-
Gebiet der
Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Vorrichtung im
allgemeinen und im besonderen eine Vorrichtung für die Befestigung von Knochenblöcken in
Knochentunneln.
-
Hintergrund
der Erfindung
-
Die
vollständige
oder partielle Ablösung
von Bändern,
Sehnen und/oder anderen Weichgeweben von ihren zugehörigen Knochen
innerhalb des Körpers
sind relativ gängige
Verletzungen. Gewebeablösung
kann als Ergebnis eines Unfalls auftreten, wie zum Beispiel bei
einem Sturz, einer Überanstrengung
während
einer mit der Arbeit verbundenen Tätigkeit, während einer Sportveranstaltung
oder in einer beliebigen von vielen anderen Situationen und/oder
Tätigkeiten.
Diese Verletzungen sind im allgemeinen das Ergebnis von übermäßiger Belastung, die
auf die Gewebe ausgeübt
wird.
-
Im
Falle einer partiellen Ablösung,
auf die gemeinhin mit dem allgemeinen Begriff "Verstauchung" Bezug genommen wird, heilt die Verletzung
oft von selbst, wenn ihr genügend
Zeit gegeben wird, und wenn darauf geachtet wird, daß die Verletzung
während
des Heilungsprozesses keiner ungebührlichen Belastung ausgesetzt
wird. Wenn ein Band oder eine Sehne jedoch vollständig von
ihrem zugehörigen Knochen
oder ihren zugehörigen
Knochen abgelöst sind,
oder wenn sie als Ergebnis einer traumatischen Verletzung durchtrennt
worden sind, kann sich eine teilweise oder permanente Behinderung
ergeben. Glücklicherweise
gibt es eine Reihe von chirurgischen Verfahren für das Wiederbefestigen von
solchen abgelösten
Geweben und/oder für
den vollständigen
Austausch von schwer geschädigten
Geweben.
-
Ein
derartiges Verfahren involviert die Wiederbefestigung des abgelösten Gewebes
unter Verwendung „traditioneller" Befestigungsvorrichtungen, wie
zum Beispiel Klammern, Nahtmaterial und/oder Schrauben für spongiöse Knochen.
Solche traditionelle Befestigungsvorrichtungen werden ebenfalls verwendet,
um Sehnen- oder Bändertransplantate (oft
aus autogenem Gewebe gebildet, das von einer anderen Stelle im Körper geerntet
wurde) an dem gewünschten
Knochen oder an den gewünschten
Knochen zu befestigen.
-
Ein
weiteres Verfahren wird in dem US-Patent Nr. 4,950,270, erteilt
am 21. August 1990 an Jerald A. Bowman et al. beschrieben. Bei diesem
Verfahren wird das geschädigte
vordere Kreuzband („ACL") zum Beispiel in
einem menschlichen Knie ersetzt, indem zuerst Knochentunnel durch
Tibia und Femur hindurch an den Punkten der normalen Befestigung
des vorderen Kreuzbandes gebildet werden. Danach wird ein Band-Transplantat
mit einem Knochenblock an einem seiner Enden mit einer Größe bereitgestellt,
die so ausgelegt ist, daß es
in die Knochentunnel hineinpaßt.
Das Nahtmaterial wird dann am Knochenblock angebracht und anschließend durch
den Tibiaknochentunnel und den Femurknochentunnel geführt. Der
Knochenblock wird dann durch den Tibiatunnel hindurch und hoch bis
in den Femurtunnel hinein unter Verwendung des Nahtmaterials gezogen.
Wenn dies erfolgt, erstreckt sich das Transplantat-Band hinten aus
dem Femurtunnel über das
Innere des Kniegelenks hinweg und dann durch den Tibiatunnel hindurch.
Das freie Ende des Transplantat-Bandes befindet sich außerhalb
der Tibia, an der Vorderseite der Tibia. Als nächstes wird eine Knochenschraube
zwischen dem Knochenblock und der Wand des Femur-Knochentunnels so eingeführt, daß sie den
Knochenblock sicher in seiner Position mittels eines festen Preßsitzes
befestigt. Schließlich wird
das freie Ende des Transplantat-Bandes fest an der Tibia befestigt.
-
Im
US-Patent Nr. 5,147,362, erteilt am 15. September 1992 an E. Marlowe
Goble, wird ein Verfahren offenbart, bei welchem ausgerichtete Femur- und
Tibia-Tunnel in einem menschlichen Knie gebildet werden. Ein Knochenblock
mit einem daran befestigten Transplantat-Band wird durch die Tunnel
bis zu einem nicht offenen Ende des Femurtunnels geführt, wo
der Block durch einen Anker in seiner Position fixiert wird. Das
Band erstreckt sich aus dem Tibiatunnel heraus, und das Ende desselben
wird mit Hilfe von Klammern oder dergleichen an der Tibiarinde befestigt.
-
Alternativ
kann das Ende des Bandes im Tibiatunnel durch einen Anker oder eine
Preßschraube befestigt
werden.
-
Verschiedene
Arten von Band- und/oder Nahtankern und von Ankern für die Befestigung
anderer Objekte am Knochen sind ebenfalls auf dem Fachgebiet bekannt.
Eine Reihe dieser Vorrichtungen wird im Detail in den US-Patenten
Nr. 4,898,156; 4,899,743; 4,968,315; 5,356,413 und 5,372,599 beschrieben,
die jeweils gegenwärtig
im Besitz von Mitek Surgical Products, Inc. aus Westwood, Massachusetts,
dem Rechtsnachfolger der vorliegenden Patentanmeldung, sind.
-
Ein
bekanntes Verfahren für
die Verankerung von Knochenblöcken
in Knochentunneln ist das „kreuzweise
Feststecken", wobei
ein Bolzen, eine Schraube oder ein Stift in den Knochen transversal zum
Knochentunnel so eingetrieben werden, daß sie den Knochenblock kreuzen
und dadurch den Knochenblock im Knochentunnel kreuzweise feststecken.
Für das
ordnungsgemäße kreuzweise
Feststecken des Knochenblocks im Knochentunnel wird im allgemeinen
eine Bohrerführung
verwendet. Die Bohrerführung
dient dazu, sicherzustellen, daß die transversale
Passage im Knochen so positioniert wird, daß sie den entsprechenden Tunnelabschnitt und
den Knochenblock kreuzt. Bohrerführungen
für den
Einsatz bei der Ausführung
dieser transversalen Bohrung werden in den US-Patenten Nr. 4,901,711; 4,985,032;
5,152,764; 5,350,380 und 5,431,651 gezeigt.
-
Die
US-A-5 350 380 beschreibt eine Bohrerführung, die drehbar und gleitbar
mit einem Bohrer verbunden ist, der genutzt wird, um einen Tunnel durch
einen Knochen zu bohren, an einem ersten Ende eines im allgemeinen
L-förmigen
Körpers.
Eine zweite Bohrerführung
ist gleitbar am zweiten Ende des Körpers befestigt und umfaßt eine
Bohrerhülse, die
einen zweiten Bohrer aufnimmt und diesen führt.
-
Die
WO 98 30162 A beschreibt eine Gestellanordnung für das kreuzweise Feststecken
eines Knochenblocks in einem Knochentunnel. Die Anordnung umfaßt ein L-förmiges Element
und eine kanülierte
Hülse,
die einen vergrößerten Kopfabschnitt aufweist
und mit einem Ende des L-förmigen Elements
verbindbar ist. Die Anordnung umfaßt weiterhin ein Trokarhülsen-Führungselement, das entfernbar
am anderen Ende des L-förmigen
Elements verbunden ist und Bohrungen durch dieses hindurch aufweist.
Trokarhülsen
werden in den Bohrungen bereitgestellt, und zumindest ein Trokar
wird für
die Anordnung in den Trokarhülsen
bereitgestellt.
-
Andere
Patente, bei denen das kreuzweise Feststecken erörtert wird, schließen die
US-Patente Nr. 3,973,277; 5,004,474; 5,067,962; 5,266,075; 5,356,435;
5,376,119; 5,393,302 und 5,397,356 ein.
-
Im
US-Patent Nr. 5,431,651, erteilt am 11. Juli 1995 an E. Marlowe
Goble, wird erklärt,
daß eine Kreuzzapfenschraube
aus einem Material gebildet werden kann, das im Laufe der Zeit vom
Körper
absorbiert werden kann, wodurch die Notwendigkeit entfällt, daß die Kreuzzapfenschraube
in einem nachfolgenden chirurgischen Verfahren entfernt wird.
-
Diesen
absorbierbaren Kreuzzapfenschrauben, wie sie gegenwärtig auf
dem Fachgebiet bekannt sind, mangelt es jedoch an einer ausreichenden
Festigkeit, um sie direkt in den Knochen und den Knochenblock hinein
zu führen.
Demgemäß muß man, um
absorbierbare Kreuzzapfenschrauben zu verwenden, zuerst ein Hartmetallbohrgerät in den Knochen
und in den Knochenblock bohren, das Bohrgerät entfernen und das Bohrgerät danach
durch die absorbierbare Kreuzzapfenschraube ersetzen. Das Entfernen
des Hartmetallbohrgeräts
gestattet jedoch oft, daß sich
der Knochenblock im Tunnel verschiebt, so daß das nachfolgende Einführen der
absorbierbaren Kreuzzapfenschraube unmöglich wird. Demgemäß besteht
ein Bedarf an einer Vorrichtung für das Fixieren eines Knochenblocks
in einem Knochentunnel dergestalt, daß, wenn das Verfahren abgeschlossen
worden ist, der Knochenblock im Knochentunnel durch Elemente, die
aus absorbierbarem Material bestehen, kreuzweise festgesteckt ist.
-
Aufgaben der
Erfindung
-
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Vorrichtung
für das
Befestigen eines Knochenblocks in einem Knochentunnel dergestalt
bereitzustellen, daß der
Knochenblock im Tunnel durch Kreuzzapfenschrauben zurückgehalten wird,
die aus einem Material bestehen, das durch den Körper absorbierbar ist.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Diese
Aufgabe und andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch
die Bereitstellung einer neuartigen Vorrichtung für das Befestigen eines
Knochenblocks in einem Knochentunnel in Angriff genommen.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt eine Gestellanordnung für das kreuzweise
Feststecken eines Abschnitts eines Gewebestücks in einem Knochentunnel,
der sich durch einen ersten Knochen auf einer Seite eines Knochengelenks
hindurch und in einen zweiten Knochen auf der anderen Seite des
Knochengelenks hinein erstreckt, bereit, wobei die Gestellanordnung
umfaßt:
ein
L-förmiges
Element mit einem Basisabschnitt und einem Armabschnitt, der sich
transversal von dem Basisabschnitt aus erstreckt;
eine kanülierte Hülse für die Bewegung
durch den Knochentunnel in dem ersten Knochen und in den Knochentunnel
in dem zweiten Knochen hinein, wobei die kanülierte Hülse einen Kopfabschnitt an
einem freien Ende derselben für
die Anordnung in dem Knochentunnel in dem zweiten Knochen aufweist und
mit dem Basisabschnitt des L-förmigen
Elements an einem gegenüberliegenden
Ende verbunden werden kann, wobei der Kopf ein Fenster durch diesen hindurch
festlegt, im wesentlichen parallel ausgerichtet zum Basisabschnitt
des L-förmigen
Elements, wem die kanülierte
Hülse mit
dem Basisabschnitt verbunden ist;
ein Trokarhülsen-Führungselement,
das entfernbar mit dem Armabschnitt des L-förmigen Elements verbindbar
ist und Bohrungen durch diesen hindurch sich in einem Winkel normal
zu der longitudinalen Achse der kanülierten Hülse erstrecken, wenn sowohl
das Trokarhülsen-Führungselement als auch die
kanülierte
Hülse mit
dem L-förmigen
Element verbunden sind;
erste bzw. zweite Trokarhülsen für bewegbare
Anordnung in den Bohrungen;
zumindest einen Trokar für die Anordnung
in den Trokarhülsen,
wobei das Trokar mit der Trokarhülse
verbindbar ist, in welcher der Trokar angeordnet ist, die Trokarhülse mit
dem darin befindlichen Trokar axial in Richtung auf den Kopfabschnitt
der kanülierten
Hülse bewegbar
ist und so zusammen drehbar ist, daß der verbundene Trokar und
die Trokarhülse
für das
Bohren in den zweiten Knochen hinein geeignet sind und zumindest
der Trokar geeignet ist, durch das Fenster im Kopf der kanülierten
Hülse und
einen Abschnitt eines Gewebestücks
zu dringen, das nachfolgend dafür
substituiert wird;
das aus den Trokarhülsen entfernbare Trokar; und
wobei
die Trokarhülsen
dafür geeignet
sind, Stifte aufzunehmen, die gleitbar durch die Trokarhülsen und
durch den Abschnitt eines Gewebestücks sind, und die Trokarhülsen aus
dem zweiten Knochen und von den Stiften so entfernbar sind, daß die Stifte
in dem Abschnitt eines Gewebestücks
und in dem zweiten Knochen belassen werden.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
Die
obige Aufgabe und andere Aufgaben und Merkmale der vorliegenden
Erfindung werden umfassender erörtert
oder offensichtlich gemacht durch die nachfolgende detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung,
die zusammen mit den beigefügten
Zeichnungen, bei denen gleiche Elemente auf gleiche Teile verweisen,
zu erwägen
ist. Es zeigt
-
1 eine
graphische, schematische Schnittansicht eines menschlichen Kniegelenks,
mit darin gebildeten angemessenen Knochentunneln und mit einem Band-Knochenblock,
der in einem der Tunnel angeordnet ist;
-
2 eine ähnliche
Ansicht wie in 1, welche jedoch eine Metalldraht-Einführungsphase des
erfindungsgemäßen Verfahrens
veranschaulicht;
-
3 eine ähnliche
Ansicht wie in 2, welche jedoch den Abschluss
der Metalldraht-Einführungsphase
veranschaulicht;
-
4 eine ähnliche
Ansicht wie in 3, welche jedoch die Herausnahmephase
eines ersten Metalldrahts veranschaulicht;
-
5 eine ähnliche
Ansicht wie in 4, welche jedoch die Einführungsphase
eines ersten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
-
6 eine ähnliche
Ansicht wie in 5, welche jedoch die vollständig vorgenommene
Einführung
des ersten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
-
7 eine ähnliche
Ansicht wie in 6, welche jedoch die Herausnahmephase
eines zweiten Metalldrahts veranschaulicht;
-
8 eine ähnliche
Ansicht wie in 7, welche jedoch die Einführungsphase
eines zweiten absorbierbaren Stifts veranschaulicht;
-
9 eine ähnliche
Ansicht wie in 8, welche jedoch den Abschluß der Einführungsphase des
absorbierbaren Stifts des erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht;
-
10 eine
Seitenansicht einer Form der Gestellanordnung für das kreuzweise Feststecken
eines Knochenblocks in einem Knochentunnel, welche eine Ausführungsform
des Erfindung veranschaulicht;
-
11 eine
Unteransicht der Gestellanordnung von 10;
-
12 eine
Unteransicht eines Abschnitts eines Trokarhülsen-Führungselements der Gestellanordnung
von 10 und 11;
-
13 eine
Seitenansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
-
14 eine
Vorderansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
-
15 eine
unterbrochene Seitenansicht eines Trokarabschnitts der Gestellanordnung
von 10;
-
16 eine
unterbrochene Seitenansicht, voneinander getrennt und zum Teil im
Schnitt, eines Trokarhülsenabschnitts
der Gestellanordnung von 10;
-
17 eine
Endansicht des Trokarhülsenabschnitts
von 16;
-
18 eine
graphische, schematische Ansicht eines menschlichen Kniegelenks,
welche einen Schritt bei einem Verfahren veranschaulicht, bei welchem
die Gestellanordnung von 10 verwendet wird;
-
19–28 graphische,
schematische Ansichten, welche eine Reihe von Schritten bei der Verwendung
der Gestellanordnung von 10 veranschaulichen;
-
29 eine
Seitenansicht einer anderen Form der Gestellanordnung, welche eine
alternative Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht;
-
30 eine
Unteransicht der Gestellanordnung von 29;
-
31 eine
Unteransicht des Trokarhülsen-Führungselementabschnitts
der Gestellanordnung von 29;
-
32 eine
Seitenansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
-
33 eine
Vorderansicht des Trokarhülsen-Führungselements;
-
34 eine ähnliche
Ansicht wie diejenige von 18;
-
35–40 graphische,
schematische Ansichten, welche eine Reihe von Schritten bei der Verwendung
der Gestellanordnung von 29 veranschaulichen;
-
41 eine
Seitenansicht eines Transplantat-Bandes, einer Transplantat-Sehne
oder dergleichen, wobei ein Ende des Transplantats auf sich zurückgefaltet
worden ist und dort angeklammert worden ist und wobei ein Stift,
der sich durch das Gewebe erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
-
42 eine
Seitenansicht ähnlich
wie in 41, wobei das Transplantat-Band,
die Transplantat-Sehne
oder dergleichen auf sich zurückgefaltet worden
sind und wobei ein Stift, der sich zwischen benachbarten Falten
des Transplantats erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
-
43 eine
Seitenansicht ähnlich
wie in 42, wobei das gefaltete Gewebe „überwendlich zusammengenäht" worden ist, und
wobei ein Stift, der sich durch die überwendliche genähte Gewebemasse
erstreckt, als Durchsicht gezeigt wird;
-
44–51 veranschaulichende Schnitt-Seitenansichten,
welche die Schritte des Vorschiebens einer Trokar-/Trokarhülsen-Kombination in
einen Knochen hinein und durch einen in diesem befindlichen Knochentunnel,
des Entfernens des Trokars, des Einführens eines Stiftes in die
Hülse und über den
Knochentunnel hinweg, des Entfernens der Hülse und des Ziehens eines Endes
eines Gewebetransplantats rund um den Stift, der über den
Knochentunnel hinweg angeordnet ist, zeigen;
-
52 und 53 veranschaulichende
Seitenansichten von repräsentativen
Knochenblöcken, die
zwei mögliche
Beispiele zeigen, wie ein Knochenblock während oder nach der Plazierung
eines Kreuzzapfens durch diesen hindurch brechen kann;
-
54 eine
veranschaulichende Schnitt-Seitenansicht eines Knochenblocks, der
in einem Knochentunnel mit einem zum Teil geschlossenen Ende angeordnet
ist und in seiner Position durch einen Stift befestigt wird, der
sich über
den Knochentunnel zwischen dem Knochenblock und dem offenen Ende
des Knochentunnels hinweg erstreckt;
-
55 eine
veranschaulichende Seitenansicht einer zusammengebauten Trokar-/Trokarhülsenanordnung
für die
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung;
-
56–63 veranschaulichende Schnitt-Seitenansichten,
welche die Verwendung von langen Trokaren zeigen, die durch Hülsen hindurch eingeführt werden,
die ursprünglich
bei der in 55 dargestellten Kombination
plaziert waren, um den Knochen und einen Knochenblock zu durchdringen, um
Stifte für
das Halten des Knochenblocks in seiner Position innerhalb des Knochentunnels
zu plazieren;
-
64 eine
Seitenansicht eines gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildeten abgestuften Trokars;
-
65 eine
Seiten-Schnittansicht, welche eine Trokarhülse zeigt, die einen Anschlag
im Inneren aufweist, der geeignet ist, den Weg eines abgestuften
Trokars, wie in 64 dargestellt, durch diese
hindurch zu begrenzen;
-
66 eine
Seiten-Schnittansicht mit voneinander getrennten und auseinander
gezogenen Bauteilen, welche die Verwendung einer Kolben- und Einklopfvorrichtung
für das
Treiben eines Stiftes durch eine Hülse in den Knochen und in einen
Knochenblock hinein, der sich in einem Knochentunnel befindet, veranschaulicht;
-
67 eine
Seitenansicht einer weiteren gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination;
-
68 eine
Seitenansicht einer noch weiteren gemäß der vorliegenden Erfindung
gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination;
-
69 eine
veranschaulichende Perspektivansicht, welche einen mit Öffnungen
versehenen Kopf zeigt, der für
den vergrößerten kanülierten
Hülsenkopf
substituiert worden ist, der in 19 gezeigt ist;
und
-
70–74 veranschaulichende
Seitenansichten, welche die Anordnung eines Stifts über eine
reponierte Knochenfraktur hinweg unter Einsatz einer gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildeten Trokar-/Trokarhülsen-Kombination zeigen.
-
Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
-
Unter
erster Bezugnahme auf 1 wird ersichtlich werden, daß ein menschliches
Kniegelenk 10, einschließlich eines Femurs 12 und
einer Tibia 14, einen geeigneten Femur-Knochentunnel 16 und einen
geeigneten Tibia-Knochentunnel 18 aufweist. Derartige Tunnel
können
auf Arten und Weisen bereitgestellt werden, die auf dem Fachgebiet
gut bekannt sind. Ein Knochenblock 20, an welchem Band-Material 22 befestigt
ist, ist im Femur-Tunnel 16 positioniert worden. Eine solche
Knochenblock-Positionierung kann ebenfalls auf Arten und Weisen
erreicht werden, die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind.
-
Unter
Betrachtung von 2 wird danach erfindungsgemäß ein erster
Metalldraht 30, welcher von der Art sein kann, die üblicherweise
als Führungsdraht
oder „K-Draht" bezeichnet wird,
durch die Haut 31 und einen ersten Abschnitt 32 des
Femur 12 vorgeschoben. Der erste Draht 30 wird
transversal zum Femur-Tunnel 16 so vorgeschoben, daß er den Knochenblock 20 kreuzt
und sich durch diesen hindurch erstreckt, wie in 2 gezeigt
wird. Anschließend
oder gleichzeitig damit wird ein zweiter Metalldraht 34 durch
einen zweiten Abschnitt 36 des Femur 12 hindurch
vorgeschoben. Der zweite Draht 34 wird ebenfalls transversal
zum Femurtunnel 16 so vorgeschoben, daß er ebenfalls den Knochenblock 20 (3)
kreuzt und sich durch diesen hindurch erstreckt. An diesem Punkt
wird der Knochenblock 20 durch die zwei beabstandeten Metalldrähte 30, 34 fest
im Femurtunnel 16 gehalten.
-
Unter
Bezugnahme auf 4 wird dann ersichtlich werden,
daß einer
der zwei Drähte 30, 34 danach
entfernt wird, während
der andere der zwei Drähte 30, 34 im
Femur 12 und im Knochenblock 20 an Ort und Stelle
verbleibt. Beispielhaft, jedoch nicht einschränkend, kann der Draht 30 entfernt
werden, während
der Draht 34 an Ort und Stelle verbleibt. Ein erster absorbierbarer
Stift 40 (5) wird dann durch die Bohrung 42 hindurch
vorgeschoben, die durch die Entfernung des ersten Drahtes 30 verblieben
ist, dergestalt, daß der
erste absorbierbare Stift 40 sich durch den Femur 12 und
den Knochenblock 20 (6) hindurch
erstreckt. An diesem Punkt wird der Knochenblock 20 sowohl
durch den Metalldraht 34 als auch durch den ersten absorbierbaren
Stift 40 fest im Femurtunnel 16 gehalten.
-
Danach
wird der andere der zwei Metalldrähte 30, 34 zurückgezogen
(zum Beispiel in 7 wird der Metalldraht 34 entfernt),
und ein zweiter absorbierbarer Stift 44 (8)
wird durch die Bohrung 46 vorangeschoben, welche durch
die Entfernung des Metalldrahts 34 verblieben ist, dergestalt,
daß der zweite
absorbierbare Stift 44 sich ebenfalls durch den Femur 12 und
den Knochenblock 20 ( 9) hindurch
erstreckt.
-
Es
ist klar, daß nach
der Beendigung der Einführung
des zweiten absorbierbaren Stiftes 44 (9)
der Knochenblock 20 im Femurtunnel 16 allein durch
die absorbierbaren Stifte 40, 44 zurückgehalten
wird.
-
Die
absorbierbaren Stifte 40, 44 können aus einem Material, wie
zum Beispiel Polyhydroxypropionsäure
(PLA), Polyglykolsäure
(PGA), Polydiaxanon (PDS) oder aus einem solchen anderen Material bestehen,
das zu einer relativ harten und starren Gestalt formbar ist, jedoch
durch den Körper
des Patienten im Laufe der Zeit absorbierbar ist. Falls gewünscht, können die
distalen Enden der absorbierbaren Stifte 40, 44 zugespitzt
oder abgerundet sein, um ihr Einsetzen in den Körper zu erleichtern.
-
Oben
ist ein Verfahren beschrieben, mit dessen Hilfe ein Knochenblock
im Inneren eines Knochentunnels so befestigt werden kann, daß der Knochenblock
im Tunnel durch Kreuzzapfen verankert wird, die aus einem Material
bestehen, welches durch den Körper
im Laufe der Zeit absorbierbar ist.
-
Es
versteht sich, daß das
obige Verfahren zwar unter Bezugnahme auf erste und zweite Drähte beschrieben
und veranschaulicht worden ist, welche seriell durch erste und zweite
absorbierbare Stifte ersetzt werden, das Verfahren mit jeder angemessenen
Anzahl von Drähten,
jedoch mehr als einem, ausgeführt
werden kann. Im letzteren Fall schließt das Verfahren die Schritte
des Plazierens des Knochenblocks im Knochentunnel ein, und danach
das Vorschieben einer Vielzahl von Metalldrähten durch den Knochen hindurch,
transversal zum Tunnel, um den Knochentunnel zu kreuzen und sich
durch diesen hindurch zu erstrecken. Zumindest einer der Drähte wird
dann entfernt, während
zumindest einer der Drähte
an Ort und Stelle verbleibt, und dieser zumindest eine entfernte
Draht wird danach durch zumindest einen absorbierbaren Stift ersetzt.
Zumindest ein weiterer der Drähte
wird dann entfernt, und dieser zumindest eine entfernte Draht wird
dann durch zumindest einen weiteren absorbierbaren Stift ersetzt.
Der zuletzt erwähnte
Schritt wird dann wiederholt, bis eine ausgewählte Anzahl der Metalldrähte jeweils
durch einen absorbierbaren Stift ersetzt worden ist, um dadurch
den Knochenblock im Knochentunnel mit absorbierbaren Stiften zurückzuhalten.
-
Es
versteht sich ebenfalls, daß,
während 1–9 Metalldrähte 30, 34 und
absorbierbare Stifte 40, 44 zeigen, die vollständig durch
den Knochenblock 20 während
des Verfahrens des kreuzweisen Feststeckens hindurchgehen, es ebenfalls
möglich
ist, daß Metalldrähte 30, 34 und
absorbierbare Stifte 40, 44 nur zu einem Teil
durch den Knochenblock hindurchgehen, falls dies gewünscht werden sollte.
-
Weiterhin
versteht sich ebenfalls, daß,
während
das obige Verfahren unter Bezugnahme auf die Metalldrähte 30, 34 beschrieben
und veranschaulicht worden ist, welche dazu verwendet werden, um durch
den Femur 12 und den Knochenblock 20 zu bohren,
andere Bohrvorrichtungen (zum Beispiel ein Spiralbohrer oder ein
Spitzbohrer) ebenfalls verwendet werden könnten.
-
Wie
oben angemerkt worden ist, sind verschiedene Bohrerführungen
für das
Ausbilden von transversalen Durchgängen durch den Femur und den
Knochenblock entwickelt worden, um den Knochenblock innerhalb des
Femurtunnels kreuzweise festzustecken. Falls gewünscht, kann das hierin beschriebene
erfinderische Verfahren unter Verwendung derartiger bekannter Bohrerführungen
praktisch ausgeführt
werden. Alternativ können
die Verfahren ebenfalls unter Einsatz einer neuartigen Gestellanordnung,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet wird, in die Praxis umgesetzt werden.
-
Im
Besonderen und unter Betrachtung von 10–17 wird
jetzt eine neuartige Gestellanordnung 50 für die praktische
Umsetzung der hierin beschriebenen Verfahren offenbart. Die Gestellanordnung 50 umfaßt ein L-förmiges Element 52 mit
einem Basisabschnitt 54 und einem Armabschnitt 56. Der
Armabschnitt 56 erstreckt sich transversal zum Basisabschnitt 54 und
verläuft
vorzugsweise normal zu diesem.
-
Die
Gestellanordnung 50 schließt ebenfalls eine kanülierte Hülse 58 ein,
welche an einem ersten Ende 60 derselben einen vergrößerten Kopfabschnitt 62 aufweist,
und welche an einem zweiten Ende 64 derselben lösbar mit
dem Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elements 52 verbindbar
ist. Die Hülse 58 kann
in einer Bohrung 65 (11), die
im Basisabschnitt 54 durch eine Stellschraube 66 gebildet
wird, zurückgehalten
werden.
-
Ein
Trokarhülsen-Führungselement 70 ist entfernbar
mit dem Armabschnitt 56 des L-förmigen Elements 52 verbindbar.
Das Trokarhülsen-Führungselement 70 weist
Bohrungen 72 auf, die sich durch dieses hindurch erstrecken.
Die Bohrungen 72 erstrecken sich im wesentlichen normal
zu einer longitudinalen Achse 68 (10) des
vergrößerten Kopfabschnittes 62 der
kanülierten
Hülse 58 und
vorzugsweise auf einer Ebene, die von der Ebene, welche das L-förmige Element
enthält,
beabstandet und im wesentlichen parallel zu dieser ist. Eine Stellschraube 71 (11)
kann verwendet werden, um das Trokarhülsen-Führungselement 70 lösbar in
seiner Position auf dem Armabschnitt 56 zurückzuhalten.
Alternativ oder zusätzlich
kann der Armabschnitt 56 mit einem Anschlag (nicht gezeigt)
zur Einschränkung
der Bewegung des Trokarhülsen-Führungselements 70 entlang
des Armabschnitts 56 versehen werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 70 wird vorzugsweise
in zwei Hälften
gebildet, welche lösbar mittels
einer Stellschraube 73 (11) zusammengehalten
werden, wodurch das Trokarhülsen-Führungselement 70 gleitbar
auf Trokarhülsen 74, 76,
die durch die Bohrungen 72 hindurchgehen, montiert werden
oder von diesen abgenommen werden kann, wie nachstehend erörtert werden
wird.
-
Erste
und zweite Trokarhülsen 74, 76 werden
gleitbar von den Bohrungen 72 aufgenommen, dergestalt,
daß die
Hülsen 74, 76 axial
und drehbar in den Bohrungen 72 bewegbar sind.
-
Unter
Bezugnahme auf 16 und 17 wird
offensichtlich werden, daß die
Trokarhülse 74 einen
Kragenabschnitt 78 mit einem darin gebildeten Schlitz 80 aufweist.
Die Hülse 76 ist
im wesentlichen mit der Hülse 74 identisch.
-
Die
Gestellanordnung 50 schließt ebenfalls einen Trokar oder
mehr Trokare 82 (10 und 15)
für die
Anordnung in den Hülsen 74, 76 ein. Jeder
Trokar 82 ist mit einem scharfen Ende 84 (15)
für das
Durchdringen des Knochens versehen. Ein sich transversal erstreckender
Bolzen 86 ist in der Nähe
des gegenüberliegenden
Endes des Trokars 82 (jedoch von diesem beabstandet) bereitgestellt.
Der Bolzen 86 ist an Ort und Stelle befestigt und kann
von den Schlitzen 80 der Trokarhülsen 74, 7G so
aufgenommen werden, daß die
axiale Bewegung (in einer distalen Richtung) und die Drehbewegung
des Trokars 82 eine ähnliche
Bewegung der Hülsen 74, 76 bewirkt.
-
Die
ersten und zweiten absorbierbaren Stifte 40, 44 sind
gleitbar durch Hülsen 74, 76 hindurch,
wie später
hierin nachstehend weiter beschrieben werden wird.
-
18–28 veranschaulichen,
wie die Gestellanordnung 50 verwendet werden kann, um das
hierin beschriebene Verfahren in die Praxis umzusetzen.
-
Unter
Bezugnahme auf 18 wird jetzt ein menschliches
Kniegelenk 10 einschließlich des Femurs 12 und
der Tibia 14 gezeigt. Ein entsprechender Femurtunnel 16 und
ein entsprechender Tibiatunnel 18 sind mit Hilfe von Vorrichtungen
und Verfahren, die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind, bereitgestellt
worden. Ein Führungsdraht 90 erstreckt
sich, wie gezeigt, durch die Knochentunnel 16, 18 hindurch.
-
Die
kanülierte
Hülse 58 der
Gestellanordnung wird über
den Führungsdraht 90 durch
den Tibiatunnel 18 hindurch und in den Femurtunnel 16 hinein
geführt,
bis der Kopfabschnitt 62 der kanülierten Hülse eine ringförmige Schulter 92 im
Femurtunnel 16 (19) in
Eingriff nimmt. Wenn dies geschieht, erstreckt sich der Führungsdraht 90 durch
eine Bohrung 94 hindurch (10 und 19),
die im Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elements 52 gebildet
ist. Die Größe des Kopfabschnitts
der kanülierten
Hülse 62 ist
vorzugsweise so ausgelegt, daß sie
satt im Femurtunnel 16 anliegt. Die kanülierte Hülse 58 kann in den
Knochentunneln 16, 18 positioniert und dann mit dem
L-förmigen
Element 52 verbunden werden oder noch besser kann die kanülierte Hülse 58 zuerst
mit dem L-förmigen
Element 52 verbunden und dann im Femur 12 und
in der Tibia 14 positioniert werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 70 wird
dann, wenn es nicht schon auf dem Armabschnitt 56 positioniert worden
ist, am Armabschnitt 56 befestigt werden, wie zum Beispiel
durch die Stellschraube 71 (11).
-
Die
erste Trokarhülse 74 wird
dann in ein Bohrung 72 des Führungselements 70 (20)
eingeführt,
und der Trokar 82 wird durch die Hülse 74 hindurch geführt, bis
der Bolzen 86 (15) des
Trokars 82 im Schlitz 80 (16 und 17)
der Hülse 74 ruht,
wobei sich das scharfe Ende des Trokars 84 über das
distale Ende der Hülse 74 (20)
hinaus erstreckt.
-
Alternativ
kann der Trokar 82 in der ersten Trokarhülse 74 befestigt
werden, ehe die erste Trokarhülse 74 in
einer Bohrung 72 befestigt wird. Die Kombination von Trokarhülse 74 und
Trokar 82 wird dann als eine Einheit in den Femur 12 gebohrt,
in Richtung auf den vergrößerten Kopfabschnitt 62 der kanülierten
Hülse 58 (20),
jedoch nur bis kurz vor diesem.
-
Der
Trokar 82 kann dann aus der ersten Trokarhülse 74 herausgezogen
und in die zweite Trokarhülse 76 (21)
plaziert werden. Alternativ kann ein zweiter Trokar 82 für die zweite
Trokarhülse 76 bereitgestellt
werden. In jedem dieser Fälle
wird die Kombination von Trokarhülse 76 und
Trokar 82 dann als eine Einheit in den Femur 12 hinein
gebohrt, in Richtung auf den Kopfabschnitt 62 der kanülierten Hülse 58,
jedoch nur bis kurz vor diesem. Das L-förmige Element 52 des
Gestells kann dann von dem Operationsort entfernt werden. Dies kann
dadurch erfolgen, daß zuerst
die Stellschraube 73 (11) gelockert
wird, um das Trokarhülsen-Führungselement 70 in
seine zwei Hälften
zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 74, 76 vom
Führungselement 70 befreit
werden, und indem dann die kanülierte
Hülse 58 entlang
des Führungsdrahtes 90 nach
unten geschoben wird, bis die kanülierte Hülse aus den Knochentunneln 16, 18 heraustritt.
Dieses Verfahren beläßt die Trokarhülsen 74, 76 (22)
im Femur 12 plaziert.
-
Der
Führungsdraht 90 wird
dann benutzt, um ein Nahtmaterial 96, welches an dem Knochenblock 20 befestigt
ist, nach oben durch den Tibiatunnel 18 hindurch und in
den Femurtunnel 16 hinein zu ziehen, bis der Knochenblock 20 die
ringförmige
Schulter 92 in dem Femurtunnel 16 (23)
in Eingriff nimmt. Der Führungsdraht 90 kann
mit einer Öse (nicht
gezeigt) benachbart zu seinem proximalen Ende versehen sein, um
dieses Verfahren zu ermöglichen.
Der Knochenblock 20 kann dann in dieser Position gehalten
werden, indem Spannung auf dem Abschnitt des Nahtmaterials 96,
der oben aus dem Femur 12 austritt, aufrechterhalten wird.
-
Die
Trokarhülse 76 und
der Trokar 82 werden dann, wie in 24 gezeigt
wird, durch den Knochenblock 20 hindurchgebohrt. Der Trokar 82 kann dann
aus der Hülse 76 entfernt
werden, in die Hülse 74 plaziert
werden, und die Hülse 74 und
der Trokar 82 werden durch den Knochenblock 20 hindurchgebohrt,
wie in 25 gezeigt wird. Der Trokar 82 (oder die
Trokare 82, falls mehr als ein Trokar zum Einsatz kommt)
kann dann aus der Hülse 74 (oder
den Hülsen 74, 76)
herausgezogen werden. Der erste absorbierbare Stift 40 wird
dann eingeführt,
indem der Stift 40 durch die Trokarhülse 74 in eine Position
geschoben wird, die sich durch den Knochenblock 20 hindurch
erstreckt (26). Die Hülse 74 kann dann aus
dem Knochenblock 20 und dem Femur 12 herausgezogen
werden, was einen ersten absorbierbaren Stift 40 im Femur 12 an
Ort und Stelle und sich durch den Knochenblock 20 hindurch
erstreckend beläßt, wie
in 27 gezeigt wird.
-
In ähnlicher
Weise wird dann der zweite absorbierbare Stift 44 durch
die Hülse 76 in
seine Position geschoben. Die Hülse 76 wird
dann entfernt, wobei der zweite absorbierbare Stift 44 zusammen
mit dem ersten absorbierbaren Stift 40 an Ort und Stelle verbleibt
und sich durch den Knochenblock 20 hindurch erstreckt,
um den Knochenblock 20 im Femurtunnel 16, wie
in 28 gezeigt wird, an Ort und Stelle zu arretieren.
-
Es
versteht sich, daß es
ebenfalls möglich ist,
eine Gestellanordnung 50 mit einem Führungselement 70 zu
versehen, welches nicht in zwei trennbaren Hälften gebildet ist. Bei dieser
Situation kann, wenn das L-förmige
Element 52 des Gestells aus dem Operationsort (siehe 21 und 22)
herausgezogen werden soll, das Führungselement 70 einfach
durch das Lösen
der Stellschraube 71 von dem L-förmigen Element 52 abgenommen
werden. Das Führungselement 70 kann
dann befestigt auf den äußeren Abschnitten
der Hülsen 74, 76 belassen werden,
bis die Hülsen 74, 76 von
dem Operationsort herausgezogen werden, wobei das Führungselement 70 mit
der letzten der Hülsen 74, 76 entfernt wird.
-
Das
hierin beschriebene Verfahren kann ebenfalls die neuartige Gestellanordnung 100 sein, die
in 29–33 veranschaulicht
wird. Die Gestellanordnung 100 umfaßt ein L-förmiges Element 102 mit
einem Basisabschnitt 104 und einem Armabschnitt 106.
Der Armabschnitt 106 erstreckt sich transversal zu dem
Basisabschntt 104 und ist vorzugsweise normal zu diesem.
-
Die
Gestellanordnung 100 schließt ebenfalls eine kanülierte Hülse 108 ein,
welche an einem Basisende 110 derselben mit dem Basisabschnitt 104 verbunden
ist. Die kanülierte
Hülse 108 kann
in dem Basisabschnitt 104 in einer Bohrung 112 zurückgehalten
werden, zum Beispiel durch Schraubengewinde oder durch eine Stellschraube
(nicht gezeigt) oder durch einen Press-Fit oder dergleichen. Die
kanülierte
Hülse 108 weist
einen Schlitz 114 (29) auf,
der sich im wesentlichen durch die gesamte Länge der Hülse 108 hindurch erstreckt.
Der Basisabschnitt 104 des L-förmigen Elements 102 ist
gleichfalls mit einem Schlitz 116 (30) versehen,
welcher mit dem Hülsenschlitz 114 so
ausrichtbar ist, daß die
Schlitze 114, 116 in Verbindung miteinander gebracht
werden.
-
Ein
Trokarhülsen-Führungselement 120 kann
entfernbar mit dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elements 102 verbunden
werden. Das Trokarhülsen-Führungselement 120 ist
mit Bohrungen 122 versehen, welche sich durch dieses hindurch
erstrecken. Die Bohrungen 122 erstrecken sich im wesentlichen
normal zu einer hypothetischen Verlängerung der longitudinalen
Achse 124 der kanülierten
Hülse 108.
Eine Stellschraube 126 (30) kann
verwendet werden, um das Trokarhülsen-Führungselement 120 lösbar in
der Position auf dem Armabschnitt 106 zurückzuhalten.
Um das Positionieren des Trokarhülsen-Führungselements 120 auf
dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elements 102 zu
unterstützen, kann
der Armabschnitt 106 mit einem Anschlag (nicht gezeigt)
versehen sein, um die Bewegung des Elements 120 auf dem
Armabschnitt 106 zu beschränken. Das Trokarhülsen-Führungselement 120 wird vorzugsweise
in zwei Hälften
gebildet, welche lösbar mittels
einer Stellschraube 127 (30) zusammengehalten
werden, wodurch das Trokarhülsen-Führungselement 120 gleitbar
auf den Trokarhülsen 128, 130 angebracht
werden kann, die durch Bohrungen 122 hindurchgehen, oder
von diesen abgenommen werden kann, wie nachfolgend erörtert werden
wird.
-
Erste
und zweite Trokarhülsen 128, 130 werden
durch Bohrungen 122 so aufgenommen, daß die Hülsen 128, 130 axial
und drehbar in den Bohrungen 122 bewegbar sind. Die zwei
Trokarhülsen 128, 130 sind
im wesentlich mit der in 16 und 17 gezeigten
Hülse 74 identisch.
Die Gestellanordnung 100 schließt ebenfalls einen Trokar oder
mehr Trokare 132 für
die Anordnung in den Hülsen 128, 130 ein. Der
Trokar 132 ist im wesentlichen mit dem in 15 gezeigten
Trokar 82 identisch. Die vorerwähnten ersten und zweiten absorbierbaren
Stifte 40, 44 sind gleitbar durch die Hülsen 128, 130.
-
34–40 veranschaulichen,
wie die Gestellanordnung 100 eingesetzt werden kann, um die
vorliegende Erfindung in die Praxis umzusetzen.
-
Unter
Bezugnahme auf 34 wird jetzt ersichtlich werden,
daß die
Knochentunnel 16 und 18 in dem Femur 12 bzw.
in der Tibia 18 gebildet werden, und daß sich ein Führungsdraht 90 durch
die Knochentunnel 16, 18 hindurch erstreckt. Der
Führungsdraht 90 wird
dann genutzt, um ein Nahtmaterial 96, welches an dem Knochenblock 20 befestigt
ist, nach oben durch den Tibiatunnel 18 hindurch und in
den Femurtunnel 16 hinein so zu ziehen, daß der Knochenblock 20 mit
der ringförmigen
Schulter 92 (35) im Eingriff steht. Der Knochenblock 20 wird in
dieser Position gehalten, indem Spannung auf dem Abschnitt des Nahtmaterials 96,
der oben aus dem Femur 12 heraustritt, aufrechterhalten
wird.
-
Das
Nahtmaterial 96 wird dann in die kanülierte Hülse 108 der Gestellanordnung
und in den Basisabschnitt 104 mit Hilfe von Schlitzen 114, 116 eingeführt. Die
kanülierte
Hülse 108 wird
dann in die Öffnung 133 (35 und 36)
hinabgeführt,
die durch den entfernten Führungsdraht 90 belassen wurde,
bis das distale Ende der kanülierten
Hülse das
obere Ende des Knochenblocks 20 (36) in Eingriff
nimmt. Danach wird eine erste Trokarhülse 128 durch eine
Führungselement-Bohrung 122 hindurchgeführt, und
ein Trokar 132 wird in die Hülse 128 eingeführt. Alternativ
kann ein Trokar 132 in die erste Trokarhülse 128 eingeführt werden,
ehe die erste Trokarhülse 128 in
eine Führungselement-Bohrung 122 eingeführt wird.
Die Hülse 128 und
der Trokar 132 werden dann als eine Einheit in den Femur 12 hineingebohrt.
Der Knochenblock 20 wird gegen die Schulter 92 gehalten,
indem an dem Nahtmaterial 96 gezogen wird, und die Kombination
von Hülse 128 und
Trokar 132 wird durch den Knochenblock 20 (36)
gebohrt. In ähnlicher
Weise werden dann die Hülse 130 und
der Trokar 132 (entweder der gleiche Trokar, der mit Hülse 128 zum
Einsatz kommt, oder ein anderer Trokar) durch den Knochenblock 20 gebohrt,
wie in 37 gezeigt wird.
-
Das
L-förmige
Element 102 und die kanülierte
Hülse 108 werden
dann aus dem Operationsort entfernt. Das kann geschehen, indem zuerst
die Stellschraube 127 (30) gelockert
wird, um das Trokarhülsen-Führungselement 120 in
seine zwei Hälften
zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 128, 130 von
dem Führungselement 120 befreit
werden, und danach die kanülierte
Hülse 108 nach
oben und aus der Öffnung 133 heraus
geschoben wird. Alle Trokare 132 sind dann entfernt, und
es verbleiben die Trokarhülsen 128, 130,
die sich in den Femur 12 hinein und über den Knochenblock 20 hinweg
erstrecken, wie in 38 gezeigt wird.
-
Der
zweite absorbierbare Stift 44 wird danach durch die Hülse 130 hindurchgeschoben,
und die Hülse 130 wird
entfernt (39), und der erste absorbierbare
Stift 40 wird durch die Hülse 128 hindurchgeschoben,
und die Hülse 128 wird
entfernt, wobei die absorbierbaren Stifte 40, 44 an
Ort und Stelle bleiben (40) und
den Knochenblock 20 arretiert in dem Femurtunnel 16 halten.
-
Das
Nahtmaterial 96 wird dann durch den Knochenblock 20 hindurch
geschoben und entfernt, in einer Art und Weise, die auf dem Fachgebiet
gut bekannt ist.
-
Es
versteht sich, daß die
vorliegende Erfindung in keinerlei Weise auf die Anwendung derselben
beschränkt
ist, wie sie hierin offenbart bzw. in den Zeichnungen gezeigt wird.
Zum Beispiel wird für Veranschaulichungszwecke
die erfinderische Vorrichtung hierin unter Verweis auf das menschliche Kniegelenk
beschrieben und veranschaulicht. Es wird vorhergesehen, daß die hierin
beschriebene Vorrichtung besonders vorteilhaft in Bezug auf solche Operationen
sein wird. Es wird den Fachleuten jedoch ebenfalls klar sein, daß die hierin
beschriebene Vorrichtung sich ebenfalls als nützlich erweisen wird in Bezug
auf Säugetiere
im allgemeinen und in Bezug auf andere Knochen, wie zum Beispiel
in Schultergelenken oder dergleichen.
-
Als
weiteres Beispiel könnten
die Trokare 82 bzw. 132 und ihre zugehörigen Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130 nur
ein Stück
durch den Knochenblock 20 geführt werden, und nicht durch
diesen insgesamt hindurch; oder die Hülsen 74, 76 bzw.
die Hülsen 128, 130 könnten bis
kurz vor den Knochenblock 20 geführt werden, während die
Trokare 82 bzw. 132 in den Knochenblock 20 eindringen.
-
Weiterhin
werden hierin Trokare 82 und 132 in Form eines
harten Stifts mit einer scharfen Spitze für das Durchdringen des Knochens
offenbart. Somit könnten
die Trokare 82 und 132 zum Beispiel Führungsdrähte oder
K-Drähte
mit einer pyramidenförmigen
Vorderspitze umfassen. Alternativ könnte die Erfindung jedoch ebenfalls
mit den Trokaren 82 und 132 bereitgestellt werden,
die einen Spiralbohrer, einen Spitzbohrer und/oder eine andere Art
von Bohrer umfassen.
-
Es
wird ebenfalls erwogen, daß die
Trokare 82 und/oder 132 mit ihren zugehörigen Gestellanordnungen 50 bzw. 100 eingesetzt
werden könnten,
jedoch ohne ihre zugehörigen
Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130.
In diesem Fall würde
zumindest ein Trokar immer in dem Knochenblock 20 positioniert
verbleiben, bis zumindest ein absorbierbarer Stift 40, 44 im
Knochenblock positioniert worden ist.
-
Falls
gewünscht,
ist es ebenfalls möglich,
die vorliegende Erfindung mit nur einer Hülse 74 und einem Trokar 82 oder
mit nur einer Hülse 76 und
einem Trokar 82 bereitzustellen; und es ist möglich, die
Erfindung nur mit einer Hülse 128 und
einem Trokar 132 oder nur mit einer Hülse 130 und einem
Trokar 132 bereitzustellen. In einer solchen Situation
würde das
Hülsenelement
dazu dienen, den Knochenblock innerhalb des Knochentunnels in seiner
Position zurückzuhalten, während der
Trokar durch den Stift ersetzt wird, welcher schließlich den
Knochenblock an dem Knochen festhalten wird.
-
Es
sollte ebenfalls klar sein, daß die
vorliegende Anwendung Gebrauchswert in Bezug auf das Setzen von
Kreuzzapfen haben wird, welche nicht unbedingt absorbierbar sein
müssen.
Insbesondere wird die vorliegende Erfindung Gebrauchswert haben,
wenn es erforderlich ist, kreuzweises Feststecken für Kreuzzapfen
zu erzielen, die nicht direkt durch den Knochen und/oder den Knochenblock
hindurch geführt
werden können,
zum Beispiel, wenn die Kreuzzapfen eventuell zu weich oder zu spröde oder
zu zerbrechlich sind, um direkt durch den Knochen und/oder den Knochenblock
hindurch zu gehen, oder wenn die Kreuzzapfen eventuell eine Gestaltung
aufweisen, die es schwierig oder unmöglich macht, daß sie direkt
durch den Knochen oder den Knochenblock hindurch geführt werden
können.
Beispielhaft könnte
die vorliegende Erfindung dazu genutzt werden, Kreuzzapfen zu setzen,
die aus Kunststoff oder keramischen Materialien hergestellt sind, oder
die vorliegende Erfindung könnte
dazu genutzt werden, Kreuzzapfen zu setzen, die aus Metall hergestellt
sind.
-
Darüber hinaus
werden zahlreiche andere Alternativen innerhalb des Schutzumfangs
der vorliegenden Erfindung im weitesten Sinne erwogen.
-
Insbesondere
ist es für
Fachleute klar, daß es
viele Gelegenheiten gibt, wo es wünschenswert ist, einen Abschnitt
eines Weichgewebestücks,
wie zum Beispiel eines Bandes, einer Sehne oder dergleichen im Inneren
eines Knochentunnels zu plazieren, ohne daß ein Knochenblock an denselben
befestigt ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein prothetisches
Substitut für
ein Band, für
eine Sehne oder dergleichen verwendet werden soll, um eine Reparatur
auszuführen,
oder in den Fällen,
wo es aus dem einen oder anderen Grund nicht wünschenswert ist, ein Reparatur-Transplantat
aus einem anderen Teil des Körpers
des Patienten zusammen mit einem Knochenblock, der in natürlicher
Weise an einem Ende des Transplantats befestigt ist, zu entnehmen.
-
In
solchen Fällen
kann ein Abschnitt des Gewebestücks
allein in einem Knochentunnel durch eines der oben erwähnten Verfahren
kreuzweise festgesteckt werden. Insbesondere wird, wie in 41 und 42 gezeigt
ist, der Abschnitt 150 des Gewebestücks 152, das im Knochentunnel
kreuzweise festgesteckt werden soll, vorzugsweise einmal oder mehrmals
auf sich selbst zurückgefaltet.
Wenn dies erfolgt ist, können
Heftstiche 154 genutzt werden, um die Schichten 156 des
gefalteten Gewebes zusammenzuhalten, während die restliche Masse 150 in den
Knochentunnel eingeführt oder
in diesen hinein gezogen wird, in einer Art und Weise, die den oben erörterten
Verfahren ähnelt,
die genutzt werden, um einen Knochenblock in einem Knochentunnel
zu plazieren. Danach erfolgt das kreuzweise Feststecken im wesentlichen
wie oben erörtert,
dergestalt, daß sich
die Stifte 158 letztendlich entweder durch die Gewebemasse
(siehe gestrichelte Linien in 41) hindurch
oder zwischen die gefalteten Gewebeschichten (siehe gestrichelte
Linien in 42) oder durch beide hindurch
erstrecken.
-
Bei
dieser Alterative können
die Möglichkeiten,
daß der
Stift und/oder die Hülse
und/oder der Trokar seitlich von dem Gewebe 152 oder longitudinal
von diesem ausreißen,
beträchtlich
sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Reparatur vor der
vollständigen
Ausheilung einer beträchtlichen Belastung
ausgesetzt werden soll. Demgemäß ist es oft
wünschenswert,
den Abschnitt 150 des Gewebes 152, der kreuzweise
innerhalb des Knochentunnels festgesteckt werden soll, zu verstärken. Dies
kann auf vielfältige
Weisen erfolgen, die den Fachleuten bekannt sind. Eine derartige
Alternative, die repräsentativ
in 43 gezeigt wird, ist das „überwendliche Nähen" des Abschnitts 150 des
Gewebes 152, welches innerhalb des Knochentunnels kreuzweise festgesteckt
werden soll. Dies schafft eine umflochtene, im wesentlichen feste
Masse 160, die dafür
geeignet ist, die Stifte 158 aufzunehmen, und welche die
Festigkeit der zahlreichen Windungen des fadenähnlichen Materials 162 hinzufügt, die
sich durch das Gewebe hindurch erstrecken und genutzt werden, um
das „überwendliche
Nähen" auszuführen, um
das Abreißproblem,
auf welches oben Bezug genommen worden ist, zu mindern. Darüber hinaus
ist das „überwendliche
Nähen" den Chirurgen bekannt,
und es ist relativ leicht auszuführen.
Aus diesem Grunde vermeidet diese Alternative gewisse Komplikationen, welche
während
der Entnahme der Gewebe-Transplantate mit daran befestigten Knochenblöcken entstehen
können;
es vermeidet das Zurichten von Knochenblöcken, damit diese in die Knochentunnel
während
chirurgischer Verfahren hinein passen; und sie bietet einen einfachen,
schnellen und effizienten Weg, um das Gewebe in einem Knochentunnel kreuzweise
festzustecken, mit minimalem zusätzlichen
Trauma für
den Patienten.
-
Wie
oben angemerkt, können
die vorstehenden Verfahren ebenfalls genutzt werden, um künstliche
Transplantate im Knochentunnel zu befestigen, d. h. Transplantate,
welche eine künstliche
prothetische Vorrichtung umfassen, die nicht aus dem Körper entnommen
wurde. In einem solchen Fall kann es wünschenswert sein oder nicht,
das Transplantat vor dem kreuzweisen Feststecken einmal oder mehrmals
auf sich selbst zurückzufalten,
in der Art und Weise, die in 41–43 gezeigt
wird.
-
In ähnlicher
Weise kann ein Abschnitt 150 eines Gewebestücks 152 in
einem Knochentunnel befestigt werden, indem ein bioabsorbierbarer
Stift 163 diametral über
den Knochentunnel 164 hinweg positioniert wird und anschließend der
Abschnitt 150 des Gewebestücks 152 in ein offenes
Ende des Knochentunnels hinein rund um den Stift 163 und
zurück aus
dem gleichen offenen Ende des Knochentunnels gezogen wird. Insbesondere
ist, wie am besten aus 44–51 ersichtlich
ist, festgestellt worden, daß die
Positionierung eines bioabsorbieren Stiftes 163 diametral über den
Knochentunnel 164 hinweg am besten mit einer Trokar-/Hülsenkombination 171 erreicht
werden kann, wie mit derjenigen, die anschaulich in 15–17 gezeigt
wird. Dies beruht darauf, daß es
bei einer Alternative, bei der eine Vorrichtung, wie zum Beispiel
ein geschärfter
K-Draht, ein Trokar oder dergleichen genutzt wird, ohne eine begleitende
Hülse,
um eine Öffnung
durch den Knochen 166, durch den Knochentunnel 164 und
in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 hinein
zu bilden, schwierig ist, die öffnungsbildende
Vorrichtung zu entfernen und sie durch einen Stift 163 zu
ersetzen. Typischerweise wird der Stift 163 leicht durch
die Öffnung 168 (49)
und durch den Knochentunnel 164 hindurchgehen, jedoch ist
es oft nicht so einfach, die Öffnung 170 auf
der anderen Seite des Knochentunnels 164 mit dem vorderen
Ende des Stiftes 163 zu lokalisieren und in Eingriff zu
nehmen.
-
Demgemäß wird es
bei der praktischen Umsetzung dieser Alternative vorgezogen, daß eine Trokar-Hülsen-Kombination 171 in
der oben im Detail erörterten
Art und Weise in den Knochen 166 hinein gebohrt wird, transversal
zur longitudinalen Achse 172 (44) des
Knochentunnels 164, diametral durch den Knochentunnel 164 hindurch
und in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 hinein
(siehe 44 und 45). Anschließend wird
der Trokar 171a aus der Hülse 171b entfernt,
und ein bioabsorbierbarer Stift 163 wird in die Hülse 171a so
eingeführt,
daß er
eine Position einnimmt, die sich über den Knochentunnel 164 hinweg
erstreckt (siehe 46–48). Die
Hülse 171b wird
dann vom Knochen 166 und vom Stift 163 entfernt,
wobei der Stift 163 belassen wird und sich aus der Öffnung 168,
diametral über
den Knochentunnel 164 hinweg und in die Öffnung 170 hinein,
erstreckt (siehe 49).
-
An
diesem Punkt des Verfahrens oder, wenn gewünscht, früher, wird ein Ende 175 einer
Länge von
fadenähnlichem
Material, wie zum Beispiel Nahtmaterial 173, an einem Ende 174 des
Gewebestücks 152 (50)
befestigt. Das andere Ende 176 der Länge des fadenähnlichen
Materials 173 wird dann in ein offenes Ende 178 des
Knochentunnels 164 eingefädelt und von dort um den Stift 163 und
dann zurück
aus dem offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 (siehe 50).
Schließlich
wird das freie Ende 176 des fadenähnlichen Materials 173 so
gezogen, daß ein
Abschnitt 150 des Gewebestücks 152 in das offene
Ende 178 des Knochentunnels 164 hinein und rund
um den bioabsorbierbaren Stift 163 und zurück aus dem
offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 gezogen
wird. Der Gewebeabschnitt 150 nimmt somit eine im allgemeinen
U-förmige Gestalt
an, wobei sein geschlossenes Ende gleitbar im Knochentunnel 164 durch
einen bioabsorbieren Stift 163 befestigt ist und seine
freien Enden sich nach außen
aus dem gleichen offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 (siehe 51)
erstrecken.
-
Wie
oben angemerkt, kann das vorstehende Verfahren ebenfalls genutzt
werden, um künstliche Transplantate
im Knochentunnel zu befestigen, das heißt, Transplantate, welche eine
künstliche
prothetische Vorrichtung umfassen, die nicht aus dem Körper geerntet
worden ist.
-
Weiterhin
ist festgestellt worden, daß in
der Praxis Knochenblöcke
relativ hart sind. Dies ist häufig
der Fall, wenn der Knochenblock aus kortikalem Knochen gebildet
wird. Darüber
hinaus kann es mitunter ebenfalls relativ schwierig sein, eine Trokar-/Hülsen-Kombination
durch den Knochen 166 zu bohren, insbesondere wenn der
Knochen 166 eine beträchtliche
Schicht kortikalen Knochens umfaßt.
-
Folglich
kann es schwierig sein, eine Trokar-/Hülsen-Kombination (siehe zum
Beispiel 55) durch den Knochen und in
den Knochenblock hinein und/oder durch diesen hindurch zu bohren.
Darüber
hinaus kann der Knochenblock, selbst wenn dieses Bohren erfolgreich
abgeschlossen worden ist, brechen, wie dies zum Beispiel in 52 und 53 gezeigt
wird. In dieser Hinsicht wird festgestellt, daß die Möglichkeit des Brechens des
Knochenblocks dadurch reduziert werden kann, daß der Durchmesser der Trokar-/Hülsen-Kombination
und damit die sich ergebende Öffnung
durch den Knochenblock verringert wird, jedoch kann dies wiederum
zu einer größeren Möglichkeit
führen,
daß der Stift
bricht, wenn eine Belastung auf das Transplantat-Band ausgeübt wird.
-
Zwei
Alternativen sind entwickelt worden, um diese Probleme in Angriff
zu nehmen.
-
Bei
der ersten dieser Alternativen, die am besten in 54 zu
sehen ist, macht die Lösung
von den Tatsachen Gebrauch, daß (1)
ein Knochenblock wesentlich fester bei Kompression als bei Spannung ist,
und daß (2)
ein Stift von größerem Durchmesser für eine festere
Knochenblockbefestigung in einem Knochentunnel sorgen wird, wenn
eine Fraktur des Knochenblocks nicht ansteht.
-
Im
besonderen befindet sich der Knochenblock 200 am im wesentlichen
geschlossenen Ende 202 des im wesentlichen nicht offenen
Knochentunnels 204, wobei sein zugehöriges Gewebe- Transplantat 206 sich
nach außen
aus dem offenen Ende 208 des im wesentlichen nicht offenen
Knochentunnels 204 erstreckt. Es versteht sich, daß ein Führungsloch 201 sich
durch das im wesentlichen geschlossene Ende 202 des Knochentunnels 204 so hindurch
erstrecken kann, daß ein
Knochenblock 200 in den Knochentunnel 204 durch
ein fadenähnliches Element 203 hinein
gezogen werden kann, oder anderweitig im Knochentunnel 204 positioniert
werden kann, wie vorstehend erörtert
worden ist. Ein Stift 208, der bis zu 30 % im Durchmesser
größer ist
als ein Stift, der für
die Plazierung durch den Knochentunnel 200 hindurch geeignet
ist, wird dann diametral über
den Knochentunnel 204 hinweg plaziert, benachbart zum proximalen
Ende 210 des Knochentunnels 200. In diesem Fall
wird der Stift 208 unter Anwendung des gleichen Verfahrens
positioniert, wie es oben in Bezug auf das Einfädeln eines Abschnitts eines
Gewebestücks über einen
Stift beschrieben wird, der sich diametral durch den Knochentunnel
(siehe 44–51) hindurch
erstreckt. Der Stift 208 kann ebenfalls, je nach Wunsch,
durch das Gewebetransplantat 208 hindurch gehen oder nicht.
Das Ergebnis ist, daß der
Knochenblock 200 zuverlässig
im Knochentunnel 206 zwischen dem im wesentlichen geschlossenen
Tunnelende 202 und dem Stift 208 befestigt wird.
-
Die
zweite der oben erwähnten
Alternativen geht von der Voraussetzung aus, daß, wenn es nicht erforderlich
ist, daß sich
die Hülse
in den Knochenblock hinein oder durch diesen hindurch erstreckt,
ein Stift mit einem wesentlich größeren Durchmesser mit einer
entsprechenden Zunahme der Festigkeit der Befestigung des Knochenblock
im Knochentunnel verwendet werden kann. Diese Alternative wird repräsentativ
in 56–63 gezeigt,
auf welche nachstehend speziell Bezug genommen werden wird.
-
In
diesem Fall werden die Trokar-/Hülsen-Kombinationen 210 (siehe 15–17 und 55)
durch die Haut hindurch und in den Knochen hinein in der gleichen
Weise gebohrt, wie im Einzelnen oben erörtert worden ist, und der Knochenblock wird
im Knochentunnel so plaziert, daß die verschiedenen Elemente
in einer Konfiguration ruhen, im allgemeinen so, wie in 22 dargestellt
wird. An diesem Punkt werden die Trokare aus den Hülsen gelöst, der
Knochenblock wird nach oben in den Knochentunnel hinein gezogen
(23), und die Stifte werden durch (i) die Hülsen und
(ii) den Knochen, der sich zwischen den distalen Enden der Hülsen und dem
Knochentunnel befindet und dann in den Knochenblock hinein eingeführt.
-
Der
letztere Einführungsschritt
kann in jeder beliebigen von mehreren unterschiedlichen Arten und
Weisen ausgeführt
werden. Zum Beispiel kann ein zweiter, längerer Trokar 212a, 212b in
jede der Hülsen 214a, 214b eingeführt werden
und entweder durch den Knochen 216 gebohrt (57)
oder eingeklopft werden (58), der
sich zwischen den distalen Enden 218a, 218b der
Hülsen 214a, 214b befindet,
und dann in den Knochentunnel 220 und in den Knochenblock 222.
Danach wird einer der längeren Trokare 212 entfernt
(59), und ein Stift 224a aus Metall, Kunststoff,
Keramik oder bioabsorbierbarem Material wird in den Knochen und
den Knochenblock durch die Hülse
(60) hindurch eingeführt. Dem folgt die Entfernung
des anderen längeren
Trokars 212 (61) und die Einführung eines
weiteren Stifts 224b in den Knochen und den Knochenblock
durch die zweite Hülse
hindurch (62). Schließlich werden die Hülsen aus
dem Patienten entfernt (63).
-
Bei
der zuletzt erörterten
Alternative sind die längeren
Trokare 212a und 212b gewöhnlich abgestuft, zum Beispiel
in der in 24 gezeigten Art und Weise.
Im besonderen schließen
die längeren
Trokare 212a gewöhnlich
einen distalen Abschnitt 230 ein, der einen kleineren transversalen
Querschnittsdurchmesser als ihr proximaler Abschnitt 232 hat,
und sie begrenzen eine distal zugewandte radiale Schulter 234 an
der Verbindungsstelle ihres proximalen und distalen Abschnitts.
Auf diese Weise wird das Ausmaß des
Trokardurchdringens über
die distalen Enden der Hülsen
hinaus durch die Vorauswahl der axialen Länge des distalen Abschnitts
der längeren
Trokare gesteuert.
-
Im
besonderen können
die längeren
Trokare über
die distalen Enden der Hülsen
hinaus nur bis zu dem Punkt eindringen, an welchem ihre distal zugewandten
radialen Schultern entweder den Knochen an den distalen Enden der
Hülsen
oder einen radial angeordneten inneren Vorsprung 236, gebildet
auf der Seitenwand der Hülse
(65), in Eingriff nehmen.
-
Alternativ
können
die starren Stifte 224a, 224b durch die Hülsen 214a, 214b durch
den Knochen 216 hindurch, der sich zwischen den Hülsen und
dem Knochentunnel 220 befindet, und dann direkt in den
Knochenblock 222 hinein getrieben werden. Dies kann erreicht
werden, indem vorzugsweise die distalen Enden der Stifte 224a, 224b zugespitzt oder
abgerundet werden, die Stifte in die Hülsen 214a, 214b eingeführt werden
und ein Kolbenschaft 238 und eine Einklopfvorrichtung 240 genutzt
werden, um die Stifte in ihre Position durch den Knochen hindurch
und in den Knochenblock hinein (66) zu treiben.
-
Es
ist weiterhin festgestellt worden, daß bei der verblockten Trokar-/Hülsenanordnung,
die in 15–17 und 55 gezeigt
wird, die radiale Schulter 242 (55), gebildet
durch das distale Ende der Hülse
proximal zum spitzen distalen Ende 224 des Trokars und
sich distal von dort erstreckend, ein beträchtliches Hindernis für den Durchgang
der verblockten Trokar-/Hülsenkombination
in den Knochen hinein darstellen kann.
-
In
der Tat ist in der Praxis bemerkt worden, daß diese Schulter, während sie
normalerweise eine radiale Dicke von lediglich zirka 127 bis 254 μm (0,005
bis 0,010 Zoll) aufweist, ein Schädigung des Knochens durch Wärme verursacht,
wenn die Trokar-/Hülsen-Kombination
durch den Knochen hindurch in Richtung auf den Knochentunnel vorgeschoben
wird. Um dieses Problem zu beheben, könnte die distale Kante der
Hülse in
einem Winkel abgeschrägt werden,
der im wesentlichen dem der benachbarten Trokarspitze 244 (siehe 67)
entspricht. Dies wird jedoch angesichts der Abweichungen bei der
Toleranz der maschinellen Bearbeitung, die gemeinhin auf dem Fachgebiet
bei der Bildung von abgeschrägten
Kanten und Trokarspitzen annehmbar sind, nicht bevorzugt. Im besonderen
ist die Chance eines exakten Passens der Trokarspitze mit einem
abgeschrägten
Hülsenende
unwahrscheinlich. Somit ist das Problem der Schädigung des Knochens durch Wärme und,
allgemeiner gesagt, das Problem des Widerstandes gegen das Eindringen
der Trokar-/Hülsen-Kombination in den
Knochen hinein weiterhin in der in 67 gezeigten
Ausführungsform
präsent, wenn
auch vielleicht in einem geringeren Ausmaß als bei der Ausführungsform
in 55.
-
Um
dieses Grundproblem zu lösen,
ist festgestellt worden, daß das
distale Ende 246 der Hülse 248 in
einem Winkel von zirka 15° proximal
relativ zu einer Ebene 250 schräg geneigt sein sollte, die
sich normal zur longitudinalen Achse 252 der Hülse (siehe 68)
befindet. Bei der sich ergebenden Konstruktion der Trokar-/Hülsen-Anordnung
bohrt sich die Trokarspitze 256 in der gleichen Weise,
wie vorstehend beschrieben worden ist, in den Knochen hinein, während das
schräg
geneigte distale Ende 246 der Hülse 248 in die Seitenwand
des durch die Trokarspitze gebildeten Loches hinein schneidet, anstatt gleichmäßig gegen
den Knochen zu rotieren, der das Loch umgibt, das durch den Trokar
gebildet wird. Vom praktischen Standpunkt her gesehen wird dieser
Alternative eine beträchtliche
Bedeutung zugemessen, da sich die leichte Anwendung der hierin beschriebenen
Verfahren und der Vorrichtung auf ihren kommerziellen Gebrauchswert
auswirkt. Ein Knochenbohrer, der keine Tendenz aufweist, während des
Einsatzes am Knochen festzusitzen und/oder den Knochen durch Wärme zu schädigen, ist
wesentlich wünschenswerter
als ein Knochenbohrer, welcher während
des Einsatzes am Knochen festsitzt oder den Knochen durch Wärme schädigt.
-
Demgemäß versteht
es sich, daß gegenwärtig ein
bevorzugtes Verfahren die folgenden Schritte einschließt:
- (1) Bohren von zumindest zwei Trokar-/Hülsen-Anordnungen
der in 68 beschriebenen in den Knochen
hinein bis zu einer Position, die der ähnlich ist, die in 22 gezeigt
wird (Anmerkung: dies kann erreicht werden, indem eine einzelnes
Trokar mit jeder Hülse
sequentiell und separat zusammengepaßt wird und diese Anordnung
in den Knochen hineingebohrt wird);
- (2) Entfernen des Trokars/der Trokare aus den Hülsen, dergestalt,
daß die
Hülsen
sich weiterhin durch die Haut und in den Knochen hinein erstrecken,
jedoch nicht den Knochentunnel kreuzen;
- (3) Entfernen der Gestellanordnung (siehe Element 52 in 21)
von den Hülsen
und dem Knochentunnel;
- (4) Plazieren eines Knochenblocks im Knochentunnel in Ausrichtung
mit axialen Überständen der Hülsen;
- (5) Einsatz eines ersten, länglichen,
abgestuften Trokars (siehe 64), um
durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der ersten Hülse und dem
Knochentunnel hindurch, durch den Knochenblock hindurch und über eine
vorgewählte Strecke
in den Knochen auf der gegenüberliegenden
Seite des Knochentunnels hinein zu bohren;
- (6) während
sich der erste, längliche,
abgestufte Trokar durch den Knochen und den Knochenblock hindurch
erstreckt, Einsatz eines zweiten, länglichen, abgestuften Trokars,
um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der zweiten Hülse und
dem Knochentunnel hindurch, durch den Knochenblock hindurch und über eine
vorgewählte
Strecke in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels
hinein zu bohren;
- (7) Entfernen des zweiten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock
und der zweiten Hülse;
- (8) Einführen
eines starren Stiftes (aus bio-absorbierbarem oder nicht bio-absorbierbarem
Material) durch die zweite Hülse
hindurch zu einer Position, wobei er sich durch den Knochenblock
hindurch erstreckt und Öffnungen
auf gegenüberliegenden
Seiten des Knochentunnels in Eingriff nimmt, wie sie durch den zweiten,
länglichen,
abgestuften Trokar gebildet werden;
- (9) Entfernen des ersten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock
und der ersten Hülse;
- (10) Einführen
eines weiteren starren Stiftes (aus bio-absorbierbarem oder nicht
bio-absorbierbarem Material) durch die erste Hülse hindurch zu einer Position,
wobei er sich durch den Knochenblock hindurch erstreckt und Öffnungen
auf gegenüberliegenden
Seiten des Knochentunnels in Eingriff nimmt, wie sie durch den ersten,
länglichen,
abgestuften Trokar gebildet werden; und
- (11) Entfernen der ersten und der zweiten Hülse aus dem Patienten.
-
Die
zuletzt erwähnten
Alternativen schaffen ebenfalls vorteilhafte Szenarien für den Einsatz
bestimmter Modifikationen der oben beschriebenen Vorrichtung für das kreuzweise
Feststecken. Zum Beispiel könnte
bei der oben erörterten
Ausführungsform
der Gestellanordnung, bei welcher die kanülierte Hülse 58 einen vergrößerten Kopf 62 aufweist,
der geeignet ist für
die Plazierung in einem Knochentunnel transversal zu den Trokar-/Hülsen-Anordnungen, welche
in den umgebenden Knochen hinein gebohrt werden (19–21),
ein abgeflachter Kopf 258 (69), der
ein Fenster 260 durch diesen hindurch begrenzt, anstelle
des vergrößerten Kopfes 62 verwendet
werden. In diesem Fall würde
sich der abgeflachte Kopf 258 im wesentlichen diametral über den Knochentunnel 262 hinweg
auf einer Ebene transversal zu einem axialen Überstand der Trokar-/Hülsen-Anordnungen 264 erstrecken,
die in den Knochen hinein gebohrt werden. Weiterhin würde das Fenster 260 so
angeordnet sein, daß die
Trokar-/Hülsen-Anordnungen
(oder die Trokare allein) in den Knochentunnel eindringen könnten, durch
das Fenster 260 im Kopf der kanülierten Hülse 266 hindurch und
dann in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels
hinein.
-
Im
besonderen ist, wie in 69 gezeigt wird, diese Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in allen Situationen nützlich,
in denen es wünschenswert
ist, diametral gegenüberliegende Öffnungen
in der Seitenwand eines Knochentunnels zu bilden. Spezielle Beispiele
solcher Situationen schließen
die ein, bei denen die Länge
der Hülse
und die Länge,
und die Starrheit, der Stifte dergestalt sind, daß man sich
darauf verlassen kann, daß sie
gewährleisten,
daß ein
Stift, welcher in den Knochentunnel von der Bohrvorrichtungs-Eintrittsseite
desselben aus eintritt, in Ausrichtung mit der Öffnung auf der anderen Seite
des Knochentunnels gehalten wird und diese in Eingriff nimmt. Somit
könnte
bei den oben erwähnten
Fällen,
bei denen ein starrer Stift durch ein Objekt in einem Knochentunnel
geführt wird,
diese Alternative für
nützlich
befunden werden.
-
Schließlich versteht
es sich, daß die
hier zuvor erörterten
verblockten Trokar-/Hülsen-Anordnungen
zahlreiche andere Anwendungen über
das kreuzweise Feststecken von Objekten in Knochentunneln hinaus
finden. Eine solche anschauliche Verwendung ist die Plazierung von
absorbierbaren oder nicht-absorbierbaren Stiften über Knochenfrakturen hinweg,
um das Halten von gebrochenen Knochen in einem gewünschten
Heilungsverhältnis
zu unterstützen,
nachdem die Verfahren der Fraktur-Reposition abgeschlossen worden
sind. Wie in 70–74 dargestellt
ist, folgt dieses Verfahren den jetzt wohlverstandenen Schritten
des Bohrens einer Trokar-/Hülsen-Anordnung
in die gewünschte
Position im Knochen hinein, des Entfernens des Trokars, des Einführens eines
Stiftes in die Hülse
und der anschließenden
Entfernung der Hülse
aus dem Knochen und vom Stift.
-
Andere
anschauliche Verwendungen der Vorrichtungen und Gedanken der vorliegenden
Erfindung können
unter anderem die Entfernung von Gewebe aus dem Inneren von Knochen
und/oder das Einführen
anderer Objekte in das Innere eines Knochens, wie zum Beispiel andere
Vorrichtungen oder Prothesen, Medikamente, Knochentransplantat-Material,
Knochenmarksubstitut etc. einschließen.
-
Zahlreiche
weitere Variationen, Abänderungen, Änderungen
und andere Ableitungen der vorliegenden Erfindung werden auftreten
und/oder den Fachleuten angesichts der vorstehenden detaillierten Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung offensichtlich werden. Dementsprechend versteht
es sich, daß die
vorstehende Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen nur für Veranschaulichungszwecke
bestimmt sind und nicht so, daß sie
die Erfindung einschränken.