Aktuelles

Umzug Sachgebiet Abwasserentsorgung

16.05.2024

Hier­mit möch­ten wir alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, Ein­woh­ner und Bür­ger dar­über infor­mie­ren, dass Ihnen die zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­ter des Sach­ge­bie­tes Abwas­ser­ent­sor­gung ab sofort im Rat­haus der Stadt Alten­berg zu den gewohn­ten Sprech­zei­ten zur Ver­fü­gung stehen. 

Die Kon­takt­da­ten der ein­zel­nen Ansprech­part­ner ändern sich dahin­ge­hend wie folgt:

Gebüh­ren­ab­rech­nung: Tele­fon: 035056 333–64

Anschluss­we­sen, Klein­klär­an­la­gen und all­gem. Ange­le­gen­hei­ten: Tele­fon: 035056 333–39

Die bereits bekann­ten E‑Mail-Adres­sen blei­ben unverändert.

Alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.abwasser-altenberg.de und www.rathaus-altenberg.de.

Mitteilung aus dem Büro des Bürgermeisters

15.08.2023

Die Fir­ma Deut­sche Lithi­um GmbH (BU) möch­te im Land­kreis Obe­res Elb­tal-Ost­erz­ge­bir­ge im Bereich Alten­berg – Bären­stein ein Berg­werk zur Gewin­nung von Lithi­um inclu­si­ve einer Auf­be­rei­tungs­an­la­ge errichten.

Der aktu­el­le Ent­wurf ent­hält Bestand­tei­le, die abwei­chend vom Rah­men­be­triebs­plan 2019, nicht mit der Stadt Alten­berg abge­spro­chen sind.

Die Stadt Alten­berg hat die­se Bestand­tei­le in einer ers­ten Stel­lung­nah­me abgelehnt.

Dazu Bür­ger­meis­ter Wie­sen­berg: “Die­ses Vor­ha­ben ent­spricht in kei­ner Wei­se dem, was die Deut­sche Lithi­um ursprüng­lich geplant hat­te. Wir wer­den das Ver­fah­ren wei­ter­hin sehr kri­tisch beglei­ten und unse­re Mög­lich­kei­ten maxi­mal ausschöpfen.“

Ergän­zen­de Stel­lung­nah­men kön­nen noch bis 22.08.2023 auf dem Betei­li­gungs­por­tal des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes ein­ge­reicht werden.

Hier Stel­lung­nah­me abgeben

Ab sofort findet der Wochenmarkt Altenberg jeden Donnerstag auf dem Bahnhofsvorplatz statt.

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS
S 184, Fahrbahnerneuerung östlich Hermsdorf bis Frauenstein – Start der Arbeiten

Im Auf­trag der Nie­der­las­sung Mei­ßen des Lan­des­am­tes für Stra­ßen­bau und Ver­kehr ist die Erneue­rung der Fahr­bahn der S 184 auf mehr als zehn Kilo­me­tern Län­ge zwi­schen dem Abzweig der S 185 nach Rechen­berg-Bie­nen­müh­le bei Neu­herms­dorf und der Kreis­gren­ze kurz vor Frau­en­stein in meh­re­ren Teil­ab­schnit­ten vor­ge­se­hen (s. auch Pres­se­mit­tei­lung zur Vor­ankün­di­gung vom 15. März 2023). Die Erneue­rung umfasst in ers­ter Linie den Aus­tausch der Asphalt­deck- und ‑bin­der­schicht.

Am Mon­tag, dem 12. Juni, star­ten die Arbei­ten nun im Teil­ab­schnitt zwi­schen der Kreis­gren­ze öst­lich von Frau­en­stein (Höhe Abzweig But­ter­stra­ße) bis zum Abzweig Gimmlitztal/Illingmühle. Gleich­zei­tig wer­den sie im Teil­ab­schnitt zwi­schen „Busch­haus“ bis Herms­dorf, Abzweig LPG-Stra­ße aufgenommen.

Eine Voll­sper­rung der S 184 ist erfor­der­lich. Die Umlei­tung für den über­ört­li­chen Ver­kehr ver­läuft wäh­rend der gesam­ten Bau­zeit ab Frau­en­stein über die B 171 Rechen­berg-Bie­nen­müh­le und die S 185 zurück zur S 184 Neu­herms­dorf, Gegen­rich­tung analog.

Die Erneue­rung der Gesamt­stre­cke kann vor­aus­sicht­lich bis Ende Sep­tem­ber 2024 abge­schlos­sen werden.

Die Kos­ten des Gesamt­vor­ha­bens belau­fen sich auf rund 4,4 Mil­lio­nen Euro und wer­den aus dem Son­der­pro­gramm Erhal­tung Staats­stra­ßen getra­gen. Sie wer­den vom Frei­staat Sach­sen mit Steu­er­mit­teln auf Grund­la­ge des von den Abge­ord­ne­ten des Säch­si­schen Land­tags beschlos­se­nen Haus­hal­tes finanziert.

Wir bit­ten alle Anwoh­ner und Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die kom­men­den län­ger­fris­ti­gen Ein­schrän­kun­gen sowie beson­ders umsich­ti­ge Fahr­wei­se auf der Umlei­tungs­stre­cke. Über die Aus­füh­rung fol­gen­der Abschnit­te wird erneut informiert.

HINTERGRUND
Im Rah­men der Haus­halts­ver­hand­lun­gen konn­ten für den aktu­el­len Dop­pel­haus­halt ins­ge­samt 60 Mil­lio­nen Euro an zusätz­li­chen Mit­teln für den Erhalt der Staats­stra­ßen gesi­chert wer­den. Mit die­sen Gel­dern sol­len rund 50 zusätz­li­che Erhal­tungs­maß­nah­men im Staats­stra­ßen­bau rea­li­siert wer­den, dazu zählt auch die­ses Vor­ha­ben. Neben die­sen zusätz­li­chen Maß­nah­men wird im Jahr 2023 und 2024 auch das regu­lä­re Staats­stra­ßen­bau­pro­gramm fort­ge­setzt (sie­he Mel­dung: Wirt­schafts- und Ver­kehrs­mi­nis­ter Mar­tin Dulig: »Wir stär­ken Sach­sens Bauwirtschaft«).


LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR | Zen­tra­le
Stabs­stel­le Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit
Stauf­fen­berg­al­lee 24 | 01099 Dres­den | Post­an­schrift: Post­fach 10 07 63 | 01077 Dres­den
Tel.: +49 351 8139–1922 | Fax: +49 351 8139–1999
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Breitbandausbau – „Weiße Flecken“ – Gemeindegebiet Altenberg

Die Stadt Alten­berg hat einen Antrag an das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung im Rah­men der Richt­li­nie „För­de­rung zur Unter­stüt­zung des Breit­band­aus­baus in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“ (Pro­gramm „Wei­ße Fle­cken“) gestellt und einen För­der­be­scheid erhal­ten. Als „wei­ße Fle­cken“ wer­den Gebie­te bezeich­net, in denen kein NGA-Netz vor­han­den ist oder in den nächs­ten 3 Jah­ren aus­ge­baut wird und eine Geschwin­dig­keit von min­des­tens 30 Mbit/s in der EU erreicht wird.
Anschlüs­se über 30 Mbit/s kön­nen über die­ses Pro­gramm nicht berück­sich­tigt werden.

Die Kofi­nan­zie­rung des Bun­des­för­der­pro­gramms wur­de durch den Frei­staat Sach­sen sicher­ge­stellt. Es star­te­te danach das euro­pa­wei­te Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren zum geför­der­ten Breit­band­aus­bau. Ziel ist es, die Breit­band­ver­sor­gung im Aus­schrei­bungs­ge­biet zu ver­bes­sern.
Inter­es­sier­te Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men waren ein­ge­la­den, sich an der Aus­schrei­bung zu betei­li­gen. Das Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren erfolgt zwei­stu­fig: als Ver­hand­lungs­ver­fah­ren mit vor­ge­schal­te­tem, euro­pa­wei­ten Teil­nah­me­wett­be­werb. Die Ver­hand­lungs­run­den wur­den mit den qua­li­fi­zier­ten Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men geführt. Die Bezu­schla­gung erfolg­te an die Fir­ma Net­Com­mu­ni­ty GmbH.
Alle Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen wur­den auf der Platt­form www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.

Ansprech­part­ner

Breitbandausbau – Eigenausbau durch Deutsche Telekom im Stadtgebiet Altenberg

Ab Mon­tag, den 06. Febru­ar 2023, sind auto­ri­sier­te Ver­triebs­mit­ar­bei­ter im Auf­trag der Deut­schen Tele­kom in Alten­berg unter­wegs, wel­che die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Ein­hal­tung der stren­gen COVID-Bestim­mun­gen besu­chen und auf Wunsch bera­ten – wie etwa zu den moder­nen Glas­fa­ser-Anschlüs­sen. Die pro­fes­sio­nell geschul­ten Kun­den­be­ra­ter sind an dem Out­fit der Deut­schen Tele­kom zu erken­nen und wei­sen sich ent­spre­chend mit einem Licht­bild­aus­weis und einem Auto­ri­sie­rungs­schrei­ben aus. Für wei­te­re Fra­gen kön­nen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ger­ne an die fol­gen­de Auto­ri­sie­rungs-Hot­line der Deut­schen Tele­kom wen­den. Hier kann der Ver­triebs­mit­ar­bei­ter unter Nen­nung der Per­so­nal­num­mer, die auf den Aus­wei­sen zu fin­den ist, direkt auto­ri­siert wer­den: 0800–8266347. Ger­ne kön­nen Sie bei Rück­fra­gen auch zusätz­lich auf den für den Aus­bau Ihrer Kom­mu­ne zustän­di­gen Tele­kom-Regio­nal­lei­ter zugehen.

Ansprech­part­ner

Ukraine-Hilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Den Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge sowie die Stadt­ver­wal­tung Alten­berg erreich­ten bereits viel­fäl­ti­ge Hilfs­an­ge­bo­te für die geflüch­te­ten Men­schen aus der Ukrai­ne. Der­zeit kann noch nicht benannt wer­den, wie vie­le ukrai­ni­sche Staats­bür­ger tat­säch­lich im Land­kreis unter­ge­bracht wer­den müs­sen. Um jedoch eine not­wen­di­ge Unter­brin­gung zu ermög­li­chen, bit­tet der Land­kreis sei­ne Bür­ger, freie Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten zu melden. 

Messung der Radonbelastung in Gebäuden

Zur Radon­be­las­tung in Gebäu­den ist kei­ne all­ge­mein­ver­bind­li­che Aus­sa­ge mög­lich, da –falls vor­han­den – die Radon­kon­zen­tra­ti­on in jedem Gebäu­de unter­schied­lich ist und stark von Stand­ort, Bau­sub­stanz etc. abhän­gig ist.

Für jeden Haus­be­sit­zer besteht daher die Mög­lich­keit, sich indi­vi­du­ell in der Radon­be­ra­tungs­stel­le über Radon­be­ra­tung und Radon­mes­sung infor­mie­ren zu lassen.

Die Radon­be­ra­tungs­stel­le gibt Aus­kunft über:

  • Für den Bür­ger kos­ten­lo­ses Bera­tungs­an­ge­bot zum The­ma „Radon in Häusern“,
  • Hil­fe zur Selbsthilfe,
  • Durch­füh­rung von Mess­pro­gram­men des Frei­staa­tes Sachsen,
  • Aus­wer­tung von Datenbeständen,
  • Bera­tung an allen Werk­ta­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail,
  • Ver­ein­ba­rung von indi­vi­du­el­len per­sön­li­chen Beratungsterminen.

Öffnungszeiten:

Werk­tags per Tele­fon und E‑Mail

Tel.:   0371 46124–221
Fax:   0371 46124–299
E‑Mail: radonberatung@smul.sachsen.de

Postanschrift:

Staat­li­che Betriebs­ge­sell­schaft für Umwelt und Land­wirt­schaft Radonberatungsstelle

Dresd­ner Stra­ße 183
09131 Chem­nitz

Infor­ma­tio­nen im Inter­net gibt es unter:

www.strahlenschutz.sachsen.de – Rubrik: Radon – Zustän­di­ge Behörden