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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Beschreibung bezieht sich auf ein chirurgisches Gerät zum Verschließen oder Umschließen eines
Körperdurchgangs,
wie z. B. ein Blutgefäß. Das Wort „chirurgisch" hierin schließt Human-
und Veterinärchirurgie
ein und das Wort „Patient" hierin schließt menschliche
und tierische Patienten ein.
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Das
Wort „verschließen" hierin schließt das vollständige oder
teilweise Verschließen
eines Körperdurchgangs
ein und das Wort „umschließen" hierin schließt das Verhindern
des Ausdehnens eines Körperdurchgangs
ohne Anlegen einer einschnürenden
Kraft ein.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Die
chirurgische Kontrolle von Blutungen (Hämostase) durch das Verschließen von
Blutgefäßen ist
eine der ältesten
und grundsätzlichsten
Prinzipien der Chirurgie. Moderne Techniken, wie minimalinvasive
Chirurgie, können
ohne effektive Hämostase
nicht durchgeführt
werden, aber es gibt signifikante Schwierigkeiten dahingehend, dass
chirurgische Instrumente entfernt von einem Operationsfeld in einem
Patienten bedient werden müssen
und der Chirurg betrachtet das Operationsfeld typischerweise durch
ein Endoskop.
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Es
ist bekannt, Hämostase
während
eines endoskopischen minimalinvasiven chirurgischen Vorgehens mittels
einzelnen Nahtfäden
oder Ligaturfäden,
die um einzelne Blutgefäße herum
gebunden sind, durchzuführen.
Es ist auch bekannt, Klemmen in der Form von V-förmigen Längen aus Silberdraht zu verwenden,
welche über
die Blutgefäße verklemmet
werden. Nähte
und Ligaturen sind langsam anzulegen, da das Nähen oder Anziehen von einzelnen Fäden erforderlich
ist und die Befestigung ist bei endoskopischer Chirurgie technisch
schwierig. Silberklemmen neigen dazu sich zu lösen.
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Es
sind auch endoskopische Heftklemmen bekannt zum Verschließen größerer Körperdurchgänge wie
Bronchien, Gallengang oder Darm, sie sind jedoch zu groß für die Verwendung
bei einzelnen kleinen Gefäßen. Federklemmen
wurden verwendet, um Aortenaneurysmen bei der konventionellen offenen
(nicht endoskopischen) Chirurgie zu verschließen, sie sind jedoch zu groß für die Verwendung
bei der endoskopischen minimalinvasiven Chirurgie.
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Folglich
beschreiben z. B. die
US-Patente mit
den Nummern 5,026,379 ,
5,217,473 und
5,226,908 (Yoon) eine ligierende
und verschließende Klemme,
die bei der chirurgischen Sterilisation und anderen Techniken nützlich ist,
bei welcher zwei gerade Beine so miteinander verbunden sind, dass
eine elastische Schließkraft
die Beine über
eine anatomische röhrenförmige Struktur
miteinander verschließt. Diese
US-Patente beschreiben auch eine Applikatorvorrichtung, welche die
Klemme auf der anatomischen Röhrenstruktur
freisetzt, wobei die Beine abgespreizt sind. Die elastische Schließkraft bringt
die Beine dazu, sich auf der anatomischen Röhrenstruktur zu verschließen und
diese zu umklemmen.
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Die
US-Patente mit den Nummern 3,675,688 und
3,735,762 (Bryan et al.)
beschreiben eine metallische ligierende und verschließende Heftklemme, welche
um eine anatomische Röhrenstruktur
herum gewickelt wird, um dieselbe zu verschließen, ebenso wie eine Kartuschenapplikatorvorrichtung,
aus welcher die Heftklemmen abgegeben werden und welche Teile einschließt, die
jede Heftklemme dazu bringen, um die anatomische Röhrenstruktur
herum geschlungen zu werden und nachfolgend die Struktur zu sichern.
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Das
US-Patent mit der Nummer 4,950,258 (Kawai
et al.) beschreibt eine Reihe von chirurgischen Artikeln, die aus
Kunststoffen mit Formgedächtnis
gegossen sind, wobei die Artikel cerebrale Aneurysmaklemmen (
7 und
8a bis
8d)
und eine Hämostaseklemme
(
12a und
12b)
einschließen, welche
allgemein zwei gerade Beine haben, die so miteinander verbunden
sind, dass die Formgedächtniswirkung
eine Schließkraft
dazu bringt ausgeübt
zu werden, um die Beine aus einem abgespreizten Zustand (in welche
eine anatomische Röhrenstruktur
innerhalb der Klemme lokalisiert werden kann) zu einem parallelen
Zustand (in welchem die anatomische Röhrenstruktur eingeschnürt ist)
zu schließen.
Das Plastikmaterial ist bioabbaubar.
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Abgesehen
von der Bioabbaubarkeit des Plastikmaterials, welche seine Anwendbarkeit
auf Operationen beschränkt,
wo nur das temporäre
Verschließen
oder Umschließen
eines Körperdurchgangs
erforderlich ist, haben die chirurgischen Artikel des
US-Patentes mit der Nummer 4,950,258 eine
Anzahl von anderen Nachteilen. Die Schließkraft ist nicht besonders
stark, so dass das durch das Formgedächtnis induzierte Verschließen der
Klemme langsam und unzuverlässig
ist. Ferner sind die Klemmen mit geraden Beinen in einem begrenzten
Operationsfeld nicht verwendungsfähig. Noch weiter, es wird keine
praktische Applikatorvorrichtung offenbart.
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Andere
Formgedächtnismaterialien
sind bekannt, welche für
die Verwendung beim chirurgischen Verschließen oder Umschließen von
Körperdurchgängen getestet
worden sind.
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WO-A 92/13490 (Friedland)
beschreibt z. B. eine chirurgische Befestigungsklemme aus einem
im Wesentlichen U-förmigen
Teil einer Formgedächtnismetalllegierung
(z. B. Nitinol). Der Klemme hat eine Austenittransformationstemperatur
im Bereich von 30 bis 35°,
d. h. gerade unterhalb von normaler Körpertemperatur. Eine Reihe
von Klemmengestaltungen wird erläutert.
4 zeigt
z. B. eine Klemme, die allgemein zwei gerade Beine hat, die miteinander verbunden
sind, um die allgemeine U-Form zu bilden. In den
15 und
16 sind
die Beine jeweils zu einer Zickzackform abgeknickt. In den
20 und
21 ist
die Niedrigtemperaturform mit geraden Beinen, die Zickzackform erscheint
nur im Austenitzustand. Eine allgemeine Eigenschaft der Klemmen ist,
dass die Beine in der Austenitform eng miteinander verklemmet sind.
Die Beschreibung lehrt, dass die Klemmen auf ein Gefäß oder Gewebe
in den Martensitzustand (Niedrigtemperaturzustand) hinabgepresst
werden müssen,
woraufhin dem Erwärmen auf
Körpertemperatur
erlaubt wird zu geschehen, um die Legierung in ihren Austenitzustand
zu ändern
und die Klemme im Verklemmeungszustand zu „arretieren" (siehe z. B. Seite
18, Zeile 23, bis Seite 19, Zeile 7).
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Die
Offenbarung der
WO-A 92/13490 beantwortet
nicht vollständig
die Bedürfnisse
von Chirurgen. Die Schließkraft
der Klemme ist zu gering, um als ein aktives Verschluss- und Umschließungssystem
in einem chirurgischen Vorgehen nutzbar zu sein, d. h. dort wo die
Klemme selbst auf einem Körperdurchgang
schließt,
statt dass sie auf den Körperdurchgang
durch eine gewisse äußere Kraft
gepresst wird. Der Bedarf für
eine äußere Kraft
beschränkt schon
an sich die Anwendbarkeit der Klemmen des Standes der Technik auf
solche chirurgischen Vorgänge,
bei welchen eine Verklemmungsvorrichtung Zugang zum Operationsfeld
erhalten kann. In jedem Fall lehrt die Offenbarung nicht deutlich
eine Applikatorvorrichtung, wodurch die Klemmen an Ort und Stelle
bei einem realen chirurgischen Vorgehen gebracht werden können, und
nicht den Übergang
von dem Martensit- zum Austenitzustand, kontrolliert in der Körpertemperaturumgebung
eines Operationsfeldes innerhalb des Körpers eines Patienten.
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Das
US-Patent mit der Nummer 5,601,572 (Middleman
et al.) beschreibt eine chirurgische Verwendung von pseudoelastischen
Formgedächtnislegierungen,
bei welchen die gespeicherte physikalische Deformation ohne zusätzliches
Pressen oder anderem Druck stattfindet und eine wesentliche Eigenschaft
der Funktion eines chirurgischen Instrumentes ist. „Pseudoelastizität" ist ein Verhalten,
das von Formgedächtnislegierungen
in einem spannungsinduzierten Martensitzustand gezeigt wird. Die offenbarten
Instrumente schließen
eine Reihe von Vorrichtungen ein, in welchen allgemein ein längliches
Teil, gebildet aus einer Formgedächtnislegierung,
unter Spannung in einem hohlen Schaft des Instrumentes gehalten
wird und ausgefahren wird aus bzw. zurückgezogen wird in ein distales
Ende des Schaftes in einem Operationsfeld in einem Patienten. In
seinem ausgefahrenen Zustand nimmt das längliche Teil seine „gespeicherte" Form an, um eine
Reihe von chirurgischen Aufgaben durchzuführen.
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In
den
1–
4 bis
1–
12 des
US-Patentes mit der Nummer 5,601,572 z.
B. und in jene Figuren begleitender Beschreibung wird ein chirurgisches
Instrument erläutert
und beschrieben, in welchem ein längliches pseudoelastisches
Formgedächtnislegierungsteil
verwendet wird, um eine Ligatur um ein Blutgefäß herum zu sichern, indem das Teil
aus dem hohlen Schaft des Instrumentes ausgefahren wird und in es
zurückgezogen
wird. Die Vorgehensweise ist langsam und komplex, ebenso wie sie schwierig
in einem begrenzten Operationsgebiet zu kontrollieren ist.
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WO-A 96/16603 (Creighton
University) beschreibt eine hämostatische
Heftklemme, die aus einer Formgedächtnislegierung zusammengesetzt
ist, welche bei der Verwendung in Gewebe eindringt und durch Wärme in die
programmierte Form deformiert wird, um Hämostase bereitzustellen.
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WO-A 98/58591 (Boston Scientific
Corporation; angemeldet am 17. Juni 1998; veröffentlicht am 30. Dezember
1998) beschreibt eine Hämostaseklemme,
die aus einem Material gebildet ist, das ein pseudoelastisches Verhalten
bei Körpertemperatur
zeigt. Solche Materialien schließen Formgedächtnislegierungen ein, wenn
sie in einem spannungsinduzierten Martensitzustand sind, und diese
Referenz beschreibt die Verwendung von allgemein U-förmigen heftklemmenähnlichen
Hämostaseklemmen
aus solchen Legierungen, die einzeln unter Spannung, wobei die Beine
der Klemme in eine parallele Anordnung gezwungen werden, bei Körpertemperatur
in einer Applikatorvorrichtung gehalten werden, die als eine „hypotube" (siehe
1 bis
5 und
zugehörige
Beschreibung) beschrieben ist. Nach Freisetzen aus der „hypotube" auf einem Blutgefäß verschließen sich
die Beine der Klemme miteinander, da die Austenitphase dominiert
und die gespeicherte Form angenommen wird. Eine entsprechende ringförmige Klemme
wird in den
8 bis
11 dargestellt,
wobei die Klemme anfänglich
in einer gekrümmten
Subkutankanüle
beschränkt
gehalten wird, um den Martensitzustand mittels Spannung zu induzieren.
Das Verschließen
der Klemme wird durch Lösen
der Spannung ausgelöst,
ohne eine Änderung
der Temperatur.
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Die
in
WO-A-98/58591 offenbarten
Klemmen und Applikatoren leiden an einer Anzahl von Nachteilen.
Eine Hauptschwierigkeit liegt darin, dass ein verhältnismäßig komplexes
Applikatorausstoßsystem erforderlich
ist, aufgrund des Bedarfs, die aufbewahrte Klemme vor dem Ausstoßen unter
Spannung zu halten. Dies macht den Applikator sperrig, die Freisetzungstätigkeit
für den
Chirurgen schwierig und beschränkt
das Ausmaß,
zu welchem mehrere Klemmen in den Applikator für eine wiederholte Verwendung
während
einer chirurgischen Vorgehensweise beladen werden kann.
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Deshalb
war bis jetzt kein effektives und sicheres Verfahren zum Verschließen oder
Umschließen
von Körperdurchgängen erhältlich,
welches die Erfordernisse befriedigt, dass es (a) in einem großen Auswahl
von Körperdurchgängen von
kleinen Blutgefäßen bis
zu großen
Gängen
nützlich
ist, (b) schnell und leicht bei sämtlichen Vorgängen durchgeführt werden
kann, einschließlich
offene, mikro- und endoskopische Vorgänge, und (c) wenigstens so
zuverlässig
wie die konventionellen Verfahren ist.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf, wenigstens einen gewissen Weg
in Richtung der Erfüllung
dieser Anforderungen zu gehen, oder wenigstens eine effektive Alternative
für das
bekannte Gerät bereitzustellen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass eine Klemme, umfassend
ein längliches
Element mit ersten und zweiten Enden, und die unter einer inhärenten Vorspannungskraft
aus einer ersten Konfiguration, in welcher die Enden voneinander
beabstandet sind, um einem Körperdurchgang
zu ermöglichen,
dass er dadurch hindurch geht, in eine zweite Konfiguration beweglich
ist, in welcher das längliche
Element in sich deformiert wird, vorzugsweise allgemein helikal
gewunden wird, so dass die Klemme den Körperdurchgang klemmt oder umschließt, freigesetzt
werden kann oder in Richtung des Körperdurchgangs in der ersten
Konfiguration unter Verwendung eines Klemmenabgabeapparates angeboten
werden kann, woraufhin die Klemme sich elastisch selbst um den Körperdurchgang
herum verformt, um denselben zu umschließen und wahlweise zu verengen
und zu verschließen.
Die Ausdrücke „helikal" und „allgemein
helikal gewunden",
die hierin verwendet werden, beziehen sich auf wenigstens ein Ende
der Klemme, das einwärts
um den Körperdurchgang
herum gebogen ist, vorzugsweise beziehen sie sich auf einen Zustand,
wo die Enden zu wenigstens einem gewissen Ausmaß einander überlappen oder sich überkreuzen,
und im besonderen sind sie nicht erachtet als nur auf ringförmige oder
zylindrische Konfigurationen beschränkt.
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Temperaturansprechende
Formgedächtnismaterialien,
z. B. Nitinollegierungen (Nickel-Titan), sind für diesen Zweck vorzugsweise
zu verwenden. Die bevorzugte Form der vorliegenden Erfindung unterscheidet
sich jedoch vom Stand der Technik dahingehend, dass die Transformation,
auf welcher die Gedächtniserinnerung
basiert, die temperaturinduzierte Transformation von Martensit zu
Austenit ist oder einschließt,
im Gegensatz zu einer nur pseudoelastischen oder spannungsinduzierten
Transformation von Martensit zu Austenit. Besonders wird die Klemme
im Abgabegerät
bei einer Temperatur im Wesentlichen unterhalb der Körpertemperatur
gehalten und es ist die Körpertemperatur
des Operationsfeldes, die das Verschließen der Klemme auslöst. Zusätzlich wird
vorzugsweise eine neue Klemmenform genutzt, die wesentliche Vorteile
bei der Verschlusseffizienz ergibt, und es wird auch ein neuer Applikator
bereitgestellt, in welchem bevorzugt die thermischen Eigenschaften,
z. B. die Leitfähigkeit,
des Operationsmechanismus des Applikators selbst positiv zum Funktionieren
der Klemme beiträgt.
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Die
verschiedenen Eigenschaften der Erfindung sind wie in den hieran
angehängten
Ansprüchen
dargelegt, was sämtliche
Interpretationsprinzipien jener Ansprüche erlaubt, wie durch das
Gesetz vorgeschrieben.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Die
Erfindung ist wie in Anspruch 1 definiert. Folglich wird ein chirurgisches
Gerät zum
Verschließen
oder Umschließen
eines Körperdurchgangs
bereitgestellt, wobei das Gerät
allgemein Folgendes umfasst:
- (a) Ein Gehäuse, das
eine oder eine Vielzahl an Klemmen der oben in ihren ersten Konfiguration beschriebenen
Art aufnimmt, wobei das Gehäuse eine Öffnung hat,
durch welche eine einzelne Klemme freigesetzt werden kann, um den
Körperdurchgang
zu verschließen
oder zu umschließen;
- (b) Ein Antriebsglied, das innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und darin
beweglich ist, um eine Klemme innerhalb des Gehäuses in Richtung seiner Öffnung zu
drängen;
und
- (c) Eine Klemmenkontrollvorrichtung, die mit dem Antriebsglied
verbunden ist und von außerhalb des
Gehäuses
betätigbar
ist, um die Bewegung der Klemme darin und das Ausstoßen der
Klemme daraus zu kontrollieren.
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Die
Klemmenkontrollvorrichtung ist so angeordnet und/oder die Öffnung des
Gerätes
ist so gestaltet, dass nur eine Klemme durch die Öffnung bei jeder
Betätigung
der Klemmenkontrollvorrichtung durchtreten kann.
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Insbesondere
umfasst das Gehäuse,
wenn das Gerät
bei endoskopischer Chirurgie verwendet werden soll, geeigneterweise
einen hohlen Schaft mit einem proximalen Ende und einem distalen
Ende, wobei die Öffnung
am oder in der Nähe
des distalen Endes bereitgestellt wird, und einen Handgriff, der am
oder in der Nähe
des proximalen Endes bereitgestellt wird, in allgemeiner Nähe zu der
Kontrollvorrichtung, wodurch ein Chirurg das Gerät halten kann.
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Es
wird bevorzugt, obwohl es nicht wesentlich Ist, dass die Klemmen
in einer Reihe innerhalb des hohlen Schaftes des Gehäuses gehalten
werden und in jener Reihe in Richtung des offenen distalen Endes
getrieben werden. Alternativ können
sie z. B. in einem Magazin gehalten werden und in den Schaft einzeln
nacheinander durch Klemmenzuführmittel eingespeist
werden. Die Klemmen werden praktischerweise als eine Kolonne aus
im Allgemeinen ähnlichen
Klemmen bereitgestellt, wobei alle in der Kolonne ähnlich orientiert
sind. In gewissen Fällen können die
Klemmen praktischerweise wechselseitig zerbrechlich miteinander
verbunden sein, um eine Patrone zu bilden, welche in den Schaft
oder das Magazin geladen werden kann. Ein Führungsglied kann geeigneterweise
in dem Gehäuse
bereitgestellt werden, welches Führungsglied
die Klemme(n), die innerhalb des Gehäuses verschiebbar sind, in
einer Örtlichkeit
lagert, wodurch das Führungsglied
die Klemme(n) in Richtung der Öffnung
des Gehäuses drängen kann.
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Wenn
auf das längliche
Element der Klemmen zur Verwendung in der Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung Bezug genommen wird, sollen der Ausdruck „elastisch" und ähnliche
hierin verwendete Ausdrücke
so verstanden werden, dass sie sich auf sämtliche Formen des innewohnenden
oder inneren (molekularen) Vorspannens des länglichen Elementes der Klemme
in Richtung ihrer zweiten Konfiguration beziehen. Zum Beispiel kann
ein biokompatibles, auf Temperatur ansprechendes „Formgedächtnis"-Material verwendet
werden, bei welchem die Elastizität durch eine Änderung
(typischerweise ein Anstieg) in der Temperatur aktiviert wird, so
dass die Notwendigkeit vermieden wird, dass die Klemme in ihrer
ersten Konfiguration gegen eine Wiederherstellungskraft gehalten
werden muss. Die „gespeicherte" Form wird die zweite,
z. B. helikale, Konfiguration sein. Das „Formgedächtnis-"Material kann z. B. eine Metalllegierung
wie Ti-Ni, Ni-Al, Ag-Cd oder Au-Cd, ein Norbornenpolymer, ein nematisches
flüssiges Kristallpolymer
oder ein modernes thermoplastisches Elastomer, wie ein Homopolymer
aus Lactid oder Glyolid oder Co-Polymere davon, sein. Für die weitere
Diskussion dieser Materialien verweisen wir bitte auf die
US-Patente mit den Nummern 3,442,871 ,
3,797,499 ,
3,839,927 ,
4,505,767 ,
4,523,591 ,
4,603,695 ,
4,935,068 und
4,950,258 , ebenso wie auf das
britische Patent mit der Nummer 1040168 ,
zusätzlich
zu dem oben erwähnten
Stand der Technik.
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Zusammenfassend,
und wie es Durchschnittsfachleuten wohl bekannt sein wird, sind Formgedächtnislegierungen
in der Lage, zwischen Martensit- und Austenitphasen zu transformieren. Diese
Transformation zwischen den Phasen kann durch eine Änderung
in der Temperatur verursacht sein. Zum Beispiel wird eine Formgedächtnislegierung
in der Martensitphase beginnen, sich zu der Austenitphase zu transformieren,
wenn ihre Temperatur über
die Austenitstarttemperatur As steigt, und die
Transformation wird abgeschlossen sein, wenn die Temperatur über die
Austenitendtemperatur Af steigen wird. Die
Transformation von Austenit zu Martensit wird beginnen, wenn die
Temperatur unterhalb die Martensitstarttemperatur Ms fällt und
wird abgeschlossen sein, wenn die Temperatur unter die Martensitendtemperatur
Mf fällt.
Die Temperaturen Ms, Mf,
As und Af definieren
die thermische Transformationshystereseschleife der Formgedächtnislegierung
und können
mit einem verhältnismäßig hohen Präzisionsgrad
angepasst werden, im Fall von Ti-Ni-Legierungen durch Anpassen der
relativen Verhältnisse
von Nickel und Titan.
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Das
bevorzugte Material ist ein biokompatibles und mit Magnetresonanzdarstellung
(MRI) kompatibles temperaturabhängiges
Formgedächtnismaterial
mit einer Formübergangstemperatur
(Martensit zu Austenit) im Gereicht von ungefähr 20 bis 35 °C. Dies bedeutet,
dass Af nicht höher als ungefähr 35° und As vorzugsweise nicht niedriger als ungefähr 20 °C, z. B.
niedriger als ungefähr
15 °C, sein
sollten. Solch ein Material ist Nitinol, welches eine Nickel-Titan-Legierung
ist, die ungefähr
50 Atomprozent Nickel umfasst. Zum Beispiel kann die Legierung eine binäre Legierung sein,
bestehend aus 50,8 Atomprozent Nickel und 49,2 Atomprozent Titan,
oder sie kann eine Menge eines dritten Elementes, wie Kupfer, Kobalt,
Vanadium, Chrom oder Eisen, einschließen. Die binäre Legierung
ist bevorzugt, da die komplexeren Systeme allgemein eine schlechtere
Biokompatibilität
haben.
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Alternativ
kann jedoch ein temperaturabhängiger
Formgedächtniskunststoff
der im erwähnten Stand
der Technik offenbarten Arten verwendet werden.
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Solche
Klemmen sollten in der Martensitphase bei einer reduzierten Temperatur
(vorzugsweise unterhalb von ungefähr 20 °C, z. B. unterhalb von 15 °C gelagert)
werden, so dass die Klemme durch die Körpertemperatur des Patienten
nach Einsetzen in das Operationsfeld innerhalb des Patienten schnell auf
eine Temperatur oberhalb der Martensit-Austenit-Formübergangstemperatur
erwärmt
wird, vorzugsweise oberhalb von Af. Es wurde
herausgefunden, dass dies eine Schließkraft von bis zu 200 g Kraft
auf den Körperdurchgang
an den Enden der Klemme nahe der zweiten Konfiguration der Klemme verleiht.
Auf diesem Wege kann die Schließkraft
zur beabsichtigen Endverwendung der Klemme maßgeschneidert werden, z. B.
eine Quetschkraft (z. B. für Hämostase)
oder eine Nicht-Quetschkraft (zum Verschließen von Körpergängen, z. B. bei der Sterilisation).
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Wenigstens
der Zentralteil der Klemme zwischen ihren Enden ist bevorzugt aus
einem elastischen Material gebildet. Vorzugsweise wird die gesamte
Klemme aus dem elastischen Material gebildet.
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Der
genannte Zentralteil des länglichen
Elementes der Klemme hat typischerweise eine Länge im Bereich von ungefähr von 1
bis 30 mm, in Abhängigkeit
von der beabsichtigen Verwendung der Erfindung. Die Anordnung sollte
vorzugsweise so sein, dass sich bei der Verwendung das längliche
Element verdreht, z. B. helikal, um mit der Größe des Körperdurchgangs übereinzustimmen
(beim Umschließen) oder
mit einer ausreichenden Konstriktionskraft darauf, um den Körperdurchgang
zu verschließen
(wenigstens teilweise zu verschließen). Die Auswahl des genauen
Materials und die Dimensionen des länglichen Elementes zu diesem
Zweck liegen wohl innerhalb der Fähigkeiten eines Durchschnittsfachmanns.
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Die
ersten und zweiten Enden der Klemme umfassen Beine, die sich in
dieselbe allgemeine Richtung wie alles Übrige ausgehend von einem dazwischen
liegenden Zentralbereich erstrecken, wobei der dazwischen liegende
Zentralbereich zusammengerollt ist, wie detaillierter unten beschrieben
werden wird. Der Ausdruck „allgemein
in dieselbe Richtung", der
hierin verwendet wird, bezieht sich auf Richtungen, welche grob ähnlich sind,
d. h. weniger als ungefähr
120° beabstandet
sind, vorzugsweise weniger als ungefähr 45° beabstandet sind. Auf diese
Konfiguration wird hierin allgemein Bezug genommen werden als allgemeine
U-Konfiguration.
Die Klemmen sind sehr praktisch für die chirurgische Platzierung, wobei
möglicherweise
bis ungefähr
das Doppelte oder Dreifache des Öffnungsabstandes
von konventionellen chirurgischen Klemmen erzielt wird. Es wird am
meisten bevorzugt, dass die Enden der Beine der Klemme in ihrer
ersten Konfiguration um nicht mehr als ungefähr das Vierfache des äußeren Durchmessers
des Körperdurchgangs
voneinander beabstandet sind, noch bevorzugter nicht mehr als ungefähr das Dreifache
dieses Durchmessers und am meisten bevorzugt zwischen ungefähr das 1,5
und ungefähr das
2,5fache dieses Durchmessers.
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Die
Beine der Klemme in ihrer ersten Konfiguration können gerade oder gebogen sein
oder können über ihre
Länge gerade
und gebogene Bereiche haben.
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Die
Enden des länglichen
Elementes der Klemme können
praktischerweise etwas vergrößert sein,
so dass die Klemme in einer vollständig geraden Konfiguration,
(welche nicht notwendigerweise in der Praxis zu erzielen ist, sondern
nur theoretisch sein mag) das allgemeine Erscheinen einer Miniaturhantel
von Gewichthebern haben würde.
Die Oberflächen
der Enden des länglichen
Elementes der Klemme können
aus einem zähen,
friktionsarmen Material mit hohem Abrasionswiderstand, wie z. B.
Ultrahochmolekulargewichtspolyethylen, gebildet sein. Die Enden
der Klemme können übereinander
gleiten, wahlweise durch eine Nockenwirkung, wenn die Klemme sich
zu seiner zweiten (helikalen) Konfiguration verformt. Die übereinander
gefalteten Enden der Klemme sind folglich sicher in der zweiten
Konfiguration befestigt, um den Körperdurchgang zu umschließen oder
zu verschließen.
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Das
längliche
Element der Klemme zwischen ihren Enden kann z. B. einen allgemein
zylindrischen, rechteckigen, dreieckigen oder quadratischen Querschnitt
haben.
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In
einer besonders bevorzugten Form ist die Enge der helikalen Windung
so, dass der Durchmesser der Wölbung
weniger als ungefähr
2 mm ist. Es wird bevorzugt, dass das längliche Element nicht auf sich
selbst vollständig
schließen
soll, da dies ein Risiko des Durchtrennens des Körperdurchgangs in sich bergen
würde.
Das Ausmaß des
Verschließens wird
leicht anhand der Dimensionen und Materialien der Klemme auswählbar sein
und dies liegt wohl innerhalb der Fähigkeiten eines Durchschnittsfachmanns.
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Die
Klemmen können
dauerhaft sein in dem Sinne, dass sie nicht durch den Körper des
Patienten absorbierbar sind, oder sie können innerhalb des Patientenkörpers bioabbaubar
(absorbierbar) sein.
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In
ihrer ersten Konfiguration können
die Klemmen z. B. länglich
(Ende an Ende) oder quer (Seite an Seite) ausgerichtet sein. Wo
die erste Konfiguration der Klemmen eine allgemeine U-Konfiguration
ist, können
die Klemmen in Winkelausrichtung ineinander verschachtelt sein.
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Die
bevorzugte Klemmenform wird nun detaillierter beschrieben werden.
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In
der ersten (Niedrigtemperatur-)Konfiguration hat die Klemme einen
zusammengerollten, z. B. einen zickzackförmig oder sinusförmig gebogenen, Zentralbereich,
gebildet bevorzugt aus Nitinoldraht, z. B. mit einem im Wesentlichen
kreisrunden Querschnitt. Für
eine Klemme mit Beinen, die in der ersten Konfiguration annähernd 2
mm voneinander beabstandet sind, kann der Nitinoldraht geeigneterweise einen
Querschnittsdurchmesser von ungefähr 0,3 mm haben und entsprechend
größere oder
kleinere Klemmen werden entsprechend dickere oder dünnere Drähte verwenden.
Der zusammengerollte Zentralbereich hat wenigstens einen, bevorzugt
zwei, drei oder mehr Scheitel, die in Richtung der Beine der Klemme
gerichtet sind. Diese Scheitel stellen Schultern bereit, wogegen
die Beine in der zweiten (Körpertemperatur)-Konfiguration
den Körperdurchgang zwingen
können.
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Der
gewundene Zentralbereich hat die weitere wünschenswerte Eigenschaft, dass
er dem Zentralbereich der Klemme erlaubt, sich in der zweiten Konfiguration
leicht seitlich auszudehnen (z. B. durch Abflachen der Sinuskurven),
wodurch den Beinen erlaubt wird, sich in Richtung des Zentralbereichs
der Klemme mit einer guten Winkelgestaltung und deshalb einem guten
mechanischen Vorteil zu klappen.
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Die
Beine der Klemme sind mit dem Zentralbereich vorzugsweise einstückig und
bestehen aus demselben Nitinoldraht, wobei sie sich jeweils allgemein
in dieselbe Richtung in der ersten Konfiguration der Klemme erstrecken
und bevorzugt im Wesentlichen in derselben Ebene wie die Windungen
des Zentralbereichs liegen. In der ersten Konfiguration der Klemme
neigen sich die Beine vorzugsweise leicht gegenseitig einwärts und
an ihren Enden sind sie bevorzugt jeweils mit einer Keilfläche versehen, die
geeignet in einer Keilscheitellinie am Ende des jeweiligen Fußes endet.
Diese Keilscheitellinie kann geeigneterweise annähernd parallel mit der entsprechenden
Keilscheitellinie des gegenüberliegenden Beins
der Klemme sein.
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Nach
einer gewissen Strecke entlang jedes Beins, ausgehend von der endständigen Keiloberfläche, kann
geeigneterweise ein vergrößerter,
nach innen gerichteter Klemmkopffortsatz bereitgestellt sein, welcher
z. B. gerundet sein kann. Dieser Klemmkopffortsatz ist so angeordnet,
dass er in Richtung von einem der nach innen gerichteten Scheitel des
gewundenen Zentralbereichs der Klemme in der zweiten Konfiguration
der Klemme drückt,
um die Klemmwirkung des Verschließens der Beine in Richtung
des Zentralbereichs zu maximieren, indem sich die Klemme in diese
zweite Konfiguration bewegt.
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Beim
Bewegen in Richtung der zweiten Konfiguration der Klemme können sich
die Windungen, (z. B. die Zickzack- oder Sinuskurve) des Zentralbereichs
der Klemme etwas begradigen, begleitet von einer leichten Reduktion
der Amplitude der Zickzackform oder Sinuskurven (z.B. um ungefähr 0,1 bis
2 %), und die Beine schließen
in Richtung des jeweils anderen, so dass die Keiloberflächen übereinander gleiten.
Zu diesem Zweck können
die Keilscheitellinien in geeigneter Weise leicht zueinander versetzt sein,
aus der Ebene der Klemme in der ersten Konfiguration heraus, so
dass sie sich nicht während
der Schließbewegung
exakt breit treffen werden. Zusätzlich
schließt
die Schließbewegung
die Enden der Beine ein, die sich in Richtung des Zentralbereichs
bewegen, so dass der Klemmkopffortsatz jedes Beines den Körperdurchgang
in Richtung eines nach innen gerichteten Scheitels des gewundenen
Zentralbereichs drängt.
Diese Bewegung der Enden der Beine nach innen in Richtung des Zentralbereichs
kann geeignet die Wirkung haben, dass die äußeren Dimensionen der Klemme
(von der Rückseite
des Zentralbereichs bis zur Vorderseite der Beine) um annähernd 10
bis 80 % reduziert werden. Wo der Körperbereich Zickzack- oder
Sinuskurven hat, kann die prozentuale Reduktion in der Dimension
der Klemme in Richtung zum unteren Ende des Bereiches gehen, z.
B. ungefähr
10 bis 30 %, da die Amplitude der Zickzackwelle oder der Sinuskurve
selbst bis zu ungefähr 40
bis 50 % der Dimension ausmachen kann, und diese Amplitude ändert sich
typischerweise nur marginal, wenn sich die Windungen des Zentralbereichs leicht
strecken, wie oben beschrieben.
-
Wie
Fachleuten wohl bekannt sein wird, werden die Klemmen geeigneterweise
zuerst in ihrer zweiten (Austenit-)Konfiguration geformt, z. B.
durch Schneiden und Druckformen des Nitinoldrahtes und Biegen der
resultierenden Form bis zur gewünschten Gestalt
und die Temperatur wird dann erniedrigt auf unterhalb der Austenit-Martensit-Übergangstemperatur
(d. h. auf unterhalb von Mf). Die Atomstruktur der
Legierung ändert
sich zu der schwächeren
Martensitform und das Material kann leicht zu einer neuen Form,
nämlich
der ersten Konfiguration, verformt werden.
-
Die
Martensittransformation geschieht nicht durch Nukleation und Wachstum
(wie in den meisten Kristallstrukturtransformationen von Metallen
und Legierungen). Stattdessen geschieht sie durch einen viel schnelleren
kollektiven Schervorgang. Die Transformation von Interesse bei der
vorliegenden Erfindung ist die temperaturinduzierte Martensittransformation.
Die alternativ dazu mögliche
spannungsinduzierte oder mechanische Martensittransformation und
die Pseudoelastizität
und Superelastizität,
die dadurch erzeugt werden, sind nicht notwendigerweise ein Erfordernis
der vorliegenden Erfindung.
-
Es
ist eine wichtige bevorzugte Eigenschaft des Gerätes, dass die distale Klemme
vor dem Ausstoßen
aus dem Gerät
in der Öffnung
des Gehäuses in
ihrer ersten (offenen) Konfiguration gehalten wird, benachbart zu
dem Körperdurchgang,
der verschlossen oder umschlossen werden soll, und zwar in solch einer
Weise, dass die Enden der Klemme frei sind, sich auf dem Körperdurchgang
ohne äußeren Druck zu
verformen, um die Klemme zu schließen. Wenn die Schließbewegung
erst einmal ausreichend fortgeschritten ist, kann das Gerät zurückgezogen
werden, ohne irgendeine von innen angetriebene Antriebskraft der
Klemme aus dem Gehäuse.
Der Ausdruck „Ausstoß" oder „ausgestoßen", der hierin verwendet
wird, um die Abgabe der distalen Klemme aus dem Gerät zu beschreiben,
schließt
sämtliche Formen
des Freisetzens ein, einschließlich
passiver Abgabe in diesem Sinne, d. h. das Zurückziehen des Gerätes aus
dem Operationsfeld, um die Klemme an Ort und Stelle des Körperdurchgangs
zurückzulassen.
-
Das
Gehäuse
des Gerätes
hält und
trägt eine oder
mehrere, vorzugsweise eine Vielzahl, der Klemmen in ihrer ersten
Konfiguration. Die Vielzahl an Klemmen kann sich in einer Reihe
befinden, wobei die Klemmen in Längsrichtung
(Ende an Ende) oder quer (Seite an Seite) aufgereiht sein können. Alternativ
kann sich eine Vielzahl an Klemmen mit allgemeiner U-Konfiguration
in einer zickzackähnlichen
Reihe befinden. Eine gerade Anzahl an Klemmen kann geeigneterweise
verwendet werden, besonders für
Vorgänge,
wo Körperdurchgänge an zwei
Punkten entlang ihrer Länge
verschlossen werden sollen. Dies verhindert den zufälligen Verbrauch
des Vorrats an Klemmen während
des Vorgehens.
-
Das
Gehäuse
umfasst bevorzugt einen thermisch isolierenden hohlen Schaft, der
die Klemme und das Antriebsglied enthält, wobei die Öffnung ein offenes
distales Ende des Schaftes ist. Bei dieser bevorzugten Form der
Erfindung ist das Abdeckglied für die Öffnung bevorzugt
eine thermisch isolierende Becher- oder Fingerhutanordnung, die
manuell zur Verwendung entfernt werden kann und wiederaufgesetzt werden
kann, wenn das Gerät
nicht verwendet wird. Dieses Abdeckglied ist wünschenswert, so dass sich die
auf Temperatur ansprechenden Klemmen im Gehäuse nicht frühzeitig
erwärmen.
-
Alternativ
kann das Abdeckglied in Position bewegt werden und daraus wieder
heraus bewegt werden durch die Verwendung einer Abdeckgliedkontrollvorrichtung,
die von außerhalb
des Gehäuses betätigbar ist.
In einer bevorzugten Form solch einer Anordnung werden die Klemmenkontrollvorrichtung und
die Abdeckgliedkontrollvorrichtung synchronisiert und sie sind durch
eine einzige Betätigung
des Chirurgen betätigbar.
In solch einer Anordnung nimmt das Abdeckglied der Öffnung des
Gehäuses vorzugsweise
die Form einer zurückziehbaren
Klappe an, die in Antwort auf die Betätigung der Abdeckgliedkontrollvorrichtung
vor- und zurück
beweglich ist. Die Klappe hat bevorzugt einen geschlossenen Bereich,
der dazu dient, die Öffnung
des Gehäuses abzudecken,
wenn der geschlossene Bereich und die Öffnung entsprechend ausgerichtet
sind, und einen offenen Bereich, der dazu dient, die Öffnung aufzudecken,
wenn der offene Bereich und die Öffnung entsprechend
ausgerichtet sind. Indem ein zurückziehbares
Abdeckglied für
die Öffnung
des Gehäuses bereitgestellt
wird und indem die Klemmenkontrollvorrichtung und die Abdeckgliedkontrollvorrichtung synchronisiert
werden, so dass das Antriebsglied des Gerätes nur dann funktionieren
kann, wenn die Öffnung
abgedeckt ist, gibt es keine Möglichkeit,
mehr als eine Klemme dazu zu bringen, dass sie verfügbar ist,
um nach „Abschuss" (d. h. Betätigung)
durch den Chirurgen durch die Öffnung
freigesetzt zu werden.
-
In
einer bevorzugten Form der Erfindung umfasst das Gerät deshalb
weiter:
- (d) ein Abdeckglied für die Öffnung des
Gehäuses,
wobei das Abdeckglied selektiv beweglich ist, um diese Öffnung zu
bedecken oder abzudecken; und wahlweise
- (e) eine Abdeckgliedkontrollvorrichtung, die von außerhalb
des Gehäuses
betätigbar
ist, um die Bewegung des Abdeckgliedes und damit den Ausstoß der Klemme
aus dem Gehäuse
zu kontrollieren.
-
Das
Gerät schließt vorzugsweise
eine Temperaturkontrollvorrichtung zum Aufrechterhalten der Klemmen)
bei der ersten Temperatur innerhalb des Gehäuses ein. Die Temperaturkontrollvorrichtung kann
einen Thermostaten für
die automatische Feinkontrolle der Temperatur innerhalb des Gehäuses einschließen. Geeignete
Temperaturkontrollvorrichtungen schließen elektronische, auf Halbleiter
basierende Kühlvorrichtungen
ein, welche die Peltier-Wirkung nutzen, oder auf Gasausdehnung basierende Kühlvorrichtungen,
welche die Joule-Thompson-Wirkung
nutzen. Die Teile der Klemmenantriebs- und -Kontrollmittel, welche
die Klemmen tragen und kontaktieren, können geeigneterweise thermisch
leitfähig
sein (z. B. metallisch) und in thermischen Kontakt mit der Temperaturkontrollvorrichtung
sein, wodurch die Temperatur der Klemmen selbst effektiv kontrolliert
werden kann.
-
Das
Antriebsglied zum Drängen
einer Klemme innerhalb eines Gehäuses
in Richtung ihrer Öffnung
umfasst geeigneterweise ein Schiebeglied (z. B. eine Drückstange),
das wenigstens teilweise stromaufwärts der Klemmen angeordnet
ist, um innerhalb des Gehäuses
gleiten zu können,
um gegen die Reihe an Klemmen innerhalb des Gehäuses zu drücken. Das Schiebeglied ist
vorzugsweise federvorgespannt. Die distale Klemme liegt vorzugsweise in
einer Ausstoßstation
benachbart zu der Öffnung, aus
welcher sie von dem Gerät
freigesetzt werden kann, entweder durch ihre eigene innewohnende Tendenz,
sich aus ihrer Haltereihe herauszudrehen, oder durch ein Ausstoßelement,
das in dem Gerät bereitgestellt
wird. Zum Beispiel kann ein Ausstoßelement erforderlich sein,
um irgendwelche zerbrechlichen Verbindungen in einer Klemmenpatrone
zu brechen. Die Klemmenreihe ist vorzugsweise um ihre Achse in solch
einer Weise orientiert, dass die Enden der distalen Klemme dazu
neigen werden, sich von der Öffnung
des Gerätes
zu entfernen (drehen) und sich um einen benachbarten Körperdurchgang
herum zu drehen.
-
Die
Klemmenkontrollvorrichtung des Gerätes ist bevorzugt durch den
Chirurgen per Hand betätigbar
(z. B. durch Fingerdruck auf einen Knopf oder Auslöser). Die
Kontrolle der Kiemmenbewegung und des Klemmenausstoßes ist
von großer
Wichtigkeit für
den Erfolg des Gerätes,
da die Konsequenzen von falschem „Abschuss" des Gerätes für einen Patienten katastrophal
wären.
-
Die
Klemmenkontrollvorrichtung des Gerätes umfasst vorzugsweise eine
Ratschen- oder Nockenvorrichtung,
die mit dem Schiebeglied verbunden ist und operabel mit dem Rest
der Klemmenkontrollvorrichtung verbunden ist. In einer bevorzugten Form
beaufschlagt eine Feder vorwärts
das Schiebeglied, wobei die Feder vom Kontakt mit dem Schiebeglied
entfernt werden kann, und die Ratschen- oder Nockenvorrichtung dient
bei jeder Betätigung
der Klemmenkontrollvorrichtung dazu, die Feder aus dem Kontakt mit
dem Schiebeglied zu bringen, wenn die Öffnung offen ist, wodurch jeder
federbelastete Vorwärtsdruck
auf die Klemmen, während
die Öffnung
offen ist, entfernt wird. In einer anderen bevorzugten Form beaufschlagt
eine Feder das Schiebeglied rückwärts und
die Ratschen- oder Nockenvorrichtung dient bei jeder Betätigung der
Klemmenkontrollvorrichtung dazu, das Schiebeglied in Vorwärtsrichtung
(gegen die wiederherstellende Kraft der Feder) zu drängen, was
wiederum dazu dient, die distale Klemme in der Öffnung des Gehäuses zu
lokalisieren, ohne irgendeinen Vorwärtsdruck auf die Klemmen, während die Öffnung offen
ist.
-
Wenn
das Gehäuse
einen Schaft umfasst, z. B. im Falle einer Vorrichtung zur Verwendung
bei Endoskop-Chirurgie, kann die Öffnung des Schaftes zu seiner
distalen Endstirnfläche
vorhanden sein oder es kann eine Seitenöffnung in der Wand des Schaftes in
der Nähe
seines distalen Endes bereitgestellt werden. In der ersten Form
kann der Schaft auf einen Körperdurchgang
geschoben werden, bevor eine Klemme auf den Körperdurchgang ausgestoßen wird.
Bei dieser Konfiguration kann jedoch die endoskopische Sicht des
Chirurgen auf den Körperdurchgang
durch den Schaft des Gerätes
verdeckt sein. Bei der zweiten Form, welche diesen Nachteil vermeiden
kann, kann das Gerät
neben den Körperdurchgang
gebracht werden, bevor das Gerät
betätigt
wird.
-
Das
Gerät kann
aus allen geeigneten Materialien konstruiert sein. Metalle, wie
z. B. Edelstahl können
verwendet werden. Kunststoffpolymere, wie z. B. Polyethylen oder
Polyacetyl mit ultrahohem Molekulargewicht können verwendet werden. Selbstverständlich können unterschiedliche
Materialien für
unterschiedliche Teile verwendet werden. Für den inneren Mechanismus wird
Metall bevorzugt, wobei Kunststoff für das äußere Gehäuse bevorzugt wird.
-
Wie
oben erwähnt,
kann das Gerät
geeigneterweise mit einem proximalen Handgriff versehen sein, wodurch
der Chirurg das Gerät
halten kann. Die Klemmenkontrollvorrichtung und, falls vorhanden, Abdeckkontrollvorrichtung,
sind bevorzugt über
einen Ein-Finger-Auslöser
oder -Knopf betätigbar,
der mit dem Handgriff verbunden ist. Die ergonomisch gestalteten
Handgriffe und Fingerkontrollsysteme, die in
WO 97/42884 beschrieben sind, sind
besonders geeignet. Weiterhin kann die Vorrichtung, wenn sie bei
endoskopischer Chirurgie verwendet wird, geeigneterweise mit den
verbesserten Instrumentabstützsystemen
für endoskopische
Chirurgie verwendet werden, beschrieben in
WO 97/42884 .
-
Das
Gerät kann
geeigneterweise in Einweg- und wieder verwendbaren Teilen bereitgestellt
werden, welche miteinander für
die Verwendung entsicherbar miteinander verbindbar sind. Die „Wegwerf-"Teile sind geeigneterweise
in sterilen Einzelpackungen bereitgestellt und die „wieder
verwendbaren" Teile
sind geeigneterweise in sterilisierbaren Materialen und sterilisierbaren
Konfiguration bereitgestellt.
-
Die
Wegwerfteile können
geeigneterweise die Klemmen einschließen und können z. B. wenigstens einen
Hauptteil des Schaftes des Gehäuses
in der bevorzugten Geräteform
umfassen. Die Klemmen können
in den Schaft vorgeladen sein, so dass alles, was für den Chirurgen
oder seinen oder ihren Assistenten notwendig ist zu tun, den Wegwerfschaft mit
dem wieder verwendbaren Handgriffteil zu verbinden. Alternativ kann
der Wegwerfteil ein Magazin oder Kartuschen an Klemmen umfassen,
welche in ein wieder verwendbares Gerät geladen werden.
-
Wo
es praktisch ist und wo geeignete Labor- oder Werkstatteinrichtungen
zugänglich
sind, können die „Wegwerf"teile in der Tat
recycelbar gemacht werden, z. B. wieder beladbar mit Klemmen, wieder
einsetzbar in die betriebsfertige Konfiguration und wieder sterilisierbar.
-
Ein
besonderes chirurgisches Verfahren zum Verschließen oder Umschließen eines
Körperdurchgangs,
ermöglicht
durch das Gerät
der vorliegenden Erfindung, umfasst allgemein:
- (a)
Bereitstellen einer wie oben definierten Klemme, umfassend ein längliches
Element mit ersten und zweiten Enden und einen dazwischen liegenden
Zentralbereich, wobei die Klemme ein temperaturabhängiges Formgedächtnismaterial
umfasst und elastisch beweglich ist in Antwort auf einen Anstieg
in der Temperatur von einer ersten Temperatur, im Wesentlichen unterhalb
von Körpertemperatur,
auf Körpertemperatur
unter einer inhärenten
Vorspannungskraft aus einer ersten Konfiguration, in welcher die
Enden voneinander beabstandet sind, um dem Körperdurchgang zu erlauben,
dazwischen durchzupassen, zu einer zweiten Konfiguration, in welcher
die Klemme durch sich selbst verformt wird, so dass die Klemme den Körperdurchgang
greift oder umschließt, wobei
die Klemme bei der ersten Temperatur und in ihrer ersten Konfiguration
bereitgestellt wird;
- (b) Anbieten der Klemme an den Körperdurchgang, so dass der
Körperdurchgang
im Wesentlichen zwischen den Enden der Klemme aufgenommen wird;
und
- (c) Erlauben der Temperatur der Klemme zu steigen, um Körpertemperatur
zu erreichen, durch die Nähe
des Körperdurchgangs
zu der Klemme, wodurch sich die Klemme zu ihrer zweiten Konfiguration
um den Körperdurchgang
herum verformt.
-
In
einem anderen Aspekt umfasst das chirurgische Verfahren zum Verschließen oder
Umschließen
eines Körperdurchgangs
unter Verwendung des Geräts
der vorliegenden Erfindung allgemein das Folgende:
- (a) Lokalisieren des chirurgischen Gerätes, so dass sich die Öffnung des
Gehäuses
in der Nähe des
Körperdurchgangs
befindet;
- (b) Betätigen
der Klemmenkontrollvorrichtung, um eine Klemme dazu zu bringen,
dass sie aus der Öffnung
des Gehäuses
des Gerätes
ausgestoßen wird,
wodurch sich die Klemme nach Freisetzen in ihrer ersten Konfiguration
aus dem Gerät
elastisch selbst verformt auf dem Körperdurchgang, um den Körperdurchgang
zu verschließen
oder zu umschließen;
und
- (c) Entfernen des Gerätes
aus der Nähe
des Körperdurchgangs.
-
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
-
Zum
Erleichtern des Verständnisses
der vorliegenden Erfindung werden nun Ausführungen beschrieben werden,
ohne Beschränkung
und rein im Wege des Beispieles, mit Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen, in welchen:
-
1 einen
vertikalen Teilquerschnitt eines chirurgischen Gerätes zum
Verschließen
oder Umschließen
eines Körperdurchgangs
zeigt;
-
2 ein
künstlich
transparent gemachtes Detail einer in dem Gerät der 1 verwendeten Klemme
in ihrer ersten (geraden) Konfiguration zeigt;
-
3 die
Klemme der 2 in ihrer zweiten (helikalen)
Konfiguration zeigt;
-
4 den
Vorgang des Verschließens
eines Körperdurchgangs
durch die Klemme nach Ausstoßen
aus der Vorrichtung der 1 zeigt;
-
5 schematisch
in einem Querschnitt entlang der Linie V-V der 1 die
Synchronisation der Verschließ-
und Klemmenantriebsmittel des Gerätes der 1 zeigt;
-
6 einen
vergrößerten Längsschnitt
eines Teils des Gerätes
der 1 zeigt, wobei ein Teil des Klemmenantriebsmittels
detaillierter gezeigt wird;
-
7 eine
vergrößerte Querschnittsansicht entlang
der Linie VII-VII der 6 zeigt, wobei in die Richtung
der Pfeile geblickt wird;
-
8 eine
vergrößerte Querschnittsansicht entlang
der Linie VIII-VIII der 6 zeigt, wobei in die Richtung
der Pfeile geblickt wird;
-
9 und 10 den
Teil der 6 in unterschiedlichen Stadien
der Auslöserbetätigung und des
Freisetzungszyklus zeigen;
-
11 die
Außengestaltungserscheinung des
Gerätes
der 1 zeigt, wobei der Auslöser im Ruhezustand ist und
die Öffnung
geschlossen ist;
-
12 eine
perspektivische Außenansicht eines
alternativen chirurgischen Gerätes
zum Verschließen
oder Umschließen
eines Körperdurchgangs
zeigt, mit einer ersten Gestaltung der distalen Endabdeckung;
-
13 in
perspektivischer Ansicht das Gerät von 12 zeigt,
wobei die distale Endabdeckung entfernt ist;
-
14 ein
Detail des distalen Endes des Gerätes der 12 zeigt,
wobei eine teilweise weg geschnittene Ansicht von Klemmen innerhalb
des Schaftes gezeigt wird, und wobei die distale Endabdeckung in
einer zweiten Gestalt vorliegt;
-
15a ein perspektivisches Detail einer alternativen
distalen Endabdeckung zur Verwendung mit den Geräten der 12 bis 14 zeigt;
-
15b eine Längsschnittansicht
der distalen Endabdeckung der 15a zeigt;
-
16 eine
vertikale Längsschnittansicht des
Gerätes
der 12 zeigt, wobei die Trennung von Handgriff und
Gehäuseteilen
gezeigt wird;
-
17 eine
schematische perspektivische Ansicht des proximalen Endes des Gehäuseteils
des Gerätes
der 12 bis 16 zeigt,
um das Antriebsglied und die Klemmenkontrollvorrichtung zu erläutern;
-
18 eine
vertikale Querschnittsansicht des Gerätes der 16 zeigt,
entlang der Linie XVIII-XVIII und in die Richtung der Pfeile blickend;
-
19 die
in dem Gerät
der 12 bis 18 vorhandene
Klemme zeigt, (a) in ihrer ersten (Niedrigtemperatur-)Konfiguration
und (b) in ihrer zweiten (Körpertemperatur-)Konfiguration;
-
20 die
beiden Konfigurationen (a) und (b) von 19 in
einer übereinander
gelegten Beziehung zeigt, um die Verformungsänderungen, welche die Klemme
durchmacht, zu erläutern,
und wobei in dem kleinen eingefügten
Kasten Details der quer geschnittenen Konfigurationen zu verschiedenen
Punkten gezeigt werden; und
-
21 eine
Seitenansicht der Klemme der 19 (a)
zeigt, wobei von links geschaut wird.
-
Detaillierte Beschreibung
der Zeichnungen
-
Die 1 bis 11 erläutern ein
Gerät,
das geradlinige Klemmen hält,
die außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung sind. Diese Figuren
werden für
Vergleichszwecke eingeschlossen und um Aspekte des Gerätes zu erläutern, die
für ein Verständnis der
Erfindung, bei welcher die Klemmen einen gewundenen Zentralbereich
haben, nützlich sind.
-
Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 11 der
Zeichnungen als erstes, ein chirurgisches Gerät zum Verschließen oder
Umschließen
eines Körperdurchgangs 1 (z.
B. eine Vene oder Arterie) während endoskopischer
Chirurgie umfasst ein Gehäuse
in der allgemeinen Form eines hohlen Schaftes 2, in dem
eine Reihe von chirurgischen Klemmen 3 gehalten wird. Das
Gerät wird
hierin nur mit Bezugnahme auf wenigstens das teilweise Verschließen des
Körperdurchgangs
beschrieben. Das Umschließen
eines Körperdurchgangs
ohne Konstriktion kann durch Auswählen der geeigneten Anspannung
der Windung der helikalen Konfiguration der Klemme erzielt werden.
Der Schaft 2 hat ein proximales Ende 4 und ein
distales Ende 5. Das distale Ende 5 des Schaftes 2 ist
mit einer Öffnung 6 versehen,
durch welche eine einzelne Klemme 3 entlassen werden kann.
Die Öffnung 6 kann
mittels eines Abdeckgliedes 7 für die Öffnung geöffnet und verschlossen werden,
wobei das Abdeckglied 7 gezielt beweglich ist, um die Öffnung zu
bedecken oder aufzudecken mittels Abdeckgliedkontrollmitteln, die
von der Außenseite
des Gehäuses
betätigbar
sind, um die Bewegung des Abdeckgliedes zu kontrollieren. Die Abdeckgliedkontrollmittel
werden detaillierter unten beschrieben werden.
-
In
dem Gerät
der 1 bis 11 gibt es keine innere Temperaturkontrollvorrichtung.
Dieses Gerät
ist geeignet zur Verwendung in einer verhältnismäßig kühlen Außenumgebung oder in Verbindung
mit einem Kühlhalfter,
in welchem das Gerät
gehalten wird, wenn es nicht verwendet wird.
-
Antriebsmittel,
umfassend eine auslösbare, federvorgespannte
Drückstange 8,
sind innerhalb des Schaftes 2 angeordnet und sind entlang
des inneren Raumes des Schaftes gleitfähig, um die Reihe an Klemmen 3 innerhalb
des Schaftes in Richtung der Öffnung 6 zu
drängen.
Die Federbeaufschlagung, wenn sie im Ruhezustand angelegt wird,
drängt
die Drückstange 8 in
Richtung der Reihe der Klemmen (zur Rechten, wie in 1 betrachtet),
wie unten detaillierter beschrieben werden wird. Die Drückstange 8 dient
folglich dazu, die distale Klemme der Reihe in einer Auswurfstation
am distalen Ende des Schaftes 2 zu positionieren, aus welcher,
unter Verwendung der inne wohnenden Tendenz der Klemme sich zu drehen,
sie durch die offene Öffnung 6 des
Schaftes freigesetzt werden kann. Die Klemmenreihe ist um ihre Achse
so orientiert, dass die Enden der distalen Klemme dazu neigen werden,
sich aus dem Gerät heraus
und um irgendeinen benachbarten Körperdurchgang 1 herum zu drehen.
Es sollte bemerkt werden, dass die Klemme nicht aktiv aus dem Gerät heraus
geschoben wird, sie windet sich um den Körperdurchgang in Antwort auf
den Temperaturanstieg im Operationsfeld, benachbart zum Körperdurchgang,
herum und das Gerät
kann dann entfernt werden, um die Klemme an Ort und Stelle zu belassen.
-
Das
Gerät schließt Klemmenkontrollmittel ein,
welche Mittel zum Kontrollieren dieser Bewegung der Drückstange
innerhalb des Schaftes umfassen. Diese Klemmenkontrollmittel werden
mit den Abdeckgliedkontrollmitteln synchronisiert. Genauer, und
wie unten detaillierter beschrieben werden wird, wird die Federbeaufschlagung
von der Drückstange 8 entlastet,
wann immer die Öffnung 8 offen
ist, dadurch wird jegliche drängende
Kraft auf die Reihe der Klemmen 3 entfernt, um das mehrfache
Ausstoßen von
Klemmen zu verhindern. Auf diese Weise kann die Bewegung der Klemmen
im Schaft 2 und ihr gesondertes Ausstoßen aus der Öffnung 6 des
Schaftes 2 vom proximalen Ende der Vorrichtung durch den
Chirurgen kontrolliert werden. Die Kontrollmittel sind von der Außenseite
des Gerätes über einen
mit dem Finger betätigbaren
Auslöseknopf 9,
der auf einem ergonomisch gestalteten Handgriff 10 für das Gerät montiert
ist, betätigbar.
Der Handgriff 10 ist mit Oberflächenvertiefungen 11, 12 versehen,
wodurch ein Chirurg den Handgriff schnell zwischen Daumen und Mittelfinger
greifen kann, und der Handgriff ist ausreichend kurz, so dass der
Chirurg seine oder ihre Handfläche
frei über
und um das Ende des Handgriffes herum bewegen kann, ohne den Griff
auf den Handgriff abzubauen.
-
Die
Reihe der Klemmen 3 wird nun detailliert beschrieben werden.
Bei der gezeigten Konfiguration ist jede Klemme in der Reihe von
ihrer Nachbarin gesondert, obwohl eine zerbrechlich verbundene Reihe Klemmen
alternativ dazu ins Auge gefasst werden kann. Jede Klemme 3 umfasst
ein zentrales längliches
Element 13 mit etwas vergrößerten ersten und zweiten Enden 14,
was ihr die allgemeine Erscheinung einer Miniaturgewichtheberhantel
gibt.
-
Die
Klemme kann aus einem biokompatiblen „Formgedächtnis"-Polymer gebildet sein, vorzugsweise
durch Formpressen, und, falls notwendig, können die Enden 14 mit
einem Überzug
aus einem Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht versehen sein,
obwohl z. B. alternativ dazu ein „Gedächtnis"-Metall verwendet werden kann. Dieses
stellt eine Oberfläche
mit geringer Reibung bereit, wenn die vergrößerten Enden übereinander
in einer Nockenwirkung gleiten, wenn die Klemme sich um den Körperdurchgang
1 herum schließt.
-
Die „gespeicherte" Form der Klemme
ist eine eng gewundene Helix oder Spirale, wie in den 3 und 4 gezeigt,
und das Material der Klemme ist so, dass sich die Klemme schnell
in jene Konfiguration in Antwort auf den Temperaturanstieg, der
mit dem Freisetzen aus dem Gerät
in einem Operationsfeld in einem Patientenkörper verbunden ist, bewegt. Der
innere Durchmesser der Spirale kann durch Anpassen der Länge des
länglichen
Elementes 13 vorbestimmt werden. Zusätzlich kann die auf den Körperdurchgang 1 angelegte
Torsionskraft geändert werden
durch Anpassen der Dicke des länglichen Elementes 13 und
durch Änderung
des physikalischen Zustands des Materials zum Zeitpunkt der anfänglichen
Verformung. Diese Modifikationen sind für Durchschnittsfachleute auf
dem Gebiet von elastischen (z. B. „Formgedächtnis"-)Materialen Routine.
-
Alternativ
können
die Klemmen aus einem Elastomermaterial gebildet werden, das in
einer ausgestreckten Form im Gerät
gespeichert ist und zu einem vorgeformten, allgemein helikalen Ruhezustand nach
Freisetzen aus dem Gerät
zurückkehrt,
unter dem Einfluss der elastischen Wiederherstellungskraft.
-
4 zeigt
die Zustände
bei der Anwendung einer Hämostaseklemme 3 über einem
Körperdurchgang
(in diesem Falle eine Vene). Im Stadium I wird die offene Hämostaseklemme 3 über der
Vene positioniert. Nach Entlassen aus dem Gerät beginnt sich die Hämostaseklemme 3 zu
ihrer allgemein helikalen Form zu bewegen (Stadium II). Im Stadium
III umschlingt die Hämostaseklemme 3 die
Vene, wodurch das Lumen verschlossen wird.
-
Die
Klemme wird in einer geraden Konfiguration innerhalb des Schaftes 2 des
Gerätes
gelagert (1) und wird entlang des Schaftes
in jener Konfiguration gedrängt.
-
Nun
wird das Gerät
besonders unter Bezugnahme auf die 1 und 5 bis 10 detaillierter
beschrieben werden. Das Gerät
umfasst drei Hauptabschnitte; der Handgriff 10 mit dem
Auslösemechanismus;
ein Hauptkörper 14 mit
einer Gehäusewand
und enthaltend als Klemmenkontrollmittel ein proximales Ratschenfreisetzungssystem 15 zum Federbeaufschlagen
der Drückstange 8 und
einen abgefederten Nockenmechanismus 16 zum Öffnen und
Schließen
der Öffnung 6;
und schließlich
der Schaft 2, der einen äußeren Schaft 2a, einen
inneren Hohlschaft 2b, der die Abdeckgliedkontrollmittel
bereitstellt (wobei der innere Schaft 2b proximal mit dem
abgefederten Nocken 16 des Körpers 14 verbunden
ist) und die zentrale Drückstange 8 umfasst.
-
Der
Handgriff
10 ist stiftartig, wie allgemein beschrieben
in
WO 97/42884 , mit
einer Mittelpunktdrehachse zwischen drittem Finger und Daumen und der
Bereitstellung eines Bedienungselementes sowohl für den zweiten
als auch den vierten Finger auf der vorderen (rechts, wie dargestellt)
Oberfläche
18. Auf
dem Abschnitt benachbart zum Körper
14 des Gerätes liegt
der Auslöser
9.
Dieser wird gedrückt zum
Freisetzen einer Hämostaseklemme
3 durch Öffnen der Öffnung
6,
wodurch sich die Endklemme aus dem Schaft
2 herausdreht,
mit gleichzeitiger Entlastung der Drückwirkung auf die zentrale
Drückstange
8.
Es wird eine Hämostaseklemme
3 freigesetzt, wenn
der Auslöser
9 vollständig eingedrückt wird
und der Mechanismus bleibt dann statisch bis zum Freigeben des Auslösers durch
den Chirurgen, woraufhin sich der innere hohle Schaft
2b in
eine um 90° entgegen
gesetzte Position rotiert, wodurch die distale Öffnung
6 verschlossen
wird. Die Auslöserfreigabe
führt auch
dazu, dass die Federvorspannung auf die Drückstange
8 wieder
angelegt wird, wodurch die Drückstange
8 dazu
gebracht wird, dass sie sich vorwärts bewegt und ihre Vorwärtswirkung
auf die übrigen
Hämostaseklemmen
3 in
dem Gerät
wieder aufnimmt.
-
Der
Körper 14 beherbergt
die Verbindungen von dem Auslöser 9 zum
dem Ratschenlössystem 15 und
dem Nockenmechanismus 16. Der Nockenmechanismus 16 umfasst
eine leichtgewichtige Endplatte oder Nocken 19 mit einer
zentralen Öffnung,
welche den inneren Schaft 2b aufnimmt, wodurch der Nocken 19 auf
dem inneren Schaft 2b starr befestigt ist. Der Nocken wird über zwei
gegenüberliegende Drahtfedern 20, 21,
befestigt am Körpergehäuse 22, abgefedert.
Eine Gelenkstange 23 ausgehend von dem Auslöser 9 wird
an einer Ecke 19a des Nockens befestigt und rotiert den
Nocken um 90° vor
und zurück.
Aufgrund der leichtgewichtigen Art des Nockens und des inneren Schaftes
und der balancierenden Federwirkung kippt der gesamte Mechanismus vor
und zurück
nach jeweiliger Betätigung
und Loslassen des Auslösers 9.
-
Die
Gelenkstange 23 bewegt sich entlang der Längsachse
des Handgriffes 10 auf und ab. Hinter dem Auslöser 9 innerhalb
des Handgriffes gibt es einen gleitenden Scharniermechanismus 23a mit
Bügeln 23b,
um die Gelenkstange 23 in horizontaler Richtung zu halten,
welches die wechselseitige horizontale Wirkung des Auslösers in
die wechselseitige vertikale Auf- und Abbewegung der Gelenkstange 23 übersetzt.
Der Auslöser
ist federbelastet (nicht gezeigt) und hat deshalb eine natürliche Tendenz,
den ausgefahrenen, nicht gedrückten
Zustand nach Loslassen durch den Chirurgen wieder einzunehmen.
-
In
der gezeigten Konfiguration ist der Schaft 2 dauerhaft über seiner
distalen Endfläche 24 geschlossen
und aus einem leichtgewichtigen Material hergestellt, das biologisch
innert ist, wie z. B. Edelstahl. Die äußeren 2a und inneren 2b Schäfte sind
jeweils mit einer seitlichen Öffnung
in der Nähe
ihrer distalen Enden versehen, welche die Öffnung 6 des Schaftes
bilden. Die Öffnung
des äußeren Schaftes 2a liegt
allgemein auf gleicher Linie mit dem Handgriff 10, d. h.
auf der Unterseite des Schaftes des in 1 dargestellten
Gerätes.
Der innere Schaft 2b ist innerhalb des äußeren Schaftes rotierbar, wie
zuvor beschrieben, und die Anordnung ist so, dass die Öffnung des
inneren Schaftes mit der Öffnung
des äußeren Schaftes
ausgerichtet werden kann, um die Öffnung 6 zu öffnen, welche
durch die ausgerichteten Öffnungen
gebildet wird. Wenn der innere Schaft 2b zu der Entlass- oder „offenen" Position (5)
rotiert wird, liegen die beiden Öffnungen
zusammenfallend, wodurch ein ungehindertes Freisetzen für eine Hämostaseklemme 3 durch
die Öffnung 6 bereitgestellt wird.
-
5 zeigt
ein funktionales schematisches Diagramm dieses Vorgangs. Es zeigt
den „Öffnungs"prozess nach Betätigung des
Auslösers
durch den Finger eines Chirurgen 25 und den „Schließ"vorgang nach Freigeben
des Auslösers 9.
Diese Zustände
(„offen” und „geschlossen") beziehen sich auf
den Zustand der Öffnung 6.
Durch Fingerdruck (Pfeil A) bewegt sich der Auslöser 9 nach links,
wie dargestellt (ist gedrückt),
die beiden Arme des Scharniermechanismus bewegen sich innerhalb
des Handgriffes 10 näher
zueinander und zwingen dadurch den Gleitmechanismus nach unten,
weg vom Körper 14 des
Gerätes,
wodurch die Gelenkstange 23 hinab gezogen wird, weiter
entlang des Handgriffes 10. Dies rotiert den Nocken herum
und rotiert dadurch den inneren Schaft 2b, wobei diese
Rotation gegen die wiederherstellende Kraft der entgegen gesetzten
Drahtfedern 20, 21 gerichtet ist. Der Nocken 19 ist
in der Form quadratisch und rotiert, wobei er gegen die innere Wand
des Körpergehäuses gleitet,
das geeigneterweise aus Plastik ist. Wenn er erst einmal zu rotieren
beginnt, nimmt er eine unstabile Position ein und kann entweder
zurück
zum stabilen Ruhezustand klappen (falls der Chirurg unabsichtlich
oder absichtlich frühzeitig
den Auslöser
vor Abschluss des Zyklus freigibt). Mit fortgesetztem Fingerdruck
auf den Auslöser
federt der Nocken 19 jedoch herum zur nächsten stabilen Position (die
volle Längsseite
des Nockens 19 gegen die innere Gehäusewand), welche mit vollständigem Drücken des
Auslösers 9 erreicht wird.
An diesem Punkt hat sich der innere Schaft um 90° bewegt und die beiden distalen Öffnungen
sind zusammenfallend. Die Öffnung 6 ist
folglich offen und eine Klemme kann durch ihre innewohnende Tendenz,
sich aus dem Schaft herauszudrehen, freigesetzt werden.
-
Nach
Freigeben des Fingerdrucks auf den Auslöser 9 bewegen sich
die Scharnierarme auseinander, die Gelenkstange 23 bewegt
sich nach oben und der Nocken 19 rotiert in die umgekehrte
Richtung. Der federbelastete Nocken 19 bewegt sich herum,
bis er die ursprünglich
stabile Position erreicht, die Öffnung 6 schließt sich
und der Auslöser 9 bewegt
sich zur neutralen Position zurück.
-
Der
Mechanismus zum temporären
Entlasten der die Drückstange 8 vorspannenden
Feder, synchron mit dem Öffnen
der Öffnung 6,
wird nun mit besonderer Bezugnahme auf die 1 und 6 bis 10 beschrieben
werden.
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6 zeigt
einen mittig geführten
teilweisen Längsschnitt
des proximalen Ratschenmechanismus, gehalten innerhalb des Gehäuses des
Körpers 14.
Dieser Mechanismus kontrolliert die lösbare Feder, die die Drückstange 8 synchron
mit dem Öffnen und
Schließen
der Öffnung 6 federbeaufschlagt.
Der Mechanismus umfasst drei Hauptteile: einen fixierten hohlen
zentralen Gehäuseteil 26,
der auf das Gehäuse
des Körpers 14 montiert
ist; einen gleitfähigen
Teil 27, der sich im Verhältnis zum zentralen Gehäuseteil 26 hin
und her bewegt; und ein Ratschenteil 28 innerhalb des zentralen
Gehäuseteils 26.
-
Der
gleitfähige
Teil 27 ist mit dem Auslöser 9 mittels Zugstangen 29, 30, 31 (siehe
auch 1), welche die Horizontalbewegung des Auslösers direkt in
eine Horizontalbewegung des gleitfähigen Teils 27 übertragen,
bedienbar gekoppelt. Auslösefedern (nicht
gezeigt) sind mit den Zugstangen 30, 31 verbunden,
welche den Auslöser
und dadurch den gleitfähigen
Teil 27 in den Ruhezustand (der nicht gedrückte Zustand),
wie in 1 gezeigt, drängen.
Der gleitfähige
Teil 27 ist in dieser Bewegung in Bezug auf den zentralen
Gehäuseteil 26 durch
Anschläge 32 beschränkt.
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Der
Ratschenteil 28 schließt
Folgendes ein: eine zentrale Ratschenstange 33, die koaxial
auf einem zentralen Ratschenstangenführungsstift 33a gleitfähig montiert
ist, der sich im Inneren der Ratschenstange 33 von dem
gleitfähigen
Teil 27 entlang eines signifikanten Teils der Länge der
Ratschenstange erstreckt; einen umlaufenden Ratschenzahn 34,
bereitgestellt in Intervallen entlang der Ratschenstange 33 in
solch einer Anzahl und Abstand, dass der Ratschenmechanismus allgemein
am Beginn jeder Auslöserdrückbewegung
eingreifen und funktionieren wird; ein Paar an gegenüberliegenden
lösbaren
länglichen
Ratschenritzeln 39, angeordnet über der Ratschenstange 33 und
mit konkaven endständigen
Zähnen 39a,
welche den Umfang der Ratschenstange 33 überlagern
können
und die Zähne 34 der Ratschenstange 33 in
Eingriff nehmen können,
wenn die Ratschenritzel in Eingriff mit der Ratschenstange 33 gebracht
werden; ein Paar an Querstützen 37,
die sich über
den Zentralraum des Gehäuseteils 26 an gegenüberliegenden
Seiten der Ratschenstange 33 erstrecken und die jeweils
dazu dienen, das jeweilige Ratschenritzel 39 in einer nach
außen
nachgiebig gespannten Weise mittels einer gebogenen Zwischenblattfeder 37a,
die an der Querstütze
befestigt ist, abzustützen
und weiter, um gleitend das jeweilige Ratschenritzel in ihrer quer
verlaufenden Hin- und Herbewegung in Eingriff und aus dem Eingriff
heraus mit der Ratschenstange 33 über zusammenwirkende Führungskanäle 37b der
Querstützen 37 und
lateralen Vorsprünge 39b der
Ratschenritzel zu führen;
(die Führungskanäle 37b jeder
Querstütze 37 haben
die Form von wechselseitig nach innen gerichteten vertikalen Schlitzen,
entlang welchen jeweils der jeweilige laterale Vorsprung 39b der
Ratschenritzel hin und her gleiten kann – d. h. in Richtung zur Ratschenstange und
von dieser weg in Übereinstimmung
mit der Bewegung des Ratschenritzels – und die lateralen Vorsprünge 39b sind
kleiner als die Weite der Führungskanäle 37b,
so dass eine Drehbewegung der Ratschenritzel möglich ist über die gleitende Drehanordnung,
die durch jeden Führungskanal 37b und
lateralen Vorsprung 39b bereitgestellt wird, während nichtsdestotrotz
das Ratschenritzel 39 durch die Führungskanäle 37b festgehalten
wird, solange eine Längsbewegung
betroffen ist (d. h. nach links oder rechts wie in 6 betrachtet;
jeweils aus dem Papier heraus oder in es hinein, wie in 8 betrachtet));
ein Paar an länglichen
elastischen biegsamen Ratscheneinstellern 35, die an dem
gleitfähigen
Teil 27 befestigt sind und daraus hervorstehen, um über die
Ratschenritzel 38 zu überstehen,
und die jeweils einen endständigen
T-förmigen Kopf 36 haben,
wobei ein endständiger
Vorsprung 36a, der sich von dem jeweiligen Ratschenritzel
weg erstreckt, und ein endständiger
Vorsprung 36b, der sich in Richtung des jeweiligen Ratschenritzels
erstreckt, bereitgestellt werden; und ein Paar an winkeligen Schultern 26b,
die auf der Innenseite des Gehäuses 26 bereitgestellt
sind, welche eine Verengung zwischen der Gehäusewand und jedem Ratschenritzel 39 erzeugen,
wodurch die winkelige Schulter 26b der Gehäusewand
in einer Nockenwirkung mit dem Vorsprung 36a jedes Ratscheneinstellers 36 zusammenwirken kann,
wenn der Ratscheneinsteller 36 in den Bereich der Verengung
gezogen wird (zur Linken, wie dargestellt; siehe Pfeile X in 9),
in Antwort auf das Drücken
des Auslösers,
um das Ratschenritzel in Eingriff mit der Ratschenstange zu drängen, gegen
die Wiederherstellungskraft der Blattfedern 37a.
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Eine
Schubfeder 40 wird unter Druck gehalten, und liegt auf
der Ratschenstange 33 zwischen dem distalen Ende 33a der
Ratschenstange 33, an welches das distale Ende 40a der
Feder befestigt ist, und einer Schulter 26a des Gehäuseteils,
gegen welche das proximale Ende 40b der Feder abgestützt wird,
auf. Die wiederherstellende Kraft der Schubfeder drängt folglich
die Drückstange 8 vorwärts (zur Rechten,
wie dargestellt; siehe Pfeile Y in 10), wenn
die Ratschen- und Drückstangen
in Kontakt sind.
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Das
Drücken
des Auslösers 9 bringt
den gleitfähigen
Teil 27 dazu, sich zur Linken, wie dargestellt, zu bewegen,
im Verhältnis
zum zentralen Gehäuseteil 26,
bis zu den Anschlägen 32.
Dies zieht die Köpfe 36 der
Ratscheneinsteller 35 über
die Teile der Ratschenritzel 39, welche auf den Blattfedern 37a ruhen.
Die Köpfe 36 werden
auf die Ratschenritzel durch die Verengung in dem Gehäuse gedrückt, gegen
die wiederherstellende Kraft der Blattfedern 37a. Dies
bringt die Ratschenritzel 39 dazu, gegen die Ratschenstange 33 zu
klemmen. Die Zähne 34 der
Ratschenstange nehmen bald die Zähne 39a der Ratschenritzel
in Eingriff. Fortgesetztes Drücken
des Auslösers 9 bringt
den gleitfähigen
Teil 27 dazu, die Ratschenstange 33 nach links
zu ziehen, bis zu dem Punkt des vollständigen Drückens des Auslösers (9).
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Zur
selben Zeit, zu welcher die Ratschenstange 33 zur Linken
im Zusammenhang mit dem gleitfähigen
Teil 27 gezogen wird, wird die Schubfeder 40 zusammengedrückt. Das
Wegziehen der Ratschenstange 33 vom Kontakt mit der Drückstange 8 baut
die Drückwirkung
auf die Hämostaseklemmen 3 ab.
Beim vollständigen
Drücken
des Auslösers 9 wird eine
distale Hämostaseklemme
aus dem Gerät
entlassen, durch das synchronisierte Öffnen der Öffnung 6. Die verbleibenden
Hämostaseklemmen 3 liegen innerhalb
des inneren Schaftes 2b passiv in Reihe.
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Nach
Freigabe des Auslösers 9 schließt sich die Öffnung 6 und
der Auslöser
springt zu seinem Ruhezustand zurück. Das gleitfähige Teil 27 bewegt
sich im Verhältnis
zum zentralen Gehäuseteil 26 zurück (zur
Rechten) und die Köpfe 36 der
Ratscheneinsteller 35 bewegen sich aus dem Bereich der
Verengung der Gehäusewand
heraus (zur Rechten) (10). Die Elastizität der Ratscheneinsteller 35 bringt
diese dazu, wieder eine parallele Ruhekonfiguration außer Kontakt
mit den Ratschenritzeln 39 anzunehmen. Der Druck auf die
Ratschenritzel 39 ist folglich gelöst und die Ratschenritzel 39 heben
sich wiederum von der zentralen Ratschenstange 33 ab, unter
der wiederherstellenden Kraft der Blattfedern 37a. Die
Ratscheneinsteller 35 wiederum werden aus dem Wege gespreizt
durch dieselbe wiederherstellende Kraft (10). Die
Ratschenstange 33, die durch die Schubfeder 40 federbelastet
ist, wird folglich gelöst, wodurch
sie sich schnell innerhalb des inneren Schaftes 2b vorwärts bewegt,
wodurch die Drückwirkung
auf die Hämostaseklemmen über die
Drückstange 8 wieder
ausgeübt
wird. Die Reihe an Klemmen bewegt sich dann vorwärts, um den durch die entlassene
Klemme freigewordenen Raum einzunehmen, und der Applikator ist für die nächste Anwendung
bereit.
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Nun
Bezug nehmend allgemein auf die 12 bis 21 umfasst
ein alternatives chirurgisches Gerät zum Verschließen oder
Umschließen
eines Körperdurchgangs
ein Gehäuse
in der allgemeinen Form eines hohlen Schaftes 2', der eine Reihe von
chirurgischen Klemmen 3' hält. Dieses
alternative Gerät
wird zur Verwendung in einer verhältnismäßig warmen Operationsfeldumgebung
ausgelegt.
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Der
Schaft 2' hat
ein proximales Ende 4' und ein
distales Ende 5'.
Das distale Ende 5' des
Schaftes 2' ist
mit einer Öffnung 6' versehen, durch
welche eine einzelne Klemme 3' entlassen werden kann. Die Öffnung 6' ist öffenbar
und schließbar
mittels eines Abdeckgliedes 7' für die Öffnung, wobei das Abdeckglied 7' gezielt beweglich
ist, um die Öffnung
durch händische
Betätigung
abzudecken oder aufzudecken. Das Abdeckglied 7' nimmt die allgemeine
Form eines thermisch isolierten Bechers oder Fingerhuts an, welche
manuell auf das distale Ende 5' des Schaftes 2' geschoben werden
kann, um die Öffnung 6' abzudecken,
und manuell durch ein umgekehrtes Vorgehen entfernt werden kann,
um die Öffnung 6' aufzudecken.
Das Abdeckglied 7' kann äußerliche Vorsprünge 7a' haben, um dem
Chirurgen oder seinem oder ihrem Assistenten zu ermöglichen,
einen besseren Griff auf das Abdeckglied zu erzielen. Das Abdeckglied 7' kann geeigneterweise
aus einem isolierenden Kunststoff, wie z. B. einem Polyethylen oder
Polyacetyl, mit ultrahoher Dichte gebildet sein. Der Becher oder
der Fingerhut hat zwei Plastikschichten, 7b', 7c', vorzugsweise weiter versehen
mit einer eng anliegenden inneren Auskleidung 7d', ebenfalls
aus Kunststoff.
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Ein
Antriebsglied, umfassend ein lösbar
federbeaufschlagtes Paar an Halteschienen 8' mit einem gebogenen Querschnitt
und in einer fixierten gegenseitigen Beziehung sind innerhalb des
Schaftes 2' angeordnet
und sind gleitfähig
entlang des inneren Raums des Schaftes, um die Reihe an Klemmen 3', die in Kontakt
mit den Schienen 8' gehalten
sind, innerhalb des Schaftes so zu drängen, dass die Reihe an Klemmen 3' innerhalb des
Schaftes in Richtung der Öffnung 6' drängt wird.
Die Federbeaufschlagung wird mittels einer Rückholfeder 8a' erzielt, die
zwischen den Schienen 8' und
dem proximalen Ende 4' des
Schaftes 2' bereitgestellt
ist, wie im Detail in 17 gezeigt. Die Rückholfeder 8a' drückt an einem
Ende gegen ein Paar an gegenüberliegenden Beabstandungsgliedern 8b', die an der
inneren Wandoberfläche
des Schaftes 2' befestigt
sind und die so angepasst sind, dass die Innenteile von der Wand
des Schaftes 2' beabstandet
werden, und drückt
am anderen Ende gegen ein Paar an Federanschlägen 8c', die radial nach außen aus
den haltenden Schienen 8' hervorstehen
(es ist nur ein Federanschlag 8c in 17 gezeigt).
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Das
Gerät schließt eine
Klemmenkontrollvorrichtung ein, welche die Bewegung der Klemmen
und des Antriebsglieds innerhalb des Schaftes kontrolliert. Genauer,
und wie detaillierter unten beschrieben werden wird, sind die Klemmen 3' im Schaft voneinander
beabstandet über
Anschläge
in der Form von gerundeten Vorsprüngen auf einem zentralen Statorglied,
welches in Bezug auf die Längsbewegung
innerhalb des Schaftes stationär
ist, aber innerhalb des Schaftes unter einer Federbeaufschlagung quer
hin und her beweglich ist. Eine orthogonale, doppelt synchronisierte
Nockenvorrichtung, die federbeaufschlagt ist und durch den Chirurgen
betätigbar
ist, zieht gleichzeitig das Statorglied aus der Ebene der Klemmenreihe
heraus, so dass die gerundeten Anschläge das Vorrücken der Klemmenreihe nicht
verhindern, bewegt die Klemmenreihe um eine Klemme voran, indem
die Halteschienen 8' innerhalb des
Schaftes 2' vorwärts in Richtung
des distalen Endes 5' des
Schaftes gedrängt
werden, bringt dann das Statorglied zurück in Richtung der Ebene der Klemmenreihe,
so dass die gerundeten Anschläge die
Rückkehr
der Klemmenreihe verhindern, und betätigt schließlich die Wirkung der Rückholfeder 8a' auf die Halteschienen 8', so dass sie
sich zurück
zu ihrer Ruheposition im Schaft bewegt, wobei sie über die
Reihe an gehaltenen Klemmen während
des Vorgangs gleitet.
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Auf
diesem Wege kann die Bewegung der Klemmen im Schaft 2' und ihr individuelles
Ausstoßen
aus der Öffnung 6' des Schaftes 2' vom proximalen
Ende der Vorrichtung aus durch den Chirurgen kontrolliert werden.
Die Klemmenkontrollvorrichtung ist von außerhalb des Gerätes über einen
mit einem Finger betätigbaren
Auslöseknopf 9' betätigbar,
der auf einem ergonomisch gestalteten Handgriff 10' für das Gerät befestigt
ist. Der Handgriff 10' ist
mit Oberflächenmulden 11', 12' versehen, wodurch
ein Chirurg den Handgriff greifen kann.
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Wie
besonders in 16 gezeigt, sind das proximale
Ende des Antriebsgliedes und die Klemmenkontrollvorrichtung innerhalb
eines hohlen, im Allgemeinen konischen proximalen Teils 50 des
Gehäuses
gehalten, welches vom Handgriff 10' abgetrennt werden kann. Es wird
bevorzugt, dass das Gehäuse,
einschließlich
Schaft 2',
der allgemein konische, proximale Teil 50, die inneren
Mechanismen und Teile und die geladenen Klemmen 3', als eine gesonderte
sterile Einheit geliefert werden, welche einfach an auf dem wieder
verwendbaren Handgriffteil angebracht (z. B. verschraubt oder mit
Steckverbindung) werden können.
Die sterile Einheit wird jedoch nicht notwendigerweise weggeworfen,
wenn die Klemmen verwendet worden sind. Sie kann entnommen werden,
mit Klemmen wieder beladen und erneut sterilisiert werden, soweit
gewünscht,
obwohl dies in einer Werkstattumgebung getan werden muss.
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Die
Klemmenkontrollvorrichtung wird nun detaillierter beschrieben werden,
besonders unter Bezugnahme auf die 16 bis 18.
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Der
mit dem Daumen betätigbare
Knopf 9' ist an
einem Ende einer Spindelstange 51 befestigt, die innerhalb
des proximalen Gehäuseteils 50 vorgesehen
ist, wobei die Spindelstange an ihrem anderen Ende an einer Druckfeder 52 befestigt
ist, welche den Knopf 9 und die Spindelstange 51 im Ruhezustand federbeaufschlagt.
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Allgemein
zentral entlang der Länge
der Spindelstange 51 wird die rechtwinklige doppelte Nockenanordnung,
umfassend eine konische Oberfläche 53,
die an ihrer Unterseite muschelförmig
eingebuchtet ist (wie in den 16 und 17 zu
sehen ist, wobei die 16 als eine Aufsicht und die 17 als
eine perspektivische Ansicht mehr von der Seite betrachtet wird),
bereitgestellt.
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Die
konische Oberfläche 53 drückt gegen das
proximale Ende des Paares an Halteschienen 8', wenn der Knopf 9' gedrückt wird,
wodurch die Schienen 8' in
den Schaft 2' gedrängt werden.
Da die Schienen 8' die
Klemmen zwischen sich halten (siehe 18), wird
dies die Klemmen im Schaft 2' in Richtung
der distalen Öffnung
bewegen. Vollständiges
Drücken
des Knopfes 9' wird
die Schienen 8' und die
Klemmen 3' um
die Schrittweiter einer Klemme bewegen, wodurch die distale Klemme 3' in die distale Öffnung 6' eingeführt wird.
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Die
Klemmen werden in einer wechselseitig voneinander beabstandeten
Beziehung innerhalb des Schaftes mittels eines Statorgliedes 54 gehalten, das
zwischen den Schienen 8' lokalisiert
ist. Das Statorglied ist stationär
in Bezug auf die Längsbewegung innerhalb
des Schaftes, ist aber innerhalb des Schaftes unter der Vorspannungswirkung
der Feder 52 quer hin und her beweglich, wie durch den
Doppelpfeil in 18 gezeigt. Das Statorglied
trägt eine
Reihe an beabstandeten Anschlägen 55 entlang
seiner Länge,
wobei die Anschläge
gerundete Vorsprünge umfassen,
die voneinander um den Abstand einer Klemme beabstandet sind.
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Sich
von dem proximalen Ende des Statorgliedes zu seiner Unterseite erstreckend,
befindet sich ein gekrümmter
Fingervorsprung 56 mit einer annähernd winkeligen Spitze, welche über die
Unterseite der konischen Oberfläche 53 gleitet,
während sich die
konische Oberfläche
bewegt, wenn der Knopf 9' gedrückt wird.
Diese Sekundärnockenwirkung
bringt das Statorglied 54 dazu, sich von der Ebene der
Klemmen soweit ausreichend zurückzuziehen,
dass die Klemmenreihe im Schaft 2' durch die primäre Nockenwirkung auf das Schienenpaar 8' und die Klemmen 3' vorwärts bewegt
werden kann. Sobald jedoch die muschelförmige Einbuchtung 57 in der
Unterseite der konischen Oberfläche 53 erreicht wird,
stoppt das Zurückziehen
des Statorgliedes 54.
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Nach
Freigabe des Knopfes 9' entspannen sich
die Federn 8a' und 52 und
wirken, um den Mechanismus zu seinem Ruhezustand zurückzubringen.
Die Synchronisation ist jedoch dergestalt, dass sich die Anschläge 55 des
Statorgliedes 54 in die Ebene der Klemmenreihe bewegen,
bevor jene Klemmenreihe durch die Schienen 8' zurückbewegt worden ist. Deshalb
fängt das
Statorglied 54 die Klemmen in ihrem nach vorne bewegten
Zustand auf und hindert sie daran, sich zurück in Richtung des proximalen
Endes des Schaftes zu bewegen. Stattdessen gleiten nur die Schienen 8' über die
Klemmen zurück.
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Es
ist eine Eigenschaft dieses Gerätes,
dass die Klemmen im Schaft 2' bei
einer verhältnismäßig konstant
niedrig gehaltenen Temperatur gehalten werden. Dies wird erzielt,
indem eine Temperaturkontrollvorrichtung im Handgriff 10' bereitgestellt
wird. Die Temperaturkontrollvorrichtung dient dazu, die Temperatur
der Teile des Schaftes innerhalb des Bereiches von ungefähr 5 bis
20 °C zu
halten, sogar wenn das Instrument von einem Chirurgen oder Assistenten
gehalten wird oder es in einer warmen Umgebung verwendet wird. Die
Temperaturkontrollvorrichtung, wie dargestellt, ist eine Wärmepumpe,
die auf dem Peltier-Effekt basiert. Der Peltier-Effekt ist eine bekannte Kühlwirkung
und Wärmepumpen
auf der Basis des Peltier-Effektes
werden vermarktet, z. B. durch RS Components, P.O. Box 99, Corby, Northamptonshire,
UK (Telefonnummer: +44 1536 201234). Es kann jede konventionelle
Peltier-Vorrichtung mit einer ausreichenden Kühlwirkung verwendet werden.
Allgemein beruht der Peltier-Effekt, der 1834 durch Jean Peltier
entdeckt wurde, auf dem Phänomen,
dass sich durch das Hindurchführen
von elektrischem Strom durch die Verbindung von zwei unähnlichen
Leitern jene Verbindung entweder erhitzen oder kühlen kann, in Abhängigkeit
von der Richtung des Stroms.
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Hitzeerzeugungs-/Absorptionsraten
sind proportional zu der Höhe
des Stroms und der Temperatur der Verbindung. Bei kommerziellen
Vorrichtungen bilden typischerweise Halbleiter, die sowohl p- als
auch n-Typ dotiert sind, die Elemente des Paares und werden an Kupferverbindungsstreifen
gelötet. Keramische
Frontplatten isolieren diese Verbindungsstreifen von äußeren Oberflächen elektrisch. Ein
geeignetes Halbleitermaterial ist Wismuthtellurid.
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Alternativ
(nicht erläutert)
kann eine Gaskühlvorrichtung
verwendet werden, worin die Kühlwirkung
des Ausdehnens eines unter Druck stehenden Gases (z. B. Kohlendioxid)
verwendet werden kann, um die notwendige Kühlung unter Verwendung des
Joule-Thompson-Effektes bereitzustellen.
-
Thermostatische
Kontrolle (nicht gezeigt) der Innentemperatur des Gerätes kann
bereitgestellt werden, wodurch die Temperatur auf einem gewünschten
Niveau gehalten werden kann. Es ist jedoch in allen Fällen bevorzugt,
dass die Kühlvorrichtung
vollständig
innerhalb des Handgriffes untergebracht wird.
-
Die
Kühlvorrichtung
ist deshalb eine Wärmepumpe
auf der Basis des Peltier-Effektes 58, welche auf ihrer
vorderen Oberfläche 59 (gerichtet
in Richtung des Inneren des Gehäuses)
kühlt und
jede erzeugte Wärme
in Richtung der gegenüberliegenden Oberfläche 60 pumpt.
Diese Oberfläche 60 befindet sich
in thermischem Kontakt mit einem metallischen Kühlkörper 61, wodurch die
Wärme fortgeleitet
werden kann und ihr erlaubt wird, an die Umgebung über eine
Entlüftung 62 in
der Endabdeckung 63 des Handgriffes verloren zu werden.
Die Endabdeckung 63 ist gewöhnlich als ein rotierbarer
An-Aus-Schalter angepasst, um die Kühlvorrichtung zu betätigen, wobei
die Entlüftungsöffnung 62 in
der "An-"Position auf ist,
wie in 16 gezeigt. Eine Hochstrombatterie 64 ist
ebenfalls innerhalb des Handgriffes enthalten und das äußere Gehäuse des
Handgriffes ist geeignet gemacht zur thermischen und elektrischen
Isolation. Die Batterie 64 ist mit einer konventionellen
elektronischen Leiterplatte 65 verbunden, die mit elektrischen Komponenten
versehen ist, welche die verhältnismäßig hohe
Spannung aus der Batterie reduzieren und einen geeigneten Strom
bereitstellen. Eine Licht emittierende Diode (LED) 66 zeigt
an, wenn die Vorrichtung „An" ist.
-
Der
innere Mechanismus des Gehäuses
ist geeigneterweise überwiegend
aus Metall gebildet, z. B. aus Edelstahl. Auf diesem Wege wird die
kühlende Wirkung
der Wärmepumpe
im Handgriff effizient an die Klemmen übertragen. Um das Gerät so kühl wie möglich zu
halten, sollte das endständige
Abdeckglied 7' auf
das distale Ende des Schaftes 2' aufgelegt sein, wann immer sich
das Gerät
nicht in Verwendung befindet. Dies hindert warme Luft daran, die
distale Endklemme des Gerätes
zu kontaktieren. Alternativ oder zusätzlich kann der Schaft des
Gerätes
in einem isolierten oder gekühlten
Halfter gehalten werden, wenn das Gerät nicht verwendet wird.
-
Der
Schaft selbst und der proximale Gehäuseteil 50 können am
praktischsten aus einem synthetischen Plastik, wie einem Ultrahochmolekulargewichtspolyethylen
oder -polyacetyl, gemacht sein. Dieses Material ist auch praktisch
für das
Handgriffgehäuse,
da es eine ausgezeichnete thermische/elektrische Isolations- und
Strukturdauerhaftigkeit bereitstellt. Es ist auch biologisch geeignet
und hat eine nicht rutschende Oberfläche.
-
Der
Schaft 2' ist
so gestaltet, dass den Klemmen bis zum endgültigen Freisetzen eine maximale äußere thermische
Isolation geboten wird. Das distale Ende 5' ist deshalb so geformt, dass es
dem Chirurgen die Bequemlichkeit bietet, dass die Nut des U-förmigen Mundes 6' über ein
Gefäß oder eine
Leitung drehpositioniert werden kann, vor der Freigabe des Auslösers. Die
Auslöserfreigabe
treibt die Klemme nicht aus dem Ende heraus, sondern bewegt sie einfach
in den U-förmigen
terminalen Mund 6' des Schaftes,
wo sie durch die anatomische Struktur erwärmt werden kann. Die Klemme
wird durch Betätigung
des Auslösers
nicht mechanisch verformt. Dies erlaubt es, dass der Freisetzungsmechanismus
ein einfacher Knopf zur leichten Berührung ist und nicht ein üblicher
Auslöser,
der so geformt ist, dass mechanische Hebelkraft bereitgestellt wird,
was traditionell notwendig ist, um übliche Klemmen zu drücken und zu
verformen.
-
Sollte
ein Chirurg zufällig
eine Klemme falsch platzieren, kann eine gekühlte Sonde an die Klemme gebracht
werden, um die Klemme zu ihrer ersten (offenen) Konfiguration zurückzubringen,
wonach sie entfernt werden kann und eine frische Klemme erneut unter
Verwendung des Gerätes
angewendet werden kann. Alternativ kann die Klemme geschnitten oder
durchtrennt werden, so dass sie von dem Körperdurchgang wegfallen wird.
-
Das
Gerät kann
mit einer Klemmenzählvorrichtung
oder einer Anzeigevorrichtung versehen sein, um den Chirurgen zu
warnen, wenn der Klemmenvorrat verbraucht wird. Eine einfache Anzeige wäre z. B.
ein durchsichtiges Fenster in Richtung des distalen Endes des Schaftes,
wodurch der Chirurg oder sein oder ihr Assistent sehen kann, wenn
der Klemmenvorrat dabei ist, aufgebraucht zu werden.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf die 19 bis 21 wird
nun die bevorzugte Klemmenkonstruktion im Detail beschrieben werden.
In der ersten (Niedertemperatur-)Konfiguration hat die Klemme 3' einen gewundenen
Zentralteil 70 in der Form einer Sinuskurve. Die Klemme
ist aus einem Nitinoldraht mit kreisförmigem Querschnitt gebildet.
-
Der
Zentralbereich 70 hat zwei Beine 71, 72, die
sich davon ausgehend im Allgemeinen in dieselbe Richtung erstrecken.
-
Die
Windungen des Zentralbereichs stellen zwei Scheitel 73, 74 bereit,
die jeweils in Richtung der Beine 71, 72 gerichtet
sind. Diese Scheitel stellen Schultern bereit, wogegen die Schließkraft der
Beine den Körperdurchgang
in der zweiten (Körpertemperatur-)Konfiguration
zwingen kann.
-
Wie
z. B. in 20 gezeigt, hat der gewundene
Zentralbereich der Klemme die wünschenswerte
Eigenschaft, dass er dem Zentralbereich der Klemme erlaubt, wenigstens
die äußeren Kurven
in der zweiten Konfiguration zu glätten (siehe 20),
um den Beinen 71, 72 zu ermöglichen, nach innen, in Richtung
des Zentralbereichs der Klemme mit einer guten Winkeleinstellung
und damit gutem mechanischen Vorteil zu klemmen. Diese Deformation
ist erläutert,
indem die Änderungen
an den Winkeln α und β betrachtet
werden, wie in 19 gezeigt, wenn sich die Klemme
von ihrer ersten (a) zu ihrer zweiten (b) Konfiguration bewegt.
Wie in 19 gezeigt, schließt sich
der Winkel α von
auf ungefähr
59° auf ungefähr 57°, wohingegen
sich der Winkel β von
ungefähr
13° auf
ungefähr
53° öffnet.
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Die
Beine drehen sich leicht gegenseitig nach innen und an ihren Spitzen
sind sie jeweils mit einer Keiloberfläche 75 versehen, welche
in einer Keilspitze 76 am Ende des jeweiligen Beines enden.
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Eine
kurze Strecke entlang jedes Beines 71, 72 ist
ein nach innen gerichteter Klemmkopffortsatz 77 vorgesehen,
mit einem allgemein etwas abgerundeten Profil (siehe die Profile
in 20). Dieser Klemmkopffortsatz ist so angeordnet,
dass er sich auf einen der nach innen gerichteten Scheitel 73, 74 des
gewundenen Zentralbereichs der Klemme in der zweiten Konfiguration
der Klemme drückt,
um die Abklemmwirkung des Schließens der Beine in Richtung des
Zentralbereichs in dieser zweiten Konfiguration zu maximieren.
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Es
wird bevorzugt, dass sich die Enden der Beine in der zweiten Konfiguration
der Klemme (siehe 19b) überlappen.
Der Überlappungsgrad,
der in 19b z. B. gezeigt ist, ist
ausreichend, um eine „allgemein
helikale Windung" in
den Begriffen dieses Patentes auszumachen. Beim Erzielen dieser Überlappung
gleiten die Keiloberflächen 75 übereinander. Zu
diesem Zweck sind die Keilspitzen 76 leicht voneinander
in der ersten Konfiguration der Klemme versetzt (siehe 21),
so dass sie während
der Schließbewegung
nicht exakt bündig
aufeinander treffen.
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Zusätzlich,
wie in den 19 und 20 gezeigt,
schließt
die Schließbewegung
ein, dass sich die Enden der Beine in Richtung des Zentralbereichs bewegen,
so dass der Klemmkopffortsatz 77 jedes Beines den Körperdurchgang
(nicht gezeigt) in Richtung eines jeweiligen nach innen gerichteten
Scheitels 73, 74 des Zentralbereichs drängt.
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Das
Endergebnis ist ein sicherer und hoch wirksamer Verschluss oder
Umschließen
des Körperdurchgangs
zwischen den Beine der Klemme und dem Zentralbereich.
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Das
Voranstehende beschreibt breit die Erfindung ohne Beschränkung auf
bestimmte Ausführungen
davon. Von Variationen und Modifikationen ist beabsichtigt, dass
sie im Schutzumfang der angehängten
Ansprüche
eingeschlossen sind, wie Durchschnittsfachleuten leicht ersichtlich
sein wird.