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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff in Anspruch
1. Entsprechend betrifft die Erfindung im Allgemeinen eine Vorrichtung
zum Einführen
in einen Bandscheibenraum zwischen zwei benachbarten Wirbelkörpern in
der menschlichen Wirbelsäule.
Die Vorrichtung kann eine Fläche an
jeder der Wirbelkörperoberflächen ausbilden,
die benachbart zu dem Bandscheibenraum zwischen den Wirbelkörpern liegen,
entweder sequentiell oder in einer alternativen Ausführungsform
simultan. Die ausgebildeten Oberflächen weisen eine Form und eine
Kontur korrespondierend zu einem Wirbelsäulen-Zwischenkörper-Implantat
auf, das in den Bandscheibenraum implantiert werden soll.
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Hintergrund
der Erfindung
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Eine
Vorrichtung der oben erwähnten
Art ist zum Beispiel aus der WO-A-9738635, auf deren Offenbarungen
der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert, der WO-A-9622747 und der
US-A-5015247 bekannt.
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Implantate
zum Platzieren zwischen benachbarten Wirbelkörpern in der Wirbelsäule kommen
in einer Vielzahl von Formen und Größen vor und sind aus einer
Vielzahl von Materialien hergestellt. Derartige Implantate können oder
können
nicht so gestaltet sein, dass sie eine Fusion der benachbarten Wirbelkörper unterstützen. Implantate,
die nicht an einer Fusion teilnehmen sollen oder eine Fusion von
benachbarten Wirbelkörpern
unterstützen
sollen, zum Beispiel eine künstliche
Bandscheibe, sollen den Abstand zwischen den benachbarten Wirbelkörpern beibehalten
und eine relative Bewegung zwischen diesen Wirbelkörpern ermöglichen.
Derartige Implantate können
oder können
nicht einige Arten von Oberflächenbehandlungen
oder -Strukturen aufweisen, die gestaltet sind, um zu verursachen,
dass die Wirbelkörper
an der Oberfläche
des Implantates anliegen und an diese heran wachsen, um dadurch
das Implantat zu stabilisieren. Andere Arten von Implantaten weisen
Knochenimplantate auf. Derartige Knochenimplantate sollen typischerweise
an einer Fusion teilnehmen und eine Fusion der benachbarten Wirbelkörper unterstützen. Andere
Arten von Implantaten zur Verwendung in einer menschlichen Wirbelsäulenchirurgie
weisen Implantate auf, die aus ausgewählten Implantatmaterialien
wie etwa Titan hergestellt sind, welches eine Struktur hat, die
so gestaltet ist, dass sie eine Fusion der benachbarten Wirbelkörper durch
Ermöglichen
eines Knochenwachstums durch das Implantat hindurch unterstützen, um
dadurch die benachbarten Wirbelkörper
zu fusionieren. Dieser letzte Typ von Implantat soll unbegrenzt
innerhalb der Wirbelsäule
des Patienten verbleiben.
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Das
erste bekannte Beispiel dieses letztgenannten Typs von Implantat
(zur Verwendung in Menschen) ist im US Patent Nr. 5,015,247 beschrieben, welches
in seiner bevorzugten Ausführungsform
eine hohle, zylindrische, perforierte Gewinde-Fusions-Implantatvorrichtung offenbart,
die aus einem Material hergestellt ist, das anders als und fester
als Knochen ist und welches eine Fusion der benachbarten Wirbelkörper verursachen
soll. Ein fusionsunterstützendes
Material, wie etwa entnommener Knochen, ist innerhalb des hohlen
Bereichs des Implantates aufgenommen und partizipiert an der Fusion.
Wie hierin verwendet, definiert der Begriff 'Fusion' das Wachstum von Knochengewebe von
einem Wirbelkörper durch
einen Bandscheibenraum zu einem anderen Wirbelkörper, um dadurch im Wesentlichen
eine relative Bewegung zwischen diesen Wirbelkörpern zu unterbinden.
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Menschliche
Wirbelkörper
bestehen aus einer dichten, harten äußeren Schale und einer relativ weniger
dichten inneren Masse. Die harte äußere Schale ist sehr dicht
gepackter Knochen, ähnlich dem
Kortikalknochen, allerdings stark vergrößert, und wird im Allgemeinen
als der Kortex bezeichnet. Die innere Masse ist weicher spongiöser Knochen. Die äußere Schale
des Kortex-Knochens, welche benachbart zur Bandscheibe ist, und
der Knochen unmittelbar benachbart dazu und tiefer (beide sind subchondral,
das heißt,
benachbart zur Knorpelschicht, welche den Knochen von der Bandscheibe separiert) sind
für die
spezifischen Zwecke dieser Anmeldung als "Endplattenbereich" oder "Endplatte" bezeichnet, um irgendwelche Verwirrungen
zu verhindern, die anderweitig aus irgendeiner Inkonsistenz der
Verwendung irgendwelcher Begriffe entstehen könnten. Während es klar ist, dass diese
Begriffe andere Bedeutungen haben können, sowohl gewöhnliche
als auch spezielle, und das ein Fachmann andererseits von den korrekten
Bedeutungen dieser Begriffe abweichen könnte, ist es exakt für die Zwecke,
irgendwelche Missverständnisse
zu beseitigen, dass diese Begriffe speziell für diese Anmeldung so präzise definiert
sind.
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Für die Zwecke
dieser Anmeldung und um irgendwelche möglichen Missverständnisse
zu vermeiden, ist der Begriff "Apophysikalischer
Rand" als der Knochenrand
des dicht gepackten spongiösen Knochens
definiert, der peripher auf jedem der gegenüberliegenden Knochen-Wirbelkörper-Endplattenbereiche
eines menschlichen Wirbelkörpers
angeordnet ist. Dieser Rand ist zumindest teilweise der vollständig Knochenrest
davon, was der apophysikalische Knorpel-Wachstumsbereich war, vor der Umformung
dieses Knorpels in Knochen beim Skelettwachstum.
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Die
Wirbelsäulen-Bandscheibe,
welche zwischen benachbarten Wirbelkörpern liegt, behält den Abstand
zwischen diesen Wirbelkörpern
bei und ermöglicht
in einer gesunden Wirbelsäule
eine relative Bewegung zwischen den Wirbelkörpern. Zum Zeitpunkt des chirurgischen
Eingriffs, zum Beispiel in dem Fall, in dem eine Fusion zwischen
benachbarten Wirbelkörpern
einer Wirbelsäule
des Patienten auftreten soll, präpariert
der Chirurg typischerweise eine Öffnung
an der Stelle der beabsichtigen Fusion durch Entfernen von einigem
oder dem gesamten Bandscheibenmaterial, das zwischen den benachbarten Wirbelkörpern existiert,
die fusioniert werden sollen. Weil die äußersten Schichten des Knochens
der Wirbelkörper-Endplatten relativ
inert gegenüber
neuem Knochenwachstum sind, muss der Chirurg die Endplatten bearbeiten,
um zumindest die äußersten
Zellschichten des Knochens zu entfernen, um einen Zugang zu dem
blutreichen, vaskulären
Knochengewebe innerhalb des Wirbelkörpers zu erzielen. In diesem
Fall werden die Wirbelkörper
in einer Art und Weise präpariert,
welche neuen Knochen anregt, auf und durch ein Implantat zu wachsen,
das zwischen den Wirbelkörpern
platziert wurde.
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Aktuelle
Verfahren zum Ausbilden dieses Raums zwischen benachbarten Wirbelkörpern weisen
im Allgemeinen die Verwendung von einem oder mehreren der folgenden
Dinge auf: handgehaltene Abbeiß-
und Greifinstrumente, die als Rongeur bekannt sind, Bohrer und Bohrerführungen,
rotierende Schleifsteine, die von einem Motor getrieben werden, sowie
Osteotome und Meißel.
Manchmal muss die Wirbelkörper-Endplatte
geopfert werden, was auftritt, wenn ein Bohrer verwendet wird, um
durch den Bandscheibenraum und tiefer als die Dicke der Endplatte
in den Wirbelkörper
hinein zu bohren. Derartige chirurgische Prozeduren ergeben notwendigerweise einen
Verlust des härtesten
und festesten Knochengewebes der Wirbelkörper-Endplatte und berauben dadurch den Wirbelkörper dieses
Bereichs seiner Struktur, die am besten geeignet ist, um Lasten
zu absorbieren und zu tragen, die bei täglichen Aktivitäten auf
der Wirbelsäule
lasten. Nichtsdestotrotz muss der Chirurg eines der obigen Instrumente
verwenden, um die benachbarten Endplatten der benachbarten Wirbelkörper zu
bearbeiten und den vaskulären
spongiösen
Knochen zu erreichen, der in der Lage ist, an der Fusion zu partizipieren
und ein aktives Knochenwachstum zu verursachen, und der ebenfalls
dazu beiträgt,
eine geeignet geformte Oberfläche
der Wirbelkörper
zu erzielen, um das Implantat aufzunehmen. Weil die Endplatten der
benachbarten Wirbelkörper
nicht flach sind, sondern eher eine zusammengesetzte gekrümmte Form
aufweisen, und weil die Implantate weder aus Spenderknochen hergestellt
sind noch einem geeigneten Implantatmaterial, welches dazu neigt,
eher eine geometrische als eine biologische Form aufzuweisen, ist es
notwendig, die Wirbelkörper
an die Form des Implantats anzupassen, welches zwischen diesen aufgenommen
werden soll.
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Es
ist wichtig beim Ausbilden des Zwischenraums zwischen den benachbarten
Knochenstrukturen, eine Oberflächenkontur
bereitzustellen, welche eng zu der Kontur des Implantats passt,
um eine adäquate
Tragefläche
bereitzustellen, über
welche die Lastübertragung
zwischen den benachbarten Knochenstrukturen gleichmäßig gewährleistet
werden kann. In Fällen,
in denen der Chirurg nicht in der Lage war, den geeignet geformten
Raum zum Einsetzen des Implantats auszubilden, können solche Implantate verrutschen
oder durch eine Kraft aus dem Raum zwischen den benachbarten Wirbelkörpern herausgedrückt werden
oder an keinen breiten Kontakt zwischen dem Implantat und den Wirbelkörpern aufweisen,
wobei eine mangelhafte Fusion resultieren kann.
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Außerdem weist
keine Vorrichtung aus dem bekannten Stand der Technik zum Präparieren
der Wirbelkörper-Endplatten,
um ein Implantat aufzunehmen, ein Bearbeitungselement auf, welches
in seiner Form, Größe oder
Kontur zu der Form des Implantates korrespondiert, das implantiert
werden soll. Das heißt,
die bekannten Vorrichtungen müssen
von einer Seite zur anderen Seite und hinein und heraus innerhalb
des Wirbelkörper-Zwischenraums in
einem Maß bewegt
werden, welches die Dimensionen des Bearbeitungselementes der Vorrichtung übersteigt, z.B.
der rotierende Schleifstein eines motorgetriebenen Führungsinstrumentes
oder das Bearbeitungsende eines bekannten Osteotoms bzw. Meißels.
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Aufgabe der
Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum schnellen,
sicheren, effektiven und genauen Bearbeiten einer Wirbelkörper-Endplatte
benachbart zu einem Bandscheibenraum bereitzustellen, um, während die
Endplatte zumindest zum Teil beibehalten wird, Knochen zu entfernen,
um eine Aufnahmefläche
zu erzeugen, die in der Größe, Form und
Kontur zu einem Implantat korrespondiert, welches zwischen den benachbarten
Wirbelkörpern
implantiert werden soll.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, in zumindest bestimmten
Ausführungsformen
eine Vorrichtung bereitzustellen, die in der Lage ist, simultan beide
Wirbelkörper-Endplatten,
die benachbart zu einem Bandscheibenraum sind, zu bearbeiten, um
gegenüberliegende
Aufnahmeflächen
in den benachbarten Endplatten zu erzeugen, die in der Größe, Form
und Kontur zu einem Implantat korrespondieren, welches implantiert
werden soll, und dabei die Form des Implantationsraums zu definieren.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen,
welche in einer bevorzugten Ausführungsform
in der Lage ist, mittels einer linearen Einführung zu arbeiten, d.h., einer
Einführung
entlang einer einzelnen Achse, und ohne den Bedarf, die Vorrichtung
im Wesentlichen von einer Seite zu einer Seite innerhalb des Bandscheibenraums
entlang einer zweiten Achse zu bewegen. In einer derartigen bevorzugten
Ausführungsform
weist die Vorrichtung an ihrem Bearbeitungsende ein abreibendes
Element mit einer Weite auf, die im Allgemeinen zu der Weite des
Implantates korrespondiert, welches implantiert werden soll.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen Sicherheitsmechanismus
zu schaffen, der in die Vorrichtung eingebaut ist und welcher die
Tiefe des Einführens
der Vorrichtung in die Wirbelsäule
limitiert.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen,
welche auswechselbare Enden aufweist, um in der Lage zu sein, eine Vielzahl
von unterschiedlich großen
und konturierten Oberflächen
und Formen innerhalb des Wirbelsäulen-Zwischenraums
zu erzeugen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, abreibende Oberflächen bereitzustellen,
die sich zu dem führenden
Ende der Vorrichtung hin erstrecken, sodass die Vorrichtung Knochen
entfernen kann, entlang ihres führenden
Endes, sowie sie in den Bandscheibenraum vorgeschoben wird.
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Zu
diesem Zweck schafft die Erfindung eine Vorrichtung mit den Merkmalen
in Anspruch 1. Weitere Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
beschrieben.
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Diese
und andere Aufgaben der Erfindung werden einem Fachmann basierend
auf der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
deutlich, die unten beschrieben ist. Jedoch brauchen nicht alle
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Merkmale
der Erfindung alle Aufgaben zu erzielen, die oben genannt sind,
und die Erfindung in ihrem breitesten Aspekt ist nicht auf die bevorzugten
Ausführungsformen
limitiert, die hierin beschrieben sind.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
Ausführungsform
der 1 bis 10 mit einer einzelnen abreibenden
Oberfläche
bilden keinen Teil der Erfindung.
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1 ist
eine Teil-Draufsicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform
einer Vorrichtung, welche ein abreibendes Element mit einer einzelnen
Abreibfläche
aufweist.
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1a ist
eine vollständige
Draufsicht der Vorrichtung aus 1 und illustriert
den Handgriff der Vorrichtung.
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2 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 1.
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3 ist
eine Endansicht der Vorrichtung aus den 1 und 2.
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4 ist
eine zweite Draufsicht der Vorrichtung aus 1 und illustriert
ebenfalls den bevorzugten Bereich und die Art der Bewegung des abreibenden
Elements.
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4a ist
eine Teilansicht der Vorrichtung aus den 1–4,
welche einen bevorzugten Mechanismus zum Verbinden des Handgriffs
mit dem Vorrichtungsschaft zeigt.
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5 ist
eine detaillierte Ansicht eines Bereichs des Vorrichtungsschafts,
welche Verzahnungen zeigt, die verwendet werden, um ein Anschlagelement
in einer ausgewählten
Position zu halten.
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6 ist
eine detaillierte Ansicht eines federvorgespannten Hebelmechanismus,
welcher verwendet werden kann, um die Position eines Anschlagelementes
einzustellen.
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7 ist
eine detaillierte Ansicht eines Verbindungsmechanismus, welcher
verwendet werden kann, um bewegbar den Antriebsmechanismus mit dem
Abreibelement zu verbinden.
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8 ist
eine detaillierte Ansicht des Montageelementes, das an dem distalen
Ende des Vorrichtungsschafts angeordnet ist.
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9 ist
eine weitere detaillierte Ansicht des Verbindungsmechanismus und
des Montageelementes, die in den 7 und 8 illustriert
sind.
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10 ist
eine detaillierte Ansicht, die eine bevorzugte Art und Weise des
bewegbaren Verbindens des Verbindungsmechanismus mit dem Abreibelement
illustriert.
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11 ist
eine Draufsicht eines ersten Wirbelkörpers mit einer Oberfläche, die
in einer der Endplatten durch eine Vorrichtung präpariert
ist, welche die Erfindung enthält.
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12 ist
eine Draufsicht eines zweiten Wirbelkörpers, der unterschiedlich
zu dem in 11 gezeigten ist, mit einer
Oberfläche,
die in einer der Endplatten durch eine Vorrichtung gemäß der Erfindung präpariert
ist.
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13 ist
eine aufgeschnittene Seitenansicht des Wirbelkörpers aus 12.
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14 ist
eine aufgeschnittene Seitenansicht benachbarter Wirbelkörper mit
ihren jeweiligen benachbarten Endplatten, welche durch eine Vorrichtung
gemäß der Erfindung
präpariert
sind, um einen Raum zu bilden, der so konfiguriert ist, dass er
ein Implantat aufnehmen kann.
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15 ist
eine perspektivische hervorgehobene Ansicht des Wirbelkörpers aus 12 und zeigt
die Ausbildung der Aufnahmeflächen
in der Wirbelkörper-Endplatte.
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15a ist eine Draufsicht eines Abschnitts einer
menschlichen Wirbelsäule,
welche den Bereich der Bandscheibe illustriert, welcher typischerweise entfernt
wird, um die Implantation eines Zwischenwirbel-Implantats zu ermöglichen.
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16 ist
eine Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung,
welche ein Abreibelement mit zwei Abreibflächen aufweist.
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16a ist eine Draufsicht der Vorrichtung aus 16,
welche Spül-
und Saugrohre illustriert, welche in die Vorrichtung aufgenommen
sein können.
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17 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 16.
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17a ist eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 16a.
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17b ist eine detaillierte Ansicht eines möglichen
Antriebsmechanismus, der zusammen mit der Ausführungsform der Erfindung verwendet
werden kann.
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18 ist
eine alternative Ausführungsform eines
Abreibelements mit zwei Abreibflächen,
wobei die Abreibflächen
relativ zueinander geneigt sind, um einen Raum zwischen benachbarten
Wirbelkörpern auszubilden,
der eine Lordose-Krümmung der menschlichen
Wirbelsäule
an einer Stelle annähert, welche
das Zwischenkörper-Implantat
aufnimmt.
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19 ist
eine aufgeschnittene Seitenansicht benachbarter Wirbelkörper, welche
einen lordose-konfigurierten Raum zeigt, der zwischen den Wirbelkörpern durch
das Abreibelement aus 18 erzeugt ist.
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20 zeigt
eine alternative Ausführungsform
eines Mechanismus zum Antreiben eines Abreibelementes.
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21 illustriert
einen alternativen Bewegungsweg, der für ein Abreibelement gemäß der Erfindung
möglich
ist.
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22 illustriert
einen weiteren alternativen Bewegungsweg, der für ein Abreibelement möglich ist.
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23 illustriert
eine alternative Konfiguration des Abreibelements, das zum Erzeugen
von konkaven Implantats-Aufnahmeflächen auf
benachbarten Wirbelkörper-Endplatten
geeignet ist.
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24a ist eine Seitenansicht eines Wirbelkörpers, welche
die Endplatten oder Endplattenbereiche illustriert.
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24b ist eine aufgeschnittene Draufsicht eines
Wirbelkörpers,
der den apophysikalischen Rand und den spongiösen Knochen illustriert.
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25a ist eine perspektivische Ansicht einer alternativen
bevorzugten Ausführungsform
einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
welche ein Abreibelement mit zwei Abreibflächen aufweist.
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25b ist eine Draufsicht der Vorrichtung aus 25a.
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26 ist
detaillierte Seitenansicht eines möglichen Antriebsmechanismus,
der mit der alternativen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendet
werden kann.
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27 ist
eine alternative Ausführungsform eines
Abreibelements mit oberen und unteren scheibenförmigen Elementen, die im Winkel
relativ zueinander stehen, um einen Raum zwischen benachbarten Wirbelkörpern auszubilden,
der die Lordose-Krümmung
einer menschlichen Wirbelsäule
an der Stelle annähert,
welche das Zwischenkörperimplantat
aufnehmen wird.
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28 ist
eine Draufsicht der Vorrichtung aus 25a,
welche Spül-
und Saugrohre illustriert, welche in der Vorrichtung vorgesehen
sein können.
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29 ist
eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus 25a und einer Führung zum Bereitstellen eines
geschützten
Zugangs zu dem Raum zwischen zwei benachbarten Wirbelkörpern.
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30 ist
eine Seitenansicht einer Bandscheibendurchdringenden Ausdehnung,
welche zwischen benachbarten Wirbelkörpern eingesetzt ist.
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31a ist eine perspektivische Rückansicht der Führung aus 25a.
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31b ist eine perspektivische Ansicht der Führung aus 25a, welche konische Bandscheiben-durchdringende
Ausdehnungen illustriert.
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31c ist eine perspektivische Ansicht der Führung aus 25a, welche Bandscheiben-durchdringende Ausdehnungen
mit parallelen oberen und unteren Oberflächen illustriert.
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31d ist eine perspektivische Ansicht der Führung aus 25a, welche im Wesentlichen lordotische Bandscheibendurchdringende
Ausdehnungen illustriert.
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32a ist eine perspektivische Rückansicht der Führung aus 25a, mit Nuten.
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32b ist eine perspektivische Rückansicht der Führung aus 25a, ohne Nuten.
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33 ist
eine perspektivische Rückansicht der
Führung
aus 25a, mit einer geschlitzten
Auskragung.
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34a ist eine perspektivische Teil-Ansicht der
Führung
aus 25a, welche einen Abstand zwischen
dem vorderen und den hinteren Bereich illustriert.
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34b ist eine seitliche Teil-Ansicht der Führung aus 34a.
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35a ist eine Schnittansicht des Körpers der
Führung
aus 25a.
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35b zeigt einen alternativen kreisförmigen Querschnitt
des Körpers
der Führung
aus 25a.
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35c zeigt einen alternativen ovalen oder abgerundeten
Querschnitt des Körpers
der Führung aus 25a.
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Die
Vorrichtung in ihrer bevorzugten Ausführungsform weist im Allgemeinen
ein Abreibelement auf, das bewegbar und austauschbar an den distalen Ende
eines Schafts montiert ist, und einen tiefen-limitierenden Mechanismus,
um die Tiefe des Einführens von
dem Abreibelement in den Zwischenwirbelraum (d.h., den Bandscheibenraum)
zu steuern. Die Vorrichtung weist ebenfalls einen Handgriff auf,
der abnehmbar von dem Schaft sein kann. Wie hierin verwendet, bezieht
sich der Begriff "Handgriff" auf einen Abschnitt
der Vorrichtung, welcher von einem Chirurgen gegriffen oder anderweitig
manipuliert werden kann, um das Bearbeitungsende der Vorrichtung
zu führen.
Dieser "Handgriff" kann de facto viele
Zwecke aufweisen. Zum Beispiel kann der Handgriff ein Abschnitt
des Schaftes sein, an welchem das Abreibelement an einem Ende montiert
ist. Alternativ kann der Handgriff Teil eines Segmentes sein, welches
die Vorrichtung mit einer Energiequelle verbindet, zum Beispiel
ein Teil eines Kreislaufs, welcher unter Druck stehendes Gas zuführt, wenn
die Energiequelle Turbinengetrieben ist. In jedem Fall ist der Begriff "Handgriff" in seinem breitesten
Kontext hierin verwendet und bezieht sich auf den Abschnitt der
Vorrichtung, welcher von dem Chirurgen gegriffen wird.
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Zusätzlich kann
der Schaft abnehmbar von dem Abreibelement sein. Die Vorrichtung
weist ebenfalls einen Antriebsmechanismus zum Übertragen von Energie auf,
um das Abreibelement zu aktivieren, d.h., zu bewegen, wobei der
Antriebsmechanismus mit einer Energiequelle, z.B. einer aufladbaren
Batterie verbunden ist, welche innerhalb des Handgriffs der Vorrichtung
untergebracht sein kann. Nur als Beispiel kann der Antriebsmechanismus
einen Elektromotor oder einen elektromagnetischen oszillierenden Mechanismus
aufweisen. Oder, wiederum nur als Beispiel, kann der Antriebsmechanismus
und der Handgriff, in welchem er angeordnet ist, die Kopfeinheit
einer derartigen gasgetriebenen Turbine aufweisen, die üblicherweise
in anderen chirurgischen Instrumenten verwendet wird.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist das Abreibelement im Allgemeinen so breit wie das Implantat,
das zwischen den benachbarten Wirbelkörpern implantiert werden soll,
die benachbart zu dem Bandscheibenraum sind. Das Aufnahmebett, d.h., die
präparierten
Flächen
der Wirbelkörper,
wenn sie durch die Vorrichtung ausgebildet sind, wird in der Form,
Größe und Kontur
zu den korrespondierenden Flächen
des Implantates korrespondieren, welches implantiert werden soll.
Nur als Beispiel kann die produzierte Fläche flach oder konkav oder
in irgendeiner anderen gewünschten
Form und Größe sein,
um mit der oberen und unteren Wirbelkörperkontaktfläche des
Implantates zu korrespondieren, welches zwischen den Wirbelkörpern implantiert
werden soll. Die Vorrichtung kann ebenfalls ein Führungsende
aufweisen, das geeignet ist, durch Knochen und/oder Bandscheibenmaterial
zu schneiden, um eine Tasche mit einer Kontur auszubilden, die zu
dem vorderen Aspekt und dem Führungsende
des Implantates korrespondiert, welches implantiert werden soll.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Abreibelement ein Paar von sich gegenüberliegenden, nach außen gerichteten
Abreibflächen
auf, welche in Ebenen liegen, die entweder parallel zueinander oder
alternativ konvergent zueinander sein können. Diese Ausführungsform
der Erfindung bietet den zusätzlichen
Vorteil der Zeitersparnis durch simultanes Präparieren beider Wirbelkörperendplatten benachbart
zu einem Bandscheibenraum. Diese Ausführungsform weist nicht nur
die Möglichkeit
auf, simultan zwei gegenüberliegende
Flächen
zu erzeugen, sondern ebenfalls den dreidimensionalen Raum zu formen,
welcher zwischen den benachbarten Wirbelkörpern erzeugt werden wird,
wobei die Form so gemacht sein kann, dass sie zu der gewünschten Lordose
des Bereichs der Wirbelsäule
passt, welcher das Implantat aufnehmen wird.
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Jedoch
ist das Abreibelement der Erfindung nicht darauf beschränkt, eine
einzelne, einstückige Konstruktion
zu sein, unabhängig
von der Anzahl der Abreibflächen,
die das Abreibelement aufweisen kann. Das Abreibelement kann vielfache
Teile aufweisen, welche, als Beispiel und nicht als Beschränkung, an
dem Ende der Vorrichtung montierbar sind, um in Kombination die
Gesamtform des Abreibelementes und seine Abreibfläche oder
-flächen
zu definieren. Damit wird der Begriff "Abreibelement" hierin verwendet, um sowohl eine einzige,
einstückige
Konstruktion als auch eine mehrstückige Konstruktion zu bezeichnen.
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Damit
schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Präparieren eines Bandscheibenraums
zwischen benachbarten Wirbelkörpern,
um ein Implantat aufzunehmen, und zum Präparieren dieses Bandscheibenraums
durch Entfernen eines Bereichs der Endplatten der Wirbelkörper benachbart
zu dem Bandscheibenraum, um vorbestimmte Oberflächen in den Endplatten auszubilden.
Die präparierten Oberflächen haben
eine Größe und Kontur,
sodass sie einen breiten innigen Kontakt mit dem Implantat aufweisen,
welches zwischen den benachbarten Wirbelkörpern implantiert werden soll,
wobei der breite Kontakt eine verbesserte Implantatstabilität bereitstellt.
Dieser breite Bereich des innigen Kontakts zwischen den Wirbelkörpern und
dem Implantat unterstützt
ein Knochenwachstum von dem Wirbelkörper in das Implantat und schafft
ebenfalls einen breiten Bereich über
diesen, um die auftretenden Lasten abzustützen und das Risiko zu minimieren, dass
der Wirbel kollabiert oder das Implantat in den Wirbelkörper einsinkt.
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Das
Abreibelement ist an einem Montierelement montiert und kann entfernbar
und austauschbar sein. In einer derartigen Ausführungsform kann das Montierelement,
muss aber nicht, an einem Schaft anbringbar sein, welcher anbringbar
an dem Handgriff ist. Das Abreibelement und das Montageelement können voneinander
separierbar sein. Alternativ können
das Abreibelement und das Montageelement zusammen von dem Handgriff
entfernbar sein. Verschiedene Konfigurationen des Abreibelements
und seine Abreibfläche
oder -flächen
können
verwendet werden, um verschiedene Konturen in den benachbarten Wirbelkörper-Knochenstrukturen
auszubilden.
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In
dem Beispiel, welches keinen Teil der Erfindung bildet, bei dem
das Abreibelement eine Abreibfläche
aufweist, die entgegengesetzte Fläche des Abreibelements oder
die entgegengesetzte Fläche des
Montageelements, kann spezifisch gestaltet sein, um nicht abreibend
an der gegenüberliegenden benachbarten
Wirbelkörper-Endplatte
zu sein. Eine derartige nicht-abreibende Fläche kann so gestaltet sein,
dass sie einen mechanischen Vorteil (wie etwa mit einem Hebel erzielt)
bereitstellt, um dem Chirurgen zu ermöglichen, den Druck der Abreibfläche gegen
die Endplatte zu vergrößern, welche
bearbeitet wird, und ferner kann sie gekrümmt sein, um sich innerhalb
des Bandscheibenraums durch einen Kontakt mit einer Wirbelkörperfläche zu zentrieren.
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Während die
bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung hierin in Bezug auf ein Erzeugen eines Raums zwischen
benachbarten Wirbelkörpern
in einer Wirbelsäule
diskutiert und offenbart ist, kann sie ebenfalls für eine Verwendung
in anderen Bereichen des Körpers
geeignet sein, wo es gewünscht
ist, ein Implantat zwischen benachbarte Knochenstrukturen zu platzieren.
Außerdem,
und wie oben erwähnt, kann
eine Ausführungsform
der Erfindung eine obere und eine untere Abreibfläche aufweisen,
welche in einem gewinkelten Verhältnis
zueinander sind, um zum Beispiel zu der natürlichen Lordosekrümmung der menschlichen
Wirbelsäule
an der Stelle der Wirbelkörper
zu passen, die operiert wird. Ähnlich
können bestimmte
Abreibflächen
des Abreibelementes mit einer konvexen oder sogar zusammengesetzten
Geometrie gestaltet sein, um Oberflächen in den benachbarten Knochenstrukturen
mit einer gewünschten
Kontur auszubilden. Zusätzlich
können
nacheinander größere Abreibelemente
oder Montageelemente verwendet werden, um den gewünschten Raum
schrittweise auszubilden, oder das Abreibelement kann so groß sein,
dass es im Wesentlichen zu der abschließend gewünschten Weite der Oberflächen passt,
welche in der Wirbelkörper-Endplatte ausgebildet
werden soll. Außerdem,
und ebenfalls wie oben erwähnt,
kann das Abreibelement so konfiguriert sein, dass es eine geschärfte Führungskante aufweist,
um dem Abreibelement zu ermöglichen, sich "nach vorne zu schneiden", wenn es zwischen den
benachbarten Wirbelkörpern
eingeführt
wird. Auf diese Weise kann ein progressives Einführen des Abreibelementes zwischen
die Wirbelkörper
erleichtert werden.
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Während die
Erfindung im Allgemeinen oben beschrieben wurde und die bevorzugten
Ausführungsformen
dieser Erfindung unten im Detail beschrieben werden, limitieren
weder die allgemeine Beschreibung noch die detaillierte Beschreibung
den Umfang der Erfindung. Der Umfang wird ausschließlich durch
die Ansprüche
definiert, die am Ende dieser Patentanmeldung stehen.
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Detaillierte Beschreibung
der aktuell vorgesehenen Ausführungsformen
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Im
Bezug auf die 1 und 1A weist eine
erste Ausführungsform
eine Bandscheibenraum-Präparationsvorrichtung
auf, die im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet
ist. Die Vorrichtung 10 weist einen Schaft 12 und
einen Handgriff 13 auf. Der Handgriff 13 kann
mit irgendeiner Anzahl von bekannten Formen ausgebildet sein, die
so gestaltet sind, dass sie den Griff eines Chirurgen an dem Handgriff
sicherer oder komfortabler machen. Ähnlich kann der Handgriff 13 einen
weichen Gummiüberzug
aufweisen oder zumindest teilweise aus einem Material ausgebildet
sein, das so gestaltet ist, dass es einen sicheren Griff eines Chirurgen
an dem Handgriff unterstützt.
Ein Fachmann wird die vielen Arten von Oberflächenkonfigurationen oder Materialien
Wiedererkennen, aus welchen der Handgriff hergestellt sein kann,
um diese Ziele zu erreichen.
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Weiterhin
bezugnehmend auf 1 und 1A ist
innerhalb des Handgriffs 13 ein Antriebsmechanismus angeordnet,
der schematisch durch den Kasten 14 dargestellt ist. Obwohl
bei der Ausführungsform
der Vorrichtung, die in den 1 und 1A dargestellt
ist, der Antriebsmechanismus 14 innerhalb des Handgriffs 13 angeordnet
ist, muss er nicht innerhalb des Handgriffs angeordnet sein. Der Antriebsmechanismus
kann vollständig
oder teilweise außerhalb
des Handgriffs angeordnet sein, zum Beispiel dann, wenn der Antriebsmechanismus
ein gasgetriebenes Turbinenelement ist, wie es etwa in einigen bekannten
chirurgischen Instrumenten verwendet wird. Der Antriebsmechanismus 14 ist
betätigbar
mit dem proximalen Ende des Schaftes 12 verbunden und ist
geeignet, ein Abreibelement 18 zu bewegen, welches an einem
distalen Ende 15 des Schaftes 12 angeordnet ist.
Das Abreibelement 18 hat eine Abreibfläche 19. Der Antriebsmechanismus 14 bewegt
das Abreibelement 18 mit einer ausreichend hohen Rate,
um schnell und effizient zu verursachen, dass die Abreibfläche 19 den
gewünschten Raum
und die gewünschte
Flächenkontur
in den benachbarten Wirbelkörper-Knochenstrukturen
ausbildet. Wie in 2 illustriert, ist das Abreibelement 18 an
einem Montageelement 16 montiert, das an dem distalen Ende 15 des
Schafts 12 angeordnet ist. In dieser Ausführungsform
ist das Montageelement an dem Schaft 12 fixiert und nur
das Abreibelement bewegt sich. Jedoch sind viele alternative Mechanismen
zum Montieren des Abreibelementes an der Vorrichtung innerhalb des
Umfangs der Erfindung möglich,
inklusive einem Mechanismus, bei dem ein Montageelement 16 bewegbar
an dem Schaft 12 angebracht ist und der Antriebsmechanismus
sowohl das Montageelement als auch das Abreibelement bewegt, welches
daran angebracht ist. Ebenfalls kann das Montageelement 16 mit
einer Fläche 17 an
der Seite des Montageelements 16 gegenüber dem Abreibelement 18 gestaltet
sein. Die Fläche 17 ist
so gestaltet, in der dargestellten Ausführungsform, dass sie sich gegen
die Endplatte abstützt,
welche gegenüber
der Endplatte liegt, die durch das Abreibelement 18 bearbeitet
wird. In diesem Fall schafft die Fläche 17 eine Abstütz-Fläche, welche
der Chirurg verwenden kann, um einen mechanischen Vorteil (wie etwa einen
Hebel) zu erhalten, um die Abreibfläche 19 des Abreibelementes 18 gegen
die Endplatte zu drücken, welche
bearbeitet wird. Zusätzlich
kann die Fläche 17 gekrümmt sein,
wie in 2 dargestellt, oder anderweitig geformt sein,
um eine Endplatte zu berühren und
dabei das Abreibelement 18 in dem Bandscheibenraum zu zentrieren
oder anderweitig zu positionieren.
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Wie
aktuell vorgesehen, kann die Bewegung des Abreibelementes vibrierend,
reziprok, oszillierend oder rotierend sein. In der ersten bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung 10 ist die Bewegung des Abreibelementes
im Uhrzeigersinn und dann gegen den Uhrzeigersinn mit einem bevorzugten
Bewegungsbereich von etwa 20° bis
45° rotierend,
wie in 4 illustriert. Welche Bewegungsart und welcher
Bewegungsbereich für
das Abreibelement ausgewählt
wird ist wahrscheinlich aber nicht notwendigerweise in einer Richtung,
die im Allgemeinen parallel zur Ebene der Fläche ist, die in der Wirbelkörper-Endplatte ausgebildet
werden soll. Jedoch, da die Form dieser Flächenkontur nicht notwendigerweise
flach ist, wird auch die Richtung der Bewegung des Abreibelementes
nicht notwendigerweise parallel zu allen Punkten auf der gewünschten
Flächenkontur
sein.
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Als
Beispiel und nicht als Beschränkung kann
der Antriebsmechanismus einen magnetischen Treiber des Typs aufweisen,
der im U.S. Patent Nummer 5,263,218 beschrieben ist. Alternativ
kann der Antriebsmechanismus die Form eines mechanischen Antriebs
annehmen, der einen Nockenmechanismus einsetzt, wie etwa im U.S.
Patent Nummer 5,383,242 beschrieben. Zusätzlich können Antriebsmechanismen, die
in bekannten chirurgischen Fräsvorrichtungen
eingesetzt werden, ebenfalls verwendet werden. Ferner wird auf das
U.S Patent Nummer 6,159,214 Bezug genommen, welches den Titel "Milling Instrumentation
and Method for Preparing a Space Between Adjacent Vertebral Bodies" hat. Wie aktuell
vorgesehen, sollte der Antriebsmechanismus geeignet sein, das Abreibelement
und seine Abreibfläche
bzw. -flächen
mit einer Geschwindigkeit zu bewegen, die ausreichend ist, um den
harten kortikalen Knochen der Wirbelkörper-Endplatten abzutragen.
Der Arbeitsbereich und die Geschwindigkeit der Bewegung des Antriebsmechanismus
kann leicht von einem Fachmann ausgewählt werden.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher eine reziproke Bewegung eingesetzt wird,
ist der Hub oder das Maß der
reziproken Bewegung relativ klein und kann nach Wunsch so ausgewählt werden,
dass sie den Zweck des Abtragens der benachbarten Knochenstrukturen
erfüllen.
Der Hub kann basierend auf der relativen Festigkeit der Knochenstrukturen,
die abgetragen werden sollen, der relativen Festigkeit des Materials,
welches das Abreibelement bildet, und der Art der Oberflächenrauhigkeit ausgewählt werden,
die auf einer oder mehreren Flächen
des Abreibelementes ausgebildet ist. Diese relativ kleine reziproke
Bewegung des Abreibelementes ergibt einen eng kontrollierten Ausschlagbereich zwischen
den benachbarten Wirbelkörpern,
die präpariert
werden, um ein Implantat aufzunehmen. Im Gegensatz dazu muss ein
motorisierter Fräser
frei Hand und in einer Seite-zu-Seite-Bewegung innerhalb des Bandscheibenraums
durch den Chirurgen bewegt werden, um einen Raum auszubilden, um
ein Implantat aufzunehmen. Damit schafft die Verwendung eines derartigen
motorisierten Fräsers
keinen Weg, eine präzise
geformte Oberfläche
in der Wirbelkörper-Endplatte
auszubilden. Außerdem,
weil der motorisierte Fräser
in einer einzigen Richtung rotiert, kann er an einem Stück des Wirbelkörpers eingreifen und
verursachen, dass der Fräser
gewaltsam aus dem Zwischenwirbelraum ruckt. Ein derartiges Auftreten
wird wegen der kontrollierten Auslenkung der Vorrichtung nicht mit
der Vorrichtung passieren.
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In
der ersten Ausführungsform,
die hierin beschrieben ist, ist der Antriebsmechanismus 14 durch eine
aufladbare Batterie angetrieben, die als Kasten 66 in 1A illustriert
ist.
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Die
Batterie 66 ist ebenfalls vorzugsweise innerhalb des Handgriffs 13 der
Vorrichtung 10 angeordnet. Jedoch ist die Erfindung nicht
auf eine Verwendung mit einer aufladbaren und/oder austauschbaren
Batterie 66 beschränkt,
sondern kann ebenfalls so konfiguriert sein, dass sie mit irgendeiner elektrischen
Standard-Energiequelle läuft,
wie etwa einer 110 V, 60 Hz Energiequellen, mit oder ohne einer
Verwendung eines beigefügten
Transformators, um diese Spannung zu reduzieren, wie es notwendig und
gewünscht
sein kann. Alternativ kann der Antriebsmechanismus einen Gasturbinenmechanismus aufweisen,
wie es für
viele Arten von angetriebenen chirurgischen Instrumenten üblich ist.
Die spezielle Energiequelle, die den Antriebsmechanismus 14 antreibt,
bildet keinen Teil der Erfindung, bis auf den Bereich, in dem er
angepasst ist, die ausreichende und gewünschte Bewegung des Abreibelementes
zu erzielen.
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Nun
bezugnehmend auf 2, welche einen Teil der Vorrichtung 10 in
einer Seitenansicht darstellt, erstreckt sich das Montageelement 16 von
dem distalen Ende 15 des Schafts 12 aus. Wie unten
in Bezug auf die 7–10 beschrieben,
kann das Montageelement so konfiguriert sein, dass ein Abschnitt
eines Verbindungsmechanismus darin untergebracht ist, welcher wiederum
den Antriebsmechanismus 14 mit einem Abreibelement 18 verbindet,
um das Abreibelement in zumindest einem Freiheitsgrad zu bewegen,
während
das Montageelement stationär relativ
zum Handgriff verbleibt. Der Begriff "Freiheitsgrad" wird hierin in seiner üblichen
Bedeutung verwendet, um die Bewegung in einer dreidimensionalen
Standard-Umgebung zu bezeichnen. Diese dreidimensionale Umgebung
kann durch X, Y und Z-Achsen definiert sein. In einer derartigen
dreidimensionalen Umgebung existieren sechs Freiheitsgrade: translatorische
Bewegungen entlang der X, Y und Z-Achse und rotatorische Bewegungen
um die X, Y und Z-Achsen. Damit ist der Antriebsmechanismus 14 so
betätigbar,
dass er das Abreibelement 18 in einer reziproken, oszillatorischen
oder vibrierenden Bewegung quer entlang einer oder mehrerer der
X, Y und Z-Achsen bewegt. Alternativ oder im Zusammenhang kann der
Antriebsmechanismus 14 so konfiguriert sein, dass er das
Abreibelement 18 um eine oder mehrere der X, Y und Z-Achsen
bewegt. Sicherlich muss es nicht notwendig sein für den Zweck,
die Aufgaben der Erfindung zu erzielen, dass der Antriebsmechanismus
das Montageelement 16 in mehr als einem einzelnen Freiheitsgrad
reziprok oder oszillierend bewegt.
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Nun
bezugnehmend auf die 7–10 weist
in einer bevorzugten Ausführungsform
das Abreibelement 18 eine Auskragung 20 auf (am
besten in 10 zu sehen), welche in einer
korrespondierenden Aufnahme 21 aufgenommen ist, die in
dem Montageelement 16 ausgebildet ist (am besten in 8 zu
sehen). Das Montageelement 16 kann fest am distalen Ende 15 des
Schafts 12 angeordnet sein. Alternativ kann das Montageelement 16 entfernbar
an dem distalen Ende 15 des Schafts 12 angebracht sein.
In der Ausführungsform
wird ein Verbindungsmechanismus verwendet, um das Abreibelement 18 mit
dem Montageelement 16 und dem Antriebsmechanismus zu verbinden. 10 zeigt
diesen Verbindungsmechanismus, wobei das Montageelement 16 entfernt
ist, um den Verbindungsmechanismus deutlicher im Detail darzustellen.
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Mit
Bezug auf die 7 und 9 weist
der Verbindungsmechanismus der ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ein im Allgemeinen röhrenförmiges Element 100 auf,
welches innerhalb einer hohlen, länglichen Ausnehmung des Schafts 12 aufgenommen
ist. Das röhrenförmige Element 100 weist
ein proximales Ende 102 und ein distales Ende 104 auf.
Ein T-förmiger
Verbinder 108 ist an einem Ende einer Antriebsstange 112 ausgebildet.
Die Antriebsstange 112 kann innerhalb einer korrespondierenden
Ausnehmung 110 in dem röhrenförmigen Element 100 aufgenommen
sein. Ein Drehstab 114 erstreckt sich von dem distalen
Ende 104 des röhrenförmigen Elements 100 aus
und kann in ein korrespondierendes Loch 115 hineinpassen,
welches in dem Montageelement 16 an dem Ende des Schafts 12 ausgebildet
ist.
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Mit
Bezug auf 8 weist das Montageelement 16 eine
zentrale Öffnung 21 und
einen länglichen
Schlitz 23 auf, der durch eine Wand des Montageelements 16 hindurch
ausgebildet ist. Der Schlitz 23 ist so konfiguriert, dass
er dem Verbinder 108 ermöglicht, durch ihn hindurch
zu passieren, wenn der Verbinder gedreht wird (wie durch die Pfeile
in 7 illustriert), so dass die Zweige, die das "T" bilden, sich lateral erstrecken. Das
Montageelement 16 weist ebenfalls einen Stift 25 auf,
welcher in die Öffnung 21 hineinragt.
Der Stift 25 ist so bemessen, dass er mit einer Öffnung 27 zusammenpasst,
die in einer Auskragung 20 des Abreibelementes 18 ausgebildet
ist, wie in 10 dargestellt. Die Auskragung 20 ist ebenfalls
mit einem Schlitz 29 ausgebildet, der so gestaltet ist,
dass er den Verbinder 108 wie unten beschrieben aufnimmt.
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Mit
Bezug auf 9 passt das röhrenförmige Element 100 in
den Schaft 12, wobei der Verbinder 108 sich von
dem distalen Ende 13 des Handgriffs aus erstreckt. Die
Auskragung 20 des Abreibelements 18 ist in eine Öffnung 21 des
Montageelements 16 eingesetzt, so dass der Stift 25 in
die Öffnung 27 der
Auskragung 20 passt. Der Verbinder 108 wird zunächst rotiert,
so dass seine "T-Äste" durch den Schlitz 23 des
Montageelements 16 passen, und wird dann um 90 Grad gedreht,
wie durch die Pfeile in 7 dargestellt. Wenn die "T-Äste" des Verbinders 108 sich
parallel zu dem Stift 25 erstrecken, passt die Auskragung 20 es
Abreibelementes 18 in die Öffnung 21 des Montageelements 16,
so dass der Verbinder 108 in den Schlitz 29 passt
und der Stift 25 in die Öffnung 27 passt.
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10 zeigt
die gleiche Struktur wie 9, allerdings ist hier das Montageelement 16 für eine bessere
Illustration des Zusammenpassens von dem Verbinder 108 und
dem Schlitz 29 weggelassen. Wie in 10 dargestellt,
passt der Drehstift 114 in eine dazu passende Öffnung 115,
die an dem distalen Ende des Schafts 12 ausgebildet ist,
und die Auskragung 20 weist einen zweiten Schlitz 120 auf,
der lateral von dem Schlitz 29 aus ausgebildet ist. Der
Schlitz 120 ist so konfiguriert, dass er dem Verbinder 108 ermöglicht,
vor und zurück
zu wackeln, wenn das röhrenförmige Element 100 durch
den Antriebsmechanismus der Vorrichtung reziprok über den Drehstift 114 geschwenkt
wird. Diese "Wackel-Bewegung" des Elementes 100
um den Drehstift 114 bewegt den T-förmigen Verbinder 108 und
das Abreibelement 18 in die Richtungen, die durch den Doppelpfeil
in 10 indiziert sind.
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Sicherlich
können
viele Variationen für
Mechanismen existieren, mittels derer der Antriebsmechanismus 14 mit
dem Abreibelement 18 verbunden werden kann. Der Verbindungsmechanismus,
der oben beschrieben ist, ist nur als Beispiel und nicht als Beschränkung bereitgestellt.
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In
der beschriebenen Ausführungsform
kann das Montageelement 16 verschiedene Abreibelemente 18 austauschbar
aufnehmen. Damit kann ein Abreibelement 18 schnell und
leicht an dem Montagelement 16 während eines chirurgischen Eingriffs
angebracht und von diesem entfernt werden. Während in der bevorzugten Ausführungsform
die Abreibfläche
des Abreibelementes so ausgewählt
ist, dass sie eine Weite aufweist, die im Wesentlichen die gleiche wie
die Weite der Oberfläche
ist, die in der Wirbelkörperendplatte
ausgebildet werden soll (um jeden Bedarf zu eliminieren, das Abreibelement
von Seite zu Seite in dem Bandscheibenraum zu bewegen, wie vorangegangen
angemerkt), kann ein Chirurg ebenfalls entscheiden, ein Abreibelement
zu verwenden, das in seiner Weite schmaler als die absolut gewünschte Weite
der Oberfläche
ist, die ausgebildet werden soll. Anschließend kann der Chirurg größere Abreibelemente 18 verwenden,
bis sie die gewünschte
Dimension des Raums erreichen, die zwischen den benachbarten Knochenstrukturen
ausgebildet wird. Diese Annäherung
beseitigt auch den Bedarf, das Abreibelement von einer Seite zur
anderen Seite innerhalb des Bandscheibenraums zu bewegen.
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Zurück zu den 1 und 1a weist
die Vorrichtung 10 zumindest ein Anschlagelement 28 auf,
das einstellbar an dem Montageelement 16 angeordnet ist,
um die Bewegung des Abreibelementes in die benachbarten Knochenstrukturen
zu limitieren. Das Anschlagelement 28 weist eine Anlagefläche 30 auf,
welche eventuell den Wirbelkörper
berührt,
um den Bewegungsweg des Abreibelementes 18 zu begrenzen,
wenn das Abreibelement den Raum zwischen den benachbarten Wirbelkörpern ausbildet. Das
Anschlagelement 28 ist nicht auf eine einzelne Anlagefläche beschränkt. Zwei
oder sogar mehr Anlageflächen
können
auf dem Umfang des Anschlagelements 28 ausgebildet sein
und die Führungsränder solcher
mehrfachen Anlageflächen
können
so konfiguriert sein, dass sie unterschiedliche Positionen relativ
zu dem Schaft 12 begrenzen. Andere Mechanismen zum Limitieren
der Tiefe des Einführens
der Vorrichtung in den Bandscheibenraum sind möglich und dieses Beispiel ist
nur zur Illustration bereitgestellt.
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In
der Ausführungsform
des Anschlagelementes 28, welches in den 1, 2 und 3 dargestellt
ist, ist ein Schlitz 29 in dem Anschlagelement 28 ausgebildet
und eine Auskragung 31 erstreckt sich von dem Schaft 12 durch
den Schlitz 29. Der Schlitz 29 ist so dimensioniert,
dass er mit dem gewünschten
maximalen Maß der
Einstellung des Anschlagelementes relativ zu dem Handgriff korrespondiert.
Wie in 2 und in den 5 und 6 dargestellt,
wird das Anschlagelement 28 in einer gewünschten
Position an dem Schaft 12 durch einen federvorgespannten
Hebel 32 gehalten. Der Hebel 32 weist ein Betätigungsende 33 mit
Kerben, Rasten, Rändelungen
oder anderen Oberflächenbeschaffenheiten
auf, welches gegen die Vorspannkraft des Federelements 34 in
Richtung des Schafts 12 gedrückt wird, um ein Eingriffsende 35 des
Hebels 32 weg von dem Schaft 12 zu heben. Das
Eingriffsende 35 ist so konfiguriert, dass es zu Rasten 36 passt,
die im Schaft 12 ausgebildet sind, wie in 5 dargestellt. Die
Rasten 36 im Schaft 12 sind nicht in 2 zu
sehen, da sie von dem Anschlagelement 28 abgedeckt werden.
Ein Schrittelement 28 ist ebenfalls mit einer Öffnung ausgebildet,
die so bemessen ist, dass sie dem Eingriffsende 35 des
Hebels 32 ermöglicht,
in die Rasten 36 zu passen. Zahlreiche andere Strukturen
zum Halten des Anschlagelements 28 in einer gewünschten
Position auf dem Schaft 12 sind möglich und der federvorgespannte
Hebel 32 ist in dieser Ausführungsform der Erfindung nur
als Beispiel und nicht als Beschränkung bereitgestellt. Zum Beispiel kann
der Schaft 12 ein Gewinde auf einem Abschnitt seiner Außenfläche aufweisen,
um eine Gewinde-Einstellmanschette aufzunehmen, welche das Anschlagelement 28 in
einer gewünschten
Position verriegelt.
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Mit
Bezug auf die 21 und 22 sind Beispiele
von Bewegungsarten illustriert, durch welche das Abreibelement 18 bewegt
werden kann. In 21 ist die Bewegung eine Vibration
in einer Ebene, die im Allgemeinen parallel zur Abreibfläche des Abreibelementes
ist. In 22 ist die Bewegung linear und
reziprok, wie durch den Doppelpfeil dieser Figur indiziert. Alternativ
kann die Bewegung eine leichte Rotation um einen Schwenkpunkt in
der Nähe des
distalen Endes 15 des Schafts 12 aufweisen, so dass
die Oszillation um eine Achse gebogen ist, welche sich in und aus
dem Papierblatt erstreckt, auf welchem die 21 und 22 illustriert
sind. Andere Bewegungen wie etwa eine vollständige und komplette Rotation,
wie unten im Bezug auf die zweite bevorzugte Ausführungsform
beschrieben, sind ebenfalls verwendbar.
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Irgendeine
dieser Bewegungsarten wird geeignet sein, um zu verursachen, dass
die Abreibfläche
oder die Abreibflächen
des Abreibelements 18 die benachbarten Knochenstrukturen
abreiben, um dadurch die geeignet bemessenen und dimensionierten
Raum zwischen den Knochenstrukturen zum Aufnehmen eines Implantates
auszubilden. Hierbei ist zumindest eine oder mehrere der Oberflächen des Abreibelementes 18 aufgeraut,
so dass sie die benachbarten Knochenstrukturen abreiben können.
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Die 11, 12, 13, 14 und 15 illustrieren
verschiedene Ansichten von Wirbelkörpern, welche durch eine Vorrichtung
gemäß der Erfindung
bearbeitet wurden. Die schraffierten Flächen in diesen Figuren repräsentieren
den weicheren, blutreichen spongiösen Knochen der Wirbelkörper unterhalb
der harten äußeren Kortikalknochen-Hülle. 11 zeigt
eine Draufsicht eines ersten Wirbelkörpers 70 mit einer
Oberfläche 72,
die durch ein kreisförmiges
Abreibelement 18 ausgebildet ist, wie in 1 dargestellt.
Die Weite der Oberfläche 72, die
auf dem ersten Wirbelkörper 70 ausgebildet
ist, passt eng zu der Weite eines Abreibelementes 18, welches
in den Bandscheibenraum entlang einer einzelnen Vor- und Zurück-Achse
vorgeschoben wurde. Ein zweiter Wirbelkörper 77 weist eine
größere Tiefe als
der Wirbelkörper 70 auf.
Der zweite Wirbelkörper 77,
der in 12 dargestellt ist, weist eine
Oberfläche 75 auf,
die dadurch ausgebildet ist, dass sich das Abreibelement 18 entlang
der Vor- und Zurück-Achse 74 tiefer
in den distalen Zwischenraum erstreckt. 13 illustriert
eine aufgeschnittene Seitenansicht des Wirbelkörpers, der in der Draufsicht
in 12 dargestellt ist. 14 zeigt
eine aufgeschnittene Seitenansicht von benachbarten Wirbelkörpern 70 und 76,
welche Oberflächen 72 und 78 aufweisen,
die in ihren jeweils benachbarten Endplatten ausgebildet sind. Es
ist angemerkt, dass in der übertriebenen
Ansicht in 15 die Wirbelkörper-Endplatten-Oberfläche in einer
gleichmäßigen Form
präpariert
ist, während
die tieferen Bereiche der Endplatten erhalten bleiben, und ebenfalls
einen Sockel bildet, der aus den harten Kortikal-Erhebungen des
Knochens gedrückt
ist, wie etwa die Wirbelverbindungsbereiche 80. Es ist
zu beachten, dass die Tiefe dieser verbleibenden Endplatte in 15 übertrieben
ist, um das Ergebnis der Verwendung der Erfindung zu illustrieren.
Dieser verbleibende Bereich des kortikaleren Randes 80 hilft
beim Halten des Implantates in der gewünschten Position zwischen den
benachbarten Wirbelkörpern
durch Agieren als eine Anlagefläche, welche
eine laterale oder posteriore Bewegung des Implantates verhindert.
Die präparierten
Flächen
dieser Anlagebereiche der Wirbelkörper-Endplatte vergrößern ebenfalls
den Oberflächen-Kontaktbereich zwischen
dem Implantat und dem Wirbelkörper.
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15a illustriert eine Draufsicht des Bereichs einer
Bandscheibe, der Idealerweise entfernt ist, um darin ein Implantat
unterzubringen. In 15a ist der Annulus fibrosus
durch die Ringe 200 illustriert, die sich um den Umfang
des intervertebralen Bandscheibenraums erstrecken. Innerhalb des Annulus
fibrosus ist der Nukleus pulposus 202 schraffiert illustriert.
Der allgemeine Bereich und das Volumen des Nukleus pulposus, welcher
mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung
entfernt wird, ist mit zusätzlichen Schraffierungen 204 illustriert.
Die bevorzugten Dimensionen des Raums, der durch die Vorrichtung
erzeugt wird, ist im Allgemeinen nicht so weit wie der gesamte Nukleus
pulposus.
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Nun
bezugnehmend auf die 16 und 17 ist
eine Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, bei der das Abreibelement 18 zwei
Abreibflächen
aufweist: eine obere Abreibfläche 90 und
eine untere Abreibfläche 92. 16 ist
eine Draufsicht einer solchen Vorrichtung und 17 ist
eine Seitenansicht. In dieser Ausführungsform weist das Abreibelement 18 zwei
scheibenförmige
Elemente 81 und 83 auf, welche an dem distalen
Ende der Vorrichtung durch eine Senkkopf-Schraube 147 und
einem Schraubenschaft 148 montiert sind, wie unten beschrieben.
Die Abreibfläche 90 ist
an der einen Seite des scheibenförmigen
Elements 81 ausgebildet und die Abreibfläche 92 ist
an der einen Seite des scheibenförmigen
Elements 83 ausgebildet. Damit stellt das Abreibelement 18,
welches in den 16 und 17 illustriert
ist, ein Beispiel bereit, bei welchem das Abreibelement mehrere
Teile aufweist, welche zusammenpassen, um das Abreibelement zu bilden. Wie
vorangegangen beschrieben, werden gemäß der Erfindung sowohl einzelne
einstückige
Konstruktionen für
das Abreibelement als auch mehrstückige Konstruktionen in Erwägung gezogen.
In der Ausführungsform
gemäß der Erfindung,
die in den 16 und 17 dargestellt
ist, werden das obere und das untere scheibenförmige Element 81 und 83 und
ihre assoziierten Abreibflächen
in entgegengesetzte Richtungen gedreht, sodass sie gegeneinander
arbeiten und jedes Drehmoment ausgleichen, das an dem Schaft und
dem Handgriff der Vorrichtung anliegt, wenn das Abreibelement sich
in die Wirbelkörper-Endplatten
hineingräbt
und diese abreibt. Diese entgegengesetzte Rotation der Elemente 81 und 83 verhindert
ebenfalls, dass die Vorrichtung zu einer Seite hin gezogen wird,
wenn die Wirbelkörper-Endplatten
bearbeitet werden. Diese entgegengesetzte Rotationsbewegung der
zwei Elemente 81 und 83 ist durch die Pfeile in 17 illustriert
und kann wie in 17b illustriert, durch Verwenden
einer sich drehenden Antriebsstange 160 erzielt werden,
welche sich durch den Schaft 12 erstreckt und mit einem
Getriebe 162 an ihrem distalen Ende ausgestattet ist, welches
mit zusammenpassenden Zahnradzähnen 93 und 94 im
Eingriff ist, die auf den jeweiligen Innenseiten der scheibenförmigen Elemente 81 und 83 ausgebildet
sind, wie in den 17a und 17b dargestellt.
Die scheibenförmigen
Elemente 81 und 83 können an dem Ende des Schafts 12 durch
eine Senkkopf-Schraube 147 angebracht sein, welche in einem
dazu passenden Gewindeschaft 148 aufgenommen ist, wie in 17b dargestellt. Damit weist in dieser Ausführungsform
das Montageelement einen Gewindeschaft 148 und eine Senkkopf-Schraube 147 auf,
die an dem distalen Ende einer konischen Auskragung 149 angeordnet
sind, welche von dem Schaft 12 aus vorsteht.
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Die 16a und 17a zeigen
eine weitere Verbesserung der Vorrichtung, die in den 16 und 17 dargestellt
ist, wobei der Schaft 12 ebenfalls einen Spülschlauch 150 und
einen Saugschlauch 152 aufweist, welche innerhalb oder
außerhalb
des Schafts 12 ausgebildet sein können. Diese Spül- und Saugschläuche können mit
geeigneten Quellen für
ein Spülfluid
und eine Unterdruckquelle verbunden sein, um während einer Verwendung der Vorrichtung
die chirurgische Stelle effizient zu spülen und zu reinigen.
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Alternativ
und wie in 20 dargestellt, kann das obere
und das untere scheibenförmige
Element 94 und 96 mit nach innen geneigten schrägen Flächen 97 und 98 ausgebildet
sein, welche im Eingriff mit einem konusförmigen Treiber 99 sind,
welcher an dem distalen Ende einer drehenden Antriebsstange 160 angeordnet
ist, um die obere und die untere Abreibfläche in gegenüberliegende
Richtungen zu drehen, wenn die Antriebsstange sich um ihre Achse dreht.
Alternativ können
die unteren Oberflächen
des Abreibelementes 18 und der konusförmige Treiber radial eingekerbt
sein, um miteinander im Eingriff zu sein. Ein derartiges Zwei-Flächen-Abreibelement kann
simultan beide benachbarten Endplatten der benachbarten Wirbelkörper bearbeiten.
Das Abreibelement 18, welches derartige Zwei-Abreibflächen aufweist,
kann sogar so konstruiert sein, dass der Abstand zwischen den Abreibflächen einstellbar
ist, um an Variationen der Höhe
des Bandscheibenraums angepasst zu werden. Als Beispiel und nicht
als Beschränkung
können
paarweise keilförmige
Blocks zwischen den Abreibflächen
angeordnet sein und eine Einstellschraube kann vorgesehen sein,
die sich durch eine Gewindeöffnung
in jedem keilförmigen Block
erstreckt. Wenn die Einstellschraube gedreht wird, bewegen sich
die keilförmigen
Blocks relativ zueinander, sodass der Abstand zwischen den Abreibflächen verändert wird.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, wie in der 18 dargestellt,
kann das Abreibelement 18 eine obere und eine untere Abreibfläche 140 und 142 aufweisen,
die im Winkel bzw. geneigt zueinander sind. Der Winkel oder die
Neigung kann so ausgewählt
sein, dass sie zu der natürlichen Lordosekrümmung der
Wirbelsäule
an der Stelle des zu bearbeitenden Wirbelkörpers passt. Der Abstand zwischen
der oberen und der unteren Abreibfläche 140 und 142 in
dieser Ausführungsform
kann ebenfalls einstellbar sein, sodass er an unterschiedliche Bandscheibenhöhen zwischen
den Wirbelkörpern angepasst
werden kann. Derartige gewinkelte Abreibflächen können ebenfalls in entgegengesetzter Rotation
durch eine Antriebsstange 160 angetrieben werden, wie durch
die Pfeile in 18 dargestellt. Wie in 19 illustriert,
passt die Neigung der Flächen 144 und 146,
die in den benachbarten Wirbelkörpern
durch das Abreibelement ausgebildet werden, welches in 18 dargestellt
ist, zu der Lordosekrümmung
der Wirbelsäule
an dieser Stelle.
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Zahlreiche
andere Konfigurationen des Abreibelementes 18 sind innerhalb
des Umfangs der Erfindung möglich.
Z. B. und unter Bezugnahme auf die 23 können Abreibelemente 218 konvex
sein, um konkave Aufnahmeflächen 220 in
den Wirbelkörper-Endplatten auszubilden.
Die Geometrie und die Konfiguration der Formen der Abreibelemente
kann zu der gewünschten
Form und Konfiguration des Raumes passen, welchen der Chirurg zwischen
benachbarten Knochenstrukturen erzeugen will, und zu der gewünschten
Kontur der Oberflächen
passen, die in den Knochenstrukturen erzeugt werden sollen.
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Zusätzlich kann
die Abreibfläche
des Abreibelementes 18 aufgeraut, gerändelt, gerillt, mit kleinen pyramidenförmigen Auskragungen
versehen sein oder in irgendeiner anderen Oberflächenkonfiguration ausgebildet
sein, welche geeignet ist, die Knochenstrukturen abzureiben.
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Wenn
nur eine Oberfläche
des Abreibelementes vorgesehen ist, eine Endplatte des Wirbelkörpers abzureiben,
kann eine gegenüberliegende Fläche (oder
die gegenüberliegende
Fläche
des Montageelements 16, die durch das Element 17 in 2 illustriert
ist) so konfiguriert sein, dass sie auf der benachbarten Endplatte
abgestützt
ist, ohne irgendeine signifikante Abreibung der benachbarten Endplatte
zu verursachen. In einem derartigen Beispiel kann die nichtabreibende
Oberfläche
des Abreibelementes oder die Fläche 17 des
Montageelements 16 so konfiguriert sein, dass sie dem Chirurgen
ermöglicht,
den mechanischen Vorteil zu erzielen, dass der Anpressdruck der
Abreibfläche
gegen die Endplatte vergrößert ist,
welche bearbeitet wird, und dass die Vorrichtung positioniert und
zentriert wird. Auf diese Weise schafft eine benachbarte Endplatte
eine mechanische Abstützung
für die
Vorrichtung, während
die Vorrichtung die andere benachbarte Endplatte bearbeitet. Nachdem
die geeignete Oberfläche
an der einen Endplatte ausgebildet ist, kann die Vorrichtung um
180° gedreht
werden, um die Abreibfläche
an der anderen Endplatte zu verwenden.
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Die 24a und 24b zeigen
zwei Ansichten von menschlichen Wirbelkörpern. Die 24a zeigt eine Seitenansicht eines Wirbelkörpers V
mit Endplatten oder Endplattenbereichen EP1 und EP2. Die 24b ist eine aufgeschnittene Draufsicht eines
Wirbelkörpers
V mit einem apophysikalischen Rand AR und spongiösem Knochen CB.
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Die 25a und 25b zeigen
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung, wobei das Abreibelement 250 zwei Abreibflächen aufweist,
eine obere Abreibfläche 252 und
eine untere Abreibfläche 254,
wobei die Abreibflächen 252 und 254 mit
einer geschärften
Führungskante
versehen sind. Die 25a ist eine perspektivische
Ansicht einer derartigen Vorrichtung und die 25b ist
eine Draufsicht. In dieser Ausführungsform
weist das Abreibelement 250 zwei scheibenförmige Elemente 256 und 258 auf,
welche entfernbar an dem distalen Ende der Vorrichtung durch eine
Senkkopf-Schraube 147 und einen Schraubenschaft 148 montiert
sind, wie oben beschrieben. Die Abreibfläche 252 ist am Rand
des scheibenförmigen
Elements 256 ausgebildet und die Abreibfläche 254 ist
am Rand des scheibenförmigen Elements 258 ausgebildet.
Das Montieren erleichtert ein Entfernen der scheibenförmigen Elemente 256 und 258,
um sie durch andere scheibenförmige
Elemente mit ähnlichen
oder alternativen Abreibflächengestaltungen
zu ersetzen. Eine Strebe 255 verhindert während der
Verwendung der Vorrichtung eine Rotation des Schafts 12.
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Alternativ
können
die Abreibflächen 252 und 254 separat
von den scheibenförmigen
Elementen 256 und 258 hergestellt sein. Bei einer
derartigen Gestaltung weist ein Abreibring 251 eine Abreibfläche 252 und
ein Abreibring 253 eine Abreibfläche 254 auf. Der Abreibring 251 ist
an dem scheibenförmigen Element 256 montiert
und der Abreibring 253 ist an dem scheibenförmigen Element 258 montiert.
Eine derartige Montage kann durch eine Schraubverbindung eines Abreibrings
mit seinem assoziierten scheibenförmigen Element bewerkstelligt
werden. Die Gewinde einer derartigen Schraubverbindung drehen vorzugsweise
entgegengesetzt zur Rotationsrichtung des scheibenförmigen Elementes,
wenn die Vorrichtung verwendet wird. Andere äquivalente Montierungen der
Schraubverbindung können
eingesetzt werden.
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26 zeigt
die entgegengesetzte Rotation der scheibenförmigen Elemente 256 und 258 und ihre
assoziierten Abreibflächen.
Diese entgegengesetzte Rotationsbewegung kann durch Verwenden einer
sich drehenden Antriebsstange 160 erzielt werden, welche
sich durch den Schaft 12 erstreckt und mit einem Zahnrad 162 an
seinem distalen Ende versehen ist, welches in eine passende Verzahnung 93 und 94 eingreift,
die an der jeweiligen Innenseite der scheibenförmigen Elemente 256 und 258 ausgebildet
ist.
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Alternativ
und wie in 27 dargestellt, kann das Abreibelement 250 ein
oberes und ein unteres scheibenförmiges
Element 256 und 258 aufweisen, welche im Winkel
relativ zueinander angeordnet sind oder zueinander geneigt sind.
Der Winkel oder die Neigung können
so ausgewählt
sein, dass sie zu der Lordosekrümmung
der Wirbelsäule
an der Stelle des zu bearbeitenden Wirbelkörpers passt. Der Abstand zwischen
dem oberen und dem unteren scheibenförmigen Element kann ebenfalls
einstellbar sein, um an unterschiedliche Bandscheibenhöhen zwischen
den Wirbelkörpern
angepasst zu werden. Derartige gewinkelte scheibenförmige Elemente
können
ebenfalls durch eine Antriebsstange 160 und einen konusförmigen Treiber 270 in
entgegengesetzte Rotation angetrieben werden.
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28 zeigt
eine weitere Verbesserung der Vorrichtung, die in den 25a und 25b dargestellt
ist, wobei der Schaft 12 ebenfalls einen Spülschlauch 280 und
einen Saugschlauch 282 aufweist, welche innerhalb oder
außerhalb
des Schafts 12 ausgebildet sein können. Diese Spül- und Saugschläuche können mit
einer geeigneten Quelle für
ein Spülfluid
und mit einer Unterdruckquelle verbunden sein, um während der
Verwendung der Vorrichtung die chirurgische Stelle effizient zu
spülen
und zu reinigen.
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29 zeigt
die Vorrichtung 10 und eine Führung 290. Die Führung 290 weist
einen vorderen Bereich 292, einen hinteren Bereich 294,
einen Körper 295,
eine Öffnung 296,
eine erste Bandscheiben-durchdringende Auskragung 298 und
eine zweite Bandscheiben-durchdringende Auskragung 299 auf.
Ein Platzieren des vorderen Bereichs 292 der Führung 290 gegen
die benachbarten Wirbelkörper führt die
erste Bandscheibendurchdringende Auskragung 298 und die
zweite Bandscheibendurchdringende Auskragung 299 in den
Bandscheibenraum zwischen den benachbarten Wirbelkörpern ein.
Die Führung 290 stellt
für das
Abreibelement 250 durch die Öffnung 296 einen geschützten Zugang
zu dem Bandscheibenraum und den benachbarten Wirbelkörpern bereit.
Die Öffnung 296 kann
höher als
die Höhe
des Abreibelementes 250 sein. Eine derartige höhere Öffnung 296 ermöglicht die
aufeinanderfolgende Verwendung von Abreibelementen 250 mit
zunehmenden Höhen
oder das Einführen
eines Implantats, das höher
als die Höhe
des Abreibelements 250 ist. Das Implantat ist vorzugsweise
so bemessen und geformt, dass es zu dem Raum passt, welcher durch das
Abreibelement in der Wirbelsäule
ausgebildet wird. Der vordere Bereich 292 kann ein oder
mehrere Löcher 291 aufweisen,
zum Sichern des vorderen Bereichs 292 der Führung 290 an
zumindest einem benachbarten Wirbelkörper unter Verwendung eines Stifts,
einer Schraube oder eines äquivalenten
Befestigungselementes. Die Führung 290 kann
ebenfalls eine oder mehrere Bahnen 293 aufweisen, um das Abreibelement 250 während des
Zugangs durch die Öffnung 296 zu
dem Bandscheibenraum und den benachbarten Wirbelkörpern auszurichten.
Derartige Bahnen 293 können
irgendeine Oberfläche
aufweisen, die geeignet sind, das Abreibelement 250 auszurichten.
Wie in 29 dargestellt, weisen die erste Bandscheiben-durchdringende
Auskragung 298 und die zweite Bandscheiben-durchdringende
Auskragung 299 eine anatomische Form auf, wie unten diskutiert.
Andere Formen können
wünschenswert
sein, wie ebenfalls unten diskutiert.
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30 zeigt
eine Seitenansicht der Wirbelkörper
V1 und V2 und der zweiten Bandscheiben-durchdringenden Auskragung 299 in
dem Bandscheibenraum zwischen den Wirbelkörpern. Wie dargestellt, passt
die anatomische Form der Bandscheibendurchdringenden Auskragung 299 im
Wesentlichen zu der Kontur der benachbarten Wirbelkörper.
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31a zeigt eine perspektivische Rückansicht
der Führung 290 mit
anatomisch geformten Bandscheiben-durchdringenden Auskragungen 298 und 299.
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Die 31b, 31c und 31d zeigen alternative Formen für die Bandscheiben-durchdringenden
Auskragungen der Führung 290.
In 31b sind die Bandscheiben-durchdringenden Auskragungen 310 und 312 in
der Richtung weg von dem vorderen Bereich 292 konisch.
In 31c sind die obere Oberfläche 311 und die untere
Oberfläche 313 der Bandscheiben-durchdringenden
Auskragung 314 im Wesentlichen parallel zueinander. Ähnlich sind
die obere Oberfläche 315 und
die untere Oberfläche 317 der
Bandscheiben-durchdringenden Auskragung 316 im Wesentlichen
parallel zueinander. In 31d sind die
Bandscheiben-durchdringenden Auskragungen 318 und 319 im
Wesentlichen lordotisch oder in der Richtung zu dem vorderen Bereich 292 hin
konisch.
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Alternativ
und wie in den 31a, 32a und 32b dargestellt, kann die Führung 290 vorstehenden
Bahnen, ausgesparte Bahnen oder keine Bahnen aufweisen. Die 31a zeigt vorstehende Bahnen 293. Die 32a zeigt ausgesparte Bahnen 293. Die 32b zeigt keine Bahnen. Es muss betont werden,
dass derartige Bahnen 293 irgendeine Oberfläche aufweisen
können,
die geeignet ist, das Abreibelement 250 auszurichten.
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33 zeigt
die Führung 290 mit
einem vorderen Bereich 292, der eine geschlitzte Auskragung 330 aufweist.
Der vordere Bereich 292 kann an einem der benachbarten
Wirbelkörper
gesichert sein, über
die geschlitzte Auskragung 330 und unter Verwendung eines
Stifts, einer Schraube oder eines äquivalenten Befestigungselementes.
Die geschlitzte Auskragung 330 schafft die Möglichkeit,
den vorderen Bereich 292 von dem einen benachbarten Wirbelkörper zu
lösen und
nach einer Änderung
der Distraktion zwischen den benachbarten Wirbelkörpern an dem
vorderen Bereich 292 des gleichen benachbarten Wirbelkörpers wieder
zu sichern.
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Alternativ
zeigen die 34a und 34b zwei
Ansichten einer verlängerten
Version der Führung 290.
Die verlängerte
Führung 290 wird
vorzugsweise für
eine posteriore Lendenwirbel-Zwischenkörperfusion
verwendet. Ein Körper 295 weist
eine Höhe,
eine Weite und einen Abstand zwischen dem vorderen Bereich 292 und
dem hinteren Bereich 294 auf. Die Höhe des Körpers 295 ist vorzugsweise
8 mm bis 20 mm. Die Weite des Körpers 295 ist
vorzugsweise 10 mm bis 20 mm. Der Abstand zwischen dem vorderen
Bereich 292 und dem hinteren Bereich 294 des Köpers 295 ist
vorzugsweise 150 mm bis 350 mm. Die Bandscheiben-durchdringenden
Auskragungen 298 und 299 können irgendeine der oben offenbarten Formen
aufweisen. Vorzugsweise weisen die Bandscheiben-durchdringenden
Auskragungen eine Höhe von
5 mm bis 20 mm und eine Länge
von 15 mm bis 32 mm auf. Für
eine posteriore Lendenwirbel-Zwischenkörperfusion ist das Abreibelement 250 vorzugsweise
5 mm bis 20 mm hoch und 10 mm bis 20 mm breit.
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Die 35a, 35b und 35c zeigen alternative Querschnittsformen für den Körper 295. Die 35a zeigt einen rechteckigen Querschnitt. Die 35b zeigt einen kreisförmigen Querschnitt. Die 35c zeigt einen ovalen oder abgerundeten Querschnitt.
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Da
jede Vorrichtung gemäß der Erfindung
so gestaltet ist, dass sie innerhalb eines Operationssaals verwendet
werden kann, ist es wünschenswert, dass
die Vorrichtung für
eine Sterilisation durch irgendeine von vielen bekannten Arten geeignet
ist.
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Diesbezüglich kann
der Handgriff 12 und Vorrichtung 10 wasserdicht
sein, so dass die Vorrichtung sterilisiert werden kann.