Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Glashaftantenne gemäß dem
Oberbegriff der Patentansprüche 1, 2 oder 4.
Stand der Technik
Glashaftantennen werden bereits für die verschiedensten
Frequenzbereiche in Fahrzeugen und insbesondere
Kraftfahrzeugen eingesetzt. Sie bestehen zum einen aus einem
Antennenfuß mit einem frequenzabgestimmtem (resonantem)
Strahler, der von außen auf eine Scheibe und insbesondere
eine Fensterscheibe geklebt wird und zum anderen aus einem
Anschlußmodul, das von innen auf die Scheibe geklebt wird.
Zwischen diesen beiden Teilen muß eine Signalübertragung
durch die Scheibe stattfinden:
Bei den bekannten Glashaftantennen werden die Signale mit
Hilfe verschieden großer Kondensatorplatten kapazitiv durch
die Scheibe übertragen. Diese Kopplung ist insbesondere für
Frequenzen von 140 kHz bis ca. 1.500 MHz geeignet. Bei
Signalen mit höheren Frequenzen als 1.500 MHz ist die
kapazitive Kopplung ineffizient, da die Kondensatorplatten
selber abstrahlen. Für eine verlustarme Kopplung für Signale
mit Frequenzen über 1.500 MHz Können Schlitzantennen
verwendet werden, wie sie in der US-PS 5 451 966 beschrieben
sind.
Als Bezugsmasse kann bei niedrigen Frequenzen die Karosseriemasse
verwendet werden, die über ein möglichst kurzes
Masseband (<< λ/4) an das Anschlußmodul herangeführt
wird. Ab ca. 400 MHz verwendet man abgestimmte Gegengewichte,
sogenannte Radials, die beidseitig des Anschlußmoduls
auf die Scheibe aufgeklebt werden. Bei Kopplung
mit Schlitzantennen (ab ca. 1.500 MHz) umgibt die Bezugsmasse
den Schlitz.
Kombinationsantennen mit schraubbarem Antennenfuß sind
ebenfalls Stand der Technik. Beispielsweise die Robert
Bosch GmbH bietet Antennen für DAB (Digital-Audio-Broadcast),
d.h. Band III + L-Band, Antennen für C-Netz und D-Netz,
d.h. 450 MHz + 900 MHz und andere Kombinationen angeboten.
Wenn mit einer Glashaftantenne DAB-Radioprogramme empfangen
werden sollen, muß in jedem Falle eine Kombinationsantenne
eingesetzt werden, da DAB-Programme in den Frequenzbändern
Band III", d.h. zwischen 174 bis 240 MHz
und
L-Band", d.h. zwischen 1.452 bis 1492 MHz übertragen
werden.
Die Kabeldämpfung bei gebräuchlichen Antennenkabeln für
den Einsatz in Fahrzeugen liegt im Band III bei (nur) ca.
0,2 dB/m und im L-Band bei ca. 0,8 dB/m. Um diese Dämpfung
zu kompensieren, ist es vor allem im L-Band sinnvoll,
einen Antennenverstärker einzusetzen. Heute wird
hierzu eine aktive Antennenweiche in einem eigenen, von
der Glashaftantenne beabstandeten Gehäuse eingesetzt.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Glashaft-Antenne (auch
als on-glass-Antenne bezeichnet) mit einfachem Aufbau anzugeben,
bei der der kapazitive Übertrager und die zugehörigen
Schaltungs- bzw. Anschlußelemente einfach realisiert
sind. Weiterhin oder alternativ soll die erfindungsgemäße
Glashaftantenne sowohl wenigstens ein Frequenzband
unterhalb als auch wenigstens ein Frequenzband
oberhalb einer bestimmten Frequenz, wie beispielsweise
1.450 MHz übertragen können.
Weiterhin oder alternativ soll erfindungsgemäß eine DAB-Glashaftantenne
mit Mehrbereichskoppler angegeben werden,
die nicht nur das Band III, sondern auch das L-Band gut
empfängt.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe, die alternativ
oder kumulativ einsetzbar sind, sind in den Patentansprüchen
1, 2 und 4 angegeben. Weiterbildungen der Erfindung.
sind Gegenstand der Ansprüche 3 und 5 folgende.
Die Erfindung kann insbesondere für den Empfang von Radioprogrammen
im Format DAB (Digital Audio Broadcast)
verwendet werden. DAB ist aufgeteilt in die Frequenzbänder
Band III : 174 bis 240 MHz und L-Band: 1.452 bis
1.492 MHz. Weitere Anwendungen der Erfindung liegen bei
Antennen für z.B. analogen Rundfunk + E-Netz oder D-Netz
+ E-Netz.
Bei der im Anspruch 1 angegebenen Lösung ist im Anschlußmodul
ein L-Band-Verstärker vorgesehen; hierdurch wird
nicht nur ein sehr kleiner Aufbau erhalten, sondern es
werden auch die durch die Kabeldämpfung besonders betroffenen
L-Band-Signale besonders effektiv verstärkt.
Bei der im Anspruch 2 beschriebenen Lösung sind im Antennenfuß
und im Anschlußmodul Leiterplatten vorgesehen
sind, deren der Scheibe zugewandte Flächen, die leitend
ausgebildet sind, den kapazitiven Übertrager bilden, und
deren gegenüberliegende Flächen Anschluß- und/oder Schaltungselemente
tragen. Hierdurch erhält man nicht nur einen
besonders kostengünstigen Aufbau, sondern auch besonders
kurze Signalwege.
Um zwei Frequenzbänder, beispielsweise eines unterhalb
und eines oberhalb von 1.450 MHz, die mit einer Kombinationsantenne
abgestrahlt bzw. empfangen werden sollen,
durch eine Scheibe zu koppeln, wird bei der Glashaftantenne
gemäß Anspruch 4 eine Schlitzantenne für das obere
Frequenzband mit einer kapazitiven Kopplung für das untere
Frequenzband kombiniert. Besonders bevorzugt ist es,
wenn die leitende Fläche, die die Schlitzantenne umgibt,
als Kondensatorplatte für die Kopplung des unteren Frequenzbandes
verwendet wird, wobei der Antennenstab auf
der einen Seite und der Innenleiter des gemeinsamen koaxialen
Anschlußkabels auf der anderen Seite der Scheibe
jeweils über eine Hoch-/Tiefpaßkombination an die Koppelelemente
angeschlossen werden.
Als Bezugsmasse wird für das obere Frequenzband die den
Schlitz umgebende leitende Fläche verwendet. Für das untere
Frequenzband wird bei Frequenzen < 400 MHz ein möglichst
kurzes Masseband (<<λ/4) zur Karosserie verwendet,
bei Frequenzen zwischen 400 und 1.450 MHz abgestimmte Radials.
Die Bezugsmassen werden über eine Hoch-/Tiefpaßkombination
an den Außenleiter des gemeinsamen koaxialen
Anschlußkabels angeschlossen. Im einfachsten Fall können
diese Hoch-/Tiefpaß-kombinationen durch je eine Spule und
einen Kondensator realisiert werden.
Des weiteren werden erfindungsgemäß im Anschlußmodul einer
DAB-Glashaftantenne die Antennensignale vom Antennenfuß
hinter der Scheibe abgegriffen. Dies geschieht mit
Hilfe einer Kondensatorplatte für beide Frequenzbereiche
oder mit einer Kombination aus einer Kondensatorplatte
für Band III und einer Schlitzantenne für das L-Band.
Diese Koppelelemente kennen ohne Mehraufwand als Leiterplatte
ausgeführt werden. Auf dieser Leiterplatte werden
nun die elektronischen Bauteile untergebracht, die für
eine Frequenzweiche und einen Antennenverstärker benötigt
werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
durch den Einsatz der Erfindung eine Glashaftantenne als
Kombinationsantenne für zwei Frequenzbänder, eines unterhalb
und eines oberhalb von 1.450 MHz, ausgeführt werden
kann. Dadurch wird zur Übertragung von zwei Frequenzbändern
nur eine Antenne und nur ein Anschlußkabel benötigt,
ohne daß ein Loch für eine Kabeldurchführung gebohrt werden
muß.
Vorteilhaft ist es, daß bei der gemeinsamen Übertragung
von Frequenzen < 400 MHz und Frequenzen >1.400 MHz (z.B.
DAB) die Sicht durch die Scheibe dabei nicht durch aufgeklebte
Radials beeinträchtigt wird.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das Anschlußmodul
einer Glashaftantenne ohne den Aufwand einer zusätzlichen
Baugruppe, d.h. einer zusätzlichen Leiterplatte mit mechanischer
Halterung, mit einem Verstärker ausgestattet
werden kann, der die Dämpfung eines Antennenkabels ausgleicht.
Auf diese Weise werden die Zusatzkosten für einen
Antennenverstärker minimiert.
Bei dem Einsatz als Mehrbereichsantenne weist die Glashaftantenne
einen Kombinationsantennenstab auf, der den
Empfang der gewünschten Frequenzbänder erlaubt.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungebeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben,
in der zeigen:
- Fig. 1
- den Aufbau eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Glashaftantenne
- Fig. 2
- den Aufbau einer im Antennenfuß eingesetzten
Leiterplatte,
- Fig. 3
- den Aufbau einer im Anschlußmodul eingesetzten
Leiterplatte,
- Fig. 4
- eine Modifikation des in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiels,
- Fig. 5
- den Aufbau einer im Antennenfuß eingesetzten
Leiterplatte,
- Fig. 6
- den Aufbau einer im Anschlußmodul eingesetzten
Leiterplatte für die Modifikation gemäß Fig. 4,
- Fig. 7
- den Aufbau eines zweiten Ausführungabeispiels
einer erfindungsgemäßen Glashaftantenne, und
- Fig. 8
- den Aufbau einer im Antennenfuß eingesetzten
Leiterplatte,
- Fig. 9
- den Aufbau einer im Anschlußmodul eingesetzten
Leiterplatte für das zweite Ausführungebeispiel,
Darstellung von Ausführungsbeispielen
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer erfindungsgemäßen
Glashaftantenne. Mit 1 ist ein Antennenstab bezeichnet,
der durch ein Trennelement 2, das vorzugsweise
eine Spule sein kann, in zwei Bereiche geteilt wird. Der
untere Teil 3 wird als Strahler für den oberen Frequenzbereich
verwendet, Während der gesamte Stab 1 als Strahler
für den unteren Frequenzbereich eingesetzt wird.
Der Strahler ist durch eine mechanische Kupplung 4, vorzugsweise
ein Schraubgewinde, mit dem Antennenfuß 5 verbunden,
der in an sich bekannter Weise auf eine Scheibe
12 eines Fahrzeugs aufgesetzt ist.
Die Kupplung 4 ist weiterhin elektrisch mit dem ersten
Tor eines Tiefpasses 6 und dem ersten Tor eines Hochpasses
7 verbunden. Das zweite Tor des Tiefpasses 6 ist über
eine Durchkontakeierung 8 durch eine Leiterplatte 9 mit
einer leitenden Fläche 10 verbunden, die den Schlitz umgibt.
Das zweite Tor des Hochpasses 7 ist mit einer Einspeiseleitung
einer Schlitzantenne 11 verbunden.
Durch diese Ausbildung werden die hohen Frequenzen des
oberen Bandes auf die Schlitzantenne 11 und die tieferen
Frequenzen des unteren Bandes auf die den Schlitz umgebende
leitende Fläche 10 geleitet.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Scheibe 12 befindet
sich ein Anschlußmodul 13. Ein Anschlußkabel 14 ist mit
seinem Innenleiter 15 an das erste Tor eines Hochpasses
16 und an das erste Tor eines Tiefpasses 17 angeschlossen.
Das zweite Tor des Hochpasses 16 ist verbunden mit
einer Einspeiseleitung einer Schlitzantenne 18 auf der
Innenseite der Scheibe 12. Das zweite Tor des Tiefpasees
17 ist über eine Durchkontaktierung 19 durch eine Leiterplatte
20 mit einer den Schlitz umgebenden leitenden Fläche
21 verbunden.
Auf diese Weise werden wiederum die hohen Frequenzen des
oberen Bandes auf die Schlitzantenne und die tieferen
Frequenzen des unteren Bandes auf die den Schlitz umgebende
leitende Fläche geleitet.
Der Außenleiter 22 eines Anschlußkabels 14 ist an das erste
Tor eines Hochpasses 23 und an das erste Tor eines
Tiefpasses 24 angeschlossen. Das zweite Tor des Tiefpasses
24 ist verbunden mit einem Masseband 25, daa leitend
mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden ist. Bei dem
gezeigten Ausführungsbeispiel wird die leitende Verbindung
über eine Schraube 26 mit der Karosserie 27 oberhalb
der Scheibe 12 hergestellt.
Durch die Anordnung wird die Bezugsmasse für die niedrigen
Frequenzen des unteren Frequenzbandes von der Karosserie
27 an das Anschlußmodul 13 herangeführt. Das zweite
Tor des Hochpasses 23 ist über die Durchkontaktierung 28
mit der leitenden Fläche 21, die den Schlitz umgibt, verbunden.
Dadurch wird diese Fläche zur Bezugsmasse für die
hohen Frequenzen des oberen Bandes.
Fig. 2 zeigt den prinzipiellen Aufbau der Leiterplatte 9,
welche sich im Antennenfuß 5 auf der Außenseite der
Scheibe 12 befindet. Mit 29 ist der Anschlußpunkt bezeichnet,
an den die Kupplung 4 angeschlossen wird, die
den Strahler 1 mechanisch hält. Die Funktion der Elemente
6, 7, 9, 10 und 11 ist bereits in der Beschreibung zur
Fig. 1 erläutert worden. In Fig. 2 ist ferner der Schlitz
30 in der leitenden Fläche 10 für die Schlitzantenne 11
dargestellt. Der Schlitz 30 befindet sich auf der Unterseite
der Leiterplatte 9.
Fig. 3 zeigt den prinzipiellen Aufbau der Leiterplatte
20, die sieh im Anschlußmodul 13 auf der Innenseite der
Scheibe 12 befindet. Mit 31 ist der Anschlußpunkt für den
Innenleiter 15 des Anschlußkabels 14 bezeichnet. Dieser
ist über die Elemente 16 und 17 an die Elemente 18 und 19
angeschlossen, deren Funktion bereits in der Beschreibung
zu Fig. 1 erläutert worden ist. Zusätzlich ist in Fig. 3
ein Schlitz 32 in der leitenden Fläche 21 dargestellt.
Dieser Schlitz befindet sich auf der Unterseite der Leiterplatte
20. Mit 33 ist der Anschlußpunkt für den Außenleiter
22 des Kabels 14 bezeichnet. Der Anschlußpunkt 33
ist über die Elemente 23 und 24 mit dem Element 28 und
dem Anschlußpunkt 34 für das Element 25 verbunden, deren
Funktion bereite in der Beschreibung zu Fig. 1 erläutert
worden ist.
Fig. 4 zeigt eine Modifikation des in Fig. 1 dargestellten
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels einer Glashaftantenne
mit detailliertem Aufbau der Koppelelemente
und Anschlußkabel. Auch bei dieser Modifikation wird eine
kapazitive Kopplung für das Band III und eine Schlitzantennenkopplung
für das L-Band verwendet.
Mit 1 ist wiederum der Antennenstab bezeichnet, der durch
ein Trennelement 2, vorzugsweise eine Spule, in zwei Bereiche
geteilt wird, wobei der Teil 3 den Strahler für
den oberen Frequenzbereich darstellt und der gesamte Stab
1 den Strahler für den unteren Frequenzbereich. Der
Strahler ist durch eine mechanische Kupplung 4, vorzugsweise
ein Schraubgewinde, mit dem Antennenfuß 5 verbunden.
Diese Kupplung ist elektrisch an das Tor 1 eines
Tiefpasses 6 und das Tor 1 eines Hochpasses 7 angeschlossen,
wobei das Tor 2 des Tiefpasses 6 über eine Durchkontaktierung
8 durch die Leiterplatte 9 mit der leitenden
Fläche 10, die den Schlitz umgibt, verbunden ist. Da$ Tor
2 des Hochpasses 7 ist mit der Einspeiseleitung 11 der
Schlitzantenne verbunden. Auf diese Weise werden die hohen
Frequenzen des oberen Bandes auf die Schlitzantenne
und die tieferen Frequenzen des unteren Bandes auf die
den Schlitz umgebende leitende Fläche geleitet.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Scheibe 12 befindet
sich das Anschlußmodul 13. Die Einspeiseleitung 18 der
Schlitzantenne ist über den Verstärker 35 an das Tor 1
des Hochpasses 16 angeschlossen. Das Tor 2 des Hochpasses
ist mit dem Innenleiter 15 des Anschlußkabels 14 verbunden.
Über diesen weg wird das L-Band durch die Scheibe
übertragen, verstärkt und vom unteren Band getrennt auf
das Kabel geleitet.
Die den Schlitz umgebende leitende Fläche 21, die kapazitiv
das Band III überträgt, ist über die Durchkontaktierung
19 mit dem Tor 1 des Tiefpasses 17 verbunden. Das
Tor 2 des Tiefpasses ist ebenfalls mit dem Innenleiter 15
des Anschlußkabels 14 verbunden. Hier werden L-Band und
Band III wieder zusammengeführt. Der Außenleiter 22 des
Anschlußkabels 14 ist an das Tor 1 des Hochpasses 23 und
an das Tor 1 des Tiefpasses 24 angeschlossen. Das Tor 2
des Tiefpasses 24 ist verbunden mit dem Masseband 25,
welches über die Schraube 26 mit der Karosserie 27 oberhalb
der Scheibe 12 verbunden ist. Dadurch wird die Bezugsmasse
für die niedrigeren Frequenzen des unteren Frequenzbandes
von der Karosserie 27 an das Anschlußmodul 13
herangeführt. Das Tor 2 des Hochpasses 23 ist über die
Durchkontaktierung 28 mit der leitenden Fläche 21, die
den Schlitz umgibt, verbunden. Dadurch wird diese Flache
zur Bezugsmasse für die hohen Frequenzen des oberen Bandes.
Fig. 5 zeigt den prinzipiellen Aufbau der Leiterplatte 9,
die sich im Antennenfuß 5 auf der Außenseite der Scheibe
12 befindet. Mit 29 ist der Anschlußpunkt bezeichnet, an
dem die Kupplung 4 angeschlossen wird, welche den Strahler
1 mechanisch hält. Die Funktion der Elemente 6, 7, 9,
10 und 11 ist bereits in der Beschreibung zu Fig. 4 erläutert
worden. In Fig. 5 ist zusätzlich der Schlitz 30
in der leitenden Fläche 10 dargestellt, die sich auf der
Unterseite der Leiterplatte befindet.
Fig. 6 zeigt den prinzipiellen Aufbau der Leiterplatte
20, welche sich im Anschlußmodul 13 auf der Innenseite
der Scheibe 12 befindet. Mit 32 ist ein Schlitz in der
leitenden Fläche 21 bezeichnet, die sich auf der Unterseite
der Leiterplatte befindet. Dieser ist über die Elemente
18, 35 und 16, deren Funktion bereite in der Beschreibung
zu Fig. 4 erläutert worden ist, an den Anschlußpunkt
31 für den Innenleiter 15 des Anschlußkabels
14 angeschlossen.
Mit 33 ist der Anschlußpunkt für den Außenleiter 22 des
Kabels 14 bezeichnet. Er ist über die Elemente 23 und 24
mit dem Element 28 und dem Anschlußpunkt 34 für das Element
25 verbunden, deren Funktion bereits in der Beschreibung
zu Fig. 4 erläutert worden ist.
Fig. 7 zeigt den entsprechenden Aufbau für den Fall, daß
beide Bänder kapazitiv durch die Scheibe gekoppelt werden.
Dabei wird die Antenne 1 direkt über die Durchkontaktierung
8 an die leitende Fläche 10 auf der Rückseite
der Leiterplatte 9 angeschlossen. Von der leitenden Fläche
21 der Leiterplatte 20 auf der Innenseite der Scheibe
12 werden die kapazitiv übergekoppelten Antennensignale
über die Durchkontaktierung 19 auf den Hochpaß 16 und den
Tiefpaß 17 geleitet. Um das L-Band allein verstärken zu
können, wird das 2. Tor des Hochpasses 16 mit dem Eingangsanschluß
des Verstärkers 35 verbunden. Der Ausgangsanschluß
des Verstärkers 35 ist an den Hochpaß 23 angeschlossen.
Dessen 2. Tor führt das Signal auf den Innenleiter
15 des Anschlußkabels 14. An dieser Stelle werden
auch die Signale des niederfrequenten Bandes über den
Tiefpaß 24 wieder mit dem L-Band zusammengekoppelt.
Als Bezugsmasse wurde in diesem Beispiel für beide Frequenzbereiche
die Karosserie 27 verwendet, an die über
die Schraube 26 das Masseband 25 angeschlossen ist, welches
im Anschlußmodul 13 mit dem Außenleiter 22 deS Kabels
14 verbunden ist. Es ist auch eine Variante mit aufgeklebten
Gegengewichten, sogenannten Radials, für das L-Band
denkbar.
Die Fig. 8 und 9 zeigen den Aufbau der Leiterplatten 9
und 20. Die Elemente 29, 31, 33 und 34 sind dabei Lötflächen,
an denen die gezeichneten Anschlüsse angelötet werden.
Vorstehend ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens
beschrieben worden, wie es sich insbesondere aus
den Ansprüchen ergibt.
Insbesondere kann man durch die Erfindung einen Mehrbereichskoppler
erhalten, bei dem die leitende Fläche, welche
die Schlitzantenne umgibt, als Kondensatorplatte für
die Kopplung des unteren Frequenzbandes verwendet wird,
wobei der Antennenstab auf der einen Seite und der Innenleiter
des gemeinsamen koaxialen Anschlußkabels auf
der anderen Seite der Scheibe jeweils über eine Hoch-/Tief-paßkombination
an die Koppelelemente angeschlossen
werden
Die den Schlitz umgebende leitende Fläche kann als Bezugsmasse
für das obere Frequenzband benutzt werden.
Insbesondere kann man eine DAB-Glashaftantenne mit integriertem
L-Band-Verstärker zum gleichzeitigen Empfang
bzw. zur gleichzeitigen Abstrahlung eines Frequenzbandes
unterhalb und eines Frequenzbandes oberhalb von 1450 MHz
realisieren.
In jedem Falle sind erfindungsgemäß im Anschlußmodul ein
L-Band-Verstärker und/oder Leiterplatten vorgesehen, deren
der Scheibe zugewandte Flächen, die leitend ausgebildet
sind, den kapazitiven Übertrager bilden, und deren
gegenüberliegende Flächen Anschluß- und/oder Schaltungselemente
tragen.
Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Integration einer
Schlitzantenne in einen kapazitiven Übertrager vorgesehen
sein.