Titel: Kunststoffkarte mit aus dieser heraustrennbarer Mmichipkarte
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kunststoffkarte, in der eine Mmichipkarte heraustrennbar gehalten ist. Chipkarten haben mittlerweile eine starke Verbreitung z.B. als Telefonkarten, Krankenversichertenkarten, als Identifikations- und Zugangsberechtigungskarten für Mobilfunksysteme, wie GSM, oder als Kredit- und/oder Geldkarten gefunden.
Dabei sind aus Gründen der Standardisierung die Abmessungen der Chipkarten sowie die Lage der Kontaktflächeπ durch internationale Normen (7810, 7816-2) festgelegt. Chipkarten gemäß diesem Standard werden als ID1 Karten bezeichnet.
Miniaturisierte Schreιb-/Lesegerate für Chipkarten, wie sie bereits häufig in sehr kleinen Mobilfunkgeraten eingesetzt werden, erfordern jedoch sogenannte Minichipkarten, da Chipkarten im Standard ID1 Format für diese Zwecke zu groß sind. Diese Mmichipkarte unterscheidet sich von der Chipkarte im ID1 Format lediglich durch kleinere äußere Abmaße und eine andere Kontur. Die heute bereits allgemein übliche Form der Minichipkarte wird als ID000 Format bezeichnet und wird demnächst ebenfalls in einer internationalen Norm definiert werden.
Diese Mmichipkarte mit ihren Abmaßen ist jedoch in der Welt der Chipkarten nicht isoliert vom Standard ID1 Kartenformat zu betrachten. Dies hat verschiedene Gründe: a) Die bestehenden Produktionsanlagen und Verfahren sind für die Herstellung von
Chipkarten im ID1 Format ausgelegt. Die Umstellung der bestehenden oder die Schaffung neuer Produktionsanlagen für die unmittelbare Herstellung von Chipkarten im ID000 Format wäre sehr aufwendig und teuer. Darüber hinaus ist auch die weitere Handhabung der Chipkarten nach der Kartenherstellung in sogenannten Kartenpersoπalisierungsanlagen für das ID1 Format ausgelegt. Minichipkarten werden unter anderem aus diesem Grunde in der Art hergestellt, daß zunächst Chipkarten im ID1 Format produziert werden und anschließend die Minichipkarten aus dem Kartenkόrper herausgetrennt werden. Dabei kann die Minichipkarte bereits beim Kartenhersteller z.B. durch Stanzen vollständig aus dem Kartenkόrper im ID1 Format herausgetrennt werden; alternativ dazu wird die Minichipkarte nur teilweise aus dem Kartenkόrper im ID1 Format ausgestanzt, wobei die Mmichipkarte über
Verbindungsstege und/oder Einkerbungen mit dem Kartenkörper im ID1 Format so verbunden bleibt, daß der Kunde (Karteninhaber) die Minichipkarte ohne weitere Hilfsmittel heraustrennen (abbrechen, abknicken,abreißen) kann.
b) Ein weiterer Grund dafür, nicht unmittelbar Minichipkarten herzustellen, liegt in der größeren Flexibilität dieser Vorgehensweise. Wenn ein Kartenherausgeber, z.B. der Betreiber eines Mobilfunknetzes, kurzfristig mehr Minichipkarten als Chipkarten im ID1 Format benötigt als ursprünglich bestellt, so kann der Karten hersteiler ohne großen Aufwand aus Chipkarten im ID1 Format Minichipkarten oder Karten mit heraustrennbaren Minichipkarten herstellen.
c) Da die Minichipkarte relativ klein und „unscheinbar" ist, ist die Gefahr recht groß, daß diese auf dem Weg vom Kartenhersteller über den Kartenherausgeber und schließlich den Karteninhaber bis zum Einsatz in ein Endgerät verloren geht. Schon aus diesem Grunde ist ein größerer Kartenkörper als Träger für die Minichipkarte, gewissermaßen als handliche Umverpackung, sinnvoll.
d) Auf der großflächigen Trägerkarte im ID1 Format kann drucktechnisch Werbung und/oder Information gut aufgebracht werden, was auf der relativ kleinen Oberfläche der Minichipkarte schlecht möglich ist.
Zum Stand der Technik:
Es sind Normformat-Karten bekannt, bei denen die Minichipkarten über Verbindungsstege mit dem Trägerkartenkörper fest verbunden sind. Diese Karten lassen sich wie herkömmliche Chipkarten im Normformat verwenden. Zum Gebrauch der Minichipkarte für sich allein, muß diese manuell aus der Trägerkarte herausgetrennt werden, indem die Verbindungsstege durchbrochen werden. Ein Problem bei dieser Art der Befestigung der Minichipkarte in der Trägerkarte ist, daß beim Herausbrechen der Minichipkarte auf das Chipmodul und den darin befindlichen Halbleiterbaustein relativ starke Biegekräfte ausgeübt werden, die zu einer Beschädigung und damit zu einem Ausfall der Minichipkarte führen können. Ein weiterer Nachteil bei dieser Art der Befestigung ist, daß nach dem Herausbrechen der Minichipkarte oftmals Reststege an der Minichipkarte stehen bleiben, so daß diese dann keine saubere Kontur aufweist außerdem kann es geschehen, daß die Minichipkarte beim Herausbrechen einreißt.
Um die oben genannten Nachteile zu vermeiden, wird in der DE 41 32 720 vorgeschlagen, die Minichipkarte beim Kartenhersteller vollständig aus der Trägerkarte herauszustanzen und die Minichipkarte mittels eines zumindest teilweise sowohl auf der Trägerkarte als auch auf der Minichipkarte aufgebrachten Klebefilms in der Trägerkarte zu fixieren. Diese Art der Befestigung hat jedoch den Nachteil, daß es sehr unerwünscht ist, auf die meistens aufwendig bedruckten Oberflächen von Trägerkarte und Minichipkarte einen Klebfiim aufzubringen, der unter Umständen beim Abziehen Kleberückstände hinterläßt oder die Kartenoberfläche beschädigt; ist andererseits die Klebehaftuπg zu gering oder läßt diese im Laufe der Zeit nach, so ist eine zuverlässige Befestigung nicht mehr gegeben. Darüber hinaus kann ein dünner Klebefilm sehr leicht einreißen.
Eine andere Art der Befestigung einer Minichipkarte in einer Trägerkarte vom Normformat ist in der EP 0 495 216 beschrieben. Diese Art der Befestigung gestattet es dem Kunden, die Minichipkarte in einfacher Weise, beschädigungsfrei von der Trägerkarte zu trennen; gleichzeitig ist eine sichere Fixierung der Minichipkarte gewährleistet. Die Kartenoberfläche wird dabei nicht von einem Klebefilm beeinträchtigt. Bei der in der EP 0 495 216 gezeigten Minichipkarte vom Format ID000 ist diese entlang von vier Seitenkanten vollständig freigeschnitten, wohingegen entlang ihrer fünften Seitenkante zwischen Minichipkarte und Trägerkarte eine geradlinige Kerbe eingebracht ist. Diese Kerbe bildet einen Scharniersteg zum leichten Ausbrechen der Minichipkarte. Ein Heraustrennen der Minichipkarte erfolgt durch Schwenken um 180° aus der Ebene der Trägerkarte heraus, wodurch das Trennlinienmaterial entlang der Kerbe ermüdet und bricht. Nachteilig an dieser Art der Fixierung der Minichipkarte in einer Trägerkarte ist jedoch, daß die Minichipkarte nach dem Freistanzen aus der Ebene der Trägerkarte herausstehen kann. Dies hat zur Folge, daß derartige Karten, wenn sie in einem Kartenstapel angeordnet sind, sich ineinander verhaken können, wodurch eine Kartenvereinzelung, die eine relative Verschiebung der Karten gegeneinander erfordert, erschwert wird oder gar unmöglich gemacht wird. Eine derartige Vereinzelung von Karten aus einem Kartenstapel ist jedoch bei der sogenannten Katenpersonaiisierung unumgänglich.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Kunststoffkarte mit darin heraustrennbar fixierter Minichipkarte so auszubilden, daß einerseits eine zuverlässige Fixierung der Minichipkarte gewährleistet ist, andererseits die Minichipkarte leicht, beschädigungsfrei und mit einer sauberen Kontur herausgetrennt werden kann und darüber hinaus eine Vereinzelung dieser Kunststoffkarten aus einem Kartenstapel problemlos möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfmdungsgemaß durch die kennzeichnenden Merkmaie des Patentanspruches 1 gelost. Die sich daran anschließenden Unteranspruche enthalten vorteilhafte und forderliche Ausgestaltungen der Erfindung.
Bei der erfindungsgemaßen Kunststoffkarte ist zwischen der Mmichipkarte und der Tragerkarte ein erster Soilbruchbereich in Form einer Einkerbung und/oder mindestens eines Verbindungssteges geschaffen. Beabstandet zu diesem ersten Soilbruchbereich ist ein zweiter Soilbruchbereich zwischen Mmichipkarte und der Tragerkarte in Form einer Einkerbung und/oder mindestens eines Verbindungssteges geschaffen ist Im übrigen ist die Mmichipkarte entlang ihrer Außenkontur bis auf die beiden Sollbruchbereiche vollständig freigeschnitten Nun ist korrespondierend zu einer der beiden Sollbruchstellen auf der Tragerkarte eine Sollbruchlinie/Sollknicklmie bzw. eine Sollknicklme in Form einer Einkerbung und/oder in Form von mehreren, auf einer Geraden liegenden, durch Freischnitte gebildeten Soilbruchstellen eingebracht. Die Sollbruchlinie/Sollknicklmie/Sollknicklinie verlauft dabei so auf der Tragerkarte, daß diese vom Freischnitt entlang der Außenkontur der Mmichipkarte unterbrochen ist Die Mmichipkarte wird nun folgendermaßen aus der Tragerkarte herausgelost Zuerst wird die Tragerkarte entlang der Sollbruchlinie/Sollknicklinie/Sollknicklmie durchgebrochen bzw. geknickt, wodurch gleichzeitig der zu der Sollbruchlinie/Sollknicklmie/Sollknicklinie korrespondierende Soilbruchbereich zwischen Mmichipkarte und Tragerkarte getrennt wird. Bei dieser Art des Durchtrennen des Sollbruchbereiches werden auf die Mmichipkarte kaum schädliche Biegekrafte übertragen. Anschließend ist die Mmichipkarte dann nur noch über den anderen intakten Soilbruchbereich mit der Tragerkarte verbunden. Letztendlich wird die Mmichipkarte dann durch das Verschwenken der Mmichipkarte aus der Ebene der Tragerkarte heraus entlang des noch intakten Sollbruchbereiches abgetrennt, indem das Trenn Imienmateπal entlang des Sollbruchbereiches bricht. Auch hierbei treten kaum schädliche Belastungen für die Mmichipkarte auf.
Die Minichipkarte kann somit in einfacher Weise grat- und fransenfrei aus der Tragerkarte herausgetrenr werden.
Durch die Fixierung mittels zweier Sollbruchbereiche ist die Mmichipkarte sicher in der Tragerkarte gehalten. Eine Vereinzelung der erfindungsgemaßen Kunststoffkarten ist problemlos möglich, da die Mmichipkarte hierbei genau in der Ebene der Tragerkarte liegt.
Die Erfindung ist nicht auf Kunststoff karten im ID1 Format und Mmichipkarten im IDOOO Format beschrankt. Sie ist nicht auf bestimmte Abmaße und Konturen von Trägerkarte und Minichipkarte begrenzt. Vielmehr stellt sie eine zufriedenstellende Lösung für eine zu trennende Halteverbmdung zwischen einer Tragerkarte und einer Minichipkarte dar. Bei der Minichipkarte kann es sich sowohl um eine mit Kontakten behaftete Chipkarte als auch um eine kontaktlose Chipkarte, z.B. einen Transponder, handeln. In allen Fällen ist ein den empfindlichen Chip schonendes Heraustreπneπ der Minichipkarte erforderlich.
An Hand der beigefügten Zeichnungen soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer Karte im ID1 Format mit einer IDOOO Mmichipkarte,
Fig.2 eine Draufsicht auf die Rückseite der Karte aus Fιg.12,
Fig.3 eine perspektivische Darstellung der Kunststoff karte mit entlang der
Sollbruchlinie/Sollknicklinie/Sollknicklinie abgeknickter Trägerkarte und durchtrennten ersten Soilbruchbereich zwischen Minichipkarte und Trägerkarte,
Fig.4 eine perspektivische Darstellung der Kunststoffkarte mit zum Zwecke des vollständigen Heraustrennens aus der Ebene der Tragerkarte herausgeschwenkter Minichipkarte,
Fig.5 eine perspektivische Darstellung der Kunststoffkarte mit abgeknickter Tragerkarte und vollständig herausgetrennter Minichipkarte,
Fig.6 einen Schnitt durch die Kunststoffkarte aus Fιg.1 entlang der Schnittlinie A-A,
Fig.7 einen Schnitt durch die Kunststoffkarte aus Fig.l entlang der Schnittlinie B-B,
Fig.8 einen Schnitt durch die Kunststoffkarte aus Fιg.1 entlang der Schnittlinie C-C,
Fig.9 Schnitte durch die Kunststoffkarte aus Fig.l entlang der Schnittlinie A-A, B-B, bis und C-C; mit anderen Einkerbungsprofilen als in den Fig.6 bis 8, Fig.l 1
Fig.l 2 eine Draufsicht auf die Unterseite einer Kunststoffkarte wie in Fig.2, wobei die
Sollbruchlinie/Sollknicklinie/Sollknicklinie auf der Tragerkarte fluchtend zum ersten Soilbruchbereich verläuft,
Fig.13 eine Draufsicht auf die Unterseite einer Kunststoff karte wie in Fig.13, jedoch mit einem verlängerten ersten Soilbruchbereich zwischen Minichipkarte und Trägerkarte,
Fig 14 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer Kunststoffkarte, jedoch mit in Langsnchtung verlaufender Sollbruchlmie/Sollknicklinie/Sollknicklinie auf der Tragerkarte,
Fig.l 5 eine Draufsicht auf die Ruckseite der Kunststoff karte aus Fιg.15,
Fιg.16 eine Draufsicht auf eine Kunststoffkarte, bei der der erste Soilbruchbereich an einer Ecke der Minichipkarte angeordnet ist,
Fιg.17 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer ID1 Karte zur Verdeutlichung der Kontaktflachenlage,
Fig.l 8 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer Kunststoff karte mit einer kreisrunden Minichipkarte,
Fig.l 9 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer Kunststoff karte mit einer dreieckigen Mmichipkarte,
Fig.20 eine Draufsicht auf die Vorderseite einer Kunststoffkarte, wobei die
Sollbruchlinie/Sollknicklmie/Sollknicklinie außerhalb des Bereiches zwischenden beiden Sollbruchbereichen verlauft.
In Figur 1 ist eine Kunststoff karte (1 ) im ID1 Format mit dann heraustrennbar gehaltener Minichipkarte (3) im IDOOO Format gezeigt. Die Oberflache des sich in der Mmichipkarte (3) befindenden Chipmoduls ist durch den schwarzen Bereich gekennzeichnet (Die Lage der Kontaktflachen über die die Kommunikation der Chipkarte mit externen Geraten erfolgt ist in Fιg.17 dargestellt), die im wesentlichen funfseiüge Mmichipkarte (3) ist dabei bis auf zwei Sollbruchbereiche (S1 ,S2) vollständig freigeschnitten.
Der erste Soilbruchbereich (S1 ) zwischen Mmichipkarte (3) und Tragerkarte (2) ist in Form einer Einkerbung entlang deηenigen Seitenkante (30) der Mmichipkarte (3) gebildet, die parallel und benachbart zur normgemaß linken Kante (12) der Kunststoff karte (1 ) im ID1 Format verlauft Diese Einkerbung ist vorzugsweise sowohl in die Vorder- ais auch in die Ruckseite der Kunststoffkarte (1 ) eingebracht. Die Einkerbung erstreckt sich über mehr als die Hälfte der entsprechenden Seitenkante (30) der Mmichipkarte (3).
An der Seitenkante (31 ), die parallel zu der Seitenkante (30), die dem ersten Soilbruchbereich zugeordnet ist, befindet sich der zweite Soilbruchbereich (S2) zwischen Mmichipkarte (3) und
Trägerkarte (2). Dieser ist in Form eines schmalen durch den Freichschnitt (FS) um die Minichipkarte (3) geschaffenen Verbindungssteges gebildet. Der Verbindungssteg weist vorzugsweise entlang der Seitenkante (31 ) der Minichipkarte (3) sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite eine zusätzliche Einkerbung auf. Die Breite des Verbindungssteges entspricht in etwa der Breite des Freischnittes (FS) um die Minichipkarte (3). Nun verläuft erfindungsgemäß auf der Trägerkarte (2) korrespondierend zum ersten Soilbruchbereich (S2) eine Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) in Form einer auf der Kartenrückseite (1 1 ) eingebrachten Einkerbung. Dabei verläuft diese Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) so auf der Trägerkarte (2), daß sie vom Freischnitt (FS) um die Minichipkarte (3) unterbrochen ist. Die Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) ist parallel zur Querrichtung der Kunststoff karte (1 ). Der Ausdruck „korrespondierend" meint, daß der Abstand zwischen der Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) und dem ersten Soilbruchbereich (S1 ) geringer ist ais zum zweiten Soilbruchbereich (S2), wobei infolge des Durchbrechens oder Knickens der Trägerkarte (2) entlang der Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) der erste, „korrespondierende" Soilbruchbereich (Sl ) zwischen Minichipkarte (3) und Trägerkarte (2) zwangsläufig aufgetrennt wird. Der Verlauf der Sollbruchiinie/Sollknickiinie ist in Fig.1 nur gestrichelt dargestellt, da die Einkerbung nur auf der Rückseite (12) der Kunststoffkarte (1) verläuft - s. Fig.2.
In Figur 3 ist die Kunststoff karte (1 ) mit abgeknichkter Trägerkarte (2) und dadurch aufgetrenntem Verbindungssteg (erster Soilbruchbereich) zwischen Minichipkarte (3) und Trägerkarte (2) gezeigt. Die Minichipkarte (3) ist nur noch über das Trennlinienmaterial entlang der Einkerbung des zweiten Sollbruchbereiches (S2) an der Trägerkarte (2) gehalten.
In Figur 4 ist dargestellt, wie die Minichipkarte (3) entlang der Einkerbung am zweiten Soilbruchbereich (S2) aus der Ebene der Trägerkarte (2) herausgeschwenkt wird, um diese letztendlich von der Trägerkarte (2) zu trennen. Aufgrund der Schwenkbewegung bricht dann das Trennlinienmaterial. Um ein problemloses Verschwenken der Minichipkarte (3) zu ermöglichen ist die Breite (B) des Freischnittes (FS) größer als die Dicke (D) der Kunststoff karte 0).
Figur 5 zeigt die geknickte Trägerkarte (2) und die davon vollständig getrennte Minichipkarte
(3).
Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch die Kunststoff karte entlang der Schnittlinie A-A (Fig.1) . Zu erkennen ist die V-förmige Einkerbung für die Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) an der Unterseite der Kunststoff karte (1 ).
Fig.7 zeigt einen Schnitt durch die Kunststoffkarte entlang der Schnittlinie B-B. Zu erkennen sind die V-förmigen Einkerbungen zu beiden Seiten der Kunststoffkarte (1 ) für den zweiten Soilbruchbereich (S2) und der Freischnitt (FS).
Fig.8 zeigt einen Schnitt durch die Kunststoff karte (1 ) entlang der Schnittlinie C-C. Zu erkennen sind jeweils die V-förmigen Einkerbungen zu beiden Seiten der Kunststoffkarte (1 ) für die beiden Sollbruchbereiche (S1 ,S2).
Statt V-förmiger Einkerbungen sind auch einseitig keilförmige, U-förmige oder trapezförmige Einkerbungen - vgl. Fig.9 bis 1 1 - vorgesehen.
Ferner ist es vorgesehen, die Einkerbungen in den Sollbruchbereichen (S1 ,S2) nur auf der Vorder- oder der Rückseite (10,1 1 ) der Kunststoffkarte (1 ) einzubringen.
In Figur 12 ist eine Kunststoff karte (1 ) gezeigt bei der die Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) auf der Trägerkarte (2) fluchtend zur Seitenkante (30) des ersten Sollbruchbereiches (Sl ) verläuft. Figur 13 zeigt eine Karte wie in Fig.12, jedoch ist hier der Verbindungssteg im ersten Soilbruchbereich (S1) durch eine längere Einkerbung ersetzt.
In Figur 14 ist eine Kunststoff karte (1 ) im ID1 Format gezeigt, bei der die Sollbruchbereiche (Sl ,S2) entlang derjenigen Seitenkanten (32,33) der Minichipkarte (3) angeordnet sind, die parallel zu Längsrichtung der ID1 Karte verlaufen, wobei die Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) - gestrichelt dargestellt- ebenfalls parallel zur Längsrichtung verläuft. Fig. 15 zeigt die Rückseite dieser Karte mit eingekerbter Sollbruchlinie/Sollknicklinie.
In Figur 16 ist eine Kunststoff karte (1 ) im ID1 Format gezeigt, bei der der erste Soilbruchbereich (S1 ) zwischen Minichipkarte (3) und Trägerkarte (2) an einem Eckbereich der Minichipkarte (3) angeordnet ist. Die Sollbruchlinie/Sollknicklinie (SL) auf der Trägerkarte (2) verläuft dabei parallel zur Tangente im gekrümmten Eckbereich.
In Figur 18 ist eine Kunststoffkarte (1 ) mit einer kreisrunden Minichipkarte (3) gezeigt. In Fig.1 9 ist eine Kunststoffkarte (1 ) mit einer dreieckigen Minichipkarte gezeigt.
In Fig.20 ist eine Kunststoffkarte (1 ) gezeigt, wo die Sollbruchiinie/Sollknicklinie (SL) außerhalb des Bereiches zwischen den beiden Sollbruchbereichen (S1 ,S2) verläuft. Beim Durchbrchen/Knicken der Trägerkarte entlang der Sollbruchiinie/Sollknicklinie (SL) entsteht dabei aufgrund der besonderen Ausbildung des Freischnittes (FS) eine Abreißlasche für die Verbindung zwischen Minichipkarte (3) und Trägerkarte (2) entlang des Sollbruchbereiches (S1 ).