DE69927982T2 - Injektionsgerät - Google Patents

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DE69927982T2
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I. Karl HECKER
A. Leslie CLARK
F. James PFEIFFER
M. Lyle BOWMAN
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Injektion eines Agens in ein Gewebe und insbesondere auf eine Vorrichtung zur Injektion eines Agens in ein dünnes Gewebe wie die Sklera des Auges.
  • Hintergrund
  • Es gibt zwei grundlegende Mechanismen für die Zufuhr exogener Agenzien, z.B. Arzneimittel und Diagnostika, zu bestimmten Arten von Körpergeweben. Die Häufigste ist Zufuhr durch systemische Verabreichung.
  • Bei systemischer Verabreichung wird das Agens in den systemischen oder allgemeinen Kreislauf durch Nahrungsaufnahme, Injektion oder Inhalation eingeführt. Zirkulierendes Blut führt das Agens entweder durch passiven oder aktiven Transport dem Zielgewebe zu. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass systemische Verabreichung, insbesondere durch Nahrungsaufnahme, einfach ist. Ein Nachteil ist jedoch, dass das Arzneimittel oder das Medikament in relativ hohen Dosierungen zugeführt werden muss, um den Zielbereich in ausreichender Menge zu erreichen. Darüber hinaus wird das Agens dem ganzen Körper zugeführt, was Stellen einschließen kann, an denen das Agens deutliche Nebenwirkungen bewirken kann. Dies ist besonders wahr für chemotherapeutische Agenzien, die dazu tendieren, toxisch zu sein.
  • Ein weiterer deutlicher Nachteil ist, dass bestimmte Gewebe, wie Gehirn oder Augengewebe, einigen Arten von Chemikalien keinen guten Transfer aus dem Blut erlauben.
  • Eine Alternative zur systemischen Verabreichung ist es, das Arzneimittel dem Gewebe zuzuführen, indem es direkt in dem Ge webe oder in großer Nähe dazu platziert wird. Um ein Agens direkt einem bestimmten Gewebe zuzuführen, muss es erstens eine geeignete Ablagerungsstelle geben. Bevorzugt wird diese Ablagerungsstelle in großer Nähe zu dem Zielbereich sein.
  • Ein allgemeines Beispiel dieser Art von direktem Zufuhrverfahren ist die Injektion eines Agens an einer Stelle mit Schmerzen, wie einem Muskel des Beines oder Armes oder einem bestimmten Gelenk. Ein spezifischeres Beispiel dieser Art von direktem Zufuhrverfahren ist das Einführen von Arzneimittel enthaltenden biokompatiblen Partikelimplantaten mit langsamer Freisetzung, direkt in den vorderen und/oder hinteren Teil des Auges. Im Allgemeinen wurden diese Implantate in den Glaskörper des Auges durch eine intravitreale Injektion zugeführt. Während dies ein effektives Verfahren zur Zufuhr des Agens in den Zielbereich mit einer verringerten systemischen Belastung ist, bringt es ein deutliches Risiko für Schaden an den Geweben in dem hinteren Teil des Auges mit sich. Weiterhin ist bei chronischer Verabreichung die Compliance von Patienten wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten problematisch.
  • Ein anderes konventionelles Beispiel dieser Art von Zufuhr zum Auge sind Augentropfen, die dem Auge zugeführt werden. Augentropfen wirken, indem sie Arzneimittel direkt in den vorderen Teil des Auges zuführen, indem sie in den Tränensack eingeträufelt werden. Die Arzneimittel werden dann von den Tränen des Auges über die Hornhaut und in die vordere Kammer gebracht, ohne zuerst in den systemischen Kreislauf einzutreten. Der Vorteil dieser Art der Zufuhr ist, dass bei einer viel geringeren systemischen Belastung das Arzneimittel in dem Zielgewebe konzentriert ist. Dies neigt dazu, die oben erwähnten systemischen Effekte zu verringern. Der Nachteil dieser Art der Verabreichung ist, dass nicht alle Gewebe durch diese Route der Verabreichung erreichbar sind, und Tränen auch einen deutlichen Anteil des Arzneimittels relativ schnell von dem Zielbereich entfernen können.
  • Unabhängig von dem Zufuhrverfahren werden Arzneimittel und andere exogene Chemikalien von jeglicher Injektionsstelle durch eine Kombination von Mechanismen beseitigt. Unter diesen sind: enzymatischer Abbau; Diffusion in das umgebende Gewebe; und Transport durch den systemischen Kreislauf. Von diesen ist der Transport durch den systemischen Kreislauf normalerweise der wichtigste Mechanismus. Dementsprechend sollte die Ablagerungsstelle eine relativ geringe Beseitigungsrate in den systemischen Kreislauf aufweisen, um die systemische Belastung zu verringern.
  • Viele biologische Gewebe, wie einige Lagen der Wände von Blutgefäßen und Eileiter, sowie die Sklera des Auges, weisen relativ wenige Zellen und Blutgefäße auf und neigen dazu, Eigenschaften aufzuweisen, die sie zu erstrebenswerten Ablagerungsstellen machen. Diese Gewebearten bestehen aus ineinander verschlungenen Fasern und Flüssigkeit. Als solche werden sie insofern als poröse Medien betrachtet, dass die Bereiche zwischen den Fasern ein durchgehendes Netzwerk von "Kanälen" bilden (Interstitialraum). Diese Gewebe weisen auch relativ geringe Gesamt-Beseitigungsraten von Arzneimitteln auf, weil es wenig oder keine enzymatische Aktivität und Durchblutung gibt, was die Diffusion als Haupt-Eliminierungsmechanismus belässt.
  • Damit werden in diesen Gewebearten abgelagerte Arzneimittel normalerweise länger am Injektionsort verbleiben, als in mehr zellulären und vaskularisierten Geweben, wie der Haut. Das Problem mit diesen Geweben ist jedoch, dass die meisten davon dünn sind (z.B. von etwa 0,3 mm bis zu etwa 1,5 mm) und der Injektion in das dünne Gewebe eine Vielzahl von Hindernissen entgegensetzen.
  • Im Allgemeinen muss, wenn eine exogene Flüssigkeit in ein poröses Gewebe injiziert wird, wie die Sklera des Auges, die Flüssigkeit die endogene Flüssigkeit in dem Kanal oder Interstitialraum in dem Gewebe verdrängen. Die Geschwindigkeit, in der exogene Flüssigkeit in das Gewebe eingeführt werden kann, ist antiproportional gegenüber dem durch die Kanäle bewirkten Widerstand. Zusätzlich stellt eine Nadel, wenn sie in einem Gewebe platziert wird, einen Weg für Flüssigkeit zum Äußeren des Gewebes entlang der äußeren Oberfläche der Nadel her.
  • Bei der Durchführung einer Injektion ist eine Überlegung die Minimierung des Leckens von Flüssigkeit entlang dieses Weges zum Äußeren. Beim Bedenken dieses Leckens wurde gefunden, dass der Widerstand gegenüber dem Fluss von Flüssigkeit entlang des Nadelweges direkt proportional zu der Länge der Nadel ist, die in Kontakt mit dem Gewebe ist (d.h. Länge der in das Gewebe eingebetteten Nadel). Beim Bedenken des Leckens wurde weiterhin gefunden, dass das Verhältnis der Flussgeschwindigkeit entlang der Nadel zu der Flussgeschwindigkeit durch das Gewebe antiproportional zu dem Verhältnis der jeweiligen Widerstände ist. Daher würde es von Vorteil sein, den Widerstand gegenüber Fluss entlang der Nadel zu erhöhen, indem man die Penetrationsweite der Nadel in das Gewebe erhöht. Wegen der Ungenauigkeiten und der inhärenten Variabilität bei menschlicher Intervention bei der Kontrolle der Penetrationsweite der Nadel während solcher Injektionen stehen der Kontrolle über die Penetrationsweite der Nadel, insbesondere in dünnen Geweben, eine Vielzahl von Hindernissen gegenüber.
  • Bei der Zufuhr von Medikamenten zu dem Netzhaut- oder Aderhaut-Bereich des Auges kann eine Vielzahl von Problemen auftreten. Zum Beispiel können bei direkter Injektion Aderhaut-Blutungen auftreten, die zu Ablösung der Netzhaut führen können. Zusätzlich stellen bei systemischer Verabreichung Nebenwirkungen und Molekülgröße Probleme dar, denen man gerecht werden muss. Weiterhin treten bei topischer Verabreichung in den Tränensack Transportschwierigkeiten auf.
  • Zusätzlich ist die Zufuhr großer Moleküle oder Partikel (hierin als "große Agenzien" bezeichnet) wie Antikörper, virale Vektoren und Ähnliches zu der Rückseite des Auges (Netzhaut und Aderhaut) sehr schwierig, außer wenn eine Injektion direkt in den Glaskörper des Auges durchgeführt wird. Eine Alternative zu einem solchen Verfahren ist es, die Sklera auf der Rückseite des Auges zu durchbohren und eine Injektion direkt in die Netzhaut- oder Aderhaut-Gewebe durchzuführen. Wie oben festgestellt bringen solche Verfahren ein nennenswertes Risiko mit sich, okularen Geweben Schaden zuzufügen. Darüber hinaus ist die Zufuhr dieser Art von Agenzien von einem entfernten Depot, wie der Sklera oder dem Raum unter der Bindehaut problematisch, da die Agenzien dazu neigen, sich sehr langsam von dem Injektionsort zu verteilen.
  • Verschiedene Ansätze wurden vorgeschlagen, um die Probleme der Injektion von Arzneimitteln oder anderen therapeutischen Agenzien in die Netzhaut- oder Aderhaut-Bereiche zu lösen. Im Allgemeinen wurden Arzneimittel der Netzhaut über den Glaskörper durch eine intravitreale Injektion zugeführt. Wie oben bemerkt, bringt dies, während das Verfahren ein effektives Verfahren sein mag, ein deutliches Risiko der Netzhautablösung und/oder Infektion mit sich. Weiterhin ist wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten die Compliance von Patienten bei chronischer Administration problematisch. Daher ist ein alternatives Zufuhrverfahren wünschenswert, insbesondere zur chronischen Zufuhr entweder von großen Molekülen, wie Proteinen, Antikörpern, viralen Vektoren oder von Arzneimitteln, die eine hohe systemische Toxizität aufweisen.
  • Eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verabreichung retrobublarer oder peri-blublarer Anästhetika wird in dem US-Patent 4,759,746 beschrieben. Eine weitere vorgeschlagene Vorrichtung und ein Verfahren zur Zufuhr und Abnahme einer Probe zu und von der Netzhaut ist in US-Patent Nr. 5,273,530 und US-Patent 5,409,457 gezeigt. Diese Vorrichtung dient zur Zufuhr einer Probe direkt zur Netzhaut oder subretinalen Bereich oder zur Abnahme einer Probe davon. Obwohl die Vorrichtung einen Kragen zur Regulierung der Tiefe, in die die Spitze in die intraokulare oder subretinaler Bereich vordringt, offenbart, sind Kragen und Spitze nicht adaptiert, um die Penetration der vollen Dicke der Sklera und der Aderhaut-Gewebe bei der Zufuhr der Proben zur Netzhaut zu verhindern. Tatsächlich verlangt die Vorrichtung, dass die Sklera und die Aderhaut vor der Zugabe oder Abnahme der Probe von der Netzhaut oder subretinalen Bereich durch die Spitze durchquert werden. Eindringen in die Aderhaut und die Netzhaut kann zu Blutungen und möglicher Netzhautablösung führen. Darüber hinaus muss der Verwender die Spitze oder Nadel durch die okularen Lagen hindurchführen. Solche ungenaue Bewegungen könnten während des Durchquerens der okularen Lagen möglicherweise Komplikationen bewirken. Weiterhin überwindet die Vorrichtung nicht die Ungenauigkeiten und die Variabilität, die bei der Injektion in ein Gewebe, bei der der Weg der Nadel und die Bewegung der Nadel durch menschliche Intervention kontrolliert wird, inhärent sind. Tatsächlich können solche Ungenauigkeiten aus dem Durchstechen der gesamten Dicke der dünnen Gewebelage entstehen, die zu Komplikationen führen, oder können, wie unten beschrieben, zu Zufuhrproblemen des Arzneimittels führen. Die Ablage einer großen starren Plattform ohne einen Kanal, um die Nadel zu führen, ist in WO 95/07722 offenbart.
  • Injektionen in dünne Gewebe, wie die Sklera des Auges oder Wände von Blutgefäßen stellen für eine solche Vorrichtung Probleme dar. Die Weite des Eindringens der Nadel in das Gewebe wird durch die Dicke des Gewebes, die rechtwinklige Annäherung der Nadel an die Gewebeoberfläche und die menschliche Kontrolle der Nadel begrenzt. Tatsächlich ist es für den Verwender schwierig, den Winkel und die Weite des Eindringens der Nadel freihändig zu kontrollieren, insbesondere in Gewebe mit dünnen Lagen.
  • Zum Beispiel variiert die Sklera des menschlichen Auges im Allgemeinen von einer Dicke von etwa 0,3 mm bis etwa 1,5 mm. Injektionen, die mit einer im Allgemeinen rechtwinkligen Beziehung zur Oberfläche des Gewebes durchgeführt werden, werden wahrscheinlich wegen Leckens von Flüssigkeit von dem Ort der Injektion oder dem Durchstechen des gesamten dünnen Gewebes versagen, und damit zu Komplikationen in darunter liegenden Geweben führen oder das Agens abseits des Zielortes entlassen.
  • Im Fall der skleralen Injektion bedeutet die große Nähe der Sklera zur Netzhaut, dass ein deutlicher Anteil jeglichen Agens, das in den Interskleralraum injiziert wird, die Netzhaut durch passive Diffusion erreichen kann. Es mag wegen der azellulären und nichtvaskulären Art der Sklera eine geringe direkte Eliminierung eines jeglichen Agens entweder durch enzymatische Degradation, Beseitigung in den Blutstrom oder Entfernung durch Tränen geben. Darüber hinaus können Komplikationen wegen Beschädigung der darunter liegenden Aderhaut- und Netzhaut-Lagen vermieden werden.
  • Ein anderer Bereich, die von direkter Injektion profitieren könnte, ist die Wand von Blutgefäßen, insbesondere von solchen mit atherosklerotischen Plaques. Während Zugang zu der äußeren Oberfläche vieler Gefäße schwierig ist, ist Zugang zu der inneren Oberfläche des Gefäßes dies nicht, wobei eine Anzahl von Vorrichtungen für diesen Zweck erhältlich ist. Zufuhr therapeutischer Agenzien direkt an diese Orte ist jedoch problematisch, weil die hohe Geschwindigkeit des Blutflusses innerhalb des Gefäßes dazu neigt, exogene Agenzien von der Anlagerung an die innere Oberfläche abzuhalten. Systemische Verabreichung ist, während sie möglich ist, problematisch, weil der Gewebebereich, der von dem therapeutischen Agens profitieren würde, im Vergleich zu der Gesamtgröße des Gefäßsystems klein ist. Daher muss das Agens in großem Überschuss verabreicht werden, um therapeutische Effizienz zu erreichen.
  • Die Wände bestimmter Blutgefäße, insbesondere solcher des Herzens, sind im Allgemeinen weniger als 1 mm dick. Präzise Platzierung innerhalb der Wand ist schwierig. Das Einführen einer Nadel in die Gefäßwand kann das Gefäß perforieren, was Blutungen in das umgebende Gewebe hervorruft. In den Geweben des Herzens kann eine solche Perforation lebensbedrohlich sein.
  • Vorrichtungen zur direkten Verabreichung von Flüssigkeiten in das Gefäßsystem sind im Stand der Technik bekannt. Diese beruhen auf im Wesentlichen rechtwinkligen Annäherungen an die innere Wand des Gefäßes, wobei die Nachteile davon bereits oben diskutiert wurden. Zusätzlich beruhen diese Vorrichtungen auf einem externen Reservoir für das Medikament. Ein besseres Injektionsverfahren, bei dem die Nadel weiter in das Gewebe eingeführt wird, sollte die Menge an Medikament reduzieren, die von der Injektionsstelle leckt. Weiterhin würde eine Vorrichtung mit einem näher an der Nadel angeordneten Medikamentenreservoir dort wesentlich kleinere Flüssigkeitsvolumina und damit weniger Müll notwendig machen.
  • Damit besteht, wie oben erläutert, Bedarf für eine Vorrichtung und ein Verfahren, die zuverlässig und sicher die Injektion eines therapeutischen Agens, das entweder direkt zugeführt wird oder dem erlaubt wird, zu dem Zielbereich, z.B. der Netzhaut, zu diffundieren, in ein dünnes Gewebe, z.B. die Sklera, erleichtern. Es besteht weiter Bedarf für eine Vorrichtung, die bei der Einbettung einer Nadel innerhalb des Gewebes bei einer geführten Injektion mit einem vorherbestimmten Penetrations-Annäherungswinkel und Penetrationsweite so wirkt, dass ein hydrodynamisches Siegel zwischen dem Gewebe und der Nadel das Herausdrücken von Injektionsflüssigkeiten aus dem Gewebe durch die Kraft der Injektion begrenzt. Weiterhin besteht Bedarf für ein Verfahren zur Einbettung der Nadel mit einer Penetrationsweite von mehr als mindestens der Dicke des Gewebes, ohne die volle Dicke der Gewebelage zu durchdringen, was Schäden der darunter liegenden Gewebe verursachen könnte. Darüber hinaus besteht Bedarf für ein sicheres und effektives Verfahren und eine Vorrichtung zur Zufuhr von großen Molekülen und Partikeln, oder großen Agenzien wie Antikörpern, viralen Vektoren und Ähnlichem, zu der Rückseite des Auges, z.B., der Netzhaut und Aderhaut.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Dementsprechend richtet sie die vorliegende Erfindung auf Injektionsvorrichtungen zur Injektion von Agenzien in Gewebe, und insbesondere zur Injektion von Agenzien in dünne Gewebe wie die Sklera des Auges, die im Wesentlichen ein oder mehrere der auf die Begrenzungen und Nachteile der verwandten Technik zurückzuführenden Probleme vermeiden.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die eine Nadel so in das Gewebe einführt, dass die Nadel im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche des Gewebes in das Gewebe vordringt. Dies vergrößert die Nadellänge, die in das Gewebe eingebettet werden kann. Dies wiederum vergrößert den Widerstand gegenüber Fluss entlang der eingebetteten Nadel und vermindert Lecken von dem Ort der Injektion. Dies erlaubt die Injektion größerer Flüssigkeitsvolumina und erlaubt auch Varianz bei der menschlichen Kontrolle.
  • Die Erfindung stellt eine Vorrichtung zur Verfügung, die es zuverlässig und sicher erleichtert, ein therapeutisches Agens in ein dünnes Gewebe, wie die Sklera des menschlichen Auges, zu injizieren, welchem dann erlaubt wird, zu dem Zielbereich, z.B. der Netzhaut, zu diffundieren. Die Erfindung stellt auch eine Vorrichtung zur Verfügung, um eine Nadel effektiv in einer geführten Injektion in einem vorherbestimmten Penetrations-Annäherungswinkel und einer ausreichenden Penetrationsweite, um ein hydrodynamisches Siegel zwischen dem Gewebe und der Nadel so zur Verfügung zu stellen, dass das Austreiben injizierter Flüssigkeiten aus dem Gewebe wegen der Kraft der Injektion minimiert wird, in ein Gewebe einzubetten. Es wird auch ein verbessertes Verfahren zum Einbetten der Nadel offenbart, bei dem das Risiko der Penetration der vollständigen Dicke des Gewebes, die unter darunter liegenden Geweben Schaden zufügen könnte, reduziert wird. Die Erfindung vermindert auch Ungenauigkeiten und Variabilität die bei von Menschen kontrollierten Bewegungen von Injektionsvorrichtungen inhärent sind.
  • Zusätzliche Merkmale und Vorteile der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung ausgeführt werden, und werden zum Teil aus der Beschreibung offensichtlich sein, oder können durch Durchführung der Erfindung gelernt werden. Die Ziele und andere Vorteile der Erfindung werden durch die Vorrichtungen, auf die in der schriftlichen Beschreibung und den Ansprüchen davon genau wie auch in den beigefügten Zeichnungen besonders hingewiesen wird, realisiert und erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verabreichung eines Agens an ein Gewebe. Die Vorrichtung umfasst ein Stützelement und eine auf dem Stützelement angeordnete Nadelführungsplattform. Die Nadelführungsplattform weist eine äußere Stützoberfläche und einen durch diese führenden Kanal auf. Der Kanal endet in einer Öffnung an der Stützoberfläche. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Nadel, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist. Die Nadel weist eine Seitenwand auf, die einen in der Nadel angeordneten Auslass und einen Einlass definiert. Der Auslass kann in der Seitenwand selbst oder am Ende der Nadel definiert sein. Bevorzugt befindet sich der Auslass zur direkten Injektion in dem Ende der Nadel und zur "indirekten" Injektion (wie unten definiert) in der Seitenwand. Der Einlass steht mit dem Auslass in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt.
  • Es wird auch ein Injektionsverfahren beschrieben. Das Verfahren umfasst das Platzieren einer Nadel in einem Gewebe, wobei das Gewebe vorzugsweise eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche aufweist, die eine Gewebedicke definieren. Die Nadel wird in dem Gewebe mit einer Penetrationsweite von mehr als etwa der Gewebedicke platziert, aber so, dass selbst wenn sie ausgefahren ist, die Nadel nicht die zweite Gewebeoberfläche durchdringen kann. Das Verfahren umfasst weiterhin Schritte, bei denen ein Agens durch einen durch eine Seitenwand der Nadel definierten Auslass in das Gewebe eingeführt wird. Das Agens wird durch den Auslass so in das Gewebe eingeführt, dass das aus dem Auslass austretende Agens sich in der Nadel in einer Orientierung zu entweder der ersten oder der zweiten Oberfläche des Gewebes befindet, wenn die Nadel in dem Gewebe platziert wird.
  • Es wird auch ein Verfahren zur Injektion eines Agens in ein Zielgewebe beschrieben. Das Zielgewebe weist eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche auf, die eine Gewebedicke definieren. Das Verfahren umfasst vorzugsweise Schritte, bei denen man eine Nadel in einer Injektionsvorrichtung anordnet. Die Vorrichtung umfasst bevorzugt ein Stützelement und eine auf dem Stützelement angeordnete Nadelführungsplattform. Die Vorrichtung umfasst ferner eine äußere Stützoberfläche und einen durch diese führenden Kanal. Eine Nadel ist bevorzugt in dem Kanal angeordnet und entlang einer Injektionsachse durch den Kanal beweglich. Die Nadel weist bevorzugt ein erstes Ende und ein zweites Ende auf und umfasst eine Seitenwand, die einen in der Nadel angeordneten Auslass und einen Einlass definiert. Der Einlass steht bevorzugt mit dem Auslass in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt.
  • Das Verfahren umfasst ferner Schritte, bei denen man die Nadel in einer Verbindung so platziert, dass eine Fluidströmung zu einem Medikamentenreservoir zugelassen wird. Zusätzlich kann man bei dem Verfahren die Injektionsvorrichtung neben einer Gewebeoberfläche positionieren und die Nadel auswärts durch den Kanal vorschieben und die Nadel so in das Zielgewebe einbetten, dass sich der Auslass neben entweder der ersten oder zweiten Oberfläche des Gewebes befindet und in eine Richtung, die dieser im Wesentlichen zugewandt ist, orientiert ist. Das Verfahren umfasst ferner Schritte, bei denen das Agens in das Gewebe transferiert wird.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zur Injektion eines Agens in ein Gewebe. Die Vorrichtung umfasst ein Stützelement, welches ein distales und ein proximales Ende aufweist. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Nadelführungsplattform, bevorzugt auf dem distalen Ende des Stützelementes angeordnet. Die Nadelführungsplattform weist eine äußere Stützoberfläche und einen durch diese führenden Kanal auf, wobei der Kanal in einer Öffnung an der Stützoberfläche endet.
  • Die Vorrichtung umfasst auch eine in dem Kanal angeordnete Nadel. Die Nadel ist entlang der Achse durch den Kanal von einer zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position beweglich. Die Nadel weist ein erstes Ende und ein zweites Ende auf. Die Nadel umfasst eine Seitenwand, die einen in der Nadel angeordneten Auslass und einen Einlass definiert. Der Einlass steht mit dem Auslass in einer Verbindung, die eine Fluidströ mung zulässt. Die Nadel ragt bevorzugt aus der Öffnung vor, wenn sie von der zurückgezogenen Position in die ausgefahrene Position bewegt wird, wobei eine Injektionsachse der Nadel einen akuten Penetrations-Annäherungswinkel von bis zu etwa 60° gegenüber einer Tangente der Stützoberfläche an einem Kreuzungspunkt einer longitudinalen Achse der Nadel mit einer Projektion der Stützoberfläche über die Öffnung bildet.
  • Außerhalb des Rahmens der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Injektion in eine Gefäßwand offenbart. Die Vorrichtung kann einen Katheterkörper mit einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einer aufblasbaren Passage aufweisen. Eine Nadelführungsplattform kann auf dem distalen Ende des Katheterkörpers angeordnet sein und eine äußere Stützoberfläche und einen durch diese führenden Kanal aufweisen. Der Kanal kann in einer Öffnung an der Stützoberfläche enden.
  • Die Vorrichtung umfasst ferner einen in dem Katheterkörper nahe dem distalen Ende angeordnetes Expansionsglied. Das Expansionsglied kann mit der aufblasbaren Passage in einer Verbindung stehen, die eine Fluidströmung zulässt.
  • Zusätzlich umfasst die Vorrichtung eine in dem Kanal angeordnete Nadel. Die Nadel ist axial entlang einer Injektionsachse durch den Kanal von einer zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position beweglich. Die Nadel weist einen vorderen Auslass und einen relativ zu dem vorderen Auslass hinten befindlichen Einlass auf. Der vordere Auslass befindet sich mit dem Einlass in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt. Die Nadel ragt aus der Öffnung vor, wenn sie sich von der zurückgezogenen Position in die ausgefahrene Position bewegt. Die Nadelführungsplattform kann in dem Gefäß angeordnet werden, indem das Expansionsglied so aufgeblasen wird, dass die Nadel aus der Öffnung in die Gefäßwand und weiter ausfahrbar ist, wobei die Nadel sich entlang einer Injek tionsachse bewegt, welche einen Penetrations-Annäherungswinkel von bis zu etwa 60° gegenüber einer Tangente der Stützoberfläche an einem Kreuzungspunkt der Injektionsachse mit einer Projektion der Stützoberfläche über die Öffnung bildet.
  • Es wird auch ein Verfahren zum Platzieren einer Nadel in einem Gewebe offenbart. Das Gewebe weist eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche auf, welche eine Gewebedicke definieren. Die Nadel wird in das Gewebe in einer Penetrationsweite von der ersten Gewebeoberfläche von mehr als etwa der Gewebedicke platziert, aber so, dass selbst ausgefahren die Nadel nicht die zweite Gewebeoberfläche kreuzen könnte.
  • Es wird auch ein Verfahren zur Injektion eines Agens in ein Gewebe an einem Injektionspunkt beschrieben, wobei das Gewebe eine erste und eine zweite Oberfläche aufweist. Die erste Oberfläche und zweite Oberfläche definieren eine Gewebedicke. Das Verfahren umfasst Schritte, bei denen man eine Nadel in einer Injektionsvorrichtung anordnet, welche ein Stützelement mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende aufweist. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Nadelführungsplattform, die auf dem distalen Ende des Stützelementes angeordnet ist. Die Nadelführungsplattform weist eine äußere Stützoberfläche und einen dadurch führenden Kanal auf. Der Kanal endet an einer Öffnung an der Stützoberfläche. Die Nadel ist in dem Kanal angeordnet und entlang einer Injektionsachse durch den Kanal von einer zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position beweglich. Die Nadel weist einen vorderen Auslass und einen relativ zu dem vorderen Auslass hinten lokalisierten Einlass auf. Der vordere Auslass steht mit dem Einlass in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt. Die Nadel ragt von der Öffnung vor, wenn sie sich von der zurückgezogenen Position in die ausgefahrene Position bewegt. Die Vorrichtung umfasst ferner einen Auslöser zum Vorschieben und Zurückziehen der Nadel durch den Kanal ein.
  • Das Verfahren umfasst ferner Schritte, bei denen man die Nadel in einer Verbindung mit einem Medikamentenreservoir platziert, die eine Fluidströmung zulässt, und die Injektionsvorrichtung so neben dem Gewebe positioniert, dass die Stützoberfläche sich im Wesentlichen in Kontakt mit dem Gewebe befindet. Die Stützoberfläche ist so ausgelegt, dass sie im Wesentlichen der Geometrie des ersten Oberfläche des Gewebes entspricht. Das Verfahren sorgt weiterhin für das Vorschieben der Nadel auswärts durch die Öffnung und das Einbetten der Nadel in das Gewebe. Schließlich wird ein Medikament aus dem Medikamentenreservoir durch die Nadel und in das Gewebe transferiert.
  • Wie hierin verwendet bezieht sich der Ausdruck "indirekte Injektion" im Allgemeinen auf die Zufuhr eines Agens an ein Zielgewebe, bevorzugt über Injektion des Agens durch eine Kanüle, Nadel oder andere geeignete Vorrichtung in ein zweites Gewebe, das sich nahe oder in wesentlichem Kontakt zu dem Zielgewebe befindet.
  • Es ist verständlich, dass sowohl die vorherige allgemeine Beschreibung und die folgende detaillierte Beschreibung beispielhaft und erklärend sind und dazu dienen sollen, eine weitere Erklärung der beanspruchten Erfindung zur Verfügung zu stellen.
  • Die begleitenden Zeichnungen sind zum weiteren Verständnis der Erfindung beigefügt und sind eingeschlossen in und stellen ein Teil dieser Beschreibung dar, illustrieren mehrere Ausführungsformen der Erfindung und dienen gemeinsam mit der Beschreibung dazu, die Prinzipien der Erfindung zu erklären.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die begleitenden Zeichnungen, welche in dieser Beschreibung eingeschlossen sind und ein Teil davon darstellen, illustrieren Ausführungsformen der Erfindung und dienen gemeinsam mit der Beschreibung dazu, die Merkmale, Vorteile und Prinzipien der Erfindung zu erklären.
  • 1a ist eine Schnitt-Aufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, gezeigt mit der Nadel in der zurückgezogenen Position;
  • 1b ist eine Schnitt-Aufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, gezeigt mit der Nadel in der ausgefahrenen Position;
  • 1c ist eine detaillierte Ansicht des vorderen Auslasses der Nadel einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 1d ist eine Querschnittsaufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung entlang der Linie A-A von 1b;
  • 1e ist eine Teilansicht einer alternativen Vorrichtung zur Stabilisierung der Vorrichtung gegenüber dem Gewebe;
  • 1f ist eine detaillierte Ansicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, welche bei dazwischen liegenden Gewebelagen verwendet wird;
  • 2a ist eine Schnitt-Aufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, gezeigt mit der Nadel in der zurückgezogenen Position;
  • 2b ist eine Schnitt-Aufsicht einer Ausführungsform außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, gezeigt mit der Nadel in der ausgefahrenen Position vor Zufuhr der Flüssigkeit von dem Medikamentenreservoir;
  • 2c ist eine Schnitt-Aufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, gezeigt mit der Nadel in der ausgefahrenen Position nach Zufuhr der Flüssigkeit von dem Medikamentenreservoir;
  • 3a ist eine detaillierte Ansicht der Beziehung zwischen der Nadelführungsplattform und einem beispielhaften Gewebe;
  • 3b illustriert einen Teil einer Ausführungsform der Erfindung mit einer gebogenen Nadel;
  • 3c ist eine detaillierte Ansicht der Beziehung zwischen der Nadelführungsplattform und beispielhaften mehreren Gewebelagen;
  • 4a und 4b illustrieren Injektionen in den Sklera-Bereich des Auges;
  • s5a5c illustrieren eine Vorrichtung zur Stabilisierung der Vorrichtung gegenüber dem Gewebe;
  • 6a ist eine Schnitt-Aufsicht einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung;
  • 6b ist eine Schnittansicht eines Endes einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der Erfindung, gezeigt mit der ausgefahrenen Nadel;
  • 6c ist eine Schnittansicht eines Endes einer Vorrichtung außerhalb des Rahmens der Erfindung, gezeigt mit der zurückgezogenen Nadel;
  • 6d ist eine detaillierte Teilansicht der Konturen der Stützoberfläche;
  • 7 ist eine detaillierte Ansicht einer Nadel mit einer lateralen Öffnung und
  • 8 illustriert Injektion in ein Gewebe unter Verwendung einer Nadel mit einer lateralen Öffnung.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Es wird nun im Detail Bezug genommen auf die vorliegenden bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, von denen Beispiele in den begleitenden Zeichnungen illustriert sind. Die beispielhaften Ausführungsformen dieser Erfindung sind in einigem Detail gezeigt, es wird jedoch den maßgeblichen Fachleuten klar sein, dass einige für die Erfindung nicht maßgebliche Merkmale um der Klarheit willen nicht gezeigt werden müssen.
  • In Bezug auf 1a und 1b ist in einer seitlichen Schnitt-Aufsicht eine beispielhafte Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung illustriert und allgemein durch Referenznummer 10 repräsentiert. Um die Beschreibung klar zu machen, wurden die beispielhafte Vorrichtung 10 und Gewebe 50, die in 1a1d gezeigt sind, im Maßstab vergrößert. Darüber hinaus werden wegen zusätzlicher Klarheit die Vorrichtung 10 und Gewebe 50 in unterschiedlichem Maßstab gezeigt.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst ein Stützelement 12, welches ein distales Ende 14 und ein proximales Ende 16 aufweist. Stütz element 12 erlaubt es einem Anwender, die Vorrichtung mit einer Hand zu greifen und zu positionieren, während der Injektionsort mit der anderen Hand gehandhabt wird. Alternativ kann Stützelement 12 in einem Befestigungselement oder einer anderen wohl bekannten Stützstruktur platziert werden, um gesteigerte Stabilität während des Injektionsprozesses bereitzustellen oder auf andere Weise die Hand des Benutzers zu befreien.
  • Stützelement 12 kann aus einem Metall wie rostfreiem Stahl oder Aluminium hergestellt sein, oder kann aus anderen geeigneten Materialien hergestellt sein. Alternativ kann Stützelement 12 aus Plastik hergestellt sein. Das Material, aus dem Stützelement 12 hergestellt ist, wirkt bevorzugt nicht reizend auf das besondere Zielgewebe. Stützelement 12 kann undurchsichtig oder transparent sein, abhängig von der besonderen Anwendung.
  • Einer Nadelführungsplattform 18 ist auf dem distalen Ende 14 des Stützelementes 12 angeordnet. Bevorzugt sind die Längsachsen des Stützelementes 12 und der Nadelführungsplattform 18 im Allgemeinen parallel, es sollte jedoch für den Fachmann klar sein, dass die Längsachsen zusammentreffend oder in einem Winkel ausgerichtet sein können. Dies würde von der besonderen Anwendung abhängen, für die die Vorrichtung geführt werden kann.
  • Die Nadelführungsplattform 18 weist eine äußere Stützoberfläche 20 auf, welche so geformt ist, dass sie im Wesentlichen der Oberfläche des Gewebes entspricht, in das die Injektion durchgeführt werden soll, wie unten detaillierter beschrieben werden wird. Nadelführungsplattform 18 kann aus dem gleichen Material wie Stützelement 12 hergestellt sein oder kann, wenn nötig, aus einem anderen Material hergestellt sein. Zum Beispiel kann Stützelement 12 aus einer leichten, durchsichtigen Plastik, wie Acryl, oder anderer geeigneten Plastik herge stellt sein. Hingegen kann Nadelführungsplattform 18 aus einem Material mit einem hohen Reibungskoeffizienten gegen das Zielinjektionsgewebe hergestellt sein, sodass die Vorrichtung während der Verwendung nicht rutschen wird. Materialien wie, aber nicht begrenzt auf, natürlichen oder synthetischen Gummi können geeignet sein, wie es auch gerändelte oder strukturierte Metalle wären. Alternativ kann Nadelführungsplattform 18 mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der dazu gedacht ist, das Gewebe aufzuspießen, wie spitze Vorsprünge 15 (wovon ein Beispiel in 1e gezeigt ist), oder das Gewebe zu greifen/kneifen, wie eine kegelförmige Kerbe 17 (gezeigt in 5a5c), um das Gewebe 50 in einer fixierten Beziehung zu der Nadelführungsplattform 18 zu halten.
  • In Bezug auf 5a5c ist eine kegelförmige Kerbe 17 als Teil der Nadelführungsplattform 18 gezeigt. Die kegelförmige Kerbe 17 erlaubt es, ein darüber liegendes Gewebe, wie die Gewebe, wie die Bindehaut 55 des Auges in der kegelförmigen Kerbe 17 zu greifen und/oder zu kneifen, während die Vorrichtung entlang der Bindehaut 55 in Position zur Injektion z.B. in die Sklera 54 des Auges bewegt wird. Dies ist beispielhaft in 5a und 5c gezeigt. Dies kann, wie oben erwähnt, verhindern, dass die Vorrichtung während der folgenden Injektion abrutscht.
  • Ein Kanal 22 erstreckt sich entlang einer Längsachse durch die Nadelführungsplattform 18. Kanal 22 endet an der äußeren Stützoberfläche 20 in einer Öffnung 24.
  • Eine Nadel 26 oder andere geeignete Kanülen-Vorrichtung ist in der Nadelführungsplattform 18 angeordnet. Bevorzugt ist Nadel 26 in Kanal 22 angeordnet und ist durch Kanal 22 von einer ersten zurückgezogenen Position zu einer zweiten ausgefahrenen Position entlang einer Längsachse 78 der Nadel 26 beweglich. Die Längsachse 78 entspricht bevorzugt der Längsachse des Ka nals 22. Es sollte jedoch für einen Fachmann klar sein, dass die Längsachse 78 alternativ so positioniert sein kann, dass sie nicht mit der Längsachse von Kanal 22 übereinstimmt.
  • Nadel 26 kann von der ersten zurückgezogenen Position zu der ausgefahrenen zweiten Position durch einen manuellen Auslöser 28 vorgeschoben werden, welcher axial beweglich auf dem Stützelement 12 angeordnet und an der Nadel 26 befestigt ist. Auslöser 28 kann in einer (nicht gezeigten) Kerbe in Stützelement 12 ruhen oder zur axialen Bewegung in jeglicher wohl bekannten Art befestigt sein. Auslöser 28 kann einen am hinteren Ende von Auslöser 28 verbundenen Griff aufweisen, um eine externe auslösende Kraft direkt von einem Operator der Vorrichtung 10 aufzunehmen. Andere Mechanismen wie ein Arrangement mit komprimiertem Gas/Kolben oder einer auf Stützelement 12 aufmontierten Druckfeder können verwendet werden, um die externe Auslösungskraft für Nadel 26 zur Verfügung zu stellen. Diese Mechanismen können ähnlich extern durch den Operator ausgelöst werden.
  • Nadel 26 weist bevorzugt einen ersten Nadelteil 26a und einen zweiten Kanülenteil 26b auf. Der zweite Teil 26b kann entweder starr, flexibel oder eine Kombination von beidem sein. Alternativ kann Nadel 26 einen einzigen Nadelteil mit einem konstanten Durchmesser umfassen. Der erste Teil 26a weist jedoch bevorzugt eine größeres Maß (und damit einen kleineren Durchmesser) als der zweite Teil 26b auf. Zum Beispiel kann der erste Teil ein Maß von 33 oder 30 und der zweite Teil 26b ein Maß von 22 aufweisen. Im Allgemeinen sollte es vom Fachmann verstanden werden, dass der erste Teil 26a in dem Bereich von einem Maß von etwa 26 bis 37 und der zweite Teil 26b in dem Bereich von einem Maß von etwa 12 bis etwa 22 sein kann. Es sollte jedoch verstanden werden, dass andere Nadeln unterschiedlicher Maß-Größen geeignet sein können, abhängig von dem bestimmten Gewebe, Patient und Verfahren oder abhängig von der Vorliebe und den Bedürfnissen des Arztes. Im Allgemeinen wird der Durchmesser der Nadel 26 weniger als die Dicke des Zielgewebes 50 sein. Teile 26a und 26b können durch jegliches wohl bekannte Verfahren verbunden sein, z.B. aber nicht ausschließlich durch Löten oder Schweißen. Alternativ können Teile 26a und 26b durch eine eingezogene Verbindung oder ein abnehmbares Anschlussstück wie einen getrennten eingezogenen Anschluss verbunden sein.
  • Um Agens in das Gewebe 50 zuzuführen oder injizieren, ist Nadel 26 hohl und hat einen vorderen Auslass 32 (gezeigt in 1c), der in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt, mit einem Einlass 34 steht, der relativ zum vorderen Auslass 32 hinten lokalisiert ist. Im Allgemeinen muss das Lumen oder der Hohlraum der Nadel 26 groß genug sein, um Fluss relativ viskoser Agenzien oder Flüssigkeiten ohne die Anwendung unangemessener Kraft zu erlauben. In der in 1a und 1b gezeigten Vorrichtung ist der Einlass 34 am hinteren Teil des zweiten Teils 26b von Nadel 26 lokalisiert. Es sollte verstanden werden, dass Einlass 34 an jeglichem Ort entlang der Nadel 26, wie der Seite von Nadel 26, lokalisiert sein kann. Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Entfernung zwischen Einlass 34 und Auslass 32 so kurz ist, wie es praktisch ist, damit die Rückhaltung von Flüssigkeit zwischen dem Einlass 34 und Auslass 32 minimal gehalten werden kann.
  • Wie weiterhin in 1a, 1b und 1c gezeigt, erstreckt sich eine Kerbe 36 entlang einem inneren abgesenkten hinteren Teil der Nadelführungsplattform 18. Ein Flanschglied 38 mit einem äußeren Flanschteil 40 und einem Hauptteil 42 ist axial beweglich in Kerbe 36 gelagert. Flanschglied 38 ist bevorzugt starr mit der Nadel 26 mit jeglichem im Stand der Technik wohl bekannten Verfahren verbunden. Kerbe 36 kann, wie in 1d gezeigt, eine halbrunde Form haben und Flanschglied 38 kann eine runde Form haben. Es sollte jedoch durch den Fachmann verstanden werden, das andere Formen verwendet werden können, z.B., aber nicht begrenzt auf quadratisch oder rechteckig. Flanschglied 38 ist dazu ausgelegt, die Entfernung, die Nadel 26 von der Stützoberfläche 20 durch Öffnung 24 vorragt, zu begrenzen, wie detaillierter unten beschrieben werden wird. Zum Beispiel kann Flanschglied 38 mit der Nadel 26 an einem anderen Ort verbunden sein, dieser Ort darf es jedoch der Nadel 26 nicht erlauben, aus der Stützoberfläche 20 hervorzuragen, wenn sich Nadel 26 in der ersten zurückgezogenen Position befindet.
  • Ein Medikamentenreservoir 44, das ein in Gewebe 50 zuzuführendes oder zu injizierendes therapeutisches Agens enthält, ist mit dem Einlass 34 von Nadel 26 durch eine Leitung 46 verbunden. Leitung 46 kann jeglicher wohl bekannte Schlauch oder ein anderer Mechanismus zum Transport von Flüssigkeit sein. Bevorzugt wird Leitung 46 flexibel sein und damit volle Mobilität für den Operateur zu Verfügung stellen. Wie in 1a und 1b gezeigt, wird Leitung 46 bevorzugt ein flexibler Schlauch sein. Leitung 46 befindet sich selektiv über Einlass 34 in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt, mit der hohlen Passage durch Nadel 26, um das therapeutische Agens zum vorderen Auslass 32 von Nadel 26 und danach in das Zielgewebe 50 zuzuführen. Eine vorherbestimmte Menge des therapeutischen Medikamentes oder der Flüssigkeit kann als Antwort z.B. auf die manuelle Auslösung eines Schalters (nicht gezeigt) zum Antreiben einer Pumpe 48, wie einer Spritzen-Pumpe, welche in Leitung 46 die gewünschte Menge des Medikamentes oder der Flüssigkeit pumpt, zugeführt werden. Das Medikamentenreservoir 44 liefert das Medikament oder die Flüssigkeit an Pumpe 48.
  • Nun wird Bezug auf die Bedienung der Vorrichtung 10, spezifisch wie in 1a und 1b gezeigt, genommen werden, um die Beziehung zwischen individuellen Elementen sowie den gesamten Injektionszyklus klarer zu beschreiben. Mit Bezug zunächst auf 1a ist Vorrichtung 10 im Allgemeinen in Kontakt mit einem Gewebe 50 (im Maßstab vergrößert) über Stützoberfläche 20 gezeigt. Wenn jedoch ein oder mehrere dazwischen liegende Gewebelagen das Zielgewebe 50 von der Vorrichtung 10 trennen, würde Vorrichtung 10 in Kontakt mit der äußersten Gewebelage sein. Die Nadel 26 ist in der zurückgezogenen Position (d.h. Nadelteil 26a ragt nicht von der Öffnung 24 der Stützoberfläche 20 vor). Das Flanschglied 38 ist in dem proximalen Ende der Kerbe 36 angeordnet.
  • Sobald Vorrichtung 10 an dem gewünschten Ort in Bezug auf Gewebe 50 platziert ist und insbesondere die Stützoberfläche 20 sich im Wesentlichen in Kontakt mit und stabilisiert gegen das Gewebe 50 (oder eine dazwischen liegende Gewebelage) befindet, kann ein Operator den Griff 30 des Auslösers 28 in die allgemeine axial distale Richtung entlang des Stützelementes 20 bewegen oder schieben. Dies wird, wie direkt hierauf beschrieben werden wird, bewirken, dass die Nadel 26 von der zurückgezogenen Position von 1a in eine ausgefahrene Position, wie in 1b gezeigt, vorgeschoben werden wird.
  • Wenn der Griff 30 durch den Verwender in axialer Richtung entlang des Stützelementes 12 bewegt wird, bewegt sich Flanschglied 38 in der axial distalen Richtung entlang der Kerbe 36, was entsprechend die verbundene Nadel 26 in axialer Richtung entlang des Kanals 22 der Nadelführungsplattform 18 bewegt. Die vorwärts oder rückwärts axiale Bewegung der Nadel 26 und des Flanschgliedes 38 setzt sich fort, bis die vordere Seite des äußeren Flanschteils 40 den erhöhten Teil 25 von Kerbe 36 berührt. An diesem Punkt hat sich Flanschglied 38 um eine Entfernung y (wie in 1a gezeigt) bewegt und die Nadel 26 hat sich von der Öffnung 24 der Stützoberfläche 20 und in das Gewebe 50 um eine entsprechende Penetrationsweite y vorgeschoben. Wie in 1f gezeigt, wäre, wenn eine oder mehrere Gewebelagen das Zielgewebe 50 von der Vorrichtung 10 trennen, die entsprechende Penetrationsweite y minus die Dicke der dazwischen liegenden Gewebelage oder -Lagen 100 am Punkt der Einführung x. Es sollte offensichtlich sein, dass die Penetrationsweite für verschiedene Anwendungen spezifisch ausgewählt werden kann und entsprechende Änderungen zur Anbringung des Flanschgliedes 38 an der Nadel 26 gemacht werden könnten, um die angestrebte Penetrationsweite zu erreichen.
  • Wie in 1b gezeigt, befindet sich die vordere Seite des äußeren Flanschteiles 40 des Flanschglieds 38 in Kontakt mit dem erhöhten Teil 25 von Kerbe 36. Damit wird die axiale Vorwärtsbewegung der Nadel 26 gehindert. Der Verwender kann zu diesem Zeitpunkt getrennt einen Schalter (nicht gezeigt) betätigen, um Pumpe 48 anzutreiben. Pumpe 48 führt als Antwort auf den Schalter das gewünschte Flüssigkeits- oder Medikamentenvolumen aus dem Medikamentenreservoir 44 durch die Leitung 46 durch die Nadel 26 und danach in den angestrebten Injektionsort innerhalb des Gewebes 50 zu.
  • Nach der Injektion der Flüssigkeit, wie oben beschrieben, kann der Verwender normalerweise den Griff 30 in proximaler axialer Richtung entlang des Stützelementes 12 schieben oder bewegen, was wiederum das Flanschglied 38 und die Nadel 26 in die entsprechende Richtung bewegen wird. Der Verwender kann fortfahren, den Griff 30 in proximal axialer Richtung zu bewegen, bis das proximale Ende des Hauptteils 42 des Flanschgliedes 38 die hintere Wand 41 des Kanals 22 berührt. An diesem Punkt und wegen der besonderen Dimensionen der Elemente, insbesondere des Flanschgliedes 38, die für die spezifische Anwendung ausgewählt sind, wird Nadel 26 sicher innerhalb der Nadelführungsplattform 18 zurückgezogen sein und die Vorrichtung 10 kann von dem Gewebe 50 und/oder jeglichen dazwischen liegenden Gewebelagen zurückgezogen werden. Alternativ kann der Verwender die Nadel 26 direkt aus dem Gewebe 50 herausziehen.
  • In Bezug auf 2a bis 2c ist eine zweite beispielhafte Vorrichtung außerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung gezeigt. Entsprechende Referenznummern werden, soweit angemessen, verwendet.
  • Die zweite beispielhafte Vorrichtung wird allgemein durch Referenznummer 13 dargestellt. Beispielhafte Vorrichtung 13 und Gewebe 50, gezeigt in 2a bis 2c, wurden vergrößert, um die Beschreibung der Erfindung klarer zu machen, und sie sollten nicht so ausgelegt werden, dass sie die Dimensionen oder Charakteristika derselben begrenzen. Die zweite Vorrichtung kann auch bei dazwischen liegenden Gewebelagen zwischen der Vorrichtung 13 und dem Zielgewebe 50 verwendet werden. Um der Klarheit willen wird die zweite Vorrichtung ohne Bezug auf dazwischen liegende Lagen erklärt werden. Der Fachmann wird jedoch würdigen, dass sie bei mehreren Gewebelagen verwendet werden kann. Darüber hinaus sind Vorrichtung 13 und Gewebe 50 um zusätzlicher Klarheit willen in unterschiedlichem Maßstab gezeigt.
  • Vorrichtung 13 weist ein Stützelement 12 (in Teilansicht gezeigt) mit einer darauf angeordneten Nadelführungsplattform 18 auf. Wie oben festgestellt, befinden sich die Längsachsen des Stützelements 12 und der Nadelführungsplattform 18 im Allgemeinen bevorzugt parallel zueinander, es sollte jedoch für einen Fachmann offensichtlich sein, dass die Längsachsen zusammentreffend oder in einem Winkel gegeneinander ausgerichtet sein können. Dies würde von der bestimmten Anwendung, für die die Vorrichtung ausgelegt ist, abhängen.
  • Nadelführungsplattform 18 umfasst eine externe Stützoberfläche 20, die so geformt ist, dass sie im Wesentlichen der Oberfläche des Gewebes 20, in das die Injektion durchgeführt wird, entspricht. Nadelführungsplattform 18 umfasst weiterhin einen darin angeordneten Führungskanal 22. Kanal 22 umfasst bevorzugt einen proximalen Teil 22a und einen distalen Teil 22b. Der distale Teil 22b hat bevorzugt einen im Querschnitt kleineren Bereich als der proximale Teil 22a und endet an der äußeren Stützoberfläche 20 in einer Öffnung 24. Proximaler Teil 22a und distaler Teil 22b können von jeglicher praktischen Form und/oder Querschnitt sein, jedoch ist jedes Teil bevorzugt zylindrisch in der Form und daher im Querschnitt kreisförmig.
  • Ein Medikamentenreservoir 44 ist axial beweglich in dem distalen Teil 22b des Kanals 22 angeordnet. Bevorzugt ist Medikamentenreservoir 44 in der Form zylindrisch, es kann jedoch jegliche andere wohl bekannte und praktische Form verwendet werden, z.B., aber nicht begrenzt auf quadratisch oder dreieckig. Das Medikamentenreservoir 44 hat ein Gehäuse oder einen Körper 45 und einen Kolben 47, der versiegelnd darin axial beweglich ist, um eine Kammer mit variablem Volumen 49 zu definieren. Kolben 47 kann aus einem geeigneten Elastomer oder anderen geeigneten Material für versiegelnden Kontakt mit dem Körper 45 des Medikamentenreservoirs 44 ausgebildet sein. Eine röhrenförmige Nadel 26 ist an ihrem proximalen Ende mit dem Medikamentenreservoir 44 verbunden und befindet sich damit in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt.
  • Ein Auslöser 28 ist axial beweglich teilweise in Kanal 22 der Nadelführungsplattform 18 angeordnet und erstreckt sich durch das proximale Ende davon und teilweise in Stützelement 12, wie in 2a bis 2c gezeigt. In der beispielhaften Vorrichtung, die in 2a2c gezeigt ist, umfasst Auslöser 28 eine Stange oder einen Schaft 77 mit einem am distalen Ende des Schaftes 77 angeordneten Stößel 29 und einem am proximalen Ende des Schafts 77 angeordneten Verlängerungsarm 31. Eine helikale Druckfeder ist auf dem Teil von Schaft 77 angeordnet, welcher in Kanal 22 der Nadelführungsplattform 18 angeordnet ist und ist zwischen dem Stößel 29 und der hinteren Wand 37 von Kanal 22 gelagert. Verlängerungsarm 31 erstreckt sich bevorzugt im Allgemeinen senkrecht von Schaft 77 zum Äußeren von Stützelement 12 und kann sich frei in einem Schlitz (nicht gezeigt) durch Stützelement 12 bewegen, wenn sich Schaft 77 in allgemeiner axialer Bewegung bewegt, wie unten detaillierter erklärt werden wird. Bevorzugt ist ein Ansatz 33 oder ein anderer geeigneter Mechanismus auf dem gegenüberliegenden Ende des Verlängerungsarms 31 angeordnet, um es einem Verwender zu erlauben, den Schaft 77 und dementsprechend die Nadel 26 nach der Injektion zurückzuziehen, wie unten detaillierter beschrieben werden wird.
  • Ein Auslöser 64, welcher ein Knopf oder eine andere geeignete Vorrichtung sein kann, ist auf dem Äußeren der Nadelführungsplattform 18 angeordnet. Auslöser 64 kann in einer wohl bekannten Art an einem ersten Ende 71 eines Hebels 66 befestigt sein. Hebel 66 ist ausgelegt, um sich um einen Stift 70 oder anderen geeigneten Mechanismus zu drehen. Ein zweites Ende 72 von Hebel 66 hat bevorzugt eine gekurvte Oberfläche 73 und eine flache oder planare Oberfläche 74, welche sich wesentlich mit dem Stößel 29 gekuppelt ist, wenn die Nadel 26, wie in 2a gezeigt, sich in der zurückgezogenen Position befindet. Auslöser 64 kann die Auslösung durch andere im Stand der Technik wohl bekannte Verfahren aktivieren.
  • Es wird nun auf die Bedienung von Vorrichtung 13 Bezug genommen werden, um die Beziehung zwischen den Elementen sowie den Gesamtinjektionsfluss klarer zu beschreiben. Mit Bezug zunächst auf 2a wird Vorrichtung 13 allgemein über Stützoberfläche 20 in Kontakt mit einem Gewebe 50 (der Klarheit wegen im Maßstab vergrößert) gezeigt. Die Nadel 26 ist in der zurückgezogenen Position (d.h. sie ragt nicht von Öffnung 24 der Stützoberfläche 20 vor). Das Medikamentenreservoir 44 ist in dem proximalen Ende des Kanals 22 angeordnet. Das zweite Ende 72 des Hebels 66 und insbesondere die planare Oberfläche 74 ist im Wesentlichen mit dem Stößel 29 gekuppelt, was dessen axiale Bewegung verhindert und die Feder 35 in komprimierten Zustand hält. Weiterhin ist Kolben 47 im proximalen Ende des Gehäuses 45 angeordnet.
  • Nachdem Vorrichtung 13 sich am gewünschten Ort in Bezug auf das Gewebe 50 befindet, und insbesondere in Bezug darauf, dass die Stützoberfläche 20 im wesentlichen in Kontakt mit Gewebe 50 ist und dagegen stabilisiert ist, kann ein Operator Auslöser 64 drücken, was dazu führt, dass die Nadel 26, wie in der Folge sofort beschrieben werden wird, sich von der zurückgezogenen Position von 2a zu einer ausgefahrenen Position, wie in 2b gezeigt, vorschieben wird.
  • Während Auslöser 64 von dem Verwender heruntergedrückt wird, rotiert Hebel 66 um Stift 70, was bewirkt, dass das zweite Ende 72 von Hebel 66 gleitend den Stößel 29 von Auslöser 28 freigibt. Dies gibt wiederum die Druckfeder 35 frei, was bewirkt, dass Stößel 29 sich in einer vorwärts oder distal axialen Richtung bewegt. Druckfeder 35 kann alternativ jeglicher Kompressionsmechanismus sein, welcher eine Kraft zur Verfügung stellen wird, um Stößel 29 in axialer Richtung vorwärts zu bewegen. Stößel 29 berührt Kolben 47 und bewegt das Medikamentenreservoir 44 in axialer Richtung entlang des proximalen Teils 22a von Kanal 22, was entsprechend die befestigte Nadel 26 in axialer Richtung entlang des distalen Endes 22b von Kanal 22 bewegt. Die vorwärts axiale Bewegung der Nadel 26 und des Medikamentenreservoirs 44 setzt sich fort, bis das vordere Ende des Gehäuses 45 den vorderen Wandteil 53 von Kanal 22 berührt. An diesem Punkt hat sich das Medikamentenreservoir 44 um eine Entfernung x (wie in 2a gezeigt) bewegt und die Nadel 26 hat sich von der Öffnung 24 der Stützoberfläche 20 und in das Gewebe 50 um eine entsprechende Penetrationsweite x vorgeschoben. Es sollte offensichtlich sein, dass die Penetrationsweite spezifisch für verschiedene Anwendungen ausgewählt werden kann und entsprechende Änderungen der Dimensionen der Elemente, z.B., aber nicht begrenzt auf das Medikamentenreservoir 44 und Kanal 22 durchgeführt werden könnten, um die ausgewählte Penetrationsweite zu erlauben. Es sollte auch durch den Fachmann verstanden werden, dass die für die axiale Bewegung des Medikamentenreservoirs 44 und der Nadel 26 innerhalb des Kanals 22 benötigte Kraft geringer als die Kraft ist, die benötigt wird, um Kolben 47 zu bewegen, welcher versiegelnd im Gehäuse 45 des Medikamentenreservoirs 44 angeordnet ist.
  • Wie in 2c gezeigt, befindet sich das Medikamentenreservoir 44 in Kontakt mit dem vorderen Wandteil 53 von Kanal 22. Damit wird eine axiale Vorwärtsbewegung der Nadel 26 und des Medikamentenreservoirs 44 gehindert. Stößel 29 jedoch bewegt sich wegen der Ausdehnung der Feder 35 weiter vorwärts und überwindet die hemmende Kraft des versiegelnd angeordneten Kolbens 47 in Gehäuse 45 des Medikamentenreservoirs 44. Während sich Kolben 47 in axialer Vorwärtsrichtung bewegt, drängt er das Flüssigkeits- oder Medikamentenvolumen 76 durch die Nadel 26 und in die angestrebte Injektionsstelle innerhalb des Gewebes 50.
  • Nach Injektion der Flüssigkeit in der oben beschriebenen Weise kann der Verwender normalerweise Ansatz 33 in proximal axialer Richtung gegen die Kraft der Feder schieben, was wiederum das Medikamentenreservoir 44 und die Nadel 26 in die entsprechende Richtung bewegen wird. Während Stößel 29 axial in proximaler Richtung gleitet, berührt er die gekurvte Oberfläche 73 des zweiten Endes 72 von Hebel 66, was dazu führt, dass Hebel 66 um Stift 70 in eine Richtung gegen den Uhrzeigersinn rotiert (in Bezug auf 2a2c). Gleichzeitig wird Feder 35 durch den Stößel 29 komprimiert. Während Stößel 29 sich an dem zweiten Ende 72 von Hebel 66 vorbeibewegt, rotiert Hebel 66 in allgemeiner Richtung des Uhrzeigersinnes so, dass die ebene Oberfläche 74 von Hebel 66 zu einem deutlichen Kon takt mit dem Stößel 29 zurückkehrt, wie ursprünglich in 2a gezeigt. Alternativ kann der Verwender die Nadel 26 direkt aus dem Gewebe 50 herausziehen.
  • Der Fachmann wird verstehen, dass verschiedene Auslösungsmechanismen genutzt werden können. Zum Beispiel kann Stößel 29 alternativ mit einer Quelle komprimierten Gases über ein Ventil verbunden sein, welches durch Auslöser 64 ausgelöst werden kann. Alternativ kann Stößel 29 von dem Verwender ausgelöst werden. Ähnlich könnten getrennte Auslösungsanordnung verwendet werden, um Vorschieben der Nadel 26 und Bewegung der Flüssigkeit innerhalb des Medikamentenreservoirs 44 durch die Nadel 26 zu dem Zielort der Injektion zu erreichen.
  • Nun wird auf 3a Bezug genommen werden, wo eine detaillierte Ansicht der Stützoberfläche 20 in Verhältnis zu einem repräsentativen Gewebe des menschlichen Körpers 50 gezeigt wird. Wie in 3a erkannt werden kann und oben beschrieben ist, ist Stützoberfläche 20 so ausgelegt, dass sie im Wesentlichen die Oberfläche des Gewebes 50 kontaktiert. Gewebe 50 schließt eine äußere Oberfläche 51 und eine innere Oberfläche 52 ein. Die äußere Oberfläche 51 und innere Oberfläche 52 definieren zusammen eine Gewebedicke, t, wie in einem unterschiedlichem Maßstab gegenüber dem Nadelführungsplattform-Teil 18 von Vorrichtung 10 in 3a gezeigt.
  • Der Fachmann wird versthen, dass Vorrichtung 10 Anwendung bei einer großen Vielzahl von Geweben 50 hat, insbesondere bei dünnlagigen Geweben mit einem Aufbau von verschiedenen Kurvenradien, aber auch flachen Geweben. Unter den vielen biologischen Geweben, für die die vorliegenden Erfindung besonders angemessen, jedoch auf die sie nicht begrenzt ist, sind einige Lagen der Wände der Blutgefäße und Eileiter, sowie die Sklera des Auges.
  • Injektion in Gewebe 50, insbesondere des dünnlagigen Gewebetyps, können durch die Dicke t begrenzt sein, definiert durch die äußere Oberfläche 51 und die innere Oberfläche 52 sowie den Radius der Kurve r. Die Dicke t könnte sich im Fall der Sklera des menschlichen Auges im Bereich von etwa 0,3 mm bis etwa 1,5 mm bewegen. Die vorherrschende Begrenzung bei Injektionen in solch dünne Lagen ist das Lecken, das normalerweise wegen unzureichender Penetrationsweite der Nadel 26 in das dünne Gewebe 50 entlang der Nadel 26 zur äußeren Oberfläche 51 auftritt. Eine andere Begrenzung ist die Unfähigkeit, die Vorrichtung gegen das Zielgewebe 50 zu stabilisieren, insbesondere gegen solche Gewebe, die kleine Kurvenradien r aufweisen, um eine geführte Injektionsroute zur Verfügung zu stellen und Fehler aufgrund menschlicher Handhabung zu verhindern. Zusätzlich führt Biegsamkeit oder Flexibilität von Gewebe zu einer Vielzahl von Problemen in Bezug auf menschliche Kontrolle über die Penetrationsweite der Nadel und Kontrolle über die Gesamtplatzierung der Nadel in dem angestrebten Abgabeort.
  • Die beispielhafte Vorrichtung, wie in 3a gezeigt und vorher oben beschrieben, überwindet diese Begrenzungen. Zunächst erlaubt es das Einführen der Nadel 26 in einem Penetrationsannäherungswinkel α, welches unten detaillierter diskutiert werden wird, der Nadel 26, grob parallel zur äußeren Oberfläche 51 des Gewebes 50 zu wandern. Die Nadel 26 wird im Wesentlichen zwischen der äußeren Oberfläche 51 und der inneren Oberfläche 52 und insbesondere bevorzugt in der Mitte zwischen der äußeren Oberfläche 51 und der inneren Oberfläche 52 platziert. Diese Positionierung erhöht die Penetrationsweite der Nadel 26 in das Gewebe 50, ausreichend um Lecken zu reduzieren, und z.B. auf mindestens größer als Gewebedicke t, wie unten detaillierter beschrieben werden wird.
  • Wie in 3a erkannt werden kann, entspricht die Injektionsachse 27 der Längsachse der Nadel 26. Die Injektionsachse 27 kreuzt die Projektion der Stützoberfläche 20 über die Öffnung 24. Diese Kreuzung der Injektionsachse 27 und der Projektion der Stützoberfläche 20 über die Öffnung 24 definiert einen Punkt P. Eine Tangente T-T kann an Punkt P für die Stützoberfläche 20 auf wohl bekannte Art definiert werden. Tangente T-T und die Injektionsachse 27 definieren zusammen den Penetrationsannäherungswinkel α. Winkel α wird in einer durch Tangente T-T, die Injektionsachse 27 und eine Senkrechte zur Tangente T-T an Punkt P gezeichnete Linie definierten Ebene gemessen. Es sollte für den Fachmann offensichtlich sein, dass Stützoberfläche 20 verschiedene Formen umfassen kann, z.B., aber nicht begrenzt auf gekrümmt oder planar, um im Wesentlichen der Form des Zielgewebes 50 zu entsprechen, wenn Stützoberfläche 20 in wesentlichen Kontakt mit der äußeren Oberfläche 51 von Gewebe 50 gebracht wird. Unabhängig von der Form der Stützoberfläche 20 kann man Tangente T-T am Kreuzungspunkt P in wohlbekannter Art definieren. Wenn Stützoberfläche 20 planar ist, sollte es verstanden werden, das Tangente T-T im Allgemeinen mit Stützoberfläche 20 zusammentrifft und Kreuzungspunkt P an der Kreuzung der Injektionsachse 27 und der Projektion der Stützoberfläche 20 über Öffnung 24 definiert werden kann.
  • Die Erfindung umfasst eine gebogene Nadel 26 in einem gebogenen Kanal 22 zur Bewegung durch diesen ein. Eine beispielhafte Illustration einer Ausführungsform der Erfindung ist in Teilansicht in 3b gezeigt. Wie in 3b erkannt werden kann, ist die Längsachse 78 der Nadel 26 gebogen, um bevorzugt der gebogenen Achse des gebogenen Kanals 22 zu entsprechen. Nadel 26 ist entlang der gebogenen Längsachse 78 beweglich. Die Längsachse 78 kreuzt die Projektion der Stützoberfläche 20 über die Öffnung 24. Diese Kreuzung der Längsachse 78 und der Projektion der Stützoberfläche 20 über die Öffnung 24 defi niert einen Punkt P'. Eine Tangente T-T kann an Punkt P' für die Stützoberfläche 20 in einer wohlbekannten Art definiert werden. Zusätzlich kann die Injektionsachse für eine gebogene Nadel 26 als eine zweite Tangente T'-T' am Punkt P' für die gebogene Längsachse 78 von Nadel 26 definiert werden. Zusammen definieren Tangente T-T und die Injektionsachse 27 (T'-T') den Penetrationsannäherungswinkel α. Winkel α wird in einer durch Tangente T-T und T'-T', die Längsachse 78 und eine senkrecht zur Tangente T-T an Punkt P' gezogenen Linie definierten Ebene gemessen. Es sollte für den Fachmann offensichtlich sein, dass Stützoberfläche 20 verschiedene Formen umfassen kann, z.B. aber nicht begrenzt auf gebogen oder planar, wie oben beschrieben.
  • Wie oben festgestellt und in 1f illustriert, kann eine Injektion auch durchgeführt werden, wenn dazwischen liegende Gewebelagen 100 die Vorrichtung 10 und das Zielgewebe 50 trennen. 3c zeigt den Nadelführungsplattform-Teil 18 von Vorrichtung 10 mit einer geraden Nadel und verwendet bei verschiedenen Gewebelagen 100, 50. Der Penetrationsannäherungswinkel wird wie oben diskutiert bestimmt. Darüber hinaus können Ausführungsformen, die eine gebogene Nadel einschließen, gezeigt in 3b, auch bei dazwischen liegenden Gewebelagen 100 verwendet werden.
  • Die minimale Penetrationsweite von Nadel 26, die benötigt wird, um Lecken einer spezifischen Flüssigkeit oder eines Agens aus einem bestimmten Gewebe zu verhindern, kann aufgrund von Permeabilität und elastischen Eigenschaften des bestimmten Gewebes und der Viskosität der bestimmten Flüssigkeit oder des Agens geschätzt werden. Die Permeabilität des Gewebes kann für poröse Medien unter Verwendung relativ einfacher und wohlbekannter experimenteller Verfahren gemessen werden, wie der von Fatt und Hedbys, Exp. Eye Res., Vol. 10. Seite 243 (1970) beschriebenen.
  • Für eine gewünschte eingebettete Penetrationsweite wird es einen Bereich von Penetrationsannäherungswinkeln geben, in denen Nadel 26 eingeführt werden kann. Der für jegliche spezielle Anwendung gewählte Penetrationsannäherungswinkel α wird von mehreren Faktoren bestimmt. Unter diesen sind: die Permeabilität des bestimmten Gewebes; die Viskosität der bestimmten Flüssigkeit oder des Agens; die Dicke t und Kurvenradius r des Gewebes 50; die Größe der Nadel 26 und die Anfälligkeit für menschlichen Fehler.
  • Im Allgemeinen, unter Einbeziehung aller Faktoren, die den Penetrationsannäherungswinkel α für jegliche spezielle Anwendung beeinflussen können, ist normalerweise ein Penetrationsannäherungswinkel α von bis zu etwa 60° allgemien bevorzugt. Ein solcher Bereich sorgt im Allgemeinen für eine Nadelpenetrationsweite, bei der ein Lecken vom Injektionsort minimiert, wenn nicht eliminiert wird, und bei der die Möglichkeit, die ganze Breite des Gewebes (d.h. die innere Oberfläche) zu perforieren, eliminiert wird. Zusätzlich eliminiert ein solcher Bereich praktisch die Variabilität der Gewebebiegsamkeit oder Flexibilität und deren Effekte auf die Kontrolle der Platzierung der Nadel innerhalb des Gewebes. Darüber hinaus ermöglicht ein solcher Bereich die Anwendung bei einer großen Vielzahl von Gewebeformen, einschließlich fast flacher Gewebeoberflächen.
  • In Bezug auf 4a und 4b ist, gezeigt in vergrößerter Detailansicht und ähnlich zu der in 2a2c illustrierten beispielhaften Vorrichtung, eine Vorrichtung 10 in Beziehung zu der Sklera 54 des menschlichen Auges gezeigt. Die Sklera 54 des menschlichen Auges (in 4a und 4b nicht im Maßstab gezeigt) weist eine Dicke t im Bereich von etwa 0,3 mm nahe des Äquators des Auges bis etwa 1,5 mm auf, definiert durch die äußere Oberfläche 60 und innere Oberfläche 62. Die Sklera 54 bedeckt die Aderhaut 56 und die Netzhaut 58. Wie weiter in 4a und 4b erkannt werden kann, ist Stützoberfläche 20 ausgelegt und geformt, um der äußeren Oberfläche 60 der Sklera 54 zu entsprechen, welche schließlich durch den Kurvenradius des Augapfels oder Auges 11 eines typischen Menschen definiert wird. Im Allgemeinen weist die Sklera 54 des menschlichen Auges einen Kurvenradius von etwa 1,2 cm auf.
  • Um die Nadel 26 so in die Sklera 54 einzubetten, dass ein ausreichendes hydrodynamisches Siegel zwischen der Nadel 26 und der Sklera 54 ausgebildet wird, wodurch das Lecken der therapeutischen Flüssigkeit oder des Agens minimiert wird, kann sich die Penetrationsweite der Nadel 26 etwa in dem Bereich von bevorzugt etwa 1,5 mm bis etwa 4 mm befinden. Mehr bevorzugt wird die Penetrationsweite in dem Bereich von etwa 2 mm bis etwa 3 mm sein.
  • Den Kurvenradius und die Permeabilität der Sklera 54, die Viskosität der Flüssigkeit oder des zu injizierenden Agens und den Zielpunkt der Injektion in und innerhalb der Sklera 54 vorausgesetzt, kann Nadel 26 bevorzugt in einem ungefähren Penetrationsannäherungswinkel α von etwa 30° inseriert werden. Die Variabilität der Dicke der Sklera entlang der Peripherie des Auges, die angemessene Platzierung der Flüssigkeit oder des Agens in der Sklera und menschlichen Fehler des Operators in Betracht ziehend, kann ein bevorzugter Bereich des Penetrationsannäherungswinkels α zur Injektion in die Sklera etwa 20° bis etwa 40° sein.
  • Es kann notwendig oder gewünscht sein, die Penetrationsweite der Nadel 26 zu erhöhen, um z.B., aber nicht darauf begrenzt, eine sicherere Versiegelung zur Verfügung zu stellen, oder um an einem bestimmten Ort innerhalb der Sklera 54 zu injizieren. Um eine solche Erhöhung der Penetrationsweite zu ermöglichen, kann auch eine entsprechende Änderung des Penetrationsannäherungswinkels nötig sein.
  • In Bezug auf 6a6c ist eine dritte beispielhafte Vorrichtung außerhalb des Rahmens der Erfindung gezeigt. Die dritte beispielhafte Vorrichtung wird allgemein durch Referenznummer 80 dargestellt. Vorrichtung 80 weist einen Katheterkörper 81 mit einem sich dadurch erstreckenden Führungskanal 8 auf.
  • Der Katheterkörper 81 schließt eine äußere Stützoberfläche 5 ein, welche so geformt ist, dass sie im Wesentlichen der Oberfläche des Gewebes 50 entspricht, in die die Injektion durchgeführt werden soll. Ein Auslöser 19 ist in dem Katheterkörper 81 angeordnet und kann mit einem Kolben oder Stößel 7 verbunden werden, um den Stößel 7 entlang des Führungskanals 8 zu bewegen. Der Fachmann wird verstehen, dass Auslöser 19 manuell oder automatisch bedient werden kann, z.B. durch einen Regler 21, der mit Auslöser 19 verbunden ist. Es sollte auch durch den Fachmann verstanden werden, dass verschiedene Auslösungsmechanismen in der Erfindung verwendet werden können. Zum Beispiel kann Auslöser 19 ein Gas/Kolbenarrangement, eine Druckfeder oder eine andere geeignete und praktische Vorrichtung zur Bewegung von Kolben 7 entlang des Führungskanals 8 sein.
  • Eine Nadel 4 oder andere geeignete Kanülenvorrichtung ist in dem Katheterkörper 81 in einem gekrümmten Kanal 23 (wie in 6b und 6c gezeigt) angeordnet. Nadel 4 ist durch Kanal 23 von einer ersten zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position beweglich. Die Nadel 4 kann durch den Auslöser 19 und den Kolben 7 von der zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position vorgeschoben werden, wie unten detaillierter beschrieben werden wird. Nadel 4 kann entweder in ei ner gekrümmten Form vorgeformt, flexibel, oder eine Kombination von beidem sein.
  • Nadel 4 ist bevorzugt an ihrem proximalen Ende verbunden mit und befindet sich in einer Verbindung zu einer Leitung 3, die eine Fluidströmung zulässt. Die Leitung 3 ist ähnlich bevorzugt an ihrem proximalen Ende an einem zusammenfaltbaren Medikamentenreservoir 6 befestigt. Das faltbare Reservoir 6 ist bevorzugt aus einem elastischen blasebalgartigen Material wie Gummi oder Plastik hergestellt. Alternativ sollte es für einen Fachmann offensichtlich sein, dass Nadel 4 mit einem entfernten Medikamentenreservoir durch eine ausgedehnte Leitung, wie flexible Schläuche oder andere geeignete Mechanismen, verbunden sein kann.
  • Wie in 6d gezeigt, ist ein Ballon 1 oder ein anderes Expansionsglied bevorzugt auf dem Katheterkörper 81 angeordnet. Entsprechend der besonderen Anwendung der Vorrichtung kann ein Ballon 1 notwendig sein oder nicht. Ballon 1 befindet sich in einer Verbindung, die eine Fluidströmung zulässt, mit einer Aufblas-Leitung 9, um eine Aufblas-Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle (nicht gezeigt) zu erhalten.
  • Es wird nun auf die Bedienung der Vorrichtung 80 Bezug genommen werden, insbesondere wie in 6a6d gezeigt, um die Beziehung zwischen den individuellen Elementen sowie den Gesamtinjektionszyklus klarer zu beschreiben.
  • Die Vorrichtung 80 und insbesondere der Katheterkörper 81 werden in das Lumen eines Gefäßes, z.B. die Eileiter, in einer wohlbekannten Art eingeführt. Die externe Stützoberfläche 5 wird in große Nähe zu der Zielstelle der Injektion in das Gewebe 50 gebracht. Sobald sich Katheter 81 an dem gewünschten Ort befindet, kann die Flüssigkeitsquelle durch den Verwender aktiviert werden, was dazu führt, dass eine Menge Flüssigkeit durch Aufblas-Leitung 9 und danach in Ballon 1 fließt. Ballon 1 dehnt sich als Reaktion auf die Flüssigkeit aus und wirkt, indem er Stützoberfläche 5 in wesentlichen Kontakt zu Gewebe 50 bringt, wobei Gewebe 50 an den Umriss von Stützoberfläche 5 angepasst wird.
  • Sobald das Gewebe 50 dem Umriss von Stützoberfläche 5 angepasst ist, kann ein Operator den Auslöser 19 auslösen, welcher wiederum den Stößel oder Kolben 7 entlang des Führungskanals 8 bewegt. Dies bewirkt, dass die Nadel 4 sich entlang des gekrümmten Kanals 23 um eine vorher festgesetzte Entfernung so bewegt, dass die Nadel 4 in das Gewebe 50 in einer gewünschten Penetrationsweite eingebettet wird. Darauf folgende Entfernung des Stößels oder Kolbens 7 verformt das Reservoir 6, was bewirkt, dass darin enthaltene Flüssigkeit durch Nadel 4 und in das Gewebe 50 verlagert wird.
  • Nach Injektion der Flüssigkeit in der oben beschriebenen Art kann die Nadel 4 zurückgezogen werden, indem der oben beschriebene Prozess umgekehrt wird und der Katheterkörper 81 vom Lumen des Gefäßes entfernt wird. Alternativ sollte es durch den Fachmann verstanden werden, dass mehrere Injektionen durchgeführt werden können.
  • Eine Nadel mit einer lateralen Öffnung ist in 7 gezeigt. Wie gezeigt, umfasst Nadel 26 bevorzugt einen einzigen Nadelabschnitt 700 mit einem ersten Ende 700a und einem zweiten Ende 700b. Nadelabschnitt 700 schließt zusätzlich eine Seitenwand 705 ein. Seitenwand 705 definiert einen Auslass 710 in der Nadel 26. In einer bevorzugten Ausführungsform definiert Seitenwand 705 einen Auslass 710 nahe oder neben dem ersten Ende 700a der Nadel 26. Es sollte für den Fachmann offensichtlich sein, dass ein Auslass 710 an einer Mehrzahl von Orten entlang Nadel 26 definiert sein kann. Ein Einlass 720 ist auch in Nadel 26 angeordnet. Einlass 720 kann ähnlich nahe oder neben dem zweiten Ende 700b in Nadel 26 angeordnet sein. Wie oben festgestellt, kann Einlass 720 in Seitenwand 705 ausgebildet sein. Es ist jedoch bevorzugt, dass Einlass 720 in dem Ende des ersten Endes 700a ausgebildet ist, wie in 7 gezeigt. Es ist auch bevorzugt, dass sich Einlass 720 im Wesentlichen in einer co-linearen Beziehung mit einer Längsachse Z-Z des Lumens oder des Hohlraumes durch Nadel 26 befindet, wie in 7 gezeigt. Es ist bevorzugt, dass Nadel 26 als Teil der oben beschriebenen Injektionsvorrichtung verwendet wird, es sollte jedoch durch den Fachmann verstanden werden, dass sie nicht auf solche Verwendung beschränkt ist.
  • Nadel 26 umfasst bevorzugt auch einen geschärften Punkt oder eine Spitze 730, die bevorzugt am ersten Ende 700a angeordnet ist. Es sollte für den Fachmann offensichtlich sein, dass die geschärfte Spitze 730 integral durch Nadel 26 auf wohlbekannte Art ausgebildet sein kann oder unter Verwendung jeglicher wohlbekannter Technik an Nadel 26 befestigt sein kann. Es sollte für den Fachmann auch offensichtlich sein, dass die geschärfte Spitze 730 jegliche Anzahl von Formen umfassen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dreieckig oder konisch, wie in 7 gezeigt.
  • Wie auch in 7 gezeigt, ist es bevorzugt, das Auslass 720 sich in einer im wesentlichen nicht-co-linearen Beziehung mit Einlass 720 befindet, um es zu erlauben, dass ein Agens in Richtung auf eine Oberfläche eines Zielgewebes geführt wird, wie es detaillierter unten beschrieben werden wird. Es sollte für den Fachmann offensichtlich sein, dass Auslass 710 in einer Vielzahl von Ausbildungen auf Nadel 26 arrangiert werden kann, um die bevorzugte nicht-co-lineare Beziehung zu erlauben, einschließlich, aber nicht begrenzt z.B. auf die Definition von Auslass 710 auf einer gewinkelten Oberfläche der geschätzten Spitze 730. Zusätzlich sollte es durch den Fachmann verstanden werden, dass eine Mehrzahl von Auslässen 710 durch Seitenwand 705 definiert werden könnten, und dass die Mehrzahl von Auslässen 710 in einer Vielzahl von Arrangements ausgebildet sein könnten, einschließlich aber nicht begrenzt auf linear entlang Nadel 26 oder in einer gewinkelten Beziehung entlang des Umkreises von Nadel 26.
  • Wenn man sich jetzt 8 zuwendet, ist Nadel 26 eingebettet in ein Gewebe 50, wie die Sklera des Auges, gezeigt. Gewebe 50 weist eine erste Oberfläche 51 und eine zweite Oberfläche 52 auf. Wie oben festgestellt kann eine Vielzahl von Geweben sich neben Gewebe 50 befinden. Beispielhafte Gewebe können einschließen, sind aber nicht beschränkt auf die Aderhaut 56 und Netzhaut 58 des Auges. Wie oben beschrieben, ist Nadel 26 bevorzugt in Gewebe 50 in einem Penetrationsannäherungswinkel eingebettet, der eine Penetrationsweite in Gewebe 50 erlaubt, die ausreicht, um Lecken des Agens zu minimieren. Wie oben festgestellt, wird Nadel 26 bevorzugt in Gewebe 50 bis mindestens weiter als die Gewebedicke t eingebettet.
  • Im Allgemeinen beeinflussen drei Grundfaktoren die Effektivität indirekter Injektion. Diese Faktoren umfassen: die Richtung des Agensflusses (abgebildet als Pfeile R) von Nadel 26 in Bezug auf eine als Ziel gewählte Oberfläche des Gewebes 50, welche in 8 Oberfläche 52 ist; die Entfernung von Auslass 710 von Oberfläche 52; und die Geschwindigkeit des Agens, wenn es die Nadel 26 durch Auslass 710 verlässt. Es wurde gezeigt, dass die beispielhaft in 7 und 8 gezeigte Ausführungsform extrem effektiv zum Erreichen indirekter Injektion eines Agens in ein darunter liegendes Gewebe, wie die Netzhaut 58 des Auges ist.
  • Tatsächlich wird, wie in 8 gezeigt, bei der Injektion in die Aderhaut 56 oder Netzhaut 58 von Gewebe 50 wie der Sklera, Auslass 710 bevorzugt so dicht wie möglich und im Wesentlichen in einer Orientierung zu der als Ziel gewählten O berfläche 52 platziert. Je dichter Auslass 710 an Oberfläche 52 lokalisiert ist, desto größer ist die Effizienz des Injektionsprozesses. In anderen Worten, je dichter Auslass 710 an Oberfläche 52 ist, desto größer ist der Anteil des insgesamt zugefügten Agens, welches das Zielgewebe erreicht, z.B. die Aderhaut 56 oder Netzhaut 58. Darüber hinaus spielt auch die Geometrie von Auslass 710 eine wichtige Rolle bei der Effizienz der Injektion. Im Allgemeinen ist die Geschwindigkeit des Agens für eine feste volumetrische Flussrate umso größer, desto kleiner der Auslass 710 ist.
  • Beispiele der Verwendung der oben beschriebenen Vorrichtungen werden hier unten zur Verfügung gestellt. Der Fachmann wird verstehen, dass die folgenden Beispiele dazu dienen, die vorliegende Erfindung zu illustrieren und es sollte nicht Betracht gezogen werden, dass sie den Rahmen der vorliegenden Erfindung begrenzen.
  • Beispiel 1
  • Eine Nadel mit 33er Maß mit einer Ausflussöffnung von 100 μm wurde im Skleragewebe des Auges in einer Tiefe von mehr als etwa der Dicke der Sklera mit einer Orientierung des Auslasses der Nadel zur inneren Oberfläche der Sklera platziert. Eine Injektion von 10 μl einer 1%igen Fluoreszeinfarbstofflösung bei einer Geschwindigkeit von etwa 1 bis 4 μl/s unter Verwendung der oben beschriebenen Technik führte zu einer sofortigen Färbung des Netzhautgewebes. Diese Färbung trat auf, ohne dass die geschärfte Spitze der Nadel die Sklera durchdrang. Die für die Färbung des Netzhaut-Bereichs benötigte Zeit war weniger, als vorher für eine Färbung beobachtet worden war, die sich nach Diffusion von Fluoreszein vom Ort der Injektion ergab. Zusätzlich wurde keine sofortige Färbung beobachtet, wenn weitere Experimente mit dem Auslass der Nadel in Orientierung zur äußeren Oberfläche der Sklera (d.h. der Ober fläche gegenüber von der Aderhaut und Netzhaut) durchgeführt wurden. Daraus wurde geschlossen, dass die Fluoreszeinfarbstofflösung durch Konvektion vom Auslass der Nadel direkt zur Netzhaut zugeführt wurde.
  • Beispiel 2
  • In einem anderen Experiment wurde eine Nadel mit 33er Maß mit einer Ausflussöffnung von 100 μm verwendet, um große Agenzien, z.B. kolloidale Kohle und Viruspartikel, die beide Suspensionen von Teilchen im Bereich von 50 bis 150 nm Durchmesser sind, direkt an unter der Sklera liegenden Gewebe wie die Netzhaut zuzuführen, ohne die Sklera voll zu durchdringen. Die Zufuhr der kolloidalen Kohlepartikel war bei einer Geschwindigkeit von etwa 1 bis 4 μl/s. Zufuhr der Viruspartikel wurde bei einer Geschwindigkeit von etwa 4 μl/s durchgeführt. Vorherige Experimente machten deutlich, dass solche Agenzien wegen ihrer großen Größe dazu tendieren, sehr langsam vom Ort der Injektion zu diffundieren. Im Fall dieses Experiments jedoch wurden die Agenzien viel früher in den darunter liegenden Geweben gefunden, als durch Diffusion durch die Sklera erklärt werden konnte.
  • Beispiel 3
  • Eine Nadel mit 33er Maß mit einer Ausflussöffnung von 100 μm wurde in Skleragewebe des Auges in einer Tiefe von mehr als etwa der Dicke der Sklera platziert, wobei der Auslass der Nadel zu der inneren Oberfläche der Sklera hin orientiert war. Ein Adenovirus-Vektor, das Gen für grünes fluoreszierendes Protein (green fluorescent protein, GFP) enthielt, wurde bei einer Geschwindigkeit von etwa 4 μl/s bei einem Infektions-Faktor (multiplicity of infection) von 0,6 injiziert. Die Zufuhr des viralen Vektors wurde verifiziert, indem demonstriert wurde, dass Zellen der Aderhaut und Netzhaut das GFP expri mierten. Eine solche Expression in Aderhaut oder Netzhaut kann nicht erreicht werden, ohne dass sie durch den Virus durchquert wird.
  • Schlussfolgerung
  • Während verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung oben beschrieben wurden, sollte verstanden werden, dass sie nur beispielhaft dargestellt wurden und nicht als Begrenzung. Damit sollten Breite und Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht durch irgendeine der oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen begrenzt sein, sondern sollten nur entsprechend der folgenden Ansprüche definiert sein.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Verabreichung eines Agens an ein Gewebe, wobei die Vorrichtung umfasst: ein Stützelement (12); eine auf dem Stützelement angeordnete Nadelführungsplattform (18) mit einer äußeren Stützoberfläche (20) und einem durch diese führenden gekrümmten Kanal (22), wobei der Kanal in einer Öffnung (24) an der Stützoberfläche endet; eine gebogene Nadel, die in dem gekrümmten Kanal angeordnet ist und durch diesen Kanal entlang einer Injektionsachse beweglich ist, wobei die Nadel ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei die Nadel eine Seitenwand aufweist, die einen in der Nadel angeordneten Auslass (710) und einen Einlass (720) definiert, wobei der Einlass mit dem Auslass in einer Verbindung steht, die eine Fluidströmung zulässt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel entlang der Achse durch den Kanal von einer zurückgezogenen Position in eine ausgefahrene Position beweglich ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, ferner umfassend: einen Auslöser (28) für die Bewegung der Nadel durch den Kanal von der zurückgezogenen Position zu der ausgefahrenen Position.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: ein Medikamentenreservoir (44), das auf dem Stützelement angeordnet ist und in einer Verbindung mit dem Einlass der Nadel steht, die eine Fluidströmung zulässt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Stützoberfläche (20) so geformt ist, dass sie im wesentlichen der äußeren Oberfläche der Sklera eines Auges entspricht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ende der Nadel eine geschärfte Spitze (730) umfasst.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel von der Öffnung eine Länge von etwa 1,5 mm bis etwa 4 mm vorragt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel von der Öffnung eine Länge von etwa 2 mm bis etwa 3 mm vorragt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, die dazu geeignet ist, ein Agens in ein Zielgewebe (50) zu injizieren, wobei das Zielgewebe eine erste Oberfläche (51) und eine zweite Oberfläche (52) aufweist, die eine Gewebedicke (t) definieren, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass in der Nadel in eine Richtung orientiert ist, die im wesentlichen für den Transfer des Agens in das Gewebe entweder der ersten oder der zweiten Oberfläche des Gewebes zugewandt ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, die dazu geeignet ist, um das Agens in einer Geschwindigkeit von etwa 1 bis etwa 10 Mikroliter/Sekunde zu transferieren.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, die dazu geeignet ist, um das Agens in einer Geschwindigkeit von etwa 1 bis etwa 4 Mikroliter/Sekunde zu transferieren.
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