DE69934531T2 - Multimedia Terminal mit erweiterten EPG-bezogenen Funktionen zum Drucken von Etiketten - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Ausstrahlungssystem und insbesondere ein Multimediaendgerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • In digitalen Ausstrahlungssystemen strahlt im Allgemeinen wenigstens eine Ausstrahlungsstation einen Transportstrom (TS) aus, der in dem MPEG-2-Standard (Moving Picture Experts Group II) definiert ist. Der Transportstrom (oder ein physikalischer Kanal) enthält mehrere (logische) Kanäle in einer Zeitmultiplex-Form. Jeder logische Kanal enthält viele Programme. Jedes Programm umfasst wenigstens einen Video-Unterkanal, wenigstens einen Audio-Unterkanal und/oder wenigstens einen Daten-Unterkanal. Programmspezifische Informationen (PSI) und Dienstinformationen (SI) zu jedem Programm sind häufig in den TS eingefügt.
  • Derartige Ausstrahlungssysteme stellen gewöhnlich im Vergleich zu analogen Ausstrahlungssystemen viele Kanäle und somit eine enorme Anzahl von Programmen bereit. Dies macht die Kanal- oder Programmauswahl schwierig. Um die Programmauswahl zu vereinfachen, werden Informationen über Programme als EPG (elektronischer Programmführer) übertragen, wodurch es dem Teilnehmer ermöglicht wird, ein Programm, das er sehen möchte, auszuwählen und einen VCR (Videokassettenrekorder) zu programmieren, um ein gewünschtes Programm aufzuzeichnen, indem ein Programmplan angezeigt wird und das gewünschte Programm durch eine Fernsteuereinheit ausgewählt wird.
  • Wenn eines der aufgezeichneten Programme in einem herkömmlichen Videorekorder, etwa in einem VCR, abgespielt werden soll, benötigt der Benutzer häufig eine lange Zeit, um unter den auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichneten Programmen ein gewünschtes Programm zu finden. Es kann sogar vorkommen, dass der Benutzer die Programme vergisst, die er auf einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet hat. In diesem Fall muss der Benutzer das Aufzeichnungsmedium durchsuchen, um festzustellen, welche Programme auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet sind, wenn er sich zu den Aufzeichnungszeiten keine Anmerkungen gemacht hat.
  • Aus EP-A-0 705 036 ist ein Programminformations-Ausstrahlungssystem bekannt, bei dem Programminformationen, die einen Programmführer enthalten, vorgesehen sind. Der Programmführer kann durch unterschiedliche Klassifizierungselemente, die eine Vielzahl von speziellen Elementen enthalten, z. B. Kategorien oder Künstlernamen, durchsucht werden. Die Suche nach verschiedenen Programmen gemäß den gewünschten Kriterien wird durch dieses System vereinfacht.
  • Aus JP 09 326993 A ist eine Vorrichtung eines Mehrfachsignal-Empfangssystems bekannt, bei dem die Programminformationen, die in einem elektronischen Programmführer enthalten sind, zum Vereinfachen der Programmierung sowie der Auswahl aufgezeichneter Programme während der Wiedergabe verwendet werden.
  • Ein weiteres digitales Ausstrahlungsempfangssystem, das die Verwendung von Programminformationen, die einen elektronischen Programmführer umfassen, beschreibt, ist in JP 09 247603 A beschrieben.
  • US-A-5 488 409 offenbart ein System, das den Empfang von TV-Ausstrahlungen mit zusätzlichen Programminformationen, die einen EPG sowie Informationen umfassen, wie etwa das ausgestrahlte Programm betreffende Programmtitel, beinhaltet. Verschiedene Druckaktivitäten sind offenbart, wie etwa das Drucken eines Verzeichnisses, das u. a. Programmtitel, Coupons und Rezepte, die das Programm betreffen, Datenträgernummern des Aufzeichnungsmediums, auf dem aufgezeichnet wurde, enthält. Die Datenträgernummer wird ausdrücklich offenbart, wenn ein Label für eine Kassette gedruckt wird, auf der Videoprogramme aufgezeichnet werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft die Lösung dieser sowie weiterer Probleme und Nachteile, die im Stand der Technik vorhanden sind. Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Multimediaendgerät nach Anspruch 1 zu schaffen.
  • Im Allgemeinen werden Informationen über Programme, wie etwa ein EPG, als "Programminformationen" bezeichnet. Im Folgenden wird angenommen, dass die Programminformationen Informationen, die erforderlich sind, um ein gewünschtes Programm aus den empfangenen Transportströmen (TS) zu extrahieren, Informationen über jedes Programm, Informationen über verwandte Programme, falls diese vorhanden sind (die jedem Programm zugehörig sind) und Informationen über empfohlene Programme, die die ausstrahlende Seite den Teilnehmern empfiehlt, enthalten.
  • Es wird ferner ein Verfahren zum Verwalten aufgezeichneter Programme, die in einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet sind, in einem Ausstrahlungssystem beschrieben. Das Ausstrahlungssystem umfasst wenigstens einen Sender und mehrere Endgeräte. Jeder Sender sendet einen Datenstrom. Mehrere Kanäle werden in jeden Datenstrom gemultiplext. Jeder Kanal umfasst mehrere Programme. Jeder Sender enthält in dem Datenstrom Programminformationen über die Programme, die in dem Ausstrahlungssystem zur Verfügung stehen. Jedes Endgerät ermöglicht einem Benutzer, ein gewünschtes Programm aus den Programmen auszuwählen; fügt das ausgewählte Programm einer Aufzeichnungswarteschlange hinzu, die programmidentifizierende Datensätze in der Reihenfolge der Ausstrahlungsstartzeitpunkte führt; zeichnet ein Programm, das durch einen der programmidentifizierenden Datensätze in einer ersten Position der Aufzeichnungswarteschlange identifiziert ist, auf dem Aufzeichnungsmedium auf; zeichnet einen Programminformationsdatensatz des aufgezeichneten Programms in einem vorbestimmten Bereich auf dem Aufzeichnungsmedium auf; zeigt in Reaktion auf den Empfang einer Wiedergabeanforderung vom Benutzer einen Programmführer für die aufgezeichneten Programme an, die auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden; fordert den Benutzer auf, eines der aufgezeichneten Programme zur Wiedergabe auszuwählen; gibt in Reaktion darauf, dass der Benutzer eines der aufgezeichneten Programme auswählt, das ausgewählte aufgezeichnete Programm wieder, um Video- und/oder Audioausgaben bereitzustellen.
  • Darüber hinaus wird eine Multimedia-Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben aufgezeichneter Programme, die auf einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden, beschrieben. Programminformationen, die Programminformations-Datensätze (PI-Datensätze) umfassen, die jedem aufgezeichneten Programm zugeordnet sind, werden außerdem auf dem Auf zeichnungsmedium aufgezeichnet. Die Multimedia-Wiedergabeeinrichtung umfasst: ein Mittel, das auf den Empfang einer Wiedergabeanforderung vom Benutzer reagiert, zum Anzeigen eines Programmführers für die aufgezeichneten Programme und zum Auffordern des Benutzers, eines der aufgezeichneten Programme zur Wiedergabe auszuwählen; und ein Mittel, das auf den Benutzer reagiert, der eines der aufgezeichneten Programme auswählt, um das ausgewählte aufgezeichnete Programm wiederzugeben.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung und der beigefügten Zeichnung deutlich, in denen:
  • 1 eine Darstellung ist, die eine beispielhafte Anordnung eines digitalen Multimedia-Ausstrahlungssystems 100 gemäß den Prinzipien der Erfindung zeigt;
  • 2 ein schematischer Blockschaltplan ist, der eine Anordnung einer beispielhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen digitalen Multimedia-Plattenrekorders zeigt, der als der Rekorder 5 von 1 verwendet wird;
  • 3 eine Darstellung ist, die eine beispielhafte Art der Erzeugung einer Programminformationstabelle 32, die in der Speichervorrichtung 20 gespeichert ist, zeigt;
  • 4 eine Darstellung ist, die zwei beispielhafte Datensätze 32r der PI-Tabelle 32t zeigt;
  • 5 eine Darstellung ist, die eine beispielhafte Struktur einer Liste empfohlener Programme gemäß den Prinzipien der Erfindung zeigt;
  • 6 ein Ablaufplan ist, der eine Aufzeichnungsoperation zeigt, die durch den Controller 19 in Reaktion auf den Benutzer, der einen Anforderungsknopf für eine programmierte Aufzeichnung drückt, ausgeführt wird;
  • 7 eine Darstellung ist, die die Inhalte der Aufzeichnungswarteschlange 45 zeigt;
  • 8 eine Darstellung ist, die eine beispielhafte Struktur eines Datensatzes 47 von aufgezeichneten Programminformationen eines aufgezeichneten Programms ist, wobei der Datensatz auf einer vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 aufgezeichnet und in der in der Speichervorrichtung 20 gespeicherten Tabelle 47 aufgezeichneter Programminformationen gespeichert ist;
  • 9 eine Darstellung ist, die beispielhafte RPI (aufgezeichnete Programminformationen) zeigt, die auf dem Aufzeichnungsmedium 9 gemäß der Erfindung aufgezeichnet sind;
  • 10 ein Ablaufplan ist, der eine beispielhafte Label-Druckoperation zeigt, die in Reaktion auf eine Druckanforderung vom Benutzer ausgeführt wird;
  • 11 ein Ablaufplan ist, der eine RPI-Tabellenverwaltungsoperation zeigt, die in Reaktion auf ein Laden des TS-Rekorders 13 mit einem Aufzeichnungsmedium 9 ausgeführt wird;
  • 12 eine Darstellung zum Beschreiben einer beispielhaften Video-Ausleihdaten-Registrierungsoperation ist;
  • 13 ein Ablaufplan ist, der eine beispielhafte Wiedergabeoperation zeigt, die durch den Controller in Reaktion auf ein Drücken eines Wiedergabeknopfs der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 ausgeführt wird;
  • 14 ein Prinzipschaltplan ist, der eine Anordnung einer erläuternden Ausführungsform eines erfindungsgemäßen digitalen Multimedia-Bandrekorders zeigt, der als Rekorder 5 von 1 verwendet wird;
  • 15 eine Darstellung ist, die ein Beispiel eines aufzuzeichnenden Transportstroms konzeptionell zeigt;
  • 16 ein Ablaufplan ist, der eine periodisch ausgeführte Operation zum Einstellen der Häufigkeit, mit der PI bei der Aufzeichnungsoperation in den aufgezeichneten TS eingefügt werden;
  • 17 eine Darstellung ist, die ein weiteres Beispiel eines aufzuzeichnenden Transportstroms konzeptionell zeigt;
  • 18 eine Darstellung ist, die die Schritte 371 und 372 zeigt, die anstelle des Schritts 272 bei der Wiedergabeoperation eines Bandrekorders 5a von 14 verwendet werden;
  • 19 ein Prinzipschaltplan ist, der eine vereinfachte Version des digitalen Multimedia-Plattenrekorders von 2 zeigt; und
  • 20 ein Prinzipschaltplan ist, der eine Anordnung einer beispielhaften Ausführungsform einer digitalen Multimedia-Wiedergabeeinrichtung zeigt.
  • In der Zeichnung sind gleiche Elemente, wenn sie in mehreren Figuren gezeigt sind, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • 1 ist eine Darstellung, die eine beispielhafte Anordnung eines digitalen Multimedia-Ausstrahlungssystems 100 gemäß den Prinzipien der Erfindung zeigt. In 1 umfasst das digitale Multimedia-Ausstrahlungssystem 100 wenigstens einen Ausstrahlungssender 1, ein Übertragungsmedium 2 und mehrere Empfängerendgeräte 5, wie etwa einen digitalen Multimedia-Rekorder, ein digitales TV-Gerät mit Aufzeichnungsmöglichkeit und ein weiteres Endgerät mit Möglichkeiten zum Empfangen und Aufzeichnen von digitalen Ausstrahlungen. Die Ausstrahlungsstation 1 sendet vorzugsweise über das Übertragungsmedium 2 ein moduliertes Signal eines Transportstroms (TS), der in dem MPEG-2-Standard definiert ist. Das Übertragungsmedium ist ein beliebiges Medium von Satellit, terrestrischer Luft und Kabeln. Das digitale Multimedia-Ausstrahlungssystem 100 kann wahlweise ein oder mehrere Videoausleihzentren 3 enthalten, die jeweils einen Computer 30 und eine Telefonleitungs-Schnittstelle (IF) 31 enthalten, damit der Computer 30 über ein öffentliches Fernsprechwählnetz 4 mit dem Endgerät 5 kommunizieren kann. Der Compu ter 30 des Zentrums 3 erzeugt und speichert einen Datensatz (record) eines ausgeliehenen Videotitels, Informationen über einen Kunden und die Gültigkeitsdauer oder die Anzahl von zulässigen Wiedergabeereignissen für den Titel in Reaktion auf eine Ausleihanforderung von einem Endgerät 5 und informiert das Endgerät 5 über die Gültigkeitsdauer oder die verbleibende Anzahl von zulässigen Wiedergabeereignissen in Reaktion auf eine Anforderung zum Wiedergeben eines ausgeliehenen Videotitels.
  • 2 ist ein Prinzipschaltplan, der eine Anordnung einer erläuternden Ausführungsform eines erfindungsgemäßen digitalen Multimedia-Plattenrekorders zeigt, der als Rekorder 5 von 1 verwendet wird. In 2 umfasst der Plattenrekorder 5 einen Tuner 10 zum Empfangen mehrerer Ausstrahlungssignale von der Ausstrahlungsstation 1; einen TS-Prozessor (M→N) 11, dessen Eingang mit einem Ausgang des Tuners 10 verbunden ist; einen TS-Paketbildner 12, dessen Eingang mit einem Ausgang des TS-Prozessors 11 verbunden ist; einen TS-Plattenrekorder 13, dessen Aufzeichnungseingang mit einem Ausgang des TS-Paketbildners 12 verbunden ist; einen Eins-aus-zwei-Selektor 14, dessen beide Eingänge mit einem Ausgang des TS-Plattenrekorders 13 bzw. einem Knoten, der zwischen dem Ausgang des TS-Prozessors 11 und dem Eingang des TS-Paketbildners 12 liegt, verbunden sind; einen TS-Prozessor 15, dessen Eingang mit einem Ausgang des Selektors 14 verbunden ist; einen Video- und Audio-Decodierer 16, dessen Eingang mit einem Ausgang des TS-Prozessors 15 verbunden ist; einen NTSC/PAL-Codierer 17, dessen Eingang mit einem Videoausgang des Decodierers 16 verbunden ist; und einen Digital/Analog-Umsetzer (DAC) 18, dessen Eingang mit einem Audioausgang des Decodierers 16 verbunden ist.
  • Der digitale Multimedia-Plattenrekorder 5 umfasst ferner einen Controller 19, der eine Speichervorrichtung 20; eine Mensch-Maschine-Schnittstelle 21, damit der Benutzer den Recorder 5 steuern kann; eine Telefon-Schnittstelle 22, die mit dem PSTN 4 verbunden ist; einen Label-Drucker 23; und einen Bus, um Kommunikationen zwischen den Elementen 10 bis 16 sowie 18 bis 23 zu ermöglichen, enthält. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 enthält einen Fernsteuerungs-Controller.
  • Der TS-Rekorder 13 des Plattenrekorders 5 ist für ein entnehmbares Plattenspeichermedium 9, z. B. eine optische Platte, eine Magnetplattenkassette usw. geeignet. Die Informationen jedes ausgestrahlten Programms, die in einem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet sind, hält der Plattenrekorder 5 vorzugsweise nicht nur in der Speichervorrichtung 20, solange das Programm in dem Aufzeichnungsmedium 9 gespeichert ist, sondern zeichnet sie außerdem an einer vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 auf. Dies ermöglicht, dass das Aufzeichnungsmedium 9 in einem anderen Plattenrekorder 5 der gleichen Art abgespielt werden kann. Für diesen Zweck zeichnet der TS-Rekorder 13 Transportströme (TS) auf einem Aufzeichnungsmedium 9 auf, wobei das Aufzeichnungsmedium 9 einen Programminformationsbereich mit einer vorgegebenen Größe an einer vorgegebenen Stelle besitzt.
  • Wie aus dem letzten Absatz ersichtlich ist, ist die Speichervorrichtung 9 vorzugsweise ein nichtflüchtiger Speicher oder ein batteriegestützter RAM (Arbeitsspeicher).
  • 3 ist eine Darstellung, die eine beispielhafte Weise der Erzeugung einer Programminformationstabelle 32, die in der Speichervorrichtung 20 gespeichert ist, zeigt. Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 wird im Folgenden die Funktionsweise des Multimedia-Plattenrekorders 5 beschrieben. Die Ausstrahlungssignale (physikalischen Kanäle) von den Ausstrahlungsstationen 1 werden durch den Tuner 10 empfangen. Der Tuner 10 demoduliert wahlweise eines der empfangenen Ausstrahlungssignale (die entsprechende Transportströme TS1, TS2, ... enthalten) in einen Transportstrom TSi (i: eine TS-Nummer) gemäß einer TS-Auswahlanweisung von dem Controller 19. Es wird angenommen, dass ein Transportstrom TSi M logische Kanäle in der wohlbekannten Form des Zeitmultiplex enthält. Der TS-Prozessor 11 liefert an den TS-Paketbildner 12 Pakete für N logische Kanäle, die gemäß einer Kanalauswahlanweisung von dem Controller 19 ausgewählt sind, wobei M die Anzahl von logischen Kanälen 1 in dem ausgewählten Transportstrom TSi ist und N die Anzahl von ausgewählten logischen Kanälen ist. Deswegen gilt N ≤ M.
  • (In diesem Dokument bedeuten die Ausdrücke "physikalischer Kanal" und "logischer Kanal" einen TS bzw. einen Kanal, der in einem TS enthalten ist. Wenn einfach der Ausdruck "Kanal" verwendet wird, bedeutet er "logischer Kanal").
  • Der TS-Prozessor 11 gibt Programminformationen (PI) 31 in Reaktion auf eine PI-Anforderung von dem Controller 19 auf dem Bus 24 aus. Die Programminformationen 31, die von der EIT (Ereignisinformationstabelle, die bei der DVB (digitale Videoausstrahlung) definiert ist) der TSi erhalten werden, enthalten grundlegende PI für alle Programme, die über alle zur Verfügung stehenden Kanäle CH1, CH2, ..., CH100 bereitgestellt werden (es wird angenommen, dass in diesem speziellen Ausstrahlungssystem 100 100 (logische) Kanäle zur Verfügung stehen) und spezifische PI für die Programme, die über die M logischen Kanäle in TSi bereitgestellt werden.
  • Der Controller 19 aktualisiert die Programminformationstabelle 32 unter Verwendung der Programminformationen von dem TS-Prozessor 11. Jeder Datensatz der Programminformationstabelle besitzt eine Struktur 32, die in 3 gezeigt ist. Jeder Datensatz enthält im Einzelnen eine Programm seriennummer 131, die der Rekorder 5 jedem Programm eindeutig zuweist, wenn Programminformationen für das Programm zum ersten Mal empfangen werden, eine Kanalkennung (Kanal-ID) 132, die für den Kanal eindeutig ist, einen Titel 133 des Programms, Ausstrahlungszeit und -datum 134, einen Untertitel 135, eine Ausstrahlungszahl in einer Folge 136, die wahlweise für Programme in einer Serienform verwendet wird, einen Kategoriecode 137, der einen Kategoriecode enthält, der die Kategorie des Programms angibt, eine Zeitperiode 138, während der eine Kanalkonfiguration des Programms gültig ist, eine Kanalkonfiguration 139, die Kanäle angibt, die das Programm während der entsprechenden Zeitperiode 138 bilden, weitere Einzelheiten 140 zum Programm und Label-Informationen 141 (die später beschrieben werden). Jeder Datensatz der Programminformationstabelle 32 enthält des Weiteren einen Ausleihcode 142, der die Ausleihbedingungen des Programms angibt, und eine Telefonnummer 143 des Zentrums (bei einem Programm zum Ausleihen), um ein Leihvideogeschäft über das digitale Ausstrahlungssystem 100 in einer Weise zu ermöglichen, die später beschrieben wird. Es wird angemerkt, dass die Speichervorrichtung 20 eine Kategorietabelle (nicht gezeigt) speichert, die Kategoriecodes entsprechenden Kategoriebezeichnungen zuordnet.
  • Die Seriennummer 131 des Programms wird in einer solchen begrenzten Anzahl von Ziffern ausgedrückt, dass sie auch für eine ausreichende größere Anzahl verwendet werden kann. Wenn die Zahl 131 eine mögliche maximale Anzahl erreicht, wird die Zahl 131 zum Zeitpunkt der Registrierung des nächsten Programms z. B. auf eins gesetzt.
  • Die Felder, die in 3 auf der linken Seite mit einer Doppellinie gezeichnet sind, können mehrere Werte besitzen, wie in 4 gezeigt ist. 4 ist eine Darstellung, die zwei beispielhafte Datensätze 32r der PI-Tabelle 32t zeigt.
  • In 4 besitzt der Datensatz "100123" für ein Programm, das den Titel "Dora the vagrant" trägt und am 6. Februar 1999 von 20.00 Uhr bis 20.54 Uhr ausgestrahlt werden soll, drei zusätzliche Werte für jedes der Felder 134 bis 136. Dadurch wird ermöglicht, dass die Programminformationen für ein Programm die Teilnehmer über die nächsten drei Ausstrahlungen (d. h. in diesem Beispiel die vierte, fünfte und sechste Ausstrahlung von 15 Serienprogrammen) der Serie "Dora the vagrant" informieren. Die Titelfelder 133 für die zusätzlichen Programminformationen besitzen keine Werte, da die zusätzlichen Informationen für Serienprogramme sind. Programminformationen für beliebige verwandte Programme anderen Typs können jedoch in jedem Datensatz enthalten sein, indem in dem Titelfeld 133 ein Titel enthalten ist.
  • Der Datensatz 100234 für ein Programm, das den Titel "NFL 99: The Super bowl" trägt und am 6. Februar 1999 von 18.00 Uhr bis 20.59 Uhr ausgestrahlt werden soll, enthält dagegen einen zusätzlichen Wert für jedes der Felder 138 und 139. Das bedeutet, dass sich die Kanalkonfiguration des Programms Nr. 100234 einmalig in der Mitte der Periode von 18.00 Uhr bis 20.59 Uhr ändert. Das Programm 100234 wird im Einzelnen von Anfang an für die ersten 120 Minuten über drei Videokanäle und drei Audiokanäle (d. h. für eine Periode von 18.00 Uhr bis 19.59 Uhr) und anschließend über drei Videokanäle und vier Audiokanäle für die nachfolgenden 60 Minuten (d. h. für eine Periode von 18.00 Uhr bis 18.59 Uhr) übertragen. Dies ermöglicht, dass die Teilnehmer eine gewünschte Kombination von Video- und Audiokanälen für ein Mehrkanalprogramm auswählen können (was in dieser Beschreibung ein Programm bedeutet, das über mehrere optionale Kanäle für Video, Audio oder jeweils für Video und Audio ausgestrahlt wird).
  • In diesem Beispiel wird eine Periode, während der eine bestimmte Kanalkonfiguration definiert ist, in Bezug auf relative Startzeit und Endzeit vom Beginn des Programms ausgedrückt. Die Periode kann jedoch durch einen Startzeitwert und einen Endzeitwert in Bezug auf relative Positionen vom Beginn des Programms auf dem Aufzeichnungsmedium ausgedrückt werden.
  • Obwohl in dem gerade beschriebenen Beispiel ein Mehrkanalprogramm einen Videokanal und einen Audiokanal umfasst, kann ein Programm einen Datenkanal enthalten. Es sollte angemerkt werden, dass ein Programm lediglich einen oder mehrere Datenkanäle umfassen kann.
  • Eine ausstrahlende Seite kann außerdem eine Liste empfohlener Programme einschließen, die einem logischen Kanal oder einem Programm in einer Tabelle zugeordnet ist, die definiert ist und hier als "Ereignissammeltabelle" oder "ECT" bezeichnet wird. 5 ist eine Darstellung, die eine beispielhafte Struktur einer Liste 40 empfohlener Programme zeigt. Die Liste 40 empfohlener Programme umfasst einen Listentitel 41, eine Gültigkeitsperiode 42 der Liste 41 und wenigstens einen Datensatz, der die Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 umfasst. Da die Kombination aus Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 zum Identifizieren einer Programmaufzeichnung verwendet wird, die der Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 zugeordnet ist, können Informationen, die in Feldern des Datensatzes des Programms, das durch die Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeit und -datum 134 identifiziert ist, enthalten sind, angezeigt werden.
  • Es wird angemerkt, dass die ausstrahlende Seite eine Gültigkeitsperiode in die Liste 40 einsetzen kann. Wenn die Liste 40 empfohlener Programme am 9. Februar 1998 um 9.00 Uhr angezeigt wird, werden lediglich diejenigen Programme angezeigt, die am 9. Februar 1998 nach 9.00 Uhr beginnen, d. h. es werden lediglich das zweite sowie nachfolgende Programme der Liste, deren Gültigkeitsperiode die Zeit 9.00 Uhr und das Datum 9. Februar 1998 enthalten, angezeigt.
  • Wenn die Ausstrahlung eines Programms beendet wurde, löscht der Controller 19 in der Liste nicht nur den Datensatz für das gerade ausgestrahlte Programm aus der Programminformationstabelle 32, sondern auch Listen 40 empfohlener Programme, falls vorhanden, die die Kanal- und Programmkennungen für das gerade ausgestrahlte Programm enthalten, als das Programm in der Liste, das zuletzt ausgestrahlt wurde.
  • Aufzeichnungsoperation
  • 6 ist ein Ablaufplan, der eine Aufzeichnungsoperation zeigt, die durch den Controller 19 in Reaktion darauf ausgeführt wird, dass der Benutzer einen Anforderungsknopf für eine programmierte Aufzeichnung drückt. Im Schritt 201 zeigt der Controller 19 zuerst eine Programmführungstabelle anhand der Programminformationstabelle 32 an und lässt den Benutzer eines der angezeigten Programme auswählen. Es sollte angemerkt werden, dass der Benutzer eine gewünschte Anzahl von Kanälen für eine identische Zeitperiode auswählen darf, solange die Kanäle von einem identischen TS stammen, er kann z. B. sogar alle logischen Kanäle in einem physikalischen Kanal auswählen.
  • Im Schritt 202 fügt der Controller 19 einen Datensatz (d. h. die Werte des Kanalkennungsfelds 132 und des Felds 134 Ausstrahlungszeit- und Da tum) des ausgewählten Programms an eine Aufzeichnungswarteschlange 45 von 7 an. Die Datensätze werden in der Aufzeichnungswarteschlange vorzugsweise in der Reihenfolge der Ausstrahlungsstartzeit angeordnet.
  • Im Schritt 203 erfolgt eine Prüfung, ob es Zeit zur Aufzeichnung ist. Dieser Schritt wird wiederholt, bis eine Aufzeichnungszeit eines frühesten Programms in der Warteschlange 45 vorliegt. Wenn die Zeit im Schritt 203 erreicht wird, zeichnet der Controller 19 das früheste in der Warteschlange 45 befindliche Programm auf, indem der Tuner 10 und der TS-Prozessor 11 informiert werden, den Transportstrom und die Kanalkennungen zu empfangen, und indem im Schritt 204 geeignete Anweisungen an den TS-Paketbildner 12 und den TS-Rekorder 13 gesendet werden. Wenn der Benutzer alternativ den Controller oder die Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 in einer vorgegebenen Weise betätigt, um das empfangene Programm aufzuzeichnen, zeichnet der Controller 19 außerdem das empfangene Programm auf, indem er einfach im Schritt 204 die geeigneten Anweisungen an den TS-Paketbildner 12 und den TS-Rekorder 13 sendet. In jedem Fall formt der TS-Paketbildner 12 die empfangenen Paketstrom-Pakete (PES-Pakete (Grundstrom in Paketform) in dem MPEG-2-Standard) zu einem TS-Paketstrom, der dann durch den TS-Recorder 13 in dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet wird.
  • Bei Beendigung der Aufzeichnung des Programms fügt der Controller 19 im Schritt 205 der aufgezeichneten Programminformationstabelle 47 einen Datensatz hinzu, wie in 8 gezeigt ist; speichert Werte in dem Feld 146 Medienkennung (Medien-ID) und dem Feld 147 Aufzeichnungsort; kopiert die Felder 132143 von der Tabelle 32 in die Tabelle 47; und löscht den kopierten Datensatz aus der Tabelle 32. Eine Seriennummer des aufgezeichneten Programms wird durch den Controller 19 an jedes der aufge zeichneten Programme in der Aufzeichnungsreihenfolge zugewiesen. Der Controller 19 weist außerdem eine Medienkennung (oder eine Datenträgerkennung) jedem der Aufzeichnungsmedien 9 zu, auf denen der Rekorder 5 ein Programm selbst einmalig aufgezeichnet hat.
  • Im Schritt 206 führt der Controller 19 eine Prüfung aus, um festzustellen, ob das aufgezeichnete Programm das erste Programm für das Aufzeichnungsmedium 9 ist. Wenn das der Fall ist, wird im Schritt 207 eine Kennung des digitalen Multimedia-Rekorders 5, die z. B. in einem nicht gezeigten ROM (Festwertspeicher) in dem Controller 19 gespeichert ist, auf einer vorgegebenen Stelle auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet. Ansonsten geht die Steuerung zum Schritt 208.
  • Im Schritt 208 zeichnet der Rekorder 19 den angefügten Datensatz in der aufgezeichneten Programminformationstabelle 47 und in einer Liste 40 empfohlener Programme, falls vorhanden, für das Programm an der vorgegebenen Stelle des Aufzeichnungsmediums 9 auf. Im Schritt 209 prüft der Controller 19, um festzustellen, ob die Warteschlange leer ist. Wenn das der Fall ist, beendet der Controller 19 die Operation. Ansonsten kehrt der Controller 19 zum Schritt 203 zurück.
  • Auf diese Weise werden ein festgelegtes Programm und aufgezeichnete Programminformationen (RPI) für das Programm auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet, wie in 9 gezeigt ist. Dies ermöglicht, dass ein Aufzeichnungsmedium 9, auf dem durch einen Rekorder 5 aufgezeichnet wurde, in anderen Rekordern 5 gleicher Art wiedergegeben werden kann.
  • Wenn die RPI für alle Programme, die durch den Rekorder 5 aufgezeichnet wurden, in der Speichervorrichtung 20 gespeichert sind, vereinfacht sich durch Verwendung irgendeines geeigneten Datenbank-Verwaltungssys tems und durch das Verwenden von Schlüsselwörtern in jedem RPI-Datensatz der Tabelle 47 die Verwaltung der aufgezeichneten Programme, wie etwa das Abrufen eines aufgezeichneten Programms.
  • In 2 wird bei der Aufzeichnungsoperation der Schalter 14 auf der b-Seite gehalten. Es wird angemerkt, dass der Benutzer einen der logischen Kanäle der empfangenen TSi zum Betrachten sowie die oben erwähnten N Kanäle zum Aufzeichnen auswählen kann. In diesem Fall steuert der Controller 19 den TS-Prozessor 15, um den ausgewählten Kanal zum Betrachten an den Video- und Audio-Decodierer 16 zu liefern.
  • Drucken eines Labels
  • Gemäß den Prinzipien der Erfindung schließt ein Ausstrahlungssender 1 vorzugsweise Label-Informationen 141 in die Programminformationen für Programme zum Verleihen ein. Die Label-Informationen 141 eines Programms enthalten Texte über das Programm und ein oder mehrere Symbole. Die Label-Informationen 141 können auf ein Label oder ein Siegel gedruckt werden, das auf das Aufzeichnungsmedium geklebt wird, auf dem das Programm aufgezeichnet wurde. Alternativ können die Label-Informationen direkt auf das Aufzeichnungsmedium gedruckt werden. 10 ist ein Ablaufplan, der eine beispielhafte Label-Druckoperation zeigt, die in Reaktion auf eine Druckanforderung vom Benutzer ausgeführt wird. Im Schritt 211 wird festgestellt, ob ein Medium 9 in den TS-Rekorder 13 geladen ist. Wenn das der Fall ist, zeigt der Controller 19 im Schritt 212 Programminformationen über das auf dem Medium 9 aufgezeichnete Programm an und fragt den Benutzer im Schritt 213, ob es sich um das richtige Medium handelt. Wenn das nicht der Fall ist oder das Prüfergebnis im Schritt 211 "nein" lautet, fordert der Controller 19 den Benutzer im Schritt 214 auf, den TS-Rekorder 13 mit einem gewünschten Medium 9 zu laden und kehrt zum Schritt 211 zurück.
  • Wenn das Prüfergebnis im Schritt 213 "ja" lautet, zeigt der Controller 19 im Schritt 215 Label-Informationen 141 an, die eine Liste druckbarer Symbole enthalten, fordert den Benutzer im Schritt 216 auf, gewünschte Symbole auszuwählen, und fragt den Benutzer nach einer Bestätigung. Wenn das nicht der Fall ist; geht die Steuerung zurück zum Schritt 216. Wenn im Schritt 217 eine Bestätigung erfolgt, leitet der Controller 19 im Schritt 218 die Daten, die der Benutzer ausgewählt hat, zum Label-Drucker 218, um zu drucken, wie durch den Benutzer festgelegt wurde, und beendet die Operation.
  • RPI-Tabellenverwaltungsoperation
  • 11 ist ein Ablaufplan, der eine RPI-Tabellenverwaltungsoperation zeigt, die in Reaktion auf das Laden des TS-Rekorders 13 mit einem Aufzeichnungsmedium 9 ausgeführt wird. Wenn der Benutzer ein Aufzeichnungsmedium 9 in den TS-Rekorder 13 eingesetzt, beginnt der Controller 19 die Operation von 11. Im Schritt 222 stellt der Controller 19 fest, ob die Rekorderkennung, die in dem Medium 9 gespeichert ist, mit der Kennung übereinstimmt, die in dem oben erwähnten ROM (Festwertspeicher) in dem Controller 19 gespeichert ist. Wenn das nicht der Fall ist, kopiert der Controller 19 im Schritt 232 einfach die RPI-Datensätze 47 und die Listen empfohlener Programme von dem Medium 9 zu einem reservierten Platz in der Speichervorrichtung 20 und beendet die Operation. Anschließend werden die kopierten Daten in der nachfolgenden Operation verwendet.
  • Wenn das Prüfergebnis im Schritt 222 "ja" lautet, stellt der Controller 19 im Schritt 224 fest, ob Programme (durch einen anderen Rekorder 5) gelöscht wurden. Wenn das der Fall ist, löscht der Controller 19 die RPI-Datensätze für die gelöschten Programme im Schritt 226 aus der RPI-Tabelle 47 und stellt im Schritt 228 fest, ob (durch einen anderen Rekorder 5) Programme hinzugefügt wurden. Wenn das der Fall ist, kopiert der Controller 19 im Schritt 230 die RPI-Datensätze für die hinzugefügten Programme von dem Medium 9 zu der RPI-Tabelle 47 und beendet die Operation. Wenn das Prüfergebnis im Schritt 228 "nein" lautet, beendet der Controller 19 einfach die Operation.
  • Diese Operation bewirkt, dass die RPI-Tabelle 47 die Inhalte der Aufzeichnungsmedien 9 widerspiegelt, die in dem digitalen Multimedia-Rekorder 5 verwendet wurden.
  • Anwendung für einen Videoverleih
  • Einige der Programme können ausgeliehen werden. Informationen, ob ein Programm ausgeliehen werden kann, werden angezeigt, wenn der Programmführer für das Programm gemäß dem Leihcode 142 des RPI-Datensatzes für das Programm angezeigt wird. Der Leihcode 142 gibt den Zustand des Programms in Bezug auf den Videoverleih an, wie in der nachfolgenden Tabelle gezeigt ist.
  • Figure 00200001
    Tabelle
  • Wenn der Benutzer aus dem Programmführer feststellt, dass ein Programm zum Verleih ist, kann er den Wunsch haben, das Programm zu leihen. Um den Verleih des Programms zu beantragen, drückt der Benutzer einen vorgegebenen Leihknopf der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21, während er ein gewünschtes Programm auswählt. Dementsprechend wird eine Videoverleihdaten-Registrierungsoperation von 12 begonnen. In 12 bewirkt der Controller 19 im Schritt 240 einen Anruf zu einem Videoverleihzentrum 3 unter Verwendung der Zentrum-Telefonnummer 143, die in dem RPI-Datensatz für das Programm enthalten ist. In Reaktion auf einen Empfang des Anrufs sendet der Computer 30 des Videoverleihzentrums 3 im Schritt 242 vorbestimmte und optionale Daten an den Rekorder 5. Daraufhin zeigt der Controller 19 die empfangenen Daten an und fordert den Benutzer im Schritt 244 auf, einen gewünschten Grenzwert auszuwählen. Im Schritt 246 sendet der Controller 19 den ausgewählten Wert und eine Kreditkartennummer des Benutzers an das Zentrum 3. Im Schritt 248 setzt der Controller 19 den Leihcode 142 auf 2 und stellt die zulässige Wiedergabeanzahl 148 und das Ablaufdatum 149 anhand des gewählten Grenzwerts ein und beendet dann die Operation. Der Computer 30 des Zentrums 3 belastet außerdem im Schritt 250 das Konto des Benutzers und beendet die Operation.
  • Operation zum Abspielen oder Wiedergeben eines aufgezeichneten Programms
  • 13 ist ein Ablaufplan, der eine beispielhafte Abspiel-(oder Wiedergabe-)Operation zeigt, die durch den Controller 19 in Reaktion auf das Drücken eines Abspielknopfes der Mensch-Maschine-Schnittstelle 21 ausgeführt wird. In 12 führt der Controller 19 im Schritt 262 eine Prüfung aus, um festzustellen, ob der TS-Rekorder 13 mit einem Aufzeichnungsmedium 9 geladen ist. Wenn das nicht der Fall ist, fordert der Cont roller den Benutzer im Schritt 264 auf, ein gewünschtes Medium 9 einzusetzen oder einen Abruf eines Programms zu wählen. Wenn der Benutzer den Abruf gewählt hat, gibt der Controller ihm im Schritt 268 die Gelegenheit, ein Aufzeichnungsmedium 9 zu finden, das sein gewünschtes Programm enthält. Wenn ein gesuchtes Aufzeichnungsmedium 9 gefunden wird, wird es in den TS-Rekorder 13 geladen.
  • Wenn der Benutzer nach dem Schritt 264 oder 268 den TS-Rekorder lädt, führt der Controller 19 im Schritt 270 die Verwaltungsoperation 220 der RPI-Tabelle 47 aus. Im Schritt 272 zeugt der Controller einen Führer aufgezeichneter Programme für die aufgezeichneten Programme des Mediums 9 an, der eine Planung betreffender Programme (aus den Feldern 133136 der RPI-Tabelle 47) und Listen empfohlener Programme bezüglich aufgezeichneter Programme oder Kanäle enthält, während es zugelassen ist, dass der Benutzer ein Programm zum Aufzeichnen auswählt, und der Benutzer aufgefordert wird, ein Programm zum Abspielen oder Wiedergeben auszuwählen. In diesem Fall kann jede Liste empfohlener Programme verschiedene Informationen enthalten, die aus der Programminformationstabelle 32 unter Verwendung der Kanalkennung 132 und von Ausstrahlungszeit und -datum 134 erhalten werden können. Im Schritt 274 kann der Benutzer auswählen, entweder ein Programm aufzuzeichnen oder ein Programm abzuspielen.
  • Wenn der Benutzer im Schritt 274 auswählt, ein Programm abzuspielen, führt der Controller 19 den Schritt 202 von 6 aus und kehrt zum Schritt 272 zurück.
  • Wenn der Benutzer im Schritt 274 auswählt, ein Programm abzuspielen, prüft der Controller 19 im Schritt 276 den Verleihcode 142. Es sollte angemerkt werden, dass das Auswählen eines Programms das Auswählen von Kanälen aus den verfügbaren Unterkanälen für das Programm enthält. Die verfügbaren Unterkanäle werden aus den Feldern 139 der Programminformationstabelle 32 oder der RPI-Tabelle 47 erhalten.
  • Wenn der Verleihcode null ist, was bedeutet, dass das Programm nicht zum Verleih ist, d. h. ein gewöhnliches Ausstrahlungsprogramm ist, spielt der Controller 19 im Schritt 278 einfach das Programm ab. Der Controller 19 stellt im Einzelnen den Schalter 14 auf die a-Seite, um den Ausgang des TS-Rekorders 13 mit dem Eingang des TS-Prozessors 15 zu verbinden, und steuert den TS-Prozessor 15 in der Weise, dass er Pakete für den im Schritt 274 ausgewählten Kanal an den Video- und Audio-Decodierer 16 liefert, dessen Ausgänge in Signale umgesetzt werden, die für ein Fernsehgerät (TV) geeignet sind. Die Programme, die von dem Aufzeichnungsmedium 9 wiedergegeben werden, können an externe Fernsehgeräte und Videorekorder ausgegeben werden.
  • Wenn der Verleihcode eins ist, was bedeutet, dass das Programm zum Verleih ist und zum Verleih registriert ist, informiert der Controller 19 im Schritt 280 den Benutzer darüber und fragt den Benutzer im Schritt 282, ob der Benutzer den Verleih des Programms beantragen oder einfach abbrechen möchte. In den zuletzt genannten Fall beendet der Controller 19 die Operation. In den zuerst genannten Fall führt der Controller 19 die Anmeldungsoperation von 12 und beendet die Operation.
  • Wenn der Verleihcode zwei ist, was bedeutet, dass das Programm zum Verleih ist und zum Verleih registriert wurde, führt der Controller 19 im Schritt 286 eine Prüfung aus, um festzustellen, ob die registrierte Bedingung noch gültig ist, durch Bezugnahme auf die zulässige Wiedergabezahl 148 und das Auslaufdatum 149. Wenn das der Fall ist, spielt der Controller 19 im Schritt 288 das ausgewählte Programm ab. Wenn das Feld des Ablaufdatums 149 im Schritt 286 einen gültigen Wert besitzt, beendet der Controller 19 die Operation. Wenn das Feld 148 der zulässigen Wiedergabezahl im Schritt 286 einen von null verschiedenen Wert aufweist, verringert der Controller 19 im Schritt 290 den Wert des Felds 148. Wenn die Zahl 148 im Schritt 292 null wird, löscht der Controller 19 im Schritt 296 das (vom Medium 9) abgespielte Programm und den entsprechenden RPI-Datensatz sowohl aus dem Medium 9 als auch aus der RPI-Tabelle 47. Wenn die zulässige Wiedergabezahl 148 im Schritt 292 noch gültig ist, beendet der Controller 19 die Operation.
  • Wenn der registrierte Zustand im Schritt 286 gültig ist, informiert der Controller 19 den Benutzer im Schritt 294 über den Ablauf des Gültigkeitsdatums 149 oder die Ausschöpfung der zulässigen Wiedergabezahl 148 und löscht im Schritt 296 das (vom Medium 9) abgespielte Programm und den entsprechenden RPI-Datensatz sowohl aus dem Medium 9 als auch aus der RPI-Tabelle 47.
  • Es wird angemerkt, dass der Controller 19 am Ende dieser Operation einen Schritt ähnlich wie den Schritt 272 ausführen kann. In diesem Fall zeigt der Controller 19 einen Programmführer anhand des Programminformationstabelle 32 anstelle der RPI-Tabelle 47 an, wobei der Benutzer aufgefordert wird, ein Programm zum Aufzeichnen auszuwählen, ohne dass der Benutzer aufgefordert wird, ein Programm zum Abspielen auszuwählen.
  • Wenn der Benutzer gemäß der vorliegenden Erfindung wünscht, ein Aufzeichnungsmedium 9 wiederzugeben, kann er ein Programm aus dem Programmführer auswählen, der für die aufgezeichneten Programme des Aufzeichnungsmediums 9 angezeigt wird.
  • Im Schritt 286 wurde die Gültigkeit unter Verwendung der Felder 148 und 149 geprüft. Stattdessen kann die Gültigkeit geprüft werden, indem auf das Zentrum 3 wegen der Gültigkeit des Programms Bezug genommen wird.
  • Es kann außerdem ein Videoverleihgeschäft über ein erfindungsgemäßes Ausstrahlungssystem betrieben werden. Alternativ kann ein Software-Verkaufsgeschäft über das erfindungsgemäße Ausstrahlungssystem betrieben werden, wie später beschrieben wird.
  • Es wird angemerkt, dass der Rekorder 5 so konfiguriert sein kann, dass dann, wenn der Benutzer während des oben beschriebenen Schritts 278 oder 288 eine vorgegebene Operation ausführt, der Controller 19 einen Führer für aufgezeichnete Programme für das momentan wiedergegebene Programm anzeigt, der Planungen für verwandte Programme und Listen empfohlener Programme in Bezug auf das Programm oder den Kanal, das bzw. der momentan wiedergegeben wird, enthält, während der Benutzer eines der Programme, das in den angezeigten Programmplanungen und den Listen empfohlener Programme enthalten ist, zum Aufzeichnen auswählen kann. In Reaktion auf die Programmauswahl durch den Benutzer fügt der Controller 19 das ausgewählte Programm der oben erwähnten Warteschlange hinzu.
  • Digitaler Multimedia-Bandrekorder
  • 14 ist ein Prinzipschaltplan, der eine Anordnung einer beispielhaften Ausführungsform eines digitalen Multimedia-Bandrekorders 5a zeigt, der als der Rekorder 5 von 1 verwendet wird. Der Bandrekorder 5a von 14 ist mit dem Plattenrekorder 5 von 2 identisch mit der Ausnahme, dass der TS-Prozessor 11, der TS-Paketbildner 12, der TS-Platten rekorder 13 und der Controller 19 durch den TS-Prozessor 11a, den TS-Paketbildner 12a, einen TS-Bandrekorder 13a bzw. den Controller 19a ersetzt wurden. Im folgenden werden lediglich die Unterschiede beschrieben.
  • Bei der Aufzeichnungsoperation liefert der TS-Prozessor 11a nicht nur Pakete von Programmen, die durch den Controller 19a festgelegt wurden, sondern außerdem Programminformationen für die Programme an den TS-Paketbildner 12a. Der TS-Paketbildner multiplext die empfangenen Pakete und die Programminformationen in einen TS-Paketstrom, wie in 15 gezeigt ist. In 15 geben die schraffierten Abschnitte Programminformationen an.
  • Dadurch wird ermöglicht, dass ein Programmführer angezeigt wird, indem das Band 9a zuerst zu einer Stelle vor- oder zurückgespult wird, an der die Programminformationen aufgezeichnet sind, wenn der Benutzer einen Wiedergabebefehl ausgibt. Zu diesem Zweck werden die Programminformationen vorzugsweise häufiger aufgezeichnet. Es gibt jedoch eine Begrenzung der Aufzeichnungsrate von Programminformationen (PI). Im Einzelnen muss die maximale Aufzeichnungsrate gleich oder größer sein als die mittlere Medien-MR-Rate plus die mittlere Programminformationsrate. Aus diesem Grund wird die Häufigkeit der PIs periodisch eingestellt, wie in 16 gezeigt ist. In 16 erhält der Controller 19a im Schritt 302 die Medienbitrate MR vom TS-Prozessor 11a. Im Schritt 302 wird festgestellt, ob die Medienbitrate MR ausreichend größer als eine geforderte Rate ist. Wenn das der Fall ist, wird die PI-Einfügungshäufigkeit vergrößert. Andernfalls wird die PI-Einfügungshäufigkeit verringert.
  • Wenn jedoch die mehreren Programme von verschiedenen Zeitperioden in einem einzigen Bandmedium aufgezeichnet werden, enthalten nicht alle aufgezeichneten PI notwendigerweise Programminformationen für alle auf dem Medium 9a aufgezeichneten Programme. Deswegen ist es vorzuziehen, einen vorgegebenen Bereich des Bands zu reservieren, z. B. einen Kopfabschnitt des Bands zum Aufzeichnen von PI für alle aufgezeichneten Programme und um lediglich eine Mediumkennung 146 an einer vorgegebenen Stelle des reservierten Bereichs aufzuzeichnen. Es sollte angemerkt werden, dass die Aufzeichnungsoperation vorzugsweise gemäß 6 ausgeführt wird. In diesem Fall entfällt der Schritt 208. Statt des Entfallens von Schritt 208 ist es vorzuziehen, alle RPI-Datensätze mit der gleichen Mediumkennung wie das verwendete Medium in den reservierten Bereich zu kopieren, wenn auf den reservierten Bereich zugegriffen wird (z. B. dann, wenn das Band zum Anfang des Bands 9a zurückgespult wird).
  • Anstelle der Aufzeichnung von PI gemeinsam mit Programmdaten wird vorzugsweise lediglich die Mediumkennung des Mediums 9a mit den Mediendaten gemultiplext, wie in 17 gezeigt ist. In diesem Fall kann die Häufigkeit der Einfügung der Mediumkennung im Vergleich zu der PI-Einfügung viel stärker vergrößert werden. In diesem Fall wird die Wiedergabeoperation vorzugsweise gemäß dem Ablaufplan von 13 ausgeführt. Der Schritt 272 wird jedoch durch die in 18 gezeigten Schritte ersetzt. Im Einzelnen erhält der Controller 19a nach dem Schritt 262 oder 270 die Mediumkennung 146 von dem Aufzeichnungsmedium 9a, indem im Schritt 372 zuerst in beide Richtungen gespult wird, um die Mediumkennung 146 zu finden. Im Schritt 372 zeigt der Controller 19a einen Programmführer für die aufgezeichneten Programme des Bands 9a von der RPI-Tabelle 47 in der Speichervorrichtung 20 an; und fordert den Benutzer auf, ein Programm auszuwählen. Anschließend geht der Controller 19a zum Schritt 274 von 13. Dies ermöglicht, dass ein Programmführer der aufgezeichneten Programme durch einen geringen Betrag des Vor- oder Zurückspulens in Reaktion auf eine Abspiel- oder Wiedergabeaufforderung vom Benutzer sofort angezeigt werden kann.
  • Der TS-Prozessor 15 von 2 kann weggelassen werden, wie in 19 gezeigt ist. In 19 stellt ein Controller 19b den Schalter 14 während der Aufzeichnungsoperation auf die b-Seite und während der Abspieloperation auf die a-Seite. Obwohl die Multimedia-Rekorder 5 (2) und 5a (14) ein gleichzeitiges Aufzeichnen und Abspielen zulassen, ist dies bei dem Multimedia-Rekorder 5b von 19 nicht möglich. Es ist für einen Fachmann klar, dass die gleiche Vereinfachung bei dem Rekorder 5a von 14 angewendet werden kann.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen hat der Ausstrahlungssender 1 wahlweise die Werte der Felder Titel 133, Zeit und Datum 134, Untertitel 135 und Nummer in einer Serie 136 für ein betreffendes Programm (3 und 4) sowie die Werte für die Felder Kanalkennung 132 und Zeit und Datum 134 für ein empfohlenes Programm (5) ausgestrahlt. Das Übertragen dieser Daten bewirkt jedoch, dass die Übertragungs- und Speichereffizienz vermindert wird. Um die Übertragungs- und Speichereffizienz zu verbessern, kann der Ausstrahlungssender 1 lediglich eine Kanalkennung 132 (z. B. die Dienstkennung) und eine nicht gezeigte Programmkennung (z. B. die Ereigniskennung), die in dem Kanal eindeutig ist, als ein betreffendes Programm oder ein empfohlenes Programm übertragen. Der Multimedia-Rekorder 5 kann die Kanalkennung 132 und die nicht gezeigte Programmkennung verwenden, um auf einen Programminformations-Datensatz in der PI-Tabelle 32, die den beiden Kennungen zugeordnet ist, zuzugreifen. Dadurch verbessern sich die Übertragungseffizienz und die Speichereffizienz. Diese Technik gilt jedoch nur für Programme, deren Programminformationen an den Rekorder 5 übertragen wurden. Es ist aus diesem Grund vorzusehen, dass der Ausstrahlungssender 1 die beiden Kennungen für ein betreffendes oder ein empfohlenes Programm überträgt, dessen Programminformationen bereits ausgestrahlt wurden, und die Werte der oben erwähnten Felder (133136 oder 132134) für ein betreffendes oder ein empfohlenes Programm überträgt, dessen Programminformationen noch nicht ausgestrahlt wurden.
  • Obwohl die oben beschriebenen Ausführungsformen einen Programminformationsdatensatz unter Verwendung der Kanalkennung 132 und Ausstrahlungszeitpunkt und -datum 134 des Programms kennzeichnen, kann ein Programminformationsdatensatz unter Verwendung der Kanalkennung 132 und der Programmkennung gekennzeichnet werden.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen wurden die Werte der Zeitperiodenfelder 138 so beschrieben, dass sie vom Sender 1 übertragen werden. Alternativ kann der TS-Prozessor 11 die Kanalkonfiguration jedes Programms überwachen. Wenn in diesem Fall der TS-Prozessor 11 eine Änderung der Kanalkonfiguration eines Programms erfasst, speichert der TS-Prozessor 11 den Start- und den Endzeitpunkt der Kanalkonfiguration vor der erfassten Änderung, wobei diese Zeiten vom Beginn des Programms gemessen werden.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen wurde das Bezugszeichen 3 als ein Videoausleihzentrum beschrieben. Das Videoausleihzentrum kann jedoch durch ein Zentrum zum Videosoftwareverkauf ersetzt werden. In diesem Fall wird das Feld 142 Leihcode als ein Kaufmerker gelesen, der lediglich zwei Zustände besitzt, d. h. einen Zustand "gekauft" und einen Zustand "nicht gekauft". Der Rekorder 5 ist so beschaffen, dass er anfänglich den Kaufmerker eines zum Verkauf angebotenen Programms in den Zustand "nicht verkauft" setzt und ihn in Reaktion auf den Empfang einer Bestätigung in den Zustand "verkauft" setzt, die von dem Videosoftwarezentrum gesendet wird, nachdem der Benutzer eine vorgegebene Operation ausgeführt hat.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen wurde der TS-Strom von dem TS-Paketbildner 12 auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet. Es können jedoch ein beliebiger MPEG-2-Bitstrom vom TS-Prozessor 15, die digitalen Video- und Audioausgänge vom Video- und Audiodecodierer 16 und die analogen Video- und Audioausgänge von den Elementen 17 bzw. 18 auf dem Aufzeichnungsmedium 9 aufgezeichnet werden, was für einen Fachmann offensichtlich ist.
  • Eine Multimedia-Abspieleinrichtung ohne Aufzeichnungsmöglichkeit ist in 20 gezeigt. Die Abspieleinrichtung 6 von 20 ist mit dem Rekorder 5 von 2 identisch mit der Ausnahme, dass die Elemente 1012 und 14 eliminiert wurden und der TS-Plattenrekorder 13 und der Controller 19 durch eine Wiedergabeeinrichtung 27 bzw. einen Controller 19c ersetzt wurden. In dieser Ausführungsform werden die aufgezeichneten Programminformationen jedes Mediums lediglich auf dem Aufzeichnungsmedium, jedoch nicht in der Speichervorrichtung 20 gespeichert. Wenn ein Medium in die Abspieleinrichtung 27 eingesetzt wird, werden die auf dem Medium aufgezeichneten Programminformationen vorzugsweise für eine spätere Verwendung in die Speichervorrichtung 20 ausgelesen.
  • Viele stark unterschiedliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können aufgebaut werden, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, der in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.

Claims (2)

  1. Multimediaendgerät, umfassend: einen Empfänger (10), der ein Ausstrahlungssignal empfängt, in dem Video- und Audiodaten mehrerer Programme mit Programminformationen für die Programme gemultiplext sind, und einen Controller (19), der die Programminformationen aus dem durch den Empfänger empfangenen Ausstrahlungssignal extrahiert, die Programminformationen anzeigt und einen Benutzer auffordert, auf der Grundlage der angezeigten Programminformationen aus den Programmen ein gewünschtes Programm zum Zweck des Aufzeichnens oder Wiedergebens der Video- und Audiodaten des gewünschten Programms auszuwählen, dadurch gekennzeichnet, dass die Programminformationen einen für eine Auswahl eines Programms verwendeten Programmführer und für jedes Programm Label-Informationen umfassen, die eine Liste druckbarer Elemente umfassen, wobei der Programmführer verwendet wird, um das gewünschte Programm auszuwählen, wobei die Label-Informationen jedes Programms verwendet werden, um entweder auf ein Label, das auf einem Aufzeichnungsmedium (9) aufgebracht ist, auf dem das Programm aufgezeichnet wurde, oder auf das Aufzeichnungsmedium (9) gedruckt zu werden, und der Controller ein Extraktionsmittel (19) zum Extrahieren der Label-Informationen der Programme aus dem Ausstrahlungssignal, wobei die Label-Informationen für jedes Programm Texte über das Programm und ein oder mehrere Symbole umfassen, ein Anzeigemittel zum Anzeigen von Programminformationen des auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichneten Pro gramms, ein Auswahlmittel zum Auffordern des Benutzers, das Aufzeichnungsmedium zu bestätigen, auf dem das Programm aufgezeichnet ist, ein Anzeigemittel (19) zum Anzeigen der Label-Informationen des auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichneten Programms und ein Auswahlmittel (19) zum Auffordern des Benutzers aufweist, gewünschte Elemente des aufgezeichneten Programms, die gedruckt werden, aus den druckbaren Elementen auszuwählen
  2. Multimediaendgerät nach Anspruch 1, ferner umfassend: einen Label-Drucker (23), der das gewünschte Element der durch den Controller extrahierten und ausgewählten Label-Informationen druckt.
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