VORRICHTUNG ZUR ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN ZUR LIEFERUNG VON ORTHODONTISCHEN BÄNDERN
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abwicklung von Aufträgen zur Lieferung von orthodontischen Bändern mit auftragsspezifisch bestückten orthodontischen Funktionsteilen.
Die neue und erfindungsgemäße Vorrichtung soll insbesondere die Abwicklung solcher Aufträge in einer wesentlich kürzeren Zeit erlauben und gleichzeitig größere Sicherheit bei der betriesinternen Abwicklung der Aufträge schaffen.
Bislang wurden normalerweise die obengenannten Aufträge in der Datenverarbeitung erfaßt und in maschinenlesbarer Form kodiert abgespeichert.
Die Aufträge wurden parallel hierzu an die entsprechende Abteilung zur Ausführung dieser Aufträge gegeben, auftrags- spezifisch die Bänder und Funktionsteile aus Vorräten entnommen und zu einem Arbeitsvorgang zusammengestellt. Für den fertigbearbeiteten Auftrag wurde eine geeignete Verpak- kung ausgewählt und diese mit einem Etikett versehen, welches in der Regel nur eine kurze Beschreibung der verpackten Bänder mit Funktionsteilen aufgedruckt enthielt.
Nachteilig bei dieser Art der Abwicklung von Aufträgen zur Lieferung von orthodontischen Bändern mit auftragsspezifisch bestückten orthodontischen Funktionsteilen ist, daß
aufgrund der stets nur in Worten und Zahlen vorhandenen Definition des Auftrags eine schnelle Erfassung der Art des Auftrags und dementsprechend auch eine schnelle und sichere Kontrolle des ausgeführten Auftrags beziehungsweise dessen Vergleich mit dem ursprünglichen Auftrag zeitaufwendig und teilweise fehlerbehaftet war.
Darüber hinaus ist für den mit den Bändern mit auftragsspezifisch bestückten orthodontischen Funktionsteilen belieferten Arzt und dessen Personal eine Zuordnung der erhaltenen Ware zu eigenen Vorräten und/ oder zu einem zu behandelnden Patienten schwierig aufgrund der mangelnden Information und der kleinen Strukturen der bestückten Funktionsteile. Darüber hinaus ist insbesondere bei den auftragsspezifisch bestückten orthodontischen Funktionsteilen sehr häufig der sogenannte Angulationswinkel in dem diese auf dem Band bestückt sind von großer Bedeutung und kleinere Winkelabweiσhungen lassen sich an dem bestückten Band nur schwer oder gar nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilen.
Die neuartige Vorrichtung zur Abwicklung von Aufträgen zur Lieferung von orthodontischen Bändern mit auftragsspezifisch bestückten orthodontischen Funktionsteilen vermeidet die oben dargestellten Nachteile, in dem sie umfaßt:
eine Rechnereinheit mit einem Speicher zum Verwalten von Grunddaten der unbestuckten orthodontischen Bänder, von Grunddaten der aufzuschweißenden Funktionsteile und von Daten der spezifisch mit einem oder mehreren Funktionsteilen bestückten Bändern sowie Grafikdatensätzen die den unbestuckten und bestückten Bändern sowie den Funktionsteilen zugeordnet sind;
eine Eingabevorrichtung zur Eingabe der Daten eines Auftrags für ein Band mit einem auftragsspezifisch bestückten Funktionsteil bzw. auftragsspezifisch bestückten Funktionsteilen; und
eine Druckereinheit zum Ausdrucken einer Auftragsbestätigung und zum Bedrucken von Etiketten mit Auftragsdaten sowie einer grafischen Darstellung des auftragsspezifisch bestückten Bandes.
Die Rechnereinheit prüft dabei die über die Eingabevorrichtung eingegebenen Auftragsdaten daraufhin, ob sie mit den Daten eines gespeicherten spezifisch bestückten Bandes übereinstimmen.
Aufgrund der Bereithaltung von Grafikdatensätzen, insbesondere für die mit Funktions eilen bestückten Bändern und der automatischen Erzeugung eines Etiketts mit einer solchen Grafikdarstellung wird die für die Abwicklung des Auftrags notwendige Information in schneller und sicherer erfaßbarer Art und Weise an die an der Auftragsabwicklung und Kontrolle beteiligten Personen gegeben. Gleichzeitig ermöglicht das mit der Grafikdarstellung bedruckte Etikett dem die Sendung erhaltenden Arzt viel einfacher diese einem bestimmten Vorrat und/ oder einem bestimmten Patienten zuzuordnen.
Außerdem lassen sich über die Druckereinheit Ausführungsan- weisungen auftragsspezifisch erstellen, ebenso wie Nachbestellformulare, die den Bändern bei der Auslieferung an den Kunden beigefügt werden können.
Ergänzend und für noch mehr Sicherheit sorgend kann vorgesehen sein, daß die Rechnereinheit über die Druckereinheit in die Lage versetzt ist, eine Auftragsbestätigung auszudrucken, welche eine grafische Darstellung des in Auftrag gegebenen spezifisch bestückten Bandes mit einem oder mehreren Funktionsteilen enthält. Dadurch erhält der Besteller oder Auftraggeber eine grafische Rückmeldung seines Auftrags und ist in die Lage versetzt, die Auftragsdaten sehr schnell und sicher zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Prüfung, die die Rechnereinheit für die über die Eingabevorrichtung eingegebenen Auftragsdaten veranlaßt, kann dazu führen, daß die Rechnereinheit die Erstellung eines dem auftragsspezifischen Band zugeordneten Grafikdatensatzes veranlaßt, nämlich dann, wenn bei der Prüfung festgestellt wird, daß ein entsprechender Grafikdatensatz in dem Verwaltungsspeicher noch nicht existiert.
Das Bestücken der Bänder mit Funktionsteilen kann durch einen Schweißvorgang, insbesondere Punktschweißen, Löten oder andere gleichwertige Fügetechniken vorgenommen werden.
Die erfindungsgemäß verwendeten Grafikdatensätze der Bänder und der Funktionsteile können photographisch, über CAD oder in sonstiger Weise erfaßt und/oder bearbeitet sein.
Wesentlich ist, daß aus den Grafikdatensätzen die Grafikdarstellung eines auftragsspezifisch bestückten Bandes zusammengesetzt wird.
Die zu einer Grafikdarstellung zusammengestellten Grafikdatensätze eines Bandes und der zugehörigen Funktionsteile bietet insgesamt eine wesentlich bessere optische Informationshilfe als dies eine simple photographische Darstellung des bestückten Bandes vermöchte, da sich insbesondere die Funktionsteile jeweils so darstellen lassen, daß deren Hauptcharakteristika deutlich sichtbar und für den Betrachter leicht erfaßbar werden.
Eine weitere Rationalisierung der Auftragsabwicklung läßt sich dadurch erreichen, daß die Vorrichtung ferner ein LagerverwaltungsSystem umfaßt zum automatisch gesteuerten Entnehmen des für die Erledigung des Auftrags notwendigen Bandes und Funktionsteils oder Funktionsteilen, der Selektion einer geeigneten Verpackung und der Zusammenführung des Bandes, des Funktionsteils beziehungsweise der Funktionsteile und der Verpackung mit den von der Druckereinheit bedruckten auftragsspezifischen Etikett in einem Transportbehältnis.
Eine weitere Beschleunigung läßt sich dadurch erzielen, daß die Eingabevorrichtung eine Datenfernübertragungsschnittstelle umfaßt, über die ein Auftraggeber direkt die Auftragsdaten in maschinenlesbarer Form der Rechnereinheit übermittelt. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Rückmeldung beziehungsweise Auftragsbestätigung ebenfalls über die Datenfernübertragungsschnittstelle dem Auftraggeber nicht nur die in Worten und Zahlen beschriebene Auftragsvariante zurückübermittelt, sondern auch den zugeordneten Grafikdatensatz, so daß der Auftraggeber quasi online eine durch eine Grafik ergänzte Auftragsbestätigung mit der Möglichkeit der Kontrolle und gegebenenfalls der Korrektur erhält.
Eine weitere Erleichterung der Zuordnung der verpackten spezifisch bestückten Bänder beim Auftraggeber zu bereits vorhandenen Vorräten und/oder dem Material zur Behandlung eines bestimmten Patienten kann dadurch erreicht werden, daß die von der Druckereinheit mit Auftragsdaten sowie einer grafischen Darstellung des auftragsspezifisch bestückten Bandes bedruckten Etiketten zusätzlich den Namen des mit dem Band zu behandelnden Patienten, gegebenenfalls in verschlüsselter Form, oder eine andere auftraggeberspezifische Kennzeichnung enthält. Damit ist eine maximale Sicherheit auch beim Auftraggeber gegeben, daß die georderten spezifisch bestückten Bänder auch beim vorgesehenen Patienten zum Einsatz kommen bzw korrekt in die Vorräte eingestellt werden.
Vorzugsweise wird das Lagerverwaltungssystem mit einer Handhabungsvorrichtung ausgestattet, welche aufgrund des abzuarbeitenden Auftrags die Entnahme der für die Erledigung des Auftrags notwendigen Bandes und des beziehungsweise der Funktions-teile aus entsprechenden Band- beziehungsweise Funktionsteilvorräten entnimmt.
Hierbei kann weiter vorgesehen sein, daß die entsprechenden Bänder und gegebenenfalls auch die Funktionsteile eine maschinenlesbare Markierung tragen, beispielsweise eine Lasermarkierung, die von der Handhabungsvorrichtung bei der Entnahme auf die Übereinstimmung mit den aufgrund des Auftrags gegebenen Grunddaten zu ermittelnden Identifikation geprüft werden können.
Ferner kann die Druckereinheit so ausgebildet sein, daß sie ein maschinenlesbar beschriftetes Etikett für das Trans-
portbehältnis erzeugen kann, welches an dem Transportbehältnis für eine maschinenlesbare Ortung desselben während des Produktionsablaufs sorgt. Damit kann automatisch eine Rückmeldung an die Rechnereinheit gegeben werden, so daß in jedem Stadium der Auftragsabwicklung das Transportbehältnis und damit auch der Stand der Abarbeitung des Auftrags genau geprüft und dokumentiert werden kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Abwicklung von Aufträgen zur Lieferung von orthodontischen Bändern, welches mit der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden kann.
Dieses Verfahren beinhaltet zum einen die Eingabe der Daten eines Auftrags für ein Band mit einem auftragsspezifisch aufzuschweißenden Funktionsteil in eine Rechnereinheit, die Prüfung der Rechnereinheit, ob die Auftragsdaten mit den im Speicher gespeicherten Daten von spezifisch bestückten Bändern übereinstimmen, das Bedrucken von Etiketten mit Auftragsdaten sowie einer grafischen Darstellung des auftragsspezifischen Bandes und die Entnahme der für die Erledigung des Auftrags notwendigen Bänder und Funktionsteile aus einem entsprechenden Vorrat. Ferner kann automatisch die Selektion einer geeigneten Verpackung und das Zusammenführen des Bandes, des Funktionsteils und der Verpackung mit dem von der Druckereinheit bedruckten auftragspezifischen Etikett in einem Transportbehältnis erfolgen. Das Transportbehältnis mit all diesen Einzelteilen geht dann zu der die Bestückungsarbeiten durchführenden Abteilung und kann dann zusammen mit dem erledigten Auftrag zur Kontrolle beziehungsweise zum Warenversand weitertransportiert werden.
Diese und weitere Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen im einzelnen:
Figur 1 ein Blockdiagramm betreffend das erfindungsgemäße Verfahren;
Figur 2 Beispiele für erfindungsgemäß zu verwendende Graphikdarstellungen;
Figur 3 weitere Beispiele für erfindungsgemäß zu verwendende Graphikdarstellungen;
Figur 4 ein erfindungsgemäß bedrucktes Verpak- kungsetikett; und
Figur 5 ein Beispiel für eine erfindungsgemäß erzeugte Ausführungsanweisung.
Das erfindungsgemäße Verfahren gemäß dem Ablaufschema des Blockdiagramms in Figur 1 beinhaltet nach Eingang des Kundenauftrags die Dateneingabe in die erfindungsgemäß zu verwendende Recheneinheit, welche nachfolgend eine Prüfung daraufhin vornimmt, ob die Auftragsdaten bekannt und mit Graphikdaten korrelierbar sind. Im Falle, daß die Graphikdaten im Speicher der Recheneinheit fehlen sollten, wird in einem gesonderten Schritt ein Graphikdatensatz erstellt und ansonsten direkt dazu übergegangen, automatisch eine Ausführungsanweisung zu drucken. Nachfolgend wird ein Etikett ausgedruckt, welches im Falle, daß die Druckeinheit parallel einen Drucker für die Ausführungsanweisungen und einen Drucker für das Bedrucken der Etiketten umfaßt, selbstver-
ständlich auch gleichzeitig mit dem Drucken der Ausführungsanweisung oder gegebenenfalls auch vor Ausdruck der Ausführungsanweisung geschehen kann.
Nachfolgend werden das zu bestückende Band und die auf dem Band zu befestigenden Funktionsteile selektiert, die Verpackung vorbereitet und in ein Transportbehältnis geladen und danach an die Fertigung abgegeben. Nach der Fertigung, d.h. dem Bestücken des Bandes anhand der Ausführungsanweisung, wird das bestückte Band dann verpackt und an den Versand abgegeben.
Figur 2 zeigt die beim Drucken der Ausführungsanweisung bzw. beim Bedrucken des Etiketts zu verwendenden Graphikdarstellungen der bestückten Bänder, wobei die Buchstaben m für mesial, d für distal, o für okklusal, g für gingival, i für incisal stehen. Die Form der Bänder in der Graphikdarstellung läßt gleichzeitig erkennen, ob es sich um ein Oberkiefer- oder ein Unterkieferband handelt und ebenso, ob es sich bei dem Band um ein Molarenband, ein Band für Frontzahne, etc. handelt.
In der Abbildung des Bandes ist darüberhinaus das Funktionsteil in graphisch abstrakter Weise abgebildet, wobei beispielsweise in Figur 2a eine sogenannte Setzlasche in zentraler Position angeordnet ist, was durch die mittige Anordnung des Setzlaschensymbols in dem Fadenkreuz angedeutet ist.
In Figur 2b ist als Funktionsteil auf dem Band ein sogenanntes Doppelhäkchen befestigt, ebenfalls in zentraler Position, wie die mittige Ausrichtung des Doppelhäkchensymbols in dem Fadenkreuz andeutet.
Figur 2c zeigt als Funktionsteil ein sogenanntes Knöpfchen, ebenfalls wieder in zentraler Position. Figur 2d zeigt als Funktionsteil auf dem Band in zentraler Position ein Lin- gual/Palatinalhäkchen und Figur 2e ein Doppelhäkchen, jedoch in distaler Position.
In Figur 2f ist schließlich als Funktionsteil erneut ein Knöpfchen abgebildet, aber in mesialer Position.
Weitere Beispiele für GraphikdarStellungen bestückter Bänder sind in der Figur 3 enthalten, wobei Figur 3a ein Band für einen zentralen rechten Frontzahn zeigt, bestückt mit einem Attachment in einer Nullgradangulation. Die Nullgradangulation wird hierbei durch einen Doppelpfeil angezeigt.
Figur 3b zeigt dasselbe Frontzahnband mit einem Attachment, welches jedoch mit einer Angulation ungleich null Grad aufgeschweißt ist, verdeutlicht durch die schräge Pfeilrichtung.
Die in den Figuren 2 und 3 wiedergegebenen GraphikdarStellungen werden auftragsspezifisch aus Grunddaten und zugehörigen Graphikdatensätzen für die jeweiligen Bänder sowie aus Grunddaten und zugehörigen Graphikdatensätzen für die Funktionsteile in Abhängigkeit des Kundenauftrages für spezifisch bestückte Bänder erstellt und automatisch auf der Ausführungsanweisung ausgedruckt und ebenso auf dem für die Verpackung zu verwendenden Etikett wiedergegeben.
Ein solches für die Verpackung zu verwendendes Etikett ist in Figur 4 wiedergegeben und kann, wie gezeigt, den Namen und die Adresse des zu beliefernden Arztes, Artikelnummern,
Systemhinweise sowie schließlich die erfindungsgemäß erstellten Graphikdaten und sonstige wünschenswerte Informationen beinhalten.
Wichtig ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung, daß auf dem Etikett aus Graphikdatensätzen zusammengesetzte Graphikdarstellungen aufgedruckt werden, die nicht nur dem den Auftrag bearbeitenden Personal, sondern insbesondere auch dem Empfänger, in leicht erfaßbarer Weise den Inhalt der Verpackung verdeutlichen.
Figur 5 zeigt schließlich ein Beispiel für eine erfindungsgemäß erzeugte Ausführungsanweisung, welche beispielsweise um eine Mengenspalte ergänzt werden kann und in der dargestellten oder ähnlicher Form als Nachbestellformular verwendet werden kann.