EP0490205B1 - Einrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben von Verkaufseinheiten - Google Patents

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EP0490205B1
EP0490205B1 EP91120637A EP91120637A EP0490205B1 EP 0490205 B1 EP0490205 B1 EP 0490205B1 EP 91120637 A EP91120637 A EP 91120637A EP 91120637 A EP91120637 A EP 91120637A EP 0490205 B1 EP0490205 B1 EP 0490205B1
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EP
European Patent Office
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delivery
unit
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EP91120637A
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Siegfried Humm
Gabor Palosi
Karl Weidner
Martin Dipl.-Ing. Görlitz
Ralf Hoffmann
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Adolf Wuerth GmbH and Co KG
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Adolf Wuerth GmbH and Co KG
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Publication of EP0490205A3 publication Critical patent/EP0490205A3/de
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F5/00Coin-actuated mechanisms; Interlocks
    • G07F5/18Coin-actuated mechanisms; Interlocks specially adapted for controlling several coin-freed apparatus from one place
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F11/00Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles
    • G07F11/46Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from movable storage containers or supports
    • G07F11/58Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from movable storage containers or supports the articles being supported on or by endless belts or like conveyors
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
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    • G07F9/002Vending machines being part of a centrally controlled network of vending machines

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  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Description

  • Montage- und Bearbeitungs-Verbrauchsmaterialien bzw.- Werkzeuge, z. B. Schrauben, Nieten oder Sägeblätter, werden üblicherweise je nach der Größe der sie verarbeitenden Betriebe in Schränken oder gesonderten Lagern auf Vorrat gehalten. Dies bedingt außer einer Kapitalbindung für den Betrieb auch eine Lagerverwaltung, zumindest aber gewisse Verwaltungsmaßnahmen zur Überprüfung des Bestandes und zur Nachbestellung. Ferner sind häufig von gewissen Typen zu große Vorräte vorhanden, die schließlich nicht oder nicht optimal eingesetzt werden.
  • Es sind bereits Warenverkaufsautomaten bekannt, die aber nur zur Abgabe einer sehr geringen Zahl unterschiedlicher Produkte geeignet sind. Bei einem bekannten derartigen Verkaufsautomaten (DE-OS 15 74 236) sind bspw. acht Lagerebenen vorhanden, wobei jede Lagerebene identische Produkte enthält.
  • Bei einem weiteren Gerät dieser Art (US-A-4 811 764) sind mehrere drehbare Magazine übereinander angeordnet, von denen jedes Magazin ebenfalls nur ein einziges Produkt enthält.
  • Ebenfalls bekannt sind mechanische Schränke in Paternosterbauart (DE-C2-30 48 394), bei denen mit Hilfe eines Anzeigesystems angezeigt wird, in welchem Fach ein gewünschtes Produkt ist. Dieses Fach kann zu einer bestimmten Entnahmestelle bewegt werden. Jedoch ist hier immer ein Zugriff auf sehr viele Fächer gleichzeitig möglich, so daß sich ein derartiges Gerät als Warenverkaufsautomat nicht eignen würde.
  • Weiterhin bekannt ist ein Warenautomat, der über eine Telefonleitung mit einer zentralen Überwachungsanlage verbunden ist (CH-A5-61 20 24). Die zentrale Überwachungsist in der Lage, festzustellen, ob der Warenautomat eine Störung aufweist oder leer ist. Die Waren sind Fahrkarten, so daß der Warenautomat nur zwei Sorten von Waren aufweisen muß, nämlich Fahrkarten und Münzen. Bezahlt werden die Fahrkarten vor Entnahme durch Eingeben von Münzen.
  • Auch bei Geldautomaten von Banken ist das Warenangebot, nämlich Geldscheine, sehr beschränkt. Hier erfolgt zwar eine Abrechnung über eine Zentrale, jedoch braucht bei dieser Abrechnung nur eine Abrechnung des Wertes zu erfolgen, nicht aber zusätzlich auch noch die Abrechnung eines bestimmten Artikels.
  • Es ist bereits ein Verfahren und ein System zur Behandlung von Verbrauchsgütern bekannt (WO-A-8 804 085), bei dem ein Ausgabegerät über Fernwirkungsleitungen an eine zentrale Verarbeitungseinheit angeschlossen ist. Wenn das Ausgabegerät zur Ausgabe einer Vielzahl unterschiedlicher Güter ausgebildet sein soll, so weist es einen sehr großen Platzbedarf auf, da Ausschiebeeinrichtungen für jedes einzelne Fach vorhanden sind.
  • Bei einer weiteren Einrichtung zur Abgabe von Gütern (FR-A-2 562 293) handelt es sich um ein Gerät, bei dem alle Güter die gleichen Abmessungen aufweisen. Diese werden in dem Gerät in einer endlosen Schleife gelagert, so daß der Zugriff auf ein bestimmtes Gut sehr lange dauert. Informationen über jedes Gut sind auf einer Markierung des Gutes selbst angebracht.
  • Ein weiteres Abgabegerät (GB-A-1 565 552) enthält eine Datenübertragungseinrichtung zu einer zentralen Stelle, jedoch sind keinerlei Angaben über das Ausgabegerät selbst gemacht.
  • Ein System zur Steuerung mehrerer automatischer Warenausgabegeräte (FR-A-2 551 898) verwendet ein übliches Ausgabegerät, wie es bei Zigarettenautomaten üblich ist. Ein Schacht enthält eine Vielzahl identischer Güter, die selbstverständlich auch den identischen Preis haben. In der Zentralanlage sind Fehlerzustände und die vollständige Entleerung jedes Schachts abfragbar.
  • Ein weiteres System zur Fernüberwachung von Verkaufsmaschinen (US-A-4 412 292) enthält Einzelheiten der Steuerung, jedoch keine Angaben über den Warenautomaten selbst.
  • Eine paternosterartige Fächeranordnung in einer Verkaufseinrichtung geht aus der US-A-3 556 284 hervor.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Einrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben von Verkaufseinheiten zu schaffen, die die Nachteile dieses Standes der Technik vermeidet und insbesondere Vereinfachungen in der Lagerhaltung und Zugänglichkeit derartiger Materialien schafft.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
  • In diesem Ausgabegerät können die Verkaufseinheiten, beispielsweise Schrauben-Schachteln, enthalten sein, und durch die Fernübertragungsmittel ist es möglich, von einer entfernt liegenden Zentrale die Entnahme und den Bestand zu überwachen. Es ergibt sich dadurch eine wesentliche Vereinfachung in der Bestandskontrolle und Nachbeschickung des Ausgabegerätes. Der jeweilige Bestand kann den von der Zentrale ermittelten Bedürfnissen am jeweiligen Ausgabegerät optimal angepaßt werden und somit Warte- oder Beschaffungszeiten vermieden werden. Für die Betriebe ergibt sich ferner der Vorteil, daß die in dem Ausgabegerät enthaltenen Verkaufseinheiten sich noch im Eigentum des Lieferanten befinden können und dem Verbrauchsbetrieb erst nach der tatsächlichen Entnahme aus dem Ausgabegerät über die Zentrale automatisch berechnet werden. Die Lieferfirma kann dabei auch die gesamte Lagerverwaltung über die bei ihr gelegene Zentrale für den Betrieb steuern und die Nachbeschickung entsprechend den Bedürfnissen des Betriebes ohne dessen eigene Eingriffe vornehmen. Auch die dezentrale Lagerhaltung in größeren Betrieben wird dadurch erleichtert und Transportwege werden vermieden. Für den Lieferanten ergibt sich der Vorteil, daß das Verkaufspersonal von Routinebestellungen entlastet wird und somit der Beratung des Kunden für Sonderfälle verstärkt zur Verfügung steht.
  • Das Ausgabegerät enthält eine Vielzahl von Fächern für ggf. unterschiedliche Verkaufseinheiten, Positionermittel, um wenigstens ein Fach in eine Ausgabeposition zu bewegen, Freigabemittel zur Freigabe wenigstens eines positionierten Fachs zur Entnahme und Signalerzeugungsmittel aufweisen, die Signale in Abhängigkeit von der Ausgabeposition und der Entnahme erzeugen, wobei die Fernübertragungsmittel die Signale zu einer von dem Ausgabegerät entfernten Datenverarbeitungsanlage übertragen, in der die Entnahme und die zugehörige Ausgabeposition registriert werden.
  • Das Ausgabegerät kann auf unterschiedliche Weise aufgebaut sein. Beansprucht ist eine paternosterartige Anordnung von nebeneinanderliegenden Fächerreihen, die motorisch vor- und rückbewegbar sind, so daß sie nach einer Vorauswahl, beispielsweise nach einem Farbcode und Genau-Positionierung über ein Nummernsystem schnellstens in die richtige Position gefahren werden. Dabei wird dann eine von mehreren nebeneinanderliegenden Türen entriegelt, so daß das angewählte Fach geöffnet werden kann. Dies kann aber so gesteuert sein, daß eine Freigabe nur erfolgt, wenn das Ausgabegerät von der Zentrale aus zur Entnahme freigegeben ist und beispielsweise das Fach auch tatsächlich eine Verkaufseinheit enthält. Die Entnahme, beispielsweise die Türöffnung und/oder -schließung erzeugt ein Signal, das zusammen mit den Basisdaten des Ausgabegerätes und der Positionscodierung des entsprechenden Faches in der Zentrale registriert wird, wo es Bestands- und Fakturierungsdateien fortschreibt.
  • Die Nachbeschickung des Ausgabegerätes kann in regelmäßigen Zeitabständen oder auch abhängig von dem Verbrauch unabhängig erfolgen. Dabei kann der Beschicker das Ausgabegerät in eine Beschickungs-Einstellung bringen, so daß gleichfalls über die Fernübertragung die Wiederauffüllung des Bestandes in ähnlicher Weise registriert wird.
  • Die Fächer des Ausgabegerätes können beispielsweise eine größere Tiefe aufweisen, als die normale Verkaufseinheit, so daß üblicherweise zwei Verkaufseinheiten darin untergebracht werden können, die gemeinsam entnommen werden. Dies ermöglicht es dann auch größere Verkaufseinheiten, beispielsweise eine Packung Sägeblätter, in dem Fach unterzubringen.
  • Die Fernübertragung kann über ein öffentliches Datenübertragungsnetz, beispielsweise das Telefonnetz, erfolgen. Eine Möglichkeit ist die sogenannte TEMEX-Übermittlung, die nach entsprechender Codierung der Signale in einem Fernwirkendgerät diese über das Telefonnetz zu einer Tele-TEMEX-Zentrale überträgt, die, gegebenenfalls über eine Hauptzentrale, diese an die der Datenverarbeitungsanlage zugeordnete Leitstelle weiter übermittelt, wo sie registriert werden. Auf die gleiche Weise geht die Rückübertragung von Freigabe- oder Sperrsignalen, beispielsweise im Falle ausgebliebener Zahlungen, etc.
  • Die Einrichtung ermöglicht es, zahlreiche Arbeitsgänge zu vereinfachen und zu verbessern. Durch die Anordnung einer großen Anzahl von Fächern ist es möglich, durch Beschickung mehrerer Fächer mit gleichen Verkaufseinheiten das Problem der unterschiedlichen Verbrauchsmengen zu lösen. Die Positioniereinrichtung für die Fächer und/oder die nach erfolgter Positionierung ausgelöste Freigabe kann von einer Zugangsberechtigung über eine Codenummer, einen Schlüssel, oder dgl., abhängig gemacht werden. Dies könnte sogar für unterschiedliche Fächer des gleichen Ausgabegerätes unterschiedlich sein, so daß beispielsweise bestimmte Materialien nur bestimmten Personen zugänglich sind. Damit kann das Problem der Verschwendung oder des Diebstahls von Materialien gesteuert werden.
  • Bei einem Anschluß mehrerer Ausgabegeräte an den gleichen Fernübermittlungsanschluß ist durch unterschiedliche Codierung der Geräte eine Zuordnung möglich. Die Zentrale kann dabei als besonderen Service dem Betrieb auch eine genaue Aufstellung der Verbrauchsmaterialien zur Verfügung stellen, so daß dessen Kalkulation erleichtert wird.
  • Es ist auch möglich, im Zusammenwirken zwischen Lieferant und Betrieb eine Anpassung an geänderte Voraussetzungen vorzunehmen, indem beispielsweise der Betrieb über Eingabe der in Stücklisten enthaltenen Normteile und der herzustellenden Stückzahlen eine optimale Beschickung und bei Änderung der Planungsdaten auch eine sofortige Anpassung ermöglicht. Es wäre auch möglich, betriebsseitig eine Automatisierung der Ausgabe vorzunehmen, indem bei Eingabe einer bestimmten Produktkennzeichnung aufgrund der gespeicherten Stücklistendaten automatisch-nur die richtigen Fächer angefahren und geöffnet werden.
  • Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen, deren Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei der Schutzbereich durch die Ansprüche bestimmt wird, siehe Artikel 69 EPÜ und das zugehörige Auslegungsprotokoll.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1
    eine schematische perspektivische Ansicht eines Ausgabegerätes,
    Fig. 2
    eine Schemazeichnung mit Blockschaltbild eines Ausgabegerätes und seines Anschlusses,
    Fig. 3
    ein Blockschaltbild mehrerer über ein Datennetz an ein Datenverarbeitungs-Zentralgerät angeschlossene Ausgabegeräte,
    Fig. 4
    ein Detail an einem Ausgabegerät,
    Fig. 5
    die Anordnung einer Tür.
  • Fig. 1 zeigt ein Ausgabegerät 11 in Form eines Schrankes, der an seiner Vorderseite obere und untere Sicht- und Beschickungstüren 12 aufweist und in einer mittleren, bequemen Entnahmehöhe eine Reihe von nebeneinanderliegenden, einzeln zu öffnenden Entnahmetüren 13 aufweist. Diese auch in Fig. 4 und 5 dargestellten Entnahmetüren sind Klappen, die in einem Rahmen einen Sichtfenstereinsatz aufweisen und um eine horizontale, untenliegende Achse schwenkbar sind. Sie weisen eine im verdeckt liegenden Achsbereich liegende, elektrisch betätigte Verriegelung 14 auf (Fig. 2), die mit einem Tür-Signalgeber 15 für das Öffnen bzw. Schließen der Entnahmetür mechanisch verbunden ist, beispielsweise einem Magnetriegel.
  • Im Inneren des Ausgabegerätes 11 sind eine Vielzahl von Fächern 16 in Reihen von beispielsweise acht nebeneinander angeordnet. Die zu einer Einheit zusammengefaßten Fachreihen 17 sind an einer endlos umlaufenden Paternoster-Mechanik 19 angebracht, so daß eine große Anzahl dieser Reihen 17 an der Türreihe 18 vorbeibewegt werden kann. Es können beispielsweise 24 Fachreihen 17 in dem Ausgabegerät vorhanden sein, die von einer Paternoster-Mechanik 19 (in Fig. 2 angedeutet) über einen umsteuerbaren Motor 20 wahlweise in die Ausgabeposition 18 gebracht werden können. Mechanik und Motor bilden zusammen mit einem Steuergerät 21 Positioniermittel 22. Das Steuergerät 21 arbeitet elektronisch, beispielsweise mit einem Mikro-Computer und entsprechenden elektronischen oder elektromechanischen Ausgangsschaltelementen für die Ansteuerung des Motors, der Verriegelung und dergleichen.
  • Es empfängt Signale von den Tür-Signalgebern 15, gegebenenfalls von einem Reihen-Signalgeber 23 für die Position der einzelnen Fachreihen 17, von einer Tastatur 24 und von einem Fernwirkendgerät 25, das zu Fernübertragungsmitteln 26 gehört, sowie gegebenenfalls Rückmeldungen auch vom Motor 20. Es gibt einerseits Signale an ein Anzeigefeld (Display) 27, das zur Tastatur gehört, an den Motor, an die Verriegelungen 14 und an das Fernwirkendgerät 25.
  • Die Fernübertragungsmittel 26 sind in Fig. 3 schematisch dargestellt. Mehrere Ausgabegeräte 11 sind jeweils über ein Fernwirkendgerät 25 an einen TEMEX-Netzanschluß 28 angeschlossen, von wo sie über das normale Post-Telefonnetz 29, über eine TEMEX-Zentrale sowie gegebenenfalls eine TEMEX-Hauptzentrale 31 der Post zur TEMEX-Leitstelle 32 eines Lieferanten geleitet werden, durch die sie in eine Datenverarbeitungsanlage 33 des Lieferanten eingespeist werden. Den gleichen Weg laufen die Signale auch wieder zurück.
  • Das TEMEX-System der Post übermittelt Daten in entsprechend codierter Form über das Telefonnetz. In gleicher Weise lassen sich die Informationen auch über BTX oder auch Wählmodems übermitteln.
  • Es ist zu erkennen, daß auch mehrere Ausgabegeräte 11 an ein Fernwirkendgerät angeschlossen sein können.
  • Die Einrichtung arbeitet wie folgt:
    Jedes Ausgabegerät wird beim ersten Mal mit zahlreichen unterschiedlichen oder auch gleichen Verkaufseinheiten beschickt, und zwar über die oberen und unteren Sicht- und Beschickungstüren 12, die von einem Kundendienst-Angestellten des Lieferanten z. B. mit einem Schlüssel zu öffnen sind. In jedes der beispielsweise 192 Fächer, die eine im Vergleich zu Breite und Höhe große Tiefe haben, gehen normalerweise zwei Verkaufspackungen z. B. für Schrauben, oder eine Verkaufspackung für längere Gegenstände. Diese Beschickung wird nach einem bestimmten, mit dem Verbraucher, bei dem das Ausgabegerät steht, abgesprochenen Plan beschickt, der entweder bereits in dem Datenverarbeitungsendgerät 33 des Lieferanten erfaßt ist, oder von der Beschickungsperson über die Tastatur eingegeben und über die Fernübertragungsmittel 26 diesem zugeleitet werden. Dementsprechend ist jedem Fach ein bestimmter Artikel zugeordnet. In einem Fach können auch mehrere Packungen gleicher Art oder zusammengehörige Artikel enthalten sein, beispielsweise Schrauben und die dazugehörigen Muttern.
  • Wenn beim Verbraucher Bedarf an einem der Artikel besteht, so kann er, gegebenenfalls nach Betätigung eines Schlüsselschalters 36 oder Eingabe einer, nur bestimmten Personen bekannten Codenummer, das Ausgabegerät bedienen. Er kann über eine Grobvorwahl 37 in Form von Tasten für unterschiedliche Zonen, die beispielsweise farbig gekennzeichnet sind, oder über eine "Aufwärts-Abwärts"-Tastatur 38 die Paternostermechanik 19 in Gang setzen, um die entsprechende Gruppe von Artikeln, aus der er dann eine Feinauswahl treffen kann, in das Sichtfeld (Türen 12) zu bringen. Dort kann er anhand der Packungsbeschriftungen die genaue Auswahl treffen und über eine Zifferntastatur 39 die genaue Nummer des Fachs anwählen. Die Paternostermechanik fährt dann, vom Steuergerät gesteuert, die Fachreihe 17 mit dem gewünschten Fach hinter die Türreihe 18 und entriegelt durch Lösung der Verriegelung 14 diejenige der Türen, hinter der das Fach mit dem gewünschten Artikel steht. Die übrigen Türen bleiben verriegelt.
  • Die Positionierung kann auch ohne Grobvorwahl vorgenommen werden, wenn der Verbraucher die entsprechende Fachnummer bereits weiß, oder auf andere Weise vorgegeben bekommt, beispielsweise auf einer Zeichnung oder einer Arbeitsanweisung. Der Motor 20 fährt dabei die gewünschte Fachreihe auf schnellstem Wege, d. h. die nach derzeitiger Positionierung vor- oder rückwärts in die gewünschte Ausgabeposition. Es kann auch ein Anschluß 50 für eine automatische Eingabe von Positionsangaben, z. B. von einer Datenverarbeitungseinrichtung 51, die Stücklistendaten enthält, vorgesehen sein. Beispielsweise kann der Benutzer die Artikelnummer direkt eingeben.
  • Die in dem Gerät enthaltene Steuerung, die nicht nur eine Zuordnung zwischen den Fachnummern und den Artikeln enthält, sondern auch weiß, ob ein bestimmter Artikel noch in dem Fach ist, sorgt dafür, daß dann, wenn ein Fach leer ist, ohne Positionierung des Faches dem Benutzer gleich angezeigt wird, daß der Gegenstand nicht mehr vorhanden ist. Dies spart selbstverständlich Zeit.
  • Mit der Entriegelung wird das Positioniersystem stillgelegt. Der Verbraucher kann dann das entsprechende Fach öffnen und entnimmt die darin enthaltenen Artikel. Beim Schließen (oder auch schon beim Öffnen) löst der zugehörige Signalgeber 15 ein Entnahmesignal aus, das beim Schließen der Tür auch die Positioniereinrichtung wieder betriebsfähig macht. Das Entnahmesignal wird nach entsprechender Umwandlung und Codierung im Steuergerät und im Fernwirkendgerät über das Telefon-Netz 29 in die Zentrale geleitet, die nur eine Schaltstelle darstellt und das Signal von Telefonsignalen trennt. In der Hauptzentrale 31 wird dem Signal eine Teilnehmerkennung sowie gegebenenfalls andere Daten (Standort, Uhrzeit, oder dgl.) zugeordnet, bevor das entsprecht aufbereitete Signal über die Leitstelle 32 dem Datenverarbeitungs-Zentralgerät 33 beim Lieferanten zugeleitet wird. Dort werden die Signale verarbeitet, insbesondere die Inventur des jeweiligen Ausgabeberätes fortgeschrieben, gegebenenfalls eine Nachbestückungsmeldung herausgegeben und die Rechnungsstellung eingeleitet. Von der Zentraleinheit-kann ein bestimmtes Ausgabegerät auch gesperrt werden.
  • Es ist möglich, die Daten in dem Gerät zu speichern und nur in regelmäßigen Abständen, beispielsweise zweimal pro Woche, der Zentrale zu übermitteln. Dies geschieht natürlich programmgesteuert.
  • Die Einrichtung kann auch so ausgelegt sein, daß die Datenverarbeitung 33 veranlaßt, daß nur diejenigen Fächer freigegeben werden, die lt. Inventurmeldung auch noch Artikel enthalten, obwohl dies der Verbraucher meist auch selbst erkennen kann.
  • Es ist generell möglich, jede beliebe Daten-Fernübertragung vorzusehen.
  • Für den Verbraucher ist es möglich, die Anwahl zu ändern oder zu löschen, solange die Entnahme noch nicht durch Öffnen der Tür quittiert ist. Für den Fall des Stromausfalles oder einer Abschaltung des Geräte aus anderen Gründen speichert das Steuergerät die derzeitige Position oder es ist so eingerichtet, daß bei jeder Neueinschaltung automatisch eine Ausgangsposition auf kürzestem Wege angefahren wird. Bei Auffüllung oder Wartung des Gerätes ergeht eine entsprechende Meldung an das Datenverarbeitungs-Zentralgerät 33 und die Entnahme wird während des Ladevorganges gesperrt.
  • Die Nachlieferung geschieht folgendermaßen. In regelmäßigen Abständen stellt die Zentrale fest, welche Artikel bei einem bestimmten Gerät fehlen und stellt eine Nachlieferungssendung zusammen. Diese enthält die fehlenden Artikel in einem Auftrag. Der Lieferschein enthält eine Liste der nachgelieferten Gegenstände, wobei bei jedem Gegenstand zusätzlich die Fachnummer angegeben ist. Die Bedienperson weist sich gegenüber dem Automaten durch eine Scheckkarte oder eine Geheimzahl aus und beginnt die Befüllung des Automaten. Sie gibt an dem Bedienfeld die auf dem Lieferschein stehende Fachnummer ein, was den sich in Befüllbetriebsart befindlichen Automaten veranlaßt, diese Fachnummer in die Entnahmereihe zu positionieren und die dem entsprechenden Fach zugeordnete Tür 14 zu entriegeln. Die Befüllperson öffnet diese Tür und schiebt den auf dem Lieferschein stehenden Gegenstand durch die geöffnete Tür in das Fach. Anschließend wird die Tür wieder geschlossen. Beim Schließen der Tür erhält der Automat in seiner Steuerung die Anzeige, daß der betreffende Gegenstand wieder in dem Fach ist. Dies wird solange wiederholt, bis die Bedienperson den Lieferschein abgearbeitet hat.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, daß die in einem Speicher abgelegte Zuordnung zwischen Fächern und Artikeln an Ort und Stelle geändert werden kann, wozu geeignete Einrichtungen vorgesehen sein können.
  • Das Displayfeld 24 kann auch so erweitert werden, daß es einer vollständigen Anzeige eines üblichen Computerbildschirms entspricht, gegebenenfalls auch mit einer vollständigen Tastatur. Der Bediener kann nicht nur die Fachnummer anwählen, sondern auch die Artikelnummer direkt eingeben. Dabei kann ihn das Gerät auch unterstützen, indem es Eingabefehler feststellt.
  • Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, durch Eingeben der Artikelnummer eines nicht in dem Gerät vorhandenen Gegenstandes diesen bei der Zentrale zu bestellen. Zu diesem Zweck kann das Gerät, bspw. auf einer austauschbaren Diskette, eine Liste aller von dem Lieferanten erhältlichen Gegenstände enthalten. Diese Bestellung kann bei dem regelmäßig auftretenden Datenübermittlungen mit aufgegeben werden, so daß der Besteller sich sowohl ein Telefonat als auch eine schriftliche Bestellung sparen kann. Das Gerät kann einen Druckeranschluß oder auch einen einfachen Drucker selbst enthalten, mit dem entweder jedesmal oder auch auf Abruf eine Liste der Bestellungen oder auch eine Liste der Entnahmen ausgedruckt werden kann. Dies kann zur Zuordnung der Entnahmen zu einzelnen Kostenstellen sinnvoll sein.
  • Das Gerät kann nicht nur bei dem Verbraucher direkt aufgestellt werden, sondern beispielsweise auch an einem öffentlich zugänglichen Platz, wo dann mehrere Benutzer sich an dem Gerät bedienen können. Diese Benutzer müssen sich in diesem Fall gegenüber dem Gerät identifizieren, bspw. durch eine Scheckkarte oder dergleichen. In diesem Fall erfolgt dann die Abbrechnung bei den durch die Scheckkarte oder dergleichen ausgewiesenen Kunden.
  • Fig. 5 zeigt in vereinfachter Darstellung die Art, wie eine Tür 13 gegen ungewünschtes Öffnen gesichert werden kann. Die Tür 13 ist an einer drehbar gelagerten Welle 40 befestigt. Zum Öffnen greift man an einer Lasche 41 an. In geschlossenem Zustand der Tür 13 ist diese zweifach verriegelt, und zwar einmal im Bereich der Unterseite und einmal im Bereich der Oberseite. Die Welle 40 enthält eine Bohrung 41, in die ein von einem Elektromagneten 42 betätigter Stift 43 eingreift. Der Stift 43 ist bspw. durch eine Feder so beaufschlagt, daß er bei stromlosen Elektromagnet 42 in die Bohrung 41 eingedrückt wird. In gleicher Weise ist an der Oberseite der Tür 13 ein nur schematisch dargestellter Stift 44 vorgesehen, der ebenfalls in eine Öffnung eingreift. Der Stift 44 kann von einem Elektromagneten 45 angehoben werden. In beiden Fällen kann vorgesehen sein, daß der jeweilige Stift 43 bzw. 44 nur dann verschoben werden kann, wenn der Elektromagnet 42 bzw. 45 vorher eine Sperrklinke oder dergleichen ausrückt.
  • Die elektrische Verriegelung in der Weise, daß immer nur höchstens eine Tür 13 geöffnet werden kann, und dies auch nur bei stehendem Paternostersystem, wird von der elektronischen Steuerung des Geräts übernommen.
  • Die einzelnen Fächer 16 jeder Fachreihe sind durch Trennwände 46 voneinander getrennt. Diese Trennwände 46 reichen soweit an die Vorderseite des Schranks heran, daß der Platz zwischen den Vorderkanten 47 der Trennwände 46 und der Türklappe 13 der jeweils benachbarten Tür nicht ausreicht, um Gegenstände aus dem benachbarten Fach 16 zu entnehmen. Die geöffnete Tür 13 ermöglicht also nur den Zugriff auf das direkt hinter ihr angeordnete Fach 16.
  • Fällt bei geöffneter Tür der Strom aus, so wird durch die Steuerung des Gerätes sichergestellt, daß die Informationen im Zeitpunkt des Stromausfalls gespeichert bleiben, so daß nach Wiedereinschalten des Stroms an der gleichen Stelle weitergearbeitet werden kann. Wird während des Stromausfalls die Tür wieder geschlossen, so wird ebenfalls sichergestellt, daß nach Wiedereinschalten des Stroms die Abrechnung dennoch erfolgen kann.
  • Aufgrund der Verwendung eines Paternosters kann eine sehr große Zahl unterschiedlicher Produkte auf engem Raum untergebracht werden. Durch die Anordnung einer Reihe von Türen 13, die nebeneinander angeordnet sind und einer Fachreihe des Paternosters entsprechen, kann Zugriff auf den gesamten Inhalt des Paternosters erfolgen. Durch die Möglichkeit, jeweils nur eine einzige Tür öffnen zu können, läßt sich der Zugang tatsächlich zu einem einzigen Fach des Paternosters ermöglichen. Dies führt dazu, daß der vorhandene Raum optimal ausgenutzt bzw. trotz der großen Anzahl von Gegenständen nur wenig Raum benötigt wird. Dies ist wichtig für den in der Anmeldung beschriebenen Anwendungsfall, daß nämlich der Automat bei dem Benutzer steht, obwohl die Waren und der Automat dem Benutzer nicht gehören.

Claims (14)

  1. Einrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben von Verkaufseinheiten (35), insbesondere von Montage- und Bearbeitungs-Verbrauchsmaterialien- oder Werkzeugen, mit wenigstens einem an Fernübertragungsmittel (26) anschließbarem Ausgabegerät (11), das eine Vielzahl von Fächern (16) für ggf. unterschiedliche Verkaufseinheiten (35), Freigabemittel (14) zur Freigabe wenigstens eines Faches (16) zur Entnahme und Signalerzeugungsmittel (15, 23), die Signale in Abhängigkeit von der Ausgabe erzeugen, aufweist, wobei die Zuordnung zwischen Fächern (16) und Inhalt der Fächer (16) in einem, Speicher abgelegt ist, der sich vorzugsweise in dem Ausgabegerät (11) selbst befindet und auf den eine Steuereinrichtung (21) des Ausgabegeräts (11) Zugriff hat, und die Fernübertragungsmittel (26) die Signale zu einem von dem Ausgabegerät (11) entfernten Datenverarbeitungs-Zentralgerät (33) übertragen, in dem die Entnahme und die zugehörige Ausgabeposition registriert werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgabegerät Positioniermittel (22), um wenigstens ein Fach (16) in eine Ausgabeposition zu bewegen, aufweist, die Freigabemittel (14) zur Freigabe eines von den Positioniermitteln (22) positionierten Fachs (16) ausgebildet sind, die Signalerzeugungsmittel (15, 23) Signale in Abhängigkeit von der Entnahme einer Verkaufseinheit (35) aus dem durch die Positioniermittel (22) in die Ausgabeposition bewegten Fach erzeugen und am Ausgabegerät (11) Fächer (16) paternosterartig in mehreren Fachreihen (17) nebeneinander angeordnet sind und vorzugsweise motorisch in zwei Richtungen zur Ansteuerung der Ausgabeposition auf kürzestem Wege bewegbar sind, wobei die Befüllung der Einrichtung in umgekehrter Weise durch die von Freigabemitteln (14) freigegebene geöffnete Tür (13) hindurch in das durch die Positioniermittel (22) in die Ausgabeposition bewegte Fach (16) erfolgen kann.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher von der Zentrale über das Datenübertragungsnetz abfragbar ist.
  3. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniereinrichtung und/oder der Speicher über die Artikelnummer ansteuerbar ist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fächer (16) mehrere Verkaufseinheiten (35) hintereinander enthaltend ausgebildet sind.
  5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgabegerät (11) an einer Frontseite eine senkrecht zur Bewegungsrichtung des Paternosters verlaufend angeordnete Reihe von jeweils einer Fachreihe (17) zugeordneten, gesondert öffenbaren Türen (13) aufweist.
  6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniermittel (22) des Ausgabegerätes (11) Auswahlmittel (24) zur Positionierung wenigstens eines ausgewählten Faches (16) in einer Ausgabeposition, ggf. zusätzlich zu Vorwahlmitteln (37, 38) zur Positionierung einer größeren Anzahl von Fächern (16) in einem Sichtbereich aufweisen.
  7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniermittel (22) eine Wahltastatur (39) und ein Display (27) zur Anzeige der Codierung des codierten Faches (16) aufweist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Freigabemittel (14) zur Entriegelung der Türen (13) vorgesehen sind, wobei jeweils nur die Tür (13) entriegelt wird, hinter der das Fach mit dem gewünschten Artikel steht.
  9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Signalerzeugungsmittel (15) auf Türbewegungen, insbesondere Öffnung und/oder Schließung der Türen (13) ansprechen.
  10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein von Signalerzeugungsmitteln (15) erzeugtes Signal ein Ende des Entnahmevorganges anzeigt und das Ausgabegerät (11) zu einem neuen Entnahmezyklus bereitmacht.
  11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernübertragungsmittel (26) ein Fernwirkendgerät (25) aufweisen, über das das Ausgabegerät (11) an ein öffentliches Datenübertragungsnetz (29), z.B. ein Telefonnetz, angeschlossen ist, wobei das Datenübertragungsnetz ggf. Zentraleinheiten (30, 31), z.B. eine TEMEX-Zentrale, enthält, die den Signalen ggf. für das Ausgabegerät (11) und/oder das Datenverarbeitungs-Zentralgerät spezifische und/oder allgemeine Daten hinzufügt.
  12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenverarbeitungs-Zentralgerät (13) außer der Registrierung und Weiterverarbeitung der Signale zur Inventurisierung und Fakturierung ein Sperr- und/oder Freigabesignal erzeugt und über die Fernübertragungsmittel (26) an das Ausgabegerät (11) geleitet wird und zur Sperrung einzelner Fächer (16) oder des gesamten Ausgabegerätes (11) aussendbar ist.
  13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Befüllung des Ausgabegerätes (11) Füllsignale über die Fernübertragungsmittel (26) an das Datenverarbeitungs-Zentralgerät (33) geleitet werden.
  14. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen austauschbaren und/oder überschreibbaren Speicher mit zusätzlichen Bestellinformationen aufweist.
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