B E S C H R E I B U N G
Verfahren und Vorrichtung zur Beschichtung von Glasbehältern und be¬ schichteter Glasbehälter
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des An¬ spruchs 1, eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17 und einen Glasbehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 46.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art (EP 0 442 735 A2) werden zahlreiche Greifvorrichtungen an einem kontinuierlich umlaufenden End¬ losförderer durch eine Beschichtungsanlage transportiert. Jede Greif¬ vorrichtung ergreift an einer Aufnahmestelle eine quer zur Trans¬ portrichtung angeordnete Reihe Glasbehälter und führt die Reihe schräg nach oben, danach schräg nach unten, wo die Reihe in ein Bad mit flüs¬ sigem Beschichtungsmaterial getaucht wird, und anschließend wieder schräg nach oben auf ein oberes Niveau. Auf diesem Niveau durchläuft die Reihe eine Bodenaushärtezone und wird danach schräg nach unten ge¬ führt und auf einem Transportband abgesetzt. Auf dem Transportband durchläuft die Reihe eine Aushärtezone zur Aushärtung der bis dahin noch nicht ausgehärteten Teile der Schicht auf den Glasbehältern. Die entleerten Greifvorrichtungen werden am Rücktrum des Endlosförderers zur Aufnahmestelle zurücktransportiert. Alle Vorrichtungen sind an dem Endlosförderer fest montiert und bewegen sich daher ständig mit der gleichen Geschwindigkeit.
Auch aus der WO 94/17002 A1 ist es bekannt, zahlreiche Greifvorrich¬ tungen an einem Endlosförderer durch die Beschichtungsanlage zu füh¬ ren. Jede Greifvorrichtung ergreift vom Kühlofenband eine quer zur Transportrichtung angeordnete Reihe Glasbehälter. Jede Reihe wird schräg nach oben bewegt, dann in ein Bad mit flüssigem Beschichtungs¬ material getaucht und nach dem Verlassen des Bades zunächst auf einer
schräg aufsteigenden und wieder schräg abfallenden Bahn durch eine Zone zur thermischen Alterung des Tauchüberzugs und sodann - wiederum in schrägen Auf- und Abwärtsbewegungen - durch eine Aushartezone ge¬ führt und schließlich wieder auf dem Kühlofenband abgesetzt. Jede Greifvorrichtung weist zwei Greifleisten auf, die jeweils alle Glasbe¬ hälter der betreffenden Gruppe auf gegenüberliegenden Seiten unterhalb der Mundung ergreifen. Auch hier laufen alle Greifvorrichtungen stan¬ dig mit der gleichen Geschwindigkeit um.
Aus der DE 26 55 411 A1 ist eine andere Art der Beschichtung bekannt. Hier sind eine Vielzahl von Wagen in einer Transportebene auf Schie¬ nensegmenten unabhängig voneinander verfahrbar. Jeder Wagen weist quer zu einer Transportrichtung mehrere Greifeinheiten auf. In einer ersten Lücke zwischen Schienensegmenten nimmt eine Halterung einen leeren Wa- gen auf und schwenkt ihn abwärts zu einer Aufnahmestelle einer Tempe¬ riervorrichtung für reihenweise angeordnete Flaschen. Dort greifen die Greifeinheiten des Wagens eine Flaschenreihe. Die Halterung wird mit¬ samt dem gefüllten Wagen in die erste Lücke hochgeschwenkt. Von dort wird der Wagen über ein Schienensegment in ein in einer zweiten Lücke wartendes Hubwerk gefahren. Das Hubwerk wird mitsamt dem Wagen in senkrechter Richtung abgesenkt, bis die Flaschen in ein Wirbelbett aus Thermoplastpulver eintauchen. Sobald genügend Pulver an den Flaschen haftet, wird das Hubwerk hochgefahren und der Wagen mit der beschich¬ teten Flaschenreihe in der zweiten Lücke auf ein Schienensegment ge- schoben. Auf diesem Schienensegment durchläuft der Wagen mit der Fla¬ schenreihe nacheinander eine Durchwarmungskammer, eine Lüftungskammer und eine Sprühabschreckkammer. Danach wird die Flaschenreihe in einer Abgabestation durch Passivieren der Greifeinheiten abgegeben.
Aus der DE-Offenlegungsschrift 2 219470 ist ein anderes Beschich- tungsverfahren an sich bekannt. An einem Kettenförderer sind in Ab¬ standen um eine waagerechte Achse heb- und senkbare Halter für jeweils
eine Flasche angeordnet. In einer Hochstellung wird die Flasche vorge¬ wärmt, dann in ein Fließbett aus Kunststoffteilchen abgesenkt und dann wieder in Hochstellung durch einen Schmelzofen bewegt.
Aus der US 4 022 155 A und der DE-Offenlegungsschrift 2 310 923 ist es an sich bekannt, Glasbehälter mit einer parallelogrammartigen Handha¬ bungsvorrichtung an Greifvorrichtungen von einem ersten Förderband über eine Beschichtungsstation und nach dem Beschichten auf ein zwei¬ tes Förderband weiterzuschwenken. Die Beschichtungsstation weist ein Wirbelbett auf, in das die Behälter eingetaucht werden. Das Wirbelbett enthält ein thermoplastisches Polymer.
Aus der US 3 270 710 A ist es an sich bekannt, eine Glasflasche zu¬ nächst mit einem flüssigen Primer und sodann mit einem flüssigen Vinylharz zu überziehen.
Aus der US 3 200 002 A ist es an sich bekannt, Flaschen im Tauchver¬ fahren mit einem flüssigen Plastisol zu überziehen und dazu Greifvor¬ richtungen kontinuierlich mit einer endlosen Förderkette zu bewegen.
Aus der DE 26 17 976 B2 ist eine besondere, glockenförmige Greifein¬ heit an sich bekannt. Innerhalb einer geschlossenen, äußeren Glocke ist mit einem Kolben eine längsgeschlitzte Federhülse verschiebbar ge¬ führt. An jeder Zunge der Federhülse befindet sich unten eine Greif- klaue, die bei axialer Relativbewegung zwischen Federhülse und Glocke durch einen verschleißfesten Ring radial nach innen in formschlüssige Berührung mit dem Glasbehälter bewegt wird. Ein mit der Glocke starr verbundener Stopfen sitzt oben auf der Mündung oder dem Verschluß des Glasbehälters. Eine Druckfeder spannt die Greifklauen in ihre Greifpo- sition vor. Die Greifklauen werden durch Druckluft in ihre Freigabepo¬ sition geführt. Die Druckluft wirkt auf die Oberseite des Kolbens der Federhülse.
Aus der DE 24 31 952 C2 ist an sich bekannt ein Verfahren zum Schutz von Glasflaschen vor dem Zersplittern durch Aufbringen einer Kunst¬ stoffbeschichtung, bei dem die Glasflaschen mit einem Beschichtungs- pulver aus weichgemachten duroplastischen Harzen durch Tauchen in ein Wirbelbett oder ein elektrostatisches Wirbelbett beschichtet werden, und das in einer Dicke von mindestens 50 μm aufgebrachte Harz ther¬ misch ausgehärtet wird. Dadurch wird eine Beschichtung geschaffen, die bei guter Haftfestigkeit und Alkalibeständigkeit sowie bei geringem Reibungswiderstand auch einen guten Splitterschutz bietet und dabei eine glatte, transparente Oberfläche aufweist sowie wirtschaftlich herstellbar ist.
Die aus der DE 25 10 734 B2 bekannte Lösung betrifft ein Verfahren zum Beschichten von Glasflaschen mit einer transparenten, duroplastischen Schutzschicht durch Auftragen von Pulverlacken in einem Wirbelbett oder in einem elektrostatischen Wirbelbett. Zuvor werden allerdings die reinen Glasflaschen mit einer wässrigen oder alkoholischen Silan- schlichte behandelt, getrocknet und erwärmt. Die aufgebrachte Schutz- schicht ist hochelastisch, besitzt ausgezeichnete Haftung und Alkali¬ beständigkeit und gewährleistet eine längere Gebrauchsdauer bei Ein¬ satz als Mehrwegflasche.
Aus der DE 2748696 AI ist ein Verfahren zum Beschichten von Glas- hohlkörpern bekannt, bei dem als Beschichtungsmaterial ein duroplasti¬ scher Pulverlack verwendet wird, der in einem Wirbelbett aufgebracht wird..
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Beschichten der Glasbe- hälter und die beschichteten Glasbehälter selbst zu verbessern.
Diese Aufgabe ist hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch läßt sich die Handhabungsvorrichtung ver-
einfachen und ist ein störungsfreier Transport der Glasbehälter er¬ leichtert. Vorzugsweise wird jede Gruppe der Glasbehälter von dem Kühlofenband eines einer Glasformmaschine nachgeschalteten Kühlofens abgenommen. So läßt sich die den Glasbehältern am Ende des Kühlofens noch innewohnende Wärmeenergie optimal dazu ausnutzen, das Beschich¬ tungsmedium auf die optimal temperierten Glasbehälter aufzutragen und anschließend zu einer widerstandsfähigen Schutzschicht zu verfestigen. Vorteilhafterweise wird die Gruppe während der Abnahme vom kontinuier¬ lich laufenden Kühlofenband in der Transportrichtung des Kühlofenbands mitbewegt und dann in die senkrechte Bewegungsrichtung übergegangen. So lassen sich die Glasbehälter schonend und zügig aufnehmen. Die Greifvorrichtungen sind voneinander entkoppelt und können auf jedem Bahnabschnitt mit optimalem Geschwindigkeitsprofil bewegt werden. Dies kommt auch der Qualität der Schicht und damit der Glasbehälter zugute. Die für eine gleichmäßige und - zur Einsparung von Beschichtungsmedium - möglichst dünne Ausbildung der Schicht wichtige Eintauchdauer der Glasbehälter in das Beschichtungsmedium kann sehr genau eingehalten werden.
Gemäß Anspruch 2 kann das Mitschleppen von Beschichtungsmediumresten über die Absetzplatte hinaus verringert oder verhindert werden.
Nach Anspruch 3 ergibt sich eine besonders schnelle und kostengünstige Betriebsweise.
Die Merkmale des Anspruchs 4 empfehlen sich, wenn die Schicht an den Böden der Glasbehälter zunächst verfestigt werden soll, bevor die Glasbehälter auf dem Transportband abgesetzt werden.
Die Merkmale jedes der Ansprüche 5 bis 7 führen zu einer insgesamt günstigen Bewegungscharakteristik für die Glasbehälter.
Die Servicestation gemäß Anspruch 8 wird entweder in jedem Betriebszy¬ klus oder nur bei Bedarf mit der Greifvorrichtung angefahren.
Die Merkmale des Anspruchs 9 bieten eine bauliche und betriebliche Vereinfachung.
Gemäß Anspruch 10 ist ein Schnellwechsel des Behälters auch innerhalb des normalen Betriebszyklus möglich.
Nach Anspruch 11 werden die anderen GreifVorrichtungen in einem eige¬ nen Kreislauf bewegt.
Vorzugsweise geschieht eine Bodenaushartung im Stillstand der Glasbe- halter. Eine Beheizung durch Wärmestrahlung kann nicht nur von unten, sondern unter beliebiger, geeigneter Winkelstellung einer Heizanord¬ nung und der Behalterboden erfolgen.
Gemäß Anspruch 12 können die Glasbehalter z.B. mit einer reibungsmin- dernden flussigen Losung besprüht werden, z.B. mit einer an sich be¬ kannten Kaltendvergütung.
Gemäß Anspruch 13 ergibt sich eine gleichmäßige und gut kontrollier¬ bare Beschichtung. Alternativ konnte das Pulver auch durch ein an sich bekanntes elektrostatisches Beschichtungsverfahren auf die Glasbehal¬ ter aufgetragen werden.
Die Merkmale des Anspruchs 14 führen zu einer besonders gunstigen Be¬ schichtung der Glasbehälter. So ausgestattete Glasbehalter sind auch zur Aufnahme von Füllgütern unter erhöhtem Innendruck, z.B. C02-haltι- gen Getranken, geeignet. Beispielsweise wird Pulver einer Korngröße von 5 bis 60 μm verwendet.
Gemäß jedem der Ansprüche 15 und 16 ergibt sich eine besonders glatte Oberfläche der Schicht.
Die zuvor erwähnte Aufgabe ist hinsichtlich der Vorrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 17 gelöst. Als Temperiervorrichtung kann z.B. der einer Glasformmaschine nacfigeschaltete Kühlofen verwendet werden. Vor der Aufnahme durch die Greifvorrichtung können die Glasbehälter völlig unbeschichtet oder schon mit einer an sich bekannten Heißend¬ vergütung versehen sein. Insbesondere kann der Träger im wesentlichen rechteckig ausgebildet sein. Die Gruppe ist dann z.B. eine rechteckige Matrix aus 15 Reihen und 40 Spalten, umfaßt also 600 Glasbehälter, die alle in einem Abstand voneinander angeordnet sind. Die Gruppen lassen sich nach der Beschichtung einfach und sicher auf dem Transportband absetzen. Die Aushärtung auf dem Transportband erfolgt besonders gleichmäßig und gut kontrollierbar. Gegebenenfalls wird die Bodenaus¬ härtezone für die Bodenschicht der Glasbehälter vorgesehen, wenn es zweckmäßig erscheint, eine solche Bodenhärtung vorzuschalten, bevor die Glasbehälter auf dem Transportband abgesetzt werden. Jede Greif¬ einheit ist vorzugsweise mit vier Greifelementen versehen. Dies schafft die Möglichkeit, bei einer Anordnung der Greifeinheiten in ei¬ ner vorerwähnten Matrix die Greifelemente bei minimalem Abstand der Greifeinheiten voneinander in geeignete Zwischenräume zwischen den Greifeinheiten zu bewegen. Die Kolben-Zylinder-Einheit ist vorzugs¬ weise doppeltwirkend und pneumatisch betätigt. Anstelle eines Hoch- und Abwärtsschwenkens der Greifelemente können diese auch dadurch be¬ tätigt werden, daß sie relativ zu dem Rest der Greifeinheit linear be- wegt werden.
Gemäß Anspruch 18 haftet an der anderen Greifvorrichtung im wesentli¬ chen kein Beschichtungsmedium, das insbesondere in einer Bodenaushär¬ tezone aushärten und die Greifvorrichtung verschmutzen und in ihrer Funktion beeinträchtigen könnte.
Gemäß Anspruch 19 läßt sich verhindern, daß in der Greifposition Be¬ schichtungsmedium in den Innenraum des Greifelements gelangt.
Gemäß Anspruch 20 lassen sich die Greifelemente besonders einfach und funktionssicher bewegen.
Gemäß Anspruch 21 ist sichergestellt, daß bei Druckmediumausfall die Greifelemente in ihre Greifposition geschlossen werden.
Die Merkmale des Anspruchs 22 ermöglichen ein Ausweichen der Greifein¬ heit für den Fall, daß die Mündung eines Glasbehälters unzulässig stark exzentrisch angeordnet ist und ein geöffnetes Greifelement beim Niederfahren der Greifeinheit auf der Behältermündung aufsetzt.
Gemäß Anspruch 23 wird die Greifeinheit stets in die normale Betriebs¬ stellung vorgespannt.
Die Merkmale des Anspruchs 24 bieten eine besonders einfache Drehsi¬ cherung.
Gemäß Anspruch 25 läßt sich die Greifeinheit bei Bedarf schnell aus¬ wechseln.
Die Merkmale des Anspruchs 26 erfüllen eine zweifache Funktion. Zum einen wird durch den Stopfen im normalen Betrieb die Mündung des Glas¬ behälters abgedichtet und so ein unerwünschtes Eindringen von Be¬ schichtungsmedium in den Glasbehälter verhindert, und zum anderen dichtet der Stopfen die untere Greiföffnung der in der Greifposition befindlichen Greifelemente dann ab, wenn sich unterhalb dieser Greif- einheit einmal kein Glasbehälter befinden sollte. So wird auch in letzterem Fall verhindert, daß Beschichtungsmedium in das Innere der Greifeinheit gelangt.
Die Merkmale des Anspruchs 27 gewährleisten, daß der Stopfen seine Funktion auch bei Ausfall des zugehörigen Druckmediums erfüllen kann.
Das Druckmedium gemäß Anspruch 28 ist vorzugsweise Druckluft von z.B. 3 bar.
Gemäß Anspruch 29 wird als Spülgas insbesondere Luft mit einem Druck von z.B. 4900 Pa (500 mm WS) verwendet. Das Spülgas kühlt einerseits die Greifeinheit und verhindert oder mindert dadurch die Neigung von Beschichtungsmedium, an der Greifeinheit zu haften. Zum anderen ent¬ steht durch das Spülgas ein Überdruck im Innenraum der Greifeinheit, wodurch das Eindringen von Beschichtungsmedium in die Greifeinheit er¬ schwert oder verhindert wird.
Gemäß Anspruch 30 ergibt sich eine bauliche und betriebliche Vereinfa¬ chung. Bei der Anzahl von Greifeinheiten handelt es sich vorzugsweise um sämtliche Greifeinheiten einer Spalte in der vorerwähnten Matrix. Eine solche Spalte weist z.B. 15 im Abstand voneinander angeordnete Greifeinheiten auf.
Die Merkmale des Anspruchs 31 sind konstruktiv besonders günstig.
Gemäß Anspruch 32 wird verhindert, daß von den Greifelementen gegebe- nenfalls abfallendes Beschichtungsmedium auf die an den Greifelementen hängenden Glasbehälter fällt und zu einer ungleichmäßigen Beschichtung führt.
Gemäß Anspruch 33 ergibt sich eine besonders gleichmäßige und wirt- schaftliche Beschichtung. Mehr als einen Behälter verwendet man dann, wenn die Betriebsumstände dies erfordern.
Der Behälter gemäß Anspruch 34 gewährleistet einen sicheren Beschich- tungsbetrieb. Die Luftkammer ist vorzugsweise in Zellen unterteilt, um eine möglichst gleichmäßige Luftversorgung über die Querschnittsfläche des Wirbelsinterbetts zu gewährleisten. Die poröse Platte ist von sol- eher Porosität, daß zwar die Luft von unten nach oben durchgelassen wird, im Gegenzug aber Pulverpartikel nicht durch die Platte hindurch¬ dringen können. Die poröse Platte ist z.B. als Bronze- oder Kunst¬ stoff-Sinterplatte ausgeführt.
Der Scherbenkorb gemäß Anspruch 35 dient dazu, Glasbehälter oder
Scherben, die in das Wirbelsinterbett gefallen sind, leicht wieder aus dem Wirbelsinterbett entfernen zu können.
Gemäß Anspruch 36 kann die Umgebung des Behälters wirkungsvoll frei von Pulverresten gehalten werden.
Die Merkmale des Anspruchs 37 können im Vergleich zu Pulver als Be¬ schichtungsmedium zu konstruktiven Vereinfachungen führen.
Die Merkmale des Anspruchs 38 bieten betriebliche Vorteile. Die Ein¬ tauchtiefe der Greifeinheiten soll möglichst gering gehalten werden, damit möglichst wenig Beschichtungsmedium an den Greifeinheiten haften und in die Glasbehälter und die Umgebung gelangen kann.
Gemäß Anspruch 39 ergibt sich eine besonders schnelle und sichere Be¬ schichtung. Zum Beispiel kann einerseits beim Eintauchen der Glasbe¬ hälter kurz vor der Berührung des Spiegels des Beschichtungsmediums durch die Glasbehälterböden und andererseits beim Ausheben der Glasbe¬ hälter kurz bevor die Behälterböden den Spiegel wieder verlassen, die Geschwindigkeit konstant gehalten werden. Insbesondere soll verhindert werden, daß Beschichtungsmedium durch die Eintauch- und Aushebebewe-
gungen der Glasbehälter und der Greifeinheiten übermäßig aufgewirbelt wird und unkontrolliert in die Umgebung gelangt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 40 lassen sich Beschichtungsmediumre- ste sammeln und gegebenenfalls in den Prozeß zurückführen.
Die Heizvorrichtung gemäß Anspruch 41 kann z.B. als elektrische Wider¬ standsheizung mit einem kreisförmigen Heizteller oder als ringförmiger Gasbrenner ausgebildet sein.
Gemäß Anspruch 42 läßt sich einerseits Heizenergie sparen und anderer¬ seits ein unerwünschtes Aufheizen der betreffenden Greifeinheiten ver¬ ringern.
Die Merkmale des Anspruchs 43 empfehlen sich insbesondere dann, wenn die Bodenschicht vor dem Absetzen der Glasbehälter auf dem Transport¬ band nicht ausgehärtet wird. Das Transportband kann z.B. ähnlich einem Maschendraht ausgebildet sein.
Gemäß Anspruch 44 kann ein Anhaften der Böden der Glasbehälter an dem Transportband verhindert oder stark gemindert werden. Das Trennmittel kann z.B. flüssig auf das Transportband aufgesprüht werden.
Die Merkmale jeder der Ansprüche 45 und 46 bieten eine bessere Raum- ausnutzung und Schutz vor unkontrollierbarem Umfallen von Glasbehäl¬ tern.
Die zuvor erwähnte Aufgabe ist hinsichtlich des Glasbehälters durch die Merkmale des Anspruchs 47 gelöst. Damit ist es möglich, die Glas- masse und damit die Wanddicke des Glasbehälters gegenüber dem Stand der Technik deutlich zu verringern. Jede derartige Verringerung führt
zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen. Die Dicke der Schicht kann 30 bis 60 μm betragen.
Gemäß Anspruch 48 kann die Pulverlackschicht je nach Bedarf glänzend, durchscheinend, glatt, glasklar, eingefärbt, oder auf andere Weise be¬ sonders ausgestaltet werden. Die zumindest annähernd duroplastische Pulverlackschicht stellt einen ausgezeichneten Schutz vor Beschädigun¬ gen der Glasoberfläche dar. So ist es möglich, die Gebrauchsfestigkeit des Glases während des Einsatzes des Glasbehälters zu bewahren.
Im wesentlichen die gleichen Vorteile und zusätzlich eine besonders glatte Oberfläche der Schicht ergeben sich gemäß Anspruch 49.
Die Merkmale jedes der Ansprüche 50 bis 64 verdeutlichen an Beispielen von marktgängigen Glasbehältern die möglichen Einsparungen an Glas¬ masse.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfol¬ gend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Beschichtungsvorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der Beschichtungsvorrichtung,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 die Ansicht gemäß Linie IV-IV in Fig. 1 in vergrößerter Dar¬ stellung,
Fig. 5, 6 und 7 jeweils einen Längsschnitt durch eine Greifeinheit der Vorrichtung in unterschiedlichen Betriebssituationen,
Fig. 8 die Ansicht gemäß Linie VIII-VIII in Fig. 5, Fig. 9 die Ansicht gemäß Linie IX-IX in Fig. 5,
Fig. 10 die Schnittansicht gemäß Linie X-X in Fig. 5,
Fig. 11 die Schnittansicht nach Linie XI-XI in Fig. 7,
Fig. 12 die Schnittansicht nach Linie XII-XII in Fig. 8,
Fig. 13 die Schnittansicht nach Linie XIII-XIII in verkleinerter Dar¬ stellung,
Fig. 14 die Ansicht gemäß Linie XIV-XIV in Fig. 6,
Fig. 15 die Schnittansicht nach Linie XV-XV in Fig. 5,
Fig. 16 einen Längsschnitt durch einen Randbereich eines Wirbelsinter¬ betts,
Fig. 17 eine schematische Draufsicht auf ein Heizregister zur Aushär¬ tung der Bodenschicht der Glasbehälter,
Fig. 18 die Draufsicht auf einen Teil eines die beschichteten Glasbe¬ hälter aufnehmenden Transportbands,
Fig. 19 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Beschichtungsvorrichtung,
Fig.20 ein besonderes Stellschema für die Glasbehälter und
Fig. 21 einen Längsschnitt durch eine Absetzplatte für eine Gruppe der Glasbehälter.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Aufbringung einer Schicht 2 (Fig. 15) auf einen Teil der Außenfläche von Glasbehältern 3. Die Glasbehäl¬ ter 3 werden in einer nicht gezeichneten Glasformmaschine hergestellt und z.B. in 40 zueinander parallelen Spalten 4 (Fig. 4) auf ein Kühl¬ ofenband 5 geschoben. Ein Obertrum des endlosen Kühlofenbands 5 bewegt sich kontinuierlich in einer Transportrichtung 6. Das Kühlofenband 5 durchläuft zunächst einen Kühlofen 7 bis zu einem hinteren Ende 8 des Kühlofens 7 und läuft dann weiter bis zu einer Umlenkstelle 9, von der es zum vorderen Ende des Kühlofens 7 zurückgeführt wird.
Bei den Glasbehältern 3 handelt es sich insbesondere um Flaschen, die vor ihrem Eintritt in den Kühlofen 7 mit einer sogenannten Heißendver¬ gütung versehen werden. Dabei handelt es sich um eine Zinnoxid- oder Zinndioxidschicht, die in gasförmiger Phase auf die Glasbehälter 3 aufgebracht wird. Dies geschieht zumeist im sogenannten CVD (Chemical Vapor Deposition)-Verfahren. Die Heißendvergütung hat anorganische Ei¬ genschaften. Auf dieser oxidischen Oberfläche haftet die nachfolgend erfindungsgemäß aufzubringende Schicht gleichgut wie auf der ebenfalls oxidischen frischen Glasoberfläche, die zuvor nicht mit einer Heißend¬ vergütung versehen wurde. Erfindungsgemäß können also sowohl Glasbehälter 3 mit Heißendvergütung als auch Glasbehälter 3 ohne Hei߬ endvergütung mit gleichem Erfolg beschichtet werden.
Der Kühlofen 7 bildet eine Temperiervorrichtung, an deren hinterem Ende 8 die Glasbehälter 3 alle eine möglichst gleiche Temperatur im Bereich von 100 bis 160° C aufweisen.
Gleich hinter dem hinteren Ende 8 des Kühlofens 7 wird eine Gruppe 10 der Glasbehälter 3 an einer Aufnahmestelle 11 durch eine Greifvorrich¬ tung 12 einer Handhabungsvorrichtung 13 gegriffen. Während dieses Greifvorgangs läuft das Kühlofenband 5 in der Transportrichtung 6 wei¬ ter. Deshalb wird die Handhabungsvorrichtung 13 während der Abnahme der Gruppe 10 vom Kühlofenband 5 in nicht dargestellter Weise überla¬ gert in der Transportrichtung 6 und nach oben gefahren. So kann die Gruppe 10 aufgenommen werden, ohne daß die auf dem Kühlofenband 5 nachrückenden Glasbehälter 3 dadurch beeinträchtigt würden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Gruppe 10 aus ei¬ ner Matrix von 40 Spalten 4 (Fig. 4) und 15 Reihen 14, also insgesamt 600 Glasbehältern 3. Die Greifvorrichtung 12 weist einen Träger 15 auf, der entlang einer im einzelnen nicht gezeichneten Bahn der Hand- habungsvorrichtung 13 bewegbar ist. An dem Träger ist für jeden Glas¬ behälter 3 der Gruppe 10 eine Greifeinheit 16 angeordnet, deren Ein¬ zelheiten im Zusammenhang mit den Fig. 5 bis 15 erläutert werden.
Von der Aufnahmestelle 11 wird die Gruppe 10 durch die Handhabungsvor- richtung 13 in im wesentlichen senkrechter Richtung auf ein erstes Ni¬ veau 17 angehoben, sodann in waagerechter Richtung in Fig. 1 nach links über einen Behälter 18 transportiert und schließlich in senk¬ rechter Richtung auf ein zweites Niveau 19 in dem Behälter 18 abge¬ senkt. Der Behälter 18 enthält ein Pulver als Beschichtungsmedium für die Glasbehälter 3 und bildet mit diesem Pulver ein Wirbelsinterbett.
Normalerweise umgreifen die Greifeinheiten 16 eine Mündung 20 (Fig. 5) des zugehörigen Glasbehälters 3 und verhindern, daß die Mündung 20 mit dem Pulver beschichtet wird. Um eine vollständige Beschichtung des Rests der Glasbehälter 3 zu gewährleisten, werden nicht nur die
Glasbehälter 3, sondern auch ein unterer, z.B. maximal 20 mm hoher Be¬ reich der Greifeinheiten 16 in das Pulver in dem Behälter 18 einge-
taucht. Die Eintauchdauer beträgt z.B. von > 0 s bis < 5 s, bis genü¬ gend Pulver an der erhitzten Oberfläche des Glasbehälters 3 haftet. Die Gruppe 10 wird sodann durch die Handhabungsvorrichtung 13 von dem zweiten Niveau 19 auf ein drittes Niveau 21 angehoben und anschließend in waagerechter Richtung, in Fig. 1 nach rechts, über ein
Transportband 22 transportiert. Zweckmäßigerweise wird das dritte Ni¬ veau 21 gleich dem ersten Niveau 17 gemacht.
Ein Obertrum des Transportbands 22 läuft vorzugsweise ständig in einer Transportrichtung 23, normalerweise parallel zu der Transportrichtung 6 des Kühlofenbands 5. Vorzugsweise wird die Handhabungsvorrichtung 13 in dieser Abgabestellung oberhalb des Transportbands 22 nicht nur in senkrechter Richtung, sondern überlagert auch in der Transportrichtung 23 bewegt, während die GreifVorrichtung 12 passiviert wird und die Gruppe 10 an das Transportband 22 übergibt. Auf diese Weise werden die Glasbehälter 3 standsicher auf das Transportband 22 abgegeben. An dieser Abgabestelle kann eine nicht gezeichnete Absaugevorrichtung für überschüssig anhaftendes Beschichtungsmedium vorgesehen sein. Vor der Übernahme der Glasbehälter 3 kann das Transportband 22 in nicht gezeichneter Weise mit einem Trennmittel versehen werden, das ein An¬ haften der Behälterböden 31 (Fig. 16) verringert oder verhindert.
Die von den Glasbehältern 3 entleerte Greifvorrichtung 12 wird auf ei¬ nem vierten Niveau 24 in waagerechter Richtung, in Fig. 1 nach links, in eine Position oberhalb der Aufnahmestelle 11 zurücktransportiert und anschließend in senkrechter Richtung zu der Aufnahmestelle 11 hin abgesenkt, um eine neue Gruppe 10 zu übernehmen.
Alternativ kann die entleerte Greifvorrichtung 12 auf dem vierten Ni- veau 24 in waagerechter Richtung über die Aufnahmestelle 11 hinaus bis in eine Servicestation 25 zurücktransportiert werden. In der Servi¬ cestation 25 können nach Bedarf Servicehandlungen, wie die Kühlung der
Greifvorrichtung 12, die Reinigung der Greifvorrichtung 12 von anhaf¬ tendem Beschichtungsmedium oder der Abwurf von Ausschußbehältern 26, vorgenommen werden. In der Servicestation 25 kann auch die bis dahin eingesetzte Greifvorrichtung durch eine neue Greifvorrichtung 12 er- setzt werden. Zwei solche neue Greifvorrichtungen 12 sind in Fig. 1 links von der Servicestation 25 in Wartestellung eingezeichnet.
Die von der GreifVorrichtung 12 übernommenen, beschichteten Gasbehäl¬ ter 3 fördert das Transportband 22 in der Transportrichtung 23 in eine Aushärtezone 27, die als tunnelartiger Aushärteofen ausgebildet ist. In der Aushärtezone 27 wird die Pulverschicht auf den Glasbehältern 3 z.B. während 10 min bei ca. 180 bis 220° C ausgehärtet. Danach können die Glasbehälter auf etwa 80° C abgekühlt und noch mit einer an sich bekannten Kaltendvergütung versehen werden.
Die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 bietet auch die alternative Möglich¬ keit, die Glasbehälter 3 auf Wunsch oder bei Störungen in der Pulver- beschichtungsanlage nicht mit Pulverlack zu beschichten. In diesem Fall bleibt die Greifvorrichtung 12 an der Aufnahmestelle 11 inaktiv, so daß die Glasbehälter 3, wie in Fig. 1 rechts unten angedeutet, auf dem Kühlofenband 5 weiterlaufen und dort mit einer an sich bekannten Beschichtungsvorrichtung 28 mit einer üblichen Kaltendvergütung ver¬ sehen werden.
Das vierte Niveau 24 kann gleich dem ersten Niveau 17 gemacht werden.
In allen Zeichnungsfiguren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszah¬ len versehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 nach Fig. 2 wird die Gruppe 10 der Glasbehälter 3 in der gleichen Weise an der Aufnahme¬ stelle 11 von dem Kühlofenband 5 durch die Handhabungsvorrichtung 13
abgehoben, wie gemäß Fig. 1. Von dem ersten Niveau 17 wird die Gruppe 10 dann allerdings nicht nach links in Fig. 2, sondern nach rechts in waagerechter Richtung verfahren, bis sie oberhalb des Behälters 18 an¬ gelangt ist. Sodann wird die Gruppe 10 in der gleichen Weise in den Behälter 18 eingetaucht und aus diesem wieder ausgehoben, wie in Fig. 1. Nach dem Ausheben aus dem Beschichtungsmedium in dem Behälter 18 wird die Gruppe 10 in waagerechter Richtung nach rechts in Fig. 2 in eine Bodenaushärtezone 29 transportiert. In der ersten Bodenaushärte¬ zone 29 ist unterhalb der Gruppe 10 ein Heizregister 30 stationär an- geordnet. Mit dem Heizregister 30 wird im wesentlichen nur die Schicht 2 (Fig. 15) auf den Böden 31 (Fig. 16) der Glasbehälter 3 ausgehärtet. Dieses Aushärten dauert z.B. maximal 40 s und findet vorzugsweise auf dem ersten Niveau 17 (Fig. 1) statt.
Im Anschluß an die Bodenhärtung in der ersten Bodenaushärtezone 29 wird die Gruppe 10 durch die Handhabungsvorrichtung 13 in waagerechter Richtung nach rechts in Fig. 2 über das Transportband 22 transpor¬ tiert. Die Gruppe 10 wird in der gleichen Weise auf dem Transportband 22 abgesetzt, wie dies zu Fig. 1 beschrieben wurde. Es folgt die Aus- härtung des Rests der Schicht 2 (Fig. 15) in der Aushärtezone 27, die wiederum als tunnelartiger Aushärteofen ausgebildet ist. Nach einem hinteren Ende 32 der Aushärtezone 27 kühlen die beschichteten Glasbe¬ hälter 3 ab und werden schließlich durch die Beschichtungsvorrichtung 28 mit einer an sich bekannten Kaltendvergütung versehen.
Eine solche Kaltendvergütung kann analog zu Fig. 1 auch hinter der Aufnahmestelle 11 auf die Glasbehälter 3 aufgebracht werden, wenn diese ohne Pulverlackbeschichtung auf dem Kühlofenband 5 weiterlaufen.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 2 in schematischer Darstellung. Wenn der Behälter 18 zu Reparatur- oder Wartungszwecken ausgetauscht werden soll, wird er in Richtung des
Pfeils 33 seitlich aus seiner Betriebsposition herausbewegt. Ein fri¬ scher, betriebsbereiter Behälter 18 wird sodann in Richtung des Pfeils 34 von der gegenüberliegenden Seite her in die vollausgezogene Betriebsposition gebracht. So kann der Wechsel des Behälters 18 mit geringstmöglicher Verlustzeit vonstatten gehen.
Fig. 4 zeigt die Ansicht von unten auf die Greifvorrichtung 12. Man erkennt, wie in diesem Fall 600 Greifeinheiten 16 matrixartig in Spalten 4 und Reihen 14 an dem Träger 15 angeordnet sind. Bestandteile des Trägers 15 sind rohrförmige Traversen 35, von denen in Fig. 4 nur eine gezeichnet ist. Je eine dieser Traversen 35 ist einer Spalte 4 von in diesem Fall 15 Greifeinheiten 16 zugeordnet und trägt diese Greifeinheiten 16. Der Träger 15 weist in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 in seiner Längsmitte eine Teilung 36 auf. Die Teilung 36 dient dazu, die beiden dadurch geschaffenen Hälften der Greifvorrichtung 12 in den Richtungen des Doppelpfeils 37 etwas auseinanderzufahren, bevor jede Hälfte der Greifvorrichtung 12 in in diesem Fall einen gesonderten Behälter (nicht dargestellt) mit Beschichtungsmedium ab¬ gesenkt wird. Diese beiden Behälter stoßen mit ihren Stirnwänden an- einander oder haben eine gemeinsame Stirnwand, so daß die beiden
Hälften der Greifvorrichtung 12 nur so weit auseinanderbewegt werden müssen, daß die Trennwand zwischen den beiden Behältern durch die beiden Hälften passiert werden kann. Nach dem Ausheben der beiden Hälften der Greifvorrichtung 12 aus den Wirbelsinterbetten werden die Hälften der Greifvorrichtung 12 wieder zusammengefahren, so daß sie sich in der Teilung 36 berühren und für den Weitertransport verriegelt sind. Der Träger 15 kann in ähnlicher Weise auch mehr als eine solche Teilung 36 aufweisen. Entsprechend wächst dann die Anzahl der Behälter 18.
Fig. 5 zeigt Einzelheiten der Greifvorrichtung 12 und insbesondere ei¬ ner der in gleicher Weise ausgebildeten Greifeinheiten 16.
Jede Greifeinheit 16 weist ein Basisteil 38 auf, an dem in diesem Fall vier Greifelemente 39 jeweils um eine Achse 40 heb- und senkbar gela¬ gert sind. Jedes Greifelement 39 ist mit einem sich zur Längsachse 41 der Greifeinheit 16 hin erstreckenden Betätigungsarm 42 versehen. Je¬ der Betätigungsarm 42 weist an seinem freien Ende einen Kugelköpf 43 auf, der in eine sich radial nach außen öffnende Nut eines Betäti¬ gungsrings 44 eingreift. Der Betätigungsring 44 ist durch eine Mutter 45 an einer Kolbenstange 46 eines Kolbens 47 einer Kolben-Zylinder- Einheit 48 festgelegt. Der Kolben 47 gleitet in einem Zylinder 49, der in einem oberen Kolbenteil 50 des Basisteils 38 ausgebildet ist. Alternativ können die Greifelemente in nicht gezeichneter Weise auch linear zwischen ihrer Greif- und Freigabeposition bewegbar sein.
Jedes Greifelement 39 ist segmentartig ausgebildet und wirkt in einer in Fig. 5 gezeigten Greifposition mit den übrigen Greifelementen 39 längs Fugen 51 und dem zugehörigen Glasbehälter 3 abdichtend zusammen. Am unteren Ende trägt jedes Greifelement 39 einen eingeschraubten Greifeinsatz 52, der sich in der Greifposition gemäß Fig. 5 form- schlüssig und abdichtend unter und an ein Sicherungsband 53 der Mün¬ dung 20 legt. Oberhalb des umlaufenden Sicherungsbands 53 weist jede Mündung 20 in der üblichen Weise ein Außengewinde 54 zur Befestigung einer nicht gezeichneten Verschlußkappe auf. Die Greifeinsätze 52 lie¬ gen in den Ebenen der Fugen 51 außerdem in Umfangsrichtung abdichtend aneinander an, wenn sich die Greifelemente 39 in der in Fig. 5 ge¬ zeichneten Greifposition befinden.
Die Anordnung von drei und mehr Greifelementen 39 je Greifeinheit 16 hat einen besonderen Vorteil. Wenn nämlich die Mündung 20 des zugehö- rigen Glasbehälters 3 nicht konzentrisch mit der Längsachse 41 der Greifeinheit 16 angeordnet ist, bevor die Mündung 20 durch die Greif¬ elemente ergriffen wird, kann innerhalb vorgegebener Toleranzen eine
Zentrierung der Mündung 20 auf die Längsachse 41 durch die Greifele¬ mente 39 erfolgen. Der besondere Vorteil ist, daß dies bei drei und mehr Greifelementen 39 für Exzentrizitäten der Mündung 20 in jeder beliebigen radialen Richtung gilt. Solche Exzentrizitäten können meh- rere Gründe haben. Zum einen kann der an sich gerade Glasbehälter 3 schon mit seinem Boden 31 (Fig. 16) exzentrisch positioniert sein. Zum anderen kann aber auch ein mit dem Boden exakt positionierter Glasbe¬ hälter 3 schief sein, so daß seine Mündung 20 von der idealen konzen¬ trischen Position abweicht. Zur Berücksichtigung solcher Umstände weist die Matrix gemäß Fig. 4 in beiden Koordinaten ein ausreichend großes Rastermaß 55 von z.B. 128 mm auf.
In Fig. 5 ist die Kolbenstange 46 in einer Bohrung 56 des Basisteils 38 durch eine Führungsbuchse 57 in radialer Richtung geführt. Zwischen dem Basisteil 38 und dem Kolben 47 ist eine die Greifelemente 39 in ihre Greifposition vorspannende Feder 58 angeordnet.
Der obere Kolbenteil 50 ist unter Bildung einer Zylinderkämmer 59 in einem Hauptzylinder 60 verschiebbar und durch Dichtungen 61 abgedich- tet geführt. Zwischen dem oberen Kolbenteil 50 und dem Hauptzylinder 60 ist eine den oberen Kolbenteil 50 in eine in Fig. 5 gezeichnete Tiefststellung vorspannende Feder 62 angeordnet. Diese Tiefststellung ist definiert durch einen Zapfen 63 des Basisteils 38, der in einem unteren Ende 64 eines Längsschlitzes 65 anliegt. Der Längsschlitz 65 ist Bestandteil einer eine schnelle Montage und Demontage der Greif¬ einheit 16 gestattenden Bajonettkulisse 66 (siehe auch Fig. 15) für den Zapfen 63. Die Bajonettkulisse 66 ist in einer Seitenwand 67 einer Tasse 68 ausgebildet, die an einen unteren Fortsatz 69 der Traverse 35 angeschraubt ist.
Die Kolbenstange 46 weist eine konzentrische Durchbrechung 70 auf, durch die hindurch sich eine weitere Kolbenstange 71 erstreckt. Ein
freies, oberes Ende 72 der weiteren Kolbenstange 71 ist durch eine Mutter 73 an dem oberen Kolbenteil 50 des Basisteils 38 festlegbar. Ein unteres Ende 74 der weiteren Kolbenstange 71 trägt auf der Höhe der Greifelemente 39 einen weiteren Kolben 75. Auf dem weiteren Kolben 75 und der weiteren Kolbenstange 71 ist ein weiterer Zylinder 76 ver¬ schiebbar geführt, der unten einen Stopfen 77 trägt. Der Stopfen 77 wirkt entweder mit der Mündung 20 des Glasbehälters 3 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise zusammen, oder der Stopfen 77 sitzt abdichtend in der mittleren Öffnung 78 der Greifeinsätze 52, wenn die Greifele- mente 39 sich in ihrer in Fig. 5 gezeichneten Greifstellung befinden, jedoch kein Glasbehälter 3 gegriffen wurde. Es kann vorkommen, daß in der Matrix einer Gruppe 10 der Glasbehälter 3 hier und da Glasbehälter 3 fehlen. In diesem Fall sorgt der Stopfen 77 dafür, daß Be¬ schichtungsmedium nicht in einen Innenraum 79 der zugehörigen Greif- elemente 39 gelangt.
Zwischen dem weiteren Zylinder 76 und der weiteren Kolbenstange 71 ist eine den Stopfen 77 in eine in Fig. 7 gezeichnete Tiefststellung vor¬ spannende Feder 80 angeordnet. Die weitere Kolbenstange 71 weist einen Hohlraum 81 auf, durch den zum Heben des weiteren Zylinders 76 Druck¬ luft auf eine obere Seite 82 des weiteren Kolbens 75 geleitet werden kann. Diese Druckluft kommt über einen Verbindungskanal 83 aus einem Ringraum 84 des oberen Kolbenteils 50. Der Ringraum 84 steht über eine in Fig. 5 nur schematisch angedeutete Öffnung 85 in einer Seitenwand 86 des Hauptzylinders 60 in ständiger Verbindung mit einem achsparal¬ lelen Anschlußkanal 87 (Fig. 10 und 11) in der Seitenwand 86. Bei Ent¬ lüftung des Hohlraums 81 wird der Stopfen 77 durch die Kraft der Feder 80 in seine Tiefststellung zurückgeführt.
In die Zylinderkämmer 59 ist ein unter erhöhtem Druck stehendes Spül¬ gas, insbesondere Spülluft, einleitbar. Das Spülgas gelangt aus einer Versorgungsvorrichtung 88 durch eine Bohrung 89 (Fig. 9) in einer obe-
ren Stirnwand 90 des Hauptzylinders 60 in die Zylinderkammer 59. Aus der Zylinderkämmer 59 gelangt das Spülgas durch z.B. sechs über den Umfang verteilte Kanäle 91 in dem oberen Kolbenteil 50 in die Durch¬ brechung 70 der Kolbenstange 46 und von dort in den Innenraum 79 der Greifelemente 39. Bei Bedarf ist in dem Innenraum 79 außerhalb des weiteren Zylinders 76 eine Leithülse 92 angeordnet, welche die Spül¬ luft nach unten hin auf die Mündung 20 und den Dichtungsbereich zwi¬ schen der Mündung 20 und den Greifeinsätzen 52 leitet. Die Leithülse 92 ist mit Madenschrauben 93 an der Mutter 45 festgelegt. Durch die Spülluft entsteht in dem Innenraum 79 ein gewisser Überdruck gegenüber der Umgebung. Dadurch wird das Eindringen von Beschichtungspulver in den Innenraum 79 erschwert oder unterbunden.
Der Hauptzylinder 60 ist in ein im wesentlichen quadratisches Aufnah- merohr 94 der Traverse 35 eingesetzt. Die Stirnwand 90 ist radial au¬ ßen durch Schrauben 95 an der Traverse 35 festgelegt.
Die Versorgungsvorrichtung 88 weist für jede Greifeinheit 16 eine Brücke 96 auf. Durch jede Brücke 96 hindurch erstrecken sich in waage- rechter Richtung vier zueinander parallele Bohrungen 97, in die je¬ weils eine rohrförmige Leitung 98 bis 101 (Fig. 8 und 12) dicht einge¬ lötet ist. Jede der Leitungen 98 bis 101 ist von der Unterseite der Brücke 96 her mit einer Verbindungsbohrung 102 bis 105 (siehe auch Fig. 8 und 12) angebohrt. Die Verbindungsbohrung 104 fluchtet mit der Bohrung 89 (Fig. 9). Die Verbindungsbohrungen 102, 103 und 105 (siehe auch Fig. 8) fluchten jeweils mit einem in der Stirnwand 90 ausgebil¬ deten Stichkanal 106 bis 108 (siehe auch Fig. 9). Der Stichkanal 106 mündet in einen achsparallelen Anschlußkanal 109 (Fig. 9 bis 11), der Stichkanal 107 mündet in den Anschlußkanal 87, und der Stichkanal 108 mündet in einen achsparallelen Anschlußkanal 110 (Fig. 9 bis 11).
Der Anschlußkanal 109 ist über eine in Fig. 5 nur schematisch angedeu¬ tete Öffnung 111 in der Seitenwand 86 ständig mit einem Ringraum 112 in dem oberen Kolbenteil 50 verbunden. Der Ringraum 112 steht über ei¬ nen Verbindungskanal 113 in ständiger Verbindung mit einem Zylinder- räum 114 oberhalb des Kolbens 47.
Der Anschlußkanal 110 steht über eine in Fig. 5 nur schematisch ange¬ deutete Öffnung 115 in der Seitenwand 86 nur dann in Verbindung mit einem Ringraum 116 in dem oberen Kolbenteil 50, wenn sich das Basi- steil 38 in seiner in Fig. 5 gezeichneten Tiefststellung befindet. Der Ringraum 116 steht über einen Verbindungskanal 117 in ständiger Ver¬ bindung mit einem Zylinderraum 118 auf der Unterseite des Kolbens 47. Durch die axial verhältnismäßig kurze Ausbildung des Ringraums 116 ist sichergestellt, daß dann, wenn das Basisteil 38 sich nicht in seiner Tiefststellung befindet, keine Druckkraft aufgrund von Druckmedium auf die Unterseite des Kolbens 47 ausgeübt wird.
Zwischen jede Brücke 96 und die zugehörige Stirnwand 90 ist eine zur Vereinfachung in den Zeichnungen nicht dargestellte Flachdichtung ge- legt, die durch Schrauben 119 (Fig. 8, 9 und 12) in Position gehalten wird. Die Schrauben 119 durchdringen die Brücke 96 und sind in Gewin¬ debohrungen der Stirnwand 90 eingedreht (Fig. 12).
Fig. 6 zeigt eine Greifeinheit 16 mit den Greifelementen 39 in ihrer Freigabeposition. Diese Freigabeposition nehmen die Greifelemente ein, bevor die Glasbehälter 3 vom Kühlofenband 5 abgenommen werden, und später, wenn die Glasbehälter 3 auf dem Transportband 22 abgesetzt werden. Der Stopfen 77 sitzt in Fig. 6 auf der Mündung 20 und dichtet das Innere des Glasbehälters 3 gegen das Eindringen von Fremdkörpern, z.B. des Beschichtungspulvers, ab. Dabei ist der Stopfen 77 relativ zu dem weiteren Kolben 75 nach oben verschoben worden. Sollen die Greif¬ elemente 39 aus der in Fig. 6 gezeigten Freigabestellung den Glasbe-
hälter 3 greifen, wird Druckluft in den Ringraum 116 eingeleitet, wo¬ durch der Kolben 47 nach oben gefahren wird und damit die Greifele- mente 39 um die Achsen 40 absenkt, bis die Greifeinsätze 52 dichtenden und formschlüssigen Kontakt mit dem Glasbehälter 3 gemacht haben.
In Fig. 7 ist ein wiederum anderer Betriebszustand der Greifeinheit 16 dargestellt. Hier befindet sich der Stopfen 77 in seiner durch die Fe¬ der 80 verursachten Tiefststellung, ohne daß er in Berührung mit der Mündung des Glasbehälters 3 getreten wäre. Der Glasbehälter 3 steht in diesem Fall jedoch nicht koaxial zu der Längsachse 41. Dies hat dazu geführt, daß beim Absenken der Greifvorrichtung 12 das in der Freiga¬ bestellung befindliche rechte Greifelement 39 bestimmungswidrig auf der Mündung 20 aufgesetzt hat. Beim weiteren Absenken der GreifVor¬ richtung 12 hat sich sodann das Basisteil 38 mit seinem oberen Kolben- teil 50 weiter in den Hauptzylinder 60 gegen die Kraft der Feder 62 eingeschoben. Die Verbindung von der Öffnung 115 in den Ringraum 116 wurde dabei unterbrochen, so daß das Druckmedium nicht in der Lage ist, die Greifelemente 39 in ihre Greifposition zu schließen, wenn die Greifelemente 39 der übrigen Greifeinheiten 16 zum Ergreifen ihrer Glasbehälter 3 geschlossen werden.
Fig. 8 zeigt jeweils ein Stück der Leitungen 98 bis 101, die sich über die gesamte Länge der zugehörigen Traverse 35 erstrecken. Die Leitun¬ gen 98 und 101 sind in der in Fig. 8 angedeuteten Weise an ein Wege- ventil 120 angeschlossen. Die Leitung 99 ist mit einem Wegeventil 121 verbunden und die Leitung 100 mit einem Wegeventil 122.
Die Fig. 9 bis 12 zeigen Einzelheiten der Greifvorrichtung 12, auf die zum Teil zuvor schon Bezug genommen wurde.
Fig. 13 zeigt eine andere Ansicht der in ihrer Greifposition befindli¬ chen Greifelemente 39.
Fig. 14 stellt die Verhältnisse dar, wenn die Greifelemente 39 sich in ihrer Freigabeposition befinden. Dann besteht zwischen benachbarten Greifelementen 39 jeweils ein Abstand 123, der kleiner als der Durch- messer der Mündung 20 (Fig. 5) ist. So kann also die Mündung 20 beim Schließen der Greifelemente 39 in ihre Greifposition nicht durch die Zwischenräume zwischen den Greifelementen 39 ausweichen, sondern wird, wenn die Mündung 20 von vornherein exzentrisch zu der Längsachse 41 angeordnet ist, während des Schließens der Greifelemente 39 auf die Längsachse 41 zentriert.
Fig. 15 zeigt weitere Einzelheiten der Bajonettkulisse 66. Innerhalb des Längsschlitzes 65 ist strichpunktiert die oberste Betriebsstellung des Zapfens 63 eingetragen, die dieser in dem besonderen Betriebsfall gemäß Fig. 7 einnimmt. Dadurch ist ein Betriebshub 124 für den Zapfen 63 definiert, der voll in dem Längsschlitz 65 liegt, jedoch nicht in die Bajonettkulisse 66 gerät. Unbeabsichtigtes Lösen des Basisteils 38 von dem Hauptzylinder 60 ist daher ausgeschlossen.
Aus Fig. 15 ist auch ersichtlich, daß die in ihre Greifposition ge¬ schlossenen Greifelemente 39 allseitig einen radialen Überstand 125 von z.B. 5 mm gegenüber dem Glasbehälter 3 aufweisen.
Die Schicht 2 auf dem Glasbehälter 3 ist in Fig. 15 übertrieben dick dargestellt. Die Schicht 2 ist zumindest annähernd duroplastisch und aus einem Pulver entstanden, das einen Bestandteil aus härtbaren Har¬ zen und einen Härterbestandteil aufweist. Mit einer solchen Schicht ist optimaler Schutz der jungfräulichen oder schon mit einer Hei߬ endvergütung versehenen Glasoberfläche gewährleistet. Dieser Schutz besteht vor allem gegenüber mechanischen Beschädigungen. Unter diesem Schutz ist es möglich, die Wanddicke des Glasbehälters zu verringern,
ohne dabei Einbußen an den Festigkeitswerten des fertigen Verpac¬ kungsbehälters hinnehmen zu müssen.
Fig. 16 zeigt Einzelheiten des Behälters 18, der, ausgehend von seinem Boden 126, in dieser Reihenfolge eine Luftkammer 127, eine poröse Platte 128 und eine in dem Pulver 129 bewegbare Auflockerungseinrich¬ tung 130 aufweist. Der Luftraum 127 ist zur gleichmäßigen Durchströ¬ mung des Pulvers 129 mit Druckluft in Zellen 131, 132 unterteilt. Das Pulver bildet mit der aus dem Luftraum 127 zugeführten Druckluft ein Wirlbelsinterbett, dessen minimale Spiegelhöhe 133 und maximale Spie¬ gelhöhe 134 in Fig. 16 mit strichpunktierten Linien eingetragen sind. Ideal wird die Spiegelhöhe zumindest annähernd konstant gehalten und durch Steuerung des Antriebes der Handhabungsvorrichtung 13 dafür ge¬ sorgt, daß die Greifeinheiten 16, unabhängig von der Anzahl der durch die Greifvorrichtung 12 in jedem Betriebszyklus gegriffenen Glasbehäl¬ ter 3, zumindest annähernd gleich tief und möglichst wenig in das Pul¬ ver 129 eintauchen.
Oberhalb der Auflockerungseinrichtung 130 ist ein aus dem Pulver 129 aushebbarer Scherbenkorb 135 angeordnet. Entlang eines oberen Randes 136 jedes Behälters 18 ist ein zum Wirbelsinterbett hin offener Ab¬ saugkanal 137 angeordnet.
Fig. 17 zeigt Einzelheiten zweier Ausführungsformen des Heizregisters 30 gemäß Fig. 2. In dem gleichen Rastermaß 55 wie bei der Greifvor¬ richtung 12 gemäß Fig. 4 sind in Fig. 17 unterhalb des Bodens 31 (Fig. 16) jedes Glasbehälters 3 Heizvorrichtungen 138 oder 139 angeordnet. Bei den Heizvorrichtungen 138 handelt es sich um durch elektrische Widerstandsheizung beheizbare kreisförmige Heizteller. Die Heizvorrichtungen 139 stellen ringförmige Gasbrenner dar.
Fig. 18 zeigt ein Detail einer möglichen Ausführungsform des Trans¬ portbands 22. Das Transportband 22 besteht in diesem Fall aus Ma¬ schendraht, der vergleichsweise kleine und zahlreiche, mit den be¬ schichteten Böden 31 der Glasbehälter 3 in Berührung tretende Tragbe- reiche 140 aufweist.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 gemäß Fig. 19 ist an der Aufnahmestelle 11 eine Zwischenbühne 141 mit einer Durchbrechung 142 versehen, durch die hindurch die Handhabungsvorrichtung 13 mit ihrer Greifvorrichtung 12 zur Aufnahme der Gruppe 10 der Glasbehälter 3 ab¬ gesenkt und mit der Gruppe 10 wieder angehoben werden kann. Der Kühl¬ ofen 7 weist in senkrechter Fluchtung mit der Durchbrechung 142 einen Deckenauslaß 143 auf. Der Deckenauslaß 143 kann zur Einsparung von Heizenergie und zur Aufrechterhaltung möglichst konstanter Temperatur- Verhältnisse an der Aufnahmestelle 11 durch eine Abdeckplatte 144 so weit und so lange wie möglich verschlossen werden. Die Abdeckplatte 144 ist dazu in den Richtungen eines Doppelpfeils 145 verschiebbar.
Aus der Aufnahmestelle 11 wird die Handhabungsvorrichtung 13 mit der Gruppe 10 senkrecht bis auf das dritte Nievau 21 angehoben und sodann in waagerechter Richtung nach rechts bis über den das Beschichtungsme¬ dium enthaltenden Behälter 18 gefahren. Sodann wird die Einheit 13, 12 abwärts gefahren, bis die Gruppe 10 bis zu dem zweiten Niveau 19 in dem Behälter 18 eintaucht. Nach genügender Anlagerung des Beschich- tungsmediums an die Glasbehälter 3 wird die Einheit 13, 12 wieder senkrecht angehoben und dann in waagerechter Richtung bis über eine Absetzplatte 146 gefahren. Dieses waagerechte Verfahren kann auf dem dritten Niveau 21 oder auf einem anderen Niveau geschehen. Zum Bei¬ spiel steht hierfür ein höheres Niveau dann zur Verfügung, wenn zwi- sehen dem Behälter 18 und der Absetzplatte 146, wie in Fig. 19 darge¬ stellt, die verhältnismäßig hoch angeordnete Servicestation 25 vorge¬ sehen ist.
Über der Absetzplatte 146 angelangt, wird die Einheit 13, 12 mit der Gruppe 10 senkrecht nach unten abgesenkt. Sodann werden die Greifein¬ heiten 16 der Greifvorrichtung 12 passiviert, so daß sie die Glasbhäl- ter 3 der Gruppe 10 freigeben und auf der Absetzplatte 146 abstellen.
Die so entleerte Einheit 13, 12 wird senkrecht nach oben und dann in Fig. 19 nach links über die Servicestation 25 bewegt. Dort wird die Greifvorrichtung 12 gereinigt, bevor die Einheit 13, 12, vorzugsweise auf dem dritten Niveau 21, weiter nach links über die Aufnahmestelle 11 bewegt wird, wo der Zyklus von neuem beginnt.
Die zuvor auf der Absetzplatte 146 abgestellte Gruppe 10 wird jetzt durch eine andere Greifvorrichtung 147 ergriffen. Die andere Greifvor- richtung 147 wird durch eine andere Handhabungsvorrichtung 148 getra¬ gen und kann grundsätzlich einfacher als die GreifVorrichtung 12 aus¬ gebildet sein. Dies wird dadurch möglich, daß an der anderen Greifvor¬ richtung 147 im wesentlichen keine Reste des Beschichtungsmediums haf¬ ten können. Vorzugsweise wird die andere Greifvorrichtung 147 in waa- gerechter Richtung über die Absetzplatte 146 bewegt, dann in senkrech¬ ter Richtung zu der Gruppe 10 hin abgesenkt, mit der Gruppe 10 wieder senkrecht nach oben gefahren und sodann, wie in Fig. 19 eingezeichnet, nach rechts in waagerechter Richtung über das Transportband 22 bewegt. Dort wird die andere Greifvorrichtung 147 passiviert, so daß die Gruppe 10 auf das Transportband 22 abgegeben wird. Die andere Greif¬ vorrichtung 147 wird sodann vorzugsweise senkrecht nach oben und waa¬ gerecht nach links bis zurück über die Absetzplatte 146 bewegt, sobald dort durch die Einheit 13, 12 wieder eine neue Gruppe 10 abgesetzt und die Einheit 13, 12 wieder entfernt worden ist. Zwischen der Absetz- platte 146 und dem Transportband 22 kann die Einheit 148, 147 mit der daran hängenden Gruppe 10 auch noch eine Bodenaushärtezone entspre¬ chend der Bodenaushärtezone 29 in Fig. 2 anfahren.
Fig. 20 zeigt ein besonderes Stellschema der Glasbehälter 3 der Gruppe 10. In diesem Stellschema werden die Glasbehälter 3 auf dem Kühlofen¬ band 5 angeliefert. Benachbarte Reihen 14 und Spalten 4 sind in diesem Stellschema jeweils um eine halbe Teilung 145;150 gegeneinander ver¬ setzt. Die Teilungen selbst sind in Fig. 20 mit 151 und 152 bezeich¬ net. Jeder Glasbehälter 3 der Gruppe 10 weist einen gleichgroßen Ab¬ stand 153 von allen benachbarten Glasbehältern 3 der Gruppe 10 auf. Dies wird bei Glasbehältern 3 mit kreisrundem Querschnitt dadurch er- reicht, daß die Längsachsen jeweils drei benachbarter Glasbehälter 3 an den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks 154 angeordnet sind.
Gemäß Fig. 21 ist die Absetzplatte 146 mit Durchbrechungen 155 verse¬ hen. Eine Unterseite 156 der Absetzplatte 146 ist mit einer mit Unter- druck beaufschlagbaren Kammer 157 verbunden. Wenn sich beim Abstellen einer Gruppe 10 der Glasbehälter 3 auf der Absetzplatte 146 Teile des Beschichtungsmediums lösen sollten, werden diese durch die Durchbre¬ chungen 155 abgesaugt und gelangen durch einen Auslaß 158 der Kammer 157 über eine Leitung 159 in eine Abscheidevorrichtung 160. Aus einem Auslaß 161 der Abscheidevorrichtung 160 wird dann das abgeschiedene Beschichtungsmedium ausgetragen und möglichst wiederverwertet. Aus ei¬ nem weiteren Auslaß 162 der Abscheidevorrichtung 160 entweicht gerei¬ nigte Trägerluft.
Nachfolgend werden einige Beispiele für das Verhältnis V = (Glasmasse des erfindungsgemäß beschichteten Glasbehälters (3)) : (Glasmasse ei¬ nes das gleiche Füllvolumen und das gleiche Füllgut aufweisenden, aber unbeschichteten oder nur mit einer Heißendvergütung und einer Kalt¬ endvergütung versehenen Glasbehälters nach dem Stand der Technik) aufgeführt:
0,33 1 - Bierflasche mit ca. 5 g C0Z/1 V = 100 g/130g = 0,77
0,5 1 - Bierflasche mit ca. 5 g C02/1 V = 130 g/180 g = 0,72
0,33 1 - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g C02/1 V = 115 g/145 g = 0,79
1,0 1 - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g C02/1
V = 290 g/400 g = 0,73
0,75 1 - Sektflasche mit ca. 10 bis 12 g C02/1 V = 450 g/550 g = 0,82
Flaschen für Wein oder stilles Wasser mit bis zu 4 g C02/1:
0,75 1 - Weinflasche V = 240 g/330 g = 0,73
1,0 1 - Weinflasche V = 250 g/350 g = 0,72
1,0 1 - Flasche für stilles Wasser V = 250 g/290 g = 0,86
1,5 1 - Flasche für stilles Wasser V = 380 g/480 g = 0,79
16 U.S. fluid ounces (= 474 ml) - Softdrinkflasche
V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung (ohne Pasteurisation bei bis zu 68° C) V = 120 g/195 g = 0,62
500 ml - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Softdrinkflasche
V = 115 g/160 g = 0,72
13 U.S. fluid ounces (= 381 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung V = 130 g/210 g = 0,62.