Öffentliche Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Teileinziehung (durch Änderung der Widmungsbeschränkung) eines Weges nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Az: 66.14.04/894/22

1. Wegebeschreibung

Beschränkt-öffentlicher Weg mit seiner Lage zwischen der „Yorckstraße“ und der „Humboldtstraße“ auf den Flurstücken 845/a, T.v. 845/1 und 385/t der Gemarkung Gablenz, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 1089 (mit der Widmungsbeschränkung: Fußgänger, Radfahrer, Anlieger-Kfz-Verkehr) soll auf dem Teilabschnitt ab der Schnittstelle des beschränkt-öffentlichen Weges auf dem Bestandsblatt-Nr. 1088 (welcher in Richtung „Fürstenstraße“ abzweigt) auf einer Länge von 118 m in nordwestliche Richtung (der„Humboldtstraße“) bis zur Einfahrt in das Vereinsheim als Geh- und Radweg festgelegt werden (neue Widmungsbeschränkung: Geh- und Radverkehr). Der Teilabschnitt für die neue Widmungsbeschränkung befindet sich auf dem Flurstücksteil 845/a der Gemarkung Gablenz.


2. Absichtserklärung

Der unter 1. näher bezeichnete Wegeabschnitt soll auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Länge von 118 m teileingezogen werden, das heißt eine Änderung der Widmungsbeschränkung auf dem Wegeabschnitt.


3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Teileinziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz vorgebracht werden. Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Tiefbauamt, Zimmer A 249 liegt die Flurkarte unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus.


Chemnitz, den 11.09.2023

Sven Schulze
Oberbürgermeister
 

Anlage

Übersichtsplan zur Teileinziehung durch Änderung der Widmungsbeschränkung

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