WO1998044849A2 - Osteosynthetische fixationsvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Die Vorrichtung mit einer Knochenplatte (1) und einem temporär aufzusetzenden Feststeller (100) dient zur Fixation insbesondere von Fragmenten eines Kieferknochens. Die Knochenplatte (1) hat einen longitudinalen Führungsschlitz (40), der einseitig offen oder beidseits geschlossen ist. Der Feststeller (100) besitzt eine die Knochenplatte (1) partiell übergreifende Scheibe (110), in der vorzugsweise drehbar und verliergesichert eine Feststellschraube (120) steckt, die zum Einschrauben in ein Knochenfragment durch den Führungsschlitz (40) bestimmt ist. Mit Vorteil hat die Knochenplatte (1) an einem Ende Gliederbereiche (30) mit für den Längenzuschnitt abtrennbaren Einzelgliedern. Die Vorrichtung erweitert die Möglichkeiten des Festschraubens der Knochenplatte (1), so dass man eine bessere Anpassbarkeit an die jeweilige Aufgabe und eine verbesserte Steifheit über die Kante der Knochenplatte (1) betrachtet erzielt, während deren Elastizität über die Fläche durch geringere Materialstärke gesteigert werden kann. Der quasi einteilige Feststeller vereinfacht das Handling. Zur zusätzlichen Versteifung der aufgeschraubten Knochenplatte (1) und/oder zu deren einseitiger Verschraubung ist eine Fixierplatte vorgesehen. In einer zweiten Ausführung ist der Feststeller seitlich, ausserhalb der Knochenplatte (1), mit dem darunter befindlichen Knochenfragment verschraubbar.

Description


  
 



  Osteosynthetische Fixationsvorrichtung   Anwendunqsgebiet    der Erfindung Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur osteosynthetischen Fixation von Knochenfragmenten, insbesondere von Fragmenten eines Kieferknochens. Derartige Vorrichtungen werden intraoperativ eingesetzt, um voneinander separierte Knochenfragmente zusammengefügt zu fixieren. Dies kann entweder nach Unfällen, wo ein Knochen in Knochenfragmente zerbrochen ist, innerhalb einer Osteosynthese erforderlich sein oder innerhalb einer orthognatischen bzw. maxillofacialen Behandlung zur chirurgischen Regelung abnormer Stellungen nach einer Osteotomie und anschliessender Positionskorrektur der Knochenfragmente.

   Eine solche Vorrichtung überbrückt und fixiert vorrangig zwei Knochenfragmente miteinander, wobei je eine Partie der Vorrichtung mit einem Knochenfragment lösbar verbunden ist. Zur Herstellung der Verbindung zwischen der temporär eingesetzten Vorrichtung und den Knochenfragmenten befinden sich in der Knochenplatte - diese stellt das wesentliche Bauelement der Vorrichtung dar -, Durchgangslöcher in denen Befestigungselemente, zumeist Knochenschrauben, stecken, welche in die Knochenfragmente eingreifen. Bei den hiesigen Vorrichtungen kommt es darauf an, dass die Knochenfragmente zueinander positionsgerecht und stabil fixiert werden.



  Stand der Technik In der DE-C-23 40 880 wird eine massive Kompressionsplatte zur Behandlung von Kieferbrüchen offenbart, die die Bruchstelle am Kieferknochen überbrückend auf beide zusammenzufügenden Knochenkompartimente aufgeschraubt wird. In beiden Hälften der Kompressionsplatte sind je zwei zur Plattenmitte und zur Bruchstelle hin orientierte Langlöcher vorhanden. Die Langlöcher besitzen auf der dem Kieferknochen abgewendeten Seite eine Ansenkung mit einem als schiefe Ebene ausgebildeten Schraubensitz. Zumindest je ein Langloch pro Hälfte ist schräg zur Plattenmitte ausgerichtet. Auf der dem Kieferknochen zugewandten Seite besitzt die Knochen platte mittig einen vorspringenden gekerbten Steg. Durch die Anordnung der Langlöcher und die schiefen Schraubensitze werden beim Anziehen der eingesetzten Knochenschrauben die Knochenkompartimente zur Bruchstelle hin komprimiert.

   Diese Platte ist durch  ihre Steifheit kaum an die vorhandene Knochengeometrie anpassbar. Das simple Lochraster erlaubt wenig Variabilität für die Befestigung an den Knochenkompartimenten und ein vorheriges provisorisches Fixieren vor der definitiven Positionierung ist nun in sehr engen Bewegungsspielräumen möglich.



  Eine weiter entwickelte Knochenplatte zur Fixation von Knochenkompartimenten ist Gegenstand der WO-A-97 01991. Die dort beschriebene Knochenplatte hat an ihren beiden Aussenseiten zumindest je ein durchgehendes Schraubenloch, zwischen denen sich ein erstes axiales Lang loch befindet, das an den beiden Längsflanken von sich gegenüber liegenden Stegen begrenzt wird. Ferner ist ein klammerförmiger Feststeller zum Übergreifen der Knochen platte in Querrichtung - d.h. über beide Stege mit dem dazwischen liegenden ersten Lang loch - vorgesehen. Der Feststeller weist ein zweites Langloch auf, das sich quer zur Längsachse der Knochenplatte und somit auch quer zum ersten Langloch erstreckt. Die Längenausdehnung des zweiten Lang lochs entspricht der Breite des ersten Langlochs.

   Der Knochen platte zugewandt besitzt der Feststeller äusserlich zwei abgewinkelte Führungsnasen, die im aufgesetzten Zustand beide Stege unter- bzw. übergreifen, so dass der Feststeller wie auf einer Doppelschiene longitudinal auf der Knochenplatte verschiebbar ist.



  In der Anwendung schraubt man eine Aussenseite der Knochenplatte an einem ersten Knochenkompartiment fest. Dann wird der Feststeller im Bereich des ersten Lang lochs temporär auf die Knochen platte aufgesetzt und mittels einer in das zweite Knochenkompartiment eingedrehten Feststellschraube nach dem Positionieren des beweglichen Knochenkompartiments fixiert. Das Positionieren geschieht durch longitudinale Relativverschiebung zwischen der Knochen platte und dem Feststeller innerhalb des Spielraums des ersten Langlochs sowie durch transversale Relativverschiebung zwischen der Feststellschraube und Knochenplatte samt Feststeller innerhalb des Spielraums des zweiten Langlochs. Wurden Knochenplatte sowie Feststeller soweit fixiert und die Knochenkompartimente zueinander ausgerichtet, verschraubt man die verbleibende Aussenseite der Knochenplatte mit dem zweiten Knochenkompartiment.

   Hiernach wird die Feststellschraube gelöst und auch der Feststeller enffernt.  



  Mit der vorbeschriebenen Knochen platte wurde gegenüber dem älteren Stand der Technik eine markante Verbesserung erzielt, da sie durch deren Biegsamkeit leichter und genauer an die jeweilige Knochengeometrie anpassbar ist.



  Überdies ermöglicht der Feststeller eine intraoperative zunächst annähernde und dann präzise Ausrichtung der beiden miteinander zusammenzufügenden Knochenkompartimente. Es verbleiben jedoch folgende Unvollkommenheiten: a) Der Feststeller und die zugehörige Feststellschraube sind zwei relativ kleine separate Einzelteile, deren Applikation entsprechend heikel ist.



  b) Die Knochen platte besitzt eine fixe, nicht der jeweiligen Situation anpassba re Länge. Das erste longitudinale Lang loch, welches sich in der Knochen platte befindet, ist allseits geschlossen und liegt zwischen den Schraubenlö chern, wodurch die Variabilität in der Längsbeweglichkeit limitiert wird.



  c) Die Knochenplatte ist nur im Bereich einer Steifigkeit an die zusammenzufü genden Knochenkompartimente anschraubbar; von Vorteil wäre auch hier eine grössere Variabilität nutzen zu können.



  Aufgabe der Erfindung Angesichts der aufgezeigten Unvollkommenheiten der bis dato bekannten Vorrichtungen zur osteosynthetischen Fixation von Knochenfragmenten mit einem temporär aufgesetzten Feststeller liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die zur Vorrichtung gehörige Knochenplatte derart zu gestalten, dass deren Anpassbarkeit an die jeweils vorgefundene Knochensituation durch leichtere Verformbarkeit, vereinfachte Längenwahl und grössere Variabilität bei der Einstellung lokal differenzierter Steifigkeiten verbessert wird. Ausserdem soll ein möglichst grosser Bewegungsspielraum für die mit einem Feststeller vorfixierte Knochenplatte zur Verfügung stehen. Ferner gilt es, das Handling mit dem bisher zweiteiligen Feststeller und der Knochenplatte während der Operation zu vereinfachen.

   Schliesslich muss sich die gesamte Vorrichtung auf effiziente Weise in Serie fertigen lassen.



  Übersicht über die Erfindung In einer ersten Ausführung der Fixationsvorrichtung weist die Knochenplatte einen von Plattenstreben begrenzten longitudinalen Führungsschlitz auf, der einseitig offen oder beidseits geschlossen ist. Ein temporär auf die Knochenplatte aufzuset  zender Feststeller besitzt eine die Knochenplatte partiell übergreifende Scheibe, in der drehbar oder feststehend eine Feststellschraube steckt, wobei letztere zum Einschrauben in ein Knochenkompartiment durch den Führungsschlitz vorgesehen ist. Feststeller und Knochenplatte mit den jeweils angeschraubten Knochenkompartimenten sind innerhalb der Länge und der Breite des Führungsschlitzes relativ zueinander verschiebbar. An der Knochenplatte sind zumindest an einem Ende mehrere Schrauben löcher vorgesehen.

   Mit Vorteil hat die Knochenplatte an einem Ende einen Gliederbereich mit abtrennbaren Gliedern, um die jeweils erforderliche Länge zuschneiden zu können. Mit mehreren Möglichkeiten des Festschraubens der Knochenplatte erzielt man eine bessere Anpassbarkeit an die jeweilige Aufgabe und eine verbesserte Steifheit über die Kante der Knochenplatte betrachtet, während deren Elastizität über die Fläche durch geringere Materialstärke gesteigert werden kann.



  Vorzugsweise ist die auf der Feststellschraube des Feststellers steckende Scheibe gegen Herunterfallen gesichert. Hierdurch hat man quasi einen einteiligen Feststeller mit vereinfachtem Handling. Zur zusätzlichen Versteifung der aufgeschraubten Knochenplatte und/oder zur einseitigen Verschraubung der Knochenplatte ist eine Fixierplatte vorgesehen, die auf die anderenends durch Schraubenlöcher mittels Knochenschrauben verschraubte Knochenplatte aufsetzbar ist.



  In einer zweiten Ausführung besitzt der auf die Knochenplatte aufsetzbare Feststeller eine die Knochenplatte partiell übergreifende Platte, welche seitlich, ausserhalb der Knochenplatte mit dem darunter befindlichen Knochenkompartiment verschraubbar ist.



  Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen Es zeigen: Figur 1A - eine einseitig lateral offene Knochenplatte mit horizontalem Verbin dungssteg, je einem Gliederbereich an zwei zueinander parallelen, frei endenden Plattenstreben und einem zwischen Verbindungssteg und den Gliederbereichen sich erstreckendem Führungsschlitz in der Draufsicht sowie einen zugeordneten Feststeller in Drauf- und
Seitenansicht;   Figur   1B    - die Knochenplatte gemäss Figur 1A mit im Führungsschlitz einge setztem Feststeller, eingesetzten Knochenschrauben und zwei sym metrisch abgetrennten Lochgliedern; Figur 1 C - die Knochenplatte gemäss Figur 1A vergrössert; Figur 1D - den Feststeller gemäss Figur 1A vergrössert als Teilschnitt in der
Seitenansicht; Figur 1E - den Feststeller gemäss Figur 1A vergrössert in der Draufsicht;

     Figur 2A -    die Darstellung gemäss Figur 1A mit einem sich zwischen den
Gliederbereichen fortsetzenden, tailliert austretendem Führungs schlitz;   Figur 2B    - die Knochenplatte gemäss Figur 2A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Gliederbereichen, eingesetztem Feststeller und zwei symmetrisch abgetrennten Lochgliedern; Figur 3A - die Darstellung gemäss Figur 2A mit einem zwischen den Gliederbe reichen glatt austretendem Führungsschlitz;   Figur 3B    - die Knochenplatte gemäss Figur 3A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Gliederbereichen, eingesetztem Feststeller und zwei symmetrisch abgetrennten Lochgliedern; Figur 4A - die Darstellung gemäss Figur 2A mit vertikalem Verbindungssteg;

     Figur 4B    - die Knochen platte gemäss Figur 4A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Gliederbereichen, eingesetztem Feststeller und zwei symmetrisch abgetrennten Lochgliedern; Figur 5A - die Darstellung gemäss Figur 2A mit nierenförmigem Verbindungs steg;   Figur 5B    - die Knochenplatte gemäss Figur 5A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Gliederbereichen, eingesetztem Feststeller und zwei symmetrisch abgetrennten Lochgliedern; Figur 6A - die Darstellung gemäss Figur 5A mit nierenförmigem Verbindungs steg hinter einem zusätzlichen Paar von Lochgliedern;    Figur 6B    - die Knochenplatte gemäss Figur 6A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Gliederbereichen, eingesetztem Feststeller und zwei symmetrisch abgetrennten Lochgliedern;

   Figur 7A - die Darstellung gemäss Figur 1A mit einer zusätzlichen streifenförmi gen Fixierplatte in Drauf- und Seitenansicht; Figur 7B - die Knochenplatte mit aufgeschraubter Fixierplatte gemäss Figur 7A, eingesetzten Knochenschrauben und vier symmetrisch abgetrennten
Lochgliedern; Figur 7C - die Knochenplatte gemäss den Figuren 1A und 7A vergrössert; Figur 7D - den Feststeller gemäss den Figuren 1A und 7A vergrössert in der
Draufsicht; Figur 7E - die Fixierplatte gemäss Figur 7A vergrössert in der Draufsicht; Figur 8A - die Darstellung gemäss Figur 7A mit einer dreieckförmigen Fixier platte; Figur 8B - die Knochenplatte gemäss Figur 7B mit aufgeschraubter Fixierplatte gemäss Figur 8A, Figur 8C - die Fixierplatte gemäss den Figuren 8A und 8B vergrössert in der
Draufsicht;

   Figur 9A - eine einseitig lateral offene Knochenplatte mit horizontalem Verbin    d ungssteg,    sich vom Verbindungssteg erstreckendem Führungs schlitz und wellig, frei endenden Plattenstreben in der Draufsicht so wie zugeordnet einem Feststeller und einer zusätzlichen, etwa qua dratischen Fixierplatte jeweils in Drauf- und Seitenansicht; Figur 9B - die Knochenplatte gemäss Figur 9A mit aufgeschraubter Fixierplatte gemäss Figur 9A, eingesetzten Knochenschrauben und zwei von den Plattenstreben symmetrisch abgetrennten Strebengliedern; Figur 9C - die Fixierplatte gemäss den Figuren 9A und 9B vergrössert in der
Draufsicht;

   Figur   lOA -    eine einseitig lateral offene Knochenplatte mit horizontalem Verbin dungssteg, sich vom Verbindungssteg erstreckendem Führungs schlitz und gerade, frei endenden Plattenstreben in der Draufsicht  sowie zugeordnet einer zusätzlichen, rundlichen Fixierplatte mit ei nem Mittelsteg in Drauf- und Seitenansicht; Figur 10B - die Knochenplatte gemäss Figur 10A mit aufgesetzter Fixierplatte; Figur   10C    - die Fixierplatte gemäss den Figuren 10A und 10B vergrössert in der
Draufsicht; Figur 11A - die Darstellung gemäss Figur 10A ohne Mittelsteg an der rundlichen
Fixierplatte; Figur 11 B - die Knochenplatte gemäss Figur 11A mit aufgesetzter Fixierplatte; Figur   11C    - die Fixierplatte gemäss den Figuren 11A und 11B vergrössert in der
Draufsicht;

   Figur 12A- eine beidseits lateral geschlossene Knochenplatte mit nierenförmi gen Verbindungsstegen, denen je ein Paar von Lochgliedern vorge lagert ist und einem zwischen den Lochgliedern sich erstreckenden
Führungsschlitz sowie einen zugeordneten Feststeller jeweils in
Draufsicht; Figur 12B - die Knochenplatte gemäss Figur 12A mit im Führungsschlitz einge setztem Feststeller; Figur 12C - die Knochenplatte gemäss Figur 12A vergrössert in Draufsicht; Figur 12D - die Knochenplatte gemäss Figur 12C in Frontansicht; Figur 13A- die Darstellung gemäss Figur 12A mit einem rechts zusätzlich vor handenen Paar von Lochgliedern und einem sich zwischen den
Lochgliedern fortsetzenden Führungsschlitz; Figur 13B - die Knochenplatte gemäss Figur 13A mit im Führungsschlitz, zwi schen den Lochgliedern, eingesetztem Feststeller und einem sym metrisch abgetrennten Verbindungssteg;

   Figur 14A - die Darstellung gemäss Figur 12A ohne den Verbindungsstegen vor gelagerten Lochgliedern; Figur 14B - die Knochenplatte gemäss Figur 14A mit im Führungsschlitz einge setztem Feststeller; Figur 1 5A - eine beidseits lateral geschlossene Knochenplatte mit in Form eines
Parallelogramms angeordneten Verbindungsstegen und einem zwi  schen den Verbindungsstegen sich erstreckenden Führungsschlitz sowie einen zugeordneten Feststeller jeweils in Draufsicht; Figur 15B - die Knochenplatte gemäss Figur 15A mit im Führungsschlitz einge setztem Feststeller; Figur 16A- eine beidseits lateral geschlossene Knochenplatte mit horizontalen
Verbindungsstegen und zwischen den Verbindungsstegen vorgese henen Durchbrüchen in Draufsicht sowie einen zugeordneten seitlich fixierbaren Feststeller in Drauf- und Seitenansicht;

   Figur 16B - die Knochenplatte gemäss Figur 16A mit aufgesetztem Feststeller; Figur   16C    - die Knochenplatte gemäss Figur 16A vergrössert in Draufsicht; Figur 16D - den Feststeller gemäss Figur 16A vergrössert in der Draufsicht; Figur   1 7A    - den Feststeller gemäss Figur 1 D mit einer auf dem Schraubenschaft drehbaren, nicht lösbaren, planförmigen Scheibe; Figur 17B - den Feststeller gemäss Figur 17A in der Draufsicht; Figur 18A- die Darstellung gemäss Figur 17A mit einer Scheibe, die auf ihrer
Unterseite Arretiernasen aufweist; Figur 18B - den Feststeller gemäss Figur 18A in der Draufsicht; Figur   1 9A    - die Darstellung gemäss Figur   1 7A    mit einer gewölbten Scheibe; Figur   1 9B    - den Feststeller gemäss Figur   1 9A    in der Draufsicht;

   Figur 20A - einen einteiligen Feststeller mit einer auf dem Schraubenschaft fest sitzenden, planförmigen Scheibe; Figur 20B - den Feststeller gemäss Figur 20A in der Draufsicht; Figur 21A - einen einteiligen Feststeller mit einer auf dem Schraubenschaft fest sitzenden, gewölbten Scheibe; und Figur 21 B - den Feststeller gemäss Figur 21A in der Draufsicht.



  Ausführungsbeispiele Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung von Ausführungsbeispielen zur erfindungsgemässen Fixationsvorrichtung.  



  Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.



  Figuren 1A und   1C    Die Fixationsvorrichtung besteht aus einer Knochenplatte 1 - hier einseitig lateral offen und mit horizontalem Verbindungssteg 10 - sowie einem Feststeller 100.



  Vom Verbindungssteg 10 verlaufen zwei zueinander parallel beabstandete Plattenstreben 20, an deren Enden je ein Gliederbereich 30 mit je drei Lochgliedern 31 vorgesehen sind, die sich paarweise eng gegenüber stehen. Zwischen dem Verbindungssteg 10 und dem Gliederbereich 30 erstreckt sich ein Führungsschlitz 40, der im Gliederbereich 30 zu einem dreifach taillierten Spalt 41 verengt und diametral gegenüber dem Verbindungssteg 10 austritt. Die Lochglieder 31 sind augenförmig und haben jeweils ein zentrisches Schraubenloch 32 sowie einen Übergangssteg 33 zum benachbarten Lochglied 31. Folglich besitzt das mittlere Paar von Lochgliedern 31 pro Lochglied 31 je zwei sich diametral gegen über stehende Übergangsstege 33, welche die Verbindung zum inneren und zum äusseren Paar von Lochgliedern 31 herstellen.

   An das innere Paar von Lochgliedern 31 schliessen sich gegenüber den Übergangsstegen 33 die beiden Plattenstreben 20 an, während das äussere Paar von Lochgliedern 31 nur Übergangsstege 33 aufweist, die dem mittleren Paar von Lochgliedern 31 zugewandt sind. Longitudinal durch die Knochenplatte 1 lässt sich eine theoretische Längsachse A legen, zu der die Knochenplatte 1 symmetrisch aufgebaut ist. Der Verbindungssteg 10 hat zwei auf der Längsachse A liegende Schraubenlöcher 12, zwischen denen zwei Durchbrüche 14 in symmetrischen Abständen zur Längsachse A angeordnet sind. Die Durchbrüche 14 dienen dem Eingriff für ein an sich bekanntes Halteinstrument, um die Knochenplatte 1 während der Operation zum Einsatzort zu bringen.  



  Der Feststeller 100 besteht aus einer kreisrunden Scheibe 110 in der zentrisch eine Feststellschraube 120 steckt. Scheibe 110 und Feststellschraube 120 können zusammen ein Teil bilden oder sind so miteinander verbunden, dass die Feststellschraube 120 in der Scheibe 110 steckend drehbar ist, die Scheibe 110 sich aber nicht von der Feststellschraube 120 lösen kann.



  Figur   1B    Der Feststeller 100 ist dazu vorgesehen, auf die zuerst am ersten Knochenkompartiment angeschraubte Knochenplatte 1 aufgesetzt zu werden. Das einseitige Anschrauben mittels Knochenschrauben 2 könnte sowohl an den Gliederbereichen 30 als auch am Verbindungssteg 10 durch die Schraubenlöcher 12 erfolgen, im Regelfall wird man nach der letztgenannten Alternative verfahren. Nach einer Grobjustierung beider Knochenkompartimente setzt man den Feststeller 100 auf die Knochenplatte 1 auf und schraubt den Feststeller 100 mittels der Feststellschraube 120 am zweiten Knochenkompartiment zunächst lose an, so dass die Knochenplatte 1 unter dem Feststeller 100 für die Feinjustierung beider Knochenkompartimente zueinander noch beweglich bleibt.

   Die Feststellschraube 120 durchragt den Führungsschlitz 40, greift in das darunter befindliche zweite Knochenkompartiment ein und die Scheibe 110 des Feststellers 100 überspannt den Abstand zwischen beiden Plattenstreben 20. Zur Feinjustierung sind also noch Relativbewegungen zwischen beiden Knochenkompartmenten möglich, d.h. die Knochenplatte 1 mit dem daran fest angeschraubten Knochenkompartiment und das andere Knochenkompartiment mit dem aufgesetzten Feststeller 100 sind zueinander im Bereich des Bewegungsspielraums, welcher für den Feststeller 100 mit der Feststellschraube 120 innerhalb des Führungsschlitzes 40 verbleibt, beweglich.



  Nach erfolgter Feinjustierung beider Knochenkompartimente zueinander, wird die Feststellschraube 120 angezogen, so dass die Scheibe 110 klemmend auf die beiden Plattenstreben 20 drückt und damit ist die eingerichtete Positionierung der beiden Knochenkompartimente fixiert. Jetzt bringt man die Knochenschrauben 2 auf der Seite des Verbindungssteges 10 in die Schraubenlöcher 12 ein. Wird nicht die gesamte Länge der Plattenstreben 20 mit den verlängernden   Gliederbereichen 30 benötigt, so kann man überzählige Lochglieder 31 abtrennen. Um scharfe Kanten zu vermeiden, wird man dabei auch die anhängenden Übergangsstege 33 mit abtrennen.

   In welcher Länge man die Knochenplatte 1 einsetzt, welche Schraubenlöcher 32 bzw. 12 mit Knochenschrauben 2 belegt werden und ob anpassende Biegungen an der Knochenplatte 1 noch vorgenommen werden, hängt von der jeweiligen lokalen Knochengeometrie und der Zielstellung ab.



  Sind beide Enden der Knochen platte 1 mittels Knochenschrauben 2 an den beiden Knochenkompartimenten festgeschraubt, d.h. auf der Seite der Gliederbereiche 30 und auf der Seite des Verbindungssteges 10, dann hat der Feststeller 100 seine temporäre Funktion erfüllt. Man dreht die Feststellschraube 120 aus dem darunter befindlichen Knochenkompartiment heraus und   enffernt    den Feststeller 100 von der Knochenplatte 1.



  Figuren 1D und   IE    In der kreisrunden Scheibe 110 des Feststellers 100 befindet sich zentrisch eine durchgehende Bohrung 111 mit einer Ansenkung 112 auf der Scheibenoberseite 113. Im hiesigen Ausführungsbeispiel hat die Bohrung 111 ein Innengewinde. In der Ansenkung 112 ist die untere Partie des Schraubenkopfes 122 der Feststellschraube 120 partiell eingebettet. Der Schraubenschaft 123 mit dem Aussengewinde 121 durchragt die Bohrung 111, wobei Aussengewinde 121 und Innengewinde der Bohrung 111 miteinander in Eingriff stehen. Die Scheibe 110 kann dadurch nicht von der Feststellschraube 120 abfallen. Auf der Oberseite besitzt der Schraubenkopf 122 eine Eingriffskontur 124 - hier einen Kreuzschlitz - zum'Ansetzen eines gebräuchlichen Eindrehwerkzeugs.

   Wie später beschrieben wird   (s    Figuren 17A bis 21B), gibt es weitere Möglichkeiten zu verhindern, dass die Scheibe 110 von der Feststellschraube 120 abfällt.



  Figuren 2A und 2B Diese Ausführung der Knochen platte 1 unterscheidet sich dadurch, dass die Knochenplatte 1 insgesamt breiter ist, so dass die Plattenstreben 20 weiter auseinander liegen und ein breiterer Führungsschlitz 40 entsteht. Somit liegen auch  die Gliederbereiche 30 mit den Lochgliedern 31 an beiden Plattenstreben 20 weiter auseinander, wodurch sich ein vergrösserter Spalt 41 ergibt. Der Führungsschlitz 40 ist quasi um den sich anschliessenden Spalt 41 verlängert. Dies erbringt insbesondere einen erweiterten longitudinalen Bewegungsspielraum bei der Feinjustierung, da der Feststeller 100 innerhalb eines verlängerten Führungsschlitzes 40, also auch innerhalb der Gliederbereiche 30, eingeschraubt werden kann. Die Feststellschraube 120 sitzt jetzt zwischen den Lochgliedern 31.



  Figuren 3A und 3B Einen verlängerten Führungsschlitz 40, der sich ebenfalls zusätzlich über den Spalt 41 zwischen den Gliederbereichen 30 erstreckt, hat man hier erzeugt, indem die Lochglieder 31 mit den Schraubenlöchern 32 gänzlich nach aussen weisen, d.h. nicht in den Verlauf des Spalts 41 hineinragen, wodurch der Spalt 41 hin zu den Lochgliedern 31 glatte Kanten hat. Auch so eröffnet sich die Möglichkeit, den Feststeller 100 mit der Feststellschraube 120 nicht nur im Führungsschlitz 40, sondern auch - wie dargestellt - in dessen Verlängerung, innerhalb des Spalts 41 zu positionieren.



  Figuren 4A und 4B In Abweichung zur Figur 2A ist der Verbindungssteg 10 vertikal angeordnet. Die beiden Durchbrüche 14 liegen auf der Längsachse A, während die Schraubenlöcher 12 symmetrisch beabstandet zur Längsachse A angeordnet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel liegen die Plattenstreben 20 mit den anschliessenden Gliederbereichen 30 soweit auseinander, dass sich erneut ein um den Spalt 41 verlängerter Führungsschlitz 40 ergibt. Der Feststeller 100 kann somit über die gesamte Länge des Führungsschlitzes 40 und anschliessendem Spalt 41 positioniert werden.



  Figuren 5A und 5B Wie gezeigt, lässt sich der Verbindungssteg 10 auch nierenförmig gestalten. Die beiden darin befindlichen Schraubenlöcher 12 sind wiederum symmetrisch be  abstandet zur Längsachse A angeordnet; auf der Längsachse A liegt ein Durchbruch 14. Ansonsten   besteht Identität    zur vorherigen Ausführungsform.



  Figuren 6A und 6B Bei dieser Gestaltungsvariante hat man an der Knochenplatte 1 den nierenförmigen Verbindungssteg 10 schmäler ausgebildet, auf Durchbrüche 14 gänzlich verzichtet und den Schraubenlöchern 12 im Verbindungssteg 10 ein Paar von Lochgliedern 31' symmetrisch zur Längsachse A vorgelagert. Die zusätzlich angeordneten Lochglieder 31' erweitern die Möglichkeiten der Befestigung der Knochen platte 1 und damit auch die Einstellung verschiedener Steifigkeiten der Knochenplatte 1. Einerseits schliesst jedes zusätzliche Lochglied 31' an eine der Plattenstreben 20 an, andererseits besitzt jedes Lochglied 31' einen Übergangssteg 33', der in der Flucht der Plattenstrebe 20 an den Verbindungssteg 10 anschliesst.

   Mit genügendem Abstand quer zur Längsachse A zwischen den Lochgliedern 31', so dass der Schraubenschaft 123 der Feststellschraube 120 den Zwischenraum zwischen dem Paar von Lochgliedern 31' und eventuell auch den Zwischenraum zwischen den Schraubenlöchern 12 passieren kann, entsteht auch auf der Seite des Verbindungsstegs 10 ein Spalt 41', welcher den Führungsschlitz 40 in dieser Richtung bis an den Verbindungssteg 10 heran verlängert. Knochenplatte 1 und Feststeller 100 lassen sich nun relativ zueinander über die Strecke des Führungsschlitzes 40 mit den beidseitigen Verlängerungen durch die Spalte 41,41' verschieben. Gezeigt ist die Positionierung des Feststellers 100 im Spalt 41 innerhalb der Gliederbereiche 30, jedoch lässt sich die Knochenplatte 1 auch fixieren, wenn die Feststellschraube 120 im Führungsschlitz 40 oder im Spalt 41' steht.

   Wie in allen vorherigen Darstellungen ist beispielhaft ein nicht benötigtes Paar von Lochgliedern 31 samt Übergangsstegen 33 von den Gliederbereichen 30 der Knochen platte 1 abgetrennt.



  Figuren 7A und 7C bis 7E Die Knochenplatte 1 und der Feststeller 100 entspricht der Gestaltung gemäss den Figuren 1A und 1D. Zur Erhöhung der Steifigkeit der aufgeschraubten Knochenplatte 1, nach dem Enffernen des zuvor temporär eingesetzten Feststellers 100, ist eine streifenförmige Fixierplatte 200 vorgesehen. Die Fixierplatte 200 be  sitzt Schrauben löcher 232, die kongruent zu einem Paar von beidseits der Längsachse A der Knochen platte 1 angeordneten Schraubenlöchern 32 liegen.



  An der Unterseite der Fixierplatte 200, welche der Knochenplatte 1 zugewandt ist, befinden sich um den Austritt der beiden Schraubenlöcher 232 Vertiefungen 201, in denen das Paar von Lochgliedern 31 der Knochenplatte 1 zu liegen kommt.



  Figur 7B Die Fixierplatte 200 kann man auf die festgeschraubte Knochenplatte 1 aufsetzen noch während der Feststeller 100 eingesetzt ist. Die aufgesetzte Fixierplatte 200 überbrückt unter sich die zwei beidseits der Längsachse A liegenden Lochglieder 31, wobei die eingedrehten Knochenschrauben 2 mit ihren Köpfen auf der Oberseite der Fixierplatte 200 aufsitzen, während die Schäfte der Knochenschrauben 2 sowohl die Schraubenlöcher 232 in der Fixierplatte 200 als auch die Schraubenlöcher 32 in den Lochgliedern 31 der Knochenplatte 1 durchdringen und in das darunter befindliche Knochenkompartiment eingreifen. Wie vorbeschrieben, sind im verschraubten Zustand die Schraubenlöcher 12 im Verbindungssteg 10 ebenfalls mit Knochenschrauben 2 belegt, um diese Seite der Knochenplatte 1 mit dem anderen Knochenkompartiment zu verschrauben.

   Im hiesigen Beispiel waren zwei Paare von Lochgliedern 31 unnötig, die jeweils mit dem benachbarten Lochglied 31 zusammenhängend, samt Übergangsstegen 33, abgetrennt sind.



  Figuren 8A bis 8C Gegenüber der vorherigen Figurengruppe 7A bis 7E ist die Fixierplatte 200 jetzt gleichmässig dreieckförmig und enthält in der dritten Ecke, welche auf der Längsachse A liegt, zu den bei der streifenförmigen Fixierplatte 200 vorhandenen zwei Schraubenlöchern 232 ein weiteres Schrauben loch 232. Um die Fixierplatte 200 in jeder der drei möglichen Drehstellungen passgerecht auf die Knochenplatte 1 aufsetzen zu können, befinden sich an der Unterseite der Fixierplatte 200, am Austritt aller drei Schraubenlöcher 232, Vertiefungen 201. Im aufgesetzten Zustand liegt ein Paar von Lochgliedern 31 der Knochenplatte 1 mit den Schraubenlöchern 32 kongruent unter der Fixierplatte 200 mit den   Schraubenlöchern 232, die mittels Knochenschrauben 2 verschraubt sind. 

   Das dritte, quasi freie Schraubenloch 232 der Fixierplatte 200 ist auch zum Einsetzen einer Knochenschraube 2 nutzbar, welche dann direkt in das darunter befindliche Knochenkompartiment eingreift.



  Figuren 9A bis 9C Die Abwandlung dieser einseitig lateral offenen Knochenplatte 1 mit horizontalem Verbindungssteg 10 besteht darin, dass die am Verbindungssteg 10 entspringenden Plattenstreben 20 mit einem welligen Gliederbereich 30 enden, keine Lochglieder 31 aufweisen und der Führungsschlitz 40 sich damit vom Verbindungssteg 10 bis zum Austritt an den freien  und die Schraubenlöcher 12 am Verbindungssteg 10 der Knochenplatte 1 durchdringen, ist letztere mit beiden Knochenkompartimenten verschraubt. Überstehende, nicht benötigte Strebenglieder 35 sind von den Gliederbereichen 30 abgeschnitten.



  Figuren 10A bis 10C Hier sind die freien Enden der Plattenstreben 20 ohne Gliederbereich 30 einfach gerade ausgeführt, so dass sich vom horizontalen Verbindungssteg 10 der Führungsschlitz 40 gleichförmig bis zum Ende der Plattenstreben 20 erstreckt. Die rundliche Fixierplatte 200 besitzt zwei auf der Längsachse A liegende, zueinander beabstandete Schraubenlöcher 232, zwischen denen symmetrisch zur Längsachse A zwei Durchbrüche 214 angeordnet sind. Die Durchbrüche 214 haben den gleichen Zweck, wie die Durchbrüche 14 in der Knochenplatte 1.



  Kongruent zur Erstreckung der Plattenstreben 20 sind an der Unterseite der Fixierplatte 200, parallel zur Längsachse A, zwei nutenförmige Vertiefungen 201 vorhanden. Zwischen den Vertiefungen 201, im axialen Bereich der Schraubenlöcher 232, verbleibt dadurch ein erhabener Mittelsteg 202. Die Fixierplatte 200 könnte über die ganze Länge der Plattenstreben 20 auf diese aufgesetzt werden, realistisch - wegen der Verschraubung zweier Knochenkompartimente und der zu erreichenden Steifigkeit - ist jedoch eine Anordnung der Fixierplatte 200 nur nahe den Enden der Plattenstreben 20. Im aufgesetzten Zustand sind die Plattenstreben 20 partiell in den Vertiefungen 201 eingebettet.



  Figuren 11A bis   11C    Der einzige Unterschied zur vorherigen Figurengruppe 10A bis 10C besteht darin, dass an der Unterseite der Fixierplatte 200 die Vertiefungen 201 nicht durch einen Mittelsteg 202 unterteilt sind, sondern sich die Vertiefung 201 durchgehend bis nahe an den oberen und unteren Rand der Fixierplatte 200 erstreckt.



  Figuren 12A bis 12D Die Knochenplatte 1 ist beidseits lateral geschlossen und besitzt an beiden Aussenseiten nierenförmige Verbindungsstege 10. Der linke Verbindungssteg 10 weist zwei zur Längsachse A symmetrisch beabstandete Schraubenlöcher 12  auf, denen mit Übergangsstegen 33' verbunden, ein Paar von Lochgliedern 31' vorgelagert ist. Rechte und linke Seite der Knochenplatte 1 sind identisch, also symmetrisch zu einer errichteten Vertikalachse B, die senkrecht zur Längsachse A steht. Um die eingeführte Systematik beizubehalten, wird auf der rechten Hälfte ein Gliederbereich 30 mit je zwei Paaren von Lochgliedern 31 definiert, die untereinander wieder durch Übergangsstege 33 miteinander verbunden sind.



  Aussen befindet sich der Verbindungssteg 10. Zwischen den Lochgliedern 31' und dem Gliederbereich 30 erstreckt sich der Führungsschlitz 40, an den sich nach rechts und links die Spalte 41,41' anschliessen, welche eng sind, so dass sich keine Erweiterung des Führungsschlitzes 40 ergibt. Flankiert wird der Führungsschlitz 40 von den parallel zur Längsachse A verlaufenden Plattenstreben 20, die den Gliederbereich 30 mit den vorgelagerten Lochgliedern 31' verbinden.



  Die Plattenstreben 20 weisen eine geringere Dicke auf als die übrigen Teile der Knochen platte 1. Dies begünstigt ein an die jeweils spezifische Knochengeometrie anpassendes Verbiegen der Knochenplatte 1 aus der flachen Ebene der Knochen platte 1 heraus. In der Ebene - quasi über die Kante - ist eine höhere Steifheit gegeben. Die grössere Materialstärke ausserhalb der Plattenstreben 20 gibt den in die Schraubenlöcher 12,32 eingeschraubten Knochenschrauben 2 einen solideren Sitz. Der Feststeller 100 ist innerhalb des Führungsschlitzes 40 positioniert.



  Figuren 13A und 13B Die Abwandlung zur vorherigen Figurengruppe 12A bis 12D besteht nur darin, dass jetzt der Gliederbereich 30 ein drittes Paar von Lochgliedern 31 aufweist und sowohl die Lochglieder 31 als auch die Schraubenlöcher 12 mit den vorgelagerten Lochgliedern 31' einen grösseren Abstand zur Längsachse A haben, so dass verbreiterte Spalte 41,41' entstehen, die eine beidseitige Verlängerung des Führungsschlitzes 40 ergeben. Der Feststeller 100 ist innerhalb des Spalts 41 positioniert und das äussere, nicht benötigte Paar von Lochgliedern 31 ist samt Verbindungssteg 10 und Übergangsstegen 33 abgeschnitten.



  Figuren 14A und 14B Die hier gezeigte Knochenplatte   list    im Verhältnis zur Figur 12A beidseitig um  das Paar der vorgelagerten Lochglieder 31' und ein Paar von Lochgliedern 31 aus dem Gliederbereich 30 reduziert. Der Führungsschlitz 40 - nur dort kann der Feststeller 100 folglich positioniert werden - erstreckt sich demnach nur zwischen dem Gliederbereich 30 und den Schraubenlöchern 12. Mit Bezug auf die Längsachse A und die Vertikalachse B ist diese Knochenplatte 1 symmetrisch aufgebaut.



  Figuren 15A und 15B In Abwandlung zu den Vorgängerfiguren 14A und 14B sind die Verbindungsstege 10 jetzt nicht mehr nierenförmig, sondern stellen die Schmalseiten einer insgesamt in Form eines Parallelogramms gestalteten Knochenplatte 1 dar. Die je zwei Schraubenlöcher 12,32 liegen damit nicht mehr auf zwei gemeinsamen theoretischen Vertikalen, jeweils das obere Schraubenloch 12,32 ist nach rechts versetzt. Der Führungsschlitz 40, innerhalb dessen der Feststeller 100 eingesetzt ist, erstreckt sich wiederum zwischen dem Verbindungssteg 10 und dem Gliederbereich 30.



  Figuren   16A,16C    und 16D Gezeigt sind eine beidseits lateral geschlossene Knochenplatte 1 mit zwei äusseren horizontalen Verbindungsstegen 10 und ein seitlich fixierbaren Feststeller 100'. Die Knochenplatte 1 ist bezüglich Längsachse A und Vertikalachse B symmetrisch konstruiert. Die Verbindungsstege 10 entsprechen der Ausführung gemäss Figur 1A. Auf die Gestaltung eines Führungsschlitzes 40 hat man hier verzichtet, da der Feststeller 100' die Bohrung 111' zum Einbringen der Feststellschraube 120 seitlich aufweist. Zur Erhöhung der Steifheit der Knochenplatte 1, aber mit Beibehaltung der Biegbarkeit für den Zweck der Anpassung an die spezielle Knochengeometrie, sind zusätzlich zu den parallelen Plattenstreben 20 querverlaufende Verstärkungsstreben 21 vorgesehen. Die Verstärkungsstreben 21 erstrecken sich zwischen den beiden Verbindungsstegen 10.



  Der laschenförmige Feststeller 100' ist zum Übergreifen der Knochenplatte 1 parallel zur Vertikalachse B konzipiert und besitzt an der unteren Peripherie die Bohrung 111'. Die beidseits eingebrachten Einkerbungen 114' sind komplemen  tär zur Lage der Schraubenlöcher 12 angebracht, so dass der Feststeller 100' nahe an einem Schraubenloch 12 und auch zwischen zwei Schraubenlöchern 12 stehen kann, ohne mit den einzudrehenden und durch die Schraubenköpfe erhöhten Knochenschrauben 2 in Kollision zu kommen. An der Unterseite weist der Feststeller 100' oberhalb der Bohrung 111' eine Nut 101' in der Breite der Knochenplatte 1 auf, um letztere von der Oberseite partiell zu umfassen. Der Feststeller 100' und die Feststellschraube 120 (s. Figur 1A) können zwei separate Teile sein oder eine voneinander nicht lösbare Einheit bilden.

   Als Feststellschraube 120 ist eine herkömmliche Knochenschraube 2 verwendbar.



  Figur 16B Im aufgesetzten Zustand liegt die Bohrung 111' des Feststellers 100' seitlich, ausserhalb der Knochenplatte 1, so dass die zugehörige Feststellschraube 120 in das darunter befindliche Knochenkompartiment - zunächst nicht angezogen eingedreht werden kann. Ein noch lose aufgeschraubter Feststeller 100' erlaubt wiederum die benötigten Realtivbewegungen für die Feinjustierung beider Knochenkompartimente zueinander. Bei der Feinjustierung ist der Feststeller 100' um die Achse der Feststellschraube 120 schwenkbar und kann auf der Knochenplatte 1 entlang der Längsachse A verfahren werden. Nach der Feinjustierung erfolgt das vollständige Verschrauben der Knochenplatte 1 und hierauf das Enffernen des Feststellers 100'.



  Figuren 17A und 17B In dieser Variante ist - im Vergleich zu den Figuren 1D und 1E - die zentrische, duchgehende Bohrung 111 in der kreisrunden Scheibe 110 des Feststellers 100 nicht mit einem Innengewinde versehen. Um aber dennoch zu verhindern, dass die Scheibe 110 von der Feststellschraube 120 abfällt, ist die Bohrung 111 an der Scheibe 110 nur minim grösser als der Kerndurchmesser des Schraubenschafts 123 und jedenfalls kleiner als der Aussendurchmesser des Schraubenschafts 123. Um dies zu erreichen, bieten sich Verstemmen oder Umbördeln einer zunächst grösseren Bohrung 111 an, damit zuvor der Schraubenschaft 123 durchgesteckt werden kann. Damit bleibt die in der Scheibe 110 steckende   Feststellschraube 120 drehbar und die Scheibe 110 ist gegen Herunterfallen gesichert.



  Figuren 18A und 18B In Abwandlung zur vorangehenden Ausführung besitzt die Scheibe 110 auf ihrer Unterseite am Aussenrand vier jeweils um   90"    versetzte Arretiernasen 115. Zwei gegenüber liegende Arretiernasen 115 umgreifen im aufgesetzten Zustand die Plattenstreben 20 einer unter dem Feststeller 100 positionierten Knochenplatte 1 parallel zur Vertikalachse B. Die zwei übrigen, auf der Längsachse A liegenden Arretiernasen 115, dringen in den Führungsschlitz 40 ein.



  Figuren 19A und 19B In Abwandlung zur Ausführung gemäss den Figuren 17A und 17B ist die Scheibe 110 gewölbt mit konkaver Kontur in Relation zur Spitze der in der Scheibe 110 steckenden Feststellschraube 120. Die Wölbung ergibt im aufgeschraubten Zustand eine gewisse Federspannung, die für den besseren Andruck der Scheibe auf die darunter liegende Knochenplatte 1 vorteilhaft sein kann.



  Figuren 20A und 20B Der Feststeller 100 könnte auch einteilig sein mit einer unter dem Schraubenkopf 122 sitzenden Scheibenteil 110. Beim Drehen des Schraubenteils 120 dreht sich der Scheibenteil 110 dann stets mit.



  Figuren 21A und 21B Nun weist der als einteilig ausgeführte Feststeller 100 ein gemäss den Figuren 19A und 19B gewölbtes Scheibenteil 110 auf. 

Claims

Patentansprüche
1. Vorrichtung zur-osteosynthetischen Fixation von Knochenfragmenten, insbesondere von Fragmenten eines Kieferknochens, bestehend aus: a) einer sich auf einer Längsachse (A) erstreckenden Knochenplatte (1) mit zwei zueinander beabstandeten, längslaufenden Plattenstreben (20), die zu mindest am ersten Ende von einem Verbindungssteg (10) überbrückt sind; aa) im Verbindungssteg (10) ist zumindest ein Schraubenloch (12) vorhanden; ab) die Plattenstreben (20) flankieren entlang der Längsachse (A) beidseitig einen Zwischenraum, der einen Führungsschlitz (40) darstellt; und b) einem zum temporären Aufsetzen auf die Knochenplatte (1), im Bereich des Führungsschlitzes (40), bestimmten Feststeller (100) mit einer Scheibe (110) und einer die Scheibe (110) fixierenden Feststellschraube (120);
ba) die Scheibe (110) übergreift den Führungsschlitz (40) und sitzt auf beiden Plattenstreben (20) auf; bb) die Feststellschraube (120) durchdringt den Führungsschlitz (40) mit ihrem Schraubenschaft (123); bc) der Schraubenkopf (122) sitzt auf der Scheibenoberseite (113) auf; bd) der Führungsschlitz (40) besitzt eine der Längsachse (A) folgende Länge und eine quer zur Längsachse (A) sich erstreckende Breite, wobei die Länge ein Vielfaches der Breite beträgt und die Breite ein Vielfaches des Quer schnitts des Schraubenschafts (123) beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass c) die Scheibe (110) und die Feststellschraube (120) eine voneinander nicht lösbare Einheit bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststeller (100) einstückig ist, wobei a) die Feststellschraube (120) aus dem Schraubenkopf (122) und dem sich vom Schraubenkopf (122) axial erstreckenden Schraubenschaft (123) be steht; und b) zwischen Schraubenkopf (122) und Schraubenschaft (123) ein horizontales Scheibenteil (110) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststeller (100) zweiteilig ist, wobei a) die Feststellschraube (120) aus dem Schraubenkopf (122) und dem sich vom Schraubenkopf (122) axial erstreckenden Schraubenschaft (123) be steht; b) sich in der Scheibe (110) eine durchgehende Bohrung (111) befindet, durch welche der Schraubenschaft (123) der in Relation zur Scheibe (110) drehba ren Feststellschraube (120) ragt; und c) die Scheibe (110) verliergesichert auf dem Schraubenschaft (123) angeord net ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass a) zuoberst im Schraubenkopf (122) eine Eingriffskontur (124) zum Ansetzen eines Schraubwerkzeugs vorhanden ist; b) die Scheibe (110) an der dem Schraubenkopf (122) abgewandten Unterseite in Relation zur freien Spitze des Schraubenschafts (123) plan oder konkav ist; und c) an der Unterseite der Scheibe (110) Arretiernasen (115) vorhanden sein können, welche die Plattenstreben (20) partiell umfassen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Plattenstreben (20) am zweiten Ende der Knochenplatte (1), welches dem ersten Ende mit dem Verbindungssteg (10) gegenüber liegt, frei auslau fen; und somit b) der Führungsschlitz (40) bis zum zweiten Ende hin ungeschmälert oder ver engt offen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Plattenstreben (20) am zweiten Ende jeweils einen Gliederbereich (30) aufweisen, wobei der Gliederbereich (30) alternativ besteht aus: ba) gliedweise abtrennbaren Lochgliedern (31), die Schraubenlöcher (32) auf weisen; oder aus bb) gliedweise abtrennbaren geraden Strebengliedern; oder aus bc) gliedweise abtrennbaren Strebengliedern (35) mit systematisch sich wieder holenden Krümmungen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) die den Führungsschlitz (40) beidseits längs flankierenden Plattenstreben (20) am zweiten Ende der Knochenplatte (1), welches dem ersten Ende mit dem Verbindungssteg (10) gegenüber liegt, ebenfalls von einem Verbin dungssteg (10) überbrückt sind, in welchem Schraubenlöcher (32) vorhan den sein können; und somit b) der Führungsschlitz (40) zu beiden Enden der Knochenplatte (1) hin ge schlossen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass a) zwischen den Plattenstreben (20) und dem Verbindungssteg (10) am ersten Ende der Knochenplatte (1) und/oder dem Verbindungssteg (10) am zweiten Ende der Knochenplatte (1) zusätzliche Lochglieder (31',31) eingefügt sind; und b) zumindest einer der Verbindungsstege (10) Durchbrüche (14) zum Eingriff eines an sich bekannten Halteinstruments aufweisen kann.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 8 oder 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der von den Plattenstreben (20) entlang der Längsachse (A) beidseits flankierte Führungsschlitz (40); a) einerseits beginnt: aa) am Verbindungssteg (10) am ersten Ende der Knochenplatte (1); oder ab) an den diesem Verbindungssteg (10) vorgelagerten zusätzlichen Lochglie dern (31'); und b) andererseits endet: ba) vor den Gliederbereichen (30) an den Plattenstreben (20); oder bb) am äusseren freien Ende der Gliederbereiche (30); oder bc) vor dem Verbindungssteg (10) am zweiten Ende der Knochenplatte (1); oder bd) vor den diesem Verbindungssteg (10) vorgelagerten zusätzlichen Lochglie dern (31).
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Knochenplatte (1), welche nur am ersten Ende einen Verbindungssteg (10) besitzt, eine Fixierplatte (200) mit zumindest einem Schraubenloch (232) zum Überbrücken der Plattenstreben (20) am zweiten Ende der Knochenplatte (1) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Schraubenlöcher (232) der auf die Knochenplatte (1) aufgesetzten Fi xierplatte (200): aa) zwischen beiden Plattenstreben (20) oder den an den Plattenstreben (20) angesetzten Giederbereichen (30) zu liegen kommen; oder ab) mit an den Giederbereichen (30) vorhandenen Schraubenlöchern (32) kon gruent sind, so dass Knochenschrauben (2) in die übereinander liegenden Schraubenlöcher (32,232) einbringbar sind; b) an der Unterseite der Fixierplatte (200) Konturen in Form von Vertiefungen (201) oder Begrenzungsstegen (202) vorgesehen sind, welche dem partiel len Einbetten von Gliedern (31,35) der Giederbereiche (30) dienen; und c) die Fixierplatte (200) Durchbrüche (14) zum Eingriff eines an sich bekannten Halteinstruments aufweisen kann.
12. Vorrichtung zur osteosynthetischen Fixation von Knochenfragmenten, insbesondere von Fragmenten eines Kieferknochens, bestehend aus: a) einer sich auf einer Längsachse (A) erstreckenden Knochenplatte (1) mit an beiden Enden vorhandenen Schraubenlöchern (12); und b) einem zum temporären Aufsetzen auf die Knochenplatte (1) bestimmten Feststeller (100') mit einer durchgehenden Bohrung (111') zum Einbringen einer den Feststeller (100') fixierenden Feststellschraube (120); ba) der Feststeller (100') übergreift die Knochenplatte (1) quer zur Längsachse (A); bb) der Schraubenkopf (122) der Feststellschraube (120) sitzt auf dem Fest steller (100') auf, dadurch gekennzeichnet dass c) die durchgehende Bohrung (111') im auf der Längsachse (A) variabel posi tionierbaren Feststeller (100') seitlich, ausserhalb der Knochenplatte (1), an geordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststeller (100') und die Feststellschraube (120) zwei separate Teile sind oder eine voneinander nicht lösbare Einheit bilden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststeller (100') zweiteilig ist, wobei a) die Feststellschraube (120) aus dem Schraubenkopf (122) und dem sich vom Schraubenkopf (122) axial erstreckenden Schraubenschaft (123) be steht; b) durch die Bohrung (111') im Feststeller (100') der Schraubenschaft (123) der in Relation zum Feststeller (100') drehbaren Feststellschraube (120) ragt; c) der Feststeller (100') verliergesichert auf dem Schraubenschaft (123) ange ordnet ist; und d) zuoberst im Schraubenkopf (122) eine Eingriffskontur (124) zum Ansetzen eines Schraubwerkzeugs vorhanden ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass a) an der dem Schraubenkopf (122) abgewandten Unterseite des Feststellers (100') eine Nut (101') vorhanden sein kann, in welcher die Knochenplatte (1) partiell eingebettet ist; und b) beidseits des Feststellers (100') Einkerbungen (114') vorhanden sind, die komplementär zur Lage der an beiden Enden der Knochenplatte (1) vorhan denen Schraubenlöchern (12) liegen.
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