EP0605678A1 - Kunststoffverschluss mit garantieelement. - Google Patents

Kunststoffverschluss mit garantieelement.

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EP0605678A1
EP0605678A1 EP93912544A EP93912544A EP0605678A1 EP 0605678 A1 EP0605678 A1 EP 0605678A1 EP 93912544 A EP93912544 A EP 93912544A EP 93912544 A EP93912544 A EP 93912544A EP 0605678 A1 EP0605678 A1 EP 0605678A1
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EP
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closure according
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Werner Fritz Dubach
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • B65D55/024Closures in which a part has to be ruptured to gain access to the contents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/08Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures
    • B65D47/0804Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures integrally formed with the base element provided with the spout or discharge passage
    • B65D47/0833Hinges without elastic bias
    • B65D47/0838Hinges without elastic bias located at an edge of the base element

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Description

KunstStoffverschluss mit Garantieelement
Die vorliegende Erfindung betrifft einen einteiligen Kunststoff erschluss zur Befestigung auf einem Behälter, bestehend aus einem Unterteil mit einer Deckfläche in der eine Ausgussöffnung angeordnet ist, und einer damit über eine Scharnierachse schwenkbar verbundenen Kappe, sowie einem einteilig mit dem Verschluss verbundenen Garantie¬ element.
Kunststoffverschlüsse der eingangs genannten Art sind in zahlreichen Ausführungen bekannt. Hierzu sei insbesondere auf die beiden amerikanischen Patentschriften US-A-3'441'161 und USA-4*487*324 hinge¬ wiesen.KunststoffVerschlüsse mit einem Unterteil und einer über einer Scharnierachse schwenkbar damit verbundenen Kappe verwenden üblicherweise immer Garantiebänder, die vor der erstmaligen Oeffnungsbewegung entfernt werden müssen. Das erstgenannte Dokument zeigt einen Flaschenver- schluss, bei dem der Flaschenhals selber die Ausguss¬ öffnung bildet und der Unterteil somit unter Weglassung einer Deckfläche lediglich aus einer Ringwand mit Klemm¬ wulst besteht, die einstückig mit dem zapfenartigen Ober¬ teil verbunden ist. Erst durch die Entfernung des Ga¬ rantiebandes werden Oberteil und Unterteil bis auf eine Restverbindung, die als Scharnierachse dient, getrennt. Ein solcher Verschluss ist zwar problemlos fertigbar, doch muss er in der geschlossenen Lage gespritzt werden, was die Ausbildung des Unterteiles mit einer Deckfläche und darin angeordneter Ausgussδffnung verunmöglicht. Das zweitgenannte Dokument entspricht genau dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und besitzt somit einen Unterteil mit einer Deckfläche in der eine Ausgussöffnung angeordnet ist. Die Kappe ist mit dem Unterteil über einer Scharnier¬ achse schwenkbar verbunden. Ein derartiger Verschluss wird im offenen Zustand gespritzt. Das Garantieelement ist auch in diesem Fall ein am Unterteil angeordnetes Garantieband, welches, an seinem Umfang verteilt Ausnehmungen aufweist, in die Vorsprünge am Deckel in der Garantielage ein¬ greifen.
Schliesslich ist aus der US-A-4'696"408 ebenfalls ein Kunststoffverschluss gemäss Oberbegriff des Patentan¬ spruches bekannt. Auch hier muss erst ein Garantieband weggerissen werden bevor der Verschluss geöffnet werden kann. Im Gegensatz zur Lösung ge äss der US-A-4'487'324 arbeitet dieses Garantieband nicht in erster Line mit einem Formschluss der ein erstmaliges Oeffnen vor der Ent¬ fernung des Garantiebandes verunmöglicht, sondern das Garantieband verunmöglicht des Ergreifen der Kappe, so¬ lange das Garantieband noch am Verschluss angeordnet ist.
Im Gegensatz zu Schraubverschlüssen, die einen end¬ ständigen Garantiering aufweisen, welcher über Sollbruch¬ stellen mit der Ringwand der Schraubkappe verbunden ist und hinter einer Ringwulst am Flaschenhals eingreifen, müssen bei allen bekannten Kunststoffverschlüssen mit einem Unterteil mit einer Deckfläche, in der eine Aus¬ gussöffnung angeordnet ist und eine damit über eine Schar¬ nierachse schwenkbar verbundene Kappe aufweisen, vor der erstmaligen Oeffnungsbewegung eine zusätzliche Manipula¬ tion vorgenommen werden.
Die Fertigung eines einteiligen KunststoffVerschlusses, der eingangs genannten Art, der ein Garantieband aufweist, ist äusserst problematisch. Zum einen reissen die Garan¬ tiebänder oftmals bereits bei der Entformung aus der Spritzform, da sie in den Kavitäten der Spritzform hängen bleiben. Ferner neigen die langen und dünnen Garantie- bänder dazu, sich zu verformen, wodurch die erstmalige Schliessung entweder verunmöglicht wird, oder dass Garan¬ tieband an einigen Sollbruchstellen bereits beim erst¬ maligen Schliessen reisst. Auch ästhetisch vermögen Kunst¬ stoffverschlüsse mit einem Garantieband nicht zu be¬ friedigen. Obwohl garantiegesicherte Verschlüsse von der Kosmetikindustrie verlangt werden, konnten sich die be¬ kannten garantiegesicherten Verschlüsse mit Garantieband nicht durchsetzen.
Auch hat sich gezeigt, dass nach wie vor viele Benutzer die Funktion von Garantiebändern nicht begreifen und sich vergeblich bemühen, den Verschluss ohne die Entfernung des Garantiebandes zu öffnen. Daher werden auch solche Ver¬ schlüsse noch immer fälschlicherweise abgezerrt oder abge¬ schraubt.
Es ist folglich die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen einteiligen Kunststoffverschluss der eingangs ge¬ nannten Art mit einem Garantieelement zu versehen, welches nicht vor der erstmaligen Oeffnung eine zusätzliche Mani¬ pulation verlangt. Es ist des weiteren eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung, die vorgenannten Nachteile zu be¬ heben. Diese Aufgabe löst ein Kunststoffverschluss mit den Merk¬ malen des Patentanspruches 1.
Ist der Kunststoffverschluss mit den Merkmalen des Patent¬ anspruches 2 versehen, so hat das mindestens eine Garan¬ tieelement, welches im Garantiezustand formschlüssig mit dem Haltewulst am Behälterhals in Wirkverbindung steht, eine Doppelfunktion, in dem es sowohl die erstmalige Oeffnungsbewegung durch das Oeffnen der Kappe, wie auch durch das Abschrauben des gesamten Verschlusses vom Be¬ hälter optisch erkennbar macht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen gehen aus den weiteren abhängigen Patentansprüchen hervor, und deren Be¬ deutung und Wirkung ist in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
In der beiliegenden Zeichnung sind zwei Ausführungs¬ beispiele in detaillierter Ausgestaltungsform dargestellt, während diverse weitere Ausführungsbeispiele lediglich schematisch skizziert sind. Es zeigt:
Figur 1 einen achsialen Längsschnitt durch einen einteiligen Kunststoffverschluss mit einem Garantieelement im Garantiezustand und Figur 2 den selben Verschluss, wie in Figur 1, nach der Durchführung der erstmaligen Qeffnungsbewegung im Gebrauchszustand;
Figur 3 eine Variante des Kunststoffverschlusses bei dem das Garantieelement keine Lagever¬ änderung vom Garantiezustand in den Gebrauchszustand durchführt, während
Figuren 4 und 5 eine andere Variante zeigt, bei dem das
Garantieelement bei der erstmaligen Oeff¬ nung eine Bewegung von einer oberen Lage im Garantiezustand zu eineren unteren Lage im Gebrauchszustand durchführt. Bei der Ausführung gemäss den
Figuren 6 und 7 erfolgt ebenfalls eine Verschiebung des
Garantieelementes, doch verbleibt danach ein Teil des Garantieelementes in der Kappe des Verschlusses. Eine weitere Aus¬ führung des Verschlusses ist in den
Figuren 8 und 9 gezeigt, bei dem ein Garantieelement schwenkbar am Deckel angeordnet ist, wobei Figur 8 die Herstellungslage und Figur 9 den Garantiezustand des Verschlusses dar¬ stellt. Figur 10 zeigt ein Garantieelement, welches gegenüber der Deckfläche der Kappe nach unten und
Figur 11 nach oben verschoben- angeordnet ist.
Figur 12 zeigt eine Ansicht von oben auf einen geschlossenen Verschluss im Garan¬ tiezustand mit zwei exzentrisch ange¬ ordneten Garantieelementen und
Figur 13 mit einer asymetrischen Anordnung eines
Garantieelementes in einem gleichen Ver¬ schluss.
Figuren 14a bis d zeigen verschiedene Formgestaltungen des
Siegels des Garantieelementes, ange¬ ordnet, in der formgleichen Aussparung des Deckels und
Figuren 15a und b zeigen Varianten solcher Siegelformen nach der erstmaligen Oeffnungsbewegung des Verschlusses in einer bezüglich der Ausnehmung im Deckel verdrehten Ge¬ brauchslage. Die
Figuren 16a und b zeigen eine weitere Ausführungsform eines Garantieelementes in der Garan¬ tielage, einmal in der Aufsicht auf den Deckel (b) und einmal im Längsschnitt ( a ) .
Figur 17 zeigt nochmals eine schematische Skizze eines Garantieelementes, welches, im Ga¬ rantiezustand unter Vorspannung gehalten ist. Schliesslich zeigt die
Figur 18 einen Teilschnitt eines Verschlusses, dessen Strebe mit einem anderen Form¬ schlussmittel und
Figur 19 einen solchen Verschluss in gleicher
Darstellung mit zwei Formschlussmittel für den Garantie- und den Gebrauchs¬ zustand. In
Figur 20 ist wiederum ein Teilschnitt durch einen
Verschluss mit einem tordierten Garan¬ tieelement, während
Figur 21 denselben Verschluss in der Her¬ stellungslage zeigt. Die
Figuren 22a bis i zeigen einen Kunststoffscharnierver- schluss in verschiedenen Lagen der Her¬ stellung (a-d) im Garantiezustand (e), sowie in verschiedenen Schliessposi- tionen nach der erstmaligen Oeffnung (f-i). In den Figuren 1 und 2 ist eine besonders bevorzugte Aus¬ führungsform dargestellt, die deshalb besonders bevorzugt ist, weil das Garantieelement durch zwei unterschiedliche Oeffnungsbewegungen auslösbar ist. Ein solcher Verschluss, der von der runden Form abweicht, ist besonders geeignet um auf geblasenen Kunststofflaschen, die eine besondere Gestaltung des Behälterhalses aufweisen können, aufsetzbar ist. Ein solcher Behälter 1 weist einen zylindrischen Behälterhals 2 auf, der im Bereich seines oberen Endes eine aussen umlaufende, ringförmige Haltewulst 3 hat, die hier beispielsweise einen hakenförmigen Querschnitt hat. Der Uebergangsbereich 4 zwischen Behälterhals 3 und dem eigentlichen Behälter 1 hat eine von der runden Form abweichende Gestalt. Der auf dem Behälter 1 aufgeprellte Verschluss lässt sich somit abdrehen.
Die hier dargestellte Ausführungsform des Behälterhalses ist keineswegs zwingend. So kann beispielsweise der Ueber¬ gangsbereich 4, der allerdings einen grösseren Durchmesser haben muss als der Behälterhals 2, jedoch auch wie dieser zylindrisch und mit einem Aussengewinde versehen sein. Auf einem derart gestalteten Behälterhals lässt sich dann auch ein zylindrischer Verschluss aufschrauben oder aufpressen, der ansonsten die gleiche Wirkungsweise und Ausgestaltung, wie der dargestellte Verschluss ge äss den Figuren 1 und 2 haben kann.
Der Verschluss selber, der mit 10 bezeichnet ist, hat einen Unterteil 11 und eine Kappe 12, die mit dem Unterteil über einer Scharnierachse 13 verbunden ist. Die Scharnierachse 13 wird vorzugsweise durch ein Film¬ scharnier gebildet, wobei auch andere Scharnierachsen, die beweglich sind, wie zum Beispiel Bänder in Frage kommen. Der Unterteil 11 hat eine umlaufende Mantelwand 14 die sich kraft- und/ oder formschlüssig am Uebergangsbereich 4 des Behälters 1 hält. Hierzu sind entsprechende Klemm¬ wülste auf der Mantelwandinnenseite vorgesehen. Handelt es sich beim Verschluss um einen zylindrischen, so kann statt der Klemmwülste die Mantelwand 14 mit einem Innengewinde versehen sein. Wesentlich ist jedoch, dass die Mantelwand 14 den oberen Bereich des Behälterhalses 2 distanziert umgibt, und so einen Freiraum F belässt. Der Unterteil 11 wird oben von einer Deckfläche 16 abgeschlossen, die eine Ausgussöffnung 17 aufweist. In die Ausgussöffnung 17 greift im verschlossenen Zustand des Verschlusses 10 ein Dichtzapfen 18, der an der Unterseite der Kappe 12 ange¬ ordnet ist, ein. Auch die Kappe 12 hat eine Deckfläche 19 und eine umlaufende, an der Deckfläche 19 anschliessende, Mantelwand .20. Im geschlossenen Zustand des Verschlusses liegen die Mantelwände 20, beziehungsweise 14 der Kappe 12, beziehungsweise des Unterteiles 11 mindestens an¬ nähernd vertikal übereinander. Dies ist allerdings keines¬ wegs zwingend, da der gesamte Verschluss 10 auch eine Konizität haben kann. In der Deckfläche 19 der Kappe 12 ist über Sollbruchstellen 22, in der Gestalt von Streben, ein Garantieelement 21 gehalten. Das Garantieelement 21 hat eine Siegelfläche in Form eines Plättchens 23, an dessen Unterseite eine Strebe 24 angeformt ist. Die Strebe
24 ist an ihrem unteren Ende mit einem Formschlussmittel
25 in Form eines Hakens oder Nase versehen. Im hier dar¬ gestellten Beispiel ist das Plättchen 23, welches das Siegel bildet, mit seiner Oberfläche bündig mit der Oberseite der Deckfläche 19 der Kappe 12. In der Deck¬ fläche 16 des Unterteiles 11, ist eine Aussparung 26 frei gelassen, die sich unter dem Plättchen 23 befindet und durch die die Strebe 24 bis unter die Deckfläche 16 und bis kurz unterhalb der Haltewulst 3 am Behälterhals 2 sich erstreckt. Die Strebe 24 ragt somit in den Freiraum F hinein. Selbstverständlich muss der Unterteil 11 bezüglich dem Behälterhals 2 gedichtet sein, wozu an der Unterseite der Deckfläche 16 umlaufend um die Ausgussöffnung 17 eine dichtend in den Behälterhals 2 hineinragende Ringwand 27 vorgesehen ist. Selbstverständlich darf die Aussparung 26 die Deckfläche 16 des Unterteiles 11 nur im Bereich zwischen der Mantelwand 14 und der dichten Ringwand 27 durchsetzen und folglich lediglich mit dem Freiraum F komunizieren.
In der Figur 2 ist der Verschluss 10 im Gebrauchszustand dargestellt. In diesen Zustand gelangt der Verschluss durch eine erstmalige Oeffnungsbewegung. Diese allgemeine Ausdrucksweise ist darauf begründet, dass unabhängig von der Art der Oeffnung das Garantieelement 21 vom Garan¬ tiezustand in den Gebrauchszustand übergeführt wird. Im Normalfall wird der Benutzer die Kappe 12 öffnen, in dem er sie um die Schwenkachse 13 schwenkt. Hierbei bewegt sich die Deckfläche 19 der Kappe 12 relativ zum Unterteil 11, beziehungsweise zum Behälterhals 2 nach oben. Hierbei greift nun das Formschlussmittel 25 am unteren Ende der Strebe 24 am Haltewulst 3 des Behälterhalses 2 an. Bei fortgesetzter Oeffnungsbewegung reissen folglich die Soll¬ bruchstellen 22 und das Garantieelement 21 fällt, da es nun nicht mehr in der Kappe 12 gehalten ist, nach unten. Dies ist möglich, da der Freiraum F genügend Platz für die Strebe 24 aufweist. Somit ist nun durch das frei gewordene Loch 28 in der Deckfläche 19 der Kappe, erkennbar dass der Verschluss 10 sich nicht mehr im Garantiezustand befindet.
Die gleiche Folge hat eine Oef nungsbewegung des gesamten Verschlusses 10. Ist der Verschluss.10 als Abdrehver- schlui. gestaltet, so wird bei einer erstmaligen Oeff¬ nungsbewegung des gesamten Verschlusses 10 dieser relativ zum Behälter 1, beziehungsweise Behälterhals 2, gedreht. Hierbei gleitet das Formschlussmittel 25 an der Strebe 24 anfänglich lediglich an der Unterkante der Haltewulst 3 entlang, worauf in der nachfolgenden Vertikalbewegung des Verschlusses 10 nach oben, wiederum das Formschlussmittel 25 hinter der Haltewulst eingreift, und die Sollbruch¬ stellen 22 reissen. Auch hierauf fällt das gesa- - Garan¬ tieelement 21 in eine tiefere Lage und gibt eir '8 in der Deckfläche 19 der Kappe 12 frei.
Da nun das Garantieelement 21 seine eigentliche Funktion erfüllt hat, könnte man es ohne weiteres entfernen. Ge¬ staltet man jedoch die Aussparung 26 so, dass darin das Plättchen 23, welches im Garantiezustand als Siegel dient, darin form- und/oder kraftschlüssig gehalten werden kann, so erhält das Garantieelement nun eine ästhetische Auf¬ gabe, in dem es die Aussparung 26 elegant abdeckt. Im einfachsten Fall kann man das Garantieelement 21, nach dem man die Kappe 12 erstmals geöffnet hat, von Hand in die Aussparung 26 drücken. Da jedoch anzunehmen ist, das viele Benutzer diese Ueberlegung nicht anstellen, kann man vor¬ teilhafterweise an der Unterseite der Deckfläche 19 der Kappe 12 eine Schikane 30, beispielsweise in der Form eines Federarmes, vorsehen. Diese Schikane 30 wird in der Folge bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung der Kappe 12 im anschliessenden Schliessvorgang automatisch auf das Plättchen 23 drücken und dieses in die Aussparung 26 pressen.
Die hier beschriebene Ausführungsform ist somit in der Funktion absolut narrensicher und verunmöglicht eine Fehl¬ manipulation. Durch die bei dieser Konstruktion vorhandene Wirkverbindung zwischen dem Garantieelement 21 und dem Behälter 1, ist es folglich auch nicht möglich den ge¬ samten Verschluss 10 vom Behälter 1 zu trennen, ohne dass das Garantieelement sichtbar vom Garantiezustand in den Gebrauchszustand geändert wird. Der Bedarf für Ver¬ schlüsse, die sowohl eine Oeffnung mittels einem Deckel, als auch die vollständige Trennung des Verschlusses vom Behälter zulassen, ist in der letzten Zeit insbesondere deshalb gestiegen, weil die Kunststoffbehälter heutzutage mehrheitlich nachfüllbar sein müssen. Trotzdem ist selbst¬ verständlich noch eine grosse Anzahl von Verschlüsse auch für nicht nachfüllbare Behälter erforderlich, bei denen somit eine Oeffnungsbewegung zwischen Verschluss und Be¬ hälter überhaupt- nicht auftritt. In solchen Fällen braucht somit das Formschlussmittel 25 an der Strebe 24 nicht mit dem Behälterhals 2 in Wirkverbindung stehend, sondern lediglich mit dem Unterteil 11 des Verschlusses. In den nachfolgenden Beispielen sind verschiendene Varianten solcher Verschlüsse dargestellt und beschrieben, wobei allerdings gewisse Details durchaus auch realisierbar sind an Verschlüsse bei denen das Garantieelement 21 mit dem Behälter 1 in Wirkverbindung steht.
Die vereinfacht dargestellte Ausführungsform gemäss der Figur 3 zeigt wiederum einen Verschluss in Längsschnitt. Während der Unterteil 11 ungefähr der Ausführung gemäss den Figuren 1 und 2 entspricht, ist die damit über das Scharnier 13 verbundene Kappe 12 relativ niedrig ge¬ staltet, dass heisst die Mantelwand 20 der Kappe ist relativ kurz. Das Garantieelement 21 ist dies mal nicht mit dem Behälter, sondern mit dem Unterteil 11 des Ver¬ schlusses in formschlüssiger Verbindung.
Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Ausführungsformen bei denen das Plättchen 23 des Garantieelementes 21 vom Garantiezustand in der Deckfläche 19 der Kappe 12 auf die Deckfläche 16 des Unterteiles 11 hinunter_.gezogen wird, verbleibt bei den Ausführungen gemäss Figuren 4 und 5 das Plättchen 23 in der Kappe 12-. Dies verlangt zwei zu¬ sätzliche Vorkehrungen. Zum einen müssen unterhalb der Deckfläche 19 der Kappe 12 Halteklauen 22 angeordnet sein, die das Plättchen 23 in einer unteren Lage, welche den Gebrauchszustand darstellt, halten. Bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung der gesamten Kappe 12 werden somit die Strebe, welche die Sollbruchstellen 22 bilden zerstört. Das Plättchen 23 gleitet zwischen den Halteklauen 32 nach unten bis es dort wiederum gehalten wird, worauf bei einer Weiterführung der Oeffnungsbewegung die Strebe 24 unter¬ halb des Plättchens 23 reisst, an einer hier für be¬ sonderes vorgesehenen Sollbruchstelle 33. Die abgerissene Strebe 24 mit dem Formschlussmittel 24 fällt somit in den Freiraum F zwischen dem Unterteil 11 und dem hier nicht dargestellten, Behälter.
Während in der Ausführung gemäss der Figur 6 somit das Plättchen 23 lediglich ungesichert zwischen den Halte¬ klauen 32 liegen bleibt, sind die Halteklauen 32 in der Ausführung gemäss der Figur 7 zusätzlich mit Haltenoppen 34 versehen, so dass das Plättchen 23 auch in der Tiefläge gesichert gehalten ist.
Während die bisher gezeigten Varianten immer einen Durchgriff des Garantieelementes 21 durch die Deckfläche des Unterteiles 11 erforderte, bedingt die Ausführung gemäss den Figuren 8 und 9 einen solchen Durchgriff nicht. Entsprechend benötigt man auch keinen Freiraum unterhalb der Deckfläche 16 des Unterteiles 11. Der Behälter kann somit eine Oeffnung haben, die in der Grosse exakt dem Unterteil 11 des Verschlusses entspricht. In der Figur 8 ist die Herstellungslage des Verschlusses dargestellt. Dieser wird in der vollständig offenen Lage gespritzt. Das Garantieelement 21 hat auch hier wieder ein Plättchen 23, welches als Siegel dient, so wie eine daran befestigte Strebe 24 mit endständigen Formschlussmittel 25. Die Soll¬ bruchstellen 22 sind hier an der Kappe 12, beziehungsweise am Plättchen 23 so angeordnet, dass sich dieses um die Sollbruchstellen 22 schwenken lässt. In der Her¬ stellungslage, gemäss der Figur 8, steht nun das Plättchen 23 vertikal von der Deckfläche 19 der Kappe 12 ab. Entsprechend verläuft die Strebe 24 in dieser Lage parallel zur Deckfläche 19. Auf der Deckfläche 16 des Unterteiles 11 ist ein Haken 34 angespritzt hinter dem das Formschlussmittel 25 eingreifen kann. Bereits in der Spritzmaschine lässt sich nun in einem ersten Schritt das Plättchen 23 um die Sollbruchstelle 22, welcher nun als Drehpunkt dient, so weit schwenken, dass das Plättchen 23 mit seiner Oberfläche mit der Deckfläche 19 der Kappe 12 fluchtet. In einem zweiten Schritt, der ebenfalls innerhalb der Spritzmaschine noch erfolgen kann, wird nun die Kappe 12 zugeschwenkt, wobei man gleichzeitig noch einen Druck auf die Oberfläche des Plättchens 23 ausübt, so dass das Formschlussmittel 25 hinter dem Haken 34 einschnappt, ohne dass das Plättchen 23 aus seiner Lage bewegt wird. Nun ist der Garantiezustand, wie er in Figur 9 dargestellt ist, erreicht. -Bei der erstmaligen Oeff¬ nungsbewegung der Kappe 12 wird somit eine Zugkraft auf die Sollbruchstelle 22 ausgeübt, bis diese reisst. Das nun lose Garantieelement 21 fällt auf die Deckfläche 16 des Unterteiles und kann nun weggeworfen werden.
Prinzipiell wäre es auch möglich, oben auf dem Be¬ hälterhals den Haken 34 anzuordnen und in der Deckfläche 16 des Unterteiles 11 wiederum eine entsprechende Aus¬ sparung 26 vorzusehen, durch den der Haken 34 über die Deckfläche hinaus nach oben ragen kann. In diesem Fall muss allerdings am Unterteil 11 des Verschlusses 10 wiederum eine entsprechende Ringwand zur Dichtung mit dem Behälterhals vorgesehen sein. Selbstverständlich muss bei der Montage eines solchen Verschlusses wiederum gesichert sein, dass das Garantieelement 21 beim Aufsetzen auf dem Behälter nicht wieder nach oben schwenken kann.
Die in den Figuren 10 und 11 dargestellten Details dienen lediglich der Verdeutlichung der Möglichkeiten, dass das Plättchen 23, bezüglich der Deckfläche 19, der Kappe 12 entweder in einer nach unten versetzten Lage, wie in Figur 10 dargestellt oder in einer nach oben versetzten Lage, w: -- in Figur 11 gezeigt, anzuordnen. In beiden Fällen 3 ^en sich die Sollbruchstellen 22 in diesen Fällen, i et durch konkrete Brücken in Form von extrem dünnen, umlaufenden Rr -'-ipartien realisieren.
Wie bereits früher erwähnt, braucht der Verschluss 10 keineswegs eine zylindrische Form zu haben. In den Figuren 12 und 13 ist je ein Verschluss 10 dargestellt, der jeweils eine ovale Querschnittsform aufweist. Die beiden Verschlüsse, die im Garantier stand dargestellt sind, sind mit Blick auf die Kappe 12 sichtbar. Auf der einen Seite erkennt man einen Verschluss, gemäss der Figur 12, mit einer zentrisch angeordneten Scharnierachse in Form eines Filmscharnieres 13. Beidseits des Filmscharnieres 13 sind zwei Spannbänder 35 angedeutet, die die Schnappwirkung des Verschlusses bewirken. In dieser Ausführung sind zwei Garantieelemente 21 vorhanden, die bezüglich der Achsen des Ovals symetrisch liegen. Deutlich erkennt man die Sollbruchstellen 22. Bei der Ausführung gemäss der Figur 13 ist nur ein einziges Garantieelement vorhanden, welches zudem asymetrisch im Verschluss angeordnet ist. Das Schnappscharnier wird hier durch zwei Teilscharniere 13 gebildet, die beidseits eines Federelementes in Form eines Kniehebels 37 gestaltet ist. Jeweils auf der gegen¬ überliegenden Seite des Verschlusses ist an der Kappe 12 ein Drücker 36 angebracht, der das Oeffnen des Ver¬ schlusses erleichtert. Neben den beiden hier dargestellten Typen von Schnappscharnieren kommen selbstverständlich, sozusagen ohne Einschränkung, auch andere bekannte Schnnappscharniere in Frage.
Bei den bisherigen Figuren 1 bis 12 war das Garantie¬ element 21 immer nur in Seitenansicht oder im Schnitt erkennbar. Lediglich in den Figuren 12 und 13 sind die Garantieelemente 21 in der Aufsicht dargestellt, so dass man die Form des Plättchens 23 erkennen kann. In jenen Ausführungen sind die Plättchen 23 als kreisförmige Scheiben ausgebildet. Dies ist jedoch keinesfalls ein Erfordernis. Die Figuren 14 a bis d, sowie 15 a und b zeigen folglich verschiedene Beispiele von Formen, die das Plättchen 23 haben kann. Selbstverständlich handelt es sich hierbei lediglich um eine Auswahl verschiedener Möglichkeiten, die keineswegs abschliessend ist. Für einen Verschluss gemäss der Ausführungsform nach den Figuren 8 und 9 kommen beispielsweise insbesondere Plättchen in der Form gemäss den Ausführungen Figur 14 c und d in Frage. Hierbei sollte insbesondere eine gerade Kante des Plättchens parallel zur Scharnierachse verlaufen. Um die Schwenkbarkeit des Plättchens zu gewährleisten, dürfen dann selbstverständlich Sollbruchstellen 22 in Form von Streben nur entlang jener geraden Kante die parallel zur Schanierachse verläuft, angeordnet sein.
Sinnvoll sind aber Plättchen, die eine Gestalt haben, die von der runden Form abweicht, wenn die darunter ange¬ ordnete Strebe 24 im Garantiezustand des Verschlusses bei der erstmaligen Schliessung tordiert wird, so dass auf diese eine Torsionskraft wirkt. Werden somit bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung die Sollbruchstellen 22 zerstört, so entspannen sich die Torsionskräfte und das Plättchen 23 gelangt in eine vom Garantiezustand ab¬ weichende, verdrehte Gebrauchslage. Diese Situation ist in den beiden Figuren 15 a und b dargestellt. In der Figur 15 a hat das Plättchen 23 eine längliche, rechteckige Form. Nach der erstmaligen Oeffnung hat sich das Plättchen in die verdrehte Lage 23' bewegt. Die Oeffnung in der Deckfläche 19 der Kappe bleibt auch dann deutlich er¬ kennbar teilweise offen, wenn das Plättchen selber nicht auch noch in eine tiefere Lage gelangt.
Aehnliches gilt auch wenn das Plättchen die Form eines gleichseitigen Dreieckes hat, wie dies die Figur 15 b zeigt. Wesentlich bei dieser Ausführungsform, bei der eine Torsionskraft ausgenutzt wird, ist nicht so sehr die Ueberlegung eine weitere Möglichkeit eines optisch er¬ kennbaren Siegels zu schaffen, sondern viel mehr, dass eine solche Ausführungsform äusserst sabotagesicher ist. Ist das Garantieelement 21 einmal aus der Lage im Garan¬ tiezustand entfernt, so lässt es sich praktisch nicht wieder in diesen Zustand zurückbringen, da man während des Schliessvorganges wieder eine Torsionskraft aufbauen muss. Bei der erstmaligen Schliessung nach der Fertigung des Verschlusses, lässt sich dies maschinell machen, da das Plättchen über die Sollbruchstellen 22 noch fixiert ist. Fällt jedoch diese Fixierung weg, so lässt sich dies kaum noch realisieren. Besonders elegant lässt sich jedoch eine solche Lösung dadurch realisieren, dass man die Strebe 24 mindestens im unteren Bereich mit einer besonderen Form¬ gebung versieht und die Aussparung 26 im Unterteil 11 mit einer gleichen, jedoch um einen gewissen Winkel verdrehten Querschnitt versehen. Damit bei der erstmaligen Schliessung die Strebe 24 in der korrekten Winkellage in die Aussparung 26 gelangt, ist dann lediglich auf der Deckfläche 16 des Unterteiles 11 eine entsprechend in einer Kurve verlaufende Einfahrrampe anzubringen. Dies ist jedoch kunsstofftechnisch unproblematisch.
Hier ist die Siegelfläche 23 gleich gross wie die Quer¬ schnittsfläche der Strebe 24. Werden somit bei der erst¬ maligen Oeffnungsbewegung die Stege der Sollbruchstellen 22 zersört, so fällt die ganze Strebe 24 mit seiner Siegelfläche 23 durch die Deckfläche 16 in den darunter befindlichen Freiraum. In der Ausführung nach Figur 16a ist um Material zu sparen, die Strebe 24 hohl geformt. Zu dem ist die Strebe 24 mit Längsschlitze 29 versehen, die eine zusätzliche Federwirkung erlauben, was bei einer derart grossen Querschnittsfläche der Strebe sinnvoll ist. In gleicher Art, wie oben beschrieben, kann auch die Quer¬ schnittsform der Strebe in der Gestalt gleich der Siegel¬ fläche 23 sein. Figur 16b zeigt eine Lösung teilweise in der Aufsicht, bei der die Siegelfläche und Strebe eine Kreuzform haben. Hier kann die Strebe massiv gefertigt werden.
Während bei den bisherigen Ausführungsformen das Garantie¬ element 21 nach der Zerstörung der Sollbruchstellen 22 le¬ diglich durch die Schwerkraft nach unten auf die Deckfläche 16 des Unterteiles 11 fällt, ist in der Figur 17 eine Lösung skizziert, bei der eine zusätzliche Federkraft hierfür ausgenützt wird. Bezüglich der Gestaltung des Garantieelementes 21 mit einem Feder- plättchen 23 und der darunter angespritzten Strebe 24 mit endständigen Formschlussmittel 25 entspricht früher be¬ schriebenen Ausführungsbeispielen. Neu ist jedoch bei dieser Ausführung, gemäss der Figur 17, dass unterhalb der Deckfläche 16 des Unterteiles 11 im Bereich um die Aussparung 26 mehrere Federbeine 44 vorhanden sind. Während der erstmaligen Schliessung des Verschlusses innerhalb der Spritzform lassen sich die Federbeine 44 mittels einem Schieber 45 vorspannen, so dass diese im Garantiezustand des Verschlusses auf das Formschlussmittel 25 drücken. Bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung des Verschlusses wird zuerst die Spannung der Federbeine 44 durch die Zugkraft, welche vom Formschlussmittel 25 auf die Federbeine 44 geleitet wird, erhöht. Reissen schliess¬ lich die Sollbruchstellen 22, so wird das gesamte Garan¬ tieelement 21 mit grosser Geschwindigkeit nach unten ge¬ schleudert, wo es schliesslich mittels Haltenoppen 46 in einer Vertiefung in der unteren Deckfläche 16 des Unter¬ teiles 11 gefangen wird.
Die Ausgestaltung des Formschlussmittels 25 an der Strebe 24 braucht keineswegs immer eine hakenförmige Gestalt zu haben, wie dies die Figuren 18 und 19 verdeutlichen. Die Strebe 24 ist in beiden Fällen in der Form eines an der Unterseite des Plättchens 23 angeformten Federplättchens, dass als Formschlussmittel lediglich einen Durchbruch 25 hat. Der Haken 34 an der Deckfläche 16 des Unterteiles entspricht wieder der Lösung gemäss den Figuren 8 und 9. Bei dieser Art des Formschlussmittels 25 kann eine solche Strebe auch mehr als nur ein Formschlussmittel aufweisen, beispielsweise zwei in der Strebe übereinander angeordnete Durchbrüche 25 und 25', wie dies Figur 19 zeigt. Wird das Plättchen 23 bei der erstmaligen Oeffnung aus der Kappe gerissen, so lässt es sich danach auf die Deckfläche des Unterteiles drükken. Die Deckfläche des Unterteiles hat wiederum eine entsprechende Aussparung, in die die Strebe eingreift. Eine Kralle 39 in der Ebene der Deckfläche und aus dieser einstückig gefertigt, greift dann in beiden Lagen des Garantiezustandes und des Gebrauchszustandes, in den oberen oder unteren Durchbruch 25, beziehungsweise 25' ein. Insbesondere, wenn mit Garantielemente 21 gearbeitet wird, die mit Torsion arbeiten, wie dies die Beispiele gemäss den Figuren 14 und 15 zeigen, braucht die Aus¬ sparung 26 keineswegs deckungsgleich unter der Strebe 24 liegen. Die Figuren 20 und 21 verdeutlichen dies. Die Strebe 24, die wieder als Federplättchen gestaltet ist, läuft in einen Spitz aus, der auf die Aussparung gerichtet ist. Ist nun die Aussparung 26 als Schlitz geformt, so verdreht sich beim erstmaligen Schliessen die Strebe 24, wie die Figur 20 zeigt. Die Figur 20 bildet eine Aufsicht auf einen vollständig geöffneten Verschluss in der Her¬ stellungslage, wobei man den Unterteil von oben und die Kappe von der Innenseite sieht.
Während bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen jeweils das Garantieelement 21 im Garantiezustand jeweils fest mit der Kappe 12 des Verschlusses 10 verbunden war, ist im letzten Ausführungsbeispiel, gemäss der Figur 22, eine andere Lösung dargestellt. Das Garantieelement 21 hat hier die Form eines schwenkbaren Hebels 50, der über einer Schwenkachse 51 mit dem Unterteil 11 beweglich verbunden ist. In der Deckfläche 19 der Kappe 12 ist ein Durch¬ gangsloch 52 vorgesehen, welches gleichgross, wie die Hebelarmfläche 53- ist. Nach Beendigung des Spritzvorganges befindet sich der Verschluss in der Lage gemäss der Figur 18 a. In dieser Position verbleibt ein Teil des Spritz¬ kernes 60 in der ursprünglichen Spritzlage, während nun noch innerhalb der Spritzmaschine die Kappe 11 mechanisch geschlossen wird. Der Teil des Spritzkernes 60 unterstützt somit den Schwenkhebel 50 bis dass der Verschluss voll¬ ständig geschlossen ist, wie dies die Figur 18 d zeigt, wobei nun die Hebelarmfläche 53 exakt im Durchgangsloch 52 der Kappe 12 liegt. Erst jetzt wird der Spritzkernteil 60 ausgefahren und der Verschluss 10 befindet sich im Garantiezustand gemäss der Figur 18 e. Direkt neben dem Durchgangsloch 52 ist auf der Innenseite der Deckfläche 19 der Kappe 12 eine Schikane 54 in Form eines Feder- plättchens angeordnet. Diese Schikane 54 wird bei der erstmaligen Schliessung vorgespannt, wobei es entlang dem Schwenkhebel 50 streicht und schliesslich unter Vorspan¬ nung an den Schwenkhebel 50 anliegt. Während des erst¬ maligen Schliessvorganges in der Spritzform vermag es selbstverständlich den Schwenkhebel 50 nicht zur Seite zu schieben, da der Schwenkhebel 50 immer noch durch den Spritzkernteil 60 gestützt ist. Dies ist in den Figuren 18 b und c erkennbar. Trotz des vorgespannten Druckes des Federplättchens 54 an den Schwenkhebel 50 ist die Lage des Schwenkhebels im Durchgangsloch 52, in welchem es sich leicht verkeilt hält, gesichert. Bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung wird nun die Hebelarmfläche 53 aus dem Durchgangsloch 52 herausgezogen und das unter Vorspannung stehende Federplättchen 54 drückt den Schwenkhebel 50 gleichzeitig etwas in Richtung zum Unterteil 11. Dank einer gewissen Rückfederkraft vermag sich der Schwenkhebel 50 wieder etwa in die ursprüngliche Lage zurück zu drehen, wie dies in der Figur 18 f gezeigt ist. Auch bei der erstmaligen Oeffnung wird nun der optisch erkennbare Ge¬ brauchszustand erreicht, da das Durchgangsloch 52 nun freiliegt. Bei der anschliessenden Schliessung des Verschlusses nach der erstmaligen Oeffnung lässt sich der Garantiezustand, gemäss der Figur 18 e, nicht mehr erreichen. Bei der anschliessenden Schliessung drückt nun wiederum die Schikane 54 auf den Schwenkhebel 50, da jedoch nun die Stützwirkung des Spritzkernteiles 60 entfällt, wird der Schwenkhebel 50 automatisch zum Unter¬ teil 11 hinuntergestossen. Die Aussparung 26, durch die während der Herstellung und des erstmaligen Verschliessens der Spritzkernteil 60 hindurchgreift, ist nun offen. Somit lässt sich nun der Schwenkhebel 50 durch die Schikane 54 soweit zum Unterteil 11 hinunterdrücken, dass der Schwenk¬ hebel 50 in die Aussparung 26 hineinschwenkt und diese schliesslich in der Gebrauchslage, gemäss der Figur 18 i, vollständig verschliesst. Bei dieser Lösung bedarf es folglich keinerlei Sollbruchstellen. Bedingung ist jedoch auch für diese Lösung wiederum, dass es unterhalb der Deckfläche 16 des Unterteiles 11, zwischen der Mantelwand 14 und der dichtenden Ringwand 27 um den Ausguss 17, einen Freiraum F hat.
Die zahlreichen Ausführungsbeispiele sollen insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten des generellen Erfindungs¬ gedankens aufzeigen. Dieser besteht darin, dass immer ein Garantieelement 21 vorhanden, ist welches immer bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung des Verschlusses in eine optisch erkennbare andere Lage oder Gestalt gelangt, ohne dass eine andere Manipulation noch erforderlich wäre zusätzlich zur Oeffnungsbewegung des Verschlusses. Dabei ist es folglich unerheblich, ob dass Garantieelement 21 im Garantiezustand einstückig mit der Kappe 12 oder dem Unterteil 11 verbunden ist. Auch die Art der Bewegung, die das Garantieelement bei der erstmaligen Oeffnung durch¬ führt, ist verschieden. Dies kann eine mehr oder weniger vertikale Translationsbewegung, eine Rotationsbewegung um eine Horizontale oder um eine vertikale Achse sein.

Claims

PATENTANSPRÜCHE
1. Einteiliger Kunststoffverschluss zur Befestigung auf einem Behälter, bestehend aus einem Unterteil mit einer Deckfläche, in der eine Ausgussöffnung und angeordnet ist, und einer damit über einer Scharnier¬ achse schwenkbaren verbundenen Kappe, sowie einem einteilig mit dem Verschluss verbundenen Garantie¬ element, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement so am Verschluss angeordnet ist, dass es bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung der gesamten Kappe zum Verschlussunterteil und/oder des gesamten Verschlusses zum Behälter selbsttätig aus dem Garantiezustand in einen optisch, erkennbaren Ge¬ brauchszustand bringbar ist.
2. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1 zur aufschraubbaren Befestigung auf einem Behälter, der am Behälterhals eine aussen umlaufende Haltewulst auf¬ weist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement im Garantiezustand formschlüssig mit der Haltewulst im Wirkverbindung steht, so dass bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung des gesamten Verschlusses relativ zum Behälter und bei der erst- maligen Oeffnungsbewegung der gesamten Kappe zum Ver¬ schlussunterteil, das mindestens eine Garantielement selbsttätig aus dem Garantiezustand in einen optisch, erkennbaren Gebrauchszustand gelangt.
3. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement mindestens formschlüssig mit dem Unterteil des Verschlusses in Wirkverbindung steht, so dass das Garantieelement bei der erstmaligen Oeff¬ nungsbewegung der gesamten Kappe, durch Schwenkung um die Hauptachse, selbsttätig aus dem Garantiezustand in einem optisch, erkennbaren Gebrauchszustand gelangt.
4. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement in der Garantielage über Sollbruch¬ stellen an der Deckfläche der Kappe gehalten ist.
5. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement ein Plättchen aufweist, welches in der Garantielage über Sollbruchstellen fluchtend mit der Deckfläche der Kappe verbunden ist.
6. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Plättchenunter¬ seite eine Strebe mit einem Formschlussmittel* ange¬ ordnet ist, welches in der Garantielage in oder durch eine Aussparung in der Deckfläche des Verschlussunter¬ teil eingreift, beziehungsweise durchgreift.
7. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Strebe in der Garantielage unter Vorspannung in der Aussparung im Unterteil gehalten ist.
8. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kappenunterseite eine Schikane angeordnet ist, die nach der erstmaligen Oeffnung des Verschlusses das Garantieelement beim Schliessen in eine Tieflage auf den Unterteil des Verschlusses drückt.
9. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Verschlussunterteil eine Aufnahme mit Halteelementen angeordnet ist, in die das Garantieelement durch die Schikanen an der Kappe beim Schliessen des Verschlusses hineindrückbar ist .
10. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Verschlussunterteil eine Aufnahme mit Halteelement angeordnet ist, welche sich im Bereich der Aussparung >ef.-' -" t, und dass das Garantieelement beim erstmaligem £ .._iessen des Ver¬ schlusses nach der Oeffnung aus der Garantielage mittels der Schikane in eine Lage drückbar ist, bei der das Garantieelement im Halteelement gehalten wird und die Aussparung mindestens annähernd vollständig abdeckt.
11. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Garantieelement be¬ weglich am Unterteil angeordnet ist und in der C - rantielage eine Oeffnung in der Kappe abdeckt.
12. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kappenunterseite ein Schikane angeordnet ist, welche bei der erst¬ maligen Oeffnung aus der Garantielage, das Garantie¬ element um ein Scharnier zum Verschlussunterteil schwenkt, in dem d:... Schikane das Garantieelement beim darauffolgenden Schliessvorgang in eine Aussparung im Verschlussunterteil formschlüssig hineindrückt.
13. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Plättchen des Garantieelementes bezüglich der Deckfläche der Kappe im Garantiezustand nach oben oder unten verschoben angeordnet ist.
14. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Plättchen bezüglich der Deckfläche der Kappe soweit nach unten verschoben angeordnet ist, dass es im Garantiezustand auf dem Verschlussunterteil aufliegt und im Gebrauchszustand in dieser Lage verbleibt.
15. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Plättchen über Soll¬ bruchstellen so an der Kappe angeordnet ist, dass es im Garantiezustand in einer Distanz über der Deck¬ fläche des Unterteiles sich befindet und nach der Zerstörung der Sollbruchstellen bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung mindestens annähernd auf das Niveau der Deckfläche des Unterteiles fällt.
16. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kappenunterseite ein Halteorgan angeordnet ist, und dass die Strebe, welche über eine Sollbruchstelle mit dem Plättchen verbunden ist, bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung das Plättchen in das Halteorgan zieht, und dass bei fortgesetzter Oeffnungsbewegung die Strebe im Bereich der Sollbruchstelle sich vom Plättchen löst.
17. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung im Ver¬ schlussunterteil so angeordnet ist, dass die Strebe im federelastisch gebogenen Zustand in die Ausparung eingreift.
18. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung im Ver¬ schlussunterteil und die Strebe am Plättchen kon¬ gruente Querschnittsformen aufweisen, und wobei im Garantiezustand die Strebe federelastisch tordiert in der Aussparung eingreift.
19. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des Plättchens von einer Kreisform abweicht, so dass nach der erst¬ maligen Oeffnungsbewegung das Plättchen aus der Kappe gelöst ist und sich entsprechend der vorgespannten Torsion zurückgedreht hat, worauf das Plättchen sicht¬ bar in einer anderen Winkellage sich befindet als im Garantiezustand.
20. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung in der Deckfläche des Verschlussunterteiles im Bereich zwischen der Ausgussöffnung und dem Hauptscharnier liegt.
21. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Deckfläche des Unterteiles zwei Aussparungen angeordnet sind, die auf einer Geraden liegen, die parallel zur Hauptachse verläuft.
22. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Garantieelement ein in der Deckfläche der Kappe über mindestens einer Sollbruchstelle schwenkbar angeordnetes Plättchen ist, welches an seiner Unterseite ein hakenförmiges Form- Schlussmittel aufweist, welches im Garantiezustand in einen entsprechenden Gegenhaken auf der Deckfläche des Unterteiles eingreift.
23. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen alle unterschiedliche Distanzen zur Scharnierachse auf¬ weisen.
24. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss ein Schnappscharnierverschluss ist.
25. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Deckfäche des Unterteiles im Bereich der Aussparung mindestens ein Federelement angeordnet ist, welche die Strebe am Plättchen unter Vorspannung hält und nach der Zer¬ störung der Sollbruchstellen bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung die Strebe mit dem Plättchen nach unten auf die Deckfläche des Unterteiles drückt.
26. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Strebe (24) als Federplättchen gestaltet ist, und dass das Form¬ schlussmittel (25) die Form eines Durchbruches auf¬ weist.
27. Einteiliger Kunststoffverschluss nach den Ansprüchen 22 und 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (34) am Unterteil (11) im Garantiezustand, in den als Durchbruch gestalteten Formschlussmittel (25) ein¬ greift.
28. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 11 und Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass in der Strebe (24) zwei Druchbrüche (25,25'), in der Form von Formschlussmittel vorgesehen sind, wobei in der Deckflächen (16) des Unterteiles (11). eine Kralle (39) vorgesehen ist, die in die Aussparung hineinragt und die Durchbrüchε im Garantiezustand und im Gebrauchs¬ zustand durchgreift.
29. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (26) in der Deckfläche (16) und die Strebe (24) am Plättchen (23) zueinander verdreht angeordnet sind (Figur 20,21). GEÄNDERTE ANSPRÜCHE
[beim Internationalen Büro am 27. Dezember 1993 (27.12.93) eingegangen; ursprüngliche Ansprüche 1-29 durch geänderte Ansprüche 1-16 ersetzt;
(6 Seiten)]
1. Einteiliger Schnappscharnierverschluss zur Befestigung auf einem Behälter, bestehend aus einem Unterteil mit einer Deckfläche, in der eine Ausgussöffnung und ange¬ ordnet ist, und einer damit über ein Schnappscharnier schwenkbar verbundenen Kappe, sowie einem einteilig mit der Kappe verbundenen Garantieelement, welches ein mit der Deckfläc^a der Kappe fluchtendes und damit über Sollbruchstellen verbundenes Plättchen mit an der Unterseite angeordneter Strebe umfasst, wobei das Garar ieelement im Bereich zwischen Ausgussöffnung und Schnappscharnier liegt und mit seiner Strebe eine Verbindung mit dem Unterteil herstellt, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind, d: . bei der erstmaligen Oeffnung der Kappe zum Verschluss¬ unterteil das Garantielement in eine veränderte Lage bringen, die von der Garantielage kennbar abweicht.
2. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1 zur aufschraubbaren Befestigung auf einem BehäΛ er, der am Behälterhals eine aussen umlaufende Haltewulst auf¬ weist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Garantieelement im Garantiezustand formschlüssig mit der Haltewulst im Wirkverbindung steht, so dass bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung des gesamten Verschlusses relativ zum Behälter und bei der erst¬ maligen Oeffnungsbewegung der gesamten Kappe zum Ver¬ schlussunterteil, das mindestens eine Garantielement selbsttätig aus dem Garantiezustand in einen optisch, erkennbaren Gebrauchszustand gelangt.
3. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, da¬ durch gekennzeichnet, dass die Strebe in der Garan¬ tielage unter Vorspannung in der Aussparung im Unter¬ teil gehalten ist.
4. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, da¬ durch gekennzeichnet, dass an der Kappenunterseite eine Schikane angeordnet ist, die nach der erstmaligen Oeffnung des Verschlusses das Garantieelement beim Schliessen in eine Tieflage auf den Unterteil des Ver¬ schlusses drückt.
5. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 4, da¬ durch gekennzeichnet, dass am Verschlussunterteil eine Aufnahme mit Halteelementen angeordnet ist, in die das Garantieelement durch die Schikanen an der Kappe beim Schliessen des Verschlusses hineindrückbar ist.
6. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 4, da¬ durch gekennzeichnet, dass am Verschlussunterteil eine Aufnahme mit Halteelement angeordnet ist, welche sich im Bereich der Aussparung befindet, und dass das Ga¬ rantieelement beim erstmaligem Schliessen des Ver¬ schlusses nach der Oeffnung aus der Garantielage mittels der Schikane in eine Lage drückbar ist, bei der das Garantieelement im Halteelement gehalten wird und die Aussparung mindestens annähernd vollständig abdeckt.
7. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, da¬ durch gekennzeichnet, dass das Garantieelement über seiner Strebe beweglich am Unterteil angeordnet ist und das Plättchen in der Garantielage eine Oeffnung in der Kappe abdeckt, wobei an der Kappenunterseite ein Schikane angeordnet ist, welche bei der erstmaligen Oeffnung aus der Garantielage, das Garantieelement um ein Scharnier zum Verschlussunterteil schwenkt, in dem die Schikane das Garantieelement beim darauffolgenden Schliessvorgang in eine Aussparung im Verschlussunter¬ teil formschlüssig hineindrückt. 8. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, da¬ durch gekennzeichnet, dass an der Kappenunterseite ein Halteorgan angeordnet ist, und dass die Strebe, welche über eine Sollbruchstelle mit dem Plättchen verbunden ist, bei der erstmaligen Oeffnungsbewegung das Plätt¬ chen in das Halteorgan zieht, und dass bei fortge¬ setzter Oeffnungsbewegung die Strebe im Bereich der Sollbruchstelle sich vom Plättchen löst.
9. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, da¬ durch gekennzeichnet, dass die Aussparung im Ver¬ schlussunterteil so angeordnet ist, dass die Strebe im federelastisch gebogenen Zustand in die Ausparung eingreift.
10. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, da¬ durch gekennzeichnet, dass die Aussparung im Ver¬ schlussunterteil und die Strebe am Plättchen kon¬ gruente Querschnittsformen aufweisen, und wobei im Garantiezustand die Strebe federelastisch tordiert in der Aussparung eingreift.
11. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 10, da¬ durch gekennzeichnet, dass die Form des Plättchens von einer Kreisform abweicht, so dass nach der erstmaligen Oeffnungsbewegung das Plättchen aus der Kappe gelöst ist und sich entsprechend der vorgespannten Torsion zurückgedreht hat, worauf das Plättchen sichtbar in einer anderen Winkellage sich befindet als im Garan¬ tiezustand.
12. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Garantieelement ein in der Deckfläche der Kappe über mindestens einer Sollbruchstelle schwenkbar angeordnetes Plättchen ist, welches an seiner Unterseite ein hakenförmiges Form¬ schlussmittel aufweist, welches im Garantiezustand in einen entsprechenden Gegenhaken auf der Deckfläche des Unterteiles eingreift.
13. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Deckfäche des Unterteiles im Bereich der Aussparung mindestens ein Federelement angeordnet ist, welche die Strebe am Plättchen unter Vorspannung hält und nach der Zer¬ störung der Sollbruchstellen bei der erstmaligen Oeff¬ nungsbewegung die Strebe mit dem Plättchen nach unten auf die Deckfläche des Unterteiles drückt. 14. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, da¬ durch gekennzeichnet, dass die Strebe (24) als Feder- plättchen gestaltet ist, und dass das Formschluss¬ mittel (25) die Form eines Durchbruches aufweist.
15. Einteiliger Kunststoffverschluss nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (34) am Unterteil (11) im Garantiezustand, in den als Durchbruch gestalteten Formschlussmittel (25) ein¬ greift.
16. Einteiliger Kunststoffverschluss nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der Strebe (24) zwei Druchbrüche (25,25'), in der Form von Formschluss¬ mittel vorgesehen sind, wobei in der Deckflächen (16) des Unterteiles (11) eine Kralle (39) vorgesehen ist, die in die Aussparung hineinragt und die Durchbrüche im Garantiezustand und im Gebrauchszustand durch¬ greift.
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