WO1994010901A1 - Verfahren und vorrichtung zur analyse von glucose in einer biologischen matrix - Google Patents

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Definitions

  • FIGS. 17 and 18 shows a plan view of the measuring device in an embodiment according to FIGS. 17 and 18;
  • FIG. 7 shows an embodiment in which a multiplicity of different detection fields 14f can be set on the boundary surface 11a within a detection area 22, which run at different distances from an irradiation field 12e.
  • this is achieved in that the detection area 22 is imaged by an optical imaging system symbolized as a lens 23 into an image plane 24 in which there is a two-dimensional arrangement 26 of light-sensitive elements, which are used, for example, as CCDs 25 (charge coupled device) are realized.
  • CCDs 25 charge coupled device
  • FIG. 8 shows that the narrow, elongated shape of the fields does not necessarily have to be straight (as in FIGS. 4 to 7).
  • a radiation field 12f in the form of a section of a circular ring is shown in a view of an interface.
  • Two detection fields 14h and 14i likewise run in the form of circular ring sections at different distances from the radiation field 12f.
  • the circular rings are concentric, so that the detection fields 14h and 14i run at a uniform distance from the radiation field 12f.
  • measuring focus On the one hand, it is possible to find a specific measuring position on a skin surface ("measuring focus"). For example, characteristic structures of the surface can be identified with the aid of a pattern recognition method. As an alternative or in addition, a marking (for example by means of a tattoo that is invisible in normal light but contrasting in NIR light) can be provided by the two-dimensional arrangement of light-sensitive elements is recognized and localized.
  • a second important possibility is the separation of the change in intensity caused by absorption on the one hand and scattering on the other.
  • intensity profiles must be measured with the aid of a two-dimensional arrangement of light-sensitive elements at different wavelengths.
  • an arrangement with many irradiation and detection locations closely arranged in a matrix-like manner can advantageously be used, alternating light with at least two different wavelengths being radiated or detected in the matrix.
  • the arrangement essentially corresponds to FIG. 12, apart from the use of several wavelengths, but not necessarily a regular checkerboard pattern with a regularly alternating arrangement of the irradiation and detection locations must be used.

Abstract

Verfahren zur Bestimmung der Konzentration von Glucose in einer biologischen Matrix (10), umfassend mindestens zwei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht in die biologische Matrix (10) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (10) entlang einem Lichtweg propagiert und eine als Sekundärlicht austretende Lichtintensität gemessen wird, und einen Auswerteschritt, bei dem aus den Intensitätsmeßwerten der Detektionsmessungen mittels eines Auswertealgorithmus und einer Kalibration die Glucosekonzentration abgeleitet wird. Eine gute Analysegenauigkeit wird mit einfachen Mitteln dadurch erreicht, daß mindestens eine Detektionsmessung eine ortsaufgelöste Messung von vielfach gestreutem Licht ist, bei der das Primärlicht (15) an einem definierten Einstrahlungsort (12) in die biologische Matrix (10) eingestrahlt wird, die Intensität des an einem definierten Detektionsort (14) aus der biologischen Matrix (10) austretenden Sekundärlichts gemessen wird und der Detektionsort (14) relativ zu dem Einstrahlungsort so angeordnet ist, daß an Streuzentren der biologischen Matrix (10) vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Konzentration der Glucose charakteristisch ist.

Description

Verfahren und Vorrichtung zur Analyse von Glucose in einer biologischen Matrix
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Analyse von Glucose in einer biologischen Matrix.
Der Begriff "biologische Matrix" bezeichnet eine Körper¬ flüssigkeit oder ein Gewebe eines lebenden Organismus. Biologische Matrices, auf die sich die Erfindung bezieht, sind optisch heterogen, d.h. sie enthalten eine Vielzahl von Streuzentren, an denen eingestrahltes Licht gestreut wird. Im Falle von biologischem Gewebe, insbesondere Hautgewebe, werden die Streuzentren von den Zellwänden und anderen in dem Gewebe enthaltenen Bestandteilen ge¬ bildet.
Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, sind ebenfalls optisch heterogene biologische Matrices, weil sie Parti¬ kel enthalten, an denen Licht vielfach gestreut wird. Auch Milch und andere in der Lebensmittelchemie zu unter¬ suchende Flüssigkeiten enthalten vielfach eine hohe Kon- zentration von Streuzentren, beispielsweise in Form von emulgierten Fetttröpfchen.
Zur qualitativen und quantitativen analytischen Bestim¬ mung von Komponenten solcher biologischen Matrices werden im allgemeinen Reagenzien bzw. Reagenziensysteme einge¬ setzt, deren Reaktion mit der jeweiligen Komponente zu einer physikalisch nachweisbaren Änderung, beispielsweise einer Änderung der Farbe der Reaktionslösung führt, die als Meßgröße gemessen werden kann. Durch Kalibration mit Standardproben bekannter Konzentration wird eine Korrela¬ tion zwischen den bei unterschiedlichen Konzentrationen gemessenen Werten der Meßgröße und der jeweiligen Konzen¬ tration bestimmt.
Diese Verfahren ermöglichen zwar Analysen mit hoher Ge¬ nauigkeit und Empfindlichkeit, machen es jedoch erforder¬ lich, eine flüssige Probe, insbesondere eine Blutprobe zur Analyse dem Körper zu entnehmen ("Invasive Analyse") . Diese Probenentnahme ist unangenehm und schmerzhaft und verursacht ein gewisses Infektionsrisiko.
Dies gilt vor allem, wenn eine Krankheit sehr häufige Analysen erforderlich macht. Das wohl wichtigste Beispiel ist der Diabetes mellitus. Um schwere Folgeerkrankungen und kritische Zustände des Patienten zu vermeiden, ist es bei dieser Krankheit erforderlich, den Glucosegehalt des Blutes sehr häufig oder sogar kontinuierlich zu bestim¬ men.
Es sind deshalb bereits eine Vielzahl von Verfahren und Vorrichtungen vorgeschlagen worden, um Glucose in Blut, Gewebe oder anderen biologischen Matrices in vivo und nicht-invasiv zu bestimmen. Ein Überblick über physikochemische (reagenzienfreie) Be¬ stimmungen von Glucose in vivo wird gegeben in: J.D. Kruse-Jarres "Physicochemical Determinations of Glu¬ cose in vivo", J. Clin. Che . Clin. Biochem. ___ _ (1988), 201-208. Als nicht-invasive Verfahren werden dabei unter anderem die Kernresonanz (NMR, nuclear magnetic reso- nance) , Elektronenspinresonanz (ESR, electron spin reso- nance) sowie die Infrarotspektroskopie genannt. Keines dieser Verfahren hat jedoch bis jetzt praktische Be¬ deutung erlangen können. Teilweise sind extrem große und aufwendige Apparaturen erforderlich, die für die Routine¬ analytik oder gar die Selbstkontrolle des Patienten (home monitoring) völlig ungeeignet sind.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Teilgruppe von nicht- invasiven Analyseverfahren, bei denen Licht durch eine die biologische Matrix begrenzende Grenzfläche als Pri¬ märlicht in die biologische Matrix eingestrahlt und die Intensität des nach Wechselwirkung mit der biologischen Matrix aus dieser als Sekundärlicht austretenden Lichts gemessen wird. Eine solche Messung wird hier als "Detektionsmessung" bezeichnet. Zur Bestimmung einer Glu¬ cosekonzentration werden bei den bekannten Verfahren meh¬ rere Detektionsmessungen bei unterschiedlichen Wellenlän¬ gen durchgeführt. Aus der bei den Detektionsmessungen er¬ mittelten spektralen Abhängigkeit der Intensität des Se¬ kundärlichts wird ein Meßresultat abgeleitet, das (ohne Verwendung von Reagenzien) ein Maß für die Konzentration des Analyten in der biologischen Matrix ist. Die Wellen¬ längen des Lichts, die für solche Verfahren diskutiert werden, liegen allgemein zwischen etwa 300 n und mehre¬ ren tausend nm, also im Spektralbereich zwischen dem na¬ hen UV- und infrarotem Licht. Der Begriff "Licht" darf nicht als Einschränkung auf den sichtbaren Spektralbe¬ reich des Lichtes verstanden werden. Nahezu alle bekannten Verfahren dieser Art basieren auf den Prinzipien der Spektroskopie. Grundlage ist dabei die Wechselwirkung des eingestrahlten Primärlichtes in be¬ stimmten spektralen Bereichen mit Vibrations- und Rotati- onszuständen der zu analysierenden Moleküle. Die Vibrati¬ ons- und Rotations-Grundzustände der Glucose befindet sich im IR-Bereich bei Wellenlängen von mehr als 2500 nm. Diese können wegen der starken Absorption des in biologi¬ schen Matrices stets in hoher Konzentration gegenwärtigen Wassers für die nicht-invasive Analyse von Glucose nicht verwendet werden. Im Bereich des nahen Infrarot (NIR) ist die Absorption des Wassers geringer (sogenanntes "Wasser- Transmissionsfenster") . Die spektrale Analyse von Glucose in diesem Bereich basiert auf der Absorption durch Ober¬ töne (overtones) und Kombinationsschwingungen der Vibra¬ tions- und Rotationsgrundzustände des Glucosemoleküls (vgl. vorstehend zitierter Artikel von Kruse-Jarres und EP-A-0 426 358) .
Die praktische Realisierung eines nicht-invasiven Glu- cose-Sensors auf Basis dieser Prinzipien verursacht au¬ ßerordentlich große Schwierigkeiten, die vor allem daraus resultieren, daß das Nutzsignal (die Änderung des Ab- sorptions-Spektrums in Abhängigkeit von einer Änderung der Glucosekonzentration) sehr gering ist und diesem kleinen Nutzsignal ein großer Hintergrund von Störsigna¬ len gegenübersteht, die insbesondere von der spektralen Absorption von Wasser und anderen stark absorbierenden Komponenten (unter anderem dem roten Blutfarbstoff Hämo¬ globin) resultieren. Zur Lösung dieses Problems wurden zahlreiche unterschiedliche Versuche unternommen:
Es werden Differenz-Messungen bei unterschiedlichen Wellenlängen durchgeführt, wobei eine erste Wellen¬ länge so gewählt ist, daß die Glucose dort möglichst stark absorbiert, während eine zweite Wellenlänge als Referenzwellenlänge so gewählt ist, daß die Absorption bei unterschiedlichen Glucosekonzentrationen möglichst konstant ist (EP-A-0 160 768) .
In dem US-Patent 5,028,787 werden mit Hilfe von Compu¬ ter-Untersuchungen Wellenlängenpaare ausgewählt, die sich in besonderem Maße für Absorptionsmessungen von Glucose eignen sollen. Als besonders gut geeignet wird das Wellenlängenpaar 945 nm und 1015 nm angesehen.
In der WO 93/00856 werden zwei Wellenlängen so ausge¬ wählt, daß der Extinktions-Koeffizient möglichst gleich ist. Die Intensität von zwei Strahlen mit die¬ sen beiden Wellenlängen wird so abgeglichen, daß das detektierte Signal gleich groß ist. Änderungen der Glucosekonzentration sollen sich dabei als Änderungen des Differenzsignals zwischen beiden Wellenlängen nachweisen lassen.
Weitere Verfahren und Vorrichtungen zur nichtinvasiven Analyse von Glucose werden beschrieben in den US-Patenten 5,086,229, 5,178,142, 5,179,951, 4,883,953, 4,882,492 und den PCT-Anmeldungen WO 92/17765 und WO 90/07905.
Trotz dieser Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, einen praktisch funktionsfähigen nicht-invasiven Glucose- Sensor zur Verfügung zu stellen. Realistischer ist die Möglichkeit, mit einem auf den Prinzipien der Spektral¬ analyse basierenden In-vivo-Sensor die Konzentration von Substanzen zu bestimmen, die um mehrere Größenordnungen stärker als Glucose absorbieren. Wichtige Beispiele sind das stark absorbierende Hämoglobin (Hb) bzw. dessen oxi- dierte Form Hb02- Da diese Parameter Auskunft über den Oxigenierungszustand des Blutes geben, werden solche Sen¬ soren auch als Oximeter bezeichnet. Aus der Literatur sind zahlreiche unterschiedliche Konstruktionen und Ver¬ fahren für nicht-invasive Oximeter bekannt. Verwiesen sei beispielsweise auf WO 89/01758, US 4,867,557 (entsprechend EP-A-0 286 142) , EP-A-0 353 619, EP-A-0 104 772, WO 91/17697, WO 93/11701 (publiziert am 24.6.1993) und die US-Patente 5,057,695, 4,223,680, 4,295,470, 4,824,242.
In der europäischen Patentschrift 0 074 428 ist ein Ver¬ fahren und eine Vorrichtung zur quantitativen Bestimmung von Glucose durch Laser-Lichtstreuung beschrieben. Dabei wird davon ausgegangen, daß die Glucosemoleküle einen durch die Lösung transmittierten Lichtstrahl streuen und daß sich daraus die Glucosekonzentration ableiten läßt. Entsprechend dieser Theorie wird die Messung darauf aus¬ gerichtet, daß die Information über die Glucosekonzentra¬ tion aus der Raumwinkelverteilung des aus einer Untersu- chungsküvette oder einem untersuchten Körperteil austre¬ tenden transmittierten Lichtes erhältlich ist. Insbeson¬ dere wird die Intensität des transmittierten Lichtes in einem Winkelbereich, in dem die Änderung in Abhängigkeit von der Glucosekonzentration möglichst groß ist, gemessen und in Beziehung zu der an dem Zentralstrahl, welcher die Probe in gerader Richtung durchdringt, gemessenen Inten¬ sität gesetzt. Zur in vivo-Analyse wird ausschließlich eine Transmissionsmessung mit Laserlicht am Ohrläppchen empfohlen.
Mit ähnlichen wissenschaftlichen Überlegungen befaßt sich auch die Publikation von I.S. Chira et al.: "Light Scattering by Blood Components after Supplying Glucose", Bio ed. Technik 3_5 (1990), 102-106. Darin wird experimentell die Möglichkeit untersucht, die Glucose- Konzentration in Flüssigkeiten mittels Lichtstreuung zu bestimmen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, daß dies weder mit statischen Lichtstreuexperimenten noch mit der Photonen-Korrelations-Spektroskopie (PCS) möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für die analytische Bestimmung von Glucose in einer bio¬ logischen Matrix zur Verfügung zu stellen, welches mit einfachen Mitteln, reagenzienfrei und nicht-invasiv ar¬ beitet und eine gute Analysegenauigkeit, zum Beispiel für die Beobachtung der Änderung der Analytkonzentration (Verlaufskontrolle) über einen ausreichenden Zeitraum, ermöglicht.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Bestim¬ mung der Konzentration von Glucose in einer biologischen Matrix, umfassend mindestens zwei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht durch eine die biologische Matrix begrenzende Grenzfläche als Primärlicht in die biolo¬ gische Matrix eingestrahlt wird, das Licht in der biolo¬ gischen Matrix entlang einem Lichtweg propagiert und eine aus der biologischen Matrix durch eine diese begrenzende Grenzfläche als Sekundärlicht austretende Lichtintensität gemessen wird, und einen Auswerteschritt, bei dem aus den Intensitätsmeßwerten der Detektionsmessungen mittels ei¬ nes Auswertealgorithmus und einer Kalibration die Glu¬ cosekonzentration abgeleitet wird, bei welchem mindestens eine Detektionsmessung eine ortsaufgelöste Messung von vielfach gestreutem Licht ist, bei der das Primärlicht an einem definierten Einstrahlungsort in die biologische Ma¬ trix eingestrahlt wird, die Intensität des an einem defi¬ nierten Detektionsort aus der biologischen Matrix austre¬ tenden Sekundärlichts gemessen wird und der Detektionsort relativ zu dem Einstrahlungsort so angeordnet ist, daß an Streuzentren der biologischen Matrix vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Konzen¬ tration der Glucose charakteristisch ist. Gegenstand der Erfindung ist weiterhin eine Vorrichtung zur Bestimmung der Konzentration von Glucose in einer biologischen Matrix, insbesondere zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, mit einem zum Anlegen an eine Grenzfläche der biologischen Matrix vorgesehenen Lichttransmissionsbereich, Einstrahlungsmitteln zum Ein¬ strahlen von Licht in die biologische Matrix durch eine diese begrenzende Grenzfläche, Detektionsmitteln zum Mes¬ sen der Intensität von aus der biologischen Matrix durch eine diese begrenzende Grenzfläche austretendem Licht und Auswertemitteln zum Umwandeln der gemessenen Intensität in ein der Glucosekonzentration entsprechendes Signal, bei welchem die Einstrahlungsmittel zum gezielten Be¬ leuchten eines definierten Einstrahlungsortes ausgebildet sind und die Detektionsmittel zum gezielten Messen des an einem definierten Detektionsort austretenden Sekundär¬ lichts ausgebildet sind, wobei der Detektionsort relativ zu dem Einstrahlungsort so angeordnet ist, daß an Streu¬ zentren der biologischen Matrix vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Konzentration der Glucose charakteristisch ist.
Für die Erfindung ist kennzeichnend, daß eine für die Glucosekonzentration charakteristische Meßgröße ohne Mes¬ sung mehrerer Wellenlängen dadurch bestimmt werden kann, daß zwei Detektionsmessungen (bei vorzugsweise gleicher Meßwellenlänge, aber mit unterschiedlichen Lichtwegen) stattfinden, wobei wenigstens eine der Detek¬ tionsmessungen eine ortsaufgelöste Messung von vielfach gestreutem Licht ist. Im Gegensatz zu vorbekannten spek¬ troskopischen Verfahren (insbesondere NIR-Spektroskopie) geht es dabei nicht darum, die optische Absorption als Maß für die Glucose zu bestimmen. Die Wellenlänge wird vorzugsweise sogar in einem Spektralbereich gewählt, in dem die Absorption der Glucose verhältnismäßig gering ist.
Figur 1 zeigt ein Absorptionsspektrum von Glucose in Was¬ ser. Aufgetragen ist dabei der dekadische Logarithmus der Relation aus gemessener Intensität und eingestrahlter In¬ tensität (lg I/I0) in Transmission für eine Kuvettendicke von 1 cm und vier Glucosekonzentrationen, nämlich 0,1,5 und 10%. Man erkennt, daß sich die Spektren für diese vier Konzentrationen nur in einem kleinen Wellen¬ längenbereich bei etwa 980 nm geringfügig unterscheiden. Der maximale Signalunterschied zwischen dem Meßwert mit reinem Wasser und der 10%-igen Glucoselösung bei dieser Wellenlänge ist kleiner als 2 %. Bei anderen Wellenlängen ist der Unterschied noch wesentlich geringer. Dabei ist die in dem Experiment verwendete Variation der Glucose¬ konzentration sehr viel größer als die reale physiologi¬ sche Glucosekonzentration. Bezogen auf eine realistische Glucoseänderung im physiologischen Bereich von 100 mg/dl entspricht die Änderung bei 980 nm weniger als 0,02 %. Die Änderung dl/dC des Meßsignals I in Abhängigkeit von der Glucosekonzentration C wird nachfolgend als "rela¬ tiver Signalhub (relativ Signal change) " bezeichnet und quantitativ in % je 100 mg/dl Änderung der Glucosekon¬ zentration ausgedrückt.
Figur 2 zeigt ein ähnliches Spektrum im anschließenden Wellenlängenbereich zwischen etwa 1100 nm und 2500 nm. Es handelt sich dabei um ein Differenzspektrum für Glucose¬ konzentrationen zwischen 0 und 600 mg/dl gegen reines Wasser. Negative Werte bedeuten dabei eine im Vergleich zum reinen Wasser verringerte Absorption. Dabei beträgt die maximale nutzbare Änderung der Signalintensität ins¬ gesamt weniger als 0,3 %, also im Mittel weniger als 0,05 % je 100 mg/dl Änderung der Glucosekonzentration. Die Figuren 1 und 2 zeigen insgesamt, daß über weite Spektralbereiche die Abhängigkeit der Absorption von der Glucosekonzentration so gering ist, daß sie zur Messung in einer biologischen Matrix praktisch nicht genutzt wer¬ den kann. Als Spektralbereiche mit einer "geringen" Ab¬ hängigkeit der Absorption von der Glucosekonzentration werden die Wellenlängenbereiche angesehen, in denen der relative Signalhub dl/dC bei einer Transmissionsmessung an einer klaren Glucoselösung weniger als 0,01 % je 100 mg/dl Änderung der Glucosekonzentration beträgt.
Aufgrund der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Meßer¬ gebnisse könnten am ehesten die Wellenlängen um etwa 980 nm, 1410 nm, 1890 nm und 2150 nm zur spektroskopi¬ schen Analyse der Glucose geeignet sein.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind dagegen die Spektralbereiche mit geringer Abhängigkeit der Absorption einer wässrigen Glucoselösung von der Glucosekonzentra¬ tion vorteilhaft einsetzbar. Konkret sind sind etwa die Wellenlängen zwischen 400 nm und 940 nm, zwischen 1020 nm und 1390 nm, zwischen 1430 nm und 1880 nm, zwischen 1900 und 2050 nm sowie zwischen 2250 und 2500 nm geeignet. Be¬ sonders bevorzugt sind die in den Figuren 1 und 2 mit rö¬ mischen Ziffern bezeichneten Wellenlängenbereiche, näm¬ lich:
I. 400 bis 600 nm.
II. 750 bis 850 nm, vorzugsweise 780 bis 920 nm, besonders bevorzugt 780 bis 825 nm oder 850 bis 900 nm.
III. 1050 bis 1350 nm, vorzugsweise 1200 bis 1300 nm und IV. 1600 bis 1800 nm, vorzugsweise 1630 bis 1770 nm, besonders bevorzugt 1630 nm bis 1670 nm oder 1730 nm bis 1770 nm.
Die Messung sollte bevorzugt näherungsweise monochro¬ matisch sein. "Monochromatisch" ist dabei im praktischen Sinne dahingehend zu verstehen, daß der überwiegende Teil der Intensität in einem relativ engen Wellenlängenbereich emittiert und/oder detektiert wird. Die Halbwertsbreite sollte weniger als 100 nm, bevorzugt weniger als 50 nm betragen. Im Gegensatz zu den spektroskopischen Verfahren zur nicht-invasiven Glucose-Analyse können relativ breit- bandige Lichtquellen (mit Halbwertsbreiten größer als 20 nm) wie beispielsweise Leuchtdioden oder andere Halb¬ leiter-Lichtquellen ohne anschließende spektrale Selek¬ tion eingesetzt werden. Hierdurch werden die Kosten für die Apparatur erheblich verringert. Soweit hier auf "die Wellenlänge" der Lichtquelle bzw. des Primärlichts Bezug genommen wird, bezieht sich diese Aussage auf die Wellen¬ länge des Intensitätsmaximums.
Im Gegensatz zu den bekannten spektroskopischen Verfahren ist es ausreichend, wenn die mindestens zwei Detektions¬ messungen bei jeweils nur einer Wellenlänge durchgeführt werden. Die Tatsache, daß das Meßsignal von der Wellen¬ länge weitgehend unabhängig ist, ermöglicht es, für die Messung solche Welienlängenbereiche auszuwählen, bei denen die Störungen durch stark absorbierende Substanzen möglichst gering sind. In dem Bereich um 802 nm ist die gemessene Intensität näherungsweise unabhängig von dem Konzentrationsverhältnis zwischen Hb und Hb02, weil diese Substanzen dort einen isosbestischen Punkt besitzen. Dies gilt auch in einem breiten isosbestischen Bereich zwi¬ schen 1200 und 1300 nm. Zusätzlich ist in diesem Bereich die Absorption von Hämoglobin und Wasser etwa gleich groß. Dadurch ergibt sich eine besonders gute Unabhängig¬ keit der gemessenen Intensität von dem Verhältnis von Hb, Hb02 und H20.
Im Rahmen der experimentellen Erprobung der Erfindung hat sich gezeigt, daß verhältnismäßig kurze Wellenlängen, insbesondere zwischen 400 und 600 nm wegen der damit ver¬ bundenen verhältnismäßig geringen Eindringtiefe in biolo¬ gischem Gewebe besonders vorteilhaft sein können. Aus ex¬ perimentellen Beobachtungen bestehen Anhaltspunkte, daß dies insbesondere wegen der gleichmäßigeren Verteilung des Blutes in den obersten Hautschichten und möglicher¬ weise auch wegen einer besseren Korrelation der Glucose¬ konzentration mit der Blutglucose vorteilhaft ist.
Überraschenderweise wird auf Basis der vorliegenden Er¬ findung in Wellenlängenbereichen, in denen die Absorption nur eine geringe Abhängigkeit von der Glucosekonzentra¬ tion hat, ein relativer Signalhub dl/dC festgestellt, der sehr viel größer ist, als auf Basis der Absorption selbst in den engen Wellenlängenbereichen zu erwarten ist, in denen die Absorption der reinen Glucoselösung verhältnis¬ mäßig stark von der Glucosekonzentration abhängt. Der Wert des relativen Signalhubs ist von dem jeweiligen Me߬ aufbau abhängig, beträgt jedoch bei Messungen an der men¬ schlichen Haut allgemein mehr als 0,5 % je 100 mg/dl und ist damit mindestens zehn mal so groß wie der relative Signalhub, der aufgrund der Absorptionsänderung zu erwar¬ ten wäre.
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Erfinder läßt sich dieser Effekt wie folgt erklären.
Die Änderung der Glucosekonzentration führt zu einer Än¬ derung des Brechungsindex der in der biologischen Matrix enthaltenen Flüssigkeit, in der die Glucose gelöst ist. Die Änderung des Brechungsindex führt zu einer Änderung der Lichtstreuung an den in der Matrix enthaltenen Streu¬ zentren. Diese Änderung ist allerdings bei jedem einzel¬ nen Streuprozeß extrem klein. Die Änderung des Brechungs¬ index pro mmol beträgt nur etwa 0,002 %. Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß sich dieser extrem kleine Effekt zur Analyse von Glucose praktisch nutzen läßt, wenn man eine Vielzahl von Streuprozessen vieler Photonen, die einen untereinander ähnlichen Lichtweg in der biologischen Matrix durchlaufen haben, erfaßt.
Bei der Erfindung ist das Meßverfahren also so angelegt, daß idealerweise das vom Brechungsindex abhängige Streuverhalten des die Streuzentren umgebenden Raumes in¬ nerhalb der biologischen Matrix bestimmt wird. Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß dieser Mechanismus sehr sensitiv ist, d.h. die gemessenen Signale sich bei verhältnismäßig geringen Änderungen der Glucosekonzentra¬ tion stark ändern. Die erhöhte Empfindlichkeit führt im Vergleich zu bekannten in vivo-Analyse-Verfahren für Glu¬ cose auch zu einer verbesserten Selektivität, weil die Variation der erfindungsgemäß genutzten Vielfachstreuung in den wichtigsten biologischen Matrices Blut und Haut¬ gewebe im wesentlichen nur von der Glucose-Konzentration abhängt.
Dieser erstaunliche Effekt läßt sich durch die Vielfach¬ streuung erklären, die im Rahmen der vorliegenden Erfin¬ dung für die Analyse der Glucose nutzbar gemacht wird. Die erfindungsgemäße Meßtechnik kann deswegen auch als "durch Vielfachstreuung verstärkte Glucosedetektion" (MSAGD; Multiple Scattering A plified Glucose Detection) bezeichnet werden. Aufgrund der vorliegenden Erfindung ist davon auszugehen, daß der Effekt, der der MSAGD zugrundeliegt, bei spek¬ tralanalytischen Analysen anderer Bestandteile einer op¬ tisch heterogenen biologischen Matrix eine erhebliche Störung darstellt. Es kann deshalb vorteilhaft sein, auch bei einem solchen spektralanalytischen Verfahren zur Kor¬ rektur von durch Änderungen der Glucosekonzentration ver¬ ursachten Änderungen der optischen Weglänge mindestens eine ortsaufgelöste Messung von vielfach gestreutem Licht durchzuführen. Ein solches Verfahren ist ebenfalls Gegen¬ stand der vorliegenden Erfindung.
Durch das Erfordernis der Vielfachstreuung unterscheidet sich die MSAGD grundlegend von den bisherigen Ansätzen zur nicht-invasiven Analyse. Bei der Infrarotspektro¬ skopie, die auf der Messung der Wellenlängenabhängigkeit der Absorption basiert, wird die optische Streuung als störend empfunden. Demzufolge werden nach Möglichkeit Körperteile ausgewählt, die eine möglichst geringe Streu¬ ung des Lichtes bewirken. Beispielsweise wurde vorge¬ schlagen, NIR-spektroskopische Bestimmungen an der Vor¬ kammer des Auges durchzuführen, welche eine verhält¬ nismäßig klare und demzufolge nichtstreuende Flüssigkeit enthält (US-Patent 4,014,321).
Zur Verdeutlichung sind in Figur 3 die Ergebnisse eines Laborversuchs dargestellt. Dabei wurde unter sonst glei¬ chen Meßbedingungen der Glucoselösung, deren Spektrum in Figur 1 dargestellt ist, Milch mit einem Fettgehalt von 3,5 % in einer Konzentration von 0,1 Vol. % zugegeben. Es zeigt sich im gesamten dargestellten Spektralbereich eine starke Vergrößerung des relativen Signalhubs dl/dC, wobei dieser bei kleinen Wellenlängen besonders groß ist, ins¬ gesamt aber nur eine geringe und stetige Abhängigkeit von der Wellenlänge zeigt. Durch die Zugabe der Milch wird aus der klaren Glucoselösung eine optisch heterogene Ma¬ trix, in der dispergierte Milchtröpfchen den MSAGD-Effekt bewirken.
Wie der Vergleich der Figuren 1 und 3 zeigt, unterschei¬ det sich das MSAGD-Signal von Absorptionsmessungen auch dadurch, daß die Änderung der Intensität in Abhängigkeit von der Konzentration dl/dC weitgehend unabhängig von der Wellenlänge ist. Eine bestimmte Änderung der Glucosekon¬ zentration führt demzufolge zu einer etwa gleich großen Änderung der Intensität des Sekundärlichtes, auch wenn sich die Wellenlänge des eingestrahlten Lichtes um bei¬ spielsweise 100 nm unterscheidet. Im Gegensatz dazu ist bei einer auf der Absorption der Glucose basierenden De¬ tektionsmessung die Änderung dl/dC in einem stärker ab¬ sorbierenden Wellenlängenbereich (Absorptionsbande) we¬ sentlich höher als in einem gering absorbierenden Wellen¬ längenbereich. Dies wird bei spektroskopischen Messungen genutzt, um eine Wellenlänge mit starker Absorption als Meßwellenlänge und eine Wellenlänge mit schwacher Absorp¬ tion als Referenzwellenlänge zu verwenden. Hierfür ist eine schmalbandige ("hochdispersive") Messung (mit einer Halbwertsbreite kleiner als 10 nm, häufig kleiner als 1 nm) in einem breiten Spektralbereich notwendig.
Bei der Erfindung ist aufgrund der geringen Abhängigkeit von der Meßwellenlänge keine schmalbandige Messung erfor¬ derlich. Es können deswegen kostengünstige Halbleiter- Lichtsender (insbesondere Leuchtdioden) verwendet werden, ohne daß zusätzliche Maßnahme zur Selektion der Wellen¬ länge auf der Primärseite oder auf der Sekundärseite er¬ forderlich sind. Soweit mehrere Lichtsender mit gleicher Wellenlänge eingesetzt werden, wird eine im Rahmen der Erfindung ausreichende Gleichheit schon dann erreicht, wenn kommerziell erhältliche Halbleiter-Lichtsender mit gleicher Nominalwellenlänge verwendet werden. Deshalb kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung besonders klein, leicht und kostengünstig aufgebaut sein. Sie eignet sich daher in besonderem Maße für die Dauerüberwachung der Glucosekonzentration eines Diabetes-Patienten.
Wesentlich für die meßtechnische Realisierung des MSAGD- Effektes an realen biologischen Matrices ist, daß die Be¬ dingungen der ortsaufgelösten Messung von vielfach ge¬ streutem Licht (spatially resolved measurement of multi- ply scattered light: "SRMMSL"; nachfolgend abgekürzt als "ortsaufgelöste Streulichtmessung" bezeichnet) erfüllt werden, d.h. es muß die "Ortsabhängigkeitsbedingung" und die "Vielfachstreuungsbedingung" eingehalten werden.
Die Ortsabhängigkeitsbedingung ist so zu verstehen, daß sich die Messung des Sekundärlichts (im Gegensatz zu der EP-A-0 074 428) nicht auf eine Strahlrichtung oder einen Winkelbereich des von dem Meßobjekt gestreuten oder des von dem Meßobjekt reflektierten Lichts bezieht, sondern auf einen definierten Teilbereich (Areal, Bezirk) einer die biologische Matrix begrenzenden Grenzfläche, der als Detektionsort bezeichnet wird. Auch die Einstrahlung des Primärlichts erfolgt in einem definierten Teilbereich ei¬ ner Grenzfläche der biologischen Matrix, der als Ein¬ strahlungsort bezeichnet wird. Eine solche Messung wird als "ortsabhängige Detektionsmessung" bezeichnet.
Die Begriffe "Einstrahlungsort" und "Detektionsort" sind (etwa im Sinne des englischen Begriffes "site") also geo¬ metrisch zu verstehen, nämlich als der Teilbereich der Grenzfläche einer biologischen Matrix, an dem Lichtstrah¬ len, die bei der jeweiligen Detektionsmessung für den In- tensitätsmeßwert bestimmend sind, durch die Grenzfläche hindurchtreten. Als Sammelbegriff für den Eintrittsort und den Detektionsort wird nachfolgend deshalb auch die Bezeichnung "Durchtrittsort" verwendet. Soweit nachfol¬ gend Angaben über Distanzen zwischen Durchtrittsorten ge¬ macht werden, beziehen sich diese jeweils auf die Mitte des Einstrahlungsortes bzw. des Detektionsortes. Die Mitte wird bei einer kreisförmigen Gestaltung von dem Mittelpunkt, bei einer länglichen Gestaltung von der Mit¬ tellinie, gebildet.
Die "Vielfachstreuungsbedingung" ist so zu verstehen, daß die Durchtrittsorte (also der Einstrahlungsort und der Detektionsort) relativ zueinander so angeordnet sind, daß an Streuzentren der biologischen Matrix vielfach gestreu¬ tes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Kon¬ zentration der Glucose charakteristisch ist. Um dies zu gewährleisten ist folgendes zu berücksichtigen.
Die mittlere freie Weglänge von Photonen im Gewebe oder den erwähnten Körperflüssigkeiten ist von der Wellenlänge und der jeweiligen Dichte und Größe der vorhandenen Streuzentren abhängig. Typischerweise liegt sie etwa zwi¬ schen 0,01 mm und 0,1 mm. Auf dem Lichtweg in der biolo¬ gischen Matrix von dem Einstrahlungsort bis zu dem Detek¬ tionsort sollten mindestens etwa 10, vorzugsweise minde¬ stens etwa 100 Streuprozesse stattfinden. Der Lichtweg innerhalb der biologischen Matrix ist stets länger (vielfach sogar erheblich länger) als die direkte Verbin¬ dung zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort. Als praktische Regel läßt sich jedoch angeben, daß der Ab¬ stand zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort minde¬ stens der zehnfachen, vorzugsweise mindestens der zwan¬ zigfachen mittleren freien Weglänge der Photonen in der jeweiligen biologischen Matrix bei der jeweiligen Wellen¬ länge des Primärlichtes entsprechen sollte. Der maximale Abstand zwischen dem Einstrahlungsort und dem Detektionsort ist ebenfalls von der mittleren freien Weglänge der Photonen abhängig. Oberhalb einer im Einzel¬ fall experimentell zu bestimmenden Grenze geht die Inten¬ sität des Signals derart zurück, daß das Signal/Rausch¬ verhältnis schlecht wird. Vorzugsweise sollte der Abstand zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort weniger als 30 mm, besonders bevorzugt weniger als 15 mm betragen. Um ausschließlich an Streuzentren der biologischen Matrix vielfach gestreutes Licht zu erfassen, muß darüberhinaus auf eine sorgfältige Abschirmung des Primärlichts von dem Detektor, mit dem das Sekundärlicht gemessen wird, ge¬ achtet werden.
Die Vielfachstreuung führt dazu, daß das am Detektionsort austretende Licht weitgehend diffusen Charakter hat, d.h. seine Intensität ist weitgehend unabhängig von dem Aus¬ trittswinkel, unter dem es erfaßt wird. Wenn das Primär¬ licht kohärent und/oder polarisiert ist, gehen diese Ei¬ genschaften durch die Vielfachstreuung weitgehend verlo¬ ren. Aus diesem Grund muß bei der Erfindung im allgemei¬ nen (im Gegensatz zu der EP-A-0 074 428) kein Laser als Primär-Lichtquelle verwendet werden. Auch durch den im Sekundärlicht noch erhaltenen Polarisationsgrad läßt sich testen, ob die für die Erfindung erforderliche "Vielfach¬ streuungsbedingung" erfüllt ist. Beispielsweise sollte der Polarisationsgrad des Sekundärlichts weniger als 10 % eines eingestrahlten polarisierten Primärlichtes be¬ tragen.
Der Einstrahlungsort und der Detektionsort können bei der ortsaufgelösten Streulichtmessung sehr unterschiedliche Dimensionen und geometrische Formgebungen haben. Wesent¬ lich ist nur, daß durch die ortsaufgelöste Streulichtmes¬ sung eine Information über die Intensität des Sekundär- lichtes in Abhängigkeit von der relativen Position des Einstrahlungsortes und des Detektionsortes (nicht etwa in Abhängigkeit vom Detektionswinkel) gewonnen wird. Mehrere solcher ortsaufgelösten Messungen von vielfach gestreutem Licht, bei denen der jeweilige Detektionsort einen unter¬ schiedlichen Abstand vom jeweiligen Einstrahlungsort hat, ergeben somit eine Information I(D) über die funktionale Abhängigkeit der Intensität I vom Abstand r.
Im allgemeinsten Fall kann der Einstrahlungsort und vor allem der Detektionsort bei der ortsaufgelösten Streu¬ lichtmessung relativ große Abmessungen haben. Bevorzugt sind jedoch Ausführungsformen, bei denen die Durchtritts¬ orte in Richtung der die jeweiligen Einstrahlungs- und Detektionsorte verbindenden Abstandsgeraden (kürzeste Verbindung) eine verhältnismäßig kleine Dimension von vorzugsweise weniger als 2 mm, besonders bevorzugt weni¬ ger als 1 mm haben.
Vorzugsweise befindet sich bei der ortsaufgelösten Streu¬ lichtmessung der Detektionsort an der gleichen Grenzflä¬ che wie der Einstrahlungsort, d.h. es wird "in Reflexion" gemessen. Soweit zwei einander gegenüberliegende Grenz¬ flächen der biologischen Matrix zugänglich sind, kann je¬ doch auch "in Transmission" gemessen werden, wobei sich der Einstrahlungsort und der Detektionsort auf gegenüber¬ liegenden Grenzflächen der biologischen Matrix befinden. Dabei dürfen die Begriffe "Transmission" und "Reflexion" im Hinblick auf den diffusen Charakter des an dem Detek¬ tionsort austretenden Lichtes natürlich nicht so verstan¬ den werden, daß das Sekundärlicht mit einer stark domi¬ nierenden Vorzugsrichtung aus der Matrix austritt.
Bei der Erfindung werden die Intensitätsmeßwerte der min¬ destens zwei Detektionsmessungen verwendet, um in einem Auswerteschritt des Verfahrens mittels eines Auswerteal¬ gorithmus und einer Kalibration die Glucosekonzentration zu ermitteln ("abzuleiten") . Mindestens eine erste dieser Detektionsmessungen muß eine ortsaufgelöste Streulicht¬ messung sein. Bei einer zweiten Detektionsmessung kann grundsätzlich auch ein anderes Verfahren verwendet wer¬ den.
Wesentlich bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform, bei der mindestens zwei ortsaufgelöste Streulichtmessungen durchgeführt werden, aus deren Intensitätsmeßwerten die Glucosekonzentration abgeleitet wird. Es wurde gefunden, daß sich aus der Abhängigkeit I(D) der Intensität I von dem Meßabstand D, die mit mindestens zwei ortsaufgelösten Streulichtmessungen bestimmt werden kann, eine besonders störungsarme und dadurch genaue Information über die Glu¬ cosekonzentration erhalten wird. Dabei werden die zwei oder mehr ortsaufgelösten Streulichtmessungen bei glei¬ cher Wellenlänge durchgeführt. Soweit dabei mehrere Lichtsender benutzt werden, ist es ausreichend, wenn deren Wellenlänge im Rahmen üblicher Serienschwankungen von Leuchtdioden mit gleicher Nominalwellenlänge überein¬ stimmt.
Selbstverständlich kann auch eine größere Anzahl von ortsaufgelösten Streulichtmessungen durchgeführt und ins¬ gesamt zur Ableitung der Glucosekonzentration verwendet werden. Bei mindestens zwei dieser Messungen sollten sich die Lichtwege deutlich voneinander unterscheiden. Bei ei¬ ner ortsaufgelösten Streulichtmessung ist der Begriff "Lichtweg" wegen der Vielfachstreuung in der biologischen Matrix natürlich nicht im Sinne eines geometrisch streng begrenzten Teilvolumens der biologischen Matrix (wie bei einer klassischen Transmissionsspektroskopie einer nicht- streuenden Flüssigkeit in einer Küvette) zu verstehen. Dennoch ist es sinnvoll, den Begriff "Lichtweg" zu benut¬ zen, wobei er beispielsweise als dasjenige Teilvolumen der biologischen Matrix verstanden werden kann, in dem ein bestimmter Prozentsatz (beispielsweise 70 %) des aus¬ gehend von einem bestimmten Einstrahlungsort bei einem bestimmten Detektionsort eintreffenden, in der Matrix vielfach gestreuten Lichtes transportiert wird.
In der Praxis wird ein unterschiedlicher Lichtweg bei zwei ortsaufgelösten Streulichtmessungen dadurch reali¬ siert, daß sich die Meßabstände zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort hinreichend unterscheiden. Der durch die unterschiedlichen Lichtwege verursachte Intensitäts¬ unterschied des Sekundärlichts (bezogen auf eine gleiche Flächenausdehnung des Detektionsortes und bei gleicher Intensität des eingestrahlten Primärlichts) sollte minde¬ stens einen Faktor 3, vorzugsweise mindestens einen Fak¬ tor 5, besonders bevorzugt mindestens einen Faktor 10 ausmachen.
Die Tatsache, daß mehrere Detektionsmessungen bei glei¬ cher Meßwellenlänge aber unterschiedlichem Meßabstand zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort stattfinden, ist ein grundsätzlicher Unterschied gegenüber üblichen spektrokopischen Verfahren. Bei spektrokopischen Verfah¬ ren werden zur Gewinnung eines Wertes der gesuchten Ana- lytkonzentration Detektionsmessungen bei mehreren Wellen¬ längen, jedoch völlig identischem Meßabstand, eingesetzt. Jede Änderung des Meßabstandes würde dabei eine Verfäl¬ schung des Meßergebnisses verursachen.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der vorzugsweise für zwei unterschiedliche Meßabstände je¬ weils mindestens zwei ortsauflösende Streulichtmessungen mit gleichem Meßabstand zwischen Einstrahlungsort und De- tektionsort durchgeführt werden, bei denen sich minde¬ stens entweder die Einstrahlungsorte oder die Detek- tionsorte, vorzugsweise sowohl der Einstrahlungsort als auch der Detektionsort, unterscheiden.
Eine solche Ausführungsform scheint zunächst nicht sinn¬ voll, weil zwei Messungen an der gleichen biologischen Matrix mit gleich langem Lichtweg zum gleichen Ergebnis führen müßten, d.h. durch die zusätzliche Messung würde keine zusätzliche Information gewonnen. Informa¬ tionstechnisch ausgedrückt ist die zusätzliche Messung bei gleichem Meßabstand redundant. Im Rahmen der Erfin¬ dung wurde jedoch festgestellt, daß solche redundante Messungen vorteilhaft sind, weil sie es ermöglichen, po¬ tentielle Meßfehler durch Inhomogenitäten in der biologi¬ schen Matrix (speziell in Hautgewebe) zu erkennen und zu eliminieren.
Vorzugsweise erfolgen die mindestens zwei Detektionsmes¬ sungen gleichzeitig oder in ausreichend kurzem zeitlichem Abstand. Als ausreichend kurz ist dabei ein zeitlicher Abstand zu verstehen, bei dem zwischen den Messungen, die zur Ableitung eines Konzentrationswertes der Glucose ver¬ wendet werden, keine die Meßgenauigkeit beeinträchtigende Veränderung der biologischen Matrix stattfindet. Appara¬ tiv wird dies vorzugsweise dadurch realisiert, daß um¬ schaltbare Einstrahlungsmittel und/oder Detektionsmittel vorgesehen sind, um ohne bewegliche Teile die Einstellung unterschiedlicher Paare von Durchtrittsorten zu ermögli¬ chen.
Obwohl Messungen bei einer Wellenlänge ausreichen, kann es selbstverständlich sinnvoll sein, bei weiteren zusätz¬ lichen Wellenlängen zu messen, insbesondere um Störgrößen besser eliminieren zu können. Zu diesen Störgrößen gehö- ren unter anderem eventuelle Veränderungen der Streuzen¬ tren, sowie die Wasserabsorption und die Hämoglobin-Ab¬ sorption, welche ihrerseits unmittelbar von dem Blutvolu¬ men in der untersuchten biologischen Matrix abhängt. Hiermit im Zusammenhang steht die Tatsache, daß die In¬ tensität des Sekundärlichts vom Blutpuls und der Körper¬ temperatur beeinflußt wird. Diese Einflüsse lassen sich jedoch beherrschen. Bezüglich des Blutpuls kann entweder über eine ausreichende Anzahl von Pulsperioden gemittelt oder pulssynchron gemessen werden. Die Variation der Kör¬ pertemperatur kann aufgezeichnet und zur Kompensation verwendet werden. Alternativ wird der Detektionsbereich, in dem sich die Durchtrittsfelder befinden, aktiv thermo- statisiert. Da mit einer solchen Temperaturregelung ein relativ hoher Energieverbrauch verbunden ist, wird bei einer im Rahmen der Erfindung bevorzugten Vorrichtung zur in-vivo-Analyse der Meßbereich sorgfältig thermisch iso¬ liert.
Um in dem Auswerteschritt aus den Intensitätsmeßwerten die Glucosekonzentration abzuleiten, ist ein Auswerte¬ algorithmus und eine Kalibration erforderlich. Insoweit unterscheidet sich die Erfindung nicht wesentlich von be¬ kannten Analyseverfahren, die ebenfalls - wie oben erläu¬ tert - eine Kalibration benötigen, um die gemessene Me߬ größe (beispielsweise den Farbumschlag bei kolorime- trischen Tests) der jeweiligen Konzentration zuzuordnen.
Im einfachsten Fall enthält der Algorithmus bei der vor¬ liegenden Erfindung eine einfache vorherbestimmte mathe¬ matische Funktion, um aus den Intensitätsmeßwerten I der Detektionsmessungen eine Zwischengröße zu ermitteln, die man als Meßresultat R bezeichnen kann. Praktisch gut be¬ währt hat sich eine einfache Quotientenbildung zwischen den Intensitätsmeßwerten der ersten und zweiten Detekti- onsmessung. Durch Kalibration mit mindestens zwei, vor¬ zugsweise aber mehreren Standardproben bekannter Glucose¬ konzentration läßt sich dann in bekannter Weise das Me߬ resultat R mit der Konzentration C der Glucose verknüp¬ fen.
In neuerer Zeit werden in der Analysetechnik zunehmend mathematisch anspruchsvollere Verfahren verwendet, um die Korrelation zwischen den gemessenen Meßwerten und der ge¬ suchten Konzentration (und damit die Analysegenauigkeit) zu verbessern. Hierzu gehören exponentielle oder log¬ arithmische Berechnungen sowie iterative Verfahren zur optimalen Beschreibung der Zuordnung. Zur Verbesserung der Analysegenauigkeit kann es darüberhinaus vorteilhaft sein, Einflußgrößen, die neben der Glucosekonzentration die gemessene Intensität beeinflussen (wie insbesondere die Temperatur am Meßort und den Puls) mit Hilfe von Kor¬ relationsverfahren zu kompensieren. Zur Erfassung einer Vielzahl von Einflußgrößen können multilineare und nicht¬ lineare mathematische Algorithmen bei der Auswertung von Analysemessungen eingesetzt werden. Dies ist auch bei der vorliegenden Erfindung möglich und kann vorteilhaft sein, insbesondere wenn eine Vielzahl von Detektionsmessungen mit unterschiedlichen Paarungen von Durchtrittsorten durchgeführt und der Analyse zugrundegelegt wird. In die¬ sem Fall kann auch der Einsatz lernfähiger Systeme (neuronaler Netze) vorteilhaft sein.
Umfangreiche nähere Informationen über Auswertealgorith¬ men, die zur Verknüpfung der Ergebnisse von Detektions¬ messungen mit der gesuchten Analytkonzentration geeignet sind, sind den einleitend genannten Druckschriften zu entnehmen. Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher er¬ läutert; es zeigen:
Fig. 1 Ein Absorptionsspektrum von Glucose in Wasser in einem ersten Wellenlängenbereich für unter¬ schiedliche Glucosekonzentrationen;
Fig. 2 ein Differenz-Absorptionsspektrum von Glucose in Wasser gegen reines Wasser in einem zweiten Wellenlängenbereich für unterschiedliche Gluco¬ sekonzentrationen;
Fig. 3 ein Spektrum entsprechend Figur 1 nach Zugabe von Milch in die Glucoselösung;
Fig. 4 eine perspektivische Prinzipdarstellung einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 eine perspektivische Prinzipdarstellung einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 eine perspektivische Prinzipdarstellung einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 eine perspektivische Prinzipdarstellung einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine Prinzipdarstellung eines Einstrahlungsfel¬ des und eines Detektionsfeldes in Aufsicht bei einer fünften Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 9 bis Fig. 12 Prinzipdarstellungen unterschied¬ licher Anordnungen von Einstrahlungsorten und Detektionsorten auf einer Grenzfläche einer biologischen Matrix;
Fig. 13 eine Schnittdarstellung von einer praktischen Ausführungsform eines für die Erfindung geeig¬ neten Meßkopfes;
Fig. 14 eine Ansicht des Meßkopfes gemäß Figur 13 von der Unterseite her, die mit der biologischen Matrix kontaktiert wird; Fig. 15 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung aus Fi¬ gur 14;
Fig. 16 einen graphischen Vergleich der mit der Erfin¬ dung und mit einer Referenzmethode gewonnenen Analyseergebnisse;
Fig. 17 eine Seitenanschnitt-Schnittdarstellung einer Meßvorrichtung zur Analyse am Finger;
Fig. 18 eine Aufsicht-Schnittdarstellung zu der Ausfüh¬ rungsform von Fig. 17;
Fig. 19 eine Aufsicht auf die Meßvorrichtung bei einer Ausführungsform nach Figur 17 und 18;
Fig. 20 ein Blockschaltbild einer für die Erfindung ge¬ eigneten elektronischen Schaltung.
Fig. 21 eine Ansicht entsprechend Fig. 14 von einer al¬ ternativen Ausführungsform eines Meßkopfes;
Fig. 22 einen Schnitt durch den Lichttransmissionsbe¬ reich 34 des in Fig. 21 dargestellten Meßkopfes entlang der Schnittlinie S.
Die Figuren 1 bis 3 wurden vorstehend bereits erläutert.
In den Figuren 4 bis 7 ist eine optisch heterogene biolo¬ gische Matrix 10 symbolisch als Quader dargestellt. Sie wird durch eine obere Grenzfläche 11a und eine untere Grenzfläche 11b begrenzt. Konkret kann die biologische Matrix beispielsweise Blut sein, wobei in diesem Fall die Grenzflächen entlang den Innenwänden eines optisch trans¬ parenten Gefäßes (Küvette) verlaufen, in dem sich das Blut zur analytischen in-vitro-Untersuchung befindet. Wenn die biologische Matrix ein Gewebe ist, wird die Grenzfläche von der Oberfläche des Gewebes gebildet.
Die Figuren 4 bis 8 verdeutlichen unterschiedliche Vari¬ anten möglicher Anordnungen von einem oder mehreren Ein¬ strahlungsorten 12 bzw. einem oder mehreren Detektions- orten 14 an einer biologischen Matrix 10 bei einer ortsaufgelösten Streulichtmessung im Sinne der Erfindung. Dabei sind die Einstrahlungsorte 12 jeweils als schmale langgestreckte Einstrahlungsfelder 12a-12f und die Detek- tionsorte als langgestreckte, schmale Detektionsfelder 14a-14i ausgebildet. Eine solche langgestreckte Form der Durchtrittsorte 12,14 hat sich als praktisch gut brauch¬ barer Kompromiß zwischen den Anforderungen einer guten räumlichen Auflösung und einer ausreichenden Intensität der eingestrahlten bzw. gemessenen Lichtes bei vertretba¬ ren Herstellungskosten bewährt. Die Länge eines Durch¬ trittsfeldes sollte mindestens dreimal, bevorzugt minde¬ stens zehnmal so groß wie seine Breite sein. Die durch¬ schnittliche Breite der Durchtrittsfelder beträgt vor¬ zugsweise höchstens 2 mm, besonders bevorzugt höchstens 1 mm. Soweit es nicht auf Besonderheiten der langgestreck¬ ten Form ankommt, gelten ähnliche Überlegungen jedoch auch für punkt- oder kreisförmige Durchtrittsorte.
Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform wird das Primärlicht 15 durch ein Einstrahlungsfeld 12a in die Ma¬ trix 10 eingestrahlt und das Sekundärlicht 17 detektiert, welches aus zwei in unterschiedlichen Meßabständen Dl und D2 zu dem Einstrahlungsfeld 12a verlaufende Detektions- feidern 14a und 14b austritt.
Auch bei der in Figur 5 dargestellten Ausführungsform tritt das Primärlicht 15 durch ein Einstrahlungsfeld 12b in die biologische Matrix 10 ein und das Sekundärlicht 17 durch zwei Detektionsfelder 14c und 14d aus dieser aus, wobei die Detektionsfelder in unterschiedlichen lateralen Meßabständen Dl und D2 von dem Einstrahlungsfeld 12b an¬ geordnet sind. Die Detektionsfelder 14c und 14d befinden sich bei dieser Ausführungsform jedoch auf der Grenz¬ fläche 11b, die der Grenzfläche 11a, durch welche das Primärlicht 15 eingestrahlt wird, gegenüberliegt. Bei ei¬ ner solchen Ausführungsform sind Eintrittsfeld und Aus¬ trittsfeld vorzugsweise so angeordnet, daß bei mindestens zwei Paaren von Durchtrittsfeldern die Oberfläche des Austrittsfeldes von keiner die Oberfläche des Einstrah¬ lungsfeldes senkrecht kreuzenden Geraden gekreuzt wird. Mit anderen Worten sollte das Detektionsfeld nicht genau gegenüber dem Einstrahlungsfeld angeordnet, sondern stets lateral versetzt zu diesem sein.
Man kann bei der Anordnung gemäß Figur 4 von einer Mes¬ sung "in Reflexion" und bei Figur 5 von einer Messung "in Transmission" sprechen, wobei diese Begriffe in dem wei¬ ter oben diskutierten Sinn zu verstehen sind.
Wenn die biologische Matrix ein Gewebe, insbesondere Hautgewebe ist, ist bei einer in vivo-Analyse in der Re¬ gel nur eine die Matrix begrenzende Grenzfläche (nämlich die Oberfläche der Haut) zugänglich. Dies gilt insbeson¬ dere für die im Rahmen der Erfindung bevorzugten Körper¬ teile, nämlich die Fingerbeere, der Rumpf, das Nagelbett, die Skleren oder den inneren Oberarm des Menschen. In diesen Fällen ist nur die - im Rahmen der vorliegenden Erfindung ohnehin bevorzugte - Messung im Re¬ flexionsverfahren möglich, bei der die Einstrahlung des Primärlichtes und die Detektion des Sekundärlichtes an der gleichen Grenzfläche der Matrix erfolgt. In Ausnahme¬ fällen, beispielsweise beim Ohrläppchen, der Lippe, der Zunge oder Hautfalten (beispielsweise zwischen Daumen und Zeigefinger) , stehen jedoch auch bei der in-vivo-Analyse an Hautgewebe zwei gegenüberliegende Grenzflächen 11a, 11b zur Verfügung.
Bei der in Figur 6 dargestellten Ausführungsform wird das Primärlicht durch zwei Einstrahlungsfelder 12c, 12d in die biologische Matrix 10 eingestrahlt und das dabei aus dem Detektionsfeld 14e austretende Sekundärlicht 17 de¬ tektiert. Die Einstrahlungsfelder 12d und 12c sind in un¬ terschiedlichen Meßabständen Dl und D2 von dem Detekti¬ onsfeld 14e angeordnet, so daß auch bei dieser Ausfüh¬ rungsform die Möglichkeit besteht, das aus dem Detekti¬ onsfeld 14e austretende Sekundärlicht in Abhängigkeit von dem Meßabstand von dem jeweiligen Einstrahlungsfeld 12c bzw. 12d zu messen, um aus den beiden Meßwerten eine Me߬ größe abzuleiten, die ein Maß für die Konzentration des Analyten in der biologischen Matrix ist.
Bei dieser Ausführungsform müssen selbstverständlich die Sekundärlichtanteile, die von dem Primärlicht der beiden unterschiedlichen Einstrahlungsfelder resultieren, von¬ einander getrennt werden. Dies kann zweckmäßigerweise durch zeitlich getrennte Einstrahlung erfolgen, wobei die Einstrahlung jedoch in einem ausreichend engen zeitlichen Abstand im Sinne der oben gegebenen Definition erfolgen muß. Alternativ ist es auch möglich, für die Einstrahlung in die beiden Einstrahlungsfelder 12c und 12d unter¬ schiedlich (beispielsweise mit zwei unterschiedlichen Frequenzen) moduliertes Licht zu verwenden und die resul¬ tierenden Sekundärlichtanteile durch eine entsprechende modulationsabhängige (frequenzabhängige) Detektion, bei¬ spielsweise mit Hilfe eines Lock-in-Verstärkers zu mes¬ sen.
Bei sämtlichen Ausführungsformen der Figuren 4 bis 6 be¬ trägt der maximale Meßabstand D2 zwischen einem Einstrah¬ lungsort und einem Detektionsort einer ortsaufgelösten Streulichtmessung 30 mm. Der kürzere Abstand Dl sollte mindestens 0,5 mm, vorzugsweise mindestens 1 mm, betra¬ gen. Mit anderen Worten sollte bei einer Ausführungsform gemäß Fig. 1 mit einem festliegenden Einstrahlungsort 12 und unterschiedlichen Detektionsorten 14 die Detektions- orte in einem (in der Figur gestrichelt eingezeichneten) Detektionsbereich 16 liegen, der den Teil der Grenzfläche 11a einschließt, der einen Abstand von mindestens 0,5 mm, bevorzugt mindestens 1 mm und höchstens 30 mm von der Mitte des Einstrahlungsortes 12 hat. Bei einer Ausfüh¬ rungsform gemäß Fig. 6 mit fixiertem Detektionsort 14 und unterschiedlichen Einstrahlungsorten 12 gelten die ent¬ sprechenden Werte für den dort gestrichelt eingezeichne¬ ten Einstrahlungsbereich 18.
Fig. 7 zeigt eine Ausführungsform, bei der auf der Grenz¬ fläche 11a innerhalb eines Detektionsbereiches 22 eine Vielzahl unterschiedliche Detektionsfelder 14f einstell¬ bar sind, die in unterschiedlichen Abständen zu einem Einstrahlungsfeld 12e verlaufen. Im dargestellten Fall ist dies dadurch realisiert, daß der Detektionsbereich 22 durch ein als Linse 23 symbolisiertes optisches Abbil¬ dungssystem in eine Bildebene 24 abgebildet wird, in der sich eine zweidimensionale Anordnung 26 lichtempfindli¬ cher Elemente befindet, welche beispielsweise als CCD's 25 (Charge coupled device) realisiert sind.
Durch die optische Abbildung entspricht ein bestimmtes Detektionsfeld einem bestimmten Teilbereich der CCD-Ma¬ trix 25. Beispielsweise wird das Feld 14f auf die Reihe 25f und das Feld 14g auf die Reihe 25g der CCD-Matrix 25 abgebildet. Ein bestimmtes Detektionsfeld läßt sich folg¬ lich in einfacher Weise dadurch einstellen, daß die In¬ tensitätsmeßsignale von denjenigen lichtempfindlichen Elementen zur Ableitung der Konzentration weiterverarbei¬ tet werden, auf die das gewünschte Detektionsfeld abge¬ bildet wird. Anhand dieser Ausführungsform wird deutlich, daß die Be¬ griffe "Einstrahlungsfeld" und "Detektionsfeld" bzw. "Einstrahlungsort" und "Detektionsort" geometrisch zu verstehen sind. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß irgendwelche Bauteile der Analysevorrichtung die Grenz¬ fläche der biologischen Matrix, also beispielsweise die Oberfläche der Haut, berühren und in Kontakt zu dem Ein¬ strahlungsort bzw. dem Detektionsort stehen. Erforderlich ist nur, daß der Einstrahlungsort und der Detektionsort für jeden Meßabstand definiert sind, d.h. das Primärlicht an einem bestimmten und begrenzten Einstrahlungsort ein¬ gestrahlt und das Sekundärlicht derartig örtlich defi¬ niert erfaßt wird, daß bekannt ist, aus welchem bestimm¬ ten abgegrenzten Teilbereich der Grenzfläche (Detektionsort) das Sekundärlicht ausgetreten ist, dessen Intensität jeweils erfaßt wird. Ein solcher Meßvorgang muß bei mindestens zwei unterschiedlichen Lichtwegen zwi¬ schen Einstrahlungsort und Detektionsort ablaufen, um aus den daraus gemessenen Intensitätsmeßwerten die für die Analyse charakteristische Meßgröße abzuleiten.
Figur 8 verdeutlicht, daß die schmale, langgestreckte Form der Felder nicht notwendigerweise (wie in den Figu¬ ren 4 bis 7) gerade sein muß. Dargestellt ist in Aufsicht auf eine Grenzfläche ein Einstrahlungsfeld 12f in Form eines Abschnitts eines Kreisringes. Zwei Detektionsfelder 14h und 14i verlaufen ebenfalls in Form von Kreisringab¬ schnitten in unterschiedlichen Abständen zu dem Einstrah¬ lungsfeld 12f. Die Kreisringe sind dabei konzentrisch, so daß die Detektionsfelder 14h und 14i in gleichmäßigem Ab¬ stand zu dem Einstrahlungsfeld 12f verlaufen.
Eine gute Ortsauflösung wird erreicht, wenn das Licht an einem möglichst eng begrenzten (punktförmigen) Einstrah¬ lungsort eingestrahlt wird und der Detektionsort einen Kreis oder Kreisabschnitt um diesen Einstrahlungsort bil¬ det. Grundsätzlich kann auch umgekehrt mit einem kreis¬ förmigen Einstrahlungsort und einem im Zentrum dieses Kreises angeordneten punktförmigen Detektionsort gearbei¬ tet werden, wobei hier die Signalintensität geringer ist.
Wenn - wie in den Figuren 4 bis 7 dargestellt - Einstrah¬ lungsfelder und Detektionsfelder gerade und parallel zu¬ einander verlaufen, ist die Ortsauflösung geringer, weil selbstverständlich an jedem Punkt eines langgestreckten Detektionsortes Lichtanteile gemessen werden, die nicht nur von dem unmittelbar gegenüberliegenden Abschnitt des Einstrahlungsfeldes, sondern auch von in Längsrichtung versetzten Abschnitten des Einstrahlungsfeldes eintref¬ fen. Bei der praktischen Erprobung der Erfindung wurde jedoch festgestellt, daß dennoch gute Ergebnisse mit ei¬ ner solchen Anordnung erreicht werden. Die Ausführungs¬ form nach Figur 8 stellt insofern eine mittlere Lösung dar, als hier die Ortsauflösung wegen der gekrümmten kon¬ zentrischen Form besser als bei der geraden Form der Fel¬ der gemäß den Figuren 4 bis 7 ist.
Es sind auch andere gekrümmte Formen möglich, wobei je¬ doch allgemein die Bedingung eingehalten werden sollte, daß die Durchtrittsfelder (gemessen von Mitte zu Mitte) in gleichmäßigem Abstand Dl, D2 verlaufen. Soweit sich Einstrahlungsort und Detektionsort auf der gleichen Grenzfläche der biologischen Matrix befinden, sollten der Einstrahlungsort und der Detektionsort stets von einem Streifen 47 (Figur 8) von im wesentlichen gleichmäßiger Breite getrennt sein. Die Dimension des Detektionsfeldes in Richtung der kürzesten Verbindung zu dem Einstrah¬ lungsfeld (also in Richtung der Abstandspfeile D1,D2) sollte im Mittel weniger als 2 mm, bevorzugt weniger als 1 mm, betragen. Die Figuren 9 bis 12 zeigen in einer schematisierten Dar¬ stellung (in Aufsicht auf die Grenzfläche) unterschied¬ liche Anordnungen, bei denen redundante Messungen möglich sind, d.h. mehrere ortsaufgelöste Streulichtmessungen mit gleichen Meßabständen und gleicher Meßwellenlänge, aber unterschiedlichen Einstrahlungs- und/oder Detektionsor- ten.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 9 sind zwei langge¬ streckte, rechteckige Detektionsfelder 14k,141 in glei¬ chen Abständen zwischen zwei ebenfalls rechteckigen Ein¬ strahlungsfeldern 12g,12h angeordnet. Sämtliche Durch¬ trittsfelder verlaufen parallel zueinander. Es wird deut¬ lich, daß ein erster Meßabstand Dl sowohl durch Kombina¬ tion des Einstrahlungsfeldes 12g und des Detektionsfeldes 14k als auch durch Kombination des Einstrahlungsfeldes 12h und des Detektionsfeldes 141 eingestellt werden kann. Ein zweiter größerer Meßabstand D2 ergibt sich durch Kombination der Durchtrittsfelder 12g mit 141 bzw. 12h mit 14k.
Figur 10 zeigt eine entsprechende lineare Anordnung mit zwei äußeren Einstrahlungsorten 12. Auf der Verbindungs¬ linie zwischen den Einstrahlungsorten 12 sind in gleich¬ mäßigen Abständen fünf Detektionsorte 14 angeordnet. Sämtliche Durchtrittsorte sind in diesem Fall punktförmig mit zweckmäßigerweise rundem Querschnitt. Die symbolische Darstellung als Quadrate und Kreise soll lediglich die Differenzierung der Einstrahlungsorte 12 und der Detek¬ tionsorte 14 erleichtern. Bei dieser Ausführungsform las¬ sen sich fünf unterschiedliche Meßabstände Dl bis D5 je¬ weils in zweierlei Weise mit unterschiedlichen Ein¬ strahlungs- und Detektionsorten einstellen, wie dies in der Figur dargestellt ist. Bei der in Figur 11 dargestellten Ausführungsform sind drei Einstrahlungsorte 12 mit sechs Detektionsorten kom¬ biniert. Die Einstrahlungsorte 12 sind auf einer Geraden mit gleichen Abständen angeordnet. Die Detektionsorte be¬ finden sich im konkreten Fall auf einem Kreis um den zen¬ tralen Einstrahlungsort. Allgemein sollten sie spiegel¬ symmetrisch um die Gerade, auf der die Einstrahlungsorte angeordnet sind, verteilt sein. Bei dieser Anordnung er¬ gibt sich bezüglich des zentralen Einstrahlungsortes 12 eine sechsfache Redundanz, weil jeder der Detektionsorte 14 in gleichem Abstand Dl von dem zentralen Einstrah¬ lungsort positioniert ist. Bezüglich des oberen und unte¬ ren Einstrahlungsortes 12 ergibt sich insgesamt eine vierfache Redundanz für drei unterschiedliche Meßabstände D2,D3 und D4 (in der Figur sind der Übersichtlichkeit halber nur die Meßabstände zu dem oberen Einstrahlungsort eingezeichnet) , weil jeder dieser Einstrahlungsorte je¬ weils mit zwei Detektionsorten kombiniert werden kann, die sich in den entsprechenden Abständen D2 bis D4 befin¬ den. Eine solche Anordnung ermöglicht mit relativ wenigen Bauteilen eine hohe Redundanz, weil jeder Meßabstand mit mehr als zwei unterschiedlichen Kombinationen aus Ein¬ strahlungsort 12 und Detektionsort 14 eingestellt werden kann.
Allgemein sind Anordnungen mit mindestens drei un¬ terschiedlichen Einstrahlungsorten und mindestens drei unterschiedlichen Detektionsorten besonders bevorzugt, welche die Einstellung von mehreren unterschiedlichen Meßabständen mit jeweils mindestens drei unterschied¬ lichen Paarungen von Einstrahlungsort und Detektionsort ermöglichen. Eine mindestens dreifache Redundanz hat den Vorteil, daß in aller Regel erkennbar ist, wenn eine der Streulichtmessungen von den beiden anderen Streulichtmes- sungen abweicht. Allgemein können grundsätzlich die Einstrahlungsorte und die Detektionsorte vertauscht wer¬ den. Aus Kostengründen ist es jedoch vorteilhafter, mehr Detektionsorte als Einstrahlungsorte vorzusehen.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 12 sind eine Vielzahl von Einstrahlungsorten 12 und Detektionsorten 14 schach¬ brettartig alternierend derartig angeordnet, daß jeder Einstrahlungsort von vier Detektionsorten und jeder De¬ tektionsort von vier Einstrahlungsorten umgeben ist. Eine solche Anordnung ermöglicht es, zahlreiche unterschied¬ liche Meßabstände jeweils mit einer Vielzahl unterschied¬ licher Kombinationen aus Einstrahlungsorten und Detekti¬ onsorten einzustellen.
Redundante Meßanordnungen, wie sie in den Figuren 9 bis 12 dargestellt sind, ermöglichen es, potentielle Meßfeh¬ ler durch Inhomogenitäten der biologischen Matrix zu er¬ kennen und zu eliminieren. Zu diesem Zweck werden mehrere Messungen mit gleichen Meßabständen, aber unterschiedli¬ chen Einstrahlungs- und/oder Detektionsorten durchgeführt und miteinander verglichen. Bei einer homogenen Struktur der untersuchten biologischen Matrix müßte dabei (bei gleicher Intensität des eingestrahlten Primärlichtes) die gleiche Intensität des detektierten Sekundärlichtes ge¬ messen werden. Abweichungen lassen darauf schließen, daß in dem untersuchten Teilbereich der Hautoberfläche stö¬ rende Strukturen (beispielsweise Narben, Haare oder Fi¬ brome) vorhanden sind, die das Meßergebnis verfälschen. Dies kann auf unterschiedliche Weise korrigiert werden. Beispielsweise kann der auf die Haut aufgelegte Meßkopf in eine andere Position gebracht werden, um den unter¬ suchten Teilbereich der Hautoberfläche ("Meßfocus") so zu ändern, daß die Inhomogenitäten außerhalb des Meßfocus liegen..Bei einer genügenden Redundanz (jedenfalls mehr als zweifach) ist es auch möglich, einzelne Meßergebnisse als Ausreißer zu erkennen und ohne Variation des Meßfocus zu eliminieren. Schließlich kommt bei einer sehr großen Anzahl von Messungen eine Mittelwertbildung in Betracht. Selbstverständlich können diese Maßnahmen auch kombiniert verwendet werden.
Wenn - wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 und Fig. 10 - eine Vielzahl von unterschiedlichen Abständen zwi¬ schen Einstrahlungsort und Detektionsort einstellbar ist, wird der Verlauf der gemessenen Intensität I in Abhängig¬ keit vom Meßabstand D zwischen dem jeweiligen Detektions¬ ort und dem Einstrahlungsort erfaßt. Wenn die Detektions¬ orte dabei eng benachbart sind, resultiert ein praktisch kontinuierlicher Kurvenverlauf I(D), der das Profil des detektierten Sekundärlichtes in Abhängigkeit vom Abstand zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort und dem jeweili¬ gen Detektionsort repräsentiert. In diesem Fall kann zur Ableitung der für die Analyse charakteristischen Meßgröße ein geeigneter, für solche Zwecke bekannter Regressions¬ algorithmus verwendet werden (beispielsweise PLS) .
Die Ausführungsform mit einem Detektionsbereich, in wel¬ chem eine Vielzahl unterschiedlicher Teilflächen als De¬ tektionsorte eingestellt werden können, läßt sich selbst¬ verständlich auch ohne das in Fig. 7 eingezeichnete optische Abbildungssystem 23 realisieren. Insbesondere ist es möglich, eine zweidimensionale Anordnung lichtemp¬ findlicher Elemente und/oder Lichtsender unmittelbar über der Grenzfläche 11a zu positionieren, wobei mit Hilfe ge¬ eigneter Mittel, wie beispielsweise Blenden, Lichtleitern oder dergleichen, dafür Sorge getragen wird, daß jedes lichtempfindliche Element das aus einem bestimmten, abge¬ grenzten Teilbereich der Grenzfläche 11a austretende Se¬ kundärlicht erfaßt. Eine solche Realisierung ist für die Ausführungsformen gemäß Fig. 10 bis 12 besonders geeignet und kann in einer Baueinheit integriert sein.
Für die Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Abhängig¬ keit der Intensität des Sekundärlichts I von dem Abstand D zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort mit guter Ortsauflösung erfaßt wird. Deshalb sollte sowohl der Ein¬ strahlungsort 12, als auch der Detektionsort 14 in Rich¬ tung der beide Felder verbindenden Abstandsgeraden eine kleine Abmessung von höchstens 2 mm, vorzugsweise höchstens 1 mm, haben. Vorzugsweise sind die unterschied¬ lichen Detektionsorte und/oder Einstrahlungsorte, durch die die unterschiedlichen Meßabstände realisiert werden, räumlich getrennt (nicht überlappend) .
Eine Ausführungsform, bei der eine Vielzahl unterschied¬ licher Detektionsorte mittels einer zweidimensionalen An¬ ordnung lichtempfindlicher Elemente erfaßt werden können (wie bei Fig. 7 und Fig. 12) , eröffnet eine Reihe zusätz¬ licher Möglichkeiten, die nachfolgend erläutert werden. Dabei sollten die Detektionsorte in dichter Folge ein¬ stellbar sein. Vorzugsweise können in mindestens einer Dimension, besonders bevorzugt in zwei Dimensionen minde¬ stens zwei, bevorzugt mindestens vier, besonders bevor¬ zugt mindestens acht unterschiedliche Detektionsorte pro cm eingestellt werden.
Zum einen ist es möglich, eine bestimmte Meßposition auf einer Hautoberfläche ("Meßfocus") wiederzufinden. Zum Beispiel können mit Hilfe eines Pattern Recognition Ver¬ fahrens charakteristische Strukturen der Oberfläche er¬ kannt werden. Alternativ oder zusätzlich kann auf der Haut eine Markierung (beispielsweise mittels einer in normalem Licht unsichtbarem, im NIR-Licht jedoch kontra¬ stierenden Tätowierung) vorgesehen sein, die von der zweidimensionalen Anordnung lichtempfindlicher Elemente erkannt und lokalisiert wird.
Zum zweiten können verschiedene Intensitätsprofile, die beispielsweise radial von einem zentralen Einstrahlungs¬ ort ausgehen, verglichen werden, um negative Einflüsse von in der Haut vorhandenen Heterogenitäten zu erkennen und gegebenenfalls zu eliminieren. Von einer Vielzahl ra¬ dialer IntensitatsVerteilungen, die mit Hilfe der zwei¬ dimensionalen Anordnung lichtempfindlicher Elemente er¬ faßt werden, werden vorzugsweise nur solche mit einem glatten Intensitätsverlauf verwendet.
Weiterhin können aufgrund der großen Datenmenge, die von einer solchen zweidimensionalen Anordnung lichtempfind¬ licher Elemente erzeugt wird, moderne mathematische Aus¬ werteverfahren eingesetzt werden, die es ermöglichen, aus der Intensitätsverteilung unterschiedliche Einflußfakto¬ ren zu differenzieren. Hierzu gehört die Möglichkeit der Trennung zwischen den Einflüssen der Gewebestruktur und der Glucosekonzentration.
Eine zweite wichtige Möglichkeit ist die Trennung der durch Absorption einerseits und Streuung andererseits verursachten Intensitätsänderung. Zu diesem Zweck müssen Intensitätsprofile mit Hilfe einer zweidimensionalen An¬ ordnung lichtempfindlicher Elemente bei verschiedenen Wellenlängen gemessen werden. Hierzu kann vorteilhaft eine Anordnung mit vielen matrixartig dicht beieinan¬ derangeordneten Einstrahlungs- und Detektionsorten ver¬ wendet werden, wobei in der Matrix alternierend Licht mit mindestens zwei unterschiedlichen Wellenlängen einge¬ strahlt bzw. detektiert wird. Die Anordnung entspricht - abgesehen von der Verwendung mehrerer Wellenlängen - im wesentlichen Fig. 12, wobei jedoch nicht notwendigerweise ein regelmäßiges Schachbrettmuster mit einer regelmäßig alternierenden Anordnung der Einstrahlungsorte und Detek¬ tionsorte verwendet werden muß.
Vorzugsweise entspricht die Anzahl der unterschiedlichen Wellenlängen der Anzahl der wesentlichen Störkomponenten plus einer weiteren Wellenlänge. Bevorzugt sind bei einer solchen Ausführungsform im Hinblick auf die drei wichtig¬ sten Störkomponenten Hb, Hb02 und H20 mindestens vier un¬ terschiedlichen Wellenlängen. Aus diesen Meßergebnissen können mittels bekannter Verfahrensweisen die Einflüsse des Streukoeffizienten und des Absorptionskoeffizienten voneinander getrennt werden. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der vorliegenden Erfindung über den MSAGD- Effekt ist es mit einer solchen zweidimensionalen Mehr¬ wellenlängen-Messung möglich, bei der Bestimmung der Glu¬ cosekonzentration mittels der vorliegenden Erfindung die Störeinflüsse der stark absorbierenden Substanzen weitge¬ hend zu eliminieren bzw. umgekehrt beispielsweise bei ei¬ ner auf der Spektralanalyse basierenden Bestimmung der Konzentration von Hb und Hb02 die Störungen, die auf un¬ terschiedliche Glucose-Konzentration zurückzuführen sind, ebenfalls weitgehend zu unterdrücken.
Die Figuren 13 bis 15 zeigen eine praktische Ausführungs¬ form eines für die Erfindung geeigneten Meßkopfes 30, der speziell für die in vivo-Bestimmung von Glucose in men¬ schlichem Gewebe geeignet ist.
Der Meßkopf 30 weist ein insgesamt etwa kreisscheibenför¬ mig geformtes Hautkontaktteil 31 auf, welches an einem Meßkopfgehäuse 32 befestigt ist. Das Hautkontaktteil 31 wird bei der Benutzung auf die Oberfläche der Haut 33 ge¬ legt und leicht angedrückt. In seinem Zentrum befindet sich ein quadratischer Lichttransmissionsbereich 34, der in Figur 15 vergrößert dargestellt ist. Er enthält fünf Reihen 35 bis 39 von Lichtleitfasern 29, welche im darge¬ stellten Beispiel aus jeweils zweiunddreißig Fasern mit einem Durchmesser von jeweils 0,25 mm bestehen. Die Lichtleitfasern 29 sind in dem Lichttransmissionsbereich 34 jeweils so angeordnet, daß ihre Stirnflächen bündig in einer gemeinsamen ebenen Kontaktfläche 42 liegen und beim Auflegen des Hautkontaktteiles 31 auf die Haut 33 in unmittelbarem Kontakt mit der Haut stehen.
Die Reihe 35 von Lichtleitfasern definiert einen Ein¬ strahlungsort. Die Lichtleitfasern 29 dieser Reihe sind zu diesem Zweck durch ein Kabel 40 mit einer nicht darge¬ stellten Zentraleinheit verbunden, in der sich eine vor¬ zugsweise monochromatische Lichtquelle, beispielsweise eine Leuchtdiode oder eine Laserdiode, befindet, deren Licht in die Lichtleitfasern 29 eingekoppelt wird. Die Lichtleitfasern 29 bilden zusammen mit der nicht darge¬ stellten Lichtquelle Lichteinstrahlungsmittel 27 zum ge¬ zielten Beleuchten eines definierten Einstrahlungsortes auf einer Hautoberfläche.
Vorzugsweise wird ein Teil der Lichtleitfasern der Reihe 35 dazu verwendet, die Konstanz der Lichtquelle zu kon¬ trollieren. In einem konkreten Experiment wurden sechzehn der zweiunddreißig Fasern zur Einstrahlung des Lichtes und die anderen sechzehn Fasern zur Kontrolle der Licht¬ stärke verwendet, wobei letztere getrennt von ersteren zusammengefaßt und einem lichtempfindlichen Element zuge¬ führt werden.
Als Meßempfänger können beispielsweise Photodioden ver¬ wendet werden, die in dem Meßkopf 30 angeordnet sind. Da¬ bei ist zweckmäßigerweise für jede Reihe 36 bis 39 von Lichtleitfasern 29, die jeweils einen möglichen Detek- tionsort definieren, ein gemeinsamer Meßempfänger vorge¬ sehen. Die Lichtleitfasern dieser Reihen werden also zu¬ sammengefaßt zu jeweils einem Meßempfänger geführt, an dem das aus diesen Lichtleitfasern austretende Licht de¬ tektiert wird. Die Reihen 36 bis 39 der Lichtleitfasern 29 bilden zusammen mit dem nicht dargestellten Meßempfän¬ ger jeweils Detektionsmittel 28 zum gezielten Messen des an einem definierten Detektionsort austretenden Sekundär¬ lichtes.
Die Stirnflächen der Lichtleitfasern der Reihen 35 bis 39 schließen jeweils bündig mit der den Lichtemissionsbe¬ reich 34 nach unten begrenzenden Hautkontaktfläche 42 ab oder stehen geringfügig daraus hervor. Dadurch wird ver¬ hindert, daß Licht entlang der Hautoberfläche unmittelbar von dem durch die Reihe 35 definierten Einstrahlungsort zu einem der Detektionsorte gelangen kann, die durch die Reihen 36 bis 39 definiert sind. Selbstverständlich sind auch innerhalb des Meßkopfes 30 die Glasfasern unter¬ schiedlicher Reihen optisch sorgfältig voneinander ge¬ trennt, so daß keine Übertragung von Primärlicht zu den Detektionsmitteln stattfinden kann.
Der Meßkopf 30 ist insbesondere für die Verlaufskontrolle der Blutglucose von Diabetikern gedacht. Er wird zu die¬ sem Zweck an einer geeigneten Stelle, beispielsweise an der Oberbauchdecke auf der Haut befestigt. Dies kann bei¬ spielsweise mit Hilfe eines Klebebandes erfolgen. Dabei sollte die Kontaktfläche 42 mit ausreichend festem und gleichmäßigem Druck angedrückt werden.
Um Fremdlicht abzuhalten, hat das Hautkontaktteil 31 einen Ring 31a, dessen Durchmesser wesentlich größer als der des Lichttransmissionsbereiches 34 ist. Er besteht aus einem undurchsichtigen Material und schließt mit sei- nem Rand 31b auf der Haut ab. Alternativ oder zusätzlich kann das Primärlicht mit einer bestimmten Frequenz modu¬ liert sein und frequenzabhängig (beispielsweise mit Hilfe eines Lock-In-Verstärkers) schmalbandig selektiv detek¬ tiert werden, um Störlichteinflüsse zu vermindern.
Der Lichttransmissionsbereich 34 ist von einer ringförmi¬ gen Heizfläche 41 umgeben, in der eine Flächen- Widerstandsheizung angeordnet ist. Diese kann mit Hilfe eines NTC-Widerstandes und eines PD-Reglers auf eine vor¬ bestimmte Temperatur, beispielsweise 37°, geregelt wer¬ den.
Figur 16 zeigt Analyseergebnisse, die einerseits mit ei¬ ner Referenzmethode und andererseits mit einer Vorrich¬ tung gemäß der Erfindung (Ausführungsform gemäß den Figu¬ ren 13 bis 15) erzielt wurden. Aufgetragen ist die Kon¬ zentration C in mmol/1 über die Zeit t in Minuten. Die durchgezogene Linie 45 markiert die Ergebnisse einer als Referenzmethode verwendeten enzymatischen Analyse der Glucose im Blut des Probanden, während die rechteckigen Markierungen 46 Meßpunkte mit der erfindungsgemäßen Vor¬ richtung sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Beispiel wurden dabei folgende Meßbedingungen eingehalten.
Es wurde ein Meßkopf gemäß den Figuren 13 bis 15 einge¬ setzt, wobei das Licht einer Leuchtdiode mit 1 mW Lei¬ stung und einer Wellenlänge von 805 nm durch die Licht¬ leitfaser-Reihe 35 in die Haut eingestrahlt und durch die Reihen 38 und 39 detektiert wurde. Der Abstand der Reihen 38 und 39 von der Reihe 35 (und folglich der Abstand der Detektionsfelder von dem Einstrahlungsfeld) betrug 3 mm bzw. 5 mm. Zur Ableitung einer für die Konzentration charakteristi¬ schen Meßgröße R wurde der Quotient zwischen der Intensi¬ tät II des an der Reihe 39 und der Intensität 12 des an der Reihe 38 gemessenen Lichtes gebildet. Diese Meßgröße R=I1/I2 wurde linear kalibriert gemäß der Formel
C = a * R + b.
Das in Figur 16 dargestellte Ergebnis zeigt eine ausge¬ zeichnete Übereinstimmung der konventionell in vitro im Blut und der erfindungsgemäß in vivo im Hautgewebe gemes¬ senen Werte über einen Zeitraum von fünfeinhalb Stunden.
Figuren 17 und 18 zeigen eine Meßhalterung 50 zur Bestim¬ mung der Glucosekonzentration in einem Finger 51. Der Finger 51 wird dabei in einen paßgenauen Kanal 52 einge¬ führt, der in einem Halterungsblock 53 ausgebildet ist. Der Halterungsblock 53 besteht aus Aluminium oder einem anderen gut wärmeleitendem Material, welches mit einer nicht dargestellten Heiz- und Thermostatisierungseinrich- tung auf eine definierte Temperatur eingestellt ist, die vorzugsweise etwas über der Körper-Normaltemperatur (über 37°C) liegt.
Die den Kanal 52 seitlich begrenzenden Wandelementes 54 sind derartig verschiebbar, daß die Breite des Kanals 52 dem Finger 51 des jeweiligen Patienten angepaßt werden kann. Zur Fixierung des Fingers 51 von oben sind Fixie¬ rungselemente 55 vorgesehen, die in Richtung auf den Fin¬ ger 51 gleitfähig geführt sind und mit einer nicht darge¬ stellten Feder gegen den Finger 51 gedrückt werden.
Der Halterungsblock 53, die Wandelemente 54 und die Fi¬ xierungselemente 55 bilden zusammen mit einem den Kanal 52 in Einführrichtung begrenzenden Anschlag 56 insgesamt Fixierungsmittel, durch die der Finger 51 in einer mög¬ lichst genau reproduzierbaren Position in Bezug auf die insgesamt mit 58 bezeichnete Meßeinrichtung positioniert wird.
Bei der Meßeinrichtung 58 werden Lichteinstrahlungsmittel 27 durch eine nicht dargestellte Leuchtdiode und durch einen Lichtleitkanal 59 gebildet, durch die Primärlicht auf einen kreisflächenförmigen Einstrahlungsort von etwa 1 mm Durchmesser an der Unterseite der Kuppe des Fingers 51 gerichtet wird. In einem Detektionsbereich 16 sind drei Detektionsorte 14 vorgesehen, die als halbkreis¬ förmige Detektionsfelder 14k - 14m den Einstrahlungsort 12 konzentrisch umgeben. Die Detektionsmittel 28 bestehen dabei, wie in Fig. 19 deutlicher zu erkennen ist, wieder¬ um aus einer Reihe dicht beieinander angeordnete Licht¬ leitfasern 29, deren Stirnflächen den Lichtleitkanal 59 in der Hautkontaktfläche 42 halbkreisförmig umgeben und je einem Photoempfänger für das Licht von jedem der De¬ tektionsorte 14k, 141, 14m. Die Lichteinstrahlungsmittel 27 sind von den Detektionsmitteln 28 durch eine Trennwand 62 sorgfältig abgeschirmt.
Ein Infrarot-Temperatursensor 60 ist auf einen Tempera¬ tur-Meßort 61 gerichtet, der möglichst nah bei dem Detek¬ tionsbereich 16 liegen soll.
Bei der praktischen Erprobung der Erfindung hat es sich als wichtig erwiesen, daß der Anpreßdruck zwischen dem jeweiligen Körperteil und der Hautkontaktfläche der Me߬ vorrichtung ausreichend hoch und reproduzierbar ist. Bei der in den Figuren 17 und 18 dargestellten Ausführungs¬ form wird dies mit Hilfe eines Andruckstempels 63 er¬ reicht, der von oben auf das vorderste Glied des Fingers drückt. Als geeignet hat sich eine Andruckkraft in Höhe von etwa 300p (Pond) erwiesen.
Figur 20 zeigt beispielhaft das Blockschaltbild einer elektronischen Schaltung 65, die als Auswertemittel für eine erfindungsgemäße Meßvorrichtung geeignet ist. Von einem Oszillator 66 wird ein Spannungs-Strom-Wandler 67 angesteuert, der die Leuchtdiode 68 speist, die als Lichtquelle dient. Optional kann dabei die Temperatur der Leuchtdiode 68 durch einen NTC 69 überwacht werden, um die Konstanz der Intensität des emittierten Lichtes zu verbessern.
Die Ausgangssignale der Meßempfänger (Photodioden) 70a- 70c liegen über jeweils eine Vorverstärkerschaltung 71a- 71c an Lock-In-Verstärkern 72a-72c an, denen als Referenz auch das Signal des Oszillators 66 zugeleitet wird. Die Ausgangssignale der Lock-In-Verstärker 72a-72c werden in einer A/D-Wandlereinheit 73 digitalisiert und einer Mi¬ krocomputer-Zentraleinheit 74 zugeleitet. Die Mikrocompu¬ ter-Zentraleinheit erhält darüberhinaus die Signale des NTC 69 (verstärkt durch einen Vorverstärker 69a) und ei¬ nes Temperatursensors 75 (verstärkt durch einen Vorver¬ stärker 75a) zur Messung der Temperatur in dem Detek¬ tionsbereich, welcher vorzugsweise (wie der IR-Sensor 60 der Ausführungsform nach Fig. 17) berührungslos arbeitet.
Bei der in Fig. 21 und 22 dargestellten alternativen Aus¬ führungsform sind als Detektionsmittel 28 Halbleiter- Lichtempfänger 80 (beispielsweise Photodioden) und als Lichteinstrahlungsmittel 27 Halbleiter-Lichtsender 81 (beispielsweise Leuchtdioden) alternierend in einem ma¬ trixartigen Muster unmittelbar an der Hautkontaktfläche 42 in dem Lichttransmissionsbereich 34 des Hautkontakt¬ teils 31 eines Meßkopfes angeordnet. Wie in Fig. 22 deutlich zu erkennen ist, sind die Halbleiter-Lichtsender 80 und die Halbleiter-Lichtempfänger 81 in dem gleichen Bauteil 83 integriert, wobei die Anordnung ohne konstruktive Einzelheiten lediglich schematisch darge¬ stellt ist. Die praktische Realisierung kann mit einer in der Elektronik üblichen Integrationstechnik, beispiels¬ weise durch monolithische Integration in einem Chip oder in Hybrid-Technik erfolgen. Wesentlich ist dabei, daß sowohl die Lichtsender 81 als auch die Lichtempfänger 80 in unmittelbarem optischen Kontakt zu der Hautoberfläche stehen und gegen die Nachbarelemente abgeschirmt sind, so daß sie das Licht in einen definierten Einstrahlungsort einstrahlen bzw. an einem definierten Detektionsort de- tektieren.
Die dargestellte Ausführungsform erlaubt die Messung mit zwei verschiedenen Wellenlängen, beispielsweise um - wie weiter oben erläutert - Störungen durch stark absorbie¬ rende Substanzen besser eliminieren zu können. In den Fi¬ guren sind Halbleiter-Lichtsender 81a und Halbleiter- Lichtempfänger 80a für eine erste Wellenlänge weiß ge¬ zeichnet, während Halbleiter-Lichtsender 81b und Halblei¬ ter-Lichtempfänger 80b für eine zweite Wellenlänge schraffiert dargestellt sind.
Bei sämtlichen in den Figuren dargestellten Ausführungs¬ formen erfolgt sowohl die Einstellung unterschiedlicher Meßabstände D als auch die Einstellung unterschiedlicher Wellenlängen (soweit überhaupt erforderlich) ohne beweg¬ liche Teile. Dies ist im Regelfall im Hinblick auf Kosten und Zuverlässigkeit vorteilhaft. Selbstverständlich sind jedoch auch Alternativen mit beweglichen Teilen im Rahmen der Erfindung möglich. So kann die Einstellung unter¬ schiedlicher Meßabstände D dadurch erfolgen, daß entweder die Lichteinstrahlungsmittel 27 oder die Detektionsmittel 28, beispielsweise mit Hilfe eines Spindelantriebs, be¬ wegbar sind, wobei der Verlauf I(D) der Intensität I in Abhängigkeit von dem Meßabstand D durch schrittweises Verstellen dieses Antriebs bestimmt wird.
In besonderen Fällen kann es auch zweckmäßig sein, bei¬ spielsweise zum Erfassen von Störgrößen, Mittel zum Ein¬ strahlen und/oder Detektieren eines schmalbandigen Wel¬ lenlängenbereiches vorzusehen. Zu diesem Zweck kann auf der Primärseite oder auf der Sekundärseite ein Gittermo- nochromator vorgesehen sind.

Claims

Ansprüche
Verfahren zur Bestimmung der Konzentration von Glu¬ cose in einer biologischen Matrix (10) , umfassend mindestens zwei Detektionsmessungen, bei denen je¬ weils Licht durch eine die biologische Matrix (10) begrenzende Grenzfläche (11a) als Primärlicht (15) in die biologische Matrix (10) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (10) entlang einem Lichtweg propagiert und eine aus der biologischen Ma¬ trix (10) durch eine diese begrenzende Grenzfläche (11a, 11b) als Sekundärlicht (17) austretende Licht¬ intensität gemessen wird, und einen Auswerteschritt, bei dem aus den Intensitäts¬ meßwerten der Detektionsmessungen mittels eines Aus¬ wertealgorithmus und einer Kalibration die Glucose¬ konzentration abgeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Detektionsmessung eine ortsaufgelöste Messung von vielfach gestreutem Licht ist, bei der das Primärlicht (15) an einem definierten Einstrah¬ lungsort (12) in die biologische Matrix eingestrahlt wird, die Intensität des an einem definierten Detek¬ tionsort (14) aus der biologischen Matrix austreten¬ den Sekundärlichts (17) gemessen wird und der Detek¬ tionsort (14) relativ zu dem Einstrahlungsort (12) so angeordnet ist, daß an Streuzentren (19) der biolo¬ gischen Matrix (10) vielfach gestreutes Licht detek¬ tiert wird, dessen Intensität für die Konzentration der Glucose charakteristisch ist. Verfahren zur spektralanalytischen Analyse eines Ana- lyten in einer biologischen Matrix, umfassend mindestens zwei Detektionsmessungen zur Messung der spektralen Abhängigkeit der Absorption des Analyten bei mindestens zwei unterschiedlichen Wellenlängen, bei denen jeweils Licht durch eine die biologische Matrix (10) begrenzende Grenzfläche (11a) als Primär¬ licht (15) in die biologische Matrix (10) einge¬ strahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (10) entlang einem Lichtweg propagiert und eine aus der biologischen Matrix (10) durch eine diese begren¬ zende Grenzfläche (11a, 11b) als Sekundärlicht (17) austretende Lichtintensität gemessen wird, und einen Auswerteschritt, bei dem aus den Intensitäts¬ meßwerten der Detektionsmessungen mittels eines Aus¬ wertealgorithmus und einer Kalibration die Analytkon¬ zentration abgeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß zur Korrektur von durch Änderung der Glucosekonzen¬ tration verursachten Änderung der optischen Weglänge mindestens eine ortsauflösende Messung von vielfach gestreutem Licht durchgeführt wird, bei der das Pri¬ märlicht (15) an einem definierten Einstrahlungsort (12) in die biologische Matrix eingestrahlt wird, die Intensität des an einem definierten Detektionsort (14) aus der biologischen Matrix austretenden Sekun¬ därlichts (17) gemessen wird und der Detektionsort (14) relativ zu dem Einstrahlungsort (12) so angeord¬ net ist, daß an Streuzentren (19) der biologischen Matrix (10) vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Konzentration der Glucose charakteristisch ist. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß mindestens zwei Detektionsmessungen ortsaufgelöste Messungen von vielfach gestreutem Licht sind, bei denen das Primärlicht (15) an einem definierten Einstrahlungsort in die biologische Ma¬ trix eingestrahlt wird, die Intensität des an einem definierten Detektionsort (14) aus der biologischen Matrix austretenden Sekundärlichts (17) gemessen wird und der Detektionsort (14) relativ zu dem Einstrah¬ lungsort (12) so angeordnet ist, daß an Streuzentren (19) der biologischen Matrix (10) vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Kon¬ zentration der Glucose charakteristisch ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht die Intensitätsänderung des Sekundärlichtes je
100 mg/dl Änderung der Glucosekonzentration mehr als 0,5 % beträgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Meßabstand (D) zwischen der Mitte des Einstrah¬ lungsortes (12) und der Mitte des Detektionsortes (14) mindestens das 10-fache der freien Weglänge der Photonen in der biologischen Matrix (10) beträgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Abstand zwischen der Mitte des Einstrahlungsortes und der Mitte des Detektionsortes höchstens 30 mm. vorzugsweise höchstens 15 mm und besonders bevorzugt höchstens 10 mm beträgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Pri¬ märlichts zwischen 400 nm und 2500 nm liegt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Pri¬ märlichtes in einem Bereich gewählt ist, in dem die optische Absorption einer Lösung von Glucose in Wasser eine geringe Abhängigkeit von der Glucose¬ konzentration zeigt.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Primärlichts zwischen 400 und 600 nm liegt.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Primärlichts zwischen 750 und 920 nm, vorzugsweise zwischen 780 und 825 nm oder zwischen 850 und 900 nm, liegt.
11. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Primärlichts zwischen 1050 und 1350 nm, vorzugsweise zwischen 1200 und 1300 nm, liegt.
12. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des Primärlichtes zwischen 1600 und 1800 nm, vorzugsweise zwischen 1630 und 1770 nm, besonders bevorzugt zwischen 1630 nm und 1670 nm oder 1730 nm und 1770 nm liegt. 13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht die Dimension des Detektionsortes (14) in der durch die jeweils kürzeste Verbindung zu dem Einstrahlungs¬ ort (12) definierten Raumrichtung höchstens 2 mm, be¬ vorzugt höchstens 1 mm beträgt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht die Dimension des Einstrahlungsortes (12) in der durch die jeweils kürzeste Verbindung zu dem Detekti¬ onsort (14) definierten Raumrichtung im Mittel höchstens 2 mm, bevorzugt höchstens 1 mm beträgt.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Einstrahlungsort (12) und der Detektionsort (14) auf gegenüberliegenden Grenzflächen (11a,11b) der biologischen Matrix (10) angeordnet sind.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Einstrahlungsort (12) und der Detektionsort (14) an der gleichen Grenzfläche (11a) der biologischen Matrix angeordnet sind, um aus der Matrix (10) diffus reflektierte Strahlung zu messen.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Detektionsort (14) als schmales langgestrecktes. gerades oder gekrümmtes Detektionsfeld (14a-14m) aus¬ gebildet ist.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der mindestens einen ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht der Einstrahlungsort (12) als schmales, langgestreck¬ tes, gerades oder gekrümmtes Einstrahlungsfeld (12a- 12f) ausgebildet ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere ortsaufgelöste Messungen von vielfach gestreutem Licht bei gleicher Wellen¬ länge des Primärlichtes durchgeführt werden.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Einstrahlungsort (12) und der Detektionsort (14) bei einer ersten und einer zweiten ortsaufgelösten Messung von vielfach gestreutem Licht unterschiedliche Meßabstände (D1,D2) voneinander ha¬ ben.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied der Meßabstände so groß ist, daß die Intensitäten des Sekundärlichts bei der ersten und zweiten ortsaufgelösten Messung von vielfach ge¬ streutem Licht in einer Relation von mindestens 3:1, bevorzugt mindestens 5:1, besonders bevorzugt minde¬ stens 10:1 stehen.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Detektionsbereich eine Vielzahl von unterschiedlichen Teilflächen als Detek¬ tionsorte (14) eingestellt werden, um die Intensität des an einer Vielzahl von Detektionsorten (14) aus- tretenden Sekundärlichts (17) als Funktion des Ab- standes von einem Einstrahlungsort (12) zu messen und dadurch eine Vielzahl von ortsaufgelösten Messungen von vielfach gestreutem Licht durchzuführen.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichte der in dem Detektionsbereich einge¬ stellten unterschiedlichen Detektionsorte in min¬ destens einer Dimension mindestens zwei Detektions¬ orte, bevorzugt mindestens vier Detektionsorte pro Zentimeter beträgt.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die in dem Detektionsbereich (22) aus der biologischen Matrix (10) austretende Lichtinten¬ sität von einer zweidimensionalen Anordnung (26) lichtempfindlicher Elemente (25) ortsaufgelöst erfaßt wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektionsbereich eine Markierung zur Kenn¬ zeichnung einer definierten Meßposition aufweist und die Markierung mittels der zweidimensionalen Anord¬ nung (26) lichtempfindlicher Elemente (25,80) erkannt wird, um bei wiederholten Messungen die gleiche Me߬ position wiederzufinden.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei ortsaufgelöste Messungen von vielfach gestreutem Licht mit gleichem Meßabstand (D) zwischen Einstrahlungsort (12) und De¬ tektionsort (14) durchgeführt werden, bei denen sich mindestens entweder die Einstrahlungsorte (12) oder die Detektionsorte (14) unterscheiden. 27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei den Detektionsmessungen mit gleichem Meßabstand (D) zwischen Einstrahlungsort (12) und De¬ tektionsort (14) sowohl der Einstrahlungsort (12) als auch der Detektionsort (14) unterscheiden.
28. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Primärlicht an mindestens drei unterschied¬ lichen Einstrahlungsorten (12) eingestrahlt und das Sekundärlicht an mindestens drei unterschiedlichen Detektionsorten (14) detektiert wird und die Ein¬ strahlungsorte und die Detektionsorte dabei derartig kombiniert werden, daß für mindestens zwei Meßab¬ stände zwischen Einstrahlungsort und Detektionsort jeweils mindestens drei ortsaufgelöste Messungen von vielfach gestreutem Licht durchgeführt werden, bei denen sich mindestens der Einstrahlungsort oder der Detektionsort unterscheiden.
29. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens drei Einstrahlungsorte (12) auf einer Geraden liegen und mindestens sechs Detektions¬ orte (14) paarweise spiegelsymmetrisch zu der Geraden angeordnet sind.
30. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Geraden angeordneten Einstrahlungs¬ orte (12) gleiche Abstände zueinander haben und die Detektionsorte (14) auf einem Kreis um den mittleren Einstrahlungsort angeordnet sind.
31. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens drei Detektionsorte (14) auf einer Geraden liegen und mindestens sechs Einstrahlungsorte (12) paarweise Spiegelsymmetrisch zu der Geraden an¬ geordnet sind.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Geraden angeordneten Detektionsorte (14) gleiche Abstände zueinander haben und die Ein¬ strahlungsorte (12) auf einem Kreis um den mittleren Detektionsort (14) angeordnet sind.
33. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur an dem De¬ tektionsort (14) gemessen und in dem Auswertealgo- rithmus berücksichtigt wird.
34. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur an dem De¬ tektionsort (14) konstant gehalten wird.
35. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die biologische Matrix (10) eine biologische Flüssigkeit, insbesondere Blut, ist.
36. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die biologische Matrix (10) ein biologisches Gewebe ist.
37. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß das biologische Gewebe Hautgewebe, insbesondere an der Fingerbeere, dem Rumpf, dem Nagelbett, der Lippe, der Zunge oder dem inneren Oberarm des Men¬ schen oder Gewebe der Skleren ist.
38. Vorrichtung zur Bestimmung der Konzentration von Glu¬ cose in einer biologischen Matrix, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorherge¬ henden Ansprüche, mit einem zum Anlegen an eine Grenzfläche der biologi¬ schen Matrix vorgesehenen Lichttransmissionsbereich (34),
Einstrahlungsmitteln (27) zum Einstrahlen von Licht in die biologische Matrix (10) durch eine diese be¬ grenzende Grenzfläche (11a,11b),
Detektionsmitteln (28) zum Messen der Intensität von aus der biologischen Matrix (10) durch eine diese be¬ grenzende Grenzfläche (11a,11b) austretendem Licht und
Auswertemitteln zum Umwandeln der gemessenen Intensi¬ tät in ein der Glucosekonzentration entsprechendes Signal, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstrahlungsmittel (27) zum gezielten Beleuchten eines definierten Einstrahlungsortes (12) ausgebildet sind und die Detektionsmittel (28) zum gezielten Mes¬ sen des an einem definierten Detektionsort (14) aus¬ tretenden Sekundärlichts ausgebildet sind, wobei der Detektionsort (14) relativ zu dem Einstrahlungsort (12) so angeordnet ist, daß an Streuzentren (19) der biologischen Matrix (10) vielfach gestreutes Licht detektiert wird, dessen Intensität für die Konzen¬ tration der Glucose charakteristisch ist.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Lichteinstrahlungsmittel (27) mit im wesentlichen gleicher Wellenlänge vorgesehen sind, die zum gezielten Beleuchten unterschiedlicher, räum¬ lich nicht überlappender Einstrahlungsorte ausgebil¬ det sind. 40. Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß mindestens zwei Detektionsmittel (28) vorgesehen sind, die zum gezielten Messen des an zwei unterschiedlichen, räumlich nicht überlappenden De¬ tektionsorten aus der biologischen Matrix austreten¬ den Sekundärlichts ausgebildet sind.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei Lichteinstrahlungsmittel (27) und mindestens drei Detektionsmittel (28) derartig ange¬ ordnet sind, daß für mindestens zwei unterschiedliche Meßabstände zwischen Einstrahlungsort (12) und Detek¬ tionsort (14) jeweils mindestens drei unterschied¬ liche Paarungen von Einstrahlungsmittel (27) und De¬ tektionsmittel (28) einstellbar sind.
42. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei Lichteinstrahlungsmittel (27) und mindestens sechs Detektionsmittel (28) derartig ange¬ ordnet sind, daß für mindestens drei unterschiedliche Meßabstände zwischen Einstrahlungsort (12) und Detek¬ tionsort (14) jeweils mindestens zwei unterschied¬ liche Paarungen von Einstrahlungsmittel (27) und De¬ tektionsmittel (28) einstellbar sind.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 42, da¬ durch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel eine zweidimensionale Anordnung (26) lichtempfindlicher Elemente (25,80) einschließen.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 43, da¬ durch gekennzeichnet, daß Lichtabschirmmittel (62) vorgesehen sind, die die Übertragung von Primärlicht von den Lichteinstrahlungsmitteln zu den Detektions- mittein auf einem anderen Wege als durch die bio¬ logische Matrix verhindern.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 44, da¬ durch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel (28) unmittelbar in dem Lichttransmissionsbereich (34) an dem jeweiligen Detektionsort (14) angeordnete Halb¬ leiter-Lichtempfänger (80) einschließen.
46. Vorrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Lichtempfängern (80) in dem Lichttransmissionsbereich (34) in einem Bauteil (83) integriert sind.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 46, da¬ durch gekennzeichnet, daß die Einstrahlungsmittel (27) unmittelbar in dem Lichttransmissionsbereich (34) an dem jeweiligen Einstrahlungsort (12) angeord¬ nete Halbleiter-Lichtsender (81) einschließen.
48. Vorrichtung nach den Ansprüchen 46 und 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbleiter-Lichtsender (81) in dem gleichen Bauteil (83) wie die Lichtempfänger (82) integriert sind.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 44, da¬ durch gekennzeichnet, daß die Einstrahlungsmittel (27) Lichtleitfasern (29) einschließen.
50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 44, da¬ durch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel (28) Lichtleitfasern (29) einschließen.
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