DE69927187T2 - Deckelelement für lebensmittelbehälter - Google Patents

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Takashi Osaka-shi TAKAGI
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein verbessertes Deckelelement für einen Lebensmittelbehälter, insbesondere auf ein Deckelelement mit einer Laminatstruktur, die als Behälter für schnell kochbare Lebensmittel verwendet wird.
  • Üblicherweise werden schnell kochbare Lebensmittel, wie Chow Mein, Spaghetti, geputzter Reis und Sekihan (gedämpfter Reis mit roten Bohnen) oder dergleichen als eine Art schnell kochbarer Lebensmittel vertrieben, die gekocht werden, indem sie in heißes Wasser geschüttet werden, darin für eine vorbestimmte Zeit belassen werden und aus dem heißen Wasser entnommen werden.
  • Als die Behälter für schnell kochbare Lebensmittel, wie in 12(A) der beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, hat der gegenwärtige Anmelder ein flächenförmiges Deckelelement 100 vorgeschlagen, dass die Schichtstruktur aufweist, in welcher die Oberflächenlage 111 auf die Verbundlage 101 laminiert ist. Mit Bezug auf 12(B) ist dieses Deckelelement 100 ein kreisförmiges Deckelelement. Wenn es horizontal betrachtet wird, dann ist die Oberfläche desselben in den leicht abziehbaren Bereich A und den nicht abziehbaren Bereich B mit der vorerwähnten Schichtstruktur unterteilt. Ferner ist der leicht abziehbare Bereich A mit der leicht abziehbaren Schicht 105, die durch Auftragen eines Gleitmittels (Leichtablöser; z.B. Löselack) zwischen der Oberflächenlage 111 und der Verbundlage 101 gebildet wird, versehen.
  • Kreisförmige Schlitze 107 mit einem Innendurchmesser R für Öffnungen sind vertikal abschnittsweise in den leicht abziehbaren Bereich A in der Verbundlage 101 geschnitten, und ein Bindungsbereich 106 (dort, wo die leicht abziehbare Schicht 105 nicht ausgebildet ist) mit dem Innendurchmesser r ist an der Rückseite der Oberflächenlage 111 ausgebildet, der mit dem durch den Schlitz 107 auf der Verbundlage 101 ausgebildeten Schnittbereich in Berührung kommt. Da die Verbundlage 101 an der Oberflächenlage 111 über den Kontaktbereich 106 angehaftet ist, wird, wenn die Oberflächenlage 111 von der Verbundlage 101 abgezogen wird, der Schlitz 107 gleichzeitig gebrochen, wodurch Öffnungen in der Verbundlage 101 ausgebildet werden. Dann wird, wie in 13 dargestellt, ein Behälter für die schnell kochbaren Lebensmittel hergestellt, indem das Deckelelement 100 auf der Umfangskante 121 des Behälters 120 für die schnell zu kochenden Lebensmittel angehaftet wird (z.B. durch Wärmedichtung) und der Behälter hermetisch verschlossen wird.
  • Der hermetisch verschlossene Behälter 120 wird zum Beispiel durch Hochziehen der Zunge 113 geöffnet, die mit der Verbundlage 101 am äußeren Umfang des nicht abziehbaren Bereichs B einstückig verbunden ist, und durch Abziehen eines Teils des Deckelelements von der Umfangskante 121. Dann wird, nachdem das heiße Wasser in dem Behälter 120 gegossen worden ist, die Zunge 113 wieder über die Umfangskante 121 gebogen, um den Behälter 120 wieder dicht zu verschließen. Danach wird dieser für mehrere Minuten so belassen, um die schnell kochbaren Lebensmittel (nicht gezeigt) im Behälter zu kochen.
  • Dann werden Öffnungen in der Verbundlage 101 ausgebildet, indem die am äußeren Umfang des Deckelelements 100 einstückig aus der Oberflächenlage 111 hergestellte Zunge 112 nach oben gezogen wird und der leicht abziehbare Bereich A in der Oberflächenlage 111 von der Verbundlage 101 abgezogen wird. Danach wird überflüssiges heißes Wasser im Behälter 120 aus solchen Öffnungen ausgegossen.
  • Es sind Schlitze 107 mit einem Innendurchmesser R so eingebracht, dass sie den gesamten Kontaktbereich 106 mit dem Innendurchmesser r und einen Teil der leicht abziehbaren Schicht 105 umschließen. Aufgrund aber des Abziehens der leicht abziehbaren Schicht 105, wird die Oberflächenlage 111 entlang der Außenlinie des Kontaktbereichs 106 in unberechenbarer Weise abgezogen, wenn diese durch die Formklingen einen Druck oder Stoß erhalten.
  • Da solche Durchmesser R und r typischerweise nahe bei einander liegende Werte sind, ist eine genaue Ausrichtung notwendig, um die Position zwischen dem durch den Schlitz 107 hergestellten Schnittbereich und der leicht abziehbaren Schicht 105 zueinander auszurichten. In der Praxis sind in solchen Fällen erhebliche fachmännische Techniken notwendig, um das Gleitmittel genau aufzutragen und die Schichten präzise auszurichten, damit ein Produktionsverlust beim Deckelelement vermieden werden kann.
  • Wenn zudem die Oberflächenlage 111 in dem leicht abziehbaren Bereich A von der Verbundlage 101 abgezogen wird und die Oberflächenlage 111 nicht genau entlang dem vorher geformten Schlitz 109 abgezogen wird, wird die Oberflächenlage eingerissen und wird die sich daraus ergebende Form des Deckelelements 100 ungünstig.
  • Eine solche Situation kann auftreten, wenn die Abziehfestigeit zwischen der Oberflächenlage 111 in dem leicht abziehbaren Bereich A und der Verbundlage 101 groß ist oder wenn die wechselseitige Position zwischen diesen nicht gut ausgerichtet ist.
  • Herkömmlicher Weise verwendete Gleitmittel umfassen ein thermoplastisches Harz, wie Urethanharz, Polyamidharz oder dgl., Nitrozelluloseharz, oder das Gleitmittel (der Ablöselack) kann eine Kombination dieser Harze als einen Hauptinhaltsstoff enthalten. Es muss aber bei der Produktion des Deckelelements 100, in Abhängigkeit von diesen Gleitmitteln, die Breite des Gleitmittels auf den schmaleren Bereich von 20 bis 40 g/15 mm im Hinblick auf die Abziehfähigkeit (Abziehfestigeit) der Oberflächenlage 111 beschränkt werden. Als Ergebnis dessen wäre eine kontinuierliche Produktion des Deckelelements schwer zu erreichen und zudem wäre die Abziehfähigkeit der Oberflächenlage 111 gering und die könnte die Oberflächenlage 111 beim Abziehen derselben nicht glatt abgezogen werden.
  • Ein herkömmliches Deckelelement, wie dies in 12 dargestellt ist, kann deshalb auf der Oberflächenlage 111 in dem leicht abziehbaren Bereich A möglicherweise nicht genügend Abziehfähigkeit besitzen, insbesondere könnte ein nachteiliges Einreißen in der Papier-Oberflächenlage 111 nicht vermieden werden.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, solche Pflichten beim Auftragen der vorerwähnten Gleitmittel sowie unnötige Arbeit beim Ausrichten der wechselseitigen Position zwischen der Verbundlage 101 und der Oberflächenlage 111 zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Qualität des Deckelelements zu verbessern, indem ein unberechenbares Abziehen der Oberflächenlage 111 entlang der Außenlinie des Kontaktbereichs 106 durch die leicht abziehbare Schicht 105 vermieden wird.
  • Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, das Deckelelement so zu realisieren, dass die Oberflächenlage glatt von der Verbundlage abgezogen werden kann und die Öffnung leicht freigelegt/gebildet werden kann, ohne die Papier-Oberflächenlage 111 zu zerreißen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Deckelelement für einen Lebensmittelbehälter vorgesehen, das eine Schichtstruktur aufweist, in welcher eine Oberflächenlage auf einer Verbundlage angeordnet ist, wobei das Deckelelement umfasst:
    einen leicht abziehbaren Bereich mit zusätzlich einer leicht abziehbaren Schicht, hergestellt durch Auftragen eines Gleitmittels zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage, eine Öffnungsfläche, die in dem leicht abziehbaren Bereich positioniert ist und darin Öffnungen ausbildet, und einen nicht abziehbaren Bereich, der angrenzend an den leicht abziehbaren Bereich angeordnet ist,
    eine Zunge auf der Oberflächenlage, die sich von dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs erstreckt, und
    einen ersten Schlitz, welcher die Verbundlage vertikal abschnittsweise schneidet und die Öffnung in der Öffnungsfläche bildet,
    wobei die Oberflächenlage an der Verbundlage im Bereich der gleitmittelfreien Öffnungsfläche über eine Fläche angehaftet ist, welche kleiner ist als die Schnittfläche, mit der die in der Verbundlage hergestellten Öffnungen durch den ersten Schlitz gebildet werden,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Deckelelement einen zweiten Schlitz aufweist, welcher diskontinuierlich ist und die Oberflächenlage vertikal abschnittsweise schneidet und entlang der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich und dem nicht abziehbaren Bereich positioniert ist, wobei die Zunge angrenzend an den zweiten Schlitz positioniert ist und die leicht abziehbare Schicht (5) durch Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters gebildet ist.
  • Mit Bezug auf 1 umfasst ein Deckelelement für einen Lebensmittelbehälter (nachfolgend einfach als "Deckelelement" bezeichnet) gemäß der vorliegenden Erfindung:
    einen leicht abziehbaren Bereich A mit zusätzlich einer leicht abziehbaren Schicht 5, die durch Auftragen eines Gleitmittels zwischen der Oberflächenlage 11 und der Verbundlage 1 gebildet wird, einen Öffnungsbereich C, der innerhalb des leicht abziehbaren Bereichs A angeordnet ist und darin Öffnungen ausbildet, und einen nicht abziehbaren Bereich B, der angrenzend an den leicht abziehbaren Bereich A angeordnet ist, und
    einen ersten Schlitz 7, welcher die Verbundlage 1 vertikal abschnittsweise schneidet und die Öffnungen in dem Öffnungsbereich C bildet, und einen zweiten Schlitz 9 (um die Oberflächenlage in dem leicht abziehbaren Bereich A abzuziehen), welcher die Oberflächenlage 111 vertikal abschnittsweise schneidet und entlang der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren Bereich B angeordnet ist.
  • Der leicht abziehbare Bereich A ist ein Bereich, in welchem die Oberflächenlage 11 leicht mit dem Gleitmittel von der Verbundlage 1 abgezogen werden kann. Dann ist der Öffnungsbereich C ein Bereich innerhalb des leicht abziehbaren Bereichs A und bildet Öffnungen, indem dieser die Oberflächenlage 11 zusammen mit einem Teil der Verbundlage, welche daran anhaftet und die Öffnungen füllt, von der Verbundlage abzieht. Im Hinblick auf den nicht abziehbaren Bereich B ist dieser, da es dort kein Gleitmittel zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 gibt, ein Bereich, in welchem die Oberflächenlage 11 von der Verbundlage 1 nicht leicht abgezogen werden kann.
  • Gemäß dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung kann die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A leicht und sicher entlang des zweiten Schlitzes 9 abgezogen werden und können die Öffnungen in dem Öffnungsbereich C entlang des ersten Schlitzes 7 leicht gebildet werden, indem die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die leicht abziehbare Schicht 5 in dem leicht abziehbaren Bereich A durch Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters gebildet. Solche Muster können Punktmuster, Siebmuster, Karomuster, Difusionsmuster und Kombinationsmuster davon umfassen, und es können diese alle in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • Von diesen durch das Gleitmittel gebildeten Mustern werden für die vorliegende Erfindung eine Ausführungsform des Punktmusters, das durch Auftragen des Gleitmittels kreisförmig und regelmäßig, wie in 4A gezeigt, gebildet wird, und des Siebmusters, das durch Auftragen des Gleitmittels unter Freilassung von regelmäßigen kreisförmigen Leerstellen, wie in 4B gezeigt, vorgezogen. Wenn das Muster gemäß einer solcher Ausführungsformen gebildet wird, wird vorgezogen, mit dem Gleitmittel von etwa 60% bis etwa 90% des leicht abziehbaren Bereichs zu belegen.
  • Durch Verwenden eines Verfahrens zum Auftragen des Gleitmittels in Form von solchen Mustern, ist es nicht länger notwendig, in dem Öffnungsbereich C einen Kontaktbereich für die Öffnungen innerhalb nur des ersten Schlitzes 7 zu präparieren. Dann kann durch Auftragen des Gleitmittels in Form solcher Muster, wenn der kreisförmige Schlitz 7 vertikal abschnittsweise in die Verbundlage 1 eintritt, ein unberechenbares, unregelmäßiges Abziehen (einschließlich einer Fehlausrichtung) aufgrund des Drucks oder des Einflusses durch die Formklingen (Stanzklingen) zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 vermieden werden.
  • Ferner wird gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf 5 das Gleitmittels in voller Weise in einer leicht abziehbaren Schicht 30 entlang des Schlitzes 9 aufgetragen, der entlang der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren Bereich B ausgebildet ist. Dadurch wird die Ab ziehfestigkeit der Oberflächenlage 11 an der Verbundlage 1 an dem zweiten Schlitz 9 verringert, wobei deshalb die Oberflächenlage 11 leichter in dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen werden kann. Dann kann, wie auch in 5 dargestellt, da die leicht abziehbare Schicht 30 eine gewisse Breite haben kann, eine wechselseitige Position zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 leicht während ihres Laminierungsschritt unter Verwendung der breiteren, leicht abziehbaren Schicht als Markierung, bestimmt werden.
  • Gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 6, wird eine Zunge 12 zum Abziehen der Oberflächenlage 11 für die Öffnungen am Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs A im Deckelelement angebracht, wobei dann eine leicht abziehbare Schicht 40 gebildet wird, indem das Gleitmittel um den Umfangsrand (Basisenden der Zunge) herum, angrenzend an die Zunge 12, auf dem leicht abziehbaren Bereich A aufgebracht wird. Dadurch wird die notwendige Festigkeit zum Abziehen der Oberflächenlage 11 verringert, wodurch die Oberflächenlage 11 leicht in dem leicht abziehbaren Bereich A abgezogen werden kann. Wenn eine leicht abziehbare Schicht 41 um den Umfangsrand herum, mit Ausnahme angrenzend an die Zunge 12, durch Auftragen des Gleitmittels in Form eines Punktmusters oder Siebmusters gebildet ist, kann das Anheben der Oberflächenlage beim Heißverschließen des Deckelelements 10 auf dem Behälter eine Entspannung geben. Im Hinblick auf diesen Fall wird für ein Verfahren zum Auftragen des Gleitmittels auf die leicht abziehbare Schicht 41, um den Umfangsrand in dem leicht abziehbaren Bereich A herum, vorgezogen, die Gleitmitteldichte mehr zu verringern als an der leicht abziehbaren Schicht 5 in dem Nicht-Umfangsbereich.
  • Ferner umfasst gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung das Gleitmittel zum Bilden der leicht abziehbaren Schicht 5 ein Wachs in der Menge von etwa 5 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-%. Durch Einbau der vorbestimmten Menge an Wachs in dem Gleitmittel kann, wenn heißes Wasser in den Lebensmittelbehälter gegossen wird und das Deckelelement damit erhitzt wird, die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A leicht von der Verbundlage 1 abgezogen werden, weil die Wachskomponenten zerlaufen, wodurch eine Haftung zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage in dem leicht abziehbaren Bereich A verringert wird.
  • Gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 7, umfasst das Deckelelement 10 ferner eine Lackschicht (Sprühlackschicht) 16 zwischen der leicht abziehbaren Schicht 17 und der Oberflächenlage 11. Durch Aufbringen der Lackschicht 16 auf die Oberflächenlage 11 kann eine zeitabhängige Übertragung und Absorption des Ablösemittels oder des Wachses in der leicht abziehbaren Schicht 17 in die Oberflächenlage 11 wirksam verhindert werden, wodurch vernünftige Ablöseeigenschaften beibehalten werden und der Abzug der Oberfläche leicht wird.
  • Dann wird gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 8, eine Kerbe 15 vom Umfangsrand des Deckelelements 10 zum zweiten Schlitz 9 hin oder angrenzend daran eingebracht. Die Kerbe schneidet die Oberflächenlage 11 und durchdringt diese zu der Verbundlage 1 hin, wodurch die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A leicht von der Verbundlage 1 abgezogen werden kann, wobei die Kerbe 15 als ein Auslöseelement dient. Insbesondere dann, wenn die Zunge 11 für die Öffnungen angrenzend an den zweiten Schlitz 9 angeordnet ist, kann ein Reißen der Zunge sowie ein Ablösen der Oberflächenlage um den zweiten Schlitz 9 herum verhindert werden, da die Kerbe 15 und der zweite Schlitz 9 durch das Hochziehen der Zunge 12 nacheinander und vollständig gebrochen werden.
  • Ferner kann gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf 9A, wenn der zweite Schlitz 9 außerdem als ein kontinuierlicher linearer Schlitz hergestellt ist, das Deckelelement diesen als eine ausgebildete Schlitzzone verwenden, in welcher ein Paar diskontinuierlicher Schlitze 5a wechselweise schräg nach außen verlaufen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1A und B zeigen jeweils eine Ansicht eines Längsschnittes und einer teilweise weggeschnittenen Draufsicht des Deckelelements gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine vordere Schnittansicht eines Lebensmittelbehälters, der mit dem Deckelelement gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dicht verschlossen ist.
  • 3A und B zeigen jeweils eine Ansicht im Längsschnitt und eine Draufsicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 4A ist eine teilweise vergrößerte schematische Ansicht, welche das Gleitmittel zeigt, das in Form eines Punktmusters aufgetragen ist,
  • 4B eine teilweise vergrößerte schematische Ansicht ist, welche das Gleitmittel zeigt, das in Form eines Siebmusters aufgetragen ist.
  • 5A und B zeigen jeweils eine Ansicht im Längsschnitt und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 6A und B zeigen jeweils eine Ansicht im Längsschnitt und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 7A und B zeigen jeweils eine Ansicht im Längsschnitt und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 8 zeigt eine Rückansicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 9A und B zeigen jeweils eine Draufsicht des Deckelelements und eine teilweise vergrößerte Ansicht des Deckelelements gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 10 ist eine teilweise weggeschnittene Schnittansicht, welche zeigt, wie eine Lebensmittelbehälter zu verwenden ist, der das Deckelelement gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie ein Lebensmittelbehälter zu verwenden ist, der das Deckelelement gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • 12 zeigt eine vordere Schnittansicht eines Lebensmittelbehälters, der mit dem herkömmlichen Deckelelement dicht verschlossen ist.
  • Beste Ausführungsform der Erfindung
  • Einzelheiten der vorliegenden Erfindung werden wie folgt beschrieben.
  • Mit Bezug auf die 1A und B ist ganz allgemein ein Deckelelement der vorliegenden Erfindung das Deckelelement 10 mit der Schichtstruktur, in welcher die Oberflächenlage 11 auf die kreisförmige oder polygonale Verbundlage 1 auflaminiert ist. Dann wird das Deckelelement 10 abschnittsweise unterteilt in den leicht abziehbaren Bereich A, der eine zusätzliche leicht abziehbare Schicht 5 aufweist, welche durch Aufbringen eines Gleitmittels zwischen der Oberflächenlage 11 und der Verbundlage 1 gebildet wird, einen innerhalb des abziehbaren Bereichs A angeordneten Öffnungsbereich C, in dem Öffnungen ausgebildet werden sollen, und in einen nicht abziehbaren Bereich B, der angrenzend an den leicht abziehbaren Bereich A angeordnet ist.
  • Der Öffnungsbereich C hat einen ersten Schlitz 7, welcher die Verbundlage 1 vertikal abschnittsweise schneidet und die Öffnungen bildet.
  • Der erste Schlitz 7 wird mit Formklingen (Stanzklingen) auf der Rückseite (der Seite, an welcher die Oberflächenlage 11 nicht auflaminiert ist) der Verbundlage 1 eingebracht. Dann wird, wenn die Oberflächenlage in dem nicht abziehbaren Bereich A abgezogen wird, ein Teil der mit dem kreisförmigen ersten Schlitz 7 abgeteilten Verbundlage zusammen mit der daran anhaftenden Oberflächenlage 11 entfernt.
  • Dann wird der zweite Schlitz 9 zum Abtrennen der Oberflächenlage 11 von der Verbundlage 1 vertikal abschnittsweise in die Oberflächenlage 11 in dem abziehbaren Bereich A, im Wesentlichen entlang der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren Bereich B oder auf der Grenzlinie zwischen dem Bereich A und B, eingebracht (siehe 1B). Der zweite Schlitz 9 kann eine beliebige Form haben, ausgewählt aus diskontinuierlichen Schlitzen, wie perforierten Schlitzen, oder einer Schlitzzone, in welcher ein paar diskontinuierliche Schlitze wechselweise schräg nach außen verlaufen und mehrere Reihen bilden.
  • Ferner wird die Oberflächenlage 11 an der Verbundlage 1 an dem gleitmittelfreien Öffnungsbereich C mit Hilfe einer Fläche (in 1 nicht gezeigt) angehaftet, die viel kleiner ist als der Schnittbereich, der die Öffnungen in der Verbundlage 1 mit dem ersten Schlitz 7 bildet. Als eine Haftfläche ist jede Fläche verwendbar, die kleiner als der Schnittbereich durch den ersten Schlitz 7 ist, und diese kann einen kreisförmigen Schnittbereich mit einem inneren Durchmesser r umfassen, wie dies in 3B gezeigt ist, oder eine Fläche, die in Form eines Musters, wie einem Punktmuster oder einer Kreuzform oder dgl., oder in einer Kombination solcher Flächen, gebildet ist.
  • Dann wird die Zunge 12 vorspringend an dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs A angebracht. Die Zunge 12 ist aus der Oberflächenlage 11 hergestellt, und durch Hochziehen derselben wird die Oberflächenlage 11 von der Verbundlage 1 abgezogen. Es ist aber nicht notwendig, die Zunge nur aus der Oberflächenlage 11 herzustellen, sie könnte alternativ auch entweder eine separate Zunge sein, die auf der Oberflächenlage 11 mit einem starken Kleber angehaftet ist, oder eine auflaminierte Zunge sein, welche einen Schlitz aufweist, der die Verbundlage 11 an deren Basisenden und die Schichtstruktur aus der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 durchdringt.
  • Ferner ist die Zunge 13 vorspringend an dem Umfangsrand des nicht abziehbaren Bereichs B angebracht. Die Zunge 13 ist aus der Verbundlage 1 hergestellt, und durch Hochziehen derselben wird das Deckelelement 10 von der Umfangskante eines Behälters abgezogen, wodurch der Behälter geöffnet wird. Die Zunge 13 kann auch entweder ein Streifen mit zum Beispiel sowohl der Oberflächenlage 11 als auch der Verbundlage 1 sein oder eine separate Zunge, die auf der Verbundlage 1 mit einer starken Haftwirkung angehaftet ist.
  • Obwohl vorgezogen wird, die Zungen 12, 13 zu verwenden, sind solche Streifen nicht immer notwendig, wenn jede der Oberflächenlage 11, der Verbundlage 1 oder des Deckelelements 10 ohne eine Zunge abgezogen werden kann.
  • Das vorerwähnte Deckelelement kann in dem leicht abziehbaren Bereich A die Oberflächenlage 11 von der Verbundlage 1 abziehen, wodurch Öffnungen in dem Öffnungsbereich C gleichzeitig hergestellt werden. Die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A kann entlang des zweiten Schlitzes 9 separiert werden.
  • Dann werden, wie in 2 dargestellt ist, Behälter für schnellkochende Lebensmittel hergestellt, in dem das Deckelelement 10 der vorliegenden Erfindung auf die Umfangskante 21 eines Behälters 20 (Plastikbehälter oder Pappbehälter) dicht aufgebracht wird (zum Beispiel durch Wärmedichtung) und der Behälter 20 hermetisch verschlossen wird.
  • Gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 3A und B, wird dann ein Schnittbereich mit einem Innendurchmesser R der in der Verbundlage 1 durch den vertikal abschnittsweise in die Verbundlage 1 eingebrachten ersten Schlitz 7 ausgebildet ist, an einem Kontaktbereich 6 (dort, wo die leicht abziehbare Schicht nicht ausgebildet ist) mit einem Innendurchmesser r von zwei R/3 oder weniger, der an der Rückseite der Oberflächenlage 11 ausgebildet ist, angehaftet (seitenweise).
  • Auf diese Weise wird der Kontaktbereich 6 von dem Schnittbereich mit dem Innendurchmesser R umgeben. Falls der Innendurchmesser r 2R/3 oder mehr beträgt, würde die Ausrichtung der gegenseitigen Position zwischen dem Schnittbereich mit dem Innendurchmesser R zu dem Kontaktbereich 6 schwierig werden. So wird der Innendurchmesser r im Allgemeinen in Abhängigkeit von dem Innendurchmesser R bestimmt, sollte aber vorzugsweise auf etwa zwei R/3 oder weniger (etwa 4/9 oder weniger des Bereichs) eingestellt werden, ganz bevorzugt von etwa R/3 bis etwa 2R (etwa 1/9 bis etwa 4/9 des Bereichs). Eine solche Relation gilt für den ersten Schlitz 7 auch in Bezug auf quadratische oder elliptische Öffnungen, wobei in solchen Fällen die Größe der Kontaktfläche im Bereich von etwa 1/9 bis etwa 4/9 des Schnittbereichs durch den ersten Schlitz 7 beträgt. Durch Ausbilden der Kontaktfläche 6 in dieser Weise würde die Ausrichtung der Kontaktfläche zu den Öffnungen glatt sein und könnte eine Ablösung der Verbundlage an den Öffnungen in dem Behälter wirksam verhindert werden.
  • Auswirkungen, die durch eine solche Kontaktfläche 6 geboten werden, ist ihr Vorteil für den Fall, in welchem das Gleitmittel voll auf die Gesamtheit des leicht abziehbaren Bereichs aufgebracht ist oder das Gleitmittel auf den leicht abziehbaren Bereich A in Form eines Musters aufgebracht ist, wie dies unten beschrieben wird. Der Innendurchmesser R des kreisförmigen Bereichs für die Öffnungen, der durch den ersten Schlitz 7 gebildet wird, kann eine beliebige Größe haben, solange diese ein ungehindertes Ausgießen des heißen Wassers erlaubt und nicht von den gekochten Lebensmitteln blockiert wird, und sie kann so eingestellt sein, dass zum Beispiel die kreisförmigen Öffnungen etwa 5 mm ≤ R ≤ etwa 7 mm, vorzugsweise etwa 5,5 mm ≤ R ≤ etwa 6,5 mm betragen. In einem solchen Fall ist, falls die Kontaktfläche 6 auch kreisförmig ausgebildet ist, ihr Innendurchmesser r vorzugsweise so ausgebildet, dass dieser im Bereich von etwa 2,0 mm ≤ r ≤ etwa 4,3 mm liegt. Als Folge davon kann die Anzahl der Öffnungen, die in dem leicht abziehbaren Bereich A ausgebildet werden soll, optional entsprechend einer Menge und der Art der in dem Behälter einzugebenden Lebensmittel verändert werden.
  • Als eine Ausführungsform zur Auftragung des Gleitmittels kann dieses alternativ zu einer Ausführung, in welcher dieses voll auf der gesamten Fläche des abziehbaren Bereichs A aufgetragen wird, auf dem gesamten Bereich A in Form eines Musters aufgebracht werden. Zum Beispiel kann zusätzlich zu einem Punktmuster oder Siebmuster, wie in 4 gezeigt, ein Karomuster, Difusionsmuster oder Kombinationsmuster davon in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • Insbesondere werden Punktmuster, die in 4A dargestellt sind, und Siebmuster, die in 4B dargestellt sind, und jeweils durch Auftragen des Gleitmittels in Form des vorerwähnten Musters gebildet werden (der schattierte Bereich in den 4A und B ist ein Bereich, auf den das Gleitmittel aufgetragen ist) für die vorliegende Erfindung vorgezogen.
  • In solchen Ausführungsformen wird das Gleitmittel auf den leicht abziehbaren Bereich A, einschließlich dem Öffnungsbereich C, in dem Maß von zum Beispiel etwa 0,5 mm bis etwa 1,5 mm eines Punktdurchmessers und von etwa 0,5 bis etwa 2,0 Linien/mm der Punktlinien für das Punktmuster und von etwa 0,3 mm bis etwa 0,5 mm Maschenweite und von etwa 0,5 bis etwa 2,0 Linien/mm Maschenlinien für das Siebmuster aufgetragen. In diesem Falle wird ein mit dem Gleitmittel in der leicht abziehbaren Schicht 5 aufzutragender Bereich so eingestellt, dass etwa 60% bis etwa 90% des leicht abziehbaren Bereichs A dadurch bedeckt sind.
  • Ganz allgemein gilt, wenn der Schlitz 7 für die Öffnungen mit der Formklinge in die Verbundlage 1 und in die leicht abziehbare Schicht 5 eingebracht wird, dass es notwendig ist, der leicht abziehbaren Schicht 5 eine adäquate Abziehfähigkeit zu verleihen, um eine unvorhersagbare unregelmäßige Ablösung entlang der Außenlinie des Schlitzes 7 aufgrund des Druckes oder des Einflusses durch die Formklingen zu vermeiden. Mit anderen Worten muss die leicht abziehbare Schicht 5 eine adäquate Abziehfähigkeit und eine adäquate Haftung haben, um keine unvorhersagbare unregelmäßige Ablösung mit sich zu bringen. Um eine solche adäquate Abziehfähigkeit zu erhalten, wird vorgezogen, dass das Gleitmittel in Form eines Musters, einschließlich eines Punktmusters, Siebmusters, Karomusters, Diffusionsmusters, aufgebracht wird und ein Bereich, der mit dem Gleitmittel versehen werden soll, mit dem vorgenannten Bereich in Übereinstimmung gebracht wird. Durch Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters von etwa 10% bis etwa 40% des Öffnungsbereichs wird die Verbundlage an der gleitmittelfreien Oberflächenlage angehaftet. Demgemäß wird, sofern der Verlauf an den Öffnungen in dem Öffnungsbereich C hergestellt ist, die Verbundlage in den Öffnungen nicht in den Behälter aufgrund einer unzureichenden Anhaftung abblättern. Aber selbst dann, wenn das Gleitmittel auf dem leicht abziehbaren Bereich A in Form eines Musters aufgetragen ist, alternativ zu der Musterauftragung auf der Gesamtheit des Bereichs A, ist es auch vorzuziehen, den Verlauf um die Außenlinie der Öffnung herum hinzuzufügen, um eine Haftung zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage um diesen herum zu verbessern.
  • Dann wird gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 5A und B, in einem Deckelelement, in welchem das Gleitmittel auf dem leicht abziehbaren Bereich A in Form des Musters aufgetragen ist, die leicht abziehbare Schicht 30 entlang des zweiten Schlitzes 9, welcher die Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht abziehbaren Bereich B ist, ausgebildet, indem darauf das Gleitmittel voll aufgebracht wird.
  • Da die Abziehfestigkeit der Oberflächenlage 11 an der Verbundlage 1 an dem zweiten Schlitz 9 durch diese leicht abziehbare Schicht 30 verringert wird, kann die Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A an dem zweiten Schlitz 9 leicht separiert werden. Wenn dann die leicht abziehbare Schicht 30 eine spezielle Breite hat, kann, indem eine solche Breite leicht abziehbare Schicht 30 als eine Markierung verwendet wird, eine wechselseitige Position zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 während ihres Laminierungsschritts leicht bestimmt werden, wobei dann eine genaue Ausrichtung des zweiten Schlitzes 9 auch leicht durchgeführt werden kann.
  • Dann wird gemäß der weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 6A und B, um die Abziehfestigkeit der Oberflächenlage 11 an der Öffnung des Deckelelements 10, in welchem das Gleitmittel in dem leicht abziehbaren Bereich A in Form eines Musters aufgetragen ist, zu verringern, die leicht abziehbare Schicht 40 durch ein volles Auftragen des Gleitmittels zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 an dem äußeren Umfang des leicht abziehbaren Bereichs A und angrenzend an der Zunge 12 gebildet.
  • An dem äußeren Umfang 41 in dem leicht abziehbaren Bereich A, mit Ausnahme angrenzend an der Zunge 12, wird, um dem Deckelelement 10 eine Abziehfestigkeit zu verleihen, mit der Oberflächenlage 11 nicht abgezogen werden kann, die leicht abziehbare Schicht 41 gebildet, indem das Gleitmittel zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 in Form des Punktmusters aufgetragen wird, das einen Durchmesser von etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm aufweist, oder eines Siebmusters mit einer Maschenweite von etwa 0,5 mm bis etwa 3 mm. Dies ist möglich aufgrund der geringeren Abziehfestigkeit des durch Wärme an dem Behälter fest verschlossenen Deckelelements, wenn die Maschenweite des Siebmusters kleiner ist als etwa 0,5 mm, wodurch die Oberflächenlage leichter abgezogen werden kann, während die Abziehfestigkeit zu stark sein würde, wenn die Maschenweite des Siebmusters größer als etwa 2 mm betragen würde. Ebenso würde im Falle des Punktmusters die Abziehfestigkeit des Deckelelements, das an dem Behälter durch Wärme fest verschlossen ist, verringert werden, wenn der Durchmesser des Punktmusters mehr als etwa 3 mm betragen würde, wodurch die Oberflächenlage leicht abgezogen werden könnte, während die Zugfestigkeit zu fest sein würde, wenn der Durchmesser des Punktmusters weniger als etwa 0,5 mm betrüge. In einem solchen Falle ist der Auftragungsbereich (die Dichte) des Gleitmittels an dem äußeren Umfang 41 im Wesentlichen identisch mit oder kleiner als diejenige der leicht abziehbaren Schicht 5, mit Ausnahme für den äußeren Umfang, wobei deshalb die Haftung in dem äußeren Umfang 41 im Wesentlichen identisch oder größer als diejenige der leicht abziehbaren Schicht 5 mit Ausnahme am äußeren Umfang ist.
  • Gemäß einem von den gegenwärtigen Erfindern durchgeführten Experiment wurde, als die Siebweite des Siebmusters in der leicht abziehbaren Schicht auf etwa 0,3 mm eingestellt wurde, die Abziehfestigkeit von etwa 40 bis etwa 50 g/15 mm Breite auf etwa 25 bis etwa 30 g/15 mm Breite gesenkt, indem dieses auf das Deckelelement mit einer Temperatur von etwa 160 bis 190° Celsius aufgebracht wurde und dann die Oberflächenlage leicht abgezogen werden konnte. Als aber die Siebweite des Siebmusters in der leicht abziehbaren Schicht auf etwa 0,5 mm eingestellt wurde, betrug die Abziehstärke von etwa 50 bis etwa 70 g/15 mm Breite und blieb diese nach der Wärmeauftragung unverändert, und es konnte kein Nachteil, einschließlich der Anhebung der Oberflächenlage gesehen werden.
  • Im Hinblick auf das Deckelelement 10 gemäß jeder der vorher beschriebenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird vorgezogen, ein Wachs in das Gleitmittel einzubauen, um die leicht abziehbare Schicht 5 in dem leicht abziehbaren Bereich A in einer Menge von etwa 5 Gew.-% und etwa 95 Gew.-% auszubilden. Die Gleitmittel, die zum Abziehen der Oberflächenlage von der laminierten Lage verwendet werden, umfassen typischer Weise Nitrozelluloseharz, Urethanharz oder Polyamidharz oder ein Ablöselack, welcher Kombinationsharze davon als Hauptinhaltsstoff enthält. Solche Gleitmittel würden aber schwerlich adäquate Lösbarkeiten aufrechterhalten und beide Lagen glatt voneinander trennen. So werden, wenn diese Ablöselacke und Wachse gemischt sind und Wachsinhaltsstoffe in das Gleitmittel auf von etwa 50 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-% des Gleitmittels eingestellt sind, die Wachskomponenten durch Eingießen von heißem Wasser in den Behälter, um darin Lebensmittel zu kochen, zum Zerlaufen gebracht, wobei dann die Abziehfestigkeit zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 verringert wird, wodurch ihre Lösbarkeiten verbessert werden können. Geeignete Wachse mit solchen Eigenschaften können Polyethylenwachs, Polyesterwachs, aliphatisches Amidwachs und eine Kombination davon aufweisen. Wenn ein das Gleitmittel enthaltendes Wachs verwendet wird, kann eine Auftragungsform des Gleitmittels in der leicht abziehbaren Schicht 5 auch eine solche beinhalten, dieses in Form eines Musters aufzutragen, wie dies in den
  • 4 bis 6 gezeigt ist, und zwar neben einer Form, das Gleitmittel auf der Gesamtheit der leicht abziehbaren Schicht 5 vollständig aufzutragen. Selbst in solchen Fällen können die vorerwähnten Wachsinhalte auch anwendbar sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit Bezug auf die 7A und B, kann in Serien des vorher beschriebenen Deckelelements 10, von denen jedes als das Deckelelement 10 mit der Schichtstruktur aus der Verbundlage 1, die leicht abziehbare Schicht 5, die Lackschicht 16 und die Oberflächenlage 11 hergestellt ist, wobei die Lackschicht (Fülllackschicht) 16 auf der Rückseite der Oberflächenlage 11 in dem leicht abziehbaren Bereich A aufgebracht wird.
  • Durch das Aufbringen der Lackschicht 16 auf der Rückseite der Oberflächenlage 11 kann die Oberflächenlage 11 leicht abgezogen werden, ohne von der Verbundlage 1 abgerissen zu werden. Dies bedeutet, dass die aufgebrachte Lackschicht 16 das Problem zwischen dem Gleitmittel und der Oberflächenlage löst, das zum Beispiel in geringeren Ablösbarkeiten aufgrund einer zeitabhängigen Absorption des Gleitmittels in die Oberflächenlage besteht.
  • Der Ausdruck "adäquate Ablösbarkeit", der für die leicht abziehbare Schicht 5 verwendet wird, in welcher die Lackschicht aufgebracht ist, ist auf einer Haftung von etwa 10 bis 120 g/15 mm gemäß dem Abziehbarkeitstest gerichtet. Falls die Haftung geringer ist als etwa 10 g/15 mm kann ein spontanes Abziehen herbeigeführt werden, zum Beispiel aufgrund einer Zwischenlagenablösung in der leicht abziehbaren Schicht 5, während dann, wenn die Haftung größer als etwa 20 g/15 mm beträgt, eine solche Haftung zu stark wäre. Bevorzugte Lackschichten, die aufgetragen werden sollen, um die Haftung einzustellen, können ein Lackgemisch enthalten, das Zelluloseharz, Urethanharz, Aminoalkydharz, Polyamidharz oder dgl. enthält. Wenn die Lackschicht verwendet wird, enthält vorzugsweise das Gleitmittel, das die leicht abziehbare Schicht 5 bildet, welche mit der Lackschicht 16 in Berührung kommen soll, Wachs in der Menge von etwa 20 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-%.
  • Dann wird die mit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die rückseitige Ansicht des Deckelelements 10, wie sie in 8 gezeigt ist, eine Kerbe 15 weiter in Richtung des zweiten Stützes 9 in der Umfangskante des Deckelelements 10 eingebracht. In diesem Fall schneidet die Kerbe 15 vertikal abschnittsweise und dringt in das Deckelelement 10 ein und erstreckt sich um mehrere Millimeter von dem Umfangs rand desselben. Dann ist die Kerbe 15 vorzugsweise so positioniert, dass sie den zweiten Schlitz 9 überlappt oder ein wenig in den nicht abziehbaren Bereich B eintritt.
  • Das in 8 gezeigte Deckelelement 10 hat eine Zunge 12 aus der geschichteten Struktur, die aus der Oberflächenlage und der Verbundlage hergestellt ist, wobei dann ein Ende des die Zunge-Abziehschlitzes 14 am Basisende der Zunge 12 positioniert ist und die Verbundlage durch ein vertikales abschnittsweises Schneiden in den zweiten Schlitz 9 eindringt. Ein solcher Schlitz 14 wurde präpariert, indem Formklingen auf der Rückseite der Verbundlage 1 eingebracht wurden (der Seite, an welcher die Oberflächenlage 11 nicht laminiert ist). Die Kerbe 15 erstreckt sich dann auf dem zweiten Schlitz 9 von dem äußeren Umfang zu dem Ausgangspunkt des Schlitzes 14. Durch eine solche Positionierung der Kerbe 15 derart, dass, wenn die Oberflächenlage 11 durch Hochziehen der Zunge 12 abgezogen wird, wird die Oberflächenlage 11 glatt von der Verbundlage 1 aufgrund der Kerbe 15, der Schlitze 14 und 9 gelöst. Falls die Kerbe 15 gleichzeitig mit der Formklinge für den Schlitz 14 oder 9 hergestellt wird, kann eine Fehlausrichtung zwischen diesen verhindert werden.
  • Der zweite Schlitz 9 kann die Schlitzzone 50 sein, wie in 9 dargestellt ist. In diesem Falle, mit Bezug auf 9B, sind die Schlitze 5a in Reihen als diskontinuierliche Schlitzpaare angeordnet, welche wechselweise nach außen gerichtet sind und eine Schrägstellung von etwa 20° Grad zur Abziehrichtung (Zugrichtung) haben. Die Schlitze 5a können die Schlitzzone 50 sein, indem sie als zwei oder mehrere Reihen auf der Oberfläche der Oberflächenlage 11 mit den Formklingen angeordnet werden. Wenn dann die Schlitze 5a als diskontinuierliche Schlitzpaare ausgebildet sind, welche wechselweise nach außen gerichtet sind und symmetrisch angeordnet sind, können die Schlitze in leichter Weise gebrochen werden und können Bruchstücke der Basisschicht an den gebrochenen Stellen auch verhindert werden. Obwohl die Schlitze 5a in zwei oder mehr Reihen in Sicht des idealen Abziehens angeordnet sein können, wird vorgezogen, sie in drei bis fünf Reihen anzuordnen. In diesem Fall wird vorzugsweise die Schlitzzone 5 auf der Grenzlinie (zweiter Schlitz 9) zwischen dem leicht abziehbaren Bereich A und dem nicht leicht abziehbaren B ausgebildet.
  • Im Hinblick auf jedes der vorerwähnten vorliegenden Deckelelemente können, wie später ausgeführt wird, laminierte Produkte mit einer Schichtstruktur (bestehend aus der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11) hergestellt werden, in dem die Polyethylen-Harzschicht 4 zwischen der Verbundlage 1 und der Oberflächenlage 11 streulaminiert wird. Wenn alle Schlitze und die Kerbe mit oder ohne ein vorheriges Schneiden der lami nierten Produkte in eine blätterartige Form bereit gestellt würden, dann würde das Deckelelement 10 durch ein Stanzverfahren mit oder ohne ein feines vorheriges Ausschneiden derselben hergestellt.
  • Jeder der Schlitze und die Kerbe werden gleichzeitig während des Schneideschrittes oder des Ziehverfahrens gebildet. Jeder Schlitz kann jeweils in dem separaten Verfahren ausgebildet werden.
  • Zum Beispiel kann der zweite Schlitz 9 oder die Schlitzzone 50 auf der Oberflächenlage 11 vor der Laminierung hergestellt werden. Ebenso können die Schlitze 7 und 14 auch vor der Laminierung hergestellt werden.
  • Komponenten in dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung werden wie folgt beschrieben.
  • Mit Bezug auf 1A ist die Verbundlage 1 ein Flächengebilde, in welchem die Metallfolienschicht 3 und die Polyäthylen-Harzschicht 4 in dieser Reihenfolge auf der thermoplastischen Harzschicht 2 auflaminiert sind.
  • Die thermoplastische Harzschicht 2 besteht aus einem Harz, welches als ein Dichtungsmittel wirkt und typischerweise durch eine Extruversionslamination hergestellt wird, insbesondere wird ein Harz mit besserer thermischer Haftung an der Behälter-Umfangskante vorgezogen. Zum Beispiel können verschiedene Arten von Polyäthylenharz verwendet werden.
  • Dann wird als Metallfolienschicht 3 im Allgemeinen eine Aluminiumfolie verwendet, und zwar im Hinblick auf Aspekte, einschließlich einer ökonomischen Nutzung, aber nicht beschränkt darauf, kann jede beliebige Folie verwendet werden, solange die Lebensmittel-Lagerbeständigkeit durch ein Verbessern der Isoliereigenschaften des Behälters gegenüber Licht und Gasen verbessert wird.
  • Ferner wird die Polyäthylen-Harzschicht 4 typischerweise durch eine Streulamination unter Verwendung der Metallfolienschicht 3 und der Oberflächenlage 11 hergestellt. Diese Polyäthylenharze können zum Beispiel eine Polyäthylenharz geringer Dichte, ein Polyäthylenharz mittlerer Dichte, einen Polypropylenharz und ein Äthylen-Propylen-Copolymer umfassen. Insbesondere ist unter Berücksichtigung der Herstellungsbedingungen für das Deckelelement jedes Harz, welches durch eine Heißschmelzextrusion laminiert werden kann, einschließlich Polyäthylen, Ionomer und Polypropylen, vorgezogen. Dann können diese Harze in Form eines Films verwendet werden.
  • Als Oberflächenlage 11 wird üblicherweise Papier verwendet, da eine adäquate Bedruckbarkeit an dieser Oberfläche notwendig ist. Zum Beispiel können auch alternativ zu ein- oder zweiseitig beschichtetem Papier andere beschichtete Papiere mit einer äquivalenten Dicke und auch qualitativ hochwertige Papiere entsprechend verwendet werden. Falls es für eine Oberflächenlage des Deckels zum Bedrucken derselben Oberfläche nützlich ist, sind auch Verbundpapiere anwendbar. Dann können auch beschichtete Papiere, bei welchen ein Kunstharzfilm auf solche Papiere laminiert ist, oder zusammengesetzte Papierlagen und ein Kunstharzfilm auch venewndet werden, um ein Reißen der Papiere an einer anderen Stelle als dort, wo zum Zeitpunkt des Abziehens Spannung angelegt wird, zu vermeiden.
  • Als Gleitmittel zum Bilden der leicht abziehbaren Schicht 5 kann diese ein Zelluloseharz, Polyamidharz, Polyesterharz und eine Kombination davon aufweisen, muss aber nicht darauf beschränkt sein. Gemäß der bevorzugten Ausführung von der vorliegenden Erfindung können neben diesen Harzen Wachse in das Gleitmittel eingebaut sein.
  • Als ein solches Wachs kann jedes Wachs verwendet werden, sofern dieses die Kompatibilität zu den vorerwähnten Harzen hat und kann zum Beispiel, Polyäthylenwachs, Polyesterwachs, aliphatisches Amidwachs und eine Kombination davon umfassen. Vorzugsweise beträgt die Menge dieser Wachse, wie dies oben ausgeführt wurde, von etwa 5 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-% des Gleitmittels. Das Auftragungsverfahren des Gleitmittels, um dieses auf die Oberflächenlage oder die Verbundlage zu drucken, kann Verfahren wie Tiefdrucken, Offset-Drucken und ein Hochdruckverfahren umfassen.
  • Wenn die Fülllackschicht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird, wird vorgezogen, eine Wachsmenge so einzustellen, dass sie etwa 20 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-% beträgt. Dies ist deshalb der Fall, weil dann, wenn die Wachsmenge weniger als etwa 20 Gew.-% des Gleitmittels beträgt, ein nachteiliges Phänomen wie ein Abziehen aufgrund einer übermäßigen Anhaftung der Oberflächenlage an der Lackschicht und der leicht abziehbaren Schicht auftritt. Andererseits kann, wenn die Wachsmenge größer ist als etwa 85 Gew.-% des Gleitmittels, ein Abziehen zwischen den Schichten in der leicht abziehbaren Schicht 17 beobachtet werden. Im Hinblick auf die Beibehaltung adäquater Abziehfähigkeiten wird dem gemäß vorgezogen, wie dies oben ausgeführt wurde, eine Wachsmenge von 20 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-% des Gleitmittels einzustellen.
  • Ein allgemeines Anwendungsverfahren eines Behälters, der das Deckelelement der vorliegenden Erfindung verwendet, wird dann wie folgt beschrieben. Als erstes wird die Zunge 13 hochgezogen und wird ein Teil des Deckelelements 10 von der Behälter-Umfangskante abgezogen.
  • Nachdem heißes Wasser in den Behälter eingegossen wurde, wird die Zunge 13 wieder über die Umfangskante 21 gebogen, um den Behälter wieder mit dem Deckelelement 10 zu verschließen. Danach wird dieser für mehrere Minuten belassen, um schnell kochbare Lebensmittel in dem Behälter zu kochen.
  • Dann wird, wie in 10 gezeigt, die Oberflächenlage 11 von der Verbundlage 1 durch Hochziehen der Zunge 12 abgezogen und werden die Öffnungen 8 gleichzeitig in der Verbundlage 1 durch Aufreißen des Schlitzes 7 gebildet. Danach wird unnötiges heißes Wasser aus den Öffnungen 8 durch Schrägstellen des Behälters 20 (siehe 11) entleert. Das Deckelelement 10 wird von der Umfangskante 21 abgezogen, indem die Zunge 13 hochgezogen wird, und die gekochten Lebensmittel in dem Behälter werden gegessen.
  • Beispiel
  • Das folgende Experiment wurde durchgeführt, um Auswirkungen, die durch den Einbau von Wachs in das Gleitmittel geboten werden, zu bewerten.
  • Ein einfach beschichtetes Papier (127,9 g/m2) wurde als Oberflächenlage erhalten und dessen beschichtete Oberfläche wurde als äußere Oberfläche verwendet. Das Gleitmittel wurde präpariert, indem 50 Gewichtsteile von Nitrozellulose mit 50 Gewichtsteilen Polyäthylenwachs gemischt wurden. Dieses Gleitmittel wurde auf den leicht abziehbaren Bereich A auf der Rückseite der Oberflächenlage in Form eines Punktmusters mit einem Durchmesser von 3 mm aufgetragen und getrocknet.
  • Dann wurde der Polyäthylenfilm (Dichtungsmittel) mit geringer Dichte auf einer Seite einer Aluminiumfolie auflaminiert. Das geschmolzene Polyäthylenharz mit geringer Dichte wurde zwischen der äußeren Seite der Aluminiumfolie und einer Seite der Oberflächenlage extrudiert, um dazwischen die leicht abziehbare Schicht zu bilden, dann wurden sie streulaminiert und die laminierten Produkte mit der geschichteten Struktur wurden herge stellt. Drei Öffnungen wurden dann in dem leicht abziehbaren Bereich der Verbundlage ausgebildet.
  • Gleichzeitig wurden perforierte Schlitze auf der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich und dem nicht abziehbaren Bereich in der Oberflächenlage eingebracht und wurde das Deckelelement (Beispielprodukte) gemäß vorliegendem Beispiel hergestellt, in dem die laminierten Produkte zu der Deckelform gestanzt wurden.
  • Kontrollprodukte wurden gemäß dem obigen Schema hergestellt, mit Ausnahme dessen, dass die leicht abziehbare Schicht gebildet wurde, indem ein Nitrozellulose enthaltender Lack als Hauptinhaltsstoff aufgetragen wurde.
  • Die Dichtungsoberfläche im Deckelelement wird auf die Behälter- Umfangskante mittels Wärme dicht aufgebracht, indem die Beispielprodukte und die Kontrollprodukte jeweils einer Heißverschließungstemperatur von 130°C und einem Heißverschließungsdruck von 1 kg/cm2 ausgesetzt wurden. Heißes Wasser mit einer vorbestimmten Temperatur von 20 bis 85°C wurde in diese Behälter gegossen. Die Abziehfestigkeit (g/15 mm), die zwischen der Verbundlage und der Oberflächenlage bei der speziellen Heißwassertemperatur bewertet wurde, ist in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst.
  • Figure 00200001
  • Wie in Tabelle 1 gezeigt ist, wurde, obwohl die Abziehfestigkeit in den Beispielprodukten durch das Heißwasser von 70 bis 85°C gesenkt wurde, eine relativ stärkere Haftung um 20°C beibehalten, was im Wesentlichen die Raumtemperatur ist. Falls eine obere Grenze der abziehbaren Schicht in den Beispielprodukten zum Beispiel auf 60 bis 70 g/15 mm eingestellt wird, kann die Oberflächenlage leicht zum Zeitpunkt des Verzehrs durch die von dem Heißwasser erzeugte Hitze abgezogen werden. Im Gegensatz dazu wurde die Abziehfestigkeit in den Kontrollprodukten durch eine Temperatur des ausgegossenen Wassers nicht verändert, es gibt nämlich keine ideale Temperaturabhängigkeit der Abziehfestigkeit (Haftung) in den Kontrollprodukten.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Gemäß dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung kann ein Behälter durch Anhaften des Deckelelements an der Umfangskante hermetisch verschlossen werden. Öffnungen zum Entleeren des heißen Wassers werden dann durch Abziehen der Oberflächenlage in dem leicht abziehbaren Bereich von dem Deckelelement in dem hermetisch verschlossenen Behälter ausgebildet. Da das zum Kochen der Lebensmittel in dem Behälter verwendete heiße Wasser aus diesen Öffnungen ausgegossen wird, ist das Deckelelement der vorliegenden Erfindung nützlich für schnell kochbare Lebensmittel, wie solche, die durch Aufgießen von heißem Wasser und Entfernen desselben gekocht werden, insbesondere für schnell kochbares Chow Mein, für Spaghetti oder dgl..
  • In solchen Deckelelementen wird die Oberflächenlage an der Verbundlage an einem Bereich angehaftet, der kleiner ist als der Schnittbereich für die Öffnungen. Durch ein solches Ausbilden des Schnittbereichs für die Öffnungen können keine Bruchstücke in den Behälter eindringen, wobei dann die Ausrichtung des Schnittbereichs mit dem Kontaktbereich leicht wird und die Produktionseffizienz gesteigert werden kann. Eine vorzuziehende Größenordnung liegt in dem Bereich von etwa 1/9 bzw. 4/9 des Schnittbereichs, um Öffnungen zu bilden, während der Innendurchmesser des Kontaktbereichs für die kreisförmigen Öffnungen vorzugsweise im Bereich von etwa r/3 bis etwa 2r/3 liegt, wenn der Innendurchmesser des Schnittbereichs für die Öfnungen als R bezeichnet wird.
  • Gemäß dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung kann, wenn das Gleitmittel in Form eines Musters aufgetragen wird und die leicht abziehbare Schicht in dem leicht abziehbaren Bereich ausgebildet ist, ein unvorhersagbares unregelmäßiges Abziehen zwischen der Verbundlage und der Oberflächenlage aufgrund eines Druckes oder Einflusses durch die Formklingen beim vertikalen abschnittsweisen Eindringen des kreisförmigen Schlitzes in die Verbundlage vermieden werden, wobei dadurch Qualitäten des Deckelelements leicht beibehalten werden können. Dann würde durch Aufbringen des Gleitmittels in Form eines Musters, falls ein Bereich für die Öffnungen in dem leicht abziehbaren Bereich ohne den nicht mit Gleitmittel versehenen Bereich ausgebildet ist, die Verbundlage bei den Öffnungen nicht in den Behälter eindringen. Der Bereich, der mit dem Gleitmittel versehen werden soll, ist auch einstellbar, deshalb kann eine Haftung zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage auch leicht eingestellt werden, und es ist eine geringere Menge Gleitmittel notwendig.
  • Wenn die leicht abziehbare Schicht entlang des Schlitzes, welcher den leicht abziehbaren Bereich und den nicht abziehbaren Bereich im Deckelelement der vorliegenden Erfindung trennt, durch Auftragen des Gleitmittels in voller Form gebildet wird, wird die Abziehstärke der Oberflächenlage zur Verbundlage 1 geringer an dem Schlitz, wobei die Oberflächenlage deshalb leicht an dem Schlitz abgezogen werden kann. Durch Verwenden der breiteren abziehbaren Schicht als eine Markierung, kann die Ausrichtung an relativen Positionen beim Laminieren der Oberflächenlage auf die Verbundlage leicht ausgeführt werden und würde ein Produktionsverlust beim Deckelelement verringert werden.
  • Wenn die leicht abziehbare Schicht durch Auftragen des Gleitmittels in voller Form angrenzend an die Zunge gebildet wird, die mit der Oberflächenlage einstückig ausgebildet ist, wird die notwendige Stärke, um die Oberflächenlage abzuziehen, verringert und kann die Oberflächenlage leicht abgezogen werden. Zudem kann, wenn eine leicht abziehbare Schicht um den Umfangsrand herum, mit Ausnahme angrenzend an der Zunge, durch Auftragen des Gleitmittels in Form eines Musters ausgebildet wird, ein Anheben der Oberflächenlage beim Heißverschließen des Deckelelements auf den Behälter entspannt werden.
  • Dann wird durch Einbau von Wachs in das Gleitmittel das Wachs weich gemacht und durch die von dem in den Behälter gegossenen heißen Wasser erzeugte Hitze verflüssigt, wobei dann die Abziehfestigkeit zwischen der Oberflächenlage und der Verbundlage verringert wird und die Oberflächenlage leicht abgezogen werden kann. Dadurch kann die Breite der leicht abziehbaren Schicht breiter werden und sie kann dazu beitragen, die Produktivitäten des Deckelelements zu verbessern.
  • Ferner wird durch Einfügen der Lackschicht (Fülllackschicht) zwischen der Oberflächenlage und der leicht abziehbaren Schicht eine Absorption des Gleitmittels in die Oberflächenlage verhindert, wobei die Oberflächenlage dann ohne ein Abziehen an der Zwischenlage abgezogen werden kann. Dadurch können Öffnungen vom identischen Innen durchmesser ausgebildet werden, wobei die Oberflächenlage dann abgezogen werden kann, ohne irgendein Bruchstück (Papierfragment) der Flächenlage zu erzeugen.
  • Gemäß dem Deckelelement der vorliegenden Erfindung kann, da die Kerbe in dem äußeren Umfang des Deckelelements geschnitten ist, die Oberflächenlage in dem leicht abziehbaren Bereich hintereinander und glatt von der Verbundlage abgezogen werden, in dem sie als ein Auslöser für das Abziehen der Oberflächenlage verwendet wird.
  • Falls das Deckelelement insbesondere eine Schlitzzone verwendet, in welcher ein paar diskontinuierlicher Schlitze wechselweise schräg nach außen zeigen, kann die Oberflächenlage sehr leicht abgezogen werden.

Claims (12)

  1. Deckelelement für einen Lebensmittelbehälter mit einer Schichtstruktur, in welcher eine Oberflächenlage (11) auf einer Verbundlage aufgebracht ist, wobei das Deckelelement umfasst: einen leicht abziehbaren Bereich (A), der zusätzlich eine leicht abziehbare Schicht (5) aufweist, die durch Auftragen eines Schmierstoffes zwischen der Oberflächenlage (11) und der Verbundlage (1) hergestellt wird, einen Öffnungsbereich (C), der innerhalb des leicht abziehbaren Bereichs (A) positioniert ist und darin Öffnungen bildet, und einen nicht abziehbaren Bereich (B), der angrenzend an den leicht abziehbaren Bereich (A) angeordnet ist, eine Zunge (12) auf der Oberflächenlage (11), die sich von dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs erstreckt, und einen ersten Schlitz (7), welcher die Verbundlage vertikal abschnittsweise schneidet und die Öffnung in dem Öffnungsbereich (C) formt, wobei die Oberflächenlage (11) in dem Öffnungsbereich (C) an der Verbundlage (1) mit einem schmiermittelfreien Bereich anhaftet, der kleiner ist als der Schnittbereich für die Öffnungen, der in der Verbundlage (1) mit dem ersten Schlitz (7) hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement einen zweiten Schlitz (9) aufweist, welcher diskontinuierlich ist und die Oberflächenlage (11) vertikal abschnittsweise schneidet und entlang der Grenzlinie zwischen dem leicht abziehbaren Bereich (A) und dem nicht abziehbaren Bereich (B) positioniert ist, wobei die Zunge (12) angrenzend an den zweiten Schlitz (9) positioniert ist, und wobei die leicht abziehbare Schicht (5) durch Aufbringen des Schmierstoffes in Form eines Musters gebildet ist.
  2. Deckelelement nach Anspruch 1, in welchem die leicht abziehbare Schicht durch Aufbringen des Schmierstoffes in Form eines Punktmusters gebildet ist.
  3. Deckelelement nach Anspruch 2, in welchem der Punktdurchmesser in dem in Form eines Punktmusters aufgebrachten Schmierstoff von 0,5 mm bis etwa 1,5 mm beträgt.
  4. Deckelelement nach Anspruch 1, in welchem die leicht abziehbare Schicht durch Aufbringen des Schmierstoffes in Form eines Siebmusters gebildet ist.
  5. Deckelelement nach Anspruch 4, in welchem die Siebweite in dem in Form eines Siebmusters aufgebrachten Schmierstoffes von 0,3 mm bis 0,5 mm beträgt.
  6. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem der Bereich, auf den der Schmierstoff aufgetragen ist, von 60% bis 90% des leicht abziehbaren Bereichs (A) einnimmt.
  7. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem das Deckelelement ferner eine leicht abziehbare Schicht (30) umfasst, die durch Auftragen des Schmierstoffes in voller Form entlang des zweiten Schlitzes (9) gebildet ist.
  8. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem: der leicht abziehbare Bereich in dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs an der Zunge und angrenzend daran eine leicht abziehbare Schicht (40) ist, die durch Auftragen des Schmiermittels in voller Form gebildet ist, und die leicht abziehbare Schicht in dem Umfangsrand des leicht abziehbaren Bereichs mit Ausnahme der Zunge und angrenzend daran eine leicht abziehbare Schicht (41) ist, die durch Auftragen des Schmiermittels in Form eines Musters gebildet ist.
  9. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem der Schmierstoff ein Wachs in einer Menge von 5 Gew.-% bis 95 Gew.-% desselben aufweist.
  10. Deckelelement nach Anspruch 9, mit welchem das Wachs ausgewählt ist aus Polyethylenwachs, Polyesterwachs, aliphatisches Amidwachs und eine Kombination davon.
  11. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem das Deckelelement ferner Fülllack (16) zwischen der leicht abziehbaren Schicht und der Oberflächenlage aufweist.
  12. Deckelelement nach einem vorstehenden Anspruch, in welchem der zweite Schlitz (a) in Form einer Schlitzzone (50) vorliegt, die Paare von diskontinuierlichen Schlitzen aufweist, welche beiderseits schräg nach außen verlaufen, so dass wenigstens eine Reihe gebildet wird.
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