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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Etikett und auf ein Verfahren
zum Deaktivieren eines Etiketts gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 bzw.
12, die auf dem Stand der Technik nach der US-A-4 835 524 basieren.
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Deaktivierbare
Sicherheitsetiketten sind bestimmt zum Gebrauch in elektronischen
Artikelüberwachungssystemen
für die
Erfassung von unbefugter Mitnahme von Artikeln aus gesicherten Räumen.
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Elektronische
Warenüberwachungs(electronic
article surveillance oder EAS)-Systeme zum Erfassen und Verhindern
von Diebstahl oder unbefugter Mitnahme von Artikeln oder Waren aus
Einzelhandelsgeschäften
und/oder anderen Einrichtungen wie Bibliotheken sind bekannt und
weit verbreitet in Gebrauch. Im Allgemeinen wird in solchen Sicherheitssystemen
ein Etikett oder Sicherheitsetikett verwendet, das an einem Artikel
oder Gegenstand, der zu schützen
ist, oder an dessen Verpackung befestigt, diesem oder dieser zugeordnet
oder anderweitig daran befestigt ist. Sicherheitsetiketten können viele verschiedene
Größen, Gestalten
und Formen annehmen, je nach dem besonderen Typ von Sicherheitssystem,
das in Gebrauch ist, dem Typ und der Größe des Artikels, usw. Im Allgemeinen
erfassen diese Sicherheitssysteme das Vorhandensein eines aktiven Sicherheitsetiketts,
wenn das Sicherheitsetikett (und somit der geschützte Artikel) durch eine Überwachungszone
hindurch- oder an oder nahe bei einem Sicherheitskontrollpunkt vorbeibewegt
wird.
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Manche
bekannte Sicherheitsetiketten arbeiten hauptsächlich mit elektronischen Sicherheitssystemen,
welche Störungen
in einem Radiofrequenz(RF)-Elektromagnetfeld erfassen, wie beispielsweise
diejenigen, ohne dass darunter eine Beschränkung zu verstehen sein soll,
die in den Druckschriften US-A-3 810 147, US-A-3 863 244 und US-A-5
276 431 offenbart sind. Sol che elektronischen Sicherheitssysteme
bauen im Allgemeinen ein elektromagnetisches Radiofrequenz(RF)-Feld
in einer Überwachungszone
auf, durch welches Artikel hindurchbewegt werden müssen, wenn
sie aus den kontrollierten Gebäuden
mitgenommen werden. Ein Etikett, das einen Schwingkreis hat, wird
an jedem Artikel befestigt, und das Vorhandensein des Schwingkreises
in der Überwachungszone
wird durch ein Empfangssystem erfasst, um die unbefugte Mitnahme
eines Artikels festzustellen.
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Artikel,
die zur Mitnahme aus den kontrollierten Gebäuden freigegeben sind, machen
erforderlich, dass das befestigte Sicherheitsetikett vor der Mitnahme
deaktiviert wird. Eine physikalische Deaktivierung eines Etiketts,
das einen Schwingkreis hat, kann ausgeführt werden durch: (1) Verändern des Etiketts,
um den Schwingkreis zu Verstimmen oder unwirksam zu machen, (2)
Abschirmen des Schwingkreises vor der einfallenden RF-Energie oder
(3) Entfernen des Etiketts von dem Artikel. Alle diese physikalischen
Deaktivierungstechniken verlangen, dass das Sicherheitsetikett identifizierbar
und zugänglich ist,
was die Verwendung von Etiketten verhindert, die in Handelsware
an unbekannten Stellen eingebettet sind, oder Etiketten, die in
oder auf der Verpackung verborgen sind.
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Der
Trend der elektronischen Artikelüberwachungsindustrie
geht dahin, ein Etikett in einem Produkt zu der Zeit zu installieren,
zu der das Produkte hergestellt wird, da es in dieser Phase relativ
billig ist, das Etikett zu installieren, und insbesondere auch deshalb,
weil das Etikett vor dem Blick verborgen oder versteckt werden kann,
um dadurch vor Betrug abzuschrecken. Das Einbetten des Etiketts
in das Produkt oder in die Produktverpackung verlangt, dass das
Etikett deaktivierbar ist.
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Eine
Etikettferndeaktivierung kann durch elektromagnetische Maßnahmen
erreicht werden. Solche Etiketts können zweckmäßig an einem Kassenschalter
oder an einer anderen derartigen Stelle deaktiviert werden, indem
sie vorübergehend über oder
nahe bei einer Deaktivierungsvorrichtung platziert werden, die das
Etikett mit RF-Energie mit einem Leistungswert beaufschlagt, der
ausreicht zu bewirken, dass eine oder mehrere Komponenten des Schwingkreises
des Sicherheitsetiketts entweder kurzgeschlossen oder unter brochen
werden, was von dem besonderen Aufbau des Etiketts abhängig ist.
Typische Methoden zum Hervorrufen einer Unterbrechung oder eines
Kurzschlusses beinhalten eine dielektrische Unterbrechung und schmelzbare
Verbindungsglieder. Alle diese Techniken verlangen einen vorbestimmten
RF-Energiewert aus
einer Spezialausrüstung
zum richtigen Deaktivieren der Etiketten.
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Die
eingangs erwähnte
Druckschrift US-A-4 835 524, auf welcher die Oberbegriffe der unabhängigen Ansprüche 1 und
12 basieren, offenbart einen Schwingkreis, der einen Teil eines
Sicherheitsetiketts zur Verwendung in einem elektronischen Sicherheitssystem
bildet und ein schmelzbares Verbindungsglied enthält, welches
den Stromkreis öffnet,
wenn es mit Radiofrequenz bei der Resonanzfrequenz beaufschlagt
wird. Das schmelzbare Verbindungsglied öffnet bei einer niedrigeren
Signalintensität
als sonst, weil die Substanzen, aus welchen es besteht, wenigstens
einen Beschleuniger enthalten, der den Schmelzvorgang fördert. Das
schmelzbare Verbindungsglied, das als eine Stromkreisunterbrechungssicherung
dient, kann ein leitfähiges
Polymer als das Sicherungsmaterial aufweisen. Offenbar verlangt diese
Technik auch einen vorbestimmten RF-Energiewert aus einer Spezialausrüstung zum
richtigen Deaktivieren des Etiketts. Das Etikett kann ohne Zuhilfenahme
von solcher Spezialausrüstung
nicht permanent deaktiviert werden.
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Die
Aufgabe, die durch die vorliegende Erfindung zu lösen ist,
besteht darin, ein Etikett und ein Verfahren zum Deaktivieren eines
Etiketts gemäß den Oberbegriffen
der Ansprüche
1 bzw. 12 zu schaffen, die keine Spezialausrüstung zur Deaktivierung des
Etiketts benötigen.
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Dieses
Ziel wird erreicht durch ein Etikett und ein Verfahren der vorgenannten
Art, welche die Merkmale und Schritte beinhalten, die in den kennzeichnenden
Teilen der unabhängigen
Ansprüche
1 bzw. 12 angegeben sind. Ausführungsbeispiele
des Etiketts bilden die Gegenstände
der abhängigen
Ansprüche.
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Das
Etikett nach der vorliegenden Erfindung kann ohne Spezialausrüstung deaktiviert
werden, weil eine leitfähige
Masse verwendet wird, um die Lücke
in dem leitfähigen
Muster zu überbrücken, die durch
ein Fluid lösbar
ist. Die lösbare
Masse wird aufgelöst,
um die Lücke
wieder herzustellen und dadurch das Etikett zu deaktivieren, wenn
es mit einem Fluid beaufschlagt wird, z. B. während des Gebrauches, während welchem
eine Beaufschlagung mit einem Fluid bei dem normalen Waschen eines
Kleides oder Hemds, durch Reinigen in einer Trockenreinigungslösung oder
durch Beaufschlagung mit Körperschweiß erfolgen
kann.
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Deshalb
kann das Etikett nach der vorliegenden Erfindung in Artikeln installiert
werden, und die Artikel können
legitim in Gebrauch genommen werden, ohne dass das Etikett zuvor
deaktiviert wird.
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Später kann
dann das Etikett permanent deaktiviert werden, z. B. während des
Gebrauches, ohne dass eine Spezialausrüstung benötigt wird, um die Wahrscheinlichkeit
zu minimieren, dass das Etikett später einen falschen Alarm erzeugen
wird, wenn der Artikel später
durch ein Artikelüberwachungssystem
hindurchbewegt werden sollte.
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Die
folgende ausführliche
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
werden besser verständlich,
wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen gelesen werden.
Zum Zwecke der Veranschaulichung der Erfindung sind in den Zeichnungen
Ausführungsformen
gezeigt, die gegenwärtig
bevorzugt werden. Es sollte aber klar sein, dass die Erfindung sich
nicht auf die gezeigten präzisen
Anordnungen und Ausbildungen beschränkt. In den Zeichnungen ist:
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1 eine
Draufsicht auf eine erste Hauptfläche eines typischen bekannten
Etiketts;
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2 eine
Draufsicht auf eine zweite, entgegengesetzte Hauptfläche des
in 1 gezeigten Etiketts;
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3 eine
Draufsicht auf eine erste Hauptfläche eines Etiketts, das eine
Lücke in
einem leitfähigen
Pfad gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hat;
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4 eine
vergrößerte Teilansicht
eines Teils des Etiketts nach 3, die die
Lücke in
dem leitfähigen
Pfad veranschaulicht;
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5 eine
vergrößerte Teilansicht
eines Teils des Etiketts nach 3, die eine
leitfähige
Masse veranschaulicht, welche die Lücke überbrückt; und
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6 eine
Querschnittansicht der Lücke
in dem leitfähigen
Pfad nach der Linie 6-6 in 5, wobei
die leitfähige
Masse die Lücke überbrückt.
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Es
wird nun auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen die selben
Bezugszahlenbezeichnungen für
die entsprechenden Elemente in den verschiedenen Figuren verwendet
werden. In den 1 und 2 ist ein
typisches Sicherheitsetikett oder Etikett 10 zur Verwendung
mit einem elektronischen Artikelsicherheitssystem gezeigt. Das Etikett 10 ist insgesamt
von einem Typ, der auf dem Gebiet der elektronischen Artikelsicherheitssysteme
gut bekannt ist und zwei Betriebszustände hat: (1) einen aktiven
Zustand, in welchem das Etikett 10 durch ein elektronisches
Artikelsicherheitssystem erfassbar ist, und (2) einen inaktiven
Zustand, in welchem das Etikett 10 durch ein elektronisches
Artikelsicherheitssystem normalerweise nicht erfassbar ist. Auf
bekannte Weise ist das Etikett 10 dafür ausgebildet, an einem Artikel
oder Gegenstand oder an der Verpackung des Artikels, für den Sicherheit
oder Überwachung
angestrebt wird, befestigt oder anderweitig angebracht zu werden.
Das Etikett 10 kann an dem Artikel oder seiner Verpackung
in seinem Einzelhandelsgeschäft
oder in einer anderen derartigen Einrichtung befestigt werden oder,
wie gegenwärtig
bevorzugt, durch einen Hersteller oder Großhändler des Artikels in den Artikel
oder in dessen Verpackung befestigt oder in den Artikel oder dessen
Verpackung einverleibt werden.
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Das
Etikett 10 wird in Verbindung mit einem elektronischen
Artikelsicherheitssystem (nicht dargestellt) verwendet, insbesondere
einem elektronischen Artikelsicherheitssystem des Radiofrequenz- oder
RF-Typs, wie es durch die oben erwähnte US-A-3 863 244 beispielshalber
bekannt ist. Solche elektronischen Artikelsicherheitssysteme sind
bekannter Stand der Technik, weshalb eine vollständige Beschreibung des Aufbaus
und der Arbeitsweise von solchen elektronischen Artikelsicherheitssystemen für ein Verständnis der
vorliegenden Erfindung nicht nötig
ist. Es genügt
zu sagen, dass diese elektronischen Artikelsicherheitssysteme einen Überwachungsbereich
oder eine Überwachungszone
beinhalten, im Allgemeinen nahe bei einem Eingang oder Aus gang eines
Gebäudes
wie einem Einzelhandelsgeschäft.
Die Funktion des Sicherheitssystems ist es, das Vorhandensein eines
Artikels, an dem oder an dessen Verpackung ein aktives Sicherheitsetikett 10 befestigt
ist, innerhalb der Überwachungszone
zu erkennen.
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Das
Sicherheitsetikett 10 enthält im Folgenden ausführlicher
beschriebene Komponenten, die einen Schwingkreis 11 bilden,
der in Resonanz schwingt, wenn er mit einer RF-Energie bei oder nahe
bei einer vorbestimmten Erfassungsresonanzfrequenz beaufschlagt
wird. Ein typisches elektronisches Artikelsicherheitssystem, bei
dem das Etikett verwendet wird, beinhaltet eine Einrichtung zum
Senden von RF-Energie mit einer Frequenz bei oder nahe bei der Resonanzfrequenz
des Sicherheitsetiketts 10 in oder durch die Überwachungszone
und eine Einrichtung zum Erfassen einer Störung des RF-Feldes, die durch
das Vorhandensein des Schwingkreises 11 des Sicherheitsetiketts 10 verursacht
wird, um das Vorhandensein des Sicherheitsetiketts 10 und
somit eines geschützten
Artikels innerhalb der Überwachungszone
festzustellen.
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Das
typische Etikett 10, das in den 1 und 2 gezeigt
ist, umfasst ein insgesamt rechteckiges, planares, isolierendes
oder dielektrisches Substrat 12, das eine erste und eine
zweite, entgegengesetzte Hauptfläche 14 bzw. 16 hat.
Das Substratmaterial kann irgendein festes Material oder ein Verbundgebilde
von Material sein, so lange es isolierend ist und als ein Dielektrikum
verwendet werden kann. Bevorzugt wird das Substrat 12 von
einem dielektrischen Material eines bekannten Typs gebildet, z.B. einem
polymeren Material wie z.B. Polyethylen. Dem Fachmann ist jedoch
klar, dass andere dielektrische Materialien alternativ bei dem Bilden
des Substrats 12 verwendet werden können.
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Das
Etikett 10 umfasst weiter eine Schaltungsanordnung, die
auf dem Substrat 12 angeordnet ist, zum Bilden von wenigstens
einen Schwingkreis 11 durch Bilden von vorbestimmten Schaltungselementen
oder Bauelementen auf beiden Hauptflächen 14, 16 des
Substrats 12, die im Folgenden beschrieben werden. Die
Schaltungselemente werden durch eine Kombination eines ersten leitfähigen Musters 18 gebildet,
das auf der ersten Hauptfläche 14 des
Substrats 12 angebracht wird, wie es am besten in 1 zu
erkennen ist, wobei diese Fläche
willkürlich
als die obere Fläche 10 ausgewählt worden
ist, und eines zweiten leitfähigen
Musters 20, das auf der entgegengesetzten Seite oder zweiten
Hauptfläche 16 des
Substrats 12 angebracht wird (am besten in 2 zu
erkennen).
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Die
leitfähigen
Muster 18, 20 werden auf den Substratflächen 14 bzw. 16 mit
elektrisch leitfähigen Materialien
bekannten Typs und auf eine Art und Weise gebildet, die in der elektronischen
Artikelüberwachungstechnik
bekannt ist. Das leitfähige
Material wird vorzugsweise durch einen subtraktiven Prozess (d.h. Ätzen) gemustert,
wodurch unerwünschtes
leitfähiges
Material durch chemischen Angriff entfernt wird, nachdem das erwünschte leitfähige Material zum
Bilden der leitfähigen
Muster 18, 20 geschützt worden ist, typisch mit
einer aufgedruckten, gegen Ätzen
beständigen
Farbe. Ein geeignetes Verfahren zum Bilden von solchen leitfähigen Mustern
ist im Einzelnen in der US-A-3 913 219 beschrieben. In der vorliegenden
Ausführungsform
ist das leitfähige
Material Aluminium. Es können
jedoch anstelle von Aluminium andere Materialien verwendet werden,
z.B. Gold, Nickel, Kupfer, Phosphorbronzen, Messing, Weichlote,
hochdichtes Graphit (mit Aluminium versetzte leitfähige Epoxid-Harze oder mit Silber
versetzte leitfähige
Epoxid-Harze), ohne die Art des Schwingkreises 11 oder
seine Arbeitsweise zu verändern.
Es wird zwar bevorzugt, dass das Material und die Verfahren, die
in der oben erwähnten
US-A-3 913 219 angegeben sind, und anderer Stand der Technik zum
Herstellen des Sicherheitsetiketts 10 verwendet werden,
dem Fachmann ist jedoch klar, dass andere geeignete elektrisch leitfähige Materialien
und/oder Fabrikationsverfahren alternativ verwendet werden können.
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Das
erste und das zweite leitfähige
Muster 18, 20 bilden einen Schwingkreis 11,
der eine Resonanzfrequenz innerhalb des Erfassungsbereiches des
elektronischen Artikelsicherheitssystems hat, mit dem das Etikett 10 verwendet
wird. In dem Fall des Etiketts 10 besteht der Schwingkreis 11 aus
einer Induktivität,
die mit einer Kapazität
elektrisch parallel geschaltet ist. In der Darstellung in 1 ist
am besten gezeigt, dass die Induktivität eine induktive Spule 26 umfasst,
die innerhalb des ersten leitfähigen
Musters 18 gebildet ist. Es dürfte jedoch klar sein, dass die
induktive Spule 26 in dem zweiten leitfähigen Muster 20 gebildet
werden könnte
oder in beiden leitfähigen
Mustern 18, 20 gebildet werden könnte. Alternativ
könnte
eine Vielzahl von induktiven Spulen in dem ersten und/oder zweiten
leitfähigen
Muster 18, 20 gebildet werden. Darüber hinaus
brauchen die leitfähigen
Muster 18, 20 nicht eine induktive Spule 26 zu
bilden, sondern könnten
beispielsweise eine induktive Reaktanz bilden aufgrund der Bildung
einer elektrischen Übertragungsleitung,
die durch Streifenleitungs- oder Mikrostreifenmethoden aufgebaut
wird und im Rahmen der Erfindung liegt.
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Der
Schwingkreis des Etiketts 10 enthält weiter ein Kondensatorelement,
das einen ersten Belag hat, der durch einen ersten insgesamt rechteckigen Stegteil 28 des
ersten leitfähigen
Musters 18 gebildet ist, wie es in 1 gezeigt
ist, und einen zweiten Belag, der durch einen zweiten insgesamt
rechteckigen Stegteil 30 des zweiten leitfähigen Musters 20 gebildet
ist, wie es in 2 gezeigt ist. Die leitfähigen Stegteile 28, 30 sind
durch das dielektrische Substrat 12 getrennt, um das Kondensatorelement
zu bilden. Gemäß den 1 und 2,
auf die nun Bezug genommen wird, wird der Schwingkreis 11 durch
die Kombination, in einer Serienschleife, der induktiven Spule 26,
die an einem Ende mit dem insgesamt rechteckigen Stegteil 28 des
ersten leitfähigen
Musters 18 elektrisch verbunden ist und an dem anderen Ende
mit dem insgesamt ausgerichteten rechteckigen Stegteil 30 des
zweiten leitfähigen
Musters 20, durch ein Verbindungsglied (nicht dargestellt),
welches durch das dielektrische Substrat 12 hindurchführt, um
die leitfähigen
Muster 18, 20 elektrisch zu verbinden. Die bevorzugte
Ausführungsform
des Etiketts 10 beinhaltet zwar einen einzelnen Kondensator,
welcher durch die Stegteile 28, 30 gebildet wird, mehrfache
Kondensatorelemente könnten
jedoch alternativ verwendet werden, was immer noch im Rahmen der
Erfindung läge.
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Das
Etikett 10, wie es bis hierher beschrieben worden ist,
ist für
Sicherheitsetiketten typisch, die auf dem Gebiet der elektronischen
Sicherheit und Überwachung
bekannt sind und allgemein im Gebrauch sind. Bei dem Bilden von
solchen Sicherheitsetiketten werden der Bereich der induktiven Spule 26 und
die Bereiche der Überlappung
der Kondensatorbeläge 28, 30 sorgfältig so
ausgewählt,
dass der Schwingkreis 11, der dadurch gebildet wird, eine
vorbestimmte Resonanzfrequenz hat, die im Allgemeinen einer oder
nahezu einer Erfassungsfrequenz entspricht, welche in einem elektronischen
Sicherheitssys tem verwendet wird, für das das Etikett 10 zur
Verwendung ausgelegt ist. In der vorliegenden Ausführungsform
schwingt das Etikett 10 bei oder nahe bei 8,2 Megahertz
in Resonanz, welches eine von einer Anzahl von Herstellern üblicherweise
für elektronische
Artikelsicherheitssysteme verwendete Frequenz ist. Diese spezielle
Frequenz ist jedoch nicht als eine Beschränkung der vorliegenden Erfindung
zu betrachten.
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Der
Schwingkreis 10 kann durch die Verwendung von entfernten
elektronischen Vorrichtungen verändert
werden. Eine solche Schaltungsveränderung, die entweder eine
Aktivierung oder eine Deaktivierung des Etiketts 10 sein
kann, kann in einem Fertigungsbetrieb oder an einem Kassenschalter
erfolgen, wenn eine Person einen Artikel mit einem eingebetteten
oder daran befestigten Sicherheitsetikett 10 kauft, was
von dem beabsichtigten Gebrauch des Etiketts abhängig ist. Die Deaktivierung
des Etiketts 10, die typisch beim Kauf im Laden erfolgt,
verhindert, dass der Schwingkreis 11 in Resonanz schwingt,
so dass die elektronischen Artikelsicherheitssysteme nicht länger den
Artikel in der Überwachungszone
erfassen. Verschiedene physikalische Methoden sind entwickelt worden
zum Deaktivieren der Sicherheitsetiketten 10, wie z.B.
körperliches Entfernen
des Etiketts 10 von dem Artikel oder Abdecken des Etiketts
mit einer Abschirmung oder Verstimmen der Vorrichtung, wie z.B.
mit einem metallisierten Aufkleber. Andere Verfahren beinhalten
das Beaufschlagen des Etiketts 10 mit vorbestimmten Energiewerten,
um die Erzeugung einer Unterbrechung oder eines Kurzschlusses innerhalb
des Etiketts 10 hervorzurufen, üblicherweise durch die Verwendung
eines schwachen Verbindungsglieds oder einer Vertiefung in dem leitfähigen Muster,
die dafür ausgebildet
ist, die elektrischen Kenndaten auf eine vorhersagbare Weise bei
Beaufschlagung mit ausreichend Energie zu verändern.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine weitere Maßnahme zum Deaktivieren des
Schwingkreises 11' des
Etiketts 10' durch
Vorsehen einer nichtleitfähigen
Lücke 22 in
wenigstens einem der leitfähigen Muster 18', 20' (nicht dargestellt),
um eine elektrische Unterbrechung zu bilden, wie es in den 3-6 gezeigt
ist, wo die Bezeichnung mit einem hochgesetzten Strich gleiche Teile
der vorliegenden Ausführungsform
und des Standes der Technik bezeichnen und die alternativen Verfahren
des Aufbaues des bekannten Etiketts 10 gleichermaßen für die vorliegende
Ausführungsform
gelten. Dem einschlägigen Fachmann
ist klar, dass der Begriff „Unterbrechung" einen elektrischen
Schaltungszustand einschließt,
in welchem entweder: (1) der Wert „Q" des Schwingkreises 11' ausreichend
reduziert ist, so dass der Schwingkreis 11' nicht das RF-Feld, das durch ein elektronisches
Artikelüberwachungssystem
erzeugt wird, ausreichend stört,
um erfasst zu werden, oder (2) die Resonanzfrequenz des Schwingkreises 11' außerhalb
eines vorbestimmten Erfassungsbereiches eines elektronischen Artikelüberwachungssystems
ist oder (3) der Schwingkreis 11' nicht in Resonanz schwingt. In
der vorliegenden Ausführungsform wird
die Lücke 22 in
der induktiven Spule 26' zu
der Zeit gebildet, zu der das erste leitfähige Muster 18' gebildet wird,
unter Verwendung des Verfahrens, das in der oben beschriebenen US-A
3 913 219 beschrieben ist. Alternativ kann die Lücke 22 gebildet werden durch
Entfernen eines Teils des leitfähigen
Musters 18',
nachdem es hergestellt worden ist, durch selektives Ätzen mit
Säure oder
durch Wegschneiden oder anderweitiges Entfernen eines Teils des
bereits hergestellten leitfähigen
Musters 18' mit
einem scharfen Gegenstand und Entfernen eines Abschnitts des Materials.
Dem einschlägigen
Fachmann ist klar, dass andere Verfahren oder Techniken verwendet
werden könnten,
um die Lücke 22 zu
bilden und so eine Unterbrechung im Rahmen der Erfindung herzustellen. Darüber hinaus
könnte
die Lücke 22 in
irgendeinem Teil des leitfähigen
Musters 18' gebildet
werden, beispielsweise zwischen der induktiven Spule 26' und dem rechteckigen
Stegteil 28',
und mehrere Lücken 22 könnten überall in
den leitfähigen
Mustern 18', 20' im Rahmen der
Erfindung gebildet werden.
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In
der vorliegenden Ausführungsform,
die in den 5 und 6 gezeigt
ist, überbrückt eine
leitfähige
Masse 24 die Lücke 22 in
dem leitfähigen Muster 18', um wenigstens
vorübergehend
einen elektrischen Durchgangszustand in dem leitfähigen Muster 18' herzustellen,
der erlaubt, dass der Schwingkreis 11' in Resonanz schwingt, wenn er
mit RF-Energie mit einer Frequenz innerhalb eines vorbestimmten
Frequenzbereiches beaufschlagt wird. Dem einschlägigen Fachmann ist klar, dass
der Begriff „Durchgang" einen elektrischen
Schaltungszustand beinhaltet, welcher dem Schwingkreis 11' ermöglicht,
bei einem Frequenz innerhalb eines vorbestimmten Frequenzbereiches
mit ausreichend hohem „Q" in Resonanz zu schwingen,
um durch ein elektronisches Artikelüberwachungssystem erfasst zu
werden, wenn das Etikett innerhalb der Überwachungszone ist. In der
vorliegenden Ausführungsform
liegt der Wert „Q" des Schwingkreises
vorzugsweise in dem Bereich 50-80, wenn die Lücke 22 mit der leitfähigen Masse 24 überbrückt ist.
Dem einschlägigen
Fachmann ist jedoch klar, dass der Wert „Q" der Schaltung größer oder kleiner als der vorgenannte
Bereich sein kann, in Abhängigkeit
von dem elektronischen Artikelsicherheitssystem, in welchem das
Etikett 10' zu
arbeiten ausgelegt ist, was immer noch im Rahmen der Erfindung liegt.
Es sollte auch klar sein, dass dann, wenn eine Vielzahl von Lücken 22 verwendet
wird, die leitfähige
Masse 24 auf jede Lücke 22 aufgebracht
wird, um einen Durchgang herzustellen, und dass weiter die spezielle
Zusammensetzung der leitfähigen
Masse 24 zur Anwendung bei jeder Lücke 22 unterschiedlich
sein kann, um eine Vielfalt von Etikettdeaktivierungseigenschaften
in dem Etikett 10' zu
erzielen.
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Die
leitfähige
Masse 24 wird vorzugsweise gebildet durch Trocknen einer
flüssigen
Masse 25, die eine Lösung,
Suspension oder Dispersion eines Matrixmaterials in einer Lösungsmittelbasis
beinhaltet, in der leitfähige
Partikel dispergiert oder anderweitig suspendiert sind. Eine Auftragsvorrichtung kann
benutzt werden, um die flüssige
Masse 25 auf das leitfähige
Muster 18' aufzubringen.
Die Lücke 22 wird
vorzugsweise mit der flüssigen
Masse 25 so gefüllt,
dass die Lücke 22 in
dem leitfähigen
Muster 18' überbrückt wird,
wie es in den 5-6 gezeigt ist.
Anschließend
an das Aufbringen der flüssigen Masse 25 auf
das leitfähige
Muster 18' wird
die Lösungsmittelbasis
der flüssigen
Masse 25 durch Trocknen entfernt, wobei die leitfähige Masse 24 zurückbleibt,
die an dem leitfähigen
Muster 18' und
dem Dielektricum 12' haftet.
Die leitfähige
Masse 24 wird vorzugsweise durch Wärme getrocknet, könnte aber auch
durch Verdampfung bei Umgebungstemperatur getrocknet werden, durch
Infrarotstrahlen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen der Erfindung.
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Die
erste bevorzugte Ausführungsform
der leitfähigen
Masse 24, die nach dem Trocknen für Wasser empfindlich ist, beinhaltet
Wasser als eine Lösungsmittelbasis,
ein Matrixmaterial aus wasserlöslichem
Polyvinylalkohol und leitfähigen
Metallpartikeln. Ein geeigneter und bevorzugter Polyvinylalkohol
ist der Polyvinylalkohol, der unter dem Handelsnamen ElvanolTM erhältlich
ist und von E.I. Du Pont als Teil Nummer 52-22 geliefert wird. Die
leitfähigen Partikel
sind vorzugsweise Silber und haben vorzugsweise eine Größe von unter etwa
10 μm. Die
bevorzugte Ausführungsform
der wasserempfindlichen leitfähigen
Masse 24 wird aufgebaut, indem zuerst eine wässrige Lösung aus
etwa 90 Gewichtsprozent Wasser und etwa 10 Gewichtsprozent ElvanolTM gebildet wird. Eine Menge von Silberpartikeln,
die im Allgemeinen gleich dem Gewicht der ElvanolTM/Wasser-Lösung ist,
wird dann der ElvanolTM/Wasser-Lösung zugesetzt,
um die flüssige
Masse 25 zu bilden. Es dürfte klar sein, dass die Prozentsätze und
Mengen der Bestandteile der flüssigen
Masse 25 variieren können,
vorausgesetzt, dass die leitfähige
Masse 24 in der Lage ist, die gewünschten leitfähigen und physikalischen
Eigenschaften zu zeigen. Bei dem Herstellen des Matrixmaterials
variiert der Prozentsatz an ElvanolTM vorzugsweise
von etwa 1 Gewichtsprozent bis etwa 12 Gewichtsprozent der ElvanolTM/Wasser-Lösung. Weiter variiert bei dem
Herstellen der leitfähigen
Masse 24 der Prozentsatz an Silberpartikeln in der flüssigen Masse 25 vorzugsweise
von etwa 10 Gewichtsprozent bis etwa 70 Gewichtsprozent der flüssigen Masse 25.
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Weiter
wird dem Fachmann auf der Basis dieser Offenbarung klar sein, dass
sich die Ausbildung der leitfähigen
Masse 24 nicht auf Silberpartikel, ElvanolTM und
Wasser beschränkt.
Andere geeignete leitfähige
Partikel umfassen leitfähige
Metalle, Metalllegierungen, leitfähige Polymere oder Kohlenstoff.
Andere geeignete Matrixmaterialien umfassen eine breite Vielfalt
von einem oder mehreren Polymeren einschließlich Homopolymeren und Copolymeren von
Vinyl, Acryl, Styrol, Vinylpyrrolidon, Cellulosepolymeren sowie
Polymilchsäure
und Polyglycolsäure und
die Derivate derselben. Darüber
hinaus beschränkt
sich das Lösungsmittel
oder das Suspensionsmaterial, in der oder in dem das Matrixmaterial und
Metall einverleibt sind, nicht auf eine Wasserlösung, sondern kann andere wässerige
Lösungen oder
organische Lösungsmittel
umfassen.
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Die
leitfähige
Masse kann auch Zusätze
wie Füllstoffe,
Pigmente, Silica, Talkum, Bindemittel, Suspensionsmittel, thixotrope
Mittel und dgl. umfassen, um die Viskosität, die Empfindlichkeit gegen
Lösungsmittel
und die Biegsamkeit nach Verdampfung, je nach Bedarf, der flüssigen Masse 25 einzustellen.
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Eine
zweite bevorzugte Ausführungsform der
trockenen leitfähigen
Masse 24, die sowohl für Wasser
als auch für
Trockenreinigungslösung
(typisch Perchlorethylen) nach dem Trocknen empfindlich ist, umfasst
eine Lösung
aus wasserlöslichem
ElvanolTM, Silberpartikeln, Wasser und Polymethylvinyläther. Ein
geeigneter und bevorzugter Polymethylvinyläther ist der für Perchlorethylen
empfindliche Polymethylvinyläther,
der von der Aldrich Chemical Company als Teil Nummer 18-272-9 hergestellt
wird. Die zweite bevorzugte Ausführungsform
der leitfähigen
Masse 24 wird gebildet, indem zuerst eine erste wässerige
Lösung
(A) von etwa 90 Gewichtsprozent Wasser und 10 Gewichtsprozent ElvanolTM hergestellt wird. Eine Menge einer zweiten
wässerigen
Lösung
(B) von etwa 50 Gewichtsprozent Polymethylvinyläther und etwa 50 Gewichtsprozent
Wasser wird dann für
die erste wässerige
Lösung
vorbereitet, so dass das Gewicht der zweiten Lösung (B) etwa 24 Gewichtsprozent
der endgültigen
kombinierten Lösung
(A) und (B) beträgt.
Eine Menge an Silberpartikeln, die im Allgemeinen gleich dem Gewicht
der endgültigen
kombinierten Lösung
ist, wird dann der endgültigen
kombinierten Lösung
zugesetzt, um die flüssige
Masse 25 zu bilden. Es ist klar, dass die Prozentsätze und
Mengen nicht präzise
so zu sein brauchen, wie sie oben angegeben sind, und variieren können, vorausgesetzt,
dass die leitfähige
Masse 24 in der Lage ist, die gewünschten leitfähigen und
physikalischen Eigenschaften zu zeigen.
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Die
Anteile an Silberpartikeln, Polymethylvinyläther und ElvanolTM an
dem Gesamtgewicht der leitfähigen
Masse 24 variieren vorzugsweise von etwa 10 Gewichtsprozent
bis etwa 70 Gewichtsprozent der Silberpartikel, von etwa 3 Gewichtsprozent bis
10 Gewichtsprozent Polymethylvinyläther und etwa 2 bis 10 Gewichtsprozent
für ElvanolTM, wobei der Rest Wasser ist. Weiter ist
dem einschlägigen Fachmann
klar, dass die leitfähige
Masse 24, die sowohl für
Wasser als auch für
Trockenreinigungsfluid empfindlich ist, wenn sie trocken ist, sich
nicht auf Silberpartikel, ElvanolTM, Polymethylvinyläther und Wasser
beschränkt
und dass andere leitfähige
Partikel und Matrixmaterialien, wie oben erläutert, im Rahmen der Erfindung
verwendet werden können.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Möglichkeit zum Deaktivieren
des Etiketts 10'.
Bei der Erfindung kann das Etikett 10' deaktiviert werden durch Beaufschlagen
der leitfähigen
Masse 24 mit einem Fluid für eine vorbe stimmte Zeit, um
zu veranlassen, dass wenigstens ein Teil der leitfähigen Masse
sich auflöst,
aufzehrt oder zersetzt und dadurch den Zerfall von wenigstens einem
Teil der leitfähigen
Masse 24 verursacht, was zu einem elektrischen Unterbrechungszustand
in der Schaltung 11' führt, der
verhindert, dass die Schaltung 11' innerhalb des vorbestimmten Frequenzbereiches
in Resonanz schwingt. Die Charakteristiken der leitfähigen Masse 24 werden
durch Auflösen
der Masse 24 mit einem Fluid verändert.
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Im
Gebrauch kann das Etikett 10' z.B.
in ein Bekleidungsstück
wie ein Kleid oder ein Hemd im Herstellungsbetrieb und vor dem Versand
des Artikels an einen Händler
einverleibt werden. Das Etikett 10' würde normalerweise durch irgendeine
bekannte Einrichtung, die oben erläutert worden ist, zu der Zeit deaktiviert
werden, zu der der Artikel im Einzelhandel verkauft wird. Es ist
jedoch möglich,
dass der mit Etikett versehene Artikel durch Kanäle verkauft werden könnte, die
für die
normale Deaktivierung nicht ausgerüstet sind. Alternativ kann
es sein, dass das Etikett 10' in
der Verkaufsstelle nicht richtig deaktiviert wird. In jedem Fall
würde nun
bei dem Gebrauch des Kleides oder Hemdes die leitfähige Masse 24 einen zusätzlichen
Deaktivierungsmechanismus zu dem normalerweise vorhandenen bilden.
Zum Beispiel würde
ein Etikett 10',
bei dem eine lösliche
Masse verwendet wird, aufgelöst
werden, um das Etikett 10' zu
deaktivieren, wenn es mit einem Fluid beaufschlagt wird, wie es
beim normalen Waschen des Kleides oder Hemdes erfolgen wird, durch
Reinigen in einer Trockenreinigungslösung oder durch Beaufschlagung
mit Körperschweiß.
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Ein
Fachmann wird erkennen, dass der Gebrauch des Etiketts 10' mit einer leitenden
Masse 24 zum Deaktivieren des Etiketts 10' sich nicht
auf die Verwendung in Bekleidung beschränkt und dass das Etikett 10' in anderen
Artikeln verwendet werden kann, in welchen eine permanente Deaktivierung
erwünscht
ist, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Das
Etikett 10' wird
vorzugsweise in folgenden Schritten zusammen gefügt: (1) Laminieren einer elektrisch
leitenden Folie auf wenigstens eine Hauptfläche eines dielektrischen Substrats 12', (2) Bilden einer
elektrischen Schaltung 11' aus
der elektrisch leitfähigen
Folie auf dem dielektrischen Substrat 12', welche wenigstens ein elektrisch
leitfähiges
Muster 18', 20' umfasst, (3)
Bilden einer Lücke 22 in
dem leitfähigen
Muster 18', 20' und (4) Auftragen
einer flüssigen
Masse 25 auf das Etikett 10' mit einer Auftragvorrichtung,
um die Lücke 22 in
dem leitfähigen
Muster 18', 20' zu überbrücken und
zu bewirken, dass die Schaltung 11' in Resonanz schwingt, wenn die
flüssige
Masse 25 trocknet und wenn das Etikett 10' mit RF-Energie
mit einer Frequenz innerhalb eines vorbestimmten Frequenzbereiches
beaufschlagt wird. Das Etikett 10' wird deaktiviert durch Wiederherstellen
der Lücke 22 in
dem leitfähigen
Muster, so dass die Schaltung 11' nicht länger bei einer Frequenz innerhalb
des vorbestimmten Frequenzbereiches in Resonanz schwingt. Dem Fachmann
ist klar, dass andere Maßnahmen
zum Zusammenfügen
verwendet werden können
und dass die Reihenfolge der Schritte des Zusammenfügens verändert werden kann,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Zum Beispiel kann die
Lücke 22 zu
derselben Zeit gebildet werden, zu der die elektrische Schaltung 11' gebildet wird.
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Dem
Fachmann ist klar, dass Änderungen
an den beschriebenen Ausführungsformen
vorgenommen werden könnten,
ohne das breite erfinderische Konzept derselben zu verlassen. Es
ist deshalb klar, dass sich die Erfindung nicht auf die besonderen Ausführungsformen
beschränkt,
die beschrieben sind, sondern dass sie Modifikationen innerhalb
des Schutzbereiches der Erfindung einschließen soll, der durch die beigefügten Ansprüche definiert
ist.