Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan nach § 13 b BauGB, der Gemeinde Beilrode "An der Kirchstraße" in 04886 Beilrode, OT Döbrichau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.04.2022 bis 19.04.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans nach § 13b BauGB der Gemeinde Beilrode, "An der Kirchstraße" in 04886 Beilrode, Ortsteil Döbrichau,

über den Beschluss zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans der Gemeinde Beilrode „An der Kirchstraße“ in 04886 Beilrode, Ortsteil Döbrichau – Satzungsexemplar-Fortschreibung, vom 01.03.2022, gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2, als auch § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 dem Bebauungsplan „An der Kirchstraße“ in Beilrode, Ortsteil Döbrichau, nach § 13b BauGB, Satzungsexemplar vom 27.08.2021, mit Beschluss-Nr.10/09/21-7, zugestimmt.

Dieses Satzungsexemplar wurde vom Landratsamt Nordsachsen, Bauordnungs- und Planungsamt, SG Planungsrecht/Koordinierung, am 10.02.2022, mit Aktenzeichen: 2020-06-148 und Registrier-Nr. 030/01/2022, unter einer Maßgabe genehmigt.

Die Maßgabe beinhaltete im Wesentlichen die Ergänzung der Art der baulichen Nutzung im allgemeinen Wohngebiet. Dabei sollen neben den zulässigen Wohngebäuden nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauNVO mindestens noch eine zulässige Nutzung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 3 BauNVO aufgenommen werden.

Die Maßgabe wurden im Bebauungsplan „An der Kirchstraße“ in Beilrode, Ortsteil Döbrichau, nach § 13b BauGB, Satzungsexemplar-Fortschreibung, vom 01.03.3022, berücksichtigt und eingearbeitet.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode mit Beschluss-Nr. 10/03/22-7. das Satzungsexemplar vom 27.08.2021 aufgehoben und mit Beschluss-Nr. 03/03/22-7 die Fortschreibung des Satzungsexemplars Bebauungsplan „An der Kirchstraße“ in Beilrode, Ortsteil Döbrichau, nach § 13b BauGB, vom 01.03.2022, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzungsexemplar-Fortschreibung vom 01.03.2022 berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „An der Kirchstraße“ in Beilrode, Ortsteil Döbrichau, nach § 13b BauGB, Satzungsexemplar-Fortschreibung, vom 01.03.3022, erfolgt auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB zu jedermanns Einsicht

im Zeitraum vom: 30.03.2022 bis 15.04.2022

in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, zu den angegebenen Sprech- / Dienstzeiten:

Sprechzeiten:
Montag:          09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch:        keine Sprechzeiten
Donnerstag:    09.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag:           09.00 – 12.00 Uhr

Darüber hinaus erfolgt entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während dieses Zeitraumes die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter: https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html                       

und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Die amtliche Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplans “An der Kirchstraße“ in Beilrode, Ortsteil Döbrichau, nach § 13b BauGB, resultiert aus den gesetzlichen Vorgaben des § 4a Abs. 4 BauGB.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wurde durch die Gemeinde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.

Entsprechend § 4 Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Dies gilt für in der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebene Stellungnahmen nur, wenn darauf in der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 zur Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden ist.

Beilrode, 16.03.2022

René Vetter

Bürgermeister                                    

Kontaktperson

Fr. Schultz-Zeidler, Bauamt GV Beilrode

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