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Überprüfen der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich

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Überprüfen der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich

So lautete der Titel des Kreisschreibens vom 18. März 2022 der Baudirektion an die Gemeinden. Inhalt: Baugesuche in Kernzonen im Zusammenhang mit Weilern und Gestaltungsplanperimetern ausserhalb der Bauzone sind zum Entscheid der Baudirektion zuzustellen. Dies basiert auf einem Erlass des Bundesrates von 2015.

Eine Übergangsregelung wird voraussichtlich per Ende 2022 erlassen und als verbindlich erklärt. Eine öffentliche Auflage des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist aktuell für das Jahr 2023 geplant. Ohne bestehende Gesetzesgrundlage wird den Gemeinden die Autonomie über Entscheide von Bauten in Weilern genommen und zwar ohne Fristen, bevor das Gesetz in Kraft ist.

Immerhin plant die Baudirektion die Durchführung von Gemeindegesprächen, an welchen sie die Überlegungen zur definitiven Zonenzuteilung im Detail besprechen und diskutieren wollen. Dies ist wohl als eine Erklärung des neuen Gesetzes zu interpretieren. Richtig wäre aber vorgängig die betroffenen Gemeinden einzubeziehen. So wie es bei einem zu erarbeitenden Gesetz mittels einer Vernehmlassung üblich ist. Die Liste der betroffenen Weiler wurde ohne Konsultation der Gemeindebehörden erstellt.

In der Zwischenzeit besteht grosse Unsicherheit

Für eine Erteilung der Baubewilligung muss die örtliche Baubehörde das Gesuch prüfen und eine Stellungnahme einreichen. Ein Vermerk, dass das Bauvorhaben der Bau- und Zonenordnung (BZO) entspricht, genügt nicht. Die Baudirektion in Zürich entscheidet danach über das Bauvorhaben. Es ist wohl abzusehen, dass einem (Um-) Bauwilligen hohe Hürden in den Weg gelegt werden – welche, die auch von den Grünen gewünschte Verdichtung, erschweren werden.

Kappel in der Gemeinde Hagenbuch gehört zu den betroffenen Kleinsiedlungen.

Gestützt auf die Genehmigung der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans im Jahr 2015 ergänzte der Bundesrat diesen mit dem Zusatz, dass die Kernzonen im Zusammenhang mit Weilern Nichtbauzonen sind, in denen Neubauten unzulässig sind.

Die Ausscheidung von Kernzonen im Zusammenhang mit Weilern, die formell zu Bauzonen gehören, zugleich aber als Nichtbauzone eingeordnet sind, ist widersprüchlich. Der Bundesrat hat offenbar die Genehmigung des Richtplans zu wenig genau studiert. Sonst wäre ihm diese Diskrepanz aufgefallen.

Auswirkungen auf Haus- und Grundeigentümer

Das Bauland in Weilern ist sehr beschränkt. Es können keine Siedlungen mit mehreren Mehrfamilienhäusern gebaut werden. Was bedeutet, dass ein Weiler nicht plötzlich 200 Einwohner mehr zählen kann. Wenn aber jemand in der Kernzone eines Weilers ein Grundstück erwarb mit etwas Umschwung, soll ihm jetzt die Möglichkeit, einen Neubau für seine Familie zu erstellen, genommen werden. Mit anderen Worten: er soll enteignet werden. In der Steuererklärung wurde und wird aber genau dieses Land als Bauland besteuert. Jetzt wird vom Regierungsrat versucht, mit Wortklaubereien Entschädigungen zu umgehen. Mit den Begriffen „Nichteinzonung“ oder „Auszonung“ soll „zur Minderung der allfälligen finanziellen Einbussen“ gespielt werden.

Die Terminologie der Begründung des Bundesrates ist ebenfalls befremdend. Es heisst, der Charakter und die Bebauungsstruktur des Weilers sollen bewahrt werden. Also soll die Zürcher Landschaft als „Ballenberg“ Museum fungieren, welches die Städter am Wochenende besuchen können? Die Definition von Weilern und Kleinsiedlungen lässt viel Spielraum offen.

Ottikon in der Gemeinde Illnau-Effretikon ist ein aussenliegender Ortsteil und gehört deswegen nicht zu den betroffenen Kleinsiedlungen.

Auch der Brief der Baudirektion lässt viele Fragen offen. Die Kriterien, nach welchen die Kleinsiedlungen und Weiler ausgesondert wurden, sind unklar. Verständliche Kriterien wie die Einwohnerzahl, bewohnten Gebäude, ehemalige oder aktuelle Zentrumsfunktionen sind nicht angegeben. Dies wäre für eine Transparenz nötig.

Enteignungen und Wohnraum

Was passiert mit beabsichtigten Enteignungen? Werden die Besitzer nach dem aktuellen Baulandpreis entschädigt? Wie sieht die Entschädigung der zu viel bezahlten Steuern der letzten Jahre aus? Was passiert bei Erbteilungen, bei welchen eine Partei eine Liegenschaft und die andere das „Bauland“ welches nun Kulturland ist, bekommen hat? Wie werden all die Wertverluste vergütet?

Hofhalden in der Gemeinde Hittnau gehört zu den betroffenen Kleinsiedlungen.

Völlig ausser Betracht gelassen wird der Wohnbedarf der enormen Zuwanderung und die einmal viel gelobte Verdichtung nach innen. Denn bei der Ausarbeitung des Richtplans 2014 ging der Regierungsrat von 120'000 zusätzlichen Beschäftigten bis 2040 aus. Die aktuellen Zahlen deuten aber auf 300'000 bis 2040 hin.

Angesichts dieser Situation wären ein Marschhalt und eine Auslegeordnung angebracht, zumal die Zersiedlungsinitiative der Grünen im Februar 2019 klar abgelehnt wurde.

Autorin

Therese Schläpfer

Nationalrätin, alt Gemeindepräsidentin, Vorstandsmitglied Hauseigentümerverband Region Winterthur und Regionalvertreterin Winterthur-Land

Kleinsiedlungen im Kanton Zürich – Viele eigentümerrelevante Fragen offen

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich hat anlässlich der Kantonsratssitzung vom 20. Juni 2022 mit Spannung auf die regierungsrätlichen Antworten zur dringlichen Interpellation «Projekt "Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich"» gewartet. Trotz der Ausführungen des Regierungsrates blieben aus Sicht des HEV Kanton Zürich viele Fragen offen. So etwa die Frage nach einer allfälligen finanziellen Entschädigung der Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer, sollte die geplante Praxisänderung im Baurecht tatsächlich – wie befürchtet – zu Enteignungen oder Wertverminderungen von Grundstücken und Liegenschaften führen.

Im Kanton Zürich gibt es heute rund 300 Kleinsiedlungen – insbesondere Weiler. 276 dieser Kleinsiedlungen sind der Kernzone zugewiesen, die im Kanton Zürich als Bauzone gilt. Der Rest befindet sich in der Landwirtschaftszone. Mitte März 2022 erhielten die 162 Gemeinden des Kantons Zürich jedoch ein Kreisschreiben der Baudirektion, das es in sich hatte: Darin wurden sie darüber informiert, dass davon auszugehen sei, dass "rund die Hälfte der Kleinsiedlungen die Voraussetzung für den Verbleib in einer Bauzone nicht erfüllen."

Was konkret bedeutet, dass gemäss Baudirektion von den 300 Kleinsiedlungen möglicherweise rund 130 solcher Siedlungen aus der Bauzone gestrichen werden könnten. Davon betroffen wären einerseits die Gemeinden, die Bauland zu verlieren drohen, das der Kanton bislang im Rahmen der Überprüfung der kommunalen Bau- und Zonenordnungen rechtskräftig abgesegnet hat. Andererseits hätten diese Auszonungen gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Haus- und Grundeigentümer, die dort entgegen der bisherigen rechtlichen Praxis nicht mehr neu bauen dürften.

Neubauten fortan unzulässig

Im Schreiben wurden die Gemeinden ferner darüber informiert, dass der Kanton plane, eine neue sogenannte "Weilerzone" einzuführen, die zwar eine Nichtbauzone sei, in der bestehende Bauten aber ersetzt sowie weitergehend als in der Landwirtschaftszone umgebaut und erweitert werden dürften. Neubauten auf bislang unbebautem Land wären jedoch auch in dieser neuen Zone nicht mehr zulässig.

Oberschneit in der Gemeinde Hagenbuch ist ein aussenliegender Ortsteil und gehört deswegen nicht zu den betroffenen Kleinsiedlungen.

Hintergrund dieser geplanten Änderung in der Rechtspraxis ist die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans. Als der Kanton Zürich diese 2015 dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegte, fügte dieser einen Zusatz ein, gemäss dem Kernzonen in Weilern neu "Nichtbauzonen" seien, in denen Neubauten nicht mehr zulässig seien.

Akuter Klärungsbedarf

Am 30. Mai 2022 haben daraufhin Kantonsräte der FDP und SVP die dringliche Interpellation «Projekt "Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich"» eingereicht, die der Regierungsrat am 20. Juni 2022 im Rat beantwortet hat. Mit dem Vorstoss wollten die Interpellanten von der Regierung etwa wissen, wie sich der Regierungsrat eine Kompensation der Haus- und Grundeigentümer vorstellt, da eine reduzierte Nutzung von Grundstücken und Liegenschaften "unzweifelhaft" Auswirkungen auf deren Wert haben wird, konkret: eine Wertverminderung.

Die diesbezügliche Antwort des Regierungsrates, wonach es zwei Betrachtungsweisen gebe – einerseits jene, dass es sich bei den geplanten Auszonungen um materielle, entschädigungspflichtige Enteignungen handle, andererseits aber auch jene, dass es sich dabei um sogenannte "Nichteinzonungen" handle, die nicht entschädigungspflichtig seien –, vermag den HEV Kanton Zürich jedoch nicht zu überzeugen. Hier besteht nach wie vor dringend Klärungsbedarf.

Schönau in der Gemeinde Hittnau gehört zu den betroffenen Kleinsiedlungen.

Wenn jedenfalls einem Haus- und Grundeigentümer in der (bisherigen) Kern- und damit Bauzone eines Weilers aufgrund einer geplanten kantonalen Änderung in der Rechtspraxis fortan die Möglichkeit genommen werden soll, auf seinem Land einen Neubau zu erstellen, oder er sein Grundstück oder seine Liegenschaft in der neu geplanten "Weilerzone" nur noch reduziert nutzen darf; er in beiden Fällen mit anderen Worten (teil)enteignet werden soll, dann reichen die regierungsrätlichen Antworten noch nicht aus.

Verletzung der Eigentumsgarantie

An dieser Stelle sei dem Regierungsrat und der zuständigen Baudirektion Artikel 26 der schweizerischen Bundesverfassung in Erinnerung gerufen, in der es in Absatz 1 heisst: "Das Eigentum ist gewährleistet". Und in Absatz 2 heisst es: "Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkom­men, werden voll entschädigt." Angesichts dessen hat mit der Diskussion im Kantonsrat die Debatte darüber, wie mit diesen Zonen zu verfahren sei, erst begonnen. Davon, dass das Geschäft mit der Diskussion erledigt sei, kann jedenfalls keine Rede sein.

Autor

Albert Leiser

Direktor Hauseigentümerverband Kanton Zürich

Provisorisch betroffene Weiler-Kernzonen in der Region Winterthur

Am 18. März 2022 hat die Baudirektion vom Kanton Zürich das Kreisschreiben "Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" mit Anweisungen zum Baubewilligungs- und Planungsverfahren an die Gemeinden versendet. Diesem Schreiben wurde auch eine Liste der vom Kreisschreiben betroffenen (Weiler-)Kernzonen beigelegt.

In der Region Winterthur, also in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur, sind folgende Gemeinden und deren Kleinsiedlungen in der Liste der Baudirektion aufgeführt:

GemeindeKleinsiedlungen
AdlikonDätwil, Niederwil
AltikonFeldi, Langstuck, Oberherten, Unterherten
BaumaBliggenswil, Gfell, Hinderberg, Hinterrossweid, Laubberg, Lipperschwendi, Rossweid, Schindlet, Sonnenbad, Steishof, Wis
BrüttenStrubikon
Buch am IrchelDesibach, Wiler
DägerlenBerg, Dägerlen
DinhardEschlikon, Rietmüli, Vordergrüt
ElggHuggenberg, Tiefenstein, Wenzikon
ElsauFulau, Oberschnasberg, Oberschottikon, Unter Schnasberg, Unterschottikon
FehraltorfMesikon, Rüti
HagenbuchEgghof, Hagenstal Nord, Hagenstal Süd, Kappel, Mittelschneit, Oberschneit, Unterschneit
HittnauBalchenstal, Böschenacher, Dürstelen, Hasel, Hofhalden, Islikon, Schönau, Wilen
Illnau-EffretikonBillikon, Bisikon, Brünggen, Ettenhusen, Horben, Ottikon, Talmüli
KleinandelfingenWesperbüel
Laufen-UhwiesenNohlbuck
MarthalenEllikon am Rhein, Nidermartel, Undermüli
NeftenbachÄsch, Hinterhüb, Hünikon, Mittlerhüb, Riet
OssingenGisenhard
PfäffikonFaichrüti, Hermatswil, Humbel, Oberbalm, Rütschberg, Unterbalm, Unterbalm Bergli, Wallikon
RickenbachHinter Grüt
RussikonBläsimühle, Gündisau, Ludetswil, Sennhof, Sommerau
SchlattIn der Säge, Nussberg, Oberschlatt, Schülwis, Waltenstein Berg
SeuzachForrenberg, Unterohringen, Unterohringen Zelgli
StammheimGirsberg, Wilen
Thalheim an der ThurUsserdorf
TrüllikonWildensbuch
TurbenthalGeer, Kalchegg, Neubrunn, Oberhofen, Schmidrüti, Seelmatten, Tablat
WeisslingenDettenried, Lendikon, Neschwil, Schwändi, Theilingen
WiesendangenBuch, Gündlikon, Liebensberg, Menzengrüt, Oberbertschikon, Stegen, Zünikon
WilaÄgetswil, Au, Ghöngg, Loch, Manzenhub, Ottenhub, Schuppis, Steinen, Talgarten
WildbergSchalchen
WinterthurÄngelacher, Eidberg, Grundhof, Hard, Mulchlingen, Neuburg, Oberer Radhof, Oberricketwil, Reutlingen, Rossberg, Stadel, Taa, Tal, Unterer Radhof, Unterricketwil, Vorder Rumstal, Weihertal
ZellOberlangenhard, Unterlangenhard
Betroffene Weiler-Kernzonen in der Region Winterthur (Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur)

Gemäss Schreiben der Baudirektion vom 19. August 2022 sind einige dieser Kleinsiedlungen klarerweise aussenliegende Ortsteile und verbleiben sicher in einer Bauzone. Welche Kleinsiedlungen das betrifft, wird im nachfolgenden Abschnitt beschrieben.

Provisorisch nicht betroffene Kleinsiedlungen

Am 19. August 2022 hat die Baudirektion vom Kanton Zürich informiert, dass eine Vernehmlassung durchgeführt wird für eine Übergangsordnung, welche auf Anfangs 2023 in Kraft gesetzt werden soll. Diesem Schreiben wurde auch eine Liste von Kleinsiedlungen beigelegt, welche klarerweise aussenliegende Ortsteile darstellen.

Diese Kleinsiedlungen verbleiben gemäss Baudirektion sicher in einer Bauzone. Baugesuche in diesen Ortsteilen müssen ab Inkrafttreten der Übergangsordnung nicht mehr dem Kanton zur Zustimmung vorgelegt werden.

In der Region Winterthur, also in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur, sind folgende Kleinsiedlungen aufgeführt, welche aussenliegende Ortsteile darstellen:

GemeindeName der Kleinsiedlung
AdlikonDätwil, Niederwil
BaumaLaubberg, Lipperschwendi, Rossweid
Buch am IrchelWiler
DägerlenBerg, Dägerlen
DinhardEschlikon, Vordergrüt
ElsauOberschottikon
HagenbuchOberschneit
HittnauDürstelen, Hasel, Islikon
Illnau-EffretikonBillikon, Bisikon, Brünggen, Ettenhusen, Ottikon, Talmüli
Laufen-UhwiesenNohlbuck
MarthalenEllikon am Rhein
NeftenbachAesch, Hünikon, Riet
PfäffikonHermatswil, Oberbalm
RussikonGündisau
SchlattNussberg, Oberschlatt
SeuzachUnterohringen
StammheimWilen
Thalheim an der ThurUsserdorf
TrüllikonWildensbuch
TurbenthalNeubrunn
WeisslingenDettenried, Lendikon, Neschwil, Theilingen
WiesendangenZünikon
WilaGhöngg
WildbergSchalchen
WinterthurEidberg, Hard, Neuburg, Reutlingen, Stadel
Nicht betroffene Kleinsiedlungen in der Region Winterthur (Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur)

Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen

Am 7. März 2023 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen erlassen. Diese Verordnung sollte auf den 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt werden. Die Baudirektion wird beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung der übergeordneten Grundlagen im Bereich der Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen zu erarbeiten und dem Regierungsrat bis Herbst 2023 zu unterbreiten.

Gegen die Verordnung gingen mehrere Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kanton Zürich ein, weswegen sich die Inkraftsetzung verzögert. Die Regelungen gemäss Kreisschreiben der Baudirektion vom 17. März 2023 haben somit bis auf Weiteres Bestand.

Zu dieser Verordnung wurden drei Anhänge publiziert, in welchem die Kleinsiedlungen aufgeführt sind, für welche eine provisorische kantonale Weilerzone festgesetzt wird (Anhang 1), für welche eine provisorische kantonale Landwirtschaftszone festgesetzt wird (Anhang 2) und für Kleinsiedlungen welche innerhalb der Bauzonen liegen (Anhang 3).

Die Baudirektion wird beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung der übergeordneten Grundlagen im Bereich der Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen zu erarbeiten und dem Regierungsrat bis Herbst 2023 zu unterbreiten.

Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische kantonale Weilerzone festgesetzt wird (Anhang 1)

GemeindeName der Kleinsiedlung
AltikonFeldi, Oberherten, Unterherten
BaumaBliggenwil, Gfell, Hindergerg 1, Schindlet
BrüttenStrubikon
Buch am IrchelDesibach
DinhardRietmüli
ElggHuggenberg, Tiefenstein, Wenzikon
ElsauFulau, Oberschnasberg, Unterschnasberg
FehraltdorfMesikon, Rüti
HagenbuchEgghof, Hagenstal Nord, Hagenstal Süd, Kappel, Mittelschneit, Unterschneit
HittnauBöschenacher, Hofhalden, Schönau, Wilen
LindauKleinikon
NeftenbachHinterhueb
OssingenGisenhard
PfäffikonFaichrüti, Humbel, Ruetschberg, Unterbalm, Wallikon
RickenbachHinter Grüt
RussikonLudetswil, Sennhof, Sommerau
SchlattOberschlatt Unterdorf, Schuelwis, Waltenstein Berg
SeuzachForrenberg, Unterohringen Zelgli
StammheimGirsberg
TurbenthalChalchegg Süd, Geer, Schmidrüti
WeisslingenSchwändi
WiesendangenBuch, Menzengrüt, Oberbertschikon, Stegen
WilaÄgetswil, Au, Loch, Manzenhub, Ottenhub, Schuppis, Steinen
WinterthurÄngelacher, Grundhof, Ober Ricketwil, Oberer Radhof, Rossberg, Taa, Tal, Unterer Radhof, Vorder Rumstal
Kleinsiedlungen in der Region Winterthur (Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur), für die eine provisorische kantonale Weilerzone festgesetzt wird.

Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische kantonale Landwirtschaftszone festgesetzt wird (Anhang 2)

GemeindeName der Kleinsiedlung
AltikonLangstuck
BaumaHinderberg 2, Hinterrossweid, Sonnenbad, Steishof, Wis
HittnauBalchenstal
KleinandelfingenWäspersbüel
MarthalenNidermartel, Undermüli
NeftenbachMittlerhueb
RussikonBläsimühle
SchlattIn der Säge
TurbenthalChalchegg Nord
WilaTalgarten
WinterthurMulchlingen, Unter Ricketwil, Weiertal
Kleinsiedlungen in der Region Winterthur (Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur), für die eine provisorische kantonale Landwirtschaftszone festgesetzt wird.

Liste der Kleinsiedlungen innerhalb der Bauzonen (Anhang 3)

GemeindeName der Kleinsiedlung
AdlikonNiederwil, Dätwil
BaumaLipperschwendi, Laubberg, Rossweid
Buch am IrchelWiler
DägerlenBerg, Dägerlen
DinhardEschlikon, Vordergrüt
ElsauOberschottikon, Am Bach / Unterschottikon
HagenbuchOberschneit
HittnauIslikon, Dürstelen, Hasel
Illnau-EffretikonOttikon, Bisikon, Ettenhusen, Brünggen, Talmüli, Billikon
Laufen-UhwiesenNohlbuck
MarthalenEllikon am Rhein
NeftenbachAesch, Riet, Hünikon
PfäffikonHermatswil, Oberbalm, Hermatswil Paugert
RheinauHeidenhof
RussikonGündisau
SchlattOberschlatt, Nussberg
SeuzachUnterohringen
StammheimWilen
Thalheim an der ThurUsserdorf
TrüllikonWildensbuch
TurbenthalOberhofen, Tablat, Seelmatten, Neubrunn
WeisslingenTheilingen, Neschwil, Dettenried, Lendikon
WiesendangenZünikon. Liebensberg, Gündlikon
WilaGhöngg
WildbergSchalchen
WinterthurReutlingen, Stadel, Eidberg, Neuburg, Hard
ZellOberlngenhard, Unterlangenhard
Kleinsiedlungen in der Region Winterthur (Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur), innerhalb der Bauzonen.
Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Weitere Informationen und Dokumente

Nachfolgend finden Sie zum Herunterladen die offiziellen Unterlagen der Baudirektion, Antworten vom Bundesrat, Vorstösse im Kantonsrat sowie diverse Zeitungsartikel.

Diese Unterlagen werden laufend aktualisiert.

Unterlagen zum Herunterladen

Baudirektion Kanton Zürich

  • Kreisschreiben der Zürcher Baudirektion vom 18. März 2022
  • Liste der (Weiler-)Kernzonen vom 3. April 2022
  • Aktennotiz der digitalen Veranstaltung vom 11. April 2022
  • Schreiben der Zürcher Baudirektion zur Vernehmlassung Übergangsordnung vom 19. August 2022
  • Übergangsordnung zu den Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen - Vernehmlassungsentwurf vom 19. August 2022
  • Liste der nicht betroffenen Kleinsiedlungen vom 19. August 2022
  • Zwischenbericht "Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" vom 19. August 2022
  • Stellungnahme HEV Region Winterthur zur Verordnung "Übergangsordnung zu den Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" vom 20. September 2022
  • Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (Erlass) vom 7. März 2023
  • Anhang 1 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen. Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische kantonale Weilerzone festgesetzt wird.
  • Anhang 2 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen. Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische Landwirtschaftszone festgesetzt wird.
  • Anhang 3 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen. Liste der Kleinsiedlungen innerhalb der Bauzonen.
  • Kreisschreiben der Zürcher Baudirektion vom 17. März 2023

Weitere Informationen und Dokumente

Schweizer Parlament

  • Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Therese Schläpfer vom 30. Mai 2022, Frage 22.7343 zum Richtplan des Kantons Zürich
  • Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Therese Schläpfer vom 30. Mai 2022, Frage 22.7344 zum Richtplan des Kantons Zürich

Zürcher Kantonsrat

  • Antwort vom Zürcher Regierungsrat vom 15. Dezember 2021 auf die dringliche Anfrage "Wie weiter mit den Kern-Weilerzonen" der Kantonsräte Martin Hübscher und Martin Farner-Brandenberger vom 15. November 2021, KR-Nr. 400/2021
  • Dringliche Interpellation "Projekt Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" der Kantonsräte Martin Farner-Brandenberger, Martin Hübscher und Jörg Kündig vom 30. Mai 2022, KR-Nr. 177/2022
  • Parlamentarische Initiative "Schaffung einer neuen Zone ausserhalb Siedlungsgebiet (Änderung PBG Kanton Zürich" der Kantonsräte Barbara Grüter, Stephan Weber und Hans Egli vom 12. September 2022, KR-Nr. 317/2022 (wurde am 20. Februar 2023 vorläufig unterstützt)

Zeitungsartikel

  • Artikel Landbote vom 23. März 2022: In der Hälfte der Aussenwachten wird kaum noch gebaut werden dürfen
  • Artikel Tages-Anzeiger vom 19. April 2022: Plötzlich ist das Bauland weg
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 3. Juni 2022: Spielraum nutzen, um hausgemachtes Problem zu umgehen
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 10. Juni 2022: Die Hälfte der Weiler wird keine Bauzone mehr sein
  • Artikel Zürcher Oberländer vom 23. Juni 2022: Nun beginnt das grosse Zittern in den Zürchern Weilern
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 12. Juli 2022: Der Kanton will bei Weilerzonen vorwärts machen
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 23. September 2022: Teilweise Entwarnung bei Weilerzonen
  • Artikel Landbote vom 15. Dezember 2022: Ossingen wehrt sich gegen drohendes Bauverbot im Weiler Gisenhard
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 31. Januar 2023: Bundesgericht bestätigt Kleinsiedlungsverordnung im Kanton Thurgau
  • Artikel Landbote vom 23. März 2023: Gemeinden ringen um ihre Weiler
  • Artikel Landbote vom 8. Januar 2024: Aussenwachten, die aus der Bauzone fallen sollen
  • Artikel Andelfinger Zeitung vom 12. Januar 2024: Weilerzone kann auch ein Vorteil sein

Kreisschreiben Baudirektion 18. März 2022

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Liste (Weiler-)Kernzonen 3. April 2022

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Aktennotiz Digitale Veranstaltung 11. April 2022

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Schreiben Baudirektion Übergangsordnung vom 19. August 2022

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Übergangsordnung zu den Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen - Vernehmlassungsentwurf vom 19. August 2022

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Liste der nicht betroffene Kleinsiedlungen vom 19. August 2022

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Zwischenbericht "Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" vom 19. August 2022

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Stellungnahme HEV Region Winterthur zur Verordnung "Übergangsordnung zu den Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" vom 20. September 2022

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Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (Erlass) vom 7. März 2023

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Anhang 1 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen.

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Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische kantonale Weilerzone festgesetzt wird.

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Anhang 2 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen.

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Liste der Kleinsiedlungen, für die eine provisorische Landwirtschaftszone festgesetzt wird.

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Anhang 3 zur Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen.

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Liste der Kleinsiedlungen innerhalb der Bauzonen.

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Kreisschreiben Baudirektion 17. März 2023

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Antwort Bundesrat Frage Richtplan 22.7343

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Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Therese Schläpfer vom 30. Mai 2022, Frage 22.7343 zum Richtplan des Kantons Zürich

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Antwort Bundesrat Frage Richtplan 22.7344

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Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Therese Schläpfer vom 30. Mai 2022, Frage 22.7344 zum Richtplan des Kantons Zürich

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Anfrage Kantonsrat KR-Nr. 400/2021

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Dringliche Anfrage "Wie weiter mit den Kern-Weilerzonen" der Kantonsräte Martin Hübscher und Martin Farner-Brandenberger vom 15. November 2021, KR-Nr. 400/2021

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Antwort Regierungsrat Anfrage KR-Nr. 400/2021

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Antwort vom Zürcher Regierungsrat vom 15. Dezember 2021 auf die dringliche Anfrage "Wie weiter mit den Kern-Weilerzonen" der Kantonsräte Martin Hübscher und Martin Farner-Brandenberger vom 15. November 2021, KR-Nr. 400/2021

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Interpellation Kantonsrat KR-Nr. 177/2022

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Dringliche Interpellation "Projekt Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" der Kantonsräte Martin Farner-Brandenberger, Martin Hübscher und Jörg Kündig vom 30. Mai 2022, KR-Nr. 177/2022

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Mündliche Beantwortung Interpellation KR-Nr. 177/2022

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Dringliche Interpellation "Projekt Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich" der Kantonsräte Martin Farner-Brandenberger, Martin Hübscher und Jörg Kündig vom 30. Mai 2022, KR-Nr. 177/2022

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Parlamentarische Initiative KR-Nr. 317/2022

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Parlamentarische Initiative "Schaffung einer neuen Zone ausserhalb Siedlungsgebiet (Änderung PBG Kanton Zürich" der Kantonsräte Barbara Grüter, Stephan Weber und Hans Egli vom 12. September 2022, KR-Nr. 317/2022 (wurde am 20. Februar 2023 vorläufig unterstützt)

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Artikel Landbote vom 23. März 2022

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Artikel Landbote vom 23. März 2022: In der Hälfte der Aussenwachten wird kaum noch gebaut werden dürfen

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Artikel Tages-Anzeiger vom 19. April 2022

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Artikel Tages-Anzeiger vom 19. April 2022: Plötzlich ist das Bauland weg

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 3. Juni 2022

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 3. Juni 2022: Spielraum nutzen, um hausgemachtes Problem zu umgehen

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 10. Juni 2022

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 10. Juni 2022: Die Hälfte der Weiler wird keine Bauzone mehr sein

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Artikel Zürcher Oberländer vom 23. Juni 2022

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Artikel Zürcher Oberländer vom 23. Juni 2022: Nun beginnt das grosse Zittern in den Zürchern Weilern

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 12. Juli 2022

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 23. September 2022

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 23. September 2022: Teilweise Entwarnung bei Weilerzonen

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Artikel Landbote vom 15. Dezember 2022

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Artikel Landbote vom 15. Dezember 2022: Ossingen wehrt sich gegen drohendes Bauverbot im Weiler Gisenhard

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 31. Januar 2023

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 31. Januar 2023: Bundesgericht bestätigt Kleinsiedlungsverordnung im Kanton Thurgau

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Artikel Landbote vom 23. März 2023

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Artikel Landbote vom 23. März 2023: Gemeinden ringen um ihre Weiler

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Artikel Landbote vom 8. Januar 2024

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Artikel Landbote vom 8. Januar 2024: Aussenwachten, die aus der Bauzone fallen sollen

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 12. Januar 2024

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Artikel Andelfinger Zeitung vom 12. Januar 2024: Weilerzone kann auch ein Vorteil sein

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