WO1997019332A1 - Infrarot-strahlungsthermometer - Google Patents

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WO1997019332A1
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Albrecht Jestädt
Heinz BÜLTGES
Frank Beerwerth
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Braun Aktiengesellschaft
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Ohr-Fieberthermometers, bei dem ein Sensor (8) für die Erfassung von infraroter Strahlung in einem Gehäuse (1) mit einer Strahlungseintrittsöffnung (23) angeordnet ist. Dem Sensor (8) ist eine elektronische Auswerteeinrichtung (13) zugeordnet. Zur Temperaturmessung wird die Strahlungseintrittsöffnung (23) mit einer für infrarote Strahlung durchlässige Meßkappe (5) abgedeckt. Der Betriebszustand einer fehlenden Meßkappe (5) wird dadurch erfaßt, daß nach Einschalten des Thermometers ein akustisches Warnsignal oder ein Lichtsignal (14) angezeigt wird.

Description

Infrarot-Strahlunαsthermometer
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Infrarot Strahlungsthermometer, insbesondere ein Ohr-Fieberthermometer, bei dem ein Sensor für die Erfassung von infraroter Strahlung, dem eine elektronische Auswerteeinrichtung zugeordnet ist, in einem Gehäuse mit einer Strahlungseintrittsöffnung angeordnet ist, wobei zur Temperaturmessung die Strah- lungseintπttsoffnung mit einer für infrarote Strahlung ausreichend transparenten, abnehmbaren Meßkappe abgedeckt wird, und wobei der Betriebszustand einer fehlenden Meßkappe durch einen Sensor erfaßt wird, der nach Einschalten des Thermometers ein Warnsignal auslost.
Infrarot-Strahlungsthermometer der vorstehend angegebenen Art werden zur Korper- temperaturmessung sowohl für den Hausgebrauch als auch im ärztlichen/medizinischen Bereich eingesetzt Typischerweise besteht ein solches Strahlungsthermometer aus einem Gehäuse mit einem Strahleintrittsfenster, einem Lichtleiter bzw einer Sammel optik und einem Infrarot-Sensor, der mit einer elektronischen Auswerteeinheit verbunden ist Das Strahleintrittsfenster dient dazu, das Innere des Gehäuses des Strahlungs¬ thermometers abzuschließen und dadurch die Optik und den Infrarot-Sensor gegen Verschmutzung und Zerstörung zu schützen.
Um insbesondere die Übertragung von Krankheiten durch mangelnde Reinigung zu verhindern, ist man dazu übergegangen, das Eintrittsfenster, das aus einem fest mit der Infrarotoptik verbundenen Fensterteil besteht, mit einer Meßkappe zu überziehen und so vor Schmutz zu schützen Die Meßkappe kann so leicht ausgetauscht werden und besteht vorteilhafterweise aus einem Tiefziehformteil, das die Infrarotstrahlung gut transmittiert und das aus einem sehr dünnen Lichteintrittsbereich, beispielsweise in Form einer Folie oder eines folienartigen Teils, besteht.
Um die vorstehend angeführten Messungen ohne eine Meßkappe zu vermeiden, sind bekannte Ohr-Fieberthermometer mit einer Auswerteeinrichtung versehen worden, die beispielsweise ein Fehlen einer Meßkappe erfaßt
Aus der EP-0 565 1 23 A1 und der US-C-5, 1 69,235 sind Infrarot-Strahlungsthermometer bekannt, bei denen bei Nichtbenutzung einer Meßkappe im Display ein Hinweis auf eine fehlende Meßkappe zwar angezeigt wird, diese Anzeige ist aber von einem Benutzer nicht so deutlich erkennbar, daß er sie auch von weiterer Entfernung deutlich ablesen kann. Des weiteren sind bei diesem Gerät keine Maßnahmen vorgesehen, durch die bei einer unsachgemäßen Bedienung des Gerätes dem Benutzer diese Fehler und eventuell die dann vorzunehmenden Korrekturen angezeigt werden.
Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb eines Infrarot-Strahlungsthermometers der eingangs angegebenen Art derart weiterzubilden, daß eine Bedienungsperson auf eine Fehlbedienung des Geräts vor dessen Gebrauch hingewiesen wird.
Die vorstehende Aufgabe wird, ausgehend von dem eingangs beschriebenen Infrarot- Strahlungsthermometer, durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelost. Ist also keine Meßkappe auf dem Thermometer montiert, so wird zwar die Temperatur erfaßt, es erfolgt aber ein Warnsignal, das auf eine Reinigung des Geräts hinweist. Auf diese Weise wird eine Bedienungsperson darauf hingewiesen, daß das Infrarot-Fieberthermo¬ meter ohne oder mit einer bereits benutzten Meßkappe verwendet wurde und daß eine Reinigung vor weiteren Messungen erforderlich ist. Hierdurch wird auf die Gefahr von Fehlmessungen durch eventuelle Verschmutzung der Optik bzw. der bereits benutzten Meßkappe hingewiesen, allerdings muß dabei das Gerat erkannt haben, daß die Mes¬ sung im Temperaturbereich der Korpertemperatur liegt, was nur dann möglich ist, wenn die Strahlungseintrittsöffnung in ein Ohr eingeführt wurde.
Das Gerät erkennt durch einen von der Meßkappe betätigten Schalter, ob bei der vorliegenden Messung eine Meßkappe montiert war und wenn ja, prüft es bei der nächsten Messung ob der Schalter durch Wechsel der Meßkappe erneut betätigt wurde Wurde der Schalter bei der zweiten Messung nicht erneut betätigt, weiß das Gerat, daß die Meßkappe nicht ausgewechselt wurde, so daß also die bereits benutzte Meßkappe nochmals verwendet werden soll. Wird der Schalter gar nicht betätigt, weiß das Gerat, daß keine Meßkappe auf das Gerät aufgezogen wurde. In beiden Fallen wird das erste und anschließend nach der Messung das zweite Warnsignal ausgelost
Nach den Merkmalen des Anspruchs 2 muß die Strahlungsemtπttsoffnung nach einer Fehlmessung erst wieder gesäubert, dann mit einer Meßkappe versehen und erneut ms Ohr gefuhrt werden, um eine Testmessung vorzunehmen. Ist diese Testmessung positiv, d.h., die Strahlungseintrittsoffnung ist einwandfrei sauber gewesen, können wieder weitere Messungen vorgenommen werden. Dieser Prufvorgang wiederholt sich, sobald wieder eine Messung ohne Meßkappe vorgenommen wurde
Um eine einwandfreie Messung durchzufuhren, muß zur Testmessung entweder eine gesunde, ohne Fieber mit sich tragende Person oder ein Kalibπergerat (Schwarzkorper) verwendet werden Dabei muß dann die Messung in einem vorbekannten Temperatur Intervall, vorzugsweise zwischen 36 bis 37,5° C liegen. Liegt die zu messende wie die gemessene Temperatur außerhalb dieses Bereichs, schaltet sich das Gerat nicht frei und bleibt im Testbetrieb
Nach den Merkmalen des Anspruchs 2 besteht das Warnsignal vorzugsweise aus einem Display, auf dem der Benutzer auf die Reinigung der Strahlungseintrittsoffnung hinge¬ wiesen wird. Das Warnsignal kann aber selbstverständlich auch eine rote Lampe sein, vor der sich ein sinngemäßer Schriftzug befindet
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 3 wird von dem Sensorsignal bei einer fehlen¬ den Meßkappe ein weiteres Warnsignal ausgelost Dieses Warnsignal wird immer dann ausgelost, wenn generell eine Meßkappe fehlt. Dieses weitere Warnsignal erfolgt immer vor dem nach der Auslosung der Temperaturmessung abgegebenen Warnsignal Durch die beiden Warnsignale wird also eine Bedienungsperson sowohl vor als auch nach der Messung auf eine Fehlbedienung hingewiesen.
Um dem Benutzer nach dem Einschalten des Thermometers ausreichend Zeit zu belas¬ sen, eine Meßkappe auf das Gerat aufzusetzen, oder aber im Falle eines Wechsels einer vorhandenen Meßkappe, die der Benutzer vor der Anwendung des Fieberthermometers gegen eine neue Meßkappe auswechseln mochte, sind die Merkmale des Anspruchs 4 vorgesehen Dabei wird ein Warnsignal erst nach einer bestimmten, gegebenenfalls einstellbaren, Verzogerungszeit ausgelost Hierfür sind beispielweise Verzogerungszeiten von 3 bis 5 Sekunden ausreichend. Falls nach dem Ablauf einer solchen Verzögerungs zeit weiterhin ein Fehlen der Meßkappe ermittelt wird, wird dem Benutzer durch das Warnsignal signalisiert, eine Meßkappe auf das Fieberthermometer aufzusetzen Wird eine Meßkappe nach dem Warnsignal aufgesetzt, so erloscht dieses anschließend. Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 5 soll auch dann ein Warnsignal ausgelost werden, wenn eine bereits benutzt Meßkappe für eine weitere Messung verwendet werden soll. Hierdurch wird der Benutzer auf den Wechsel einer bereits benutzten Meßkappe hingewiesen, um so mögliche Krankheitsubertragungen zu vermeiden. Wird also der Sensor von einer Meßkappe betätigt, anschließend gemessen und später nochmals gemessen, ohne daß der Sensor einen weiteren Impuls empfangen hat, so wird ein Warnsignal ausgelost, um den Benutzer auf die doppelte Benutzung der Me߬ kappe hinzuweisen. Die Voraussetzung für die Abgabe eines Warnsignals ist dabei, daß während der Temperaturmessung die Temperatur im Bereich der Korpertemperatur des Menschen liegt. Durch Anwendung dieser Bedingung führen alle anderen Messungen, die außerhalb dieses Temperaturbereichs liegen nicht zum Auslosen eines Warnsignals, d.h., von diesen Messungen wird vorausgesetzt, daß sie beispielsweise an der Haut oder sonstigen Oberflachen des Menschen vorgenommen wurden, wobei die Strahlen¬ eintrittsöffnung oder die Meßkappe in der Regel nicht verschmutzt werden. Der Tempe¬ raturbereich, der zwischen 36,5 und 37,5 ° C hegt, kann namlich nur in einer Korperhoh- le des Menschen, insbesondere im Ohrkanal, gemessen werden. Alle anderen Tempera- taurmessungen an der Oberflache des menschlichen Korpers liegen unterhalb dieses Temperaturbereichs.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 6 wird erreicht, daß, sobald das Gerat ausge¬ schaltet wird, dennoch die Daten in der Auswerteeinrichtung gehalten werden und daß beim nächsten Einschalten des Gerätes diese Daten weiter verwertet werden. Dies bedeutet, daß, wenn das Gerat nach einer Temperaturmessung ausgeschaltet wird, die Schutzkappe aber nicht gewechselt wird, beim nächsten Einschalten das weitere Warnsignal ausgelost wird, das auf einen Wechsel der Schutzkappe hinweist. Erfolgt kein Wechsel, so wird nach der Temperaturmessung ein Warnsignal ausgelöst, das auf eine Reinigung der Strahlungseintrittsoffnung bzw. auf einen Wechsel der Meßkappe hinweist, allerdings dies nur dann, wenn die Temperatur im Bereich der Korpertempera¬ tur des Menschen liegt.
Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 7 werden diejenigen Messungen, die zum Auslösen des Warnsignals führen, nicht an der Anzeigeeinrichtung angezeigt. Dies hat den Vorteil, daß eine Bedienungsperson beim nächsten Mal nach Abgabe des Warn¬ signals gar nicht mehr versucht die Strahlungseintrittsoffnung in das Ohr hineinzufuhren, da ohnehin keine Temperaturanzeige erfolgt.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 8 ist das zweite Warnsignal ebenfalls ein Licht¬ signal oder ein akustisches Signal.
Die Meßkappe kann beispielsweise aus einer dünnen Einwegfolie aus für Infrarotlicht durchgängigem Polyethylen (Anspruch 9) gebildet werden.
Das Temperaturmeßgerät kann so ausgebildet sein, daß auf die Strahlungseintrittsöff- nungnung eine Meßkappe und darauf wiederum eine Schutzkappe aufgesetzt werden kann. Von diesen beiden Kappen ist in einem solchen Fall die Meßkappe eine Einweg¬ kappe, die vor jeder Temperaturmessung ausgetauscht werden muß, während die äußere Schutzkappe eine Hülse ist, die bei Nichtgebrauch des Gerätes zum Schutz der Optik aufgesetzt wird. Die Merkmale des Anspruchs 10 zeigen, daß die Schutzkappe erheblich dicker als die Meßkappe ist, d.h., die Schutzkappe kann auch einige Stöße abhalten, ohne daß die Optik beschädigt wird.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 1 wird erreicht, daß nach dem Warnsignal nur noch mit ausdrücklicher Betätigung eines zusätzlichen Schalters eine weitere Tem¬ peraturmessung möglich ist. Eine Bedienungsperson weiß also dann, daß sie das Gerät hätte reinigen oder eine neue Meßkappe hätte aufsetzen müssen. Diese Anordnung hat weiterhin den Vorteil, daß, wenn beispielsweise keine Meßkappen im Hause sind, dennoch eine weitere Temperaturmessung möglich ist, wenn das Fieber einer Person bedrohlich angestiegen ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die einzige Figur beschrieben.
Das Infrarot-Strahlungsthermometer, wie es gezeigt wird, weist ein abgewinkeltes Gehäuse 1 mit einem vorderen Gehäuseabschnitt 2 und einem hinteren Gehäuseab¬ schnitt 3 auf. Der vordere Gehäuseabschnitt 2, der sich zu einer Strahlungseintrittsoff¬ nung 23 hin konisch verjüngt, besitzt an seiner Strahlungseintrittsoffnung 23 ein Fenster 4, das zur Messung mit der Meßkappe 5 abgedeckt wird. Der hintere Bereich der Meßkappe 5 ist derart dimensioniert, daß er zur Messung der Temperatur einer Person in deren Ohrkanal (nicht dargestellt) ohne großen Druck auf das Ohr auszuüben - und dies sowohl bei Kindern wie bei Erwachsenen - eingesetzt werden kann Die Meßkappe 5 besteht aus einer dünnen Polyethylenfolie, die sich insbesondere über das Fenster 4 erstreckt und die zur Messung der Temperatur für Infrarotstrahlen durchlassig ist
Zur Lagerung des Thermometers kann entweder auf die Meßkappe 5 eine Schutzkappe 6, wie hier dargestellt, oder direkt auf den Gehauseabschnitt 2 (nicht dargestellt) eine Schutzkappe 6 (ohne Meßkappe) aufgesetzt werden, die zur Vermeidung von Ver¬ schmutzung im inneren Bereich einen geringen Abstand zur Meßkappe aufweist Es ist aber auch denkbar, das Gerat nur mit der Meßkappe (5) abzulegen
In dem hinteren Gehauseabschnitt 3 ist, in Haltern 7 gehalten, ein Infrarot-Sensor 8 angeordnet Um die Strahlung, die über das Fenster 4 in das Innere des Gehäuses 1 eintritt, auf den Infrarot-Sensor 8 zu fuhren, ist eine Reflexionseinheit 9 an einer hinte¬ ren Gehausewand 10 befestigt. Der Infrarot-Sensor 8 ist vorzugsweise als pyroelek- tπscher Sensor ausgebildet. In einer weiteren Ausfuhrungsform ist der Infrarot-Sensor 8 als Thermopile-Sensor ausgebildet.
Das Infrarot-Fenster 4 ist so ausgewählt, daß infrarote Strahlung, gekennzeichnet durch die Pfeile 22, im für die Temperatur relevanten Wellenlangenbereich in das Gehäuse 1 eintritt. Bei Raumtemperatur hegt dieser Bereich zwischen 5 μm und 1 5 μm. Ein solches Fenster 4 ist beispielsweise aus einer Polyethylenscheibe hergestellt. Die Meßkappe 5 dient hierbei als Schutzfohe für das Fenster 4, die vor jeder Temperaturmessung neu aufgebracht und nach jeder Messung wieder entfernt wird, damit eine bereits benutzte Meßkappe 5 nicht nochmals von einer anderen Person benutzt werden muß. Durch die Meßkappe 5 wird das Infrarot-Thermometer im Bereich des vorderen Gehauseabschnitts 2 in einem sauberen Zustand gehalten.
Für exakte Temperaturmessungen ist es wichtig, daß das Gerat nur mit der Meßkappe 5, die das Fenster 4 abdeckt, verwendet werden kann. Die Meßkappe 5, die das Fenster 4 abdeckt oder in dem Fall, in dem kein Fenster 4 vorhanden ist, den Innenraum des Gehäuses 1 abschließt, dient dazu, daß die entsprechenden optischen Teile gegen Verschmutzung geschützt werden. Die Verschmutzung kann einerseits durch Staub, sonstigen Schmutz oder Feuchtigkeitseinwirkung und andererseits durch Ohrenschmalz eintreten. Durch den standigen Wechsel der Meßkappe 5 durch eine neue Meßkappe 5 (nach Gebrauch) muß eine andere Person nicht eine verschmutzte Meßkappe 5 in ihr Ohr einfuhren Wie in der Figur zu sehen ist, ist die Meßkappe 5 leicht austauschbar, indem sie von dem vorderen Gehauseabschnitt 2 abgezogen wird und durch eine neue Meßkappe 5 ersetzt wird. Die Meßkappe 5 ist als Einwegartikel von Temperaturmessung zu Temperaturmessung vorgesehen.
Um dem Benutzer nach dem Einschalten des Thermometers ausreichend Zeit zu belas¬ sen, eine Meßkappe 5 auf das Gerat aufzusetzen, oder aber im Falle eines Wechsels einer vorhandenen Meßkappe 5, die der Benutzer vor der Anwendung des Fieberthermo¬ meters gegen eine neue Meßkappe 5 auswechseln mochte, schaltet das Gerat erst nach einer vorgegebenen Zeit auf betriebsbereit. Dabei wird ein Warnsignal 14 erst nach einer bestimmten, gegebenenfalls einstellbaren, Verzogerungszeit ausgelost, wenn keine oder dieselbe Meßkappe verwendet werden soll Hierfür sind beispielsweise Verzogerungs- zeiten von 3 bis 5 Sekunden ausreichend. Falls nach dem Ablauf einer solchen Verzoge¬ rungszeit weiterhin ein Fehlen der Meßkappe 5 ermittelt wird, wird dem Benutzer durch das erste Warnsignal 14 signalisiert, eine Meßkappe 5 auf die Strahlungseintrittsoffnung 4 bzw. auf das vordere Gehauseteil 2 aufzusetzen
Damit dieses Ohr-Fieberthermometer nicht ohne die aufgesetzte Meßkappe 5 eingesetzt wird, ist an dem vorderen Gehauseabschnitt 2 ein ringförmiger Anschlag 24 angeordnet, an den sich das stirnseitige Ende 1 2 der Meßkappe 5 anlegt. Dieser ringförmige An¬ schlag 24 weist einen elektrischen Schalter 1 5 auf, der beim Anlegen der Meßkappe 5 durch ihren Ringbund 16 geschlossen wird, so daß dadurch ein elektrisches Signal erzeugt wird, das über die Leitungen 25 der nicht naher dargestellten, dem Infrarot- Sensor 8 elektrisch zugeordneten Auswerteeinheit 1 3 zugeführt wird. Die eine Kontakt¬ fahne 1 7 des Schalters 1 5 ist mit einem verschiebbaren Stößel 1 8 verbunden, der beim Aufsetzen der Meßkappe 5 durch ihren Ringbund 1 6 verschoben wird und die Kontakt¬ fahne 1 7 mit der Kontaktfahne 29 verbindet, d.h , den Schalter 1 5 kurzschließt, um so ein elektrisches Signal zu erzeugen, durch das weder das Leuchtsignal 1 4 noch ein akustisches Signal (nicht dargestellt) ausgelost wird. Der Schalter 1 5 ist vorzugsweise ein Mikroschalter. Er kann aber auch durch einen Magnet-Schalter oder einen weiteren optischen Sensor ersetzt werden, durch den ebenso ein elektrisches Signal beim Auf¬ setzen der Meßkappe 5 erzeugt wird Das Warnsignal ist nach der Erfindung ein opti- sches oder akustisches Signal, beispielsweise eine Leuchtdiode 14, wie in der Figur dargestellt, oder ein Piezosummer (nicht dargestellt).
Die Lampe leuchtet so hell, daß eine Bedienungsperson auch bei Sonnenschein das Leuchten erkennt und so auf das Fehlen einer Meßkappe 5 hingewiesen wird. Ent¬ sprechend gilt dies auch für die Lautstarke des akustischen Signals.
Ist keine Meßkappe 5 aufgesetzt, so lost der elektrische Schalter 1 5 in diesem Aus¬ führungsbeispiel kein elektrisches Signal für "Meßkappe aufgesetzt" in der Auswerteein- heit 1 3 aus, was dazu führt, daß die Lampe oder Leuchtdiode 14 deutlich aufleuchtet oder blinkt. Hierduch wird einer Bedienungsperson angezeigt, daß keine Meßkappe 5 auf dem Gehäuseabschnitt 2 aufgeschoben ist oder daß die Meßkappe 5 nicht ordnungs¬ gemäß auf dem vorderen zylindrischen Gehäuseabschnitt 2 aufgesetzt ist, so daß keine richtige Temperaturmessung erfolgt. Wenn der hierbei ermittelte Temperaturwert etwa im Bereich der Korpertemperatur des Menschen hegt, wird ein über die Auswerteein¬ richtung 1 3 erzeugtes weiteres Warnsignal 1 1 , das beispielsweise ebenso als Leucht¬ diode ausgebildet ist, ausgegeben. Während demnach die Leuchtdiode 1 4 allgemein anzeigt, daß keine Meßkappe aufgesetzt ist, signalisiert die Leuchtdiode 1 1 der Bedie¬ nungsperson, daß eine Messung im Bereich der Körpertemperatur ohne Meßkappe 5 erfolgte, und daher zusätzlich zur Information, daß der Meßwert unkorrekt ist, die Information, daß eine Reinigung der Strahleneintπttsoffnung 4 notwendig ist, um eine nachfolgend verfälschte Temperaturmessung, z.B. mit Meßkappe 5, zu vermeiden.
Andererseits wird auch dann ein Warnsignal 1 1 ausgegeben, wenn zwar ein sinnvoller Temperaturwert, der größer als z. B. 36,5° C ist, gemessen wurde, jedoch keine neue Meßkappe 5 verwendet wurde. In diesem Fall zeigt das Warnsignal 1 1 an, daß der elektrische Schalter 1 5 keinen Meßkappenwechsel registrierte und somit hygienische Vorbehalte bestehen bzw. die Messung durch die Meßkappenverschmutzung eventuell verfälscht ist.
In einer weiteren Ausführungsform wird das Warnsignal 1 1 für eine mehrfach benutzte Meßkappe 5 von einer dritten Einrichtung ausgegeben. Die dritte Einrichtung ist z.B. als dritte Leuchtdiode oder dritte Signalart ausgebildet, so daß eine Unterscheidung vom Warnsignal 1 1 für eine Temperaturmessung im Bereich der Körpertemperatur bei nicht aufgesetzter Meßkappe 5 möglich ist
In Weiterbildungen dieser Ausfuhrungsform ist der elektrische Schalter 1 5 mit der Ein/Aus Schaltfunktion des Infrarot-Strahlungsthermometers gekoppelt, so daß sich das Gerat automatisch mit dem Abnehmen der Schutzkappe 6 einschaltet In diesem Fall detektiert der elektrische Schalter 1 5 sowohl das Vorhandensein der Schutzkappe 6 als auch der Meßkappe 5.
Alternativ hierzu sieht eine zweite Ausfuhrungsform zwei Sensoren vor, die unabhängig voneinander einerseits der Meßkappendetektion und der Schutzkappendetektion zu¬ geordnet sind. In vorteilhafter Weiterbildung ist dann der Sensor bzw. elektrische Schalter (in der Figur nicht dargestellt) für das Vorhandensein der Schutzkappe 6 gleichzeitig mit einem Gerate-Em/Aus-Schalter verbunden, so daß mit dem Abnehmen der Schutzkappe 6 das Gerat eingeschaltet wird.
In einer Weiterbildung gibt mittels einer elektrischen Verbindung zwischen dem Sensor für die Schutzkappe 6 und der Auswerteeinheit 13 der Sensor an die Auswerteeinheit 1 3 ein elektrisches Signal, das nach einer festgelegten Zeitdauer ein weiteres Warn¬ signal aktiviert, um einen fehlerhaften Status an der Strahleneintπttsoffnung (ver¬ schmutzt), an der Meßkappe 5 (nicht vorhanden oder mehrfach benutzt) oder das Fehlen der Schutzkappe 6 anzuzeigen Dies ist erforderlich, um einer Verschmutzung oder Beschädigung der ungeschützten Strahlenemtπttsoffnung 4 wahrend der Lagerung zu verhindern. Sind für die Schutzkappe 6 und für die Meßkappe 5 separate Sensoren vorgesehen, so werden unterschiedliche Zeitdauern bis zur Auslosung eines Warnsignals festgelegt.
Um zu detektieren, ob der Meßbereich des Infrarot-Thermometers in das Ohr eingeführt wurde, ohne daß eine Temperaturmessung veranlaßt wurde, ist in einer weiteren Ausfuhrungsform ein Stromsparmodus vorgesehen, der es erlaubt, fortdauernd oder in kurzen zeitlichen Abstanden automatisch eine Temperaturmessung auszufuhren Wird hierbei eine Temperatur im Bereich der Körpertemperatur gemessen, obwohl keine Meßkappe 5 aufgesetzt ist oder mit der Meßkappe bereits eine Messung im Korper temperaturbereich erfolgte, so gibt die Auswerteeinheit 1 3 ein Warnsignal 1 1 aus

Claims

Patentansprüche
1 Infrarot-Strahlungsthermometer zur Messung der Korpertemperatur des Menschen, insbesondere Ohr-Fieberthermometer, mit einem Gehäuse (1), das eine Strahlungs¬ eintrittsoffnung (4) aufweist und in dem ein Infrarot-Sensor (8) angeordnet ist, dem eine elektronische Auswerteeinrichtung (13) zugeordnet ist, welche jeweils nach Empfang eines Startsignals die Temperaturmessung durchfuhrt, deren Ergeb¬ nis auf einer Anzeige ausgegeben werden kann, wobei vor der Temperaturmes¬ sung aus hygienischen Gründen die Strahlungseintrittsoffnung (4) mit einer neuen für infrarote Strahlung ausreichend transparenten, abnehmbaren Meßkappe (5) abgedeckt werden soll und wobei der Zustand "aufgesetzte" oder "nicht aufge setzte" Meßkappe (5) durch einen Sensor (15) dadurch erfaßt wird, daß dieser zwei unterschiedliche Signale abzugeben in der Lage ist, dadu rch g e k enn ze i ch net, daß auch das jeweilige vom Sensor (15) abgegebene Signal der Auswerteein¬ richtung (13) zugeführt wird und daß für den Fall, daß bei einer Temperaturmes¬ sung ohne aufgesetzte Meßkappe (5) ein Temperaturwert ermittelt wird, der im Bereich der Korpertemperatur des Menschen liegt, von der Auswerteeinrichtung (13) ein Warnsignal (11) erzeugt wird
2. Infrarot- Strahlungsthermometer nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Warnsignal (11) auf die Notwendigkeit der Reinigung der Strahleneintπtts- offnung (4) hinweist.
3. Infrarot-Strahlungsthermometer nach Anspruch 1, dadurch ge kennzeichnet, daß für den Fall, daß von dem Sensor (15) das Signal "fehlende Meßkappe (5)" detektiert wird, ein weiteres Warnsignal (14) ausgelost wird
4 Infrarot Strahlungsthermometer nach Anspruch 3, d ad ur ch gekennz ei chnet, daß das bei fehlender Meßkappe (5) auftretende Warnsignal (14) nach dem Abneh¬ men einer Meßkappe (5) erst nach einer solchen Verzogerungszeit ausgelost wird, die ausreicht, um eine neue Meßkappe (5) aufzusetzen.
5. Infrarot-Strahlungsthermometer zur Messung der Korpertemperatur des Menschen, insbesondere Ohr-Fieberthermometer, mit einem Gehäuse (1), das eine Strahlungs eintπttsoffnung (4) aufweist und in dem ein Infrarot-Sensor (8) angeordnet ist, dem eine elektronische Auswerteeinrichtung (13) zugeordnet ist, welche jeweils nach Empfang eines Startsignals die Temperaturmessung durchfuhrt, deren Ergeb¬ nis auf einer Anzeige ausgegeben werden kann, wobei vor der Temperaturmes sung aus hygienischen Gründen die Strahlungseintrittsoffnung (4) mit einer neuen für infrarote Strahlung ausreichend transparenten, abnehmbaren Meßkappe (5) abgedeckt werden soll und wobei der Zustand "aufgesetzte oder nicht aufgesetz¬ te" Meßkappe (5) durch einen Sensor (15) dadurch erfaßt wird, daß dieser zwei unterschiedliche Signale abzugeben in der Lage ist, d ad u rch g ek en n zei ch net, daß auch das jeweilige vom Sensor (15) abgegebene Signal der Auswerteein¬ richtung (13) zugeführt wird und daß für den Fall, daß bei einer ersten Messung ein Temperaturwert ermittelt worden ist, der im Bereich der Korpertemperatur des Menschen liegt und bei weiter aufgesetzter Meßkappe (5) ein zweites Startsignal ausgelost wird und danach ein im gleichen Bereich liegender Temperaturwert ermittelt wird von der Auswerteeinrichtung (13) ein Warnsignal (11) erzeugt wird.
6. Infrarot-Strahlungsthermometer nach Anspruch 2, d a du rc h gekenn zei ch net, daß nach Ausschalten des Gerätes weiterhin das vom Sensor (15) abgegebene Signal in der Auswerteeinrichtung (13) erfaßt und bei Einschalten des Geräts weiter verwertet wird.
7. Infrarot-Strahlungsthermometer nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadu rch geken nzei ch net, daß diejenigen Temperaturmessungen, die zum Auslosen des Warnsignals (11) führen, nicht an der Anzeigeeinrichtung ausgegeben werden.
8 Infrarot-Strahlungsthermometer nach den Ansprüchen 1 oder 2, d ad urch g ek enn zei c h net, daß das Warnsignal (11) ein optisches oder akustisches Signal ist.
9. Infrarot-Strahlungsthermometer nach Anspruch 1 oder 2, d a durch gek enn zei c h net, daß die Meßkappe (5) aus einer Folie aus Polyethylen gebildet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, d ad u rch gek en nz ei c h n et, daß zusätzlich zur Meßkappe (5) eine Schutzkappe (6) auf das Gerät aufsetzbar ist, welche aus einer aus Kunststoff hergestellten Hülse besteht, deren Dicke größer ist als die Dicke der Meßkappe (5).
11. Infrarot- Strahlungsthermometer nach Anspruch 1 oder 2, d a durc h gek enn zei c h net, daß nach Abgabe des Warnsignals (11) eine weitere Messung nur nach Betätigen eines besonderen Schalters möglich ist.
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