WO2003058994A1 - Verbesserter datenschutz für positionabhängige dienste - Google Patents

Verbesserter datenschutz für positionabhängige dienste Download PDF

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WO2003058994A1
WO2003058994A1 PCT/DE2002/000027 DE0200027W WO03058994A1 WO 2003058994 A1 WO2003058994 A1 WO 2003058994A1 DE 0200027 W DE0200027 W DE 0200027W WO 03058994 A1 WO03058994 A1 WO 03058994A1
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mobile radio
privacy
mobile
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Hans-Martin Dietrich
Thomas Holzhauer
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Siemens Aktiengesellschaft
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    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/02Processing of mobility data, e.g. registration information at HLR [Home Location Register] or VLR [Visitor Location Register]; Transfer of mobility data, e.g. between HLR, VLR or external networks
    • H04W8/08Mobility data transfer
    • H04W8/16Mobility data transfer selectively restricting mobility data tracking
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    • H04W4/02Services making use of location information
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    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/18Processing of user or subscriber data, e.g. subscribed services, user preferences or user profiles; Transfer of user or subscriber data

Definitions

  • the LCS user privacy defined according to 3GPP requires a relatively large amount of memory in the home register of the mobile network (HLR) and in the exchange (MSC-SGSN) and causes a high load when copying conditions relating to the transmission of position data of a user to a requestor from the HLR to the switching center currently used by the user (visited MSC / SGSN). Copying the conditions includes required because the conditions are checked during a request for the position of the mobile radio terminal within the switching center.
  • Changes to the test conditions and the function for the application of the test conditions are associated with a high administrative effort for the network operator or impossible if the LCS Privacy Central Unit and the network element in which the function for the application of the test conditions is carried out are not co-localized and / or cannot be administered synchronously.
  • the switching center SGSN / MSC 14 has (for example regularly) stored in a step 0 information downloaded from an HLR about mobile radio terminal users (LCS privacy data 18), which state whether the mobile terminal 13 should be queried before the position of the mobile radio terminal is transmitted to the requester 11 is.
  • LCS privacy data 18 information downloaded from an HLR about mobile radio terminal users
  • FIG. 3 shows a configuration according to the invention for improving the LCS privacy query:

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Databases & Information Systems (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Abstract

Eine netzlasteffiziente Privacy-Funktionsprüfung wird ermöglicht durch ein Verfahren zum Abfragen des Einverständnisses eines Nutzers eines Mobilfunkendgerätes (13) eines Mobilfunknetzes (14, 16) mit der Übermittlung (8) seiner Positionsdaten (28) an einen nach diesen Positionsdaten (28) Anfragenden (11), wobei im Falle des Eintreffens (2) einer Anfrage (1) eines Anfragenden (11) nach der Position (28) des Mobilfunkendgerätes (13) in einer Vermittlungsstelle (14) des Mobilfunknetzes (14, 16, 15) von der Vermittlungsstelle (14) ein Datenbankserver (26) zu einer Prüfung anhand dort (26) gespeicherter, das Mobilfunkendgerät betreffender Rückfragevorschrifts-Angaben (18; 21) dahingehend veranlasst wird (2a), ob ein Einverständnis seitens des Mobilfunkendgeräts (13) zur Weitergabe (8) der Mobilfunk-Endgerät-Position an den Anfragenden (11) einzuholen (3, 4) ist, worauf das Ergebnis (2b) dieser Prüfung an die Vermittlungsstelle (14) gesandt wird, wobei zumindest dann, wenn das Ergebnis (2b) aussagt, dass das Einverst©ndnis einzuholen ist, eine Anforderung (3) zur Erklärung des Einverständnisses von der Vermittlungsstelle (14) an das Mobilfunkendgerät (13) gesandt wird (3) und bei Vorliegen des Einverständnisses (4) eine Übersendung (7, 8) der Position (28) des Endgerätes (13) an den Anfragenden (11) erfolgt.

Description

Beschreibung
VERBESSERTER DATENSCHÜTZ FÜR POSITIONABHÄNGIGE DIENSTE
Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zum Abfragen des Einverständnisses eines Mobilfunkendgerät-Nutzers mit der Übermittlung seiner Positionsdaten an einen Anfragenden.
Privacy-Funktionen sind den Schutz der Privatsphäre eines Mobilfunkendgerätnutzers durch Kontrolle der Weitergabe seiner Mobilfunkendgerätsposition betreffende Funktionen.
Aus 3GPP-TS 23.271 ist bekannt, Positionsdaten eines Mobilfunkendgerät-Nutzers eines zellularen Mobilfunknetzes für ortsabhängige Dienste wie z.B. Informationen über die nächstliegende Tankstelle, etc. (Location Services = LCS) zu benutzen. Jedoch möchte unter Umständen ein Mobilfunkendgerät- Nutzer vermeiden, dass jeder Dritte seine aktuelle Position vom Mobilfunknetz erfragen kann. Deshalb benötigt der Mobilfunkendgerat-Benutzer eine Funktion, welche für jeden potentiellen, seine Position vom Mobilfunknetz Anfragenden festlegt, ob die Mitteilung der Positionsdaten des Mobilfunkendgerät-Nutzers an diesen Anfragenden allgemein erlaubt ist, grundsätzlich verboten ist oder nach Rückfrage beim Mobilfunkendgerat-Nutzer erlaubt sein kann. Diese Funktion wird als LCS-User Privacy (also LCS-Benutzer- Privatsphären-Funktion) bezeichnet .
Gemäß 3GPP Release 4 Standards TS 23.271 und TS 29.002 ist die LCS-User Privacy für jeden Subscriber in einem Home Location Register (HLR) in mehreren Privacy-Klassen gespeichert und wird vom HLR zum vom Benutzer besuchten MSC oder SGSN heruntergeladen worauf eine LCS-User Privacy Funktion überprüft, ob im Falle einer Anfrage nach der Position des Mobilfunkendgerätes (Mobile Terminating Location Request MT- LR) von einem GMLC, Positionsdaten an den Anfragenden übertragen werden sollen. Für Value Added Services sind LCS Privacy Classes vorgesehen, nämlich die Call-Session Related Class und die Call-Session Unrelated Class. Gemäß 3GPP Release 4 kann der Benutzer für jede dieser zwei Klassen bis zu 40 LCS-Client-IDs spezifizieren und für jede Client-ID (Identitäten von potenziellen die Position des Nutzers Anfragenden) Angaben dahingehend festlegen, wie die vom Nutzer besuchte MSC/SGSN den LCS-User-Privacy-Check durchführen soll. Zum Beispiel ist es möglich, festzulegen, dass der Benutzer nur eine LCS-Notification (also Mitteilung, dass jemand seine Position erfragt) bekommt oder dass der Nutzer eine LCS- Verification (also Rückfrage bei ihm vor Übermittlung seiner Position an einen Anfragenden) bekommt und andere Möglichkeiten. Wenn die LCS-Client-ID nicht in einer vom Benutzer vorgegebenen Liste gespeichert ist, wird ein Rückfallverfahren (Default behaviour) gemäß Vorgaben des Benutzers ausgeführt .
Die gemäß 3GPP definierte LCS-User Privacy (3GPP Standard TS 23.271 und TS 29.002) benötigt relativ viel Speicher im Heimatregister des Mobilfunknetzes (HLR) und in der Vermittlungsstelle (MSC-SGSN) und verursacht eine hohe Last bei der Kopie von Bedingungen betreffend die Übermittlung von Positionsdaten eines Nutzers an einen Anfragenden vom HLR zur vom Nutzer aktuell benutzten Vermittlungsstelle (visited MSC/SGSN) . Das Kopieren der Bedingungen ist u.a. erforderlich, weil die Prüfung der Bedingungen während einer Anfrage nach der Position des Mobilfunkendgerätes innerhalb der Vermittlungsstelle vorgenommen wird.
Die gesamte Prüfung der LCS-User Privacy Einstellungen bezieht sich dabei nur auf die LCS Client ID des anfragenden LCS Client, von dem die Positionsanforderung über das GMLC an die Vermittlungsstelle gesendet wird. Weitergehende Informationen über den Typ des anfordernden Dienstes werden in 3GPP-Release-4 nicht berücksichtigt, ebenso wenig die Identität des Anfordernden (Reguestor ID) und damit verknüpfte Bedingungen sowie weitere Prüfbedingungen wie Schlüsselworte etc .
Diese zusätzlichen Bedingungen (Zusatzattribute) betreffend die Übermittlung von Positionsdaten eines Nutzers an einen Anfragenden und die Bedingungen nach 3GPP Release 4, wie z.B. Client ID (LCS Privacy Daten) sind so zu speichern, dass eine beliebige Anzahl zusätzlicher Attribute möglich ist, ohne dass der Speicherplatzbedarf im HLR weiter gesteigert wird.
Eine weitere Einschränkung der nach 3GPP Release 4 spezifizierten LCS Privacy ist, dass im Fall von nationalem oder internationalem Roaming (der Mobilfunkteilnehmer befindet sich nicht in seinem Heimatnetz und verwendet einen ortsabhängigen Dienst im besuchten Mobilfunknetz) die Anwendung der LCS Privacy Funktion in der besuchten Vermittlungsstelle MSC/SGSN, in welcher der
Mobilfunkteilnehmer aktuell eingebucht ist, nur eingeschränkt möglich ist, weil die örtlichen LCS Client IDs im HLR möglicherweise nicht bekannt sind und vom Mobilfunkteilnehmer nicht in seinen LCS Privacy Daten entsprechend eingetragen sind.
Der aktuell evaluierte Ansatz, gemäß Figur 2 (Konfiguration 1) die Zusatzattribute in einer separierten LCS Privacy Zentralstelle zu speichern, den Zugriff auf diese Daten der LCS Privacy Zentralstelle von einem GMLC aus durchzuführen und die Überprüfung der LCS Privacy Daten im GMLC, löst das Problem des begrenzten Speicherplatzes im HLR, wirft aber folgende zu lösende Probleme auf: Der Start bzw. die Durchführung der Location Subscriber Privacy Funktion (LSPF) wird von 3GPP auf der Vermittlungsstelle MSC/SGSN gefordert, aber durch die Konfiguration 1 in das GMLC bzw. in die LCS Privacy Zentralstelle verschoben.
Die nach 3GPP geforderte Einbeziehung der Klassifikation der LCS Positionsanforderung bzw. die Unterscheidung der LCS Privacy in Call/Session Related und Call/Session Unrelated Class in den Prüfvorgang ist mit der Konfiguration 1 gemäß Figur 2 nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Die Benachrichtigung über eine laufende Positionsbestimmung bzw. die Nachfrage der Zulässigkeit einer Positionsbestimmung beim betroffenen Mobilfunkteilnehmer, wie in 3GPP Release 4 gefordert, ist mit der Konfiguration gemäß Figur 2 nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
Jedes GMLC eines beliebigen Mobilfunknetzes, welches mit dem Mobilfunknetz, in dem sich die aktuell vom Mobilfunkteilnehmer besuchte Vermittlungsstelle befindet, direkt oder indirekt verbunden ist, kann eine Positionierungsanfrage für diesen Mobilfunkteilnehmer anstoßen. Wenn die Anwendung der Prüfbedingung und das Auswerten des Ergebnisses im GMLC stattfindet, setzt dies eine hohe Vertrauenswürdigkeit dieser GMLCs voraus.
Eine Weiterverwendung der auf Subscriber Controlled Input (=SCI= von einem Teilnehmer kontrollierte Eingaben) basierenden Benutzerschnittstelle des Mobilfunkendgeräte- Benutzers zur Änderung seiner Einstellungen der LCS Privacy Daten im HLR ist für Änderungen seiner Einstellungen der LCS Privacy Daten in der LCS Privacy Zentralstelle nicht möglich oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
Im Fall von nationalem oder internationalem Roaming (der Mobilfunkteilnehmer befindet sich nicht in seinem Heimatnetz und verwendet einen ortsabhängigen Dienst im besuchten Mobilfunknetz) ist die Anwendung der Prüfbedingung und die Auswertung des Ergebnisses im GMLC oder in der LCS Privacy Zentralstelle unter Verwendung der Daten, welche in der LCS Privacy Zentralstelle in seinem Heimatmobilfunknetz gespeichert sind, nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Werden in einem Mobilfunknetz mehrere GMLCs und/oder mehrere LCS Privacy Zentralstellen verwendet, ist die Zuordnung, welche GMLC auf welche LCS Privacy Zentralstelle zugreifen soll, unklar.
Es gibt folgende bereits bestehende, aber durch eine Konfiguration gemäß Figur 2 nicht gelöste Probleme:
Änderungen der Prüfbedingungen und der Funktion zur Anwendung der Prüfbedingungen sind mit hohem administrativen Aufwand für den Netzbetreiber verbunden bzw. unmöglich, wenn die LCS Privacy Zentralstelle und das Netzelement, in dem die Funktion zur Anwendung der Prüfbedingungen ausgeführt wird, nicht co- lokalisiert sind und/oder nicht synchron administriert werden können.
3GPP Release 4 spezifiziert die LCS Privacy nur anhand der LCS Client IDs. Im Fall von nationalem oder internationalem Roaming - der Mobilfunkteilnehmer befindet sich nicht in seinem Heimatnetz und verwendet einen ortsabhängigen Dienst im besuchten Mobilfunknetz - ist die Anwendung der Prüfbedingung und Auswertung des Ergebnisses in der Vermittlungsstelle MSC/SGSN, in welcher der Mobilfunkteilnehmer aktuell eingebucht ist, nur eingeschränkt möglich, weil die örtlichen LCS Client IDs in der LCS Privacy Zentralstelle des Mobilfunkteilnehmers bekannt sein müssten bzw. vom Mobilfunkteilnehmer in seinen LCS Privacy Daten entsprechend eingetragen werden müssten. Aufgabe der Erfindung ist es, eine effiziente Privacy-Abfrage zu ermöglichen. Die Aufgabe wird jeweils durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Erfindungsgemäß kann die Funktion zur Anwendung der Prüfbedingungen in einer LCS Privacy Zentralstelle liegen, wo auch die dazugehörigen Prüfbedingungen bzw. die LCS Privacy Daten gemäß 3GPP Release 4 mit Zusatzattributen (wie beispielsweise dem Dienste-Typ, dem Initiator, zeitlichen Abhängigkeiten oder anderen umfasst) , gespeichert werden. Die LCS Privacy Zentralstelle verwaltet u.a. Teilnehmerdatensätze von Mobilfunknutzern des
Heimatmobilfunknetzes, in welchem sie gelegen ist. Im HLR ist zweckmäßig die Adresse der für das HLR und/oder eine Mobilfunkteilnehmeridentität zuständigen LCS Privacy Zentralstelle gespeichert.
Bei der Einbuchung eines Mobilfunkteilnehmers in eine Vermittlungsstelle wird vorzugsweise die im HLR abgespeicherte Adresse der LCS Privacy Zentralstelle in die besuchte Vermittlungsstelle kopiert. Die Klassifizierung der Positionsanfrage in eine LCS Privacy Klasse kann in der Vermittlungsstelle (Call-Session Related Class, Call-Session Unrelated Class...) erfolgen. Die Vermittlungsstelle übermittelt zweckmäßig der LCS Privacy Zentralstelle die Klassifikation der Positionsanfrage. Eingangsparameter für die Prüf edingungen können von der Positionsdatenanfragenannahmestelle (GMLC) zur Vermittlungsstelle übermittelt werden und diese von der Vermittlungsstelle - möglicherweise zusammen mit weiteren in der Vermittlungsstelle verfügbaren Eingangsparametern - an die LCS Privacy Zentralstelle weitergereicht werden. Der Anstoß zur Anwendung der Prüfbedingungen in der LCS Privacy Zentralstelle kann durch .die Vermittlungsstelle aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Positionsanforderung erfolgen. Für den Anstoß zur Anwendung der Prüfbedingungen übermittelt zweckmäßig die Vermittlungsstelle die Eingangsparameter der Prüfbedingungen an die LCS Privacy Zentralstelle. Die in der LCS Privacy Zentralstelle gelegenen Zusatzattribute ermöglichen die Anwendung von LCS auch im Fall von nationalem oder internationalem Roaming ohne dass die örtlichen LCS Client IDs im HLR bekannt sind oder vom Mobilfunkteilnehmer in seinen LCS Privacy Daten entsprechend eingetragen sind. Die LCS Privacy Zentralstelle kann in mehrere einzelne Netzelemente aufgeteilt sein. Die Zuordnung, welche LCS Privacy Zentralstelle für welchen Mobilfunkteilnehmer zuständig ist, erfolgt durch die Abspeicherung der Adresse der LCS Privacy Zentralstelle im HLR des Mobilfunkteilnehmers oder durch ein ähnlich geeignetes Verfahren. Die LCS Privacy Zentralstelle kann auf dem SCP realisiert werden. Eine Weiterverwendung der auf Subscriber Controlled Input (SCI) basierenden Benutzerschnittstelle des Mobilfunkendgeräte- Benutzers zur Änderung seiner Einstellungen der LCS Privacy Daten in der LCS Privacy Zentralstelle, wird ermöglicht durch eine Schnittstelle der Vermittlungsstelle zum HLR und vom HLR zur LCS Privacy Zentralstelle. Wird die LCS Privacy Zentralstelle auf dem SCP realisiert, ist diese Schnittstelle bereits vorhanden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles mit beigefügten Zeichnungen.
Es zeigt:
Fig. 1 eine LCS Privacy-Prüfung gemäß 3GPP R4, Fig. 2 eine Abwandlung der 3GPP R4 Lösung und Fig. 3 schematisch eine erfindungsgemäße Abwandlung dieser LCS Privacy-Prüfung. In Fig. 1 wird eine Anfrage 1 von einer Positionsdatenanwendung (LCS Applikation) 11 an eine Positionsdatenanfragenannahmestelle (GMLC) 12 gesandt, welche diese Positionsdatenanfrage im Schritt 2 an eine vom Nutzer des Mobilfunkendgerätes (MS) 13 aktuell besuchte Vermittlungsstelle (SGSN/MSC etc.) 14 weiterleitet. Die Vermittlungsstelle SGSN/MSC 14 hat (z.B. regelmäßig) in einem Schritt 0 von einem HLR heruntergeladene Angaben zu Mobilfunkendgerät-Nutzern gespeichert (LCS Privacy Daten 18) , welche aussagen, ob vor Übermittlung der Position des Mobilfunkendgerätes an den Anfragenden 11 beim Mobilfunkendgerat 13 rückzufragen ist.
Vor der Überprüfung der Privacy Daten 18, erfolgt in der Vermittlungsstelle (MSC/SGSN) 14 eine Klassifizierung 19 der Positionsdatenanfrage 2. Für Value Added Services sind verschiedene LCS Privacy Classes vorgesehen, nämlich die Call- Session Related Class und die Call-Session Unrelated Class. Das Resultat der Klassifizierung bestimmt, welche Daten der Privacy Daten 18 berücksichtigt werden. Falls die Privacy Überprüfung 20 eine derartige Rückfrage vorschreibt, fragt im Schritt 3 die Vermittlungsstelle 14 im Mobilfunkendgerat 13 nach, ob der Nutzer des Mobilfunkendgerätes 13 für die aktuelle Anfrage des Anfragenden 11 diesem die Erlaubnis zur Mobilfunkendgerät-Positionsbestimmung erteilen möchte. Hierauf kann eine Antwort 4 vom Mobilfunkendgerat an die Vermittlungsstelle 14 erfolgen oder unter Umständen keine Antwort erfolgen, wenn das Mobilfunkendgerat beispielsweise nicht benutzt wird, ausgeschaltet ist oder sich in einem Funkloch befindet. Wenn eine Übermittlung der Position des Mobilfunkendgerätes an den Anfragenden 11 grundsätzlich erlaubt ist, mit Benachrichtigung (Schritt 3) erlaubt ist oder wenn sie alternativ hierzu nur nach Einholen eines Einverständnisses 4 erlaubt ist und das Einverständnis vorliegt oder wenn alternativ hierzu vorgegeben ist, bei Nichteintreffen einer Ablehnung des Einverständnisses die Position zu übermitteln, kann eine Übermittlung der Position von der Vermittlungsstelle 14 an den Anfragenden 11 erfolgen. Die Vermittlungsstelle 14 fragt im Schritt 5 bei einem RAN eines 3G-Netzwerkes oder einem BSS eines 2G-Netzwerkes etc . die Position des Mobilfunkendgerätes 13 ab (beispielsweise aufgrund der Zeil-Identität der vom Mobilfunkendgerat 13 aktuell genutzten Mobilfunkzelle) und bekommt im Schritt 6 die aktuelle Mobilfunkendgeräteposition zurück. Falls die Übermittlung der Position an den Anfragenden 11 erfolgen soll, übermittelt die Vermittlungsstelle 14 die Position repräsentierende Daten an die
Positionsdatenanfragenannahmestelle GMLC 12 im Schritt 7, welche diese ohne weitere Bedingungen im Schritt 8 an den Anfragenden 11 (gegebenenfalls unter Angabe des Alters der Positionsdaten, soweit das Alter von der Positionsdatenermittlungsstelle RAN/BSS 15 oder der Vermittlungsstelle 14 ermittelt wurde) weiter.
Figur 3 zeigt eine erfindungsgemäße Konfiguration zur Verbesserung der LCS Privacy-Abfrage :
Die Aufwärtskompatibilität eines Mobilfunknetzes gemäß 3GPP Release 4 Standard zu einem Mobilfunknetz mit einer erfindungsgemäßen Konfiguration ist möglich.
Wie auch bei der in Figur 1 dargestellten Lösung, wird von einem Heimatregister des Mobilfunknetzes HLR 16 auf Anfrage oder regelmäßig im Schritt 0 für eine Vielzahl von Mobilfunkendgerät-Nutzern an die (z.B. vom Mobilfunkendgerät- Nutzer 13 aktuell benutzte) Vermittlungsstelle SGSN/MSC 14 oder (bei regelmäßiger Übertragung) an alle Vermittlungsstellen ein Satz von Angaben (LCS Daten) 23=24 übertragen, welcher in Figur 3 jedoch angibt, wie eine LCS- Privacy-Zentralstelle 26 welche für die Privacy des Mobilfunkendgerät-Nutzers 13 zuständig ist durch (eine Vielzahl von Mobilfunkendgerät-Nutzer-Identitäten betreffenden, diesen über die Identität des Mobilfunkendgeräts 13 oder einer Mobilfunkteilnehmeridentitätskarte des Mobilfunkendgerätes 13 zugeordneten) gespeicherte Rückfragevorschrifts-Angaben 24 zu kontaktieren ist - beispielsweise umfassen die LCS Daten 24 eine Adresse der LCS- Privacy-Zentralstelle. Dadurch, dass die Privacy Daten 18 nicht mehr im HLR, sondern in der LCS-Privacy-Zentralstelle (Datenbankserver 26) gespeichert werden, kann die Netzlast zwischen HLR 16 und Vermittlungsstelle MSC/SGSN 14 und der Speicherbedarf im HLR erheblich verringert werden.
Die erfindungsgemäße Abwandlung des zu Figur 1 diskutierten Ablaufs kann also folgendermaßen sein: Im Schritt 0 werden (auf Anfrage oder regelmäßig) vom Heimatregister HLR 16 an die Vermittlungsstelle SGSN/MSC 14 für jede dort angemeldete Mobilstation 13 LCS Daten 24, welche Adressinformationen der für die Mobilstation 13 jeweils zuständigen LCS-Privacy-Zentralstelle 26 enthalten, übermittelt.
Es erfolgt eine Übermittlung 1 einer LCS Service Anforderung von einem LCS Kunden (Anfragender 11) an eine Positionsdatönanfragenannahmestelle GMLC 12 und Übermittlung von die Anfrage betreffenden benötigten und optionalen Daten (Client ID, IMSI/MSISDN, QoS, Anfragender, ...)
Darauf wird in der Vermittlungsstelle 14 die Anfrage 2, wie im obigen Verfahren, klassifiziert. Im Unterschied zu obigen Verfahren findet in der Vermittlungsstelle 14 jedoch keine Überprüfung der LCS Privacy statt. Nach der Klassifizierung wird die Privacy Abfrage 2a zur LCS-Privacy-Zentralstelle 26 gesendet. Die Adresse der LCS-Privacy-Zentralstelle 26 wird den LCS Daten 24 entnommen. Im Schritt 2a sendet die Vermittlungsstelle 14 eine Anfrage 2a, welche Prüfbedingungen, wie die Klasse der Anfrage (Call/Session Related, Call/Session Unrelated... ) und in der Anfrage 2 empfangene zusätzliche Prüfparameter, wie beispielsweise LCS Client ID, Initiator und LCS Client Typ, enthält, zur Überprüfung der Privacy-Funktionen des Mobilfunkendgerätenutzers 13, an die LCS-Privacy- Zentralstelle 26, deren Adresse durch die LCS Daten 24 angegeben wird, oder an eine vordefinierte LCS-Privacy- Zentralstelle 26.
Im Schritt 2b führt die LCS-Privacy-Zentralstelle 26 die Überprüfung der LCS Privacy 20 durch. Die Überprüfung der LCS Privacy 20 kann gemäß 3GPP R4 anhand der empfangenen Klassi izierung und der empfangenen Client ID der LCS Applikation 11 erfolgen oder darüber hinaus, Zusatzattribute 21, wie beispielsweise den empfangenen LCS Client Typ und/oder Initiator, berücksichtigen und/oder eventuell zusätzliche lokal vorhandenen Prüfparameter - beispielsweise die aktuelle Zeit - verwenden (26) .
Darauf folgen die bereits zu Figur 1 angegebenen Schritte 3 bis 8 (Rückfrage 3,4 beim Mobilfunkendgerat 13, Positionsbestimmung 5,6, und falls für die Mobilstation 13 erlaubt Positionsdatenübermittlung 7,8).
Als Alternative zu den oben angegebenen Verfahren kann die LCS-Privacy-Zentralstelle 26 auf dem SCP realisiert werden, so dass eine durch Subscriber Controlled Input (SCI) realisierte Benutzerschnittstelle, welche die LCS Privacy Daten 18 nach 3GPP R4 im HLR modifizieren kann, ungeändert auch für die LCS- Privacy-Zentralstelle 26 auf dem SCP wiederverwendet oder erweitert werden kann.
Als weitere Alternative zu den oben angegebenen Verfahren kann die LCS-Privacy-Zentralstelle 26 aufgeteilt werden, in eine Datenbank, welche die LCS Privacy Daten 18 und die Zusatzattribute 21 enthält und in eine zusätzliche Einheit, welche den LCS Privacy Check 20 durchführt.
Als weitere Alternative zu den oben angegebenen Verfahren und können die LCS Privacy Daten 18, wie zu Figur 3 beschrieben, in der Privacy-Zentralstelle 26 gespeichert werden, aber um eine Abwärtskompatibilität mit Heimat Registern HLR 16, welche die erfindungsgemäße Verbesserung der LCS Privacy (noch) nicht unterstützen, zu ermöglichen, können die in der Privacy- Zentralstelle 26 gespeicherten LCS Privacy Daten 18 in geeigneter Form, möglicherweise gemäß 3GPP Release 4, und mittels geeigneter Verfahren, wie beispielsweise einer Schnittstelle, zwischen Privacy-Zentralstelle 26 und Heimat Register HLR 16 auf Anfrage oder regelmäßig übertragen und/oder synchronisiert werden, so dass das Heimat Register HLR 16 die LCS Privacy Daten 18 in einem Schritt 0, wie in Figur 1 beschrieben an eine Vermittlungsstelle 14 übertragen kann. Der abwärtskompatible Anteil des LCS Privacy Checks 20 der Privacy-Zentralstelle 26 wird nach der Privacy Klassi izierung 19 in der Vermittlungsstelle 14, wie zu Figur 1 beschrieben, durchgeführt und das Resultat wird als zusätzlicher Eingangsparameter an die Privacy-Zentralstelle 26 im Schritt 2a übertragen.
Als weitere Alternative zu dem oben angegebenen Verfahren können die LCS Privacy Daten 18 im Heimat Register 16, wie zu Figur 1 beschrieben, verbleiben und in der Privacy- Zentralstelle 26 werden nur die Zusatzattribute 20 gespeichert. Die Adresse der Privacy-Zentralstelle 26 ist im HLR zu speichern. Die Kombination der Ergebnisse der Prüfung der LCS Privacy Daten in der Vermittlungsstelle 14 und der Prüfung der Zusatzattribute in der Privacy-Zentralstelle 26 kann in der Vermittlungsstelle 14 oder in der Privacy- Zentralstelle 26 erfolgen und kann davon abhängig sein ob sich der Mobilfunkendgerätebenutzer in seinem Heimatmobilfunknetz aufhält oder innerhalb oder außerhalb des Heimatlandes ein anderes Netz verwendet .

Claims

Patentansprüche
1. Verfahren zum Abfragen des Einverständnisses eines Nutzers eines Mobilfunkendgerätes (13) eines Mobilfunknetzes (14, 16) mit der Übermittlung (8) seiner Positionsdaten (28) an einen nach diesen Positionsdaten (28) Anfragenden (11) , wobei im Falle des Eintreffens (2) einer Anfrage (1) eines Anfragenden (11) nach der Position (28) des
Mobilfunkendgerätes (13) in einer Vermittlungsstelle (14) des Mobilfunknetzes (14, 16, 15) von der Vermittlungsstelle (14) ein Datenbankserver (26) zu einer Prüfung anhand dort (26) gespeicherter, das Mobilfunkendgerat betreffender Rückfragevorschrifts-Angaben (18;21) dahingehend veranlasst wird (2a), ob ein Einverständnis seitens des Mobilfunkendgeräts (13) zur Weitergabe (8) der Mobilfunk-Endgerät-Position an den Anfragenden (11) einzuholen (3,4) ist, worauf das Ergebnis (2b) dieser Prüfung an die Vermittlungsstelle (14) gesandt wird, wobei zumindest dann, wenn das Ergebnis (2b) aussagt, dass das Einverständnis einzuholen ist, eine Anforderung (3) zur Erklärung des Einverständnisses von der Vermittlungsstelle (14) an das Mobilfunkendgerat (13) gesandt wird (3) und bei Vorliegen des Einverständnisses (4) eine Übersendung (7, 8) der Position (28) des Endgerätes (13) an den Anfragenden (11) erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Anfrage (1) bei einer
Positionsdatenanfrageannahmenstelle (GMLC 12) des Mobilfunknetzes eintrifft.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Vermittlungsstelle (14) eine MSC oder SGSN ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Vermittlungsstelle (14) die Position des > Mobilfunkendgerätes (13) von einer BSS oder RAN (15) des Mobilfunknetzes erfragt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass eine Rückfragevorschrifts-Angabe (18) nur eine vorgegebene Anzahl verschiedener Anweisungen enthalten kann, insbesondere die Anweisungen: Positionsdaten übermitteln ohne Mitteilung, Positionsdaten übermitteln mit Mitteilung an das Mobilfunkendgerat, Positionsdaten übermitteln nur nach Einverständnis (4) der Mobilstation oder bei Ausbleiben einer Antwort der Mobilstation, Positionsdaten nur bei Einverständnis (4) der Mobilstation übermitteln.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass für eine Vielzahl von Mobilfunkteilnehmeridentitäts- modulen (13) und/oder MobilStationen (13)
Rückfragevorschrifts-Angaben (18; 21) und Identitätsangaben zum Mobilfunkendgerat oder einer darin enthaltenen Mobilfunkteilnehmeridentitätskarte gespeichert (18) sind.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass eine Vermittlungsstelle (14) , insbesondere ein Besucherregister einer Vermittlungsstelle (14) , vo einem Heimatregister (16) eines Mobilfunknetzes die
Telekommunikationsadresse des Datenbankservers (26) regelmäßig erhält oder bei Einbuchung eines Mobilfunkendgerätes bei der Vermittlungsstelle (14) oder deren Besucherregister VLR erhält.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass eine Positionsdatenübermittlung (8) an einen Anfragenden (11) nur erfolgt, falls dies für die Zeit der Erfassung der Position gemäß gespeicherten (21) Bedingungen für den Nutzer der Mobilstation (13) bzw. deren
Mobilfunkteilnehmeridentitätskarte durch in der Datenbank gespeicherte Attribute (20) zugelassen ist.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Bedingungen vom Nutzer über sein Mobilfunkendgerat oder ein anderes Endgerät per Mobilfunk, WAP, Internet, Festnetz oder anderweitig änderbar sind.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a du r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Vermittlungsstelle (14) die vom Mobilfunkendgerat (13) gerade benutzte Mobilfunk-Vermittlungsstelle ist.
11. Verf hren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a du r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass der Datenbankserver (LCS-Privacy-Zentralstelle 26) in einem SCP angeordnet ist.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass der Datenbankserver (LCS-Privacy-Zentralstelle 26) eine Datenbank, welche die Rückfragevorschrifts-Angaben (18) und eventuell Zusatzattribute (21) enthält und eine zusätzliche Einheit, welche die Prüfung (20) durchführt, umfasst.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass dieAngaben (18) im Datenbankserver (26) gespeichert werden, aber dass um eine Abwärtskompatibilität mit einem Heimatregister (HLR 16) , welches die erfindungsgemäße Verbesserung der LCS Privacy nicht unterstützt, zu ermöglichen, Angaben (18) zu einem Mobilfunknetzheimatregister (HLR 16) auf Anfrage oder regelmäßig übertragen werden, so dass das Mobilfunknetzheimatregister (HLR 16) die Angaben (18) an eine Vermittlungsstelle (14) übertragen (Schritt 0) kann.
14. Verfahren nach Anspruch 13 d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass ein Anteil der Prüfung (LCS Privacy Checks 20) nach einer Privacy-Klassifizierung (19) in der Vermittlungsstelle (14) durchgeführt wird und das Resultat als zusätzlicher Eingangsparameter an den Datenbankserver (Privacy- Zentralstelle 26) übertragen (Schritt 2a) wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche d a du r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Angaben (18) in einem Heimatregister (16) gespeichert werden, dass im Datenbankserver (Privacy-Zentralstelle 26) nur Zusatzattribute (20) gespeichert werden und die Adresse des Datenbankservers (Privacy-Zentralstelle 26) im HLR gespeichert wird.
16. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
17. Vermittlungseinrichtung (14), insbesondere nach Anspruch 16,
- mit einem Eingang für Anfragen (2) eines Anfragenden (11) nach Positionsdaten (26) einer Mobilstation (13),
-mit einem Ausgang zum Übermitteln (7) von Positionsdaten (26) an den Anfragenden (11) ,
-mit einem Speicher für eine Adresse (24) einer Datenbank (26)
-mit einer Schnittstelle zu einem Heimatregister (16) zum
Herunterladen (0) der Adresse (24) der Datenbank (26) in den
Speicher der Vermittlungseinrichtung (14) ,
-wobei die Vermittlungseinrichtung (14) so ausgebildet ist, dass sie bei Anfragen (2) nach der Position (26) eines
Mobilfunkendgerätes (13) gemäß ihr von der Datenbank (26) übermittelter (2b) Rückfragevorschrifts-Angaben (18) die
Mobilstation (13) zur Positionsdatenübermittlung (7) um
Einverständnis fragt (3, 4) und/ oder informiert.
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