DE7602255U1 - Geraet zur unterstuetzung der atmung oder kuenstlichen beatmung zur humanen verwendung - Google Patents
Geraet zur unterstuetzung der atmung oder kuenstlichen beatmung zur humanen verwendungInfo
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- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M16/00—Devices for influencing the respiratory system of patients by gas treatment, e.g. mouth-to-mouth respiration; Tracheal tubes
Description
!'■ Präger werk Aktiengesellschaft
y 24 Lübeck, Moislinger Allee 53-55
Gerät zur Unterstützung der Atmung
oder künstlichen Beatmung zur
humanen Verwendung
In vielen Fällen ist es insbesondere bei Krankheiten von Neugeborenen, und zwar im besonderen bei Frühgeborenen,
erforderlich, die Atmung zu unterstützen oder auch überhaupt eine künstliche Beatmung durchzuführen. Eine der
häufigsten Erkrankungen bei Neugeborenen ist die "Hyaline-Membran-Erkrankung"
der Lungen, deren Alveolen wegen der hohen Oberflächenspannung bei einem niedrigen transpulmonalen
Druck (d.h. Druck bei der Atmungsöffnung minus Pleuradruck)
kollabieren. Dieser pathophysiologische Zustand ergibt ein
schweres Erkrankungsbild und kann bis zur Sistierung der Spontanatmung führen. Die Therapie in solchen Fällen besteht
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darin, durch einen erhöhten transpulmonalen Druck den Alveolenkollaps zu verhindern. In diesem Fall wird der Druck
der dem Patienten zugeführten Luft auf einen konstanten Wert erhöht, der je nach der Konstitution des Patienten zwischen
10 und 150 mm Viassersäule, im Mittel ungefähr 50 mm Wassersäule, beträgt. Diese Methode wird in der Medizin als "Continuous
Positive Airway Pressure" bezeichnet. Beim Sistieren der Spontanatmung wird eine mechanische Ventilation angewendet, wobei der
Druck periodisch entsprechend dem Atemrhythmus verändert wird. Die untere Druckgrenze bleibt hierbei der bei CPAP angewendete
Druck,und in der Einatmungsperiode wird dieser Druck auf den Wert erhöht, der erforderlich ist, die Lunge aufzublähen.
Die Erfindung bezieht sich nun auf ein Gerät zur Unterstützung der Atmung und/oder künstlichen Beatmung zur humanen Verwendung,
insbesondere für Frühgeborene, Neugeborene und Säuglinge, mit welchem der Druck des der Lunge zuzuführenden Atemgases erhöht
und/oder entsprechend dem Atemrhythmus verändert werden kann, mit einem mit der Trachea verbindbaren Tracheal tubus, der an einen
unter Überdruck setzbaren Raum angeschlossen ist. Die bekannten Geräte dieser Art verwenden einen statischen Druck, der in einem
geschlossenen Raum aufgebaut wird. Dieser Raum steht mit dem Tracheal tubus in Verbindung, der in die Trachea des Patienten
eingesetzt wird und auf diese Weise möglichst dicht mit der Trachea verbunden wird. Bei der Anwendung von CPAP wird in
diesem geschlossenen Raum der erforderliche konstante Druck aufrecht erhalten. An diesen Raum ist die Druckquelle für
das Atemgas, welches üblicherweise aus mit Sauerstoff angereicherter Luft besteht, angeschlossen,und der Raum ist über
ein Druckhalteventil, welches üblicherweise einfach von einem bis zu einer entsprechenden Tiefe unter das Niveau eines
Wasserbehälters eintauchenden Rohr gebildet ist, mit der Atmosphäre verbunden. Dieser Raum wird somit von dem Atemgas
durchströmt, und das ausgeatmete Gas entweicht durch das Druckhalteventil. Es wird zwar zu diesem Raum immer neues
frisches Atemgas zugeführt, jedoch ist der Totraum immer noch beträchtlich, so daß insbesondere bei Frühgeborenen
die Gefahr besteht, daß der Patient bereits verbrauchtes Atemgas wieder einatmet. Bekannte Geräte dieser Art bestehen
einfach aus einem T-förrnigen Rohrstück, wobei der eine Schenkel an einen Tracheal tubus angeschlossen ist, der zweite Schenkel
an die Zuführungsleitung für das Atemgas und der dritte Schenkel
an das Druckhalteventil. Üblicherweise ist hierbei der senkrechte Balken des T mit dem Tracheal tubus verbunden, wobei die
beiden Schenkel des Querbalkens des T mit der Zuführungsleitung
des Atemgases bzw. dem Druckhalteventil verbunden sind. Zum Zweck der künstlichen Beatmung kann ein Ventil vorgesehen werden,
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welches entsprechend dem Atemrhythmus verstellt wird und
während der Einatmungsperiode den Trachealtubus mit der Zuführungsleitung des Atemgases und bei der Ausatmungsperiode den Trachealtubus mit dem Druckhalteventil verbindet.
Abgesehen davon, daß solche bekannten Geräte kompliziert und daher kostspielig sind, besteht der Nachteil,
daß, da der statische Druck in einem geschlossenen Raum aufgebaut werden muß, der Trachealtubus während der Anwendung
des Gerätes nicht zugänglich ist- Es ist nun in gewissen Zeitabständen eine Schleimabsaugung erforderlich,
und zu diesem Zwecke muß das Gerat entfernt und die Behandlung unterbrochen werden, was zu schweren medizinischen
Komplikationen führen kann. Des weiteren sind die bekannten Geräte auch störungsanfällig. Wenn beispielsweise
der zum Druckhalteventil führende Schlauch geknickt wird, was immer wieder vorkommen kann, steigt der Druck
in dem unter statischem Druck stehenden Raum linear immer weiter an, was zu einem Zerplatzen der Lunge führen
kann, wodurch eine äußerste Gefährdung des Patienten gegeben ist. Wenn der Zuführungsschlauch für das Atemgas
geknickt oder aus der Verbindung gelöst wird, entfällt die Zuführung des Atemgases, so daß Erstickungsgefahr besteht.
Wenn bei künstlicher Beatmung das Ventil oder die Steuerung desselben versagt, so wird je nach Stellung des
Ventils, einerseits wenn der Trachealtubus mit dem Druckhalteventil
verbunden bleibt, dem Patienten kein frisches
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Atemgas zugeführt, was zur Erstickung führen kann, und wenn andererseits der Trachealtubus mit der Zuführungsleitung
für das Atemgas verbunden bleibt, der Druck im Trachealtubus linear immer weiter erhöht, was zum Zerplatzen der
Lunge führen kann. Bekannte Geräte dieser Art sind daher nachteilig und sogar gefährlich.
Die Erfindung zielt nun darauf ab, diese Nachteile und Gefährdungen
zu vermeiden, und besteht im wesentlichen darin, daß an den unter Überdruck setzbaren Raum wenigstens ein
Gasstrahlrohr mit ständig offenem Durchströmungsquerschnitt angeschlossen ist, dessen Strahlrichtung gegen die Wandung
dieses Raumes, vorzugsweise in Richtung zur Anschlußstelle des Trachealtubus an diesen Raum geneigt, gerichtet ist und
daß der unter Überdruck setzbare Raum an der der Anschlußstelle des Trachealtubus abgewendeten Seite eine Öffnung
aufweist. Durch das Gasstrahlrohr wird dynamisch ein Staudruck in dem unter Überdruck setzbaren Raum aufgebaut. Wenn
dieser Raum gegen die Atmosphäre geöffnet ist, kann in keinem Fall der Druck in diesem Raum den eingestellten Staudruck
übersteigen, so daß eine Gefährdung durch Ansteigen des Druckes unmöglich gemacht wird. Da die Öffnung an der
dem Trachealtubus abgewendeten Seite des unter Überdruck
setzbaren Raumes angeordnet ist und ständig offen ist, wird das Einführen einer Sonde zum Zwecke der Schleimabsaugung
während des Betriebes des Gerätes ermöglicht, so daß die
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— 6 —
Schleimabsaugung ohne Unterbrechung der Behandlung erfolgen kann. Beide Vorteile sind von äußerster Wichtigkeit.
Gemäß der Erfindung ist zweckmäßig der unter Überdruck setzbare Raum von einer gegenüber dem Trachealtubus erweiterten
Kammer gebildet. Diese Kammer kann aber sehr klein sein und kann beispielsweise bei einem Gerät zur
Behandlung von Neugeborenen einen Durchmesser von etwa 15 mm und eine entsprechend kleine Länge in Richtung der
Achse des Trachealtubus aufweisen, da ja diese Kammer nur so ausgebildet sein muß, daß sich unter der Wirkung des
einströmenden Atemgases der entsprechende Überdruck ausbildet. Der Totraum ist daher verhältnismäßig klein, so
daß der Patient immer wieder frisches Atemgas zugeführt erhält.
Eine solche Ausbildung genügt für die Anwendung der CPAP-Behandlungsmethode.
Wenn nun eine künstliche Beatmung durchgeführt werden soll, muß der Druck periodisch mit dem Atemrhythmus
von der CPAP-Höhe bis zu dem für die Aufblähung der Lunge erforderlichen Wert erhöht werden. Dies kann gemäß
der Erfindung dadurch erfolgen, daß die zweckmäßig von einem Rohrstutzen gebildete Öffnung, welche an der dem Trachealtubus
abgewendeten Seite des unter Überdruck setzbaren Raumes vorgesehen ist, durch ein Abschlußorgan entsprechend dem
Atemrhythmus abschließbar ist. Solange das Abschlußorgan offen ist, wirkt sich in dem unter Überdruck setzbaren Raum
nur der Staudruck aus. Dies entspricht der für CPAP erfor-
derlichen Druckhöhe. Wenn das Abschlußorgan abgeschlossen ist und somit durch das Gasstrahlrohr das Atemgas in den abgeschlossenen
unter Überdruck setzbaren Raum eingeführt wird, steigt der Druck auf eine Höhe an, welche genügt, die Lunge
aufzublähen und das künstliche Einatmen zu erwirken. Das Abschlußorgan ist hierbei so gesteuert, daß der erforderliche
D"ruck nicht überschritten werden kann. Die Einführung einer Sonde zur Absaugung des Schleimes ist bei geöffnetem Abschlußorgan
möglich, und es kann hierbei während der Absaugungsperiode wenigstens die CPAP-Behandlung weitergeführt
werden. Es besteht aber hier immer noch die theoretische Möglichkeit, daß die Steuerung des Abschlußorganes
versagt, und es muß während der Absaugperiode die künstliche Atmung unterbrochen werden, wobei die Behandlung auf
die CPAP-3ehandlung beschränkt ist.
Gemeß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
daher die Ausbildung so getroffen, daß in den Trachealtubus oder in ein Verlängerungsrohr desselben ein Atemgas führendes
Strahlrohr ragt, dessen Strahlrichtung ungefähr achs-
/die parallel mit dem Tracheal tubus ist und zu welchem Gaszufuhr entsprechend dem Atemrhythmus steuerbar ist. In diesem Fall
ist somit kein Abschlußorgan für die den unter Überdruck setzbaren Raum mit der Atmosphäre verbindende öffnung vorgesehen,
und die den unter Überdruck setzbaren Raum mit der Atmosphäre verbindende öffnung ist ständig offen. Diese Öffnung
bleibt daher ständig offen, so daß auch die künstliche 3eat-
mung bei Einführung einer Sonde zur Schleimabsaugung nicht unterbrochen werden muß. Der bei künstlicher Beatmung während
der Einatmungsperiode erforderliche Überdruck wird nun
auch wieder dynamisch durch das Strahlrohr erzeugt, dessen Strahlrichtung ungefähr achsparallel mit dem Tracheal tubus
ist, und es kann daher auch hier, nachdem das System offen ist, der zulässige Aufblähdruck nicht überschritten werden,
so daß auch diese Gefährdung d^s Patienten ausfällt. Es
wäre nun immerhin noch möglich, daß die Steuerung der Zu- I führung des Atemgases zu dem im Trachealtubus bzw. dem Ver- |
längerungsrohr desselben angeordneten Strahlrohr versagt. f
Auch in diesem Falle ist bei einem solchen Gerät noch | eine Abhilfe möglich. Der Arzt kann nun selbst von Hand den ;;
Atemrhythmus steuern, indem er mit einem Finger den unter ;i
Überdruck setzbaren Raum mit der die Atmosphäre verbindenden Öffnung entsprechend dem Atemrhythmus periodisch ab- |
schließt, wobei während des Abschlusses der statische Druck ·*
in dem unter Überdruck setzbaren Raum auf den für das Auf- >
1 blähen der Lunge erforderlichen Wert ansteigt. Hierbei kann |
auch das Strahlrohr, dessen Achse ungefähr achsparallel mit |
dem Trachealtubus ist, an eine andere zur Verfugung stehen- |
de Druckquelle angeschlossen werden, so daß der Zuführungs- ι
druck des Atemgases beliebig erhöht werden kann. Das erfin- \
dungsgemäße Gerät bietet somit die größtmögliche Funktions- \
sicherheit. Um ohne Unterbrechung der Behandlung die Einfüh- :
rung der Sonde zur Absaugung des Schleimes in den Tracheal- \
tubus nicht zu behindern, ist zweckmäßig das Strahlrohr mit \
zur Tubusachse paralleler Strahlrichtung nahe der Innenwand des Tracheal tubus oder des Verlängerungsrohres desselben
angeordnet, so daß das Strahlrohr den lichten Querschnitt desselben weitgehend freiläßt.
Gemäß der Erfindung ist zweckmäßig die an der der Anschlußstelle des Tracheal tubus abgewendeten Seite des unter Überdruck
setzbaren Raumes angeordnete Öffnung ungefähr gleichachsig mit dem Tracheal tubus angeordnet und vorzugsweise von
einem Rohrstutzen gebildet. Die gleichachsige Anordnung mit dem Trachealtubus hat den Vorteil, daß die Sonde zur Absaugung
des Schleimes bequem eingeführt werden kann, und die Ausbildung als Rohrstutzen erleichtert im Notfall das Abschließen
dieser Öffnung mit dem Finger.
Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, daß das an die den unter Überdruck setzbaren Raum bildende Kammer angeschlossene
Gasstrahlrohr in die Kammer hineinragt und daß im Bereich der Mündung dieses Gasstrahlrohres die Mündung eines Zuführungsrohres
für Feuchtigkeit angeordnet ist. Es kann hierbei Wasser in zerstäubter Form, Dampf oder feuchte Luft zugeführt
werden, wobei die zugeführte Feuchtigkeit durch die Injektorwirkung des Gasstrahlrohres angesaugt wird. Es kann
aber auch im Bereich der Mündung des Strahlrohres mit zum Trachealtubus achsparalleler Strahlrichtung ein Zuführungsrohr
für Feuchtigkeit an den Trachealtubus bzw. an das Verlängerungsrohr
desselben angeschlossen sein. Auch in diesem Falle wird die Feuchtigkeit durch die Injektorwirkung angesaugt.
Gemäß der Erfindung kann an den Tracheal tubus im Abstand hinter der Mündung des Strahlrohres mit zum Tracheal tubus
achsparalleler Strahlrichtung eine Sensorleitung für die
Abtastung des Druckes im Trachealeubus angeschlossen sein.
Diese Sensorleitung kann zu einem bei den bekannten Geräten zur Unterstützung der Atmung oder zur künstlichen Beatmung
üblichen Steuergerät führen, welches üblicherweise aus sogenannten Fluidicelementen aufgebaut ist und durch welches
nun die Zuführung des Atemgases zu dem im Tracheal tubus oder in dem Verlängerungsrohr desselben angeordneten Strahlrohr,
entsprechend dem Atemrhythmus in Abhängigkeit vom Druck im Trachealtubus gesteuert wird. Die Anordnung des Anschlusses
der Sensorleitung an den Trachealtubus im Abstand hinter der Mündung des Strahlrohres bezweckt hierbei, den tatsächlichen
Druck im Trachealtubus ohne Verzerrung durch den dynamischen Druck oder den Injektoreffekt des Strahles zu registrieren.
In allen Fällen kann das in den unter Überdruck setzbaren Raum ragende Gasstrahlrohr eine schräg abgeschnittene Mündung
aufweisen und verdrehbar angeordnet sein. Durch diese Abschrägung der Mündung bildet sich der aus dem Gasstrahlrohr
austretende Strahl unsymmetrisch aus, und es kann auf diese Weise die Strahlrichtung durch Verdrehen des Gasstrahlrohres
und damit die dynamische Wirkung des Strahles verändert werden, während die Austrittsstelle unabhängig von der
Verdrehstellung am gleichen Ort bleibt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen schematisch veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform des Gerätes,
Fig. 2 und 3 zeigen zwei abgewandelte Ausführungsformen desselben.
Bei der Ausbildung nach Fig. 1 ist die Lunge schematisch mit 1 und die Trachea mit 2 angedeutet. Mit der Trachea 2
ist ein Trachealtubus 3 verbunden, welcher beispielsweise in der Trachea 2 dicht eingesetzt werden kann. 4 ist eine
Kammer, die den unter Überdruck setzbaren Raum bildet. Auf der einen Seite ist an diese Kammer ein Verlängerungsrohr
angeschlossen, welches mit dem Trachealtubus 3 verbunden wird, und auf der anderen Seite weist die Kammer 4 eine
durch einen Rohrstutzen 7 begrenzte Öffnung 6 auf, über welche die Kammer 4 in ständig offener Verbindung mit der
Atmosphäre steht. Der Querschnitt der Öffnung 6 ist gleich groß oder größer als der Durchflußquerschnitt des Verlängerungsrohres
5. 8 ist ein Gasstrahlrohr, welchem durch eine Verbindungsleitung 9 Atemgas, beispielsweise mit Sauerstoff
angereicherte Luft unter Druck zugeführt wird. Der aus dem Gasstrahlrohr 8 austretende Strahl ist mit 10 bezeichnet.
Die Strahlrohre 8 und 11 sind als dünne Hohlnadeln ausgebildet und weisen einen Durchmesser von beispielsweise
0,9 - 1,2 mm auf.
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Der Strahl 10 trifft auf die Wandung der Kammer 4 auf und erzeugt in dieser Kammer einen Überdruck, so daß trotz der
ständig offenen Öffnung 6 in der Kammer 4 ein Überdruck erzeugt wird, welcher 10 bis 150 mm Wassersäule entsprechen
kann. Es wird dadurch in der Kammer 4 der für die CPAP-Behandlung erforderliche Druck erzeugt. Dies genügt an sich
für die CPAP-Behandlung, wenn eine künstliche Beatmung nicht
erforderlich ist.
11 ist ein zweites Strahlrohr, welches bis in das mit dem Tracheal tubus 3 verbundene Verlängerungsrohr 5 reicht. Die
Mündung 12 dieses Strahlrohres 11 ist parallel zur Achse des Tracheal tubus 3 angeordnet, und der Strahl tritt daher achsparallel
in den Trachealtubus 3 ein. Diesem Strahlrohr wird das Atemgas über eine Leitung 13 unter einem Druck von ungefähr
0,25 bis 2,5 atü zugeführt. Durch den aus der Mündung dieses Strahlrohres 11 austretenden Strahl wird der Druck im
Trachealtubus 3 auf einen Wert erhöht, der genügt, um die Lunge 1 zum Zwecke des Einatmens aufzublähen.
Im Bereich der Mündung des Gasstrahlrohres 8 ist ein Zuführungsrohr
14 für Feuchtigkeit vorgesehen, aus welchem die
/die
Feuchtigkeit durch Injektorwirkung des Strahles 10 angesaugt v/ird. Ein ebensolches Zuführungsrohr 15 ist an das Verlängerungsrohr 5 angeschlossen, und es wird hier gleichfalls durch
Feuchtigkeit durch Injektorwirkung des Strahles 10 angesaugt v/ird. Ein ebensolches Zuführungsrohr 15 ist an das Verlängerungsrohr 5 angeschlossen, und es wird hier gleichfalls durch
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die Injektorwirkung des aus der Mündung 12 austretenden Strahles Feuchtigkeit angesaugt.
Das Strahlrohr 11 ist nahe der Wandung des Verlängerungsrohres 5 angeordnet, so daß bei 16 ein freier Durchgangsquerschnitt
für die Einführung einer Sonde zum Zwecke der Schleimabsaugung verbleibt. Der Rohrstutzen 7 ist gleichachsig
mit dem Trachealtubus 3 angeordnet, wodurch die Einführung einer solchen Sonde erleichtert wird. Da die Öffnung
6 ständig offen ist, kann die Sonde eingeführt werden, ohne die Behandlung zu unterbrechen.
Mit 17 ist ein Steuergerät angeführt, welches aus sogenannten Fluidicelementen besteht und für die bekannten Beatmungsgeräte in Kliniken verwendet wird. 18 ist eine Sensorleitung,
welche an den Trachealtubus 3 in einem Abstand a hinter der Mündung 12 des Strahlrohres 11 an den Trachealtubus 3 angeschlossen
ist und mit dem Steuergerät 17 in Verbindung steht. Der Abstand a beträgt etwa 20 bis 40 mm, und es wird somit
der statische Druck an dieser Stelle des Trachealtubus registriert.
Die registrierten Druckschwankungen steuern die Atemgaszufuhr zum Strahlrohr 11. 19 ist die Atemgaszuleitung
zu einem Ventil 30, welches über einen Anschluß 31 vom Steuergerät 17 gesteuert wird und mit diesem leicht lösbar verbunden
ist, so daß es jederzeit ausgetauscht und sterilisiert werden kann.
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Bei den bekannten Geräten ist es erforderlich, die Atemluft
vorzuwärmen, In Anbetracht des Umstandes, daß die Strahlrohre 8 und 11 einen sehr kleinen Durchmesser aufweisen
und die Luft mit sehr großer Geschwindigkeit eingeblasen wird, wird die einströmende Luft durch die Leitung
in den Strahlrohren 8 und 11 so weit erwärmt, daß eine Vorwärmung entfallen kann. Das Gasstrahlrohr 8 mündet nahe
der Öffnung 6 in die Kammer 4 ein. Dadurch wird der Effekt erreicht, äaß sich die Injektorwirkung des eintretenden
Strahles 10 in gewissem Ausmaß auch auf die Öffnung 6 auswirkt, so daß ein höherer Überdruck in der Kammer
4 erzielt werden kann.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform. Bei dieser Ausführungsform
wird das unter Druck stehende Atemgas in einen von einem Rohr 20 gebildeten unter Überdruck setzbaren Raum
über ein Gasstrahlrohr 21 zugeführt. Das Gasstrahlrohr 21 ist schräg in Richtung zum Tracheal tubus 3 angeordnet und
erzeugt daher einen Staudruck, welcher dem CPAP-Druck entspricht. Es ist hier die Öffnung 22 durch ein Abschlußorgan
abgeschlossen, welches von einer rotierenden Scheibe gebildet ist. Die Scheibe 23 wird über eine flexible Welle
angetrieben und gibt somit bei einer Umdrehung zweimal die Öffnung 22 frei und schließt sie zweimal ab. Eine halbe Umdrehung
entspricht somit dem Atemrhythmus, und dieser Rhythmus wird wieder von einem Steuergerät, welches nicht darge-
stellt ist, bestimmt. Die Scheibe 23 kann kleiner als die
Öffnung 22 bemessen sein, so daß sie auch in der Schließstellung die Öffnung 22 nicht vollständig abschließt. Das
Gasstrahlrohr 21 ist in Richtung des Pfeiles 25 schwenkbar
an das Rohr 20 angeschlossen, so daß die Strahlrichtung verändert werden kann und damit der im Rohr 20 auftretende
Staudruck eingestellt werden kann.
Die Anordnung nach Fig. 3 unterscheidet sich von der Anordnung nach Fig. 2 dadurch, daß anstelle der rotierenden
Scheibe ein aufblasbarer und kollabierbarer 3allon 26 in der Öffnung 22 vorgesehen ist. Auf diese Weise kann auch
wieder periodisch entsprechend dem Atemrhythmus die Öffnung 22 abgeschlossen und freigegeben werden. Das Gasstrahlrohr
21 gemäß Fig. 2 ist hier durch ein Gasstrahlrohr 27 ersetzt. Dieses Gasstrahlrohr ist schräg zur Achse des Trachealtubus
3 angeordnet und um seine Achse drehbar in einer Führung 28 gelagert. Die Mündung 29 des Gasstrahlrohres
ist schräg abgeschnitten, so daß der austretende Strahl sich unsymmetrisch ausbildet, und durch Verdrehung des
Gasstrahlrohres 27 kann wieder die Strahlrichtung und damit die Größe des Staudruckes eingestellt werden.
Claims (14)
1. Gerät zur Unterstützung der Atmung und/oder künstlichen Beatmung zur humanen Verwendung, insbesondere für Frühgeborene,
Neugeborene und Säuglinge, mit welchem der Druck des der Lunge zuzuführenden Atemgases erhöht und/
oder entsprechend dem Atemrhythmus verändert werden kann, mit einem mit der Trachea verbindbaren Tracheal tubus, der
an einen unter Überdruck setzbaren Raum angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an den unter Überdruck setzbaren
Raum wenigstens ein Gasstrahlrohr (8, 21, 27) mit ständig offenem Durchströmungsquerschnitt angeschlossen
ist, dessen Strahlrichtung gegen die Wandung dieses Raumes, vorzugsweise in Richtung zur Anschlußstelle des Trachealtubus
an diesen Raum geneigt, gerichtet ist und daß der unter Überdruck setzbare Raum an der der Anschlußstelle
des Tracheal tubus abgewendeten Seite eine Öffnung (6, 22) aufweist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der unter Überdruck setzbare Raum von einer gegenüber dem
Tracheal tubus erweiterten Kammer (4) gebildet ist.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gasstrahlrohr (8) nahe der Öffnung (6) der Kammer (4) in die Kammer (4) mündet.
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4. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die an der der Anschlußstelle des Trachealtubus abgewendeten
Seite des unter Überdruck setzbaren Raumes angeordnete Öffnung (6) ungefähr gleichachsig mit dem
Trachealtubus angeordnet und vorzugsweise von einem Rohrstutzen (7) gebildet ist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrstutzen (7) ständig offen ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Trachealtubus oder in ein Verlängerungsrohr (5) desselben ein Atemgas führendes Strahlrohr
(11) ragt, dessen Strahlrichtung ungefähr achsparallel mit dem Trachealtubus ist und zu welchem die
Gaszufuhr entsprechend dem Atemrhythmus steuerbar ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Strahlrohr (11) mit zur Tubusachse paralleler Strahlrichtung
nahe der Innenwand des Trachealtubus oder des Verlängerungsrohres (5) desselben angeordnet ist und
den lichten Querschnitt desselben weitgehend freiläßt.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das an die den unter Überdruck setzbaren
Raum bildende Kammer (4) angeschlossene Gasstrahlrohr (8) in die Kammer (4) hineinragt und daß im Bereich
der Mündung dieses Gasstrahlrohres (8) die Mündung eines Zuführungsrohres (14) für Feuchtigkeit angeordnet
ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im 3ereich der Mündung (12) des Strahlrohres (11) mit zum Tracheal tubus achsparalleler Strahlrichtung
ein Zuführungsrohr (15) für Feuchtigkeit an den Tracheal tubus bzw. an das Verlängerungsrohr (5) desselben
angeschlossen ist.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Tracheal tubus im Abstand hinter der Kündung (12) des Strahlrohres (11) mit zum Tracheal tubus
achsparalleler Strahlrichtung eine Sensorleitung (18) für die Abtastung des Druckes im Tracheal tubus angeschlossen
ist.
11. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zv/eckmäßig von einem Rohrstutzen gebildete öffnung (22),
v/elche an der dem Tracheal tubus abgewendeten Seite des
unter Überdruck setzbaren Raumes vorgesehen ist, durch sin Abschlußorgan (23, 26) entsprechend dem Atemrhythmus
abschließbar ist.
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12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußorgan (23) von einer rotierbar gelagerten
Scheibe gebildet ist, daß eine halbe Umdrehung dem Atemintervall entspricht.
13. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußorgan (26) von einem aufblasbaren und
kollabierbaren Ballon gebildet ist, welcher mit einer Druckleitung in Verbindung steht.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das in den unter Überdruck setzbaren Raum ragende Gasstrahlrohr (27) eine schräg abgeschnittene
Mündung (29) aufweist und verdrehbar angeordnet ist.
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