Legitim: Freistaat darf an griechischer Schule pfänden

24.4.2013, 08:00 Uhr
Der Freistaat Bayern darf an einer griechischen Schule pfänden - das bestätigte das Landgericht Ansbach.

© dpa Der Freistaat Bayern darf an einer griechischen Schule pfänden - das bestätigte das Landgericht Ansbach.

Für die Schule in Langwasser bekommt die Republik Griechenland Zuschüsse vom Freistaat. Bayern erstattet der Schule die Kosten für Sach- und Personalaufwand – also auch die Lehrergehälter.

Bereits Ende 2010 erhielten jedoch Lehrer der Schule einen Brief, dass sie fortan weniger Gehalt bekommen werden. Einige Pädagogen klagten, denn sie waren davon überzeugt, dass eine Kürzung unrechtmäßig ist.

Ihre Argumentation: Sie hätten Arbeitsverträge auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder geschlossen. Hätte der griechische Staat Gehälter kürzen wollen, hätte er die Verträge zunächst mit einer Änderungskündigung auflösen und die Pädagogen unter den neuen Bedingungen wieder einstellen müssen.

Die Republik Griechenland stand auf dem Standpunkt: „Deutsche Gerichte sind nicht zuständig, denn der Schulbetrieb ist eine hoheitliche Tätigkeit unseres Staates.“ Ein Nürnberger Arbeitsrichter folgten in einem Verfahren im vergangen Jahr dieser Auffassung nicht. Er argumentierte: Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Jahr 1963 die hoheitlichen Kernaufgaben definiert. Dazu gehören Botschaftswesen, Militär und Polizei – jedoch nicht der Schulbetrieb. Das Gericht sprach damals einem Lehrer eine Nachzahlung von 1275 Euro zu, einem Kollegen sollten 11349 Euro nachgezahlt werden.

Als die Schulleitung sich weigerte zu zahlen, erwirkten die beiden Lehrer zunächst einen Pfändungsbeschluss beim Amtsgericht Ansbach. Dieser wurde nun in zweiter Instanz vom Landgericht bestätigt.

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