DE69926941T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenpackungen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenpackungen Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpackungen (s. zum Beispiel GB-A-2 157 260).
  • Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren, durch welches versiegelte Zigarettenpackungen hergestellt werden.
  • Eine typische Zigarettenpackung besteht aus einer geordneten Gruppe von Zigaretten, einem ersten Bogen aus weichem und generell mit Metallfolie beschichtetem Einwickelmaterial, welches die Zigaretten umhüllt, und einem zweiten Bogen aus weichem Einwickelmaterial, welcher den ersten Bogen umhüllt; in diesem Falle ist die hergestellte Packung von einem weichen oder zerknitterndem Typ. Alternativ kann der zweite Bogen Einwickelmaterial aus einem steifen Material bestehen, so wie Karton, geliefert in Form eines Zuschnittes, welcher um die erste Umhüllung gefaltet wird, um eine Packung vom steifen Typ herzustellen, die einen angelenkten Deckel hat. Die einzelne Zigarettenpackung, ob von einem weichen oder einem steifen Typ, ist in einen entsprechenden Bogen aus transparentem Material gewickelt, normalerweise Cellophan® oder Polypropylen, dessen Falten versiegelt wer den, um ein im wesentlichen luftdichtes Verschliessen zu erhalten.
  • Zigarettenpackungen werden hergestellt unter Verwendung einer Anlage, die Verpackungsmaschinen enthält, und zwar mit Stationen, durch welche die oben erwähnten Einwickelmaterialien angebracht und um die entsprechende Gruppe von Zigaretten gefaltet werden, sowie Zellophaniermaschinen, enthaltend eine Zuführstation zum Zuführen der einzelnen Zellophanbögen, Faltstationen, an welchen die Bögen um die Packungen gewickelt werden, und Siegelstationen, durch welche die umgefalteten Zellophanbögen versiegelt werden.
  • Zusätzlich zu diesen Arbeitsgängen ist es in bestimmten Ländern üblich, eine Banderole an jeder einzelnen Zigarettenpackung anzubringen, bevor das Umwickeln mit Zellophan erfolgt. Die Banderole zeigt an, dass die Packung in dem Verkaufsland einer staatlichen Steuer unterliegt und bleibt sichtbar durch die transparente Umhüllung.
  • Ebenfalls ist es in bestimmten Ländern üblich, einen bedruckten Kupon in jede Packung einzulegen. Der Kupon ist ein einzelnes Blatt oder ein fächerförmig gefalteter Beilagezettel, welcher eine hinweisende Mitteilung oder ein Sammelbildchen enthalten kann, und ist normalerweise zwischen dem ersten Bogen aus Einwickelmaterial und dem zweiten Bogen oder dem Kartonzuschnitt eingelegt, abhängig vom Typ der Packung. Man hat herausgefunden, dass das Produkt Schaden erleidet, wenn der Kupon in direktem Kontakt mit dem ersten Bogen aus Einwickelmaterial angeordnet wird, da die Farben der bedruckten Fläche des Kupons Dämpfe freisetzen, die das Aroma des Tabaks angreifen.
  • Ausserdem sind die typischerweise benutzten Anlagen zum Herstellen von Packungen mit Banderole und Kupon ziemlich umfangreich, da eine Abgabestation für die Kupons zwischen den Faltstationen, durch welche die Bögen aus Einwickelmaterial gefaltet und versiegelt werden, vorgesehen werden muss.
  • Die herkömmlichen Verpackungsanlagen sind kompliziert durch das Vorsehen von Vorrichtungen, die dazu dienen, den Kupon abzugeben und einzulegen, mit dem Ergebnis, dass die einzelnen Phasen des Einwickelverfahrens verlangsamt werden und die Produktivität des Systems insgesamt reduziert wird.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist, ein solches Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpackungen mit jeweiligen Banderolen und Kupons und einer versiegelten Umhüllung vorzusehen, das frei von den Nachteilen ist, die dem Stand der Technik zugeschrieben sind.
  • Insbesondere ist Zweck der vorliegenden Erfindung, ein solches Verfahren zum Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen mit entsprechenden Banderolen und Kupons vorzusehen, das durchgeführt werden kann unter Verwendung von besonders einfachen Anlagen, die eine hohe Produktivität haben.
  • Der gewünschte Zweck ist erreicht durch ein Verfahren nach Anspruch 1.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Anlage zum Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen nach Anspruch 7.
  • Die Erfindung wird nun im Detail durch ein Beispiel beschrieben, sowie mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung in einer ersten Lösung zeigt, gesehen in einer seitlichen Erhebung und mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
  • 2 zeigt eine Zigarettenpackung, hergestellt unter Verwendung der Anlage aus 1 und gesehen in der Perspektive;
  • 3 zeigt eine Anlage zur Durchführung eines Verfahrens, welches nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, gesehen in der Perspektive und mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
  • 4 zeigt eine Zigarettenpackung, hergestellt unter Verwendung der Anlage aus 1 und gesehen in der Perspektive.
  • In 1 der obigen Zeichnungen ist mit 1 eine Anlage bezeichnet, mit Hilfe welcher versiegelte Zigarettenpackungen 2 hergestellt werden, jede mit einer entsprechenden Banderole 3 und einem entsprechenden Kupon 4 oder Beilagezettel. Die Anlage 1 enthält eine Verpackungsmaschine 5, eine Zellophaniermaschine 6, die mit der Verpackungsmaschine 5 über eine Transfervorrichtung 7 verbunden ist, und angeordnet entlang der Transfervorrichtung 7 eine Vorrichtung 8 zur Abgabe und zum Anbringen der Banderolen 3, sowie eine Vorrichtung 9 zur Abgabe und zum Anbringen der Kupons 4.
  • Wie vorteilhafterweise in 2 sichtbar ist, enthält die versiegelte Zigarettenpackung 2 eine Packung 2a, deren äussere Oberfläche 10 in dem unversiegelten Zustand aus einem matten Einwickelmaterial besteht; die Packung ist parallelflach in der Form und weist zwei grössere Flächen 11, zwei Seitenflächen 12, zwei Endflächen 13 und zwölf Kanten 14 auf, entlang welchen die aneinandergrenzenden Flächen 11, 12 und 13 miteinander verbunden sind. Die Packung 2 trägt eine Banderole 3, rechteckig in der Form, von welcher ein Abschnitt an einer grösseren Fläche 11 und der verbleibende Abschnitt an einer angrenzenden Seitenfläche 12 angebracht ist; tatsächlich ist die Banderole 3 im rechten Winkel gebogen und überspannt die Kante 14, durch welche die beiden Flächen 11 und 12 miteinander verbunden sind. Der Kupon 4 ist im wesentlichen rechteckig, von kleineren Abmessungen als die der grösseren Fläche 11 und angebracht auf derselben Fläche wie die durch die Banderole 3 belegte auf solche Weise, dass die Banderole 3 teilweise verdeckt wird. Schliesslich enthält die Zigarettenpackung 2 einen Bogen 15 aus transparentem Zellophan, welcher die Packung 2a umhüllt und an der äusseren Oberfläche 10, an der Banderole 3 und an dem Kupon 4 anhaftet.
  • Die Verpackungsmaschine 5 enthält eine Austrittsvorrichtung 16, durch welche die Packungen 2a von dieser selben Maschine 5 an die Transfervorrichtung 7 geleitet werden.
  • Die Transfervorrichtung 7 enthält einen Bandförderer 17, der sich von der Verpackungsmaschine 5 bis zu der Zellophaniermaschine 6 erstreckt und aus einem Band 18 besteht, gewunden um Riemenscheiben 19, 20 und 21, die um jeweilige, normal zu der Sichtebene der 1 angeordnete Achsen 22, 23 und 24 drehbar sind. Das Band 18 weist eine Folge von Taschen 25 auf, die mit einem bestimmten Abstand Pa voneinander entlang seiner abwickelbaren Länge verteilt sind, abgegrenzt durch Trennleisten 26, die quer zu der Längsachse der abwickelbaren Fläche angeordnet sind. Das gewundene Band 18 enthält einen aktiven Trum 27, der sich entlang einer im wesentlichen horizontalen Zuführrichtung D erstreckt, und welcher aus einem Abschnitt 27a besteht, der dichter an der Verpackungsmaschine 5 liegt, und aus einem Abschnitt 27b dichter an der Zellophaniermaschine 6. Die Transfervorrichtung 7 enthält ebenfalls einen Bandförderer 28, angeordnet über dem mit 17 bezeichneten Förderer und bestehend aus einem Band 29, das um zwei Riemenscheiben 30 und 31 gewunden ist und einen aktiven Trum 32 aufweist, parallel zu dem vorgenannten, mit 27b bezeichneten Abschnitt und diesem zugewandt. Dieses Band 29 weist ebenfalls eine Folge von Taschen 33 auf, gleichmässig verteilt entlang seiner abwickelbaren Länge und mit dem gleichen Abstand Pa voneinander wie die mit 25 bezeichneten Taschen, sowie abgegrenzt durch Trennleisten 34, die quer zu der Längsachse der abwickelbaren Fläche angeordnet sind.
  • Die Zellophaniermaschine 6 enthält ein Einwickelrad 35, drehbar um eine Achse parallel zu den Achsen 22, 23 und 24 der Riemenscheiben, welches eine Anzahl von Taschen 37 aufweist, jede versehen mit zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden 38 und einer hinteren Wand 39 und ausgelegt, um eine einzelne Zigarettenpackung 2a aufzunehmen. Zusätzlich enthält die Zellophaniermaschine 6 eine Halterung 40, die eine Rolle 41 eines Zellophanstreifens 42 trägt, sowie eine Vorrichtung 43, durch welche der Streifen 42 abgewickelt und zu einzelnen Bögen 15 getrennt wird, und ebenfalls eine Vorrichtung 44, durch welche die geschnittenen Bögen 15 aus Zellophan zu einer Faltstation 45 geleitet werden, an geordnet zwischen dem Bandförderer 17 und dem Einwickelrad 35, und durch welche die Packungen 2a auf solche Weise von der Transfervorrichtung 7 in die Taschen 37 des Rades geschoben werden, dass jede einen entsprechenden Bogen 15 abfängt, bevor sie in die jeweilige Tasche 37 eintritt.
  • Die Vorrichtungen 8 und 9 zur Abgabe und zum Anbringen der Banderolen 3 und der Kupons 4 sind im Verhältnis zu der Zuführrichtung D aufeinanderfolgend angeordnet, und zwar entlang und über dem anfänglichen Abschnitt 27a des aktiven Trums 27. Die erste Vorrichtung 8 enthält einen Rahmen 46, der eine Anbringungstrommel 47 trägt, drehbar um eine Achse 48 lotrecht zu der Sichtebene der 1 und über dem anfänglichen Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 liegend, sowie eine Aufnahmetrommel 49, drehbar im wesentlichen tangential zu der Anbringungstrommel 47 um eine mit 50 bezeichnete Achse und angeordnet angrenzend an eine Vorrichtung 51, durch welche die Banderolen 3 aus einem Magazin 52 entnommen werden. Genauer gesagt weisen die Trommeln 47 und 49 jeweilige zylindrische Oberflächen 53 und 54 auf, versehen mit jeweiligen, gleichmässig verteilten Saugbohrungen 55 und 56, durch welche die Banderolen 3 während ihres Transfers von dem Magazin 52 an die Packung gehalten werden. Der Rahmen 46 trägt ebenfalls eine Gummiervorrichtung 57, angeordnet an einem Punkt längsseits der zylindrischen Oberfläche 53 der Anbringungstrom mel 47, durch welche eine Klebesubstanz auf jede aufeinanderfolgende Banderole 3 aufgetragen wird.
  • In gleicher Weise werden die Kupons 4 abgegeben und angebracht durch eine Vorrichtung 9, die einen Rahmen 58 enthält, welcher eine Anbringungstrommel 59 trägt, drehbar um eine Achse 60 lotrecht zu der Sichtebene der 1 und über dem anfänglichen Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 positioniert, sowie eine Aufnahmetrommel 61, drehbar im wesentlichen tangential zu der Anbringungstrommel 59 um eine mit 62 bezeichnete Achse und angeordnet angrenzend an eine Vorrichtung 63, durch welche die Kupons 4 aus einem Magazin 64 entnommen werden. Diese Trommeln 59 und 61 weisen ebenfalls jeweilige zylindrische Oberflächen 65 und 66 auf, versehen mit jeweiligen, gleichmässig verteilten Saugbohrungen 67 und 68, durch welche die Kupons 4 während ihres Transfers von dem Magazin an die Packung gehalten werden. Der Rahmen 58 trägt ebenfalls eine Gummiervorrichtung 69, angeordnet an einem bestimmten Punkt längsseits der zylindrischen Oberfläche 65 der Anbringungstrommel 59, durch welche eine Klebesubstanz auf jeden aufeinanderfolgenden Kupon 4 aufgetragen wird.
  • Im Betrieb werden die unversiegelten Packungen 2a aufeinanderfolgend von der Austrittsvorrichtung 16 der Verpackungsmaschine 5 auf den aktiven Trum 27 des Bandförderers 17 gegeben und von den jeweiligen Taschen 25 aufge nommen, angeordnet mit einer Fläche 11 flach an der Oberfläche des Bandes 18 anliegend und den beiden Endflächen 13 parallel zu der Zuführrichtung D. Jede einzelne Packung 2a belegt eine entsprechende Tasche 25 und läuft kontinuierlich in der Zuführrichtung D entlang einer vorgegebenen Bahn P zu der Zellophaniermaschine 6 vor, getragen von dem Band 18 und von einer entsprechenden Trennleiste 26.
  • Während die Packungen 2a vorlaufen, führt die erste Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 8 die Banderolen 3 in geordneter Folge zu den Packungen 2a, die den entsprechenden Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 belegen. Die Entnahmevorrichtung 51 entnimmt die Banderolen 3 einzeln von einem Stapel, der in dem Magazin 52 geladen ist, und hält sie zu der zylindrischen Oberfläche 54 der Aufnahmetrommel 49 hin, an welcher sie wiederum einzeln durch eine entsprechende Saugbohrung 56 gehalten werden. Somit werden die Banderolen 3 in geordneter Folge von dem Magazin 52 an die Saugbohrungen 56 der Aufnahmetrommel 49 und dann an die Saugbohrungen 55 der Anbringungstrommel 47 geleitet. Die Banderolen 3 werden durch dieselbe Trommel 47 in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht, wie in 1 sichtbar ist, und schliesslich den jeweiligen Zigarettenpackungen 2a zugeführt. Während des Transfers werden die Banderolen 3 an der Gummiervorrichtung 57 entlang geführt, welche auf jede eine Klebesubstanz aufträgt.
  • Die Saugbohrungen 55 der Anbringungstrommel 47 sind mit demselben Abstand Pa voneinander angeordnet wie die Taschen 25 des Förderers 17 und auch mit den Taschen auf solche Weise getaktet, dass ein Abschnitt der Banderole 3 an der nach oben gerichteten grösseren Fläche 11 einer jeden Packung 2a befestigt wird. Sobald die Banderole 3 angebracht ist, läuft die entsprechende Packung 2a weiter in Richtung der Abgabevorrichtung der Kupons 4, und zwar mit dem noch nicht befestigten Abschnitt der Banderole 3 frei hervorstehend.
  • In gleicher Weise leitet die Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 9 die Kupons 4 in einer geordneten Folge zu den Packungen 2a, die auf dem anfänglichen Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 liegen. Die Entnahmevorrichtung 63 entnimmt die Kupons 4 einzeln von einem Stapel, der in dem Magazin 64 geladen ist, und hält sie zu der zylindrischen Oberfläche 66 der Aufnahmetrommel 61 hin, an welcher sie dann wiederum einzeln durch eine entsprechende Saugbohrung 68 gehalten werden. Somit werden die Kupons 4 in geordneter Folge von dem Magazin 64 an die Saugbohrungen 68 der Aufnahmetrommel 61 und dann an die Saugbohrungen 67 der Anbringungstrommel 59 geleitet. Die Kupons 4 werden durch die Trommel 59 in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht, wie in 1 sichtbar ist, und schliesslich den jeweiligen Zigarettenpackungen 2a zugeführt. Während des Transfers werden die Kupons 4 an der Gummiervorrichtung 69 entlang geführt, welche auf jeden eine Klebesubstanz aufträgt.
  • Die Saugbohrungen 67 der Anbringungstrommel 59 sind mit demselben Abstand Pa voneinander angeordnet wie die Taschen 25 des Förderers 17 und mit den Taschen auf solche Weise getaktet, dass der Kupon 4 an der nach oben gerichteten grösseren Fläche 11 einer jeden Packung 2a befestigt wird, wobei er teilweise die Banderole 3 abdeckt. Nachdem ein jeder Kupon 4 angebracht ist, läuft die entsprechende Packung 2a weiter in Richtung der Zellophaniermaschine 6, und zwar zusammen mit dem Kupon 4 und der teilweise befestigten Banderole 3.
  • Die Packungen 2a werden nun entlang dem mit 27b bezeichneten Abschnitt des aktiven Trums 27 vorgeschoben, mit der nach unten gerichteten grösseren Fläche 11 im Kontakt mit dem einen Band 18 und der nach oben gerichteten grösseren Fläche 11 im Kontakt mit dem darüber liegenden Band 29. Mit anderen Worten belegt eine entlang diesem selben Abschnitt 27b des aktiven Trums 27 vorlaufende Packung 2a die Tasche 25 des unteren Förderers 17 und die Tasche 33 des oberen Förderers 28 und wird in der Zuführrichtung D durch die Trennleisten 26 und 34 beider Bänder geschoben. Die Trennleisten 34 des oberen Bandes sind in dem gleichen Abstand Pa angeordnet wie die Trennleisten 26 des unteren Bandes, und deren Bewegung ist mit jener der unteren Trennleisten auf solche Weise getaktet, dass jede obere Trennleiste 34 vertikal zu einer unteren Trennleiste 26 ausgerichtet und der hervorstehende Abschnitt der Banderole 3 gegen die Seitenfläche 12 der Packung 2a gefaltet wird, wobei er in dieser Position gehalten wird, während die Packung 2a zu der Zellophaniermaschine 6 vorläuft. Ein Bogen 15 von Umhüllungsmaterial wird durch die Zellophaniermaschine 6 der Faltstation 45 zugeführt, das heisst zwischen dem Auslaufende des aktiven Trums 27 und dem Einwickelrad 35, und dort in einer Position quer zu der Zuführrichtung D gehalten. Das Einwickelrad 35 bleibt schrittweise stehen und ordnet jeweils eine Tasche 37 wiederum an der Station 45 an, mit den beiden Seitenwänden 38 jeweils zu dem aktiven Trum 27 des unteren Bandes 18 und zu dem aktiven Trum 32 des oberen Bandes 29 ausgerichtet. Während des Stillstandes wird eine nun mit der Banderole 3 und dem Kupon 4 vervollständigte Packung 2a in die Tasche 37 gerichtet, die an der Faltstation 45 wartet. Sobald die Packung 2a von der Transfervorrichtung an die Zellophaniermaschine übergeht, wird der Bogen 15 abgefangen und anfangs forciert, sich um die Packung 2a zu legen, wobei er ein „U"-förmiges Profil annimmt. Das Rad 35 dreht sich dann und trägt die Packung 2a zusammen mit der Banderole 3, dem Kupon 4 und nun auch dem Umhüllungsbogen 15, welcher durch die Zellophaniermaschine 6 in herkömmlicher Weise (nicht gezeigt) gefaltet und versiegelt wird, um eine versiegelte Zigarettenpackung 2 wie in 2 herzustellen.
  • Die Anlage 70 in dem Beispiel der 3 enthält eine Verpackungsmaschine 5 und eine Zellophaniermaschine 6, angeordnet in rechten Winkeln zueinander, eine Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 8 für die Banderolen 3 und eine Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 9 für die Kupons 4, ebenfalls in rechten Winkeln zueinander angeordnet, sowie eine Transfervorrichtung 71, durch welche die unversiegelten Packungen 2a von der Verpackungsmaschine 5 entlang einer mit P1 bezeichneten Bahn an die Zellophaniermaschine 6 geleitet werden.
  • Diese Vorrichtung 71 wird benutzt zum Herstellen einer versiegelten Zigarettenpackung 72, welche, wie vorteilhafterweise in 4 gezeigt ist, eine Packung 2a mit einer Banderole 3 enthält, angebracht entlang einer Seitenfläche 12, und mit einem Kupon 4, gebracht an einer grösseren Fläche 11, und welche mit einem Bogen 15 aus Zellophan umhüllt wird.
  • Die Transfervorrichtung 71 enthält einen ersten Bandförderer 73, positioniert nach der Verpackungsmaschine 5, einen zweiten Förderer 74, positioniert nach dem ersten und in Längsrichtung zu diesem ausgerichtet, einen weiteren Förderer 75, positioniert direkt vor der Zellophaniermaschine 6 und quer zu der zweiten Förderer 74, und ein Umdrehrad 76, das zwischen den letzten beiden Förderern 74 und 75 angeordnet ist.
  • Der erste Förderer 73 enthält ein Band 77, gewunden um zwei Riemenscheiben 78, die um jeweilige, im wesentlichen horizontale Achsen 79 drehbar sind, das einen aktiven Trum 80 aufweist, entlang welchem die Zigarettenpackungen 2a in einer vorgegebenen Zuführrichtung D1 vorlaufen.
  • Der zweite Förderer 74, welcher sich in dieser selben Zuführrichtung D1 erstreckt, enthält eine Plattform 81 und, sich entlang einem Abschnitt der Plattform erstreckend, ein Paar von Bandförderern 82a und 82b, die einander zugewandt und parallel zueinander angeordnet sind. Jeder solcher Förderer 82a und 82b enthält ein jeweiliges Band 83a und 83b, gewunden um ein Paar von Riemenscheiben 84a und 84b, die jeweils um entsprechende, im wesentlichen vertikale Achsen 85a und 85b rechtwinklig zu den Achsen 79 der oben erwähnten Riemenscheiben 78 drehbar sind. Die Förderer 82a und 82b enthalten ausserdem jeweilige aktive Trums 86a und 86b, parallel zueinander und sich einander gegenüberliegend angeordnet, zwischen welchen die einzelne Packung 2a an ihren beiden entgegengesetzten grösseren Flächen 11 gegriffen wird. Ebenfalls Teil des Förderers 74 bilden zwei Rollen 87a und 87b, die einen Teil der Plattform 81 im Anschluss an die beiden Bandförderer 82a und 82b belegen, angeordnet einander zugewandt und parallel zueinander und drehbar um je weilige vertikale Achsen 88a und 88b. Die Plattform 81 weist eine Oberfläche 89 auf, entlang welcher die Packungen 2a durch die Bandförderer 82a und 82b und die Rollen 87a und 87b zu einer mit 90 bezeichneten Konsole vorlaufen. Die Konsole 90 ist zu der Plattform 81 ausgerichtet und angrenzend an das Umdrehrad 76 angeordnet, welches die Form einer Trommel 91 hat, die mit gleichmässig um die zylindrische Oberfläche verteilten Paaren von Armen 92 ausgestattet und drehbar ist um eine mit 93 bezeichnete horizontale Achse. Die beiden Arme 92 eines jeden Paares sind in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnet, wobei die Breite der Konsole 90 frei zwischen den Armen 92 eines jeden Paares enthalten ist.
  • Der mit 75 bezeichnete Förderer erstreckt sich zwischen dem Umdrehrad 76 und der Zellophaniermaschine 6 und besteht aus einem Band 94, gewunden um zwei Riemenscheiben 95, die um im wesentlichen horizontale Achsen 96 drehbar sind. Das Band 94 ist mit einer Folge von Taschen 97 versehen, gleichmässig verteilt entlang seiner abwickelbaren Oberfläche und abgegrenzt durch jeweilige Trennleisten 98, und es weist einen im wesentlichen horizontalen aktiven Trum 99 auf.
  • Mit 100 ist die Austrittsvorrichtung der Verpackungsmaschine 5 bezeichnet, von welcher aus die Packungen 2a an den ersten Förderer 73 geleitet werden, und zwar mit einer Sei tenfläche 12 an dem aktiven Trum 80 liegend.
  • Die Banderolen 3 werden durch eine entsprechende Vorrichtung 8 abgegeben, welche über dem zweiten Förderer 74 und direkt über den Bandförderern 82a und 8b positioniert ist, und zwar auf solche Weise, dass eine Banderole 3 an einer zwischen den Bändern 83a und 83b vorlaufenden Packung 2a angebracht wird, während die Kupons 4 durch eine Vorrichtung 9 abgegeben werden, angeordnet über dem querverlaufenden Förderer 75 auf solche Weise, dass ein Kupon 4 an jeder entlang dem aktiven Trum 97 vorlaufenden Packung 2a angebracht wird.
  • Im Betrieb werden die unversiegelten Packungen 2a durch die Austrittsvorrichtung 100 der Verpackungsmaschine 5 auf den aktiven Trum 80 des ersten Förderers 73 gegeben und entlang der Zuführrichtung D1 zu dem zweiten Förderer 74 geleitet, wobei sie mit einer vorgegebenen ersten Geschwindigkeit V1 vorlaufen. Die Packungen 2a werden aufeinanderfolgend zwischen den sich gegenüberliegenden vertikalen Förderern 82a und 82b aufgenommen, mit ihren grösseren Flächen 11 im Kontakt mit den aktiven Trums 86a und 86b der beiden Bänder, und entlang der Plattform 81 mit einer Geschwindigkeit V2 vorgeschoben, die geringer ist als die erste Geschwindigkeit V1. Auf diese Weise werden die Packungen 2a verlangsamt und entlang den Förderern 82a und 82b mit ihren entsprechenden Endflächen 13 im Kontakt mit einander angeordnet.
  • Genauer gesagt laufen die Packungen 2a zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Förderern 82a und 82b vor, angeordnet mit einer Seitenfläche 12 der Oberfläche 89 zugewandt, mit den grösseren Flächen 11 den Bändern 83a und 83b zugewandt und mit der verbleibenden Seitenfläche 12 nach oben gerichtet und bereit, eine Banderole 3 aufzunehmen. Die Banderole 3 wird in derselben Weise abgegeben und angebracht, wie bereits für die Ausführung aus 1 beschrieben wurde.
  • Sobald die Banderolen 3 angebracht sind, werden die Packungen 2a durch die Rollen 87a und 87b beschleunigt, dadurch auf einen Abstand voneinander gebracht und einzeln und aufeinanderfolgend bis auf die Konsole 90 vorgeschoben, wo jede wiederum anhält. Die Umdrehung des Rades 76 bringt jedes Paar von Armen 92 in Kontakt mit einer Packung 2a, welche die Konsole 90 belegt, woraufhin die Packung 2a aufgenommen und an eine Tasche 97 des nächsten Förderers 75 transferiert wird, und zwar durch die Wirkung der Arme 92, welche auf jeder Seite des entsprechenden Bandes 94 angeordnet sind, um den Kontakt zwischen dem Rad 76 und dem Förderer 75 zu vermeiden. Die Packungen 2a werden während der Transferbewegung auf solche Weise umgedreht, dass jede in eine Tasche 97 der Förderers 75 abgelegt wird, und zwar mit einer grösseren Fläche 11 der O berfläche des Bandes 94 zugewandt. Während die Packungen 2a entlang dem Förderer 75 vorlaufen, wird bei jeder ein Kupon 4 an der nach oben gerichteten Fläche 11 auf die bereits für die Ausführung wie in 1 beschriebene Weise angebracht.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen, versehen mit jeweiligen Banderolen (3) und jeweiligen Kupons (4), enthaltend die Phasen des Zusammensetzens der Zigarettenpackungen (2a) in einer Verpackungsmaschine (5), wobei jede Packung eine äussere Oberfläche (10) aufweist, beschrieben durch ein mattes Verpackungsmaterial; Transferieren der Zigarettenpackungen (2a) von der Verpackungsmaschine (5) direkt an eine Zellophaniermaschine (6); Umhüllen des matten Verpackungsmaterials einer jeden Packung (2a) mit einem transparenten Material (15) und Sichern des transparenten Materials, um eine versiegelte Zigarettenpackung (2; 72) herzustellen; Anbringen einer Banderole (3) an der äusseren Oberfläche (10) einer jeden Packung (2a) während der Transferphase, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren die Phase des Anbringens eines Kupons (4) an der äusseren Oberfläche (10) einer jeden Packung (2a) während der Transferphase enthält, wobei der Kupon (4) wenigstens teilweise die Banderole (3) bedeckt.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, bei welchem die äussere Oberfläche (10) zwei parallele und sich gegenüberliegende grössere Flächen (11), zwei parallele und sich gegenüberliegende Seitenflächen (12) und zwei parallele und sich gegenüberliegende Endflächen (13) enthält und der Kupon (4) an einer ersten der beiden grösseren Flächen (11) angebracht ist.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 2, bei welchem die Banderole (3) wenigstens zum Teil an der ersten grösseren Fläche (11) der Zigarettenpackung (2a) angebracht ist.
  4. Verfahren nach Patentanspruch 2 oder 3, bei welchem die Banderole (3) teilweise an der ersten grösseren Fläche (11) und teilweise an einer ersten Seitenfläche (12) angebracht ist, die an die erste grössere Fläche (11) angrenzt, und zwar durch Befestigen eines ersten Abschnittes zunächst an der ersten grösseren Fläche (11), und dann Umbiegen und Andrücken des verbleibenden Abschnittes gegen die erste Seitenfläche (12).
  5. Verfahren nach Patentanspruch 2, bei welchem die Banderole (3) in ihrer Gesamtheit an einer ersten Seitenfläche (12) angebracht wird, welche an die erste grössere Fläche (11) angrenzt.
  6. Verfahren nach den Patentansprüchen von 1 bis 5, bei welchem die Phase des Anbringens der Banderole (3) der Phase des Anbringens des Kupons (4) vorausgeht.
  7. Anlage (1; 70) zum Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen, jede mit einer jeweiligen Banderole (3) und einem jeweiligen Kupon (4) versehen, enthaltend eine Verpackungsmaschine (5), die zum Zusammensetzen unverschlossener Zigarettenpackungen (2a) dient, welche aussen ein mattes Verpackungsmaterial aufweisen; eine Zellophaniermaschine (6), durch welche ein transparentes Umhüllungsmaterial (15) über dem matten Verpackungsmaterial einer jeden Packung (2a) angebracht wird, um wiederum eine versiegelte Zigarettenpackung (2; 72) zu bilden; eine Vorrichtung (7; 71), durch welche die unverschlossenen Zigarettenpackungen (2a) von der Verpackungsmaschine (5) direkt an die Zellophaniermaschine (6) transferiert werden; sowie eine Vorrichtung (8), positioniert entlang der Transfervorrichtung (7; 71), durch welche eine Banderole (3) an jeder Zigarettenpackung (2a) angebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage ausserdem eine Vorrichtung (9) enthält, durch welche ein Kupon (4) an jeder Zigarettenpackung (2a) angebracht wird, der wenigstens zum Teil die Banderole (3) bedeckt, wobei die Vorrichtung (9) zum Anbringen des Kupons (4) entlang der Transfervorrichtung (7; 71) positioniert ist.
  8. Anlage nach Patentanspruch 7, bei welcher die Transfervorrichtung (7) einen ersten geradlinigen Förderer (17) enthält, der sich von der Verpackungsmaschine (5) bis zu der Zellophaniermaschine (6) erstreckt und wenigstens ein erstes Band (18) aufweist, das einen ersten aktiven Trum (27) enthält, über welchem die Vorrichtung (8) zum Anbringen der Banderolen (3) und die Vorrichtung (9) zum Anbringen der Kupons (4) angeordnet sind.
  9. Anlage nach Patentanspruch 8, bei welcher der erste Förderer (17) angrenzend an ein Einwickelrad (35) angeordnet ist, welches Teil der Zellophaniermaschine (6) bildet, und zwar auf solche Weise, dass die entlang dem Förderer (17) vorlaufenden Zigarettenpackungen (2a) direkt an das Rad (35) transferiert werden können.
  10. Anlage nach Patentanspruch 9, bei welcher die Transfervorrichtung (7) einen zweiten Förderer (28) enthält, angeordnet über dem ersten Förderer (17) und angrenzend an das Einwickelrad (35).
  11. Anlage nach Patentanspruch 10, bei welcher die Transfervorrichtung (7) einen ersten geradlinigen Förderer (17) enthält, der ein erstes Band (18) mit einem im wesentlichen horizontalen aktiven Trum (27) aufweist, und einen zweiten Förderer (28), der ein zweites Band (29) aufweist, das einen zweiten aktiven Trum (32) enthält, angeordnet parallel zu dem ersten aktiven Trum (27) und auf solche Weise, dass die Zigarettenpackungen (2a) zwischen den ersten und zweiten aktiven Trums (27, 32) gegriffen werden.
  12. Anlage nach Patentanspruch 11, bei welcher der erste Förderer (17) eine Anzahl von ersten Taschen (25) enthält, verteilt entlang dem ersten Band (18) mit einem entsprechenden Abstand (Pa), der zweite Förderer (28) eine Anzahl von zweiten Taschen (33) enthält, verteilt entlang dem zweiten Band (29), und die ersten und zweiten Taschen (25, 33) auf solche Weise getaktet sind, dass sie sich zueinander ausrichten, wenn sie entlang den jeweiligen ersten und zweiten aktiven Trums (27, 32) vorlaufen.
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