Ausgabe 288 Januar Teil 1 - Frauenstein im Erzgebirge
Ausgabe 288 Januar Teil 1 - Frauenstein im Erzgebirge
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A usgabe <strong>Januar</strong>, N r. <strong>288</strong> 20. D ezem ber 2013<br />
W eihnachtszeit<br />
W enn O rgelbrausen durch die K irche zieht<br />
und G lockenklang <strong>im</strong> H erzen rührt,<br />
w enn K inder stehen bleiben<br />
und staunend auf die L ichter zeigen,<br />
w enn durch den Tannenw ald, den düstern<br />
die Z w eige fröhlich flüstern<br />
und tausend selige G edanken<br />
durch den H <strong>im</strong> m el tanzen -<br />
dann kom m t für die ganze W elt<br />
die schönste aller Z eit -<br />
die W eihnachtszeit!<br />
(M onika M inder)<br />
A llen E inw ohner, L esern und G ästen der Stadt<br />
F rauenstein ein schönes W eihnachtsfest,<br />
erholsam e F eiertage, einen fröhlichen Jahresw echsel<br />
und für das Jahr 2014 beste G esundheit w ünschen<br />
die V erw altung sow ie der Stadtrat der Stadt F rauenstein.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
der Abreißkalender ist dünn geworden. Es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der<br />
Schwelle zu einem neuen Jahr. Dies ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit, um rückblickend auf das alte<br />
Jahr zu schauen und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. Eine neue Jahreszahl, ein neuer Kalender: Da<br />
stellt sich leicht der Eindruck ein, dass auch ganz neue Chancen und Möglichkeiten vor uns liegen. Und dennoch:<br />
Ein Jahreswechsel ist keine wirkliche Zäsur. Aber davon auszugehen, Dinge neu in die Hand nehmen zu können,<br />
gibt Zuversicht und eröffnet Perspektiven.<br />
Wer etwas bewegen will, braucht ein Ziel vor Augen. Muss nach Wegen suchen. An die eigenen Fähigkeiten und<br />
die eigene Kraft glauben. Sich etwas von der Zukunft versprechen. „Ich denke viel an die Zukunft“, bekannte<br />
einmal der Filmkomiker Woody Allen, „weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde“.<br />
Da es uns nicht egal sein kann, wie wir den Rest unseres Lebens verbringen werden, müssen die Verantwortlichen<br />
in Politik und Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Vereine und ihre Mitglieder vielfältige<br />
Anstrengungen unternehmen, um unser Stadtgebiet zukunftsfähig zu machen und die erreichte Lebensqualität<br />
nicht nur zu bewahren, sondern möglichst zu steigern.<br />
Eine große Hürde haben wir <strong>im</strong> abgelaufenen Jahr genommen. In Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklungs<br />
GmbH aus Dresden wurde ein Konzept zur Entwicklung bzw. Anpassung der vorhandenen Infrastruktur erarbeitet,<br />
das die Sächsische Aufbaubank <strong>im</strong> Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“<br />
genehmigte und deren Umsetzung nun mit einer Summe von 2,4 Mio. Euro in den nächsten fünf Jahren fördert.<br />
Für insgesamt 3,6 Mio. Euro sollen die Grundschule umgebaut und erweitert, die <strong>Frauenstein</strong>er Kindertagesstätte<br />
saniert, könnten das Landambulatorium in ein Feuerwehrdepot umgestaltet, Verwaltungsgebäude aufgewertet<br />
sowie Straßen und Wege gemacht werden. Langfristig soll <strong>Frauenstein</strong> als Grundzentrum in der Region etabliert<br />
werden. Um all diese Maßnahmen neben dem „normalen“ Haushalt und dem bisherigen Investitionsplan<br />
finanziell abzusichern, haben Verwaltung und Stadtrat ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept vorgelegt.<br />
Schließlich gilt es einen Mehrbetrag von etwa 1,2 Mio. Euro aufzubringen. Und dazu muss jeder seinen Beitrag<br />
leisten. Mit gutem Beispiel gehen Politik und Verwaltung voran. Im künftigen Stadtrat werden statt wie bisher 15<br />
nur noch 14 Stadtvertreter sitzen. Auch in den Ortschaftsräten werden sich weniger Gewählte um die Belange der<br />
Bürger sorgen: In den Stadtteilen Burkersdorf, <strong>Frauenstein</strong> und Nassau wird sich die Zahl von sieben auf fünf<br />
Vertreter reduzieren; in den kleineren Stadtteilen Dittersbach und Kleinbobritzsch von fünf auf drei. Darüber<br />
hinaus werden Stadt- und Ortschaftsräte ein geringeres Sitzungsentgelt erhalten. In der Verwaltung soll Personal<br />
abgebaut werden. Da es sich aber um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt, werden wir auch Sie, liebe<br />
Bürgerinnen und Bürger, zur Kasse bitten müssen. Die Grundsteuer ist in den vergangenen acht Jahren mit<br />
konstanter Bemessungsgrundlage und unverändertem Hebesatz für die Menschen und die Unternehmen <strong>im</strong><br />
Stadtgebiet eine stabile Größe gewesen. Um dennoch die zusätzliche finanzielle Last aus der Umsetzung des<br />
Entwicklungskonzeptes zu stemmen, werden wir ab 01. <strong>Januar</strong> 2014 die Hebesätze anheben. Die Anpassungen<br />
sind unter den öffentlichen Bekanntmachungen in diesem Stadtanzeiger abgedruckt. Beispielhaft bedeutet das<br />
für ein Einfamilienhaus mit normalem Standard und in Abhängigkeit des Baujahres ein Mehrbeitrag von etwa<br />
einem Euro pro Monat.<br />
Auch an unseren Touristen wird der Kraftakt auf Grund von Mehrausgaben in diesem Bereich nicht spurlos<br />
vorüber gehen. Die Kurtaxe wird ab 01. <strong>Januar</strong> 2014 von bisher 0,50 Euro auf einen Euro ansteigen, der<br />
Eintrittspreis für das Museum incl. Burg wird sich <strong>im</strong> Durchschnitt um einen Euro erhöhen. Für uns ist es<br />
entscheidend, dass jeder seinen Beitrag leistet. Schließlich geht es darum, das <strong>Frauenstein</strong>er Stadtgebiet als<br />
Grundzentrum mit der Region zu verknüpfen.<br />
Neben der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes und der Beantragung der Förderung stand das Juni-<br />
Hochwasser und die Beseitigung seiner Schäden <strong>im</strong> Mittelpunkt unserer Bemühungen. Für insgesamt 2,8 Mio.<br />
Euro werden jetzt in 22 Einzelmaßnahmen entstandene Schäden beseitigt. Hauptsächlich wird der schwer<br />
geschädigte Stadtteil Kleinbobritzsch von diesen Maßnahmen profitieren. Aber auch in Nassau an der Ölmühle<br />
wird ab dem kommenden Jahr endlich die Bahnbrücke in Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung<br />
erweitert. Mein herzlicher Dank geht noch einmal ausdrücklich an alle Helfer, vor allem an die Kameraden der<br />
Freiwilligen Feuerwehren.<br />
Neben vielen kulturellen Höhepunkten war in diesem Jahr wieder einmal das grenzüberschreitende Kindertheater-Projekt<br />
ein sehr positives Highlight. In diesem Jahr galt es für die 16 deutschen und tschechischen Kinder<br />
während des zweiwöchigen Theaterferiencamps auf dem Kastanienhof Reichenau die Abenteuer von „Pippi auf<br />
hoher See“ auf die Bühne zu bringen.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
Im Vergleich zum vorherigen Jahr wurde der Projektinhalt um einen Sprachkurs erweitert. Die Kosten für das<br />
Projekt beliefen sich auf rund 17.000 Euro, von denen 85 Prozent über das Ziel-3-Programm der Europäischen<br />
Union gefördert wurden.<br />
Apropos Hartmannsdorf-Reichenau: Wir warten <strong>im</strong>mer noch auf die Entscheidung zu unserem Antrag auf Fusion<br />
unserer beiden Kommunen vom Mai diesen Jahres!!!<br />
Zum Jahresabschluss möchte ich mich bei allen bedanken, die sich zum Wohle unseres Stadtgebietes sowie<br />
unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben, insbesondere bei den zahlreichen Ehrenamtlern. Bei allen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, den Mitgliedern des Stadtrates und der Ortschaftsräte<br />
bedanke ich mich für die offene, ehrliche und gute Zusammenarbeit.<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
vor uns liegt nun ein weiteres Jahr mit vielen Hoffnungen, Wünschen und guten Vorsätzen. Ich wünsche Ihnen<br />
von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches,<br />
erfolgreiches neues Jahr, vor allem Gesundheit.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Reiner Hentschel<br />
Am 02.12.2013 fand die 50. Sitzung des Stadtrates<br />
und somit die letzte <strong>im</strong> Jahr 2013 <strong>im</strong> Hotel „Zum<br />
Fürstenthal“ in Kleinbobritzsch um 19.00 Uhr statt.<br />
Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Satzungen<br />
und Verordnungen, welche <strong>im</strong> neuen Jahr wirksam<br />
werden.<br />
Beteiligungsbericht 2012<br />
Der Bürgermeister, Herr Reiner Hentschel, informierte<br />
über den Stand der Abschlüsse 2012 der mittelbaren<br />
und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />
an privatrechtlichen Unternehmen sowie Zweckverbänden.<br />
Als latentes Risiko wird mittelfristig die<br />
Liquidität der Wohnungsgesellschaft <strong>Frauenstein</strong> mbH<br />
(WGF) angesehen. Der Wasserzweckverband Freiberg<br />
ist in Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion zur<br />
Klärung des anhängigen Steuerrechtsverfahrens.<br />
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt<br />
<strong>Frauenstein</strong><br />
Die Hauptsatzung gilt als Grundlage für die Zuständigkeiten<br />
des Stadtrates, der Ausschüsse, des Bürgermeisters<br />
und der Ortschaftsräte. Änderungen wurden<br />
in Vorbereitung auf die Kommunalwahl <strong>im</strong> Mai 2014 bei<br />
der zukünftigen Anzahl der Stadt- und Ortschaftsräte<br />
vorgenommen. Mit 14 statt 15 Stadträten und 5 bzw.<br />
3 Ortschaftsräten müssen die angehenden Gremien<br />
Entscheidungen treffen. Der Stadtrat befürwortete<br />
einst<strong>im</strong>mig diese Satzungsänderung.<br />
Entschädigungssatzung der Stadt<br />
<strong>Frauenstein</strong><br />
Die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für<br />
ehrenamtlich Tätige wurden zur Einsparung der<br />
Aufwendungen vermindert. Dabei wird das Sitzungsgeld<br />
eines Stadtrates beispielsweise von 25 € auf 15 €<br />
je teilgenommene Sitzung reduziert. Erheblicher ist der<br />
Einschnitt bei den Ortsvorstehern. Deren monatliche<br />
Entschädigung wird um 40 v.H. herabgesetzt. Neu<br />
aufgenommen wurde hingegen eine jährliche Aufwandsentschädigung<br />
für den Friedensrichter von<br />
. Die Stadtverwaltung informiert<br />
120 €. Dem Beschlussvorschlag st<strong>im</strong>mte der Stadtrat<br />
einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
Hebesatzsatzung 2014<br />
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer<br />
sollen ab 2014 steigen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung<br />
2005 wurden diese das letzte Mal<br />
verändert. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird<br />
von 320 auf 350 v.H., der Hebesatz der Grundsteuer B<br />
von 405 auf 420 v.H. und der Hebesatz für die<br />
Gewerbesteuer von 380 auf 390 v.H. angehoben.<br />
Mehrheitlich passierte der Beschluss den Stadtrat.<br />
(Siehe Artikel des Bürgermeisters zum Jahreswechsel)<br />
1. Änderung der Kurtaxesatzung<br />
Die Gäste der Stadt <strong>Frauenstein</strong> haben ab 2014 statt<br />
bisher 50 Cent zukünftig 1 € Kurtaxe zu entrichten. Die<br />
Vorhaltung von touristischen Einrichtungen ist<br />
aufwendiger geworden. Außerdem steigt die Umlage<br />
an den Tourismusverband <strong>Erzgebirge</strong> um fast das<br />
Vierfache. Der Stadtrat st<strong>im</strong>mte auch diesem<br />
Beschluss mehrheitlich zu.<br />
3. Änderung der Entgeltordnung<br />
Die Änderungen der Entgeltordnung beziehen sich<br />
ausschließlich auf die Eintrittspreise für das Museum<br />
und die Burgruine. Für Erwachsene wird der Besuch<br />
um 1 € für Kinder 50 Cent teurer.<br />
Ermäßigungen wird es entsprechend der Erhöhungen<br />
weiterhin geben. Die Mehrheit der Stadträte<br />
befürwortete diese Änderung.<br />
Beschlüsse zur Kommunalwahl am 25. Mai<br />
2014<br />
Für die Kommunalwahl 2014 wurden die Wahlräume,<br />
die Wahlbezirke und der Gemeindewahlausschuss per<br />
Beschluss festgelegt.<br />
Sitzungsplan 2014<br />
In eigener Sache st<strong>im</strong>mte der Stadtrat dem<br />
Sitzungsplan für 2014 einst<strong>im</strong>mig zu.
Vergabe von Bauleistungen<br />
Für die Sicherung der Stützmauer und Uferbefestigung<br />
am Silbermannweg 17 in Kleinbobritzsch wurde der<br />
Auftrag an die Firma Andreas Adam als günstigster<br />
Bieter vergeben. Damit werden die Schäden vom Juni-<br />
Hochwasser teilweise beseitigt. Die Maßnahme wird<br />
nach der Wintersaison fortgesetzt. Die Stadträte<br />
st<strong>im</strong>mten diesem Beschluss einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
Die Beschlüsse werden unter „Öffentliche<br />
Bekanntmachung“ dieses Amtsblattes in vollem<br />
Wortlaut abgedruckt.<br />
Das Bauamt informiert:<br />
Am 23.01.2014, 19.30 Uhr findet <strong>im</strong> Hotel „Zum<br />
Fürstenthal“ Kleinbobritzsch eine<br />
Informationsveranstaltung statt.<br />
Das Ingenieurbüro Heinrich wird zu den Hochwasserbeseitigungsmaßnahmen<br />
in Kleinbobritzsch berichten.<br />
Interessierte Einwohner sind herzlich eingeladen, sich<br />
bei dieser Gelegenheit über das aktuelle Geschehen<br />
zu informieren.<br />
A. Göhler<br />
Leiterin Bauverwaltung<br />
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
Eintragungen be<strong>im</strong> Standesamt <strong>Frauenstein</strong> <strong>im</strong><br />
Monat November<br />
Eheschließungen: 3<br />
Sterbefälle: 1<br />
Geburten: 1<br />
Die Stadtverwaltung gratuliert herzlich zur<br />
Geburt Ihres Kindes und wünscht alles Gute und<br />
Gesundheit:<br />
In <strong>Frauenstein</strong><br />
den Eltern Antje Göpfert & Thomas Böhm<br />
und Sohn Sjören, geb. am 30. November 2013<br />
Manches beginnt groß,<br />
manches klein,<br />
und manchmal<br />
ist das Kleinste das Größte.<br />
Beginn der öffentlichen Bekanntmachungen<br />
1.) Beschlüsse der 50. Sitzung des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2013<br />
179/50/13 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009 in der<br />
Fassung vom 02.12.2013.<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.Dezember 2013 die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt<br />
<strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009 in der Fassung vom 02.12.2013<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
180/50/13 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung der<br />
Stadt <strong>Frauenstein</strong>) vom 02.12.2013<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die Satzung über die Entschädigung für<br />
ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong>) in der Fassung vom 02.12.2013<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
181/50/13 Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014)<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 die Satzung über die Hebesätze für Grund- und<br />
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014) in der Fassung vom 02.12.2013.<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 11 Ja-, 4 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
182/50/13 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt<br />
<strong>Frauenstein</strong> (Kurtaxesatzung) vom 09.10.2006<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer<br />
Kurtaxe der Stadt <strong>Frauenstein</strong> (Kurtaxesatzung) in der Fassung vom 02.12.2013.<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 13 Ja-, 2 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
183/50/13 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 03.05.2010<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der<br />
Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 03.05.2010 in der Fassung vom 02.12.2013.<br />
IV. Entgelte für das Gottfried Silbermann-Museum und die Burgruine<br />
1.1 Eintritt – 01.05. bis 31.10.<br />
Einzelpreise<br />
Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 1,00 € auf 3,50 €<br />
Ermäßigte um 1,00 € auf 2,50 €<br />
Kinder um 0,50 € auf 1,50 €<br />
Familien um 4,00 € auf 10,00 €<br />
Gruppenpreise (ab 10 Personen)<br />
Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 1,00 € auf 3,00 €<br />
Ermäßigte um 1,00 € auf 2,00 €<br />
Kinder um 0,50 € auf 1,00 €<br />
1.2 Eintritt – 01.11. bis 30.04.<br />
Einzelpreise<br />
Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 0,50 € auf 2,50 €<br />
Ermäßigte um 0,50 € auf 2,00 €<br />
Kinder unverändert 1,00 €<br />
Familien um 2,00 € auf 7,00 €<br />
Gruppenpreise<br />
Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 0,50 € auf 2,00 €<br />
Ermäßigte um 0,50 € auf 1,50 €<br />
Kinder unverändert 0,50 €<br />
Als Ermäßigt gelten: Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte<br />
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
1. Die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 11 Ja-, 4 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
184/50/13 Bildung von Wahlbezirken für die Europawahl und die Kommunalwahlen am<br />
25. Mai 2014<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 für die am 25. Mai 2014 stattfindende<br />
Europawahl und Kommunalwahlen je einen Wahlbezirk in den Stadtteilen zu bilden:<br />
Wahlbezirk 1<br />
Wahlbezirk 2<br />
Wahlbezirk 3<br />
Wahlbezirk 4<br />
Wahlbezirk 5<br />
<strong>Frauenstein</strong>- Stadt<br />
Burkersdorf<br />
Dittersbach<br />
Kleinbobritzsch<br />
Nassau<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
185/50/13 Best<strong>im</strong>mung der Wahlräume für die Europawahl und die Kommunalwahlen am<br />
25. Mai 2014<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 für die am 25. Mai 2014 stattfindende Europawahl und<br />
Kommunalwahlen folgende Wahlräume:<br />
Wahlbezirk 1 <strong>Frauenstein</strong>- Stadt Schulungsraum Feuerwehrdepot, Saydaer Str. 4<br />
Wahlbezirk 2 Burkersdorf ehem. Geschäftsstelle Freiberger Bank, Burkersdorf,<br />
<strong>Frauenstein</strong>er Str. 103<br />
Wahlbezirk 3 Dittersbach Versammlungsraum Mehrzweckhalle, Bergstr. 13 A<br />
Wahlbezirk 4 Kleinbobritzsch Jägerz<strong>im</strong>mer Hotel “Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />
Wahlbezirk 5 Nassau ehem. Grundschule Nassau, Schulweg 10<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
186/50/13 Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 aufgrund von § 9 Abs. 1 KomWG die Wahl des<br />
Gemeindewahlausschusses für die am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen in Einzelabst<strong>im</strong>mung<br />
durchzuführen:<br />
Vorsitzender: Ulitzka, Christine, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
stellv. Vorsitzender: Heinrich, Peter, <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 14 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 1 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
Beisitzer, Schriftführer: Rothe, Birgit, <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
stellv. Beisitzer, Schriftführer: Göhler, Andrea, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
Beisitzer:<br />
Gebhardt, Hans-Jürgen, <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
stellv. Beisitzer: Schulze, Daniela, <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
Beisitzer:<br />
Keilig, Eckhard, <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
stellv. Beisitzer: Weichelt, Anita, Stadtteil Burkersdorf<br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
Beisitzer:<br />
Straßburger, Gerd, Stadtteil Nassau<br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
stellv. Beisitzer: Börnert, Angelika, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />
mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis: Einzelabst<strong>im</strong>mung<br />
187/50/13 Sitzungsplan des Stadtrates der Stadt <strong>Frauenstein</strong> 2014<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 den Sitzungsplan des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />
2014 mit folgenden Regelungen und Terminen:<br />
1. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am 1. Montag <strong>im</strong> Monat statt.<br />
2. Die Sitzungen der Ausschüsse finden in der Regel (bei Bedarf) wie folgt statt:<br />
VA 2. Montag <strong>im</strong> Monat,<br />
KA 3. Montag <strong>im</strong> Monat,<br />
TA 4. Montag <strong>im</strong> Monat.<br />
3. Sondersitzungen und Klausurtagungen werden bei Bedarf bekannt gegeben.<br />
4. Termine und Orte:<br />
Abkürzungen für die Ortsnamen: Burkersdorf B, Dittersbach D, <strong>Frauenstein</strong> F,<br />
Kleinbobritzsch K, Nassau N.<br />
SR VA KA TA Ort<br />
11.01. 13.01. -- 27.01. K<br />
03.02. 10.02. -- 24.02. B<br />
10.03. 17.03. -- 24.03. F<br />
07.04. 14.04. -- 28.04. N<br />
05.05. 12.05. 19.05. 26.05. F<br />
02.06. 16.06. -- 23.06. D<br />
07.07. 14.07. -- -- F<br />
-- -- -- 25.08.<br />
01.09. 08.09. 15.09. 22.09. D<br />
06.10. 13.10. -- 27.10. K<br />
03.11. 10.11. 17.11. 24.11. F<br />
01.12. 08.12. -- 15.12. B<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
188/50/13 Vergabe von Sicherungsmaßnahmen an der Straße und Uferbefestigung Silbermannweg<br />
Höhe Hausnummer 17 in Kleinbobritzsch<br />
Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die Leistungen zur Sicherung der Stützmauer<br />
und Uferbefestigung an die Fa. Andreas Adam GmbH zu vergeben<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />
Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />
2.) 1. Änderung der Hauptsatzung<br />
der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009<br />
Aufgrund von § 4 Abs 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom<br />
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am<br />
02.12.2013 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1 Änderungen<br />
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
(2) Nach dem Stand vom 31.12.2012 beträgt die Einwohnerzahl der Stadt <strong>Frauenstein</strong> 3.066 Einwohner. Die<br />
Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 14 festgelegt.<br />
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung:<br />
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 4 bis 7 bezeichneten Aufgabengebieten zur<br />
dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse<br />
zuständig für:<br />
3. die Zust<strong>im</strong>mung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von<br />
mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 7.000 € <strong>im</strong> Einzelfall. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und<br />
Auszahlungen sind nur mit realisierbaren Deckungsvorschlägen <strong>im</strong> Rahmen des Haushaltsplanes oder des<br />
Budgets zulässig. Dringlichkeit und Priorität müssen begründet werden.<br />
§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
(2) Es kann jeweils ein Ortschaftsrat gebildet werden.<br />
Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Stadtteile ist wie folgt festgelegt:<br />
- Burkersdorf 5 Mitglieder,<br />
- Dittersbach 3 Mitglieder,<br />
- <strong>Frauenstein</strong> 5 Mitglieder,<br />
- Kleinbobritzsch 3 Mitglieder,<br />
- Nassau 5 Mitglieder.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
(1) Die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 06.04.2009 tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4<br />
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 179/50/2013<br />
Abdruck des Beschlusses und der 1. Änderungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />
Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
3.) S A T Z U N G<br />
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit<br />
(Entschädigungssatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong>) vom 02.12.2013<br />
Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28.04.2013, der<br />
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für<br />
die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung –<br />
KomAEVO) vom 15.02.1996 (SächsGVBl. Nr. 4, S. 84) i.d.F. vom 01.04.2008 und dem § 52 des Sächsischen<br />
Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) vom 27.09.1999 (SächsGVBl. Nr. 9, S. 247) i.d.F vom<br />
01.07.2010 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen<br />
(1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalles<br />
nach einheitlichen Durchschnittssätzen.<br />
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme<br />
bis zu 3 Stunden<br />
10,00 Euro<br />
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden<br />
15,00 Euro<br />
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)<br />
20,00 Euro.<br />
§ 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme<br />
(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach<br />
ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei<br />
ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen<br />
Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden.<br />
(2) Die Entschädigung wird <strong>im</strong> Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Verrichtung der<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet.<br />
(3) Für die Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern<br />
die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Abs. 1 bleibt<br />
unberührt. Besichtigungen, die <strong>im</strong> Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die unmittelbar vor<br />
oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzungszeit eingerechnet.<br />
(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den<br />
Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen.<br />
(5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewiesene <strong>Teil</strong>nahme (Unterschrift in der<br />
Anwesenheitsliste) in der Regel über die volle Sitzung, mindestens aber über zwei Stunden bestanden hat.<br />
§ 3 Anspruch und Höhe der Aufwandsentschädigung<br />
(1) Stadträte, Ortschaftsräte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse erhalten für die Ausübung ihres Amtes<br />
anstelle einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung.<br />
Diese wird gezahlt:<br />
1. bei Stadträten<br />
als Sitzungsgeld je Stadtratssitzung in Höhe von<br />
15,00 Euro,<br />
als Sitzungsgeld je Ausschusssitzung in Höhe von<br />
9,00 Euro,<br />
als Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende je geleitete Sitzung zusätzlich 5,00 Euro,<br />
2. bei Ortschaftsräten<br />
als Sitzungsgeld je Ortschaftsratssitzung in Höhe von<br />
6,00 Euro.<br />
Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld<br />
gezahlt.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
(2) Wer an Sitzungen nicht teiln<strong>im</strong>mt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung.<br />
(3) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher<br />
Stellvertreter des Bürgermeisters zusätzlich eine Entschädigung nach § 1.<br />
(4) Ortsvorsteher erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung. Diese ist gestaffelt nach der<br />
Einwohnerzahl der Stadtteile und beträgt:<br />
bis 250 Einwohner 63,00 Euro,<br />
bis 500 Einwohner 85,50 Euro,<br />
bis 750 Einwohner 106,50 Euro,<br />
bis 1000 Einwohner 153,00 Euro,<br />
bis 1500 Einwohner 172,50 Euro.<br />
Maßgebend ist der Stand der Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres des Statistischen Landesamtes.<br />
(5) Der stellvertretende Ortsvorsteher erhält ab den vierten Monat der Vollvertretung die Entschädigung des<br />
Ortsvorstehers. Erfolgt die Vollvertretung nicht einen ganzen Monat, beträgt die Aufwandsentschädigung<br />
pro Tag ein Dreißigstel.<br />
§ 4 Zahlungsweise der Aufwandsentschädigung<br />
(1) Die Abrechnung der Sitzungsgelder nach § 3 Abs. 1 erfolgt auf Vorlage der Anwesenheitslisten je<br />
stattgefundene Sitzung des Stadtrates, Ausschusses und Ortschaftsrates.<br />
(2) Das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 1 wird halbjährlich für die Monate <strong>Januar</strong> bis Juni <strong>im</strong> Monat Juli gezahlt<br />
und für die Monate Juli bis Dezember erfolgt die Abrechnung des Sitzungsgeldes <strong>im</strong> Dezember und wird<br />
bis zum 31.12. überwiesen.<br />
(3) Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher wird monatlich bis zum 5. eines Monat für den laufenden<br />
Monat gezahlt.<br />
§ 5 Fahrtkostenersatz, Wegstreckenentschädigung<br />
(1) Stadt- und Ortschaftsräte sowie sonstige ehrenamtliche Tätige, die <strong>im</strong> Auftrag der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />
außerhalb des Stadtgebietes tätig werden, erhalten neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 oder § 3<br />
Abs. 1 einen Reisekostenersatz.<br />
(2) Reisekostenersatz <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind die notwendigen Aufwendungen, die den nach Abs. 1<br />
Berechtigten durch Fahrten vom Ort der Hauptwohnung bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zum<br />
Tätigkeitsort und zurück mit regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln entstehen. Die<br />
Fahrtkostenerstattung erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Gesetzes über die<br />
Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetzes -SächsRKG-) in der<br />
jeweils gültigen Fassung.<br />
(3) Soweit die Benutzung öffentlicher Beförderungsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist, wird dem<br />
Berechtigten nach Abs.1 für die zurückgelegten Strecken Wegstreckenentschädigung nach § 5 des<br />
Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung gewährt.<br />
§ 6 Friedensrichter<br />
(1) Der/Die ehrenamtlich tätige Friedensrichter/in erhält für den durch die Ausübung dieses Amtes<br />
verursachten Aufwand eine pauschale Entschädigung von 120,00 Euro pro Jahr.<br />
(2) Die Auszahlung erfolgt in zwei halbjährlichen Raten von je 60 Euro <strong>im</strong> Juni und Dezember eines Jahres.<br />
(3) Der/Die Friedensrichter erhält auf Nachweis der zurückgelegten Wegstrecken eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung<br />
gemäß § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 1. <strong>Januar</strong> 2014 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 04.05.2009, die<br />
1. Änderung zur Satzung vom 07.12.2009 und die 2. Änderung zur Satzung vom 06.12.2010 außer Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
DS<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies<br />
gilt nicht, wenn:<br />
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />
hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz<br />
1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 180/50/13<br />
Abdruck des Beschlusses und der Entschädigungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in<br />
<strong>Ausgabe</strong> Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
4.) Satzung<br />
über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014)<br />
Aufgrund der §§ 4 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003<br />
(SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013, der §§ 1 und 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGVBl. Nr. 12, S. 418, 2005 S. 306) i.d.F. vom 18.<br />
November 2012, §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes sowie der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der<br />
jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
Hebesatzsatzung 2014 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2013<br />
§ 1 Festsetzung der Hebesätze<br />
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
Grundsteuer A auf<br />
350 v.H.<br />
2. für die Grundstücke<br />
Grundsteuer B auf<br />
420 v.H.<br />
3. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.<br />
der Steuermessbeträge.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten<br />
1. Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2005 vom 01.11.2004 außer<br />
Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4<br />
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 181/50/2013<br />
Abdruck des Beschlusses und der Hebesatzsatzung 2014 <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />
Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
5.) 1. Änderung<br />
der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />
(Kurtaxesatzung) vom 09.10.2006<br />
Aufgrund der §§ 4 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003<br />
(SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013 und der §§ 2 und 34 des Sächsischen<br />
Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGBVl. Nr. 12, S. 418, 2005 S. 306) i.d.F.<br />
vom 18. November 2012 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende 1. Änderung der<br />
Kurtaxesatzung beschlossen:<br />
§ 3 erhält folgende Fassung:<br />
§ 1 Änderungen<br />
(1) Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthalt pro Tag für<br />
Erwachsene 1,00 €,<br />
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,50 €.<br />
Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.<br />
(2) Kurtaxepflichtige nach § 2 Abs. und deren Familienangehörigen haben unabhängig von der Dauer und<br />
Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten.<br />
Diese beträgt je Person für<br />
Erwachsene 20,00 €<br />
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 15,00 €.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten<br />
(2) Die 1. Änderung der Kurtaxesatzung vom 09.10.2006 tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a.) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b.) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der<br />
in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 182/50/2013<br />
Abdruck des Beschlusses und der 1. Änderungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />
Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />
Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
6.) 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />
vom 02.12.2013<br />
Artikel I Änderung<br />
IV. Entgelte für das Gottfried Silbermann-Museum und die Burgruine<br />
1. Eintrittspreise in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. (Hauptsaison) Beträge in Euro<br />
1.1. Eintritt - Einzelpreise<br />
1.1.1 Tageskarte (TK) Erwachsene, Kombikarte 3,50<br />
1.1.2 TK ermäßigt<br />
(Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte 2,50<br />
1.1.3 TK Kinder 6 bis 18 Jahre 1,50<br />
1.1.4 Familienkarte (max. 2 Familienangehörige mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr) 10,00<br />
1.1.5 Eintritt - Gruppen (ab 10 Personen) pro Person<br />
1.1.6 TK Erwachsene 3,00<br />
1.1.7 TK ermäßigt 2,00<br />
1.1.8 TK Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 1,00<br />
2. Eintrittspreise in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. (Nebensaison, ohne Burgruine)<br />
2.1. Eintritt - Einzelpreise<br />
2.1.1 Tageskarte (TK) Erwachsene 2,50<br />
2.1.2 TK ermäßigt<br />
(Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte) 2,00<br />
2.1.3 TK Kinder 6 bis 18 Jahre 1,00<br />
2.1.4 Familienkarte (max. 2 Familienangehörige mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr) 7,00<br />
2.1.5 Eintritt - Gruppen (ab 10 Personen) pro Person<br />
2.1.6 TK Erwachsene 2,00<br />
2.1.7 TK ermäßigt 1,50<br />
2.1.8 TK Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,50.<br />
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
1. Die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
Ausgefertigt: <strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />
Reiner Hentschel<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss des Stadtrates der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2012 Beschluss Nr. 183/50/2013<br />
Öffentliche Bekanntmachung durch Abdruck <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ vom 20.12.2013, <strong>Ausgabe</strong> Nr. <strong>288</strong><br />
7.) Informationen - Wahlen am 25.05.2014<br />
Am 25.05.2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag, zum Stadtrat und zu den<br />
Ortschaftsräten statt.<br />
In Vorbereitung der Stadtratswahl und den Wahlen der Ortschaftsräte in den Stadtteilen informiere ich Sie über die<br />
Wahlvoraussetzungen für die Bewerberaufstellung bei den Kommunalwahlen.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
Wählbarkeit – Stadtrat<br />
Wahlberechtigt sind gemäß 16 SächsGemO die Bürger der Gemeinde/Stadt und die Staatsangehörigen eines<br />
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben<br />
und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag (25.02.2014) in der Gemeinde/Stadt wohnen.<br />
Wahlperiode<br />
Die Wahlperiode des Stadtrates/Ortschaftsrates beträgt 5 Jahre § 33 SächsGemO.<br />
Wahlvorschläge/Bewerberaufstellung<br />
Bei Kommunalwahlen wird aufgrund von Wahlvorschlägen („Listen“) gewählt.<br />
Aufgaben der Parteien und Wählervereinigungen ist es, durch Aufstellung von Wahlvorschlägen die Grundlage für<br />
die Wahlen zu schaffen. Die Aufstellung von Wahlvorschlägen erfolgt, indem Parteien und Wählervereinigungen<br />
Bewerber (Kandidaten) benennen, wobei jede Partei und jede Wählervereinigung für jeden Wahlkreis nur einen<br />
Wahlvorschlag einreichen kann.<br />
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Wahl (der letztmögliche<br />
Tag der Bekanntmachung ist der 24.02.2014), und müssen spätestens am 20.03.2014 – 18.00 Uhr be<strong>im</strong><br />
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.<br />
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Sie müssen den<br />
Best<strong>im</strong>mungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen.<br />
Aufstellung von Bewerbern<br />
Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlichen Wählervereinigung kann nur best<strong>im</strong>mt werden, wer in einer<br />
Versammlung oder Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist § 6 c Abs. 1 KomWG.<br />
Als Bewerber einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer<br />
Versammlung der <strong>im</strong> Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von<br />
der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden sind § 6 c Abs. 2 KomWG.<br />
Hinweise zu Unterstützungsunterschriften<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei, die <strong>im</strong> Sächs. Landtag vertreten ist, oder seit der letzten regelmäßigen Wahl <strong>im</strong><br />
Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.<br />
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die<br />
Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören unterschrieben ist.<br />
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren.<br />
Dabei kommt es auf die Vertreter der Partei/Wählervereinigung <strong>im</strong> Stadtrat oder Ortschaftsrat an.<br />
Ulitzka<br />
Meldebehörde/Wahlamt<br />
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen<br />
<strong>Frauenstein</strong>, 16.12.2013<br />
Hentschel,<br />
Bürgermeister<br />
Impressum „<strong>Frauenstein</strong>er Anzeiger“ - Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />
Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong>, Markt 28, 09623 <strong>Frauenstein</strong> Tel. 037326/8380 Fax 83819<br />
Internet: www.frauenstein-erzgebirge.de, E-Mail: stadt@frauenstein.com<br />
(Der Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Dokumente ist für die EU-DLR-relevante<br />
Verwaltungsverfahren eröffnet)<br />
Verantwortlich für: - amtlichen <strong>Teil</strong>: Herr Hentschel, Bürgermeister<br />
Anzeigenpreise:<br />
Vertrieb:<br />
Bezugsbedingungen:<br />
- redaktionellen <strong>Teil</strong>, Anzeigen, Satz,<br />
Kassierung Frau Börnert , Tel. 037326/83825 E-Mail: fva@frauenstein.com<br />
Privatanzeigen 0,30 €/cm² , Gewerbeanzeigen 0,40 €/cm²<br />
City-Post Freiberg & Co KG<br />
Jahresabonnement: 9,00 €; Freiverkauf: 1,00 € / <strong>Ausgabe</strong><br />
Anmeldungen zum Bezug bzw. der Kauf des Amtsblattes sind zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung möglich.
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
Öffentliche Sitzungen des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />
51. Sitzung des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />
Termin: 11.01.2014, 19.00 Uhr<br />
Ort: Kleinbobritzsch, Hotel „Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
Sitzung Technischer Ausschuss<br />
Termin: 27.01.2014, 19.30 Uhr<br />
Ort: Kleinbobritzsch, Hotel „Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />
Vorläufige Tagesordnung:<br />
- öffentliche Beratung -<br />
1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung<br />
2. Eröffnung, Feststellungen zur Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Protokollkontrolle<br />
4. Beratung zum KSP-Programm<br />
5. Informationen zur Hochwasserschadensbeseitigung<br />
6. Beratung und Beschlussfassung zu Anträgen<br />
7. Informationen<br />
8. Fragestunde<br />
9. Sonstiges<br />
Hentschel, Bürgermeister<br />
Hinweise zu den Sitzungen:<br />
Die Tagesordnung wird jeweils durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gegeben. Sie<br />
kann gemäß § 2 Abs. 1 Geschäftsordnung um Verhandlungsgegenstände, die als Eilfälle <strong>im</strong> Sinne von § 36<br />
Abs. 4 Satz 2 SächsGemO anzusehen sind, erweitert werden.<br />
Sprechzeiten <strong>im</strong> <strong>Januar</strong> 2014<br />
Bürgermeister, Ortspolizeibehörde dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags<br />
9.00 - 12.00 Uhr<br />
Sekretariat, Allgemeine Verwaltung, dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
Liegenschaften, Pacht, Soziales donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
freitags<br />
9.00 - 11.30 Uhr<br />
Amtsleiterin Finanzen dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
Stadtkasse, Personal dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
freitags<br />
9.00 - 11.30 Uhr<br />
Steueramt, Gewerbeamt dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
freitags<br />
9.00 - 11.30 Uhr<br />
Meldebehörde, Urkundenstelle dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
Standesamt dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
freitags<br />
9.00 - 11.30 Uhr<br />
Leiterin Bauverwaltung, Umweltschutz dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Bauverwaltung, Abfallwirtschaft, dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />
Marktwesen, Lagerfeuer / Feuerwerk donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Gottfried-Silbermann-Museum Die - So 10.00 - 16.00 Uhr<br />
Fremdenverkehrsamt, Amtsblatt Mo - Frei 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
Weitere Sprechzeiten und Terminwünsche st<strong>im</strong>men Sie bitte telefonisch mit uns ab.<br />
Hinweis zu den Öffnungs- bzw. Schließzeiten:<br />
Täglich bis 9.00 Uhr sowie montags und mittwochs ganztags bleiben alle Abteilungen der Stadtverwaltung für den<br />
Besucherverkehr geschlossen. Ausnahmen können bei öffentlichen Auslegungsfristen gemacht werden, auf die<br />
besonders hingewiesen wird.<br />
Am 24. / 27. 30. und 31.12.2013 bleibt die Verwaltung geschlossen.<br />
Die Rufnummern lauten: 037326 / E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung:<br />
Sekretariat, Allgemeine Verwaltung 8380 stadt@frauenstein.com<br />
Fax 83819<br />
Bürgermeister, Ortspolizei 83810 buergermeister@frauenstein.com<br />
Amtsleiterin Finanzen, Kämmerei 83812 finanzen@frauenstein.com<br />
Bauamtsleiter, Umweltschutz 83813 bauamt@frauenstein.com<br />
Bauverwaltung, Abfall, Marktwesen 83814 bauverwaltung@frauenstein.com<br />
Liegenschaften, Pacht, Soziales 8380 /10 liegenschaften@frauenstein.com<br />
soziales@frauenstein.com<br />
Kasse 83820 kasse@frauenstein.com<br />
Steueramt, Gewerbeamt 83821 steueramt@frauenstein.com<br />
gewerbeamt@frauenstein.com<br />
Meldebehörde, Urkundenstelle 83824 meldebehoerde@frauenstein.com<br />
Standesamt 83824/25 standesamt@.frauenstein.com<br />
Fremdenverkehrsamt 83825 fva@frauenstein.com<br />
Museum 1224 / 86418 silbermann.museum@frauenstein.com<br />
Fax 85886<br />
Das Gottfried-Silbermann-Museum informiert:<br />
Ab sofort gelten <strong>im</strong> Museum neue Öffnungszeiten: Montag: geschlossen<br />
Di - So: 10.00 bis 16.00 Uhr<br />
Eine Sonderöffnung ist nach Vereinbarung (Tel. 037326 1224) möglich.<br />
Die Öffnungszeiten während der Feiertage sind wie folgt:<br />
23.12.2013 – 25.12.2013 geschlossen<br />
Ab dem 26.12.2013 gelten wieder die generellen Öffnungszeiten:<br />
Montag: geschlossen, Di - So:<br />
Sonderöffnungen sind nach Vereinbarung möglich.<br />
10.00 bis 16.00 Uhr<br />
Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen Ihr Museums-Team<br />
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A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
Öffentliche Bekanntmachungen Dritter<br />
1. Nachtrag vom 12. 09. 2013 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth.<br />
Kirchgemeinde Nassau <strong>im</strong> Ev.-Luth. Kirchspiel <strong>Frauenstein</strong> vom 08.04.2010<br />
Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong> hat am 12. 09. 2013 die nachstehenden Ergänzungen<br />
der Friedhofsgebührenordnung vom 08. 04. 2010 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 1. Nachtrag.<br />
Artikel I<br />
§ 5 Abschnitt I. Ziffer 1. (Nutzungsgebühren für Reihengrabstätten) erhält folgende Ergänzungen:<br />
1.3. Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete Reihengrabstätten mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung<br />
gemäß § 28 a) der Friedhofsordnung (einschließlich Grabmalkosten, Friedhofsunterhaltungs- und<br />
Bestattungsgrundgebühr und Trägergebühr; Ruhezeit 20 Jahre)<br />
1.3.1. für Sargbestattung 4.060,00 €<br />
1.3.2. für Urnenbeisetzung 3.020,00 €.<br />
Artikel II<br />
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner<br />
Veröffentlichung in Kraft.<br />
<strong>Frauenstein</strong>, am 24. 09. 2013<br />
Kirchenvorstand des<br />
Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong><br />
(Siegel) gez. Heinrich gez. Trommler<br />
Vorsitzender<br />
Mitglied<br />
(L.S.)<br />
B e s t ä t i g t .<br />
Dresden, am 25. Oktober 2013<br />
Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden<br />
gez. am Rhein<br />
Leiter des Regionalkirchenamtes<br />
3. Nachtrag vom 12.09.2013 zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />
Nassau <strong>im</strong> Ev.-Luth. Kirchspiel <strong>Frauenstein</strong> vom 14. Juni 2001<br />
Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong> hat am 12. 09. 2013 die nachstehende Ergänzung der<br />
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nassau vom 14. Juni 2001 beschlossen und<br />
erlässt hierzu den folgenden 3. Nachtrag.<br />
Artikel I<br />
Nach § 28 erfolgt eine Ergänzung um den folgenden § 28 a:<br />
§ 28 a<br />
Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete Reihengrabstätten<br />
für Sarg- und Urnenbestattungen und ihre Rechtsverhältnisse<br />
(1) Bei den Gemeinschaftsgräbern handelt es sich um einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Sarg- oder<br />
Urnenbestattung mit Unterhaltung auf Dauer der Ruhezeit.<br />
(2) Sie sind nur für Verstorbene best<strong>im</strong>mt, die bis zu ihrem Tode ihren Wohnsitz <strong>im</strong> Bereich der Ev.-Luth.<br />
Kirchgemeinde Nassau hatten.<br />
(3) Für die Bestattung in einer solchen Grabstätte ist die schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen<br />
Voraussetzung; Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers.<br />
(4) Sie werden durch den Friedhofsträger mit einer standortgemäßen, ausdauernden und bodendeckenden<br />
Bepflanzung sowie einem schlichten Grabmal auf jeder einzelnen Grabstätte einheitlich angelegt und auf<br />
Dauer der Ruhezeit unterhalten.<br />
(5) Da die Anlage und Unterhaltung dieser Reihengräber ausschließlich dem Friedhofsträger obliegt, ist die<br />
individuelle Anbringung von Grabschmuck nur in den dafür vorgesehenen Stellen gestattet (eingeschränktes<br />
Nutzungsrecht).<br />
(6) Die Ausübung eines weitergehenden Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist wegen des besonderen<br />
Charakters von Gemeinschaftsgräbern ausgeschlossen.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
(7) Da in einer Reihengrabstätte nur eine Beisetzung erfolgt (vgl. § 28. Abs.3 der Friedhofsordnung), ist eine<br />
weitere Beisetzung (z. B. des Ehepartners) ausgeschlossen.<br />
(8) In Bezug auf Vergabe, Abmessung, Nutzungsrecht und Ruhezeit gelten die Best<strong>im</strong>mungen für Reihengräber<br />
gemäß § 28 sowie § 14 der Friedhofsordnung.<br />
(9) Die Bestattungskosten sind in jedem Fall rechtzeitig vor der Bestattung zu entrichten.<br />
(10) Im Falle einer etwaigen Umbettung werden Gebühren nicht rückerstattet.<br />
Artikel II<br />
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner<br />
Veröffentlichung in Kraft.<br />
<strong>Frauenstein</strong>, am 24. 09. 2013<br />
Kirchenvorstand des<br />
Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong><br />
(Siegel) gez. Heinrich gez. Trommler<br />
Vorsitzender<br />
Mitglied<br />
B e s t ä t i g t .<br />
Dresden, am 25. Oktober 2013<br />
(L.S.)<br />
Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden<br />
gez. am Rhein<br />
Leiter des Regionalkirchenamtes<br />
2.) Pressemitteilung Amtsblätter Entsorgungsgebiet Freiberg<br />
Weihnachtsbäume werden ab <strong>Januar</strong> nicht mehr an der Straße abgeholt<br />
Ab 2014 werden Weihnachtsbäume <strong>im</strong> Landkreis Mittelsachsen einheitlich entsorgt. Das Abholen der<br />
ausgedienten Bäume an der Straße wurde in den vergangenen Jahren nur <strong>im</strong> Entsorgungsgebiet Freiberg<br />
angeboten. Diesen Service auf das gesamte Gebiet des Landkreises Mittelsachsen auszudehnen wäre zu teuer<br />
geworden. „Die Kosten dafür sind höher als für die Entsorgung von Sondermüll,“ begründete Jens Irmer,<br />
Geschäftsführer der EKM, die Entscheidung. Die Abfallgebühren sollten damit nicht zusätzlich belastet werden.<br />
Vom 2. <strong>Januar</strong> bis zur zweiten Februarwoche werden die abgeschmückten Bäume kostenfrei auf den<br />
Wertstoffhöfen in Freiberg, Brand-Erbisdorf OT Langenau, <strong>Frauenstein</strong>, OT Burkersdorf und Flöha angenommen.<br />
Später werden Gebühren fällig.<br />
Der Transport des ausgedienten Baumes kann in Säcken zum Wertstoffhof erfolgen. Der restlos abgeschmückte<br />
und klein gesägte Baum kann auch über die Biotonne entsorgt werden.<br />
Außerdem gibt es in einigen Orten Brauchtumsfeuer. Dazu informieren die Städte und Gemeinden.<br />
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM 03731 2625-41 und -42.<br />
3.) Bekanntmachung des Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde)<br />
Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes "Muldental" informiert, dass das Büro der Geschäftsstelle in<br />
der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke über den Jahreswechsel 2013/2014 an folgenden Tagen geschlossen ist:<br />
23.12.2013 – 01.01.2014<br />
Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an den Wasserzweckverband Freiberg,<br />
Tel. 03731/7840.<br />
Christian Rüdiger, Geschäftsleiter<br />
4.) Regionalkonferenz des Landschaf(f)t Zukunft e.V. am 05.12.2013<br />
Rückblick der Förderperiode 2007-20013 in der integrierten ländlichen Entwicklung<br />
Am Donnerstag, dem 05.12.2013, führte der Verein Landschaf(f)t Zukunft e.V. <strong>im</strong> Konzertsaal des Jagdschlosses<br />
Graupa, die gemeinsame Regionalkonferenz der lokalen Aktionsgruppen (LAG) der ILE-Regionen „Silbernes<br />
<strong>Erzgebirge</strong>" und ,,Sächsische Schweiz" durch.<br />
Mit dem Leitsatz des Tages: "Ein Blick in die Vergangenheit hat nur Sinn, wenn er der Zukunft dient" (Konrad<br />
Adenauer) wurden die vergangenen sechs Jahre der Entwicklung unserer ländlichen Räume beurteilt. Beide<br />
Regionen konnten von einer Vielzahl erfolgreich umgesetzter Projekte berichten. Hauptschwerpunkte waren der<br />
Erhalt und die weitere Entwicklung Wirtschafts- und Infrastrukturen in den Kommunen durch die Sanierung von<br />
Kindereinrichtungen, Schulen, Ortsstraßen und -plätzen, Dorfgemeinschaftshäusern, Spielplätzen uvm.
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
Im „Silbernen <strong>Erzgebirge</strong>“ wurden insgesamt 478 Projekte mit 40 Millionen Euro bezuschusst.<br />
Darunter haben sich 94 Familien seit 2008 mit einer Unterstützung von ca. 6 Mio. € Fördermittel ein neues<br />
Zuhause geschaffen. Dabei sind eine Vielzahl von ortsbildprägenden Häusern mit Denkmalschutz wieder einer<br />
Nutzung zugeführt worden, welche mitunter zehn Jahre leer standen.<br />
Auch der Mittelstand nutzte die zur Verfügung stehenden Fördermittel. In 55 Projekten wurden ca. 12 Mio. € mit<br />
5 Mio. € Fördermittel in den Erhalt, die Erweiterung und die Neugestaltung von Betrieben und Einrichtungen der<br />
Grundversorgung investiert.<br />
Im Blickwinkel der Veranstaltung stand aber auch der starke Wille und die Bereitschaft der Regionen, mit neuen<br />
Ideen und den gewonnenen wertvollen Erfahrungen ab 2014 - 2020 wieder am EU - Wettbewerb um Fördermittel<br />
teilzunehmen! Der Landschaf(f)t Zukunft e.V. wird weiterhin der Träger der Entwicklung der beiden „zukünftigen<br />
Leader – Regionen“ sein. Den Antrag zur Anerkennung der Gebietskulisse haben die Regionalmanagements am<br />
18.11.2013 der Bewilligungsbehörde übergeben.<br />
Für den neuen Förderzeitraum von 2014 bis 2020 sind erste Überlegungen gemacht. So erhöht sich die Zahl der<br />
Mitglieder <strong>im</strong> Koordinierungskreis, welcher über die Vergabe der Gelder entscheidet von 13 auf 17. Die Bereiche<br />
Kirche, Jugend, Frauen und Soziales sollen dabei mehr Beachtung finden. Anstelle der fünf Arbeitsgruppen wird es<br />
nur noch drei geben: Tourismus/ Infrastruktur, Wirtschaft/ Landwirtschaft sowie Soziales.<br />
Vielen Dank an dieser Stelle an alle bisher beteiligten Akteure, welche aktiv an der Gestaltung des ländlichen<br />
Raumes mitgewirkt haben.<br />
Frühestens 2015 wird mit den neuen EU-Geldern gerechnet. Bis Ende 2014 wird dem Freistaat ein Förderkonzept<br />
vorgelegt, welches auf den Vorhaben beruht, die die Gruppen mit den Einwohnern erarbeiten. Dazu sind Sie, als<br />
Bewohner des „Silbernen <strong>Erzgebirge</strong>s“, zur Mitarbeit aufgerufen. Melden Sie sich be<strong>im</strong> Regionalmanagement,<br />
wenn Sie Ihre Region aktiv mitgestalten wollen.<br />
Auf der Internetseite des Vereins www.landschaftzukunftev.de können sich Interessierte zu den Vorträgen der<br />
Regionalkonferenz informieren.<br />
Ile-„Silbernes <strong>Erzgebirge</strong>“, Tel.: 03731/692698, mail: ile-se@t-online.de, www.ile-se.de<br />
5.) Das Förderprogramm - "Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort" Ausschreibung 2014<br />
In den vergangenen Jahren haben tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen ihre unübersehbaren Spuren in<br />
Gemeinden, Städten und Regionen Deutschlands hinterlassen. Besonders ländliche Räume sehen sich angesichts<br />
von Schrumpfung und Wanderungsprozessen vor schwierigen Aufgaben bezüglich der Daseinsvorsorge. Die<br />
Zukunftsperspektive ganzer Regionen ist unsicher. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse<br />
der Menschen vor Ort.<br />
Eigenverantwortliches Handeln und bürgerschaftliches Engagement werden zu wichtigen Faktoren für die<br />
Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität von Kommunen und Regionen. Wo Wandel ist, entstehen neue Freiräume,<br />
die Menschen mit Kreativität und Umsetzungswillen füllen können. Es braucht Bürgerinnen und Bürger, die die<br />
Chancen auf Veränderung sehen, die Ideen entwickeln, die unkonventionelle Wege ausprobieren und vielleicht<br />
auch Vorbild für andere werden wollen. Diese Menschen will die Robert Bosch Stiftung unterstützen und auf ihrem<br />
Weg „ins Neuland“ begleiten.<br />
Wir suchen Menschen, die ihr Umfeld, ihre Nachbarschaft in Zeiten von gesellschaftlichen Veränderungen selbst<br />
gestalten wollen. Die Ideen und Wege dürfen gerne unkonventionell sein. Sie sollen aber <strong>im</strong>mer das Gemeinwohl<br />
und das Miteinander in den Mittelpunkt stellen, mit dem Ziel, Lebensqualität für alle zu erhalten oder zu schaffen.<br />
Bewerben können sich alle (z.B. Privatpersonen, Vereine oder Initiativen), die überzeugt sind, dass ihr<br />
Engagement, ihre Idee und ihr Vorhaben die Situation vor Ort positiv verändern werden und die überzeugt sind,<br />
dass ihr Beitrag vor Ort auch praktisch und nachhaltig umgesetzt werden kann.<br />
Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung. Das Programm ist in den<br />
Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />
ausgeschrieben.<br />
Bewerbungen sind bis zum 14. Februar 2014 über unser Onlineportal möglich.<br />
Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter www.neulandgewinner.de.<br />
Dr. Olaf Hahn, Leiter des Bereichs Bildung, Gesellschaft und Kultur<br />
6.) Zum Thema „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“<br />
Seit Juli 2012 gibt es für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst eine einheitliche Rufnummer- die 116 117.<br />
Für den Regierungsbezirk Chemnitz, unsere Region eingeschlossen, übern<strong>im</strong>mt auch die Rettungsleitstelle Plauen<br />
Tel. 03741 457232 zuverlässig und kompetent die Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.<br />
Bisher haben wir zusätzlich in den Amtsblättern der Region Sayda, Dorfchemnitz, Voigtsdorf, Neuhausen,<br />
Cämmerswalde, Rechenberg- Bienenmühle, Holzhau und Nassau die Dienstpläne der Ärzte veröffentlicht. Wir<br />
wissen, dass dieser Service von vielen Bewohnern der Orte gern genutzt wurde und wird.<br />
Durch gesetzliche Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wurden Strukturreformen des Ärztlichen<br />
Bereitschaftsdienstes erforderlich und nach und nach in Sachsen durchgesetzt.<br />
Ab 1. <strong>Januar</strong> 2014 ist auch unsere Region von diesen Maßnahmen betroffen.<br />
Die Orte Dorfchemnitz, Voigtsdorf, Rechenberg- Bienenmühle, Clausnitz und Nassau werden zukünftig dem Bereitschaftsdienstbereich<br />
Brand-Erbisdorf angegliedert.
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
Die Orte Sayda, Ullersdorf, Friedebach, Neuhausen, Cämmerswalde und Neuwernsdorf werden dem<br />
Bereitschaftsdienstbereich Olbernhau angegliedert.<br />
Es entstehen größere Gebiete, die Anfahrzeiten zum Hausbesuch werden länger, insbesondere in den<br />
Wintermonaten ist mit längeren Wartezeiten und schlechterer Erreichbarkeit der Ärzte zu rechnen.<br />
Es ist uns untersagt worden, Namen und Telefonnummern der diensthabenden Kollegen in den Amtsblättern wie<br />
bisher zu veröffentlichen. Die Mehrzahl der Ärzte der gesamten Regionen ist mit der zukünftigen Situation nicht<br />
zufrieden. Intensive Bemühungen, die bestehenden Strukturen zu erhalten, blieben erfolglos.<br />
Unabhängig davon werden sich die Ärzte der Region weiterhin um ihre Patienten kümmern und soweit es ihnen<br />
möglich ist, auch wie bisher außerhalb der Sprechstundenzeiten für sie ansprechbar sein.<br />
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin Mo, Die, Do ab 19.00 Uhr, Mi und Fr ab 14.00 Uhr und Sa,<br />
So und an Feiertagen 24 Stunden über die Rufnummern 03741-457232 oder 116117 vermittelt.<br />
Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für Ihre Patienten zu erreichen.<br />
Dr. med. A. Werner & Dr. med. T. Huster, Gemeinschaftspraxis f. Allgemeinmedizin Sayda<br />
Rettungsdienst:<br />
Notruf 112 Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117<br />
Rettungswache <strong>Frauenstein</strong> 037326/1220<br />
Krankentransport Dippoldiswalde 03504/19222 Krankentransport Freiberg 03731/19222<br />
Häusliche Krankenpflege:<br />
Die Schwestern der Diakonie-Sozialstation Schmiedeberg erreichen Sie rund um die Uhr unter Telefon<br />
035052/25234<br />
Pflegedienst Gudrun Memmel, Nassau<br />
Die Schwestern erreichen Sie unter Telefon 037327/83380<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Samstag von 9.00 - 10.00 Uhr sonn- u. feiertags von 10.00 - 11.00 Uhr<br />
Zahnärztlicher Notfalldienst in Sachsen <strong>im</strong> Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de<br />
24.12.2013, 09:00 - 10:00<br />
25.12.2013, 10:00 - 11:00<br />
26.12.2013, 09:00 - 10:00<br />
27.12.2013, 10:00 - 11:00<br />
28.12.2013, 09:00 - 10:00<br />
29.12.2013, 10:00 - 11:00<br />
31.12.2013, 09:00 - 10:00<br />
01.01.2014, 10:00 - 11:00<br />
04.01.2014, 09:00 - 10:00<br />
05.01.2014, 10:00 - 11:00<br />
11.01.2014, 09:00 - 10:00<br />
12.01.2014, 10:00 - 11:00<br />
18.01.2014, 09:00 - 10:00<br />
19.01.2014, 10:00 - 11:00<br />
Dipl.-Stom. Isolde Z<strong>im</strong>mermann<br />
Dipl.Stom. Christel Jänig &<br />
Dipl.Stom. Michael Jänig<br />
Dipl.-Med. Almut Lindt<br />
Dipl.-Stom. Peter Franke<br />
Dipl.-Stom. Gabriele Börner<br />
Dipl.-Stom. Gisa Horn<br />
Dipl.-Stom. Thomas Kiel<br />
Talstr. 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />
Tel.: 037322/2855<br />
Gartenweg 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />
Tel.: 037322/2735<br />
Hauptstr. 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />
Tel.: 037322/2678<br />
Alte Dorfstr. 12b, 09638 Lichtenberg<br />
Tel.: 037323/1305<br />
Saydaer Str. 3, 09619 Mulda<br />
Tel.: 037320/1391<br />
W.-Külz-Str. 12/4, 09618 Brand-Erbisdorf<br />
Tel.: 037322/42523<br />
Hauptstr. 161b, 09618 Großhartmannsdorf<br />
Tel.: 037329/396<br />
Müll - Termine <strong>Januar</strong> 2014<br />
<strong>Frauenstein</strong> / Dittersbach / Kleinbobritzsch / Nassau / Burkersdorf: 06. u. 20.01.2014<br />
Entsorgung der gelbe Tonne:<br />
<strong>Frauenstein</strong> / Dittersbach / Kleinbobritzsch / Nassau / Burkersdorf: 09. u. 23.01.2014<br />
Papierentsorgung (blaue Tonne):<br />
Dittersbach, Nassau / Burkersdorf: 24.01.2014 <strong>Frauenstein</strong> / Kleinbobritzsch: 21.01.2014
D ie Stadtverw altung F rauenstein<br />
gratuliert ganz herzlich den Jubilaren<br />
des M onats <strong>Januar</strong> und verbindet dam it<br />
alle guten W ünsche<br />
für beste G esundheit:<br />
in <strong>Frauenstein</strong><br />
04.01.14 Herklotz, Ruth 83<br />
04.01.14 Koblitz, Wolfgang 78<br />
06.01.14 Z<strong>im</strong>mermann, Ingeburg 86<br />
10.01.14 Geiler, Ute 70<br />
15.01.14 Berger, Günter 81<br />
15.01.14 Fischer, Paul 88<br />
19.01.14 Dienel, Elsa 92<br />
21.01.14 Buschmann, Heinz 85<br />
26.01.14 Hörnlein, Irmtraud 78<br />
26.01.14 Ludwig, Margitta 77<br />
26.01.14 Ackermann, Barbara 77<br />
28.01.14 Kubsch, Ruth 89<br />
in Burkersdorf<br />
06.01.14 Börner, Charlotte 83<br />
06.01.14 Bellmann, Rainer 73<br />
15.01.14 Schröder, Gerhard 76<br />
15.01.14 Melzer, Günter 76<br />
15.01.14 Göhler, Günter 73<br />
16.01.14 Bellmann, Helfried 77<br />
27.01.14 Göhler, Gotthard 90<br />
27.01.14 Kahl, Anita 72<br />
29.01.14 Günzel, Siegrid 74<br />
31.01.14 Günzel, Erika 72<br />
in Dittersbach<br />
02.01.14 Göpfert, Edeltraut 86<br />
26.01.14 Wagner, Brigitte 70<br />
29.01.14 Wenzel, Rita 75<br />
in Kleinbobritzsch<br />
13.01.14 Lohse, Hubert 71<br />
27.01.14 Baumeister, Joach<strong>im</strong> 72<br />
in Nassau<br />
02.01.13 Kant, Anita 81<br />
05.01.13 Großmann, Ruth 87<br />
09.01.13 Wolf, Ruth 81<br />
15.01.13 Wenzel, Erika 73<br />
17.01.13 Lehmgrübner, Werner 78<br />
18.01.13 Langer, Manfred 75<br />
22.01.13 Fischer, Ursula 89<br />
25.01.13 Nalke, Elisabeth 82<br />
31.01.13 Göhler, Karl 76<br />
D ie Stadtverw altung F rauenstein<br />
gratuliert auch ganz herzlich den<br />
E hepaaren, w elche <strong>im</strong> M onat<br />
<strong>Januar</strong> ein E hejubiläum feiern und<br />
verbindet auch dam it alle guten W ünsche<br />
für beste G esundheit.<br />
A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />
<strong>Frauenstein</strong>, Weihnachten 2013<br />
Liebe Leserin, lieber Leser!<br />
Wieder einmal neigt sich das Jahr dem Ende zu, und<br />
glücklicherweise leben wir <strong>im</strong> Weihnachtsland <strong>Erzgebirge</strong>,<br />
in dem man das auch merkt.<br />
Der diesjährige Herbst hatte uns angenehme Tage beschert.<br />
Die Sonne ließ die unterschiedlichen Farben der Blätter<br />
wunderbar aufleuchten und oft stärkte ein strahlend blauer<br />
H<strong>im</strong>mel den Kontrast. Ich war in den schönen Herbsttagen<br />
noch sehr viel mit dem Fahrrad unterwegs und das Auge<br />
konnte sich oft kaum satt sehen.<br />
Dann kamen die dunklen Novembertage. Die leuchtenden<br />
Bäume entlaubten und nur noch kahle Äste waren zu sehen.<br />
Wehmütig hatte ich mein Rad „winterfest“ gemacht und jetzt<br />
denke ich noch gern an die schönen Erlebnisse in den<br />
anderen Jahreszeiten zurück, für die ich dankbar bin.<br />
Nun steht Weihnachten vor der Tür.<br />
Jedes Jahr vor dem 1. Advent werden <strong>im</strong> <strong>Erzgebirge</strong> der<br />
Bergmann und der Engel - die zwei Symbolfiguren der<br />
Erzgebirgsweihnacht - hervorgeholt und bevölkern die<br />
Fensterbretter und Weihnachtsstuben. Mit den Kerzen in<br />
den Händen künden sie von Weihnachtsglanz und<br />
Weihnachtslicht.<br />
In <strong>Frauenstein</strong> fand am 2. Advent der alljährliche Weihnachtsmarkt<br />
statt. Auf dem schön gestalteten Marktplatz<br />
rund um die Stadtkirche waren die Geschenke- und<br />
Würstchenbuden aufgestellt und es roch lecker nach<br />
Glühwein und Bratwurst. Wir sollten den Organisatoren für<br />
die Mühe danken, denn Alles war überschaubar. Wir<br />
erlebten erzgebirgische Blasmusikanten, festliche Konzerte<br />
in unserer Kirche und <strong>im</strong> Museum luden zum Entspannen<br />
ein, der Weihnachtsmann kam - alles war wirklich gemütlich.<br />
Ganz schön fanden best<strong>im</strong>mt viele Besucher unsere<br />
Weihnachtspyramide - wo man Gelegenheit hat, ein wenig<br />
inne zu halten. Ein Besuch <strong>im</strong> Gottfried-Silbermann-Museum<br />
schloss sich an und vielleicht machte Mancher die<br />
Erfahrung, dass die Geschichte eines Ortes <strong>im</strong>mer <strong>im</strong><br />
Museum beginnt. Das <strong>Frauenstein</strong>er Museum ist eine<br />
historische Nische, denn der Ruf unserer kleinen Stadt<br />
<strong>Frauenstein</strong> verbindet sich in Sachsen und weit darüber<br />
hinaus mit dem Namen des sächsischen Orgelbaumeisters<br />
Gottfried Silbermann.<br />
Viele Menschen, die noch in Arbeit stehen, erleben die<br />
Vorweihnachtszeit oft als sehr anstrengend. Da liegen die<br />
Nerven oftmals blank und das kann man auch verstehen.<br />
Termine, Termine, Termine. Wie soll man das nur alles<br />
schaffen? Deshalb bereitet es vielleicht Freude, wenn man<br />
be<strong>im</strong> Bummel durch unser Städtchen feststellt, wie die<br />
<strong>Frauenstein</strong>er Geschäfte besonders schön geschmückt sind.<br />
Weil die Temperaturen eher unter „0“ liegen, huscht man<br />
gerne einmal hinein, um noch dies oder jenes zu kaufen. Da<br />
muss man nicht extra weit weg fahren.<br />
Das Fest braucht einen langen Anlauf und vielleicht sollten<br />
wir nicht allzu perfekt sein.<br />
Hoffen wir auf weiße Weihnachten und erfreuen wir uns an<br />
den festlich geschmückten Tannen in unserem Stadtgebiet.<br />
Natürlich will ich unsere Stadtteile nicht vergessen. Auch<br />
hier wurden die Fenster der Häuser festlich geschmückt und<br />
be<strong>im</strong> Pyramidenanschieben kam jeder in St<strong>im</strong>mung. Das<br />
Licht in der Dunkelheit - das ist es - was Advent und<br />
Weihnachten ausmacht.<br />
Das war etwas geplaudert und ich wünsche von Herzen eine<br />
frohe Zeit und gesegnete Weihnachtsfeiertage und für das<br />
neue Jahr Gesundheit und eine „gute Bahn“ zu allen<br />
gesteckten Zielen.<br />
Giesela Müller, <strong>Frauenstein</strong>
A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
Allen Lesern wünsche ich frohe Weihnachten,<br />
besinnliche Feiertage, ein gesundes neues Jahr 2014,<br />
meinen Kunden danke ich<br />
für Ihre Treue und freue<br />
mich auf Ihren Besuch <strong>im</strong><br />
neuen Jahr <strong>im</strong><br />
Inh. J. Cakirer Klingenberger Str.6<br />
<strong>Frauenstein</strong> Tel.: 037326/84460<br />
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Wir wünschen unserer Kundschaft<br />
ein frohes Weihnachtsfest<br />
und ein gesundes neues Jahr.<br />
Wassergasse 6, 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />
Tel.: 037326/1207<br />
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Dienstag, Donnerstag u. Freitag:<br />
8.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
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ist die Liebe E .M . L eiber<br />
Wir wünschen allen ein gesegnetes besinnliches,<br />
frohes Weihnachtsfest<br />
und ein gesundes neues Jahr.<br />
Unseren werten Kunden danken wir herzlich.<br />
Ab 28.12.2013 halten wir für Sie<br />
Feuerwerksbatterien, Tischfeuerwerken, Raketen<br />
und vielen anderen pyrotechnischen Erzeugnissen<br />
bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
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Montag - Freitag 8.00 – 18.00 Uhr<br />
Samstag 8.00 – 12.00 Uhr<br />
Allen unseren Kunden ein<br />
frohes und gesegnetes<br />
Weihnachtsfest sowie<br />
einen guten Rutsch<br />
ins neue Jahr.<br />
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A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
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Schon wieder ist ein Jahr vorüber, Grund genug,<br />
Danke zu sagen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue.<br />
Ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten<br />
Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen das Team<br />
M o d e mit P f i f f - Kirchner<br />
Wir wünschen unseren werten Kunden ein frohes<br />
und besinnliches Weihnachtsfest,<br />
für das Jahr 2014 alles Gute und bedanken uns<br />
bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.<br />
Ihr Friseur Göhler <strong>Frauenstein</strong><br />
Ein besinnliches, frohes Weihnachtsfest<br />
und ein gesundes, erfolgreiches<br />
neues Jahr wünscht allen<br />
Kunden Ihre<br />
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A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />
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Wir wünschen unserer Kundschaft:<br />
Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden.<br />
Zum Jahresende Danke für Vertrauen und<br />
Treue.<br />
Zum neuen Jahr Gesundheit,<br />
Glück, Erfolg und weitere gute<br />
Zusammenarbeit.<br />
Allen unseren Kunden und Geschäftspartnern<br />
wünschen wir ein frohes und besinnliches<br />
Weihnachtsfest<br />
sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014.<br />
Wir danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen<br />
und freuen uns auf eine weitere gute<br />
Zusammenarbeit.<br />
.<br />
Elektro – Anlagen<br />
Dietmar Rabe und Mitarbeiter,<br />
Nassau<br />
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr<br />
Es leuchtet jedes Haus<br />
Die Fenster bunt geschmückt.<br />
Alles zeichnet sich so festlich aus<br />
Und viele Kinderherzen sind entzückt.<br />
Monika Minder<br />
Wir wünschen unserer werten Kundschaft<br />
ein schönes Weihnachtsfest, ein gesundes<br />
und erfolgreiches neues Jahr, verbunden<br />
mit einem großen Dankeschön für Ihr<br />
entgegengebrachtes Vertrauen.<br />
Wir würden uns freuen, Sie auch <strong>im</strong> nächsten<br />
Jahr wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />
Ihr Team<br />
der Postschänke<br />
Burkersdorf<br />
Ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und ein gutes neues Jahr 2014.<br />
Hausmeisterdienst Frank Träger
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Ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und für das neue Jahr<br />
beste Gesundheit und Erfolg.<br />
Allen Kunden und Geschäftspartnern<br />
danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen.<br />
Büro- & Dienstleistungsservice<br />
Mario Claußnitzer<br />
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Allen Lesern wünschen wir eine schöne Weihnachtszeit<br />
und ein gesundes neues Jahr 2014.<br />
Unserer Kundschaft und Geschäftspartnern ein großes<br />
Dankeschön für das entgegengebrachte Vertrauen und<br />
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Unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes<br />
Weihnachtsfest sowie ein gesundes und<br />
erfolgreiches Jahr 2014 verbunden mit<br />
einem herzlichen Dankeschön für<br />
das entgegengebrachte Vertrauen.<br />
Ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das<br />
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Allen Kunden danke ich für das<br />
entgegengebrachte Vertrauen.<br />
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Wir möchten uns bei all unseren Kunden recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen<br />
bedanken und wünschen ein frohes, und gesegnetes Weihnachtsfest<br />
sowie ein erfolgreiches Jahr 2014.<br />
Ihr Team von<br />
und<br />
Interessantes & Wissenswertes<br />
Am 6. Dezember 2013 lud wie jedes Jahr die FFW Kleinbobritzsch die<br />
Mitglieder zu ihrer Jahreshauptversammlung in das Hotel „Zum<br />
Fürstenthal“ herzlich ein. Wehrleiter Roy Dämmig begrüßte die<br />
Kameradinnen und Kameraden der aktiven Wehr, der Alters- und<br />
Ehrenabteilung sowie die passiven Mitglieder. Herzlich willkommen hieß<br />
er auch unseren Bürgermeister, Herrn Hentschel und Herrn Siegel vom<br />
Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen.<br />
Eine Jahreshauptversammlung beinhaltet ja vorrangig <strong>im</strong>mer einen<br />
Rückblick auf das „Geschaffte“ <strong>im</strong> Jahr. Dies fasste der Wehrleiter kurz<br />
und präzise in seinem Rechenschaftsbericht zusammen. Einer der<br />
prägnantesten Einsätze war natürlich das Juni-Hochwasser. Hier sprach<br />
er, wie auch der Bürgermeister und Herr Siegel noch einmal Dank und<br />
Anerkennung an die Wehr aus.<br />
Durch die Wehrleitung, den Landes- bzw. Kreisfeuerwehrverband und<br />
den Bürgermeister fanden Beförderungen und Ehrungen mehrerer<br />
Kameraden statt.<br />
Eine besondere Ehrung für „langjährig Treue Dienste“ in der Wehr<br />
erhielten:<br />
Kamerad Thomas Mohr für 10 Jahre<br />
Kamerad Sven Opitz für 20 Jahre<br />
Kamerad Johannes Dämmig für 50 Jahre<br />
Kamerad Heinz Böhme für 60 Jahre<br />
Kamerad Kurt Liebscher für 70 Jahre.<br />
Neben einer Urkunde, einem Ehrenzeichen und<br />
einem Präsent wurden die Kameraden Dämmig,<br />
Böhme und Liebscher mit dem Ehrenkreuz<br />
ausgezeichnet. Für Kurt Liebscher war das ein<br />
ergreifender Moment, denn es ist eine sehr<br />
seltene Auszeichnung. Mit Stolz gab er einen<br />
kurzen Rückblick auf sein Leben, vor allem seinen<br />
Dienst in der Wehr, den er übrigens 42 Jahre als<br />
Wehrleiter in Kleinbobritzsch tat. Er vergaß dabei<br />
aber nicht, auch seinen Dank an alle, die ebenfalls ihren Dienst in der Feuerwehr leisten, auszusprechen.<br />
Mit ein paar kleinen Tipps an die „Jungen“ schloss er seine Rede.<br />
Im Anschluss fand in gemütlicher Runde die Jahreshauptversammlung seinen Ausklang.<br />
A. Börnert<br />
(passives Mitglied)<br />
Kurt Liebscher<br />
v.l.n.r.: Wehrleiter R. Dämmig,<br />
Th. Mohr, J. Dämmig, H. Böhme, K. Liebscher<br />
(Fotos: J. Burgstett)