WO2008092561A1 - Profilleistensystem, insbesondere zum randabschluss und/oder zur fugenabdeckung, für einen belag - Google Patents

Profilleistensystem, insbesondere zum randabschluss und/oder zur fugenabdeckung, für einen belag Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Profilleistensystem (1), insbesondere zum Randabschluß und/oder zur Fugenabdeckung, für einen Belag (2), mit einem unteren Basisprofil (3) und einem oberen Deckprofil (4), wobei zwischen dem Basisprofil (3) und dem Deckprofil (4) zur Verbindung eine Rastverbindung (5) vorgesehen ist, wobei die Rastverbindung (5) eine zwei Schenkelprofi Ie mit einander gegenüberliegenden, zur Verrastung wirksamen Rastbereichen (10) aufweisende Rastaufnahme (6) und ein in die Rastaufnahme (6) einrastbares Rastprofil (7) mit einer Vielzahl von Raststellen aufweist, wobei jeder Rastbereich (10) wenigstens zwei Raststellen aufweist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die Rastbereiche (10) nur bereichsweise an den Schenkelprofilen (8, 9) vorgesehen sind und daß die rastbereichsfreien Abschnitte (11) der Schenkelprofile (8, 9) einen größeren Abstand voneinander haben als die Rastbereiche (10), so daß das in die Rastaufhahme (6) eingesteckte Rastprofil (7) gegenüber der Rastaufhahme (6) verschwenkbar ist.

Description

Profilleistensystem, insbesondere zum Randabschluß und/oder zur Fugenabdeckung, für einen Belag
Die Erfindung betrifft ein Profilleistensystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Profilleistensysteme der vorgenannten Art sind bereits aus der Praxis bekannt. Derartige Profilleistensysteme finden insbesondere in Verbindung mit Bodenbelägen, aber auch bei Wand- und Deckenbelägen Anwendung. Die Verlegung derartiger Beläge ist in der Regel sehr einfach. Problematisch ist es allerdings häufig, eine saubere Abschlußkante an den Rändern solcher Beläge zu erzielen. Zum Kantenabschluß aber auch zur Fugenabdeckung werden daher Profilleistensysteme der eingangs genannten Art eingesetzt. Die bekannten Profilleistensysteme mit Rastverbindung zwischen dem Basisprofil und dem Deckprofil zeichnen sich üblicherweise dadurch aus, daß über die Rastverbindung eine Höhenverstellbarkeit möglich ist, also das Profilleistensystem an unterschiedliche Belagsdicken anpaßbar ist.
Neben der Höhenverstellbarkeit besteht eine weitere Anforderung an Profilleistensysteme darin, daß eine Schrägstellung des Deckprofils gegenüber des Basisprofils möglich sein soll, um auf diese Weise einen Niveauausgleich zwischen unterschiedlich hohen Belägen, zwischen denen das Profilleistensystem angeordnet ist, zu ermöglichen.
Aus der EP 1 183 972 Al ist bereits ein Profilleistensystem bekannt, das sowohl eine Höhenverstellbarkeit als auch eine Verschwenkbarkeit und damit Schrägstellung des Deckprofils gegenüber dem Basisprofil ermöglicht. Das Basisprofil weist hierzu eine U-förmige Rastaufnahme mit zwei Rastschenkeln auf. Diese Rastschenkel weisen über ihre gesamte Länge auf gegenüberliegenden Seiten Rastbereiche auf, die zur Verrastung in unterschiedlichen Höhenlagen dienen und dazu entsprechend notwendig sind. Am Deckprofil befindet sich ein Rastkopf mit gewölbten Kontaktflächen an den Seiten. Zum Verrasten wird der Rastkopf auf die Rastaufnahme gesetzt und anschließend in diese eingeschlagen. Problematisch bei dem bekannten Profil ist, daß zur Erzielung einer möglichst stufenlosen Verschwenkbarkeit eine sehr paßge- naue und feine Verrasterung erforderlich ist, was in der Massenproduktion häufig nicht ohne weiteres gewährleistet werden kann. Darüber hinaus hat eine sehr feine Rasterung zur Folge, daß sich die Rastverbindung jedenfalls bei stärkerer Belastung lösen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Profilleistensystem der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit dem in einfacher Weise eine Anpassung an unterschiedliche Höhenlagen ohne weiteres möglich ist, wobei im übrigen eine sichere Verbindung zwischen dem Basis- und dem Deckprofil gewährleistet sein soll.
Die vorstehend genannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Rastbereiche nur bereichsweise an den Schenkelprofilen vorgesehen sind und daß die Schenkelprofile außerhalb der Rastbereiche ei- nen solchen Abstand voneinander haben, daß das in die Rastaufnahme eingesteckte Rastprofil gegenüber der Rastaufnahme verschwenkbar ist. Mit anderen Worten haben die rastbereichsfreien Abschnitte der Schenkelprofile einen größeren Abstand voneinander als die Rastbereiche, so daß die vorgenannte Verschwenkbarkeit möglich ist.
Die vorgenannte erfindungsgemäße Ausgestaltung weicht erheblich vom eingangs genannten Stand der Technik ab und bietet eine Reihe von zum Teil wesentlichen Vorteilen. Zunächst ist es bei der vorliegenden Erfindung so, daß sich die zur Verrastung wirksamen Rastbereiche - anders als beim Stand der Technik - nicht über die gesamte Länge der Schenkelprofile erstrecken, sondern nur bereichsweise vorgesehen sind, vorzugsweise lediglich an den äußeren freien Enden der Schenkelprofile. Bevorzugt ist also lediglich ein relativ kurzer Rastbereich an jedem der Schenkel. Die übrigen Abschnitte, an denen in keiner Raststellung eine Verrastung erfolgt oder auch nur möglich ist, und die von daher als "rastbereichsfrei" bezeichnet werden, sind gegenüber den Rastbereichen nach außen versetzt und haben damit einen größeren Abstand voneinander als die Rastbereiche. Hierdurch ergibt sich dann ein zur Verschwenkung nutzbarer Freiraum in der Rastaufnahme. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Umstand zu, daß jeder Rastbe- reich wenigstens zwei Raststellen aufweist. Durch die beiden Raststellen ist zum einen sichergestellt, daß eine sichere und zumindest im wesentlichen spielfreie Verrastung zwischen dem Basisprofil und dem Deckprofil vorliegt. Durch die wenigstens zwei Raststellen an jeder Rastaufhahme des Basisprofils und aufgrund der Vielzahl der Raststellen am Rastprofil des Deckprofils ist letztlich eine unerwünschte Hin- und Herbewegung in vertikaler Richtung des Deckprofils relativ zum Basisprofil ausgeschlossen. Des weiteren fuhren die wenigstens zwei Raststellen an jedem Rastbereich dazu, daß bei einer Ver- schwenkung des Deckprofils mit dem Rastprofil gegenüber dem Basisprofil auch bei einer feinen Rasterung der Raststellen noch eine hinreichende Rastverbindung zwischen der Rastaufhahme und dem Rastprofil gegeben ist. Wäre lediglich eine Raststelle pro Rastbereich an Rastaufhahme vorgesehen, könnte dies nicht notwendigerweise gewährleistet werden. Aufgrund dieser Ausbildung dienen die Rastbereiche einerseits zur Verrastung und andererseits als Drehpunkt zur Verschwenkung des Rastprofils. Bei einer derartigen Ausbildung ist eine sehr feine Rasterung nicht erforderlich. Das Rastprofil wird zur Verrasterung in die Rastaufnahme, d.h. zwischen die Rastbereiche der vorzugsweise als Federschenkel ausgebildeten Schenkelprofile, eingesetzt und verrastet dort. Da die Rastbereiche nur sehr kurz sind, ist eine Verschwenkung des Rastprofils zur Anpassung des Deckprofils an unterschiedliche Höhenlagen des Bodenbelags ohne weiteres möglich, wobei die Rastverbindung zwi- sehen der Rastaufnahme mit den wenigstens zwei Raststellen pro Rastbereich und dem einrastbaren Rastprofil mit einer Vielzahl von Raststellen unabhängig von der Schwenkstellung erhalten bleibt.
Um eine hinreichende Verschwenkung des Rastprofils gegenüber der Rastaufnahme zu ermöglichen, ist der zur Verschwenkung nutzbare maximale Abstand der rastbereichsfreien Abschnitte der Schenkelprofile um wenigstens das l,2fache, insbesondere um wenigstens das 2fache größer als die lichte Breite zwischen den Rastbereichen. Hierdurch läßt sicherstellen, daß das in die Rastaufnahme eingesteckte bzw. eingerastete Rastprofil gegenüber der Senkrechten in einem Bereich größer 1°, vorzugsweise in einem Winkelbereich von bis zu 10° innerhalb des Freiraums in der Rastaufnahme verschwenkbar ist.
Bevorzugt ist es bei der Erfindung so, daß die Bereiche der Schenkelprofile, an denen jeweils der Rastbereich vorgesehen ist, gegenüber dem rastbereichsfreien Abschnitt abgewinkelt ist. Hierdurch kann der zur Verschwenkung des Rastprofils notwendige Raum innerhalb der Rastaufhahme zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß die Schenkelprofile insgesamt schräg aufeinander zu laufend angeordnet sind. Hierdurch ergibt sich dann eine dreieckartige, nach oben offene Form der Rastaufnahme. Bei allen Ausführungsformen ist es so, daß die Schenkelprofile letztlich als Federschenkel wirken, wenn das Rastprofil eingerastet und bedarfsweise gegenüber der Rastaufnahme verschwenkt wird.
Wie bereits erwähnt, haben die Rastbereiche bei der Erfindung nur eine relativ kurze Längserstreckung. Bei einer bevorzugten Ausführungsforrn der Erfindung ist es so, daß die Länge der Schenkelprofile um mehr als das Doppelte größer ist als die Längserstreckung des Rastbereichs. Je nach Anforderung kann die Länge der Schenkelprofile sogar um mehr als das lOfache größer sein als die Längserstreckung der Rastbereiche, wobei auch jeder beliebige Zwischenwert möglich ist.
Um einerseits eine sichere Verrastung und andererseits aber eine Verschwenkbarkeit des Rastprofils um die Rastbereiche sicherstellen zu können, sollte jeder der Rastbereiche zwei, drei, vier, fünf oder sechs Raststellen aufweisen. Bei den Raststellen kann es sich grundsätzlich um einfache Vorsprünge handeln. Bevorzugt ist es jedoch, eine sägezahnartige Anordnung insbesondere mit scharfkantigen Rastzähnen, vorzugsweise in Form von Widerhaken vorzusehen, um auf diese Weise eine sichere und feste und im übrigen vorzugsweise auch unlösbare Rastverbindung zu erzielen.
Bevorzugt ist es bei der vorliegenden Erfindung so, daß die einander zugewandten Rastbereiche der Schenkelprofile über ihre gesamte Länge parallel zueinander verlaufen und im übrigen senkrecht ausgerichtet sind. Korrespondierend zu den Rastbereichen der Schenkelprofile weist das Rastprofil auf ge- genüberliegenden Seiten ebenfalls über ihre gesamte Länge parallel zueinander verlaufende weitere Rastbereiche auf. Die weiteren Rastbereiche weisen, wie zuvor bereits ausgeführt, ebenfalls eine Vielzahl von Raststellen auf, die entsprechend der Raststellen an der Rastaufnahme bevorzugt sägezahnartig angeordnet sind mit scharfen Rastzähnen, insbesondere in Form von Wider- haken. Der Einfachheit halber bietet es sich in diesem Zusammenhang an, das Rastprofil als einfaches Schenkelprofil auszubilden, wenngleich es grundsätzlich auch möglich ist, das Rastprofil beispielsweise U-fÖrmig auszubilden.
Grundsätzlich ist es möglich, die Schenkelprofile sowohl am Basisprofil als auch am Deckprofil anzuordnen, wenngleich es sich gezeigt hat, daß die oberseitige Anordnung am Basisprofil günstiger ist. Dementsprechend ist das Rastprofil am Deckprofil, oder, bei einer besonders bevorzugten Alternative an einem mit dem Deckprofil verbindbaren Zwischenprofil vorgesehen. Damit kann das Profilleistensystem entweder eine zweistückige oder aber eine drei- stückige Ausbildung haben. Die Verwendung eines Zwischenpro fϊls bietet durchaus einige Vorteile. Durch Verwendung von unterschiedlichen Zwischenprofilen mit unterschiedlich langen Rastprofilen können bei gleichem Deckprofil unterschiedlichste Belagshöhen abgedeckt werden.
Darüber hinaus ist es über ein separates Zwischenprofil ohne weiteres möglich, eine zusätzliche Verschwenkbarkeit zwischen dem Deckprofil und dem Zwischenprofil zu realisieren. Dies führt dann letztlich zu einer doppelten Verschwenkbarkeit, nämlich einerseits einer Verschwenkbarkeit des Rastprofils gegenüber dem Basisprofil und andererseits einer Verschwenkbarkeit des Deckprofils gegenüber dem Zwischenprofil. Durch die doppelte Verschwenkbarkeit kann letztlich eine sehr exakte Anpassung des Abdeckprofils an den Belag bzw. unterschiedliche Belagshöhen vorgenommen werden, was bei einer nur einfachen Verschwenkbarkeit, die aus dem Stand der Technik bekannt ist, nicht ohne weiteres gewährleistet werden kann.
Im Zusammenhang mit der Verschwenkbarkeit des Deckprofils gegenüber dem Zwischenprofil hat es sich gezeigt, daß es bei den üblichen Anwendungen ausreichend ist, wenn das Deckprofil gegenüber dem Zwischenprofil in einem Winkel von bis zu 20° zur Senkrechten und insbesondere bis zu 15° verschwenkbar ist. Bei einer derartigen Verschwenkungsmöglichkeit können die üblichen Höhenunterschiede zwischen dickeren und dünneren Belägen ohne weiteres ausgeglichen werden.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Verschwenkbarkeit zwischen dem Zwischenstück und dem Deckprofil zu realisieren. Von besonderem Vorteil hat es sich erwiesen, wenn das Zwischenstück einen Gelenk- kopf aufweist, während unterseitig am Deckprofil eine Nut zum Einsetzen des Gelenkkopfes aufweist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Gelenkkopf einen kreisbogenabschnittsförmigen Schenkel auf, wobei die Nut entsprechend kreisbogenabschnittsförmig ausgebildet ist. Dabei liegt die Außenseite des Gelenkkopfes vollflächig an der zugewandten Nutseite an. Um die Verschwenkbarkeit bei dieser Ausführungsform gewährleisten zu können, versteht es sich, daß der Gelenkkopf kürzer ist als die Nut. Die vorgenannten Aus führungs form bietet sich gegenüber einem runden Gelenkkugelkopf deshalb an, da sie relativ wenig Platz in Anspruch nimmt, so daß das erfindungsgemäße Profilleistensystem sehr flachbauend ist. Darüber hinaus bietet der sehr flache Gelenkkopf eine gute Schlagübertragung bei der Montage. Eine solche Schlagübertragung ist beispielsweise bei einem kreisrunden Gelenkkopf nicht ohne weiteres gewährleistet.
Bei einer alternativen Aus führungs form ist vorgesehen, daß die Nut schwal- benschwanzförmig mit einer Wölbung nach außen hin ausgebildet ist. Der Gelenkkopf ist an die Schwalbenschwanzform angepaßt, wobei die Außenseite des Gelenkkopfes ebenfalls nach außen gewölbt ist. Hierdurch ergibt sich zwischen der Nut und dem Gelenkkopf eine nur punktuelle oder teilflächige Anlage, da sich nur die jeweils nach außen gewölbten Teile bzw. Bereiche berühren.
Von besonderem Vorteil ist es im übrigen, wenn der Rastschenkel außermittig am Deckprofil angeordnet ist. Die außermittige Anordnung bedeutet, daß, im Querschnitt gesehen, der eine Teil bzw. Arm des Deckprofils kürzer, der andere Teil des Deckprofils länger ist. Der Vorteil der außermittigen Anordnung besteht darin, daß hierdurch letztlich ein größerer Höhenunterschied zwischen den angrenzenden Belägen überbrückt werden kann. Der vorstehende Vorteil ergibt sich im übrigen unabhängig davon, ob der Rastschenkel an dem separa- ten Zwischenprofil oder unmittelbar am Deckprofil vorgesehen ist.
Wenngleich es grundsätzlich ist, das Deckprofil, das Basisprofil und auch das Zwischenprofil aus jeglichem Material herzustellen, bietet es sich an, alle drei Profile aus Aluminium herzustellen, und zwar insbesondere als extrudierte Profile. Anders als beim Stand der Technik, wo üblicherweise zumindest für das Basisprofil ein Kunststoff eingesetzt wird, ist bei der durchgängigen Ver- wendung von Aluminium sichergestellt, daß sich keine Materialermüdung ergibt, was die Rastverbindung ansonsten beeinträchtigen könnte.
Um eine sichere Befestigung des Basisprofiis am Untergrund zu gewährlei- sten, weist das Basisprofil ein horizontal verlaufendes Bodenschenkelprofil, das zur Verbindung mit dem Untergrund vorgesehen ist. Hierzu weist das Bodenschenkelprofil eine Mehrzahl von Schrauböffhungen, beispielsweise auch in Form von längslaufenden und querlaufenden Langlöchern und/oder Rundlöchern auf.
Wenngleich die erfindungsgemäße Ausgestaltung bereits eine sichere Befestigung des Deckprofils am Basisprofil sowie eine wahlweise Winkelstellung des Deckprofils bei gleichzeitiger Höheneinstellbarkeit bietet, kann es sich für verschiedene Anwendungsfälle bei Randkantenabschluß anbieten, ein separa- tes Anschlußprofil vorzusehen, das den Bereich auf der dem Belag abgewandten Seite abschließt. Dabei bietet es sich an, wenn das Abschlußprofil mit dem Deckprofil verbindbar ist. Zur Erzielung einer einfachen Verbindung zwischen dem Deckprofil und dem Abschlußprofil ist bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform vorgesehen, daß unterseitig am Deckprofil eine Nut zum Ein- setzen eines oberseitig am Abschlußprofil vorgesehenen Vorsprungs ausgebildet ist. Das Abschlußprofil kann dann entweder in das Deckprofil eingeschoben oder aber in dieses eingerastet werden.
Von besonderem Vorteil ist es in diesem Zusammenhang, die Nut am Deck- profil schräg gegenüber der Oberseite des Deckprofils bzw. gegenüber der Horizontalen anzuordnen. Die schräge Anordnung der Nut und die dement- sprechende schräge Anordnung des eingeschobenen Abschlußprofils erleichtert die Schwenkbarkeit des Deckprofils gegenüber dem Basisprofil.
Um unterschiedliche Einbaumöglichkeiten zu haben, bietet es sich an, das Abschlußprofil U-förmig oder hohl auszubilden, wobei die beiden äußeren Schenkel eine unterschiedliche Steigung oder Form aufweisen. Je nach Einbaulage ergibt sich dann außenseitig eine größere oder aber eine geringere Steigung aufgrund des jeweiligen äußeren Schenkels. Zuvor ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Verwendung des Zwischenprofils auch insofern vorteilhaft ist, daß durch unterschiedliche Zwischenprofile ein Einsatz des Profilleistensystems bei unterschiedlich dicken Belägen ohne weiteres möglich ist. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, das erfindungsgemäße Profilleistensystem als Bausatz mit wenigstens einem Bodenprofil, wenigstens einem Deckprofil und wenigstens zwei Zwischenprofilen anzubieten, wobei die Länge der Rastschenkel der Zwischenprofile unterschiedlich ist. Letztlich sind dann also in jedem Bausatz eine vorgegebene Anzahl an Basis- und Deckprofilen und eine demgegenüber größere bzw. zumindest doppelte Anzahl an Zwischenprofilen. Im übrigen kann ein derartiger Bausatz auch eine entsprechende Anzahl gegebenenfalls unterschiedlich ausgebildeter Abschlußprofile aufweisen, so daß der Nutzer bedarfsweise die Möglichkeit hat, zwischen unterschiedlichen Profilen, die den seitlichen Abschluß bilden sollen, zu wählen.
Schließlich wird darauf hingewiesen, daß die zuvor und in den Ansprüchen angegebenen Intervalle und Bereichs grenzen sämtliche Werte erfassen, die innerhalb der Intervalle und Bereichsgrenzen liegen, auch wenn diese im einzelnen nicht erwähnt sind.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Dabei zeigen
Fig. 1 - 4 Ansichten des erfindungsgemäßen Profilleistensystems zwischen zwei Belagselementen,
Fig. 5 - 8 Ansichten des Profilleistensystems beim Randabschluß mit einem Abschlußprofil,
Fig. 9, 10 Ansichten eines anderen Profilleistensystems,
Fig. 11 - 13 Ansichten einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Profilleistensystems bei der Fugenabdeckung, Fig. 14 - 17 Ansichten eines Profilleistensystems zum Randabschluß in Verbindung mit einem Abschlußprofil und
Fig. 18 - 20 Ansichten einer weiteren Ausfuhrungsform des erfindungsgemä- ßen Profilleistensystems bei der Fugenabdeckung.
In den einzelnen Figuren ist jeweils ein Profilleistensystem 1 dargestellt, das sowohl zum Randabschluß als auch zur Fugenabdeckung verwendet werden kann. Hinzuweisen ist darauf, daß das erfindungsgemäße Profilleistensystem bzw. die zuvor angegebenen und nachfolgend im einzelnen noch zu beschreibenden Merkmale grundsätzlich auch bei einem aus einem Profilleistensystem gebildeten Kabelkanal einsetzbar sind, wenngleich dies nicht dargestellt ist.
Bei den in den Fig. 1 bis 4, Fig. 9 und 10, Fig. 11 bis 13 sowie Fig. 18 bis 20 dargestellten Aus fuhrungs formen dient das Profilleistensystem 1 zur Fugenabdeckung, während es bei den Ausfuhrungsformen der Fig. 5 bis 8 und Fig. 14 bis 17 zum Randabschluß bei einem Belag 2 dient. Das Profilleistensystem 1 selbst weist ein unteres langgestrecktes Basisprofil 3 und ein oberes langgestrecktes Deckprofil 4 auf. Zwischen dem Basisprofil 3 und dem Deckprofil 4 befindet sich eine Rastverbindung 5, um beide Profile 3, 4 miteinander zu verbinden. Wie sich aus einem Vergleich beispielsweise der Fig. 1 und 2 ergibt, hat die Rastverbindung 5 aber nicht nur die Verbindungsfunktion, sondern gewährleistet im übrigen eine Höhenverstellbarkeit des Deckprofils 4 gegenüber dem Basisprofil 3. So läßt sich beispielsweise bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausfuhrungsform eine vertikale Verschiebbarkeit von 5 mm erreichen, während bei der Ausfuhrungsform gemäß den Fig. 9 und 10 eine vertikale Verschiebbarkeit von 8 mm gegeben ist.
Die Rastverbindung 5 weist in allen Fällen eine Rastaufnahme 6 auf, in die ein Rastprofil 7, das eine Vielzahl von Raststellen aufweist, einrastbar ist. Die Rastaufhahme 6 wird durch zwei Schenkelprofile 8, 9 gebildet, die auf gegenüberliegenden Seiten Rastbereiche 10, aufweisen, die bei der Verrastung wirksam sind. Jeder der Rastbereiche 10 weist wenigstens zwei Raststellen auf. Mit "Rastbereich" sind also Bereiche gemeint, an denen an den Schenkel- profilen 8, 9 überhaupt eine Verrastung möglich ist. Demgegenüber werden diejenigen Bereiche der Schenkelprofile 8, 9, an denen eine Verrastung nicht möglich ist, als rastbereichs freie Abschnitte 11 bezeichnet.
Vorgesehen ist nun, daß die Rastbereiche 10 nur bereichsweise an den Schen- kelprofilen 8, 9 vorgesehen sind. Darüber hinaus haben die rastbereichsfreien Abschnitte 11 der Schenkelproflle 8, 9 einen größeren Abstand voneinander als die Rastbereiche 10, so daß das in die Rastaufhahme 6 eingesteckte Rastprofil 7 gegenüber der Rastaufhahme 6 bzw. dem Basisprofil 3 insgesamt verschwenkbar ist. Dieser Zustand ist beispielsweise in den Fig. 4, 13, 15 und 17 dargestellt. Dabei ist es in allen Fällen so, daß das Deckprofil 4 vorliegend nach links geschwenkt ist. Der Schwenkpunkt liegt unabhängig von der Schwenkrichtung innerhalb der Rastbereiche 10, wobei bei den dargestellten Ausfuhrungsformen das rechte Schenkelprofil dabei etwas nach außen bewegt wird bzw. federt. Trotz dieses Wegdrückens nach außen des rechten Schen- kelprofils wird die Rastverbindung zwischen dem Rastprofil 7 und den beiden Rastbereichen 10 noch gehalten. Dabei verdeutlicht insbesondere die Fig. 13, daß das Rastprofil 7 mit seinem unteren Ende in den im unteren Bereich der Rastaufnahme 6 vorgesehenen Frei- oder Zwischenraum 12 hineinschwenkt, ohne mit seinem unteren Ende an einem der Schenkelprofile 8, 9 anzuschla- gen. Letztlich wird das Rastprofil 7 lediglich an den Rastbereichen 10 gehalten, im übrigen besteht keine Verbindung zwischen den Schenkelprofilen 8, 9 und dem Rastprofil 7. Durch die Beabstandung der rastbereichsfreien Abschnitte 11 der Schenkelprofile 8, 9 voneinander wird also im Ergebnis der Freiraum 12 zur Verfügung gestellt, der die Verschwenkung des Rastprofils 7 innerhalb der Rastaufnahme 6 ermöglicht.
Wie sich aus den einzelnen Figuren im übrigen ergibt, sind die Rastbereiche 10 an den äußeren freien Enden 13 der Schenkelprofile 8, 9 vorgesehen. Der zur Verschwenkung des Rastprofils 7 innerhalb der Rastaufnahme 6 nutzbare maximale Abstand der rastbereichsfreien Abschnitte 1 1 der Schenkelprofile 8, 9 ist vorliegend um wenigstens das 2fache größer als die lichte Breite zwischen den Rastbereichen 10. Hierdurch ist das Rastprofil 7, wenn es in die Rastaufnahme 6 eingesteckt ist, gegenüber der Senkrechten in einem kleinen Winkelbereich von bis zu 10° verschwenkbar. Zur Realisierung der Beabstan- düng bzw. des Freiraums 12 innerhalb der Rastaufnahme 6 ist der obere Bereich des jeweiligen Schenkelprofils 8, 9 abgewinkelt. Im dargestellten Aus- führungsbeispiel ist eine schräge Abwinklung vorgesehen. Eine solche schräge Abwinklung hat den Vorteil, daß das Rastprofil 7 relativ weit in die Rastaufhahme 6 eingeschoben werden kann. Statt der schrägen Abwinkelung ist es grundsätzlich auch möglich, den oberen Bereich der Schenkelprofile 8, 9 im rechten Winkel abzuwinkein. Auch ist es grundsätzlich möglich, die Schenkelprofile 8, 9 insgesamt schräg anzuordnen, so daß sich eine dreieckartige nach oben offene Form ergibt.
In jedem Falle ist es bei der Erfindung so, daß die Länge der Schenkelprofile 8, 9 um mehr als das Doppelte größer ist als die Längserstreckung des Rastbereichs 10. Bei den dargestellten Ausführungsformen ist die Länge jedes der Schenkelprofile 8, 9 um wenigstens den Faktor 5 größer als die Längserstrek- kung des jeweiligen Rastbereiches 10. Weiterhin ist es bei allen dargestellten Ausführungsformen so, daß jeder der Rastbereiche 10 in jedem Falle weniger als zehn Raststellen aufweist. Vorzugsweise sind lediglich zwei Raststellen an jedem Schenkelprofil 8, 9 vorgesehen. Bei den Raststellen handelt es sich vorliegend um widerhakenförmige Rastzähne, die letztlich zumindest im wesentlichen abwärts gerichtet ist. Dementsprechend sind korrespondierende Raststellen bzw. -zahne am Rastprofil 7 vorgesehen. Anders als bei den Rastberei- chen 10 der Schenkelprofile 8, 9 ist es jedoch bei dem Rastprofil 7 so, daß am Rastprofil 7 auf seinen beiden voneinander abgewandten Außenseiten Raststellen vorgesehen sind, die sich zumindest im wesentlichen über die gesamte Länge der beiden Außenseiten des Rastprofils 7 erstrecken.
Im übrigen ist es bei allen Ausführungsformen so, daß die Rastbereiche 10 der Schenkelprofile 8, 9 parallel zueinander verlaufen und/oder senkrecht ausgerichtet sind, wenngleich es grundsätzlich auch möglich ist, die Rastbereiche schräg zueinander auszurichten, so daß sich eine nach oben schmalere Dreieckform ergibt. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Rastbereiche ballig auszubilden. Bei einer derartigen Ausführungsform müssen jedoch mehr als zwei Raststellen vorgesehen sein.
Weiterhin ist es bei allen Ausführungsformen so, daß das Rastprofil 7 auf gegenüberliegenden Seiten parallel zueinander verlaufende und im übrigen senk- recht ausgerichtete weitere Rastbereiche 14 aufweist, die, wie zuvor ausge- fiihrt worden ist, sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Rastprofils 7 erstrecken.
Die Schenkelprofile 8, 9 befinden sich vorliegend oberseitig am Basisprofil 3, wobei sich die Schenkelprofile 8, 9 nach oben hin erstrecken. Dementsprechend befindet sich das Rastprofil 7 jedenfalls bei den Ausführungsformen der Fig. 11 bis 17 unmittelbar am Deckprofil 4, während es bei den Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 bis 8 an einem mit dem Deckprofil 4 verbindbaren Zwischenprofil 15 vorgesehen ist. Ein Vergleich der Fig. 1 bis 8 einerseits und 9 und 10 andererseits ergibt, daß unterschiedliche Zwischenprofile 15 vorgesehen sind, nämlich einerseits mit einem kürzeren Rastprofil 7 und andererseits mit einem längeren Rastprofil 7. Im übrigen ist es bei den Ausfuhrungsformen der Fig. 1 bis 8 sowie 9 und 10 so, daß auch entsprechend angepaßte Rastaufhahmen 6, also kürzere und längere vorgesehen sind. Dabei versteht es sich, daß auch eine kürzere Rastaufhahme 6 entsprechend den Fig. 1 bis 8 mit einem längeren Zwischenstück entsprechend den Fig. 9 und 10 verwendbar ist und im übrigen auch eine höhere Rastaufnahme 6 mit einem kürzeren Zwischenstück 15.
Im übrigen ist das Deckprofil 4 gegenüber dem Zwischenprofil 15 verschwenkbar, wie sich dies beispielsweise aus den Fig. 3 und 4 sowie 6 ergibt. Dabei ist eine definierte Verschwenkung in einem Winkelbereich bis zu 20° gegenüber der Senkrechten möglich. Zur Realisierung der Verschwenk- barkeit ist bei den in den Fig. 1 bis 10 dargestellten Ausführungsformen am Zwischenstück 15 ein kreisbogenabschnittsfόrmiger, relativ flacher Gelenkkopf 16 vorgesehen, während unterseitig am Deckprofil 4 eine entsprechend kreisbogenabschnittsformige Nut 17 zum Einsetzen des Gelenkkopfes 16 vorgesehen ist. Die Bogenerstreckung der schlitzförmigen Nut 17 ist dabei größer als die des Gelenkkopfes 16, um die zuvor erwähnte Verschwenkbarkeit zu ermöglichen. Nicht dargestellt, daß das Zwischenstück 15 mit dem Gelenkkopf 16 in die Nut 17 einschiebbar ist. Dabei erstreckt sich das Zwischenstück 15 über die gesamte Länge des Deckprofils 4.
Die Fig. 18 bis 20 zeigen eine andere Ausbildung des Gelenkkopfes 16 und der Nut 17. Die Nut 17 ist schwalbenschwanzförmig ausgebildet, wobei die untere Nutfläche 17a nach außen gewölbt ist. Der Gelenkkopf 16 ist entspre- chend schwalbenschwanzförmig ausgebildet, wobei die äußere Kopffläche 16a ebenfalls nach außen gewölbt ist. Aufgrund der jeweils nach außen gewölbten Ausbildung des Gelenkkopfes 16 und der Nut 17 und des Spiels zwischen dem Gelenkkopf 16 und der Nut 17 ergibt sich im Gegensatz zu den Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 bis 10 eine nur punktuelle oder teilflächige Anlage der Kopffläche 16a an der Nutfläche 17a. In keinem Zustand liegt die Kopffläche 16a vollflächig an der Nutfläche 17a an. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß sie relativ flachbauend ist, so daß entsprechend wenig Platzbedarf für diese Ausbildung notwendig ist. Ein weiterer Unter- schied zu der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 10 besteht darin, daß das Rastprofil 7 bei dem Zwischenstück gemäß den Fig. 18 bis 20 dicker, vorliegend etwa doppelt so dick ist wie bei der eingangs beschriebenen Ausführungsform.
Im übrigen zeigen die einzelnen Figuren, daß das nach unten hin abstehende Rastprofil 7 außermittig am Deckprofil 4 angeordnet ist. Aus der außermittigen Anordnung resultiert ein kürzerer Deckschenkel 18 und ein längerer Deckschenkel 19. Das Längenverhältnis zwischen den beiden Deckschenkeln 18, 19 liegt zwischen 1,2 bis 2,0. Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegt ein Längenverhältnis von etwa 1,4 vor. Die unterschiedlich langen Deckschenkel 18, 19 ermöglichen einen besseren Höhenausgleich.
Im übrigen ist es bei allen dargestellten Ausführungsformen so, daß das Basisprofil 3, das Deckprofil 4 und das Zwischenprofil 15 aus Aluminium beste- hen. Es handelt es sich um extrudierte Leisten vorgegebener Längen, wobei das Basisprofil 3, das Deckprofil 4 und das Zwischenprofil 15 vorzugsweise jeweils die gleiche Länge haben.
Zur Verbindung mit dem Untergrund weist das Basisprofil 3 ein Bodenschen- kelprofil 20 auf, an dem eine Mehrzahl von Schrauböffnungen 21 vorgesehen sind. In den dargestellten Ausführungsformen liegt ein Element des Belages 2 auf dem freien Ende des Bodenschenkelprofils 20 auf. Dies muß jedoch nicht notwendigerweise vorgesehen sein.
Im übrigen ist es bei den in den Fig. 5 bis 8 und 14 bis 17 dargestellten Ausführungsformen so, daß ein mit dem Deckprofil 4 verbindbares seitliches Ab- schlußprofil 22 vorgesehen ist. Dieses Abschlußprofil 22 kommt vorliegend bei Verwendung des Profilleistensystems 1 zum Randabschluß zur Anwendung. Wenngleich es grundsätzlich möglich ist, durch eine entsprechende Form und Ausbildung des Deckprofils 4 mit verlängertem und abwärts gerich- teten Schenkel auf das seitliche Abschlußprofil 22 zu verzichten, hat dieses Profil den Vorteil, daß lediglich ein Typ von Deckprofil erforderlich ist und bedarfsweise auf das seitliche Abschlußprofil 22 zurückgegriffen wird. Zur Verbindung des Abschlußprofils 22 mit dem Deckprofil 4 ist am Deckprofil 4 eine schwalbenschwanzförmige Nut 23 zum Einsetzen eines oberseitig am Abschlußpro fil 22 vorgesehenen entsprechend angepaßten Vorsprungs 24 vorgesehen. Das Einsetzen des Abschlußprofi Is 22 über den Vorsprung 24 in die Nut 23 am Deckprofil 4 erfolgt üblicherweise durch Einschieben.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, daß das Abschlußprofil 22 von seiner Länge her an die Länge des Deckprofils 4 angepaßt ist und im übrigen auch vorzugsweise aus Aluminium besteht. Im übrigen ergibt sich aus den einzelnen Figuren, daß die Nut 23 unter einem spitzen Winkel schräg gegenüber der Oberseite 25 bzw. der Horizontalen angeordnet ist. Durch die schräge Anordnung kann, wie sich beispielsweise aus den Fig. 7 und 8 sowie 16 und 17 ergibt, ein Anschlagen des Abschlußprofiis 22 an der Rastaumahme 6 beim Verschwenken verhindert werden.
Wie sich im übrigen aus der Zeichnung ergibt, ist das Abschlußprofil 22 U- förmig ausgebildet und steht dabei auf dem Kopf. Grundsätzlich ist auch eine Hohlkörperausbildung möglich. Die beiden äußeren Schenkel 26, 27 weisen eine unterschiedliche Steigung auf. Dies ermöglicht es, unterschiedliche Einbausituationen je nach Anordnung des Abschlußprofils 22 zu erzielen. Die Form der Schenkel 26, 27 ist dabei im Bereich des Übergangs zum Deckprofil 4 so gewählt, daß ein sich im wesentlichen stufenfreier Übergang ergibt.
Nicht dargestellt ist, daß das Profilleistensystem 1 als Bausatz angeboten werden kann, nämlich mit wenigstens einem Basisprofil 3, wenigstens einem Deckprofil 4 und wenigstens zwei unterschiedlichen Zwischenprofilen 15, wobei die Länge der Rastprofile 7 der Zwischenpro file 15 unterschiedlich ist. Dabei versteht es sich, daß grundsätzlich auch eine Mehrzahl von Bodenprofi- len und Deckprofilen vorgesehen sein können, wobei dann die Anzahl der Zwischenprofile entsprechend anzupassen ist. Darüber hinaus kann der Bausatz auch wenigstens ein Abschlußprofil 22 aufweisen.
Nachfolgend wird noch auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Figuren eingegangen. In den Fig. 1 bis 8 ist jeweils ein Profilleistensystem 1 mit einer kürzeren Rastaufnahme 6 und einem kürzeren Zwischenstück 15 vorgesehen. Dabei zeigen die Fig. 1 bis 4 die Verwendung des Profilleistensystems 1 zur Abdeckung einer Fuge 28. In den Fig. 1 und 2 deckt das Deckprofil 4 eine Fuge 28 ab, die bei Fig. 1 zwischen zwei relativ flachen Elementen des BeIa- ges 2 und bei Fig. 2 zwischen zwei demgegenüber dickeren Elementen des Belages 2 gebildet ist. In Fig. 3 ist ein Zustand dargestellt, bei dem die die Fuge 28 bildenden Belagselemente unterschiedlich hoch ausgebildet sind. In Fig. 4 ist der Höhenunterschied zwischen den Bodenbelagselementen an der Fuge 28 noch größer. Hierbei ist nicht nur eine Schwenkung des Deckprofils 4 ge- genüber dem Zwischenstück 5 vorgesehen, sondern auch eine Schwenkung des Zwischenstücks 15 gegenüber der Rastaufnahme.
In den Fig. 5 bis 8 dient das zuvor beschriebene Profilleistensystem 1 zum Randabschluß, wobei in diesem Falle das Abschlußprofil 22 vorgesehen ist. Dieses ist in zwei unterschiedlichen Einbausituationen in das Deckprofil 4 eingeschoben.
Die Fig. 9 und 10 entsprechen grundsätzlich den Fig. 1 und 2, wobei hierbei das Profilleistensystem 1 eine höhere Rastaufnahme 6 und ein längeres Zwi- schenstück 15 aufweist.
In den Fig. 11 bis 13 ist ein zweiteiliges Profilleistensystem 1 zum Abdecken einer Fuge 28 dargestellt, bei dem das Rastprofil 7 einstückig mit dem Deck- profil 4 ausgebildet ist. Dabei zeigen die Fig. 11 und 12 die maximal mögli- chen Höheneinstellungen. Fig. 13 zeigt das Profilleistensystem 1 aus den Fig. 11 und 12 im geschwenkten Zustand bei unterschiedlich hohen Belagselementen.
In den Fig. 14 bis 17 ist das Profilleistensystem aus den Fig. 11 bis 13 zum Randabschluß dargestellt, wobei in diesem Falle das Abschlußprofil 22 vorge- sehen ist. Das in unterschiedlichen Einbausituationen in die Nut 23 des Deck- profils 4 eingeschoben ist.
Schließlich zeigen die Fig. 18 bis 20 eine weitere Ausfuhrungsform eines Profilleistensystems 1 wobei Zustände entsprechend den Fig. 1 bis 3 dargestellt sind, worauf Bezug genommen werden darf. Der Unterschied besteht in der Ausbildung des Zwischenstücks und der Realisierung der Verschwenkbarkeit des Zwischenstücks 15 gegenüber dem Deckprofil 4.
Bezugszeichenliste
1 Profilleistensystem
2 Belag
3 Basisprofil
4 Deckprofil
5 Rastverbindung
6 Rastaufhahme
7 Rastprofil
8 Schenkelprofil
9 Schenkelprofil
10 Rastbereich
11 rastbereichsfreier Abschnitt
12 Freiraum
13 äußeres Ende
14 weiterer Rastbereich
15 Zwischenprofil
16 Gelenkkopf
16a Kopffläche
17 Nut
17a Nutfläche
18 Deckschenkel
19 Deckschenkel
20 Bodenschenkelprofil
21 Schrauböffhung
22 Abschlußprofil
23 Nut
24 Vorsprung
25 Oberseite
26 Schenkel
27 Schenkel
28 Fuge

Claims

Patentansprüche:
1. Profilleistensy stem (1), insbesondere zum Randabschluß und/oder zur Fugenabdeckung, für einen Belag (2), mit einem unteren Basisprofil (3) und einem oberen Deckprofil (4), wobei zwischen dem Basisprofil (3) und dem Deckprofil (4) zur Verbindung eine Rastverbindung (5) vorgesehen ist, wobei die Rastverbindung (5) eine zwei Schenkelprofile (8, 9) mit einander gegenüberliegenden, zur Verrastung wirksamen Rastbereichen (10) aufweisende Rastaufhahme (6) und ein in die Rastaufnahme (6) einrastbares Rastprofil (7) mit einer Vielzahl von Raststellen aufweist, wobei jeder Rastbereich (10) wenigstens zwei Raststellen aufweist. dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbereiche (10) nur bereichsweise an den Schenkelprofilen (8, 9) vorgesehen sind und daß die rastbereichsfreien Abschnitte (11) der Schenkelprofile (8, 9) einen größeren Abstand voneinander haben als die Rastbereiche (10).
2. Profilleistensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbereiche (10) nur an den äußeren freien Enden (13) der Schenkelprofile (8, 9) vorgesehen sind und/oder daß die Schenkelprofile (8, 9) als Federschenkel ausgebildet sind.
3. Profilleistensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Verschwenkung des Rastprofils (7) nutzbare maximale Abstand der rastbereichsfreien Abschnitte (11) der einander gegenüberliegenden Schenkelprofile (8, 9) um wenigstens das l,2fache, insbesondere um wenigstens das 2fache größer ist als die lichte Breite zwischen den Rastbereichen (10).
4. Profilleistensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Rastaufhahme (6) eingesteckte Rastprofil (7) gegenüber der Senkrechten in einem Bereich größer 1°, vorzugsweise bis zu 10° verschwenkbar ist.
5. Profilleistensy stem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Bereich des Schenkelprofils (8, 9) abgewinkelt ist.
6. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Schenkelprofϊls (8, 9) um mehr als das Doppelte größer ist als die Längserstreckung des Rastbereichs (10).
7. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastbereich (10) 2, 3, 4, 5 oder 6 Raststellen aufweist.
8. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbereiche (10) der Schenkelprofile (8, 9) parallel zueinander verlaufen und/oder senkrecht ausgerichtet sind.
9. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastprofil (7) auf gegenüberliegenden Seiten parallel zueinanderverlaufende und/oder senkrecht ausgerichtete weitere Rastbereiche (14) mit einer Vielzahl von Raststellen aufweist.
10 Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkelprofile (8, 9) oberseitig am Basisprofil (3) vorgesehen sind.
11. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastprofil (7) am Deckprofil (4) oder an einem mit dem Deckprofil (4) verbindbaren Zwischenpro fil (15) vorgesehen ist.
12. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckprofil (4) gegenüber dem Zwischenprofil (15) verschwenkbar ist, vorzugsweise in einem Winkelbereich gegenüber der Senkrechten von bis zu 20°, insbesondere bis zu 15°.
13. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (15) einen Gelenkkopf ( 16) aufweist und daß unterseitig am Deckprofil (4) eine Nut (17) zum Einsetzen des Gelenkkopfes (16) vorgesehen ist.
14. Profilleistensy stem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkkopf (16) einen kreisbogenabschnittsförmigen
Schenkel mit einem nach außen gewölbten Schenkel aufweist und daß die Nut (17) entsprechend kreisbogenabschnittsförmig ausgebildet ist.
15. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (17) schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist und eine gewölbte Nutfläche (17a) aufweist und daß der Gelenkkopf (16) entsprechend schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist und eine nach außen gewölbte Kopffläche (16a) aufweist.
16. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastprofll (7) außermittig zum Deckprofil (4) angeordnet ist, so daß sich unterschiedlich lange Deckschenkel (18, 19) ergeben.
17. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (3), das Deckprofil (4) und/oder das Zwischenprofil (15) aus Aluminium bestehen.
18. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (3) ein Bodenschenkelprofil (20) zur Verbindung mit dem Untergrund aufweist.
19. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit dem Deckprofil (4) verbindbares seitliches Abschlußprofil (22) vorgesehen ist.
20. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterseitig am Deckprofil (4) eine Nut (23) zum Einsetzen eines oberseitig am Abschlußprofil (22) vorgesehenen Vorsprungs (24) vorgesehen ist.
21. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (23) schräg gegenüber der Oberseite (25) des Deckprofils (4) angeordnet ist.
22. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußprofil (22) U-förmig oder als Hohlkörper ausgebildet ist und daß die beiden äußeren Schenkel (25, 27) eine unterschiedliche Steigung aufweisen.
23. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bausatz mit wenigstens einem Basisprofil (3), wenig- tens einem Deckprofil (4) und wenigstens zwei Zwischenprofilen (15) vorgesehen ist, wobei die Länge der Rastprofile (7) unterschiedlich ist.
24. Profilleistensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bausatz wenigstens ein Abschlußprofil (22) aufweist.
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