aber außer Betrieb gesetzt ist. In manchen Fällen, zum Beispiel wenn der einen Babysitz sichernde Sitzgurt zu fest angezogen ist, könnte ein zugehöriger Sitzgewichtsensor ein scheinbares Gewicht erfassen, welches größer als der zugeordnete Unterbrechungsgrenzwert ist, so dass der Luftsack-Gasgenerator inkorrekt freigegeben wird, wenn ein nach hinten weisender Babysitz vorhanden ist.
  • Die U.S. Patente 5,071,160 und 5,118,134 lehren für die Zwecke des Steuerns eines Gasgenerators die Kombination aus Erfassen einer Insassenposition und/oder Geschwindigkeit und der Fahrzeugbeschleunigung. Diese beiden Patente lehren beispielhaft die Verwendung von Ultraschallmessung zur Erfassung der Insassenposition. Das U.S. Patent 5,071,160 lehrt ferner beispielhaft die Verwendung eines passiven Infrarot-Insassenpositionssensors, während U.S. Patent 5,118,134 die Verwendung eines Mikrowellensensors lehrt. U.S. Patent 5,398,185 lehrt die Verwendung von mehreren Insassenpositionssensoren in einem System für das Steuern der darauf ansprechenden Sicherheitsrückhalteaktoren.
  • Der Stand der Technik lehrt die Verwendung eines oder mehrerer Ultraschallstrahle, welche von der Oberfläche eines Objekts wegreflektiert werden, um die Position der Oberfläche des Objekts zu erfassen. Das U.S. Patent 5,330,226 lehrt die Kombination aus einem in der Instrumentenanlage angebrachten Ultraschallmessungssensor und einem am Dachhimmel angeordneten passiven Infrarotsensor zur Erfassung der Insassenposition für das Steuern eines mehrstufigen Luftsack-Gasgenerators oder eines damit verbundenen Ablassventils. Die U.S. Patente 5,413,378, 5,439,249 und 5,626,359 lehren die Kombination aus in der Instrumentenanlage und im Sitz angebrachten Ultraschallsensoren in Kombination mit anderen Sitzsensoren zum Erfassen der Position und des Gewichts des Insassen für die Zwecke des Steuerns eines Luftsack-Gasgenerators. Das U.S. Patent 5,482,314 lehrt die Kombination aus Ultraschall- und passiven Infrarotsensoren zusammen mit einer zugehörigen Signalverarbeitung für die Zwecke des Ermittelns, ob ein passives Rückhaltesystem deaktiviert werden sollte oder nicht. Die U.S. Patente 5,653,462 und 5,829,782 lehren ein System für das Erkennen und Überwachen des Inhalts eines Fahrzeuginnenraums durch Beleuchten eines Objekts mit einem Wellengenerator, welcher zum Fahrzeugsitz Wellen leitet, und für das Verarbeiten des empfangenen Signals mit einem neuralen Netzwerk oder einem anderen Mustererkennungssystem. Weiterhin zeigt das U.S. Patent 5,653,462 ein System, bei dem das Wellensignal zuerst von der Windschutzscheibe reflektiert wird, bevor es den Fahrzeugsitz erreicht.
  • Der Stand der Technik lehrt auch die Verwendung von Infrarotstrahlen, welche von der Oberfläche eines Objekts wegreflektiert werden, um die Position der Oberfläche des Objekts zu erfassen. Die U.S. Patente 5,446,661 und 5,490,069 lehren einen durch einen Sender auf einen Reflexionspunkt an dem Objekt gerichteten Infrarotstrahl. Ein Empfänger erfasst die von dem Reflexionspunkt gestreute Strahlung und misst beruhend auf einer Triangulation der gesendeten und empfangenen Strahlen den Abstand des Reflexionspunkts vom Sender für die Zwecke des Steuerns der Aktivierung eines Sicherheitsrückhaltesystems. Diese Patente lehren auch die Kombination aus einem Infrarotstrahl-Insassenpositionssensor und einem Beschleunigungssensor für die Zwecke des Steuerns eines Luftsack-Aufblassystems. Das U.S. Patent 5,549,322 lehrt das Integrieren eines Lichtstrahl-Insassensensors in eine Luftsack-Abdeckung. Weiterhin werden Infrarotstrahlsensoren häufig als Messsucher in Kameras mit automatischer Fokussierung verwendet.
  • Der Stand der Technik der U.S. Patente 4,625,329, 5,528,698 und 5,531,472 lehrt die Verwendung von Abbildungssystemen zum Feststellen der Insassenposition, wobei die beiden letzteren diese Information für die Zwecke des Steuerns eines Luftsack-Gasgenerators nutzen. Die U.S. Patente 5,528,698, 5,454,591, 5,515,933, 5,570,903 und 5,618,056 lehren verschiedene Mittel zum Feststellen des Vorhandenseins eines nach hinten weisenden Babysitzes für die Zwecke des Außerbetriebsetzens eines zugehörigen Luftsack-Gasgenerators.
  • Der Stand der Technik lehrt auch die Verwendung von kapazitivem Erfassen zum Feststellen der Anwesenheit, Nähe oder Position eines Insassen. Das U.S. Patent 3,740,567 lehrt die Verwendung von in den Unterteil und die Rücklehne des Sitzes jeweils integrierten Elektroden zusammen mit einer auf Kapazität ansprechenden Schaltung für die Zwecke des Unterscheidens zwischen menschlichen Insassen und Tieren oder Paketen auf einem Kraftfahrzeugsitz. Das U.S. Patent 3,898,472 lehrt eine Insassenfeststellungsvorrichtung, welche eine so angeordnete Metallelektrode umfasst, dass sie mit der Karosserie eines Kraftfahrzeugs zusammen einen Insassenerfassungskondensator bildet, sowie eine zugehörige Schaltung, welche Veränderungen der zugeordneten Kapazität in Reaktion auf die Anwesenheit eines Insassen erfasst. Das U.S. Patent 4,300,116 lehrt die Verwendung eines kapazitiven Sensors zum Feststellen von Menschen nahe dem Äußeren eines Fahrzeugs. Das U.S. Patent 4,796,013 lehrt einen kapazitiven Sitzbelegungssensor, wobei die Kapazität zwischen dem Unterteil des Sitzes und dem Dach des Fahrzeugs erfasst wird. Das U.S. Patent 4,831,279 lehrt eine auf Kapazität ansprechende Steuerschaltung für das Erfassen von transienten kapazitiven Änderungen in Verbindung mit der Anwesenheit einer Person. Die U.S. Patente 4,9870,519 und 5,214,388 lehren die Verwendung einer Anordnung von kapazitiven Sensoren für das Erfassen der Nähe eines Objekts. Das U.S. Patent 5,247,261 lehrt die Verwendung eines auf ein elektrisches Feld ansprechenden Sensors zum Messen der Position eines Punkts bezüglich mindestens einer Achse. Das U.S. Patent 5,411,289 lehrt die Verwendung eines in die Rückenlehne des Sitzes integrierten kapazitiven Sensors zum Feststellen der Anwesenheit eines Insassen. Das U.S. Patent 5,525,843 lehrt die Verwendung von in den Unterteil und die Rücklehne des Sitzes integrierten Elektroden für die Zwecke des Feststellens der Anwesenheit eines Insassen, wodurch die Elektroden im Wesentlichen vom Fahrwerk des Fahrzeugs isoliert sind, wenn die Feststellungsschaltung aktiv ist. Das U.S. Patent 5,602,734 lehrt eine über dem Insassen angebrachte Anordnung von Elektroden für die Zwecke des Erfassens einer Insassenposition beruhend auf dem Einfluss des Insassen auf die Kapazität zwischen den Elektroden.
  • Der Stand der Technik lehrt – allein oder in Kombination verwendete – Systeme für das Unterdrücken des Insassen-Luftsacks in gefährlichen Situationen. Diese Systeme integrieren verschiedene Erfassungstechnologien, zum Beispiel:
    • a. Aktive Infrarotsensoren
    • b. Passive Infrarotsensoren (Wärmedetektoren)
    • c. Ultraschallsensoren
    • d. Kapazitive Sensoren
    • e. Gewichtssensoren (einschließlich verschiedene Sensortechnologien und Messverfahren)
    • f. Kindersitz „Erkennungs"-Sensoren
    • g. Auf Sicht beruhende Systeme
  • Eine Aufgabe dieser Sensoren ist zu ermitteln, ob sich ein Insasse sehr nahe an der Gasgeneratorabdeckung und im Weg des auslösenden Luftsacks befindet, insbesondere Out-of-Position-Insassen und nach hinten gewandte Babys. Nach dem Feststellen müssen diese Systeme die richtige Luftsack-Auslösestrategie einsetzen, so dass der Luftsack der Beifahrerseite außer Betrieb gesetzt wird, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts eines Zusammenstoßes ein nach hinten weisender Babysitz vorhanden ist oder sich eine Person innerhalb eines festgelegten Bereichs nahe der Gasgeneratorabdeckung befindet. Eine komplizierende Situation ist für den Sensor, wenn sich ein Gegenstand, aber kein Teil des Insassen in der Gefahrenzone befindet. Für gewöhnlich könnte der Luftsack immer noch vorteilhaft für den Insassen sein, insbesondere wenn der Gegenstand in der Gefahrenzone ein Gegenstand von geringer Dichte oder geringer Masse ist, wie eine Zeitung oder Straßenkarte. Systeme, die nur Ultraschall- und optische Erfassungsmechanismen verwenden, können durch Zeitungen versperrt werden. In manchen Konfigurationen werden Ultraschallsensoren durch Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Höhe) beeinträchtigt, da sich die Schallgeschwindigkeit abhängig von der Umgebung ändert. Jedes Erfassungssystem, das zwischen dem Sensor und dem Insassen eine unversperrte Sichtlinie benötigt, macht es erforderlich, dass der Sensor für den Insassen sichtbar ist.
  • Zum Messen des Bereichs zu einem Gegenstand können Radarsysteme verwendet werden; es besteht jedoch die Auffassung, dass biologisches Gewebe durch ständige Belastung desselben durch einen Radarstrahl nachteilig beeinflusst werden kann.
  • Für gewöhnlich werden zwei oder mehr dieser Sensoren in dem Versuch, Kindersitze, kleine Insassen, leere Sitze, große Insassen und Out-of-Position-Insassen festzustellen, zusammen verwendet. Je mehr Sensoren verwendet werden, desto besser ist die Chance für ein Hochleistungssystem. Die Kosten von Systemen, die viele Sensoren verwenden, können aber aufgrund der großen Anzahl an Bauteilen und der gestiegenen Montagekomplexität des Fahrzeugs unerschwinglich teuer werden.
  • Sensoren, welche den Abstand zwischen einem Bezugspunkt und der Oberfläche eines Objekts messen, zum Beispiel Ultraschall- oder Infrarotstrahlsensoren, sind ebenfalls anfällig für falsche Messungen, welche zum Beispiel durch die Anwesenheit der Gliedmaßen eines Insassen oder durch das Vorhandensein eines Objekts, beispielsweise eines durch diesen gehaltenen Schals oder Zeitung, in der Nähe des Sensors verursacht würden. Diese Arten von Sensoren könnten zum Überwachen der Gefahrenzone nahe der Gasgeneratorabdeckung verwendet werden, weisen aber mehrere Nachteile auf. Auf Infrarot basierende Systeme integrieren insbesondere meist einen viel schmäleren Strahl als das Volumen der Gefahrenzone, so dass eventuell mehrere Strahle erforderlich sind, um ein Objekt an einer beliebigen Stelle in der Gefahrenzone zuverlässig zu erfassen. Das Integrieren von mehreren Strahlen führt zu zusätzlichen Kosten, Komplexität und möglicherweise verlangsamter Reaktion. Weiterhin würden die beiden auf Infrarotstrahlen und Ultraschall basierenden Sensoren eine erhebliche Menge an Hardware in der Nähe der Gasgeneratorabdeckung erfordern, wenn die Gefahrenzone nahe dem Gasgenerator überwacht werden soll.
  • Ein Nachteil vieler Insassenfeststellsysteme besteht darin, dass sie nicht die wichtigsten Informationen sammeln, um zu ermitteln, ob sich der Insasse in einer Gefahrenzone um den Gasgenerator befindet. Insassenfeststellsysteme, die über dem Insassen montiert sind und auf die Sitzfläche herunterblicken, haben die falsche physikalische Perspektive für das direkte Überwachen des Bereichs um die Gasgeneratorabdeckung herum. Selbst wenn ein idealer Satz an am Dach montierten Sensoren die Bruttoposition des Insassen zuverlässig ermitteln kann – was eine sehr anspruchsvolle Aufgabe ist – kann das tatsächliche Volumen zwischen der Gasgeneratorabdeckung und dem Insassen durch den Körper des Insassen für die Sensoren versperrt sein. Wenn die Kriterien für das Steuern der Aktivierung eines Luftsack-Gasgenerators zum Teil auf der Nähe des Körpers des Insassen zur Luftsack-Gasgeneratorabdeckung beruhen würden, dann können die Überkopfsensoren die relevanten Informationen einfach nicht zuverlässig erhalten. Systeme, die nur Ultraschall- und optische Erfassungsmechanismen verwenden, können durch Zeitungen versperrt werden. In manchen Konfigurationen werden Ultraschallsensoren durch Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Höhe) beeinträchtigt, da sich die Schallgeschwindigkeit abhängig von der Umgebung ändert. Jedes Erfassungssystem, das eine unversperrte Sichtlinie zwischen dem Sensor und dem Insassen benötigt, macht es erforderlich, dass der Sensor für den Insassen sichtbar ist.
  • Manche Insassen-Feststellungssysteme des Stands der Technik versuchen, die Art des Insassen oder Objekts auf dem beifahrerseitigen Sitz zu ermitteln, zum Beispiel einen nach hinten weisenden Babysitz von einem normal sitzenden Erwachsenen auf dem Beifahrersitz zu unterscheiden. Dies ist aber im Allgemeinen eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da es viele verschiedene mögliche Situationen gibt. Sensorsysteme, die von Abstandsmessungen zur Ermittlung von Insassen-Situationen abhängen, verwenden im Allgemeinen Informationen von einer relativ kleinen Anzahl an Punkten im Raum für das Ermitteln der bestimmten Art von Insasse auf dem Sitz aus vielen Möglichkeiten heraus. Die Ergebnisse dieser Systeme können unzuverlässig sein, da eine bestimmte Situation durch einfache und übliche Handlungen wie das Werfen einer Decke über den Insassen erheblich geändert werden kann. Systeme, die die Insassen-Situation unterscheiden können, können durch die mangelnde Fähigkeit beschränkt sein, den Luftsack während eines Bremsvorgangs vor dem Aufprall außer Betrieb zu setzen. Zudem sind die in diesen Systemen eingesetzten Algorithmen manchmal so komplex, dass die Leistung manchmal unvorhersehbar ist. Zwar können komplexe Algorithmen manchmal den Mangel an direkten sensorischen Informationen ausgleichen, doch können die gleichen Algorithmen manchmal Leistungsanomalien verursachen.
  • Erfindungsgemäß wird ein System für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines hierauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems an die Hand gegeben, welches umfasst:
    einen Sender für das Senden von Wellenenergie;
    einen Empfänger für das Empfangen der Wellenenergie und für das Erzeugen eines Signals, welches auf die gemessene Dämpfung der Wellenenergie anspricht, wobei der Sender und der Empfänger so in dem Fahrzeug angeordnet sind, dass die Wellenenergie von dem Sender zu dem Empfänger von einem auf einem Sitz des Fahrzeugs normal sitzenden Insassen unterbrochen wird und die Wellenenergie von einem sitzenden Insassen, der weg von einem Rücklehnenteil des Sitzes positioniert ist, nicht unterbrochen wird; und
    ein Steuergerät für das Steuern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems, welche auf das auf die Wellenenergie ansprechende Signal anspricht.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems an die Hand gegeben, welches umfasst:
    Senden eines Wellensignals von einem Sender zu einem Empfänger, wobei der Sender und der Empfänger so zu einem Sitz in dem Fahrzeug angeordnet sind, dass die Strecke dazwischen durch einen auf dem Sitz des Fahrzeugs normal sitzenden Insassen unterbrochen wird;
    Messen der Dämpfung des Wellensignals von einem Signal von dem Empfänger und
    Steuern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems, welches auf die Dämpfung des Wellensignals anspricht.
  • Erfindungsgemäß wird ferner ein Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems an die Hand gegeben, welches umfasst:
    Senden eines Wellensignals von einem Sender;
    Reflektieren eines Teils des Wellensignals mit einer reflektierenden Fläche und Empfangen des reflektierten Teils des Wellensignals mit einem Empfänger, wobei der Sender und der Empfänger in einem Rücklehnenteil eines Sitzes in dem Fahrzeug so angeordnet sind, dass das Wellensignal von dem Sender durch einen auf dem Sitz normal sitzenden Insassen reflektiert wird und das Wellensignal durch einen sitzenden Insassen, welcher weg von einem Rücklehnenteil des Sitzes positioniert ist, nicht unterbrochen wird; und
    Steuern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems, welches auf die gemessene Dämpfung des reflektierten Teils des Wellensignals anspricht, das von dem Empfänger empfangen wird.
  • Diese und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen bei Lesen der folgenden eingehenden Beschreibung der bevorzugten Ausführung unter Bezug auf die Begleitzeichnungen und bei Betrachtung gemäß den beigefügten Ansprüchen besser hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit leerem Sitz;
  • 2 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem nach hinten weisenden Babysitz auf dem Sitz;
  • 3 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem normal auf dem Sitz sitzenden Insassen;
  • 4 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich nach hinten lehnenden Insassen auf dem Sitz;
  • 5 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich nach vorne lehnenden Insassen auf dem Sitz;
  • 6 zeigt eine erste Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich im Wesentlichen aus der Position heraus nach vorne lehnenden Insassen auf dem Sitz, wobei der Insasse nahe der Gefahrenzone des Luftsack-Gasgenerators ist;
  • 7 zeigt eine zweite Ausführung einer ersten Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem leeren Sitz;
  • 8 zeigt eine dritte Ausführung einer ersten Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem leeren Sitz;
  • 9 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem leeren Sitz;
  • 10 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem nach hinten weisenden Babysitz auf dem Sitz;
  • 11 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem normal auf dem Sitz sitzenden Insassen;
  • 12 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich nach hinten lehnenden Insassen auf dem Sitz;
  • 13 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich nach vorne lehnenden Insassen auf dem Sitz;
  • 14 zeigt eine zweite Ausgestaltung der in die Beifahrerseite eines Fahrzeugs integrierten vorliegenden Erfindung mit einem sich im Wesentlichen aus der Position heraus nach vorne lehnenden Insassen auf dem Sitz, wobei der Insasse nahe der Gefahrenzone des Luftsack-Gasgenerators ist;
  • 15 zeigt ein in der Rücklehne eines Sitzes angebrachtes Sender-/Empfängersystem nach einer zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, wobei ein sitzender Insasse davon versetzt ist;
  • 16 zeigt ein in der Rücklehne eines Sitzes angebrachtes Sender-/Empfängersystem nach einer zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, mit einem dazu benachbarten sitzenden Insassen;
  • 17 zeigt ein Flussdiagramm einer Steuerlogik gemäß der ersten erfindungsgemäßen Ausgestaltung;
  • 18 zeigt ein Flussdiagramm einer Steuerlogik gemäß der zweiten erfindungsgemäßen Ausgestaltung.
  • EINGEHENDE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNG(EN)
  • Unter Bezug auf 1 umfasst gemäß einer ersten Ausgestaltung ein System 10 für das Feststellen eines Insassen ein Sender-/Empfänger-Subsystem 20 sowie ein Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30.
  • Das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 umfasst einen Sender 22 und einen Empfänger 24, welche bei einer Frequenz arbeiten, die von menschlichem Gewebe absorbiert und reflektiert wird. Der Sender 22 sendet ein Sendesignal 28, welches Wellenenergie umfasst, an den Empfänger 24. Vorzugsweise wird die Betriebsfrequenz so gewählt, dass die zugehörigen RF-Signale eine Eindringtiefe in ein mit Wasser gesättigtes Material von über mehreren Millimetern haben, so dass ein auf die Sitzrücklehne geworfenes nasses Handtuch das Signal nicht vollständig dämpft. Frequenzen zwischen in etwa 100 MHz und etwa 30 GHz haben zum Beispiel solche Absorptionseigenschaften. Vorzugsweise liegt die Betriebsfrequenz zwischen 300 MHz und 10 GHz.
  • Der Sender 22 und der Empfänger 24 sind jeweils vorzugsweise so angeordnet, dass ein nach hinten weisender Babysitz nicht die Sichtlinie zwischen diesen Komponenten versperrt, aber ein normal sitzender, nach vorne gewandter Insasse diese gleiche Sichtlinie immer versperrt – bei jeder Sitzposition oder -einstellung. Wie zum Beispiel in 16 gezeigt wird, kann der Sender 22 an jeder Stelle über dem Dachhimmel und vor der vorderen Position der Sitzrücklehne angeordnet werden, die nicht durch die Sonnenblende versperrt wird, und der Empfänger 24 kann in der Beifahrersitz-Rücklehne angeordnet werden. Alternativ können die Positionen des Senders 22 und des Empfängers 24 ausgetauscht werden, so dass sich der Sender 22 in der Sitzrücklehne 26 und der Empfänger 24 in dem Dachhimmel befindet.
  • Vorzugsweise ist der Sender 22 aber an der gegenüber dem Insassen entfernteren der beiden Positionen angeordnet – zum Beispiel im Dachhimmel, um die Belastung des Insassen mit Ruf-Energie zu minimieren.
  • Das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 kann einen Micropower-Impuls-Radar umfassen, wie er zum Beispiel durch die U.S. Patente 5,589,838 oder 5,661,490 gelehrt wird, welche hiermit durch Erwähnung Bestandteil dieser Anmeldung werden. Diese Systeme können den Abstand zu Objekten innerhalb von 30 bis 300 cm relativ genau messen und können durch Verkleidungsmaterial, beispielsweise Fahrzeuginnenraumkomponenten, hindurch arbeiten.
  • Das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 mit einer Messsucher- oder Näheerfassungsvorrichtung 32 ermittelt, ob sich der Insasse innerhalb einer vorbestimmten Gefahrenzone 34 nahe dem Luftsack-Gasgenerator 40 befindet. Der Messsucher könnte kapazitive, Ultraschall-, optische (einschließlich auf Infrarot oder Sicht beruhende Systeme) oder Radar-Technologien einsetzen. Vorzugsweise ist das Bereich-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 für das Unterscheiden von belebten und unbelebten Objekten ausgelegt, wie dies bei kapazitiven oder passiven Infrarotsensoren möglich ist.
  • Das System 10 zum Feststellen eines Insassen ermittelt, ob der Luftsack auslöst, indem es ermittelt, ob an der Sitzrücklehne ein menschlicher Körper anlehnt bzw. ob er sich sehr nahe zum Luftsack-Gasgenerator 40 befindet. Die Freigabe-Entscheidung für den Luftsack-Gasgenerator 40 erfolgt gemäß der folgenden Systemlogik, wie durch den Prozess (100) in 17 gezeigt wird:
    • a. Wenn sich in Schritt (104) von der Messung durch das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 bei Schritt (102) ein Körperteil zu nahe am Luftsack-Gasgenerator 40 befindet. d.h. innerhalb der Gefahrenzone 34, dann wird der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (106) außer Betrieb gesetzt. Dieses Szenario wird in 6 gezeigt. Alternativ wird der Luftsack-Gasgenerator 40 ebenfalls außer Betrieb gesetzt, wenn ein Objekt, zum Beispiel ein nach hinten weisender Babysitz, in der Gefahrenzone 34 erfasst wird, wie in 2 gezeigt wird. Typischerweise wird aber ein nach hinten weisender Babysitz durch das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 festgestellt.
    • b. Andernfalls wird, wenn bei Schritt (110) aus der Dämpfungsmessung von Schritt (108) durch das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 die RF-Signaldämpfung zwischen dem Sender 22 und dem Empfänger 24 nicht so groß ist, dass eine an der Sitzrücklehne 26 lehnende Person angezeigt wird, der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (106) außer Betrieb gesetzt. Dieses Szenario wird in 1, 2, 5 und 6 gezeigt. Alternativ kann unter diesen Umständen der Luftsack-Gasgenerator 40 mit einer weicheren Aufblaseigenschaft aktiviert werden.
    • c. Andernfalls wird, wenn die RF-Signaldämpfung zwischen dem Sender 22 und dem Empfänger 24 so groß ist, dass eine an der Sitzrücklehne 26 lehnende Person angezeigt wird und sich kein Körperteil nahe dem Luftsack-Gasgenerator 40 befindet, dann der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (112) freigegeben. Dieses Szenario wird in 3 und 4 gezeigt.
  • Unter Bezug auf 1 sind das Sender-/Empfänger-Subsystem 20, das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30, der Luftsack-Gasgenerator 40 und ein einen Zusammenstoß erfassendes Subsystem 60 operativ mit einem Steuergerät 50 gekoppelt, welches von einer Energiequelle 70 angetrieben wird. Wenn bei Schritt (124) der Luftsack-Gasgenerator 40 durch das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 und das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 freigegeben wird, aktiviert bei Schritt (126) das Steuergerät 50 den Luftsack-Gasgenerator 40 in Reaktion auf einen Zusammenstoß hinreichender Stärke, welcher von dem Zusammenstoß erfassenden Subsystem 60 bei den Schritten (120, 122) festgestellt wird. Der Luftsack-Gasgenerator 40 kann eine oder mehrere Gasgeneratorstufen umfassen, wobei ein mehrstufiger Gasgenerator die Steuerung der zugehörigen Aufblaseigenschaften durch das Steuergerät 50 in Reaktion (128) auf die Dämpfungsmessung des Sender-/Empfänger-Subsystems 20 vorsieht.
  • Das System 10 für das Feststellen eines Insassen liefert die geeignete Freigabe-Entscheidung für nahezu alle typischen Situationen, einschließlich Situationen, bei denen der Insasse im Beifahrersitz zurückgelehnt ist, wie in 4 gezeigt wird, oder bei denen der Kopf oder Rumpf des Insassen sich in der Gefahrenzone 34 des Luftsack-Gasgenerators 40 befindet, wie in 6 gezeigt wird.
  • Eine weitere Situation, die möglich aber weniger wahrscheinlich ist, tritt ein, wenn sich der Insasse nach vorne lehnt, aber nicht in die Gefahrenzone 34, wie in 5 gezeigt wird. Wenn diese Situation nur vorübergehend ist, würde der Luftsack solange freigegeben bleiben, wie der Insasse nicht in der Gefahrenzone 34 festgestellt wird. Andernfalls kann bei einem Sicherheitsrückhaltesystem mit einem steuerbaren Luftsack-Gasgenerator 40 die Aufblaseigenschaft abgeschwächt werden. Wenn diese Situation über viele Sekunden anhält, würde das System entweder 1) gezwungenermaßen annehmen, dass es sich um einen nach hinten weisenden Babysitz handelt, und würde daher den Luftsack außer Betrieb setzen, oder 2) den Luftsack-Gasgenerator 40 mit einer weicheren Aufblaseigenschaft aktivieren, wenn der Luftsack-Gasgenerator 40 steuerbar ist.
  • Ein mögliches Problem des vorstehend beschriebenen Systems ist die Möglichkeit von Signalreflexionen weg von den Innenwänden des Fahrzeugs, des Fahrersitzes oder von jeder anderen Oberfläche, welche zulässt, dass ein Teil des gesendeten Signals den normal sitzenden Insassen umgeht.
  • Ein Weg zur Abschwächung der Wirkungen von Signalreflexionen sind stark gerichtete Antennen sowohl am Sender 22 als auch am Empfänger 24, welche jeweils entlang der direkten Sichtlinie zwischen diesen gerichtet ist. Demgemäß wird die Amplitude eines Signals, das sich nicht in der direkten Sichtlinie befindet, aufgrund des zugehörigen reduzierten Antennengewinns entlang der zugehörigen Richtungen reduziert. Da sich die Sitzposition ändern kann und sich der Sitzrücklehnenwinkel ändern kann, muss das Gewinnmuster der Antennen diese relative Bewegung berücksichtigen. Ein fächerförmiges Antennenmuster, bei dem die Mittellinie des Sitzes in etwa in der Ebene des Fächermusters liegt, ist bevorzugt. Die Winkelbreite des Fächermusters hängt von der maximalen Auslenkung des Empfängers aufgrund der Veränderung der Sitzposition und des Sitzrücklehnenwinkels ab.
  • Ein anderer Weg zur Abschwächung der Wirkungen von Signalreflexionen ist das Ansteuern des Empfängers, so dass er nur auf Signale anspricht, welche dem direkten Weg zwischen dem Sender 22 und dem Empfänger 24 folgen, wodurch reflektierte Signale ignoriert werden, welche inhärent einem längeren Weg mit einer zugehörigen längeren Ausbreitungszeit folgen. Dementsprechend können relativ kleine, einfache Antennen – wenn auch mit relativ breiten Strahlungsmustern – in den Sender 22 und den Empfänger 24 integriert werden, vorausgesetzt, dass sie in Kombination mit einem Mittel zum zeitlichen Steuern des Empfängers verwendet werden, welches ausreichend genau und lösbar ist, um alle möglichen, verschiedenen Sitzkonfigurationen zugeordneten direkten Wegsignale zu akzeptieren, während die zugehörigen Mehrwegsignale verworfen werden. Veränderungen der Sitzstrecke und des Sitzrücklehnenwinkels führen zu entsprechenden Veränderungen der Weglänge zwischen dem Sender und dem Empfänger, wodurch der zugehörige Ansteuerintervall beeinflusst wird.
  • Wenn bei allen möglichen Sitzkonfigurationen die kürzeste Mehrwegstrecke länger als die längste direkte Wegstrecke ist, kann die sich daraus ergebende verbundene Mehrdeutigkeit durch separates Messen oder Ermitteln der kürzesten Wegstrecke und der zugehörigen zurückgelegten Zeit gelöst werden, so dass der zugehörige Steuerintervall ermittelt wird, der die Mehrwegsignale für jede vorgegebene Sitzkonfiguration ausfiltert. Der Abstand zwischen dem Sender 22 und dem Empfänger 24 kann mit Hilfe einer anderen Vorrichtung gemessen werden, welche die Ausbreitungszeit zwischen dem Sender und dem Empfänger misst. Vorzugsweise erfolgt die Messung der Ausbreitungszeit mit Hilfe eines RF-Signals mit einer Frequenz, die durch einen Insassen dringen kann, während die Insassen-Feststellmessung mit einem RF-Signal mit einer Frequenz erfolgt, die nicht durch einen Insassen dringen kann. Das kombinierte System würde den Abstand zum Empfänger ermitteln und dann die Dämpfung eines sich entlang des direkten Wegs zwischen dem Sender 22 und dem Empfänger 24 bewegenden Signals messen.
  • Alternativ kann, wie in 7 gezeigt wird, ein zweiter Sender 23 vorgesehen werden, um den Abstand zwischen dem ersten Sender 22 und dem Empfänger 24 zu ermitteln, wobei der zweite Sender 23 so angeordnet ist, dass der direkte Weg zwischen dem zweiten Sender 23 und dem Empfänger 24 nicht durch einen Insassen versperrt würde. Der zweite Sender 23 kann zum Beispiel hinter dem Beifahrersitz und nahe dem Fahrzeugdach angeordnet sein. Der zweite Sender 23 sendet ein zweites Sendesignal 29 zu dem Empfänger 24, und der Abstand dazwischen wird durch die Laufzeit des zweiten Sendesignals 29 ermittelt, zum Beispiel gemäß U.S. Patent 5,589,838. Dementsprechend wird zuerst die Position des Empfängers 24 mit Hilfe des Signals von dem zweiten Sender 23 ermittelt, und dann wird die Anwesenheit eines Insassen mit Hilfe des Signals von dem ersten Sender 22 ermittelt, wobei der zwischen dem zweiten Sender 23 und dem Empfänger 24 gemessene Abstand dazu dient, den Ansteuerintervall für das Feststellen des Sendesignals 28 des ersten Senders 22 einzustellen.
  • Unter Bezug auf 8 kann der Sender 22 alternativ in dem Fahrzeuginneren an einer Position angeordnet werden, von welcher das Sendesignal 28 zuerst von einer reflektierenden Oberfläche des Fahrzeuginnern wegreflektiert wird, bevor es den Empfänger 24 erreicht. Eine solche Anordnung bietet größere Flexibilität beim Anordnen von Elementen des Sender-/Empfänger-Subsystems 20 hinsichtlich praktischer Unterbringung und so dass der Weg des gesendeten Signals 28 dazwischen durch die Insassen versperrt wird, welche so positioniert sind, dass das Sicherheitsrückhaltesystem ausgelöst werden sollte, und so dass sie nicht durch die Insassen versperrt wird, welche so positioniert sind, dass das Sicherheitsrückhaltesystem nicht ausgelöst werden sollte.
  • Unter Bezug auf 9 umfasst gemäß einer zweiten Ausgestaltung ein System 10 für das Feststellen eines Insassen ein Sender-/Empfänger-Subsystem 20 und ein Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30.
  • Das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 umfasst einen Mikrowellenradarsender 22 und -empfänger 24, welche bei einer Frequenz arbeiten, die von menschlichem Gewebe absorbiert und reflektiert wird. Vorzugsweise wird die Betriebsfrequenz so gewählt, dass die zugehörigen RF-Signale eine Eindringtiefe in ein mit Wasser gesättigtes Material von über mehreren Millimetern haben, so dass ein auf die Sitzrücklehne geworfenes nasses Handtuch das Signal nicht vollständig dämpft. Frequenzen zwischen in etwa 100 MHz und etwa 30 GHz haben zum Beispiel solche Absorptionseigenschaften. Vorzugsweise liegt die Betriebsfrequenz zwischen 300 MHz und 10 GHz. Im Allgemeinen wird ein Radarsignal von der Oberfläche eines Insassen zurückgeworfen, unbeschadet der Mengenabsorptionseigenschaften des Insassen. Die Stärke des zurückgeworfenen Signals 27 wird durch den Winkel der zugehörigen reflektierenden Oberfläche beeinflusst. Der Mikrowellenradarsender 22 und -empfänger 24 ist dafür ausgelegt, Abstände innerhalb eines Bereichs von etwa einem Meter zu messen, was dem Abstand zwischen der Sitzrücklehne und dem Fahrzeugdach entspricht.
  • Der Sender 22 weist eine zugehörige Sendeantenne auf, welche so ausgerichtet ist, dass sie die RF-Energie von der Vorderseite der Sitzrücklehne nach oben hin zum Fahrzeugdach lenkt. Der Empfänger 24 weist eine zugehörige Empfangsantenne auf, welche so ausgerichtet ist, dass die von anderen Richtungen als vom Fahrzeugdach kommende Signale erheblich gedämpft werden. Insbesondere sind die Sende- und Empfangsantennen vorzugsweise so ausgerichtet, dass ein normal sitzender, nach vorne gewandter Insasse immer den Strahlengang zwischen dem Sender-/Empfänger-Subsystem 20 und dem Fahrzeugdach versperrt und ein nach hinten weisender Babysitz niemals den gleichen Strahlengang versperrt – bei jeder Sitzposition bzw. -einstellung. Es kann vorteilhaft sein, die Sende- und Empfangsantennen wie nachstehend beschrieben zu trennen.
  • Ein durch den Sender 22 gesendetes Sendesignal 25 wird durch eine reflektierende Oberfläche reflektiert und kehrt als zurückgeworfenes Signal 27 zum Empfänger 24 zurück. Der Empfänger 24 oder ein Steuergerät 50, welches mit diesem operativ gekoppelt ist, misst die Dämpfung des empfangenen Signals und misst den Abstand zur reflektierenden Oberfläche aus der Laufzeit des gesendeten 25 oder zurückgeworfenen 27 Signals, wie bei einem Pulsmoden- oder rauschkodierten Radar, wie zum Beispiel durch die U.S. Patente 5,589,838, 5,661,490 oder 5,731,781 gelehrt wird, welche durch Erwähnung hiermit Bestandteil der Anmeldung werden. Alternativ kann der Bereich aus der einem linearfrequenz-modulierten Dauersende-(LFMCW)-Radar zugeordneten Frequenzverschiebung gemessen werden.
  • Das System 10 für das Feststellen eines Insassen ermittelt, ob der Luftsack auslöst, indem es beurteilt, ob sich an der Sitzrücklehne ein menschlicher Körper befindet oder ob er sich sehr nahe zu dem Luftsack-Gasgenerator 40 befindet. Die Freigabe-Entscheidung für den Luftsack-Gasgenerator 40 erfolgt gemäß der folgenden Systemlogik, wie durch den Prozess (200) in 18 gezeigt wird:
    • a. Wenn sich in Schritt (204) von der Messung durch das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 bei Schritt (202) ein Körperteil zu nahe am Luftsack-Gasgenerator 40 befindet. d.h. innerhalb der Gefahrenzone 34, dann wird der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (206) außer Betrieb gesetzt. Dieses Szenario wird in 14 gezeigt. Alternativ wird der Luftsack-Gasgenerator 40 ebenfalls außer Betrieb gesetzt, wenn ein Objekt, zum Beispiel ein nach hinten weisender Babysitz, in der Gefahrenzone 34 festgestellt wird, wie in 10 gezeigt wird.
    • b. Andernfalls wird, wenn bei Schritt (210) aus der Reflexionsmessung von Schritt (208) durch das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 das Radarsignal eine erhebliche Reflexion aus einer Entfernung zeigt, die konsistent mit einer Reflexion vom Dach des Fahrzeugs ist, was anzeigt, dass kein an der Sitzrücklehne 26 lehnender, normal sitzender, nach vorne gewandter Insasse anwesend ist, dann wird der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (206) außer Betrieb gesetzt. Dieses Szenario wird in 9, 10, 13 und 14 gezeigt. Alternativ kann unter diesen Umständen der Luftsack-Gasgenerator 40 mit einer weicheren Aufblaseigenschaft aktiviert werden. Bei einem Cabriolet mit heruntergelassenem Verdeck könnte der Algorithmus alternativ nur nach einer Reflexion großer Amplitude sehr nahe zur Sitzrücklehne suchen.
    • c. Andernfalls wird, wenn bei Schritt (211) eine Reflexion großer Amplitude von einem Objekt sehr nahe zur Sitzrücklehne vorliegt und es keine Reflexion aus einer Entfernung gibt, welche mit einer Reflexion vom Dach des Fahrzeugs konsistent ist, was anzeigt, dass ein Insasse an der Sitzrücklehne lehnt, dann wird der Luftsack-Gasgenerator 40 bei Schritt (212) freigegeben. Dieses Szenario wird in 11 und 12 gezeigt. Wenn bei Schritt (211) sowohl der Abstand als auch die Amplitude unter den jeweiligen Grenzwerten liegen, dann wird angenommen, dass das reflektierende Objekt ein nicht belebtes Objekt ist, was bewirkt, dass der Gasgenerator bei Schritt (206) außer Betrieb gesetzt wird.
  • Unter Bezug auf 9 sind das Sender-/Empfänger-Subsystem 20, das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30, der Luftsack-Gasgenerator 40 und ein einen Zusammenstoß erfassendes Subsystem 60 operativ mit einem Steuergerät 50 gekoppelt, welches von einer Energiequelle 70 angetrieben wird. Wenn bei Schritt (224) der Luftsack-Gasgenerator 40 durch das Sender-/Empfänger-Subsystem 20 und das Bereichs-/Nähe-Erfassungssubsystem 30 freigegeben wird, aktiviert bei Schritt (226) das Steuergerät 50 den Luftsack-Gasgenerator 40 in Reaktion auf einen Zusammenstoß hinreichender Stärke, welcher von dem Zusammenstoß erfassenden Subsystem 60 bei den Schritten (220, 222) festgestellt wird. Der Luftsack-Gasgenerator 40 kann eine oder mehrere Gasgeneratorstufen umfassen, wobei ein mehrstufiger Gasgenerator die Steuerung der zugehörigen Aufblaseigenschaften durch das Steuergerät 50 in Reaktion (228) auf die Dämpfungsmessung des Sender-/Empfänger-Subsystems 20 hin vorsieht.
  • Das System 10 für das Feststellen eines Insassen liefert die geeignete Freigabe-Entscheidung für nahezu alle typischen Situationen, einschließlich Situationen, bei denen der Insasse im Beifahrersitz zurückgelehnt ist, wie in 12 gezeigt wird, oder bei denen der Kopf oder Rumpf des Insassen sich in der Gefahrenzone 34 des Luftsack-Gasgenerators 40 befindet, wie in 14 gezeigt wird.
  • Eine weitere Situation, die möglich aber weniger wahrscheinlich ist, tritt ein, wenn sich der Insasse nach vorne lehnt, aber nicht in die Gefahrenzone 34, wie in 13 gezeigt wird. Wenn diese Situation nur vorübergehend ist, würde der Luftsack solange freigegeben bleiben, wie der Insasse nicht in der Gefahrenzone 34 festgestellt wird. Andernfalls kann bei einem Sicherheitsrückhaltesystem mit einem steuerbaren Luftsack-Gasgenerator 40 die Aufblaseigenschaft abgeschwächt werden. Wenn diese Situation über viele Sekunden anhält, würde das System entweder 1) gezwungenermaßen annehmen, dass es sich um einen nach hinten weisenden Babysitz handelt, und würde daher den Luftsack außer Betrieb setzen, oder 2) den Luftsack-Gasgenerator 40 mit einer weicheren Aufblaseigenschaft aktivieren, wenn der Luftsack-Gasgenerator 40 steuerbar ist.
  • Für einen normal sitzenden Insassen kann es möglich sein, sich zur Seite des Sender-/Empfänger-Subsystems 20 zu bewegen, wenn sowohl die Sendeantenne als auch die Empfangsantenne die gleiche Antenne sind oder sehr nah zueinander positioniert sind. Daher ist es vorteilhaft, die beiden Antennen quer über die Sitzrücklehne seitlich getrennt anzuordnen. Unter Bezug auf 15 ist es viel schwieriger für die RF-Energie, den Körper des Insassen zu umgehen, wenn die Antennen etwa um 20 cm voneinander getrennt sind und sich jeweils zur Seite der Mittellinie der Sitzrücklehne befinden. 16 zeigt, wie ein normal sitzender Insasse sowohl die Sende- als auch die Empfangsantenne versperrt.
  • Ein Durchschnittsfachmann wird erkennen, dass die vorliegende Erfindung mit anderen Arten von Sicherheitsrückhaltesystemen neben Luftsack-Gasgeneratoren eingesetzt werden kann, welche auf eine steuerbare Aktivierung ansprechen. Weiterhin können Sender-/Empfänger- und Bereichs-/Nähe-Sensoren, die Wellenenergie nutzen, so angepasst werden, dass sie eine beliebige Art von Wellenenergie einsetzen, zum Beispiel Schallenergie, hörbare Schallenergie, nicht hörbare Schallenergie, Ultraschallenergie, elektromagnetische Energie, elektromagnetische Radiofrequenzenergie, Licht, sichtbares Licht, unsichtbares Licht, elektromagnetische Infrarotenergie, elektromagnetische Mikrowellenenergie, Radarenergie, Impulsenergie oder Dauersendeenergie. Weiterhin können diese Sensoren so ausgelegt werden, dass sie in Reaktion auf einen Zusammenstoßsensor aktiviert werden, zum Beispiel auf einen Zusammenstoßsensor zur Absicherung der Elektronik vor Fehlern, so dass der Insasse nicht ständig der Wellenenergie ausgesetzt ist, sondern nur dieser ausgesetzt wird, wenn das Eintreten eines Zusammenstoßes wahrscheinlich ist. Weiterhin kann auch ein Beleuchtungssystem für einen auf Sicht beruhenden Bereichs-/Nähe-Sensor so angepasst werden.

Claims (23)

  1. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines hierauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches umfasst: a. einen Sender (22) für das Senden von Wellenenergie (28); b. einen Empfänger (24) für das Empfangen der Wellenenergie (28) and für das Erzeugen eines Signals, welches auf die gemessene Dämpfung der Wellenenergie (28) anspricht, wobei der Sender (22) und der Empfänger (24) so in dem Fahrzeug angeordnet sind, dass die Wellenenergie (28) von dem Sender (22) zu dem Empfänger (24) von einem auf einem Sitz des Fahrzeugs normal sitzenden Insassen unterbrochen wird und die Wellenenergie (28) von einem sitzenden Insassen, der weg von einem Rücklehnenteil (26) des Sitzes positioniert ist, nicht unterbrochen wird; und c. ein Steuergerät (50) für das Steuern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40), welche auf das auf die Wellenenergie (28) ansprechende Signal anspricht.
  2. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug für das Steuern eines hierauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems nach Anspruch 1, welches weiterhin umfasst: – einen Bereichs-/Annäherungssensor (32) für das Erfassen, ob sich ein Objekt in einem Bereich (34) in der Nähe zu dem Sicherheitsrückhaltesystem (40) befindet, wobei das Sicherheitsrückhaltesystem (40) als Reaktion auf das Feststellen eines Objekts in dem Bereich (34) durch den Bereichs-/Annäherungssensor (32) deaktiviert wird.
  3. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Blicklinie zwischen dem Sender (22) und dem Empfänger (24) nicht durch einen nach hinten weisenden Babysitz auf dem Sitz des Fahrzeugs unterbrochen wird.
  4. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenz der Wellenenergie (28) so ausgelegt ist, dass die Wellenenergie (28) zumindest teilweise durch einen menschlichen Körper absorbiert wird, das Steuergerät (50) die Dämpfung der Wellenenergie (28) von dem Signal misst und das Sicherheitsrückhaltesystem (40) als Reaktion auf die Dämpfung, welche unter einem Grenzwert liegt, mit verringerter Kraft aktiviert wird.
  5. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der Sender (22) oder der Empfänger (24) in einem Dachhimmelteil des Fahrzeugs angebracht ist und der entsprechende andere von Sender (22) oder Empfänger (24) in einem Rücklehnenteil (26) des Sitzes angebracht ist.
  6. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (50) nicht auf den Teil der Wellenenergie (28) anspricht, der sich nicht direkt zwischen dem Sender (22) und dem Empfänger (24) ausbreitet.
  7. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 6, welches weiterhin einen zweiten Sender (22) umfasst, wobei die Blicklinie zwischen dem zweiten Sender (22) und dem Empfänger (24) nicht durch einen auf dem Sitz sitzenden Insassen unterbrochen wird und das Steuergerät (50) auf das Signal von dem zweiten Sender (22) anspricht.
  8. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) so in einem Rücklehnenteil (26) des Sitzes angeordnet ist, dass er die Wellenenergie (25) von dem Rücklehnenteil (26) nach oben und nach vorne sendet, und der Empfänger (24) so in dem Rücklehnenteil (26) des Sitzes angeordnet ist, dass er die Wellenenergie (27) empfängt, die von einer reflektierenden Fläche reflektiert wird.
  9. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) und der Empfänger (24) einen Mikrowellenradar bilden und die Wellenenergie (25) zumindest teilweise durch einen menschlichen Körper reflektiert wird.
  10. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) und der Empfänger (24) in dem Rücklehnenteil (26) zueinander seitlich versetzt sind.
  11. System (10) für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (50) den Zeitraum misst, über den der Abstand von dem Signal zu der reflektierenden Fläche einen zweiten Grenzwert überschreitet, und die Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40) verringert wird, nachdem der Zeitraum einen dritten Grenzwert überschreitet.
  12. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches umfasst: a. Senden eines Wellensignals von einem Sender (22) zu einem Empfänger (24), wobei der Sender (22) und der Empfänger (24) so zu einem Sitz in dem Fahrzeug angeordnet sind, dass die Strecke dazwischen durch einen auf dem Sitz des Fahrzeugs normal sitzenden Insassen unterbrochen wird; b. Messen der Dämpfung (108) des Wellensignals von einem Signal von dem Empfänger (24) und c. Steuern (112) der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches auf die Dämpfung des Wellensignals anspricht.
  13. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 12, welches weiterhin umfasst: – Feststellen (104, 110), ob sich ein Objekt innerhalb eines Bereichs (34) in der Nähe des Sicherheitsrückhaltesystems (40) befindet, wobei ein in dem Bereich (34) positionierter Insasse einem Verletzungsrisiko durch das Sicherheitsrückhaltesystem (40) ausgesetzt wäre, und – Deaktivieren (106) der Auslösung des Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches auf das Feststellen eines Objekts in dem Bereich (34) anspricht.
  14. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40) als Reaktion auf die Dämpfung, welche unter einem Grenzwert liegt, verringert wird.
  15. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Strecke zwischen einem Rücklehnenteil (26) des Sitzes und einem festen Teil des Fahrzeugs, welcher sich über und vor dem Sitz befindet, erstreckt.
  16. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 12, 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Strecke so ausgelegt ist, dass sie nicht von einem Insassen unterbrochen wird, welcher so positioniert ist, dass er ein Verletzungsrisiko aufgrund der Auslösung des Sicherheitsrückhaltesystems (40) hätte.
  17. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Strecke so ausgelegt ist, dass sie nicht durch einen nach hinten weisenden Babysitz auf dem Sitz des Fahrzeugs unterbrochen wird.
  18. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfung des Wellensignals zwischen dem Sender (22) und dem Empfänger (24) innerhalb eines Zeitraums gemessen wird und der Zeitraum so ausgelegt ist, dass Mehrwegesignale von dem Sender (22) zu dem Empfänger (24) ignoriert werden.
  19. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40), welches umfasst: a. Senden eines Wellensignals (25) von einem Sender (22); b. Reflektieren eines Teils des Wellensignals mit einer reflektierenden Fläche und Empfangen des reflektierten Teils (27) des Wellensignals (25) mit einem Empfänger (24), wobei der Sender (22) und der Empfänger (24) in einem Rücklehnenteil (26) eines Sitzes in dem Fahrzeug so angeordnet ist, dass das Wellensignal (25) von dem Sender (22) durch einen auf dem Sitz normal sitzenden Insassen reflektiert wird und das Wellensignal (25) durch einen sitzenden Insassen, welcher weg von einem Rücklehnenteil (26) des Sitzes positioniert ist, nicht unterbrochen wird; und c. Steuern (212) der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches auf die gemessene Dämpfung des reflektierten Teils (27) des Wellensignals (25) anspricht, das von dem Empfänger (24) empfangen wird.
  20. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 19, welches weiterhin umfasst: – Feststellen (204, 210, 211), ob sich ein Objekt in einem Bereich (34) in der Nähe zu dem Sicherheitsrückhaltesystem (40) befindet, wobei ein in dem Bereich (34) positionierter Insasse durch das Sicherheitsrückhaltesystem (40) einem Verletzungsrisiko ausgesetzt wäre; – Deaktivieren (206) der Dämpfung des Sicherheitsrückhaltesystems (40), welches auf das Feststellen eines Objekts in dem Bereich (34) anspricht.
  21. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) so angeordnet ist, dass er die Wellenenergie (25) von dem Rücklehnenteil (26) des Sitzes nach oben und nach vorne sendet.
  22. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 19, 20 oder 21, welches weiterhin den Vorgang des Ermittelns des Abstands von dem Sender (22) zu der reflektierenden Fläche und das Verringern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40) umfasst, wenn der Abstand größer als ein Grenzwert ist.
  23. Verfahren für das Feststellen eines Insassen in einem Fahrzeug und für das Steuern der Auslösung eines darauf ansprechenden Rückhaltesystems (40) nach Anspruch 19, 20, 21 oder 22, welches weiterhin den Vorgang des Ermittelns der Amplitude des reflektierten Teils des Wellensignals und das Verringern der Kraft des Sicherheitsrückhaltesystems (40) umfasst, wenn die Amplitude kleiner als ein Grenzwert ist.
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