Meisterschwanden
Regierungsrat gibt grünes Licht für Hayeks Luxus-Villa am Hallwilersee

Meisterschwanden soll das Bauzone ausweiten und das Hallwilerschutzdekret anpassen dürfen. Das beantragt die Regierung dem Grossen Rat. Damit will sie die Voraussetzung schaffen, dass die Familie Hayek ihre Luxusvilla am Hallwilersee bauen kann.

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Blick vom Hallwilersee auf die heutige Situation in Meisterschwanden.

Blick vom Hallwilersee auf die heutige Situation in Meisterschwanden.

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Die für die Richtplananpassung relevante Vergrösserung des Siedlungsgebiets umfasst insgesamt 3,47 Hektaren. Nebst verschiedenen kleineren Arrondierungen sollen die zwei grösseren Gebiete «Kirchrain» und «Aescherstrasse» neu eingezont werden.

Die Gebiete, die die Teiländerung des Hallwilerseeschutzdekrets betreffen, liegen im Grenzbereich des Dekrets. In fünf Gebieten wird das Dekret insgesamt um 2,39 Hektaren verkleinert und in drei Gebieten erfolgen Umzonungen innerhalb des Dekrets. In zwei Gebieten («Loch» und «Langmatt») erfolgt als Kompensation eine Ausweitung des Schutzdekrets um 3,94 Hektaren.

Hayek kann bauen

Die Änderungen am Schutzdekretes haben unter anderem haben zur Folge, dass die Familie Hayek in Meisterschwanden eine Villa bauen kann. Das luxuriöse Gebäude sollen neben das bestehende Wohnhaus zu stehen kommen, in dem Swatch-Gründer Nicolas G. Hayek und seine Frau Marianne seit 1962 wohnten. Geplant ist ein Terrassenhaus mit drei Wohnungen und drei Stockwerken, wie die Zeitung «DerSonntag» bereits vor Monaten vermeldete.

Meisterschwanden und auch der Kanton hoffen, dass Swatch-Chef Nick Hayek und Swatch-Verwaltungsratspräsidentin Nayala Hayek in die Gemeinde am Hallwilersee ziehen und damit im Aargau Steuern bezahlen.

Änderungen sind sehr umstritten

Die Änderungen sind alles andere als unumstritten. Nur gerade ein Viertel der Organisationen, Verbände und Parteien, die im Rahmen des Verfahrens angehört wurden, stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Der Rest übte Kritik. Nebst Landschaftsschutz-Argumenten wurden auch bemängelt, dass das öffentliche Interesse um die Richtplanänderung fehle. Im Volksmund ist denn auch seit längerem von einer Lex Hayek die Rede.

Trotz dieser Kritik will der Regierungsrat die Anpassung vornehmen und hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats jetzt verabschiedet.

«Die Anpassung des Richtplans ermöglicht eine zweckmässige Bereinigung und Arrondierung der kommunalen Nutzungsplanung. Analog dazu erfolgt mit den vorgesehenen Dekretsanpassungen eine Bereinigung von teilweise unklaren und nicht nachvollziehbaren Abgrenzungen zwischen dem Dekrets- und dem kommunalen Nutzungsgebiet», schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. (rsn)