Selzach
«Nicht bewilligungsfähig»: Anteners Bauvorhaben erfährt starker Gegenwind

Gemeinden und Verbänden passt das neue Betriebskonzept der Familie Antener auf dem Aareinseli nicht. Vier Einsprachen sind gegen das Bauvorhaben eingetroffen.

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Adrian, Simon und Vreni Antener (von links): Ein Teil der geplanten Obstanlage wurde bereits installiert.

Adrian, Simon und Vreni Antener (von links): Ein Teil der geplanten Obstanlage wurde bereits installiert.

Hanspeter Bärtschi

Starker Gegenwind erfährt das Bauvorhaben der Familie Antener auf dem Aareinseli. Nach Ablauf der Frist sind vier Einsprachen der Gemeinden Selzach, Lüsslingen-Nennigkofen sowie von Pro Natura und dem Vogelschutzverband eingetroffen.

Diejenige der Gemeinde Selzach war klar, nachdem der Gemeinderat an seiner Sitzung eine Einsprache beschloss. Die unbewilligte Nutzung (Gastrobetrieb) sei einzustellen und die Bauherrschaft soll in Bezug auf die bereits erstellte Obstanlage den rechtmässigen Zustand wiederherstellen.

Das Bauvorhaben liegt in einem kantonal geschützten Naturreservat, in der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen-Solothurn sowie in einem Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung.

Selzach habe als Standortgemeinde ein schutzwürdiges Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung der geschützten Landschaft und der Einhaltung der für das Inseli erlassenen Schutzvorschriften. Kritisiert wird, dass die eingegebene, teilweise bereits installierte Obstanlage innerhalb des Gewässerabstandes der Aare (mindestens 30 Meter Abstand) zu liegen kommt. Das sei nicht bewilligungsfähig.

Die Einsprache richtet sich auch gegen das bereits zu einem früheren Zeitpunkt (2014) publizierte Umnutzungsgesuch zur Führung eines Gastrobetriebes. Damals legte die Gemeinde keine Einsprache ein. Das Gesuch wurde aber bisher auch nicht bewilligt. «Die nun vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen am Baugesuch sind wesentlich», so der Wortlaut der Selzacher Einsprache. Denn die Kombination von vorgesehenem Gastrobetrieb zusammen mit der Landwirtschaft würde ohne Obstanlage nicht funktionieren, weil die Landwirtschaft zu wenig erwirtschaftet (fehlende Standard-Arbeitskraft).

Ohne Obstanlage stimmt der Anteil Haupt- zu Nebenerwerb nicht mehr, so der Selzacher Gemeinderat. Sowieso sei beinahe unvermeidbar, dass künftig der Erlös aus dem Nebenbetrieb schon bei einer unwesentlichen Steigerung den landwirtschaftlichen Erlös übersteigen wird.

Kritisiert wird zudem, dass über Zufahrt und Parkierung auf der Südseite der Aare im Baugesuch keine Angaben gemacht werden.

Verdoppelung der Fahrten

Das kritisiert auch der Gemeinderat Lüsslingen-Nennigkofen. «Wir können zwar nicht Einsprache zum Bauvorhaben einreichen, aber uns fehlt ein Verkehrskonzept», erklärt Herbert Schluep, Gemeindepräsident von Lüsslingen-Nennigkofen. Anreisen und parkieren müssten Gäste auf dem Gemeindegebiet von Lüsslingen-Nennigkofen. Wenn der Gastrobetrieb wie geplant verwirklicht wird, dann rechnet Schluep mit einer Verdoppelung der Fahrten. «Dabei gilt im Aarefeld ein Fahrverbot.»

Einsprache führen weiter auch Pro Natura und der Vogelschutzverband. Deren Einsprachen sind aufeinander abgestimmt. Ebenso wie die Gemeinde Selzach begrüsse auch Pro Natura innovative Ideen von Landwirten, erklärt Ariane Hausammann, Geschäftsführerin von Pro Natura Solothurn.

Die Ideen müssten aber mit den bestehenden Vorschriften und Gesetzen übereinstimmen. «Das ist hier nicht der Fall. Aufgrund bestehender Zonenvorschriften sind sowohl die Obstanlage als auch die Umbauten für den Gastrobetrieb nicht bewilligungsfähig.» Sie ist überzeugt, dass es Lösungen gebe. «Aber nicht so, wie es jetzt geplant wird.» Insbesondere bezweifle sie, dass das Inseli, das heute die Lebensgrundlage für eine Familie ist, künftig zwei möglichen Familien genug zum Leben biete.

Die Familie Antener plant die Um- und Neubauten in der Absicht, künftig sowohl dem Sohn (Obstanlage) als auch der Tochter (Landwirtschaft und Gastrobereich) ein Einkommen zu ermöglichen. Bauherrin ist die Generationengemeinschaft, bestehend aus Vater, Tochter und Sohn.