Die Begehung des gesperrten Abschnitts der Albtalstraße zwischen Hohenfels (Gemeinde Albbruck) und Tiefenstein (Gemeinde Görwihl) durch Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Ende August hat zu einem kritischen Echo geführt. Im Fokus steht die Aussage von Lahl, dass bei der Sanierung des Straßenabschnitts zwar die Umweltbehörden mit dem Verkehrsministerium an einem Strang ziehen wollen, er aber nicht sicher sei, was die ehrenamtlichen Naturschutzverbände betrifft.

Stein des Anstoßes

Lahl berichtete: „Uns ist angedroht worden, dass Naturschutzverbände dagegen klagen werden.“ Von wem die Klageandrohungen stammten, sagte er hingegen nicht. Daraufhin meldete sich die Grünen-Politikerin Ruth Cremer-Ricken mit dem Hinweis, dass das Albtal wie auch das Wehratal „mit dem Wissen des Kreises als besondere Schutzgebiete gemeldet und somit unter besonderem Schutz gestellt worden sind“, zu Wort. Die Bedingungen an solche Gebiete seien allen klar gewesen, so Cremer-Ricken.

Vorwurf der "üblen Rufschädigung"

Jetzt hat sich auch Gerhard Geis-Tyroller, Sprecher des Arbeitskreises Waldshut im Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (mit Vertretern von BUND, Nabu, Schwarzwaldverein, Jägern und Fischern), zu der von Uwe Lahl getroffenen Aussage geäußert. Geis-Tyroller sagt in einem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt: „Mir als Sprecher vom Arbeitskreis Waldshut sind keine Klageandrohungen bekannt.“ Die Behauptung von Uwe Lahl ohne Nennung von Ross und Reiter sei eine „üble Rufschädigung“. Geis-Tyroller weiter: „Vielleicht steckt ein schlechtes Gewissen dahinter, weil alles so schleppend verläuft.“ Naturschutzfachlich seien längst alle Biotope im FFH-Gebiet Alb bekannt, erklärt er.

Verkehrsdezernent nimmt Stellung

Auf Anfrage des SÜDKURIER hat Walter Scheifele, Leiter des Verkehrsdezernats im Landratsamt Waldshut (er war an der Begehung dabei), Stellung zu Lahls Aussage bezogen: „Dem Landratsamt liegen diesbezüglich keine konkreten belastbaren Erkenntnisse vor. Andererseits ist es ein sensibles Gebiet, in das eingegriffen werden muss, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, dass bei unterschiedlichen Ansichten über die Umsetzungen dies nicht auszuschließen ist. Diese Möglichkeit gibt es bei jedem Verfahren, bei dem unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen sind. Dies wird sich gegebenenfalls zeigen, wenn die Vorgespräche geführt werden nach Vorliegen der Vorplanung.“

Geologen schlagen Maßnahmen vor

Seitens der Geologen des Regierungspräsidiums Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) wurden die Möglichkeiten ausgelotet und aufgelistet, mit welchen Maßnahmen die Gefahren minimiert und beseitigt werden können, so Scheifele weiter. Diese Maßnahmen müssen nun von einem beauftragten Ingenieurbüro bautechnisch umgesetzt werden, das heißt: Wie können die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen konkret vor Ort umgesetzt werden? „Ist beispielsweise in einem Korridor ein Energiezaun vorgesehen, muss dieser angebracht und verankert werden, damit er seine Funktion erfüllen kann“, erklärt Scheifele.

Lösungen gemeinsam finden

Bäume sind beispielsweise zu entfernen, damit der Zaun angebracht und später in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird. Vergleichbares gilt für Steinschlagnetze, die den Bestand sichern, aber auch „eingebaut“ werden müssen. Sind Felsen abzutragen, muss dies geplant werden. Diese Maßnahmen müssen „grob“ in einer Vorplanung dargestellt werden, die später in eine konkrete Entwurfs -und Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren) umzusetzen ist. Walter Scheifele: „Diese Vorplanung ist dann auch Grundlage dafür, mit dem Naturschutz die vertieften Gespräche zu suchen, da dann die Maßnahmen detaillierter dargelegt werden können und Eingriffe im Detail sichtbarer werden. Lösungen, um das Ziel zu erreichen, müssen gemeinsam gefunden werden.“