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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Damenbinde und dergleichen zum
Absorbieren und Zurückhalten
von Körperflüssigkeiten.
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EP 0 595 047 offenbart eine
Damenbinde mit einem Paar Seitenkanten, die entlang einander in Querrichtung
gegenüberliegender
Seiten einer flüssigkeitsabsorbierenden
Einlage nach außen
ragen. Ist die Binde am Schrittbereich einer von einer Trägerin getragenen
Unterwäsche
befestigt, verlaufen die Seitenkanten auf der Innenfläche der
Unterwäsche so über die
Außenkanten
von deren Beinöffnungen hinaus,
dass sie die Außenkanten
der Beinöffnungen bedecken
und gleichzeitig gegen die Oberschenkel der Trägerin platziert werden können.
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Bei
der bekannten Binde soll durch die Seitenkanten vermieden werden,
dass die Außenkanten der
Beinöffnungen
der Unterwäsche
durch menstruelle Ausscheidungen verschmutzt werden. Die Binde verhindert
auch, dass während
des Tragens der Unterwäsche,
an der sie befestigt ist, menstruelle Ausscheidungen durch Lücken zwischen
den Beinöffnungsaußenkanten
der Unterwäsche
und den Oberschenkeln der Trägerin
herunterlaufen. Die bekannte Binde muss jedoch relativ groß bemessen
sein, damit die Seitenkanten über
die Beinöffnungsaußenkanten der
Unterwäsche
hinaus ragen können.
Infolgedessen ist für
jede einzelne Binde, bevor sie für
die Kundin bereitgestellt werden kann, eine komplizierte Faltabfolge
zum Verpacken erforderlich, und die einzeln verpackte Binde ist
zwangsläufig
sperrig.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Damenbinde
zu schaffen, die dahingehend verbessert ist, dass die Außenkanten
der Beinöffnungen
einer von einer Trägerin
getragenen Unterwäsche
vor einer Verschmutzung durch Körperflüssigkeiten,
wie beispielsweise menstruelle Ausscheidungen, geschützt ist
und die verhindert, dass Körperflüssigkeiten
durch Lücken
zwischen den Beinöffnungsaußenkanten
und den Oberschenkeln der Trägerin
herunterlaufen, wobei die Binde eine relativ geringe Größe aufweist.
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Erfindungsgemäß ist eine
Damenbinde vorgesehen, umfassend ein Basiselement und ein Paar von
Begrenzungsklappen, wobei das Basiselement eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige untere
Lage, einen zwischen der oberen und der unteren Lage angeordneten
flüssigkeitsabsorbierenden
Kern, ein Paar einander in Querrichtung gegenüberliegender, in Längsrichtung verlaufender
Außenseitenabschnitte
und ein Paar einander in Längsrichtung
gegenüberliegender,
in Querrichtung der Binde verlaufender Endabschnitte aufweist, wobei
das Paar von Begrenzungsklappen auf einer oberen Fläche der
Außenseitenabschnitte des
Basiselements gebildet ist, so dass sie entlang der Außenseitenabschnitte
zwischen dem Paar von Endabschnitten verlaufen.
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Jede
der Begrenzungsklappen weist einen festen und einen freien Kantenabschnitt
auf, die beide in Längsrichtung
verlaufen, sowie ein Paar einander in Längsrichtung gegenüberliegender
Endabschnitte zwischen dem festen und dem freien Kantenabschnitt,
wobei der freie Kantenabschnitt in Querrichtung des Basiselements
nach außen
dehnbar ist und der feste Kantenabschnitt auf einer oberen Fläche des
Basiselements entlang dessen Außenseitenabschnitts
fixiert ist, wobei der freie Kantenabschnitt in Querrichtung des
Basiselements nach außen
zeigt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der freie Kantenabschnitt der Begrenzungsklappen
zumindest über
einen Teil seiner Abmessung in Längsrichtung über den
entsprechenden Außenseitenabschnitt
des Basiselements hinaus nach außen dehnbar.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der freie Kantenabschnitt der Begrenzungsklappen
jeweils mindestens 10 mm über
den entsprechenden Außenseitenabschnitt
des Basiselements hinaus nach außen dehnbar.
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Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Begrenzungsklappen jeweils entlang
einer in Längsrichtung des
Basiselements verlaufenden Faltungslinie auf sich selbst zurückgefaltet,
so dass sie in dem festen und dem freien Kantenabschnitt aufgeteilt
sind und so dass der freie Kantenabschnitt in Querrichtung des Basiselements
nach außen
zeigt.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Begrenzungsklappen jeweils mit
in Querrichtung des Basiselements elastisch dehnbarem Lagenmaterial
gebildet.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung weisen die Begrenzungsklappen jeweils mehrere
parallel zueinander in Längsrichtung
des Basiselements verlaufende Falten auf und sind in Querrichtung
des Basiselements nach außen
dehnbar.
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Gemäß einer
weiteren zusätzlichen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die Begrenzungsklappen jeweils
einen Haftreibungsfaktor von 0,3 oder mehr zumindest auf einem Teil
ihrer Fläche
auf.
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Gemäß noch einer
weiteren zusätzlichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Begrenzungsklappen jeweils mit
in Längsrichtung des
Basiselements elastisch dehnbarem Lagenmaterial gebildet.
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1 ist
eine Aufsicht einer teilweise aufgeschnittenen Damenbinde gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht derselben Binde teilweise im Schnitt
entlang einer Linie II-II in 1, die zeigt,
wie die Binde an einer von einer Bindenträgerin getragenen Unterwäsche befestigt
ist;
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3 ist
eine Schnittansicht derselben Binde, die zeigt, wie die Binde am
Körper
der Trägerin angelegt
ist;
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4 ist
eine Ansicht ähnlich
der von 2 und zeigt eine Binde gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung; und
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5 ist
eine Ansicht ähnlich
der von 4 und zeigt eine Damenbinde
gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Einzelheiten
einer erfindungsgemäßen Damenbinde
werden aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen besser
verständlich.
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1 ist
eine Aufsicht einer teilweise aufgeschnittenen Damenbinde 1,
und 2 ist eine fragmentarische Perspektiv ansicht der
Binde 1 teilweise im Schnitt entlang einer Linie II-II
in 1, die zeigt, wie die Binde an einer von einer
Bindenträgerin
getragenen Unterwäsche
befestigt ist. Die Binde 1 umfasst ein Basiselement 5,
das in Längsrichtung
größer ist,
und ein Paar von Begrenzungsklappen 12, die am Basiselement 5 befestigt
sind.
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Das
Basiselement 5 besteht aus einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen
Lage 2, einer flüssigkeitsundurchlässigen unteren
Lage 3 und einem zwischen diesen beiden Lagen 2, 3 angeordneten
flüssigkeitsabsorbierenden
Kern 4. Die obere Lage 2 und die untere Lage 3 werden
entlang ihrer Abschnitte, die über
eine Außenkante
des Kerns 4 hinaus nach außen verlaufen, so übereinander
gelegt und aneinander gebondet, dass sie ein Paar einander in Längsrichtung
gegenüberliegender
und in Querrichtung verlaufender Enden 6 sowie ein Paar
einander in Querrichtung gegenüberliegender
und in Längsrichtung
verlaufender Außenseitenabschnitte 7 bilden. Ein
Paar von Flügeln 8 verläuft jeweils
seitlich von Längsmittelzonen
der jeweiligen Außenseitenabschnitte 7.
In einer Längsmittelzone
und einer Quermittelzone des Basiselements 5 wird die obere
Lage 2 so zum Kern 4 hin zusammengepresst, dass
sie auf der Innenfläche
des Basiselements 5 eine Rille 11 bildet. Darüber hinaus
ist das Basiselement 5 entlang seiner in Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenabschnitte mit dem Paar von Begrenzungsklappen 12 versehen,
die jeweils in Längsrichtung
des Basiselements 5 verlaufen. Die Begrenzungsklappen 12 sind
mit elastischen Elementen 13 versehen, die in Längsrichtung
verlaufen und unter Spannung an die Begrenzungsklappen 12 gebondet
sind.
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Jede
der Begrenzungsklappen 12 weist ein Paar von in Längsrichtung
größeren Lagen 21,
vorzugsweise flüssigkeitsundurchlässige Lagen 21 und noch
besser flüssigkeitsundurchlässige Lagen 21 mit einer
Elastizität
in Querrichtung der Binde 1, auf. Die beiden Lagen 21 werden übereinandergelegt
und mittels eines Heißschmelzklebers
(nicht gezeigt) so aneinander gebondet, dass sie einen festen Kantenabschnitt 22 und
einen freien Kantenabschnitt 23, die beide parallel zueinander
in Längsrichtung
des Basiselements 5 verlaufen, sowie einander in Längsrichtung
gegenüberliegende
feste Kantenabschnitte 22, 22, die parallel zueinander
in Querrichtung des Basiselements 5 verlaufen, bilden.
Die Begrenzungsklappen 12 sind jeweils entlang einer zwischen
dem festen Kantenabschnitt 22 und dem freien Kantenabschnitt 23 liegenden
und parallel zu den Kantenabschnitten 22, 23 verlaufenden
Faltungslinie 24 doppelt gefaltet, so dass der freie Kantenabschnitt 23 von
der Binde 1 nach außen
zeigt. Die festen Kantenabschnitte 22 der Begrenzungsklappen 12 sind
mittels des Heißschmelzklebers 28 an
die Innenfläche des
Basiselements 5 entlang dessen Außenkantenabschnitten 7 gebondet,
und die festen Endabschnitte 26 der Begrenzungsklappen 12 sind
mittels Heißsiegelzonen 27 an
die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitte 6 des Basiselements 5 gebondet.
Die elastischen Elemente 13 sind so zwischen den jeweiligen
die Begrenzungsklappen 12 darstellenden Lagenpaaren 21 angeordnet,
dass sie in Längsrichtung
der Begrenzungsklappen 12 verlaufen, und sind mittels eines
Heißschmelzklebers (nicht
gezeigt) unter Spannung an der Innenfläche wenigstens einer dieser
beiden Lagen 21 befestigt. Nahe der Außenseitenabschnitte 7 des
Basiselements 5 verläuft
die untere Lage 3 über
die Seitenkanten der oberen Lage 2 hinaus nach außen, und die
festen Kantenabschnitte 22 der jeweiligen Begrenzungsklappen 12 sind
mittels des Heißschmelzklebers 28 an
die obere Fläche
der unteren Lage 3 entlang deren über die Seitenkanten der oberen
Lage 2 hinaus nach außen
verlaufenden Abschnitte gebondet. Die oberen Flächen der festen Kantenabschnitte 22 und
der außerhalb
der festen Kantenabschnitte 22 liegenden Abschnitte der
unteren Lage 3 sind mit Saumlagen 29 aus einen
hydrophoben Vliesstoff, wie beispielsweise einem Schmelzblasvliesstoff,
der einen weichen Griff aufweist, bedeckt und bilden die Flügel 8.
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Die
Binde 1 wird, bei Ansicht wie in 2, in der
nachfolgend beschriebenen Weise an einer Unterwäsche 15 befestigt.
Die Binde 1 wird mittels eines Haftmittels (nicht gezeigt),
das auf die Außenfläche der
unteren Lage 3 in deren Quermittelzone aufgetragen ist,
trennbar an der Innenfläche
des Schrittbereichs der Unterwäsche
befestigt. Damit die Binde 1 noch zuverlässiger an
der Unterwäsche 15 befestigt werden
kann, werden die Flügel 8 entlang
der jeweiligen Beinöffnungsaußenkanten
der Unterwäsche 15 gefaltet
und mittels des Haftmittels (nicht gezeigt), das auf die Außenfläche der
Flügel 8 aufgetragen
ist, trennbar an der Außenfläche der
Unterwäsche 15 befestigt.
Da die an der Unterwäsche 15 befestigte
Binde 1 in ihrer Längsrichtung
gekrümmt
ist, bewirkt ein Zusammenziehen der elastischen Elemente 13,
dass sich die freien Kanten 23 der jeweiligen Begrenzungsklappen 12 über die
Innenfläche
des Basiselements 5 entlang dessen Außenseitenabschnitten 7 aufrichten.
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Eine
von der Rille 11 umgebene Mittelzone 31 der Binde 1 ist
bezüglich
ihrer Umgebungszone deutlich höher,
bei Ansicht wie in 2, und kann daher gut passend
an der Vaginalöffnung
der Trägerin platziert
werden.
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3 ist
ein schematisches Diagramm eines Schnitts in Querrichtung der Binde 1,
bei dem die an der Unterwäsche 15 befestigte
Binde 1 mit durchgehenden Linien gekennzeichnet ist, während die
während
des Befestigens an der Unterwäsche 15 gezeigte
Binde 1 sowie der Schrittbereich der Trägerin einschließlich deren
Oberschenkel 26 durch gestrichelte Linien gekennzeichnet
sind. Beim Hochziehen der Unterwäsche 15 um
die Oberschenkel 36 reiben die freien Kantenabschnitte 23 der
jeweiligen Begrenzungsklappen 12 an den Oberschenkeln 36,
woraufhin die jeweils doppelt gefalteten Begrenzungsklappen 12 aufgefaltet
und seitlich geglättet
werden, so dass sich Binde 1 verbreitert und die Lücken 37 zwischen
den Oberschenkeln 36 und den Beinöffnungsaußenkanten der Unterwäsche 15 geschlossen
werden. Durch eine solche Wirkungsweise der Begrenzungsklappen 12 kann
verhindert werden, dass während
des Tragens der Binde 1 menstruelle Flüssigkeit durch die Lücken 37 herunterfließt, so dass
keine Gefahr besteht, dass die Oberschenkel 36 der Trägerin sowie
die Unterwäsche 15 durch
die menstruelle Flüssigkeit
verschmutzt wird.
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4 ist
eine Ansicht ähnlich
der von 2 und zeigt eine Binde 1A gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der Binde 1A sind die Begrenzungsklappen 12 mit
Lagen 21, vorzugsweise mit flüssigkeitsundurchlässigen Lagen 21,
die in Querrichtung der Binde 1A elastisch dehnbar und
zusammenziehbar sind, ausgebildet. Die festen Kantenabschnitte 22 der
Begrenzungsklappen 12 werden mittels des Klebemittels 28 an
die Innenfläche
des Basiselements 5 entlang relativ innen liegender Zonen
des Basiselements 5 gebondet.
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Die
freien Kantenabschnitte 23 der Begrenzungsklappen 21 verlaufen
bezüglich
der festen Kantenabschnitte 22 nach außen und vorzugsweise nahe der äußersten
Kanten der Seitenkantenabschnitte 7. Während des Tragens der Binde 1 werden die
Begrenzungsklappen 12 in Querrichtung der Binde 1 elastisch
gedehnt, da die freien Kantenabschnitte 23 der jeweiligen
Begrenzungsklappen 12 an den Oberschenkeln der Trägerin reiben,
und die so gedehnten Begrenzungsklappen 12 sorgen dafür, dass die
Lücken 27 zwischen
den Oberschenkeln 36 der Trägerin und den Beinöffnungsaußenkanten
der Unterwäsche
geschlossen werden.
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5 ist
eine Ansicht ähnlich
der von 4 und zeigt eine Binde 1B gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der Binde 1 sind die Begrenzungsklappen 12 aus
Lagen 21 gebildet, die in ihrer Querrichtung elastisch oder
nicht elastisch sind. Die Begrenzungsklappen 12 weisen
mehrere parallel zueinander in Längsrichtung
der Begrenzungsklappen 12 verlaufende Falten 32 auf.
Durch das Reiben der Begrenzungsklappen 12 an den Oberschenkeln
der Trägerin
werden die Falten 32 geglättet und von den Oberschenkeln
zur Seite gezogen. Infolgedessen sind die Begrenzungsklappen 12 ausreichend
verbreitert, um in der gleichen Weise wirken zu können wie
die in 1 dargestellten Begrenzungsklappen 12.
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Zur
Ausführung
der vorliegenden Erfindung können
die Begrenzungsklappen 12 zumindest über einen Teil ihrer Abmessungen
in Längsrichtung
ihres freien Kantenabschnitts 23 vorzugsweise mindestens
10 mm über
den entsprechenden Außenseitenabschnitt 7 des
Basiselements 5 nach außen gedehnt werden. Um die
Begrenzungsklappen 12 problemlos auf diese Weise dehnen
zu können,
weisen diese zumindest nahe des freien Kantenabschnitts 23,
der so ausgelegt ist, dass er am Oberschenkel 36 der Trägerin reibt,
jeweils vorzugsweise einen Haftreibungsfaktor von 21 gemäß (Japanese
Industrial Standard) (JIS)-P8147
auf. Anstelle der in der Ausführungsform
gemäß 1 verwendeten
elastischen Elemente 13 kann für die Begrenzungsklappen 12 eine
längs verlaufende
elastische Lage verwendet werden, wobei in diesem Fall die elastische
Lage mit einer Längsspannung
an das Basiselement 5 gebondet werden kann. Wird die Binde 1 an
der Unterwäsche 15 befestigt
und infolgedessen in ihrer Längsrichtung
gekrümmt,
ziehen sich die in Längsrichtung gespannten
freien Kantenabschnitte 23 der Begrenzungsklappen 12 zusammen.
Daraufhin richten sich die freien Kantenabschnitte 23 über die
Außenseitenabschnitte 7 der
Binde 1 auf und werden leicht gedehnt, wenn sie an den
Oberschenkeln 36 der Trägerin
reiben. Hier sei bemerkt, dass die eine Elastizität in ihrer
Längsrichtung
aufweisenden Lagen 21 zur Bildung der Begrenzungsklappen 12 verwendet
werden können,
ohne in die oben genannte Richtung gespannt werden zu müssen. Die
Begrenzungsklappen 12 können
jeweils aus einer einzelnen Lage 21 anstelle von zwei übereinandergelegten
Lagen 21 bestehen. Während
die erfindungsgemäße Binde 1 vorzugsweise
ein Paar von Flügeln 8 aufweist,
kann auf diese Flügel 8 auch
verzichtet werden, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung
abzuweichen. Auch die die festen Kantenabschnitte 22 der Begrenzungsklappen 12 bedeckenden
Saumlagen 29 sind verzichtbar.
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Das
Bonden der jeweiligen Elemente kann unter Verwendung geeigneter
Klebemittel wie beispielsweise Heißschmelzklebern erfolgen, und
bei den aus thermoplastischem Kunstharz hergestellten Elementen
kann das Bonden unter Anwendung der Heißsiegel- oder Ultraschallsiegeltechnik
erfolgen.
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Als
Ausgangsmaterial für
die obere Lage 2 der Binde 1 können ein Vliesstoff oder eine
mit Öffnungen
versehene Kunststofffolie verwendet werden, und als Ausgangsmaterial
für den
absorbierenden Kern 4 eignet sich Zellstoffflausch oder
eine Mischung aus Zellstoffflausch und hochabsorbierenden Polymerteilchen.
Als Ausgangsmaterial für
die Begrenzungsklappen 12 können ein Vliesstoff, eine Gummilage
oder eine Kunststofffolie aus plastischem Elastomer dienen. Zur
Verbesserung des Haftreibungsfaktors der Begrenzungsklappen 12 können deren
Oberflächen
mit Heißschmelzkleber
beschichtet werden oder mit Lagenstreifen, die einen relativ hohen
Reibungsfaktor aufweisen, auflaminiert werden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Binde
sind die Begrenzungsklappen in Querrichtung der Binde nach außen dehnbar,
und daher können
die Außenkanten der
Beinöffnungen
der Unterwäsche
und die Oberschenkel der Trägerin
vor einer Verschmutzung durch menstruelle Ausscheidungen geschützt werden,
ohne dass die Binde vorher ausreichend breit dimensioniert sein
muss. Eine solche Binde kann daher klein genug ausgebildet werden,
um platzsparend einzeln verpackt und so verpackt einzeln mitgenommen
werden zu können.