EP1973480A1 - Behandlungseinrichtung - Google Patents
BehandlungseinrichtungInfo
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- EP1973480A1 EP1973480A1 EP07702800A EP07702800A EP1973480A1 EP 1973480 A1 EP1973480 A1 EP 1973480A1 EP 07702800 A EP07702800 A EP 07702800A EP 07702800 A EP07702800 A EP 07702800A EP 1973480 A1 EP1973480 A1 EP 1973480A1
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Behandlungseinrichtung, welche mit einer Strahlungsquelle verbindbar ist und welche insbesondere in der Lithotripsie einsetzbar ist, wobei eine Stoßwellen erzeugende Stoßwellenquelle, mit welcher Stoßwellen zu einem zu behandelnden Objekt aussendbar sind, sowie eine in die Stoßwellenquelle integrierte Strahlungsortungseinrichtung vorgesehen ist. Um eine derartige Behandlungseinrichtung zu schaffen, welche trotz des Verwenders mit einer Strahlungsquelle auf möglichst einfache Weise eine gute Bildqualität und eine gute Bündelung der Stoßwellen ermöglicht, weist die Strahlungsortungseinrichtung eine als Festkörperdetektor ausgebildete Strahlenempfangseinheit auf.
Description
Behandlungseinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Behandlungseinrichtung, welche mit einer Strah- luπgsquelle verwendbar ist und welche insbesondere in der Lithotripsie einsetzbar ist.
Eine gattungsgemäße Behandlungseinrichtung ist aus der US 5,795,311 bekannt. Die Behandlungseinrichtung weist als Wellenquelle eine Stoßwellenquelle auf, in welcher eine Röntgenortungseinrichtung integriert vorgesehen ist. Auf diese Weise verläuft der Röntgen-Zentralstrahl durch die Behandlungseinrichtung.
Aus der DE 39 16093 A1 ist bekannt, wie eine derartige Behandlungseinrichtung in einem Gesamtsystem angeordnet wird. Die von der Röntgenortungseinrichtung der Stoß- wellenquelle ausgehende Röntgenstrahlung wird von einem der Stoßwellenquelle gegenüberliegenden Bildverstärker empfangen und zu einem sichtbaren Bild verarbeitet. In der Stoßwellenquelle muss die Röntgenstrahlung durch die in einem Kopplungsbalg enthaltene Kopplungsflüssigkeit hindurchtreten. Hierdurch wird die Röntgenstrahlung jedoch gedämpft, was die Bildqualität herabsetzt.
Um Abhilfe zu schaffen wird vorgeschlagen, einen luftgefüllten Tubus zu verwenden. Dieser verdrängt im Bereich der ausgesandten Röntgenstrahlkeule die Kopplungsflüssigkeit und verbessert somit die Bildqualität. Der Tubus beeinträchtigt jedoch die Bündelung der von der Stoßwellenquelle erzeugten Stoßwellen. Denn er verdrängt nicht nur die zum Fortpflanzen der Stoßwellen erforderliche Kopplungsflüssigkeit, sondern schafft zusätzlich störende Reflexionsflächen, welche die Stoßwellen streuen, das heißt deren Bündelung entgegenwirken.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Behandlungseinrichtung zu schaffen, welche mit einer Strahlungsquelle verwendbar ist und trotzdem auf möglichst einfache Weise eine gute Bildqualität und eine gute Abgabe der Druckwellen ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Behandlungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Durch das Integrieren der Strahlenempfangseinheit in die Wellenquelle befindet sich die Bildaufnahmeebene nahe an dem mit der Wellenquelle zu behandelnden Objekt. Bereits durch die Nähe an sich wird ein Zugewinn an Bildschärfe erreicht. Als Festkörperdetektor ist die Strahlenempfangseinheit kompakt ausbildbar. Hierdurch können die Maße der Wellenquelle trotz der Integration im Wesentlichen beibehalten werden. Der Festkörperdetektor ermöglicht die Verwendung geringer Strahlendosen und eröffnet Möglichkeiten zur rechnergestützten Bildaufbereitung.
Vorteilhafterweise kann der Festkörperdetektor bezüglich der Haupt- Druckwellenaussenderichtung der Wellenquelle hinter einem Wellengenerator der Wellenquelle angeordnet sein. Hierdurch kann der Festkörperdetektor relativ groß in der Wellenquelle ausgebildet werden, wodurch ein großer Strahleneintrittsbereich erfasst werden kann. Auch wenn Teile des Wellengenerators mit abgebildet werden, wird trotzdem ein scharfes Bild erzielt.
Besonders bevorzugt kann der Festkörperdetektor bezüglich der Haupt- Druckwellenaussenderichtung der Wellenquelle vor einem Wellengenerator der Wellenquelle angeordnet sein. Das Bild bleibt frei von Abschattungen durch den Wellengenerator. Überraschenderweise kann auch mit dieser Anordnung ein ausreichend großer Strahleneintrittsbereich bei guter Bildqualität erfasst werden.
Besonders bevorzugt kann der Festkörperdetektor in einem Wellengenerator der Wellenquelle integriert angeordnet sein. Auf diese Weise sind die Druckwellen von dem Festkörperdetektor unbeeinflusst aussendbar. Trotz der baulichen Abstimmung des Festkörperdetektors bezüglich des Wellengenerators kann ein ausreichender Strahleneintrittsbereich bei guter Bildqualität erfasst werden.
Günstigerweise kann der Festkörperdetektor etwa mittig in der Wellenquelle angeordnet sein. Dies ermöglicht eine Inline-Ortung, welche mit hoher Präzision schnell ausführbar ist. Mit der Inline-Ortung wird das zu behandelnde Objekt „aus Sicht" der Wellenquelle abgebildet.
Vorzugsweise kann ein Wellengenerator der Wellenquelle eine im Wesentlichen ringförmige, zur Form und/oder Lage des Festkörperdetektors korrespondierende Form haben. Auf diese Weise nutzen der Wellengenerator und der Festkörperdetektor die zur Verfügung stehende Querschnittsfläche der Wellenquelle zum Aussenden von Druckwellen und zum Empfangen von Strahlung gut aus.
Besonders vorteilhaft kann der Festkörperdetektor in der Wellenquelle bewegbar vorgesehen sein. Dies ermöglicht ein Ausrichten des Festkörperdetektors auf verschiedene Strahlungsquellenpositionen, insbesondere im Hinblick auf die Ortung des zu behandelnden Objektes. Dabei kann die Lage der Wellenquelle bezüglich des zu behandelnden Objektes, das heißt z. B. bezüglich eines Patienten, beibehalten werden. Dadurch kann die Ortung schneller ausgeführt werden. Weil die Wellenquelle an sich in ihrer Position verbleiben kann, werden Bewegungen des zu behandelnden Objektes, z. B. eines Patienten vermieden, welche hierdurch hervorgerufen werden könnten. Mit dem Nachführen des Festkörperdetektors kann seine Ausrichtung zur Strahlenquelle zum Vermeiden von Bildverzerrungen gut justiert werden.
Bevorzugterweise können wenigstens zwei Strahlungen aus verschiedenen Richtungen empfangende Festkörperdetektoren vorgesehen sein. Hierdurch ist auf einfache Weise eine schnelle räumliche Ortung möglich, bei welcher die Lage der Wellenquelle an sich relativ zu dem zu behandelnden Objekt, das heißt z. B. bezüglich eines Patienten, beibehalten werden kann.
Vorteilhafterweise kann die Behandlungseinrichtung eine in die Wellenquelle integrierte Ultraschallortungseinrichtung aufweisen. Dies erlaubt es, mit der erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung die Vorteile beider Ortungssysteme zu nutzen.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann der Festkörperdetektor wenigstens eine Ultraschallortungseinheit aufweisen. Auf diese Weise vereint eine Ortungseinheit beide Ortungsprinzipien.
Günstigerweise kann der Festkörperdetektor abwechselnd Strahlenortungseinheiten und Ultraschallortungseinheiten aufweisen. Hiermit kann an lokalen Stellen des Festkörper-
detektors jeweils sowohl eintreffende Strahlung als auch eintreffender Ultraschall ausgewertet werden.
Bevorzugterweise kann der Festkörperdetektor matrixartig abwechselnd Strahlenortungseinheiten und Ultraschallortungseinheiten aufweisen. Hierdurch kann von derselben Position aus sowohl ein Strahlenbild als auch ein Ultraschallbild erstellt werden. Dies kann gegebenenfalls gleichzeitig erfolgen.
Vorteilhafterweise kann der Festkörperdetektor linienartig, flächig und/oder gitterartig ausgebildet sein. Dies erlaubt es, den Festkörperdetektor an die Gegebenheiten der Stoßwellenquelle und/oder an die Erfordernisse der Druckwellenerzeugung und - bündelung angepasst auszubilden. So kann der Festkörperdetektor auch durch das Nutzen separater Detektorfragmente gebildet werden.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Schnittdarstellung einer Behandlungseinrichtung einer ersten und zweiten Ausführungsform der Erfindung,
Figur 2 eine schematische Schnittdarstellung einer Behandlungseinrichtung einer dritten Ausführungsform der Erfindung,
Figur 3 eine schematische Schnittdarstellung einer Behandlungseinrichtung einer vierten Ausführungsform der Erfindung,
Figur 4 eine schematische Schnittdarstellung einer Behandlungseinrichtung einer fünften Ausführungsform der Erfindung,
Figur 5 eine schematische Schnittdarstellung einer Behandlungseinrichtung einer sechsten Ausführungsform der Erfindung,
Figur 6 eine perspektivische Darstellung der Behandlungseinrichtung der sechsten Ausführungsform in einer konkreteren Ausgestaltung,
Figur 7 eine Draufsicht einer Behandlungseinrichtung einer siebenten Ausführungsform der Erfindung,
Figur 8 eine schematische Schnittdarstellung eines Behandlungseinrichtung gemäß einer achten und neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und
Figuren 9 bis 12 abschnittsweise Darstellungen von Ausführungsformen von Festkörperdetektoren erfindungsgemäßer Behandlungseinrichtungen.
In der nachfolgenden Beschreibung werden in den verschiedenen Ausführungsformen für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet.
Eine erfindungsgemäße Behandlungseinrichtung weist eine Wellenquelle auf, mit welcher akustische Energie erzeugt werden kann, z. B. in Form von Druckwellen oder Stoßwellen. Ein Wellengenerator der Wellenquelle ist entsprechend ausgebildet. Das heißt in jeder erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung kann als Wellenquelle eine allgemein akustische Energie erzeugende Wellenquelle und/oder eine Druckwellenquel- Ie und/oder eine Stoßwellenquelle verwendet werden.
In Figur 1 ist in einer schematischen Schnittdarstellung eine erfindungsgemäße Behand- luπgseiπrichtung 1 gezeigt, welche als Wellenquelle eine Stoßwellenquelle 2 aufweist. Die Stoßwellenquelle 2 hat als Wellengenerator einen Stoßwellengenerator 3, mit welchem Stoßwellen erzeugt werden können. In dieser Ausführungsform der Erfindung erfolgt dies nach dem elektromagnetischen Prinzip mit Hilfe einer im Stoßwellengenerator 3 vorgesehenen Spule 4. Die durch die Spule 4 erzeugten Stöße werden mit Hilfe einer Membran 5 an ein Koppelmedium 6 abgegeben, welches sich in einem Koppelbalg 7 befindet.
Die Stoßwellen können bei allen Ausführungsformen der Erfindung auch auf andere Weise erzeugt werden, z.B. mit Hilfe elektrohydraulischer Verfahren, bei denen eine
Funkenentladung zwischen Elektroden stattfindet, oder mit Hilfe piezoelektrischer Verfahren.
Die vom Stoßwellengenerator erzeugten Stoßwellen werden mit Hilfe von nicht dargestellten Bündelungselementen auf einen außerhalb der Stoßwellenquelle 2 liegenden, nicht dargestellten Fokus gebündelt. Der Fokus liegt auf einer Haupt- Stoßwellenaussenderichtung, welche auch als Stoßwellenpfad 8 bezeichnet wird. Der Stoßwellenpfad verläuft etwa mittig durch die Membran 5 und etwa senkrecht zu dieser.
Es ist bei allen Ausführungsformen der Erfindung auch möglich, unfokussierte Stoßoder Druckwellen zu verwenden, d.h. sogenannte ballistische Stoß- oder Druckwellen.
Die Behandlungseinrichtung 1 kann bei therapeutischen Anwendungen zum Einsatz kommen, bei denen Druckwellen, Stoßwellen oder allgemein akustische Wellen genutzt werden, z.B. als Lithotripter. Es ist auch möglich, die Behandlungseinrichtung 1 außerhalb der Medizin an Materialien oder Bauteilen einzusetzen, d.h. es wird kein Patient behandelt.
Die Behandlungseinrichtung 1 weist eine in die Stoßwellenquelle 2 integrierte, als Festkörperdetektor 9 ausgebildete Strahlenempfangseinheit auf. Mit dem Festkörperdetektor 9 kann von einer Strahlungsquelle ausgehende Strahlung empfangen und in weiterver- arbeitbare Signale umgewandelt werden. Aus den Signalen kann beispielsweise ein Strahlungsbild erstellt werden. Als Strahlung kann jede die Umgebung des zu behandelnden Objektes und/oder das zu behandelnde Objekt selbst durchleuchtende Strahlung eingesetzt werden, wie z.B. radioaktive Strahlung und/oder Röntgenstrahlung.
In dieser Ausführungsform der Erfindung ist der Festkörperdetektor bezüglich des Stoßwellenpfades 8 vor dem Stoßwellengenerator 3 angeordnet und ist etwa mittig in der Stoßwellenquelle 2 angeordnet. Er hat eine Empfangsfläche 10, aufweiche die von außen in die Stoßwellenquelle 2, insbesondere durch den Koppelbalg 7 eintretende Strahlung auftrifft. In dieser Ausführungsform der Erfindung fällt der Stoßwellenpfad 8 in etwa mit einer quer durch die Empfangsfläche 10 verlaufenden Mittelachse 11 des zentral vorgesehenen Festkörperdetektors 9 zusammen.
Es können auch mehrere Festkörperdetektoren vorgesehen sein. In Figur 1 sind gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in gestrichelten Linien zwei im Bereich von Außenabschnitten 15, 16 des Stoßwellengenerators angeordnete Festkörperdetektoren 13, 14 gezeigt. Die Festkörperdetektoren 13, 14 können auch zwischen dem Stoßwellengenerator und einem Gehäuse 12 der Stoßwellenquelle angeordnet sein.
In Figur 2 ist eine dritte Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei welcher ein ringförmiger oder rahmenartiger Festkörperdetektor 22 vor dem Stoßwellengenerator 3 angeordnet ist.
In Figur 3 ist eine erfindungsgemäße Behandlungseinrichtung 31 einer vierten Ausführungsform der Erfindung in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform ist ein Festkörperdetektor 32 vorgesehen, welcher bezüglich des Stoßwellenpfades 8 hinter dem Stoßwellengenerator 3 angeordnet ist. Die Größe einer Empfangsfläche 33 des Festkörperdetektors 32 korrespondiert etwa zur Größe des Stoßwellengenerators 3. Die Membran 5 des Stoßwellengenerators 3 ist strahlendurchlässig ausgebildet.
Auf dem mit dem Festkörperdetektor 32 erstellten Strahlenbild wird die Spule 4 des Stoßwellengenerators 3 mit erfasst. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Bildschärfe. Auch kann die Ortung des zu behandelnden Objektes trotzdem problemlos durchgeführt werden.
In Figur 4 ist eine Behandlungseinrichtung 41 einer fünften Ausführungsform der Erfindung in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt. Im Unterschied zur vierten Ausführungsform ist eine Stoßwellenquelle 42 mit einem etwa zylinderförmigen Stoßwellengenerator 43 und einem Reflektor 44 vorgesehen. Der Stoßwellengenerator 43 strahlt die mit Hilfe seiner Spule 45 erzeugten Stoßwellen im Wesentlichen quer bezüglich des Stoßwellenpfades 8 ab, wogegen dies bei dem Stoßwellengenerator 3 der ersten bis dritten Ausführungsform im Wesentlichen parallel zum Stoßwellenpfad 8 erfolgt.
Der Stoßwellengenerator kann auch nach dem elektrohydraulischen Prinzip ausgeführt sein, d.h. eine Elektrodenanordnung zum Erzeugen von Funkenentladungen aufweisen.
Die Stoßwellen werden mit Hilfe des Reflektors 44 auf den außerhalb der Stoßwellen- quelle 42 liegenden, nicht dargestellten Fokus bündelnd gelenkt. Der Reflektor 44 ist strahlendurchlässig ausgebildet, weshalb der Festkörperdetektor 32 im Bereich des Reflektors 44 eintreffende Strahlung erfassen kann.
Wird der Reflektor strahlenundurchlässig ausgeführt, kann vor oder innerhalb des Reflektors ein Festkörperdetektor angeordnet werden.
In Figur 5 ist eine Behandlungseinrichtung 51 gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt. Sie weist im Unterschied zu den Behandlungseinrichtungen der ersten bis vierten Ausführungsform einen Stoßwellengenerator 53 auf, in welchem ein Festkörperdetektor 54 integriert angeordnet ist. Abgesehen hiervon ist die Stoßwellenquelle 52 wie die in der ersten bis dritten Ausführungsform eingesetzte Stoßwellenquelle 2 aufgebaut. Der Stoßwellengenerator 53 weist in analoger Weise eine Spule 55 und eine Membran 56 auf. Eine Empfangsfläche 57 des Festkörperdetektors 54 ist etwa quer zum Stoßwellenpfad 8 vorgesehen.
Der Stoßwellengenerator 53 hat eine im Wesentlichen ring- oder rahmenartige Form, welche zur Lage und Form des Festkörperdetektors 54 korrespondiert. Hierbei bleibt die Ausbreitung der vom Stoßwellengenerator abgegebenen Stoßwellen vom Festkörperdetektor im Wesentlichen unbeeinflusst. Umgekehrt bleibt auch der Strahleπempfang des Festkörperdetektors im Wesentlichen vom Stoßwellengenerator unbeeinflusst.
Die Empfangsfläche 57 und die Membran 56 können im Wesentlichen miteinander fluchtend angeordnet sein.
In Figur 6 ist die Behandlungseinrichtung 51 in einer konkreten Ausführungsform gezeigt. Die Empfangsfläche 57 des Festkörperdetektors 54 hat eine etwa rechteckige Form. Zu dieser Form korrespondierend ist in einer in Stoßwellenaussenderichtung nach dem Stoßwellengenerator angeordneten akustischen Linse 72 mit einer Oberfläche 73 eine Ausnehmung 71 etwa rechteckiger Form vorgesehen. Der Festkörperdetektor 64 ist in dieser Ausnehmung 71 angeordnet und steht etwas von der Oberfläche 73 vor. Die Ausnehmung 71 kann sich bis in den Stoßwellengenerator erstrecken.
In Figur 7 ist ein Teil einer Behandlungseinrichtung 81 einer siebenten Ausführungsform der Erfindung von oben gezeigt, deren Aufbau prinzipiell dem der sechsten Ausführungsform entspricht. In einem Stoßwellengenerator 84 der Stoßwellenquelle 82 ist eine Ausnehmung 86 ausgebildet, in welcher eine Fassung 92 etwa rechteckiger Form formschlüssig aufgenommen ist. In der Fassung 92 ist ein Festkörperdetektor 87 formschlüssig integriert aufgenommen.
Der Stoßwellengenerator 84 weist eine Nut 88 auf, in welcher ein zu dem Festkörperdetektor 87 verlaufendes Kabel 89 aufgenommen ist. Das Kabel 89 verbindet den Festkörperdetektor 87 mit einem Stecker 90, welcher an einem Außenbereich 91 eines Gehäuses 83 der Behandlungseinrichtung 81 vorgesehen ist.
In Figur 8 ist eine Behandlungseinrichtung 101 einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt. Diese Behandlungseinrichtung ist eine Weiterbildung der in Figur 1 gezeigten Behandlungseinrichtung 1 der ersten Ausführungsform. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform ist der Festkörperdetektor bewegbar in der Stoßwellenquelle 2 vorgesehen. Er kann auf verschiedene Positionen von Strahlenquellen ausgerichtet werden. Zudem kann er bezüglich einer Strahlenquelle nachjustiert werden, um Verzerrungen beim Strahlenempfang zu vermeiden.
In Figur 8 ist der Festkörperdetektor mit dem Bezugszeichen 109 in einer ersten Position gezeigt, wie sie etwa in der Position des Festkörperdetektors 9 in Figur 1 entspricht. In der ersten Position ist der Festkörperdetektor 109 auf eine Strahlungsquelle 111 an einer ersten Position ausgerichtet, wobei ein Zentralstrahl 112 der Strahlungsquelle 111 etwa entlang des Stoßwellenpfades 8 verlauft und etwa senkrecht auf eine Empfangsfläche 100 des Festkörperdetektors 109 trifft.
Mit dem Bezugszeichen 109' ist der Festkörperdetektor in gestrichelten Linien in einer zweiten Position gezeigt, in welcher er auf eine Strahlungsquelle 111' in einer zweiten Position ausgerichtet ist. Dabei trifft der Zentralstrahl 112' der Strahlungsquelle 111' der zweiten Position etwa senkrecht auf die Empfangsfläche 110' des Festkörperdetektors
Es können auch zwei Festkörperdetektoren vorgesehen sein, von denen jeder Strahlung aus einer anderen (Haupt-)Richtung empfängt. Gemäß einer neunten Ausführungsform der Erfindung kann in der ersten Position des Festkörperdetektors 109 der achten Ausführungsform ein erster Festkörperdetektor vorgesehen sein und winklig versetzt hierzu ein zweiter Festkörperdetektor 113, welcher in Figur 8 in einer strichpunktierten Linie gezeigt ist.
Die Strahlungsquelle kann als eine zwischen den beiden in Figur 8 gezeigten Positionen 111 und 111' bewegbare Strahlungsquelle vorgesehen sein.
Alternativ kann an jeder der in Figur 8 gezeigten Positionen 111 und 111' eine eigene Strahlungsquelle vorgesehen sein. Eine Mechanik zum Verfahren zwischen den beiden Positionen 111 und 111* ist hier nicht erforderlich.
Zwischen einer Strahlungsquelle und ihrem zugehörigen Festkörperdetektor kann eine Bewegungskopplung bestehen, mit welcher beide in Ausrichtung aufeinander gehalten werden. Es ist jedoch auch möglich, Strahlungsquelle und Festkörperdetektor entkoppelt vorzusehen. Eine dreidimensionale Ortung ist dabei trotzdem möglich.
Die Strahlungsquelle und/oder die Stoßwellenquelle kann eine Kollimatorvorrichtung aufweisen, die in einer Einstellung verwendet wird, in welcher im Wesentlichen nur die Fläche des Festkörperdetektors bestrahlt wird. Vorzugsweise wird die Kollimatorvorrichtung die Winkelstellung des oder der zugeordneten Festkörperdetektoren berücksichtigend eingestellt.
Die Strahlungsquellen können Punkt-, Linien- und/oder Flächenstrahler aufweisen. Letztere werden z. B. in der Nuklearmedizin verwendet.
Die Festkörperdetektoren können bei allen Ausführungsformen winklig und/oder bewegbar sein. Insbesondere bei integrierter, beweglicher oder winkliger Ausbildung des Festkörperdetektors, können der Festkörperdetektor und/oder der Stoßwellengenerator asymmetrisch ausgebildet und/oder asymmetrisch zueinander angeordnet sein.
Bei jeder Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung kann der Festkörperdetektor als ein sogenannter Flat-Panel-Detektor ausgebildet sein.
In den Figuren 9 bis 12 sind verschiedene Ausführungsformen von Festkörperdetektoren schematisch gezeigt, die in den βrfindungsgemäßen Behandlungseinrichtungen verwendet werden können. Die Festkörperdetektoren können linienartig ausgebildet sein, wie z. B. in den Figuren 9 und 10 gezeigt. Die linienartige Form kann gerade, Figur 10, oder gekrümmt, z.B. kreisbogenartig sein, Figur 9. Wie aus Figur 11 hervorgeht, kann der Festkörperdetektor flächig ausgebildet sein. In Figur 12 ist eine gitterartige Ausführungsform eines Festkörperdetektors veranschaulicht.
Die Festkörperdetektoren weisen eine Vielzahl von Ortungseinheiten 121, 131, 141, 151 auf, die alle Strahlungsortungseinheiten sein können, z. B. Röntgenortungseinheiten. Es können aber auch wenigstens anteilig abwechselnd Strahlungsortungseinheiten und Ultraschallortungseinheiten vorgesehen sein, wie dies in den Figuren 9 bis 12 mit einem „X" für Strahlungsortungseinheiten und mit „US" für Ultraschallortungseinheiten angedeutet ist. Die Strahlungs- und Ultraschallortungseinheiten können sich unmittelbar abwechseln, es können sich jedoch auch mehrere aufeinanderfolgende Strahlungsortungseinheiten mit mehreren aufeinanderfolgenden Ultraschallortungseinheiten abwechseln. Bei flächigen Festkörperdetektoren kann ein Aufbau vorgesehen sein, bei welchem sich Strahlungsortungseinheiten „X" matrixartig mit Ultraschallortungseinheiten „US" abwechseln, wie dies in Figur 11 gezeigt ist.
Durch die abwechselnde Anordnung von Strahlungs- und Ultraschallortungseinheiten können praktisch am selben Ort sowohl Strahlung als auch Ultraschall empfangen werden, denn die Ortungseinheiten können sehr klein ausgebildet werden. Ein Strahlungsund Ultraschallortungseinheiten aufweisender Festkörperdetektor ist ein Hyprid- Festkörperdetektor.
Auf der Oberfläche eines erfindungsgemäßen Festkörperdetektors kann eine Ortungsmarkierung vorgesehen sein, welche auf dem Strahlen- und/oder Ultraschallortungsbild mit abgebildet wird. Die Ortungsmarkierung kann z. B. ringförmiger und/oder fadenkreuzartiger Form sein.
Zusätzlich zu einem Festkörperdetektor kann eine separate Ultraschallortungseinrichtung in einer erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung vorgesehen sein.
Es kann eine Steuereinrichtung vorgesehen sein, welche das Erzeugen von Stoßwellen in Abhängigkeit von der Lage der Stoßwellenquelle relativ zu dem zu behandelnden Objekt ermöglicht. Die Steuereinrichtung lässt das Aussenden von Stoßwellen erst bei hinreichend genauer Ausrichtung der Stoßwellenquelle auf das zu behandelnde Objekt zu. Erst wenn der Fokus und das zu behandelnde Objekt, z. B. ein Gallenstein, im Wesentlichen zusammenfallen, wird von der Steuereinrichtung das Erzeugen von Stoßwellen zugelassen. Auf diese Weise wird vermieden, dass umliegende Körperteile durch ungenaue oder falsche Ausrichtung der Stoßwellenquelle unnötig beeinträchtigt werden.
Die Stoßwellenquelle und/oder eine Objektlagerung, z. B. ein Patientenlagerungstisch, kann automatisch verfahrbar vorgesehen sein. Die Lage der Stoßwellenquelle relativ zu dem zu behandelnden Objekt wird mit Hilfe der Steuereinrichtung eingestellt. Dies kann ein erstmaliges Einstellen sein. Aber auch ein Korrigieren der Lage ist auf dieser Weise möglich. So können aus Bewegungen eines Patienten resultierende Lageabweichungen korrigiert werden. Auch sich durch die Atmung eines Patienten ergebende Lageabweichungen sind ausgleichbar.
Claims
1. Behandlungseinrichtung (1, 21, 31, 41, 51, 61, 81, 101), welche mit einer Strahlungsquelle (111, 111') verwendbar ist und welche insbesondere in der Lithotripsie einsetzbar ist, wobei eine Druckwellen erzeugende Welleπquelle (2, 42, 52, 62, 82), mit welcher Druckwellen zu einem zu behandelnden Objekt aussendbar sind, sowie eine in die Wellenquelle integrierte Strahlungsortungseinrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsortungseinrichtung eine als Festkörperdetektor (9, 22, 23, 32, 54, 64, 87, 109, 109') ausgebildete Strahlenempfangseinheit aufweist.
2. Behandlungseinrichtung (31, 41) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (32) bezüglich der Haupt-Druckwellenaussenderichtung (8) der Wellenquelle (2, 42) hinter einem Wellengenerator (3, 43) der Wellenquelle angeordnet ist.
3. Behandlungseinrichtung (1, 21, 101) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (9, 22, 23, 109, 109') bezüglich der Haupt- Druckwellenaussenderichtung (8) der Wellenquelle (2) vor einem Wellengenerator (3) der Wellenquelle angeordnet ist.
4. Behandlungseinrichtung (51 , 61 , 81 ) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (54, 64, 87) in einem Wellengenerator (53, 63, 84) der
Wellenquelle (52, 62, 82) integriert angeordnet ist.
5. Behandlungseinrichtung (1. 31, 41, 51, 61, 81, 101) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (9, 32, 54, 64, 87, 109) etwa mittig in der Wellenquelle
(2, 52, 62, 82) angeordnet ist.
6. Behandlungseinrichtung (51 , 61 , 81 ) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wellengenerator (53, 63, 84) der Wellenquelle (52, 62, 82) eine im Wesentlichen ringförmige, zur Form und/oder Lage des Festkörperdetektors (54, 64, 87) korrespondierende Form hat.
7. Behandlungseinrichtung (101 ) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (109, 109') in der Wellenquelle (2) bewegbar vorgesehen ist.
8. Behandlungseinrichtung (101 ) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Strahlungen aus verschiedenen Richtungen empfangende
Festkörperdetektoren (109, 109') vorgesehen sind.
9. Behandlungseinrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungseinrichtung eine in die Wellenquelle integrierte Ultraschallortungseinrichtung aufweist.
10. Behandlungseinrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (120, 130, 140, 150) wenigstens eine Ultraschallortungseinheit (US) aufweist.
11. Behandlungseinrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (120, 130, 140, 150) abwechselnd Strahlenortungseinheiten (X) und Ultraschallortungseinheiten (US) aufweist.
12. Behandlungseinrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor (140) matrixartig abwechselnd Strahlenortungseinheiten (X) und Ultraschallortungseinheiten (US) aufweist.
13. Behandlungseinrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Festkörperdetektor linienartig (120, 130), flächig (140) und/oder gitterartig (150) ausgebildet ist.
Applications Claiming Priority (2)
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