Bebauungsplan Stadt Altenberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Am Roten Wasser, Geising"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.09.2022 bis 14.10.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Altenberg hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‚Am Roten Wasser, Geising‘ gefasst. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für eine Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung einschließlich Sicherung einer angemessenen Erschließung unter Berücksichtigung aller Umweltbelange.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung des Stadtrates am 18.07.2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 391, Teil von Flurstück 390/2, Teil von Flurstück 378/3 und Teil von Flurstück 382 (Rotes Wasser) der Gemarkung Geising. Die Abgrenzung lässt sich dem unten stehendem Lageplan entnehmen. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Maßstab 1 . 1.000.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textliche Festsetzungen, sowie seine Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich 14.10.2022 in der Stadtverwaltung Altenberg, Platz des Bergmanns 2 in 01773 Altenberg, Bauamt, Zimmer 85 zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:            9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:          geschlossen

Donnerstag:      9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:             9.00 – 12.00 Uhr

Folgende weitere Unterlagen liegen bereits vor und können eingesehen werden:

  • Grünordnungsplan, Vorentwurf (bestehend aus Karte 1 Bestandsbewertung und Karte 2 Baumbestand)

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Hinweise zur Planung gegenüber der Stadt Altenberg schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: bauamt@altenberg.de

Die kompletten Planungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Homepage der Stadt Altenberg unter www.rathaus-altenberg.de/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt  und im Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Datenschutzhinweis:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Kontaktperson

Marcel Bandow

Stadtverwaltung Altenberg

Bauverwaltung Hochbau

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056/333-35

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bestand
  • Baumbestand

Informationen

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