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Ausgabe 288 Januar Teil 1 - Frauenstein im Erzgebirge

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A usgabe <strong>Januar</strong>, N r. <strong>288</strong> 20. D ezem ber 2013<br />

W eihnachtszeit<br />

W enn O rgelbrausen durch die K irche zieht<br />

und G lockenklang <strong>im</strong> H erzen rührt,<br />

w enn K inder stehen bleiben<br />

und staunend auf die L ichter zeigen,<br />

w enn durch den Tannenw ald, den düstern<br />

die Z w eige fröhlich flüstern<br />

und tausend selige G edanken<br />

durch den H <strong>im</strong> m el tanzen -<br />

dann kom m t für die ganze W elt<br />

die schönste aller Z eit -<br />

die W eihnachtszeit!<br />

(M onika M inder)<br />

A llen E inw ohner, L esern und G ästen der Stadt<br />

F rauenstein ein schönes W eihnachtsfest,<br />

erholsam e F eiertage, einen fröhlichen Jahresw echsel<br />

und für das Jahr 2014 beste G esundheit w ünschen<br />

die V erw altung sow ie der Stadtrat der Stadt F rauenstein.


Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

der Abreißkalender ist dünn geworden. Es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der<br />

Schwelle zu einem neuen Jahr. Dies ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit, um rückblickend auf das alte<br />

Jahr zu schauen und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. Eine neue Jahreszahl, ein neuer Kalender: Da<br />

stellt sich leicht der Eindruck ein, dass auch ganz neue Chancen und Möglichkeiten vor uns liegen. Und dennoch:<br />

Ein Jahreswechsel ist keine wirkliche Zäsur. Aber davon auszugehen, Dinge neu in die Hand nehmen zu können,<br />

gibt Zuversicht und eröffnet Perspektiven.<br />

Wer etwas bewegen will, braucht ein Ziel vor Augen. Muss nach Wegen suchen. An die eigenen Fähigkeiten und<br />

die eigene Kraft glauben. Sich etwas von der Zukunft versprechen. „Ich denke viel an die Zukunft“, bekannte<br />

einmal der Filmkomiker Woody Allen, „weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde“.<br />

Da es uns nicht egal sein kann, wie wir den Rest unseres Lebens verbringen werden, müssen die Verantwortlichen<br />

in Politik und Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Vereine und ihre Mitglieder vielfältige<br />

Anstrengungen unternehmen, um unser Stadtgebiet zukunftsfähig zu machen und die erreichte Lebensqualität<br />

nicht nur zu bewahren, sondern möglichst zu steigern.<br />

Eine große Hürde haben wir <strong>im</strong> abgelaufenen Jahr genommen. In Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklungs<br />

GmbH aus Dresden wurde ein Konzept zur Entwicklung bzw. Anpassung der vorhandenen Infrastruktur erarbeitet,<br />

das die Sächsische Aufbaubank <strong>im</strong> Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“<br />

genehmigte und deren Umsetzung nun mit einer Summe von 2,4 Mio. Euro in den nächsten fünf Jahren fördert.<br />

Für insgesamt 3,6 Mio. Euro sollen die Grundschule umgebaut und erweitert, die <strong>Frauenstein</strong>er Kindertagesstätte<br />

saniert, könnten das Landambulatorium in ein Feuerwehrdepot umgestaltet, Verwaltungsgebäude aufgewertet<br />

sowie Straßen und Wege gemacht werden. Langfristig soll <strong>Frauenstein</strong> als Grundzentrum in der Region etabliert<br />

werden. Um all diese Maßnahmen neben dem „normalen“ Haushalt und dem bisherigen Investitionsplan<br />

finanziell abzusichern, haben Verwaltung und Stadtrat ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept vorgelegt.<br />

Schließlich gilt es einen Mehrbetrag von etwa 1,2 Mio. Euro aufzubringen. Und dazu muss jeder seinen Beitrag<br />

leisten. Mit gutem Beispiel gehen Politik und Verwaltung voran. Im künftigen Stadtrat werden statt wie bisher 15<br />

nur noch 14 Stadtvertreter sitzen. Auch in den Ortschaftsräten werden sich weniger Gewählte um die Belange der<br />

Bürger sorgen: In den Stadtteilen Burkersdorf, <strong>Frauenstein</strong> und Nassau wird sich die Zahl von sieben auf fünf<br />

Vertreter reduzieren; in den kleineren Stadtteilen Dittersbach und Kleinbobritzsch von fünf auf drei. Darüber<br />

hinaus werden Stadt- und Ortschaftsräte ein geringeres Sitzungsentgelt erhalten. In der Verwaltung soll Personal<br />

abgebaut werden. Da es sich aber um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt, werden wir auch Sie, liebe<br />

Bürgerinnen und Bürger, zur Kasse bitten müssen. Die Grundsteuer ist in den vergangenen acht Jahren mit<br />

konstanter Bemessungsgrundlage und unverändertem Hebesatz für die Menschen und die Unternehmen <strong>im</strong><br />

Stadtgebiet eine stabile Größe gewesen. Um dennoch die zusätzliche finanzielle Last aus der Umsetzung des<br />

Entwicklungskonzeptes zu stemmen, werden wir ab 01. <strong>Januar</strong> 2014 die Hebesätze anheben. Die Anpassungen<br />

sind unter den öffentlichen Bekanntmachungen in diesem Stadtanzeiger abgedruckt. Beispielhaft bedeutet das<br />

für ein Einfamilienhaus mit normalem Standard und in Abhängigkeit des Baujahres ein Mehrbeitrag von etwa<br />

einem Euro pro Monat.<br />

Auch an unseren Touristen wird der Kraftakt auf Grund von Mehrausgaben in diesem Bereich nicht spurlos<br />

vorüber gehen. Die Kurtaxe wird ab 01. <strong>Januar</strong> 2014 von bisher 0,50 Euro auf einen Euro ansteigen, der<br />

Eintrittspreis für das Museum incl. Burg wird sich <strong>im</strong> Durchschnitt um einen Euro erhöhen. Für uns ist es<br />

entscheidend, dass jeder seinen Beitrag leistet. Schließlich geht es darum, das <strong>Frauenstein</strong>er Stadtgebiet als<br />

Grundzentrum mit der Region zu verknüpfen.<br />

Neben der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes und der Beantragung der Förderung stand das Juni-<br />

Hochwasser und die Beseitigung seiner Schäden <strong>im</strong> Mittelpunkt unserer Bemühungen. Für insgesamt 2,8 Mio.<br />

Euro werden jetzt in 22 Einzelmaßnahmen entstandene Schäden beseitigt. Hauptsächlich wird der schwer<br />

geschädigte Stadtteil Kleinbobritzsch von diesen Maßnahmen profitieren. Aber auch in Nassau an der Ölmühle<br />

wird ab dem kommenden Jahr endlich die Bahnbrücke in Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung<br />

erweitert. Mein herzlicher Dank geht noch einmal ausdrücklich an alle Helfer, vor allem an die Kameraden der<br />

Freiwilligen Feuerwehren.<br />

Neben vielen kulturellen Höhepunkten war in diesem Jahr wieder einmal das grenzüberschreitende Kindertheater-Projekt<br />

ein sehr positives Highlight. In diesem Jahr galt es für die 16 deutschen und tschechischen Kinder<br />

während des zweiwöchigen Theaterferiencamps auf dem Kastanienhof Reichenau die Abenteuer von „Pippi auf<br />

hoher See“ auf die Bühne zu bringen.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Im Vergleich zum vorherigen Jahr wurde der Projektinhalt um einen Sprachkurs erweitert. Die Kosten für das<br />

Projekt beliefen sich auf rund 17.000 Euro, von denen 85 Prozent über das Ziel-3-Programm der Europäischen<br />

Union gefördert wurden.<br />

Apropos Hartmannsdorf-Reichenau: Wir warten <strong>im</strong>mer noch auf die Entscheidung zu unserem Antrag auf Fusion<br />

unserer beiden Kommunen vom Mai diesen Jahres!!!<br />

Zum Jahresabschluss möchte ich mich bei allen bedanken, die sich zum Wohle unseres Stadtgebietes sowie<br />

unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben, insbesondere bei den zahlreichen Ehrenamtlern. Bei allen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, den Mitgliedern des Stadtrates und der Ortschaftsräte<br />

bedanke ich mich für die offene, ehrliche und gute Zusammenarbeit.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

vor uns liegt nun ein weiteres Jahr mit vielen Hoffnungen, Wünschen und guten Vorsätzen. Ich wünsche Ihnen<br />

von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches,<br />

erfolgreiches neues Jahr, vor allem Gesundheit.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Reiner Hentschel<br />

Am 02.12.2013 fand die 50. Sitzung des Stadtrates<br />

und somit die letzte <strong>im</strong> Jahr 2013 <strong>im</strong> Hotel „Zum<br />

Fürstenthal“ in Kleinbobritzsch um 19.00 Uhr statt.<br />

Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Satzungen<br />

und Verordnungen, welche <strong>im</strong> neuen Jahr wirksam<br />

werden.<br />

Beteiligungsbericht 2012<br />

Der Bürgermeister, Herr Reiner Hentschel, informierte<br />

über den Stand der Abschlüsse 2012 der mittelbaren<br />

und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />

an privatrechtlichen Unternehmen sowie Zweckverbänden.<br />

Als latentes Risiko wird mittelfristig die<br />

Liquidität der Wohnungsgesellschaft <strong>Frauenstein</strong> mbH<br />

(WGF) angesehen. Der Wasserzweckverband Freiberg<br />

ist in Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion zur<br />

Klärung des anhängigen Steuerrechtsverfahrens.<br />

1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt<br />

<strong>Frauenstein</strong><br />

Die Hauptsatzung gilt als Grundlage für die Zuständigkeiten<br />

des Stadtrates, der Ausschüsse, des Bürgermeisters<br />

und der Ortschaftsräte. Änderungen wurden<br />

in Vorbereitung auf die Kommunalwahl <strong>im</strong> Mai 2014 bei<br />

der zukünftigen Anzahl der Stadt- und Ortschaftsräte<br />

vorgenommen. Mit 14 statt 15 Stadträten und 5 bzw.<br />

3 Ortschaftsräten müssen die angehenden Gremien<br />

Entscheidungen treffen. Der Stadtrat befürwortete<br />

einst<strong>im</strong>mig diese Satzungsänderung.<br />

Entschädigungssatzung der Stadt<br />

<strong>Frauenstein</strong><br />

Die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für<br />

ehrenamtlich Tätige wurden zur Einsparung der<br />

Aufwendungen vermindert. Dabei wird das Sitzungsgeld<br />

eines Stadtrates beispielsweise von 25 € auf 15 €<br />

je teilgenommene Sitzung reduziert. Erheblicher ist der<br />

Einschnitt bei den Ortsvorstehern. Deren monatliche<br />

Entschädigung wird um 40 v.H. herabgesetzt. Neu<br />

aufgenommen wurde hingegen eine jährliche Aufwandsentschädigung<br />

für den Friedensrichter von<br />

. Die Stadtverwaltung informiert<br />

120 €. Dem Beschlussvorschlag st<strong>im</strong>mte der Stadtrat<br />

einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

Hebesatzsatzung 2014<br />

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer<br />

sollen ab 2014 steigen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung<br />

2005 wurden diese das letzte Mal<br />

verändert. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird<br />

von 320 auf 350 v.H., der Hebesatz der Grundsteuer B<br />

von 405 auf 420 v.H. und der Hebesatz für die<br />

Gewerbesteuer von 380 auf 390 v.H. angehoben.<br />

Mehrheitlich passierte der Beschluss den Stadtrat.<br />

(Siehe Artikel des Bürgermeisters zum Jahreswechsel)<br />

1. Änderung der Kurtaxesatzung<br />

Die Gäste der Stadt <strong>Frauenstein</strong> haben ab 2014 statt<br />

bisher 50 Cent zukünftig 1 € Kurtaxe zu entrichten. Die<br />

Vorhaltung von touristischen Einrichtungen ist<br />

aufwendiger geworden. Außerdem steigt die Umlage<br />

an den Tourismusverband <strong>Erzgebirge</strong> um fast das<br />

Vierfache. Der Stadtrat st<strong>im</strong>mte auch diesem<br />

Beschluss mehrheitlich zu.<br />

3. Änderung der Entgeltordnung<br />

Die Änderungen der Entgeltordnung beziehen sich<br />

ausschließlich auf die Eintrittspreise für das Museum<br />

und die Burgruine. Für Erwachsene wird der Besuch<br />

um 1 € für Kinder 50 Cent teurer.<br />

Ermäßigungen wird es entsprechend der Erhöhungen<br />

weiterhin geben. Die Mehrheit der Stadträte<br />

befürwortete diese Änderung.<br />

Beschlüsse zur Kommunalwahl am 25. Mai<br />

2014<br />

Für die Kommunalwahl 2014 wurden die Wahlräume,<br />

die Wahlbezirke und der Gemeindewahlausschuss per<br />

Beschluss festgelegt.<br />

Sitzungsplan 2014<br />

In eigener Sache st<strong>im</strong>mte der Stadtrat dem<br />

Sitzungsplan für 2014 einst<strong>im</strong>mig zu.


Vergabe von Bauleistungen<br />

Für die Sicherung der Stützmauer und Uferbefestigung<br />

am Silbermannweg 17 in Kleinbobritzsch wurde der<br />

Auftrag an die Firma Andreas Adam als günstigster<br />

Bieter vergeben. Damit werden die Schäden vom Juni-<br />

Hochwasser teilweise beseitigt. Die Maßnahme wird<br />

nach der Wintersaison fortgesetzt. Die Stadträte<br />

st<strong>im</strong>mten diesem Beschluss einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

Die Beschlüsse werden unter „Öffentliche<br />

Bekanntmachung“ dieses Amtsblattes in vollem<br />

Wortlaut abgedruckt.<br />

Das Bauamt informiert:<br />

Am 23.01.2014, 19.30 Uhr findet <strong>im</strong> Hotel „Zum<br />

Fürstenthal“ Kleinbobritzsch eine<br />

Informationsveranstaltung statt.<br />

Das Ingenieurbüro Heinrich wird zu den Hochwasserbeseitigungsmaßnahmen<br />

in Kleinbobritzsch berichten.<br />

Interessierte Einwohner sind herzlich eingeladen, sich<br />

bei dieser Gelegenheit über das aktuelle Geschehen<br />

zu informieren.<br />

A. Göhler<br />

Leiterin Bauverwaltung<br />

A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

Eintragungen be<strong>im</strong> Standesamt <strong>Frauenstein</strong> <strong>im</strong><br />

Monat November<br />

Eheschließungen: 3<br />

Sterbefälle: 1<br />

Geburten: 1<br />

Die Stadtverwaltung gratuliert herzlich zur<br />

Geburt Ihres Kindes und wünscht alles Gute und<br />

Gesundheit:<br />

In <strong>Frauenstein</strong><br />

den Eltern Antje Göpfert & Thomas Böhm<br />

und Sohn Sjören, geb. am 30. November 2013<br />

Manches beginnt groß,<br />

manches klein,<br />

und manchmal<br />

ist das Kleinste das Größte.<br />

Beginn der öffentlichen Bekanntmachungen<br />

1.) Beschlüsse der 50. Sitzung des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2013<br />

179/50/13 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009 in der<br />

Fassung vom 02.12.2013.<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.Dezember 2013 die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt<br />

<strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009 in der Fassung vom 02.12.2013<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

180/50/13 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung der<br />

Stadt <strong>Frauenstein</strong>) vom 02.12.2013<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die Satzung über die Entschädigung für<br />

ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong>) in der Fassung vom 02.12.2013<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

181/50/13 Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014)<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 die Satzung über die Hebesätze für Grund- und<br />

Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014) in der Fassung vom 02.12.2013.<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 11 Ja-, 4 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

182/50/13 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt<br />

<strong>Frauenstein</strong> (Kurtaxesatzung) vom 09.10.2006<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer<br />

Kurtaxe der Stadt <strong>Frauenstein</strong> (Kurtaxesatzung) in der Fassung vom 02.12.2013.<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 13 Ja-, 2 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

183/50/13 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 03.05.2010<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der<br />

Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 03.05.2010 in der Fassung vom 02.12.2013.<br />

IV. Entgelte für das Gottfried Silbermann-Museum und die Burgruine<br />

1.1 Eintritt – 01.05. bis 31.10.<br />

Einzelpreise<br />

Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 1,00 € auf 3,50 €<br />

Ermäßigte um 1,00 € auf 2,50 €<br />

Kinder um 0,50 € auf 1,50 €<br />

Familien um 4,00 € auf 10,00 €<br />

Gruppenpreise (ab 10 Personen)<br />

Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 1,00 € auf 3,00 €<br />

Ermäßigte um 1,00 € auf 2,00 €<br />

Kinder um 0,50 € auf 1,00 €<br />

1.2 Eintritt – 01.11. bis 30.04.<br />

Einzelpreise<br />

Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 0,50 € auf 2,50 €<br />

Ermäßigte um 0,50 € auf 2,00 €<br />

Kinder unverändert 1,00 €<br />

Familien um 2,00 € auf 7,00 €<br />

Gruppenpreise<br />

Erhöhung der Entgelte für eine TK für Erwachsene um 0,50 € auf 2,00 €<br />

Ermäßigte um 0,50 € auf 1,50 €<br />

Kinder unverändert 0,50 €<br />

Als Ermäßigt gelten: Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte<br />

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

1. Die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 11 Ja-, 4 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

184/50/13 Bildung von Wahlbezirken für die Europawahl und die Kommunalwahlen am<br />

25. Mai 2014<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 für die am 25. Mai 2014 stattfindende<br />

Europawahl und Kommunalwahlen je einen Wahlbezirk in den Stadtteilen zu bilden:<br />

Wahlbezirk 1<br />

Wahlbezirk 2<br />

Wahlbezirk 3<br />

Wahlbezirk 4<br />

Wahlbezirk 5<br />

<strong>Frauenstein</strong>- Stadt<br />

Burkersdorf<br />

Dittersbach<br />

Kleinbobritzsch<br />

Nassau<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

185/50/13 Best<strong>im</strong>mung der Wahlräume für die Europawahl und die Kommunalwahlen am<br />

25. Mai 2014<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 für die am 25. Mai 2014 stattfindende Europawahl und<br />

Kommunalwahlen folgende Wahlräume:<br />

Wahlbezirk 1 <strong>Frauenstein</strong>- Stadt Schulungsraum Feuerwehrdepot, Saydaer Str. 4<br />

Wahlbezirk 2 Burkersdorf ehem. Geschäftsstelle Freiberger Bank, Burkersdorf,<br />

<strong>Frauenstein</strong>er Str. 103<br />

Wahlbezirk 3 Dittersbach Versammlungsraum Mehrzweckhalle, Bergstr. 13 A<br />

Wahlbezirk 4 Kleinbobritzsch Jägerz<strong>im</strong>mer Hotel “Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />

Wahlbezirk 5 Nassau ehem. Grundschule Nassau, Schulweg 10<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

186/50/13 Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02.12.2013 aufgrund von § 9 Abs. 1 KomWG die Wahl des<br />

Gemeindewahlausschusses für die am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen in Einzelabst<strong>im</strong>mung<br />

durchzuführen:<br />

Vorsitzender: Ulitzka, Christine, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

stellv. Vorsitzender: Heinrich, Peter, <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 14 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 1 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

Beisitzer, Schriftführer: Rothe, Birgit, <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

stellv. Beisitzer, Schriftführer: Göhler, Andrea, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

Beisitzer:<br />

Gebhardt, Hans-Jürgen, <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

stellv. Beisitzer: Schulze, Daniela, <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

Beisitzer:<br />

Keilig, Eckhard, <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

stellv. Beisitzer: Weichelt, Anita, Stadtteil Burkersdorf<br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

Beisitzer:<br />

Straßburger, Gerd, Stadtteil Nassau<br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

stellv. Beisitzer: Börnert, Angelika, Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong><br />

mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men 0St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis: Einzelabst<strong>im</strong>mung<br />

187/50/13 Sitzungsplan des Stadtrates der Stadt <strong>Frauenstein</strong> 2014<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 den Sitzungsplan des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />

2014 mit folgenden Regelungen und Terminen:<br />

1. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am 1. Montag <strong>im</strong> Monat statt.<br />

2. Die Sitzungen der Ausschüsse finden in der Regel (bei Bedarf) wie folgt statt:<br />

VA 2. Montag <strong>im</strong> Monat,<br />

KA 3. Montag <strong>im</strong> Monat,<br />

TA 4. Montag <strong>im</strong> Monat.<br />

3. Sondersitzungen und Klausurtagungen werden bei Bedarf bekannt gegeben.<br />

4. Termine und Orte:<br />

Abkürzungen für die Ortsnamen: Burkersdorf B, Dittersbach D, <strong>Frauenstein</strong> F,<br />

Kleinbobritzsch K, Nassau N.<br />

SR VA KA TA Ort<br />

11.01. 13.01. -- 27.01. K<br />

03.02. 10.02. -- 24.02. B<br />

10.03. 17.03. -- 24.03. F<br />

07.04. 14.04. -- 28.04. N<br />

05.05. 12.05. 19.05. 26.05. F<br />

02.06. 16.06. -- 23.06. D<br />

07.07. 14.07. -- -- F<br />

-- -- -- 25.08.<br />

01.09. 08.09. 15.09. 22.09. D<br />

06.10. 13.10. -- 27.10. K<br />

03.11. 10.11. 17.11. 24.11. F<br />

01.12. 08.12. -- 15.12. B<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

188/50/13 Vergabe von Sicherungsmaßnahmen an der Straße und Uferbefestigung Silbermannweg<br />

Höhe Hausnummer 17 in Kleinbobritzsch<br />

Der Stadtrat beschließt in seiner 50. Sitzung am 02. Dezember 2013 die Leistungen zur Sicherung der Stützmauer<br />

und Uferbefestigung an die Fa. Andreas Adam GmbH zu vergeben<br />

Abst<strong>im</strong>mergebnis<br />

Beschluss mit 15 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen.<br />

2.) 1. Änderung der Hauptsatzung<br />

der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 06.04.2009<br />

Aufgrund von § 4 Abs 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom<br />

18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am<br />

02.12.2013 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1 Änderungen<br />

§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Nach dem Stand vom 31.12.2012 beträgt die Einwohnerzahl der Stadt <strong>Frauenstein</strong> 3.066 Einwohner. Die<br />

Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 14 festgelegt.<br />

§ 4 Abs. 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung:<br />

(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 4 bis 7 bezeichneten Aufgabengebieten zur<br />

dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse<br />

zuständig für:<br />

3. die Zust<strong>im</strong>mung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von<br />

mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 7.000 € <strong>im</strong> Einzelfall. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und<br />

Auszahlungen sind nur mit realisierbaren Deckungsvorschlägen <strong>im</strong> Rahmen des Haushaltsplanes oder des<br />

Budgets zulässig. Dringlichkeit und Priorität müssen begründet werden.<br />

§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Es kann jeweils ein Ortschaftsrat gebildet werden.<br />

Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Stadtteile ist wie folgt festgelegt:<br />

- Burkersdorf 5 Mitglieder,<br />

- Dittersbach 3 Mitglieder,<br />

- <strong>Frauenstein</strong> 5 Mitglieder,<br />

- Kleinbobritzsch 3 Mitglieder,<br />

- Nassau 5 Mitglieder.<br />

§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 06.04.2009 tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4<br />

Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 179/50/2013<br />

Abdruck des Beschlusses und der 1. Änderungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />

Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

3.) S A T Z U N G<br />

über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit<br />

(Entschädigungssatzung der Stadt <strong>Frauenstein</strong>) vom 02.12.2013<br />

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28.04.2013, der<br />

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für<br />

die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung –<br />

KomAEVO) vom 15.02.1996 (SächsGVBl. Nr. 4, S. 84) i.d.F. vom 01.04.2008 und dem § 52 des Sächsischen<br />

Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) vom 27.09.1999 (SächsGVBl. Nr. 9, S. 247) i.d.F vom<br />

01.07.2010 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen<br />

(1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalles<br />

nach einheitlichen Durchschnittssätzen.<br />

(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme<br />

bis zu 3 Stunden<br />

10,00 Euro<br />

von mehr als 3 bis zu 6 Stunden<br />

15,00 Euro<br />

von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)<br />

20,00 Euro.<br />

§ 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme<br />

(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach<br />

ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei<br />

ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen<br />

Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden.<br />

(2) Die Entschädigung wird <strong>im</strong> Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Verrichtung der<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet.<br />

(3) Für die Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern<br />

die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Abs. 1 bleibt<br />

unberührt. Besichtigungen, die <strong>im</strong> Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die unmittelbar vor<br />

oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzungszeit eingerechnet.<br />

(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den<br />

Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen.<br />

(5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewiesene <strong>Teil</strong>nahme (Unterschrift in der<br />

Anwesenheitsliste) in der Regel über die volle Sitzung, mindestens aber über zwei Stunden bestanden hat.<br />

§ 3 Anspruch und Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

(1) Stadträte, Ortschaftsräte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse erhalten für die Ausübung ihres Amtes<br />

anstelle einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung.<br />

Diese wird gezahlt:<br />

1. bei Stadträten<br />

als Sitzungsgeld je Stadtratssitzung in Höhe von<br />

15,00 Euro,<br />

als Sitzungsgeld je Ausschusssitzung in Höhe von<br />

9,00 Euro,<br />

als Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende je geleitete Sitzung zusätzlich 5,00 Euro,<br />

2. bei Ortschaftsräten<br />

als Sitzungsgeld je Ortschaftsratssitzung in Höhe von<br />

6,00 Euro.<br />

Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld<br />

gezahlt.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

(2) Wer an Sitzungen nicht teiln<strong>im</strong>mt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung.<br />

(3) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher<br />

Stellvertreter des Bürgermeisters zusätzlich eine Entschädigung nach § 1.<br />

(4) Ortsvorsteher erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung. Diese ist gestaffelt nach der<br />

Einwohnerzahl der Stadtteile und beträgt:<br />

bis 250 Einwohner 63,00 Euro,<br />

bis 500 Einwohner 85,50 Euro,<br />

bis 750 Einwohner 106,50 Euro,<br />

bis 1000 Einwohner 153,00 Euro,<br />

bis 1500 Einwohner 172,50 Euro.<br />

Maßgebend ist der Stand der Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres des Statistischen Landesamtes.<br />

(5) Der stellvertretende Ortsvorsteher erhält ab den vierten Monat der Vollvertretung die Entschädigung des<br />

Ortsvorstehers. Erfolgt die Vollvertretung nicht einen ganzen Monat, beträgt die Aufwandsentschädigung<br />

pro Tag ein Dreißigstel.<br />

§ 4 Zahlungsweise der Aufwandsentschädigung<br />

(1) Die Abrechnung der Sitzungsgelder nach § 3 Abs. 1 erfolgt auf Vorlage der Anwesenheitslisten je<br />

stattgefundene Sitzung des Stadtrates, Ausschusses und Ortschaftsrates.<br />

(2) Das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 1 wird halbjährlich für die Monate <strong>Januar</strong> bis Juni <strong>im</strong> Monat Juli gezahlt<br />

und für die Monate Juli bis Dezember erfolgt die Abrechnung des Sitzungsgeldes <strong>im</strong> Dezember und wird<br />

bis zum 31.12. überwiesen.<br />

(3) Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher wird monatlich bis zum 5. eines Monat für den laufenden<br />

Monat gezahlt.<br />

§ 5 Fahrtkostenersatz, Wegstreckenentschädigung<br />

(1) Stadt- und Ortschaftsräte sowie sonstige ehrenamtliche Tätige, die <strong>im</strong> Auftrag der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />

außerhalb des Stadtgebietes tätig werden, erhalten neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 oder § 3<br />

Abs. 1 einen Reisekostenersatz.<br />

(2) Reisekostenersatz <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind die notwendigen Aufwendungen, die den nach Abs. 1<br />

Berechtigten durch Fahrten vom Ort der Hauptwohnung bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zum<br />

Tätigkeitsort und zurück mit regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln entstehen. Die<br />

Fahrtkostenerstattung erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Gesetzes über die<br />

Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetzes -SächsRKG-) in der<br />

jeweils gültigen Fassung.<br />

(3) Soweit die Benutzung öffentlicher Beförderungsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist, wird dem<br />

Berechtigten nach Abs.1 für die zurückgelegten Strecken Wegstreckenentschädigung nach § 5 des<br />

Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung gewährt.<br />

§ 6 Friedensrichter<br />

(1) Der/Die ehrenamtlich tätige Friedensrichter/in erhält für den durch die Ausübung dieses Amtes<br />

verursachten Aufwand eine pauschale Entschädigung von 120,00 Euro pro Jahr.<br />

(2) Die Auszahlung erfolgt in zwei halbjährlichen Raten von je 60 Euro <strong>im</strong> Juni und Dezember eines Jahres.<br />

(3) Der/Die Friedensrichter erhält auf Nachweis der zurückgelegten Wegstrecken eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung<br />

gemäß § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 1. <strong>Januar</strong> 2014 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 04.05.2009, die<br />

1. Änderung zur Satzung vom 07.12.2009 und die 2. Änderung zur Satzung vom 06.12.2010 außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

DS<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies<br />

gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />

hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 180/50/13<br />

Abdruck des Beschlusses und der Entschädigungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in<br />

<strong>Ausgabe</strong> Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

4.) Satzung<br />

über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung 2014)<br />

Aufgrund der §§ 4 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003<br />

(SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013, der §§ 1 und 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGVBl. Nr. 12, S. 418, 2005 S. 306) i.d.F. vom 18.<br />

November 2012, §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes sowie der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der<br />

jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

Hebesatzsatzung 2014 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2013<br />

§ 1 Festsetzung der Hebesätze<br />

1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

Grundsteuer A auf<br />

350 v.H.<br />

2. für die Grundstücke<br />

Grundsteuer B auf<br />

420 v.H.<br />

3. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

§ 2 In-Kraft-Treten<br />

1. Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2005 vom 01.11.2004 außer<br />

Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4<br />

Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 181/50/2013<br />

Abdruck des Beschlusses und der Hebesatzsatzung 2014 <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />

Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

5.) 1. Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />

(Kurtaxesatzung) vom 09.10.2006<br />

Aufgrund der §§ 4 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003<br />

(SächsGVBl. Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) i.d.F. vom 28. April 2013 und der §§ 2 und 34 des Sächsischen<br />

Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGBVl. Nr. 12, S. 418, 2005 S. 306) i.d.F.<br />

vom 18. November 2012 hat der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> am 02.12.2013 folgende 1. Änderung der<br />

Kurtaxesatzung beschlossen:<br />

§ 3 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1 Änderungen<br />

(1) Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthalt pro Tag für<br />

Erwachsene 1,00 €,<br />

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,50 €.<br />

Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.<br />

(2) Kurtaxepflichtige nach § 2 Abs. und deren Familienangehörigen haben unabhängig von der Dauer und<br />

Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten.<br />

Diese beträgt je Person für<br />

Erwachsene 20,00 €<br />

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 15,00 €.<br />

§ 2 In-Kraft-Treten<br />

(2) Die 1. Änderung der Kurtaxesatzung vom 09.10.2006 tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a.) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b.) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der<br />

in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Verfahrensvermerk: Beschluss des Stadtrates vom 02.12.13, Beschluss-Nr. 182/50/2013<br />

Abdruck des Beschlusses und der 1. Änderungssatzung <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ in <strong>Ausgabe</strong><br />

Nr. <strong>288</strong> vom 20.12.2013<br />

Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

6.) 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />

vom 02.12.2013<br />

Artikel I Änderung<br />

IV. Entgelte für das Gottfried Silbermann-Museum und die Burgruine<br />

1. Eintrittspreise in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. (Hauptsaison) Beträge in Euro<br />

1.1. Eintritt - Einzelpreise<br />

1.1.1 Tageskarte (TK) Erwachsene, Kombikarte 3,50<br />

1.1.2 TK ermäßigt<br />

(Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte 2,50<br />

1.1.3 TK Kinder 6 bis 18 Jahre 1,50<br />

1.1.4 Familienkarte (max. 2 Familienangehörige mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr) 10,00<br />

1.1.5 Eintritt - Gruppen (ab 10 Personen) pro Person<br />

1.1.6 TK Erwachsene 3,00<br />

1.1.7 TK ermäßigt 2,00<br />

1.1.8 TK Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 1,00<br />

2. Eintrittspreise in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. (Nebensaison, ohne Burgruine)<br />

2.1. Eintritt - Einzelpreise<br />

2.1.1 Tageskarte (TK) Erwachsene 2,50<br />

2.1.2 TK ermäßigt<br />

(Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte, Inhaber einer Gästekarte) 2,00<br />

2.1.3 TK Kinder 6 bis 18 Jahre 1,00<br />

2.1.4 Familienkarte (max. 2 Familienangehörige mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr) 7,00<br />

2.1.5 Eintritt - Gruppen (ab 10 Personen) pro Person<br />

2.1.6 TK Erwachsene 2,00<br />

2.1.7 TK ermäßigt 1,50<br />

2.1.8 TK Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,50.<br />

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

1. Die 3. Änderung der Entgeltordnung 2010 der Stadt <strong>Frauenstein</strong> tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Ausgefertigt: <strong>Frauenstein</strong>, den 03.12.2013<br />

Reiner Hentschel<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss des Stadtrates der Stadt <strong>Frauenstein</strong> vom 02.12.2012 Beschluss Nr. 183/50/2013<br />

Öffentliche Bekanntmachung durch Abdruck <strong>im</strong> Amtsblatt „<strong>Frauenstein</strong>er Stadtanzeiger“ vom 20.12.2013, <strong>Ausgabe</strong> Nr. <strong>288</strong><br />

7.) Informationen - Wahlen am 25.05.2014<br />

Am 25.05.2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag, zum Stadtrat und zu den<br />

Ortschaftsräten statt.<br />

In Vorbereitung der Stadtratswahl und den Wahlen der Ortschaftsräte in den Stadtteilen informiere ich Sie über die<br />

Wahlvoraussetzungen für die Bewerberaufstellung bei den Kommunalwahlen.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Wählbarkeit – Stadtrat<br />

Wahlberechtigt sind gemäß 16 SächsGemO die Bürger der Gemeinde/Stadt und die Staatsangehörigen eines<br />

anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben<br />

und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag (25.02.2014) in der Gemeinde/Stadt wohnen.<br />

Wahlperiode<br />

Die Wahlperiode des Stadtrates/Ortschaftsrates beträgt 5 Jahre § 33 SächsGemO.<br />

Wahlvorschläge/Bewerberaufstellung<br />

Bei Kommunalwahlen wird aufgrund von Wahlvorschlägen („Listen“) gewählt.<br />

Aufgaben der Parteien und Wählervereinigungen ist es, durch Aufstellung von Wahlvorschlägen die Grundlage für<br />

die Wahlen zu schaffen. Die Aufstellung von Wahlvorschlägen erfolgt, indem Parteien und Wählervereinigungen<br />

Bewerber (Kandidaten) benennen, wobei jede Partei und jede Wählervereinigung für jeden Wahlkreis nur einen<br />

Wahlvorschlag einreichen kann.<br />

Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Wahl (der letztmögliche<br />

Tag der Bekanntmachung ist der 24.02.2014), und müssen spätestens am 20.03.2014 – 18.00 Uhr be<strong>im</strong><br />

Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.<br />

Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Sie müssen den<br />

Best<strong>im</strong>mungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen.<br />

Aufstellung von Bewerbern<br />

Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlichen Wählervereinigung kann nur best<strong>im</strong>mt werden, wer in einer<br />

Versammlung oder Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist § 6 c Abs. 1 KomWG.<br />

Als Bewerber einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer<br />

Versammlung der <strong>im</strong> Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von<br />

der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden sind § 6 c Abs. 2 KomWG.<br />

Hinweise zu Unterstützungsunterschriften<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei, die <strong>im</strong> Sächs. Landtag vertreten ist, oder seit der letzten regelmäßigen Wahl <strong>im</strong><br />

Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.<br />

Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die<br />

Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören unterschrieben ist.<br />

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren.<br />

Dabei kommt es auf die Vertreter der Partei/Wählervereinigung <strong>im</strong> Stadtrat oder Ortschaftsrat an.<br />

Ulitzka<br />

Meldebehörde/Wahlamt<br />

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen<br />

<strong>Frauenstein</strong>, 16.12.2013<br />

Hentschel,<br />

Bürgermeister<br />

Impressum „<strong>Frauenstein</strong>er Anzeiger“ - Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt <strong>Frauenstein</strong><br />

Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Frauenstein</strong>, Markt 28, 09623 <strong>Frauenstein</strong> Tel. 037326/8380 Fax 83819<br />

Internet: www.frauenstein-erzgebirge.de, E-Mail: stadt@frauenstein.com<br />

(Der Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Dokumente ist für die EU-DLR-relevante<br />

Verwaltungsverfahren eröffnet)<br />

Verantwortlich für: - amtlichen <strong>Teil</strong>: Herr Hentschel, Bürgermeister<br />

Anzeigenpreise:<br />

Vertrieb:<br />

Bezugsbedingungen:<br />

- redaktionellen <strong>Teil</strong>, Anzeigen, Satz,<br />

Kassierung Frau Börnert , Tel. 037326/83825 E-Mail: fva@frauenstein.com<br />

Privatanzeigen 0,30 €/cm² , Gewerbeanzeigen 0,40 €/cm²<br />

City-Post Freiberg & Co KG<br />

Jahresabonnement: 9,00 €; Freiverkauf: 1,00 € / <strong>Ausgabe</strong><br />

Anmeldungen zum Bezug bzw. der Kauf des Amtsblattes sind zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung möglich.


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

Öffentliche Sitzungen des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />

51. Sitzung des Stadtrates <strong>Frauenstein</strong><br />

Termin: 11.01.2014, 19.00 Uhr<br />

Ort: Kleinbobritzsch, Hotel „Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

Sitzung Technischer Ausschuss<br />

Termin: 27.01.2014, 19.30 Uhr<br />

Ort: Kleinbobritzsch, Hotel „Zum Fürstenthal“, Freitaler Str. 18<br />

Vorläufige Tagesordnung:<br />

- öffentliche Beratung -<br />

1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung<br />

2. Eröffnung, Feststellungen zur Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Protokollkontrolle<br />

4. Beratung zum KSP-Programm<br />

5. Informationen zur Hochwasserschadensbeseitigung<br />

6. Beratung und Beschlussfassung zu Anträgen<br />

7. Informationen<br />

8. Fragestunde<br />

9. Sonstiges<br />

Hentschel, Bürgermeister<br />

Hinweise zu den Sitzungen:<br />

Die Tagesordnung wird jeweils durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gegeben. Sie<br />

kann gemäß § 2 Abs. 1 Geschäftsordnung um Verhandlungsgegenstände, die als Eilfälle <strong>im</strong> Sinne von § 36<br />

Abs. 4 Satz 2 SächsGemO anzusehen sind, erweitert werden.<br />

Sprechzeiten <strong>im</strong> <strong>Januar</strong> 2014<br />

Bürgermeister, Ortspolizeibehörde dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags<br />

9.00 - 12.00 Uhr<br />

Sekretariat, Allgemeine Verwaltung, dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Liegenschaften, Pacht, Soziales donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

freitags<br />

9.00 - 11.30 Uhr<br />

Amtsleiterin Finanzen dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Stadtkasse, Personal dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

freitags<br />

9.00 - 11.30 Uhr<br />

Steueramt, Gewerbeamt dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

freitags<br />

9.00 - 11.30 Uhr<br />

Meldebehörde, Urkundenstelle dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Standesamt dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

freitags<br />

9.00 - 11.30 Uhr<br />

Leiterin Bauverwaltung, Umweltschutz dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Bauverwaltung, Abfallwirtschaft, dienstags 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Marktwesen, Lagerfeuer / Feuerwerk donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Gottfried-Silbermann-Museum Die - So 10.00 - 16.00 Uhr<br />

Fremdenverkehrsamt, Amtsblatt Mo - Frei 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Weitere Sprechzeiten und Terminwünsche st<strong>im</strong>men Sie bitte telefonisch mit uns ab.<br />

Hinweis zu den Öffnungs- bzw. Schließzeiten:<br />

Täglich bis 9.00 Uhr sowie montags und mittwochs ganztags bleiben alle Abteilungen der Stadtverwaltung für den<br />

Besucherverkehr geschlossen. Ausnahmen können bei öffentlichen Auslegungsfristen gemacht werden, auf die<br />

besonders hingewiesen wird.<br />

Am 24. / 27. 30. und 31.12.2013 bleibt die Verwaltung geschlossen.<br />

Die Rufnummern lauten: 037326 / E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung:<br />

Sekretariat, Allgemeine Verwaltung 8380 stadt@frauenstein.com<br />

Fax 83819<br />

Bürgermeister, Ortspolizei 83810 buergermeister@frauenstein.com<br />

Amtsleiterin Finanzen, Kämmerei 83812 finanzen@frauenstein.com<br />

Bauamtsleiter, Umweltschutz 83813 bauamt@frauenstein.com<br />

Bauverwaltung, Abfall, Marktwesen 83814 bauverwaltung@frauenstein.com<br />

Liegenschaften, Pacht, Soziales 8380 /10 liegenschaften@frauenstein.com<br />

soziales@frauenstein.com<br />

Kasse 83820 kasse@frauenstein.com<br />

Steueramt, Gewerbeamt 83821 steueramt@frauenstein.com<br />

gewerbeamt@frauenstein.com<br />

Meldebehörde, Urkundenstelle 83824 meldebehoerde@frauenstein.com<br />

Standesamt 83824/25 standesamt@.frauenstein.com<br />

Fremdenverkehrsamt 83825 fva@frauenstein.com<br />

Museum 1224 / 86418 silbermann.museum@frauenstein.com<br />

Fax 85886<br />

Das Gottfried-Silbermann-Museum informiert:<br />

Ab sofort gelten <strong>im</strong> Museum neue Öffnungszeiten: Montag: geschlossen<br />

Di - So: 10.00 bis 16.00 Uhr<br />

Eine Sonderöffnung ist nach Vereinbarung (Tel. 037326 1224) möglich.<br />

Die Öffnungszeiten während der Feiertage sind wie folgt:<br />

23.12.2013 – 25.12.2013 geschlossen<br />

Ab dem 26.12.2013 gelten wieder die generellen Öffnungszeiten:<br />

Montag: geschlossen, Di - So:<br />

Sonderöffnungen sind nach Vereinbarung möglich.<br />

10.00 bis 16.00 Uhr<br />

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen Ihr Museums-Team<br />

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A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

Öffentliche Bekanntmachungen Dritter<br />

1. Nachtrag vom 12. 09. 2013 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth.<br />

Kirchgemeinde Nassau <strong>im</strong> Ev.-Luth. Kirchspiel <strong>Frauenstein</strong> vom 08.04.2010<br />

Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong> hat am 12. 09. 2013 die nachstehenden Ergänzungen<br />

der Friedhofsgebührenordnung vom 08. 04. 2010 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 1. Nachtrag.<br />

Artikel I<br />

§ 5 Abschnitt I. Ziffer 1. (Nutzungsgebühren für Reihengrabstätten) erhält folgende Ergänzungen:<br />

1.3. Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete Reihengrabstätten mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung<br />

gemäß § 28 a) der Friedhofsordnung (einschließlich Grabmalkosten, Friedhofsunterhaltungs- und<br />

Bestattungsgrundgebühr und Trägergebühr; Ruhezeit 20 Jahre)<br />

1.3.1. für Sargbestattung 4.060,00 €<br />

1.3.2. für Urnenbeisetzung 3.020,00 €.<br />

Artikel II<br />

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner<br />

Veröffentlichung in Kraft.<br />

<strong>Frauenstein</strong>, am 24. 09. 2013<br />

Kirchenvorstand des<br />

Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong><br />

(Siegel) gez. Heinrich gez. Trommler<br />

Vorsitzender<br />

Mitglied<br />

(L.S.)<br />

B e s t ä t i g t .<br />

Dresden, am 25. Oktober 2013<br />

Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden<br />

gez. am Rhein<br />

Leiter des Regionalkirchenamtes<br />

3. Nachtrag vom 12.09.2013 zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />

Nassau <strong>im</strong> Ev.-Luth. Kirchspiel <strong>Frauenstein</strong> vom 14. Juni 2001<br />

Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong> hat am 12. 09. 2013 die nachstehende Ergänzung der<br />

Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nassau vom 14. Juni 2001 beschlossen und<br />

erlässt hierzu den folgenden 3. Nachtrag.<br />

Artikel I<br />

Nach § 28 erfolgt eine Ergänzung um den folgenden § 28 a:<br />

§ 28 a<br />

Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete Reihengrabstätten<br />

für Sarg- und Urnenbestattungen und ihre Rechtsverhältnisse<br />

(1) Bei den Gemeinschaftsgräbern handelt es sich um einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Sarg- oder<br />

Urnenbestattung mit Unterhaltung auf Dauer der Ruhezeit.<br />

(2) Sie sind nur für Verstorbene best<strong>im</strong>mt, die bis zu ihrem Tode ihren Wohnsitz <strong>im</strong> Bereich der Ev.-Luth.<br />

Kirchgemeinde Nassau hatten.<br />

(3) Für die Bestattung in einer solchen Grabstätte ist die schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen<br />

Voraussetzung; Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers.<br />

(4) Sie werden durch den Friedhofsträger mit einer standortgemäßen, ausdauernden und bodendeckenden<br />

Bepflanzung sowie einem schlichten Grabmal auf jeder einzelnen Grabstätte einheitlich angelegt und auf<br />

Dauer der Ruhezeit unterhalten.<br />

(5) Da die Anlage und Unterhaltung dieser Reihengräber ausschließlich dem Friedhofsträger obliegt, ist die<br />

individuelle Anbringung von Grabschmuck nur in den dafür vorgesehenen Stellen gestattet (eingeschränktes<br />

Nutzungsrecht).<br />

(6) Die Ausübung eines weitergehenden Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist wegen des besonderen<br />

Charakters von Gemeinschaftsgräbern ausgeschlossen.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

(7) Da in einer Reihengrabstätte nur eine Beisetzung erfolgt (vgl. § 28. Abs.3 der Friedhofsordnung), ist eine<br />

weitere Beisetzung (z. B. des Ehepartners) ausgeschlossen.<br />

(8) In Bezug auf Vergabe, Abmessung, Nutzungsrecht und Ruhezeit gelten die Best<strong>im</strong>mungen für Reihengräber<br />

gemäß § 28 sowie § 14 der Friedhofsordnung.<br />

(9) Die Bestattungskosten sind in jedem Fall rechtzeitig vor der Bestattung zu entrichten.<br />

(10) Im Falle einer etwaigen Umbettung werden Gebühren nicht rückerstattet.<br />

Artikel II<br />

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner<br />

Veröffentlichung in Kraft.<br />

<strong>Frauenstein</strong>, am 24. 09. 2013<br />

Kirchenvorstand des<br />

Ev.-Luth. Kirchspiels <strong>Frauenstein</strong><br />

(Siegel) gez. Heinrich gez. Trommler<br />

Vorsitzender<br />

Mitglied<br />

B e s t ä t i g t .<br />

Dresden, am 25. Oktober 2013<br />

(L.S.)<br />

Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden<br />

gez. am Rhein<br />

Leiter des Regionalkirchenamtes<br />

2.) Pressemitteilung Amtsblätter Entsorgungsgebiet Freiberg<br />

Weihnachtsbäume werden ab <strong>Januar</strong> nicht mehr an der Straße abgeholt<br />

Ab 2014 werden Weihnachtsbäume <strong>im</strong> Landkreis Mittelsachsen einheitlich entsorgt. Das Abholen der<br />

ausgedienten Bäume an der Straße wurde in den vergangenen Jahren nur <strong>im</strong> Entsorgungsgebiet Freiberg<br />

angeboten. Diesen Service auf das gesamte Gebiet des Landkreises Mittelsachsen auszudehnen wäre zu teuer<br />

geworden. „Die Kosten dafür sind höher als für die Entsorgung von Sondermüll,“ begründete Jens Irmer,<br />

Geschäftsführer der EKM, die Entscheidung. Die Abfallgebühren sollten damit nicht zusätzlich belastet werden.<br />

Vom 2. <strong>Januar</strong> bis zur zweiten Februarwoche werden die abgeschmückten Bäume kostenfrei auf den<br />

Wertstoffhöfen in Freiberg, Brand-Erbisdorf OT Langenau, <strong>Frauenstein</strong>, OT Burkersdorf und Flöha angenommen.<br />

Später werden Gebühren fällig.<br />

Der Transport des ausgedienten Baumes kann in Säcken zum Wertstoffhof erfolgen. Der restlos abgeschmückte<br />

und klein gesägte Baum kann auch über die Biotonne entsorgt werden.<br />

Außerdem gibt es in einigen Orten Brauchtumsfeuer. Dazu informieren die Städte und Gemeinden.<br />

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM 03731 2625-41 und -42.<br />

3.) Bekanntmachung des Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde)<br />

Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes "Muldental" informiert, dass das Büro der Geschäftsstelle in<br />

der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke über den Jahreswechsel 2013/2014 an folgenden Tagen geschlossen ist:<br />

23.12.2013 – 01.01.2014<br />

Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an den Wasserzweckverband Freiberg,<br />

Tel. 03731/7840.<br />

Christian Rüdiger, Geschäftsleiter<br />

4.) Regionalkonferenz des Landschaf(f)t Zukunft e.V. am 05.12.2013<br />

Rückblick der Förderperiode 2007-20013 in der integrierten ländlichen Entwicklung<br />

Am Donnerstag, dem 05.12.2013, führte der Verein Landschaf(f)t Zukunft e.V. <strong>im</strong> Konzertsaal des Jagdschlosses<br />

Graupa, die gemeinsame Regionalkonferenz der lokalen Aktionsgruppen (LAG) der ILE-Regionen „Silbernes<br />

<strong>Erzgebirge</strong>" und ,,Sächsische Schweiz" durch.<br />

Mit dem Leitsatz des Tages: "Ein Blick in die Vergangenheit hat nur Sinn, wenn er der Zukunft dient" (Konrad<br />

Adenauer) wurden die vergangenen sechs Jahre der Entwicklung unserer ländlichen Räume beurteilt. Beide<br />

Regionen konnten von einer Vielzahl erfolgreich umgesetzter Projekte berichten. Hauptschwerpunkte waren der<br />

Erhalt und die weitere Entwicklung Wirtschafts- und Infrastrukturen in den Kommunen durch die Sanierung von<br />

Kindereinrichtungen, Schulen, Ortsstraßen und -plätzen, Dorfgemeinschaftshäusern, Spielplätzen uvm.


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

Im „Silbernen <strong>Erzgebirge</strong>“ wurden insgesamt 478 Projekte mit 40 Millionen Euro bezuschusst.<br />

Darunter haben sich 94 Familien seit 2008 mit einer Unterstützung von ca. 6 Mio. € Fördermittel ein neues<br />

Zuhause geschaffen. Dabei sind eine Vielzahl von ortsbildprägenden Häusern mit Denkmalschutz wieder einer<br />

Nutzung zugeführt worden, welche mitunter zehn Jahre leer standen.<br />

Auch der Mittelstand nutzte die zur Verfügung stehenden Fördermittel. In 55 Projekten wurden ca. 12 Mio. € mit<br />

5 Mio. € Fördermittel in den Erhalt, die Erweiterung und die Neugestaltung von Betrieben und Einrichtungen der<br />

Grundversorgung investiert.<br />

Im Blickwinkel der Veranstaltung stand aber auch der starke Wille und die Bereitschaft der Regionen, mit neuen<br />

Ideen und den gewonnenen wertvollen Erfahrungen ab 2014 - 2020 wieder am EU - Wettbewerb um Fördermittel<br />

teilzunehmen! Der Landschaf(f)t Zukunft e.V. wird weiterhin der Träger der Entwicklung der beiden „zukünftigen<br />

Leader – Regionen“ sein. Den Antrag zur Anerkennung der Gebietskulisse haben die Regionalmanagements am<br />

18.11.2013 der Bewilligungsbehörde übergeben.<br />

Für den neuen Förderzeitraum von 2014 bis 2020 sind erste Überlegungen gemacht. So erhöht sich die Zahl der<br />

Mitglieder <strong>im</strong> Koordinierungskreis, welcher über die Vergabe der Gelder entscheidet von 13 auf 17. Die Bereiche<br />

Kirche, Jugend, Frauen und Soziales sollen dabei mehr Beachtung finden. Anstelle der fünf Arbeitsgruppen wird es<br />

nur noch drei geben: Tourismus/ Infrastruktur, Wirtschaft/ Landwirtschaft sowie Soziales.<br />

Vielen Dank an dieser Stelle an alle bisher beteiligten Akteure, welche aktiv an der Gestaltung des ländlichen<br />

Raumes mitgewirkt haben.<br />

Frühestens 2015 wird mit den neuen EU-Geldern gerechnet. Bis Ende 2014 wird dem Freistaat ein Förderkonzept<br />

vorgelegt, welches auf den Vorhaben beruht, die die Gruppen mit den Einwohnern erarbeiten. Dazu sind Sie, als<br />

Bewohner des „Silbernen <strong>Erzgebirge</strong>s“, zur Mitarbeit aufgerufen. Melden Sie sich be<strong>im</strong> Regionalmanagement,<br />

wenn Sie Ihre Region aktiv mitgestalten wollen.<br />

Auf der Internetseite des Vereins www.landschaftzukunftev.de können sich Interessierte zu den Vorträgen der<br />

Regionalkonferenz informieren.<br />

Ile-„Silbernes <strong>Erzgebirge</strong>“, Tel.: 03731/692698, mail: ile-se@t-online.de, www.ile-se.de<br />

5.) Das Förderprogramm - "Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort" Ausschreibung 2014<br />

In den vergangenen Jahren haben tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen ihre unübersehbaren Spuren in<br />

Gemeinden, Städten und Regionen Deutschlands hinterlassen. Besonders ländliche Räume sehen sich angesichts<br />

von Schrumpfung und Wanderungsprozessen vor schwierigen Aufgaben bezüglich der Daseinsvorsorge. Die<br />

Zukunftsperspektive ganzer Regionen ist unsicher. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse<br />

der Menschen vor Ort.<br />

Eigenverantwortliches Handeln und bürgerschaftliches Engagement werden zu wichtigen Faktoren für die<br />

Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität von Kommunen und Regionen. Wo Wandel ist, entstehen neue Freiräume,<br />

die Menschen mit Kreativität und Umsetzungswillen füllen können. Es braucht Bürgerinnen und Bürger, die die<br />

Chancen auf Veränderung sehen, die Ideen entwickeln, die unkonventionelle Wege ausprobieren und vielleicht<br />

auch Vorbild für andere werden wollen. Diese Menschen will die Robert Bosch Stiftung unterstützen und auf ihrem<br />

Weg „ins Neuland“ begleiten.<br />

Wir suchen Menschen, die ihr Umfeld, ihre Nachbarschaft in Zeiten von gesellschaftlichen Veränderungen selbst<br />

gestalten wollen. Die Ideen und Wege dürfen gerne unkonventionell sein. Sie sollen aber <strong>im</strong>mer das Gemeinwohl<br />

und das Miteinander in den Mittelpunkt stellen, mit dem Ziel, Lebensqualität für alle zu erhalten oder zu schaffen.<br />

Bewerben können sich alle (z.B. Privatpersonen, Vereine oder Initiativen), die überzeugt sind, dass ihr<br />

Engagement, ihre Idee und ihr Vorhaben die Situation vor Ort positiv verändern werden und die überzeugt sind,<br />

dass ihr Beitrag vor Ort auch praktisch und nachhaltig umgesetzt werden kann.<br />

Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung. Das Programm ist in den<br />

Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />

ausgeschrieben.<br />

Bewerbungen sind bis zum 14. Februar 2014 über unser Onlineportal möglich.<br />

Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter www.neulandgewinner.de.<br />

Dr. Olaf Hahn, Leiter des Bereichs Bildung, Gesellschaft und Kultur<br />

6.) Zum Thema „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“<br />

Seit Juli 2012 gibt es für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst eine einheitliche Rufnummer- die 116 117.<br />

Für den Regierungsbezirk Chemnitz, unsere Region eingeschlossen, übern<strong>im</strong>mt auch die Rettungsleitstelle Plauen<br />

Tel. 03741 457232 zuverlässig und kompetent die Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.<br />

Bisher haben wir zusätzlich in den Amtsblättern der Region Sayda, Dorfchemnitz, Voigtsdorf, Neuhausen,<br />

Cämmerswalde, Rechenberg- Bienenmühle, Holzhau und Nassau die Dienstpläne der Ärzte veröffentlicht. Wir<br />

wissen, dass dieser Service von vielen Bewohnern der Orte gern genutzt wurde und wird.<br />

Durch gesetzliche Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wurden Strukturreformen des Ärztlichen<br />

Bereitschaftsdienstes erforderlich und nach und nach in Sachsen durchgesetzt.<br />

Ab 1. <strong>Januar</strong> 2014 ist auch unsere Region von diesen Maßnahmen betroffen.<br />

Die Orte Dorfchemnitz, Voigtsdorf, Rechenberg- Bienenmühle, Clausnitz und Nassau werden zukünftig dem Bereitschaftsdienstbereich<br />

Brand-Erbisdorf angegliedert.


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Die Orte Sayda, Ullersdorf, Friedebach, Neuhausen, Cämmerswalde und Neuwernsdorf werden dem<br />

Bereitschaftsdienstbereich Olbernhau angegliedert.<br />

Es entstehen größere Gebiete, die Anfahrzeiten zum Hausbesuch werden länger, insbesondere in den<br />

Wintermonaten ist mit längeren Wartezeiten und schlechterer Erreichbarkeit der Ärzte zu rechnen.<br />

Es ist uns untersagt worden, Namen und Telefonnummern der diensthabenden Kollegen in den Amtsblättern wie<br />

bisher zu veröffentlichen. Die Mehrzahl der Ärzte der gesamten Regionen ist mit der zukünftigen Situation nicht<br />

zufrieden. Intensive Bemühungen, die bestehenden Strukturen zu erhalten, blieben erfolglos.<br />

Unabhängig davon werden sich die Ärzte der Region weiterhin um ihre Patienten kümmern und soweit es ihnen<br />

möglich ist, auch wie bisher außerhalb der Sprechstundenzeiten für sie ansprechbar sein.<br />

Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin Mo, Die, Do ab 19.00 Uhr, Mi und Fr ab 14.00 Uhr und Sa,<br />

So und an Feiertagen 24 Stunden über die Rufnummern 03741-457232 oder 116117 vermittelt.<br />

Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für Ihre Patienten zu erreichen.<br />

Dr. med. A. Werner & Dr. med. T. Huster, Gemeinschaftspraxis f. Allgemeinmedizin Sayda<br />

Rettungsdienst:<br />

Notruf 112 Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117<br />

Rettungswache <strong>Frauenstein</strong> 037326/1220<br />

Krankentransport Dippoldiswalde 03504/19222 Krankentransport Freiberg 03731/19222<br />

Häusliche Krankenpflege:<br />

Die Schwestern der Diakonie-Sozialstation Schmiedeberg erreichen Sie rund um die Uhr unter Telefon<br />

035052/25234<br />

Pflegedienst Gudrun Memmel, Nassau<br />

Die Schwestern erreichen Sie unter Telefon 037327/83380<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Samstag von 9.00 - 10.00 Uhr sonn- u. feiertags von 10.00 - 11.00 Uhr<br />

Zahnärztlicher Notfalldienst in Sachsen <strong>im</strong> Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de<br />

24.12.2013, 09:00 - 10:00<br />

25.12.2013, 10:00 - 11:00<br />

26.12.2013, 09:00 - 10:00<br />

27.12.2013, 10:00 - 11:00<br />

28.12.2013, 09:00 - 10:00<br />

29.12.2013, 10:00 - 11:00<br />

31.12.2013, 09:00 - 10:00<br />

01.01.2014, 10:00 - 11:00<br />

04.01.2014, 09:00 - 10:00<br />

05.01.2014, 10:00 - 11:00<br />

11.01.2014, 09:00 - 10:00<br />

12.01.2014, 10:00 - 11:00<br />

18.01.2014, 09:00 - 10:00<br />

19.01.2014, 10:00 - 11:00<br />

Dipl.-Stom. Isolde Z<strong>im</strong>mermann<br />

Dipl.Stom. Christel Jänig &<br />

Dipl.Stom. Michael Jänig<br />

Dipl.-Med. Almut Lindt<br />

Dipl.-Stom. Peter Franke<br />

Dipl.-Stom. Gabriele Börner<br />

Dipl.-Stom. Gisa Horn<br />

Dipl.-Stom. Thomas Kiel<br />

Talstr. 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />

Tel.: 037322/2855<br />

Gartenweg 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />

Tel.: 037322/2735<br />

Hauptstr. 8, 09618 Brand-Erbisdorf<br />

Tel.: 037322/2678<br />

Alte Dorfstr. 12b, 09638 Lichtenberg<br />

Tel.: 037323/1305<br />

Saydaer Str. 3, 09619 Mulda<br />

Tel.: 037320/1391<br />

W.-Külz-Str. 12/4, 09618 Brand-Erbisdorf<br />

Tel.: 037322/42523<br />

Hauptstr. 161b, 09618 Großhartmannsdorf<br />

Tel.: 037329/396<br />

Müll - Termine <strong>Januar</strong> 2014<br />

<strong>Frauenstein</strong> / Dittersbach / Kleinbobritzsch / Nassau / Burkersdorf: 06. u. 20.01.2014<br />

Entsorgung der gelbe Tonne:<br />

<strong>Frauenstein</strong> / Dittersbach / Kleinbobritzsch / Nassau / Burkersdorf: 09. u. 23.01.2014<br />

Papierentsorgung (blaue Tonne):<br />

Dittersbach, Nassau / Burkersdorf: 24.01.2014 <strong>Frauenstein</strong> / Kleinbobritzsch: 21.01.2014


D ie Stadtverw altung F rauenstein<br />

gratuliert ganz herzlich den Jubilaren<br />

des M onats <strong>Januar</strong> und verbindet dam it<br />

alle guten W ünsche<br />

für beste G esundheit:<br />

in <strong>Frauenstein</strong><br />

04.01.14 Herklotz, Ruth 83<br />

04.01.14 Koblitz, Wolfgang 78<br />

06.01.14 Z<strong>im</strong>mermann, Ingeburg 86<br />

10.01.14 Geiler, Ute 70<br />

15.01.14 Berger, Günter 81<br />

15.01.14 Fischer, Paul 88<br />

19.01.14 Dienel, Elsa 92<br />

21.01.14 Buschmann, Heinz 85<br />

26.01.14 Hörnlein, Irmtraud 78<br />

26.01.14 Ludwig, Margitta 77<br />

26.01.14 Ackermann, Barbara 77<br />

28.01.14 Kubsch, Ruth 89<br />

in Burkersdorf<br />

06.01.14 Börner, Charlotte 83<br />

06.01.14 Bellmann, Rainer 73<br />

15.01.14 Schröder, Gerhard 76<br />

15.01.14 Melzer, Günter 76<br />

15.01.14 Göhler, Günter 73<br />

16.01.14 Bellmann, Helfried 77<br />

27.01.14 Göhler, Gotthard 90<br />

27.01.14 Kahl, Anita 72<br />

29.01.14 Günzel, Siegrid 74<br />

31.01.14 Günzel, Erika 72<br />

in Dittersbach<br />

02.01.14 Göpfert, Edeltraut 86<br />

26.01.14 Wagner, Brigitte 70<br />

29.01.14 Wenzel, Rita 75<br />

in Kleinbobritzsch<br />

13.01.14 Lohse, Hubert 71<br />

27.01.14 Baumeister, Joach<strong>im</strong> 72<br />

in Nassau<br />

02.01.13 Kant, Anita 81<br />

05.01.13 Großmann, Ruth 87<br />

09.01.13 Wolf, Ruth 81<br />

15.01.13 Wenzel, Erika 73<br />

17.01.13 Lehmgrübner, Werner 78<br />

18.01.13 Langer, Manfred 75<br />

22.01.13 Fischer, Ursula 89<br />

25.01.13 Nalke, Elisabeth 82<br />

31.01.13 Göhler, Karl 76<br />

D ie Stadtverw altung F rauenstein<br />

gratuliert auch ganz herzlich den<br />

E hepaaren, w elche <strong>im</strong> M onat<br />

<strong>Januar</strong> ein E hejubiläum feiern und<br />

verbindet auch dam it alle guten W ünsche<br />

für beste G esundheit.<br />

A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013 A m tsblatt<br />

<strong>Frauenstein</strong>, Weihnachten 2013<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Wieder einmal neigt sich das Jahr dem Ende zu, und<br />

glücklicherweise leben wir <strong>im</strong> Weihnachtsland <strong>Erzgebirge</strong>,<br />

in dem man das auch merkt.<br />

Der diesjährige Herbst hatte uns angenehme Tage beschert.<br />

Die Sonne ließ die unterschiedlichen Farben der Blätter<br />

wunderbar aufleuchten und oft stärkte ein strahlend blauer<br />

H<strong>im</strong>mel den Kontrast. Ich war in den schönen Herbsttagen<br />

noch sehr viel mit dem Fahrrad unterwegs und das Auge<br />

konnte sich oft kaum satt sehen.<br />

Dann kamen die dunklen Novembertage. Die leuchtenden<br />

Bäume entlaubten und nur noch kahle Äste waren zu sehen.<br />

Wehmütig hatte ich mein Rad „winterfest“ gemacht und jetzt<br />

denke ich noch gern an die schönen Erlebnisse in den<br />

anderen Jahreszeiten zurück, für die ich dankbar bin.<br />

Nun steht Weihnachten vor der Tür.<br />

Jedes Jahr vor dem 1. Advent werden <strong>im</strong> <strong>Erzgebirge</strong> der<br />

Bergmann und der Engel - die zwei Symbolfiguren der<br />

Erzgebirgsweihnacht - hervorgeholt und bevölkern die<br />

Fensterbretter und Weihnachtsstuben. Mit den Kerzen in<br />

den Händen künden sie von Weihnachtsglanz und<br />

Weihnachtslicht.<br />

In <strong>Frauenstein</strong> fand am 2. Advent der alljährliche Weihnachtsmarkt<br />

statt. Auf dem schön gestalteten Marktplatz<br />

rund um die Stadtkirche waren die Geschenke- und<br />

Würstchenbuden aufgestellt und es roch lecker nach<br />

Glühwein und Bratwurst. Wir sollten den Organisatoren für<br />

die Mühe danken, denn Alles war überschaubar. Wir<br />

erlebten erzgebirgische Blasmusikanten, festliche Konzerte<br />

in unserer Kirche und <strong>im</strong> Museum luden zum Entspannen<br />

ein, der Weihnachtsmann kam - alles war wirklich gemütlich.<br />

Ganz schön fanden best<strong>im</strong>mt viele Besucher unsere<br />

Weihnachtspyramide - wo man Gelegenheit hat, ein wenig<br />

inne zu halten. Ein Besuch <strong>im</strong> Gottfried-Silbermann-Museum<br />

schloss sich an und vielleicht machte Mancher die<br />

Erfahrung, dass die Geschichte eines Ortes <strong>im</strong>mer <strong>im</strong><br />

Museum beginnt. Das <strong>Frauenstein</strong>er Museum ist eine<br />

historische Nische, denn der Ruf unserer kleinen Stadt<br />

<strong>Frauenstein</strong> verbindet sich in Sachsen und weit darüber<br />

hinaus mit dem Namen des sächsischen Orgelbaumeisters<br />

Gottfried Silbermann.<br />

Viele Menschen, die noch in Arbeit stehen, erleben die<br />

Vorweihnachtszeit oft als sehr anstrengend. Da liegen die<br />

Nerven oftmals blank und das kann man auch verstehen.<br />

Termine, Termine, Termine. Wie soll man das nur alles<br />

schaffen? Deshalb bereitet es vielleicht Freude, wenn man<br />

be<strong>im</strong> Bummel durch unser Städtchen feststellt, wie die<br />

<strong>Frauenstein</strong>er Geschäfte besonders schön geschmückt sind.<br />

Weil die Temperaturen eher unter „0“ liegen, huscht man<br />

gerne einmal hinein, um noch dies oder jenes zu kaufen. Da<br />

muss man nicht extra weit weg fahren.<br />

Das Fest braucht einen langen Anlauf und vielleicht sollten<br />

wir nicht allzu perfekt sein.<br />

Hoffen wir auf weiße Weihnachten und erfreuen wir uns an<br />

den festlich geschmückten Tannen in unserem Stadtgebiet.<br />

Natürlich will ich unsere Stadtteile nicht vergessen. Auch<br />

hier wurden die Fenster der Häuser festlich geschmückt und<br />

be<strong>im</strong> Pyramidenanschieben kam jeder in St<strong>im</strong>mung. Das<br />

Licht in der Dunkelheit - das ist es - was Advent und<br />

Weihnachten ausmacht.<br />

Das war etwas geplaudert und ich wünsche von Herzen eine<br />

frohe Zeit und gesegnete Weihnachtsfeiertage und für das<br />

neue Jahr Gesundheit und eine „gute Bahn“ zu allen<br />

gesteckten Zielen.<br />

Giesela Müller, <strong>Frauenstein</strong>


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Allen Lesern wünsche ich frohe Weihnachten,<br />

besinnliche Feiertage, ein gesundes neues Jahr 2014,<br />

meinen Kunden danke ich<br />

für Ihre Treue und freue<br />

mich auf Ihren Besuch <strong>im</strong><br />

neuen Jahr <strong>im</strong><br />

Inh. J. Cakirer Klingenberger Str.6<br />

<strong>Frauenstein</strong> Tel.: 037326/84460<br />

Jörg Arnold<br />

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Wir wünschen unserer Kundschaft<br />

ein frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes neues Jahr.<br />

Wassergasse 6, 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />

Tel.: 037326/1207<br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag, Donnerstag u. Freitag:<br />

8.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Das Geschenkpapier der Weihnachtszeit<br />

ist die Liebe E .M . L eiber<br />

Wir wünschen allen ein gesegnetes besinnliches,<br />

frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes neues Jahr.<br />

Unseren werten Kunden danken wir herzlich.<br />

Ab 28.12.2013 halten wir für Sie<br />

Feuerwerksbatterien, Tischfeuerwerken, Raketen<br />

und vielen anderen pyrotechnischen Erzeugnissen<br />

bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Papier- und Schreibwaren<br />

Anke Schmieder,<br />

Teplitzer Str. 4, 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />

Tel. 037326 / 1226<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Freitag 8.00 – 18.00 Uhr<br />

Samstag 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Allen unseren Kunden ein<br />

frohes und gesegnetes<br />

Weihnachtsfest sowie<br />

einen guten Rutsch<br />

ins neue Jahr.<br />

Meister-Reparaturwerkstatt aller Hersteller<br />

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A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

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Teplitzer Straße 1<br />

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Freiberger Straße 16<br />

Schon wieder ist ein Jahr vorüber, Grund genug,<br />

Danke zu sagen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue.<br />

Ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen das Team<br />

M o d e mit P f i f f - Kirchner<br />

Wir wünschen unseren werten Kunden ein frohes<br />

und besinnliches Weihnachtsfest,<br />

für das Jahr 2014 alles Gute und bedanken uns<br />

bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Ihr Friseur Göhler <strong>Frauenstein</strong><br />

Ein besinnliches, frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes, erfolgreiches<br />

neues Jahr wünscht allen<br />

Kunden Ihre<br />

Post- und Lottoagentur<br />

Carola Pohle<br />

Markt 2, 09623 <strong>Frauenstein</strong>


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

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Freiberger Str.12, 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />

Tel. 037326/ 84306<br />

Wir wünschen unserer Kundschaft:<br />

Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden.<br />

Zum Jahresende Danke für Vertrauen und<br />

Treue.<br />

Zum neuen Jahr Gesundheit,<br />

Glück, Erfolg und weitere gute<br />

Zusammenarbeit.<br />

Allen unseren Kunden und Geschäftspartnern<br />

wünschen wir ein frohes und besinnliches<br />

Weihnachtsfest<br />

sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014.<br />

Wir danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen<br />

und freuen uns auf eine weitere gute<br />

Zusammenarbeit.<br />

.<br />

Elektro – Anlagen<br />

Dietmar Rabe und Mitarbeiter,<br />

Nassau<br />

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr<br />

Es leuchtet jedes Haus<br />

Die Fenster bunt geschmückt.<br />

Alles zeichnet sich so festlich aus<br />

Und viele Kinderherzen sind entzückt.<br />

Monika Minder<br />

Wir wünschen unserer werten Kundschaft<br />

ein schönes Weihnachtsfest, ein gesundes<br />

und erfolgreiches neues Jahr, verbunden<br />

mit einem großen Dankeschön für Ihr<br />

entgegengebrachtes Vertrauen.<br />

Wir würden uns freuen, Sie auch <strong>im</strong> nächsten<br />

Jahr wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr Team<br />

der Postschänke<br />

Burkersdorf<br />

Ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und ein gutes neues Jahr 2014.<br />

Hausmeisterdienst Frank Träger


A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

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Ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und für das neue Jahr<br />

beste Gesundheit und Erfolg.<br />

Allen Kunden und Geschäftspartnern<br />

danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Büro- & Dienstleistungsservice<br />

Mario Claußnitzer<br />

Am Böhmischen Tor 1, 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />

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Allen Lesern wünschen wir eine schöne Weihnachtszeit<br />

und ein gesundes neues Jahr 2014.<br />

Unserer Kundschaft und Geschäftspartnern ein großes<br />

Dankeschön für das entgegengebrachte Vertrauen und<br />

weiterhin eine gute Zusammenarbeit.<br />

Brennstoffhandel<br />

K. Wetzel<br />

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Tel. 037326/1408, Fax 9634<br />

Unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes<br />

Weihnachtsfest sowie ein gesundes und<br />

erfolgreiches Jahr 2014 verbunden mit<br />

einem herzlichen Dankeschön für<br />

das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das<br />

neue Jahr beste Gesundheit und Erfolg.<br />

Allen Kunden danke ich für das<br />

entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Freie Kfz-Werkstatt Rico Hoidis<br />

Freiberger Str. 30 09623 <strong>Frauenstein</strong><br />

Tel. 015208622003, Fax 037326 / 9634


A m tsblatt A usgabe <strong>288</strong> / 20. D ezem ber 2013<br />

Wir möchten uns bei all unseren Kunden recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen<br />

bedanken und wünschen ein frohes, und gesegnetes Weihnachtsfest<br />

sowie ein erfolgreiches Jahr 2014.<br />

Ihr Team von<br />

und<br />

Interessantes & Wissenswertes<br />

Am 6. Dezember 2013 lud wie jedes Jahr die FFW Kleinbobritzsch die<br />

Mitglieder zu ihrer Jahreshauptversammlung in das Hotel „Zum<br />

Fürstenthal“ herzlich ein. Wehrleiter Roy Dämmig begrüßte die<br />

Kameradinnen und Kameraden der aktiven Wehr, der Alters- und<br />

Ehrenabteilung sowie die passiven Mitglieder. Herzlich willkommen hieß<br />

er auch unseren Bürgermeister, Herrn Hentschel und Herrn Siegel vom<br />

Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen.<br />

Eine Jahreshauptversammlung beinhaltet ja vorrangig <strong>im</strong>mer einen<br />

Rückblick auf das „Geschaffte“ <strong>im</strong> Jahr. Dies fasste der Wehrleiter kurz<br />

und präzise in seinem Rechenschaftsbericht zusammen. Einer der<br />

prägnantesten Einsätze war natürlich das Juni-Hochwasser. Hier sprach<br />

er, wie auch der Bürgermeister und Herr Siegel noch einmal Dank und<br />

Anerkennung an die Wehr aus.<br />

Durch die Wehrleitung, den Landes- bzw. Kreisfeuerwehrverband und<br />

den Bürgermeister fanden Beförderungen und Ehrungen mehrerer<br />

Kameraden statt.<br />

Eine besondere Ehrung für „langjährig Treue Dienste“ in der Wehr<br />

erhielten:<br />

Kamerad Thomas Mohr für 10 Jahre<br />

Kamerad Sven Opitz für 20 Jahre<br />

Kamerad Johannes Dämmig für 50 Jahre<br />

Kamerad Heinz Böhme für 60 Jahre<br />

Kamerad Kurt Liebscher für 70 Jahre.<br />

Neben einer Urkunde, einem Ehrenzeichen und<br />

einem Präsent wurden die Kameraden Dämmig,<br />

Böhme und Liebscher mit dem Ehrenkreuz<br />

ausgezeichnet. Für Kurt Liebscher war das ein<br />

ergreifender Moment, denn es ist eine sehr<br />

seltene Auszeichnung. Mit Stolz gab er einen<br />

kurzen Rückblick auf sein Leben, vor allem seinen<br />

Dienst in der Wehr, den er übrigens 42 Jahre als<br />

Wehrleiter in Kleinbobritzsch tat. Er vergaß dabei<br />

aber nicht, auch seinen Dank an alle, die ebenfalls ihren Dienst in der Feuerwehr leisten, auszusprechen.<br />

Mit ein paar kleinen Tipps an die „Jungen“ schloss er seine Rede.<br />

Im Anschluss fand in gemütlicher Runde die Jahreshauptversammlung seinen Ausklang.<br />

A. Börnert<br />

(passives Mitglied)<br />

Kurt Liebscher<br />

v.l.n.r.: Wehrleiter R. Dämmig,<br />

Th. Mohr, J. Dämmig, H. Böhme, K. Liebscher<br />

(Fotos: J. Burgstett)

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