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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Laminatplatten-Polstück für ein MRI-System.
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In
den letzten Jahren wurde ein sogenanntes Laminatplatten-Polstück für MRI-Systeme
entwickelt, siehe beispielsweise JP-A02184002. Hinsichtlich dieser
Entwicklung ist das Laminatplatten-Polstück in 1A in
einer Draufsicht und in 1B in
einer Seitenansicht gezeigt. Das Polstück 10 enthält eine kreisförmige Weicheisengrundplatte 11,
einen um den Umfang des Grundkörpers 11 angeordneten Weicheisenring 12,
der dazu dient, den magnetischen Fluss in den Spalt zwischen Magneten
zu lenken, Weichferrit-Laminatplatten 13 und 14 und
einen Weicheisenkern 15 zum Befestigen einer Gradientenmagnetspule.
Die Laminatplatten 13, 14 und der Magnetkreis 15 beinhalten
die Polstückfläche. Um
einen konvexen Vorsprung 16 zu bilden, weisen die Laminatplatten 14 im
Zentrum der Grundplatte 11 eine größere Dicke auf als die Laminatplatten 13 am
Umfang der Grundplatte 11. Der konvexe Vorsprung 16 verbessert
die Homogenität
des magnetischen Feldes.
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Allerdings
ist das Laminatplatten-Polstück aus
dem Stand der Technik mit einigen Nachteilen behaftet. Erstens sind
die Laminatplatten 13, 14 in der Regel quadratisch
oder rechteckig ausgebildet. Die Basis 11 und der Ring 12 weisen
hingegen eine Kreisform auf. Um die quadratischen oder rechteckigen
Platten in eine kreisförmige Öffnung ein zupassen,
werden daher Randfüllplatten 13A benötigt. Wie in 1A gezeigt,
weist jede Randfüllplatte 13A eine eigene,
unregelmäßige Gestalt
auf, um den Randplatten 13 zu ermöglichen, die kreisförmige Basis 11 und
den Ring 12 vollständig
auszufüllen.
Jede Randfüllplatte 13A muss
für sich
getrennt aus anderen Platten 13 gestaltet werden, um ihre
spezielle Form zu erhalten. Dies steigert die Kosten der Verarbeitung und
erhöht
die Komplexität.
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Zweitens
weist auch der Vorsprung 16, wie in 1A gezeigt,
eine Kreisform auf. Um die quadratischen oder rechteckigen zentralen
Platten 14 in einem Kreis anzuordnen, werden daher, wie
in 1A und 1B gezeigt,
Randfüllplatten 14A benötigt. Die
Randfüllplatten 14A weisen
ebenfalls jeweils eine einzigartige, unregelmäßige Form auf, um den zentralen
Platten 14 zu ermöglichen,
einen kreisförmigen
Vorsprung 16 zu bilden. Darüber hinaus müssen die
Randfüllplatten 14A,
wie in 1B gezeigt, ebenfalls zwei verschiedene
Dicken aufweisen, um zu ermöglichen,
dass die zentralen Platten 14 mit den Randplatten 13 fugenlos
zusammenpassen. Jede einzigartig geformte Randfüllplatte 14A muss
außerdem
unabhängig
von den übrigen
zentralen Platten 14 ausgebildet werden. Diese steigert
die Kosten der Verarbeitung zusätzlich.
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Drittens
ist die Befestigung einzelner Laminatplatten 13, 14 an
der Basis 11 mittels herkömmlicher Verfahren mit einem
Anordnen jeder einzelnen Platte auf der Basis und einem anschließenden Gießen von
Epoxidharz über
die Platten verbunden. Das Epoxidharz quillt allerdings möglicherweise
aus der Basis heraus und bedeckt Abschnitte des Polstücks, deren
Beschichtung mit Epoxidharz nicht beabsichtigt ist. Einige Platten
werden außerdem
möglicherweise
nicht ausrei chend mit Epoxidharz beschichtet, da dieses nicht unter
Druck zugeführt
wird. Diese Platten können
sich während
des Betriebs des MRI-Systems ablösen.
Außerdem
lässt sich
die optimale Höhe
für den
Vorsprung 16 durch manuelles Stapeln der Platten 14 auf
einer Basis 11 wegen menschlicher Unzulänglichkeit nur schwer erzielen. Aufgrund
von Abweichungen in der Höhe
des Vorsprungs weisen daher unterschiedliche Polstücke, die
mittels Verfahren aus dem Stand der Technik hergestellt sind, den
Nachteil einer unzureichenden Reproduzierbarkeit auf und differieren
in ihren Leistungseigenschaften.
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In
Anbetracht der obigen Ausführungen
wäre es
erwünscht,
die Herstellungsprozesskosten und die Komplexität durch Ausbilden eines Laminatplatten-Polstücks zu verringern,
das keine unregelmäßig geformten
Randfüllplatten
enthält.
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Die
vorliegende Erfindung schafft ein Polstück für ein Magnetresonanz-Tomographie-(MRI-System)-System.
Das Polstück
weist mehrere trapezförmige
oder ringsektorförmige
Platten auf, die in mehreren konzentrischen Ringanordnungen angeordnet
sind.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Beispielen mit Bezug auf die Zeichnungen
eingehender beschrieben:
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1A zeigt
eine Draufsicht auf ein Polstück aus
dem Stand der Technik.
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1B zeigt
eine entlang Linie X-X' in 1A geschnittene
seitliche Ansicht eines Polstücks
aus dem Stand der Technik.
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2A zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Laminatplattenanordnung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2B zeigt
eine Draufsicht auf eine Laminatplattenanordnung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2C zeigt
eine längs
der Schnittlinie C-C' in 2B geschnittene
seitliche Ansicht einer Laminatplattenanordnung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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3A und 3B stellen
seitliche Schnittansichten von MRI-Systemen dar.
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4A zeigt
eine Draufsicht auf eine Pressform gemäß der vorliegenden Erfindung.
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4B zeigt
eine seitliche Ansicht der Pressform, geschnitten entlang Linie
A-A' in 4B.
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4C zeigt
das Polstück
und Formhohlraumoberflächenkonturen
in einer schematischen Darstellung.
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4D zeigt
eine seitliche Schnittansicht einer Pressform gemäß einem
alternativen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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5A zeigt
eine seitliche Schnittansicht der mit Laminatplatten gefüllten Pressform
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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5B zeigt
eine vergrößerte seitliche Schnittansicht
eines Ausschnitts nach 5A.
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5C zeigt
eine seitliche Schnittansicht einer Laminatplatte gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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6A zeigt
eine seitliche Schnittansicht eines Laminatplatten-Polstücks gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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6B zeigt
eine vergrößerte seitliche Schnittansicht
eines Ausschnitts nach 6A.
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7A zeigt
eine Draufsicht auf eine Laminatplattenanordnung gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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7B zeigt
eine seitliche Schnittansicht eines Ausschnitts nach 7A.
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7C zeigt
eine Draufsicht auf eine Laminatplatte gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung.
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7D zeigt
eine seitliche Schnittansicht einer Laminatplatte gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Laminatplatte gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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9A und 9B sind
seitliche Schnittansichten von MRI-Systemen gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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10A und 10B sind
perspektivische Ansichten von Laminatplatten gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2A zeigt
eine perspektivische Ansicht eines weggebrochenen Abschnitts eines
Polstücks 50,
das eine Polstückbasis 51 mit
einer ersten Oberfläche 40 und
einer zweiten Oberfläche 41 aufweist. Polstück-Laminatplatten 42 sind
an der ersten Oberfläche 40 der
Basis 51 angebracht. Die Platten 42 können mittels
Epoxidharz, Klebstoff und/oder Bolzenschrauben an der Basis 51 befestigt
sein. Jede Laminatplatte weist mehrere mit 21, 22, 23 bezeichnete
eingelagerte Metallschichten und mit 31, 32 bezeichnete
Kleberschichten auf. Jede Laminatplatte 42 basiert in der
Praxis auf 100 bis 10.000 Metallschichten, wobei jede Metallschicht
vorzugsweise weniger als 0,1 mm (weniger als 5 Tausendstelzoll) dick
ist. Jede Platte ist 0,2 bis 250 mm (0,1 bis 10 Zoll) dick und 20
bis 800 mm (1 bis 30 Zoll) breit. Beispielsweise ist jede Platte
in der Mitte etwa 200 mm (8 Zoll) breit und 25 mm (1 Zoll) dick
und enthält
1000 0,2 mm (1 Tausendstelzoll) dicke Metallschichten. Allerdings
können
die Platten und die Metallschichten abhängig von dem gewünschten
Verwendungszweck auch andere Abmessungen aufweisen. Außerdem kann
jede Platte in einer Abwandlung auf einem kompakten Metallblock
oder -stab anstelle von Metalllaminaten basieren.
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Die
Laminatplatten 42 werden vorzugsweise aus amorphen Metallschichten
hergestellt. Allerdings ist das Metall nicht notwendig amorph und
kann eine kristalline Struktur aufweisen. Das Metall kann auf Stahl,
Eisen, Siliziumstahl oder -eisen (d.h. nicht orientiertem Siliziumstahl),
Nickelstahl oder -eisen, Permendur (FeCoV), Chromnickelstahl oder
-eisen, Aluminiumstahl oder -eisen, Aluminiumchromstahl oder -eisen
oder einem sonstigen Material mit geringer Koerzitivkraft basieren.
Außerdem
können
die Polstücke 50 gemäß der vorliegende
Erfindung auf Laminatplatten 42 aufgebaut sein, die unter
Verwendung unterschiedlicher Metalle aus der obigen Liste hergestellt
sind. D.h. benachbarte Platten können aus
verschiedenen Metallen bestehen.
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Die
Laminatplatten 42 sind vorzugsweise trapezförmig ausgebildet.
Allerdings können
die Laminatplatten auch eine Ringsektorform aufweisen. Ein Ringsektor
ist ein Trapez mit einer konkaven Ober- oder Schmalseite 43 und
einer konvexen Grund- oder Längsseite 44.
Die trapezförmigen
Laminatplatten 42 können
hergestellt werden, indem auf mehrere Metallbleche ein Klebstoff
aufgetragen wird, und die Laminatbleche anschließend zu trapezförmigen Platten
zugeschnitten werden.
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Wie
in 2B und 2C gezeigt,
enthält die
kreisförmige
Polstückbasis 51 einen
Stützring 52, der
dazu dient, Laminatplatten 42 aufzunehmen und den magnetischen
Fluss in einen zwischen den Magneten vorhandenen Spalt zu lenken.
Die gesamte kreisförmige
Basis 51 und der Ring 52 sind mit trapezförmigen Laminatplatten 42 ausgefüllt. Die
Basis 51 und der Ring 52 werden gelegentlich als "Polschuh" bezeichnet. Alternativ
wird der Ring 52 gelegentlich als "Randtrimmelement" bezeichnet. 2B zeigt
eine Draufsicht auf das Polstück 50,
während 2C eine
längs der
Schnittlinie C-C' in 2B geschnittene
Ansicht zeigt. Die Lami natplatten sind in konzentrischen Ringanordnungen
oder Ringen 53 bis 62 angeordnet. Der Vorteil
der trapezförmigen oder
Ringsektorform der Laminatplatten 42 ist aus 2B klar
ersichtlich. Sämtliche
Laminatplatten können
in Größe und Gestalt übereinstimmen.
Es werden daher keine unregelmäßig geformten
Randfüllplatten
benötigt,
um die Basis 51 und den Ring 52 auszufüllen. Die
Kosten und die Komplexität
des Verfahrens des Zusammenbaus des Laminatplatten-Polstücks sind
auf diese Weise reduziert.
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Um
einen Vorsprung in der Nähe
des Zentrums der Basis 51 zu bilden, können beispielsweise die konzentrischen
Plattenringanordnungen 53–57 in der Nähe des Zentrums
der Basis 51 eine größere Dicke
(d.h. von der Basis 51 aus gemessen – Höhe) aufweisen als konzentrische
Plattenringanordnungen 58, 60 und 61,
die sich in der Nähe
des Umfangs der Basis 51 befinden. Auch für den Vorsprung
sind keine unregelmäßig geformten
Randfüllplatten
erforderlich. Optional können
die peripheren konzentrischen Ringanordnungen 59 und 62 ebenfalls
eine größere Dicke
als die peripheren Ringanordnungen 58, 60 und 61 aufweisen.
Selbstverständlich
sind auch andere Dicken und Konfigurationen der Ringanordnungen möglich. Beispielsweise
kann die Anzahl der konzentrischen Ringanordnungen größer oder
kleiner als 10 sein. Sämtliche
ringförmigen
Anordnungen können dieselbe
oder eine unterschiedliche Dicke aufweisen. Die Anzahl Ringanordnungen
und die spezielle Dicke der Ringanordnungen sollte durch eine Computersimulation
des magnetischen Feldflusses ermittelt werden, der zwischen MRI-Systemmagneten
durch das Polstück 50 verläuft. In
einer Abwandlung kann die zentrale Ringanordnung 53 ein
Eisenkern sein, an dem sich eine Gradientenmagnetspule befestigen lässt.
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Außerdem können die
Ringanordnungen durch Aufeinanderstapeln mehrerer Laminatplatten 42 ausgebildet
werden. Die dickeren konzentrischen Ringanordnungen können aus
einer größeren Anzahl gestapelter
Laminatplatten als die dünneren
Ringanordnungen aufgebaut sein. Der Raum zwischen dem oberen Rand
des Polstückstützrings 52 und
den Laminatplatten kann optional durch passive Trimmelemente gefüllt sein.
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Ausführungsbeispiele
von Magnetfeld erzeugenden Vorrichtungen, die für Magnetresonanzbildgebung,
MRI ("MRI-Systeme") gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, sind in 3A und 3B zu
sehen. Zu dem in 3A gezeigten MRI-System gehören zwei
Plattenjoche 71A und 71B und mindestens zwei,
und vorzugsweise vier säulenförmige Joche 71C und 71D.
In einer Abwandlung kann ein MRI-System mit einem in Form eines einzelnen "C" geformten Jochs 71, wie in 3B gezeigt,
verwendet werden. Die MRI-Systeme enthalten Magnete 72, 72', die an Jochoberflächen befestigt
sind, Polstückbasen 51, 51' und Stützringe 52, 52', die an den
Magneten 72, 72' befestigt
sind, und Laminatplatten-Polstücke 74, 74', die an den
Polstückbasen
und Stützringen
befestigt sind. Zwischen den Polstücken ist ein Spalt 73 ausgebildet.
Ein abzubildender Körperabschnitt
wird in den Spalt 73 eingeführt.
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Die
Magnete 72, 72' können auf
Permanentmagneten wie RFeB-, RCoFeB- oder SmCo-Magneten oder auf
elektromagnetischen Magneten basieren, z. B. auf einer leitenden
oder supraleitenden Spule, die um einen Magnetkern gewickelt ist.
Die MRI-Systeme können
ferner optional Gradientenspulen oder Trimmelemente enthalten, wie
sie in den 6A und 6B mit 75, 75' bezeichnet
gezeigt sind. Außerdem
können
die MRI-Systeme optional zwischen der Basis und den Lami natplatten
eine isolierende Schicht mit geringer magnetischer Permeabilität aufweisen,
z. B. Bakelit, Kunstharz, Holz oder eine Keramik, um den Remanenzmagnetismus
in den Polstücken
zu reduzieren.
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Die
MRI-Systeme können
ferner eine elektronische Schaltung 76 und ein Display 77 enthalten. Die
elektronische Schaltung 76 kann ein Steuersystem, einen
Sender, einen Empfänger,
einen Bildwandler und/oder einen Speicher aufweisen.
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Die
optimale Kontur der Laminatplatten-Polstücke wird anhand einer Simulation
des magnetischen Flusses zwischen dem oberen Magneten 72 und
dem unteren Magneten 73 bestimmt. Beispielsweise kann die
Simulation auf einem herkömmlichen Rechenverfahren
nach der Methode der finiten Elemente basieren. Die optimale Höhe für jede Polstückanordnung 53–62 der
konzentrischen Ringanordnung wird durch die Simulation ermittelt.
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Das
Laminatplatten-Polstück 50,
das die konzentrischen Ringanordnungen enthält, wird vorzugsweise unter
Verwendung einer Pressform und eines Pressformverfahrens der vorliegenden
Erfindung hergestellt. Ein Ausführungsbeispiel
der Pressform 100 ist in 4A und 4B gezeigt. 4B zeigt
eine geschnittene Ansicht längs
der Schnittlinie A-A' in 4A.
Die Pressform weist eine Bodenfläche 101,
eine Seitenoberfläche 102 und
eine Abdeckplatte 103 auf. Weiter gehören zu der Pressform eine oder
mehrere Epoxidharzeinlassöffnungen 104 und
eine oder mehrere Luftauslassöffnungen 105. Die Öffnung(en) 104 ist
(sind) vorzugsweise in der unteren Pressformoberfläche 101 ausgebildet,
und die Öffnung(en) 105 ist
(sind) vorzugsweise in der Abdeckplatte 103 ausgebildet.
Die Pressformbodenfläche 101 und
die Abdeckplatte 103 sind vorzugsweise mittels Bolzenschrauben 106 an
der Seitenwand 102 befestigt. Allerdings kann die Bodenfläche 101 und
die Seitenoberfläche 102 in
einer Abwandlung auf einem einteiligen Körper basieren, und die Abdeckplatte 103 kann
an der Seitenwand 102 auf sonstige Weise, beispielsweise
durch einen Riegel befestigt sein. Die Pressform 100 weist
optionale Griffe 107 auf.
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Die
Pressform weist vorzugsweise eine nicht gleichförmige Hohlraumoberflächenkontur
auf. Vorzugsweise wird die nicht gleichförmige Kontur durch Anbringen
von Abstandhaltern an der Formhohlraumbodenfläche 101 festgelegt.
Vorzugsweise bilden die Abstandhalter eine Anzahl konzentrischer Ringanordnungen 153–162 um
die kreisförmige Pressformbodenfläche 101.
Die Abstandhalter 153–162 können mittels
Schrauben 108 oder Klebstoff an der Formhohlraumoberfläche 101 befestigt sein.
Vorzugsweise weisen die Abstandhalter eine zylindrische Gestalt
auf. Allerdings können
die Abstandhalter mit einer beliebigen anderen Gestalt ausgebildet
sein.
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Wie
in 4B gezeigt, weisen Abstandhalter, die sich in
verschiedenen konzentrischen Ringanordnungen 153–162 befinden,
eine verschiedene Höhe
oder Dicke auf. Vorzugsweise sind in dem Polstück ebensoviele Abstandhalter 153–162 wie
Laminatplatten 42 vorhanden. Jeder Abstandhalter entspricht
einer speziellen Polstückplatte.
Die Abstandhalterfläche
in der Pressform bildet gegenüber
der konzentrischen Ringplattenanordnungskontur des Polstücks eine
im Wesentlichen inverse Kontur. D.h., falls die Polstückringanordnung,
z. B. die Plattenanordnung 62, eine große Höhe oder Dicke aufweist, hat
das entsprechende Abstandhalterarray in der Pressform, z. B. das
Abstandhalterarray 162, eine geringe Höhe oder Dicke. Falls die Polstückringanordnung,
z. B. die Plattenanordnung 61, eine geringe Höhe oder
Dicke aufweist, weist das entsprechende Abstandhalterarray in der
Pressform, z. B. das Abstandhalterarray 161 eine große Höhe oder
Dicke auf. "Im Wesentlichen
invers" bedeutet,
dass sich die Abstandhalterkontur von der Plattenkontur unterscheiden
kann. Beispielsweise sind die Platten durch einen Epoxidharzkleber
aneinander befestigt, wobei zwischen den Abstandhaltern Spalte 109 vorhanden sein
können.
Somit weist die Abstandhalterkontur ebenfalls die Spalte 109 auf,
während
die Plattenkontur die dünnen
Vorsprünge
nicht aufweist, die den Spalten entsprechen würden. Außerdem können in den Konturen andere
geringe vertikale und horizontale Abweichungen vorhanden sein.
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Folglich
ist die Kontur der nicht gleichförmigen
Formhohlraumoberfläche 110,
wie in 4C gezeigt, gegenüber einer
Laminatplattenpolstückkontur 114 invers.
Die Kontur des Laminatplatten-Polstücks wird bestimmt, indem eine
magnetische Flussdichte zwischen den MRI-Systemmagneten für verschiedene
Plattenkonturen simuliert werden, und anschließend diejenige Plattenkontur 114 gewählt wird,
die den optimalen magnetischen Fluss zwischen den MRI-Systemmagneten
erzeugt. Die anhand einer finite Elemente verwendenden Simulation
eines Feldes zwischen zwei hypothetischen MRI-Systemmagneten gewonnenen
magnetischen Flusslinien werden der Draufsicht der Pressform in 4A überlagert.
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In
einer Abwandlung kann die nicht gleichförmige Formhohlraumoberflächenkontur,
wie in 4D gezeigt, ohne den Einsatz
von Abstandhaltern 153–162 hergestellt
werden. In 4D ist die Formhohlraumoberfläche selbst
unregelmäßig geformt,
um eine nicht gleichförmige
Kontur 110 zu bilden. Die Kontur 110 weist Vorsprünge 111 und
Aussparungen 112 auf. Die Vorsprünge 111 bilden mehrere
konzentrische Ringanordnungen, deren Kontur gegenüber der
Polstückkontur
im Wesentlichen invers ist. Wie im Falle der in 4B gezeigten
Pressform sollte jeder Vorsprung 111 einer einzelnen Platte 42 des
Polstücks
entsprechen.
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Ein
Verfahren zur Herstellung des Laminatplatten-Polstück gemäß der vorliegenden Erfindung ist
in 5 und 6 veranschaulicht.
Der Formhohlraum und die Abstandhalter werden zunächst mit
einem Trennmittel beschichtet. Die Laminatplatten 42 werden
anschließend,
wie in 5A gezeigt, in konzentrischen
Ringplattenanordnungen 53–62 in dem Formhohlraum
angeordnet. Die Platten werden auf der Oberseite der entsprechenden
konzentrischen ringförmigen
Abstandhalteranordnungen 153–162 gestapelt. Selbstverständlich können die
Abstandhalter durch die Vorsprünge
nach 4C ersetzt werden. Jede Platte sollte, wie in 5B gezeigt,
genau einen Abstandhalter überdecken.
Die Höhe
jeder Platte und jedes Abstandhalterstapels sollte mit der Höhe des Formhohlraums übereinstimmen,
so dass die Oberseite der Plattenanordnungen 53–62 auf gleicher
Höhe mit
dem oberen Rand des Formhohlraums liegt. Sämtliche Abweichungen aufgrund
von Toleranzen der Plattenhöhe
werden in Form eines kleinen Spalts in der Nähe des oberen Rands der Pressformdeckelplatte 103 aufgefangen.
Alternativ kann jede Platte, wie in 5C gezeigt,
mit Klebeband 123 an ihrem entsprechenden Abstandhalter befestigt
sein.
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Die
Pressform wird anschließend
mit der Abdeckplatte 103 bedeckt, und durch die Einlassöffnung 104 wird
eine Klebersubstanz in die Pressform eingebracht. Die Klebersub stanz
ist vorzugsweise ein synthetisches Epoxidharz. Das Epoxidharz setzt sich
nicht an dem Formhohlraum und dem Abstandhalter fest, da diese mit
dem Trennmittel beschichtet sind. Das Epoxidharz dringt zwischen
die einzelnen Platten ein und verdrängt jede eventuell in der Pressform
eingeschlossene Luft durch Auslassöffnung(en) 105. Das
Epoxidharz 113 verbindet die einzelnen Platten zu einem
einteiligen Körper 120,
der aus konzentrischen Ringplattenanordnungen 53–62 unterschiedlicher
Höhe aufgebaut
ist. In einer Abwandlung kann das Epoxidharz entweder durch die
obere Öffnung 105 oder
sowohl durch obere als auch durch untere Öffnungen eingeführt werden.
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Die
Pressformdeckelplatte 103 wird von der Pressform abgenommen,
und der einteilige Plattenkörper 120 wird
aus der Pressform 100 entfernt. Der einteilige Körper 120 wird
anschließend,
wie in 6A und 6B gezeigt,
mit seiner flachen (oberen) Seite an der Polstückbasis 51 und dem
Ring 52 angebracht. Die Basis 51, der Ring 52 und
der einteilige Plattenkörper
umfassen das Polstück 50.
Der einteilige Plattenkörper 120 kann
an der Basis 51 mittels Epoxidharz, Klebstoff und/oder
Bolzenschrauben angebracht sein.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist in den 7A bis 7D gezeigt.
In dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist wenigstens eine Platte 42, wie in 7A und 7C gezeigt,
mit einem Hohlraum 121 in ihrer Stirnfläche ausgebildet. Der Hohlraum
kann ausgebildet werden, indem das Epoxidharz 113 unter
hohem Druck in die Pressform 110 eingebracht wird. Das
unter hohem Druck stehende Epoxidharz strömt über die konzentrischen Ringplattenanordnungen 53–62 und
drückt die
Plattenanordnungen gegen den zylindrischen Abstandhalter 153-162 oder
gegen die Vorsprünge 111 in
dem Formhohlraum. Die Fläche
jedes Abstandhalters oder Vorsprungs ist kleiner als die Fläche der entsprechenden
Platte. Folglich bildet der Druck der vergleichsweise weicheren
Platten gegen den Abstandhalter oder die Vorsprünge, wie in 7A–7B gezeigt,
Hohlräume 121 in
den Platten. Die Hohlräume
können
mit passiven Trimmelementen oder kleinen Permanentmagneten gefüllt sein.
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In 2A sind
die Laminatschichten in Richtung entlang der Höhe oder Dicke der Laminatplatte 42 geschichtet.
In einem dritten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung sind die Laminatschichten 91, 92, 93, 94 allerdings,
wie in 8 gezeigt, längs
der Breite der Laminatplatte 42'' gestapelt
oder geschichtet. Die Laminatplatte 42'' kann
erzeugt werden, indem ein dicker Stapel oder eine Wicklung aus mittels
Epoxidharz verbundenen Metallschichten ausgebildet, eine Platte
von dem Stapel oder der Spule abgeschnitten und die Platte zur Seite
gedreht wird.
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Die
Laminatplatte 42'' ist, wie in 9A gezeigt,
an der Polstückbasis 51 mit
der Laminationsrichtung senkrecht zu der Richtung des magnetischen
Flusses befestigt (d.h. senkrecht zu einer imaginären Linie
zwischen dem unteren Magneten 72' und dem oberen Magneten 72).
Mit anderen Worten, die Laminationsrichtung verläuft parallel zu der Ebene der
konzentrischen Ringplattenanordnungen. Der Vorteil dieses Ausführungsbeispiels
basiert auf einer verbesserten Stabilität des magnetischen Feldes und eine
Verringerung von Wirbelstrom- und Hystereseeffekten. In einer Abwandlung
kann die Laminatplatte 42'', wie in 9B gezeigt,
am Rand eines anderen Polstückelements 90 befestigt
sein, um seitlichen magnetischen Streufluss zu reduzieren. Das Element 90 kann
selbst auf mehreren Laminatplatten 42 basieren, wo bei die
Schichten im wesentlichen parallel zu der Richtung des magnetischen
Flusses geschichtet sind. Mit anderen Worten, die Laminationsrichtung
verläuft
senkrecht zu der Laminationsrichtung der Platten 42'' und senkrecht zu der Ebene der
konzentrischen Ringplattenanordnungen.
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In
einem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung können
Laminatplatten, deren Laminationsrichtungen sich um 90° unterscheiden,
aneinander befestigt sein. Eine derartige Anordnung verbessert die
Homogenität
des magnetischen Feldes in dem Spalt 73. Beispielsweise
kann, wie in 10A gezeigt, eine Laminatplatte 42 an
der Laminatplatte 42'' befestigt sein,
um eine kombinierte Platte 91 zu bilden. In einer Abwandlung
können,
wie in 10B gezeigt, zwei Platten 42'' aneinander befestigt sein, um
eine kombinierte Platte 91' zu
bilden. Selbstverständlich
können
auch zwei Platten 42 miteinander verbunden sein, wobei
deren Laminationsrichtungen um 90 Grad zueinander geneigt ist. Die kombinierten
Platten 91 und 91' können mit
einer beliebigen dem Spalt 73 des MRI-Systems gegenüberliegenden
Fläche
an der Polstückbasis 51 befestigt werden.
Kombinierte Platten 91 und 91' können auch auf einzelnen Platten
basieren, die aus verschiedenen der oben aufgelisteten Metalle hergestellt
sind.
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Es
wurden Laminatplatten beschrieben, die für das Polstück eines MRI-Systems geeignet
sind. Allerdings fallen auch andere Nutzungsmöglichkeiten für die Laminatplatten
und die Laminatplattenherstellungsverfahren in den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung. Die Pressform kann auch verwendet werden,
um einteilige Körper
für andere
Zwecke als dem Polstück
eines MRI-Systems herzustellen. Außerdem kann es in einigen Anwendungen
vorteilhaft sein, anstelle von trapezförmigen Platten Laminatstäbe zu verwenden.
In diesem Fall können
die Laminatstäbe
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung als "Laminatplatten" betrachtet werden.