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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Ausstrahlungssystem und insbesondere
ein Multimediaendgerät
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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In
digitalen Ausstrahlungssystemen strahlt im Allgemeinen wenigstens
eine Ausstrahlungsstation einen Transportstrom (TS) aus, der in
dem MPEG-2-Standard (Moving Picture Experts Group II) definiert
ist. Der Transportstrom (oder ein physikalischer Kanal) enthält mehrere
(logische) Kanäle
in einer Zeitmultiplex-Form. Jeder logische Kanal enthält viele
Programme. Jedes Programm umfasst wenigstens einen Video-Unterkanal, wenigstens
einen Audio-Unterkanal und/oder wenigstens einen Daten-Unterkanal. Programmspezifische
Informationen (PSI) und Dienstinformationen (SI) zu jedem Programm
sind häufig
in den TS eingefügt.
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Derartige
Ausstrahlungssysteme stellen gewöhnlich
im Vergleich zu analogen Ausstrahlungssystemen viele Kanäle und somit
eine enorme Anzahl von Programmen bereit. Dies macht die Kanal-
oder Programmauswahl schwierig. Um die Programmauswahl zu vereinfachen,
werden Informationen über
Programme als EPG (elektronischer Programmführer) übertragen, wodurch es dem Teilnehmer
ermöglicht
wird, ein Programm, das er sehen möchte, auszuwählen und
einen VCR (Videokassettenrekorder) zu programmieren, um ein gewünschtes
Programm aufzuzeichnen, indem ein Programmplan angezeigt wird und
das gewünschte Programm
durch eine Fernsteuereinheit ausgewählt wird.
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Wenn
eines der aufgezeichneten Programme in einem herkömmlichen
Videorekorder, etwa in einem VCR, abgespielt werden soll, benötigt der
Benutzer häufig
eine lange Zeit, um unter den auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichneten
Programmen ein gewünschtes
Programm zu finden. Es kann sogar vorkommen, dass der Benutzer die
Programme vergisst, die er auf einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet
hat. In diesem Fall muss der Benutzer das Aufzeichnungsmedium durchsuchen,
um festzustellen, welche Programme auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet
sind, wenn er sich zu den Aufzeichnungszeiten keine Anmerkungen
gemacht hat.
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Aus
EP-A-0 705 036 ist ein Programminformations-Ausstrahlungssystem
bekannt, bei dem Programminformationen, die einen Programmführer enthalten,
vorgesehen sind. Der Programmführer
kann durch unterschiedliche Klassifizierungselemente, die eine Vielzahl
von speziellen Elementen enthalten, z. B. Kategorien oder Künstlernamen,
durchsucht werden. Die Suche nach verschiedenen Programmen gemäß den gewünschten
Kriterien wird durch dieses System vereinfacht.
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Aus
JP 09 326993 A ist
eine Vorrichtung eines Mehrfachsignal-Empfangssystems bekannt, bei
dem die Programminformationen, die in einem elektronischen Programmführer enthalten
sind, zum Vereinfachen der Programmierung sowie der Auswahl aufgezeichneter
Programme während
der Wiedergabe verwendet werden.
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Ein
weiteres digitales Ausstrahlungsempfangssystem, das die Verwendung
von Programminformationen, die einen elektronischen Programmführer umfassen,
beschreibt, ist in
JP
09 247603 A beschrieben.
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US-A-5
488 409 offenbart ein System, das den Empfang von TV-Ausstrahlungen
mit zusätzlichen
Programminformationen, die einen EPG sowie Informationen umfassen,
wie etwa das ausgestrahlte Programm betreffende Programmtitel, beinhaltet.
Verschiedene Druckaktivitäten
sind offenbart, wie etwa das Drucken eines Verzeichnisses, das u.
a. Programmtitel, Coupons und Rezepte, die das Programm betreffen,
Datenträgernummern
des Aufzeichnungsmediums, auf dem aufgezeichnet wurde, enthält. Die
Datenträgernummer wird
ausdrücklich
offenbart, wenn ein Label für
eine Kassette gedruckt wird, auf der Videoprogramme aufgezeichnet
werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft die Lösung
dieser sowie weiterer Probleme und Nachteile, die im Stand der Technik
vorhanden sind. Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Multimediaendgerät nach Anspruch
1 zu schaffen.
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Im
Allgemeinen werden Informationen über Programme, wie etwa ein
EPG, als "Programminformationen" bezeichnet. Im Folgenden
wird angenommen, dass die Programminformationen Informationen, die
erforderlich sind, um ein gewünschtes
Programm aus den empfangenen Transportströmen (TS) zu extrahieren, Informationen über jedes
Programm, Informationen über
verwandte Programme, falls diese vorhanden sind (die jedem Programm
zugehörig
sind) und Informationen über
empfohlene Programme, die die ausstrahlende Seite den Teilnehmern
empfiehlt, enthalten.
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Es
wird ferner ein Verfahren zum Verwalten aufgezeichneter Programme,
die in einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet sind, in einem Ausstrahlungssystem
beschrieben. Das Ausstrahlungssystem umfasst wenigstens einen Sender
und mehrere Endgeräte.
Jeder Sender sendet einen Datenstrom. Mehrere Kanäle werden
in jeden Datenstrom gemultiplext. Jeder Kanal umfasst mehrere Programme.
Jeder Sender enthält
in dem Datenstrom Programminformationen über die Programme, die in dem
Ausstrahlungssystem zur Verfügung
stehen. Jedes Endgerät
ermöglicht
einem Benutzer, ein gewünschtes
Programm aus den Programmen auszuwählen; fügt das ausgewählte Programm
einer Aufzeichnungswarteschlange hinzu, die programmidentifizierende
Datensätze
in der Reihenfolge der Ausstrahlungsstartzeitpunkte führt; zeichnet
ein Programm, das durch einen der programmidentifizierenden Datensätze in einer
ersten Position der Aufzeichnungswarteschlange identifiziert ist,
auf dem Aufzeichnungsmedium auf; zeichnet einen Programminformationsdatensatz des
aufgezeichneten Programms in einem vorbestimmten Bereich auf dem
Aufzeichnungsmedium auf; zeigt in Reaktion auf den Empfang einer
Wiedergabeanforderung vom Benutzer einen Programmführer für die aufgezeichneten
Programme an, die auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden;
fordert den Benutzer auf, eines der aufgezeichneten Programme zur
Wiedergabe auszuwählen;
gibt in Reaktion darauf, dass der Benutzer eines der aufgezeichneten
Programme auswählt,
das ausgewählte
aufgezeichnete Programm wieder, um Video- und/oder Audioausgaben
bereitzustellen.
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Darüber hinaus
wird eine Multimedia-Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben aufgezeichneter
Programme, die auf einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden,
beschrieben. Programminformationen, die Programminformations-Datensätze (PI-Datensätze) umfassen,
die jedem aufgezeichneten Programm zugeordnet sind, werden außerdem auf
dem Auf zeichnungsmedium aufgezeichnet. Die Multimedia-Wiedergabeeinrichtung
umfasst: ein Mittel, das auf den Empfang einer Wiedergabeanforderung
vom Benutzer reagiert, zum Anzeigen eines Programmführers für die aufgezeichneten
Programme und zum Auffordern des Benutzers, eines der aufgezeichneten
Programme zur Wiedergabe auszuwählen;
und ein Mittel, das auf den Benutzer reagiert, der eines der aufgezeichneten
Programme auswählt,
um das ausgewählte
aufgezeichnete Programm wiederzugeben.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung und
der beigefügten
Zeichnung deutlich, in denen:
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1 eine
Darstellung ist, die eine beispielhafte Anordnung eines digitalen
Multimedia-Ausstrahlungssystems 100 gemäß den Prinzipien der Erfindung
zeigt;
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2 ein
schematischer Blockschaltplan ist, der eine Anordnung einer beispielhaften
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen digitalen
Multimedia-Plattenrekorders zeigt, der als der Rekorder 5 von 1 verwendet
wird;
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3 eine
Darstellung ist, die eine beispielhafte Art der Erzeugung einer
Programminformationstabelle 32, die in der Speichervorrichtung 20 gespeichert
ist, zeigt;
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4 eine
Darstellung ist, die zwei beispielhafte Datensätze 32r der PI-Tabelle 32t zeigt;
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5 eine
Darstellung ist, die eine beispielhafte Struktur einer Liste empfohlener
Programme gemäß den Prinzipien
der Erfindung zeigt;
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6 ein
Ablaufplan ist, der eine Aufzeichnungsoperation zeigt, die durch
den Controller 19 in Reaktion auf den Benutzer, der einen
Anforderungsknopf für
eine programmierte Aufzeichnung drückt, ausgeführt wird;
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7 eine
Darstellung ist, die die Inhalte der Aufzeichnungswarteschlange 45 zeigt;
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8 eine
Darstellung ist, die eine beispielhafte Struktur eines Datensatzes 47 von
aufgezeichneten Programminformationen eines aufgezeichneten Programms
ist, wobei der Datensatz auf einer vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 aufgezeichnet
und in der in der Speichervorrichtung 20 gespeicherten
Tabelle 47 aufgezeichneter Programminformationen gespeichert
ist;
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9 eine
Darstellung ist, die beispielhafte RPI (aufgezeichnete Programminformationen)
zeigt, die auf dem Aufzeichnungsmedium 9 gemäß der Erfindung
aufgezeichnet sind;
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10 ein
Ablaufplan ist, der eine beispielhafte Label-Druckoperation zeigt,
die in Reaktion auf eine Druckanforderung vom Benutzer ausgeführt wird;
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11 ein
Ablaufplan ist, der eine RPI-Tabellenverwaltungsoperation zeigt,
die in Reaktion auf ein Laden des TS-Rekorders 13 mit einem
Aufzeichnungsmedium 9 ausgeführt wird;
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12 eine
Darstellung zum Beschreiben einer beispielhaften Video-Ausleihdaten-Registrierungsoperation
ist;
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13 ein
Ablaufplan ist, der eine beispielhafte Wiedergabeoperation zeigt,
die durch den Controller in Reaktion auf ein Drücken eines Wiedergabeknopfs
der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 ausgeführt wird;
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14 ein
Prinzipschaltplan ist, der eine Anordnung einer erläuternden
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen digitalen
Multimedia-Bandrekorders zeigt, der als Rekorder 5 von 1 verwendet
wird;
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15 eine
Darstellung ist, die ein Beispiel eines aufzuzeichnenden Transportstroms
konzeptionell zeigt;
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16 ein
Ablaufplan ist, der eine periodisch ausgeführte Operation zum Einstellen
der Häufigkeit,
mit der PI bei der Aufzeichnungsoperation in den aufgezeichneten
TS eingefügt
werden;
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17 eine
Darstellung ist, die ein weiteres Beispiel eines aufzuzeichnenden
Transportstroms konzeptionell zeigt;
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18 eine
Darstellung ist, die die Schritte 371 und 372 zeigt,
die anstelle des Schritts 272 bei der Wiedergabeoperation
eines Bandrekorders 5a von 14 verwendet
werden;
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19 ein
Prinzipschaltplan ist, der eine vereinfachte Version des digitalen
Multimedia-Plattenrekorders von 2 zeigt;
und
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20 ein
Prinzipschaltplan ist, der eine Anordnung einer beispielhaften Ausführungsform
einer digitalen Multimedia-Wiedergabeeinrichtung zeigt.
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In
der Zeichnung sind gleiche Elemente, wenn sie in mehreren Figuren
gezeigt sind, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1 ist
eine Darstellung, die eine beispielhafte Anordnung eines digitalen
Multimedia-Ausstrahlungssystems 100 gemäß den Prinzipien der Erfindung
zeigt. In 1 umfasst das digitale Multimedia-Ausstrahlungssystem 100 wenigstens
einen Ausstrahlungssender 1, ein Übertragungsmedium 2 und
mehrere Empfängerendgeräte 5,
wie etwa einen digitalen Multimedia-Rekorder, ein digitales TV-Gerät mit Aufzeichnungsmöglichkeit
und ein weiteres Endgerät
mit Möglichkeiten
zum Empfangen und Aufzeichnen von digitalen Ausstrahlungen. Die
Ausstrahlungsstation 1 sendet vorzugsweise über das Übertragungsmedium 2 ein
moduliertes Signal eines Transportstroms (TS), der in dem MPEG-2-Standard
definiert ist. Das Übertragungsmedium
ist ein beliebiges Medium von Satellit, terrestrischer Luft und
Kabeln. Das digitale Multimedia-Ausstrahlungssystem 100 kann
wahlweise ein oder mehrere Videoausleihzentren 3 enthalten,
die jeweils einen Computer 30 und eine Telefonleitungs-Schnittstelle
(IF) 31 enthalten, damit der Computer 30 über ein öffentliches
Fernsprechwählnetz 4 mit
dem Endgerät 5 kommunizieren
kann. Der Compu ter 30 des Zentrums 3 erzeugt und
speichert einen Datensatz (record) eines ausgeliehenen Videotitels,
Informationen über
einen Kunden und die Gültigkeitsdauer
oder die Anzahl von zulässigen
Wiedergabeereignissen für
den Titel in Reaktion auf eine Ausleihanforderung von einem Endgerät 5 und
informiert das Endgerät 5 über die
Gültigkeitsdauer
oder die verbleibende Anzahl von zulässigen Wiedergabeereignissen
in Reaktion auf eine Anforderung zum Wiedergeben eines ausgeliehenen
Videotitels.
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2 ist
ein Prinzipschaltplan, der eine Anordnung einer erläuternden
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen digitalen
Multimedia-Plattenrekorders zeigt, der als Rekorder 5 von 1 verwendet
wird. In 2 umfasst der Plattenrekorder 5 einen
Tuner 10 zum Empfangen mehrerer Ausstrahlungssignale von
der Ausstrahlungsstation 1; einen TS-Prozessor (M→N) 11,
dessen Eingang mit einem Ausgang des Tuners 10 verbunden
ist; einen TS-Paketbildner 12, dessen Eingang mit einem
Ausgang des TS-Prozessors 11 verbunden
ist; einen TS-Plattenrekorder 13, dessen Aufzeichnungseingang
mit einem Ausgang des TS-Paketbildners 12 verbunden ist;
einen Eins-aus-zwei-Selektor 14, dessen beide Eingänge mit
einem Ausgang des TS-Plattenrekorders 13 bzw. einem Knoten,
der zwischen dem Ausgang des TS-Prozessors 11 und dem Eingang
des TS-Paketbildners 12 liegt,
verbunden sind; einen TS-Prozessor 15, dessen Eingang mit
einem Ausgang des Selektors 14 verbunden ist; einen Video- und Audio-Decodierer 16,
dessen Eingang mit einem Ausgang des TS-Prozessors 15 verbunden ist;
einen NTSC/PAL-Codierer 17, dessen Eingang mit einem Videoausgang
des Decodierers 16 verbunden ist; und einen Digital/Analog-Umsetzer
(DAC) 18, dessen Eingang mit einem Audioausgang des Decodierers 16 verbunden
ist.
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Der
digitale Multimedia-Plattenrekorder 5 umfasst ferner einen
Controller 19, der eine Speichervorrichtung 20;
eine Mensch-Maschine-Schnittstelle 21, damit der Benutzer
den Recorder 5 steuern kann; eine Telefon-Schnittstelle 22,
die mit dem PSTN 4 verbunden ist; einen Label-Drucker 23;
und einen Bus, um Kommunikationen zwischen den Elementen 10 bis 16 sowie 18 bis 23 zu
ermöglichen,
enthält.
Die Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 enthält einen
Fernsteuerungs-Controller.
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Der
TS-Rekorder 13 des Plattenrekorders 5 ist für ein entnehmbares
Plattenspeichermedium 9, z. B. eine optische Platte, eine
Magnetplattenkassette usw. geeignet. Die Informationen jedes ausgestrahlten
Programms, die in einem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet
sind, hält
der Plattenrekorder 5 vorzugsweise nicht nur in der Speichervorrichtung 20,
solange das Programm in dem Aufzeichnungsmedium 9 gespeichert ist,
sondern zeichnet sie außerdem
an einer vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 auf.
Dies ermöglicht,
dass das Aufzeichnungsmedium 9 in einem anderen Plattenrekorder 5 der
gleichen Art abgespielt werden kann. Für diesen Zweck zeichnet der
TS-Rekorder 13 Transportströme (TS) auf einem Aufzeichnungsmedium 9 auf,
wobei das Aufzeichnungsmedium 9 einen Programminformationsbereich
mit einer vorgegebenen Größe an einer
vorgegebenen Stelle besitzt.
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Wie
aus dem letzten Absatz ersichtlich ist, ist die Speichervorrichtung 9 vorzugsweise
ein nichtflüchtiger
Speicher oder ein batteriegestützter
RAM (Arbeitsspeicher).
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3 ist
eine Darstellung, die eine beispielhafte Weise der Erzeugung einer
Programminformationstabelle 32, die in der Speichervorrichtung 20 gespeichert
ist, zeigt. Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 wird
im Folgenden die Funktionsweise des Multimedia-Plattenrekorders 5 beschrieben.
Die Ausstrahlungssignale (physikalischen Kanäle) von den Ausstrahlungsstationen 1 werden
durch den Tuner 10 empfangen. Der Tuner 10 demoduliert
wahlweise eines der empfangenen Ausstrahlungssignale (die entsprechende
Transportströme
TS1, TS2, ... enthalten) in einen Transportstrom TSi (i: eine TS-Nummer)
gemäß einer
TS-Auswahlanweisung von dem Controller 19. Es wird angenommen,
dass ein Transportstrom TSi M logische Kanäle in der wohlbekannten Form
des Zeitmultiplex enthält.
Der TS-Prozessor 11 liefert an den TS-Paketbildner 12 Pakete für N logische
Kanäle,
die gemäß einer
Kanalauswahlanweisung von dem Controller 19 ausgewählt sind,
wobei M die Anzahl von logischen Kanälen 1 in dem ausgewählten Transportstrom
TSi ist und N die Anzahl von ausgewählten logischen Kanälen ist.
Deswegen gilt N ≤ M.
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(In
diesem Dokument bedeuten die Ausdrücke "physikalischer Kanal" und "logischer Kanal" einen TS bzw. einen Kanal, der in einem
TS enthalten ist. Wenn einfach der Ausdruck "Kanal" verwendet wird, bedeutet er "logischer Kanal").
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Der
TS-Prozessor 11 gibt Programminformationen (PI) 31 in
Reaktion auf eine PI-Anforderung von dem Controller 19 auf
dem Bus 24 aus. Die Programminformationen 31,
die von der EIT (Ereignisinformationstabelle, die bei der DVB (digitale
Videoausstrahlung) definiert ist) der TSi erhalten werden, enthalten
grundlegende PI für
alle Programme, die über
alle zur Verfügung
stehenden Kanäle
CH1, CH2, ..., CH100 bereitgestellt werden (es wird angenommen,
dass in diesem speziellen Ausstrahlungssystem 100 100 (logische)
Kanäle
zur Verfügung
stehen) und spezifische PI für
die Programme, die über
die M logischen Kanäle
in TSi bereitgestellt werden.
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Der
Controller 19 aktualisiert die Programminformationstabelle 32 unter
Verwendung der Programminformationen von dem TS-Prozessor 11.
Jeder Datensatz der Programminformationstabelle besitzt eine Struktur 32,
die in 3 gezeigt ist. Jeder Datensatz enthält im Einzelnen
eine Programm seriennummer 131, die der Rekorder 5 jedem
Programm eindeutig zuweist, wenn Programminformationen für das Programm
zum ersten Mal empfangen werden, eine Kanalkennung (Kanal-ID) 132,
die für
den Kanal eindeutig ist, einen Titel 133 des Programms,
Ausstrahlungszeit und -datum 134, einen Untertitel 135,
eine Ausstrahlungszahl in einer Folge 136, die wahlweise
für Programme
in einer Serienform verwendet wird, einen Kategoriecode 137,
der einen Kategoriecode enthält,
der die Kategorie des Programms angibt, eine Zeitperiode 138,
während
der eine Kanalkonfiguration des Programms gültig ist, eine Kanalkonfiguration 139,
die Kanäle
angibt, die das Programm während
der entsprechenden Zeitperiode 138 bilden, weitere Einzelheiten 140 zum
Programm und Label-Informationen 141 (die
später
beschrieben werden). Jeder Datensatz der Programminformationstabelle 32 enthält des Weiteren
einen Ausleihcode 142, der die Ausleihbedingungen des Programms
angibt, und eine Telefonnummer 143 des Zentrums (bei einem
Programm zum Ausleihen), um ein Leihvideogeschäft über das digitale Ausstrahlungssystem 100 in
einer Weise zu ermöglichen,
die später
beschrieben wird. Es wird angemerkt, dass die Speichervorrichtung 20 eine
Kategorietabelle (nicht gezeigt) speichert, die Kategoriecodes entsprechenden
Kategoriebezeichnungen zuordnet.
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Die
Seriennummer 131 des Programms wird in einer solchen begrenzten
Anzahl von Ziffern ausgedrückt,
dass sie auch für
eine ausreichende größere Anzahl
verwendet werden kann. Wenn die Zahl 131 eine mögliche maximale
Anzahl erreicht, wird die Zahl 131 zum Zeitpunkt der Registrierung
des nächsten
Programms z. B. auf eins gesetzt.
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Die
Felder, die in 3 auf der linken Seite mit einer
Doppellinie gezeichnet sind, können
mehrere Werte besitzen, wie in 4 gezeigt
ist. 4 ist eine Darstellung, die zwei beispielhafte
Datensätze 32r der PI-Tabelle 32t zeigt.
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In 4 besitzt
der Datensatz "100123" für ein Programm,
das den Titel "Dora
the vagrant" trägt und am
6. Februar 1999 von 20.00 Uhr bis 20.54 Uhr ausgestrahlt werden
soll, drei zusätzliche
Werte für
jedes der Felder 134 bis 136. Dadurch wird ermöglicht,
dass die Programminformationen für
ein Programm die Teilnehmer über
die nächsten
drei Ausstrahlungen (d. h. in diesem Beispiel die vierte, fünfte und
sechste Ausstrahlung von 15 Serienprogrammen) der Serie "Dora the vagrant" informieren. Die
Titelfelder 133 für
die zusätzlichen Programminformationen
besitzen keine Werte, da die zusätzlichen
Informationen für
Serienprogramme sind. Programminformationen für beliebige verwandte Programme
anderen Typs können
jedoch in jedem Datensatz enthalten sein, indem in dem Titelfeld 133 ein
Titel enthalten ist.
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Der
Datensatz 100234 für
ein Programm, das den Titel "NFL
99: The Super bowl" trägt und am
6. Februar 1999 von 18.00 Uhr bis 20.59 Uhr ausgestrahlt werden
soll, enthält
dagegen einen zusätzlichen
Wert für jedes
der Felder 138 und 139. Das bedeutet, dass sich
die Kanalkonfiguration des Programms Nr. 100234 einmalig in der
Mitte der Periode von 18.00 Uhr bis 20.59 Uhr ändert. Das Programm 100234
wird im Einzelnen von Anfang an für die ersten 120 Minuten über drei
Videokanäle
und drei Audiokanäle
(d. h. für
eine Periode von 18.00 Uhr bis 19.59 Uhr) und anschließend über drei
Videokanäle
und vier Audiokanäle
für die
nachfolgenden 60 Minuten (d. h. für eine Periode von 18.00 Uhr
bis 18.59 Uhr) übertragen.
Dies ermöglicht,
dass die Teilnehmer eine gewünschte
Kombination von Video- und Audiokanälen für ein Mehrkanalprogramm auswählen können (was
in dieser Beschreibung ein Programm bedeutet, das über mehrere
optionale Kanäle
für Video, Audio
oder jeweils für
Video und Audio ausgestrahlt wird).
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In
diesem Beispiel wird eine Periode, während der eine bestimmte Kanalkonfiguration
definiert ist, in Bezug auf relative Startzeit und Endzeit vom Beginn
des Programms ausgedrückt.
Die Periode kann jedoch durch einen Startzeitwert und einen Endzeitwert
in Bezug auf relative Positionen vom Beginn des Programms auf dem
Aufzeichnungsmedium ausgedrückt
werden.
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Obwohl
in dem gerade beschriebenen Beispiel ein Mehrkanalprogramm einen
Videokanal und einen Audiokanal umfasst, kann ein Programm einen
Datenkanal enthalten. Es sollte angemerkt werden, dass ein Programm
lediglich einen oder mehrere Datenkanäle umfassen kann.
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Eine
ausstrahlende Seite kann außerdem
eine Liste empfohlener Programme einschließen, die einem logischen Kanal
oder einem Programm in einer Tabelle zugeordnet ist, die definiert
ist und hier als "Ereignissammeltabelle" oder "ECT" bezeichnet wird. 5 ist
eine Darstellung, die eine beispielhafte Struktur einer Liste 40 empfohlener
Programme zeigt. Die Liste 40 empfohlener Programme umfasst
einen Listentitel 41, eine Gültigkeitsperiode 42 der
Liste 41 und wenigstens einen Datensatz, der die Kanalkennung 132 und
Ausstrahlungszeit und -datum 134 umfasst. Da die Kombination
aus Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 zum
Identifizieren einer Programmaufzeichnung verwendet wird, die der
Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 zugeordnet
ist, können
Informationen, die in Feldern des Datensatzes des Programms, das
durch die Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 identifiziert
ist, enthalten sind, angezeigt werden.
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Es
wird angemerkt, dass die ausstrahlende Seite eine Gültigkeitsperiode
in die Liste 40 einsetzen kann. Wenn die Liste 40 empfohlener
Programme am 9. Februar 1998 um 9.00 Uhr angezeigt wird, werden lediglich
diejenigen Programme angezeigt, die am 9. Februar 1998 nach 9.00
Uhr beginnen, d. h. es werden lediglich das zweite sowie nachfolgende
Programme der Liste, deren Gültigkeitsperiode
die Zeit 9.00 Uhr und das Datum 9. Februar 1998 enthalten, angezeigt.
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Wenn
die Ausstrahlung eines Programms beendet wurde, löscht der
Controller 19 in der Liste nicht nur den Datensatz für das gerade
ausgestrahlte Programm aus der Programminformationstabelle 32,
sondern auch Listen 40 empfohlener Programme, falls vorhanden,
die die Kanal- und Programmkennungen für das gerade ausgestrahlte
Programm enthalten, als das Programm in der Liste, das zuletzt ausgestrahlt
wurde.
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Aufzeichnungsoperation
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6 ist
ein Ablaufplan, der eine Aufzeichnungsoperation zeigt, die durch
den Controller 19 in Reaktion darauf ausgeführt wird,
dass der Benutzer einen Anforderungsknopf für eine programmierte Aufzeichnung drückt. Im
Schritt 201 zeigt der Controller 19 zuerst eine
Programmführungstabelle
anhand der Programminformationstabelle 32 an und lässt den
Benutzer eines der angezeigten Programme auswählen. Es sollte angemerkt werden,
dass der Benutzer eine gewünschte
Anzahl von Kanälen
für eine
identische Zeitperiode auswählen
darf, solange die Kanäle
von einem identischen TS stammen, er kann z. B. sogar alle logischen
Kanäle in
einem physikalischen Kanal auswählen.
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Im
Schritt 202 fügt
der Controller 19 einen Datensatz (d. h. die Werte des
Kanalkennungsfelds 132 und des Felds 134 Ausstrahlungszeit-
und Da tum) des ausgewählten
Programms an eine Aufzeichnungswarteschlange 45 von 7 an.
Die Datensätze
werden in der Aufzeichnungswarteschlange vorzugsweise in der Reihenfolge
der Ausstrahlungsstartzeit angeordnet.
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Im
Schritt 203 erfolgt eine Prüfung, ob es Zeit zur Aufzeichnung
ist. Dieser Schritt wird wiederholt, bis eine Aufzeichnungszeit
eines frühesten
Programms in der Warteschlange 45 vorliegt. Wenn die Zeit
im Schritt 203 erreicht wird, zeichnet der Controller 19 das
früheste
in der Warteschlange 45 befindliche Programm auf, indem
der Tuner 10 und der TS-Prozessor 11 informiert
werden, den Transportstrom und die Kanalkennungen zu empfangen,
und indem im Schritt 204 geeignete Anweisungen an den TS-Paketbildner 12 und
den TS-Rekorder 13 gesendet werden. Wenn der Benutzer alternativ
den Controller oder die Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 in einer vorgegebenen
Weise betätigt,
um das empfangene Programm aufzuzeichnen, zeichnet der Controller 19 außerdem das
empfangene Programm auf, indem er einfach im Schritt 204 die
geeigneten Anweisungen an den TS-Paketbildner 12 und den
TS-Rekorder 13 sendet. In jedem Fall formt der TS-Paketbildner 12 die
empfangenen Paketstrom-Pakete
(PES-Pakete (Grundstrom in Paketform) in dem MPEG-2-Standard) zu
einem TS-Paketstrom, der dann durch den TS-Recorder 13 in
dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet wird.
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Bei
Beendigung der Aufzeichnung des Programms fügt der Controller 19 im
Schritt 205 der aufgezeichneten Programminformationstabelle 47 einen
Datensatz hinzu, wie in 8 gezeigt ist; speichert Werte in
dem Feld 146 Medienkennung (Medien-ID) und dem Feld 147 Aufzeichnungsort;
kopiert die Felder 132–143 von
der Tabelle 32 in die Tabelle 47; und löscht den
kopierten Datensatz aus der Tabelle 32. Eine Seriennummer
des aufgezeichneten Programms wird durch den Controller 19 an
jedes der aufge zeichneten Programme in der Aufzeichnungsreihenfolge
zugewiesen. Der Controller 19 weist außerdem eine Medienkennung (oder eine
Datenträgerkennung)
jedem der Aufzeichnungsmedien 9 zu, auf denen der Rekorder 5 ein
Programm selbst einmalig aufgezeichnet hat.
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Im
Schritt 206 führt
der Controller 19 eine Prüfung aus, um festzustellen,
ob das aufgezeichnete Programm das erste Programm für das Aufzeichnungsmedium 9 ist.
Wenn das der Fall ist, wird im Schritt 207 eine Kennung
des digitalen Multimedia-Rekorders 5, die z. B. in einem
nicht gezeigten ROM (Festwertspeicher) in dem Controller 19 gespeichert
ist, auf einer vorgegebenen Stelle auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet.
Ansonsten geht die Steuerung zum Schritt 208.
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Im
Schritt 208 zeichnet der Rekorder 19 den angefügten Datensatz
in der aufgezeichneten Programminformationstabelle 47 und
in einer Liste 40 empfohlener Programme, falls vorhanden,
für das
Programm an der vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 auf.
Im Schritt 209 prüft
der Controller 19, um festzustellen, ob die Warteschlange
leer ist. Wenn das der Fall ist, beendet der Controller 19 die
Operation. Ansonsten kehrt der Controller 19 zum Schritt 203 zurück.
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Auf
diese Weise werden ein festgelegtes Programm und aufgezeichnete
Programminformationen (RPI) für
das Programm auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet,
wie in 9 gezeigt ist. Dies ermöglicht, dass ein Aufzeichnungsmedium 9,
auf dem durch einen Rekorder 5 aufgezeichnet wurde, in
anderen Rekordern 5 gleicher Art wiedergegeben werden kann.
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Wenn
die RPI für
alle Programme, die durch den Rekorder 5 aufgezeichnet
wurden, in der Speichervorrichtung 20 gespeichert sind,
vereinfacht sich durch Verwendung irgendeines geeigneten Datenbank-Verwaltungssys tems
und durch das Verwenden von Schlüsselwörtern in
jedem RPI-Datensatz der Tabelle 47 die Verwaltung der aufgezeichneten
Programme, wie etwa das Abrufen eines aufgezeichneten Programms.
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In 2 wird
bei der Aufzeichnungsoperation der Schalter 14 auf der
b-Seite gehalten.
Es wird angemerkt, dass der Benutzer einen der logischen Kanäle der empfangenen
TSi zum Betrachten sowie die oben erwähnten N Kanäle zum Aufzeichnen auswählen kann.
In diesem Fall steuert der Controller 19 den TS-Prozessor 15,
um den ausgewählten
Kanal zum Betrachten an den Video- und Audio-Decodierer 16 zu
liefern.
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Drucken eines
Labels
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Gemäß den Prinzipien
der Erfindung schließt
ein Ausstrahlungssender 1 vorzugsweise Label-Informationen 141 in
die Programminformationen für
Programme zum Verleihen ein. Die Label-Informationen 141 eines
Programms enthalten Texte über
das Programm und ein oder mehrere Symbole. Die Label-Informationen 141 können auf
ein Label oder ein Siegel gedruckt werden, das auf das Aufzeichnungsmedium
geklebt wird, auf dem das Programm aufgezeichnet wurde. Alternativ
können
die Label-Informationen direkt auf das Aufzeichnungsmedium gedruckt
werden. 10 ist ein Ablaufplan, der eine
beispielhafte Label-Druckoperation zeigt, die in Reaktion auf eine
Druckanforderung vom Benutzer ausgeführt wird. Im Schritt 211 wird
festgestellt, ob ein Medium 9 in den TS-Rekorder 13 geladen
ist. Wenn das der Fall ist, zeigt der Controller 19 im
Schritt 212 Programminformationen über das auf dem Medium 9 aufgezeichnete
Programm an und fragt den Benutzer im Schritt 213, ob es
sich um das richtige Medium handelt. Wenn das nicht der Fall ist
oder das Prüfergebnis
im Schritt 211 "nein" lautet, fordert
der Controller 19 den Benutzer im Schritt 214 auf,
den TS-Rekorder 13 mit einem gewünschten Medium 9 zu
laden und kehrt zum Schritt 211 zurück.
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Wenn
das Prüfergebnis
im Schritt 213 "ja" lautet, zeigt der
Controller 19 im Schritt 215 Label-Informationen 141 an,
die eine Liste druckbarer Symbole enthalten, fordert den Benutzer
im Schritt 216 auf, gewünschte
Symbole auszuwählen,
und fragt den Benutzer nach einer Bestätigung. Wenn das nicht der
Fall ist; geht die Steuerung zurück
zum Schritt 216. Wenn im Schritt 217 eine Bestätigung erfolgt,
leitet der Controller 19 im Schritt 218 die Daten,
die der Benutzer ausgewählt
hat, zum Label-Drucker 218, um zu drucken, wie durch den Benutzer
festgelegt wurde, und beendet die Operation.
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RPI-Tabellenverwaltungsoperation
-
11 ist
ein Ablaufplan, der eine RPI-Tabellenverwaltungsoperation zeigt,
die in Reaktion auf das Laden des TS-Rekorders 13 mit einem
Aufzeichnungsmedium 9 ausgeführt wird. Wenn der Benutzer
ein Aufzeichnungsmedium 9 in den TS-Rekorder 13 eingesetzt,
beginnt der Controller 19 die Operation von 11. Im
Schritt 222 stellt der Controller 19 fest, ob
die Rekorderkennung, die in dem Medium 9 gespeichert ist,
mit der Kennung übereinstimmt,
die in dem oben erwähnten
ROM (Festwertspeicher) in dem Controller 19 gespeichert
ist. Wenn das nicht der Fall ist, kopiert der Controller 19 im
Schritt 232 einfach die RPI-Datensätze 47 und die Listen
empfohlener Programme von dem Medium 9 zu einem reservierten
Platz in der Speichervorrichtung 20 und beendet die Operation.
Anschließend
werden die kopierten Daten in der nachfolgenden Operation verwendet.
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Wenn
das Prüfergebnis
im Schritt 222 "ja" lautet, stellt der
Controller 19 im Schritt 224 fest, ob Programme
(durch einen anderen Rekorder 5) gelöscht wurden. Wenn das der Fall
ist, löscht
der Controller 19 die RPI-Datensätze für die gelöschten Programme im Schritt 226 aus
der RPI-Tabelle 47 und stellt im Schritt 228 fest,
ob (durch einen anderen Rekorder 5) Programme hinzugefügt wurden.
Wenn das der Fall ist, kopiert der Controller 19 im Schritt 230 die
RPI-Datensätze
für die
hinzugefügten
Programme von dem Medium 9 zu der RPI-Tabelle 47 und
beendet die Operation. Wenn das Prüfergebnis im Schritt 228 "nein" lautet, beendet
der Controller 19 einfach die Operation.
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Diese
Operation bewirkt, dass die RPI-Tabelle 47 die Inhalte
der Aufzeichnungsmedien 9 widerspiegelt, die in dem digitalen
Multimedia-Rekorder 5 verwendet wurden.
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Anwendung
für einen
Videoverleih
-
Einige
der Programme können
ausgeliehen werden. Informationen, ob ein Programm ausgeliehen werden
kann, werden angezeigt, wenn der Programmführer für das Programm gemäß dem Leihcode 142 des RPI-Datensatzes
für das
Programm angezeigt wird. Der Leihcode 142 gibt den Zustand
des Programms in Bezug auf den Videoverleih an, wie in der nachfolgenden
Tabelle gezeigt ist.
-
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Wenn
der Benutzer aus dem Programmführer
feststellt, dass ein Programm zum Verleih ist, kann er den Wunsch
haben, das Programm zu leihen. Um den Verleih des Programms zu beantragen,
drückt
der Benutzer einen vorgegebenen Leihknopf der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21,
während
er ein gewünschtes Programm
auswählt.
Dementsprechend wird eine Videoverleihdaten-Registrierungsoperation
von 12 begonnen. In 12 bewirkt
der Controller 19 im Schritt 240 einen Anruf zu
einem Videoverleihzentrum 3 unter Verwendung der Zentrum-Telefonnummer 143,
die in dem RPI-Datensatz für
das Programm enthalten ist. In Reaktion auf einen Empfang des Anrufs
sendet der Computer 30 des Videoverleihzentrums 3 im
Schritt 242 vorbestimmte und optionale Daten an den Rekorder 5.
Daraufhin zeigt der Controller 19 die empfangenen Daten
an und fordert den Benutzer im Schritt 244 auf, einen gewünschten
Grenzwert auszuwählen.
Im Schritt 246 sendet der Controller 19 den ausgewählten Wert
und eine Kreditkartennummer des Benutzers an das Zentrum 3.
Im Schritt 248 setzt der Controller 19 den Leihcode 142 auf
2 und stellt die zulässige
Wiedergabeanzahl 148 und das Ablaufdatum 149 anhand
des gewählten
Grenzwerts ein und beendet dann die Operation. Der Computer 30 des
Zentrums 3 belastet außerdem
im Schritt 250 das Konto des Benutzers und beendet die
Operation.
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Operation zum Abspielen
oder Wiedergeben eines aufgezeichneten Programms
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13 ist
ein Ablaufplan, der eine beispielhafte Abspiel-(oder Wiedergabe-)Operation
zeigt, die durch den Controller 19 in Reaktion auf das
Drücken
eines Abspielknopfes der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 ausgeführt wird.
In 12 führt
der Controller 19 im Schritt 262 eine Prüfung aus,
um festzustellen, ob der TS-Rekorder 13 mit einem Aufzeichnungsmedium 9 geladen
ist. Wenn das nicht der Fall ist, fordert der Cont roller den Benutzer
im Schritt 264 auf, ein gewünschtes Medium 9 einzusetzen
oder einen Abruf eines Programms zu wählen. Wenn der Benutzer den
Abruf gewählt
hat, gibt der Controller ihm im Schritt 268 die Gelegenheit,
ein Aufzeichnungsmedium 9 zu finden, das sein gewünschtes
Programm enthält.
Wenn ein gesuchtes Aufzeichnungsmedium 9 gefunden wird,
wird es in den TS-Rekorder 13 geladen.
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Wenn
der Benutzer nach dem Schritt 264 oder 268 den
TS-Rekorder lädt,
führt der
Controller 19 im Schritt 270 die Verwaltungsoperation 220 der
RPI-Tabelle 47 aus. Im Schritt 272 zeugt der Controller
einen Führer
aufgezeichneter Programme für
die aufgezeichneten Programme des Mediums 9 an, der eine
Planung betreffender Programme (aus den Feldern 133–136 der
RPI-Tabelle 47) und Listen empfohlener Programme bezüglich aufgezeichneter
Programme oder Kanäle
enthält,
während
es zugelassen ist, dass der Benutzer ein Programm zum Aufzeichnen
auswählt,
und der Benutzer aufgefordert wird, ein Programm zum Abspielen oder Wiedergeben
auszuwählen.
In diesem Fall kann jede Liste empfohlener Programme verschiedene
Informationen enthalten, die aus der Programminformationstabelle 32 unter
Verwendung der Kanalkennung 132 und von Ausstrahlungszeit
und -datum 134 erhalten werden können. Im Schritt 274 kann
der Benutzer auswählen,
entweder ein Programm aufzuzeichnen oder ein Programm abzuspielen.
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Wenn
der Benutzer im Schritt 274 auswählt, ein Programm abzuspielen,
führt der
Controller 19 den Schritt 202 von 6 aus
und kehrt zum Schritt 272 zurück.
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Wenn
der Benutzer im Schritt 274 auswählt, ein Programm abzuspielen,
prüft der
Controller 19 im Schritt 276 den Verleihcode 142.
Es sollte angemerkt werden, dass das Auswählen eines Programms das Auswählen von
Kanälen
aus den verfügbaren
Unterkanälen
für das
Programm enthält.
Die verfügbaren
Unterkanäle
werden aus den Feldern 139 der Programminformationstabelle 32 oder
der RPI-Tabelle 47 erhalten.
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Wenn
der Verleihcode null ist, was bedeutet, dass das Programm nicht
zum Verleih ist, d. h. ein gewöhnliches
Ausstrahlungsprogramm ist, spielt der Controller 19 im
Schritt 278 einfach das Programm ab. Der Controller 19 stellt
im Einzelnen den Schalter 14 auf die a-Seite, um den Ausgang
des TS-Rekorders 13 mit dem Eingang des TS-Prozessors 15 zu
verbinden, und steuert den TS-Prozessor 15 in der Weise,
dass er Pakete für
den im Schritt 274 ausgewählten Kanal an den Video- und
Audio-Decodierer 16 liefert, dessen Ausgänge in Signale
umgesetzt werden, die für
ein Fernsehgerät
(TV) geeignet sind. Die Programme, die von dem Aufzeichnungsmedium 9 wiedergegeben
werden, können
an externe Fernsehgeräte
und Videorekorder ausgegeben werden.
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Wenn
der Verleihcode eins ist, was bedeutet, dass das Programm zum Verleih
ist und zum Verleih registriert ist, informiert der Controller 19 im
Schritt 280 den Benutzer darüber und fragt den Benutzer
im Schritt 282, ob der Benutzer den Verleih des Programms
beantragen oder einfach abbrechen möchte. In den zuletzt genannten
Fall beendet der Controller 19 die Operation. In den zuerst
genannten Fall führt
der Controller 19 die Anmeldungsoperation von 12 und
beendet die Operation.
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Wenn
der Verleihcode zwei ist, was bedeutet, dass das Programm zum Verleih
ist und zum Verleih registriert wurde, führt der Controller 19 im
Schritt 286 eine Prüfung
aus, um festzustellen, ob die registrierte Bedingung noch gültig ist,
durch Bezugnahme auf die zulässige
Wiedergabezahl 148 und das Auslaufdatum 149. Wenn
das der Fall ist, spielt der Controller 19 im Schritt 288 das
ausgewählte
Programm ab. Wenn das Feld des Ablaufdatums 149 im Schritt 286 einen
gültigen
Wert besitzt, beendet der Controller 19 die Operation. Wenn
das Feld 148 der zulässigen
Wiedergabezahl im Schritt 286 einen von null verschiedenen
Wert aufweist, verringert der Controller 19 im Schritt 290 den
Wert des Felds 148. Wenn die Zahl 148 im Schritt 292 null
wird, löscht
der Controller 19 im Schritt 296 das (vom Medium 9)
abgespielte Programm und den entsprechenden RPI-Datensatz sowohl
aus dem Medium 9 als auch aus der RPI-Tabelle 47.
Wenn die zulässige
Wiedergabezahl 148 im Schritt 292 noch gültig ist,
beendet der Controller 19 die Operation.
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Wenn
der registrierte Zustand im Schritt 286 gültig ist,
informiert der Controller 19 den Benutzer im Schritt 294 über den
Ablauf des Gültigkeitsdatums 149 oder
die Ausschöpfung
der zulässigen
Wiedergabezahl 148 und löscht im Schritt 296 das
(vom Medium 9) abgespielte Programm und den entsprechenden
RPI-Datensatz sowohl aus dem Medium 9 als auch aus der
RPI-Tabelle 47.
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Es
wird angemerkt, dass der Controller 19 am Ende dieser Operation
einen Schritt ähnlich
wie den Schritt 272 ausführen kann. In diesem Fall zeigt
der Controller 19 einen Programmführer anhand des Programminformationstabelle 32 anstelle
der RPI-Tabelle 47 an, wobei der Benutzer aufgefordert
wird, ein Programm zum Aufzeichnen auszuwählen, ohne dass der Benutzer
aufgefordert wird, ein Programm zum Abspielen auszuwählen.
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Wenn
der Benutzer gemäß der vorliegenden
Erfindung wünscht,
ein Aufzeichnungsmedium 9 wiederzugeben, kann er ein Programm
aus dem Programmführer
auswählen,
der für
die aufgezeichneten Programme des Aufzeichnungsmediums 9 angezeigt
wird.
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Im
Schritt 286 wurde die Gültigkeit
unter Verwendung der Felder 148 und 149 geprüft. Stattdessen kann
die Gültigkeit
geprüft
werden, indem auf das Zentrum 3 wegen der Gültigkeit
des Programms Bezug genommen wird.
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Es
kann außerdem
ein Videoverleihgeschäft über ein
erfindungsgemäßes Ausstrahlungssystem
betrieben werden. Alternativ kann ein Software-Verkaufsgeschäft über das erfindungsgemäße Ausstrahlungssystem
betrieben werden, wie später
beschrieben wird.
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Es
wird angemerkt, dass der Rekorder 5 so konfiguriert sein
kann, dass dann, wenn der Benutzer während des oben beschriebenen
Schritts 278 oder 288 eine vorgegebene Operation
ausführt,
der Controller 19 einen Führer für aufgezeichnete Programme
für das
momentan wiedergegebene Programm anzeigt, der Planungen für verwandte
Programme und Listen empfohlener Programme in Bezug auf das Programm
oder den Kanal, das bzw. der momentan wiedergegeben wird, enthält, während der
Benutzer eines der Programme, das in den angezeigten Programmplanungen
und den Listen empfohlener Programme enthalten ist, zum Aufzeichnen
auswählen
kann. In Reaktion auf die Programmauswahl durch den Benutzer fügt der Controller 19 das ausgewählte Programm
der oben erwähnten
Warteschlange hinzu.
-
Digitaler
Multimedia-Bandrekorder
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14 ist
ein Prinzipschaltplan, der eine Anordnung einer beispielhaften Ausführungsform
eines digitalen Multimedia-Bandrekorders 5a zeigt, der
als der Rekorder 5 von 1 verwendet
wird. Der Bandrekorder 5a von 14 ist
mit dem Plattenrekorder 5 von 2 identisch
mit der Ausnahme, dass der TS-Prozessor 11, der TS-Paketbildner 12,
der TS-Platten rekorder 13 und der Controller 19 durch
den TS-Prozessor 11a, den TS-Paketbildner 12a, einen TS-Bandrekorder 13a bzw.
den Controller 19a ersetzt wurden. Im folgenden werden
lediglich die Unterschiede beschrieben.
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Bei
der Aufzeichnungsoperation liefert der TS-Prozessor 11a nicht
nur Pakete von Programmen, die durch den Controller 19a festgelegt
wurden, sondern außerdem
Programminformationen für
die Programme an den TS-Paketbildner 12a. Der TS-Paketbildner
multiplext die empfangenen Pakete und die Programminformationen
in einen TS-Paketstrom, wie in 15 gezeigt
ist. In 15 geben die schraffierten Abschnitte
Programminformationen an.
-
Dadurch
wird ermöglicht,
dass ein Programmführer
angezeigt wird, indem das Band 9a zuerst zu einer Stelle
vor- oder zurückgespult
wird, an der die Programminformationen aufgezeichnet sind, wenn
der Benutzer einen Wiedergabebefehl ausgibt. Zu diesem Zweck werden
die Programminformationen vorzugsweise häufiger aufgezeichnet. Es gibt
jedoch eine Begrenzung der Aufzeichnungsrate von Programminformationen
(PI). Im Einzelnen muss die maximale Aufzeichnungsrate gleich oder
größer sein
als die mittlere Medien-MR-Rate plus die mittlere Programminformationsrate.
Aus diesem Grund wird die Häufigkeit
der PIs periodisch eingestellt, wie in 16 gezeigt
ist. In 16 erhält der Controller 19a im
Schritt 302 die Medienbitrate MR vom TS-Prozessor 11a.
Im Schritt 302 wird festgestellt, ob die Medienbitrate
MR ausreichend größer als
eine geforderte Rate ist. Wenn das der Fall ist, wird die PI-Einfügungshäufigkeit
vergrößert. Andernfalls
wird die PI-Einfügungshäufigkeit
verringert.
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Wenn
jedoch die mehreren Programme von verschiedenen Zeitperioden in
einem einzigen Bandmedium aufgezeichnet werden, enthalten nicht
alle aufgezeichneten PI notwendigerweise Programminformationen für alle auf dem
Medium 9a aufgezeichneten Programme. Deswegen ist es vorzuziehen,
einen vorgegebenen Bereich des Bands zu reservieren, z. B. einen
Kopfabschnitt des Bands zum Aufzeichnen von PI für alle aufgezeichneten Programme
und um lediglich eine Mediumkennung 146 an einer vorgegebenen
Stelle des reservierten Bereichs aufzuzeichnen. Es sollte angemerkt
werden, dass die Aufzeichnungsoperation vorzugsweise gemäß 6 ausgeführt wird.
In diesem Fall entfällt
der Schritt 208. Statt des Entfallens von Schritt 208 ist
es vorzuziehen, alle RPI-Datensätze
mit der gleichen Mediumkennung wie das verwendete Medium in den reservierten
Bereich zu kopieren, wenn auf den reservierten Bereich zugegriffen
wird (z. B. dann, wenn das Band zum Anfang des Bands 9a zurückgespult
wird).
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Anstelle
der Aufzeichnung von PI gemeinsam mit Programmdaten wird vorzugsweise
lediglich die Mediumkennung des Mediums 9a mit den Mediendaten
gemultiplext, wie in 17 gezeigt ist. In diesem Fall kann
die Häufigkeit
der Einfügung
der Mediumkennung im Vergleich zu der PI-Einfügung
viel stärker
vergrößert werden.
In diesem Fall wird die Wiedergabeoperation vorzugsweise gemäß dem Ablaufplan
von 13 ausgeführt.
Der Schritt 272 wird jedoch durch die in 18 gezeigten
Schritte ersetzt. Im Einzelnen erhält der Controller 19a nach
dem Schritt 262 oder 270 die Mediumkennung 146 von
dem Aufzeichnungsmedium 9a, indem im Schritt 372 zuerst
in beide Richtungen gespult wird, um die Mediumkennung 146 zu
finden. Im Schritt 372 zeigt der Controller 19a einen
Programmführer
für die
aufgezeichneten Programme des Bands 9a von der RPI-Tabelle 47 in
der Speichervorrichtung 20 an; und fordert den Benutzer
auf, ein Programm auszuwählen. Anschließend geht
der Controller 19a zum Schritt 274 von 13.
Dies ermöglicht,
dass ein Programmführer der
aufgezeichneten Programme durch einen geringen Betrag des Vor- oder
Zurückspulens
in Reaktion auf eine Abspiel- oder Wiedergabeaufforderung vom Benutzer
sofort angezeigt werden kann.
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Der
TS-Prozessor 15 von 2 kann weggelassen
werden, wie in 19 gezeigt ist. In 19 stellt ein
Controller 19b den Schalter 14 während der
Aufzeichnungsoperation auf die b-Seite und während der Abspieloperation
auf die a-Seite. Obwohl die Multimedia-Rekorder 5 (2)
und 5a (14) ein gleichzeitiges Aufzeichnen
und Abspielen zulassen, ist dies bei dem Multimedia-Rekorder 5b von 19 nicht
möglich.
Es ist für
einen Fachmann klar, dass die gleiche Vereinfachung bei dem Rekorder 5a von 14 angewendet
werden kann.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
hat der Ausstrahlungssender 1 wahlweise die Werte der Felder
Titel 133, Zeit und Datum 134, Untertitel 135 und
Nummer in einer Serie 136 für ein betreffendes Programm
(3 und 4) sowie die Werte für die Felder
Kanalkennung 132 und Zeit und Datum 134 für ein empfohlenes
Programm (5) ausgestrahlt. Das Übertragen
dieser Daten bewirkt jedoch, dass die Übertragungs- und Speichereffizienz
vermindert wird. Um die Übertragungs-
und Speichereffizienz zu verbessern, kann der Ausstrahlungssender 1 lediglich
eine Kanalkennung 132 (z. B. die Dienstkennung) und eine
nicht gezeigte Programmkennung (z. B. die Ereigniskennung), die
in dem Kanal eindeutig ist, als ein betreffendes Programm oder ein
empfohlenes Programm übertragen.
Der Multimedia-Rekorder 5 kann die Kanalkennung 132 und
die nicht gezeigte Programmkennung verwenden, um auf einen Programminformations-Datensatz
in der PI-Tabelle 32, die den beiden Kennungen zugeordnet
ist, zuzugreifen. Dadurch verbessern sich die Übertragungseffizienz und die
Speichereffizienz. Diese Technik gilt jedoch nur für Programme,
deren Programminformationen an den Rekorder 5 übertragen
wurden. Es ist aus diesem Grund vorzusehen, dass der Ausstrahlungssender 1 die
beiden Kennungen für
ein betreffendes oder ein empfohlenes Programm überträgt, dessen Programminformationen
bereits ausgestrahlt wurden, und die Werte der oben erwähnten Felder
(133–136 oder 132–134)
für ein
betreffendes oder ein empfohlenes Programm überträgt, dessen Programminformationen
noch nicht ausgestrahlt wurden.
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Obwohl
die oben beschriebenen Ausführungsformen
einen Programminformationsdatensatz unter Verwendung der Kanalkennung 132 und
Ausstrahlungszeitpunkt und -datum 134 des Programms kennzeichnen,
kann ein Programminformationsdatensatz unter Verwendung der Kanalkennung 132 und
der Programmkennung gekennzeichnet werden.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
wurden die Werte der Zeitperiodenfelder 138 so beschrieben,
dass sie vom Sender 1 übertragen
werden. Alternativ kann der TS-Prozessor 11 die Kanalkonfiguration
jedes Programms überwachen.
Wenn in diesem Fall der TS-Prozessor 11 eine Änderung
der Kanalkonfiguration eines Programms erfasst, speichert der TS-Prozessor 11 den
Start- und den Endzeitpunkt der Kanalkonfiguration vor der erfassten Änderung,
wobei diese Zeiten vom Beginn des Programms gemessen werden.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
wurde das Bezugszeichen 3 als ein Videoausleihzentrum beschrieben.
Das Videoausleihzentrum kann jedoch durch ein Zentrum zum Videosoftwareverkauf
ersetzt werden. In diesem Fall wird das Feld 142 Leihcode
als ein Kaufmerker gelesen, der lediglich zwei Zustände besitzt,
d. h. einen Zustand "gekauft" und einen Zustand "nicht gekauft". Der Rekorder 5 ist
so beschaffen, dass er anfänglich
den Kaufmerker eines zum Verkauf angebotenen Programms in den Zustand "nicht verkauft" setzt und ihn in
Reaktion auf den Empfang einer Bestätigung in den Zustand "verkauft" setzt, die von dem
Videosoftwarezentrum gesendet wird, nachdem der Benutzer eine vorgegebene
Operation ausgeführt hat.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
wurde der TS-Strom von dem TS-Paketbildner 12 auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet.
Es können
jedoch ein beliebiger MPEG-2-Bitstrom vom TS-Prozessor 15,
die digitalen Video- und Audioausgänge vom Video- und Audiodecodierer 16 und
die analogen Video- und Audioausgänge von den Elementen 17 bzw. 18 auf
dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet werden, was für einen
Fachmann offensichtlich ist.
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Eine
Multimedia-Abspieleinrichtung ohne Aufzeichnungsmöglichkeit
ist in 20 gezeigt. Die Abspieleinrichtung 6 von 20 ist
mit dem Rekorder 5 von 2 identisch
mit der Ausnahme, dass die Elemente 10–12 und 14 eliminiert
wurden und der TS-Plattenrekorder 13 und der Controller 19 durch
eine Wiedergabeeinrichtung 27 bzw. einen Controller 19c ersetzt
wurden. In dieser Ausführungsform
werden die aufgezeichneten Programminformationen jedes Mediums lediglich
auf dem Aufzeichnungsmedium, jedoch nicht in der Speichervorrichtung 20 gespeichert.
Wenn ein Medium in die Abspieleinrichtung 27 eingesetzt
wird, werden die auf dem Medium aufgezeichneten Programminformationen
vorzugsweise für
eine spätere
Verwendung in die Speichervorrichtung 20 ausgelesen.
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Viele
stark unterschiedliche Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
aufgebaut werden, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen,
der in den beigefügten
Ansprüchen
definiert ist.