DE69936918T2 - Inhaliergerät für Einzeldosen - Google Patents

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DE69936918T2
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medicament
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Ignatius Loy Research Triangle Park Britto
Jason Christopher Chicago BILLIG
Fredric Scott Houston STIBER
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Glaxo Group Ltd
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    • A61M2202/06Solids
    • A61M2202/064Powder

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Inhalatorvorrichtungen, und insbesondere kompakte, umweltfreundliche, preiswerte Trockenpulver-Einzeldosis-Inhalatoren.
  • Stand der Technik
  • Wie Fachleute zu schätzen wissen, ist es häufig günstig therapeutische oder diagnostische Mittel bzw. Wirkstoffe (nachstehend verschiedenartig bezeichnet als „Medikamente", „Medikationen" oder „Arzneimittel") an die Lungen oder durch die Lungen eines Patienten zu verabreichen. Für bestimmte medizinische Zustände ist eine örtliche Verabreichung der Medikation an die Lunge häufig der bevorzugte Weg eine Linderung für den Patienten vorzusehen. Zum Beispiel, in dem Fall eines akuten Asthmaanfalls, sieht eine direkte „Rettungsverabreichung" von Medikationen, wie beispielsweise Albuterol, direkt an den glatten Muskel der Lungen eines Patienten eine unmittelbare Linderung einer Bronchialentzündung vor.
  • Eine systemische Abgabe oder Verabreichung eines Medikaments durch Inhalation an den Blutstrom über die Alveolar-Blutgefäße kann auch Vorteile gegenüber standardmäßigen oralen oder intravenösen systemischen Abgabearbeitsweisen vorsehen. Zum Beispiel kann, im Vergleich mit einer oralen Dosierung, eine systemische Abgabe über die Lunge die Bioverfügbarkeit von einigen Medikationen erhöhen, durch ein Vermeiden einer metabolischen Inaktivierung des Medikaments im Darm oder in der Leber. Eine respiratorische Abgabe bzw. Atemabgabe an dem Blutstrom vermeidet auch das potentielle Risiko einer Krankheitsübertragung durch die Verwendung von intravenösen Abgabevorrichtungen, wie beispielsweise hypodermischen Nadeln.
  • Viele Vorrichtungen sind im Stand der Technik vorhanden, die zur Abgabe von Medikamenten über den Inhalationsweg nützlich sind, einschließlich Treibmittel-basierter Dosieraerosole (Metered Dose Inhalors, MDIs). Aufgrund von umweltbedingten Sorgen über den Ozonabbau, werden MDIs, die Chlorfluorkohlenstoffe als Treibmittel verwenden, stufenweise auslaufen gelassen, zugunsten von umweltfreundlicheren Pulver-Inhalatoren.
  • Trockenpulver-Inhalatoren, denen überhaupt jegliche Treibmittel fehlen, werden als eine Lösung des vorgegebenen Problems angesehen, das durch Ozon-abbauende Treibmittel verursacht wird. Trockenpulver-Inhalatoren gibt es in drei Grundarten: Reservoir-basierte Trockenpulver-Inhalatoren (RDPIs); Multidosis-Trockenpulver-Inhalatoren (MDPIs); und Einzeldosis- bzw. Unit-Dose-Trockenpulver-Inhalatoren (UDPIs). RDPIs messen Dosen in der Vorrichtung aus einem Pulverreservoir ab, um multiple Medikationsdosen bereitzustellen, während MDPIs multiple im Voraus abgemessene, individuell verpackte Arzneimitteldosen enthalten. UDPIs, im Vergleich, enthalten eine einzelne Medikamentendosis.
  • Ungeachtet der Erwünschtheit einer Arzneimittelabgabe über Inhalation und dem Vorzug von Trockenpulver-Inhalatoren, ist es häufig schwierig, die volle Einhaltung bzw. Compliance eines Patienten der verordneten bzw. vorgeschriebenen Instruktionen zu erhalten, und Gründe für eine Nichteinhaltung können variieren. Patienten können scheitern die verordnete Dosierung vollständig einzuhalten, aufgrund der Plumpheit der Größe oder Form von ihrem Inhalator. Die meisten gegenwärtig im Stand der Technik bekannten Trockenpulver-Inhalatoren neigen dazu sperrig zu sein, und deshalb schwierig an einer Person mit sich zu führen. Die Plumpheit des Tragens derartiger Vorrichtungen trägt zu dem Scheitern eines Patienten bei, den Inhalator während täglicher Aktivitäten verfügbar zu haben. Für einige Personen, die „Rettungsmedikationsanwendungen" dringend brauchen, wie beispielsweise Patienten mit schwerem Asthma oder Athleten, die durch Übungen herbeigeführte Asthmaanfälle erleiden, kann dies ein signifikanter Nachteil der Inhalator-Ausgestaltung sein. Sperrige, klobige Inhalatoren sind schlecht geeignet für derartige Zwecke.
  • Ein anderer Grund, dass Patienten nicht die verordnete Dosierung einhalten könnten, ist dass sie durch die Nutzung ihrer Inhalatoren in der Öffentlichkeit ein gesellschaftliches Stigma verspüren könnten. In einigen Fällen können sich Patienten verlegen oder gehemmt fühlen, wegen der Nutzung eines klobigen Inhalators an öffentlichen Plätzen und mögen deshalb den Inhalator nicht wie durch ihre Ärzte verordnet tragen bzw. mit sich führen und/oder verwenden.
  • Ein noch weiterer Grund für Patienten, die Inhalatoren nicht zu verwenden, kann das Unvermögen des Patienten umfassen, sich die Vorrichtungen überhaupt zu leisten, aufgrund begrenzter finanzieller Mittel. Die Komplexität einer Vorrichtung trägt zu ihren Kosten bei, und je teurer eine Vorrichtung ist, desto weniger zugänglich kann sie für alle potentiellen Nutzer sein.
  • UDPIs sind allgemein weniger komplex, kompakter und preiswerter als RDPIs und MDPIs. Überdies sind RDPIs und MDPIs nicht idealerweise geeignet für Abgabetherapien, die lediglich eine einzelne Anwendung benötigen, insbesondere wenn Wegwerfbarkeit nach der Nutzung ein wünschenswertes Merkmal ist. UDPIs des Stands der Technik bleiben leider in einigen Fällen relativ sperrig und plump, und können aus umweltunfreundlichen, nicht biologisch abbaubaren Materialien hergestellt sein, wie beispielsweise bestimmte Kunststoffe.
  • Beispiele von UPDIs des Stands der Technik umfassen diejenigen, die in dem U.S. Patent Nr. 5,645,051 an Schultz offenbart sind, welches einen Kunststoff- und Metall-Einzeldosis-Trockenpulver-Inhalator mit einem Motor-angetriebenen Laufrad beschreibt. PCT-Patentveröffentlichungsnr. WO 97/05918 an Asking offenbart einen UDPI mit einer Trockenpulver-Dosis, die auf Sandwich-Art zwischen zwei abziehbaren Abdeckstreifen liegt. Die Abdeckstreifen werden von der Vorrichtung gezogen, womit das Arzneimittel im Innern in einem Fließpfad freigelegt wird. Die PCT-Veröffentlichungsnr. 96/222802, die auf Directhaler übertragen ist, offenbart einen Trinkhalmartigen UDPI mit einer Dosis, die innerhalb des Trinkhalms enthalten ist und welche durch abnehmbare Endkappen abgedichtet ist.
  • Zusätzliche Hintergrundtechnik ist in US-A-3949751 , US-A-4508116 und US-A-5582162 enthalten.
  • Ungeachtet des Vorhandenseins von verschiedenen Einzeldosis-Trockenpulver-Inhalatoren des Stands der Technik, bleibt viel Raum für eine Verbesserung in dem Fachgebiet. Insbesondere besteht ein langgehegter Bedarf an einer UDPI-Vorrichtung, wobei die Inhalatorvorrichtung preiswert ist, wegwerfbar, umweltfreundlich, einfach, kompakt und von einem Patienten leicht mit sich geführt und verwendet wird, um die Einhaltung eines Patienten zu erhöhen und eine verbesserte Arzneimittelabgabe hervorzubringen.
  • In der WO-A-93/09831 ist ein Inhalator gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 hiervon offenbart.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Inhalatorvorrichtung gemäß Anspruch 1 hiervon bereitgestellt.
  • Die Medikamentendosis kann ein therapeutischer oder diagnostischer Wirkstoff sein. Idealerweise ist das Medikament von der äußeren Umgebung in dem Nicht-Inhalationszustand abgedichtet. Diese abgedichtete Anordnung unterbindet, dass das Medikament aus der Vorrichtung herausfällt, und verhindert auch ein Eindringen von Luft und Feuchtigkeit in die Vorrichtung, womit die Sterilität und Stabilität des Medikaments bewahrt werden.
  • Bei der Nutzung ist das Gehäusevolumen in seinen Inhalationszustand erweitert, was den Abstand zwischen zumindest Abschnitten der inneren Oberflächen von den ersten und zweiten Wänden erhöht. Die Bewegung der Wände legt das in dem Gehäuse enthaltene Medikament innerhalb der Luftflusskammer frei. Ein Patient inhaliert durch den Luftauslass und reißt das Medikament in einem Inhalationsstrom mit. Das Medikament fließt durch den Inhalationsstrom, wo es direkt zu dem Luftauslass und in die Lungen des Patienten durchgehen kann. Alternativ kann die Dosierung zuerst deagglomeriert werden, bevor sie zu dem Luftauslass und in die Lungen des Patienten durchgeht, zum Beispiel durch ein Aufprallen auf verschiedene Oberflächen in der Vorrichtung, oder durch Vibrationseffekte, die durch Komponenten innerhalb der Vorrichtung vorgesehen werden.
  • Die Inhalatorvorrichtung, die vorzugsweise ein UDPI ist, kann ferner ein oder mehrere Einwegventile umfassen, um einen Luftfluss aus der Vorrichtung an die Lungen des Patienten zuzulassen, aber verhindert, dass der Nutzer durch die Vorrichtung ausatmet, so dass das Arzneimittel aus der Vorrichtung geblasen wird.
  • Eine große Vielfalt an Mechanismen kann verwendet werden, um das Medikament innerhalb der Vorrichtung abzudichten, das pulverisierte Arzneimittel bei Inhalation zu deagglomerieren oder um als ein Ventil zu wirken, wie unten ausführlicher beschrieben wird.
  • Folglich ist es eine Aufgabe dieser Erfindung eine neue Inhalatorvorrichtung bereitzustellen.
  • Es ist eine andere Aufgabe dieser Erfindung eine Inhalatorvorrichtung bereitzustellen, die klein, kompakt und leicht mit sich zu führen ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe dieser Erfindung eine Inhalatorvorrichtung bereitzustellen, die erweiterbar bzw. vergrößerbar ist und ein größeres inneres Volumen aufweist, wenn sie in einem Inhalationszustand ist, als sie aufweist, wenn sie in einem Nicht-Inhalationszustand ist.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung eine Inhalatorvorrichtung bereitzustellen, die preiswert herzustellen ist.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung eine Inhalatorvorrichtung bereitzustellen, die mit einer minimalen Einwirkung auf die Umwelt beseitigt werden kann.
  • Schließlich ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Inhalatorvorrichtung bereitzustellen, welche die Einhaltung eines Patienten der verordneten Instruktionen für das Medikament innerhalb des Inhalators dadurch erleichtert, dass sie leicht zu verwenden ist.
  • Einige der Aufgaben der Erfindung wurden hierin oben angegeben, andere Aufgaben werden bei fortschreitender Beschreibung augenscheinlich werden, wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, wie am besten hierin unten beschrieben wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 der Zeichnungen ist eine Perspektivansicht von einer zusammengebauten Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Inhalationszustand;
  • 2 der Zeichnungen ist eine Perspektivansicht von einer zusammengebauten Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Nicht-Inhalationszustand;
  • 3 der Zeichnungen ist eine Innendraufsicht von einer nicht zusammengebauten Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 3A, 3B und 3C der Zeichnungen sind vergrößerte, isolierte Querschnittansichten von alternativen Strukturen zum Begrenzen eines Medikaments in einer Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 4 der Zeichnungen ist eine Außendraufsicht von einer nicht zusammengebauten Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 5 der Zeichnungen ist eine Draufsicht von oben von einer zusammengebauten Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Nicht-Inhalationszustand;
  • 6 der Zeichnungen ist eine Draufsicht von oben von der Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Inhalationszustand;
  • 7 der Zeichnungen ist eine Querschnitt-Seitenansicht von der Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Inhalationszustand, wobei eine Filterklappe 56 auf eine Art der Anbringung gezeigt wird;
  • 8 der Zeichnungen ist eine Querschnitt-Seitenansicht von der Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einem Inhalationszustand, wobei eine Filterklappe 56 auf eine alternative Art der Anbringung gezeigt wird.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine UDPI-Vorrichtung offenbart, wobei die UDPI durch Inhalation durch den Nutzer aktiviert werden kann. Kein anderes Treibmittel als die Kraft des Nutzers, der das Medikament inhaliert, ist erforderlich, um die vorliegende Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung zu betreiben. Vorzugsweise umfasst die Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung ein Papiermaterial, wie beispielsweise eine 14–16 Punkt SBS-Pappe (Solid Bleached Sulfate), die mit 00035 Folie oder TYVEK® laminiert ist, von DuPont hergestellt, wobei sie in der Lage ist, mittels Dye-Cut bearbeitet zu werden, gemäß den Strukturen, die hierin untenstehend beschrieben sind. Somit kann die Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung der momentanen Erfindung weggeworfen werden, nachdem die Einzeldosis durch den Patienten genommen wurde. Es wird sich jedoch vorgestellt, gemäß dieser Erfindung, dass jedes andere geeignete Material oder Materialien für den Aufbau der vorliegenden Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung verwendet werden könnte/n.
  • Nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, bei denen ähnliche Bezugszeichen durchweg ähnliche Teile betreffen, wird die Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen als 10 bezeichnet. Insbesondere unter Bezugnahme auf die 1 bis 4, umfasst die Inhalatorvorrichtung 10 ein flexibles Gehäuse, im Allgemeinen als 12 bezeichnet. Das Gehäuse 12 umfasst eine integrierte erste Wand 14 und eine integrierte zweite Wand 16 und besitzt ein inneres Gehäusevolumen 13 (nicht in den 1 bis 4 gezeigt). Wie hierin unten bezüglich zusätzlicher oder alternativer Ausführungsformen beschrieben wird, können die Wände von anderen Ausführungsformen der Inhalatorvorrichtung dieser Erfindung separat sein, aber aneinanderstoßend, mit verschiedenen Ausgestaltungen des Gehäuses.
  • Wie man am besten in 1 sieht, umfasst das Gehäuse 12 ferner eine Lufteinlassöffnung 18, die vorzugsweise die Form von einem Paar von beabstandeten aber nahe liegenden Lufteinlassöffnungen an der ersten Wand 14 des Gehäuses 12 annimmt. Das Gehäuse 12 umfasst auch ein Mundstück oder eine Luftauslassöffnung 20, die durch Abschnitte von beiden, der ersten Wand 14 und der zweiten Wand 16 definiert ist, und im Wesentlichen auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 12 von der Lufteinlassöffnung 18 ist.
  • Wie man am besten in den 3 und 4 sieht, umfasst die erste Wand 14 des Gehäuses 12 ferner eine Reihe von Klappen bzw. Laschen und Falzstellen, durch welche die erste Wand 14 mit der zweiten Wand 16 verbunden wird, und durch welche die Erweiterbarkeit dem inneren Gehäusevolumen 13 des Gehäuses 12 verliehen wird. Die erste Wand 14 umfasst ein Paar von äußeren Seitenklappen 22, die sich seitlich davon erstrecken, wobei die Seitenklappen 22 faltbar entlang unterer Falzstellen 24 an Seitenwänden 26 angebracht sind, die zwischen den unteren Falzstellen 24 und Mittelseitenwand-Falzstellen 28 ausgebildet sind. Obere Seitenwände 30 sind zwischen den Mittelseitenwand-Falzstellen 28 und oberen Falzstellen 32 ausgebildet.
  • Distale Zungen 34 sind entlang eines distalen Rands bzw. Kante der ersten Wand 14 ausgebildet und sind entlang der Falzstelle 36 faltbar. Zwischen den distalen Zungen 34 ist ein bogenförmiges Segment 38 ausgebildet. Eine Primärfalzstelle 40 ist entlang proximaler Ränder der Wände 14 und 16 definiert, und bildet eine Verbindung zwischen den Wänden 14 und 16 des Gehäuses 12 aus. Seitliche bogenförmige Ränder 42 erstrecken sich weg von der Primärfalzstelle 40, in einem bogenförmigen Pfad entlang des Umfangs der zweiten Wand 16. Vorsprünge 44 sind zwischen bogenförmigen Seitenrändern 42 der zweiten Wand 16 und dem bogenförmigen Segment 46 definiert. Somit ist das bogenförmige Segment 46 entlang des distalen Rands der zweiten Wand 16 des Gehäuses 12 definiert, und liegt zwischen den Vorsprüngen 44. Wie man am besten in 4 sieht, können Instruktionsvermerke 64 auf die erste Wand 14 platziert werden.
  • Die zweite Wand 16 des Gehäuses 12 weist eine innere Oberfläche 48 auf. Die erste Wand 14 des Gehäuses 12 definiert eine innere Oberfläche 52. Wie in 3 gezeigt, ist eine Ventilklappe oder Filterklappe 56 an der inneren Oberfläche 52 der ersten Wand 14 angebracht, derart, dass die Filterklappe 56 die Lufteinlassöffnung 18 abdeckt.
  • Fortfahrend insbesondere unter Bezugnahme auf 3, umfasst die zweite Wand 16 des Gehäuses 12 ferner eine innere Oberfläche 48. Die erste Wand 14 des Gehäuses 12 umfasst ferner eine innere Oberfläche 52. Die inneren Oberflächen 48 und 52 sind ausgestaltet, um auf verschiedene Arten eine Medikamentendosis 62 zu enthalten. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und wie in 3A gezeigt, kann die Medikamentendosis 62 zwischen den inneren Oberflächen 48 und 52 positioniert werden, ohne die Nutzung einer separaten Abdecklage (wobei ihre Bedeutung unten unter Bezugnahme auf die zweite und die dritte Ausführungsform beschrieben wird), wenn, während des Zusammenbaus, die erste Wand 14 über die zweite Wand 16 gefaltet wird (entlang der Primärfalzstelle 40), derart, dass die inneren Oberflächen 48 und 52 einander zugewandt sind. Die inneren Oberflächen 52 beziehungsweise 48 können aufgrund von einem Haftmittel A, das eine Dosis 62 einkreist, einen Dosis- oder Medikamentenhalter 58 (5) ausbilden, der ein inneres Haltervolumen 60 definiert, um die Dosis 62 zu enthalten. Bei einer zweiten Ausführungsform, und wie in 3B gezeigt, ist der Medikamentenhalter 58 durch einen einzelnen Halter-Abdeckabschnitt 54 ausgebildet, der durch das Haftmittel A mit der inneren Oberfläche 48 haftend verbunden ist, wobei die Dosis 62 auf Sandwich-Art dazwischen liegt. Bei einer dritten Ausführungsform, und wie in 3C gezeigt, ist der Medikamentenhalter 58 zwischen einem ersten Halter-Abdeckabschnitt 50 und einem zweiten Halter-Abdeckabschnitt 54 ausgebildet, die durch das Haftmittel A miteinander verbunden sind, wobei die Dosis 62 auf Sandwich-Art dazwischen liegt.
  • Die erste der drei oben beschriebenen Ausführungsformen kann zusammengebaut werden, durch zunächst einem Abmessen einer Menge von einem Medikament in die innere Oberfläche 52 der ersten Wand 14. Ein druckempfindliches und biologisch sicheres Haftmittel A wird dann um das Medikament 62 herum aufgetragen. Das Haftmittel ist vorzugsweise ein druckempfindliches Haftmittel auf natürlicher Gummibasis, vorzugsweise mit der Eigenschaft des Nicht-Anhaftens an irgendetwas außer seinem Substrat und an sich selbst, nachdem es trocknet. Booth, K.N. ed. Industrial Packing Adhessives, Blackey: Glasgow, 1990. Außenseitenklappen 22 der ersten Wand 14 werden dann entlang der Mittenseitenwand-Falzstellen 28 gefaltet, und die Zungen 34 werden entlang der Falzstellen 36 gefaltet. Das bevorzugte Naturgummi-Haftmittel wird dann entlang der Oberflächen der Seitenklappen 22 und Zungen 34 platziert, die der zweiten Wand 16 zugewandt sind. Die zweite Wand 16 wird dann entlang der Primärfalzstelle 40 gefaltet und mit den Seitenklappen 22 und den Zungen 34 in Kontakt bewegt. Die zweite Wand 16 wird derart bewegt, dass sichergestellt wird, dass die bogenförmigen Segmente 38 und 46 angemessen ausgerichtet sind, um die Lufteinlassöffnung 20 auszubilden. Ein geeigneter Druck wird dann auf die zweite Wand 16 aufgebracht, so dass das druckempfindliche Haftmittel A auf den aneinanderstoßenden Oberflächen der Seitenränder 22, Zungen 34 und um das Medikament 62 herum angemessen zwischen den ersten und zweiten Wänden 14, 16 anhaftet. So angeordnet, begrenzt das Haftmittel A, welches das Medikament 62 umgibt, das Medikament 62 auf den Raum zwischen den inneren Oberflächen 52 und 48 der ersten und zweiten Wände 14 und 16, um den Medikamentenhalter 58 auszubilden.
  • Bei der zweiten Ausführungsform (3B) der vorliegenden Erfindung, die oben erwähnt wurde, kann ein einzelner Medikamenten-Abdeckabschnitt 50 in dem Inhalator 10 verwendet werden. Der Abdeckabschnitt 50 kann aus jedem geeigneten Material hergestellt sein, wobei eine Metall- oder Kunststofffolie am meisten bevorzugt sind. Bei dieser zweiten Ausführungsform, und wie man in den 3 bis 5 sieht, kann der einzelne Medikamentenhalter-Abdeckabschnitt 50 mit dem Haftmittel A auf der inneren Oberfläche 52 angebracht werden, im Allgemeinen in einer mittleren bzw. medialen Position. Wie man verstehen würde, könnte das Anbringen auch auf der inneren Oberfläche 48 der zweiten Wand 16 ausgeführt werden, ohne von dem Bereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die Medikamentendosis 62 wird dann auf den Abdeckabschnitt 50 geladen, und ein geeignetes Haftmittel wird dann um das Medikament 62 herum aufgetragen, um den Umfang des Abdeckabschnitts 54 herum. Die Vorrichtung wird zusammengebaut wie oben bei der Diskussion der ersten Ausführungsform beschrieben, wobei somit eine Haftmittelverbindung zwischen der inneren Oberfläche 48 der zweiten Wand 16 und dem Umfangsrand des Abdeckabschnitts 50 ausgebildet wird. So aufgebaut, wird der Medikamentenhalter 58 zwischen dem Abdeckabschnitt 50 und der inneren Oberfläche 48 ausgebildet.
  • Bei der oben beschriebenen dritten Ausführungsform (3C), wird der Medikamentenhalter 58 aus einem Paar von Abdeckabschnitten 50 und 54 ausgebildet, die, wenn sie zusammen abgedichtet bzw. verschlossen sind, einen Umschlag bzw. eine Hülle zur Aufnahme des Medikaments 62 ausbilden. Der Umschlag für den Medikamentenhalter 58 kann ausgebildet werden durch ein Positionieren des ersten Halter-Abdeckabschnitts 50 auf der inneren Oberfläche 52 der ersten Wand 14, und des zweiten Halter-Abdeckabschnitts 54 auf der inneren Oberfläche 48 der zweiten Wand 16. Ein geeignetes Haftmittel wird dann auf die Peripherie von einem der Abdeckabschnitte aufgebracht, und der Inhalator wird wie oben beschrieben zusammengebaut. Wenn er zusammengebaut ist, überlappen sich die Medikamenten-Abdeckabschnitte 50 und 54 der zweiten beziehungsweise ersten Wände 16 und 14 zum Abdichten des Medikaments 62 innerhalb eines inneren Volumens 60 innerhalb des Medikamentenhalters 58.
  • Bei dieser dritten Ausführungsform kann der Medikamentenhalter 58 auch als eine diskrete Einheit ausgeführt werden, separat von dem Rest der Inhalatorvorrichtung. Bei dieser Alternative wird der Medikamentenhalter 58 durch ein Abmessen des ausgewählten Medikaments auf einen ersten Abdeckabschnitt fabriziert. Ein zweiter Abdeckabschnitt wird über das abgelegte Medikament platziert, und die Abdeckabschnitte werden zusammen abgedichtet unter Verwendung von Wärme, Haftmittel oder jedem anderen bekannten Mittel, das Fachleuten bekannt ist, um den Halter 58 auszubilden. Der zusammengebaute Medikamentenhalter 58 kann dann an den Inhalator 10 auf irgendeiner inneren Oberfläche 52 oder 48 angehaftet werden, und der Zusammenbau wie hierin beschrieben abgeschlossen.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform (nicht gezeigt), kann der Medikamentenhalter 58 durch das innere Volumen des Gehäuses 12 definiert werden. Bei dieser Ausführungsform werden Abdeckschildchen verwendet, um die Lufteinlassöffnung beziehungsweise Luftauslassöffnung 18 und 20 abzudichten, wobei somit das Medikament 62 innerhalb des Gehäuses 12 abgedichtet wird.
  • Techniken zum Abmessen von partikelartigen bzw. partikulären Medikamenten sind Durchschnittsfachleuten bekannt. Geeignete Techniken umfassen ein Messen von Volumen oder Gewichten des Medikaments direkt auf der Oberfläche 48 oder dem Abdeckabschnitt 54, wie beispielsweise durch eine Vakuumröhre, Verdampfung aus einer Suspension oder Lösung, oder durch elektrostatische Ablagerung. Zusätzlich zum Abmessen von partikelartigen Medikamenten in Medikamentenhalter 58 können Medikamente auch auf oder in einen geeigneten Träger platziert werden, wie beispielsweise Perlen, Vermaschungen, faserige Materialien oder Filme, wie zum Beispiel in den U.S. Patenten Nr. 5,619,984 und 5,647,347 diskutiert, die hierdurch beide unter Bezugnahme aufgenommen werden. Diese wechselnden Substrate können in das innere Gehäusevolumen positioniert werden, wie von Durchschnittsfachleuten erkannt würde, um im Wesentlichen die gleiche Funktion zu erzielen und zu im Wesentlichen dem Gleichen zu führen, das oben beschrieben wurde.
  • Das Medikament 62 kann jeden diagnostischen oder therapeutischen Wirkstoff umfassen, der zur Inhalation geeignet ist. Im Allgemeinen weisen Partikel, die zur Respiration geeignet sind, einen aerodynamischen Durchmesser von zwischen 0,5 und 10 Mikrometer auf. Geeignete Medikamente können somit zum Beispiel ausgewählt werden aus schmerzlindernden Mitteln, z.B. Codein, Dihydromorphin, Ergotamin, Fentanyl oder Morphin; Präparaten für den Hals, z.B. Diltiazem; Antiallergika, z.B. Cromoglycat, Ketoifen oder Nedocromil; Antibiotika, z.B. Cephalosporine, Penicilline, Streptomycin, Sulphonamide, Tetracycline und Pentamidin; Antihistamine, z.B. Methapyrilen; entzündungshemmende Mittel, z.B. Beclomethason-Dipropionat, Fluticason-Propionat, Flunisolid, Budesonid, Rofleponid, Mometason-Furoat oder Triamcinolon-Acetonid; Hustenmittel, z.B. Noscapin; Broncho-Dilatoren, z.B. Albuterol, Salmeterol, Ephedrin, Adrenalin, Fenoterol, Formoterol, Isoprenalin, Metaproterenol, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pirbuterol, Reproterol, Rimiterol, Terbutalin, Isoetharin, Tulobuterol, Orciprenalin, oder (-)-4-Amino-3,5-Dichlor-[[[6-2-(2-Pyridinyl)Ethoxy)]Hexyl]Methyl]Benzolmethanol; Diuretika, z.B. Amilorid; Anticholinergetika, z.B. Ipratropium, Tiotropium, Atropin oder Oxitropium; Hormone, z.B. Cortison, Hydrocortison oder Prednisolon; Xanthine, z.B. Aminophyllin, Cholin-Theophyllinat, Lysin-Theophyllinat oder Theophyllin; therapeutische Proteine und Peptide, z.B. Insulin oder Glukagon,; Impfstoffe; Diagnostika; und Gentherapie-Wirkstoffe. Es wird einem Fachmann klar sein, dass, wo es angemessen ist, die Medikamente in der Form von Salzen (z.B. als Alkalimetall- oder Aminsalze oder als Säurezusatz-Salze) oder als Ester (z.B. niedrige Alkylester) oder als Solvate (z.B. Hydrate) verwendet werden, um die Aktivität und/oder Stabilität des Medikaments zu optimieren.
  • Bevorzugte Medikamente werden aus Albuterol, Salmeterol, Fluticason-Propionat und Beclomethason-Dipropionat, und Salzen und Solvaten davon, z.B. das Sulfat von Albuterol und das Xinafoat von Salmeterol, ausgewählt.
  • Medikamente können auch in Kombinationen abgegeben werden. Bevorzugte Rezepturen, die Wirkstoffkombinationen enthalten, enthalten Salbutamol (z.B. als die freie Base oder das Sulfatsalz) oder Salmeterol (z.B. als das Xinafoat-Salz) in Kombination mit einem entzündungshemmenden Steroid, wie beispielsweise einem Beclomethason-Ester (z.B. das Dipropionat) oder einem Fluticason-Ester (z.B. das Propionat).
  • Kombinationen von Medikamenten können vorgemischte Zusammensetzungen sein, die in einem einzelnen Medikamentenhalter abgegeben werden. Alternativ können Kombinationen einzelne Zusammensetzungen sein, die individuell in getrennten Medikamentenhaltern verpackt sind, wobei Kombinationen derartiger unterschiedlicher Medikamente in der gleichen Vorrichtung präsentiert werden.
  • Gemäß dieser Erfindung wird sich nämlich vorgestellt, dass jeder geeignete therapeutische oder diagnostische Wirkstoff als das Medikament 62 innerhalb des Medikamentenhalters 58, oder der vorliegenden UDPI-Vorrichtung, enthalten sein kann. Das Medikament kann ein reines Arzneimittel sein, oder ein mit einem Arzneistoffträger, zum Beispiel Laktose, gemischtes Arzneimittel.
  • Betrieb und Nutzung der Einzeldosis-Inhalatorvorrichtung
  • Nun unter Bezugnahme auf die 5 bis 8, wird das bevorzugte Verfahren zum Betrieb und zur Nutzung der Inhalatorvorrichtung 10 beschrieben. In 5 wird eine einsatzbereite Inhalatorvorrichtung 10 präsentiert, bei der das innere Gehäusevolumen 13 des Gehäuses 12 minimal sein kann, sogar Null, in einem Nicht-Inhalationszustand. Der Medikamentenhalter 58 mit einem inneren Volumen 60, und das Medikament 62 innerhalb seines inneren Volumens 60 umfassend, ist als Durchsicht dargestellt, da es innerhalb des Inneren der Vorrichtung 10 enthalten ist. Die Vorrichtung 10 kann ferner Instruktionsvermerke 64 umfassen, die den Nutzer bezüglich der Richtung beraten, in welche der Nutzer die Mittenseitenwand-Falzstellen 28 drücken muss, um die Inhalatorvorrichtung 10 in ihre betriebsbereite Position zu platzieren. Bei der Nutzung dann, wie man am besten in 6 sieht, drückt der Nutzer nach innen entlang der Richtung der Pfeile 66, und nach einem Platzieren der Luftauslassöffnung 20 an seinem oder ihrem Mund, inhaliert dann durch den Luftauslassabschnitt 20. Ein Aufbringen von Druck in die Richtung von Pfeil 66 verformt und erweitert das Gehäuse 12 und das innere Gehäusevolumen 13 aus dem Nicht-Inhalationszustand von 5 in den Inhalationszustand der 6 bis 8. Eine Luftflusskammer 68 wird gleichzeitig innerhalb des Gehäuses 12 ausgebildet, zwischen den Lufteinlassöffnungen 18 und der Luftauslassöffnung 20. Ein Luftfluss kann zwischen den Lufteinlassöffnungen 18 und der Luftauslassöffnung 20 durch Inhalation durch den Nutzer erzeugt werden, wie durch Luftflusspfeile 70 dargestellt. Eine Erweiterung des Gehäuses 12 in einen Inhalationszustand zieht vorzugsweise den Medikamentenhalter-Abdeckabschnitt 54, der an der inneren Oberfläche 52 von der ersten Wand 14 angebracht ist, weg von dem Medikamentenhalter-Abschnitt 50, der an der inneren Oberfläche 48 von der zweiten Wand 16 angebracht ist. Somit drückt die Erweiterung des Gehäuses 12 in den Inhalationszustand die Wände 14 und 16 weg von einander, um die Abdichtung zwischen dem Medikamentenhalter-Abschnitt 50 und dem Medikamentenhalter-Abdeckabschnitt 54 zu brechen, wodurch der Medikamentenhalter 58 geöffnet wird. Das innerhalb des inneren Haltervolumens 60 des Medikamentenhalters 58 enthaltene Medikament 62 wird somit zu der Luftflusskammer 68 freigelegt, und die Luft fließt entlang der Pfeile 70, sobald der Nutzer durch die Luftauslassöffnung 20 inhaliert, um den durch die Pfeile 70 repräsentierten Luftfluss zu erzeugen. Das Medikament 62 fließt dann entlang des durch die Pfeile 70 dargestellten Luftflusses in den Mund und schließlich in die Lungen des Nutzers, wo das Medikament 62 an die gewünschte Stelle innerhalb der Lunge abgegeben wird. Vorzugsweise wird dann das Medikament 62 dem Luftfluss innerhalb der Luftkammer 68 gleichzeitig mit der Erweiterung des Gehäusevolumens 13 des Gehäuses 12 ausgesetzt.
  • Bei der Nutzung dann, wie man am besten in 6 sieht, drückt der Nutzer nach innen entlang der Richtung der Pfeile 66, um das Gehäuse 12 seitlich zu komprimieren, um das Gehäuse 12 und das innere Gehäusevolumen 13 aus dem Nicht-Inhalationszustand von 5 in den Inhalationszustand der 6 bis 8 zu verformen und zu erweitern. Eine Luftflusskammer 68 wird gleichzeitig innerhalb des Gehäuses 12 ausgebildet, zwischen den Lufteinlassöffnungen 18 und der Luftauslassöffnung 20. Ein Luftfluss kann mittels der Lufteinlassöffnungen 18 und der Luftauslassöffnung 20 durch Inhalation durch den Nutzer erzeugt werden, wie durch Luftflusspfeile 70 dargestellt. Gleichzeitig gibt eine Erweiterung des Gehäuses 12 in einen Inhalationszustand das abgedichtete Medikament 62 aus dem Medikamentenhalter 58 innerhalb der Luftflusskammer 68 frei.
  • Bei Ausführungsformen, die einen oder mehrere Abdeckabschnitte verwenden, zieht diese Erweiterung den Medikamentenhalter-Abdeckabschnitt 54, der an der inneren Oberfläche 52 von der ersten Wand 14 angebracht ist, weg von der gegenüberliegenden zweiten Wand 16, oder, falls zwei Abdeckabschnitte in der Inhalatorvorrichtung 10 enthalten sind, weg von dem Medikamentenhalter-Abschnitt 50, der an der inneren Oberfläche 48 von der zweiten Wand 16 angebracht ist. Die Erweiterung des Gehäuses 12 in den Inhalationszustand bricht die Haftabdichtung, die den Medikamentenhalter 58 zusammenhält, und gibt die Inhalte von ihm innerhalb der Luftflusskammer 68 frei. Man wird erkennen, dass die Abdichtung zwischen dem Abdeckabschnitt 54 und entweder der zweiten Wand 16, oder dem Abdeckabschnitt 50, derart sein muss, dass die Lagen auseinander gezogen werden können, um das Arzneimittel in der Vorrichtung freizulegen. Obgleich alternativ ein Freilegen des Medikaments durch Verwendung von zerreißbaren Abdeckabschnittsmaterialien vorgesehen werden kann. In einem derartigen Fall zerreißt die Scherkraft, die auf den/die Abdeckabschnitt/e ausgeübt wird, wenn er/sie durch die Gehäusewände während des Übergangs in den Inhalationszustand gezogen werden, zumindest einen der Abdeckabschnitte, um die Inhalte davon freizulegen, wie unten beschrieben.
  • Bei der alternativen Ausführungsform, wo das ein Arzneimittel lose in dem inneren Volumen der Inhalatorvorrichtung 10 behalten wird und die Öffnungen durch Öffnungsabdichtungen abdeckt sind, werden die Abdichtungen zuerst entfernt, die Inhalatorvorrichtung 10 wird wie oben beschrieben erweitert, und der Patient gibt den Medikamenteninhalt der Inhalatorvorrichtung 10 ab, durch Platzieren der Luftauslassöffnung oder des Mundstücks 20 an seine oder ihre Lippen und Inhalieren.
  • Nun insbesondere unter Bezugnahme auf die 7 und 8, stellen Querschnittansichten den Betrieb der Erfindung ausführlicher dar. Insbesondere wird der Betrieb der Ventil- oder Filterklappe 56 abgebildet. In 7 umfasst die Klappe 56 ein nicht-poröses Material, wie beispielsweise Folie oder Kunststofffilm, und ist an der ersten Wand 14 an der gegenüberliegenden Seite der Lufteinlassöffnung 18 von der Primärfalzstelle 40 angebracht. Somit umfasst die Filterklappe 56 ein befestigtes Ende 72 und ein freies Ende 74. In der Ruhelage ruht das freie Ende 74 gegen die erste Wand 14 und verhindert das Eintreten von unerwünschten Verunreinigungen in das Innere der Inhalatorvorrichtung 10. Während der Nutzung geht das freie Ende 74 der Filterklappe 56 jedoch zu der Luftauslassöffnung 20 hin weiter, wenn der Luftfluss entlang den Pfeilen 70 durch die Luftflusskammer 68 weitergeht. Wenn sich das freie Ende 74 auf diese Art bewegt, erstreckt sich die Filterklappe 56 im Wesentlichen vertikal in das Innere der Inhalatorvorrichtung 10, was verhindert, dass ein Teil des Medikaments 62 aus der Inhalatorvorrichtung 10 über die Lufteinlassöffnungen 18 verschüttet wird, oder aus der Vorrichtung geblasen wird, sollte der Nutzer fälschlicherweise durch die Vorrichtung ausatmen. Dieses Merkmal erleichtert den Verbrauch der verordneten Einzeldosis des Medikaments 62, das in der Inhalatorvorrichtung 10 vorgesehen ist.
  • In 8 wird eine alternative Ausgestaltung gezeigt, bei der die Filterklappe 56 ein poröses Filtermaterial umfasst. Daher ist die Filterklappe 56 an der ersten Wand 14 angebracht, um ihre Peripherie herum, einschließlich ihrer Enden 72, 74. Die Poren der Filterklappe 56 weisen einen ausreichend kleinen Durchmesser auf, um den Eintritt in das Innere der Vorrichtung 10 von unerwünschten partikelartigen Verunreinigungen auszuschließen, während gleichzeitig zugelassen wird, dass Luft durch die Vorrichtung 10 fließt, entlang des durch die Pfeile 70 beschriebenen Pfads. Außerdem können die Poren der Filterklappe 56 einen ausreichend kleinen Durchmesser aufweisen, um den Verlust des Medikaments 62 durch die Lufteinlassöffnung 18 auszuschließen. Somit erleichtert das Vorsehen der Filterklappe 56 die Verabreichung von einer angemessenen Einzeldosis an den Patienten, der die Inhalatorvorrichtung 10 verwendet, dahingehend, dass im Wesentlichen alles von dem Medikament 62 aus der Inhalatorvorrichtung 10 geht, durch die Luftauslassöffnung 20 entlang des durch die Pfeile 70 beschriebenen Luftpfads und in die Lungen des Patienten.
  • Wie unter Bezugnahme auf die 7 und 8 beschrieben, kann die Filterklappe 56 mehrere Funktionen erfüllen. Die Klappe 56 kann den Durchgang von Luft durch die Lufteinlassöffnungen 18 zulassen, so dass das Medikament innerhalb der Inhalatorvorrichtung 10 inhaliert werden kann. Wenn ein poröses Material verwendet wird, verhindert die Klappe 56 den Eintritt von unerwünschten Partikeln in das Innere des Gehäuses 12. Wenn ein nicht-poröses Material verwendet wird, verhindert die Klappe 56, dass eine Person, welche die Inhalatorvorrichtung 10 verwendet, durch den Luftauslass ausatmet und die Dosis aus der Luftflusskammer durch die Lufteinlassöffnungen bläst, vor einem Inhalieren der Dosis in seine oder ihre Lungen. Durchschnittsfachleute werden zu schätzen wissen, dass eine Vielzahl von anderen Mechanismen zum Verhindern, dass ein Medikament durch die Lufteinlassöffnung 18 geblasen wird, auch verwendet werden können, wie beispielsweise ein Einwegventil, ein Entenschnabel-Ventil, usw..
  • Gleichermaßen kann ein derartiger Mechanismus an verschiedenen Punkten innerhalb des Gehäuses 12 positioniert werden. Bei der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform ist er an der Lufteinlassöffnung 18 positioniert. Ein Ventilmechanismus könnte jedoch auch in einer proximaleren Position positioniert sein, wie beispielsweise zwischen dem Medikament 62 und der Luftauslassöffnung oder dem Mundstück 20.
  • Wie Fachleute zu schätzen wissen werden, und wie in den 3, 5, 6, 7 und 8 gezeigt, kann die Inhalatorvorrichtung 10 optional zusätzliche Merkmale umfassen, um geeigneterweise das mikronisierte oder partikelartige Arzneimittel zu deagglomerieren, wenn der Inhalator auf die oben beschriebene Art verwendet wird. Zum Beispiel umfassen die Deagglomerationsmechanismen jegliche, die dem Durchschnittsfachmann bekannt sind, und umfassen, ohne Beschränkung, die Folgenden: die Inhalatorvorrichtung 10 kann mit einem Deagglomerator D ausgestattet sein, der bei einer Ausführungsform als ein Maschensieb gezeigt wird, das zwischen dem Medikament 62 und dem Mundstück 20 positioniert ist, auf welches das Medikament 62 bei der Inhalation aufprallt, um agglomerierte Arzneimittelpartikel aufzubrechen und die Masse an feinen Partikeln zu erhöhen. Alternativ kann die Inhalatorvorrichtung 10 abgewinkelte Anschlagoberflächen umfassen, zum Erzeugen eines Wegs mit gewundenen Wänden, durch den das Medikament 62 durchgeht und gegen den es während der Inhalation prallt, um die gleichen Ergebnisse zu erzielen. Noch außerdem kann der ausgewählte Abdeckabschnitt 50 oder 54, auf dem das Arzneimittel positioniert ist, aus einem geeigneten Material hergestellt und an der ausgewählten inneren Oberfläche des Gehäuses 12 befestigt sein, derart, dass der ausgewählte Abdeckabschnitt bei Inhalation vibriert, was wieder bei der Deagglomeration mithilft.
  • Basierend auf der vorangehenden ausführlichen Beschreibung ist es für einen Durchschnittsfachmann augenscheinlich, dass eine Inhalatorvorrichtung dieser Erfindung klein und kompakt ist und deshalb leicht an der Person eines Nutzers mit sich geführt wird. Den bevorzugten Aufbau aus Papier und Folie vorausgesetzt, kann eine Inhalatorvorrichtung dieser Erfindung auch preiswert herzustellen sein und kann weggeworfen werden, nachdem seine Einzeldosis verbraucht ist. Eine Inhalatorvorrichtung dieser Erfindung ist auch leicht zu verwenden, womit sich dem Problem der Einhaltung eines Patienten der verordneten Instruktionen zugewandt wird, die mit der Abgabe des Medikaments verbunden sind. Die Einhaltung des Patienten wird auch dahingehend erleichtert, dass die Inhalatorvorrichtung 10 leicht an der Person des Patienten mit sich geführt wird.
  • Man wird verstehen, dass verschiedene Details der Erfindung geändert werden können, ohne von dem Bereich der Erfindung abzuweichen, wie durch die Ansprüche definiert. Des Weiteren ist die vorangehende Beschreibung lediglich für den Zweck der Darstellung, und nicht für den Zweck der Beschränkung, da die Erfindung durch die unten dargelegten Ansprüche definiert wird.

Claims (19)

  1. Inhalatorvorrichtung (10; 100; 150; 200), mit: (a) einem Gehäuse (12; 102; 202) mit ersten und zweiten Wänden (14, 16; 120, 130; 210, 220), einem Lufteinlass (18; 110; 230) und einem Luftauslass (20; 112; 240), wobei das Gehäuse ein inneres Gehäusevolumen (13) definiert, die ersten und zweiten Wände zumindest teilweise relativ zueinander bewegbar sind, um das innere Gehäusevolumen aus einem Nicht-Inhalationszustand, in dem das innere Gehäusevolumen ein erstes Volumen aufweist, in einen Inhalationszustand zu erweitern, in dem das innere Gehäusevolumen ein zweites Volumen aufweist, wobei das zweite Volumen größer als das erste Volumen ist, und wobei das Gehäuse eine Luftflusskammer (68; 108) zwischen dem Lufteinlass und dem Luftauslass definiert, wenn das Gehäuse in dem Inhalationszustand ist; und (b) einem Medikament (62; M), das zwischen den ersten und zweiten Wänden enthalten ist, wobei das Medikament innerhalb der Luftflusskammer freiliegt, wenn das Gehäuse in dem Inhalationszustand ist; dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) im Wesentlichen planar in dem Nicht-Inhalationszustand ist und im Wesentlichen nicht-planar in dem Inhalationszustand.
  2. Inhalatorvorrichtung (10) nach Anspruch 1, ferner mit einem Medikamentenhalter (58), der innerhalb des Gehäuses (12) zwischen den ersten und zweiten Wänden (14, 16) positioniert ist und ein inneres Volumen (60) definiert, wobei das Medikament (62) innerhalb des inneren Volumens des Medikamentenhalters positioniert ist.
  3. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Medikamentenhalter die ersten und zweiten Wände umfasst.
  4. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Medikamentenhalter zumindest einen Abdeckabschnitt (54) umfasst, der an zumindest der ersten Wand des Gehäuses angebracht ist.
  5. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 4, wobei der Abdeckabschnitt aus Folie aufgebaut ist.
  6. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Medikamentenhalter zwei gegenüberliegende Abdeckabschnitte (50, 54) umfasst, und wobei einer der zwei Abdeckabschnitte an der ersten Wand des Gehäuses angebracht ist und der andere der zwei Abdeckabschnitte an der zweiten Wand des Gehäuses angebracht ist.
  7. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse aus Papier aufgebaut ist.
  8. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Medikament einen oder mehrere therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe oder Kombinationen davon umfasst.
  9. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 8, wobei das Medikament in einem einzelnen Medikamentenhalter enthalten ist.
  10. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 8, wobei der Wirkstoff ein Trockenpulver-Medikament umfasst.
  11. Inhalatorvorrichtung (10) nach Anspruch 1, ferner mit einem Ventil (56), das durch das Gehäuse getragen wird, wobei das Ventil einen unidirektionalen Luftfluss durch das Gehäuse zulässt.
  12. Inhalatorvorrichtung (10) nach Anspruch 11, wobei das Ventil (56) einen unidirektionalen Luftfluss von dem Lufteinlass (18) zu dem Luftauslass (20) zulässt.
  13. Inhalatorvorrichtung (10; 100; 150) nach Anspruch 1, ferner mit einem Deagglomerator (D; 140, 142; 140, 142, D1, D2, D3) innerhalb des Gehäuses zwischen dem Lufteinlass (18; 110) und Luftauslass (20; 112).
  14. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 13, wobei der Deagglomerator zwischen dem Medikament und dem Luftauslass positioniert ist, wenn das Gehäuse in dem Inhalationszustand ist.
  15. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse und die ersten und zweiten Wände integriert sind.
  16. Inhalatorvorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei: (a) das Gehäuse (12) flexibel und komprimierbar aus dem Nicht-Inhalationszustand in den Inhalationszustand ist; und (b) ein Medikamentenhalter vorgesehen ist, um das Medikament (62) auf eine abgedichtete Art zu enthalten, wenn der Medikamentenhalter in einer geschlossenen Position ist, wobei der Medikamentenhalter ein inneres Haltervolumen aufweist und der Medikamentenhalter innerhalb des Gehäuses zwischen den ersten (14) und zweiten (16) Wänden positioniert ist, wobei der Medikamentenhalter ferner erste (54) und zweite (50) Abdeckabschnitte umfasst, die jeweils an Innenseiten der ersten und zweiten Wände des Gehäuses angebracht sind, derart, dass eine Kompression des Gehäuses, um das Gehäusevolumen zu erweitern, die ersten und zweiten Abdeckabschnitte auseinanderzieht, um den Medikamentenhalter aus seiner geschlossenen Position zu öffnen; wodurch der Medikamentenhalter geschlossen ist, wenn das Gehäuse in dem im Wesentlichen planaren Nicht-Inhalationszustand ist, und der Medikamentenhalter offen ist, mit seinem Haltervolumen zu der Luftflusskammer freigelegt, wenn das Gehäuse in dem im Wesentlichen nichtplanaren Inhalationszustand ist.
  17. Inhalatorvorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei: (a) das Gehäuse (12) flexibel und verformbar ist, um das Gehäusevolumen aus dem Nicht-Inhalationszustand in den Inhalationszustand zu erweitern; und (b) ein Medikamentenhalter vorgesehen ist, um das Medikament (62) auf eine abgedichtete Art zu enthalten, wenn der Medikamentenhalter in einer geschlossenen Position ist, wobei der Medikamentenhalter ein inneres Haltervolumen aufweist und der Medikamentenhalter innerhalb des Gehäuses zwischen den ersten (14) und zweiten (16) Wänden positioniert ist, wobei der Medikamentenhalter ferner zumindest einen Abdeckabschnitt (54) umfasst, der zumindest an der ersten Wand des Gehäuses angebracht ist, derart, dass der Abdeckabschnitt durch Erweiterung des Gehäusevolumens in den Inhalationszustand gezogen wird, um den Medikamentenhalter aus seiner geschlossenen Position zu öffnen; wobei der Medikamentenhalter geschlossen ist, wenn das Gehäusevolumen in dem im Wesentlichen planaren Nicht-Inhalationszustand ist, und der Medikamentenhalter offen ist, mit seinem inneren Haltervolumen zu der Luftflusskammer freigelegt, wenn das Gehäusevolumen in dem im Wesentlichen nicht-planaren Inhalationszustand ist.
  18. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 17, wobei der Medikamentenhalter zwei gegenüberliegende Abdeckabschnitte (50, 54) umfasst, und wobei einer der zwei Abdeckabschnitte (54) an der ersten Wand des Gehäuses angebracht ist und der andere (50) der zwei Abdeckabschnitte an der zweiten Wand des Gehäuses angebracht ist.
  19. Inhalatorvorrichtung nach Anspruch 17, wobei das Gehäuse aus Papier aufgebaut ist, und der Abdeckabschnitt aus Folie aufgebaut ist.
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