Verfahren und System zum Erfassen und Belohnen der Benutzung eines Einkaufswagens in einem Einkaufs markt
B e s c h r e i b u n g
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zum Erfassen und Belohnen der Benutzung eines Einkaufswagens in einem Einkaufsmarkt, wobei die Anwesenheit eines Einkaufswagens im Einkaufsmarkt automatisch und kontaktlos er¬ fasst wird. Hierfür sind im System eine Anzahl von Einkaufswagen sowie im Ein¬ kaufsmarkt angebrachte Erfassungsmittel zum automatischenj kontaktlosen Erfas¬ sen der Anwesenheit der Einkaufswagen vorhanden.
Einkaufsmärkte, die für einen Einkauf mit Selbstbedienung eingerichtet sind, sind in der Regel daran interessiert, dass die Kunden zum Einkauf einen Einkaufswa¬ gen benutzen. Untersuchungen durch Kundenlaufstudien haben ergeben, dass Kunden ohne Einkaufswagen deutlich weniger Waren einkaufen, als wenn sie beim Einkauf einen Einkaufswagen benutzen. Die Einkaufsmärkte sind daher bestrebt, den Kunden einen Anreiz für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Ein¬ kaufswagen zu bieten. Hierfür bietet sich ein Belohnungssystem an, bei welchem die Anwesenheit eines Einkaufswagens im Einkaufsmarkt in der eingangs ge¬ nannten Art und Weise automatisch und kontaktlos erfasst wird, um dem Benutzer dieses erfassten Einkaufswagens einen Bonus zu geben oder zumindest in Aus¬ sicht zu stellen.
Die eingangs angesprochenen Erfassungsmittel zum automatischen und kontaktlo¬ sen Erfassen der Anwesenheit eines Einkaufswagens im Einkaufsmarkt sind in ei¬ nem anderen Zusammenhang - zur Belohnung für die Rückführung eines Ein¬ kaufswagens in die dafür vorgesehenen Sammelstellen - aus der WO 98/51 197 bekannt: Dort ist ein elektronisches System zum Erfassen und Belohnen der Rückführung von Einkaufswagen vorgeschlagen worden, bei dem jeder Einkaufs¬ wagen mit einer elektronischen Sende-Empfangs-Vorrichtung versehen ist. Mit de¬ ren Hilfe werden die Einkaufswagen, die pfandfrei aus der Sammelstelle entnom¬ men werden können, elektronisch identifiziert. Ein erstes Signal A wird erzeugt, wenn ein bestimmter Einkaufswagen an der Kasse des Einkaufsmarktes vorbeige-
führt und elektronisch erkannt wird. Ein zweites Signal B wird erzeugt, wenn derselbe Wagen in eine Sammelstelle eingestellt, dort ebenfalls elektronisch identifiziert und auf diese Art und Weise erkannt wird. Eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung im Einkaufsmarkt erhält beide Signale A und B, korreliert diese und gibt einen Bonus aus.
Die elektronischen Sende-Empfangs-Vorrichtungen, die nach diesen Stand der Technik nach der WO 98/51 197 an jedem Einkaufswagen angebracht werden müssen, verursachen allerdings erhebliche Zusatzkosten bei der Erstausrüstung und einen erheblichen Wartungsaufwand durch die notwendige mobile Energieversorgung. Darüber hinaus werden Einkaufswagen oft wenig sanft behandelt, so dass mit häufigen Störungen dieser Sende-Empfangs-Vorrichtungen gerechnet werden muss.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein System zum Erfassen und Belohnen der Benutzung eines Einkaufswagens in einem Einkaufsmarkt zur Verfügung zu stellen, das bei geringem Installations- und Wartungsaufwand die Benutzungshäufigkeit von Einkaufswagen erhöht.
Diese Aufgabe ist durch ein System mit den Merkmalen des beigefügten Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des beigefügten Patentanspruchs 16 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Systems ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 15; bevorzugte Weiterbildungen des Verfahrens sind in den Ansprüchen 17 bis 22 niedergelegt.
Erfindungsgemäß werden also die Einkaufswagen mit einer optisch identifizierba- ren, individuellen Kennzeichnung versehen, anhand derer die Anwesenheit der Einkaufswagen im Einkaufsmarkt auf optischem Wege erkannt werden kann.
Im einfachsten Fall kann dies beispielsweise dadurch erfolgen, dass jeder Einkaufswagen mit einem Bar-Code oder einer Folge aus Ziffern und/oder Buchstaben als optisch lesbare Kennung versehen wird, so dass eine digital bildverarbeitende Kamera, wie eine CCD-Kamera, und/oder ein vorzugsweise mit Laserlicht arbei- tender Scanner, jeden Einkaufswagen zuverlässig identifizieren kann.
Die Erfindung nutzt das Prinzip, dass ein optisches Signal - im Falle der Kamera das Umgebungslicht - auf eine für jeden Einkaufswagen charakteristische Weise reflektiert und das reflektierte Signal von einem optischen Detektor erkannt wird. Die Einkaufswagen können also als rein passive Reflektoren ausgestaltet sein und müssen daher weder mit einem Signalgeber noch mit einem Detektor ausgerüstet sein. Selbst das Nachrüsten von schon vorhandenen Einkaufswagen ist mit kleinstem Aufwand jederzeit möglich. Dieses Prinzip kann durchaus auch auf andere Arten als mit einem Bar-Code oder ähnlichem realisiert werden: Denkbar ist beispielsweise eine für den jeweiligen Einkaufswagen charakteristische Polarisation oder Frequenzverschiebung des reflektierten Signals.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ermöglichen also mit einfachsten, in jedem Einkaufsmarkt nachrüstbaren Mitteln die automatische Erkennung, ob ein Kunde einen Einkaufswagen benutzt oder nicht, um diese Tatsache in die Ausgabe eines Bonus umzuwandeln. Dieser Bonus kann beispielsweise aus einem Rabatt bestehen, der dem Kunden an der Kasse direkt gutgeschrieben wird. Hierbei kann es sinnvoll sein, mehrere, im Einkaufsmarkt verteilt angeordnete Erfassungsmittel mit einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung zu vernetzen, um den örtlichen und/oder zeitlichen Verlauf des Weges jedes Einkaufswagens durch den Einkaufsmarkt zu erfassen; denn so kann die Ausgabe des Bonus an die Verweildauer des Kunden im Markt oder an die Anwesenheit des Kunden an Aktionsflächen oder dergleichen gekoppelt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Zusammensetzung und den Wert des Einkaufs, die bzw. der an der Kasse des Einkaufs- marktes erfasst wird, zur Berechnung des auszugebenden Bonus zusätzlich zu berücksichtigen.
Da es durchaus nicht im Interesse des Einkaufsmarktes liegt, jedem Kunden, der einen Einkaufswagen benutzt, einen Bonus in Form eines Geldbetrags oder Rabatts gut zu schreiben, kann mit dem erfindungsgemäßen System auch eine Art Gewinnspiel veranstaltet werden: Nur wer einen Einkaufswagen benutzt, nimmt am Gewinnspiel teil und hat die Chance, einen Gewinn zu erhalten. Dies dürfte in der Regel genügend Anreiz bieten, die Kunden zur Benutzung eines Einkaufswagens zu bringen. Es werden also nur zufällig ausgewählten Einkaufswagen ein Bonus oder ein Lotteriegewinn zugeordnet. Die zufällige Auswahl des Einkaufswagens kann durch die Berücksichtigung von örtlichen und/oder zeitlichen Wegdaten des Einkaufswagens durch den Einkaufsmarkt gewichtet werden, d. h. im einfachsten Fall, dass sich die Gewinnchancen erhöhen, je mehr Erfassungsmittel passiert werden und/oder je langsamer ein Einkaufswagen durch den Einkaufsmarkt geschoben wird.
Hierbei ist vorzugsweise ein Terminal zur Anzeige und Ausgabe des Bonus oder des Lotteriegewinns vorgesehen, das insbesondere im Bereich der Kassen angeordnet sein kann. Denkbar ist beispielsweise eine große Leuchtanzeige mit dem Inhalt „Wagen Nummer ... erhält einen Gewinn, der hier am Terminal erhältlich ist".
Bei der Verwirklichung dieses erfindungsgemäßen Prinzips kann es vorteilhaft sein, die Einkaufswagen zusätzlich mit optischen Empfangseinrichtungen und die im Markt angebrachten Erfassungsmittel zusätzlich mit optischen Sendeeinrichtungen zu versehen, so dass die Einkaufswagen optisch übertragene Signale empfangen und abspeichern bzw. anzeigen können. Diese Maßnahme kann das eben be- schriebene Gewinnspiel für den Kunden interessanter machen: Die Sendeeinrichtungen können dann, wenn die Erfassungsmittel einen passierenden Einkaufswagen erkennen, mittels Zufallsgenerator oder Zählimpulsen oder dergleichen optische Signale abgeben, die vom Einkaufswagen empfangen und abgespeichert oder angezeigt werden. Werden die Signale gleich angezeigt, kann dies vom Kunden sofort erkannt werden, was den Anreiz erhöht, länger im Einkaufsmarkt zu verweilen. Denkbar ist beispielsweise ein Gewinnpunktsystem, bei dem die von den Sendeeinrichtungen abgegebenen Signale von der Empfangseinrichtung am Einkaufswagen als Gewinnpunkte registriert werden, und bei dem der Kunde weiß, dass er
beispielsweise bei fünf gesammelten Gewinnpunkten einen Lotteriegewinn erhält. Zwischen der sofortigen Anzeige der erhaltenen Gewinnpunkte können als Nebeneffekt Werbeinformationen, beispielsweise des Inhalts: „Gleich links von Ihnen ist unser heutiges Sonderangebot ..." durch die optischen Sendeeinrichtungen an den Einkaufswagen abgegeben und dort den Kunden angezeigt werden.
Anstatt einer Anzeige der von der zusätzlich angebrachten optischen Empfangseinrichtung am Einkaufswagen empfangenen Signale können diese Signale auch an einen kundeneigenen Datenträger, insbesondere an eine Chipkarte weitergegeben werden. Wenn dieselbe Chipkarte an der Kasse zum bargeldlosen Bezahlen des Einkaufs verwendet wird, kann der ausgegebene Bonus bzw. Lotteriegewinn beim Bezahlen automatisch berücksichtigt werden.
Die bevorzugt vorhandenen zusätzlichen optischen Sendeeinrichtungen bei den Erfassungsmitteln können aus IR-Lichtquellen gebildet sein, was sie für den Kunden unsichtbar macht, sie können - was besonders einfach ist - aber auch durch ein auf die gewöhnliche Beleuchtung des Einkaufsmarktes aufmoduliertes Lichtsignal gebildet werden. Letzteres erfordert keine Installationen von zusätzlichen Lichtquellen im Einkaufsmarkt.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung ergibt sich dann, wenn an einer Sammelstelle für Einkaufswagen weitere optische Erfassungsmittel zum Erkennen eines jeden Einkaufswagens vorgesehen und so ausgestaltet sind, dass sie beim Zurückstellen eines zuvor im Einkaufsmarkt erkannten Einkaufswagens eine Beloh- nung ausgeben oder ein Signal zur Ausgabe einer Belohnung erzeugen. Diese Belohnung kann wiederum ein Glückspunkt zur Teilnahme an einem Gewinnspiel sein; es ist aber auch die Ausgabe eines Gutscheins zur Verrechnung mit einem später erfolgenden Einkauf denkbar. Diese Variante der Erfindung hat den großen Vorteil, dass nicht nur die Benutzung eines Einkaufswagens für den Kunden attraktiver gemacht, sondern auch das Aufräumen, also das Zurückstellen des Einkaufswagens in die dafür vorgesehene Sammelstellen gefördert wird. Denn erfahrungsgemäß ist die Motivation der Kunden, einen benutzten Einkaufswagen nach erfolgtem Einkauf wieder in die Sammelstelle zurückzubringen, sehr gering. Statt dessen werden die
Einkaufswagen meist dort stehengelassen, wo sie entladen wurden; normalerweise also mitten auf dem Kundenparkplatz des Einkaufsmarktes. Dies führt zu ärgerlichen Behinderungen und teilweise auch zu Beschädigungen von Kundenfahrzeugen, so dass zusätzliches Personal notwendig ist, um die Einkaufswagen in regelmäßigen Abständen einzusammeln und in die Sammelstellen zu bringen. Hierbei kann es durchaus auch erwünscht sein, das Zurückbringen jedes Einkaufswagens, der zuvor im Einkaufsmarkt erkannt wurde, zu belohnen, denn dann gibt es genügend Kunden, die auch von ihnen nicht benutzte, stehengelassene Einkaufswagen in die Sammelstelle bringen und somit aufräumen.
Es ist im Rahmen der Erfindung durchaus möglich, die Benutzung eines Einkaufswagens nur dann zu belohnen, wenn dieser Einkaufswagen auch wieder in eine Sammelstelle zurückgestellt wurde. Hierdurch ergibt sich im Ergebnis ein System zur Belohnung der Rückführung von Einkaufswagen, das ohne Pfandschlösser funk- tioniert und dennoch ohne den zusätzlichen Aufwand des eingangs beschriebenen Standes der Technik auskommt: Ein im einfachsten Fall mit einer optisch lesbaren Kennung versehener Einkaufswagen wird irgendwo im Einkaufsmarkt, vorzugsweise an der Kasse, beispielsweise mit einer CCD-Kamera oder einem Scanner identifiziert. Beim Zurückstellen des Einkaufswagens in die Sammelstelle wird der Ein- kaufswagen auf die gleiche Art und Weise wiedererkannt und daraufhin ein Bonus ausgegeben. Dieses System lässt sich in jedem Einkaufsmarkt mit einfachsten Mitteln nachrüsten; die Vorteile gegenüber dem bisher bekannten Stand der Technik liegen auf der Hand. Weitere Vorteile ergeben sich hierbei, wenn beim Zurückstellen des Einkaufswagens in die Sammelstelle auch erkannt wird, ob der Einkaufswagen ordnungsgemäß in die Sammelstelle eingestellt wurde, also nicht irgendwie, sondern in die dort zu bildende Stapelreihe eingeschoben. Insbesondere, wenn eine CCD-Kamera zur Erkennung des Zurückstellens des Einkaufswagens in die Sammelstelle verwendet wird, ist es auf einfachste Weise möglich, nur dann den Bonus auszugeben, wenn der Einkaufswagen innerhalb vorgegebener Toleranzen in die Stapelreihe eingeschoben wird: Schon eine handelsübliche CCD-Kamera kann derart programmiert werden, dass sie die Griffbügel der Einkaufswagen sowie deren Abstand und/oder deren Parallelität erkennt. Wenn die Kamera darüber hinaus so angeordnet ist, dass sie nur Einkaufswagen detektiert, die innerhalb der Sammel-
stelle abgestellt sind, lässt sich ein Anreiz schaffen, dass die Kunden die Einkaufswagen gleichmäßig auf mehrere Sammelstellen verteilen und nicht die dem Einkaufsmarkt nächstgelegene Sammelstelle „überfüllenM
Verschiedene Ausführungsbeispiele für ein erfindungsgemäßes System werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Seitenansicht einer Kasse eines Einkaufsmarktes;
Figur 2 eine schematische Seitenansicht einer Sammelstelle mit einer Ein- kaufswagen-Stapelreihe;
Figur 3 eine schematische Darstellung des Griffbereichs eines Einkaufswagens;
Figur 4 Beispiele für eine optisch lesbare Kennung eines Einkaufswagens.
In Figur 1 ist schematisch dargestellt, wie ein Einkaufswagen 1 an einer Kasse 2 eines Einkaufsmarktes vorbeigeführt wird. Die Kasse 2 ist in üblicher Weise mit einem Lesegerät 3 und einer Anzeige 4 versehen. Oberhalb des Kassenbereichs ist eine CCD-Kamera 5 angeordnet, die den Einkaufswagen 1 mittels eines hier nicht näher dargestellten Bar-Codes sicher identifizieren kann. Neben der CCD-Kamera 5 ist oberhalb des Kassenbereichs auch eine Sendeeinrichtung 6 angeordnet, und der Einkaufswagen 1 ist zusätzlich mit einem Detektor 7 versehen, der am Griff 8 angebracht ist. Die Sendeeinrichtung 6 sendet ein Lichtsignal 9 im Infrarotbereich aus, das vom Detektor 7 aufgefangen wird.
Figur 2 zeigt schematisch eine Sammelstelle 10 mit einer Stapelreihe 1 1 von Ein- kaufswagen, in die der Einkaufswagen 1 eingestellt werden soll. Oberhalb der Stapelreihe 1 1 ist eine weitere CCD-Kamera 12 angeordnet, die wie die erste CCD- Kamera 5 aus Figur 1 in der Lage ist, die Einkaufswagen 1 anhand deren (hier nicht sichtbaren) Kennzeichnungen zu identifizieren. Außerdem ist die CCD-Kamera 12 in der Lage, die Griffe 8 der in der Stapelreihe 1 1 stehenden Einkaufswagen 1 in ihrer Orientierung und in ihrem Abstand zueinander zu erfassen und zu erkennen, ob der letzte Einkaufswagen 1 ordnungsgemäß in die Stapelreihe 1 1 eingeschoben abgestellt wurde. Damit diese Erkennung auch dann funktioniert, wenn der erste Einkaufswagen 1 der Stapelreihe 1 1 in die Sammelstelle 10 eingestellt wird, ist an der
Rückwand der Sammelstelle 10 eine Art Griffattrappe angeordnet. Wenn die Stapelreihe 1 1 zu lang wird, wird der Griff 8 des letzten Einkaufswagens 1 nicht mehr detektiert, so dass dann auch kein Bonus ausgegeben wird. Die CCD-Kamera 12 ist zusammen mit der CCD-Kamera 5 mit einer (nicht dargestellten) zentralen Daten- Verarbeitungseinrichtung vernetzt, die abgespeichert hat, dass der Einkaufswagen 1 an der Kasse 2 vorbeigekommen ist und dies nun mit dem von der CCD-Kamera 12 erhaltenen Signal, dass der Einkaufswagen 1 ordnungsgemäß in die Sammelstelle 10 eingestellt worden ist, korreliert. Ein Ausgabegerät 13 am Eingang der Sammelstelle 10 steht ebenfalls mit der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung in Verbin- düng und gibt für das Benutzen und ordentliche Zurückstellen des Einkaufswagens 1 einen Bonus in Form einer beim nächsten Einkauf einzulösenden Gutschrift aus.
Figur 3 zeigt den in Figur 1 bereits dargestellten Detektor 7 am Griff 8 des Einkaufswagens 1 detaillierter: Das von der Sendeeinrichtung 6 ausgesandte Lichtsig- nal 9 trifft auf eine Sammellinse 14 des Detektors 7 und wird von dieser auf eine Fotodiode 15 gelenkt. Die Fotodiode 15 arbeitet mit einer Auswerteelektronik 16 zusammen, die verschiedene Lichtsignale 9 auseinanderhalten und für eine bestimmte Zeitdauer speichern kann. In ein Schreib-Lese-Gerät 17 des Detektors 7 kann eine Chipkarte 18 des Kunden gesteckt werden, beispielsweise eine Kunden- karte, die auch zum bargeldlosen Bezahlen an der Kasse 2 verwendet wird. Wenn der mit diesem Detektor 7 ausgerüstete Einkaufswagen 1 durch einen Einkaufsmarkt mit mehreren (nicht dargestellten) Sendeeinrichtungen in der Art der Sendeeinrichtung 6 aus Figur 1 geführt wird, sammelt die Auswerteelektronik 16 eine Anzahl von unterschiedlichen Lichtsignalen 9 in vom Weg des Kunden abhängiger Abfolge, so dass diese Weginformationen direkt oder ausgewertet auf die Chipkarte 18 des Kunden geschrieben werden. Beim Bezahlen an der Kasse 2 wird die Chipkarte 18 dann ausgelesen und eine Belohnung für die Benutzung des Einkaufswagens 1 , beispielsweise die Teilnahme an einem Gewinnspiel, ausgegeben. Auf die gleiche Weise kann die Chipkarte 18 beim Zurückstellen des Einkaufswa- gens 1 mit der Information des ordnungsgemäßen Zurücksteilens beschrieben werden, so dass der Kunde beim nächsten Einkauf eine Gutschrift für das ordnungsgemäße Zurückstellen des Einkaufswagens 1 in die Sammelstelle erhalten kann. Ein Ausgabegerät 13 in der Sammelstelle 10 kann hierbei dann entfallen.
Figur 4 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Einkaufswagens 1 eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung, wobei die Figuren 4a und 4b das Detail A in Draufsicht in zwei verschiedenen Ausführungsformen zeigen. Es handelt sich hier um einen Einkaufswagen 1 ohne Detektor 7, der sich von handelsüblichen Einkaufswagen nur durch einen in den Figuren 4a und 4b gezeigten Bar-Code 19, 20 unterscheidet. Im Fall der Figur 4a ist der Bar-Code 19 in einer Ecke des Einkaufswagens 1 , und im Fall der Figur 4b ist der Bar-Code 20 frontseitig am Einkaufswagen 1 angebracht. Die besonders einfache Nachrüstbarkeit solcher als Bar-Code 19, 20 ausgestalteten Kennzeichen und die problemlose Lesbarkeit durch eine CCD- Kamera 5 (Figur 1 ) bzw. eine CCD-Kamera 12 (Figur 2) ist unmittelbar einsichtig.
Bezugszeichenliste
Einkaufswagen
Kasse
Lesegerät
Anzeige
CCD-Kamera
Sendeeinrichtung
Detektor
Griff
Lichtsignal
Sammelstelle
Stapelreihe
CCD-Kamera (weitere)
Ausgabegerät
Sammellinse
Fotodiode
Auswerteeinheit
Schreib-Lese-Gerät
Chipkarte
Bar-Code
Bar-Code