EP1720659A1 - Zerstäuber - Google Patents

Zerstäuber

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EP1720659A1
EP1720659A1 EP05715515A EP05715515A EP1720659A1 EP 1720659 A1 EP1720659 A1 EP 1720659A1 EP 05715515 A EP05715515 A EP 05715515A EP 05715515 A EP05715515 A EP 05715515A EP 1720659 A1 EP1720659 A1 EP 1720659A1
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EP
European Patent Office
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atomizer
mouthpiece
supply air
valve
atomizer according
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Withdrawn
Application number
EP05715515A
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English (en)
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Inventor
Gilbert Wuttke
Hubert Kunze
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Boehringer Ingelheim International GmbH
Original Assignee
Boehringer Ingelheim International GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Boehringer Ingelheim International GmbH filed Critical Boehringer Ingelheim International GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird ein Zerstäuber (1) für ein Fluid (2), insbesondere zur medizinischen Aerosol­-Therapie vorgeschlagen. Um eine einfache Bedienung zu ermöglichen, weist der Zerstäuber eine Ventileinrichtung (24) auf, so daß Zuluftöffnungen (15) in einem Mundstück (13) sperrbar sind.

Description

Zerstäuber
Der vorliegende Erfindung betrifft einen Zerstäuber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Mundstück für einen Zerstäuber oder sonstigen In- halator.
Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung ist ein unter dem Handelsnamen "Respimat" angebotener Zerstäuber in Form eines Inhalators, wie im Grundprinzip in der WO 91/14468 AI und in konkreter Ausgestaltung in der WO 97/12687 AI (Fig. 6a, 6b) sowie in Fig. 1 und 2 der anliegenden Zeichnung dargestellt. Der Zerstäuber weist als Reservoir für ein zu zerstäubendes Fluid einen einsetzbaren Behälter mit dem Fluid und einen Druckerzeuger mit einer Antriebsfeder zur Förderung und Zerstäubung des Fluids auf.
Zur Vervollständigung der Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung wird vorsorglich auf den kompletten Offenbarungsgehalt sowohl der WO 91/14468 AI als auch der WO 97/12687 AI verwiesen. Generell bezieht sich die dortige Offenbarung bevorzugt auf einen Zerstäuber mit einem Federdruck von 5 bis 60 MPa, bevorzugt 10 bis 50 Pa auf das Fluid, mit pro Hub ausgebrachtem Fluid- Volumen von 10 bis 50 μl, bevorzugt 10 bis 20 μl, ganz bevorzugt etwa 15 μl. Dabei wird das Fluid in ein Aerosol überführt, dessen Tröpfchen einen aerodynamischen Durchmesser von bis zu 20 μm, bevorzugt 3 bis 10 μm, haben. Ferner bezieht sich die dortige Offenbarung bevorzugt auf einen Zerstäuber mit zylinderähnlicher Form und einer Größe von etwa 9 cm bis etwa 15 cm in der Länge und etwa 2 cm bis etwa 5 cm in der Breite sowie von einer Düsen-Strahlfächerung von 20° bis 160°, bevorzugt von 80° bis 100°. Derartige Werte gelten auch für den Zerstäuber nach der Lehre der Erfindung als besonders bevorzugte Werte.
Durch Drehen eines Betätigungsteils in Form eines Gehäuseunterteils des Zerstäubers ist die Antriebsfeder spannbar und Fluid in eine Druckkammer des Druckerzeugers saugbar. Nach manueller Betätigung eines Sperrelements wird das Fluid in der Druckkammer von der Antriebsfeder unter Druck gesetzt und ohne Treibgas od. dgl. über eine Düse in ein Mundstück als Aerosol aus- gegeben. Die Geschwindigkeit der Aerosolwolke ist dabei sehr niedrig, so daß die Aerosolwolke in dem Mundstück nahezu steht. Ein Benutzer soll dann das erzeugte Aerosol langsam über eine möglichst lange Zeitspanne von beispielsweise 10 s oder mehr inhalieren. Das Mundstück weist mindestens eine Zuluftöffnung auf, durch die der Benutzer beim Inhalieren zusammen mit dem erzeugten Aerosol Luft aus der Umgebung einsaugt. Dadurch wird gewährleistet, daß der für die Inhalation notwendige Luftstrom aus zugeführter Luft und Aerosol aufgebaut wird und daß das für den Inhalationsvorgang notwendige Volumen an Aerosol zur Verfügung steht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zerstäuber und ein Mundstück mit verbesserter Bediensicherheit anzugeben, so daß gewährleistet wird, daß das Aerosol auch dann sicher eingeatmet bzw. inhaliert werden kann, wenn ein Benutzer Koordinationsschwierigkeiten zwischen dem Bedienen des Zerstäubers und dem Einatmen hat.
Die obige Aufgabe wird durch einen Zerstäuber gemäß Anspruch 1 oder ein Mundstück gemäß Anspruch 28 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß der Zerstäuber bzw. das Mundstück eine Ventileinrichtung aufweist, die der Zuluftöffnung bzw. den Zuluftöffnungen zugeordnet ist, so daß ein Rückstrom - also Ausblasen - durch die Zuluftöffnung bzw. Zuluftöffnungen sperrbar ist. So kann auf kostengünstige und wirkungsvolle Weise verhindert werden, daß ein Ausatmen eines Benutzers zu einem ungewollten Austrag des zerstäubten Fluids bzw. Aerosols aus dem Mundstück durch die Zuluftöffnung bzw. Zuluftöffnungen in die Umgebung erfolgt.
Die vorgesehene Ventileinrichtung führt vorzugsweise dazu, daß beim (uner- wünschten) Ausatmen des Benutzers in das Mundstück ein Überdruck entsteht, der dem Benutzer die Fehlbedienung anzeigt, um diesen anzuregen, zukünftig beim Gebrauch des Zerstäubers ausschließlich einzuatmen.
Des weiteren kann nach einem versehentlichen, vorzeitigen Ausatmen das In- halieren fortgesetzt werden, da das noch im Mundstück vorhandene, zerstäubte Fluid bzw. Aerosol weiter eingeatmet werden kann. Die dargestellte Lösung ist nicht nur auf den eingangs beschriebenen Zerstäuber bzw. Inhalator vom Respimat-Typ anwendbar, sondern auf jede Art von Inhalator, bei dem einem erzeugten Aerosol über ein Mundstück mit Zuluft- Öffnungen Luft aus der Umgebung zugeführt werden muß, um das für den Benutzer notwendige Inhalationsvolumen zu erreichen. Bevorzugt wird die Erfindung in Geräten vom Respimat-Typ eingesetzt. Neben dem eingangs detaillierter beschriebenen und bevorzugten Respimat selbst, kommen hierbei besonders auch Zerstäuber in Frage, bei denen treibgasfreie wäßrige oder al- koholische Lösungen mit Wirkstoffen zerstäubt werden. Daneben kann die Erfindung jedoch auch bei herkömmlichen treibgasbetriebenen Zerstäubern bzw. Inhalatoren, insbesondere sogenannten MDIs (metered dose inhalers), und anderen Zerstäubern verwendet werden.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist der Ventileinrichtung ein Sensor zugeordnet, um ein Öffnen bzw. Schließen oder eine Bewegung eines Ventilelements der Ventileinrichtung zu detektieren. So ist eine korrekte Benutzung des Zerstäubers - beispielsweise ein ausreichend langes und/oder starkes Inhalieren - erfaßbar. Vorzugsweise weist der Zerstäuber eine entspre- chende Uberwachungseinrichtung od. dgl. auf.
Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Schnitt eines bekannten Zerstäubers im ungespannten Zustand;
Fig. 2 einen schematischen, um 90° gegenüber Fig. 1 gedrehten Schnitt des bekannten Zerstäubers im gespannten Zustand;
Fig. 3 eine ausschnittsweise, schematische Schnittdarstellung eines Mundstücks eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer ersten Ausführungsform mit einer Ventileinrichtung im geschlos- senen Zustand; Fig. 4 einen Ausschnitt von Fig. 3 entlang der gestrichelten Linie in vergrößerter Darstellung;
Fig. 5 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 3 im geöffneten Zustand;
Fig. 6 einen Ausschnitt von Fig. 5 entlang der gestrichelten Linie in vergrößerter Darstellung;
Fig. 7 eine ausschnittsweise, schematische Schnittdarstellung eines Mundstücks eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer zweiten Aus führungs form mit einer Ventileinrichtung im geschlossenen Zustand;
Fig. 8 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 7 im geöffneten Zustand;
Fig. 9 eine aus Schnitts weise, schematische Schnittdarstellung eines Mundstücks eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer dritten Aus führungs form mit einer Ventileinrichtung im geschlossenen Zustand;
Fig. 10 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 9 im geöffneten Zustand;
Fig. 11 eine zu Fig. 9 korrespondierende Schnittdarstellung einer Ventileinrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform im geschlossenen Zustand;
Fig. 12 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 11 im geöffneten Zustand;
Fig. 13 eine zu Fig. 9 korrespondierende Schnittdarstellung einer Ventileinrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform im geschlos- senen Zustand; Fig. 14 einen Ausschnitt von Fig. 13 entlang der gestrichelten Linie in vergrößerter Darstellung;
Fig. 15 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 13 im geöffneten Zustand;
Fig. 16 einen Ausschnitt von Fig. 15 entlang der gestrichelten Linie in vergrößerter Darstellung;
Fig. 17 eine ausschnittsweise, schematische Schnittdarstellung eines Mundstücks eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer sechsten Aus führungs form mit einer Ventileinrichtung im geschlossenen Zustand;
Fig. 18 eine Draufsicht des Zerstäubers gemäß Fig. 17;
Fig. 19 eine Schnittdarstellung der Ventileinrichtung gemäß Fig. 17 im geöffneten Zustand;
Fig. 20 eine Draufsicht des Zerstäubers gemäß Fig. 19;
Fig. 21 ein Materialstück zur Bildung von Ventilelementen der Ventileinrichtung gemäß der sechsten Ausführungsform;
Fig. 22 eine schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer siebten Ausführungsform mit einer Ventileinrichtung im geöffneten Zustand und mit einem zugeordneten Sensor;
Fig. 23 eine ausschnittsweise, schematische Schnittdarstellung eines Mundstücks eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers gemäß einer achten Ausführungsform mit einer Ventileinrichtung im geschlossenen Zustand;
Fig. 24 eine Schnittdarstellung gemäß Fig. 23 mit geöffneter Ventileinrichtung; und Fig. 25 eine Draufsicht des Ventilelements der Ventileinrichtung gemäß Fig. 23.
In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
Fig. 1 und 2 zeigen einen bekannten Zerstäuber 1 zur Zerstäubung eines Flu- ids 2, insbesondere eines hochwirksamen Arzneimittels oder dgl., in einer schematischen Darstellung im ungespannten Zustand (Fig. 1) und gespannten Zustand (Fig. 2). Der Zerstäuber 1 ist insbesondere als tragbarer Inhalator ausgebildet und arbeitet vorzugsweise ohne Treibgas.
Bei Zerstäubung des Fluids 2, vorzugsweise einer Flüssigkeit, insbesondere eines Arzneimittels, wird ein Aerosol gebildet, das von einem nicht dargestellten Benutzer eingeatmet bzw. inhaliert werden kann. Üblicherweise erfolgt das Inhalieren wenigstens einmal täglich, insbesondere mehrmals täg- lieh, vorzugsweise in vorbestimmten Zeitabständen.
Der Zerstäuber 1 weist einen einsetzbaren und vorzugsweise wechselbaren Behälter 3 mit dem Fluid 2 auf, der ein Reservoir für das zu zerstäubende Fluid 2 bildet. Vorzugsweise enthält der Behälter 3 eine ausreichende Menge an Fluid 2 das ausreichende Mengen der Wirkstofformulierungen enthält, um beispielsweise bis zu 100 Dosiereinheiten zur Verfügung stellen zu können. Ein typischer Behälter 3, wie in der WO 96/06011 AI offenbart, nimmt ein Volumen von ca. 2 bis 10 ml auf.
Der Behälter 3 ist im wesentlichen zylindrisch bzw. kartuschenartig ausgebildet und von unten, nach Öffnen des Zerstäubers 1 , in diesen einsetzbar und ggf. wechselbar. Er ist vorzugsweise starr ausgebildet, insbesondere wobei das Fluid 2 in einem kollabierbaren Beutel 4 im Behälter 3 aufgenommen ist.
Der Zerstäuber 1 weist ferner einen Druckerzeuger 5 zur Förderung und Zerstäubung des Fluids 2, insbesondere jeweils in einer vorbestimmten, ggf. ein- stellbaren Dosiermenge, auf. Der Druckerzeuger 5 weist eine Halterung 6 für den Behälter 3, eine zugeordnete, nur teilweise dargestellte Antriebsfeder 7 mit einem zur Entsperrung manuell betätigbaren Sperrelement 8, ein Förderrohr 9 mit einem Rückschlagventil 10, eine Druckkammer 11 und eine Aus- tragsdüse 12 im Bereich eines Mundstücks 13 auf. Der Behälter 3 wird über die Halterung 6 so in dem Zerstäuber 1 fixiert, daß das Förderrohr 9 in den Behälter 3 eintaucht. Die Halterung 6 kann dabei derart ausgebildet sein, daß der Behälter 3 ausgetauscht werden kann.
Beim axialen Spannen der Antriebsfeder 7 wird die Halterung 6 mit dem Behälter 3 und dem Förderrohr 9 bei den Darstellungen nach unten bewegt und Fluid 2 aus dem Behälter 3 in die Druckkammer 11 des Druckerzeugers 5 über das Rückschlagventil 10 gesaugt. Da die Austragsdüse 12 einen sehr geringen Strömungsquerschnitt hat und insbesondere als Kapillare ausgebildet ist, ergibt sich eine so starke Drosselwirkung, daß auch ohne Rückschlagventil an dieser Stelle ein Einsaugen von Luft sicher ausgeschlossen ist.
Beim anschließenden Entspannen nach Betätigung des Sperrelements 8 wird das Fluid 2 in der Druckkammer 11 unter Druck gesetzt, in dem das Förder- röhr 9 mit seinem nun geschlossenen Rückschlagventil 10 durch Entspannen der Antriebsfeder 7 wieder nach oben bewegt wird und nun als Druckstempel dient. Dieser Druck treibt das Fluid 2 durch die Austragsdüse 12, wo es in ein Aerosol 14 zerstäubt wird. Die Tröpfchengröße der Partikel für ein Gerät vom Respimat-Typ wurde bereits eingangs beschrieben.
Ein nicht dargestellter Benutzer kann das Aerosol 14 inhalieren, wobei Zuluft über mindestens eine Zuluftöffnung 15 in das Mundstück 13 saugbar ist.
Der Zerstäuber 1 weist ein Gehäuseoberteil 16 und ein demgegenüber drehba- res Innenteil 17 mit einem oberen Teil 17a und einem unteren Teil 17b auf, wobei an dem Innenteil 17 ein insbesondere manuell betätigbares Gehäuseteil 18 vorzugsweise mittels eines Halteelementes 19 lösbar befestigt, insbesondere aufgesteckt, ist. Zum Einsetzen und/oder Auswechseln des Behälters 3 ist das Gehäuseteil 18 vom Zerstäuber 1 lösbar. Das Gehäuseteil 18 kann gegen das Gehäuseteil 16 gedreht werden, wobei es den in der Darstellung unteren Teil 17b des Innenteils 17 mitnimmt. Dadurch wird die Antriebsfeder 7 über ein nicht dargestelltes, auf die Halterung 6 wirkendes Getriebe in axialer Richtung gespannt. Mit dem Spannen wird der Be- hälter 3 axial nach unten bewegt, bis der Behälter 3 eine in Fig. 2 angedeutete Endlage annimmt. In diesem Zustand ist die Antriebsfeder 7 gespannt. Während des Zerstäubungsvorgangs wird der Behälter 3 von der Antriebsfeder 7 wieder in seine Ausgangslage zurückbewegt. Der Behälter 3 führt also eine Hubbewegung während des Spannvorgangs und während des Zerstäubungs- Vorgangs aus.
Das Gehäuseteil 18 bildet vorzugsweise ein kappenartiges Gehäuseunterteil und um- bzw. übergreift einen unteren freien Endbereich des Behälters 3. Beim Spannen der Antriebsfeder 7 bewegt sich der Behälter 3 mit seinem Endbereich (weiter) in das Gehäuseteil 18 bzw. zu dessen stirnseitigem Ende hin, wobei eine axial wirkende, im Gehäuseteil 18 angeordnete Feder 20 am Behälterboden 21 zur Anlage kommt und mit einem Anstechelement 22 den Behälter 3 bzw. eine bodenseitige Versiegelung bei der erstmaligen Anlage zur Belüftung ansticht.
Der Zerstäuber 1 weist eine Überwachungseinrichtung 23 auf, die Betätigungen des Zerstäubers 1 zählt, vorzugsweise indem sie ein Drehen des Innenteils 17 zum Gehäuseoberteil 16 erfaßt.
Nachfolgend werden der Aufbau und die Funktionsweise eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 näher erläutert, wobei auf die Fig. 3 bis 22 bezug genommen wird, jedoch nur wesentliche Unterschiede gegenüber dem Zerstäuber 1 gemäß Fig. 1 und 2 herausgestellt werden. Die Ausführungen zu Fig. 1 und 2 gelten also entsprechend.
Fig. 3 bis 6 zeigen in schematischen, nur ausschnittsweisen Schnittdarstellungen einen vorschlagsgemäßen Zerstäuber 1 mit einer Ventileinrichtung 24 gemäß einer ersten Ausführungsform. Fig. 3 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt von Fig. 3 entlang der gestrichelten Linie. Fig. 5 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geöffneten Zustand. Fig. 6 zeigt einen Ausschnitt von Fig. 5 entlang der gestrichelten Linie. Im geöffneten Zustand gestattet die Ventileinrichtung 24 einen Zuluftstrom 25, wie durch entsprechende Pfeile in Fig. 5 und 6 angedeutet, durch die Zuluftöffnungen 15 in das Mundstück 13 beim Inhalieren, also Einatmen, durch einen nicht dargestellten Benutzer des Zerstäubers 1. Der Benutzer nimmt hierzu das Mundstück 13 in seinen Mund und sollte möglichst gleichmäßig und langsam - vorzugsweise für mehrere Sekunden, insbesondere etwa 10 Sekunden oder mehr - einatmen und hierdurch das zerstäubte Fluid 2 bzw. Aerosol 14 inhalieren. Die Zuluft wird dabei also mit eingeatmet, dient jedoch nicht der Zerstäubung des Fluids 2 bzw. der Erzeugung des Aerosols 14. Letzteres erfolgt vielmehr separat bzw. unabhängig, vorzugsweise treibgasfrei durch den Druckerzeuger 5, wie bereits oben erläutert.
Beim Darstellungsbeispiel ist die Ventileinrichtung 24 im Mundstück 13 und vorzugsweise seitlich neben der Austragsdüse 12 für das Fluid 2 bzw. Aerosol 14 angeordnet. Alternativ kann die Ventileinrichtung 24 auch außen am Mundstück 13 angeordnet oder diesem in sonstiger Weise zugeordnet sein. Eine außenseitige Anordnung hätte den Vorteil, daß die Ventileinrichtung 24 nicht direkt dem Aerosolnebel im Mundstück 13 ausgesetzt wird, wodurch ei- ner Verschmutzung der Ventileinrichtung 24 vorgebeugt werden kann.
Vorzugsweise ist die Ventileinrichtung 24 insbesondere als Baueinheit bzw. Baugruppe in das Mundstück 13 eingesetzt. Vorzugsweise wird ein nachträglicher Einbau, also eine Nachrüstung, ermöglicht.
Alternativ ist zumindest ein Bauteil der Ventileinrichtung 24 am Zerstäuber 1, insbesondere Mundstück 13, fest angebracht, insbesondere angeformt, angespritzt, angeklebt oder dergleichen.
Die Ventileinrichtung 24 ist gemäß einer nicht näher dargestellten Ausführungsvariante zusammen mit dem Mundstück 13 austauschbar. Beim Darstellungsbeispiel ist das Mundstück 13 jedoch vorzugsweise einstückig mit dem Zerstäuber 1, insbesondere dessen Gehäuseoberteil 16 ausgebildet bzw. von diesem gebildet. Die Ventileinrichtung 24 ist derart ausgebildet und den Zuluftöffnungen 15 zugeordnet, daß ein Rückstrom durch die Zuluftöffnungen 15 - also eine Luftströmung aus dem Mundstück 13 durch die Zuluftöffnungen 15 hindurch in die Umgebung (entgegen der Zuluftströmung 15), die insbesondere durch Ausatmen des Benutzers erzeugbar ist - insbesondere selbsttätig bzw. automatisch sperrbar ist. So wird verhindert, daß durch Ausatmen des Benutzers ein ungewollter Austrag des zerstäubten Fluids 2 bzw. Aerosols 14 durch die Zuluftöffnungen 15 in die Umgebung erfolgen kann. Vielmehr stellt die Ventileinrichtung 24 vorzugsweise sicher, daß bei angesetztem Mundstück 13 le- diglich ein Einatmen durch den Mund des nicht dargestellten Benutzers bzw. über das Mundstück 13 möglich ist, so daß das zerstäubte Fluid 2 bzw. Aerosol 14 mit größerer Wahrscheinlichkeit bzw. Sicherheit vom Benutzer inhaliert wird. So kann eine wesentlich verbesserte Bediensicherheit erreicht werden.
Die Ventileinrichtung 24 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß sie zumindest im wesentlichen unabhängig von der räumlichen Orientierung des Zerstäubers 1 arbeitet.
Die Ventileinrichtung 24 kann bedarfsweise elektrisch, magnetisch, pneumatisch oder in sonstiger Weise arbeiten. Vorzugsweise arbeitet die Ventileinrichtung 24 ausschließlich mechanisch, wie nachfolgend anhand der bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert.
Bei der ersten Ausführungsform weist die Ventileinrichtung 24 ein vorzugsweise tellerartiges Sitzelement 26 mit Durchlaßöffnungen 27 und ein bewegliches, vorzugsweise ebenfalls tellerartiges Ventilelement 28 auf. Das Sitzelement 26 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet und derart in das Mundstück 13 eingesetzt bzw. eingebaut, das es die Verbindung zu den Zuluftöffnungen 15 hin derart abdichtet, daß Zuluft nur noch durch die Durchlaßöffhungen 27 in das Mundstück 13 strömen kann.
Das bewegliche Ventilelement 28 ist dem Sitzelement 26 bzw. den Durchlaßöffnungen 27 derart zugeordnet, daß es die Durchlaßöffhungen 27 in der Fig. 3 und 4 gezeigten Schließstellung derart verschließt, daß ein Rückstrom im oben erläuterten Sinn verhindert wird. Das Sitzelement 26 und das Ventilelement 28 bilden also zusammen mindestens ein Ventil 29, insbesondere ein Rückschlagventil bzw. Einwegventil. Jedoch kann das Ventil 29 auch in sonstiger geeigneter Weise aufgebaut sein.
Bei der ersten Ausführungsform sind ein gemeinsames Sitzelement 26 und ein gemeinsames Ventilelement 28 für mehrere, insbesondere alle Zuluftöffnungen 15 vorgesehen. Jedoch können auch separate Sitzelemente 26, separate Ventilelemente 28 bzw. unabhängig voneinanderarbeitende Ventile 29 den Zuluftöffnungen 15 zugeordnet sein, wie anhand weiterer Ausführungsformen erläutert.
Bei der ersten Ausführungsform ist das Ventilelement 28 in Längserstreckung des Zerstäubers 1 und/oder zumindest im wesentlichen in Richtung des Zu- luftstroms 25 beweglich.
Bei der ersten Ausführungsform ist das Ventilelement 28 in die Schließstellung vorgespannt, insbesondere durch Federkraft, beim Darstellungsbeispiel durch Federn 30, vorzugsweise Schraubenfedern. Jedoch sind statt dessen auch sonstige geeignete Federn oder Vorspannmittel einsetzbar.
Alternativ oder zusätzlich kann das Ventilelement 28 auch durch Eigenelastizität und/oder Schwerkraft in die Schließstellung vorgespannt sein.
Weiter kann das Ventilelement 28 - je nach Bedarf - auch in die Öffnungsstellung vorgespannt sein und/oder zwei stabile Lagen, insbesondere einerseits in der Schließstellung und andererseits in der Öffhungsstellung, aufweisen.
Bei der ersten Ausführungsform weist das Ventilelement 28 vorzugsweise stabartige, insbesondere einstückig angeformte Führungselemente 31 auf, die sowohl einer beweglichen Führung und Halterung des Ventilelements 28 am Zerstäuber 1, insbesondere am Sitzelement 26, als auch einer Führung bzw. Halterung der zugeordneten Federn 30 dienen.
Die Ventileinrichtung 24 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß das Öffnen der Ventileinrichtung 24 möglichst leicht erfolgt, um ein zumindest weitge- hend unbehindertes Inhalieren bzw. Einatmen zu ermöglichen. Der Zuluftstrom 25 wird also möglichst nicht behindert. Entsprechend ist das Ventilelement 28 vorzugsweise leichtgängig und die bei der ersten Ausführungsform in Schließstellung wirkende Federkraft möglichst gering.
Bei geöffneter Ventileinrichtung 24 - also bei in den Darstellungen gemäß Fig. 5 und 6 angehobenem Ventilelement 28 - kann der Zuluftstrom 25 zumindest weitgehend unbehindert durch die Zuluftöffnungen 15 und anschließend durch die Durchlaßöffnungen 27 in das Mundstück 13 beim Einatmen bzw. Inhalieren des nicht dargestellten Benutzers strömen.
Nachfolgend werden weitere Ausführungsformen des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24 anhand der weiteren Figuren erläutert. Hierbei werden insbesondere nur wesentliche Un- terschiede gegenüber der ersten Ausführungsform hervorgehoben. Ansonten ergeben sich die gleichen Eigenschaften und Vorteile, wie bei der ersten Ausführungsform und beim bekannten Zerstäuber 1.
Fig. 7 und 8 zeigen eine zweite Aus führungs form des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. In Fig. 7 ist die Ventileinrichtung 24 geschlossen. In Fig. 8 ist die Ventileinrichtung 24 geöffnet.
Bei der zweiten Ausführungsform sind separate Ventilelemente 28 bzw. Ven- tile 29 den Zuluftöffnungen 15 zugeordnet. Die Ventilelemente 28 sind hier klappen- oder zungenartig ausgebildet und vorzugsweise schwenkbar. Vorzugsweise wirken die Ventil elemente 28 mit separaten Sitzelementen 26 oder unmittelbar mit der entsprechend geformten Innenwandung des Mundstücks 13 zusammen, um die Ventile 29 zu bilden.
Die Ventilelemente 28 können bei der zweiten Ausführungsform bedarfsweise in die Öffnungsstellung vorgespannt sein. Dies ermöglicht ein unbehindertes Einatmen bzw. Inhalieren des Benutzers. Falls der Benutzer jedoch in das Mundstück 13 ausatmet, werden die Ventilelemente 28 durch den dabei ent- stehenden Rückstrom zumindest im wesentlichen verzögerungsfrei geschlos- sen, wodurch der Rückstrom gesperrt wird. Hierzu ist die in die Öffhungs- stellung wirkende Federkraft entsprechend niedrig gewählt.
Alternativ können jedoch auch bei der zweiten Ausführungsform die Ventil- elemente 28 entsprechend der ersten Ausführungsform in die Schließstellung vorgespannt sein.
Fig. 9 und 10 zeigen eine dritte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. Fig. 9 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 10 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geöffneten Zustand.
Bei der dritten Ausführungsform sind wiederum vorzugsweise mehrere separate bzw. unabhängig voneinander arbeitende Ventilelemente 28 bzw. Ventile 29 vorgesehen, insbesondere den Zuluftöffnungen 15 zugeordnet.
Die Ventilelemente 28 sind wie bei der zweiten Ausführungsform ebenfalls tellerartig oder stößelartig ausgebildet. Vorzugsweise sind die Ventilelemente 28 in einem gemeinsamen Sitzelement 26 entsprechend der ersten Ausfüh- rungsform geführt.
Die Ventilelemente 28 bzw. Ventile 29 sind wiederum vorzugsweise durch Federn 30, insbesondere Schraubenfedern, in die Schließstellung vorgespannt.
Bei der dritten Ausführungsform weist jedes Ventilelement 28 vorzugsweise ein Führungselement 31 auf, das wiederum - entsprechend der ersten Ausführungsform - einerseits einer Führung und Halterung des Ventilelements 28 vorzugsweise am Sitzelement 26 und andererseits einer Führung bzw. Halterung der zugeordneten Feder 30 dient.
Fig. 11 und 12 zeigen eine vierte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. Fig. 11 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 12 zeigt die Ventil- einrichtung 24 im geöffneten Zustand. Die fünfte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der vierten Ausführungsform. Lediglich die Federn 30 wurden weggelassen. Die Ventilelemente 28 sind also frei bzw. sehr leicht bewegbar, insbesondere nicht durch Federkraft vorgespannt. Jedoch können die Ventilelemente 28 bei der dargestellten Anordnung und davon ausgehend, daß eine zumindest im wesentlichen vertikale Ausrichtung des Zerstäubers 1 bei der Benutzung erfolgt, aufgrund der Schwerkraft eine Vorzugslage, nämlich die Schließstellung, einnehmen.
Fig. 13 bis 16 zeigen eine fünfte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. Fig. 13 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 14 zeigt einen Ausschnitt von Fig. 13 entlang der gestrichelten Linie. Fig. 15 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geöffneten Zustand. Fig. 16 zeigt einen Ausschnitt von Fig. 15 entlang der gestrichelten Linie.
Die fünfte Ausführungsform entspricht weitgehend der dritten Ausführungsform, wobei im wesentlichen die Federanordnung geändert wurde. Die Federn 30 sind vorzugsweise wieder als Schraubenfedern, insbesondere als Druckfedern, ausgebildet. Bei der fünften Ausführungsform sind die Federn 30 jedoch auf der den Zuluftöffnungen 15 abgewandten Seite des Sitzelements 26 angeordnet, wobei Teller 32 der Ventilelemente 28 eine geeignete, beim Darstellungsbeispiel ringförmige Ausnehmung 33 zur Aufnahme der zugeordneten Feder 30 aufweisen.
Bei der fünften Aus führungs form sind die Ventilelemente 28 bzw. Ventile 29 also vorzugsweise in die Öffnungsstellung vorgespannt. Hinsichtlich der Auslegung und Einstellung der Federkraft gelten die entsprechenden Ausführungen wie bei der zweiten Ausführungsform.
Fig. 17 bis 21 zeigen eine sechste Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. Fig. 17 und 18 zeigen die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 19 und 20 zeigen die Ventileinrichtung 24 im geöffneten Zustand. Fig. 21 zeigt eine Abwicklung bzw. ein Materialsrück 34, das die Ventilelemente 28 der Ventil- einrichtung 24 gemäß der sechsten Ausführungsform bildet. Die Ventilelemente 28 sind hier elastisch bzw. flexibel ausgebildet. Aufgrund ihrer Eigenelastizität nehmen die vorzugsweise zungen- oder lappenartig ausgebildeten Ventilelemente 28 bei der sechsten Ausführungsform als Vorzugslage die Schließstellung ein, also verschließen die Zuluftöffnungen 15.
Beim Inhalieren bzw. Einatmen werden die Ventilelemente 28 nach innen bewegt bzw. geschwenkt, wie insbesondere in Fig. 19 angedeutet. So werden die Zuluftöffnungen 15 freigegeben, und Zuluft kann in das Mundstück 13 strömen.
Die Ventilelemente 28 sind vorzugsweise von dem gemeinsamen Materialstück 34, insbesondere aus Folie oder einem sonstigen geeigneten Material, gebildet. Jedoch können die Ventilelemente 28 auch aus separaten Materialslücken 34 gebildet sein.
Die Draufsicht gemäß Fig. 18 veranschaulicht den geschlossenen Zustand. Hierbei liegen die Ventilelemente 28 flach an, sind also in der Draufsicht nicht erkennbar.
Bei der Draufsicht gemäß Fig. 20 sind die Ventilelemente 28 im geöffneten Zustand dargestellt und dementsprechend nach innen geklappt bzw. geschwenkt.
Die Draufsichten gemäß Fig. 18 und 20 veranschaulichen, daß die Ventilein- richtung 24 bzw. das Materialstück 34 innen umlaufend bzw. zumindest im wesentlichen flach in das Mundstück 13 einsetzbar ist. Dies gestattet eine einfache und damit kostengünstige Montage und insbesondere auch eine Nachrüstung des Zerstäubers 1.
Gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Variante kann die Ventileinrichtung 24 bzw. das Ventil 29 derart ausgebildet sein, daß das Ventilelement 28 ausschließlich von der Schwerkraft und/oder dem Zuluftstrom 25 oder einer entgegengesetzten Luftströmung bewegbar und dadurch die zugeordneten Zuluftöffnungen 15 freigebbar oder sperrbar sind. Beispielsweise kann das Ven- tilelement 28 hierzu als loses Dichtelement oder lose Dichtscheibe ausgebildet sein, das bzw. die beispielsweise in einem sich an die Zuluftöffnung 15 an- schließenden Zuluftkanal oder dergleichen oder im Mundstück 13 entsprechend bewegbar angeordnet ist. Hierbei ist es beispielsweise möglich, durch geeignete Gitter, Halterungen, Führungen, Schultern, Verengungen oder dergleichen sicherzustellen, daß das Ventilelement 28 beim Einatmen vom Zuluftstrom 25 nicht beliebig weit von seiner zugeordneten Zuluftöffnung 15 abrückbar bzw. wegbewegbar ist, so daß beim Ausatmen in das Mundstück 13 ein anfänglicher Rückstrom umgehend dazu führt, daß das Ventilelement 28 die zugeordnete Zuluftöffnung 15 verschließt und dadurch den unerwünschten Rückstrom sperrt.
Die voranstehend beschriebenen Ausführungsformen zeigen verschiedene konstruktive Lösungen. Jedoch sind auch andere geeignete konstruktive Lösungen möglich, wobei bedarfsweise anstelle rein mechanisch arbeitender Ventileinrichtungen 24 auch sonstige Ventileinrichtungen 24 einsetzbar sind.
Ein wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß die Zerstäubung des Fluids 2 bzw. Erzeugung des Aerosols 14 unabhängig vom Zuluftstrom 25 erfolgt. Anstelle der unmittelbaren Ausgabe des Aerosols 14 durch die Austragsdüse 12 in das Mundstück 13 kann das Aerosol 14 auch in einen sonstigen Aufnahmeraum des Zerstäubers 1 zunächst ausgegeben und dann beim Inhalieren bzw. Einatmen durch den Zuluftstrom 25 zum eigentlichen Mundstück 13 transportiert und darüber inhaliert werden. Entsprechend ist der Begriff "Mundstück" in einem weitergehenden Sinne vorzugsweise auch dahingehend zu verstehen, daß er einen solchen Aufnahme- bzw. Sam- melraum für erzeugtes Aerosol 14 aufweist, dem Zuluft über Zuluftöffnungen 15 zuführbar ist und an den ein vorzugsweise rohrförmiger Abschnitt angeschlossen ist, der dann tatsächlich vom Benutzer zum Inhalieren bzw. Einatmen in den Mund genommen wird.
Nachfolgend wird eine bevorzugte Weiterbildung anhand einer siebten Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 unter Bezugnahme auf den nur sehr schematischen Schnitt gemäß Fig. 22 näher erläutert. Diese Weiterbildung ist insbesondere mit den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen bzw. Ventileinrichtungen 24 bei Bedarf kombinierbar. Der Zerstäuber 1 weist einen Sensor 35 auf, der der Ventileinrichtung 24, insbesondere dem beweglichen Ventilelement 28 bzw. mindestens einem Ventil 29, zugeordnet ist. Der Sensor 35 dient einer Detektion der Öffhungsstellung, der Schließstellung und/oder einer Bewegung der Ventileinrichtung 24, insbe- sondere des Ventilelements 28.
Der Sensor 35 dient also einer Detektion von Bewegungen oder mindestens einer Position des Ventilelements 28, wobei dies mechanisch, optisch, elektrisch, induktiv, kapazitiv und/oder anderweit berührungslos erfolgt. Insbe- sondere ist der Sensor 35 als Mikroschalter oder Reedkontakt ausgebildet.
Beim Darstellungsbeispiel ist der Sensor 35 in unmittelbarer Nähe bzw. benachbart zum Ventilelement 28 und/oder im Mundstück 13 angeordnet.
Mittels des Sensors 35 wird vorzugsweise der Zuluftstrom 25 indirekt detek- tiert, indem das Öffnen der Ventileinrichtung 24, zumindest das Öffnen mindestens eines Ventilelements 28 bzw. Ventils 29, erfaßbar ist. So ist ein tatsächliches Inhalieren des mit dem Zerstäuber 1 erzeugten Aerosols 14 erfaßbar.
Zusätzlich oder alternativ kann auch ein sogenannter Strömungssensor zur unmittelbaren Erfassung einer Luftströmung vorgesehen und insbesondere benachbart zu den Zuluftöffnungen 15 angeordnet sein.
Bei der siebten Ausführungsform ist die Überwachungseinrichtung 23 vorzugsweise im Gehäuseteil 18 angeordnet und/oder derart ausgebildet, daß sie Signale des Sensors 35 erfassen und auswerten kann. Hierzu arbeitet die Überwachungseinrichtung 23 vorzugsweise elektrisch, wobei der Sensor 35 vorzugsweise elektrisch oder drahtlos an die Überwachungseinrichtung 23 an- geschlossen ist.
Die mittels des Sensors 35 mögliche Erfassung einer tatsächlichen Inhalation des Fluids 2 bzw. Aerosols 14 kann von der Überwachungseinrichtung 23 dahingehend ausgewertet werden, ob ein ausreichend langes Inhalieren erfolgt, wobei die Inhalationszeit bedarfsweise gespeichert und/oder angezeigt werden kann. Weiter kann erst diese tatsächliche Inhalation, insbesondere in Kombi- nation mit einer tatsächlichen Zerstäubung oder Hubbewegung des Behälters 3 als Betätigung bzw. Benutzung des Zerstäubers 1 erfaßbar sowie zählbar, anzeigbar und/oder speicherbar sein.
Die Überwachungseinrichtung 23 kann jedoch auch unabhängig vom Sensor 35 vorgesehen sein und - je nach Bedarf - beispielsweise mechanisch oder elektrisch bzw. elektronisch arbeiten.
Der vorschlagsgemäße Zerstäuber 1 ist vorzugsweise zur Verwendung einer Flüssigkeit als Fluid 2 ausgebildet, das zerstäubt wird.
Die voranstehend beschriebenen Ausführungsformen - insbesondere einzelne Elemente und Aspekte der Ausführungsformen - können je nach Bedarf miteinander kombiniert und/oder kinematisch umgekehrt werden.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf Zerstäuber 1 zum Inhalieren, die eine praktisch stehende Aerosolwolke oder eine Aerosolwolke mit einer derart geringen Austrittsgeschwindigkeit, daß die Ausbreitung der Aerosolwolke nach wenigen Zentimetern praktisch zum Stillstand kommt, erzeu- gen. Die Austrittsgeschwindigkeit oder zumindest anfängliche Ausbreitungsgeschwindigkeit der Aerosolwolke beträgt vorzugsweise etwa 5 bis 20 m/min, insbesondere im wesentlichen 10 bis 15 m/min und ganz bevorzugt etwa 12,5 m/min.
Insbesondere aufgrund der geringen Austrittsgeschwindigkeit bzw. Ausbreitungsgeschwindigkeit ist der Zuluftstrom 25 zur Aufnahme des Aerosols 14 durch Inhalation erforderlich. Vorzugsweise ist jedoch bereits ein geringer Zuluftstrom 25 zur Aufnahme des Aerosols 14 durch Inhalation ausreichend.
Um die gewünschte Funktion des Zerstäubers 1 auch bei geringen Strömungsgeschwindigkeiten und/oder Volumenströmen zu ermöglichen bzw. sicherzustellen, ist die Ventileinrichtung 24 bzw. deren Ventilelement 28 oder das Ventil 29 verhältnismäßig leichtgängig und mit insbesondere geringer Kraft schließbar. Die Schließkraft beträgt vorzugsweise nur einige cN oder weniger. Insbesondere beträgt die Schließkraft weniger als 1 cN, ganz bevorzugt weniger als 0,5 cN. Die Schließkraft kann sich insbesondere bei der klappenartigen Ausbildung allein durch das Eigengewicht, durch die Eigenelastizität und/oder durch die Federvorspannung, also insbesondere durch die Feder 30 ergeben. Insbesondere beträgt die Federkraft vorzugsweise nur einige cN, insbesondere maximal 1 cN, ganz bevorzugt höchstens 0,5 cN oder weniger.
Fig. 23 und 24 zeigen ergänzend eine achte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 bzw. der vorschlagsgemäßen Ventileinrichtung 24. Fig. 23 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geschlossenen Zustand. Fig. 24 zeigt die Ventileinrichtung 24 im geöffneten Zustand. Fig. 25 zeigt in einer Drauf- sieht das hier teuer- bzw. plattenartige Ventilelement 28.
Das Ventilelement 28 ist hier insbesondere starr bzw. steif ausgebildet. Es weist bei der achten Ausführungsform eine mittige Ausnehmung bzw. Durchbrechung auf, die derart angepaßt ist, daß sie von dem zentralen Vorsprung mit der Austragsdüse 12 zumindest bei geschlossener Ventileinrichtung 24 durchgriffen werden kann, wie in Fig. 23 angedeutet. Die Innenkontur ist also mit dem erforderlichen Spiel an den die Austragsdüse 12 tragenden Vorsprung oder sonstige Teile des Zerstäubers 1 innerhalb des Mundstücks 13 angepaßt.
Die Außenkontur des Ventilelements 28 ist an die Innenkontur des Mundstücks 13 angepaßt und weist beim Darstellungsbeispiel eine elliptische Form auf.
Innerhalb des Mundstücks 13 bilden insbesondere ein innerer O-Ring 36 und ein äußerer O-Ring 37, die beim Darstellungsbeispiel konzentrisch um bzw. unterhalb der Austragsdüse 12 angeordnet sind, ein dichtenden Ventilsitz für das Ventilelement 28 bei geschlossener Ventileinrichtung 24. Insbesondere legt sich das Ventilelement 28 durch sein Eigengewicht auf die O-Ringe 36, 37 oder sonstige geeignete Dichtungen, um einen unerwünschten Rückstrom durch die Zuluftöffnungen 15 (im geschlossenen Zustand) verhindern zu können.
Beim Inhalieren wird das Ventilelement 28 durch den Unterdruck angehoben, wie in Fig. 24 angedeutet, wodurch die Ventileinrichtung 24 bzw. das von dem Ventilelement 28 gebildete Ventil 29 geöffnet wird. Der Zuluftstrom 25 kann dann in das Mundstück 13 strömen, insbesondere zwischen dem beim Darstellungsbeispiel zentralen Vorsprung, der die Austragsdüse 12 beinhaltet, und der zentralen Ausnehmung des Ventilelements 28 hindurch, strömen.
Beim Darstellungsbeispiel sind die O-Ringe 36, 37 auf geeigneten Ring- schultern, Absätzen oder dgl. im Zerstäuber 1 bzw. Mundstück 13 gehalten. Jedoch sind hier auch andere konstruktive Lösungen möglich, insbesondere beim Verwenden sonstiger geeigneter Dichtungen.
Um das Bewegungsspiel bzw. den Hub des Ventilelements 28 zu begrenzen, weist der Zerstäuber 1 bei der achten Ausführungsform vorzugsweise einen Einsatz 38 oder dgl. innerhalb des Mundstücks 13 auf, wie in Fig. 23 und 24 angedeutet. Dieser Einsatz 38 kann bedarfsweise umlaufend ausgebildet sein und ist insbesondere an die vorzugsweise elliptische Innenkontur des Mundstücks 13 angepaßt. Bedarfsweise ist der Einsatz 38 angespritzt, beispielswei- se im sogenannten 2K- Verfahren, also in einem 2-Komponenten- Spritzverfahren. Jedoch sind hier auch andere konstruktive Lösungen möglich.
Das Radialspiel des Ventilelements 28 innerhalb des Mundstücks 13 und die Masse des Ventilelements 28 sind derart angepaßt, daß die gewünschte Leichtgängigkeit der Ventileinrichtung 24 bzw. des Ventils 29 erreicht wird. Insbesondere gelten hinsichtlich der Schließ- oder Öffhungskraft die obigen Ausführungen.
Es ist anzumerken, daß die Aufnahme eines Wirkstoffs durch Inhalation bei dem vorschlagsgemäßen Zerstäuber 1 vorzugsweise mit nur einem Atemzug erfolgt. Der Zerstäuber 1 ist entsprechend ausgebildet. Insbesondere kann der Zerstäuber 1 eine ausreichend hohe Tröpfchen- bzw. Aerosoldichte und damit Wirkstoffdichte erzeugen. Gerade bei einem solchen Zerstäuber 1 ist die vorgesehene Ventileinrichtung 24 zur Verhinderung eines Rückstroms durch die Zuluftöffnungen 15 besonders wichtig, um das Risiko zu vermeiden, daß im Falle eines Ausatmens eines Benutzers oder dergleichen die gesamte Wirkstoffmenge ungewollt ausgeblasen werden kann.
Im Gegensatz zu Standgeräten oder dergleichen ist der vorschlagsgemäße Zer- stäuber 1 vorzugsweise transportabel ausgebildet, insbesondere handelt es sich um ein mobiles Handgerät. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Fluid 2 um eine Flüssigkeit, wie bereits erwähnt, insbesondere um eine wäßrige Arzneimittelformulierung. Es kann sich jedoch auch um eine sonstige Arzneimittelformulierung, eine Suspension oder dgl. handeln.
Gemäß einer Ausführungsvariante kann es sich bei dem Fluid 2 auch um Partikel oder Pulver handeln. In diesem Fall ist dann anstelle der Austragsdüse 12 eine sonstige Zuführungseinrichtung, insbesondere eine nicht dargestellte Austragsöffhung oder ein nicht dargestellter Zuführkanal, zur Zuführung des Fluids 2 bzw. von Pulver oder dgl. in das Mundstück 13 vorgesehen. Die optionale Zuluftöffnung 15 dient dann der vorzugsweise parallelen Zuführung von Umgebungsluft, um einen Luftstrom mit ausreichendem Volumen zum Einatmen bzw. Inhalieren im Mundstück 13 zu erzeugen bzw. zu ermögli- chen.
Bei den bisherigen Darstellungsbeispielen und der vorgenannten Ausführungsvariante ist die Zuführungseinrichtung, insbesondere die Austragsöff- nung oder die Austragsdüse 12, separat zu der Zuluftöffnung 15 oder einem sonstigen Kanal zur Zuführung von Umgebungsluft ausgebildet. Es erfolgt also eine parallele Zuführung des Fluids 2 bzw. von Pulver oder dgl., ggf. zusammen mit Fördergas, Treibgas, Transportluft oder dgl., einerseits und von Umgebungsluft zur Erzeugung eines Luftstrom mit ausreichendem Volumen andererseits. Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante kann diese Zufüh- rung jedoch auch gemeinsam bzw. zusammen, insbesondere mittels einer nicht dargestellten gemeinsamen Öffnung in das Mundstück 13 erfolgen. Beispielsweise kann hierzu die Austragsdüse 12 in die Zuluftöffnung 15 integriert sein oder umgekehrt.
Die Ventileinrichtung 24 kann bei den genannten Ausführungsvarianten der Zuluftöffnung 15 und/oder der Austragsöffhung bzw. dem Zuführkanal zugeordnet sein, um einen unerwünschten Rückstrom zu vermeiden. Insbesondere im Falle von Pulver bzw. bei der Erzeugung eines Partikelaerosols 14 ist die Ventileinrichtung 24 vorzugsweise klappenartig und/oder als Rückschlagven- til ausgebildet. Es ist anzumerken, daß das Fluid 2 bedarfsweise auch mittels Treibgas zerstäubt werden kann. Die vorschlagsgemäße Ventileinrichtung 24 ist entsprechend auch bei treibgasbetriebenen Zerstäubern bzw. Inhalatoren einsetzbar.
Weiter ist anzumerken, daß die vorschlagsgemäße Ventileinrichtung 24 bzw. das damit versehene Mundstück 13 nicht nur bei dem hier im einzelnen beschriebenen Zerstäuber 1 sondern auch bei sonstigen Zerstäubern oder Inhalatoren, beispielsweise Pulverinhalatoren oder sogenannten "metered dose in- halers", eingesetzt werden kann.
Bezugszeichenliste
Zerstäuber Fluid Behälter Beutel Druckerzeuger Halterung Antriebsfeder Sperrelement Förderrohr Rückschlagventil Druckkammer Austragsdüse Mundstück Aerosol Zuluftöffnung Gehäuseoberteil Innenteila oberes Teil des Innenteilsb imteres Teil des Innenteils Gehäuseteil (Unterteil) Halteelement Feder (im Gehäuseunterteil) Behälterboden Anstechelement Überwachungseinrichtung Ventileinrichtung Zuluftstrom Sitzelement Durchlaßöff ungen Ventilelement Ventil Feder (Ventileinrichtung) Führungselemente Teller Ausnehmung Materialstück Sensor innerer O-Ring äußerer O-Ring Einsatz

Claims

Patentansprüche :
1. Zerstäuber (1) für ein Fluid (2), mit einem Mundstück (13) und mindestens einer dem Mundstück (13) zugeordneten Zuluftöffnung (15), wobei das Fluid (2) in das Mundstück (13) hinein einstäubbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (15) oder den Zuluftöffnungen (15) wenigstens eine Ventileinrichtung (24) zugeordnet ist, durch die ein Rückstrom durch die Zuluftöffnung (15) oder die Zuluftöffnungen (15) sperrbar ist.
2. Zerstäuber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) im Mundstück (13) und/oder seitlich neben einer Austragsdüse (12) für das Fluid (2) angeordnet ist.
3. Zerstäuber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung vorzugsweise als Baueinheit in das Mundstück (13), insbesondere nachträglich, einsetzbar ist.
4. Zerstäuber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Bauteil der Ventileinrichtung (24) am Zerstäuber (1), insbesondere Mundstück (13), fest angebracht ist.
5. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) vorzugsweise zusammen mit dem Mundstück austauschbar ist.
6. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) zumindest im wesentlichen unabhängig von der räumlichen Orientierung des Zerstäubers (1) arbeitet.
7. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) nur mechanisch arbeitet.
8. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) mindestens ein Ventil (29) und/oder ein bewegliches Ventilelement (28) aufweist.
9. Zerstäuber nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilelement (28) in Längserstreckung des Zerstäubers (1) und/oder in Richtung eines Zuluftstroms (25) durch die Zuluftöffnung (15) oder Zuluftöffnungen (15) beweglich ist.
10. Zerstäuber nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehreren oder allen Zuluftöffnungen (15) ein gemeinsames Ventil (29) und/oder ein gemeinsames Ventilelement (28) zugeordnet ist bzw. sind.
11. Zerstäuber nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zuluftöffnung (15) ein separates Ventil (29) und/oder ein separates Ventilelement (28) zugeordnet ist bzw. sind.
12. Zerstäuber nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilelement (28) tellerartig oder klappenartig ausgebildet ist.
13. Zerstäuber nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilelement (28) zumindest im wesentlichen starr ausgebildet ist.
14. Zerstäuber nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilelement (28) flexibel, insbesondere folienartig, ausgebildet ist.
15. Zerstäuber nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventilelement (28) in die Öffnungs- oder Schließstellung, insbesondere durch Federkraft, Eigenelastizität und/oder Schwerkraft, vorgespannt ist.
16. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (1) einen Sensor (35) aufweist, der der Ventileinrichtung (24), insbesondere einem Ventilelement (28) der Ventileinrichtung (24), insbesondere zur Detektion des Öffnens und/oder Schließens zugeordnet ist.
17. Zerstäuber nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (35) Bewegungen oder mindestens eine Position des Ventilelements (28) mechanisch, optisch, elektrisch, induktiv, kapazitiv und/oder anderweit berührungslos detektiert.
18. Zerstäuber nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (35) als Mikroschalter oder Reedkontakt ausgebildet ist.
19. Zerstäuber nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (1) eine Überwachungseinrichtung (23) aufweist, die Betätigungen des Zerstäubers (1) zählt und/oder auswertet bzw. erfaßt, ob der Sensor (35) ein Schließen und/oder Öffnen der Ventileinrichtung (24) oder des Ventilelements (28) detektiert.
20. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerstäubung rein mechanisch, insbesondere treibgasfrei, vorzugsweise durch Federkraft, erfolgt.
21. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Zerstäuber (1) einen Behälter (3) aufweist, der das Fluid (2), insbesondere eine Flüssigkeit, enthält und während der Druckerzeugung bzw. Zerstäubung vorzugsweise hubartig bewegbar ist.
22. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Zerstäuber (1) als Inhalator, insbesondere zur medizinischen
Aerosol-Therapie, ausgebildet ist.
23. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (1) derart ausgebildet ist, daß das Fluid (2) unab- hängig von einem Zuluftstrom (25) durch die Zuluftöffnung (15) oder Zuluftöffnungen (15) zerstäubbar ist.
24. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (1) eine Zuführeinrichtung, insbesondere eine Austragsöffhung oder -düse (12), zur Einstäubung des Fluids (2) in das Mundstück (13) aufweist.
25. Zerstäuber nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung getrennt von der Zuluftöffnung (15) oder den Zuluftöffnungen (15) in das Mundstück (13), vorzugsweise parallel dazu, mündet, insbesondere getrennt dazu angeordnet und/oder ausgebildet ist.
26. Zerstäuber nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnungen) (15) in die Zuführeinrichtung integriert ist bzw. sind, insbesondere die Zuluftöffnung(en) (15) und die Zuführeinrichtung eine gemeinsame Öffnung in das Mundstück (13) aufweisen.
27. Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (13) gemäß einem der nachfolgenden Ansprüche ausgebildet ist.
28. Mundstück (13) für einen Inhalator oder einen vorzugsweise nach einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildeten Zerstäuber (1), mit einem Kanal oder einer Zuluftöffnung (15) zur Zuführung von Umgebungsluft, um einen Luftstrom mit ausreichendem Volumen zum Einatmen bzw. Inhalieren zu er- zeugen, und mit einer Ventileinrichtung (24), durch die ein Rückstrom durch den Kanal bzw. die Zuluftöffnung (15) sperrbar ist.
29. Mundstück nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (24) klappenartig und/oder als Rückschlagventil ausgebildet ist.
30. Mundstück nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zuführungseinrichtung, insbesondere eine Austragsöffnung oder -düse (12), für ein zu zerstäubendes Medium, vorzugsweise für ein Pulver oder Fluid (2) bzw. Aerosol (14), insbesondere parallel zu dem Kanal oder der Zuluftöffnung (15), in das Mundstück (13) mündet.
31. Mundstück nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung getrennt von dem Kanal oder der Zuluftöffnung (15) in das Mundstück (13), vorzugsweise parallel dazu, mündet, insbesondere getrennt dazu angeordnet und/oder ausgebildet ist.
32. Mundstück nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal oder die Zuluftöffnung (15) in die Zuführeinrichtung integriert ist, insbesondere wobei der Kanal bzw. die Zuluftöffnung (15) und die Zuführeinrichtung eine gemeinsame Öffnung in das Mundstück (13) aufweisen.
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