DE69933488T2 - Vorrichtung zur Befestigung eines Transplantates in einem Knochentunnel - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung eines Transplantates in einem Knochentunnel Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Festlegen von Knochenblöcken in Knochentunneln.
  • Hinter und der Erfindung
  • Das vollständige oder teilweise Lösen von Ligamenten, Sehnen und/oder anderen weichen Geweben von ihren zugeordneten Knochen innerhalb des Körpers sind relativ übliche Verletzungen. Das Lösen des Gewebes kann als das Ergebnis eines Unfalls auftreten, so wie einem Sturzes, einer Überbelastung während einer arbeitsbezogenen Aktivität, während des Verlaufes eines athletischen Wettbewerbs oder in irgendeiner von vielen weiteren Situationen und/oder Aktivitäten. Solche Verletzungen sind im allgemeinen das Ergebnis übermäßiger Belastung, die auf das Gewebe aufgebracht ist.
  • In dem Fall eines teilweisen Lösens, üblicherweise mit dem allgemeinen Ausdruck "Zerrung" bezeichnet, heilt die Verletzung oftmals selbst, wenn ausreichend Zeit gegeben wird, und wenn die Sorge getroffen wird, die Verletzung während des Heilprozesses nicht unnötiger Belastung auszusetzen. Wenn jedoch sich das Ligament oder die Sehne vollständig von dem zugeordneten Knochen oder den Knochen gelöst hat, oder wenn sie als das Ergebnis einer traumatischen Verletzung beschädigt ist, kann eine teilweise oder dauerhafte Behinderung das Ergebnis sein. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl chirurgischer Prozeduren zum Wiederbefestigen solcher gelösten Gewebe und/oder zum vollständigen Ersetzen schwer beschädigter Gewebe.
  • Eine solche Prozedur umfaßt das Wiederbefestigen des gelösten Gewebes, wobei "traditionelle" Befestigungsgeräte verwendet werden, so wie Heftklammern, Fäden und/oder Spongiosaschrauben. Solche traditionellen Befestigungsgeräte sind auch benutzt worden, um Sehnen- oder Ligament-Transplantate (oftmals aus autogenem Gewebe gebildet, das von anderswo in dem Körper entnommen worden ist) an dem gewünschten Knochen oder den Knochen zu befestigen.
  • Eine weitere Prozedur ist in dem US-Patent Nr. 4,950,270 beschrieben, ausgegeben am 21. August 1990 an Gerald A. Bowman u.a. Bei dieser Prozedur wird beispielsweise das geschädigte hintere Kreuzband ("ACL" – anterior cruciate ligament) in einem menschlichen Knie ersetzt, indem zunächst Knochentunnel durch das Schienbein und den Oberschenkel an den Punkten der normalen Befestigung des hinteren Kreuzbandes gebildet werden. Als nächstes wird ein Ligament-Transplantat mit einem Knochenblock auf einem seiner Enden so bemessen, daß es in die Knochentunnel paßt. Ein Faden wird dann an dem Knochenblock befestigt und danach durch den tibialen und femoralen Knochentunnel geführt. Der Knochenblock wird den durch den tibialen Tunnel und hinauf in den femoralen Tunnel gezogen, wobei der Faden verwendet wird. Wenn dieses geschehen ist, erstreckt sich das Ligament-Transplantat zurück aus dem femoralen Tunnel hinaus, über das Innere des Kniegelenkes hinweg und dann durch den tibialen Tunnel. Das freie Ende des Ligament-Transplantats liegt außerhalb des Schienbeins an der hinteren Seite des Schienbeins. Als nächstes wird eine Knochenschraube zwischen dem Knochenblock und der Wand des femoralen Knochentunnels eingesetzt, um so sicher den Knochenblock in seiner Position durch einen festen Preßsitz zu arretieren. Schließlich wird das freie Ende des Ligament-Transplantats sicher an dem Schienbein befestigt.
  • Im US-Patent Nr. 5,147,362, ausgegeben am 15. September 1992 an E. Marlowe Goble, ist eine Prozedur offenbart, bei der ausgerichtete femorale und tibiale Tunnel in einem menschlichen Knie gebildet werden. Ein Knochenblock mit einem Ligament-Transplantat, das daran befestigt ist, wird durch die Tunnel zu einem Sackende des femoralen Tunnels geführt, wo der Block an seinem Ort durch einen Anker befestigt wird. Das Ligament erstreckt sich aus dem tibialen Tunnel hinaus, und sein Ende wird an der Schienbeinrinde durch Klammern oder dergleichen befestigt. Als Alternative kann das Ende des Ligamentes in dem tibialen Tunnel durch einen Anker oder durch eine hemmende Schraube befestigt werden.
  • Verschiedene Arten von Ligamenten und/oder Fadenankern und Ankern zum Befestigen anderer Gegenstände am Knochen sind auch in der Technik wohlbekannt. Eine Anzahl dieser Vorrichtungen sind in Einzelheiten in den US-Patenten Nr. 4,898,156, 4,899,743, 4,968,315, 5,356,413 und 5,372,599 beschrieben, von denen jedes derzeitig von Mitek Surgical Products, Inc. of Westwood, Massachusetts, dem Übertragungsempfänger dieser Patentanmeldung, gehalten wird.
  • Ein bekannten Verfahren zum Verankern von Knochenblöcken in Knochenkanälen geschieht durch "Quervernageln", wobei ein Stift, eine Schraube oder eine Stange in den Knochen quer zu dem Knochentunnel getrieben wird, um so den Knochenblock zu durchschneiden und somit den Knochenblock in dem Knochentunnel quer festzulegen. Um für das richtige Quervernageln des Knochenblockes in dem Knochentunnel zu sorgen, wird im allgemeinen eine Bohrführung verwendet. Die Bohrführung dient dazu sicherzustellen, daß der Querdurchgang in dem Knochen so positioniert wird, daß er den geeigneten Tunnelabschnitt und den Knochenblock durchschneiden wird. Bohrführungen zum Verwenden beim Durchführen eines solchen Querbohrens sind in den US-Patenten Nr. 4,901,711, 4,985,032, 5,152,764, 5,350,380 und 5,431,651 gezeigt.
  • Weitere Patente, in denen das Quervernageln diskutiert wird, umfassen die US-Patente Nr. 3,973,277, 5,004,474, 5,067,962, 5,266,075, 5,356,435, 5,376,119, 5,393,302 und 5,397,356.
  • Im US-Patent Nr. 5,431,651, ausgegeben am 11. Juli 1955 an E. Marlowe Goble, wird gesagt, daß eine Querstiftschraube aus einem Material gebildet werden kann, das im Laufe der Zeit von dem Körper absorbiert werden kann, was somit jegliche Notwendigkeit beseitigt, daß die Querstiftschraube in einer anschließenden chirurgischen Prozedur entfernt wird.
  • Derartigen absorbierbaren Querstiftschrauben jedoch, wie sie gegenwärtig in der Technik bekannt sind, fehlt die ausreichende Festigkeit, daß sie direkt in den Knochen und den Knochenblock geführt werden können. Wenn man demgemäß absorbierbare Querstiftschrauben verwendet, muß man zunächst ein hartmetallisches Bohrwerkzeug in den Knochen und den Knochenblock bohren, das Bohrwerkzeug entfernen und dann das Bohrwerkzeug durch die absorbierbare Querstiftschraube ersetzen. Das Entfernen des hartmetallischen Bohrwerkzeuges läßt es jedoch oftmals zu, daß sich der Knochenblock in dem Tunnel verschiebt, so daß das anschließende Einsetzen der absorbierbaren Querstiftschraube unmöglich wird.
  • Demgemäß gibt es ein Bedürfnis nach einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Festlegen eines Knochenblockes in einem Knochentunnel, so daß nach dem Beenden der Prozedur der Knochenblock in dem Knochentunnel durch Elemente verankert ist, die aus einem absorbierbaren Material hergestellt sind.
  • Aufgaben der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Vorrichtung oder eine Anordnung zum Festlegen eines Knochenblocks in einem Knochentunnel zur Verfügung zu stellen, so daß der Knochenblock in dem Tunnel durch Querstifte gehalten werden kann, die aus einem Material hergestellt sind, welches von dem Körper absorbierbar ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden angesprochen durch das Bereitstellen und Verwenden von: einer Anordnung zum Bilden von Durchgängen in einem Knochen, wie in Anspruch 1 definiert.
  • Gemäß einer Verwendung der Erfindung wird ein Verfahren zum Festlegen eines Teils eines Gewebestückes in einem Knochentunnel zur Verfügung gestellt, wobei das Verfahren aufweist:
    Vorbewegen einer Kombination aus Trokar und Trokarhülse in einen Knochen quer zu einem Knochentunnel, der darin gebildet, so daß die Kombination aus Trokar und Trokarhülse sich durch den Knochen und über den Knochentunnel hinweg erstreckt;
    Entfernen des Trokars von der Trokarhülse;
    Einsetzen einer absorbierbaren Stange in den Knochen durch die Hülse und Entfernen der Hülse, um so die absorbierbare Stange zu belassen, die sich über den Knochentunnel hinweg erstreckt;
    Befestigen eines Endes einer Länge strangartigen Materials an dem Gewebestück benachbart dem Teil, der in dem Knochentunnel angeordnet werden soll;
    Einfädeln des anderen Endes der Länge des strangartigen Materials in ein offenes Ende des Knochentunnels, um den absorbierbaren Stift, der sich über den Knochentunnel erstreckt, und zurück hinaus aus dem offenen Ende des Knochentunnels; und
    Ziehen des anderen Endes des strangartigen Materials, um so den Teil des Gewebestückes in das offene Ende des Knochentunnels um den absorbierbaren Stift, der sich über den Knochentunnel erstreckt und zurück hinaus aus dem offenen Ende des Knochentunnels zu ziehen,
    wobei der Teil des Gewebestückes für das Festlegen darin über den absorbierbaren Stift innerhalb des Knochentunnels gelegt wird, durch Sichern der Teile des Gewebestückes, die sich aus dem offenen Ende des Knochentunnels erstrecken.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Diese und weitere Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden vollständiger diskutiert in oder offensichtlich gemacht durch die folgende genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die zusammen mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet werden soll, in denen sich gleiche Elemente auf gleiche Teile beziehen. Die 1 bis 40 sind aus der WO 98/30162 abgeleitet. Die 41 ff. sind neu. Die WO 98/30162 ist nach dem Prioritätstag für die neuen Zeichnungen veröffentlicht.
  • 1 ist eine schematische Schnittansicht eines menschlichen Kniegelenkes mit geeigneten Knochentunneln, die daran gebildet sind, und mit einem Ligament-Knochenblock, der in einem der Tunnel angeordnet ist;
  • 2 ist der 1 ähnlich, veranschaulicht jedoch eine Metalldraht-Einsetzphase des erfinderischen Verfahrens;
  • 3 ist ähnlich der 2, veranschaulicht jedoch das Abschließen der Metalldraht-Einsetzphase;
  • 4 ist ähnlich der 3, veranschaulicht jedoch eine erste Metalldraht-Rückziehphase;
  • 5 ist ähnlich der 4, veranschaulicht jedoch eine Einsetzphase einer ersten absorbierbaren Stange;
  • 6 ist ähnlich der 5, veranschaulicht jedoch die erste absorbierbare Stange, die vollständig eingesetzt ist,
  • 7 ist ähnlich der 6, veranschaulicht jedoch eine zweite Metalldraht-Rückziehphase;
  • 8 ist ähnlich der 7, veranschaulicht jedoch eine Einsetzphase einer zweiten absorbierbaren Stange;
  • 9 ist ähnlich der 8, veranschaulicht jedoch das Abschließen der Einsetzphase einer absorbierbaren Stange des erfinderischen Verfahrens;
  • 10 ist eine Seitenaufrißansicht einer Form einer Rahmenanordnung zum Quervernageln eines Knochenblockes in einem Knochentunnel, welche eine Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 11 ist eine Ansicht der Rahmenanordnung der 10 von unten;
  • 12 ist eine Ansicht eines Führungselementteiles für eine Trokarhülse der Rahmenanordnung der 10 und 11 von unten;
  • 13 ist eine Seitenaufrißansicht des Führungselementes für die Trokarhülse;
  • 14 ist eine Vorderaufrißansicht des Führungselementes der Trokarhülse;
  • 15 ist eine unterbrochene Seitenaufrißansicht eines Trokarteiles der Rahmenanordnung der 10;
  • 16 ist eine unterbrochene Seitenaufrißansicht, weggebrochen und teilweise im Schnitt, eines Trokarhülsenteiles einer Rahmenanordnung mit einem quadratisch abgeschnittenen Ende, im Gegensatz zu der Erfindung, die ein abgeschrägtes distales Ende erfordert;
  • 17 ist eine Stirnansicht des Trokarhülsenteiles der 16;
  • 18 ist eine schematische Ansicht eines menschlichen Kniegelenkes und veranschaulicht einen Schritt in einem Verfahren, bei dem die Rahmenanordnung der 10 eingesetzt wird;
  • 1928 sind schematische Ansichten, welche eine Anzahl von Schritten bei der Verwendung der Rahmenanordnung der 10 veranschaulichen;
  • 29 ist eine Seitenaufrißansicht einer weiteren Form einer Rahmenanordnung, die eine alternative Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 30 ist eine Ansicht der Rahmenanordnung der 29 von unten;
  • 31 ist eine Ansicht des Führungselementabschnittes für eine Trokarhülse der Rahmenanordnung der 29 von unten;
  • 32 ist eine Seitenaufrißansicht des Führungselementes für die Trokarhülse;
  • 33 ist eine Vorderaufrißansicht des Führungselementes für die Trokarhülse;
  • 34 ist eine Ansicht ähnlich der der 18;
  • 3540 sind schematische Ansichten, welche eine Anzahl von Schritten bei der Verwendung der Rahmenanordnung der 29 veranschaulichen;
  • 41 ist eine Seitenaufrißansicht eines Ligament-, Sehnen- oder ähnlichen Transplantates, bei dem ein Ende des Transplantates zurück auf sich selbst gefaltet ist und an diesem Ort verheftet ist, und wobei eine Stange, die sich durch das Gewebe erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
  • 42 ist eine Seitenaufrißansicht ähnlich der der 41, bei der das Ligament-, Sehnen- oder ähnliches Transplantat auf sich selbst zurückgefaltet worden ist und bei dem eine Stange, die sich zwischen benachbarten Falten des Transplantats erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
  • 43 ist eine Seitenaufrißansicht ähnlich der 42, bei der das gefaltete Gewebe "spiralig vernäht" worden ist, und wobei sich eine Stange, die sich durch die spiralig vernähte Gewebemasse erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
  • 4451 sind veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansichten, die die Schritte des Vorbewegens einer Kombination aus Trokar/Trokarhülse in einen Knochen und durch einen Knochentunnel darin, des Entfernens des Trokars, des Einsetzens einer Stange in die Hülse und durch den Knochentunnel, des Entfernens der Hülse und des Ziehens eines Endes eines Gewebetransplantates um die Stange, die sich über dem Knochentunnel befindet, zeigen;
  • 52 und 53 sind veranschaulichende Seitenaufrißansichten repräsentativer Knochenblöcke, welche zwei mögliche Beispiele zeigen, wie ein Knochenblock während oder nach dem Anordnen eines Querstiftes durch diesen brechen kann;
  • 54 ist eine veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansicht eines Knochenblockes, der sich in einem teilweise geschlossen endenden Knochentunnel befindet und in seiner Position durch eine Stange fixiert ist, die sich über den Knochentunnel hinweg zwischen dem Knochenblock und dem offenen Ende des Knochentunnels erstreckt;
  • 55 ist eine veranschaulichende Seitenaufrißansicht einer zusammengesetzten Anordnung aus Trokar/Trokarhülse zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung;
  • 5663 sind veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansichten, welche die Verwendung langer Trokare zeigen, die durch Hülsen eingesetzt werden, ursprünglich mit der Kombination, die in 55 veranschaulicht ist, angeordnet, um den Knochen und einen Knochenblock für das Einbringen von Stangen zu durchdringen, um den Knochenblock an seinem Ort in dem Knochentunnel zu halten;
  • 64 ist eine Seitenaufrißansicht eines abgestuften Trokars, der gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist;
  • 65 ist eine geschnittene Seitenaufrißansicht, welche eine Trokarhülse mit einer internen Arretierung zeigt, dazu ausgelegt, die Bewegung des abgestuften Trokars zu begrenzen, wie in 64 gezeigt;
  • 66 ist eine Explosionsansicht im Schnitt und im Seitenaufriß, welche die Verwendung einer Tauchkolbenvorrichtung zum Treiben einer Stange durch eine Hülse in den Knochen und in einen Knochenblock, der sich in einem Knochentunnel befindet, veranschaulicht;
  • 67 ist eine Seitenaufrißansicht einer weiteren Kombination aus Trokar/Trokarhülse, die gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist;
  • 68 ist eine Seitenaufrißansicht noch einer weiteren Kombination aus Trokar/Trokarhülse mit einem abgeschrägten distalen Ende für die Hülse, wobei jedoch die Schräge nicht gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist;
  • 69 ist eine veranschaulichende perspektivische Ansicht, welche einen gelochten Kopf zeigt, der den vergrößerten Kopf der mit Kanal versehenen Hülse ersetzt, der in 19 dargestellt ist; und
  • 7074 sind veranschaulichende Seitenaufrißansichten, welche die Anordnung einer Stange über eine reduzierte Knochenfraktur zeigen, wobei eine Kombination aus Trokax/Trokarhülse verwendet wird, die gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist.
  • Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Mit Bezug zunächst auf 1 sieht man, daß ein menschliches Kniegelenk 10, welches einen Oberschenkel 12 und ein Schienbein 14 umfaßt, mit einem geeigneten femoralen Knochentunnel 16 und einem geeigneten tibialen Knochentunnel 18 versehen worden ist. Solche Tunnel können auf Wegen bereitgestellt werden, die in der Technik wohlbekannt sind. Ein Knochenblock 20 mit einem Ligamentmaterial 22, das daran befestigt ist, ist in dem femoralen Tunnel 16 angeordnet worden. Ein solches Positionieren eines Knochenblockes kann auch auf Wegen erreicht werden, die in der Technik wohlbekannt sind.
  • Wenn man als nächstes die 2 betrachtet, wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein erster Metalldraht 30, der von dem Typ sein kann, der üblicherweise als ein Führungsdraht oder ein "K-Draht" bezeichnet wird, durch die Haut 31 und einen ersten Teil 32 des Oberschenkels 12 vorbewegt. Der erste Draht 30 wird quer zum femoralen Tunnel 16 vorbewegt, um so den Knochenblock 20 zu durchschneiden und sich durch ihn zu erstrecken, wie in 2 gezeigt. Danach oder gleichzeitig damit wird ein zweiter Metalldraht 34 durch einen zweiten Teil 36 des Oberschenkels 12 vorbewegt. Der zweite Draht 34 wird auch quer zum femoralen Tunnel 16 vorbewegt, um den Knochenblock 20 zu durchschneiden und sich durch diesen zu erstrekken (3). Jetzt wird der Knochenblock 20 durch die beiden beabstandeten metallischen Drähte 30, 34 sicher im femoralen Tunnel 16 gehalten.
  • Als nächstes mit Bezug auf 4 wird man sehen, daß einer der beiden Drähte 30, 34 dann entfernt wird, während der andere der beiden Drähte 30, 34 an seiner Stelle im Oberschenkel 12 und im Knochenblock 20 gelassen wird. Beispielhaft, jedoch nicht beschränkend, kann der Draht 30 entfernt werden, während der Draht 34 an seiner Stelle gelassen wird. Eine erste absorbierbare Stange 40 (5) wird dann durch die Bohrung 42 vorbewegt, die durch das Entfernen des ersten Drahtes 30 belassen wird, so daß die erste absorbierbare Stange 40 sich durch den Oberschenkel 12 und den Knochenblock 20 erstreckt (6). Jetzt wird der Knochenblock 20 sowohl durch den metallischen Draht 34 als auch die erste absorbierbare Stange 40 sicher im femoralen Tunnel 16 gehalten.
  • Danach wird der andere der beiden metallischen Drähte 30, 34 zurückgezogen (z. B. wird in 7 der metallische Draht 34 zurückgezogen), und eine zweite absorbierbare Stange 44 (8) wird durch die Bohrung 46 vorbewegt, die durch das Entfernen des metallischen Drahtes 34 belassen ist, so daß sich die zweite absorbierbare Stange 44 auch durch den Oberschenkel 12 und den Knochenblock 20 erstreckt (9).
  • Es wird verstanden werden, daß nach dem Beenden des Einführens der zweiten absorbierbaren Stange 44 (9) der Knochenblock 20 im femoralen Tunnel 16 nur durch die absorbierbaren Stangen 40, 44 gehalten wird.
  • Die absorbierbaren Stangen 40, 44 können aus einem Material so wie Polymilchsäure (PLA), Polyglykolsäure (PGA), Polydiaxanon (PDS) hergestellt werden oder aus irgendeinem ande ren derartigen Material, das in eine relativ starre und harte Konfiguration formbar ist, die jedoch von dem Körper des Patienten im Laufe der Zeit absorbiert werden kann. Wenn gewünscht, können die distalen Enden der absorbierbaren Stangen 40, 44 angespitzt oder abgerundet werden, um so das Einsetzen in den Körper zu vereinfachen.
  • Es wird somit ein Verfahren zur Verfügung gestellt, mit dem ein Knochenblock innerhalb eines Knochentunnels befestigt wird, so daß der Knochenblock in dem Knochentunnel durch Querstifte verankert wird, die aus einem Material hergestellt werden, das von dem Körper im Laufe der Zeit absorbiert werden kann
  • Es wird verstanden werden, daß, obwohl das obige Verfahren mit bezug auf den ersten und zweiten Draht beschrieben und veranschaulicht worden ist, die nacheinander durch eine erste und zweite absorbierbare Stange ersetzt werden, das Verfahren mit irgendeiner vernünftigen Anzahl von Drähten ausgeübt werden kann, die eins überschreitet. Im letzteren Fall umfaßt das Verfahren die Schritte des Bringens des Knochenblocks in den Knochentunnel und des Vorbewegens einer Vielzahl metallischer Drähte durch den Knochen, quer zum Tunnel, um so den Knochenblock zu schneiden und sich durch diesen zu erstrecken. Wenigstens einer der Drähte wird dann entfernt, wobei wenigstens einer der Drähte an seinem Platz belassen wird, und der wenigstens eine entfernte Draht wird dann durch wenigstens eine absorbierbare Stange ersetzt. Wenigstens ein weiterer der Drähte wird dann entfernt und dieser wenigstens einer entfernte Draht wird dann durch wenigstens eine weitere absorbierbare Stange ersetzt. Der zuletzt angesprochene Schritt wird dann wiederholt, bis eine ausgewählte Anzahl der metallischen Drähte jeweils durch eine absorbierbare Stange ersetzt ist, wodurch der Knochenblock in dem Knochentunnel mit absorbierbaren Stangen gehalten wird.
  • Es wird auch verstanden werden, daß, obwohl die 19 metallische Drähte 39, 34 und absorbierbare Stangen 40, 44 zeigen, die während der Quervernagel-Prozedur vollständig durch den Knochenblock 20 verlaufen, es auch möglich ist, daß die metallischen Drähte 30, 34 und die absorbierbaren Stangen 40, 44 nur teilweise durch den Knochenblock 20 verlaufen, wenn dieses gewünscht sein sollte.
  • Weiterhin wird auch verstanden werden, daß, obwohl das obige Verfahren in bezug auf metallische Drähte 30, 34 beschrieben und veranschaulicht ist, die verwendet werden, um durch den Oberschenkel 12 und den Knochenblock 20 zu bohren, auch anderes Bohrwerkzeug (z. B. ein Spiralbohrer oder Spitzbohrer) verwendet werden kann.
  • Wie oben angemerkt sind verschiedene Bohrführungen entwickelt worden, um Querdurchgänge durch den Oberschenkel und den Knochenblock zu bilden, um so den Knochenblock innerhalb des femoralen Tunnels quer zu verzapfen. Wenn gewünscht kann das erfinderische Verfahren der vorliegenden Erfindung ausgeübt werden, indem solche bekannten Bohrführungen verwendet werden. Als Alternative kann die vorliegende Erfindung auch ausgeführt werden, indem eine neue Rahmenanordnung verwendet wird, die gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist.
  • Genauer, und nun mit Blick auf die 1017, wird eine neue Rahmenanordnung 50 zum Ausführen der vorliegenden Erfindung offenbart. Die Rahmenanordnung 50 weist ein L-förmiges Element 52 mit einem Basisabschnitt 54 und einem Armabschnitt 56 auf. Der Armabschnitt 56 erstreckt sich in Querrichtung und ist bevorzugt normal zu dem Basisabschnitt 54.
  • Die Rahmenanordnung 50 umfaßt auch eine mit Kanal versehene Hülse 58, welche an einem ersten Ende 60 mit einem vergrößertem Kopfabschnitt 62 versehen ist und welche an einem zweiten Ende 64 lösbar mit dem Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elementes 52 verbunden werden kann. Die Hülse 58 kann in einer Bohrung 65 (11), die in dem Basisabschnitt 54 gebildet ist, durch eine Feststellschraube 66 gehalten werden.
  • Ein Führungselement 70 für eine Trokarhülse ist entfernbar mit einem Armabschnitt 56 des L-förmigen Elementes 52 verbindbar. Das Führungselement 70 für die Trokarhülse ist mit Bohrungen 72 versehen, die sich durch dieses erstrecken. Die Bohrungen 72 erstrecken sich im wesentlichen normal zu einer Längsachse 68 (10) des vergrößerten Kopfabschnittes 62 der mit Kanal versehenen Hülse 58. Eine Feststellschraube 71 (11) kann verwendet werden, um das Führungselement 70 für die Trokarhülse in einer Position auf dem Armabschnitt 56 freigebbar zu halten. Als Alternative oder zusätzlich kann der Armabschnitt 56 mit einer Arretiereinrichtung (nicht gezeigt) zum Begrenzen der Bewegung des Führungselementes 70 für die Trokarhülse entlang dem Armabschnitt 56 versehen sein. Das Führungselement 70 für die Trokarhülse ist bevorzugt in zwei Hälften gebildet, die freigebbar durch eine Feststellschraube 73 (11) zusammengehalten werden, wodurch das Führungselement 70 für die Trokarhülse zum Gleiten auf oder gelöst von den Trokarhülsen 74, 76 angebracht werden kann, welche durch die Bohrungen 72 verlaufen, wie es hiernach diskutiert werden wird.
  • Die erste und zweite Trokarhülse 74, 76 sind verschiebbar in Bohrungen 72 aufgenommen, derart, daß die Hülsen 74, 76 in den Bohrungen 72 axial und drehbar bewegbar sind. Mit Bezug auf die 16 und 17 ist zu sehen, daß die Trokarhülse 74 mit einem Kragenabschnitt 78 versehen ist, in dem ein Schlitz 80 ausgebildet ist. Die Hülse 76 ist im wesentlichen identisch mit der Hülse 74.
  • Die Rahmenanordnung 50 umfaßt auch einen oder mehrere Trokare 82 (10 und 15) für die Anordnung innerhalb der Hülsen 74, 76. Jeder Trokar 82 ist mit einem scharfen Ende 84 (15) für das Durchdringen von Knochen versehen. Ein sich in Querrichtung erstrekkender Stift 86 ist nahe (jedoch beabstandet von) dem gegenüberliegenden Ende des Trokars 82 vorgesehen. Der Stift 86 ist an seinem Ort befestigt und kann von den Schlitzen 80 der Trokarhülsen 74, 76 aufgenommen werden, so daß axiale (in einer distalen Richtung) und die Drehbewegung des Trokars 82 eine ähnliche Bewegung der Hülsen 74, 76 hervorruft.
  • Die erste und zweite absorbierbare Stange 40, 44 sind durch Hülsen 74, 76 bewegbar, wie es weiter hiernach beschrieben werden wird.
  • Die 1828 veranschaulichen, wie die Rahmenanordnung 50 verwendet werden kann.
  • Mit Bezug nun auf 18 ist ein menschliches Kniegelenk 10 gezeigt, welches einen Oberschenkel 12 und ein Schienbein 14 umfaßt. Ein geeigneter femoraler Tunnel 16 und ein geeigneter tibialer Tunnel 18 sind bereitgestellt, durch Mittel und Verfahren, die in der Technik wohlbekannt sind. Ein Führungsdraht 90 erstreckt sich durch die Knochenkanäle 16, 18 wie gezeigt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die mit Kanal versehene Hülse 58 der Rahmenanordnung über den Führungsdraht 90 gebracht, durch den tibialen Tunnel 18 und in den femoralen Tunnel 16, bis der Kopfabschnitt 62 der mit Kanal versehenen Hülse an einer ringförmige Schulter 92 im femoralen Tunnel 16 anliegt (19). Wenn dies geschieht, erstreckt sich der Führungsdraht 90 durch eine Bohrung 94 (10 und 19), die in dem Basisabschnitt 52 des L-förmigen Elementes 52 gebildet ist. Der Kopfabschnitt 62 der mit Kanal ver sehenen Hülse ist bevorzugt so bemessen, daß er einen Paßsitz im femoralen Tunnel 16 bildet. Die mit Kanal versehene Hülse 58 kann in den Knochentunneln 16, 18 angeordnet und dann mit dem L-förmigen Element 52 verbunden werden oder, weiter bevorzugt, kann die mit Kanal versehene Hülse 58 zunächst mit dem L-förmigen Element 52 verbunden und dann in dem Oberschenkel 12 und dem Schienbein 14 angeordnet werden. Das Führungselement 70 für die Trokarhülse, wenn es nicht bereits auf dem Armabschnitt 56 angeordnet ist, wird dann an dem Armabschnitt 56 befestigt, beispielsweise durch die Feststellschraube 71 (11).
  • Die erste Trokarhülse 74 wird dann in eine Bohrung 72 des Führungselementes 70 (20) eingesetzt, und der Trokar 82 wird durch die Hülse 74 bewegt, bis der Stift 86 (15) des Trokars 82 im Schlitz 80 (16 und 17) der Hülse 74 sitzt, wobei das scharfe Ende 84 des Trokars sich über das distale Ende der Hülse 74 (20) hinaus erstreckt. Als Alternative kann der Trokar 82 in der ersten Trokarhülse 74 angeordnet werden, bevor die erste Trokarhülse 74 in einer Bohrung 72 angeordnet wird. Die Kombination aus Trokarhülse 74 und Trokar 82 wird dann als eine Einheit in den Oberschenkel 12 in Richtung auf, jedoch bis kurz vor den vergrößerten Kopfabschnitt 62 der mit Kanal versehenen Hülse 58 (20) gebohrt.
  • Der Trokar 82 kann dann aus der ersten Trokarhülse 74 zurückgezogen werden und in die zweite Trokarhülse 76 (21) gebracht werden. Als Alternative kann ein zweiter Trokar 82 für die zweite Trokarhülse 76 bereitgestellt werden. In jedem Fall wird dann die Kombination aus Trokarhülse 76 und Trokar 82 als eine Einheit in den Oberschenkel 12 in Richtung auf, jedoch bis kurz vor den Kopfabschnitt 82 der mit Kanal versehenen Hülse 58 gebohrt. Das L-förmige Element 52 der Rahmenanordnung kann dann von der Operationsstelle entfernt werden. Dies kann erreicht werden, indem zunächst die Feststellschraube 73 (11) gelöst wird, um das Führungselement 70 der Trokarhülse in seine beiden Hälften zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 74, 76 vom Führungselement 70 befreit werden, und dann die mit Kanal versehene Hülse 58 nach unten entlang dem Führungsdraht 90 verschoben wird, bis die mit Kanal versehene Hülse aus den Knochentunneln 16, 18 austritt. Diese Prozedur wird die Trokarhülsen 74, 76 im Oberschenkel 12 (22) liegen lassen.
  • Der Führungsdraht 90 wird dann benutzt, um einen Faden 96, der an dem Knochenblock 20 befestigt ist, nach oben durch den tibialen Tunnel 18 und in den femoralen Tunnel 16 zu ziehen, bis der Knochenblock 20 an der ringförmigen Schulter 92 im femoralen Tunnel 16 (23) anliegt. Der Führungsdraht 90 kann mit einer Öse (nicht gezeigt) nahe seinem proximalen Ende versehen sein, um so diese Prozedur zu vereinfachen. Der Knochenblock 20 kann dann in dieser Position gehalten werden, indem die Spannung auf dem Teil des Fadens 96 gehalten wird, der aus der Oberseite des Oberschenkels 20 austritt.
  • Die Trokarhülse 76 und der Trokar 82 werden dann durch den Knochenblock 20 gebohrt, wie in 24 gezeigt. Der Trokar 82 kann dann aus der Hülse 76 entfernt werden, in die Hülse 74 gebracht werden, und die Hülse 74 und der Trokar 82 durch den Knochenblock 20 gebohrt werden, wie es in 25 gezeigt ist. Der Trokar 82 (oder die Trokare 82, wenn mehr als ein Trokar verwendet wird) können dann aus der Hülse 74 (oder den Hülsen 74, 76) zurückgezogen werden. Die erste absorbierbare Stange 40 wird dann eingeführt, indem die Stange 40 durch die Trokarhülse 74 in eine Position geschoben wird, die sich durch den Knochenblock 20 erstreckt (26). Die Hülse 74 kann dann von dem Knochenblock 20 und dem Oberschenkel 12 zurückgezogen werden, was die erste absorbierbare Stange 40 an ihrem Ort im Oberschenkel 12 und sich durch den Knochenblock 20 erstreckend beläßt, wie in 27 gezeigt.
  • In ähnlicher Weise wird die zweite absorbierbare Stange 44 dann an ihren Ort durch die Hülse 76 geschoben. Die Hülse 76 wird dann entfernt, wobei die zweite absorbierbare Stange 44 zusammen mit der ersten absorbierbaren Stange 40 sich durch den Knochenblock 20 erstrekkend gelassen wird, um so den Knochenblock 20 an seinem Ort im femoralen Tunnel 16 zu sperren, wie es in 28 gezeigt ist.
  • Es sollte verstanden werden, daß es auch möglich ist, die Rahmenanordnung 50 mit einem Führungselement 70 zu versehen, das nicht mit zwei trennbaren Hälften ausgebildet ist. In dieser Situation, wenn das L-förmige Element 52 der Rahmenanordnung von der Operationsstelle zurückgezogen werden soll (siehe 21 und 22), kann das Führungselement 70 einfach von dem L-förmigen Element 52 gelöst werden, indem die Feststellschraube 71 herausgeschraubt wird. Das Führungselement 70 kann dann auf den Außenbereichen der Hülse 74, 76 belassen werden, bis die Hülsen 74, 76 von der Operationsstelle zurückgezogen werden, wobei das Führungselement 70 mit der letzten der Hülsen 74, 76 entfernt wird.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch ausgeführt werden, indem die neue Rahmenanordnung 100 verwendet wird, welche in den 2933 veranschaulicht ist. Die Rahmenanordnung 100 weist ein L-förmiges Element 102 auf, das einen Basisabschnitt 104 und einen Armab schnitt 106 hat. Der Armabschnitt 106 erstreckt sich in Querrichtung von und ist bevorzugt normal zu dem Basisabschnitt 104.
  • Die Rahmenanordnung 100 umfaßt auch eine mit Kanal versehene Hülse 108, die an einem Basisende 110 mit dem Basisabschnitt 104 verbunden ist. Die mit Kanal versehene Hülse 108 kann in einer Bohrung 112 in dem Basisabschnitt 104 gehalten werden, beispielsweise durch Schraubgewinde oder eine Feststellschraube (nicht gezeigt) oder einen Preßsitz oder dergleichen. Die mit Kanal versehene Hülse 108 ist mit einem Schlitz (29) versehen, der sich im wesentlichen über die Länge der Hülse 108 erstreckt. Der Basisabschnitt 104 des L-förmigen Elementes 102 ist auch mit einem Schlitz 116 (30) versehen, der mit dem Schlitz (114) der Hülse auszurichten ist, um so die Schlitze 114, 116 miteinander in Verbindung zu bringen.
  • Ein Führungselement 120 für eine Trokarhülse ist entfernbar mit dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elementes 102 verbindbar. Das Führungselement 120 für eine Trokarhülse ist mit Bohrungen 122 versehen, die sich durch dieses erstrecken. Die Bohrungen 122 erstrecken sich im wesentlichen normal zu einer hypothetischen Verlängerung der Längsachse 124 der mit Kanal versehenen Hülse 108. Ein Feststellschraube 126 (30) kann verwendet werden, um lösbar das Führungselement 120 für die Trokarhülse an seiner Position auf dem Armabschnitt 106 zu halten. Um beim Positionieren des Führungselementes 120 für die Trokarhülse auf dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elementes 102 zu unterstützen, kann der Armabschnitt 106 mit einer Arretiereinrichtung (nicht gezeigt) zum Begrenzen der Bewegung des Elementes 120 auf dem Armabschnitt 106 versehen sein. Das Führungselement 120 für die Trokarhülse ist bevorzugt in zwei Hälften gebildet, die lösbar durch einen Feststellschraube 120 (30) zusammengehalten werden, wodurch das Führungselement 120 für die Trokarhülse verschiebbar auf oder lösbar von den Trokarhülsen 128, 130 angeordnet werden kann, die durch Bohrungen 122 verlaufen, wie es hiernach diskutiert werden wird.
  • Die erste und die zweite Trokarhülse 128, 130 werden in Bohrungen 122 aufgenommen, so daß die Hülsen 128, 130 in den Bohrungen 122 axial und drehbar bewegbar sind. Die beiden Trokarhülsen 128, 130 sind im wesentlichen identisch mit der Hülse 74, die in den 16 und 17 gezeigt ist. Die Rahmenanordnung 100 umfaßt auch einen oder mehrere Trokare 132 für die Anordnung in den Hülsen 128, 130. Der Trokar 132 ist im wesentlichen identisch mit dem Trokar 82, der in 15 gezeigt ist. Die zuvor angesprochene erste und zweite absorbierbare Stange 40, 44 sind durch die Hülsen 128, 130 schiebbar.
  • Die 3440 veranschaulichen, wie die Rahmenanordnung 100 verwendet werden kann, um die vorliegende Erfindung auszuführen.
  • Mit bezug nun auf 34 wird man sehen, daß Knochenkanäle 16 und 18 in dem Oberschenkel 12 bzw. dem Schienbein 14 gebildet sind, und ein Führungsdraht 90 erstreckt sich durch die Knochentunnel 16, 18. Der Führungsdraht 90 wird dann verwendet, um einen Faden 96, der an dem Knochenblock 20 befestigt ist, nach oben durch den tibialen Tunnel 18 und in den femoralen Tunnel 16 derart zu ziehen, daß der Knochenblock 20 in Anlage an die ringförmige Schulter 92 (35) kommt. Der Knochenblock 20 wird in dieser Position durch Halten der Spannung auf dem Teil des Fadens 96, der aus der Oberseite des Oberschenkels 12 austritt, gehalten.
  • Der Faden 96 wird dann in die mit Kanal versehene Hülse 108 und in den Basisabschnitt 104 der Rahmenanordnung über die Schlitze 114, 116 eingeführt. Die mit Kanal versehene Hülse 108 wird dann das Loch 133 hinunter bewegt (35 und 36), das von dem entfernten Führungsdraht 90 gelassen wurde, bis das distale Ende der mit Kanal versehenen Hülse am oberen Ende des Knochenblocks 20 anliegt (36). Als nächstes wird die erste Trokarhülse 128 durch eine Führungselementbohrung 122 geführt, und ein Trokar 132 wird in die Hülse 128 eingeführt. Als Alternative kann ein Trokar 132 in die erste Trokarhülse 128 eingesetzt werden, bevor die erste Trokarhülse 128 in eine Führungselementbohrung 122 eingeführt wird. Die Hülse 128 und der Trokar 132 werden dann als eine Einheit in den Oberschenkel 12 gebohrt. Während der Knochenblock 20 gegen die Schulter 92 durch Ziehen am Faden 96 gehalten wird, wird die Kombination aus Hülse 128 und Trokar 132 durch den Knochenblock 20 (36) gebohrt. In einer ähnlichen Weise werden dann die Hülse 130 und der Trokar 132 (entweder derselbe Trokar, der mit der Hülse 128 verwendet worden ist, oder ein anderer Trokar) durch den Knochenblock 20 gebohrt, wie in 37 gezeigt.
  • Das L-förmige Element 102 und die mit Kanal versehene Hülse 108 werden dann von der Operationsstelle entfernt. Dies kann erreicht werden, indem zuerst die Feststellschraube 127 (30) gelöst wird, um so das Führungselement 120 für die Trokarhülse in seine zwei Hälften zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 128, 130 vom Führungselement 120 befreit werden, und dann die mit Kanal versehene Hülse 108 nach oben und aus dem Loch 133 hinaus verschoben wird. Alle Trokare 132 werden dann entfernt, wobei die Trokarhülsen 128, 130, die sich in den Oberschenkel 122 und durch den Knochenblock 20 erstrecken, zurückgelassen werden, wie in 38 gezeigt.
  • Die zweite absorbierbare Stange 44 wird dann durch die Hülse 130 geschoben und die Hülse 130 entfernt (39), und die erste absorbierbare Stange 40 wird durch die Hülse 128 geschoben und die Hülse 128 entfernt, was die absorbierbaren Stangen 40, 44 an ihrem Ort läßt (40), wobei der Knochenblock 20 im femoralen Tunnel 16 gesperrt gehalten wird.
  • Der Faden 96 wird dann durch den Knochenblock 20 gleiten gelassen und wird entfernt, in der Weise, die in der Technik wohlbekannt ist.
  • Es soll verstanden werden, daß die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf deren Anwendung beschränkt ist, wie sie hierin offenbart und/oder in den Zeichnungen gezeigt ist. Zum Beispiel ist zu veranschaulichenden Zwecken die erfinderische Vorrichtung hierin mit Bezug auf das menschliche Kniegelenk beschrieben und veranschaulicht. Es ist vorhersehbar, daß die hierin beschriebene Vorrichtung mit Bezug auf solche Operationen besonders nützlich sein wird. Es wird jedoch auch von den Fachleuten verstanden werden, daß die hierin beschriebene Vorrichtung ihren Nutzen in bezug auf Säugetiere im allgemeinen finden wird, und mit Bezug auf andere Knochen, wie zum Beispiel bei Schultergelenken oder dergleichen.
  • Weiter beispielhaft könnten die Trokare 82 und 132 und ihre zugeordneten Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130 nur teilweise durch den Knochenblock 20 geführt werden, jedoch nicht ganz hindurch; oder die Hülsen 74, 76 und/oder die Hülsen 128, 130 könnten kurz vor dem Knochenblock 20 angehalten werden, während die Trokare 82 und/oder 132 in den Knochenblock 20 eindringen.
  • Weiterhin sind die Trokare 82 und 132 hierin so offenbart, daß sie in der Form einer harten Stange mit einer scharfen Spitze zum Durchdringen von Knochen vorliegen. Somit könnten zum Beispiel die Trokare 82 und 132 Führungsdrähte oder K-Drähte mit einer pyramidenartigen vorderen Spitze aufweisen. Als Alternative jedoch könnte die Erfindung auch mit Trokaren 82 und 132 ausgeführt werden, welche einen Spiralbohrer, einen Spitzbohrer und/oder irgendeine andere Art Bohrer aufweisen.
  • Auch wird in Betracht gezogen, daß die Trokare 82 und/oder 132 mit ihren zugeordneten Rahmenanordnungen 50 bzw. 100 verwendet werden, jedoch ohne ihre zugeordneten Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130. In diesem Fall wird wenigstens ein Trokar immer im Knochenblock 20 positioniert bleiben, bis wenigstens eine absorbierbare Stange 40, 44 in den Knochenblock positioniert wurde.
  • Wenn gewünscht, ist es auch möglich, die vorliegende Erfindung auszuführen, indem nur eine Hülse 74 und ein Trokar 82 oder nur eine Hülse 76 und ein Trokar 82 verwendet wird; und es ist möglich, die Erfindung auszuführen, indem nur eine Hülse 128 und ein Trokar 132 oder nur eine Hülse 130 und ein Trokar 132 verwendet wird. In einer solchen Situation würde das Hülsenelement dazu dienen, den Knochenblock an seiner Stelle innerhalb des Knochentunnels zu halten, während der Trokar durch die Stange ersetzt wird, welche letztendlich den Knochenblock am Knochen halten wird.
  • Es sollte auch verstanden werden, daß die vorliegende Anmeldung Nutzen in bezug auf das Einrichten von Querstift haben wird, die nicht notwendigerweise absorbierbar sind. Insbesondere wird die Erfindung Nutzen haben, wo immer Quervernageln für Querstifte erreicht werden muß, die nicht direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock geführt werden können, z. B. wenn die Querstifte zu weich oder zu spröde oder zu brüchig sind, um sie direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock zu führen, oder wenn die Querstifte eine Geometrie haben können, die es schwierig oder unmöglich für sie macht, daß sie direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock geführt werden. Als Beispiel könnte die vorliegende Erfindung verwendet werden, um Querstifte einzurichten, die aus Kunststoff und/oder keramischen Materialien hergestellt sind, oder die vorliegende Erfindung könnte verwendet werden, um Querstifte einzurichten, die aus Metall hergestellt sind.
  • Zusätzlich werden zahlreiche Alternativen als im Umfang der vorliegenden Erfindung in ihren breitesten Aspekten betrachtet.
  • Genauer wird von den Fachleuten verstanden werden, daß es viele Fälle gibt, bei denen es gewünscht wird, einen Teil eines Stückes aus weichem Gewebe, so wie einem Ligament, einer Sehne oder dergleichen, innerhalb eines Knochentunnels anzuordnen, ohne daß ein Knochenblock daran befestigt ist. Dies kann zum Beispiel auftreten, wenn ein Prothesenersatz für ein Ligament, eine Sehne oder dergleichen verwendet wird, um eine Wiederherstellung zu bewirken, oder in den Fällen, in denen es aus dem einen oder anderen Grunde unerwünscht ist, ein Transplantat für die Wiederherstellung von anderswo aus dem Körper des Patienten zu gewinnen, zusammen mit einem Knochenblock, der natürlicherweise an einem Ende des Transplantates befestigt ist.
  • In solchen Fällen kann ein Teil des Gewebestückes allein in einem Knochentunnel durch irgendeines der obigen Verfahren quer festgehalten werden. Insbesondere, wie es in den 41 und 42 gezeigt ist, wird der Teil 150 des Gewebestückes 152, der in dem Knochentunnel quer festgehalten werden soll, bevorzugt ein oder mehrere Male auf sich selbst zurückgefaltet. Wenn dies geschehen ist, können Heftstiche 154 verwendet werden, um die Schichten 156 gefalteten Gewebes zusammenzuhalten, während die sich ergebende Masse 150 in den Knochentunnel in einer Weise ähnlich den Prozeduren eingeführt oder gezogen wird, die verwendet werden, um einen Knochenblock in einem Knochentunnel, wie oben diskutiert, anzuordnen. Danach verläuft das Querverzapfen im wesentlichen wie oben diskutiert, so daß die Stangen 158 sich schließlich entweder durch die Gewebemasse (siehe Phantomlinien in 41) oder zwischen den gefalteten Gewebeschichten (siehe Phantomlinien in 42) oder beiden erstrecken.
  • Bei dieser Alternative können die Möglichkeiten, daß die Stange und/oder Hülse und/oder der Trokar seitlich aus oder in Längsrichtung entlang dem Gewebe 152 reißen, beträchtlich sein. Dies ist besonders der Fall unter denjenigen Umständen, bei denen die Wiederherstellung vor dem kompletten Ausheilen wesentlicher Belastung ausgesetzt werden soll. Demgemäß ist es oftmals wünschenswert, den Teil 150 des Gewebes 152, das quer festgelegt werden soll, innerhalb des Knochentunnels zu verstärken. Dies kann auf zahlreichen Wegen erreicht werden, die den Fachleuten wohlbekannt sind. Eine solche Alternative, die repräsentativ in 43 gezeigt ist, ist es, den Teil 150 des Gewebes, das innerhalb des Tunnels quer festgelegt werden soll, "spiralig zu vernähen". Dies erzeugt eine durch ein Netz eingeschlossene, im wesentlichen feste Masse 160, die dazu ausgelegt ist, die Stangen 158 aufzunehmen, und fügt die Festigkeit der zahlreichen Übergänge des strangartigen Materials 162 hinzu, das sich durch das Gewebe erstreckt, wenn es benutzt wird, um den "spiraligen Stich" zu bilden, um das Ausreißproblem zu mildern, auf das oben Bezug genommen ist. Zusätzlich ist das "spiralige Vernähen" von Chirurgen gut verstanden und relativ einfach durchzuführen. Daher vermeidet diese Alternative bestimmte Komplikationen, die während des Erzeugens von Gewebetrans plantaten mit befestigten Knochenblöcken auftreten können; vermeidet das Beschneiden von Knochenblöcken, um während chirurgischer Prozeduren im Knochentunnel einzupassen; und liefert einen einfachen, schnellen und effizienten Weg, das Gewebe in einem Knochentunnel quer festzulegen, mit minimal hinzugefügtem Trauma für den Patienten.
  • Wie oben angemerkt können die voranstehenden Prozeduren auch verwendet werden, um künstliche Transplantate in dem Knochentunnel zu sichern, d. h. Transplantate mit einer künstlichen Prothesenvorrichtung, die nicht aus dem Körper gewonnen worden sind. In einem solchen Fall kann es wünschenswert sein oder nicht, das Transplantat vor dem Querverzapfen ein oder mehrere Male zurück auf sich selbst zu falten, in der Weise, wie es in den 4143 gezeigt ist.
  • In ähnlicher Weise kann ein Teil 150 eines Gewebestückes 152 in einem Knochentunnel befestigt werden, indem eine bioabsorbierbare Stange 163 diametral über den Knochentunnel 164 hinweg angeordnet und danach der Teil 150 des Gewebestückes 152 in ein offenes Ende des Knochentunnels, um die Stange 163 und zurück hinaus aus demselben offenen Ende des Knochentunnels gezogen wird. Genauer, wie es am besten in den 4451 zu sehen ist, ist gefunden worden, daß das Positionieren einer bioabsorbierbaren Stange 163 diametral über den Knochentunnel 164 hinweg am besten mit einer Kombination 171 aus Trokar/Hülse wie der erreicht wird, wie sie veranschaulichend in den 1517 gezeigt ist. Dies ist der Fall, da bei irgendeiner Alternative, bei der ein Mittel, so wie ein geschärfter k-Draht, ein Trokar oder dergleichen ohne eine begleitende Hülse verwendet wird, um eine Öffnung durch den Knochen 166, durch den Knochentunnel 164 und in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 zu bilden, es schwierig ist, das lochbildende Gerät zu entfernen und es durch eine Stange 163 zu ersetzen. Typischerweise wird die Stange 163 leicht durch die Öffnung 168 (49) und durch den Knochentunnel 164 geführt, jedoch ist es oftmals nicht so einfach, die Öffnung 170 auf der anderen Seite des Knochentunnels 164 mit dem vorderen Ende der Stange 163 zu lokalisieren und in sie hineinzugelangen.
  • Demgemäß ist es bei der Ausführung dieser Alternative bevorzugt, daß eine Kombination 171 aus Trokar/Hülse in der Weise, wie sie oben in Einzelheiten diskutiert ist, in den Knochen 166, quer zu der Längsachse 172 (44) des Knochentunnels 164, diametral durch den Knochentunnel 164 und in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 (siehe 44 und 45) zu bohren. Danach wird der Trokar 171a aus der Hülse 171b entfernt, und eine bioabsorbierbare Stange 163 wird in die Hülse 171b eingesetzt, um so eine Position zu besetzen, die sich über den Knochentunnel 164 erstreckt (siehe 4648). Die Hülse 171b wird dann vom Knochen 166 und von der Stange 163 entfernt, wobei die Stange 163 sich von der Öffnung 168, diametral über den Knochentunnel 164 und in die Öffnung 170 erstreckend gelassen wird (siehe 49).
  • An diesem Punkt in der Prozedur, oder früher, falls gewünscht, wird ein Ende 175 einer Länge strangartigen Materials, so wie ein Faden 173, an einem Ende 174 des Gewebestückes 152 gesichert (50). Das andere Ende 176 der Länge strangartigen Materials 173 wird dann in ein offenes Ende 178 des Knochentunnels 164 und anschließend um die Stange 163 und dann zurück hinaus aus dem offenen Ende 158 des Knochentunnels 164 gefädelt (siehe 50). Schließlich wird das freie Ende 176 des strangartigen Materials 173 so gezogen, daß der Teil 150 des Gewebestückes 152 in das offene Ende 178 des Knochentunnels 164, um die bioabsorbierbare Stange 163 herum und zurück hinaus aus dem offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 gezogen wird. Der Gewebeteil 150 nimmt somit eine allgemeine U-Form an, wobei sein geschlossenes Ende verschiebbar in dem Knochentunnel 164 durch die bioabsorbierbare Stange 163 gesichert ist und sein freies Ende sich nach außen von demselben offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 erstreckt (siehe 51).
  • Wie oben angemerkt kann die voranstehende Prozedur auch verwendet werden, um künstliche Transplantate in dem Knochentunnel zu sichern, d. h. Transplantate mit einer künstlichen Prothesenvorrichtung, die nicht aus dem Körper gewonnen worden sind.
  • Noch weiter ist gefunden worden, daß in der Praxis Knochenblöcke relativ hart sind. Dies ist häufig der Fall, wenn der Knochenblock aus Knochenrinde gebildet ist. Zusätzlich kann es manchmal auch relativ schwierig sein, eine Kombination aus Trokar/Hülse durch den Knochen 166 zu bohren, insbesondere wenn der Knochen 166 eine wesentliche Schicht Knochenrinde aufweist. Folglich kann es schwierig sein, eine Kombination aus Trokar/Hülse (siehe zum Beispiel 55) durch den Knochen und in und/oder durch den Knochenblock zu bohren. Zusätzlich, selbst wenn dieses Bohren erfolgreich bewerkstelligt ist, kann der Knochenblock brechen, wie es zum Beispiel in den 52 und 53 gezeigt ist. In dieser Hinsicht wird angemerkt, daß die Möglichkeit des Brechens des Knochenblocks verringert werden kann, indem der Durchmesser der Kombination aus Trokar/Hülse verringert wird und somit das sich ergebende Loch durch den Knochenblock, jedoch kann dieses wiederum zu einem Anwachsen der Möglichkeit des Stangenbrechens führen, wenn eine Last auf das Ligament-Transplantat aufgebracht wird.
  • Zwei Alternativen sind entwickelt worden, um diese Probleme anzusprechen.
  • Bei der ersten dieser Alternativen, am besten in 54 zu sehen, nutzt die Lösung die Tatsache, daß (1) ein Knochenblock beträchtlich stärker unter Druck ist, als er auf Zug ist, und (2) eine Stange mit größerem Durchmesser eine stärkere Fixierung des Knochenblockes in einem Knochentunnel besorgt, wenn Bruch des Knochenblockes kein Thema ist. Genauer findet sich der Knochenblock 20 am im wesentlichen geschlossenen Ende 202 des im wesentlichen Blind-Knochentunnels 204, wobei sich das zugeordnete Gewebetransplantat 206 nach außen aus dem offenen Ende 208 des im wesentlichen Blind-Knochentunnels 204 erstreckt. Es wird verstanden werden, daß sich ein Führungsloch 201 durch das im wesentlichen geschlossene Ende 202 des Knochentunnels 204 erstrecken kann, um so zu ermöglichen, daß der Knochenblock 200 durch ein strangartiges Element 203 in den Knochentunnel 204 gezogen oder auf andere Weise in dem Knochentunnel 204 angeordnet wird, wie es hierin oben diskutiert ist. Eine Stange 208, soviel wie 30 % größer im Durchmesser als eine Stange, die für das Einsetzen durch den Knochenblock 200 zweckmäßig ist, wird dann diametral über den Knochentunnel 204 benachbart dem proximalen Ende 210 des Knochenblocks 200 angeordnet. In diesem Fall wird die Stange 208 positioniert, indem dasselbe Verfahren wie oben im Hinblick auf das Fehlen eines Teiles eines Gewebestückes über eine Stange, die sich diametral durch einen Knochentunnel erstreckt (siehe 4451) beschrieben ist, verwendet wird. Auch kann die Stange 208 durch das Gewebetransplantat 206 verlaufen oder nicht, wie es gewünscht wird. Das Ergebnis ist, daß der Knochenblock 200 zuverlässig in dem Knochentunnel 204 zwischen dem im wesentlichen geschlossenen Tunnelende 202 und der Stange 208 befestigt ist.
  • Die zweite der oben genannten Alternativen geht von der Voraussetzung aus, daß, wenn sich die Hülse nicht in oder durch den Knochenblock erstrecken muß, eine Stange mit beträchtlich größerem Durchmesser verwendet werden kann, mit einem entsprechenden Zuwachs in der Festigkeit der Fixierung des Knochenblockes in dem Knochentunnel. Diese Alternative ist repräsentativ in den 5663 gezeigt, auf die hiernach besonders Bezug genommen wird.
  • In diesem Fall werden die Kombinationen 210 aus Trokar/Hülse (siehe 1517 und 55) durch die Haut und in den Knochen in derselben Weise gebohrt, wie es in Einzelheiten oben diskutiert ist, und der Knochenblock wird in dem Knochentunnel derart angeordnet, daß die verschiedenen Elemente in einer Ausgestaltung sitzen, wie sie im allgemeinen in 22 veranschaulicht ist. Jetzt werden die Trokare von den Hülsen freigegeben, der Knochenblock wird nach oben in den Knochentunnel (23) gezogen, und die Stangen werden durch (i) die Hülsen und (ii) den Knochen, der sich zwischen dem distalen Ende der Hülsen und dem Knochentunnel befindet und dann in den Knochenblock eingeführt.
  • Der letztere Einsetzschritt kann auf irgendeinem von mehreren unterschiedlichen Wegen bewerkstelligt werden. Zum Beispiel kann ein zweiter, längerer Trokar 212a, 212b in jede der Hülsen 214a, 214b eingesetzt und entweder durch den Knochen 216 gebohrt (57) oder geschlagen (58) werden, der sich zwischen den distalen Enden 218a, 218b der Hülsen 214a, 214b befindet, und dann in den Knochentunnel 220 und in den Knochenblock 222. Danach wird einer der längeren Trokare 212 entfernt (59) und eine metallische, aus Kunststoff bestehende, keramische oder bioabsorbierbare Stange 224 wird in den Knochen und in den Knochenblock durch die Hülse eingeführt (60). Diesem folgt das Entfernen des anderen längeren Trokars 212 (61) und das Einsetzen einer weiteren Stange 224b in den Knochen und den Knochenblock durch die zweite Hülse (62). Schließlich werden die Hülsen aus dem Patienten entfernt (63).
  • Bei der zuletzt diskutierten Alternative sind die längeren Trokare 212a und 212b üblicherweise abgestuft, z. B. in der Art, die in 64 gezeigt ist. Genauer umfassen die längeren Trokare 212a üblicherweise einen distalen Teil 230 mit einem kleineren Querschnittsdurchmesser als ihre proximalen Teile 232 und definieren eine distal weisende radiale Schulter 234 an der Verbindung ihrer proximalen und distalen Teile. Auf diese Weise wird der Betrag des Durchdringens des Trokars über die distalen Enden der Hülsen hinaus durch Vorauswählen der axialen Länge des distalen Teiles der längeren Trokare kontrolliert. Genauer können die längeren Trokare über die distalen Enden der Hülsen nur bis zu dem Punkt eindringen, an dem ihre distal weisenden radialen Schultern entweder am Knochen an den distalen Enden der Hülsen oder an einem radial angeordneten, nach innen ragenden Vorsprung 236 anliegen, der auf der Seitenwand der Hülse gebildet ist (65).
  • Als Alternative können starre Stangen 224a, 224b durch die Hülsen 214a, 214b, durch den Knochen 216, der sich zwischen den Hülsen und dem Knochentunnel 220 befindet, und dann direkt in den Knochenblock 222 getrieben werden. Dies kann bewerkstelligt werden, indem bevorzugt die distalen Enden der Stangen 224a, 224b gespitzt oder gerundet werden, die Stangen in die Hülsen 214a, 214b eingesetzt werden und ein Stößel 238 und eine Schlagvorrichtung 240 verwendet werden, um die Stangen in die Position durch den Knochen und in den Knochenblock zu treiben (66).
  • Es ist weiter gefunden worden, daß in der ineinandergreifenden Anordnung aus Trokar/Hülse, die in den 1517 und 55 gezeigt ist, die radiale Schulter 242 (55), die durch das distale Ende der Hülse proximal zum angespitzten distalen Ende 224 des Trokars gebildet ist, der sich distal davon erstreckt, ein beträchtliches Hindernis für den Durchlaß der ineinandergreifenden Kombination aus Trokar/Hülse in dem Knochen sein kann. Tatsächlich ist in der Praxis bemerkt worden, daß diese Schulter, obwohl sie normalerweise nur ungefähr 0.005 bis 0.010 Zoll radiale Dicke hat, das Brennen der Knochen hervorruft, wenn die Kombination aus Trokar/Hülse durch den Knochen auf den Knochentunnel zu vorbewegt wird. Um dieses Problem zu korrigieren, könnte die distale Kante 242 der Hülse auf einen Winkel angeschrägt werden, der im wesentlichen gleich dem der benachbarten Trokarspitze 244 ist (siehe 67). Dies wird jedoch angesichts der Variationen bei der Herstellungstoleranz, die üblicherweise in der Technik beim Bilden von abgeschrägten Kanten und Trokarspitzen akzeptabel sind, nicht bevorzugt. Insbesondere ist die günstige Gelegenheit, daß die Trokarspitze exakt zu einem abgeschrägten Hülsenende paßt, unwahrscheinlich. Somit liegt das Problem des Brennens des Knochens und allgemeiner das Problem des Widerstandes gegen Durchdringen der Kombination aus Trokar/Hülse in den Knochen noch bei der Ausführungsform, die in 67 gezeigt, vor, wenn auch zu einem vielleicht kleineren Grad als bei der Ausführungsform nach 55.
  • Um dieses grundlegende Problem zu lösen, ist gefunden worden, daß das distale Ende 246 der Hülse 248 unter einem Winkel von ungefähr 15° proximal relativ zu einer Ebene 250 abgeschrägt verlaufen sollte, die sich normal zu der Längsachse 252 der Hülse befindet (siehe 68). In dem sich ergebenden Aufbau der Anordnung aus Trokar/Hülse bohrt sich die Trokarspitze 256 in den Knochen in derselben Weise wie zuvor beschrieben, während das abgeschrägte distale Ende 246 der Hülse 248 in die Seitenwand des Loches schneidet, das durch die Trokarspitze gebildet wird, anstatt daß es sich flach gegen den Knochen dreht, der das Loch umgibt, welches von dem Trokar gebildet wird. Als eine praktische Angelegenheit wird diese Alternative als von beträchtlicher Wichtigkeit angesehen, weil das einfache Verwenden der Verfahren und Vorrichtungen, die hierin beschrieben sind, ihre kommerzielle Nützlichkeit beeinflußt. Ein Knochenbohrer, der keine Tendenz dazu zeigt, den Knochen während des Einsatzes zu binden und/oder zu brennen, ist beträchtlich wünschenswerter als ein Knochenbohrer, der den Knochen während des Einsatzes bindet oder brennt. Um die Forderung der Erfindung zu erfüllen, muß jedoch der Winkel der Abschrägung der Hülse im wesentlichen gleich dem Winkel sein, bei dem das distale bohrende scharfe Ende des Trokars relativ zu der Längsachse des Trokars angeordnet ist.
  • Demgemäß wird verstanden werden, daß gegenwärtig ein bevorzugtes Verfahren zum Verwenden der vorliegenden Erfindung die folgenden Schritte umfaßt:
    • (1) Bohren wenigstens zweier Anordnungen aus Trokar/Hülse des Typs, der in 68 veranschaulicht ist, in den Knochen auf eine Position ähnlich der, die in 22 gezeigt ist (Anmerkung: Dies kann bewerkstelligt werden, indem aufeinanderfolgend und getrennt ein einziger Trokar mit jeder Hülse zusammengepaßt wird und die Anordnung in den Knochen gebohrt wird);
    • (2) Entfernen des Trokars (der Trokare) aus den Hülsen, um so die Hülsen zurückzulassen, die sich durch die Haut und in den Knochen erstrecken, jedoch den Knochentunnel nicht schneiden;
    • (3) Entfernen der Rahmenanordnung (siehe Element 52 in 21) aus den Hülsen und dem Knochentunnel;
    • (4) Anordnen eines Knochenblocks in dem Knochentunnel in Ausrichtung mit axialen Vorsprüngen der Hülsen;
    • (5) Verwenden eines ersten länglichen abgestuften Trokars (siehe 64), um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der ersten Hülse und dem Knochentunnel, durch den Knochenblock und eine vorgewählte Weglänge in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels zu bohren;
    • (6) während der erste längliche abgestufte Trokar sich durch den Knochen und den Knochenblock erstreckt, Verwenden eines zweiten länglichen abgestuften Trokars, um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der zweiten Hülse und dem Knochentunnel, durch den Knochenblock und eine vorausgewählte Weglänge in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels zu bohren;
    • (7) Entfernen des zweiten Trokars aus den Knochen, dem Knochenblock und der zweiten Hülse;
    • (8) Einsetzen einer starren Stange (aus bioabsorbierbarem oder nicht bioabsorbierbarem Material) durch die zweite Hülse in eine Position, in der sie sich durch den Knochenblock erstreckt und in Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des Knochentunnels liegt, wie sie durch den zweiten länglichen abgestuften Trokar gebildet sind;
    • (9) Entfernen des ersten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock und der ersten Hülse;
    • (10) Einsetzen einer weiteren starren Stange (aus bioabsorbierbarem oder nicht bioabsorbierbarem Material) durch die erste Hülse in eine Position, in der sie sich durch den Knochenblock erstreckt und in den Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des Knochentunnels liegt, wie er von dem ersten länglichen abgestuften Trokar gebildet ist; und
    • (11) Entfernen der ersten und zweiten Hülse von dem Patienten.
  • Die zuletzt genannten Alternativen bilden auch einen vorteilhaften Rahmen für die Verwendung bestimmter Modifikationen für die oben beschriebene Quervernagelungs-Vorrichtung. Zum Beispiel bei der Ausführungsform der Rahmenanordnung, die oben diskutiert wurde, bei der die mit Kanal versehene Hülse 58 einen vergrößerten Kopf 62 hat, der für das Anordnen in einem Knochentunnel quer zu den Anordnungen aus Trokar/Hülse ausgelegt ist, welche in den umgebenden Knochen gebohrt werden (1921), könnte ein abgeflachter Kopf 258 (69), welcher ein Fenster 260 durch ihn hindurch definiert, anstelle des vergrößerten Kopfes 62 verwendet werden. In einem solchen Fall würde sich der abgeflachte Kopf 258 im wesentlichen diametral über den Knochentunnel 262 in einer Ebene quer zu einer axialen Projektion der Anordnungen 264 aus Trokar/Hülse, die in den Knochen gebohrt werden, erstrek ken. Weiter würde das Fenster 260 so angeordnet werden, daß die Anordnungen aus Trokar/Hülse (oder die Trokare alleine) in den Knochentunnel, durch das Fenster 260 in dem Kopf der mit Kanal versehenen Hülse 266 und dann in den Knochen auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels eindringen könnten.
  • Genauer, wie in 69 gezeigt, ist diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung nützlich bei allen Situationen, in denen es gewünscht wird, diametral gegenüberliegende Öffnungen in der Seitenwand eines Knochentunnels zu bilden. Bestimmte Beispiele solcher Situationen umfassen diejenigen, bei denen die Länge der Hülse und die Länge und Steifigkeit der Stangen derart sind, daß ihnen vertraut werden kann sicherzustellen, daß eine Stange, die in den Knochentunnel von der Eintrittsseite des Bohrwerkzeuges her eintritt, in Ausrichtung mit der Öffnung auf der anderen Seite des Knochentunnels gehalten und in diese eindringen wird. Somit können die Fälle, die oben genannt sind, bei denen eine starre Stange durch ein Objekt in einem Knochentunnel geführt wird, diese Alternative nützlich finden.
  • Schließlich soll verstanden werden, daß die ineinandergreifenden Anordnungen aus Trokar/Hülse, die hierin oben diskutiert worden sind, zahlreiche andere Verwendungen über das Quervernageln von Objekten in Knochentunneln hinaus haben. Eine solche veranschaulichende Verwendung ist bei der Anordnung von absorbierbaren oder nicht absorbierbaren Zapfen über Knochenbrüche hinweg, um so dabei zu unterstützen, die gebrochenen Knochen in einer gewünschten Lagebeziehung für die Heilung zu halten, nachdem Bruchreduktionsprozeduren abgeschlossen worden sind. Wie in den 7074 veranschaulicht, folgt dieses Verfahren den nun gut verstandenen Schritten des Bohrens einer Anordnung aus Trokar/Hülse in der gewünschten Position im Knochen, des Entfernens des Trokars, des Einsetzens einer Stange in die Hülse und dann des Entfernens der Hülse vom Knochen und der Stange.
  • Weitere veranschaulichende Verwendungen der Vorrichtungen und Konzepte der vorliegenden Erfindung können unter anderem das Entfernen von Gewebe aus dem Inneren der Knochen umfassen und/oder das Zuführen anderer Dinge in das Innere eines Knochens, so wie weiterer Vorrichtungen oder Prothesen, Arzneimittel, Knochentransplantatmaterial, Ersatzknochenmark und so weiter.
  • Zahlreiche weitere Variationen, Abänderungen, Modifikationen und weitere Ableitungen der vorliegenden Erfindung werden den Fachleuten im Hinblick auf die vorangehende genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in den Sinn kommen und/oder offensichtlich werden. Demgemäß soll verstanden werden, daß die voranstehende Beschreibung und die angefügten Zeichnungen nur als veranschaulichend und nicht als die Erfindung beschränkend gedacht sind.

Claims (12)

  1. Anordnung (50) aus Trokar (82) und Trokarhülse (74, 76) zur Verwendung beim Bilden von Durchgängen in einem Knochen (12), wobei die Anordnung (50) aufweist: einen Trokar (82) mit einer Welle, einem distalen scharfen Bohrende (84) und wenigstens einem Stift (86), der sich radial von der Welle an einer vorausgewählten Entfernung in Längsrichtung nahe dem distalen scharfen Ende (84) erstreckt; und eine Trokarhülse (74, 76) mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende, wobei die Hülse eine Längsbohrung definiert, die sich zwischen dem distalen Ende und dem proximalen Ende erstreckt, und wenigstens einem Längsschlitz (80) in einer Seitenwand der Bohrung, der sich von dem proximalen Ende der Hülse (74, 76) zu einem geschlossenen distalen Ende des Schlitzes erstreckt, das sich an einer vorausgewählten Längsentfernung nahe dem distalen Ende der Hülse (74, 76) befindet; wobei das distale Ende der Hülse (74, 76) von einer inneren Kante zu einer äußeren Kante unter einem Winkel relativ zu der Längsachse der Hülse (74, 76) abgeschrägt ist, wobei der Winkel im wesentlichen gleich einem Winkel ist, unter dem das distale scharfe Bohrende (84) relativ zu der Längsachse des Trokars (82) angeordnet ist, wobei der Trokar (82) dazu ausgelegt ist, verschiebbar in der Bohrung der Hülse (74, 76) zu liegen, wobei der wenigstens eine Stift (86) gleitend in den wenigstens einen Längsschlitz greift, und die vorausgewählte Entfernung in Längsrichtung derart ist, daß, wenn der wenigstens eine radiale Stift (86) an dem geschlossenen Ende des wenigstens einen Längsschlitzes (80) anliegt, das distale scharfe Bohrende (84) des Trokars (82) distal vom distalen Ende der Hülse (74, 76) hervorsteht; wodurch der Trokar (82) und die Trokarhülse (74, 76) für die integrale Dreh- und distal gerichtete Längsbewegung lösbar miteinander verbunden sind.
  2. Anordnung (50) nach Anspruch 1, bei der das distale Ende der Hülse (74, 76) in einer Ebene angeordnet ist, die sich an einem distal spitzen Winkel von ungefähr 15° zu der Längsachse der Hülse (74, 76) befindet, und das distale scharfe Bohrende des Trokars, wenn es vollständig im Eingriff mit der Hülse ist, sich distal zum am weitestens distal liegenden Teil des distalen Endes der Hülse (74, 76) erstreckt.
  3. Anordnung (50) nach Anspruch 1, weiterhin mit einem zweiten Trokar (82) zur Verwendung im Austausch gegen den Trokar (82), nachdem die Anordnung (50) aus Trokar (82) und Trokarhülse (74, 76) in dem Knochen (12) angeordnet ist, wobei der zweite Trokar (82) einen distalen Teil mit einem ersten Querschnitt, einen proximalen Teil mit einem zweiten Querschnitt, wobei der zweite Querschnitt größer ist als der erste Querschnitt, und eine distal gewandte Schulter an einem Verbindungsbereich des distalen Teiles und des proximalen Teiles hat, wobei die Schulter so ausgelegt ist, daß sie an dem Knochen (12) an dem distalen Ende der Hülse (74, 76) anliegt, wenn der zweite Trokar (82) in den Knochen durch die Hülse (74, 76) vorbewegt wird, um so die Tiefe des Eindringens des zweiten Trokars (82) in den Knochen (12) zu begrenzen.
  4. Anordnung (50) nach Anspruch 1, bei der die Bohrung der Trokarhülse einen im wesentlichen zylindrischen Längsdurchgang zwischen dem proximalen Ende und dem distalen Ende definiert, wobei der wenigstens eine Schlitz ein Paar gegenüberliegender Schlitze (80) aufweist und das geschlossene distale Ende der Hülse gegenüberliegende geschlossene Enden aufweist, die von dem distalen Ende der Hülse beabstandet sind; und das scharfe Bohrende (84) des Trokars zum Bohren in den Knochen ausgelegt ist und der wenigstens eine Stift ein Paar gegenüberliegende Stifte (86) aufweist, die dazu ausgelegt sind, schiebbar in jeweils den Schlitzen (80) aufgenommen zu werden, wenn die Welle sich in der Bohrung befindet, so daß der Vorsprung des scharfen distalen Endes (84) des Trokars aus dem distalen Ende der Hülse hinaus entsprechend der Längsentfernung zwischen dem scharfen distalen Bohrende (84) des Trokars und den Stiften (86) in bezug auf den Längsabstand der geschlossenen Enden (80) des Schlitzes von dem distalen Ende zu dem Trokar (82) begrenzt ist; wobei der Trokar (82) in die Bohrung derart einsetzbar ist, daß sich die ergebende Kombination aus Trokar (82) und Trokarhülse (74, 76) gedreht und distal in den Knochen (12) als eine Einheit gebohrt werden kann und der Trokar (82) proximal in die Hülse (74, 76) einschiebbar und aus dieser entfernbar ist; wobei ein Element (40, 44) in den Knochen (12) durch die Bohrung der Hülse (74, 76) einsetzbar ist; und die Hülse (74, 76) aus dem Element (40, 44) und dem Knochen (12) entfernbar ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, weiter mit: einem zweiten Trokar (82), der einen distalen Teil mit einem ersten Querschnitt und einen proximalen Teil mit einem zweiten Querschnitt, wobei der erste Querschnitt kleiner ist als der zweite Querschnitt, und eine distal weisenden Schulter an einem Verbindungsbereich des ersten und zweiten Querschnitts umfaßt; wobei die Schulter dazu ausgelegt ist, an dem Knochen (12) an dem distalen Ende der Hülse (74, 76) anzuliegen.
  6. Anordnung (50) nach Anspruch 5, bei der der Längsdurchgang durch die Hülse (74, 76) ein internes Stoppmittel umfaßt, das dazu ausgelegt ist, an der Schulter des Trokar anzuliegen, um so weiter die Längsbewegung des zweiten Trokars (82) durch die Hülse (74, 76) und in den Knochen (12) an dem distalen Ende der Hülse (74, 76) zu begrenzen.
  7. Anordnung (50) nach Anspruch 5, bei der der Knochen (12) einen Knochentunnel (16) definiert, wobei die Kombination aus Trokar (82) und Trokarhülse (74, 76) dazu ausgelegt ist, in den Knochen (12) quer zum Knochentunnel (16), jedoch nicht in den Knochentunnel (16) einzudringen, wobei ein Knochenblock (20) in dem Knochentunnel (16) in axialer Ausrichtung mit der Kombination aus Trokar (82) und Trokarhülse (74, 76) angeordnet ist und der zweite Trokar (82) so ausgelegt ist, daß er durch den Knochen (12) zwischen dem distalen Ende der Hülse (74, 76) und dem Knochentunnel (60) und in den Knochenblock (20) dringt, und das Element eine Stange (40) aufweist.
  8. Anordnung nach Anspruch 5, bei dem das Element aus der Gruppe bestehend aus im wesentlichen starren Stangen, medizinischen Verabreichungen, prosthetischen Materialien und Ersatzgewebe ausgewählt ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 7, bei der die Stange (20) aus bioabsorbierbarem Material gebildet ist.
  10. Anordnung nach Anspruch 1, bei der das bioabsorbierbare Material aus der Gruppe bestehend aus Polymilchsäure, Polyglykolsäure und Polydiaxanon ausgewählt ist.
  11. Anordnung (50) nach Anspruch 7, bei der die Stange (40) aus einem Material ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus im wesentlichen starren Metallen, Kunststoffen und Keramiken gebildet ist.
  12. Anordnung (50) nach Anspruch 7, bei der der zweite Trokar (82) dazu ausgelegt ist, durch den Knochenblock (20) und zurück in den Knochen (12) zu dringen.
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