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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Festlegen von Knochenblöcken in
Knochentunneln.
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Hinter und der Erfindung
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Das
vollständige
oder teilweise Lösen
von Ligamenten, Sehnen und/oder anderen weichen Geweben von ihren
zugeordneten Knochen innerhalb des Körpers sind relativ übliche Verletzungen.
Das Lösen
des Gewebes kann als das Ergebnis eines Unfalls auftreten, so wie
einem Sturzes, einer Überbelastung
während
einer arbeitsbezogenen Aktivität, während des
Verlaufes eines athletischen Wettbewerbs oder in irgendeiner von
vielen weiteren Situationen und/oder Aktivitäten. Solche Verletzungen sind
im allgemeinen das Ergebnis übermäßiger Belastung,
die auf das Gewebe aufgebracht ist.
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In
dem Fall eines teilweisen Lösens, üblicherweise
mit dem allgemeinen Ausdruck "Zerrung" bezeichnet, heilt
die Verletzung oftmals selbst, wenn ausreichend Zeit gegeben wird,
und wenn die Sorge getroffen wird, die Verletzung während des
Heilprozesses nicht unnötiger
Belastung auszusetzen. Wenn jedoch sich das Ligament oder die Sehne
vollständig
von dem zugeordneten Knochen oder den Knochen gelöst hat,
oder wenn sie als das Ergebnis einer traumatischen Verletzung beschädigt ist,
kann eine teilweise oder dauerhafte Behinderung das Ergebnis sein.
Glücklicherweise
gibt es eine Vielzahl chirurgischer Prozeduren zum Wiederbefestigen
solcher gelösten
Gewebe und/oder zum vollständigen Ersetzen
schwer beschädigter
Gewebe.
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Eine
solche Prozedur umfaßt
das Wiederbefestigen des gelösten
Gewebes, wobei "traditionelle" Befestigungsgeräte verwendet
werden, so wie Heftklammern, Fäden
und/oder Spongiosaschrauben. Solche traditionellen Befestigungsgeräte sind
auch benutzt worden, um Sehnen- oder
Ligament-Transplantate (oftmals aus autogenem Gewebe gebildet, das
von anderswo in dem Körper
entnommen worden ist) an dem gewünschten
Knochen oder den Knochen zu befestigen.
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Eine
weitere Prozedur ist in dem US-Patent Nr. 4,950,270 beschrieben,
ausgegeben am 21. August 1990 an Gerald A. Bowman u.a. Bei dieser
Prozedur wird beispielsweise das geschädigte hintere Kreuzband ("ACL" – anterior cruciate ligament)
in einem menschlichen Knie ersetzt, indem zunächst Knochentunnel durch das
Schienbein und den Oberschenkel an den Punkten der normalen Befestigung des
hinteren Kreuzbandes gebildet werden. Als nächstes wird ein Ligament-Transplantat
mit einem Knochenblock auf einem seiner Enden so bemessen, daß es in
die Knochentunnel paßt.
Ein Faden wird dann an dem Knochenblock befestigt und danach durch
den tibialen und femoralen Knochentunnel geführt. Der Knochenblock wird
den durch den tibialen Tunnel und hinauf in den femoralen Tunnel
gezogen, wobei der Faden verwendet wird. Wenn dieses geschehen ist,
erstreckt sich das Ligament-Transplantat zurück aus dem femoralen Tunnel
hinaus, über das
Innere des Kniegelenkes hinweg und dann durch den tibialen Tunnel.
Das freie Ende des Ligament-Transplantats liegt außerhalb
des Schienbeins an der hinteren Seite des Schienbeins. Als nächstes wird
eine Knochenschraube zwischen dem Knochenblock und der Wand des
femoralen Knochentunnels eingesetzt, um so sicher den Knochenblock
in seiner Position durch einen festen Preßsitz zu arretieren. Schließlich wird
das freie Ende des Ligament-Transplantats sicher an dem Schienbein
befestigt.
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Im
US-Patent Nr. 5,147,362, ausgegeben am 15. September 1992 an E.
Marlowe Goble, ist eine Prozedur offenbart, bei der ausgerichtete
femorale und tibiale Tunnel in einem menschlichen Knie gebildet
werden. Ein Knochenblock mit einem Ligament-Transplantat, das daran
befestigt ist, wird durch die Tunnel zu einem Sackende des femoralen
Tunnels geführt,
wo der Block an seinem Ort durch einen Anker befestigt wird. Das
Ligament erstreckt sich aus dem tibialen Tunnel hinaus, und sein
Ende wird an der Schienbeinrinde durch Klammern oder dergleichen
befestigt. Als Alternative kann das Ende des Ligamentes in dem tibialen
Tunnel durch einen Anker oder durch eine hemmende Schraube befestigt
werden.
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Verschiedene
Arten von Ligamenten und/oder Fadenankern und Ankern zum Befestigen anderer
Gegenstände
am Knochen sind auch in der Technik wohlbekannt. Eine Anzahl dieser
Vorrichtungen sind in Einzelheiten in den US-Patenten Nr. 4,898,156,
4,899,743, 4,968,315, 5,356,413 und 5,372,599 beschrieben, von denen
jedes derzeitig von Mitek Surgical Products, Inc. of Westwood, Massachusetts,
dem Übertragungsempfänger dieser
Patentanmeldung, gehalten wird.
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Ein
bekannten Verfahren zum Verankern von Knochenblöcken in Knochenkanälen geschieht
durch "Quervernageln", wobei ein Stift,
eine Schraube oder eine Stange in den Knochen quer zu dem Knochentunnel
getrieben wird, um so den Knochenblock zu durchschneiden und somit
den Knochenblock in dem Knochentunnel quer festzulegen. Um für das richtige Quervernageln
des Knochenblockes in dem Knochentunnel zu sorgen, wird im allgemeinen
eine Bohrführung
verwendet. Die Bohrführung
dient dazu sicherzustellen, daß der
Querdurchgang in dem Knochen so positioniert wird, daß er den
geeigneten Tunnelabschnitt und den Knochenblock durchschneiden wird.
Bohrführungen
zum Verwenden beim Durchführen
eines solchen Querbohrens sind in den US-Patenten Nr. 4,901,711,
4,985,032, 5,152,764, 5,350,380 und 5,431,651 gezeigt.
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Weitere
Patente, in denen das Quervernageln diskutiert wird, umfassen die
US-Patente Nr. 3,973,277, 5,004,474, 5,067,962, 5,266,075, 5,356,435,
5,376,119, 5,393,302 und 5,397,356.
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Im
US-Patent Nr. 5,431,651, ausgegeben am 11. Juli 1955 an E. Marlowe
Goble, wird gesagt, daß eine
Querstiftschraube aus einem Material gebildet werden kann, das im
Laufe der Zeit von dem Körper
absorbiert werden kann, was somit jegliche Notwendigkeit beseitigt,
daß die
Querstiftschraube in einer anschließenden chirurgischen Prozedur
entfernt wird.
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Derartigen
absorbierbaren Querstiftschrauben jedoch, wie sie gegenwärtig in
der Technik bekannt sind, fehlt die ausreichende Festigkeit, daß sie direkt
in den Knochen und den Knochenblock geführt werden können. Wenn
man demgemäß absorbierbare
Querstiftschrauben verwendet, muß man zunächst ein hartmetallisches Bohrwerkzeug
in den Knochen und den Knochenblock bohren, das Bohrwerkzeug entfernen
und dann das Bohrwerkzeug durch die absorbierbare Querstiftschraube
ersetzen. Das Entfernen des hartmetallischen Bohrwerkzeuges läßt es jedoch
oftmals zu, daß sich
der Knochenblock in dem Tunnel verschiebt, so daß das anschließende Einsetzen
der absorbierbaren Querstiftschraube unmöglich wird.
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Demgemäß gibt es
ein Bedürfnis
nach einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Festlegen eines Knochenblockes
in einem Knochentunnel, so daß nach
dem Beenden der Prozedur der Knochenblock in dem Knochentunnel durch
Elemente verankert ist, die aus einem absorbierbaren Material hergestellt sind.
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Aufgaben der
Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Vorrichtung
oder eine Anordnung zum Festlegen eines Knochenblocks in einem Knochentunnel
zur Verfügung
zu stellen, so daß der Knochenblock
in dem Tunnel durch Querstifte gehalten werden kann, die aus einem
Material hergestellt sind, welches von dem Körper absorbierbar ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Diese
und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden angesprochen
durch das Bereitstellen und Verwenden von: einer Anordnung zum Bilden
von Durchgängen
in einem Knochen, wie in Anspruch 1 definiert.
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Gemäß einer
Verwendung der Erfindung wird ein Verfahren zum Festlegen eines
Teils eines Gewebestückes
in einem Knochentunnel zur Verfügung
gestellt, wobei das Verfahren aufweist:
Vorbewegen einer Kombination
aus Trokar und Trokarhülse
in einen Knochen quer zu einem Knochentunnel, der darin gebildet,
so daß die
Kombination aus Trokar und Trokarhülse sich durch den Knochen und über den
Knochentunnel hinweg erstreckt;
Entfernen des Trokars von der
Trokarhülse;
Einsetzen
einer absorbierbaren Stange in den Knochen durch die Hülse und
Entfernen der Hülse,
um so die absorbierbare Stange zu belassen, die sich über den
Knochentunnel hinweg erstreckt;
Befestigen eines Endes einer
Länge strangartigen Materials
an dem Gewebestück
benachbart dem Teil, der in dem Knochentunnel angeordnet werden
soll;
Einfädeln
des anderen Endes der Länge
des strangartigen Materials in ein offenes Ende des Knochentunnels,
um den absorbierbaren Stift, der sich über den Knochentunnel erstreckt,
und zurück
hinaus aus dem offenen Ende des Knochentunnels; und
Ziehen
des anderen Endes des strangartigen Materials, um so den Teil des
Gewebestückes
in das offene Ende des Knochentunnels um den absorbierbaren Stift,
der sich über
den Knochentunnel erstreckt und zurück hinaus aus dem offenen Ende
des Knochentunnels zu ziehen,
wobei der Teil des Gewebestückes für das Festlegen darin über den
absorbierbaren Stift innerhalb des Knochentunnels gelegt wird, durch
Sichern der Teile des Gewebestückes,
die sich aus dem offenen Ende des Knochentunnels erstrecken.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Diese
und weitere Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
vollständiger
diskutiert in oder offensichtlich gemacht durch die folgende genaue
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung,
die zusammen mit den beigefügten
Zeichnungen betrachtet werden soll, in denen sich gleiche Elemente
auf gleiche Teile beziehen. Die 1 bis 40 sind
aus der WO 98/30162 abgeleitet. Die 41 ff.
sind neu. Die WO 98/30162 ist nach dem Prioritätstag für die neuen Zeichnungen veröffentlicht.
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1 ist
eine schematische Schnittansicht eines menschlichen Kniegelenkes
mit geeigneten Knochentunneln, die daran gebildet sind, und mit
einem Ligament-Knochenblock, der in einem der Tunnel angeordnet
ist;
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2 ist
der 1 ähnlich,
veranschaulicht jedoch eine Metalldraht-Einsetzphase des erfinderischen
Verfahrens;
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3 ist ähnlich der 2,
veranschaulicht jedoch das Abschließen der Metalldraht-Einsetzphase;
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4 ist ähnlich der 3,
veranschaulicht jedoch eine erste Metalldraht-Rückziehphase;
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5 ist ähnlich der 4,
veranschaulicht jedoch eine Einsetzphase einer ersten absorbierbaren
Stange;
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6 ist ähnlich der 5,
veranschaulicht jedoch die erste absorbierbare Stange, die vollständig eingesetzt
ist,
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7 ist ähnlich der 6,
veranschaulicht jedoch eine zweite Metalldraht-Rückziehphase;
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8 ist ähnlich der 7,
veranschaulicht jedoch eine Einsetzphase einer zweiten absorbierbaren
Stange;
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9 ist ähnlich der 8,
veranschaulicht jedoch das Abschließen der Einsetzphase einer
absorbierbaren Stange des erfinderischen Verfahrens;
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10 ist
eine Seitenaufrißansicht
einer Form einer Rahmenanordnung zum Quervernageln eines Knochenblockes
in einem Knochentunnel, welche eine Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
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11 ist
eine Ansicht der Rahmenanordnung der 10 von
unten;
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12 ist
eine Ansicht eines Führungselementteiles
für eine
Trokarhülse
der Rahmenanordnung der 10 und 11 von
unten;
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13 ist
eine Seitenaufrißansicht
des Führungselementes
für die
Trokarhülse;
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14 ist
eine Vorderaufrißansicht
des Führungselementes
der Trokarhülse;
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15 ist
eine unterbrochene Seitenaufrißansicht
eines Trokarteiles der Rahmenanordnung der 10;
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16 ist
eine unterbrochene Seitenaufrißansicht,
weggebrochen und teilweise im Schnitt, eines Trokarhülsenteiles
einer Rahmenanordnung mit einem quadratisch abgeschnittenen Ende,
im Gegensatz zu der Erfindung, die ein abgeschrägtes distales Ende erfordert;
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17 ist
eine Stirnansicht des Trokarhülsenteiles
der 16;
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18 ist
eine schematische Ansicht eines menschlichen Kniegelenkes und veranschaulicht
einen Schritt in einem Verfahren, bei dem die Rahmenanordnung der 10 eingesetzt
wird;
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19–28 sind
schematische Ansichten, welche eine Anzahl von Schritten bei der
Verwendung der Rahmenanordnung der 10 veranschaulichen;
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29 ist
eine Seitenaufrißansicht
einer weiteren Form einer Rahmenanordnung, die eine alternative
Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht;
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30 ist
eine Ansicht der Rahmenanordnung der 29 von
unten;
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31 ist
eine Ansicht des Führungselementabschnittes
für eine
Trokarhülse
der Rahmenanordnung der 29 von
unten;
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32 ist
eine Seitenaufrißansicht
des Führungselementes
für die
Trokarhülse;
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33 ist
eine Vorderaufrißansicht
des Führungselementes
für die
Trokarhülse;
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34 ist
eine Ansicht ähnlich
der der 18;
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35–40 sind
schematische Ansichten, welche eine Anzahl von Schritten bei der
Verwendung der Rahmenanordnung der 29 veranschaulichen;
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41 ist
eine Seitenaufrißansicht
eines Ligament-, Sehnen- oder ähnlichen
Transplantates, bei dem ein Ende des Transplantates zurück auf sich selbst
gefaltet ist und an diesem Ort verheftet ist, und wobei eine Stange,
die sich durch das Gewebe erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
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42 ist
eine Seitenaufrißansicht ähnlich der
der 41, bei der das Ligament-, Sehnen- oder ähnliches
Transplantat auf sich selbst zurückgefaltet worden
ist und bei dem eine Stange, die sich zwischen benachbarten Falten
des Transplantats erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
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43 ist
eine Seitenaufrißansicht ähnlich der 42,
bei der das gefaltete Gewebe "spiralig vernäht" worden ist, und
wobei sich eine Stange, die sich durch die spiralig vernähte Gewebemasse
erstreckt, in Phantomlinien gezeigt ist;
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44–51 sind
veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansichten, die die Schritte
des Vorbewegens einer Kombination aus Trokar/Trokarhülse in einen
Knochen und durch einen Knochentunnel darin, des Entfernens des
Trokars, des Einsetzens einer Stange in die Hülse und durch den Knochentunnel,
des Entfernens der Hülse
und des Ziehens eines Endes eines Gewebetransplantates um die Stange,
die sich über
dem Knochentunnel befindet, zeigen;
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52 und 53 sind
veranschaulichende Seitenaufrißansichten
repräsentativer
Knochenblöcke,
welche zwei mögliche
Beispiele zeigen, wie ein Knochenblock während oder nach dem Anordnen
eines Querstiftes durch diesen brechen kann;
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54 ist
eine veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansicht eines Knochenblockes,
der sich in einem teilweise geschlossen endenden Knochentunnel befindet
und in seiner Position durch eine Stange fixiert ist, die sich über den
Knochentunnel hinweg zwischen dem Knochenblock und dem offenen Ende
des Knochentunnels erstreckt;
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55 ist
eine veranschaulichende Seitenaufrißansicht einer zusammengesetzten
Anordnung aus Trokar/Trokarhülse
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung;
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56–63 sind
veranschaulichende geschnittene Seitenaufrißansichten, welche die Verwendung
langer Trokare zeigen, die durch Hülsen eingesetzt werden, ursprünglich mit
der Kombination, die in 55 veranschaulicht
ist, angeordnet, um den Knochen und einen Knochenblock für das Einbringen
von Stangen zu durchdringen, um den Knochenblock an seinem Ort in
dem Knochentunnel zu halten;
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64 ist
eine Seitenaufrißansicht
eines abgestuften Trokars, der gemäß der vorliegenden Erfindung
gebildet ist;
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65 ist
eine geschnittene Seitenaufrißansicht,
welche eine Trokarhülse
mit einer internen Arretierung zeigt, dazu ausgelegt, die Bewegung
des abgestuften Trokars zu begrenzen, wie in 64 gezeigt;
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66 ist
eine Explosionsansicht im Schnitt und im Seitenaufriß, welche
die Verwendung einer Tauchkolbenvorrichtung zum Treiben einer Stange durch
eine Hülse
in den Knochen und in einen Knochenblock, der sich in einem Knochentunnel
befindet, veranschaulicht;
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67 ist
eine Seitenaufrißansicht
einer weiteren Kombination aus Trokar/Trokarhülse, die gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet ist;
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68 ist
eine Seitenaufrißansicht
noch einer weiteren Kombination aus Trokar/Trokarhülse mit einem
abgeschrägten
distalen Ende für
die Hülse, wobei
jedoch die Schräge
nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet ist;
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69 ist
eine veranschaulichende perspektivische Ansicht, welche einen gelochten
Kopf zeigt, der den vergrößerten Kopf
der mit Kanal versehenen Hülse
ersetzt, der in 19 dargestellt ist; und
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70–74 sind
veranschaulichende Seitenaufrißansichten,
welche die Anordnung einer Stange über eine reduzierte Knochenfraktur
zeigen, wobei eine Kombination aus Trokax/Trokarhülse verwendet
wird, die gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet ist.
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Genaue Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Mit
Bezug zunächst
auf 1 sieht man, daß ein menschliches Kniegelenk 10,
welches einen Oberschenkel 12 und ein Schienbein 14 umfaßt, mit einem
geeigneten femoralen Knochentunnel 16 und einem geeigneten
tibialen Knochentunnel 18 versehen worden ist. Solche Tunnel
können
auf Wegen bereitgestellt werden, die in der Technik wohlbekannt sind.
Ein Knochenblock 20 mit einem Ligamentmaterial 22,
das daran befestigt ist, ist in dem femoralen Tunnel 16 angeordnet
worden. Ein solches Positionieren eines Knochenblockes kann auch
auf Wegen erreicht werden, die in der Technik wohlbekannt sind.
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Wenn
man als nächstes
die 2 betrachtet, wird gemäß der vorliegenden Erfindung
ein erster Metalldraht 30, der von dem Typ sein kann, der üblicherweise
als ein Führungsdraht
oder ein "K-Draht" bezeichnet wird,
durch die Haut 31 und einen ersten Teil 32 des
Oberschenkels 12 vorbewegt. Der erste Draht 30 wird
quer zum femoralen Tunnel 16 vorbewegt, um so den Knochenblock 20 zu
durchschneiden und sich durch ihn zu erstrecken, wie in 2 gezeigt.
Danach oder gleichzeitig damit wird ein zweiter Metalldraht 34 durch
einen zweiten Teil 36 des Oberschenkels 12 vorbewegt.
Der zweite Draht 34 wird auch quer zum femoralen Tunnel 16 vorbewegt,
um den Knochenblock 20 zu durchschneiden und sich durch
diesen zu erstrekken (3). Jetzt wird der Knochenblock 20 durch
die beiden beabstandeten metallischen Drähte 30, 34 sicher
im femoralen Tunnel 16 gehalten.
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Als
nächstes
mit Bezug auf 4 wird man sehen, daß einer
der beiden Drähte 30, 34 dann
entfernt wird, während
der andere der beiden Drähte 30, 34 an
seiner Stelle im Oberschenkel 12 und im Knochenblock 20 gelassen
wird. Beispielhaft, jedoch nicht beschränkend, kann der Draht 30 entfernt
werden, während
der Draht 34 an seiner Stelle gelassen wird. Eine erste
absorbierbare Stange 40 (5) wird
dann durch die Bohrung 42 vorbewegt, die durch das Entfernen
des ersten Drahtes 30 belassen wird, so daß die erste
absorbierbare Stange 40 sich durch den Oberschenkel 12 und
den Knochenblock 20 erstreckt (6). Jetzt
wird der Knochenblock 20 sowohl durch den metallischen
Draht 34 als auch die erste absorbierbare Stange 40 sicher
im femoralen Tunnel 16 gehalten.
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Danach
wird der andere der beiden metallischen Drähte 30, 34 zurückgezogen
(z. B. wird in 7 der metallische Draht 34 zurückgezogen),
und eine zweite absorbierbare Stange 44 (8)
wird durch die Bohrung 46 vorbewegt, die durch das Entfernen
des metallischen Drahtes 34 belassen ist, so daß sich die
zweite absorbierbare Stange 44 auch durch den Oberschenkel 12 und
den Knochenblock 20 erstreckt (9).
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Es
wird verstanden werden, daß nach
dem Beenden des Einführens
der zweiten absorbierbaren Stange 44 (9)
der Knochenblock 20 im femoralen Tunnel 16 nur
durch die absorbierbaren Stangen 40, 44 gehalten
wird.
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Die
absorbierbaren Stangen 40, 44 können aus
einem Material so wie Polymilchsäure
(PLA), Polyglykolsäure
(PGA), Polydiaxanon (PDS) hergestellt werden oder aus irgendeinem
ande ren derartigen Material, das in eine relativ starre und harte
Konfiguration formbar ist, die jedoch von dem Körper des Patienten im Laufe
der Zeit absorbiert werden kann. Wenn gewünscht, können die distalen Enden der
absorbierbaren Stangen 40, 44 angespitzt oder
abgerundet werden, um so das Einsetzen in den Körper zu vereinfachen.
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Es
wird somit ein Verfahren zur Verfügung gestellt, mit dem ein
Knochenblock innerhalb eines Knochentunnels befestigt wird, so daß der Knochenblock
in dem Knochentunnel durch Querstifte verankert wird, die aus einem
Material hergestellt werden, das von dem Körper im Laufe der Zeit absorbiert
werden kann
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Es
wird verstanden werden, daß,
obwohl das obige Verfahren mit bezug auf den ersten und zweiten
Draht beschrieben und veranschaulicht worden ist, die nacheinander
durch eine erste und zweite absorbierbare Stange ersetzt werden,
das Verfahren mit irgendeiner vernünftigen Anzahl von Drähten ausgeübt werden
kann, die eins überschreitet.
Im letzteren Fall umfaßt
das Verfahren die Schritte des Bringens des Knochenblocks in den
Knochentunnel und des Vorbewegens einer Vielzahl metallischer Drähte durch
den Knochen, quer zum Tunnel, um so den Knochenblock zu schneiden
und sich durch diesen zu erstrecken. Wenigstens einer der Drähte wird dann
entfernt, wobei wenigstens einer der Drähte an seinem Platz belassen
wird, und der wenigstens eine entfernte Draht wird dann durch wenigstens
eine absorbierbare Stange ersetzt. Wenigstens ein weiterer der Drähte wird
dann entfernt und dieser wenigstens einer entfernte Draht wird dann
durch wenigstens eine weitere absorbierbare Stange ersetzt. Der
zuletzt angesprochene Schritt wird dann wiederholt, bis eine ausgewählte Anzahl
der metallischen Drähte
jeweils durch eine absorbierbare Stange ersetzt ist, wodurch der
Knochenblock in dem Knochentunnel mit absorbierbaren Stangen gehalten
wird.
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Es
wird auch verstanden werden, daß,
obwohl die 1–9 metallische
Drähte 39, 34 und absorbierbare
Stangen 40, 44 zeigen, die während der Quervernagel-Prozedur
vollständig
durch den Knochenblock 20 verlaufen, es auch möglich ist,
daß die
metallischen Drähte 30, 34 und
die absorbierbaren Stangen 40, 44 nur teilweise
durch den Knochenblock 20 verlaufen, wenn dieses gewünscht sein
sollte.
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Weiterhin
wird auch verstanden werden, daß,
obwohl das obige Verfahren in bezug auf metallische Drähte 30, 34 beschrieben
und veranschaulicht ist, die verwendet werden, um durch den Oberschenkel 12 und
den Knochenblock 20 zu bohren, auch anderes Bohrwerkzeug
(z. B. ein Spiralbohrer oder Spitzbohrer) verwendet werden kann.
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Wie
oben angemerkt sind verschiedene Bohrführungen entwickelt worden,
um Querdurchgänge
durch den Oberschenkel und den Knochenblock zu bilden, um so den
Knochenblock innerhalb des femoralen Tunnels quer zu verzapfen.
Wenn gewünscht
kann das erfinderische Verfahren der vorliegenden Erfindung ausgeübt werden,
indem solche bekannten Bohrführungen
verwendet werden. Als Alternative kann die vorliegende Erfindung
auch ausgeführt
werden, indem eine neue Rahmenanordnung verwendet wird, die gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet ist.
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Genauer,
und nun mit Blick auf die 10–17,
wird eine neue Rahmenanordnung 50 zum Ausführen der
vorliegenden Erfindung offenbart. Die Rahmenanordnung 50 weist
ein L-förmiges Element 52 mit
einem Basisabschnitt 54 und einem Armabschnitt 56 auf.
Der Armabschnitt 56 erstreckt sich in Querrichtung und
ist bevorzugt normal zu dem Basisabschnitt 54.
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Die
Rahmenanordnung 50 umfaßt auch eine mit Kanal versehene
Hülse 58,
welche an einem ersten Ende 60 mit einem vergrößertem Kopfabschnitt 62 versehen
ist und welche an einem zweiten Ende 64 lösbar mit
dem Basisabschnitt 54 des L-förmigen Elementes 52 verbunden
werden kann. Die Hülse 58 kann
in einer Bohrung 65 (11), die
in dem Basisabschnitt 54 gebildet ist, durch eine Feststellschraube 66 gehalten
werden.
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Ein
Führungselement 70 für eine Trokarhülse ist
entfernbar mit einem Armabschnitt 56 des L-förmigen Elementes 52 verbindbar.
Das Führungselement 70 für die Trokarhülse ist
mit Bohrungen 72 versehen, die sich durch dieses erstrecken.
Die Bohrungen 72 erstrecken sich im wesentlichen normal
zu einer Längsachse 68 (10)
des vergrößerten Kopfabschnittes 62 der
mit Kanal versehenen Hülse 58.
Eine Feststellschraube 71 (11) kann
verwendet werden, um das Führungselement 70 für die Trokarhülse in einer
Position auf dem Armabschnitt 56 freigebbar zu halten.
Als Alternative oder zusätzlich kann
der Armabschnitt 56 mit einer Arretiereinrichtung (nicht
gezeigt) zum Begrenzen der Bewegung des Führungselementes 70 für die Trokarhülse entlang
dem Armabschnitt 56 versehen sein. Das Führungselement 70 für die Trokarhülse ist
bevorzugt in zwei Hälften
gebildet, die freigebbar durch eine Feststellschraube 73 (11)
zusammengehalten werden, wodurch das Führungselement 70 für die Trokarhülse zum
Gleiten auf oder gelöst
von den Trokarhülsen 74, 76 angebracht
werden kann, welche durch die Bohrungen 72 verlaufen, wie
es hiernach diskutiert werden wird.
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Die
erste und zweite Trokarhülse 74, 76 sind verschiebbar
in Bohrungen 72 aufgenommen, derart, daß die Hülsen 74, 76 in
den Bohrungen 72 axial und drehbar bewegbar sind. Mit Bezug
auf die 16 und 17 ist
zu sehen, daß die
Trokarhülse 74 mit einem
Kragenabschnitt 78 versehen ist, in dem ein Schlitz 80 ausgebildet
ist. Die Hülse 76 ist
im wesentlichen identisch mit der Hülse 74.
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Die
Rahmenanordnung 50 umfaßt auch einen oder mehrere
Trokare 82 (10 und 15) für die Anordnung
innerhalb der Hülsen 74, 76.
Jeder Trokar 82 ist mit einem scharfen Ende 84 (15)
für das
Durchdringen von Knochen versehen. Ein sich in Querrichtung erstrekkender
Stift 86 ist nahe (jedoch beabstandet von) dem gegenüberliegenden
Ende des Trokars 82 vorgesehen. Der Stift 86 ist
an seinem Ort befestigt und kann von den Schlitzen 80 der
Trokarhülsen 74, 76 aufgenommen
werden, so daß axiale
(in einer distalen Richtung) und die Drehbewegung des Trokars 82 eine ähnliche
Bewegung der Hülsen 74, 76 hervorruft.
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Die
erste und zweite absorbierbare Stange 40, 44 sind
durch Hülsen 74, 76 bewegbar,
wie es weiter hiernach beschrieben werden wird.
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Die 18–28 veranschaulichen,
wie die Rahmenanordnung 50 verwendet werden kann.
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Mit
Bezug nun auf 18 ist ein menschliches Kniegelenk 10 gezeigt,
welches einen Oberschenkel 12 und ein Schienbein 14 umfaßt. Ein
geeigneter femoraler Tunnel 16 und ein geeigneter tibialer
Tunnel 18 sind bereitgestellt, durch Mittel und Verfahren,
die in der Technik wohlbekannt sind. Ein Führungsdraht 90 erstreckt
sich durch die Knochenkanäle 16, 18 wie
gezeigt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die mit Kanal versehene Hülse 58 der Rahmenanordnung über den
Führungsdraht 90 gebracht,
durch den tibialen Tunnel 18 und in den femoralen Tunnel 16,
bis der Kopfabschnitt 62 der mit Kanal versehenen Hülse an einer
ringförmige
Schulter 92 im femoralen Tunnel 16 anliegt (19).
Wenn dies geschieht, erstreckt sich der Führungsdraht 90 durch eine
Bohrung 94 (10 und 19), die
in dem Basisabschnitt 52 des L-förmigen Elementes 52 gebildet
ist. Der Kopfabschnitt 62 der mit Kanal ver sehenen Hülse ist
bevorzugt so bemessen, daß er
einen Paßsitz
im femoralen Tunnel 16 bildet. Die mit Kanal versehene
Hülse 58 kann
in den Knochentunneln 16, 18 angeordnet und dann
mit dem L-förmigen
Element 52 verbunden werden oder, weiter bevorzugt, kann die
mit Kanal versehene Hülse 58 zunächst mit
dem L-förmigen
Element 52 verbunden und dann in dem Oberschenkel 12 und
dem Schienbein 14 angeordnet werden. Das Führungselement 70 für die Trokarhülse, wenn
es nicht bereits auf dem Armabschnitt 56 angeordnet ist,
wird dann an dem Armabschnitt 56 befestigt, beispielsweise
durch die Feststellschraube 71 (11).
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Die
erste Trokarhülse 74 wird
dann in eine Bohrung 72 des Führungselementes 70 (20)
eingesetzt, und der Trokar 82 wird durch die Hülse 74 bewegt,
bis der Stift 86 (15) des
Trokars 82 im Schlitz 80 (16 und 17)
der Hülse 74 sitzt, wobei
das scharfe Ende 84 des Trokars sich über das distale Ende der Hülse 74 (20)
hinaus erstreckt. Als Alternative kann der Trokar 82 in
der ersten Trokarhülse 74 angeordnet
werden, bevor die erste Trokarhülse 74 in
einer Bohrung 72 angeordnet wird. Die Kombination aus Trokarhülse 74 und
Trokar 82 wird dann als eine Einheit in den Oberschenkel 12 in
Richtung auf, jedoch bis kurz vor den vergrößerten Kopfabschnitt 62 der
mit Kanal versehenen Hülse 58 (20)
gebohrt.
-
Der
Trokar 82 kann dann aus der ersten Trokarhülse 74 zurückgezogen
werden und in die zweite Trokarhülse 76 (21)
gebracht werden. Als Alternative kann ein zweiter Trokar 82 für die zweite
Trokarhülse 76 bereitgestellt
werden. In jedem Fall wird dann die Kombination aus Trokarhülse 76 und
Trokar 82 als eine Einheit in den Oberschenkel 12 in
Richtung auf, jedoch bis kurz vor den Kopfabschnitt 82 der
mit Kanal versehenen Hülse 58 gebohrt.
Das L-förmige Element 52 der
Rahmenanordnung kann dann von der Operationsstelle entfernt werden.
Dies kann erreicht werden, indem zunächst die Feststellschraube 73 (11)
gelöst
wird, um das Führungselement 70 der
Trokarhülse
in seine beiden Hälften zu
trennen, wodurch die Trokarhülsen 74, 76 vom Führungselement 70 befreit
werden, und dann die mit Kanal versehene Hülse 58 nach unten
entlang dem Führungsdraht 90 verschoben
wird, bis die mit Kanal versehene Hülse aus den Knochentunneln 16, 18 austritt.
Diese Prozedur wird die Trokarhülsen 74, 76 im
Oberschenkel 12 (22) liegen
lassen.
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Der
Führungsdraht 90 wird
dann benutzt, um einen Faden 96, der an dem Knochenblock 20 befestigt
ist, nach oben durch den tibialen Tunnel 18 und in den
femoralen Tunnel 16 zu ziehen, bis der Knochenblock 20 an
der ringförmigen
Schulter 92 im femoralen Tunnel 16 (23)
anliegt. Der Führungsdraht 90 kann
mit einer Öse
(nicht gezeigt) nahe seinem proximalen Ende versehen sein, um so
diese Prozedur zu vereinfachen. Der Knochenblock 20 kann
dann in dieser Position gehalten werden, indem die Spannung auf
dem Teil des Fadens 96 gehalten wird, der aus der Oberseite
des Oberschenkels 20 austritt.
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Die
Trokarhülse 76 und
der Trokar 82 werden dann durch den Knochenblock 20 gebohrt,
wie in 24 gezeigt. Der Trokar 82 kann
dann aus der Hülse 76 entfernt
werden, in die Hülse 74 gebracht werden,
und die Hülse 74 und
der Trokar 82 durch den Knochenblock 20 gebohrt
werden, wie es in 25 gezeigt ist. Der Trokar 82 (oder
die Trokare 82, wenn mehr als ein Trokar verwendet wird)
können dann
aus der Hülse 74 (oder
den Hülsen 74, 76)
zurückgezogen
werden. Die erste absorbierbare Stange 40 wird dann eingeführt, indem
die Stange 40 durch die Trokarhülse 74 in eine Position
geschoben wird, die sich durch den Knochenblock 20 erstreckt (26).
Die Hülse 74 kann
dann von dem Knochenblock 20 und dem Oberschenkel 12 zurückgezogen werden,
was die erste absorbierbare Stange 40 an ihrem Ort im Oberschenkel 12 und
sich durch den Knochenblock 20 erstreckend beläßt, wie
in 27 gezeigt.
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In ähnlicher
Weise wird die zweite absorbierbare Stange 44 dann an ihren
Ort durch die Hülse 76 geschoben.
Die Hülse 76 wird
dann entfernt, wobei die zweite absorbierbare Stange 44 zusammen
mit der ersten absorbierbaren Stange 40 sich durch den Knochenblock 20 erstrekkend
gelassen wird, um so den Knochenblock 20 an seinem Ort
im femoralen Tunnel 16 zu sperren, wie es in 28 gezeigt
ist.
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Es
sollte verstanden werden, daß es
auch möglich
ist, die Rahmenanordnung 50 mit einem Führungselement 70 zu
versehen, das nicht mit zwei trennbaren Hälften ausgebildet ist. In dieser
Situation, wenn das L-förmige
Element 52 der Rahmenanordnung von der Operationsstelle
zurückgezogen werden
soll (siehe 21 und 22), kann
das Führungselement 70 einfach
von dem L-förmigen Element 52 gelöst werden,
indem die Feststellschraube 71 herausgeschraubt wird. Das
Führungselement 70 kann
dann auf den Außenbereichen
der Hülse 74, 76 belassen
werden, bis die Hülsen 74, 76 von
der Operationsstelle zurückgezogen
werden, wobei das Führungselement 70 mit
der letzten der Hülsen 74, 76 entfernt
wird.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch ausgeführt werden, indem die neue
Rahmenanordnung 100 verwendet wird, welche in den 29–33 veranschaulicht
ist. Die Rahmenanordnung 100 weist ein L-förmiges Element 102 auf,
das einen Basisabschnitt 104 und einen Armab schnitt 106 hat.
Der Armabschnitt 106 erstreckt sich in Querrichtung von und
ist bevorzugt normal zu dem Basisabschnitt 104.
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Die
Rahmenanordnung 100 umfaßt auch eine mit Kanal versehene
Hülse 108,
die an einem Basisende 110 mit dem Basisabschnitt 104 verbunden
ist. Die mit Kanal versehene Hülse 108 kann
in einer Bohrung 112 in dem Basisabschnitt 104 gehalten
werden, beispielsweise durch Schraubgewinde oder eine Feststellschraube
(nicht gezeigt) oder einen Preßsitz
oder dergleichen. Die mit Kanal versehene Hülse 108 ist mit einem
Schlitz (29) versehen, der sich im wesentlichen über die
Länge der Hülse 108 erstreckt.
Der Basisabschnitt 104 des L-förmigen Elementes 102 ist
auch mit einem Schlitz 116 (30) versehen,
der mit dem Schlitz (114) der Hülse auszurichten ist, um so
die Schlitze 114, 116 miteinander in Verbindung
zu bringen.
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Ein
Führungselement 120 für eine Trokarhülse ist
entfernbar mit dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elementes 102 verbindbar.
Das Führungselement 120 für eine Trokarhülse ist
mit Bohrungen 122 versehen, die sich durch dieses erstrecken.
Die Bohrungen 122 erstrecken sich im wesentlichen normal zu
einer hypothetischen Verlängerung
der Längsachse 124 der
mit Kanal versehenen Hülse 108.
Ein Feststellschraube 126 (30) kann
verwendet werden, um lösbar
das Führungselement 120 für die Trokarhülse an seiner
Position auf dem Armabschnitt 106 zu halten. Um beim Positionieren
des Führungselementes 120 für die Trokarhülse auf
dem Armabschnitt 106 des L-förmigen Elementes 102 zu unterstützen, kann
der Armabschnitt 106 mit einer Arretiereinrichtung (nicht
gezeigt) zum Begrenzen der Bewegung des Elementes 120 auf
dem Armabschnitt 106 versehen sein. Das Führungselement 120 für die Trokarhülse ist
bevorzugt in zwei Hälften
gebildet, die lösbar
durch einen Feststellschraube 120 (30) zusammengehalten
werden, wodurch das Führungselement 120 für die Trokarhülse verschiebbar
auf oder lösbar
von den Trokarhülsen 128, 130 angeordnet
werden kann, die durch Bohrungen 122 verlaufen, wie es
hiernach diskutiert werden wird.
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Die
erste und die zweite Trokarhülse 128, 130 werden
in Bohrungen 122 aufgenommen, so daß die Hülsen 128, 130 in
den Bohrungen 122 axial und drehbar bewegbar sind. Die
beiden Trokarhülsen 128, 130 sind
im wesentlichen identisch mit der Hülse 74, die in den 16 und 17 gezeigt
ist. Die Rahmenanordnung 100 umfaßt auch einen oder mehrere
Trokare 132 für
die Anordnung in den Hülsen 128, 130.
Der Trokar 132 ist im wesentlichen identisch mit dem Trokar 82,
der in 15 gezeigt ist. Die zuvor angesprochene
erste und zweite absorbierbare Stange 40, 44 sind
durch die Hülsen 128, 130 schiebbar.
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Die 34–40 veranschaulichen,
wie die Rahmenanordnung 100 verwendet werden kann, um die
vorliegende Erfindung auszuführen.
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Mit
bezug nun auf 34 wird man sehen, daß Knochenkanäle 16 und 18 in
dem Oberschenkel 12 bzw. dem Schienbein 14 gebildet
sind, und ein Führungsdraht 90 erstreckt
sich durch die Knochentunnel 16, 18. Der Führungsdraht 90 wird
dann verwendet, um einen Faden 96, der an dem Knochenblock 20 befestigt
ist, nach oben durch den tibialen Tunnel 18 und in den
femoralen Tunnel 16 derart zu ziehen, daß der Knochenblock 20 in
Anlage an die ringförmige
Schulter 92 (35) kommt. Der Knochenblock 20 wird
in dieser Position durch Halten der Spannung auf dem Teil des Fadens 96,
der aus der Oberseite des Oberschenkels 12 austritt, gehalten.
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Der
Faden 96 wird dann in die mit Kanal versehene Hülse 108 und
in den Basisabschnitt 104 der Rahmenanordnung über die
Schlitze 114, 116 eingeführt. Die mit Kanal versehene
Hülse 108 wird
dann das Loch 133 hinunter bewegt (35 und 36), das
von dem entfernten Führungsdraht 90 gelassen wurde,
bis das distale Ende der mit Kanal versehenen Hülse am oberen Ende des Knochenblocks 20 anliegt
(36). Als nächstes
wird die erste Trokarhülse 128 durch
eine Führungselementbohrung 122 geführt, und
ein Trokar 132 wird in die Hülse 128 eingeführt. Als
Alternative kann ein Trokar 132 in die erste Trokarhülse 128 eingesetzt
werden, bevor die erste Trokarhülse 128 in
eine Führungselementbohrung 122 eingeführt wird.
Die Hülse 128 und
der Trokar 132 werden dann als eine Einheit in den Oberschenkel 12 gebohrt.
Während
der Knochenblock 20 gegen die Schulter 92 durch
Ziehen am Faden 96 gehalten wird, wird die Kombination
aus Hülse 128 und
Trokar 132 durch den Knochenblock 20 (36)
gebohrt. In einer ähnlichen
Weise werden dann die Hülse 130 und
der Trokar 132 (entweder derselbe Trokar, der mit der Hülse 128 verwendet
worden ist, oder ein anderer Trokar) durch den Knochenblock 20 gebohrt, wie
in 37 gezeigt.
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Das
L-förmige
Element 102 und die mit Kanal versehene Hülse 108 werden
dann von der Operationsstelle entfernt. Dies kann erreicht werden,
indem zuerst die Feststellschraube 127 (30)
gelöst
wird, um so das Führungselement 120 für die Trokarhülse in seine
zwei Hälften
zu trennen, wodurch die Trokarhülsen 128, 130 vom
Führungselement 120 befreit
werden, und dann die mit Kanal versehene Hülse 108 nach oben
und aus dem Loch 133 hinaus verschoben wird. Alle Trokare 132 werden dann
entfernt, wobei die Trokarhülsen 128, 130,
die sich in den Oberschenkel 122 und durch den Knochenblock 20 erstrecken,
zurückgelassen
werden, wie in 38 gezeigt.
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Die
zweite absorbierbare Stange 44 wird dann durch die Hülse 130 geschoben
und die Hülse 130 entfernt
(39), und die erste absorbierbare Stange 40 wird
durch die Hülse 128 geschoben
und die Hülse 128 entfernt,
was die absorbierbaren Stangen 40, 44 an ihrem
Ort läßt (40),
wobei der Knochenblock 20 im femoralen Tunnel 16 gesperrt
gehalten wird.
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Der
Faden 96 wird dann durch den Knochenblock 20 gleiten
gelassen und wird entfernt, in der Weise, die in der Technik wohlbekannt
ist.
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Es
soll verstanden werden, daß die
vorliegende Erfindung in keiner Weise auf deren Anwendung beschränkt ist,
wie sie hierin offenbart und/oder in den Zeichnungen gezeigt ist.
Zum Beispiel ist zu veranschaulichenden Zwecken die erfinderische
Vorrichtung hierin mit Bezug auf das menschliche Kniegelenk beschrieben
und veranschaulicht. Es ist vorhersehbar, daß die hierin beschriebene Vorrichtung mit
Bezug auf solche Operationen besonders nützlich sein wird. Es wird jedoch
auch von den Fachleuten verstanden werden, daß die hierin beschriebene Vorrichtung
ihren Nutzen in bezug auf Säugetiere
im allgemeinen finden wird, und mit Bezug auf andere Knochen, wie
zum Beispiel bei Schultergelenken oder dergleichen.
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Weiter
beispielhaft könnten
die Trokare 82 und 132 und ihre zugeordneten Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130 nur
teilweise durch den Knochenblock 20 geführt werden, jedoch nicht ganz
hindurch; oder die Hülsen 74, 76 und/oder
die Hülsen 128, 130 könnten kurz
vor dem Knochenblock 20 angehalten werden, während die
Trokare 82 und/oder 132 in den Knochenblock 20 eindringen.
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Weiterhin
sind die Trokare 82 und 132 hierin so offenbart,
daß sie
in der Form einer harten Stange mit einer scharfen Spitze zum Durchdringen
von Knochen vorliegen. Somit könnten
zum Beispiel die Trokare 82 und 132 Führungsdrähte oder
K-Drähte
mit einer pyramidenartigen vorderen Spitze aufweisen. Als Alternative
jedoch könnte
die Erfindung auch mit Trokaren 82 und 132 ausgeführt werden,
welche einen Spiralbohrer, einen Spitzbohrer und/oder irgendeine
andere Art Bohrer aufweisen.
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Auch
wird in Betracht gezogen, daß die
Trokare 82 und/oder 132 mit ihren zugeordneten
Rahmenanordnungen 50 bzw. 100 verwendet werden,
jedoch ohne ihre zugeordneten Hülsen 74, 76 bzw. 128, 130.
In diesem Fall wird wenigstens ein Trokar immer im Knochenblock 20 positioniert
bleiben, bis wenigstens eine absorbierbare Stange 40, 44 in
den Knochenblock positioniert wurde.
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Wenn
gewünscht,
ist es auch möglich,
die vorliegende Erfindung auszuführen,
indem nur eine Hülse 74 und
ein Trokar 82 oder nur eine Hülse 76 und ein Trokar 82 verwendet
wird; und es ist möglich, die
Erfindung auszuführen,
indem nur eine Hülse 128 und
ein Trokar 132 oder nur eine Hülse 130 und ein Trokar 132 verwendet
wird. In einer solchen Situation würde das Hülsenelement dazu dienen, den
Knochenblock an seiner Stelle innerhalb des Knochentunnels zu halten,
während
der Trokar durch die Stange ersetzt wird, welche letztendlich den
Knochenblock am Knochen halten wird.
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Es
sollte auch verstanden werden, daß die vorliegende Anmeldung
Nutzen in bezug auf das Einrichten von Querstift haben wird, die
nicht notwendigerweise absorbierbar sind. Insbesondere wird die Erfindung
Nutzen haben, wo immer Quervernageln für Querstifte erreicht werden
muß, die
nicht direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock geführt werden
können,
z. B. wenn die Querstifte zu weich oder zu spröde oder zu brüchig sind,
um sie direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock zu führen, oder
wenn die Querstifte eine Geometrie haben können, die es schwierig oder
unmöglich
für sie macht,
daß sie
direkt durch den Knochen und/oder Knochenblock geführt werden.
Als Beispiel könnte die
vorliegende Erfindung verwendet werden, um Querstifte einzurichten,
die aus Kunststoff und/oder keramischen Materialien hergestellt
sind, oder die vorliegende Erfindung könnte verwendet werden, um Querstifte
einzurichten, die aus Metall hergestellt sind.
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Zusätzlich werden
zahlreiche Alternativen als im Umfang der vorliegenden Erfindung
in ihren breitesten Aspekten betrachtet.
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Genauer
wird von den Fachleuten verstanden werden, daß es viele Fälle gibt,
bei denen es gewünscht
wird, einen Teil eines Stückes
aus weichem Gewebe, so wie einem Ligament, einer Sehne oder dergleichen,
innerhalb eines Knochentunnels anzuordnen, ohne daß ein Knochenblock
daran befestigt ist. Dies kann zum Beispiel auftreten, wenn ein
Prothesenersatz für ein
Ligament, eine Sehne oder dergleichen verwendet wird, um eine Wiederherstellung zu
bewirken, oder in den Fällen,
in denen es aus dem einen oder anderen Grunde unerwünscht ist,
ein Transplantat für
die Wiederherstellung von anderswo aus dem Körper des Patienten zu gewinnen,
zusammen mit einem Knochenblock, der natürlicherweise an einem Ende
des Transplantates befestigt ist.
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In
solchen Fällen
kann ein Teil des Gewebestückes
allein in einem Knochentunnel durch irgendeines der obigen Verfahren
quer festgehalten werden. Insbesondere, wie es in den 41 und 42 gezeigt
ist, wird der Teil 150 des Gewebestückes 152, der in dem
Knochentunnel quer festgehalten werden soll, bevorzugt ein oder
mehrere Male auf sich selbst zurückgefaltet.
Wenn dies geschehen ist, können
Heftstiche 154 verwendet werden, um die Schichten 156 gefalteten
Gewebes zusammenzuhalten, während
die sich ergebende Masse 150 in den Knochentunnel in einer
Weise ähnlich
den Prozeduren eingeführt
oder gezogen wird, die verwendet werden, um einen Knochenblock in
einem Knochentunnel, wie oben diskutiert, anzuordnen. Danach verläuft das
Querverzapfen im wesentlichen wie oben diskutiert, so daß die Stangen 158 sich
schließlich
entweder durch die Gewebemasse (siehe Phantomlinien in 41)
oder zwischen den gefalteten Gewebeschichten (siehe Phantomlinien
in 42) oder beiden erstrecken.
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Bei
dieser Alternative können
die Möglichkeiten,
daß die
Stange und/oder Hülse
und/oder der Trokar seitlich aus oder in Längsrichtung entlang dem Gewebe 152 reißen, beträchtlich
sein. Dies ist besonders der Fall unter denjenigen Umständen, bei
denen die Wiederherstellung vor dem kompletten Ausheilen wesentlicher
Belastung ausgesetzt werden soll. Demgemäß ist es oftmals wünschenswert,
den Teil 150 des Gewebes 152, das quer festgelegt
werden soll, innerhalb des Knochentunnels zu verstärken. Dies
kann auf zahlreichen Wegen erreicht werden, die den Fachleuten wohlbekannt
sind. Eine solche Alternative, die repräsentativ in 43 gezeigt
ist, ist es, den Teil 150 des Gewebes, das innerhalb des Tunnels
quer festgelegt werden soll, "spiralig
zu vernähen". Dies erzeugt eine
durch ein Netz eingeschlossene, im wesentlichen feste Masse 160,
die dazu ausgelegt ist, die Stangen 158 aufzunehmen, und
fügt die
Festigkeit der zahlreichen Übergänge des
strangartigen Materials 162 hinzu, das sich durch das Gewebe
erstreckt, wenn es benutzt wird, um den "spiraligen Stich" zu bilden, um das Ausreißproblem zu
mildern, auf das oben Bezug genommen ist. Zusätzlich ist das "spiralige Vernähen" von Chirurgen gut
verstanden und relativ einfach durchzuführen. Daher vermeidet diese
Alternative bestimmte Komplikationen, die während des Erzeugens von Gewebetrans plantaten
mit befestigten Knochenblöcken auftreten
können;
vermeidet das Beschneiden von Knochenblöcken, um während chirurgischer Prozeduren
im Knochentunnel einzupassen; und liefert einen einfachen, schnellen
und effizienten Weg, das Gewebe in einem Knochentunnel quer festzulegen, mit
minimal hinzugefügtem
Trauma für
den Patienten.
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Wie
oben angemerkt können
die voranstehenden Prozeduren auch verwendet werden, um künstliche
Transplantate in dem Knochentunnel zu sichern, d. h. Transplantate
mit einer künstlichen
Prothesenvorrichtung, die nicht aus dem Körper gewonnen worden sind.
In einem solchen Fall kann es wünschenswert
sein oder nicht, das Transplantat vor dem Querverzapfen ein oder
mehrere Male zurück
auf sich selbst zu falten, in der Weise, wie es in den 41–43 gezeigt
ist.
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In ähnlicher
Weise kann ein Teil 150 eines Gewebestückes 152 in einem
Knochentunnel befestigt werden, indem eine bioabsorbierbare Stange 163 diametral über den
Knochentunnel 164 hinweg angeordnet und danach der Teil 150 des
Gewebestückes 152 in
ein offenes Ende des Knochentunnels, um die Stange 163 und
zurück
hinaus aus demselben offenen Ende des Knochentunnels gezogen wird.
Genauer, wie es am besten in den 44–51 zu sehen
ist, ist gefunden worden, daß das
Positionieren einer bioabsorbierbaren Stange 163 diametral über den
Knochentunnel 164 hinweg am besten mit einer Kombination 171 aus
Trokar/Hülse
wie der erreicht wird, wie sie veranschaulichend in den 15–17 gezeigt
ist. Dies ist der Fall, da bei irgendeiner Alternative, bei der
ein Mittel, so wie ein geschärfter
k-Draht, ein Trokar oder dergleichen ohne eine begleitende Hülse verwendet
wird, um eine Öffnung
durch den Knochen 166, durch den Knochentunnel 164 und
in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 zu
bilden, es schwierig ist, das lochbildende Gerät zu entfernen und es durch
eine Stange 163 zu ersetzen. Typischerweise wird die Stange 163 leicht
durch die Öffnung 168 (49)
und durch den Knochentunnel 164 geführt, jedoch ist es oftmals
nicht so einfach, die Öffnung 170 auf
der anderen Seite des Knochentunnels 164 mit dem vorderen
Ende der Stange 163 zu lokalisieren und in sie hineinzugelangen.
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Demgemäß ist es
bei der Ausführung
dieser Alternative bevorzugt, daß eine Kombination 171 aus Trokar/Hülse in der
Weise, wie sie oben in Einzelheiten diskutiert ist, in den Knochen 166,
quer zu der Längsachse 172 (44)
des Knochentunnels 164, diametral durch den Knochentunnel 164 und
in den Knochen 166 auf der gegenüberliegenden Seite des Knochentunnels 164 (siehe 44 und 45)
zu bohren. Danach wird der Trokar 171a aus der Hülse 171b entfernt,
und eine bioabsorbierbare Stange 163 wird in die Hülse 171b eingesetzt,
um so eine Position zu besetzen, die sich über den Knochentunnel 164 erstreckt
(siehe 46–48). Die
Hülse 171b wird
dann vom Knochen 166 und von der Stange 163 entfernt,
wobei die Stange 163 sich von der Öffnung 168, diametral über den
Knochentunnel 164 und in die Öffnung 170 erstreckend
gelassen wird (siehe 49).
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An
diesem Punkt in der Prozedur, oder früher, falls gewünscht, wird
ein Ende 175 einer Länge strangartigen
Materials, so wie ein Faden 173, an einem Ende 174 des
Gewebestückes 152 gesichert (50).
Das andere Ende 176 der Länge strangartigen Materials 173 wird
dann in ein offenes Ende 178 des Knochentunnels 164 und
anschließend
um die Stange 163 und dann zurück hinaus aus dem offenen Ende 158 des
Knochentunnels 164 gefädelt
(siehe 50). Schließlich wird das freie Ende 176 des strangartigen
Materials 173 so gezogen, daß der Teil 150 des
Gewebestückes 152 in
das offene Ende 178 des Knochentunnels 164, um
die bioabsorbierbare Stange 163 herum und zurück hinaus
aus dem offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 gezogen wird.
Der Gewebeteil 150 nimmt somit eine allgemeine U-Form an,
wobei sein geschlossenes Ende verschiebbar in dem Knochentunnel 164 durch
die bioabsorbierbare Stange 163 gesichert ist und sein
freies Ende sich nach außen
von demselben offenen Ende 178 des Knochentunnels 164 erstreckt
(siehe 51).
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Wie
oben angemerkt kann die voranstehende Prozedur auch verwendet werden,
um künstliche Transplantate
in dem Knochentunnel zu sichern, d. h. Transplantate mit einer künstlichen
Prothesenvorrichtung, die nicht aus dem Körper gewonnen worden sind.
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Noch
weiter ist gefunden worden, daß in
der Praxis Knochenblöcke
relativ hart sind. Dies ist häufig
der Fall, wenn der Knochenblock aus Knochenrinde gebildet ist. Zusätzlich kann
es manchmal auch relativ schwierig sein, eine Kombination aus Trokar/Hülse durch
den Knochen 166 zu bohren, insbesondere wenn der Knochen 166 eine
wesentliche Schicht Knochenrinde aufweist. Folglich kann es schwierig
sein, eine Kombination aus Trokar/Hülse (siehe zum Beispiel 55)
durch den Knochen und in und/oder durch den Knochenblock zu bohren.
Zusätzlich,
selbst wenn dieses Bohren erfolgreich bewerkstelligt ist, kann der
Knochenblock brechen, wie es zum Beispiel in den 52 und 53 gezeigt ist.
In dieser Hinsicht wird angemerkt, daß die Möglichkeit des Brechens des
Knochenblocks verringert werden kann, indem der Durchmesser der
Kombination aus Trokar/Hülse
verringert wird und somit das sich ergebende Loch durch den Knochenblock,
jedoch kann dieses wiederum zu einem Anwachsen der Möglichkeit
des Stangenbrechens führen,
wenn eine Last auf das Ligament-Transplantat
aufgebracht wird.
-
Zwei
Alternativen sind entwickelt worden, um diese Probleme anzusprechen.
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Bei
der ersten dieser Alternativen, am besten in 54 zu
sehen, nutzt die Lösung
die Tatsache, daß (1)
ein Knochenblock beträchtlich
stärker
unter Druck ist, als er auf Zug ist, und (2) eine Stange mit größerem Durchmesser
eine stärkere
Fixierung des Knochenblockes in einem Knochentunnel besorgt, wenn
Bruch des Knochenblockes kein Thema ist. Genauer findet sich der
Knochenblock 20 am im wesentlichen geschlossenen Ende 202 des
im wesentlichen Blind-Knochentunnels 204, wobei sich das
zugeordnete Gewebetransplantat 206 nach außen aus dem
offenen Ende 208 des im wesentlichen Blind-Knochentunnels 204 erstreckt.
Es wird verstanden werden, daß sich
ein Führungsloch 201 durch das
im wesentlichen geschlossene Ende 202 des Knochentunnels 204 erstrecken
kann, um so zu ermöglichen,
daß der
Knochenblock 200 durch ein strangartiges Element 203 in
den Knochentunnel 204 gezogen oder auf andere Weise in
dem Knochentunnel 204 angeordnet wird, wie es hierin oben
diskutiert ist. Eine Stange 208, soviel wie 30 % größer im Durchmesser
als eine Stange, die für
das Einsetzen durch den Knochenblock 200 zweckmäßig ist,
wird dann diametral über
den Knochentunnel 204 benachbart dem proximalen Ende 210 des
Knochenblocks 200 angeordnet. In diesem Fall wird die Stange 208 positioniert,
indem dasselbe Verfahren wie oben im Hinblick auf das Fehlen eines
Teiles eines Gewebestückes über eine
Stange, die sich diametral durch einen Knochentunnel erstreckt (siehe 44–51) beschrieben
ist, verwendet wird. Auch kann die Stange 208 durch das
Gewebetransplantat 206 verlaufen oder nicht, wie es gewünscht wird.
Das Ergebnis ist, daß der
Knochenblock 200 zuverlässig
in dem Knochentunnel 204 zwischen dem im wesentlichen geschlossenen
Tunnelende 202 und der Stange 208 befestigt ist.
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Die
zweite der oben genannten Alternativen geht von der Voraussetzung
aus, daß,
wenn sich die Hülse
nicht in oder durch den Knochenblock erstrecken muß, eine
Stange mit beträchtlich
größerem Durchmesser
verwendet werden kann, mit einem entsprechenden Zuwachs in der Festigkeit
der Fixierung des Knochenblockes in dem Knochentunnel. Diese Alternative
ist repräsentativ
in den 56–63 gezeigt,
auf die hiernach besonders Bezug genommen wird.
-
In
diesem Fall werden die Kombinationen 210 aus Trokar/Hülse (siehe 15–17 und 55)
durch die Haut und in den Knochen in derselben Weise gebohrt, wie
es in Einzelheiten oben diskutiert ist, und der Knochenblock wird
in dem Knochentunnel derart angeordnet, daß die verschiedenen Elemente
in einer Ausgestaltung sitzen, wie sie im allgemeinen in 22 veranschaulicht
ist. Jetzt werden die Trokare von den Hülsen freigegeben, der Knochenblock
wird nach oben in den Knochentunnel (23) gezogen,
und die Stangen werden durch (i) die Hülsen und (ii) den Knochen,
der sich zwischen dem distalen Ende der Hülsen und dem Knochentunnel
befindet und dann in den Knochenblock eingeführt.
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Der
letztere Einsetzschritt kann auf irgendeinem von mehreren unterschiedlichen
Wegen bewerkstelligt werden. Zum Beispiel kann ein zweiter, längerer Trokar 212a, 212b in
jede der Hülsen 214a, 214b eingesetzt
und entweder durch den Knochen 216 gebohrt (57)
oder geschlagen (58) werden, der sich zwischen
den distalen Enden 218a, 218b der Hülsen 214a, 214b befindet,
und dann in den Knochentunnel 220 und in den Knochenblock 222.
Danach wird einer der längeren
Trokare 212 entfernt (59) und
eine metallische, aus Kunststoff bestehende, keramische oder bioabsorbierbare Stange 224 wird
in den Knochen und in den Knochenblock durch die Hülse eingeführt (60).
Diesem folgt das Entfernen des anderen längeren Trokars 212 (61)
und das Einsetzen einer weiteren Stange 224b in den Knochen
und den Knochenblock durch die zweite Hülse (62). Schließlich werden die
Hülsen
aus dem Patienten entfernt (63).
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Bei
der zuletzt diskutierten Alternative sind die längeren Trokare 212a und 212b üblicherweise abgestuft,
z. B. in der Art, die in 64 gezeigt
ist. Genauer umfassen die längeren
Trokare 212a üblicherweise
einen distalen Teil 230 mit einem kleineren Querschnittsdurchmesser
als ihre proximalen Teile 232 und definieren eine distal
weisende radiale Schulter 234 an der Verbindung ihrer proximalen
und distalen Teile. Auf diese Weise wird der Betrag des Durchdringens
des Trokars über
die distalen Enden der Hülsen
hinaus durch Vorauswählen
der axialen Länge
des distalen Teiles der längeren
Trokare kontrolliert. Genauer können
die längeren
Trokare über die
distalen Enden der Hülsen
nur bis zu dem Punkt eindringen, an dem ihre distal weisenden radialen Schultern
entweder am Knochen an den distalen Enden der Hülsen oder an einem radial angeordneten, nach
innen ragenden Vorsprung 236 anliegen, der auf der Seitenwand
der Hülse
gebildet ist (65).
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Als
Alternative können
starre Stangen 224a, 224b durch die Hülsen 214a, 214b,
durch den Knochen 216, der sich zwischen den Hülsen und
dem Knochentunnel 220 befindet, und dann direkt in den Knochenblock 222 getrieben
werden. Dies kann bewerkstelligt werden, indem bevorzugt die distalen
Enden der Stangen 224a, 224b gespitzt oder gerundet werden,
die Stangen in die Hülsen 214a, 214b eingesetzt
werden und ein Stößel 238 und
eine Schlagvorrichtung 240 verwendet werden, um die Stangen
in die Position durch den Knochen und in den Knochenblock zu treiben
(66).
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Es
ist weiter gefunden worden, daß in
der ineinandergreifenden Anordnung aus Trokar/Hülse, die in den 15–17 und 55 gezeigt
ist, die radiale Schulter 242 (55), die
durch das distale Ende der Hülse
proximal zum angespitzten distalen Ende 224 des Trokars
gebildet ist, der sich distal davon erstreckt, ein beträchtliches
Hindernis für
den Durchlaß der
ineinandergreifenden Kombination aus Trokar/Hülse in dem Knochen sein kann.
Tatsächlich ist
in der Praxis bemerkt worden, daß diese Schulter, obwohl sie
normalerweise nur ungefähr
0.005 bis 0.010 Zoll radiale Dicke hat, das Brennen der Knochen
hervorruft, wenn die Kombination aus Trokar/Hülse durch den Knochen auf den
Knochentunnel zu vorbewegt wird. Um dieses Problem zu korrigieren,
könnte
die distale Kante 242 der Hülse auf einen Winkel angeschrägt werden,
der im wesentlichen gleich dem der benachbarten Trokarspitze 244 ist
(siehe 67). Dies wird jedoch angesichts
der Variationen bei der Herstellungstoleranz, die üblicherweise
in der Technik beim Bilden von abgeschrägten Kanten und Trokarspitzen
akzeptabel sind, nicht bevorzugt. Insbesondere ist die günstige Gelegenheit,
daß die
Trokarspitze exakt zu einem abgeschrägten Hülsenende paßt, unwahrscheinlich. Somit
liegt das Problem des Brennens des Knochens und allgemeiner das
Problem des Widerstandes gegen Durchdringen der Kombination aus
Trokar/Hülse in
den Knochen noch bei der Ausführungsform,
die in 67 gezeigt, vor, wenn auch zu
einem vielleicht kleineren Grad als bei der Ausführungsform nach 55.
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Um
dieses grundlegende Problem zu lösen, ist
gefunden worden, daß das
distale Ende 246 der Hülse 248 unter
einem Winkel von ungefähr
15° proximal
relativ zu einer Ebene 250 abgeschrägt verlaufen sollte, die sich
normal zu der Längsachse 252 der Hülse befindet
(siehe 68). In dem sich ergebenden
Aufbau der Anordnung aus Trokar/Hülse bohrt sich die Trokarspitze 256 in
den Knochen in derselben Weise wie zuvor beschrieben, während das
abgeschrägte
distale Ende 246 der Hülse 248 in
die Seitenwand des Loches schneidet, das durch die Trokarspitze
gebildet wird, anstatt daß es
sich flach gegen den Knochen dreht, der das Loch umgibt, welches
von dem Trokar gebildet wird. Als eine praktische Angelegenheit
wird diese Alternative als von beträchtlicher Wichtigkeit angesehen,
weil das einfache Verwenden der Verfahren und Vorrichtungen, die hierin
beschrieben sind, ihre kommerzielle Nützlichkeit beeinflußt. Ein
Knochenbohrer, der keine Tendenz dazu zeigt, den Knochen während des
Einsatzes zu binden und/oder zu brennen, ist beträchtlich wünschenswerter
als ein Knochenbohrer, der den Knochen während des Einsatzes bindet
oder brennt. Um die Forderung der Erfindung zu erfüllen, muß jedoch
der Winkel der Abschrägung
der Hülse
im wesentlichen gleich dem Winkel sein, bei dem das distale bohrende
scharfe Ende des Trokars relativ zu der Längsachse des Trokars angeordnet
ist.
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Demgemäß wird verstanden
werden, daß gegenwärtig ein
bevorzugtes Verfahren zum Verwenden der vorliegenden Erfindung die
folgenden Schritte umfaßt:
- (1) Bohren wenigstens zweier Anordnungen aus Trokar/Hülse des
Typs, der in 68 veranschaulicht ist, in den
Knochen auf eine Position ähnlich der,
die in 22 gezeigt ist (Anmerkung: Dies kann
bewerkstelligt werden, indem aufeinanderfolgend und getrennt ein
einziger Trokar mit jeder Hülse
zusammengepaßt
wird und die Anordnung in den Knochen gebohrt wird);
- (2) Entfernen des Trokars (der Trokare) aus den Hülsen, um
so die Hülsen
zurückzulassen,
die sich durch die Haut und in den Knochen erstrecken, jedoch den
Knochentunnel nicht schneiden;
- (3) Entfernen der Rahmenanordnung (siehe Element 52 in 21)
aus den Hülsen
und dem Knochentunnel;
- (4) Anordnen eines Knochenblocks in dem Knochentunnel in Ausrichtung
mit axialen Vorsprüngen
der Hülsen;
- (5) Verwenden eines ersten länglichen
abgestuften Trokars (siehe 64), um
durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der ersten Hülse und
dem Knochentunnel, durch den Knochenblock und eine vorgewählte Weglänge in den
Knochen auf der gegenüberliegenden
Seite des Knochentunnels zu bohren;
- (6) während
der erste längliche
abgestufte Trokar sich durch den Knochen und den Knochenblock erstreckt,
Verwenden eines zweiten länglichen abgestuften
Trokars, um durch den Knochen zwischen dem distalen Ende der zweiten
Hülse und dem
Knochentunnel, durch den Knochenblock und eine vorausgewählte Weglänge in den
Knochen auf der gegenüberliegenden
Seite des Knochentunnels zu bohren;
- (7) Entfernen des zweiten Trokars aus den Knochen, dem Knochenblock
und der zweiten Hülse;
- (8) Einsetzen einer starren Stange (aus bioabsorbierbarem oder
nicht bioabsorbierbarem Material) durch die zweite Hülse in eine
Position, in der sie sich durch den Knochenblock erstreckt und in Öffnungen
auf gegenüberliegenden
Seiten des Knochentunnels liegt, wie sie durch den zweiten länglichen
abgestuften Trokar gebildet sind;
- (9) Entfernen des ersten Trokars aus dem Knochen, dem Knochenblock
und der ersten Hülse;
- (10) Einsetzen einer weiteren starren Stange (aus bioabsorbierbarem
oder nicht bioabsorbierbarem Material) durch die erste Hülse in eine
Position, in der sie sich durch den Knochenblock erstreckt und in
den Öffnungen
auf gegenüberliegenden Seiten
des Knochentunnels liegt, wie er von dem ersten länglichen
abgestuften Trokar gebildet ist; und
- (11) Entfernen der ersten und zweiten Hülse von dem Patienten.
-
Die
zuletzt genannten Alternativen bilden auch einen vorteilhaften Rahmen
für die
Verwendung bestimmter Modifikationen für die oben beschriebene Quervernagelungs-Vorrichtung.
Zum Beispiel bei der Ausführungsform
der Rahmenanordnung, die oben diskutiert wurde, bei der die mit
Kanal versehene Hülse 58 einen
vergrößerten Kopf 62 hat,
der für
das Anordnen in einem Knochentunnel quer zu den Anordnungen aus
Trokar/Hülse
ausgelegt ist, welche in den umgebenden Knochen gebohrt werden (19–21),
könnte
ein abgeflachter Kopf 258 (69), welcher
ein Fenster 260 durch ihn hindurch definiert, anstelle
des vergrößerten Kopfes 62 verwendet
werden. In einem solchen Fall würde
sich der abgeflachte Kopf 258 im wesentlichen diametral über den
Knochentunnel 262 in einer Ebene quer zu einer axialen
Projektion der Anordnungen 264 aus Trokar/Hülse, die
in den Knochen gebohrt werden, erstrek ken. Weiter würde das
Fenster 260 so angeordnet werden, daß die Anordnungen aus Trokar/Hülse (oder
die Trokare alleine) in den Knochentunnel, durch das Fenster 260 in
dem Kopf der mit Kanal versehenen Hülse 266 und dann in
den Knochen auf der gegenüberliegenden
Seite des Knochentunnels eindringen könnten.
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Genauer,
wie in 69 gezeigt, ist diese Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung nützlich
bei allen Situationen, in denen es gewünscht wird, diametral gegenüberliegende Öffnungen
in der Seitenwand eines Knochentunnels zu bilden. Bestimmte Beispiele
solcher Situationen umfassen diejenigen, bei denen die Länge der
Hülse und
die Länge
und Steifigkeit der Stangen derart sind, daß ihnen vertraut werden kann
sicherzustellen, daß eine
Stange, die in den Knochentunnel von der Eintrittsseite des Bohrwerkzeuges
her eintritt, in Ausrichtung mit der Öffnung auf der anderen Seite
des Knochentunnels gehalten und in diese eindringen wird. Somit können die
Fälle,
die oben genannt sind, bei denen eine starre Stange durch ein Objekt
in einem Knochentunnel geführt
wird, diese Alternative nützlich finden.
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Schließlich soll
verstanden werden, daß die ineinandergreifenden
Anordnungen aus Trokar/Hülse,
die hierin oben diskutiert worden sind, zahlreiche andere Verwendungen über das
Quervernageln von Objekten in Knochentunneln hinaus haben. Eine
solche veranschaulichende Verwendung ist bei der Anordnung von absorbierbaren
oder nicht absorbierbaren Zapfen über Knochenbrüche hinweg,
um so dabei zu unterstützen,
die gebrochenen Knochen in einer gewünschten Lagebeziehung für die Heilung
zu halten, nachdem Bruchreduktionsprozeduren abgeschlossen worden
sind. Wie in den 70–74 veranschaulicht,
folgt dieses Verfahren den nun gut verstandenen Schritten des Bohrens
einer Anordnung aus Trokar/Hülse
in der gewünschten
Position im Knochen, des Entfernens des Trokars, des Einsetzens
einer Stange in die Hülse
und dann des Entfernens der Hülse
vom Knochen und der Stange.
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Weitere
veranschaulichende Verwendungen der Vorrichtungen und Konzepte der
vorliegenden Erfindung können
unter anderem das Entfernen von Gewebe aus dem Inneren der Knochen
umfassen und/oder das Zuführen
anderer Dinge in das Innere eines Knochens, so wie weiterer Vorrichtungen
oder Prothesen, Arzneimittel, Knochentransplantatmaterial, Ersatzknochenmark
und so weiter.
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Zahlreiche
weitere Variationen, Abänderungen,
Modifikationen und weitere Ableitungen der vorliegenden Erfindung
werden den Fachleuten im Hinblick auf die vorangehende genaue Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in den Sinn kommen und/oder offensichtlich
werden. Demgemäß soll verstanden
werden, daß die
voranstehende Beschreibung und die angefügten Zeichnungen nur als veranschaulichend und
nicht als die Erfindung beschränkend
gedacht sind.