ELEKTRISCHE ANSCHLUSSVORRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung zum Anschließen eines elektrischen Kabels an ein elektrisches Gerät, wobei das elektrische Kabel mit einem Stecker, insbesondere mit einem ein RJ-45-Steckerbild aufweisenden Stecker, zum Einstecken in eine korrespondierende Buchse des elektrischen Geräts verbunden ist.
Anschlußvorrichtungen zum Anschließen eines elektrischen Kabels an ein elek- trisches Gerät, insbesondere an eine Kommunikationseinrichtung, beispielsweise einen Computer, ein Notebook oder eine Telefonanlage, sind aus der Praxis bekannt. Das elektrische Kabel wird dabei dadurch einfach an das elektrische Gerät angeschlossen, daß das elektrische Kabel mit einem Stecker verbunden ist und dieser Stecker in eine korrespondierende Buchse an dem elektrischen Gerät eingesteckt wird. Um das Anschließen des elektrischen Kabels an das elektrische Gerät zu vereinfachen, ist es üblich, daß zumindest ein Kabelende bereits mit einem Stecker verbunden ist. Bekannte Anschluß Vorrichtungen bestehen standardmäßig aus einem kabelseitigen achtpoligen Stecker, der in der Praxis als RJ-45-Stecker oder Western- Stecker bekannt ist, und einer entsprechenden geräteseitigen Anschlußbuchse. Der Stecker ist dabei meist in Crimp-Anschluß- technik mit dem Kabel verbunden, kann jedoch auch mit diesem verlötet sein. Der Stecker wird dabei meist mittels eines Rastarms beim Einstecken in die Buchse fixiert, kann jedoch auch durch an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät vorhandene Befestigungshaken gehalten werden oder mittels Schrauben mit dem elektrischen Gerät verschraubt werden. Bei industrienaher Installation von Geräten mit einer solchen Anschlußtechnik kann es aufgrund der rauhen Bedingungen und mechanischen Beanspruchungen zu einer Beschädigung der ungeschützten Anschlußvorrichtung kommen.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußvorrichtung der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, die bei geringem Platzbedarf und Materialaufwand sowohl eine sichere Befestigung des elektrischen Kabels an dem elektrischen Gerät als auch einen mechanischen Schutz sowohl des elektrischen Kabels als auch des Steckers gewährleistet.
BESTATIGUNGSKOPIE
Diese Aufgabe ist bei einer Anschlußvorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker in ein Gehäuse einsetzbar und im eingesetzten Zustand darin gehalten ist und daß das elektrische Kabel bzw. der mit dem elektrischen Kabel verbundene Stecker mittels an dem Gehäuse angeordneter Rastmittel an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät fixierbar ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Anschlußvorrichtung mit einem Gehäuse, das das mit einem Stecker konfektionierte Kabel aufnimmt, bietet den Vorteil, daß das elektrische Kabel und der Stecker durch das Gehäuse vor äußeren Einflüssen geschützt ist und gleichzeitig durch die an dern Gehäuse angeordneten Rastmittel an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät befestigt werden kann. Dadurch, daß das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker in dem Gehäuse gehalten wird, werden auf das Kabel wirkende Zugkräfte sowohl von der Verbindungsstelle Kabel- Stecker, als auch von der Verbindungsstelle Stecker- Buchse ferngehalten. Die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung zeichnet sich im übrigen dadurch aus, daß sie ohne weiteres nachgerüstet werden kann, da es sich bei dem Gehäuse um ein separates Bauteil handelt, das nachträglich mit einem mit einem Stecker konfektionierten Kabel verbunden werden kann.
Vorteilhafterweise besteht das Gehäuse aus einem Gehäusekörper und einem Gehäusedeckel, wobei der Gehäusedeckel derart an dem Gehäusekörper befestigbar ist, daß der Gehäusedeckel nach der Befestigung an dem Gehäusekörper schwenkbar mit diesem verbunden ist. Dadurch kann das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker auf besonders einfache Art und Weise zunächst in den Gehäusekörper eingelegt werden, wobei sogar bereits das Kabel bzw. der Stecker mit der Buchse verbunden sein kann, bevor der Gehäusedeckel an dem Gehäusekörper befestigt und anschließend mit einer Schwenkbewegung geschlossen wird. Die Befestigung des Gehäusedeckels an dem Gehäusekörper und das Schließen des Gehäuses ist vorteilhafterweise dadurch besonders einfach zu realisieren, daß der Gehäusekörper und der Gehäusedeckel über ein Scharnier miteinander verbindbar sind, wobei das Scharnier zweigeteilt ist und der Gehäusedeckel die Scharnierbolzen und der Gehäusekörper die korrespondierenden Scharnieraufnahmen aufweisen. Durch die Zweiteiligkeit des Gehäuses und die Zweiteiligkeit des den Gehäusekörper mit dem Gehäusedeckel ver- bindenden Scharniers können das Kabel und der Stecker zunächst bei vollständig entfernten Gehäusedeckel in den Gehäusekörper eingelegt werden und kann an-
schließend der Gehäusedeckel durch die Ausbildung des Scharniers einfach mit dem Gehäusekörper verbunden und anschließend geschlossen werden.
Zur einfachen und schnellen Aufnahme des elektrischen Kabels und des Steckers weist der Gehäusekörper einen länglichen Aufnahmeraum auf, wobei der Aufnahmeraum einen etwa U-förmigen Querschnitt hat, der im wesentlichen dem Durchmesser des elektrischen Kabels und des Steckers entspricht. Dadurch, daß der Aufnahmeraum somit an die Außenkonturen des Kabels und des Steckers angepaßt ist - wobei das Kabel natürlich wesentlich länger als der Aufnahme- räum ist -, werden das Kabel und der Stecker durch die seitlichen Wände des Aumahmeraums gestützt und insbesondere die Verbindungsstelle Kabel-Stecker vor Beschädigung geschützt.
Ein weiterer Schutz des elektrischen Kabels und des Steckers wird dadurch er- reicht, daß das Gehäuse eine Zugentlastung und/oder eine Rutschsicherung für das eingesetzte Kabel aufweist. Zugentlastungen für elektrische Kabel sind hinlänglich bekannt und werden meist entweder als getrenntes Bauteil im inneren eines Gehäuses befestigt oder beispielsweise in Form einer PG-Verschraubung von außen auf das Gehäuse aufgeschraubt. Bei der erfindungsgemäßen An- Schlußvorrichtung wird nun vorteilhafterweise die Zugentlastung und/oder Rutschsicherung für das eingesetzte Kabel unmittelbar durch das Gehäuse selber realisiert. Hierzu ist entweder nur der Gehäusekörper oder nur der Gehäusedeckel entsprechend ausgebildet, vorzugsweise sind jedoch sowohl der Gehäusekörper als auch der Gehäusedeckel derart ausgebildet, daß bei geschlossenem Gehäuse der Gehäusekörper und der Gehäusedeckel gemeinsam die Zugentlastung für das eingelegte Kabel realisieren.
Vorteilhafterweise sind am kabelseitigen Ende des Aumahmeraums, quer zu dessen Längserstreckung in den Aufhahmeraum hineinragende Erhebungen am Ge- häusekörper ausgebildet. In der Lage zu den Erhebungen koorespondierend ist am Gehäusedeckel ein Ansatz ausgebildet, der sich derart senkrecht zur Grundfläche des Gehäusedeckels erstreckt, daß der Ansatz bei geschlossenem Gehäuse, d. h. bei geschlossenem Gehäusedeckel, in den Aufnahmeraum hineinragt. Bei geschlossenem Gehäuse wird somit der Aufhahmeraum an dessen kabelseitigem Ende einerseits durch die am Gehäusekörper ausgebildeten Erhebungen, andererseits durch den am Gehäusedeckel ausgebildeten Ansatz verengt.
Dadurch ist ein in den Gehäusekörper eingelegtes Kabel derart festgeklemmt, daß an dem aus dem Gehäuse hinausragenden Ende des elektrischen Kabels angreifende Kräfte nicht auf die Verbindung elektrisches Kabel-Stecker übertragen werden.
Nach einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz erläutert werden soll, sind die Scharnierbolzen seitlich am Ansatz des Gehäusedeckels und die Scharnieraufhahmen am kabelseitigen Ende des Gehäusekörpers ausgebildet. Hierdurch ist einerseits ein besonders einfaches und kompaktes Ge- häuse realisierbar, erfolgt andererseits gleichzeitig mit dem Schließen des Gehäusedeckels auch die Realisierung der Zugentlastung, da beim Umschwenken des Gehäusedeckels der senkrecht am Gehäusedeckel angeordnete Ansatz in den Aufhahmeraum hineingeschwenkt wird.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung aus- und weiterzubilden. Hierzu wird verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 einen leeren Gehäusekörper einer erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung,
Fig. 2 den Gehäusekörper gemäß Fig. 1 mit einem eingelegten, mit einem Stecker vorkonfektionierten Kabel,
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung mit einem an dem
Gehäusekörper befestigten, jedoch noch geöffneten Gehäusedeckel,
Fig. 4 die Anschlußvorrichtung gemäß Fig. 3, jedoch mit geschlossenem
Gehäusedeckel und
Fig. 5 die Anschlußvorrichtung gemäß Fig. 4, befestigt an einem nur teilweise dargestellten Gehäuse eines elektrischen Geräts.
Die Figuren zeigen eine Anschlußvorrichtung 1 zum Anschließen eines elektrischen Kabels 2 an ein hier nicht dargestelltes elektrisches Gerät, wobei das elektrische Kabel 2 bereits mit einem Stecker 3 verbunden ist. Als Stecker 3 wird insbesondere ein RJ-45-Stecker, welcher auch als Western-Stecker bekannt ist, verwendet. Zum Anschließen des elektrischen Kabels 2 an das elektrische Gerät wird der Stecker 3 in eine entsprechende Buchse des elektrischen Geräts eingesteckt. Erfindungsgemäß kann das elektrische Kabel 2 und der mit dem elektrischen Kabel 2 verbundene Stecker 3 dadurch vor mechanischer Beschädigung geschützt werden, daß das elektrische Kabel 2 zusammen mit dem Stecker 3 in ein Gehäuse eingesetzt und in diesem gehalten wird, wobei an dem Gehäuse angeordnete Rastmittel 4 ein ungewolltes Abziehen des Gehäuses - und damit auch des Steckers 3 - von dem elektrischen Gerät verhindern.
Die Montage der Anschlußvorrichtung 1 ist dadurch besonders einfach, daß das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist, nämlich aus einem Gehäusekörper 5 und einem Gehäusedeckel 6 besteht. Zur Montage muß nun einfach das mit dem Stecker 3 vorkonfektionierte Kabel 2 in den Gehäusekörper 5 eingelegt werden, der Gehäusedeckel 6 an dem Gehäusekörper 5 befestigt und anschließend durch einfaches Umklappen geschlossen werden. Hierzu weist das Gehäuse ein zu- sammensetzbares, zweiteiliges Scharnier auf, wobei die Scharnierbolzen 7 am Gehäusedeckel 6 und die dazu korrespondierenden Scharnieraufnahmen 8 am Gehäusekörper 5 angeordnet sind. Durch die zweiteilige Ausgestaltung sowohl des Gehäuses als auch des Scharniers und durch die Anordnung der Scharnierbolzen 7 an dem Gehäusedeckel 6 und der Scharnieraufnahmen 8 an dem Ge- häusekörper 5 ist ein besonders einfaches und schnelles Zusammensetzen der Anschlußvorrichtung 1 möglich.
Wie insbesondere anhand der Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, weist der Gehäusekörper 5 einen länglichen Aufnahmeraum 9 auf, wobei der Aufnahmeraum 9 ei- nen etwa U-förmigen Querschnitt hat. Der U-fÖrmige Querschnitt des Aufhah- mekörpers 9 entspricht dabei im wesentlichen dem Durchmesser des elektrischen Kabels 2 und dem Querschnitt des Steckers 3. Mit anderen Worten, der Aufnahmeraum 9 ist gerade so dimensioniert, daß ein für die Anschluß Vorrichtung 1 vorgesehenes elektrisches Kabel 2 mit dem daran angeschlossenen Stecker 3 in den Aufhahmeraum 9 des Gehäusekörpers 5 eingelegt werden kann. Die seitlichen Wände 10 und der Boden 11 des Aufnahmeraumes 9 dienen dabei
als Knickschutz für das elektrische Kabel 2 und den Stecker 3. Insbesondere wird somit ein Abknicken des Kabels 2 an dem kritischen Übergang zum Stecker 3 verhindert.
Damit das elektrische Kabel 2 nicht nur senkrecht zu seiner Längserstreckung festgelegt und geschützt ist, weist das Gehäuse auch eine Zugentlastung auf. Hierzu sind zunächst am kabelseitigen Ende 12 des Aufnahmeraums 9, quer zu dessen Längserstreckung, in den Aufhahmeraum 9 hinragende Querrillen 13 am Gehäusekörper 5 ausgebildet. Die Querrillen 13 sind nun so ausgebildet und di- mensioniert, daß sie den Aufhahmeraum 9 nur so weit einengen, daß das elektrische Kabel 2 noch unter Druck in den Aufhahmeraum 9 eingelegt werden kann. Die Querrillen 13 sorgen somit für einen Preßsitz zwischen dem elektrischen Kabel 2 und dem Aufnahmeraum 9 an dessen kabelseitigen Ende 12. Bei entsprechend spitzer Ausgestaltung der Querrillen 13 können sich diese auch in den Mantel des elektrischen Kabels 2 eindrücken, wobei die Querrillen 13 jedoch stets so zu dimensionieren sind, daß eine Beschädigung des elektrischen Kabels 2 vermieden wird.
Korrespondierend zur Lage der Querrillen 13 am Gehäusekörper 5 ist am Gehäu- sedeckel 6 ein Ansatz 14 ausgebildet, wobei sich der Ansatz 14 derart senkrecht zur Grundfläche des Gehäusedeckels 6 erstreckt, daß der Ansatz 14 bei geschlossenem Gehäuse, d. h. bei geschlossenem Gehäusedeckel 6 in den Aufnahmeraum 9 hineinragt. Die Anordnung des Ansatzes 14 an dem Gehäusedeckel 6 korrespondierend zur Lage der Querrillen 13, d. h. quer zur Längserstreckung des Gehäusedeckels 6, führt dazu, daß bei geschlossenem Gehäusedeckel 6 der Ansatz 14 ein in den Gehäusekörper 5 eingelegtes elektrisches Kabel 2 stets gegen die Querrillen 13 drückt. Durch die feste Anpressung des elektrischen Kabels 2 an die Querrillen 13 gewährleistet die Anschlußvorrichtung 1 nicht nur eine Rutschsicherung, sondern eine Zugentlastung des elektrischen Kabels 2. Die Zugentlastung kann noch dadurch verstärkt werden, daß an der Stirnseite 15 des Ansatzes 14 ebenfalls Querrillen ausgebildet sind. Bei geschlossenem Gehäusedeckel 6 gewährleistet somit das Zusammenwirken der Querrillen 13 im Gehäusekörper 5 und des Ansatzes 14 am Gehäusedeckel 6 eine wirkungsvolle Zugentlastung des elektrischen Kabels 2.
Die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung 1 ist dadurch besonders kompakt und einfach montierbar, daß die Scharnierbolzen 7 seitlich am Ansatz 14 des Gehäusedeckels 6 und die Scharnieraufhahmen 8 am kabelseitigen Ende 12 des Gehäusekörpers 5 ausgebildet sind.
Die einzelnen Schritte der Montage der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung 1 sind in den Fig. 1 bis 5 wiedergegeben. Fig. 1 zeigt einen leeren Gehäusekörper 5 mit einem Aufnahmeraum 9 und am kabelseitigen Ende 12 des Gehäusekörpers 5 angeordneten Querrillen 13. Dadurch, daß der Gehäusekörper 5 von oben frei zugänglich ist, kann das mit dem Stecker 3 vorkonfektionierte elektrische Kabel 2 in den Aufhahmeraum 9 eingelegt werden, unabhängig davon, ob der Stecker 3 bereits mit einer Buchse verbunden ist oder nicht. Dieser Zustand - in den Gehäusekörper 5 eingelegtes Kabel 2 - ist in Fig. 2 dargestellt.
Als nächstes wird der Gehäusedeckel 6 mit dem Gehäusekörper 5 verbunden, wozu die Scharnierbolzen 7 einfach in die Scharnieraufnahmen 8 eingerastet werden. Dabei steht der Gehäusedeckel 6 senkrecht auf dem Gehäusekörper 5 und damit auch senkrecht zur Längserstreckung des elektrischen Kabels 2. Von diesem, in Fig. 3 dargestellten, geöffneten Zustand des Gehäuses kann die elek- trische Anschlußvorrichtung 1 einfach durch Zuklappen des Gehäusedeckels 6 in den geschlossenen Zustand überführt werden. Während der Gehäusedeckel 6 dabei aus seiner - bezogen auf die Längserstreckung des elektrischen Kabels 2 - senkrechten Position in die waagerechte Position überführt wird, wird der Ansatz 14 umgekehrt aus der waagerechten Position in die senkrechte Position gebracht. In geschlossener Stellung des Gehäusedeckels 6 sorgt der senkrecht dazu verlaufende Ansatz 14 somit dafür, daß das elektrische Kabel 2 zwischen den Querrillen 13 und der Stirnseite 15 des Ansatzes 14 festgeklemmt ist, womit eine Zugentlastung des elektrischen Kabels 2 realisiert wird. Der Ansatz 14 ist dabei ebenso wie die Querrillen 13 so dimensioniert, daß das elektrische Kabel 2 zwar ausreichend fest gehalten wird, eine Beschädigung des elektrischen Kabels 2 jedoch ausgeschlossen ist.
Ein ungewolltes Öffnen des Gehäusedeckels 6 wird bereits durch den Preßsitz zwischen dem Ansatz 14 und dem elektrischen Kabel 2 verhindert. Zusätzlich dazu können jedoch am steckerseitigen Ende des Gehäusekörpers 5 bzw. am steckerseitigen Ende des Gehäusedeckels 6 geeignete - hier nicht dargestellte -
Verrastungselemente vorgesehen sein. Der Gehäusedeckel 6 kann dann nur mit Hilfe eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubendrehers, wieder geöffnet werden. Ist ein späteres Öffnen des Gehäuses nicht erwünscht, so kann der Gehäusedeckel 6 zur zusätzlichen Sicherung mit dem Gehäusekörper 5 verklebt oder verschweißt sein.
Die Befestigung der fertig montierten - in Fig. 4 dargestellten - Anschlußvorrichtung 1 an dem elektrischen Gerät kann besonders einfach durch die an dem Gehäuse ausgebildeten Rastmittel 4 erfolgen. Die Rastmittel 4 bestehen dabei aus zwei über je einen Steg 16 mit dem Gehäusekörper 5 verbundenen Rastarmen 17 und endseitig an den Rastarmen 17 angeordneten Rastnasen 18. Die Rastnasen 18 dienen dazu, entsprechende Vorsprünge 19 an einer Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts zu hintergreifen. Die Rastmittel 4 sind dabei als von Hand lösbare Rastmittel 4 ausgebildet, wozu die Rastarme 17 je einen Griffabschnitt 21 aufweisen. Werden die Griffabschnitte 21 zusammengedrückt, so bewegen sich die Rastnasen 18 auseinander und die Anschlußvorrichtung 1 kann von der Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts abgezogen werden.
Vorzugsweise sind die Enden der Rastnasen 18 abgeschrägt, so daß sich die Rastarme 17 und mit ihnen die Rastnasen 18 beim Aufdrücken der Anschlußvorrichtung 1 auf die Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts, aufgrund der Elastizität der Rastarme 17, auseinanderbewegen.