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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein verbessertes Deckelelement
für einen
Lebensmittelbehälter,
insbesondere auf ein Deckelelement mit einer Laminatstruktur, die
als Behälter
für schnell
kochbare Lebensmittel verwendet wird.
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Üblicherweise
werden schnell kochbare Lebensmittel, wie Chow Mein, Spaghetti,
geputzter Reis und Sekihan (gedämpfter
Reis mit roten Bohnen) oder dergleichen als eine Art schnell kochbarer
Lebensmittel vertrieben, die gekocht werden, indem sie in heißes Wasser
geschüttet
werden, darin für
eine vorbestimmte Zeit belassen werden und aus dem heißen Wasser
entnommen werden.
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Als
die Behälter
für schnell
kochbare Lebensmittel, wie in 12(A) der
beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist, hat der gegenwärtige Anmelder ein flächenförmiges Deckelelement 100 vorgeschlagen,
dass die Schichtstruktur aufweist, in welcher die Oberflächenlage 111 auf
die Verbundlage 101 laminiert ist. Mit Bezug auf 12(B) ist dieses Deckelelement 100 ein
kreisförmiges
Deckelelement. Wenn es horizontal betrachtet wird, dann ist die
Oberfläche
desselben in den leicht abziehbaren Bereich A und den nicht abziehbaren
Bereich B mit der vorerwähnten
Schichtstruktur unterteilt. Ferner ist der leicht abziehbare Bereich
A mit der leicht abziehbaren Schicht 105, die durch Auftragen
eines Gleitmittels (Leichtablöser;
z.B. Löselack)
zwischen der Oberflächenlage 111 und
der Verbundlage 101 gebildet wird, versehen.
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Kreisförmige Schlitze 107 mit
einem Innendurchmesser R für Öffnungen
sind vertikal abschnittsweise in den leicht abziehbaren Bereich
A in der Verbundlage 101 geschnitten, und ein Bindungsbereich 106 (dort, wo
die leicht abziehbare Schicht 105 nicht ausgebildet ist)
mit dem Innendurchmesser r ist an der Rückseite der Oberflächenlage 111 ausgebildet,
der mit dem durch den Schlitz 107 auf der Verbundlage 101 ausgebildeten
Schnittbereich in Berührung
kommt. Da die Verbundlage 101 an der Oberflächenlage 111 über den
Kontaktbereich 106 angehaftet ist, wird, wenn die Oberflächenlage 111 von
der Verbundlage 101 abgezogen wird, der Schlitz 107 gleichzeitig
gebrochen, wodurch Öffnungen
in der Verbundlage 101 ausgebildet werden. Dann wird, wie
in 13 dargestellt, ein Behälter für die schnell kochbaren Lebensmittel
hergestellt, indem das Deckelelement 100 auf der Umfangskante 121 des
Behälters 120 für die schnell
zu kochenden Lebensmittel angehaftet wird (z.B. durch Wärmedichtung)
und der Behälter
hermetisch verschlossen wird.
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Der
hermetisch verschlossene Behälter 120 wird
zum Beispiel durch Hochziehen der Zunge 113 geöffnet, die
mit der Verbundlage 101 am äußeren Umfang des nicht abziehbaren
Bereichs B einstückig
verbunden ist, und durch Abziehen eines Teils des Deckelelements
von der Umfangskante 121. Dann wird, nachdem das heiße Wasser
in dem Behälter 120 gegossen
worden ist, die Zunge 113 wieder über die Umfangskante 121 gebogen,
um den Behälter 120 wieder
dicht zu verschließen.
Danach wird dieser für
mehrere Minuten so belassen, um die schnell kochbaren Lebensmittel
(nicht gezeigt) im Behälter
zu kochen.
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Dann
werden Öffnungen
in der Verbundlage 101 ausgebildet, indem die am äußeren Umfang
des Deckelelements 100 einstückig aus der Oberflächenlage 111 hergestellte
Zunge 112 nach oben gezogen wird und der leicht abziehbare
Bereich A in der Oberflächenlage 111 von
der Verbundlage 101 abgezogen wird. Danach wird überflüssiges heißes Wasser
im Behälter 120 aus
solchen Öffnungen
ausgegossen.
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Es
sind Schlitze 107 mit einem Innendurchmesser R so eingebracht,
dass sie den gesamten Kontaktbereich 106 mit dem Innendurchmesser
r und einen Teil der leicht abziehbaren Schicht 105 umschließen. Aufgrund
aber des Abziehens der leicht abziehbaren Schicht 105,
wird die Oberflächenlage 111 entlang
der Außenlinie
des Kontaktbereichs 106 in unberechenbarer Weise abgezogen,
wenn diese durch die Formklingen einen Druck oder Stoß erhalten.
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Da
solche Durchmesser R und r typischerweise nahe bei einander liegende
Werte sind, ist eine genaue Ausrichtung notwendig, um die Position
zwischen dem durch den Schlitz 107 hergestellten Schnittbereich
und der leicht abziehbaren Schicht 105 zueinander auszurichten.
In der Praxis sind in solchen Fällen
erhebliche fachmännische
Techniken notwendig, um das Gleitmittel genau aufzutragen und die
Schichten präzise
auszurichten, damit ein Produktionsverlust beim Deckelelement vermieden
werden kann.
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Wenn
zudem die Oberflächenlage 111 in
dem leicht abziehbaren Bereich A von der Verbundlage 101 abgezogen
wird und die Oberflächenlage 111 nicht
genau entlang dem vorher geformten Schlitz 109 abgezogen
wird, wird die Oberflächenlage
eingerissen und wird die sich daraus ergebende Form des Deckelelements 100 ungünstig.
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Eine
solche Situation kann auftreten, wenn die Abziehfestigeit zwischen
der Oberflächenlage 111 in dem
leicht abziehbaren Bereich A und der Verbundlage 101 groß ist oder
wenn die wechselseitige Position zwischen diesen nicht gut ausgerichtet
ist.
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Herkömmlicher
Weise verwendete Gleitmittel umfassen ein thermoplastisches Harz,
wie Urethanharz, Polyamidharz oder dgl., Nitrozelluloseharz, oder
das Gleitmittel (der Ablöselack)
kann eine Kombination dieser Harze als einen Hauptinhaltsstoff enthalten.
Es muss aber bei der Produktion des Deckelelements 100,
in Abhängigkeit
von diesen Gleitmitteln, die Breite des Gleitmittels auf den schmaleren
Bereich von 20 bis 40 g/15 mm im Hinblick auf die Abziehfähigkeit
(Abziehfestigeit) der Oberflächenlage 111 beschränkt werden.
Als Ergebnis dessen wäre
eine kontinuierliche Produktion des Deckelelements schwer zu erreichen
und zudem wäre die
Abziehfähigkeit
der Oberflächenlage 111 gering
und die könnte
die Oberflächenlage 111 beim
Abziehen derselben nicht glatt abgezogen werden.
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Ein
herkömmliches
Deckelelement, wie dies in 12 dargestellt
ist, kann deshalb auf der Oberflächenlage 111 in
dem leicht abziehbaren Bereich A möglicherweise nicht genügend Abziehfähigkeit
besitzen, insbesondere könnte
ein nachteiliges Einreißen
in der Papier-Oberflächenlage 111 nicht
vermieden werden.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, solche Pflichten beim Auftragen
der vorerwähnten
Gleitmittel sowie unnötige
Arbeit beim Ausrichten der wechselseitigen Position zwischen der
Verbundlage 101 und der Oberflächenlage 111 zu vermeiden
und dabei gleichzeitig die Qualität des Deckelelements zu verbessern,
indem ein unberechenbares Abziehen der Oberflächenlage 111 entlang
der Außenlinie
des Kontaktbereichs 106 durch die leicht abziehbare Schicht 105 vermieden
wird.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf ab, das Deckelelement so zu realisieren,
dass die Oberflächenlage
glatt von der Verbundlage abgezogen werden kann und die Öffnung leicht
freigelegt/gebildet werden kann, ohne die Papier-Oberflächenlage 111 zu
zerreißen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Deckelelement für einen Lebensmittelbehälter vorgesehen, das
eine Schichtstruktur aufweist, in welcher eine Oberflächenlage
auf einer Verbundlage angeordnet ist, wobei das Deckelelement umfasst:
einen
leicht abziehbaren Bereich mit zusätzlich einer leicht abziehbaren
Schicht, hergestellt durch Auftragen eines Gleitmittels zwischen
der Oberflächenlage
und der Verbundlage, eine Öffnungsfläche, die
in dem leicht abziehbaren Bereich positioniert ist und darin Öffnungen
ausbildet, und einen nicht abziehbaren Bereich, der angrenzend an
den leicht abziehbaren Bereich angeordnet ist,
eine Zunge auf
der Oberflächenlage,
die sich von dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs erstreckt,
und
einen ersten Schlitz, welcher die Verbundlage vertikal
abschnittsweise schneidet und die Öffnung in der Öffnungsfläche bildet,
wobei
die Oberflächenlage
an der Verbundlage im Bereich der gleitmittelfreien Öffnungsfläche über eine
Fläche
angehaftet ist, welche kleiner ist als die Schnittfläche, mit
der die in der Verbundlage hergestellten Öffnungen durch den ersten Schlitz
gebildet werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Deckelelement
einen zweiten Schlitz aufweist, welcher diskontinuierlich ist und
die Oberflächenlage vertikal
abschnittsweise schneidet und entlang der Grenzlinie zwischen dem
leicht abziehbaren Bereich und dem nicht abziehbaren Bereich positioniert
ist, wobei die Zunge angrenzend an den zweiten Schlitz positioniert ist
und die leicht abziehbare Schicht (5) durch Aufbringen
des Gleitmittels in Form eines Musters gebildet ist.
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Mit
Bezug auf 1 umfasst ein Deckelelement
für einen
Lebensmittelbehälter
(nachfolgend einfach als "Deckelelement" bezeichnet) gemäß der vorliegenden
Erfindung:
einen leicht abziehbaren Bereich A mit zusätzlich einer
leicht abziehbaren Schicht 5, die durch Auftragen eines Gleitmittels
zwischen der Oberflächenlage 11 und
der Verbundlage 1 gebildet wird, einen Öffnungsbereich C, der innerhalb
des leicht abziehbaren Bereichs A angeordnet ist und darin Öffnungen
ausbildet, und einen nicht abziehbaren Bereich B, der angrenzend
an den leicht abziehbaren Bereich A angeordnet ist, und
einen
ersten Schlitz 7, welcher die Verbundlage 1 vertikal
abschnittsweise schneidet und die Öffnungen in dem Öffnungsbereich
C bildet, und einen zweiten Schlitz 9 (um die Oberflächenlage
in dem leicht abziehbaren Bereich A abzuziehen), welcher die Oberflächenlage 111 vertikal
abschnittsweise schneidet und entlang der Grenzlinie zwischen dem
leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren Bereich B
angeordnet ist.
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Der
leicht abziehbare Bereich A ist ein Bereich, in welchem die Oberflächenlage 11 leicht
mit dem Gleitmittel von der Verbundlage 1 abgezogen werden
kann. Dann ist der Öffnungsbereich
C ein Bereich innerhalb des leicht abziehbaren Bereichs A und bildet Öffnungen,
indem dieser die Oberflächenlage 11 zusammen mit
einem Teil der Verbundlage, welche daran anhaftet und die Öffnungen
füllt,
von der Verbundlage abzieht. Im Hinblick auf den nicht abziehbaren
Bereich B ist dieser, da es dort kein Gleitmittel zwischen der Verbundlage 1 und
der Oberflächenlage 11 gibt,
ein Bereich, in welchem die Oberflächenlage 11 von der
Verbundlage 1 nicht leicht abgezogen werden kann.
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Gemäß dem Deckelelement
der vorliegenden Erfindung kann die Oberflächenlage 11 in dem
leicht abziehbaren Bereich A leicht und sicher entlang des zweiten
Schlitzes 9 abgezogen werden und können die Öffnungen in dem Öffnungsbereich
C entlang des ersten Schlitzes 7 leicht gebildet werden,
indem die Oberflächenlage 11 in
dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die leicht abziehbare Schicht 5 in dem leicht
abziehbaren Bereich A durch Aufbringen des Gleitmittels in Form
eines Musters gebildet. Solche Muster können Punktmuster, Siebmuster,
Karomuster, Difusionsmuster und Kombinationsmuster davon umfassen,
und es können
diese alle in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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Von
diesen durch das Gleitmittel gebildeten Mustern werden für die vorliegende
Erfindung eine Ausführungsform
des Punktmusters, das durch Auftragen des Gleitmittels kreisförmig und
regelmäßig, wie
in 4A gezeigt, gebildet wird, und
des Siebmusters, das durch Auftragen des Gleitmittels unter Freilassung von
regelmäßigen kreisförmigen Leerstellen,
wie in 4B gezeigt, vorgezogen. Wenn
das Muster gemäß einer
solcher Ausführungsformen
gebildet wird, wird vorgezogen, mit dem Gleitmittel von etwa 60%
bis etwa 90% des leicht abziehbaren Bereichs zu belegen.
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Durch
Verwenden eines Verfahrens zum Auftragen des Gleitmittels in Form
von solchen Mustern, ist es nicht länger notwendig, in dem Öffnungsbereich
C einen Kontaktbereich für
die Öffnungen
innerhalb nur des ersten Schlitzes 7 zu präparieren.
Dann kann durch Auftragen des Gleitmittels in Form solcher Muster,
wenn der kreisförmige
Schlitz 7 vertikal abschnittsweise in die Verbundlage 1 eintritt,
ein unberechenbares, unregelmäßiges Abziehen
(einschließlich
einer Fehlausrichtung) aufgrund des Drucks oder des Einflusses durch
die Formklingen (Stanzklingen) zwischen der Verbundlage 1 und
der Oberflächenlage 11 vermieden
werden.
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Ferner
wird gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf 5 das Gleitmittels
in voller Weise in einer leicht abziehbaren Schicht 30 entlang
des Schlitzes 9 aufgetragen, der entlang der Grenzlinie
zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren
Bereich B ausgebildet ist. Dadurch wird die Ab ziehfestigkeit der
Oberflächenlage 11 an
der Verbundlage 1 an dem zweiten Schlitz 9 verringert,
wobei deshalb die Oberflächenlage 11 leichter
in dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen werden kann. Dann
kann, wie auch in 5 dargestellt, da die leicht
abziehbare Schicht 30 eine gewisse Breite haben kann, eine
wechselseitige Position zwischen der Verbundlage 1 und
der Oberflächenlage 11 leicht
während
ihres Laminierungsschritt unter Verwendung der breiteren, leicht
abziehbaren Schicht als Markierung, bestimmt werden.
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Gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 6, wird
eine Zunge 12 zum Abziehen der Oberflächenlage 11 für die Öffnungen
am Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs A im Deckelelement
angebracht, wobei dann eine leicht abziehbare Schicht 40 gebildet
wird, indem das Gleitmittel um den Umfangsrand (Basisenden der Zunge)
herum, angrenzend an die Zunge 12, auf dem leicht abziehbaren
Bereich A aufgebracht wird. Dadurch wird die notwendige Festigkeit
zum Abziehen der Oberflächenlage 11 verringert,
wodurch die Oberflächenlage 11 leicht
in dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen werden kann. Wenn
eine leicht abziehbare Schicht 41 um den Umfangsrand herum,
mit Ausnahme angrenzend an die Zunge 12, durch Auftragen
des Gleitmittels in Form eines Punktmusters oder Siebmusters gebildet
ist, kann das Anheben der Oberflächenlage
beim Heißverschließen des
Deckelelements 10 auf dem Behälter eine Entspannung geben.
Im Hinblick auf diesen Fall wird für ein Verfahren zum Auftragen
des Gleitmittels auf die leicht abziehbare Schicht 41,
um den Umfangsrand in dem leicht abziehbaren Bereich A herum, vorgezogen,
die Gleitmitteldichte mehr zu verringern als an der leicht abziehbaren
Schicht 5 in dem Nicht-Umfangsbereich.
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Ferner
umfasst gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung das Gleitmittel zum Bilden der leicht
abziehbaren Schicht 5 ein Wachs in der Menge von etwa 5
Gew.-% bis etwa 95 Gew.-%. Durch Einbau der vorbestimmten Menge
an Wachs in dem Gleitmittel kann, wenn heißes Wasser in den Lebensmittelbehälter gegossen
wird und das Deckelelement damit erhitzt wird, die Oberflächenlage 11 in
dem leicht abziehbaren Bereich A leicht von der Verbundlage 1 abgezogen
werden, weil die Wachskomponenten zerlaufen, wodurch eine Haftung
zwischen der Oberflächenlage
und der Verbundlage in dem leicht abziehbaren Bereich A verringert
wird.
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Gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 7,
umfasst das Deckelelement 10 ferner eine Lackschicht (Sprühlackschicht) 16 zwischen
der leicht abziehbaren Schicht 17 und der Oberflächenlage 11.
Durch Aufbringen der Lackschicht 16 auf die Oberflächenlage 11 kann
eine zeitabhängige Übertragung
und Absorption des Ablösemittels
oder des Wachses in der leicht abziehbaren Schicht 17 in
die Oberflächenlage 11 wirksam
verhindert werden, wodurch vernünftige
Ablöseeigenschaften beibehalten
werden und der Abzug der Oberfläche
leicht wird.
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Dann
wird gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 8, eine
Kerbe 15 vom Umfangsrand des Deckelelements 10 zum
zweiten Schlitz 9 hin oder angrenzend daran eingebracht.
Die Kerbe schneidet die Oberflächenlage 11 und
durchdringt diese zu der Verbundlage 1 hin, wodurch die
Oberflächenlage 11 in
dem leicht abziehbaren Bereich A leicht von der Verbundlage 1 abgezogen werden
kann, wobei die Kerbe 15 als ein Auslöseelement dient. Insbesondere
dann, wenn die Zunge 11 für die Öffnungen angrenzend an den
zweiten Schlitz 9 angeordnet ist, kann ein Reißen der
Zunge sowie ein Ablösen
der Oberflächenlage
um den zweiten Schlitz 9 herum verhindert werden, da die
Kerbe 15 und der zweite Schlitz 9 durch das Hochziehen
der Zunge 12 nacheinander und vollständig gebrochen werden.
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Ferner
kann gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 9A, wenn
der zweite Schlitz 9 außerdem als ein kontinuierlicher
linearer Schlitz hergestellt ist, das Deckelelement diesen als eine
ausgebildete Schlitzzone verwenden, in welcher ein Paar diskontinuierlicher
Schlitze 5a wechselweise schräg nach außen verlaufen.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1A und B zeigen jeweils eine Ansicht eines
Längsschnittes
und einer teilweise weggeschnittenen Draufsicht des Deckelelements
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine vordere Schnittansicht eines Lebensmittelbehälters, der
mit dem Deckelelement gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dicht verschlossen ist.
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3A und B zeigen jeweils eine Ansicht im
Längsschnitt
und eine Draufsicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4A ist eine teilweise vergrößerte schematische
Ansicht, welche das Gleitmittel zeigt, das in Form eines Punktmusters
aufgetragen ist,
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4B eine teilweise vergrößerte schematische
Ansicht ist, welche das Gleitmittel zeigt, das in Form eines Siebmusters
aufgetragen ist.
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5A und B zeigen jeweils eine Ansicht im
Längsschnitt
und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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6A und B zeigen jeweils eine Ansicht im
Längsschnitt
und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7A und
B zeigen jeweils eine Ansicht im Längsschnitt und eine teilweise
weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine Rückansicht
des Deckelelements gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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9A und B zeigen jeweils eine Draufsicht
des Deckelelements und eine teilweise vergrößerte Ansicht des Deckelelements
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine teilweise weggeschnittene Schnittansicht, welche zeigt, wie
eine Lebensmittelbehälter zu
verwenden ist, der das Deckelelement gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufweist.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie ein Lebensmittelbehälter zu
verwenden ist, der das Deckelelement gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufweist.
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12 zeigt
eine vordere Schnittansicht eines Lebensmittelbehälters, der
mit dem herkömmlichen Deckelelement
dicht verschlossen ist.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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Einzelheiten
der vorliegenden Erfindung werden wie folgt beschrieben.
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Mit
Bezug auf die 1A und B ist ganz allgemein
ein Deckelelement der vorliegenden Erfindung das Deckelelement 10 mit
der Schichtstruktur, in welcher die Oberflächenlage 11 auf die
kreisförmige
oder polygonale Verbundlage 1 auflaminiert ist. Dann wird
das Deckelelement 10 abschnittsweise unterteilt in den
leicht abziehbaren Bereich A, der eine zusätzliche leicht abziehbare Schicht 5 aufweist,
welche durch Aufbringen eines Gleitmittels zwischen der Oberflächenlage 11 und
der Verbundlage 1 gebildet wird, einen innerhalb des abziehbaren
Bereichs A angeordneten Öffnungsbereich
C, in dem Öffnungen
ausgebildet werden sollen, und in einen nicht abziehbaren Bereich
B, der angrenzend an den leicht abziehbaren Bereich A angeordnet
ist.
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Der Öffnungsbereich
C hat einen ersten Schlitz 7, welcher die Verbundlage 1 vertikal
abschnittsweise schneidet und die Öffnungen bildet.
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Der
erste Schlitz 7 wird mit Formklingen (Stanzklingen) auf
der Rückseite
(der Seite, an welcher die Oberflächenlage 11 nicht
auflaminiert ist) der Verbundlage 1 eingebracht. Dann wird,
wenn die Oberflächenlage
in dem nicht abziehbaren Bereich A abgezogen wird, ein Teil der
mit dem kreisförmigen
ersten Schlitz 7 abgeteilten Verbundlage zusammen mit der
daran anhaftenden Oberflächenlage 11 entfernt.
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Dann
wird der zweite Schlitz 9 zum Abtrennen der Oberflächenlage 11 von
der Verbundlage 1 vertikal abschnittsweise in die Oberflächenlage 11 in
dem abziehbaren Bereich A, im Wesentlichen entlang der Grenzlinie
zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren
Bereich B oder auf der Grenzlinie zwischen dem Bereich A und B,
eingebracht (siehe 1B). Der zweite
Schlitz 9 kann eine beliebige Form haben, ausgewählt aus
diskontinuierlichen Schlitzen, wie perforierten Schlitzen, oder
einer Schlitzzone, in welcher ein paar diskontinuierliche Schlitze
wechselweise schräg
nach außen
verlaufen und mehrere Reihen bilden.
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Ferner
wird die Oberflächenlage 11 an
der Verbundlage 1 an dem gleitmittelfreien Öffnungsbereich
C mit Hilfe einer Fläche
(in 1 nicht gezeigt) angehaftet, die viel kleiner
ist als der Schnittbereich, der die Öffnungen in der Verbundlage 1 mit
dem ersten Schlitz 7 bildet. Als eine Haftfläche ist
jede Fläche
verwendbar, die kleiner als der Schnittbereich durch den ersten
Schlitz 7 ist, und diese kann einen kreisförmigen Schnittbereich
mit einem inneren Durchmesser r umfassen, wie dies in 3B gezeigt ist, oder eine Fläche, die
in Form eines Musters, wie einem Punktmuster oder einer Kreuzform
oder dgl., oder in einer Kombination solcher Flächen, gebildet ist.
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Dann
wird die Zunge 12 vorspringend an dem Umfangsrand des leicht
abziehbaren Bereichs A angebracht. Die Zunge 12 ist aus
der Oberflächenlage 11 hergestellt,
und durch Hochziehen derselben wird die Oberflächenlage 11 von der
Verbundlage 1 abgezogen. Es ist aber nicht notwendig, die
Zunge nur aus der Oberflächenlage 11 herzustellen,
sie könnte
alternativ auch entweder eine separate Zunge sein, die auf der Oberflächenlage 11 mit
einem starken Kleber angehaftet ist, oder eine auflaminierte Zunge
sein, welche einen Schlitz aufweist, der die Verbundlage 11 an
deren Basisenden und die Schichtstruktur aus der Verbundlage 1 und
der Oberflächenlage 11 durchdringt.
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Ferner
ist die Zunge 13 vorspringend an dem Umfangsrand des nicht
abziehbaren Bereichs B angebracht. Die Zunge 13 ist aus
der Verbundlage 1 hergestellt, und durch Hochziehen derselben
wird das Deckelelement 10 von der Umfangskante eines Behälters abgezogen,
wodurch der Behälter
geöffnet
wird. Die Zunge 13 kann auch entweder ein Streifen mit
zum Beispiel sowohl der Oberflächenlage 11 als
auch der Verbundlage 1 sein oder eine separate Zunge, die
auf der Verbundlage 1 mit einer starken Haftwirkung angehaftet
ist.
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Obwohl
vorgezogen wird, die Zungen 12, 13 zu verwenden,
sind solche Streifen nicht immer notwendig, wenn jede der Oberflächenlage 11,
der Verbundlage 1 oder des Deckelelements 10 ohne
eine Zunge abgezogen werden kann.
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Das
vorerwähnte
Deckelelement kann in dem leicht abziehbaren Bereich A die Oberflächenlage 11 von
der Verbundlage 1 abziehen, wodurch Öffnungen in dem Öffnungsbereich
C gleichzeitig hergestellt werden. Die Oberflächenlage 11 in dem
leicht abziehbaren Bereich A kann entlang des zweiten Schlitzes 9 separiert
werden.
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Dann
werden, wie in 2 dargestellt ist, Behälter für schnellkochende
Lebensmittel hergestellt, in dem das Deckelelement 10 der
vorliegenden Erfindung auf die Umfangskante 21 eines Behälters 20 (Plastikbehälter oder
Pappbehälter)
dicht aufgebracht wird (zum Beispiel durch Wärmedichtung) und der Behälter 20 hermetisch
verschlossen wird.
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Gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 3A und
B, wird dann ein Schnittbereich mit einem Innendurchmesser R der
in der Verbundlage 1 durch den vertikal abschnittsweise
in die Verbundlage 1 eingebrachten ersten Schlitz 7 ausgebildet
ist, an einem Kontaktbereich 6 (dort, wo die leicht abziehbare
Schicht nicht ausgebildet ist) mit einem Innendurchmesser r von
zwei R/3 oder weniger, der an der Rückseite der Oberflächenlage 11 ausgebildet
ist, angehaftet (seitenweise).
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Auf
diese Weise wird der Kontaktbereich 6 von dem Schnittbereich
mit dem Innendurchmesser R umgeben. Falls der Innendurchmesser r
2R/3 oder mehr beträgt,
würde die
Ausrichtung der gegenseitigen Position zwischen dem Schnittbereich
mit dem Innendurchmesser R zu dem Kontaktbereich 6 schwierig
werden. So wird der Innendurchmesser r im Allgemeinen in Abhängigkeit
von dem Innendurchmesser R bestimmt, sollte aber vorzugsweise auf
etwa zwei R/3 oder weniger (etwa 4/9 oder weniger des Bereichs)
eingestellt werden, ganz bevorzugt von etwa R/3 bis etwa 2R (etwa
1/9 bis etwa 4/9 des Bereichs). Eine solche Relation gilt für den ersten
Schlitz 7 auch in Bezug auf quadratische oder elliptische Öffnungen,
wobei in solchen Fällen
die Größe der Kontaktfläche im Bereich
von etwa 1/9 bis etwa 4/9 des Schnittbereichs durch den ersten Schlitz 7 beträgt. Durch
Ausbilden der Kontaktfläche 6 in
dieser Weise würde
die Ausrichtung der Kontaktfläche
zu den Öffnungen
glatt sein und könnte
eine Ablösung
der Verbundlage an den Öffnungen
in dem Behälter
wirksam verhindert werden.
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Auswirkungen,
die durch eine solche Kontaktfläche 6 geboten
werden, ist ihr Vorteil für
den Fall, in welchem das Gleitmittel voll auf die Gesamtheit des
leicht abziehbaren Bereichs aufgebracht ist oder das Gleitmittel
auf den leicht abziehbaren Bereich A in Form eines Musters aufgebracht
ist, wie dies unten beschrieben wird. Der Innendurchmesser R des
kreisförmigen
Bereichs für
die Öffnungen,
der durch den ersten Schlitz 7 gebildet wird, kann eine
beliebige Größe haben,
solange diese ein ungehindertes Ausgießen des heißen Wassers erlaubt und nicht
von den gekochten Lebensmitteln blockiert wird, und sie kann so
eingestellt sein, dass zum Beispiel die kreisförmigen Öffnungen etwa 5 mm ≤ R ≤ etwa 7 mm,
vorzugsweise etwa 5,5 mm ≤ R ≤ etwa 6,5
mm betragen. In einem solchen Fall ist, falls die Kontaktfläche 6 auch
kreisförmig
ausgebildet ist, ihr Innendurchmesser r vorzugsweise so ausgebildet,
dass dieser im Bereich von etwa 2,0 mm ≤ r ≤ etwa 4,3 mm liegt. Als Folge
davon kann die Anzahl der Öffnungen,
die in dem leicht abziehbaren Bereich A ausgebildet werden soll,
optional entsprechend einer Menge und der Art der in dem Behälter einzugebenden
Lebensmittel verändert
werden.
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Als
eine Ausführungsform
zur Auftragung des Gleitmittels kann dieses alternativ zu einer
Ausführung, in
welcher dieses voll auf der gesamten Fläche des abziehbaren Bereichs
A aufgetragen wird, auf dem gesamten Bereich A in Form eines Musters
aufgebracht werden. Zum Beispiel kann zusätzlich zu einem Punktmuster oder
Siebmuster, wie in 4 gezeigt, ein Karomuster, Difusionsmuster
oder Kombinationsmuster davon in der vorliegenden Erfindung verwendet
werden.
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Insbesondere
werden Punktmuster, die in 4A dargestellt
sind, und Siebmuster, die in 4B dargestellt
sind, und jeweils durch Auftragen des Gleitmittels in Form des vorerwähnten Musters
gebildet werden (der schattierte Bereich in den 4A und
B ist ein Bereich, auf den das Gleitmittel aufgetragen ist) für die vorliegende
Erfindung vorgezogen.
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In
solchen Ausführungsformen
wird das Gleitmittel auf den leicht abziehbaren Bereich A, einschließlich dem Öffnungsbereich
C, in dem Maß von
zum Beispiel etwa 0,5 mm bis etwa 1,5 mm eines Punktdurchmessers
und von etwa 0,5 bis etwa 2,0 Linien/mm der Punktlinien für das Punktmuster
und von etwa 0,3 mm bis etwa 0,5 mm Maschenweite und von etwa 0,5
bis etwa 2,0 Linien/mm Maschenlinien für das Siebmuster aufgetragen.
In diesem Falle wird ein mit dem Gleitmittel in der leicht abziehbaren
Schicht 5 aufzutragender Bereich so eingestellt, dass etwa
60% bis etwa 90% des leicht abziehbaren Bereichs A dadurch bedeckt
sind.
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Ganz
allgemein gilt, wenn der Schlitz 7 für die Öffnungen mit der Formklinge
in die Verbundlage 1 und in die leicht abziehbare Schicht 5 eingebracht
wird, dass es notwendig ist, der leicht abziehbaren Schicht 5 eine
adäquate
Abziehfähigkeit
zu verleihen, um eine unvorhersagbare unregelmäßige Ablösung entlang der Außenlinie
des Schlitzes 7 aufgrund des Druckes oder des Einflusses
durch die Formklingen zu vermeiden. Mit anderen Worten muss die
leicht abziehbare Schicht 5 eine adäquate Abziehfähigkeit
und eine adäquate Haftung
haben, um keine unvorhersagbare unregelmäßige Ablösung mit sich zu bringen. Um
eine solche adäquate
Abziehfähigkeit
zu erhalten, wird vorgezogen, dass das Gleitmittel in Form eines
Musters, einschließlich
eines Punktmusters, Siebmusters, Karomusters, Diffusionsmusters,
aufgebracht wird und ein Bereich, der mit dem Gleitmittel versehen
werden soll, mit dem vorgenannten Bereich in Übereinstimmung gebracht wird. Durch
Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters von etwa 10% bis
etwa 40% des Öffnungsbereichs wird
die Verbundlage an der gleitmittelfreien Oberflächenlage angehaftet. Demgemäß wird,
sofern der Verlauf an den Öffnungen
in dem Öffnungsbereich
C hergestellt ist, die Verbundlage in den Öffnungen nicht in den Behälter aufgrund
einer unzureichenden Anhaftung abblättern. Aber selbst dann, wenn
das Gleitmittel auf dem leicht abziehbaren Bereich A in Form eines
Musters aufgetragen ist, alternativ zu der Musterauftragung auf
der Gesamtheit des Bereichs A, ist es auch vorzuziehen, den Verlauf
um die Außenlinie
der Öffnung
herum hinzuzufügen,
um eine Haftung zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage
um diesen herum zu verbessern.
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Dann
wird gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 5A und
B, in einem Deckelelement, in welchem das Gleitmittel auf dem leicht
abziehbaren Bereich A in Form des Musters aufgetragen ist, die leicht
abziehbare Schicht 30 entlang des zweiten Schlitzes 9,
welcher die Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A
und dem nicht abziehbaren Bereich B ist, ausgebildet, indem darauf
das Gleitmittel voll aufgebracht wird.
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Da
die Abziehfestigkeit der Oberflächenlage 11 an
der Verbundlage 1 an dem zweiten Schlitz 9 durch diese
leicht abziehbare Schicht 30 verringert wird, kann die
Oberflächenlage 11 in
dem leicht abziehbaren Bereich A an dem zweiten Schlitz 9 leicht
separiert werden. Wenn dann die leicht abziehbare Schicht 30 eine
spezielle Breite hat, kann, indem eine solche Breite leicht abziehbare
Schicht 30 als eine Markierung verwendet wird, eine wechselseitige
Position zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 während ihres
Laminierungsschritts leicht bestimmt werden, wobei dann eine genaue
Ausrichtung des zweiten Schlitzes 9 auch leicht durchgeführt werden
kann.
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Dann
wird gemäß der weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 6A und
B, um die Abziehfestigkeit der Oberflächenlage 11 an der Öffnung des
Deckelelements 10, in welchem das Gleitmittel in dem leicht
abziehbaren Bereich A in Form eines Musters aufgetragen ist, zu
verringern, die leicht abziehbare Schicht 40 durch ein
volles Auftragen des Gleitmittels zwischen der Verbundlage 1 und der
Oberflächenlage 11 an
dem äußeren Umfang
des leicht abziehbaren Bereichs A und angrenzend an der Zunge 12 gebildet.
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An
dem äußeren Umfang 41 in
dem leicht abziehbaren Bereich A, mit Ausnahme angrenzend an der Zunge 12,
wird, um dem Deckelelement 10 eine Abziehfestigkeit zu
verleihen, mit der Oberflächenlage 11 nicht abgezogen
werden kann, die leicht abziehbare Schicht 41 gebildet,
indem das Gleitmittel zwischen der Verbundlage 1 und der
Oberflächenlage 11 in
Form des Punktmusters aufgetragen wird, das einen Durchmesser von
etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm aufweist, oder eines Siebmusters mit einer
Maschenweite von etwa 0,5 mm bis etwa 3 mm. Dies ist möglich aufgrund
der geringeren Abziehfestigkeit des durch Wärme an dem Behälter fest
verschlossenen Deckelelements, wenn die Maschenweite des Siebmusters
kleiner ist als etwa 0,5 mm, wodurch die Oberflächenlage leichter abgezogen
werden kann, während
die Abziehfestigkeit zu stark sein würde, wenn die Maschenweite
des Siebmusters größer als
etwa 2 mm betragen würde.
Ebenso würde
im Falle des Punktmusters die Abziehfestigkeit des Deckelelements,
das an dem Behälter
durch Wärme
fest verschlossen ist, verringert werden, wenn der Durchmesser des Punktmusters
mehr als etwa 3 mm betragen würde,
wodurch die Oberflächenlage
leicht abgezogen werden könnte,
während
die Zugfestigkeit zu fest sein würde,
wenn der Durchmesser des Punktmusters weniger als etwa 0,5 mm betrüge. In einem
solchen Falle ist der Auftragungsbereich (die Dichte) des Gleitmittels
an dem äußeren Umfang 41 im
Wesentlichen identisch mit oder kleiner als diejenige der leicht
abziehbaren Schicht 5, mit Ausnahme für den äußeren Umfang, wobei deshalb
die Haftung in dem äußeren Umfang 41 im
Wesentlichen identisch oder größer als
diejenige der leicht abziehbaren Schicht 5 mit Ausnahme
am äußeren Umfang
ist.
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Gemäß einem
von den gegenwärtigen
Erfindern durchgeführten
Experiment wurde, als die Siebweite des Siebmusters in der leicht
abziehbaren Schicht auf etwa 0,3 mm eingestellt wurde, die Abziehfestigkeit
von etwa 40 bis etwa 50 g/15 mm Breite auf etwa 25 bis etwa 30 g/15
mm Breite gesenkt, indem dieses auf das Deckelelement mit einer
Temperatur von etwa 160 bis 190° Celsius
aufgebracht wurde und dann die Oberflächenlage leicht abgezogen werden
konnte. Als aber die Siebweite des Siebmusters in der leicht abziehbaren Schicht
auf etwa 0,5 mm eingestellt wurde, betrug die Abziehstärke von
etwa 50 bis etwa 70 g/15 mm Breite und blieb diese nach der Wärmeauftragung
unverändert,
und es konnte kein Nachteil, einschließlich der Anhebung der Oberflächenlage
gesehen werden.
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Im
Hinblick auf das Deckelelement 10 gemäß jeder der vorher beschriebenen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird vorgezogen, ein Wachs in das Gleitmittel
einzubauen, um die leicht abziehbare Schicht 5 in dem leicht
abziehbaren Bereich A in einer Menge von etwa 5 Gew.-% und etwa
95 Gew.-% auszubilden. Die Gleitmittel, die zum Abziehen der Oberflächenlage
von der laminierten Lage verwendet werden, umfassen typischer Weise
Nitrozelluloseharz, Urethanharz oder Polyamidharz oder ein Ablöselack,
welcher Kombinationsharze davon als Hauptinhaltsstoff enthält. Solche
Gleitmittel würden
aber schwerlich adäquate Lösbarkeiten
aufrechterhalten und beide Lagen glatt voneinander trennen. So werden,
wenn diese Ablöselacke
und Wachse gemischt sind und Wachsinhaltsstoffe in das Gleitmittel
auf von etwa 50 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-% des Gleitmittels eingestellt
sind, die Wachskomponenten durch Eingießen von heißem Wasser in den Behälter, um
darin Lebensmittel zu kochen, zum Zerlaufen gebracht, wobei dann
die Abziehfestigkeit zwischen der Verbundlage 1 und der
Oberflächenlage 11 verringert
wird, wodurch ihre Lösbarkeiten
verbessert werden können.
Geeignete Wachse mit solchen Eigenschaften können Polyethylenwachs, Polyesterwachs,
aliphatisches Amidwachs und eine Kombination davon aufweisen. Wenn
ein das Gleitmittel enthaltendes Wachs verwendet wird, kann eine
Auftragungsform des Gleitmittels in der leicht abziehbaren Schicht 5 auch
eine solche beinhalten, dieses in Form eines Musters aufzutragen,
wie dies in den
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4 bis 6 gezeigt
ist, und zwar neben einer Form, das Gleitmittel auf der Gesamtheit
der leicht abziehbaren Schicht 5 vollständig aufzutragen. Selbst in
solchen Fällen
können
die vorerwähnten
Wachsinhalte auch anwendbar sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 7A und
B, kann in Serien des vorher beschriebenen Deckelelements 10,
von denen jedes als das Deckelelement 10 mit der Schichtstruktur
aus der Verbundlage 1, die leicht abziehbare Schicht 5,
die Lackschicht 16 und die Oberflächenlage 11 hergestellt
ist, wobei die Lackschicht (Fülllackschicht) 16 auf
der Rückseite
der Oberflächenlage 11 in
dem leicht abziehbaren Bereich A aufgebracht wird.
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Durch
das Aufbringen der Lackschicht 16 auf der Rückseite
der Oberflächenlage 11 kann
die Oberflächenlage 11 leicht
abgezogen werden, ohne von der Verbundlage 1 abgerissen
zu werden. Dies bedeutet, dass die aufgebrachte Lackschicht 16 das
Problem zwischen dem Gleitmittel und der Oberflächenlage löst, das zum Beispiel in geringeren
Ablösbarkeiten
aufgrund einer zeitabhängigen
Absorption des Gleitmittels in die Oberflächenlage besteht.
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Der
Ausdruck "adäquate Ablösbarkeit", der für die leicht
abziehbare Schicht 5 verwendet wird, in welcher die Lackschicht
aufgebracht ist, ist auf einer Haftung von etwa 10 bis 120 g/15
mm gemäß dem Abziehbarkeitstest
gerichtet. Falls die Haftung geringer ist als etwa 10 g/15 mm kann
ein spontanes Abziehen herbeigeführt
werden, zum Beispiel aufgrund einer Zwischenlagenablösung in
der leicht abziehbaren Schicht 5, während dann, wenn die Haftung
größer als
etwa 20 g/15 mm beträgt,
eine solche Haftung zu stark wäre.
Bevorzugte Lackschichten, die aufgetragen werden sollen, um die
Haftung einzustellen, können
ein Lackgemisch enthalten, das Zelluloseharz, Urethanharz, Aminoalkydharz,
Polyamidharz oder dgl. enthält.
Wenn die Lackschicht verwendet wird, enthält vorzugsweise das Gleitmittel,
das die leicht abziehbare Schicht 5 bildet, welche mit
der Lackschicht 16 in Berührung kommen soll, Wachs in
der Menge von etwa 20 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-%.
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Dann
wird die mit einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die rückseitige Ansicht des Deckelelements 10,
wie sie in 8 gezeigt ist, eine Kerbe 15 weiter
in Richtung des zweiten Stützes 9 in
der Umfangskante des Deckelelements 10 eingebracht. In
diesem Fall schneidet die Kerbe 15 vertikal abschnittsweise
und dringt in das Deckelelement 10 ein und erstreckt sich
um mehrere Millimeter von dem Umfangs rand desselben. Dann ist die
Kerbe 15 vorzugsweise so positioniert, dass sie den zweiten
Schlitz 9 überlappt
oder ein wenig in den nicht abziehbaren Bereich B eintritt.
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Das
in 8 gezeigte Deckelelement 10 hat eine
Zunge 12 aus der geschichteten Struktur, die aus der Oberflächenlage
und der Verbundlage hergestellt ist, wobei dann ein Ende des die
Zunge-Abziehschlitzes 14 am Basisende der Zunge 12 positioniert
ist und die Verbundlage durch ein vertikales abschnittsweises Schneiden
in den zweiten Schlitz 9 eindringt. Ein solcher Schlitz 14 wurde
präpariert,
indem Formklingen auf der Rückseite
der Verbundlage 1 eingebracht wurden (der Seite, an welcher
die Oberflächenlage 11 nicht
laminiert ist). Die Kerbe 15 erstreckt sich dann auf dem
zweiten Schlitz 9 von dem äußeren Umfang zu dem Ausgangspunkt
des Schlitzes 14. Durch eine solche Positionierung der
Kerbe 15 derart, dass, wenn die Oberflächenlage 11 durch
Hochziehen der Zunge 12 abgezogen wird, wird die Oberflächenlage 11 glatt
von der Verbundlage 1 aufgrund der Kerbe 15, der
Schlitze 14 und 9 gelöst. Falls die Kerbe 15 gleichzeitig
mit der Formklinge für
den Schlitz 14 oder 9 hergestellt wird, kann eine
Fehlausrichtung zwischen diesen verhindert werden.
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Der
zweite Schlitz 9 kann die Schlitzzone 50 sein,
wie in 9 dargestellt ist. In diesem Falle, mit Bezug
auf 9B, sind die Schlitze 5a in
Reihen als diskontinuierliche Schlitzpaare angeordnet, welche wechselweise
nach außen
gerichtet sind und eine Schrägstellung
von etwa 20° Grad
zur Abziehrichtung (Zugrichtung) haben. Die Schlitze 5a können die
Schlitzzone 50 sein, indem sie als zwei oder mehrere Reihen
auf der Oberfläche
der Oberflächenlage 11 mit
den Formklingen angeordnet werden. Wenn dann die Schlitze 5a als diskontinuierliche
Schlitzpaare ausgebildet sind, welche wechselweise nach außen gerichtet
sind und symmetrisch angeordnet sind, können die Schlitze in leichter
Weise gebrochen werden und können
Bruchstücke
der Basisschicht an den gebrochenen Stellen auch verhindert werden.
Obwohl die Schlitze 5a in zwei oder mehr Reihen in Sicht
des idealen Abziehens angeordnet sein können, wird vorgezogen, sie
in drei bis fünf
Reihen anzuordnen. In diesem Fall wird vorzugsweise die Schlitzzone 5 auf
der Grenzlinie (zweiter Schlitz 9) zwischen dem leicht
abziehbaren Bereich A und dem nicht leicht abziehbaren B ausgebildet.
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Im
Hinblick auf jedes der vorerwähnten
vorliegenden Deckelelemente können,
wie später
ausgeführt wird,
laminierte Produkte mit einer Schichtstruktur (bestehend aus der
Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11) hergestellt
werden, in dem die Polyethylen-Harzschicht 4 zwischen
der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 streulaminiert
wird. Wenn alle Schlitze und die Kerbe mit oder ohne ein vorheriges
Schneiden der lami nierten Produkte in eine blätterartige Form bereit gestellt
würden,
dann würde
das Deckelelement 10 durch ein Stanzverfahren mit oder
ohne ein feines vorheriges Ausschneiden derselben hergestellt.
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Jeder
der Schlitze und die Kerbe werden gleichzeitig während des Schneideschrittes
oder des Ziehverfahrens gebildet. Jeder Schlitz kann jeweils in
dem separaten Verfahren ausgebildet werden.
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Zum
Beispiel kann der zweite Schlitz 9 oder die Schlitzzone 50 auf
der Oberflächenlage 11 vor
der Laminierung hergestellt werden. Ebenso können die Schlitze 7 und 14 auch
vor der Laminierung hergestellt werden.
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Komponenten
in dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung werden wie folgt
beschrieben.
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Mit
Bezug auf 1A ist die Verbundlage 1 ein
Flächengebilde,
in welchem die Metallfolienschicht 3 und die Polyäthylen-Harzschicht 4 in
dieser Reihenfolge auf der thermoplastischen Harzschicht 2 auflaminiert sind.
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Die
thermoplastische Harzschicht 2 besteht aus einem Harz,
welches als ein Dichtungsmittel wirkt und typischerweise durch eine
Extruversionslamination hergestellt wird, insbesondere wird ein
Harz mit besserer thermischer Haftung an der Behälter-Umfangskante vorgezogen.
Zum Beispiel können
verschiedene Arten von Polyäthylenharz
verwendet werden.
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Dann
wird als Metallfolienschicht 3 im Allgemeinen eine Aluminiumfolie
verwendet, und zwar im Hinblick auf Aspekte, einschließlich einer ökonomischen
Nutzung, aber nicht beschränkt
darauf, kann jede beliebige Folie verwendet werden, solange die
Lebensmittel-Lagerbeständigkeit
durch ein Verbessern der Isoliereigenschaften des Behälters gegenüber Licht
und Gasen verbessert wird.
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Ferner
wird die Polyäthylen-Harzschicht 4 typischerweise
durch eine Streulamination unter Verwendung der Metallfolienschicht 3 und
der Oberflächenlage 11 hergestellt.
Diese Polyäthylenharze
können
zum Beispiel eine Polyäthylenharz
geringer Dichte, ein Polyäthylenharz
mittlerer Dichte, einen Polypropylenharz und ein Äthylen-Propylen-Copolymer umfassen.
Insbesondere ist unter Berücksichtigung
der Herstellungsbedingungen für
das Deckelelement jedes Harz, welches durch eine Heißschmelzextrusion laminiert
werden kann, einschließlich
Polyäthylen,
Ionomer und Polypropylen, vorgezogen. Dann können diese Harze in Form eines
Films verwendet werden.
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Als
Oberflächenlage 11 wird üblicherweise
Papier verwendet, da eine adäquate
Bedruckbarkeit an dieser Oberfläche
notwendig ist. Zum Beispiel können
auch alternativ zu ein- oder
zweiseitig beschichtetem Papier andere beschichtete Papiere mit
einer äquivalenten
Dicke und auch qualitativ hochwertige Papiere entsprechend verwendet
werden. Falls es für
eine Oberflächenlage
des Deckels zum Bedrucken derselben Oberfläche nützlich ist, sind auch Verbundpapiere
anwendbar. Dann können
auch beschichtete Papiere, bei welchen ein Kunstharzfilm auf solche
Papiere laminiert ist, oder zusammengesetzte Papierlagen und ein
Kunstharzfilm auch venewndet werden, um ein Reißen der Papiere an einer anderen
Stelle als dort, wo zum Zeitpunkt des Abziehens Spannung angelegt
wird, zu vermeiden.
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Als
Gleitmittel zum Bilden der leicht abziehbaren Schicht 5 kann
diese ein Zelluloseharz, Polyamidharz, Polyesterharz und eine Kombination
davon aufweisen, muss aber nicht darauf beschränkt sein. Gemäß der bevorzugten
Ausführung
von der vorliegenden Erfindung können
neben diesen Harzen Wachse in das Gleitmittel eingebaut sein.
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Als
ein solches Wachs kann jedes Wachs verwendet werden, sofern dieses
die Kompatibilität
zu den vorerwähnten
Harzen hat und kann zum Beispiel, Polyäthylenwachs, Polyesterwachs,
aliphatisches Amidwachs und eine Kombination davon umfassen. Vorzugsweise
beträgt
die Menge dieser Wachse, wie dies oben ausgeführt wurde, von etwa 5 Gew.-%
bis etwa 95 Gew.-% des Gleitmittels. Das Auftragungsverfahren des
Gleitmittels, um dieses auf die Oberflächenlage oder die Verbundlage
zu drucken, kann Verfahren wie Tiefdrucken, Offset-Drucken und ein
Hochdruckverfahren umfassen.
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Wenn
die Fülllackschicht
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet wird, wird vorgezogen, eine
Wachsmenge so einzustellen, dass sie etwa 20 Gew.-% bis etwa 85
Gew.-% beträgt. Dies
ist deshalb der Fall, weil dann, wenn die Wachsmenge weniger als
etwa 20 Gew.-% des Gleitmittels beträgt, ein nachteiliges Phänomen wie
ein Abziehen aufgrund einer übermäßigen Anhaftung
der Oberflächenlage
an der Lackschicht und der leicht abziehbaren Schicht auftritt.
Andererseits kann, wenn die Wachsmenge größer ist als etwa 85 Gew.-%
des Gleitmittels, ein Abziehen zwischen den Schichten in der leicht
abziehbaren Schicht 17 beobachtet werden. Im Hinblick auf
die Beibehaltung adäquater
Abziehfähigkeiten
wird dem gemäß vorgezogen,
wie dies oben ausgeführt
wurde, eine Wachsmenge von 20 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-% des Gleitmittels
einzustellen.
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Ein
allgemeines Anwendungsverfahren eines Behälters, der das Deckelelement
der vorliegenden Erfindung verwendet, wird dann wie folgt beschrieben.
Als erstes wird die Zunge 13 hochgezogen und wird ein Teil
des Deckelelements 10 von der Behälter-Umfangskante abgezogen.
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Nachdem
heißes
Wasser in den Behälter
eingegossen wurde, wird die Zunge 13 wieder über die
Umfangskante 21 gebogen, um den Behälter wieder mit dem Deckelelement 10 zu
verschließen.
Danach wird dieser für
mehrere Minuten belassen, um schnell kochbare Lebensmittel in dem
Behälter
zu kochen.
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Dann
wird, wie in 10 gezeigt, die Oberflächenlage 11 von
der Verbundlage 1 durch Hochziehen der Zunge 12 abgezogen
und werden die Öffnungen 8 gleichzeitig
in der Verbundlage 1 durch Aufreißen des Schlitzes 7 gebildet.
Danach wird unnötiges
heißes
Wasser aus den Öffnungen 8 durch
Schrägstellen
des Behälters 20 (siehe 11)
entleert. Das Deckelelement 10 wird von der Umfangskante 21 abgezogen,
indem die Zunge 13 hochgezogen wird, und die gekochten
Lebensmittel in dem Behälter
werden gegessen.
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Beispiel
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Das
folgende Experiment wurde durchgeführt, um Auswirkungen, die durch
den Einbau von Wachs in das Gleitmittel geboten werden, zu bewerten.
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Ein
einfach beschichtetes Papier (127,9 g/m2)
wurde als Oberflächenlage
erhalten und dessen beschichtete Oberfläche wurde als äußere Oberfläche verwendet.
Das Gleitmittel wurde präpariert,
indem 50 Gewichtsteile von Nitrozellulose mit 50 Gewichtsteilen
Polyäthylenwachs
gemischt wurden. Dieses Gleitmittel wurde auf den leicht abziehbaren
Bereich A auf der Rückseite
der Oberflächenlage
in Form eines Punktmusters mit einem Durchmesser von 3 mm aufgetragen
und getrocknet.
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Dann
wurde der Polyäthylenfilm
(Dichtungsmittel) mit geringer Dichte auf einer Seite einer Aluminiumfolie
auflaminiert. Das geschmolzene Polyäthylenharz mit geringer Dichte
wurde zwischen der äußeren Seite der
Aluminiumfolie und einer Seite der Oberflächenlage extrudiert, um dazwischen
die leicht abziehbare Schicht zu bilden, dann wurden sie streulaminiert
und die laminierten Produkte mit der geschichteten Struktur wurden
herge stellt. Drei Öffnungen
wurden dann in dem leicht abziehbaren Bereich der Verbundlage ausgebildet.
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Gleichzeitig
wurden perforierte Schlitze auf der Grenzlinie zwischen dem leicht
abziehbaren Bereich und dem nicht abziehbaren Bereich in der Oberflächenlage
eingebracht und wurde das Deckelelement (Beispielprodukte) gemäß vorliegendem
Beispiel hergestellt, in dem die laminierten Produkte zu der Deckelform gestanzt
wurden.
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Kontrollprodukte
wurden gemäß dem obigen
Schema hergestellt, mit Ausnahme dessen, dass die leicht abziehbare
Schicht gebildet wurde, indem ein Nitrozellulose enthaltender Lack
als Hauptinhaltsstoff aufgetragen wurde.
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Die
Dichtungsoberfläche
im Deckelelement wird auf die Behälter- Umfangskante mittels
Wärme dicht aufgebracht,
indem die Beispielprodukte und die Kontrollprodukte jeweils einer
Heißverschließungstemperatur von
130°C und
einem Heißverschließungsdruck
von 1 kg/cm2 ausgesetzt wurden. Heißes Wasser
mit einer vorbestimmten Temperatur von 20 bis 85°C wurde in diese Behälter gegossen.
Die Abziehfestigkeit (g/15 mm), die zwischen der Verbundlage und
der Oberflächenlage
bei der speziellen Heißwassertemperatur
bewertet wurde, ist in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst.
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Wie
in Tabelle 1 gezeigt ist, wurde, obwohl die Abziehfestigkeit in
den Beispielprodukten durch das Heißwasser von 70 bis 85°C gesenkt
wurde, eine relativ stärkere
Haftung um 20°C
beibehalten, was im Wesentlichen die Raumtemperatur ist. Falls eine
obere Grenze der abziehbaren Schicht in den Beispielprodukten zum
Beispiel auf 60 bis 70 g/15 mm eingestellt wird, kann die Oberflächenlage
leicht zum Zeitpunkt des Verzehrs durch die von dem Heißwasser
erzeugte Hitze abgezogen werden. Im Gegensatz dazu wurde die Abziehfestigkeit
in den Kontrollprodukten durch eine Temperatur des ausgegossenen
Wassers nicht verändert, es
gibt nämlich
keine ideale Temperaturabhängigkeit
der Abziehfestigkeit (Haftung) in den Kontrollprodukten.
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Gewerbliche
Anwendbarkeit
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Gemäß dem Deckelelement
der vorliegenden Erfindung kann ein Behälter durch Anhaften des Deckelelements
an der Umfangskante hermetisch verschlossen werden. Öffnungen
zum Entleeren des heißen
Wassers werden dann durch Abziehen der Oberflächenlage in dem leicht abziehbaren
Bereich von dem Deckelelement in dem hermetisch verschlossenen Behälter ausgebildet.
Da das zum Kochen der Lebensmittel in dem Behälter verwendete heiße Wasser
aus diesen Öffnungen
ausgegossen wird, ist das Deckelelement der vorliegenden Erfindung
nützlich
für schnell
kochbare Lebensmittel, wie solche, die durch Aufgießen von
heißem Wasser
und Entfernen desselben gekocht werden, insbesondere für schnell
kochbares Chow Mein, für
Spaghetti oder dgl..
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In
solchen Deckelelementen wird die Oberflächenlage an der Verbundlage
an einem Bereich angehaftet, der kleiner ist als der Schnittbereich
für die Öffnungen.
Durch ein solches Ausbilden des Schnittbereichs für die Öffnungen
können
keine Bruchstücke
in den Behälter
eindringen, wobei dann die Ausrichtung des Schnittbereichs mit dem
Kontaktbereich leicht wird und die Produktionseffizienz gesteigert
werden kann. Eine vorzuziehende Größenordnung liegt in dem Bereich
von etwa 1/9 bzw. 4/9 des Schnittbereichs, um Öffnungen zu bilden, während der
Innendurchmesser des Kontaktbereichs für die kreisförmigen Öffnungen
vorzugsweise im Bereich von etwa r/3 bis etwa 2r/3 liegt, wenn der
Innendurchmesser des Schnittbereichs für die Öfnungen als R bezeichnet wird.
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Gemäß dem Deckelelement
der vorliegenden Erfindung kann, wenn das Gleitmittel in Form eines Musters
aufgetragen wird und die leicht abziehbare Schicht in dem leicht
abziehbaren Bereich ausgebildet ist, ein unvorhersagbares unregelmäßiges Abziehen
zwischen der Verbundlage und der Oberflächenlage aufgrund eines Druckes
oder Einflusses durch die Formklingen beim vertikalen abschnittsweisen
Eindringen des kreisförmigen
Schlitzes in die Verbundlage vermieden werden, wobei dadurch Qualitäten des
Deckelelements leicht beibehalten werden können. Dann würde durch
Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters, falls ein Bereich
für die Öffnungen
in dem leicht abziehbaren Bereich ohne den nicht mit Gleitmittel
versehenen Bereich ausgebildet ist, die Verbundlage bei den Öffnungen
nicht in den Behälter
eindringen. Der Bereich, der mit dem Gleitmittel versehen werden
soll, ist auch einstellbar, deshalb kann eine Haftung zwischen der
Oberflächenlage
und der Verbundlage auch leicht eingestellt werden, und es ist eine
geringere Menge Gleitmittel notwendig.
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Wenn
die leicht abziehbare Schicht entlang des Schlitzes, welcher den
leicht abziehbaren Bereich und den nicht abziehbaren Bereich im
Deckelelement der vorliegenden Erfindung trennt, durch Auftragen
des Gleitmittels in voller Form gebildet wird, wird die Abziehstärke der
Oberflächenlage
zur Verbundlage 1 geringer an dem Schlitz, wobei die Oberflächenlage
deshalb leicht an dem Schlitz abgezogen werden kann. Durch Verwenden
der breiteren abziehbaren Schicht als eine Markierung, kann die
Ausrichtung an relativen Positionen beim Laminieren der Oberflächenlage
auf die Verbundlage leicht ausgeführt werden und würde ein
Produktionsverlust beim Deckelelement verringert werden.
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Wenn
die leicht abziehbare Schicht durch Auftragen des Gleitmittels in
voller Form angrenzend an die Zunge gebildet wird, die mit der Oberflächenlage
einstückig
ausgebildet ist, wird die notwendige Stärke, um die Oberflächenlage
abzuziehen, verringert und kann die Oberflächenlage leicht abgezogen werden.
Zudem kann, wenn eine leicht abziehbare Schicht um den Umfangsrand
herum, mit Ausnahme angrenzend an der Zunge, durch Auftragen des
Gleitmittels in Form eines Musters ausgebildet wird, ein Anheben
der Oberflächenlage
beim Heißverschließen des
Deckelelements auf den Behälter
entspannt werden.
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Dann
wird durch Einbau von Wachs in das Gleitmittel das Wachs weich gemacht
und durch die von dem in den Behälter
gegossenen heißen
Wasser erzeugte Hitze verflüssigt,
wobei dann die Abziehfestigkeit zwischen der Oberflächenlage
und der Verbundlage verringert wird und die Oberflächenlage
leicht abgezogen werden kann. Dadurch kann die Breite der leicht
abziehbaren Schicht breiter werden und sie kann dazu beitragen,
die Produktivitäten
des Deckelelements zu verbessern.
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Ferner
wird durch Einfügen
der Lackschicht (Fülllackschicht)
zwischen der Oberflächenlage
und der leicht abziehbaren Schicht eine Absorption des Gleitmittels
in die Oberflächenlage
verhindert, wobei die Oberflächenlage
dann ohne ein Abziehen an der Zwischenlage abgezogen werden kann.
Dadurch können Öffnungen
vom identischen Innen durchmesser ausgebildet werden, wobei die Oberflächenlage
dann abgezogen werden kann, ohne irgendein Bruchstück (Papierfragment)
der Flächenlage
zu erzeugen.
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Gemäß dem Deckelelement
der vorliegenden Erfindung kann, da die Kerbe in dem äußeren Umfang des
Deckelelements geschnitten ist, die Oberflächenlage in dem leicht abziehbaren
Bereich hintereinander und glatt von der Verbundlage abgezogen werden,
in dem sie als ein Auslöser
für das
Abziehen der Oberflächenlage
verwendet wird.
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Falls
das Deckelelement insbesondere eine Schlitzzone verwendet, in welcher
ein paar diskontinuierlicher Schlitze wechselweise schräg nach außen zeigen,
kann die Oberflächenlage
sehr leicht abgezogen werden.