DE7032075U - Vorrichtung zur verarbeitung medizinischer daten. - Google Patents

Vorrichtung zur verarbeitung medizinischer daten.

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Description

Vorrichtung zur Verarbeitung medizinischer Daten
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verarbeitung medizinischer Daten. Durch Einsatz von automatischen Transport«, Prüf— und Behandlungseinrichtungen sowie von Computern und Überwachungssyste— men sind in neuerer Zeit erhebliche Fortschritte bei der Verarbeitung medizinischer Daten in Krankenanstalten erzielt worden. Diese Automatisierung ist insbesondere auch auf die Durchführung von Untersuchungen an Proben im Laboratorium angewandt worden und hat die Belastung durch Routinearbeiten im Laboratorium wesentlich herabgesetzt. Bei diesen Arbeiten nimmt jedoch die Beschriftung der Proben und ihrer Ergebnisse immer noch erhebliche Zeit in Anspruch. Auch ist die Gefahr von Verwechslungen gegeben, insbesondere dadurch, daß eine Probe oder ein Probenergebnis einem falschen Patienten zugeordnet wird. Das kann beispielsweise dazu führen, daß eine Blutprobe einem falschen Patienten zugeschrie-
ben oder daß im Verfolg einer Laboruntersuchung zur Vervollständigung der Untersuchung einem falschen Patienten Blut entzogen wird. Solch ein falsches Etikettieren kann natürlich zu folgenschweren Irrtümern führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Zuordnung von Proben und Probenergebnissen zu den richtigen Patienten automatisch sicherzustellen.
Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von der Überlegung aus, daß zur Vermeidung von Irrtümern sogleich bei der Probenentnahme eine Kennzeichnung der Probe vorgenommen werden muß, welche die Zugehörigkeit der Probe zum Patienten unverwechselbar erkennen läßt.
Ausgehend von dieser Überlegung werden die Proben des Patienten in einen Probenbehälter mit unverlierbar be— festigtem sekundären Datenträger eingeführt, und es werden sodann Patientenkennzeiehnungsdaten, vorzugsweise kodifiziert, von einem dem Patienten zugehörigen primären Patientenkennträger automatisch auslesbar auf den sekundären Datenträger des Probenbehälters übertragen. Dabei können ferner Testanweisungen automatisch auslesbar, vorzugsweise ebenfalls kodifiziert auf einen eindeutig zugeordneten weiteren oder auf denselben sekundären Datenträger übertragen werden. Zur Identifizierung kann der am
Bett des Patienten normerlweise vorhandene primäre Patient enkenntrager, gegebenenfalls auch ein vom Patienten am Handgelenk getragener Patientenkennträger benutzt werden. Im Laboratorium kann dann der Probenbehälter mit dem oder den sekundären Datenträgern zur Erzeugung von Patientenkennzeichnungs- bzw. Testkennzeichnungssignalen in ein Auslesegerät gebracht werden, an welches ein geeignetes Wiedergabegerät, beispielsweise eine Kathodenstrahlröhre angeschlossen ist. Ferner ist es zweckmäßig, Daten— schreiber im Labor zu verwenden, um bei der Analyse der Originalprobe Zwischenprodukte oder Endprodukte in verschiedene Probenbehälter einzuführen, auf die nach Einführung in den Datenschreiber die Daten von dem Originalbehälter übertragen werden. Im Laboratorium können auch den Prüfungsergebnissen entsprechende Daten zugefügt, und es können am Ende die in den verschiedenen Prüfkanälen anfallenden Daten gesammelt in ein vollautomatisches oder halbautomatisches Diagnosegerät eingegeben werden.
Das Grundgerät zur Ausübung des Verfahrens besteht aus einem der Aufnahme von Proben dienenden Probebehälter mit unverlierbar befestigtem sekundären Datenträger, einem ersten primären Datenträger zur Aufnahme von automatisch auslesbaren, vorzugsweise kodifizierten Bezeichnungen zur eindeutigen Identifizierung des Patienten und gegebenen—
-A-
falls einem zweiten primären Datenträger zur Aufnahme von Testanweisungen für die Probe sowie einer Übertragungseinrichtung zur Übertragung der automatisch auslesbaren Daten von den in die Übertragungseinrichtung eingeführten primären Datenträgern auf den sekundären Datenträger des ebenfalls in die Übertragungseinrichtung eingeführten Probenbehälters oder auf einen oder mehrere zusätzliche sekundäre Datenträger.
In der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungs-' beispiel veranschaulicht. Es zeigt
Fig. 1 ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Informationsflusses in einem Datenschreiber nach der Erfindung,
Fig. 2 den Datenschreiber in perspektivischer Dar— stellung,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung ein Auslesegerät für aus dem Datenschreiber entnommene Probenbehälter und
Fig. 4 ein Blockschaltbild zur veranschaulichung des Informationsflusses in einem Datenübertrager.
Der Datenschreiber 11 nach Fig. 1 und 2 ist miL einem Eingang 12 für einen Probenbehälter 15, mit einem Eingang 13 für einen zum Beispiel als Karte ausgebildeten Pa-
is. β.a
tientenkennträger 21 als einem ersten primären Dctonträger und einem Eingang 14 für einen Testanweisungsträger 24 als einem zweiten primären Datenträger versehen. Er dient zur Übertragung von den Patienten identifizierenden kodifizierten Daten vom Patientenkennträger 21 auf einen unverlierbar mit dem Probenbehälter 15 verbundenen sekundären Datenträger 16 und zur Übertragung von kodifizierten Daten vom Testanweisungsträger 24, durch den die an der Probe im Probenbehälter 15 auszuführenden Untersuchungen bezeichnet werden, vorzugsweise ebenfalls auf den sekundären Datenträger 16.
In einer abgeänderten Ausführungsform kann als Patienten— kennträger auch eine Handgelenkmanschette und ein entsprechendes Gerät zum Einlegen der Hand verwendet werden, das zur Übertragung der Daten durch ein Kabel mit dem Datenschreiber verbunden ist.
Fig. 2 zeigt den Datenschreiber in perspektivischer, auseinandergezogener Stellung. Der Einlaß 12 für den Proben behälter 15 besteht aus einer Kreisöffnung mit Führungsfeder 37 für eine Führungsnut 38, ^. - ai<j der Probenbehälter so geführt wird, daß der mit a verbundene sekundäre Datenträger 16 vor das Schreiuelement 17 des Di ienschreibers zu liegen kommt. Der sekundäre Datenträger 16 kann aus einer temperaturempfindlichen Schicht bestehen,
• ·. 6
während das Schreibelement durch gesteuerte Heijelemence | gebildet wird. Dabei können auf den sekundären Datenträger ! 16 verschiedenartige Daten übertragen werden, und zwar in erster Linie Daten zur Identifizierung des Patienten vom Patientenlcennträger 21 und gegebenenfalls weitere zweckdienliche Daten zur Kennzeichnung der Probenart, des auszuführenden Testes, der Krankenstation, der Zeit, des Datums und einer Zusatzzahl zur Kennzeichnung des benutzten Daten— Schreibers. Der temperaturempfindliche sekundäre Datenträger 16 ist vorzugsweise durch eine transparente Kunststoffklebfolie am rohrförmigen Probenbehälter 15 befestigt, die einen hohen Schmelzpunkt aufweist und den sekundären Datenträger 16 gegen mechanische und chemische Beeinträchtigung schützt und außerdem eine gleichmäßigere Übertragung der Wärme von den Heizeinheiten des Schreibelementes gewährleistet. Als besonders brauchbar hat sich die Verwendung eines thermoempfindlichen Papiers der Nashua Corporation^ OWT und eine selbstklebende Teflon-Deckfolie vom Typ KAPTON 250 der Firma Connecticut Hard Rubber Company erwiesen. Vorteilhaft ist ebenfalls die Verwendung einer thermoempfindlichen Farbe der Temp-Alarm Serie der Firma Tempil Corporation, welche durch linseln, Sprühen oder Tauchen direkt auf den Probenbehälter aufgetragen und dann ebenfalls in ähnlicher Weise mit einem Schutz- und Dichtüberzug versehen wird. Die Daten— zeichen werden gedruckt durch Einwirkung eines Satzes von
1 Nickelchromspulen, deren Temperatur über ein vorgegebenes Zeitintervall durch einen Strom aus einer Heisstrcmquelle in Verbindurg mit einem Verzögerungsrelais angehoben wird. Die Spulenbauart, die Zeit der Exposition
\ 5 und die Arbeitstemperatur werden so gewählt bzw. justiert,
Γ daß sich ein optimaler Schreibeffekt ergibt.
\ Wie schon oben ausgeführt, kann nach Einführen des
; Patientenkennträgers 21 in den Eingang 13 durch Auslesen
I des Patientenkennträgers die Übertragung der den Patien-
1 '10 ten identifizierenden Daten auf den sekundären Daten-
; träger 16 des Probenbehälters 15 bewirkt werden. Ebenso
* können auch weitere Informationen über die Krankenstation,
das Datum, die Uhrzeit und den verwendeten Datenschreiber ί durch das Schreibelement 17 auf den sekundären Datenträ-
[ 15 ger 16 des Probenbehälters 15, gegebenenfalls zusammen
\ mit Testanweisungen, die durch wahlweise zu bedienende
j Schaltknöpfe 18 eingegeben werden können, übertragen
I werden. Die Testanweisungen können insgesamt oder teil-
J weise auch von dem Testanweisungsträger 24, der ent-
20 sprechend dem vorgesehenen Arbeitsgang im Krankenhaus vorbereitet worden ist, auf den sekundären Datenträger 16 am Probenbehälter 15 übertragen werden. Ferner ist i es vorteilhaft, durch die Schaltknöpfe 18 eingegebene
Testanweisungen nicht nur auf den sekundären Datenträ-
9. 8.71
ger 16 am Probenbehälter 15, sondern auch auf den Testanweisungsträger 24 zu übertragen, so daß alle Testanweisungen übereinstimmend auf dem Datenträger 16 und dem Patientenkennträger 21 zu finden sind. Soll der Testanweisungsträger 24 im Laboratorium verwendet werden, so ist es wichtig, daß auf dem Tt.stanweisungsträger 24 auch die Patientendaten enthalten sind. Das Gerät zum Auslesen der Datenträger kann beliebig ausgeführt sein und ist nüit Gegenstand <*er Erfindung,
Der Datenschreiber 11 ist mit einem Taster 22 versehen, der in einer rechteckigen Aussparung 23 geführt ist, vor welche der sekundäre Datenträger 16 gebracht werden kann, um die auf ihm befindlichen Daten auszulesen, Der Taster 22 kann an ein geeignetes hei.xöminliches Wiedergabegerät angeschlossen sein, durch das die Daten ge-„ druckt oder in anderer Weise zur Anzeige gebracht wer-
den, z.B. eine Kathodenstrahlröhre. Die Mittel zur Wiedergabe der Daten des sekundären Datenträgers 16 können beliebiger Art sein und sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Erfindung.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform eines Auslesegerätes für den sekundären Datenträger 16 am Probenbehälter 15.
Die Aufzeichnungen oder Daten auf dem sekundären Daten-
träger 16 werden durch reflektiertes Licht abgetastet. Die geradlinige Reihe der Aufzeichnungen wird nacheinander durch den mechanisch über die Länge des sekundären Datenträgers 16 hinwegbewegten Taster 22 ausgelesen. Stattdessen könnte auch eine Reihe von Empfangselementen vorgesehen sein, von denen jedes ein Zeichen oder eine Zeichengruppe vom sekundären Datenträger 16 überträgt. Im dargestellten Beispiel trägt der sekundäre Datenträger 16 zwei Reihen von Binärdaten, die optisch auslesbar sind. Der in der schlitzförmigen Aussparung 23 geführte Taster 22 wird durch einen Zahnstangentrieb 25 bewegt, der durch einen nicht dargestellten Motor angetrieben wird. Dabei werden durch den Taster 22 gleichzeitig beide Reihen 26 und 27 der Aufzeichnungen auf den sekundären Datenträger 16 ausgelesen und z.B. durch optische Fasern 31 und 32 übertragen, denen über optische Fasern 33 und 34 von einer nicht dargestellten Lichtquelle Lichtenergie zugeführt wird, während das vom sekundären Datenträger 16 reflektierte Licht über Ausgänge 35 und 36 nicht dargestellten Fotozellen zugeführt wird, deren Ausgänge über geeignete Logikschaltungen zu entsprechenden Digital-Analog—Umformern führen, um die Daten in der auf dem sekundären Datenträger 16 vorhandenen Form wiederzugeben. Ähnliche Auslese- und Wiedergabegeräte kön- nen mit den Testgeräten verbunden sein, um die Testan-
... 10
-ιοί Weisungen, die durch die Wahlschalter 18 und/oder den Testanweisungsträger 24 gegeben werden, in Verbindung mit den Daten des Patientenkennträgers eindeutig den Testergebnissen zuzuordnen, die sich bei der Durchführung der Untersuchungen an der Probe aus dem Probenbehälter 15 ergeben. Dabei kann auch eine Wiedergabe der Daten im Laboratorium an einer Sichttafel unter Verwendung einer Kathodenstrahlröhre, eines Druckers oder sonstigen Sichtgerätes vorgesehen sein.
Um die Sicherheit der Identität der Probe auch im normalen Labordurchlauf, z.B. bei einer Trennung von Zellbestandteilen und Flüssigkeiten beim Zentrifugieren und bei der Aufteilung der Probe in verschiedene Teile mit einer oftmals großen Zahl analytischer Kanäle zu gewährleisten, können die oben beschriebenen Auslese- und Wiedergabeverfahren mit einer zwangsweisen Übertragung der zur Identifizierung erforderlichen Daten auf jeweils einen neuen Probenbehälter verbunden sein. Die am Bett des Patienten entnommenen Daten kehren dann in sämtlichen Testkanälen wieder. Der Informationsfluß durch eine solche Übertragungseinheit ist aus Fig. 4 ersichtlich. Die verschiedenen zusammengehörigen Probenbehälter können in diese Übertragungseinheit entweder von Hand oder automatisch eingebracht werden, wobei die Datenübertra— gung automatisch in gleicher Weise erfolgt wie am Bett
11
des Patienten, aber nicht vom Patientenkennträger 21, sondern vom sekundären Datenträger 16 am ersten Probenbehälter 15.
Im Rahmen der Erfindung sind noch mancherlei Abänderungen und andere Ausführungen möglich; insbesondere können zur Datenübertragung beliebige Mittel eingesetzt werden, wenngleich die Übertragung unter Einsatz der Digitaltechnik besonders vorteilhaft ist.
- Schutzansprüche -
BEZUGSZEICHENLISTE
11 Datenschreiber
12 Eingang für Probenbehälter
13 Eingang für Patientenkennträger
14 Eingang für Testanweisungsträger
15 Probenbehälter
16 sekunderer Datenträger
17 Schreibelement
18 Schaltknöpfe
21 Patientenkennträger, erster primärer Datenträger
22 Taster
23 Aussparung
24 Testanweisungsträger, zweiter primärer Datenträger
25 Zahnstangentrieb
26 Reihe
27 Reihe
3T _ 34 optische Fasern
35,36 Ausgänge
37 Führungsfeder
38 Führungsnut

Claims (8)

- 12 SCH' ; SPRÜCHE:
1. Vorrichtung zur Verarbeitung medizinischer Daten, gekennzeichnet durch einen Eingang (12) für einen der Aufnahme von Proben dienenden Probenbehälter (15) mit unverlierbar befestigtem sekundären Datenträger (16), einen Eingang (13) für einen ersten primären Datenträger (21) zur Aufnahme von automatisch auslesbaren, vorzugsweise kodifizierten, Bezeichnungen zur eindeutigen Identifizierung des Patienten und gegebenenfalls einen zweiten Eingang (14) für einen zweiten primären Datenträger (Testanweisungstrager 24) zur Aufnahme von Testanweisungen für die Probe sowie eine Übertragungseinrichtung (17) zur Übertragung der automatisch auslesbaren Daten von den in die Übertragungseinrichtung eingeführten primären Datenträgern (21,24) auf einen sekundären Datenträger (16) des ebenfalls in die Übertragungseinrichtung eingeführten Probenbehälters (15) oder auf einen oder mehrere zusätzliche sekundäre Datenträger.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der sekundäre Datenträger (16) mit einer thermoempfindlichen Druckschicht, und daß das Schreibgerät (11) mit einer entsprechenden Heizeinrichtung versehen ist.
... 13
- 13 -
3. Vor ichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die thermoempfindliche Druckschicht mit einer transparenten Deckschicht rit hohem Schmelzpunkt versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die thermoempfindliche Schicht als Farbschicht unmittelbar auf den Probenbehälter aufgebracht und mit einer Schutzschicht versehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer Tasteneingabe (1S) mit Einrichtung zur Übertragung von Anweisungen auf den sekundären Datenträger (16) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur Kopplung der Tasteneingabe (18) mit dem zweiten primären Datenträger (Testanweisungsträger 24).
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer Führung (23) für einen Taster (22) zum Auslesen des sekundären Datenträgers (16) versehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen Zahnstangentrieb (25) zur Bewegung des Tasters (22) in der Führung (23).
. 19. 8. 71
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