DE69932085T2 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60Q1/304Adaptations of signalling devices having a part on the vehicle body and another on the boot door

Description

  • TECHNISCHER BEREICH:
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, das zur Aufnahme eines zusammengefalteten Warndreiecks ausgelegt ist, welches von dem Fahrzeug entfernbar ist. Der Begriff Kraftfahrzeug wird hier benutzt, um insbesondere ein Fahrzeug in der Ausführung als Personenwagen oder Auslieferungsfahrzeug zu bezeichnen. Das Fahrzeug weist eine Öffnung auf, die von einer Klappe bzw. Heckklappe, beispielsweise einer Gepäckraumklappe oder Motorhaube, abgedeckt ist. Die Klappe ist so angeordnet, dass sie zwischen einer geschlossenen Position und einer geöffneten Position verstellt werden kann, und das Warndreieck ist in dem Fahrzeug auf eine solche Weise angeordnet, dass es anderem Verkehr ein Warnsignal gibt, wenn die Klappe in ihrer geöffneten Position ist.
  • Es ist bereits bekannt, ein Warndreieck auf der Innenseite der Heckklappe eines Fahrzeugs auf eine solche Weise zu befestigen, dass das Warndreieck für den folgenden Verkehr sichtbar ist, wenn die Heckklappe geöffnet ist. Eine solche Anordnung ist zum Beispiel in der deutschen Offenlegungsschrift der Anmeldung DE-OS 1 956 025 und in der DE-3 627 100 beschrieben. Ein gemeinsames Merkmal dieser Anordnungen besteht darin, dass das Warndreieck an der Innenseite der Klappe so befestigt ist, dass seine charakteristische Dreiecksform für den nachfolgenden Verkehr klar sichtbar ist, wenn die Klappe geöffnet ist. Die Vorteile solcher Anordnungen sind offensichtlich, da dem weiteren Verkehr ein visuelles Warnsignal gegeben wird, sobald die Klappe geöffnet wird. Zusätzlich wird ein Zugriff auf das Warndreieck bedeutend erleichtert, da das Warndreieck für den Zweck, es auf der Straße aufzustellen, leicht zu ergreifen ist, sogar wenn der Gepäckraum vollständig beladen ist.
  • Jedoch sind die bekannten Lösungen am besten für Personenwagen des Limousinentyps geeignet, welche mit einer herkömmlichen Gepäck- bzw. Kofferraumklappe ausgerüstet sind. Eine solche Kofferraumklappe besitzt im Allgemeinen keine durchsichtigen Flächen und ist dagegen vollständig von Blech oder einem anderen Oberflächenwerkstoff bedeckt. Es gibt deshalb kein Problem zur Unterbringung der Gesamtheit des zusammenfaltbaren Warndreiecks auf der Innenseite der Klappe. Jedoch bei Fahrzeugen, wie beispielsweise Kombiwagen, Kleinlastern und Mehrzweckfahrzeugen (MZF = Multi-Purpose Vehicles MPV), weist die Heckklappe relativ große verglaste Oberflächen auf, auf welchen eine Anbringung eines zusammenfaltbaren Warndreiecks aus Gründen von Sicht- und Fahrsicherheit nicht möglich ist. Der verbleibende undurchsichtige Teil der Heckklappe stellt häufig einen kleinen Abschnitt des gesamten Oberflächenbereichs der Klappe dar und gestattet daher aus Platzgründen keine Anbringung eines zusammenfaltbaren Warndreiecks. Eine weitere Schwierigkeit bei einer Anwendung der vorbekannten Lösungen bei einer Heckklappe eines Fahrzeugs des Mehrzwecktyps besteht darin, dass die Klappe in der geöffneten Position selten eine innere Oberfläche aufweist, die im Wesentlichen in rechten Winkeln zur Fahrbahnoberfläche angeordnet ist, auf welcher das Fahrzeug steht, was eine Vorbedingung für die Funktionsfähigkeit der oben erwähnten Lösungen ist.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG:
  • Die Erfindung löst die oben erwähnten Probleme, indem sie ein Kraftfahrzeug schafft, welches zur Aufnahme eines zusammengefalteten Warndreiecks ausgelegt ist, das von dem Fahrzeug entfernbar ist, wobei das Fahrzeug eine Öffnung aufweist, welche von einem Begrenzungsrand gebildet und von einer Klappe, wie zum Beispiel einer Gepäckraumklappe oder einer Motorhaube, verschlossen ist, wobei die Klappe so ausgebildet ist, dass sie zwischen einer geschlossenen Position und einer geöffneten Position bewegbar ist.
  • Die Erfindung ist durch die Tatsache gekennzeichnet, dass das Warndreieck in der zusammengefalteten Stellung in einem Randabschnitt der Klappe, welcher in der geschlossenen Position der Klappe gegen den Begrenzungsrand der Öffnung anliegt, in einer solchen Weise befestigt ist, dass eine Warnfläche des Warndreiecks für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Klappe in ihrer geöffneten Position steht.
  • Die Erfindung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass das zusammengefaltete Warndreieck in einer Ausnehmung in dem Randabschnitt der Klappe herausnehmbar eingepasst ist. Die Ausnehmung weist eine Wand auf, welche durch zumindest eine Öffnung unterbrochen ist, durch welche die Warnfläche hindurch für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Klappe in ihrer geöffneten Position steht. Die Öffnung ist vorzugsweise dreieckförmig als eine symbolische Darstellung der Gestalt des Warndreiecks in seiner auseinander gefalteten Position ausgebildet.
  • Die vorgeschlagene Lösung ist wesentlich kompakter als die vorbekannten beschriebenen Anordnungen, ohne Verlust einer Sicht der Hauptfunktion, welche darin besteht, für anderen Verkehr eine Warnung zu liefern, wenn die Klappe in ihrer geöffneten Position steht.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführung offenbar.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN:
  • Die Erfindung wird unten auf der Grundlage einer illustrativen Ausführung und mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, von denen:
  • 1 eine schematische Teilperspektivansicht eines Kraftfahrzeugs gemäß der Erfindung zeigt, wobei zwei zusammengefaltete Warndreiecke kurz vor ihrem Einsetzen in die Aufnahmen der Heckklappe dargestellt sind. In der dargestellten Ausführung ist ein Schenkel des zusammengefalteten Dreiecks vollständig mit reflektierendem Material beschichtet;
  • 2 eine alternative Ausführung der Erfindung zeigt, wobei ein Schenkel des zusammengefalteten Warndreiecks nur zum Teil mit reflektierendem Material in einem Muster beschichtet ist, das zu der Form der Öffnungen korrespondiert, die in die Wände der Ausnehmungen eingeformt sind;
  • 3 eine schematische Rückansicht des Fahrzeugs darstellt, wobei die zusammengefalteten Warndreiecke in ihre jeweiligen Ausnehmungen eingepasst sind, und wobei das reflektierende Material durch die Öffnungen der Ausnehmungen in der Heckklappe sichtbar ist.
  • 4 eine schematische Perspektivansicht des rückwärtigen Teils des Fahrzeugs zeigt, wenn die Heckklappe in ihrer geschlossenen Position steht, in welcher die reflektierenden Warnflächen nicht länger von außerhalb des Fahrzeugs sichtbar sind.
  • BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN:
  • In 1 bezeichnet Bezugszeichen 1 im Allgemeinen ein Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung. Das in dem Beispiel gezeigte Kraftfahrzeug 1 ist eine Ausführung, welche unter einen der Begriffe Kombiwagen, Kleinlaster bzw. Minivan, MZF (Mehrzweckfahrzeug) oder Gländewagen (SUV = Sports Utility Vehicle) fällt. Das Fahrzeug 1 ist in einer herkömmlichen Weise mit einer Heckklappe 5 versehen, welche in 1 in ihrer geöffneten Position gezeigt ist. Die Heckklappe 5 weist einen verglasten transparenten Abschnitt 11 und einen nicht verglasten und somit undurchsichtigen Abschnitt 12 auf. Die Heckklappe 5 ist weiterhin dazu ausgelegt, eine Öffnung 4 in dem rückwärtigen Teil bzw. Abschnitt des Fahrzeugs abzudecken. Die Öffnung 4 wird ihrerseits von einem Begrenzungsrand 3 gebildet. Die Heckklappe 5 weist auch einen Randabschnitt 6 auf, welcher gegen den Begrenzungsrand 3 der Öffnung 4 anliegt, wenn die Heckklappe 5 in ihrer geschlossenen Position steht, welche in 4 gezeigt ist.
  • In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Fahrzeug 1 mit zwei zusammengefalteten Warndreiecken 2 ausgerüstet. In einer alternativen Ausführung (nicht dargestellt) kann das Fahrzeug mit nur einem zusammengefalteten Warndreieck 2 ausgerüstet sein. Die Warndreiecke 2 besitzen vorzugsweise eine kompakte rechteckige Gestalt, wenn sie zusammengefaltet sind, wie aus 1 ersichtlich ist. Das Warndreieck 2 be steht im Wesentlichen in einer bekannter Weise aus drei Dreieckschenkeln von gleicher Länge, welche in dem auseinander gefalteten Zustand zusammen ein gleichschenkliges Dreieck (nicht gezeigt) bilden. Die Schenkel des Warndreiecks 2 sind außerdem mit reflektierendem Material beschichtet, zum Beispiel in der Gestalt eines Reflektorfilms, der an den Schenkeln des Warndreiecks 2 mittels eines Klebers befestigt ist. Die Oberfläche, welche von dem Reflektormaterial bedeckt ist, bildet somit eine Warnfläche 7. Das Basiskonzept der Erfindung besteht darin, dass das Warndreieck 2 in dem zusammengefalteten Zustand in dem oben erwähnten Abschnitt 6 der Heckklappe in einer solchen Weise befestigt ist, dass die Warnfläche 7 des Warndreiecks 2 für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Heckklappe 5 in ihrer geöffneten Position steht. 1 zeigt zwei zusammengefaltete Dreiecke 2 in der Situation, in welcher sie gerade in jeweilige Ausnehmungen 8 in dem Randabschnitt 6 der Heckklappe 5 eingepasst werden sollen. Das Ausmaß der Ausnehmung 8 wird jedoch am besten aus 3 ersichtlich. Die Ausnehmungen 8 besitzen äußere Begrenzungswände 9, welche von Öffnungen 10 unterbrochen sind, durch welche die Warnfläche 7 für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Heckklappe 5 in ihrer geöffneten Position steht.
  • In der in 1 gezeigten Ausführung sind die Begrenzungswände 9 der Ausnehmungen 8 durch vier Öffnungen 10 unterbrochen, welche Seite an Seite nebeneinander angeordnet sind, von denen drei als eine symbolische Darstellung der Gestalt des Warnsignals 2 in seiner auseinander gefalteten Position dreieckig ausgebildet sind. In den dargestellten Beispielen ist die vierte Öffnung 10 in jeder Ausnehmung 8 rechteckig, um zu illustrieren, dass die Öffnungen gemäß der Erfindung eine beliebige Form aufweisen können. 1 bis 3 zeigen, dass die Warnfläche 7, welche gemäß 3 durch die Öffnungen 10 sichtbar ist, im Wesentlichen in rechten Winkeln zu einer Straßen- bzw. Fahrbahnoberfläche (nicht gezeigt) ausgerichtet ist, wenn die Heckklappe 5 in ihrer geöffneten Position steht. Die Warnflächen 7 sind somit sofort für anderen Verkehr hinter dem Fahrzeug sichtbar, wenn die Heckklappe 5 geöffnet wird. Wenn die Heckklappe 5 wieder geschlossen ist, sind die reflektierenden Warnflächen 7 somit nicht länger von außerhalb des Fahrzeugs sichtbar, wie in 4 gezeigt ist.
  • In der in 1 gezeigten Ausführung ist diejenige Seite eines Schenkels des Warndreiecks 2, welche zu den Öffnungen 10 gerichtet ist, wenn das Warndreieck 2 in die Aufnahme 8 entfernbar eingepasst ist, im Wesentlichen vollständig mit reflektierendem Material beschichtet. Die Begrenzungswände 9 und die Öffnungen 10 bilden so Schieber von gewünschter Gestalt – vorzugsweise Symbole eines Warndreiecks –, durch welche eine reflektierende Warnfläche 7 dieser Gestalt sichtbar ist.
  • 2 zeigt eine alternative Ausführung, in welcher die Seite eines Schenkels der Warndreiecke 2 nur zum Teil mit reflektierendem Material gemäß einem Muster bedeckt ist, das direkt zur der Gestalt der Öffnungen 10 korrespondiert.
  • Da das Fahrzeug 1 mit zwei zusammengefalteten Warndreiecken 2 versehen ist, ist es bei einem Notfall möglich, dass eines von diesen aus seiner Ausnehmung 8 herausgenommen, auseinander gefaltet und auf der Fahrbahn in einem vorgeschriebenen Abstand hinter dem Fahrzeug aufgestellt wird. Gleichzeitig wird das zweite Warndreieck in der zusammengefalteten Position in seiner Ausnehmung 8 belassen, wodurch eine Warnung für den folgenden Verkehr ebenfalls lokal von dem Fahrzeug gegeben wird, wenn die Heckklappe 5 in ihrer geöffneten Position belassen wird. Eine solche Anwendung von zwei Warndreiecken 2 weist so mit einen vorteilhaften Effekt und einen Effekt zur Steigerung der Straßensicherheit auf.
  • Wie bereits erwähnt worden ist, sind die zusammengefalteten Warndreiecke 2 entfernbar in den Ausnehmungen 8 eingepasst. Die Warndreiecke 2 werden in den Ausnehmungen 8 mittels Schnappbefestigungsbauteilen in der Gestalt eines Klips oder ähnlichem auf eine solche Weise gehalten, dass sie leicht aus den Ausnehmungen 8 entfernbar sind.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten illustrativen Ausführungen beschränkt, sondern sie kann innerhalb des Rahmens der angefügten Patentansprüche variiert werden. Zum Beispiel kann ein Warndreieck 2 in dem zusammengefalteten Zustand in dem vorderen Teil des Fahrzeugs auf die gleiche Weise wie oben beschrieben befestigt werden. In einer solchen Ausführung können die Ausnehmungen in dem vorderen Teil der Motorhaube (nicht gezeigt) angeordnet sein. In korrespondierender Art und Weise kann ein Warndreieck 2 in einer Fahrzeugtür (nicht gezeigt) angeordnet sein.

Claims (7)

  1. Kraftfahrzeug (1), ausgelegt zur Aufnahme eines zusammengefalteten Warndreiecks (2), das von dem Fahrzeug entfernbar ist, wobei das Fahrzeug eine Öffnung (4) aufweist, welche von einem Begrenzungsrand (3) gebildet und von einer Klappe (5), wie zum Beispiel einer Gepäckraumklappe oder einer Motorhaube, verschlossen ist, wobei die Klappe (5) so ausgebildet ist, dass sie zwischen einer geschlossenen Position und einer geöffneten Position bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Warndreieck (2) in der zusammengefalteten Stellung in einem Randabschnitt (6) der Klappe, welcher in der geschlossenen Position der Klappe gegen den Begrenzungsrand (3) der Öffnung (4) anliegt, in einer solchen Weise befestigt ist, dass eine Warnfläche (7) des Warndreiecks für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Klappe (5) in ihrer geöffneten Position steht, und dass das zusammengefaltete Warndreieck (2) in einer Ausnehmung (8) in dem Randabschnitt (6) der Klappe (5) herausnehmbar eingepasst ist, wobei die Ausnehmung eine Wand (9) aufweist, welche durch zumindest eine Öffnung (10) unterbrochen ist, durch welche die Warnfläche (7) hindurch für anderen Verkehr sichtbar ist, wenn die Klappe (5) in ihrer geöffneten Position steht.
  2. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnfläche (7) auf einem der drei Schenkel des Warndreiecks (2) angeordnet ist.
  3. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (10) eine Dreiecksform als eine symbolische Darstellung der Gestalt des Warndreiecks (2) in seiner auseinander gefalteten Position aufweist.
  4. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (9) der Ausnehmung (8) durch eine Anzahl von Öffnungen (10) unterbrochen ist, welche Seite an Seite nebeneinander angeordnet sind.
  5. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandebene (9) der Ausnehmung (8) von drei Öffnungen (10) unterbrochen ist, welche Seite an Seite nebeneinander angeordnet sind.
  6. Kraftfahrzeug (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnfläche (7) im Wesentlichen in rechten Winkeln zu einer von dem Fahrzeug benutzten Straßenoberfläche ausgerichtet ist, wenn die Klappe (5) in ihrer geöffneten Position steht.
  7. Kraftfahrzeug (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Warndreiecke (2) in jeweilige Ausnehmungen (8) in dem Randabschnitt (6) der Klappe (5) herausnehmbar eingepasst sind.
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