DE69930582T2 - Vorrichtung zur Befestigung eines Transplantates in einem Knochentunnel - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung eines Transplantates in einem Knochentunnel Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Vorrichtung im allgemeinen und im besonderen eine Vorrichtung für die Befestigung von Knochenblöcken in Knochentunneln.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vollständige oder partielle Ablösung von Bändern, Sehnen und/oder anderen Weichgeweben von ihren zugehörigen Knochen innerhalb des Körpers sind relativ gängige Verletzungen. Gewebeablösung kann als Ergebnis eines Unfalls auftreten, wie zum Beispiel bei einem Sturz, einer Überanstrengung während einer mit der Arbeit verbundenen Tätigkeit, während einer Sportveranstaltung oder in einer beliebigen von vielen anderen Situationen und/oder Tätigkeiten. Diese Verletzungen sind im allgemeinen das Ergebnis von übermäßiger Belastung, die auf die Gewebe ausgeübt wird.
  • Im Falle einer partiellen Ablösung, auf die gemeinhin mit dem allgemeinen Begriff "Verstauchung" Bezug genommen wird, heilt die Verletzung oft von selbst, wenn ihr genügend Zeit gegeben wird, und wenn darauf geachtet wird, daß die Verletzung während des Heilungsprozesses keiner ungebührlichen Belastung ausgesetzt wird. Wenn ein Band oder eine Sehne jedoch vollständig von ihrem zugehörigen Knochen oder ihren zugehörigen Knochen abgelöst sind, oder wenn sie als Ergebnis einer traumatischen Verletzung durchtrennt worden sind, kann sich eine teilweise oder permanente Behinderung ergeben. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von chirurgischen Verfahren für das Wiederbefestigen von solchen abgelösten Geweben und/oder für den vollständigen Austausch von schwer geschädigten Geweben.
  • Ein derartiges Verfahren involviert die Wiederbefestigung des abgelösten Gewebes unter Verwendung „traditioneller" Befestigungsvorrichtungen, wie zum Beispiel Klammern, Nahtmaterial und/oder Schrauben für spongiöse Knochen. Solche traditionelle Befestigungsvorrichtungen werden ebenfalls verwendet, um Sehnen- oder Bändertransplantate (oft aus autogenem Gewebe gebildet, das von einer anderen Stelle im Körper geerntet wurde) an dem gewünschten Knochen oder an den gewünschten Knochen zu befestigen.
  • Ein weiteres Verfahren wird in dem US-Patent Nr. 4,950,270, erteilt am 21. August 1990 an Jerald A. Bowman et al. beschrieben. Bei diesem Verfahren wird das geschädigte vordere Kreuzband („ACL") zum Beispiel in einem menschlichen Knie ersetzt, indem zuerst Knochentunnel durch Tibia und Femur hindurch an den Punkten der normalen Befestigung des vorderen Kreuzbandes gebildet werden. Danach wird ein Band-Transplantat mit einem Knochenblock an einem seiner Enden mit einer Größe bereitgestellt, die so ausgelegt ist, daß es in die Knochentunnel hineinpaßt. Das Nahtmaterial wird dann am Knochenblock angebracht und anschließend durch den Tibiaknochentunnel und den Femurknochentunnel geführt. Der Knochenblock wird dann durch den Tibiatunnel hindurch und hoch bis in den Femurtunnel hinein unter Verwendung des Nahtmaterials gezogen. Wenn dies erfolgt, erstreckt sich das Transplantat-Band hinten aus dem Femurtunnel über das Innere des Kniegelenks hinweg und dann durch den Tibiatunnel hindurch. Das freie Ende des Transplantat-Bandes befindet sich außerhalb der Tibia, an der Vorderseite der Tibia. Als nächstes wird eine Knochenschraube zwischen dem Knochenblock und der Wand des Femur-Knochentunnels so eingeführt, daß sie den Knochenblock sicher in seiner Position mittels eines festen Preßsitzes befestigt. Schließlich wird das freie Ende des Transplantat-Bandes fest an der Tibia befestigt.
  • Im US-Patent Nr. 5,147,362, erteilt am 15. September 1992 an E. Marlowe Goble, wird ein Verfahren offenbart, bei welchem ausgerichtete Femur- und Tibia-Tunnel in einem menschlichen Knie gebildet werden. Ein Knochenblock mit einem daran befestigten Transplantat-Band wird durch die Tunnel bis zu einem nicht offenen Ende des Femurtunnels geführt, wo der Block durch einen Anker in seiner Position fixiert wird. Das Band erstreckt sich aus dem Tibiatunnel heraus, und das Ende desselben wird mit Hilfe von Klammern oder dergleichen an der Tibiarinde befestigt.
  • Alternativ kann das Ende des Bandes im Tibiatunnel durch einen Anker oder eine Preßschraube befestigt werden.
  • Verschiedene Arten von Band- und/oder Nahtankern und von Ankern für die Befestigung anderer Objekte am Knochen sind ebenfalls auf dem Fachgebiet bekannt. Eine Reihe dieser Vorrichtungen wird im Detail in den US-Patenten Nr. 4,898,156; 4,899,743; 4,968,315; 5,356,413 und 5,372,599 beschrieben, die jeweils gegenwärtig im Besitz von Mitek Surgical Products, Inc. aus Westwood, Massachusetts, dem Rechtsnachfolger der vorliegenden Patentanmeldung, sind.
  • Ein bekanntes Verfahren für die Verankerung von Knochenblöcken in Knochentunneln ist das „kreuzweise Feststecken", wobei ein Bolzen, eine Schraube oder ein Stift in den Knochen transversal zum Knochentunnel so eingetrieben werden, daß sie den Knochenblock kreuzen und dadurch den Knochenblock im Knochentunnel kreuzweise feststecken. Für das ordnungsgemäße kreuzweise Feststecken des Knochenblocks im Knochentunnel wird im allgemeinen eine Bohrerführung verwendet. Die Bohrerführung dient dazu, sicherzustellen, daß die transversale Passage im Knochen so positioniert wird, daß sie den entsprechenden Tunnelabschnitt und den Knochenblock kreuzt. Bohrerführungen für den Einsatz bei der Ausführung dieser transversalen Bohrung werden in den US-Patenten Nr. 4,901,711; 4,985,032; 5,152,764; 5,350,380 und 5,431,651 gezeigt.
  • Die US-A-5 350 380 beschreibt eine Bohrerführung, die drehbar und gleitbar mit einem Bohrer verbunden ist, der genutzt wird, um einen Tunnel durch einen Knochen zu bohren, an einem ersten Ende eines im allgemeinen L-förmigen Körpers. Eine zweite Bohrerführung ist gleitbar am zweiten Ende des Körpers befestigt und umfaßt eine Bohrerhülse, die einen zweiten Bohrer aufnimmt und diesen führt.
  • Die WO 98 30162 A beschreibt eine Gestellanordnung für das kreuzweise Feststecken eines Knochenblocks in einem Knochentunnel. Die Anordnung umfaßt ein L-förmiges Element und eine kanülierte Hülse, die einen vergrößerten Kopfabschnitt aufweist und mit einem Ende des L-förmigen Elements verbindbar ist. Die Anordnung umfaßt weiterhin ein Trokarhülsen-Führungselement, das entfernbar am anderen Ende des L-förmigen Elements verbunden ist und Bohrungen durch dieses hindurch aufweist. Trokarhülsen werden in den Bohrungen bereitgestellt, und zumindest ein Trokar wird für die Anordnung in den Trokarhülsen bereitgestellt.
  • Andere Patente, bei denen das kreuzweise Feststecken erörtert wird, schließen die US-Patente Nr. 3,973,277; 5,004,474; 5,067,962; 5,266,075; 5,356,435; 5,376,119; 5,393,302 und 5,397,356 ein.
  • Im US-Patent Nr. 5,431,651, erteilt am 11. Juli 1995 an E. Marlowe Goble, wird erklärt, daß eine Kreuzzapfenschraube aus einem Material gebildet werden kann, das im Laufe der Zeit vom Körper absorbiert werden kann, wodurch die Notwendigkeit entfällt, daß die Kreuzzapfenschraube in einem nachfolgenden chirurgischen Verfahren entfernt wird.
  • Diesen absorbierbaren Kreuzzapfenschrauben, wie sie gegenwärtig auf dem Fachgebiet bekannt sind, mangelt es jedoch an einer ausreichenden Festigkeit, um sie direkt in den Knochen und den Knochenblock hinein zu führen. Demgemäß muß man, um absorbierbare Kreuzzapfenschrauben zu verwenden, zuerst ein Hartmetallbohrgerät in den Knochen und in den Knochenblock bohren, das Bohrgerät entfernen und das Bohrgerät danach durch die absorbierbare Kreuzzapfenschraube ersetzen. Das Entfernen des Hartmetallbohrgeräts gestattet jedoch oft, daß sich der Knochenblock im Tunnel verschiebt, so daß das nachfolgende Einführen der absorbierbaren Kreuzzapfenschraube unmöglich wird. Demgemäß besteht ein Bedarf an einer Vorrichtung für das Fixieren eines Knochenblocks in einem Knochentunnel dergestalt, daß, wenn das Verfahren abgeschlossen worden ist, der Knochenblock im Knochentunnel durch Elemente, die aus absorbierbarem Material bestehen, kreuzweise festgesteckt ist.
  • Aufgaben der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Vorrichtung für das Befestigen eines Knochenblocks in einem Knochentunnel dergestalt bereitzustellen, daß der Knochenblock im Tunnel durch Kreuzzapfenschrauben zurückgehalten wird, die aus einem Material bestehen, das durch den Körper absorbierbar ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese Aufgabe und andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch die Bereitstellung einer neuartigen Vorrichtung für das Befestigen eines Knochenblocks in einem Knochentunnel in Angriff genommen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Gestellanordnung für das kreuzweise Feststecken eines Abschnitts eines Gewebestücks in einem Knochentunnel, der sich durch einen ersten Knochen auf einer Seite eines Knochengelenks hindurch und in einen zweiten Knochen auf der anderen Seite des Knochengelenks hinein erstreckt, bereit, wobei die Gestellanordnung umfaßt:
    ein L-förmiges Element mit einem Basisabschnitt und einem Armabschnitt, der sich transversal von dem Basisabschnitt aus erstreckt;
    eine kanülierte Hülse für die Bewegung durch den Knochentunnel in dem ersten Knochen und in den Knochentunnel in dem zweiten Knochen hinein, wobei die kanülierte Hülse einen Kopfabschnitt an einem freien Ende derselben für die Anordnung in dem Knochentunnel in dem zweiten Knochen aufweist und mit dem Basisabschnitt des L-förmigen Elements an einem gegenüberliegenden Ende verbunden werden kann, wobei der Kopf ein Fenster durch diesen hindurch festlegt, im wesentlichen parallel ausgerichtet zum Basisabschnitt des L-förmigen Elements, wem die kanülierte Hülse mit dem Basisabschnitt verbunden ist;
    ein Trokarhülsen-Führungselement, das entfernbar mit dem Armabschnitt des L-förmigen Elements verbindbar ist und Bohrungen durch diesen hindurch sich in einem Winkel normal zu der longitudinalen Achse der kanülierten Hülse erstrecken, wenn sowohl das Trokarhülsen-Führungselement als auch die kanülierte Hülse mit dem L-förmigen Element verbunden sind;
    erste bzw. zweite Trokarhülsen für bewegbare Anordnung in den Bohrungen;
    zumindest einen Trokar für die Anordnung in den Trokarhülsen, wobei das Trokar mit der Trokarhülse verbindbar ist, in welcher der Trokar angeordnet ist, die Trokarhülse mit dem darin befindlichen Trokar axial in Richtung auf den Kopfabschnitt der kanülierten Hülse bewegbar ist und so zusammen drehbar ist, daß der verbundene Trokar und die Trokarhülse für das Bohren in den zweiten Knochen hinein geeignet sind und zumindest der Trokar geeignet ist, durch das Fenster im Kopf der kanülierten Hülse und einen Abschnitt eines Gewebestücks zu dringen, das nachfolgend dafür substituiert wird;
    das aus den Trokarhülsen entfernbare Trokar; und
    wobei die Trokarhülsen dafür geeignet sind, Stifte aufzunehmen, die gleitbar durch die Trokarhülsen und durch den Abschnitt eines Gewebestücks sind, und die Trokarhülsen aus dem zweiten Knochen und von den Stiften so entfernbar sind, daß die Stifte in dem Abschnitt eines Gewebestücks und in dem zweiten Knochen belassen werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die obige Aufgabe und andere Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden umfassender erörtert oder offensichtlich gemacht durch die nachfolgende detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die zusammen mit den beigefügten Zeichnungen, bei denen gleiche Elemente auf gleiche Teile verweisen, zu erwägen ist. Es zeigt
  • 1 eine graphische, schematische Schnittansicht eines menschlichen Kniegelenks, mit darin gebildeten angemessenen Knochentunneln und mit einem Band-Knochenblock, der in einem der Tunnel angeordnet ist;
  • 2 eine ähnliche Ansicht wie in 1, welche jedoch eine Metalldraht-Einführungsphase des erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht;
  • 3 eine ähnliche Ansicht wie in 2, welche jedoch den Abschluss der Metalldraht-Einführungsphase veranschaulicht;
  • 4 eine ähnliche Ansicht wie in 3, welche jedoch die Herausnahmephase eines ersten Metalldrahts veranschaulicht;
  • 5 eine ähnliche Ansicht wie in 4, welche jedoch die Einführungsphase eines ersten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
  • 6 eine ähnliche Ansicht wie in 5, welche jedoch die vollständig vorgenommene Einführung des ersten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
  • 7 eine ähnliche Ansicht wie in 6, welche jedoch die Herausnahmephase eines zweiten Metalldrahts veranschaulicht;
  • 8 eine ähnliche Ansicht wie in 7, welche jedoch die Einführungsphase eines zweiten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
  • 9 eine ähnliche Ansicht wie in 8, welche jedoch den Abschluß der Einführungsphase des absorbierbaren Stifts des erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht;
  • 10 eine Seitenansicht einer Form der Gestellanordnung für das kreuzweise Feststecken eines Knochenblocks in einem Knochentunnel, welche eine Ausführungsform des Erfindung veranschaulicht;
  • 11 eine Unteransicht der Gestellanordnung von 10;
  • 12 eine Unteransicht eines Abschnitts eines Trokarhülsen-Führungselements der Gestellanordnung von 10 und 11;
  • 13 eine Seitenansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
  • 14 eine Vorderansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
  • 15 eine unterbrochene Seitenansicht eines Trokarabschnitts der Gestellanordnung von 10;
  • 16 eine unterbrochene Seitenansicht, voneinander getrennt und zum Teil im Schnitt, eines Trokarhülsenabschnitts der Gestellanordnung von 10;
  • 17 eine Endansicht des Trokarhülsenabschnitts von 16;
  • 18 eine graphische, schematische Ansicht eines menschlichen Kniegelenks, welche einen Schritt bei einem Verfahren veranschaulicht, bei welchem die Gestellanordnung von 10 verwendet wird;
  • 1928 graphische, schematische Ansichten, welche eine Reihe von Schritten bei der Verwendung der Gestellanordnung von 10 veranschaulichen;
  • 29 eine Seitenansicht einer anderen Form der Gestellanordnung, welche eine alternative Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 30 eine Unteransicht der Gestellanordnung von 29;
  • 31 eine Unteransicht des Trokarhülsen-Führungselementabschnitts der Gestellanordnung von 29;
  • 32 eine Seitenansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
  • 33 eine Vorderansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
  • 34 eine ähnliche Ansicht wie diejenige von 18;
  • 3540 graphische, schematische Ansichten, welche eine Reihe von Schritten bei der Verwendung der Gestellanordnung von 29 veranschaulichen;
  • 41 eine Seitenansicht eines Transplantat-Bandes, einer Transplantat-Sehne oder dergleichen, wobei ein Ende des Transplantats auf sich zurückgefaltet worden ist und dort angeklammert worden ist und wobei ein Stift, der sich durch das Gewebe erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
  • 42 eine Seitenansicht ähnlich wie in 41, wobei das Transplantat-Band, die Transplantat-Sehne oder dergleichen auf sich zurückgefaltet worden sind und wobei ein Stift, der sich zwischen benachbarten Falten des Transplantats erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
  • 43 eine Seitenansicht ähnlich wie in 42, wobei das gefaltete Gewebe „überwendlich zusammengenäht" worden ist, und wobei ein Stift, der sich durch die überwendliche genähte Gewebemasse erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
  • 4451 veranschaulichende Schnitt-Seitenansichten, welche die Schritte des Vorschiebens einer Trokar-/Trokarhülsen-Kombination in einen Knochen hinein und durch einen in diesem befindlichen Knochentunnel, des Entfernens des Trokars, des Einführens eines Stiftes in die Hülse und über den Knochentunnel hinweg, des Entfernens der Hülse und des Ziehens eines Endes eines Gewebetransplantats rund um den Stift, der über den Knochentunnel hinweg angeordnet ist, zeigen;
  • 52 und 53 veranschaulichende Seitenansichten von repräsentativen Knochenblöcken, die zwei mögliche Beispiele zeigen, wie ein Knochenblock während oder nach der Plazierung eines Kreuzzapfens durch diesen hindurch brechen kann;
  • 54 eine veranschaulichende Schnitt-Seitenansicht eines Knochenblocks, der in einem Knochentunnel mit einem zum Teil geschlossenen Ende angeordnet ist und in seiner Position durch einen Stift befestigt wird, der sich über den Knochentunnel zwischen dem Knochenblock und dem offenen Ende des Knochentunnels hinweg erstreckt;
  • 55 eine veranschaulichende Seitenansicht einer zusammengebauten Trokar-/Trokarhülsenanordnung für die Verwendung bei der vorliegenden Erfindung;
  • 5663 veranschaulichende Schnitt-Seitenansichten, welche die Verwendung von langen Trokaren zeigen, die durch Hülsen hindurch eingeführt werden, die ursprünglich bei der in 55 dargestellten Kombination plaziert waren, um den Knochen und einen Knochenblock zu durchdringen, um Stifte für das Halten des Knochenblocks in seiner Position innerhalb des Knochentunnels zu plazieren;
  • 64 eine Seitenansicht eines gemäß der vorliegenden Erfindung gebildeten abgestuften Trokars;
  • 65 eine Seiten-Schnittansicht, welche eine Trokarhülse zeigt, die einen Anschlag im Inneren aufweist, der geeignet ist, den Weg eines abgestuften Trokars, wie in 64 dargestellt, durch diese hindurch zu begrenzen;
  • 66 eine Seiten-Schnittansicht mit voneinander getrennten und auseinander gezogenen Bauteilen, welche die Verwendung einer Kolben- und Einklopfvorrichtung für das Treiben eines Stiftes durch eine Hülse in den Knochen und in einen Knochenblock hinein, der sich in einem Knochentunnel befindet, veranschaulicht;
  • 67 eine Seitenansicht einer weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination;
  • 68 eine Seitenansicht einer noch weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination;
  • 69 eine veranschaulichende Perspektivansicht, welche einen mit Öffnungen versehenen Kopf zeigt, der für den vergrößerten kanülierten Hülsenkopf substituiert worden ist, der in 19 gezeigt ist; und
  • 7074 veranschaulichende Seitenansichten, welche die Anordnung eines Stifts über eine reponierte Knochenfraktur hinweg unter Einsatz einer gemäß der vorliegenden Erfindung gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination zeigen.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Unter erster Bezugnahme auf 1 wird ersichtlich werden, daß ein menschliches Kniegelenk 10, einschließlich eines Femurs 12 und einer Tibia 14, einen geeigneten Femur-Knochentunnel 16 und einen geeigneten Tibia-Knochentunnel 18 aufweist. Derartige Tunnel können auf Arten und Weisen bereitgestellt werden, die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind. Ein Knochenblock 20, an welchem Band-Material 22 befestigt ist, ist im Femur-Tunnel 16 positioniert worden. Eine solche Knochenblock-Positionierung kann ebenfalls auf Arten und Weisen erreicht werden, die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind.
  • Unter Betrachtung von 2 wird danach erfindungsgemäß ein erster Metalldraht 30, welcher von der Art sein kann, die üblicherweise als Führungsdraht oder „K-Draht" bezeichnet wird, durch die Haut 31 und einen ersten Abschnitt 32 des Femur 12 vorgeschoben. Der erste Draht 30 wird transversal zum Femur-Tunnel 16 so vorgeschoben, daß er den Knochenblock 20 kreuzt und sich durch diesen hindurch erstreckt, wie in 2 gezeigt wird. Anschließend oder gleichzeitig damit wird ein zweiter Metalldraht 34 durch einen zweiten Abschnitt 36 des Femur 12 hindurch vorgeschoben. Der zweite Draht 34 wird ebenfalls transversal zum Femurtunnel 16 so vorgeschoben, daß er ebenfalls den Knochenblock 20 (3) kreuzt und sich durch diesen hindurch erstreckt. An diesem Punkt wird der Knochenblock 20 durch die zwei beabstandeten Metalldrähte 30, 34 fest im Femurtunnel 16 gehalten.
  • Unter Bezugnahme auf 4 wird dann ersichtlich werden, daß einer der zwei Drähte 30, 34 danach entfernt wird, während der andere der zwei Drähte 30, 34 im Femur 12 und im Knochenblock 20 an Ort und Stelle verbleibt. Beispielhaft, jedoch nicht einschränkend, kann der Draht 30 entfernt werden, während der Draht 34 an Ort und Stelle verbleibt. Ein erster absorbierbarer Stift 40 (5) wird dann durch die Bohrung 42 hindurch vorgeschoben, die durch die Entfernung des ersten Drahtes 30 verblieben ist, dergestalt, daß der erste absorbierbare Stift 40 sich durch den Femur 12 und den Knochenblock 20 (6) hindurch erstreckt. An diesem Punkt wird der Knochenblock 20 sowohl durch den Metalldraht 34 als auch durch den ersten absorbierbaren Stift 40 fest im Femurtunnel 16 gehalten.
  • Danach wird der andere der zwei Metalldrähte 30, 34 zurückgezogen (zum Beispiel in 7 wird der Metalldraht 34 entfernt), und ein zweiter absorbierbarer Stift 44 (8) wird durch die Bohrung 46 vorangeschoben, welche durch die Entfernung des Metalldrahts 34 verblieben ist, dergestalt, daß der zweite absorbierbare Stift 44 sich ebenfalls durch den Femur 12 und den Knochenblock 20 ( 9) hindurch erstreckt.
  • Es ist klar, daß nach der Beendigung der Einführung des zweiten absorbierbaren Stiftes 44 (9) der Knochenblock 20 im Femurtunnel 16 allein durch die absorbierbaren Stifte 40, 44 zurückgehalten wird.
  • Die absorbierbaren Stifte 40, 44 können aus einem Material, wie zum Beispiel Polyhydroxypropionsäure (PLA), Polyglykolsäure (PGA), Polydiaxanon (PDS) oder aus einem solchen anderen Material bestehen, das zu einer relativ harten und starren Gestalt formbar ist, jedoch durch den Körper des Patienten im Laufe der Zeit absorbierbar ist. Falls gewünscht, können die distalen Enden der absorbierbaren Stifte 40, 44 zugespitzt oder abgerundet sein, um ihr Einsetzen in den Körper zu erleichtern.
  • Oben ist ein Verfahren beschrieben, mit dessen Hilfe ein Knochenblock im Inneren eines Knochentunnels so befestigt werden kann, daß der Knochenblock im Tunnel durch Kreuzzapfen verankert wird, die aus einem Material bestehen, welches durch den Körper im Laufe der Zeit absorbierbar ist.
  • Es versteht sich, daß das obige Verfahren zwar unter Bezugnahme auf erste und zweite Drähte beschrieben und veranschaulicht worden ist, welche seriell durch erste und zweite absorbierbare Stifte ersetzt werden, das Verfahren mit jeder angemessenen Anzahl von Drähten, jedoch mehr als einem, ausgeführt werden kann. Im letzteren Fall schließt das Verfahren die Schritte des Plazierens des Knochenblocks im Knochentunnel ein, und danach das Vorschieben einer Vielzahl von Metalldrähten durch den Knochen hindurch, transversal zum Tunnel, um den Knochentunnel zu kreuzen und sich durch diesen hindurch zu erstrecken. Zumindest einer der Drähte wird dann entfernt, während zumindest einer der Drähte an Ort und Stelle verbleibt, und dieser zumindest eine entfernte Draht wird danach durch zumindest einen absorbierbaren Stift ersetzt. Zumindest ein weiterer der Drähte wird dann entfernt, und dieser zumindest eine entfernte Draht wird dann durch zumindest einen weiteren absorbierbaren Stift ersetzt. Der zuletzt erwähnte Schritt wird dann wiederholt, bis eine ausgewählte Anzahl der Metalldrähte jeweils durch einen absorbierbaren Stift ersetzt worden ist, um dadurch den Knochenblock im Knochentunnel mit absorbierbaren Stiften zurückzuhalten.
  • Es versteht sich ebenfalls, daß, während 19 Metalldrähte 30, 34 und absorbierbare Stifte 40, 44 zeigen, die vollständig durch den Knochenblock 20 während des Verfahrens des kreuzweisen Feststeckens hindurchgehen, es ebenfalls möglich ist, daß Metalldrähte 30, 34 und absorbierbare Stifte 40, 44 nur zu einem Teil durch den Knochenblock hindurchgehen, falls dies gewünscht werden sollte.
  • Weiterhin versteht sich ebenfalls, daß, während das obige Verfahren unter Bezugnahme auf die Metalldrähte 30, 34 beschrieben und veranschaulicht worden ist, welche dazu verwendet werden, um durch den Femur 12 und den Knochenblock 20 zu bohren, andere Bohrvorrichtungen (zum Beispiel ein Spiralbohrer oder ein Spitzbohrer) ebenfalls verwendet werden könnten.
  • Wie oben angemerkt worden ist, sind verschiedene Bohrerführungen für das Ausbilden von transversalen Durchgängen durch den Femur und den Knochenblock entwickelt worden, um den Knochenblock innerhalb des Femurtunnels kreuzweise festzustecken. Falls gewünscht, kann das hierin beschriebene erfinderische Verfahren unter Verwendung derartiger bekannter Bohrerführungen praktisch ausgeführt werden. Alternativ können die Verfahren ebenfalls unter Einsatz einer neuartigen Gestellanordnung, die gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet wird, in die Praxis umgesetzt werden.
  • Im Besonderen und unter Betrachtung von 1017 wird jetzt eine neuartige Gestellanordnung 50 für die praktische Umsetzung der hierin beschriebenen Verfahren offenbart. Die Gestellanordnung 50 umfaßt ein L-förmiges Element 52 mit einem Basisabschnitt 54 und einem Armabschnitt 56. Der Armabschnitt 56 erstreckt sich transversal zum Basisabschnitt 54 und verläuft vorzugsweise normal zu diesem.
  • Die Gestellanordnung 50 schließt ebenfalls eine kanülierte Hülse 58 ein, welche an einem ersten Ende 60 derselben einen vergrößerten Kopfabschnitt 62 aufweist, und welche an einem zweiten Ende 64 derselben lösbar mit dem Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elements 52 verbindbar ist. Die Hülse 58 kann in einer Bohrung 65 (11), die im Basisabschnitt 54 durch eine Stellschraube 66 gebildet wird, zurückgehalten werden.
  • Ein Trokarhülsen-Führungselement 70 ist entfernbar mit dem Armabschnitt 56 des L-förmigen Elements 52 verbindbar. Das Trokarhülsen-Führungselement 70 weist Bohrungen 72 auf, die sich durch dieses hindurch erstrecken. Die Bohrungen 72 erstrecken sich im wesentlichen normal zu einer longitudinalen Achse 68 (10) des vergrößerten Kopfabschnittes 62 der kanülierten Hülse 58 und vorzugsweise auf einer Ebene, die von der Ebene, welche das L-förmige Element enthält, beabstandet und im wesentlichen parallel zu dieser ist. Eine Stellschraube 71 (11) kann verwendet werden, um das Trokarhülsen-Führungselement 70 lösbar in seiner Position auf dem Armabschnitt 56 zurückzuhalten. Alternativ oder zusätzlich kann der Armabschnitt 56 mit einem Anschlag (nicht gezeigt) zur Einschränkung der Bewegung des Trokarhülsen-Führungselements 70 entlang des Armabschnitts 56 versehen werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 70 wird vorzugsweise in zwei Hälften gebildet, welche lösbar mittels einer Stellschraube 73 (11) zusammengehalten werden, wodurch das Trokarhülsen-Führungselement 70 gleitbar auf Trokarhülsen 74, 76, die durch die Bohrungen 72 hindurchgehen, montiert werden oder von diesen abgenommen werden kann, wie nachstehend erörtert werden wird.
  • Erste und zweite Trokarhülsen 74, 76 werden gleitbar von den Bohrungen 72 aufgenommen, dergestalt, daß die Hülsen 74, 76 axial und drehbar in den Bohrungen 72 bewegbar sind.
  • Unter Bezugnahme auf 16 und 17 wird offensichtlich werden, daß die Trokarhülse 74 einen Kragenabschnitt 78 mit einem darin gebildeten Schlitz 80 aufweist. Die Hülse 76 ist im wesentlichen mit der Hülse 74 identisch.
  • Die Gestellanordnung 50 schließt ebenfalls einen Trokar oder mehr Trokare 82 (10 und 15) für die Anordnung in den Hülsen 74, 76 ein. Jeder Trokar 82 ist mit einem scharfen Ende 84 (15) für das Durchdringen des Knochens versehen. Ein sich transversal erstreckender Bolzen 86 ist in der Nähe des gegenüberliegenden Endes des Trokars 82 (jedoch von diesem beabstandet) bereitgestellt. Der Bolzen 86 ist an Ort und Stelle befestigt und kann von den Schlitzen 80 der Trokarhülsen 74, 7G so aufgenommen werden, daß die axiale Bewegung (in einer distalen Richtung) und die Drehbewegung des Trokars 82 eine ähnliche Bewegung der Hülsen 74, 76 bewirkt.
  • Die ersten und zweiten absorbierbaren Stifte 40, 44 sind gleitbar durch Hülsen 74, 76 hindurch, wie später hierin nachstehend weiter beschrieben werden wird.
  • 1828 veranschaulichen, wie die Gestellanordnung 50 verwendet werden kann, um das hierin beschriebene Verfahren in die Praxis umzusetzen.
  • Unter Bezugnahme auf 18 wird jetzt ein menschliches Kniegelenk 10 einschließlich des Femurs 12 und der Tibia 14 gezeigt. Ein entsprechender Femurtunnel 16 und ein entsprechender Tibiatunnel 18 sind mit Hilfe von Vorrichtungen und Verfahren, die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind, bereitgestellt worden. Ein Führungsdraht 90 erstreckt sich, wie gezeigt, durch die Knochentunnel 16, 18 hindurch.
  • Die kanülierte Hülse 58 der Gestellanordnung wird über den Führungsdraht 90 durch den Tibiatunnel 18 hindurch und in den Femurtunnel 16 hinein geführt, bis der Kopfabschnitt 62 der kanülierten Hülse eine ringförmige Schulter 92 im Femurtunnel 16 (19) in Eingriff nimmt. Wenn dies geschieht, erstreckt sich der Führungsdraht 90 durch eine Bohrung 94 hindurch (10 und 19), die im Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elements 52 gebildet ist. Die Größe des Kopfabschnitts der kanülierten Hülse 62 ist vorzugsweise so ausgelegt, daß sie satt im Femurtunnel 16 anliegt. Die kanülierte Hülse 58 kann in den Knochentunneln 16, 18 positioniert und dann mit dem L-förmigen Element 52 verbunden werden oder noch besser kann die kanülierte Hülse 58 zuerst mit dem L-förmigen Element 52 verbunden und dann im Femur 12 und in der Tibia 14 positioniert werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 70 wird dann, wenn es nicht schon auf dem Armabschnitt 56 positioniert worden ist, am Armabschnitt 56 befestigt werden, wie zum Beispiel durch die Stellschraube 71 (11).
  • Die erste Trokarhülse 74 wird dann in ein Bohrung 72 des Führungselements 70 (20) eingeführt, und der Trokar 82 wird durch die Hülse 74 hindurch geführt, bis der Bolzen 86 (15) des Trokars 82 im Schlitz 80 (16 und 17) der Hülse 74 ruht, wobei sich das scharfe Ende des Trokars 84 über das distale Ende der Hülse 74 (20) hinaus erstreckt.
  • Alternativ kann der Trokar 82 in der ersten Trokarhülse 74 befestigt werden, ehe die erste Trokarhülse 74 in einer Bohrung 72 befestigt wird. Die Kombination von Trokarhülse 74 und Trokar 82 wird dann als eine Einheit in den Femur 12 gebohrt, in Richtung auf den vergrößerten Kopfabschnitt 62 der kanülierten Hülse 58 (20), jedoch nur bis kurz vor diesem.
  • Der Trokar 82 kann dann aus der ersten Trokarhülse 74 herausgezogen und in die zweite Trokarhülse 76 (21) plaziert werden. Alternativ kann ein zweiter Trokar 82 für die zweite Trokarhülse 76 bereitgestellt werden. In jedem dieser Fälle wird die Kombination von Trokarhülse 76 und Trokar 82 dann als eine Einheit in den Femur 12 hinein gebohrt, in Richtung auf den Kopfabschnitt 62 der kanülierten Hülse 58, jedoch nur bis kurz vor diesem. Das L-förmige Element 52 des Gestells kann dann von dem Operationsort entfernt werden. Dies kann dadurch erfolgen, daß zuerst die Stellschraube 73 (11) gelockert wird, um das Trokarhülsen-Führungselement 70 in seine zwei Hälften zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 74, 76 vom Führungselement 70 befreit werden, und indem dann die kanülierte Hülse 58 entlang des Führungsdrahtes 90 nach unten geschoben wird, bis die kanülierte Hülse aus den Knochentunneln 16, 18 heraustritt. Dieses Verfahren beläßt die Trokarhülsen 74, 76 (22) im Femur 12 plaziert.
  • Der Führungsdraht 90 wird dann benutzt, um ein Nahtmaterial 96, welches an dem Knochenblock 20 befestigt ist, nach oben durch den Tibiatunnel 18 hindurch und in den Femurtunnel 16 hinein zu ziehen, bis der Knochenblock 20 die ringförmige Schulter 92 in dem Femurtunnel 16 (23) in Eingriff nimmt. Der Führungsdraht 90 kann mit einer Öse (nicht gezeigt) benachbart zu seinem proximalen Ende versehen sein, um dieses Verfahren zu ermöglichen. Der Knochenblock 20 kann dann in dieser Position gehalten werden, indem Spannung auf dem Abschnitt des Nahtmaterials 96, der oben aus dem Femur 12 austritt, aufrechterhalten wird.
  • Die Trokarhülse 76 und der Trokar 82 werden dann, wie in 24 gezeigt wird, durch den Knochenblock 20 hindurchgebohrt. Der Trokar 82 kann dann aus der Hülse 76 entfernt werden, in die Hülse 74 plaziert werden, und die Hülse 74 und der Trokar 82 werden durch den Knochenblock 20 hindurchgebohrt, wie in 25 gezeigt wird. Der Trokar 82 (oder die Trokare 82, falls mehr als ein Trokar zum Einsatz kommt) kann dann aus der Hülse 74 (oder den Hülsen 74, 76) herausgezogen werden. Der erste absorbierbare Stift 40 wird dann eingeführt, indem der Stift 40 durch die Trokarhülse 74 in eine Position geschoben wird, die sich durch den Knochenblock 20 hindurch erstreckt (26). Die Hülse 74 kann dann aus dem Knochenblock 20 und dem Femur 12 herausgezogen werden, was einen ersten absorbierbaren Stift 40 im Femur 12 an Ort und Stelle und sich durch den Knochenblock 20 hindurch erstreckend beläßt, wie in 27 gezeigt wird.
  • In ähnlicher Weise wird dann der zweite absorbierbare Stift 44 durch die Hülse 76 in seine Position geschoben. Die Hülse 76 wird dann entfernt, wobei der zweite absorbierbare Stift 44 zusammen mit dem ersten absorbierbaren Stift 40 an Ort und Stelle verbleibt und sich durch den Knochenblock 20 hindurch erstreckt, um den Knochenblock 20 im Femurtunnel 16, wie in 28 gezeigt wird, an Ort und Stelle zu arretieren.
  • Es versteht sich, daß es ebenfalls möglich ist, eine Gestellanordnung 50 mit einem Führungselement 70 zu versehen, welches nicht in zwei trennbaren Hälften gebildet ist. Bei dieser Situation kann, wenn das L-förmige Element 52 des Gestells aus dem Operationsort (siehe 21 und 22) herausgezogen werden soll, das Führungselement 70 einfach durch das Lösen der Stellschraube 71 von dem L-förmigen Element 52 abgenommen werden. Das Führungselement 70 kann dann befestigt auf den äußeren Abschnitten der Hülsen 74, 76 belassen werden, bis die Hülsen 74, 76 von dem Operationsort herausgezogen werden, wobei das Führungselement 70 mit der letzten der Hülsen 74, 76 entfernt wird.
  • Das hierin beschriebene Verfahren kann ebenfalls die neuartige Gestellanordnung 100 sein, die in 2933 veranschaulicht wird. Die Gestellanordnung 100 umfaßt ein L-förmiges Element 102 mit einem Basisabschnitt 104 und einem Armabschnitt 106. Der Armabschnitt 106 erstreckt sich transversal zu dem Basisabschntt 104 und ist vorzugsweise normal zu diesem.
  • Die Gestellanordnung 100 schließt ebenfalls eine kanülierte Hülse 108 ein, welche an einem Basisende 110 derselben mit dem Basisabschnitt 104 verbunden ist. Die kanülierte Hülse 108 kann in dem Basisabschnitt 104 in einer Bohrung 112 zurückgehalten werden, zum Beispiel durch Schraubengewinde oder durch eine Stellschraube (nicht gezeigt) oder durch einen Press-Fit oder dergleichen. Die kanülierte Hülse 108 weist einen Schlitz 114 (29) auf, der sich im wesentlichen durch die gesamte Länge der Hülse 108 hindurch erstreckt. Der Basisabschnitt 104 des L-förmigen Elements 102 ist gleichfalls mit einem Schlitz 116 (30) versehen, welcher mit dem Hülsenschlitz 114 so ausrichtbar ist, daß die Schlitze 114, 116 in Verbindung miteinander gebracht werden.
  • Ein Trokarhülsen-Führungselement 120 kann entfernbar mit dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elements 102 verbunden werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 120 ist mit Bohrungen 122 versehen, welche sich durch dieses hindurch erstrecken. Die Bohrungen 122 erstrecken sich im wesentlichen normal zu einer hypothetischen Verlängerung der longitudinalen Achse 124 der kanülierten Hülse 108. Eine Stellschraube 126 (30) kann verwendet werden, um das Trokarhülsen-Führungselement 120 lösbar in der Position auf dem Armabschnitt 106 zurückzuhalten. Um das Positionieren des Trokarhülsen-Führungselements 120 auf dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elements 102 zu unterstützen, kann der Armabschnitt 106 mit einem Anschlag (nicht gezeigt) versehen sein, um die Bewegung des Elements 120 auf dem Armabschnitt 106 zu beschränken. Das Trokarhülsen-Führungselement 120 wird vorzugsweise in zwei Hälften gebildet, welche lösbar mittels einer Stellschraube 127 (30) zusammengehalten werden, wodurch das Trokarhülsen-Führungselement 120 gleitbar auf den Trokarhülsen 128, 130 angebracht werden kann, die durch Bohrungen 122 hindurchgehen, oder von diesen abgenommen werden kann, wie nachfolgend erörtert werden wird.
  • Erste und zweite Trokarhülsen 128, 130 werden durch Bohrungen 122 so aufgenommen, daß die Hülsen 128, 130 axial und drehbar in den Bohrungen 122 bewegbar sind. Die zwei Trokarhülsen 128, 130 sind im wesentlich mit der in 16 und 17 gezeigten Hülse 74 identisch. Die Gestellanordnung 100 schließt ebenfalls einen Trokar oder mehr Trokare 132 für die Anordnung in den Hülsen 128, 130 ein. Der Trokar 132 ist im wesentlichen mit dem in 15 gezeigten Trokar 82 identisch. Die vorerwähnten ersten und zweiten absorbierbaren Stifte 40, 44 sind gleitbar durch die Hülsen 128, 130.
  • 3440 veranschaulichen, wie die Gestellanordnung 100 eingesetzt werden kann, um die vorliegende Erfindung in die Praxis umzusetzen.
  • Unter Bezugnahme auf 34 wird jetzt ersichtlich werden, daß die Knochentunnel 16 und 18 in dem Femur 12 bzw. in der Tibia 18 gebildet werden, und daß sich ein Führungsdraht 90 durch die Knochentunnel 16, 18 hindurch erstreckt. Der Führungsdraht 90 wird dann genutzt, um ein Nahtmaterial 96, welches an dem Knochenblock 20 befestigt ist, nach oben durch den Tibiatunnel 18 hindurch und in den Femurtunnel 16 hinein so zu ziehen, daß der Knochenblock 20 mit der ringförmigen Schulter 92 (35) im Eingriff steht. Der Knochenblock 20 wird in dieser Position gehalten, indem Spannung auf dem Abschnitt des Nahtmaterials 96, der oben aus dem Femur 12 heraustritt, aufrechterhalten wird.
  • Das Nahtmaterial 96 wird dann in die kanülierte Hülse 108 der Gestellanordnung und in den Basisabschnitt 104 mit Hilfe von Schlitzen 114, 116 eingeführt. Die kanülierte Hülse 108 wird dann in die Öffnung 133 (35 und 36) hinabgeführt, die durch den entfernten Führungsdraht 90 belassen wurde, bis das distale Ende der kanülierten Hülse das obere Ende des Knochenblocks 20 (36) in Eingriff nimmt. Danach wird eine erste Trokarhülse 128 durch eine Führungselement-Bohrung 122 hindurchgeführt, und ein Trokar 132 wird in die Hülse 128 eingeführt. Alternativ kann ein Trokar 132 in die erste Trokarhülse 128 eingeführt werden, ehe die erste Trokarhülse 128 in eine Führungselement-Bohrung 122 eingeführt wird. Die Hülse 128 und der Trokar 132 werden dann als eine Einheit in den Femur 12 hineingebohrt. Der Knochenblock 20 wird gegen die Schulter 92 gehalten, indem an dem Nahtmaterial 96 gezogen wird, und die Kombination von Hülse 128 und Trokar 132 wird durch den Knochenblock 20 (36) gebohrt. In ähnlicher Weise werden dann die Hülse 130 und der Trokar 132 (entweder der gleiche Trokar, der mit Hülse 128 zum Einsatz kommt, oder ein anderer Trokar) durch den Knochenblock 20 gebohrt, wie in 37 gezeigt wird.
  • Das L-förmige Element 102 und die kanülierte Hülse 108 werden dann aus dem Operationsort entfernt. Das kann geschehen, indem zuerst die Stellschraube 127 (30) gelockert wird, um das Trokarhülsen-Führungselement 120 in seine zwei Hälften zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 128, 130 von dem Führungselement 120 befreit werden, und danach die kanülierte Hülse 108 nach oben und aus der Öffnung 133 heraus geschoben wird. Alle Trokare 132 sind dann entfernt, und es verbleiben die Trokarhülsen 128, 130, die sich in den Femur 12 hinein und über den Knochenblock 20 hinweg erstrecken, wie in 38 gezeigt wird.
  • Der zweite absorbierbare Stift 44 wird danach durch die Hülse 130 hindurchgeschoben, und die Hülse 130 wird entfernt (39), und der erste absorbierbare Stift 40 wird durch die Hülse 128 hindurchgeschoben, und die Hülse 128 wird entfernt, wobei die absorbierbaren Stifte 40, 44 an Ort und Stelle bleiben (40) und den Knochenblock 20 arretiert in dem Femurtunnel 16 halten.
  • Das Nahtmaterial 96 wird dann durch den Knochenblock 20 hindurch geschoben und entfernt, in einer Art und Weise, die auf dem Fachgebiet gut bekannt ist.
  • Es versteht sich, daß die vorliegende Erfindung in keinerlei Weise auf die Anwendung derselben beschränkt ist, wie sie hierin offenbart bzw. in den Zeichnungen gezeigt wird. Zum Beispiel wird für Veranschaulichungszwecke die erfinderische Vorrichtung hierin unter Verweis auf das menschliche Kniegelenk beschrieben und veranschaulicht. Es wird vorhergesehen, daß die hierin beschriebene Vorrichtung besonders vorteilhaft in Bezug auf solche Operationen sein wird. Es wird den Fachleuten jedoch ebenfalls klar sein, daß die hierin beschriebene Vorrichtung sich ebenfalls als nützlich erweisen wird in Bezug auf Säugetiere im allgemeinen und in Bezug auf andere Knochen, wie zum Beispiel in Schultergelenken oder dergleichen.
  • Als weiteres Beispiel könnten die Trokare 82 bzw. 132 und ihre zugehörigen Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130 nur ein Stück durch den Knochenblock 20 geführt werden, und nicht durch diesen insgesamt hindurch; oder die Hülsen 74, 76 bzw. die Hülsen 128, 130 könnten bis kurz vor den Knochenblock 20 geführt werden, während die Trokare 82 bzw. 132 in den Knochenblock 20 eindringen.
  • Weiterhin werden hierin Trokare 82 und 132 in Form eines harten Stifts mit einer scharfen Spitze für das Durchdringen des Knochens offenbart. Somit könnten die Trokare 82 und 132 zum Beispiel Führungsdrähte oder K-Drähte mit einer pyramidenförmigen Vorderspitze umfassen. Alternativ könnte die Erfindung jedoch ebenfalls mit den Trokaren 82 und 132 bereitgestellt werden, die einen Spiralbohrer, einen Spitzbohrer und/oder eine andere Art von Bohrer umfassen.
  • Es wird ebenfalls erwogen, daß die Trokare 82 und/oder 132 mit ihren zugehörigen Gestellanordnungen 50 bzw. 100 eingesetzt werden könnten, jedoch ohne ihre zugehörigen Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130. In diesem Fall würde zumindest ein Trokar immer in dem Knochenblock 20 positioniert verbleiben, bis zumindest ein absorbierbarer Stift 40, 44 im Knochenblock positioniert worden ist.
  • Falls gewünscht, ist es ebenfalls möglich, die vorliegende Erfindung mit nur einer Hülse 74 und einem Trokar 82 oder mit nur einer Hülse 76 und einem Trokar 82 bereitzustellen; und es ist möglich, die Erfindung nur mit einer Hülse 128 und einem Trokar 132 oder nur mit einer Hülse 130 und einem Trokar 132 bereitzustellen. In einer solchen Situation würde das Hülsenelement dazu dienen, den Knochenblock innerhalb des Knochentunnels in seiner Position zurückzuhalten, während der Trokar durch den Stift ersetzt wird, welcher schließlich den Knochenblock an dem Knochen festhalten wird.
  • Es sollte ebenfalls klar sein, daß die vorliegende Anwendung Gebrauchswert in Bezug auf das Setzen von Kreuzzapfen haben wird, welche nicht unbedingt absorbierbar sein müssen. Insbesondere wird die vorliegende Erfindung Gebrauchswert haben, wenn es erforderlich ist, kreuzweises Feststecken für Kreuzzapfen zu erzielen, die nicht direkt durch den Knochen und/oder den Knochenblock hindurch geführt werden können, zum Beispiel, wenn die Kreuzzapfen eventuell zu weich oder zu spröde oder zu zerbrechlich sind, um direkt durch den Knochen und/oder den Knochenblock hindurch zu gehen, oder wenn die Kreuzzapfen eventuell eine Gestaltung aufweisen, die es schwierig oder unmöglich macht, daß sie direkt durch den Knochen oder den Knochenblock hindurch geführt werden können. Beispielhaft könnte die vorliegende Erfindung dazu genutzt werden, Kreuzzapfen zu setzen, die aus Kunststoff oder keramischen Materialien hergestellt sind, oder die vorliegende Erfindung könnte dazu genutzt werden, Kreuzzapfen zu setzen, die aus Metall hergestellt sind.
  • Darüber hinaus werden zahlreiche andere Alternativen innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung im weitesten Sinne erwogen.
  • Insbesondere ist es für Fachleute klar, daß es viele Gelegenheiten gibt, wo es wünschenswert ist, einen Abschnitt eines Weichgewebestücks, wie zum Beispiel eines Bandes, einer Sehne oder dergleichen im Inneren eines Knochentunnels zu plazieren, ohne daß ein Knochenblock an denselben befestigt ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein prothetisches Substitut für ein Band, für eine Sehne oder dergleichen verwendet werden soll, um eine Reparatur auszuführen, oder in den Fällen, wo es aus dem einen oder anderen Grund nicht wünschenswert ist, ein Reparatur-Transplantat aus einem anderen Teil des Körpers des Patienten zusammen mit einem Knochenblock, der in natürlicher Weise an einem Ende des Transplantats befestigt ist, zu entnehmen.
  • In solchen Fällen kann ein Abschnitt des Gewebestücks allein in einem Knochentunnel durch eines der oben erwähnten Verfahren kreuzweise festgesteckt werden. Insbesondere wird, wie in 41 und 42 gezeigt ist, der Abschnitt 150 des Gewebestücks 152, das im Knochentunnel kreuzweise festgesteckt werden soll, vorzugsweise einmal oder mehrmals auf sich selbst zurückgefaltet. Wenn dies erfolgt ist, können Heftstiche 154 genutzt werden, um die Schichten 156 des gefalteten Gewebes zusammenzuhalten, während die restliche Masse 150 in den Knochentunnel eingeführt oder in diesen hinein gezogen wird, in einer Art und Weise, die den oben erörterten Verfahren ähnelt, die genutzt werden, um einen Knochenblock in einem Knochentunnel zu plazieren. Danach erfolgt das kreuzweise Feststecken im wesentlichen wie oben erörtert, dergestalt, daß sich die Stifte 158 letztendlich entweder durch die Gewebemasse (siehe gestrichelte Linien in 41) hindurch oder zwischen die gefalteten Gewebeschichten (siehe gestrichelte Linien in 42) oder durch beide hindurch erstrecken.
  • Bei dieser Alterative können die Möglichkeiten, daß der Stift und/oder die Hülse und/oder der Trokar seitlich von dem Gewebe 152 oder longitudinal von diesem ausreißen, beträchtlich sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Reparatur vor der vollständigen Ausheilung einer beträchtlichen Belastung ausgesetzt werden soll. Demgemäß ist es oft wünschenswert, den Abschnitt 150 des Gewebes 152, der kreuzweise innerhalb des Knochentunnels festgesteckt werden soll, zu verstärken. Dies kann auf vielfältige Weisen erfolgen, die den Fachleuten bekannt sind. Eine derartige Alternative, die repräsentativ in 43 gezeigt wird, ist das „überwendliche Nähen" des Abschnitts 150 des Gewebes 152, welches innerhalb des Knochentunnels kreuzweise festgesteckt werden soll. Dies schafft eine umflochtene, im wesentlichen feste Masse 160, die dafür geeignet ist, die Stifte 158 aufzunehmen, und welche die Festigkeit der zahlreichen Windungen des fadenähnlichen Materials 162 hinzufügt, die sich durch das Gewebe hindurch erstrecken und genutzt werden, um das „überwendliche Nähen" auszuführen, um das Abreißproblem, auf welches oben Bezug genommen worden ist, zu mindern. Darüber hinaus ist das „überwendliche Nähen" den Chirurgen bekannt, und es ist relativ leicht auszuführen. Aus diesem Grunde vermeidet diese Alternative gewisse Komplikationen, welche während der Entnahme der Gewebe-Transplantate mit daran befestigten Knochenblöcken entstehen können; es vermeidet das Zurichten von Knochenblöcken, damit diese in die Knochentunnel während chirurgischer Verfahren hinein passen; und sie bietet einen einfachen, schnellen und effizienten Weg, um das Gewebe in einem Knochentunnel kreuzweise festzustecken, mit minimalem zusätzlichen Trauma für den Patienten.
  • Wie oben angemerkt, können die vorstehenden Verfahren ebenfalls genutzt werden, um künstliche Transplantate im Knochentunnel zu befestigen, d. h. Transplantate, welche eine künstliche prothetische Vorrichtung umfassen, die nicht aus dem Körper entnommen wurde. In einem solchen Fall kann es wünschenswert sein oder nicht, das Transplantat vor dem kreuzweisen Feststecken einmal oder mehrmals auf sich selbst zurückzufalten, in der Art und Weise, die in 4143 gezeigt wird.
  • In ähnlicher Weise kann ein Abschnitt 150 eines Gewebestücks 152 in einem Knochentunnel befestigt werden, indem ein bioabsorbierbarer Stift 163 diametral über den Knochentunnel 164 hinweg positioniert wird und anschließend der Abschnitt 150 des Gewebestücks 152 in ein offenes Ende des Knochentunnels hinein rund um den Stift 163 und zurück aus dem gleichen offenen Ende des Knochentunnels gezogen wird. Insbesondere ist, wie am besten aus 4451 ersichtlich ist, festgestellt worden, daß die Positionierung eines bioabsorbieren Stiftes 163 diametral über den Knochentunnel 164 hinweg am besten mit einer Trokar-/Hülsenkombination 171 erreicht werden kann, wie mit derjenigen, die anschaulich in 1517 gezeigt wird. Dies beruht darauf, daß es bei einer Alternative, bei der eine Vorrichtung, wie zum Beispiel ein geschärfter K-Draht, ein Trokar oder dergleichen genutzt wird, ohne eine begleitende Hülse, um eine Öffnung durch den Knochen 166, durch den Knochentunnel 164 und in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 hinein zu bilden, schwierig ist, die öffnungsbildende Vorrichtung zu entfernen und sie durch einen Stift 163 zu ersetzen. Typischerweise wird der Stift 163 leicht durch die Öffnung 168 (49) und durch den Knochentunnel 164 hindurchgehen, jedoch ist es oft nicht so einfach, die Öffnung 170 auf der anderen Seite des Knochentunnels 164 mit dem vorderen Ende des Stiftes 163 zu lokalisieren und in Eingriff zu nehmen.
  • Demgemäß wird es bei der praktischen Umsetzung dieser Alternative vorgezogen, daß eine Trokar-Hülsen-Kombination 171 in der oben im Detail erörterten Art und Weise in den Knochen 166 hinein gebohrt wird, transversal zur longitudinalen Achse 172 (44) des Knochentunnels 164, diametral durch den Knochentunnel 164 hindurch und in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 hinein (siehe 44 und 45). Anschließend wird der Trokar 171a aus der Hülse 171b entfernt, und ein bioabsorbierbarer Stift 163 wird in die Hülse 171a so eingeführt, daß er eine Position einnimmt, die sich über den Knochentunnel 164 hinweg erstreckt (siehe 4648). Die Hülse 171b wird dann vom Knochen 166 und vom Stift 163 entfernt, wobei der Stift 163 belassen wird und sich aus der Öffnung 168, diametral über den Knochentunnel 164 hinweg und in die Öffnung 170 hinein, erstreckt (siehe 49).
  • An diesem Punkt des Verfahrens oder, wenn gewünscht, früher, wird ein Ende 175 einer Länge von fadenähnlichem Material, wie zum Beispiel Nahtmaterial 173, an einem Ende 174 des Gewebestücks 152 (50) befestigt. Das andere Ende 176 der Länge des fadenähnlichen Materials 173 wird dann in ein offenes Ende 178 des Knochentunnels 164 eingefädelt und von dort um den Stift 163 und dann zurück aus dem offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 (siehe 50). Schließlich wird das freie Ende 176 des fadenähnlichen Materials 173 so gezogen, daß ein Abschnitt 150 des Gewebestücks 152 in das offene Ende 178 des Knochentunnels 164 hinein und rund um den bioabsorbierbaren Stift 163 und zurück aus dem offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 gezogen wird. Der Gewebeabschnitt 150 nimmt somit eine im allgemeinen U-förmige Gestalt an, wobei sein geschlossenes Ende gleitbar im Knochentunnel 164 durch einen bioabsorbieren Stift 163 befestigt ist und seine freien Enden sich nach außen aus dem gleichen offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 (siehe 51) erstrecken.
  • Wie oben angemerkt, kann das vorstehende Verfahren ebenfalls genutzt werden, um künstliche Transplantate im Knochentunnel zu befestigen, das heißt, Transplantate, welche eine künstliche prothetische Vorrichtung umfassen, die nicht aus dem Körper geerntet worden ist.
  • Weiterhin ist festgestellt worden, daß in der Praxis Knochenblöcke relativ hart sind. Dies ist häufig der Fall, wenn der Knochenblock aus kortikalem Knochen gebildet wird. Darüber hinaus kann es mitunter ebenfalls relativ schwierig sein, eine Trokar-/Hülsen-Kombination durch den Knochen 166 zu bohren, insbesondere wenn der Knochen 166 eine beträchtliche Schicht kortikalen Knochens umfaßt.
  • Folglich kann es schwierig sein, eine Trokar-/Hülsen-Kombination (siehe zum Beispiel 55) durch den Knochen und in den Knochenblock hinein und/oder durch diesen hindurch zu bohren. Darüber hinaus kann der Knochenblock, selbst wenn dieses Bohren erfolgreich abgeschlossen worden ist, brechen, wie dies zum Beispiel in 52 und 53 gezeigt wird. In dieser Hinsicht wird festgestellt, daß die Möglichkeit des Brechens des Knochenblocks dadurch reduziert werden kann, daß der Durchmesser der Trokar-/Hülsen-Kombination und damit die sich ergebende Öffnung durch den Knochenblock verringert wird, jedoch kann dies wiederum zu einer größeren Möglichkeit führen, daß der Stift bricht, wenn eine Belastung auf das Transplantat-Band ausgeübt wird.
  • Zwei Alternativen sind entwickelt worden, um diese Probleme in Angriff zu nehmen.
  • Bei der ersten dieser Alternativen, die am besten in 54 zu sehen ist, macht die Lösung von den Tatsachen Gebrauch, daß (1) ein Knochenblock wesentlich fester bei Kompression als bei Spannung ist, und daß (2) ein Stift von größerem Durchmesser für eine festere Knochenblockbefestigung in einem Knochentunnel sorgen wird, wenn eine Fraktur des Knochenblocks nicht ansteht.
  • Im besonderen befindet sich der Knochenblock 200 am im wesentlichen geschlossenen Ende 202 des im wesentlichen nicht offenen Knochentunnels 204, wobei sein zugehöriges Gewebe- Transplantat 206 sich nach außen aus dem offenen Ende 208 des im wesentlichen nicht offenen Knochentunnels 204 erstreckt. Es versteht sich, daß ein Führungsloch 201 sich durch das im wesentlichen geschlossene Ende 202 des Knochentunnels 204 so hindurch erstrecken kann, daß ein Knochenblock 200 in den Knochentunnel 204 durch ein fadenähnliches Element 203 hinein gezogen werden kann, oder anderweitig im Knochentunnel 204 positioniert werden kann, wie vorstehend erörtert worden ist. Ein Stift 208, der bis zu 30 % im Durchmesser größer ist als ein Stift, der für die Plazierung durch den Knochentunnel 200 hindurch geeignet ist, wird dann diametral über den Knochentunnel 204 hinweg plaziert, benachbart zum proximalen Ende 210 des Knochentunnels 200. In diesem Fall wird der Stift 208 unter Anwendung des gleichen Verfahrens positioniert, wie es oben in Bezug auf das Einfädeln eines Abschnitts eines Gewebestücks über einen Stift beschrieben wird, der sich diametral durch den Knochentunnel (siehe 4451) hindurch erstreckt. Der Stift 208 kann ebenfalls, je nach Wunsch, durch das Gewebetransplantat 208 hindurch gehen oder nicht. Das Ergebnis ist, daß der Knochenblock 200 zuverlässig im Knochentunnel 206 zwischen dem im wesentlichen geschlossenen Tunnelende 202 und dem Stift 208 befestigt wird.
  • Die zweite der oben erwähnten Alternativen geht von der Voraussetzung aus, daß, wenn es nicht erforderlich ist, daß sich die Hülse in den Knochenblock hinein oder durch diesen hindurch erstreckt, ein Stift mit einem wesentlich größeren Durchmesser mit einer entsprechenden Zunahme der Festigkeit der Befestigung des Knochenblock im Knochentunnel verwendet werden kann. Diese Alternative wird repräsentativ in 5663 gezeigt, auf welche nachstehend speziell Bezug genommen werden wird.
  • In diesem Fall werden die Trokar-/Hülsen-Kombinationen 210 (siehe 1517 und 55) durch die Haut hindurch und in den Knochen hinein in der gleichen Weise gebohrt, wie im Einzelnen oben erörtert worden ist, und der Knochenblock wird im Knochentunnel so plaziert, daß die verschiedenen Elemente in einer Konfiguration ruhen, im allgemeinen so, wie in 22 dargestellt wird. An diesem Punkt werden die Trokare aus den Hülsen gelöst, der Knochenblock wird nach oben in den Knochentunnel hinein gezogen (23), und die Stifte werden durch (i) die Hülsen und (ii) den Knochen, der sich zwischen den distalen Enden der Hülsen und dem Knochentunnel befindet und dann in den Knochenblock hinein eingeführt.
  • Der letztere Einführungsschritt kann in jeder beliebigen von mehreren unterschiedlichen Arten und Weisen ausgeführt werden. Zum Beispiel kann ein zweiter, längerer Trokar 212a, 212b in jede der Hülsen 214a, 214b eingeführt werden und entweder durch den Knochen 216 gebohrt (57) oder eingeklopft werden (58), der sich zwischen den distalen Enden 218a, 218b der Hülsen 214a, 214b befindet, und dann in den Knochentunnel 220 und in den Knochenblock 222. Danach wird einer der längeren Trokare 212 entfernt (59), und ein Stift 224a aus Metall, Kunststoff, Keramik oder bioabsorbierbarem Material wird in den Knochen und den Knochenblock durch die Hülse (60) hindurch eingeführt. Dem folgt die Entfernung des anderen längeren Trokars 212 (61) und die Einführung eines weiteren Stifts 224b in den Knochen und den Knochenblock durch die zweite Hülse hindurch (62). Schließlich werden die Hülsen aus dem Patienten entfernt (63).
  • Bei der zuletzt erörterten Alternative sind die längeren Trokare 212a und 212b gewöhnlich abgestuft, zum Beispiel in der in 24 gezeigten Art und Weise. Im besonderen schließen die längeren Trokare 212a gewöhnlich einen distalen Abschnitt 230 ein, der einen kleineren transversalen Querschnittsdurchmesser als ihr proximaler Abschnitt 232 hat, und sie begrenzen eine distal zugewandte radiale Schulter 234 an der Verbindungsstelle ihres proximalen und distalen Abschnitts. Auf diese Weise wird das Ausmaß des Trokardurchdringens über die distalen Enden der Hülsen hinaus durch die Vorauswahl der axialen Länge des distalen Abschnitts der längeren Trokare gesteuert.
  • Im besonderen können die längeren Trokare über die distalen Enden der Hülsen hinaus nur bis zu dem Punkt eindringen, an welchem ihre distal zugewandten radialen Schultern entweder den Knochen an den distalen Enden der Hülsen oder einen radial angeordneten inneren Vorsprung 236, gebildet auf der Seitenwand der Hülse (65), in Eingriff nehmen.
  • Alternativ können die starren Stifte 224a, 224b durch die Hülsen 214a, 214b durch den Knochen 216 hindurch, der sich zwischen den Hülsen und dem Knochentunnel 220 befindet, und dann direkt in den Knochenblock 222 hinein getrieben werden. Dies kann erreicht werden, indem vorzugsweise die distalen Enden der Stifte 224a, 224b zugespitzt oder abgerundet werden, die Stifte in die Hülsen 214a, 214b eingeführt werden und ein Kolbenschaft 238 und eine Einklopfvorrichtung 240 genutzt werden, um die Stifte in ihre Position durch den Knochen hindurch und in den Knochenblock hinein (66) zu treiben.
  • Es ist weiterhin festgestellt worden, daß bei der verblockten Trokar-/Hülsenanordnung, die in 1517 und 55 gezeigt wird, die radiale Schulter 242 (55), gebildet durch das distale Ende der Hülse proximal zum spitzen distalen Ende 224 des Trokars und sich distal von dort erstreckend, ein beträchtliches Hindernis für den Durchgang der verblockten Trokar-/Hülsenkombination in den Knochen hinein darstellen kann.
  • In der Tat ist in der Praxis bemerkt worden, daß diese Schulter, während sie normalerweise eine radiale Dicke von lediglich zirka 127 bis 254 μm (0,005 bis 0,010 Zoll) aufweist, ein Schädigung des Knochens durch Wärme verursacht, wenn die Trokar-/Hülsen-Kombination durch den Knochen hindurch in Richtung auf den Knochentunnel vorgeschoben wird. Um dieses Problem zu beheben, könnte die distale Kante der Hülse in einem Winkel abgeschrägt werden, der im wesentlichen dem der benachbarten Trokarspitze 244 (siehe 67) entspricht. Dies wird jedoch angesichts der Abweichungen bei der Toleranz der maschinellen Bearbeitung, die gemeinhin auf dem Fachgebiet bei der Bildung von abgeschrägten Kanten und Trokarspitzen annehmbar sind, nicht bevorzugt. Im besonderen ist die Chance eines exakten Passens der Trokarspitze mit einem abgeschrägten Hülsenende unwahrscheinlich. Somit ist das Problem der Schädigung des Knochens durch Wärme und, allgemeiner gesagt, das Problem des Widerstandes gegen das Eindringen der Trokar-/Hülsen-Kombination in den Knochen hinein weiterhin in der in 67 gezeigten Ausführungsform präsent, wenn auch vielleicht in einem geringeren Ausmaß als bei der Ausführungsform in 55.
  • Um dieses Grundproblem zu lösen, ist festgestellt worden, daß das distale Ende 246 der Hülse 248 in einem Winkel von zirka 15° proximal relativ zu einer Ebene 250 schräg geneigt sein sollte, die sich normal zur longitudinalen Achse 252 der Hülse (siehe 68) befindet. Bei der sich ergebenden Konstruktion der Trokar-/Hülsen-Anordnung bohrt sich die Trokarspitze 256 in der gleichen Weise, wie vorstehend beschrieben worden ist, in den Knochen hinein, während das schräg geneigte distale Ende 246 der Hülse 248 in die Seitenwand des durch die Trokarspitze gebildeten Loches hinein schneidet, anstatt gleichmäßig gegen den Knochen zu rotieren, der das Loch umgibt, das durch den Trokar gebildet wird. Vom praktischen Standpunkt her gesehen wird dieser Alternative eine beträchtliche Bedeutung zugemessen, da sich die leichte Anwendung der hierin beschriebenen Verfahren und der Vorrichtung auf ihren kommerziellen Gebrauchswert auswirkt. Ein Knochenbohrer, der keine Tendenz aufweist, während des Einsatzes am Knochen festzusitzen und/oder den Knochen durch Wärme zu schädigen, ist wesentlich wünschenswerter als ein Knochenbohrer, welcher während des Einsatzes am Knochen festsitzt oder den Knochen durch Wärme schädigt.
  • Demgemäß versteht es sich, daß gegenwärtig ein bevorzugtes Verfahren die folgenden Schritte einschließt:
    • (1) Bohren von zumindest zwei Trokar-/Hülsen-Anordnungen der in 68 beschriebenen in den Knochen hinein bis zu einer Position, die der ähnlich ist, die in 22 gezeigt wird (Anmerkung: dies kann erreicht werden, indem eine einzelnes Trokar mit jeder Hülse sequentiell und separat zusammengepaßt wird und diese Anordnung in den Knochen hineingebohrt wird);
    • (2) Entfernen des Trokars/der Trokare aus den Hülsen, dergestalt, daß die Hülsen sich weiterhin durch die Haut und in den Knochen hinein erstrecken, jedoch nicht den Knochentunnel kreuzen;
    • (3) Entfernen der Gestellanordnung (siehe Element 52 in 21) von den Hülsen und dem Knochentunnel;
    • (4) Plazieren eines Knochenblocks im Knochentunnel in Ausrichtung mit axialen Überständen der Hülsen;
    • (5) Einsatz eines ersten, länglichen, abgestuften Trokars (siehe 64), um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der ersten Hülse und dem Knochentunnel hindurch, durch den Knochenblock hindurch und über eine vorgewählte Strecke in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels hinein zu bohren;
    • (6) während sich der erste, längliche, abgestufte Trokar durch den Knochen und den Knochenblock hindurch erstreckt, Einsatz eines zweiten, länglichen, abgestuften Trokars, um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der zweiten Hülse und dem Knochentunnel hindurch, durch den Knochenblock hindurch und über eine vorgewählte Strecke in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels hinein zu bohren;
    • (7) Entfernen des zweiten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock und der zweiten Hülse;
    • (8) Einführen eines starren Stiftes (aus bio-absorbierbarem oder nicht bio-absorbierbarem Material) durch die zweite Hülse hindurch zu einer Position, wobei er sich durch den Knochenblock hindurch erstreckt und Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des Knochentunnels in Eingriff nimmt, wie sie durch den zweiten, länglichen, abgestuften Trokar gebildet werden;
    • (9) Entfernen des ersten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock und der ersten Hülse;
    • (10) Einführen eines weiteren starren Stiftes (aus bio-absorbierbarem oder nicht bio-absorbierbarem Material) durch die erste Hülse hindurch zu einer Position, wobei er sich durch den Knochenblock hindurch erstreckt und Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des Knochentunnels in Eingriff nimmt, wie sie durch den ersten, länglichen, abgestuften Trokar gebildet werden; und
    • (11) Entfernen der ersten und der zweiten Hülse aus dem Patienten.
  • Die zuletzt erwähnten Alternativen schaffen ebenfalls vorteilhafte Szenarien für den Einsatz bestimmter Modifikationen der oben beschriebenen Vorrichtung für das kreuzweise Feststecken. Zum Beispiel könnte bei der oben erörterten Ausführungsform der Gestellanordnung, bei welcher die kanülierte Hülse 58 einen vergrößerten Kopf 62 aufweist, der geeignet ist für die Plazierung in einem Knochentunnel transversal zu den Trokar-/Hülsen-Anordnungen, welche in den umgebenden Knochen hinein gebohrt werden (1921), ein abgeflachter Kopf 258 (69), der ein Fenster 260 durch diesen hindurch begrenzt, anstelle des vergrößerten Kopfes 62 verwendet werden. In diesem Fall würde sich der abgeflachte Kopf 258 im wesentlichen diametral über den Knochentunnel 262 hinweg auf einer Ebene transversal zu einem axialen Überstand der Trokar-/Hülsen-Anordnungen 264 erstrecken, die in den Knochen hinein gebohrt werden. Weiterhin würde das Fenster 260 so angeordnet sein, daß die Trokar-/Hülsen-Anordnungen (oder die Trokare allein) in den Knochentunnel eindringen könnten, durch das Fenster 260 im Kopf der kanülierten Hülse 266 hindurch und dann in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels hinein.
  • Im besonderen ist, wie in 69 gezeigt wird, diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in allen Situationen nützlich, in denen es wünschenswert ist, diametral gegenüberliegende Öffnungen in der Seitenwand eines Knochentunnels zu bilden. Spezielle Beispiele solcher Situationen schließen die ein, bei denen die Länge der Hülse und die Länge, und die Starrheit, der Stifte dergestalt sind, daß man sich darauf verlassen kann, daß sie gewährleisten, daß ein Stift, welcher in den Knochentunnel von der Bohrvorrichtungs-Eintrittsseite desselben aus eintritt, in Ausrichtung mit der Öffnung auf der anderen Seite des Knochentunnels gehalten wird und diese in Eingriff nimmt. Somit könnte bei den oben erwähnten Fällen, bei denen ein starrer Stift durch ein Objekt in einem Knochentunnel geführt wird, diese Alternative für nützlich befunden werden.
  • Schließlich versteht es sich, daß die hier zuvor erörterten verblockten Trokar-/Hülsen-Anordnungen zahlreiche andere Anwendungen über das kreuzweise Feststecken von Objekten in Knochentunneln hinaus finden. Eine solche anschauliche Verwendung ist die Plazierung von absorbierbaren oder nicht-absorbierbaren Stiften über Knochenfrakturen hinweg, um das Halten von gebrochenen Knochen in einem gewünschten Heilungsverhältnis zu unterstützen, nachdem die Verfahren der Fraktur-Reposition abgeschlossen worden sind. Wie in 7074 dargestellt ist, folgt dieses Verfahren den jetzt wohlverstandenen Schritten des Bohrens einer Trokar-/Hülsen-Anordnung in die gewünschte Position im Knochen hinein, des Entfernens des Trokars, des Einführens eines Stiftes in die Hülse und der anschließenden Entfernung der Hülse aus dem Knochen und vom Stift.
  • Andere anschauliche Verwendungen der Vorrichtungen und Gedanken der vorliegenden Erfindung können unter anderem die Entfernung von Gewebe aus dem Inneren von Knochen und/oder das Einführen anderer Objekte in das Innere eines Knochens, wie zum Beispiel andere Vorrichtungen oder Prothesen, Medikamente, Knochentransplantat-Material, Knochenmarksubstitut etc. einschließen.
  • Zahlreiche weitere Variationen, Abänderungen, Änderungen und andere Ableitungen der vorliegenden Erfindung werden auftreten und/oder den Fachleuten angesichts der vorstehenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung offensichtlich werden. Dementsprechend versteht es sich, daß die vorstehende Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen nur für Veranschaulichungszwecke bestimmt sind und nicht so, daß sie die Erfindung einschränken.

Claims (9)

  1. Gestellanordnung (50) für das kreuzweise Feststecken eines Abschnitts eines Gewebestücks (20) in einem Knochentunnel (18), der sich durch einen ersten Knochen (14) auf einer Seite eines Knochengelenks (10) hindurch und in einen zweiten Knochen (16) auf der anderen Seite des Knochengelenks (10) hinein erstreckt, wobei die Gestellanordnung (50) umfaßt: ein L-förmiges Element (52) mit einem Basisabschnitt (54) und einem Armabschnitt (56), der sich transversal von dem Basisabschnitt (54) aus erstreckt; ein Trokarhülsen-Führungselement (70), das Bohrungen (72) aufweist, die sich durch das L-förmige Element (52) hindurch erstrecken; zumindest eine Trokarhülse (74, 76) für die bewegbare Anordnung in den jeweiligen Bohrungen (72); zumindest einen Trokar (82) für die Anordnung in der zumindest einen Trokarhülse (74, 76); wobei der Trokar (82) aus der zumindest einen Trokarhülse (74, 76) entfernbar ist; und wobei die zumindest eine Trokarhülse (74, 76) so angepaßt ist, daß sie Stifte (40, 44) aufnehmen kann, die durch die zumindest eine Trokarhülse (74, 76) und durch den Abschnitt eines Gewebestücks (20) gleitbar sind, wobei die zumindest eine Trokarhülse (74, 76) aus dem zweiten Knochen (12) und von den Stiften (40, 44) entfernbar ist, um die Stifte (40, 44) in dem Abschnitt eines Gewebestücks (20) und in dem zweiten Knochen (12) zu belassen, und dadurch gekennzeichnet, daß die Gestellanordnung (50) ferner eine kanülierte Hülse (58) für die Bewegung durch den Knochentunnel (18) in dem ersten Knochen (14) und in den Knochentunnel (16) in dem zweiten Knochen (12) hinein umfaßt, wobei die kanülierte Hülse (58) einen Kopfabschnitt (62) an einem freien Ende (60) derselben für die Anordnung in dem Knochentunnel (16) in dem zweiten Knochen (12) aufweist und mit dem Basisabschnitt (54) des L-förmigen Elements (52) an einem gegenüberliegenden Ende (64) verbunden werden kann und der Kopf (62) ein Fenster durch diesen hindurch festlegt, im wesentlichen parallel ausgerichtet zu dem Basisabschnitt (54) des L- förmigen Elements (52), wenn die kanülierte Hülse (58) mit dem Basisabschnitt (54) verbunden ist; und eine zweite Trokarhülse (74, 76); und das Trokarhülsen-Führungselement (52) entfernbar mit dem Armabschnitt (56) des L-förmigen Elements (52) verbindbar ist und die Bohrungen durch diesen hindurch sich in einem Winkel normal zu der longitudinalen Achse (68) der kanülierten Hülse (58) erstrecken, wenn das Trokarhülsen-Führungselement (70) und die kanülierte Hülse (58) mit dem L-förmigen Element (52) verbunden sind; der Trokar (82) mit der Trokarhülse (74, 76) (74, 76) verbindbar ist, in welcher der Trokar (82) angeordnet ist und die Trokarhülse (74, 76) mit dem darin befindlichen Trokar (82) axial in Richtung auf den Kopfabschnitt (62) der kanülierten Hülse (58) bewegbar ist und so zusammen drehbar ist, daß der verbundene Trokar (82) und die Trokarhülse (74, 76) für das Bohren auf den zweiten Knochen (12) geeignet sind und zumindest der Trokar (82) geeignet ist, durch das Fenster in dem Kopf (62) der kanülierten Hülse (58) und einen Abschnitt eines Gewebestücks (20) zu dringen, das nachfolgend dafür substituiert wird.
  2. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trokarhülsen-Führungselement (70) voneinander trennbare erste und zweite Teile enthält.
  3. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestellordnung (50) ferner die Stifte (40, 44), wie in Anspruch 1 offenbart, umfaßt.
  4. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (40, 44) aus einem bioabsorbierbaren Material gebildet sind.
  5. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (72) des Trokar-Führungselements ausgerichtet sind mit dem Fenster in dem Kopf (62), wenn das Trokarhülsen-Führungselement (70) sowie die kanülierte Hülse (58) mit dem L-förmigen Element (52) verbunden sind; wobei die Achsen der Bohrungen (72) von der Ebene, welche das L-förmige Element (52) enthält, beabstandet sind und im wesentlichen parallel zu dieser sind.
  6. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Polyhydroxypropionsäure, Polyglykolsäure und Polydiaxanon.
  7. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (40, 44), die in Anspruch 1 offenbart werden, aus einem Material gebildet sind, ausgewählt aus der Gruppe, die im wesentlichen aus starren Metallen, Kunststoffen und Keramiken besteht.
  8. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (40, 44) aus einem im wesentlichen starren, bioabsorbierbaren Material ausgebildet sind.
  9. Gestellanordnung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trokar (82) nur einen Trokar (82) umfaßt und der Trokar (82) geeignet ist, um aus der ersten der Hülsen (74, 76) entnommen zu werden und danach in die zweite der Hülsen (74, 76) plaziert zu werden.
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