26.12.2012 Aufrufe

Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Mitgliedsgemeinden: Gehren (Jesuborn) ❍ Möhrenbach ❍ <strong>Pennewitz</strong><br />

❍ Herschdorf (Allersdorf, Willmersdorf) ❍ Neustadt<br />

Voraussichtlich nächste Ausgabe: 12.06.2009 Redaktionsschluss: 03.06.2009<br />

20. Jahrgang Freitag, den 15. Mai 2009 Nr. 6


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 6/2009<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Sehr geehrte Einwohnerinnen und<br />

Einwohner unserer Mitgliedsgemeinden,<br />

vorsorglich weise ich darauf hin, dass am Freitag, dem<br />

22.05.2009 - Tag nach Himmelfahrt, unsere Verwaltung geschlossen<br />

bleibt. Unabhängig davon besteht am 22.05.2009,<br />

von 8.00 bis 12.00 Uhr, im Zimmer 5 <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Obere Marktstraße 1, 98708<br />

Gehren für Wahlberechtigte die Möglichkeit <strong>der</strong> Einsichtnahme<br />

in die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen<br />

und die Europawahl am 07.06.2009.<br />

Wir haben für Sie geöffnet<br />

dienstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und<br />

donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr<br />

Ich wünsche Ihnen einen schönen geselligen Himmelfahrtstag<br />

mit viel Sonnenschein und guter Laune.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Beate Misch<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Die Wählerverzeichnisse für die Wahl die am 7. Juni 2009 stattfindenden<br />

Kommunalwahlen (Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl, Stadtbzw.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl und Ortsteilbürgermeisterwahl)<br />

in <strong>der</strong> Stadt Gehren und den <strong>Gemeinde</strong>n Neustadt/Rstg.,<br />

Herschdorf, Möhrenbach und <strong>Pennewitz</strong> wird in <strong>der</strong> Zeit vom 18.<br />

bis 22. Mai 2009 (20. bis 16. Tag vor <strong>der</strong> Wahl) während <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Dienstzeiten:<br />

Montag 8.00 bis 15.30 Uhr<br />

Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag Feiertag<br />

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 5 <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Obere<br />

Marktstraße 1, 98708 Gehren für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme<br />

bereitgehalten. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong> zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Daten von<br />

an<strong>der</strong>en im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />

will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen<br />

sich eine Unrichtigkeit o<strong>der</strong> Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht<br />

nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />

Mel<strong>der</strong>egister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz<br />

eingetragen ist.<br />

2.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte, <strong>der</strong> das Wählerverzeichnis für unrichtig<br />

o<strong>der</strong> unvollständig hält, kann in <strong>der</strong> Zeit vom 18. bis 22. Mai<br />

2009 (20. bis 16. Tag vor <strong>der</strong> Wahl) Einwendungen gegen das<br />

Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet<br />

sein, eine neue Eintragung vorzunehmen o<strong>der</strong> eine vorhandene<br />

Eintragung zu streichen o<strong>der</strong> zu berichtigen. Die Einwendungen<br />

müssen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“, Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren, Zimmer 5 schriftlich<br />

erhoben o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift erklärt werden; die vorgetragenen<br />

Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf <strong>der</strong> Einsichtsfrist<br />

sind Einwendungen nicht mehr zulässig.<br />

3.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

o<strong>der</strong> einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2009 (21. Tag vor <strong>der</strong> Wahl)<br />

eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen<br />

das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben zu können.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im<br />

Wege <strong>der</strong> Briefwahl teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag,<br />

5.1.<br />

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2.<br />

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist<br />

zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,<br />

b) wenn die Voraussetzung für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

erst nach Ablauf <strong>der</strong> Frist zur Erhebung von Einwendungen<br />

eingetreten sind o<strong>der</strong><br />

c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung<br />

festgestellt wurde und dies <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses bekannt wird.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 5. Juni 2009 (zweiten Tag vor <strong>der</strong><br />

Wahl), bis 18.00 Uhr, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“, Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren, Zimmer 5 mündlich<br />

o<strong>der</strong> schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung<br />

ist unzulässig.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann <strong>der</strong> Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 6.<br />

Juni 2009 (Tage vor <strong>der</strong> Wahl), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein<br />

erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2. Buchstaben a) und c) angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />

zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Wahlscheinantrag für einen an<strong>der</strong>en stellt, muss durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu<br />

berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich <strong>bei</strong><br />

<strong>der</strong> Antragstellung <strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.<br />

Mit dem Wahlschein erhält <strong>der</strong> Wahlberechtigte:<br />

- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wahlberechtigt ist,<br />

- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen Wahlbriefumschlag, auf dem <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>,<br />

die Anschrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>, die Nummer<br />

des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen<br />

an<strong>der</strong>en ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

<strong>der</strong> Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie <strong>der</strong><br />

oben genannten <strong>Gemeinde</strong>behörde vor Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen<br />

schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig<br />

an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass<br />

<strong>der</strong> Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die<br />

Briefwahl zu entnehmen.<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 6/2009<br />

Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum<br />

Europäischen Parlament am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament<br />

für die Wahlbezirke <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n<br />

• Stadt Gehren,<br />

• Herschdorf,<br />

• Neustadt/Rstg.,<br />

• Möhrenbach und<br />

• <strong>Pennewitz</strong><br />

wird in <strong>der</strong> Zeit vom 18. bis 22. Mai 2009 (20. bis 16. Tag vor <strong>der</strong><br />

Wahl) während <strong>der</strong> allgemeinen Dienstzeiten:<br />

Montag 08.00 bis 15.30 Uhr<br />

Dienstag 08.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag Feiertag<br />

Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 5 <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Obere<br />

Marktstraße 1, 98708 Gehren für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme<br />

bereitgehalten. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong> zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Daten von<br />

an<strong>der</strong>en im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />

will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen<br />

sich eine Unrichtigkeit o<strong>der</strong> Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht<br />

nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />

Mel<strong>der</strong>egister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des<br />

Mel<strong>der</strong>echtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften <strong>der</strong><br />

Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

o<strong>der</strong> einen Wahlschein hat.<br />

2.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig hält,<br />

kann in <strong>der</strong> Zeit vom 18. bis 22. Mai 2009 (20. bis 16. Tag vor<br />

<strong>der</strong> Wahl), spätestens am 22. Mai 2009, bis 12.00 Uhr, <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Obere Marktstraße 1,<br />

98708 Gehren, Zimmer 5 Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich o<strong>der</strong> durch Erklärung zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

eingelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten spätestens zum 17. Mai 2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an <strong>der</strong> Wahl im Ilm-Kreis<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses<br />

Kreises o<strong>der</strong><br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag,<br />

5.1.<br />

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2.<br />

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis <strong>bei</strong> Deutschen<br />

nach § 17 Abs. 1 <strong>der</strong> Europawahlordnung, <strong>bei</strong> Unionsbürgern<br />

nach § 17 a Abs. 2 <strong>der</strong> Europawahlordnung bis<br />

zum 17. Mai 2009<br />

o<strong>der</strong> die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach<br />

§ 21 Abs. 1 Europawahlordnung bis zum 22. Mai 2009 versäumt<br />

hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an <strong>der</strong> Wahl erst nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> Antragsfrist <strong>bei</strong> Deutschen nach § 17 Abs. 1 <strong>der</strong> Europawahlordnung,<br />

<strong>bei</strong> Unionsbürgern nach § 17 Abs. 2 <strong>der</strong><br />

Europawahlordnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einspruchsfrist nach § 21 Abs.<br />

1 <strong>der</strong> Europawahlordnung entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

zur Kenntnis <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde gelangt<br />

ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 5. Juni 2009 (zweiten Tag vor <strong>der</strong><br />

Wahl), bis 18.00 Uhr, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“, Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren, Zimmer 5 mündlich,<br />

schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann <strong>der</strong> Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 6.<br />

Juni 2009 (Tage vor <strong>der</strong> Wahl), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein<br />

erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2. Buchstaben a) und c) angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />

zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen an<strong>der</strong>en stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. Ein behin<strong>der</strong>ter Wahlberechtigter kann sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Antragstellung<br />

<strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.<br />

6.<br />

Mit dem Wahlschein erhält <strong>der</strong> Wahlberechtigte:<br />

- einen amtlichen Stimmzettel,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit <strong>der</strong> Anschrift, an die <strong>der</strong> Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen<br />

an<strong>der</strong>en ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

<strong>der</strong> Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie <strong>der</strong><br />

oben genannten <strong>Gemeinde</strong>behörde vor Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen<br />

schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltag, dem 7. Juni 2009 bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

als Standardbrief ohne beson<strong>der</strong>e Versendungsform unentgeltlich<br />

beför<strong>der</strong>t. Er kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel<br />

Das FORSTAMT Gehren informiert:<br />

Ab Juni dieses Jahres wird im Bereich Ihres Betriebes <strong>der</strong> Fach<strong>bei</strong>trag<br />

Wald als Bestandteil <strong>der</strong> Managementplanung für das<br />

NATURA 2000 Gebiet „[<strong>Pennewitz</strong>er Teiche - Unteres Wohlrosetal“,<br />

TH-Nr. 071] erstellt.<br />

Betroffen ist <strong>der</strong> Kommunalwald <strong>der</strong> Stadt Gehren, <strong>Gemeinde</strong><br />

Herschdorf, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> sowie Wald von Privatpersonen<br />

im Bereich „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ und an den <strong>Pennewitz</strong>er Teichen.<br />

„NATURA 2000-Gebiete“ ist <strong>der</strong> Sammelbegriff für die FFH-Gebiete<br />

und die Europäischen Vogelschutzgebiete, die aufgrund von EU-<br />

Richtlinien an die Kommission in Brüssel gemeldet wurden.<br />

Sie bilden ein Netzwerk von Gebieten, in denen aus europäischer<br />

Sicht wertvolle Biotope und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten<br />

vorkommen. Zur Erhaltung <strong>der</strong> wertvollen Lebensräume<br />

und Arten sollen die EU-Mitgliedsstaaten für diese Gebiete<br />

einen beson<strong>der</strong>en Schutz sowie eine entsprechende Pflege und<br />

Nutzung gewährleisten.<br />

Die in den Waldflächen <strong>der</strong> NATURA 2000-Gebiete notwendigen<br />

Maßnahmen zur Sicherung des „günstigen Erhaltungszustandes“<br />

werden im so genannten Fach<strong>bei</strong>trag Wald beschrie-


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 6/2009<br />

ben. Die Waldeigentümer, aber auch die <strong>Gemeinde</strong>n und an<strong>der</strong>e<br />

Nutzer <strong>der</strong> Waldflächen, erfahren somit, welche Vorhaben und<br />

Maßnahmen auch künftig hier durchgeführt werden können o<strong>der</strong><br />

sogar durchgeführt werden müssen und welche zu „Verschlechterungen“<br />

führen (können) und deshalb zu unterlassen sind.<br />

Die Planung und Durchführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

in den NATURA 2000-Gebieten dient letztendlich auch dazu,<br />

die für Thüringen typischen Natur- und Kulturlandschaften zu<br />

erhalten und die hiermit verbundene Artenvielfalt auch für kommende<br />

Generationen nachhaltig zu sichern.<br />

Zuständig für die Erar<strong>bei</strong>tung des Fach<strong>bei</strong>trags Wald ist die<br />

Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei mit Sitz in<br />

Gotha in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem örtlich zuständigen Forstamt.<br />

Mitar<strong>bei</strong>ter <strong>der</strong> Landesanstalt (bzw. von dieser beauftragte<br />

Personen) werden deshalb in den nächsten Wochen in den betreffenden<br />

Wäl<strong>der</strong>n unterwegs sein, um die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />

zusammenzustellen.<br />

Die im Fach<strong>bei</strong>trag erar<strong>bei</strong>teten Maßnahmenvorschläge bilden<br />

die Basis für mögliche vertragliche Vereinbarungen zwischen<br />

den Waldeigentümern und dem Freistaat Thüringen. Auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> Vereinbarungen sollen wie<strong>der</strong>um Mehraufwendungen<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlöse infolge konkreter Vorgaben bzgl. <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

durch eine finanzielle För<strong>der</strong>ung ausgeglichen werden.<br />

Die Maßnahmenplanung soll deshalb zeitnah mit den interessierten<br />

Waldeigentümern abgestimmt werden!<br />

Selbstverständlich steht das Forstamt (die Forstämter) auch für<br />

weitere Fragen bzgl. <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Fach<strong>bei</strong>träge Wald sowie<br />

zur Thematik „NATURA 2000 im Wald“ gerne allen Interessierten<br />

zur Verfügung.<br />

Informationen <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Schiedsstelle <strong>der</strong> Stadt Langewiesen,<br />

Wolfsberg, VG <strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong> und VG<br />

Großbreitenbach<br />

Sprechtage <strong>der</strong> Schiedsstelle werden nur nach telefonischer<br />

Vereinbarung durchgeführt.<br />

Die Schiedspersonen können Sie wie folgt erreichen:<br />

Schiedsmann Maik Pfützner unter 0160-93449465,<br />

1. Stellvertreter Rainer Fahrion unter 036781-42656 o<strong>der</strong><br />

2. Stellvertreterin Kerstin Münch unter 036781-42802.<br />

Vorgehensweise<br />

Obwohl alle Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind,<br />

Schiedsstellen einzurichten, gibt es noch zahlreiche Fälle, wo<br />

dies noch nicht geschehen ist. Die gemeinsame Schiedsstelle<br />

<strong>der</strong> Stadt Langewiesen, Wolfsberg, VG <strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong> und VG<br />

Großbreitenbach gewährleistet jedem Bürger <strong>der</strong> Stadt und <strong>Gemeinde</strong>,<br />

von seinem Recht auf Anhörung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Schiedsstelle<br />

Gebrauch zu machen. Bei <strong>der</strong> Schiedsstelle kann man nur gewinnen,<br />

wenn im Konfliktfall geschlichtet und nicht gerichtet<br />

wird. Deshalb gibt es auch keinen Verlierer.<br />

Die vorgerichtliche Streitschlichtung kann den Gerichten viel<br />

Zeit ersparen. In einer Schlichtungsverhandlung können zwischen<br />

den Parteien Brücken gebaut werden, damit sich das<br />

Nachbarschaftsverhältnis wie<strong>der</strong> normalisiert. Ein Antrag auf<br />

Schlichtungsverhandlung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> zuständigen Schiedsstelle<br />

kann nach telefonischer Vereinbarung mündlich zu Protokoll <strong>bei</strong><br />

<strong>der</strong> Schiedsperson erklärt werden.<br />

Der nach den Personalien aufzunehmende Anspruch bzw. die<br />

Beschuldigung sollen erkennen lassen, um welchen Lebenssachverhalt<br />

es sich handelt. Ort und Zeit des Geschehens ist<br />

möglichst genau anzugeben. Es folgen die Anträge, mit denen<br />

die antragstellende Partei deutlich machen soll, was sie verlangt.<br />

Die Urschrift mit den Original-Unterschriften verbleibt <strong>bei</strong><br />

<strong>der</strong> Schiedsperson, eine Abschrift erhält die gegnerische Partei<br />

zusammen mit dem Ladungsvordruck. Der Eingang eines vollständigen<br />

- privatschriftlichen Antrages (auch <strong>der</strong> Schriftsatz eines<br />

Rechtsanwaltes) reicht auch aus.<br />

Voraussetzung für das Tätigwerden <strong>der</strong> Schiedsstelle ist die Einzahlung<br />

eines Vorschusses von 50 Euro.<br />

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.<br />

Kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20 Euro.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verhältnisse <strong>der</strong> Kostenschuldner,<br />

des Umfangs und <strong>der</strong> Schwierigkeit des Falls, kann die Gebühr<br />

auf höchstens 35 Euro erhöht werden. Hinzu kommen noch die<br />

tatsächlichen Auslagen, z. B. für Mitteilungen an die Parteien<br />

sowie für die Ausfertigungen und Abschriften von Protokollen<br />

und Bescheinigungen. Mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Zahlungspflichtigen können die Gebühren er-<br />

mäßigt werden.<br />

In den meisten Fällen von Beleidigungen, Hausfriedensbruch,<br />

Körperverletzungen, Sachbeschädigung und Bedrohung, wird<br />

von <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft nur angeklagt, wenn dies im öffentlichen<br />

Interesse liegt. Wenn das nicht <strong>der</strong> Fall ist, kann <strong>der</strong> Verletzte,<br />

<strong>der</strong> die Strafverfolgung anstrebt, den Weg <strong>der</strong> Privatklage<br />

bestreiten. Bevor Privatklage erhoben werden kann, muss eine<br />

Schiedsperson angerufen werden.<br />

Diese bestimmt einen Sühnetermin, zu dem auch <strong>der</strong> Beschuldigte<br />

erscheinen muss.<br />

Tut er dies nicht, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld erhoben<br />

werden.<br />

Die Schiedsperson versucht in solchen Fällen eine Einigkeit<br />

zwischen den Parteien her<strong>bei</strong>zuführen.<br />

Gelingt eine Einigung bzw. Schlichtung, dann wird ein Protokoll<br />

über die Vereinbarung aufgesetzt.<br />

Das oberste Gebot und Ziel <strong>der</strong> Schlichtung ist die Verhin<strong>der</strong>ung<br />

einer juristischen Ausweitung des Streites durch ein klärendes<br />

Gespräch.<br />

Auch <strong>bei</strong> Ausschöpfung aller Beratungs- und Schlichtungsmöglichkeiten<br />

kann sich zeigen, dass <strong>der</strong> Gang zum Gericht manchmal<br />

vermieden werden kann.<br />

Die Schiedsperson stellt in einem solchen Fall das Scheitern<br />

des Sühneversuchs fest. Der in seinen Rechten Verletzte kann<br />

mit <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen schriftlichen Bescheinigung dann<br />

Privatklage erheben.<br />

Bevor er sich hierzu entscheidet, sollte die Überlegung angestellt<br />

werden, ob nicht ein kleiner Schritt des Nachgebens <strong>bei</strong> ihm, auch<br />

einen entsprechenden Schritt <strong>bei</strong>m Gegner auslösen kann.<br />

Sturheit und Uneinsichtigkeit macht sich meistens nicht bezahlt.<br />

Davon lebt u. a. ein ganzer Berufsstand.<br />

Informieren Sie sich, bevor Sie sich endgültig entscheiden, welche<br />

Kosten auf Sie zukommen (Gerichts- und Anwaltskosten; <strong>bei</strong> Vorliegen<br />

<strong>der</strong> Voraussetzungen -Prozesskostenhilfe beantragen).<br />

Denken Sie daran, ein Gespräch und eine einvernehmliche<br />

Verhandlung <strong>bei</strong> ihrer Schiedsstelle ist stets billiger und<br />

vernünftiger als <strong>der</strong> Gang zum Gericht.<br />

Ihr Schiedsmann<br />

Maik Pfützner<br />

Beschlüsse<br />

In <strong>der</strong> 13. Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ am 17. April<br />

2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss 58/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ beschließt das Protokoll <strong>der</strong> 12. Gemeinschaftsversammlung<br />

vom 07. November 2008 in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten<br />

Form.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................11<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................3<br />

Beschluss 59/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt eine außerplanmäßige<br />

Ausgabe im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle<br />

1.4600.7180.00-000 in Höhe von 3.000,00 EUR - Zuschuss für<br />

laufende Zwecke im Bereich <strong>der</strong> Jugendar<strong>bei</strong>t.<br />

Es handelt sich da<strong>bei</strong> um eine unabweisbare Ausgabe im Sinne<br />

des § 58 Absatz 1 ThürKO, <strong>der</strong>en Deckung aus den Mehreinnahmen<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Auftragskostenpauschale 1.9000.0610.00-000<br />

erfolgen kann.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................14<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................0<br />

Beschluss 60/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2005 in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung vorgelegten Form entsprechend<br />

§ 80 (3) ThürKO fest.


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 6/2009<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des vorliegenden Prüfberichtes zur durchgeführten<br />

örtlichen Rechnungsprüfung wird <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden<br />

und <strong>der</strong> Verwaltung für die Haushaltsführung 2005<br />

Entlastung erteilt.<br />

Die Gemeinschaftsversammlung tritt den Festlegungen Nr. 1, 2<br />

und 4 im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-<br />

Kreises <strong>bei</strong>. Die Festlegungen 3 a) und b) werden von <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />

für erledigt erklärt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................14<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................0<br />

Beschluss 61/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2006 in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung vorgelegten Form entsprechend<br />

§ 80 (3) ThürKO fest.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des vorliegenden Prüfberichtes zur durchgeführten<br />

örtlichen Rechnungsprüfung wird <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden<br />

und <strong>der</strong> Verwaltung für die Haushaltsführung 2006<br />

Entlastung erteilt.<br />

Die Gemeinschaftsversammlung tritt <strong>der</strong> Festlegung Nr. 5 für<br />

das Haushaltsjahr 2006 im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

des Ilm-Kreises <strong>bei</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................14<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................0<br />

Beschluss 62/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2007 in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung vorgelegten Form entsprechend<br />

§ 80 (3) ThürKO fest.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des vorliegenden Prüfberichtes zur durchgeführten<br />

örtlichen Rechnungsprüfung wird <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden<br />

und <strong>der</strong> Verwaltung für die Haushaltsführung 2007<br />

Entlastung erteilt.<br />

Die Gemeinschaftsversammlung tritt den Festlegungen Nr. 6 bis<br />

9 im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-Kreises<br />

<strong>bei</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................14<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................0<br />

Beschluss 63/13/2009<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ erklärt nachstehend aufgeführte Einzelfeststellung<br />

aus <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zur Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

2001 nach dem jetzigen Stand <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung für erledigt.<br />

Festlegung Nr. 9 a, Seite 21, Prüfungsnie<strong>der</strong>schrift vom<br />

20.08.2004 zur Jahresrechnung 2001<br />

Die Ursache <strong>der</strong> Mehrkosten ist anhand einer Aufglie<strong>der</strong>ung<br />

nach Einzelpositionen nachzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen .................................16<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen ..........................................14<br />

Ja-Stimmen ..............................................................................14<br />

Nein-Stimmen ............................................................................0<br />

Enthaltungen ..............................................................................0<br />

Misch<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Ankündigung des Wasser- und Abwasser-<br />

Verband Ilmenau<br />

Der Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau beabsichtigt, zum<br />

01.01.2010 getrennte Abwassergebühren nach Schmutz- und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser einzuführen. Eine Grundlage ist die verursachergerechte<br />

Erfassung <strong>der</strong> Kosten.<br />

Eine weitere Grundlage ist die Erfassung <strong>der</strong> abflussrelevanten<br />

Flächen auf den Grundstücken. Die Erfassung <strong>der</strong> versiegelten<br />

bzw. teilversiegelten Flächen erfolgt auf Basis einer Selbstauskunft<br />

<strong>der</strong> Grundstückseigentümer.<br />

Der Versand <strong>der</strong> Unterlagen wird bis zum 30.04.2009 erfolgen;<br />

um Rückgabe wird bis zum 30.05.2009 gebeten. Die Zusendung<br />

erfolgt auf Basis unserer aktuellen Kundendaten. Sollten<br />

Sie einen Auskunftsbogen erhalten und kein Grundstückseigentümer<br />

sein, so leiten Sie diesen bitte an den Grundstückseigentümer<br />

weiter. Für eventuell auftretende Fragen warten Sie bitte<br />

unser Schreiben ab, in welchem die Ansprechpartner aus unserem<br />

Hause benannt werden.<br />

Für den Fall <strong>der</strong> Erhebung einer Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

wird es zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schmutzwassergebühr kommen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau<br />

Engelhardt<br />

Geschäftsleiter<br />

Stadt Gehren<br />

Wahlbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

Stadtratsmitglie<strong>der</strong> - des Ortsteilbürgermeisters<br />

Jesuborn in <strong>der</strong> Stadt Gehren.<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die Stadt Gehren bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden<br />

sich<br />

01 Großer Stadthaussaal, Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren<br />

02 Kleiner Stadthaussaal, Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren<br />

03 Jesuborn, Bürgerhaus, August-Bebel-Straße 62<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand<br />

gebildet worden. Die Ar<strong>bei</strong>tsräume des Briefwahlvorstands<br />

befindet sich im Versammlungsraum, 2. OG Rathaus,<br />

Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 16.00 Uhr zur Ermittlung<br />

des Wahlergebnisses zusammen.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die Stadtratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von gelber<br />

Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl in Jesuborn<br />

sind in hellrosa.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> Stadtrats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahl<br />

vorschlage zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />

drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />

zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören.<br />

Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie<br />

einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten<br />

drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen<br />

Bewerbern jeweils eine Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag<br />

kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen<br />

einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende<br />

Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten<br />

Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 6/2009<br />

3.2.<br />

Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Jesuborn (mehrere<br />

Wahlvorschläge zugelassen)<br />

Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />

vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen<br />

Stimmzettel einen <strong>der</strong> aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den<br />

Ar<strong>bei</strong>tsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen<br />

des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme<br />

von Wahlbriefen.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches),<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in denselben<br />

Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Haueisen<br />

Wahlleiterin<br />

Wahlbekanntmachung für die Europawahl<br />

am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 findet in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum 7. Europäischen Parlament<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Stadt Gehren ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt:<br />

01 Großer Stadthaussaal, Obere Marktstraße 1,<br />

98708 Gehren<br />

02 Kleiner Stadthaussaal, Obere Marktstraße 1,<br />

98708 Gehren<br />

03 Jesuborn, Bürgerhaus, August-Bebel-Straße 62<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

<strong>bei</strong> Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer die<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort<br />

sowie jeweils die ersten 10 Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Wahlvorschläge und rechts von <strong>der</strong> Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetzten Kreuz<br />

o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Wahlvorschlag sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl im<br />

Kreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Kreises o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

(VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaal <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4<br />

des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 6/2009<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

zur Kommunalwahl in <strong>der</strong> Stadt Gehren am 07.06.2009<br />

1.<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> Stadt Gehren hat in seiner Sitzung am 05.05.2009 folgende Wahlvorschläge und Listenverbindungen für<br />

die Wahl zum Stadtrat und die Wahl zum Ortsteilbürgermeister als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.<br />

2.<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

1. Misch, Beate geb. 12.01.1970 Verwaltungsfachwirt An <strong>der</strong> Schobse 4<br />

2. Nippe, Claudia geb. 10.12.1959 Konditormeister Talstraße 30<br />

3. Fickenscher, Corinna geb. 06.06.1971 Geschäftsführerin Talstraße 1b<br />

4. Krauße, Siegfried geb. 27.01.1935 Schlosser Schweizer Straße 6<br />

5. Brenke, Henry geb. 19.02.1960 Instandhaltungsmechaniker Schwarzburger Straße 3<br />

6. Hofmann, Wolfgang geb. 09.07.1949 Kachelofenbaumeister Untere Marktstraße 14<br />

7. Hartmann, Ina geb. 05.02.1970 Sekretärin An <strong>der</strong> Schobse 4<br />

8. Baum, Thomas geb. 16.12.1968 Handelsvertreter Talstraße 1<br />

9. Munko, Helg geb. 27.03.1964 Ingenieur Michael-Bach-Straße 4<br />

10. Minner, Jörg geb. 25.11.1968 Dachdeckermeister Esbachstraße 16<br />

11. Christlein, Oliver geb. 04.07.1972 Geschäftsleiter Gartenstraße 1<br />

12. Witzmann, Sylvia geb. 01.02.1970 Selbstständig Stadtrandsiedlung 11<br />

13. Schmidt, Peter geb. 15.12.1955 Geschäftsführer Amtsstraße 4<br />

14. Bauer, Konrad geb. 19.01.1953 Installateurmeister Esbachstraße 19<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Partei Die Linke<br />

1. Süss, Roland geb. 11.08.1942 Agraringenieur August-Bebel-Straße 62<br />

2. Krannich, Sabine geb. 18.10.1957 Köchin Albertstraße 3<br />

3. En<strong>der</strong>s, Siegfried geb. 03.09.1941 Diplomingenieur Schweizer Straße 4<br />

4. Ziebell, Andreas geb. 08.04.1957 Mediengestalter August-Bebel-Straße 9<br />

5. Krannich, Falko geb. 27.10.1964 Forstwirt Töpfergasse 19<br />

6. Eckardt, Jürgen geb. 08.02.1942 Zimmerer Finnlandsiedlung 16<br />

7. Kopf, Brigitte geb. 26.02.1951 Floristin Sehleusinger Straße 70<br />

8. Genseke, Helga geb. 03.01.1939 Kauffrau Carl-Marien-Straße 9<br />

Wahlvorschlag 3<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

1. Nagel, Christine geb. 16.10.1968 selbstständige Fahrlehrerin Parkweg 15<br />

2. Wojtiniak, Steven geb. 18.03.1985 Koch/ Einzelhandelskfm. Königseer Straße 19<br />

3. Klein, Andrea geb. 24.03.1973 Geschäftsführerin Teichstraße 10<br />

4. Freytag, Kerstin geb. 16.04.1968 Technikerin Brandstraße 3<br />

5. Kemter, Thomas geb. 01.03.1960 Diplom-Ingenieur (FH) Unter Marktstraße 33a<br />

6. Junghans, Ingo geb. 10.11.1959 MSR-Mechaniker Stadtrandsiedlung 9<br />

7. Vogler, Andy geb. 31.12.1974 CNC-Dreher Stadtrandsiedlung 42<br />

8. Keller, Christine geb. 28.08.1959 Maschinenar<strong>bei</strong>terin Stadtrandsiedlung 44<br />

9. Specht, Maximilian geb. 27.09.1990 Abiturient Langebergstraße 7c<br />

10. Wolny, Mike geb. 19.07.1987 FA für Lagertechnik Wolfsgasse 4<br />

Wahlvorschlag 4<br />

Freie Bürgergemeinschaft Gehren<br />

1. Köditz, Jennifer geb. 21.09.1988 Studentin Ba<strong>der</strong>gasse 24<br />

2 Beyer, Denise geb. 13.09.1982 Diplom Betriebswirt Untere Marktstraße 6<br />

3. Wiegand, Maik geb. 07.06.1964 Polsterer An <strong>der</strong> Wohlrose 5<br />

4. Zobel, Dietlind geb. 18.06.1956 Assistentin d. Geschäftsleitung Wiesenweg 1<br />

5. Bössel, Ronny geb. 23.01.1967 Verwaltungsfachwirt Johannesstraße 34c<br />

6. Zobel, Rainer geb. 28.11.1953 Beamter Wiesenweg 1<br />

7. Minner, Angelika geb. 27.08.1952 Diplom-Ingenieur Bauwesen Brandstraße 7<br />

8. Zimmermann, Gudrun geb. 25.08.1949 Diplom-Ökonom An <strong>der</strong> Schobse 3<br />

9. Prof. Wurmus, Helmut geb. 19.01.1940 HS-Lehrer Friedensstraße 14<br />

10. Brandes, Manfred geb. 10.03.1940 Diplom-Ingenieur Johannesstraße 8<br />

11. Schrade, Christian geb. 16.06.1984 Sortierer Obere Marktstraße 14<br />

12. Nicolai, Mathias geb. 23.12.1977 Offsetdrucker Schleusinger Straße 3<br />

13. Eichhorn, René geb. 12.11.1972 Kfz-Mechaniker Ba<strong>der</strong>gasse 16<br />

14. Gustke, Udo geb. 24.08.1959 Elektromeister Großbreitenbacher Straße 7b<br />

15. Hartung, Frank geb. 14.08.1958 Gastwirt August-Bebel-Straße 46<br />

16. Koch, Renate geb. 29.04.1956 Jugendkoordinatorin Langebergstraße 6<br />

17. Hertwig, Reiner geb. 11.02.1956 Kraftfahrer <strong>Berg</strong>straße Nord 5c<br />

18. Utnehmer, Andraes geb. 15.05.1965 Maler Esbachstraße 21b<br />

19. Meinhard, Iris geb. 19.10.1963 Finanzkauffrau Schloßallee 13<br />

20. Köhler, Karola geb. 02.06.1950 Lehrerin Untere Marktstraße 16<br />

21. Friedel, Karin geb. 07.09.1953 Diplom-Chemikerin Friedensstraße 17<br />

22. Schrickel, Frank geb. 09.01.1966 selbst. Handwerker Ba<strong>der</strong>gasse 24<br />

23. Römer, Siegfried geb. 06.11.1953 Lehrer August-Bebel-Straße 34<br />

24. Manthey, Mario geb. 31.10.1967 Steinmetz Langebergstraße 2<br />

25. Raue, Heinz geb. 04.06.1951 Ingenieur Pädagoge Königseer Straße 21<br />

26. Schmidt, Rüdiger geb. 22.07.1960 Diplom-Ingenieur An <strong>der</strong> Schobse 12


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

3.<br />

- 8- Nr. 6/2009<br />

Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />

4.<br />

Ortsteilbürgermeister Jesuborn<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Partei Die Linke<br />

Ziebell, Andreas geb. 08.04.1957 Mediengestalter August-Bebel-Straße 9<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Einzelbewerber<br />

Hartung, Frank geb. 14.08.1958 Gastwirt August-Bebel-Straße 46<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Haueisen<br />

Wahlleiterin<br />

Zu vermieten<br />

Geschäftsräume im Rathausgebäude an <strong>der</strong> Ecke Johannesstraße<br />

/ Amtsstraße in Gehren zu vermieten mit 40,5 qm<br />

Ladenfläche und 27 qm Lagerraum. Beste Innenstadtlage.<br />

Interessenten melden sich bitte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Stadt Gehren, Tel.<br />

036783/88050.<br />

Die Vermietung kann ab sofort erfolgen, ortsübliche Miete<br />

auf Verhandlungsbasis.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie hiermit nochmals auf<br />

die Öffnungszeiten des Friedhofes <strong>der</strong> Stadt Gehren hinweisen:<br />

1. April bis 30. September 07.00 bis 21.00 Uhr<br />

1. Oktober bis 31. März 08.00 bis 19.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie <strong>bei</strong>m Betreten <strong>der</strong> Friedhöfe in Gehren und<br />

Jesuborn, dass alle Tore und Türen an den Eingängen auch<br />

tagsüber geschlossen zu halten sind. In <strong>der</strong> Stadt Gehren werden<br />

ab sofort außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten die Türen automatisch<br />

verschlossen.<br />

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

Wahlbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 07. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister<br />

Allersdorf und Willmersdorf in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Herschdorf.<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />

befinden sich<br />

01 Herschdorf, <strong>Gemeinde</strong>saal, Schwarzburger Straße 12<br />

02 Allersdorf, Klubraum Kulturhaus, Ortsstraße 51<br />

03 Willmersdorf, Saal Kulturhaus, Ortsstraße 12a<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl Allersdorf<br />

und Willmersdorf sind in hellrosa.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />

drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />

zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

3.2.<br />

Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Willmersdorf<br />

und Allersdorf (jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen)<br />

Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />

vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entwe<strong>der</strong> den auf den<br />

amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

o<strong>der</strong> eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und<br />

Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsper-


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 6/2009<br />

son ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in denselben<br />

Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Herschdorf, den 7. Mai 2009<br />

Zimmermann<br />

Wahlleiter<br />

Wahlbekanntmachung für die Europawahl<br />

am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 findet in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum 7. Europäischen Parlament<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt:<br />

01 Herschdorf, <strong>Gemeinde</strong>saal, Schwarzburger Straße 12<br />

02 Allersdorf, Klubraum Kulturhaus, Ortsstraße 51<br />

03 Willmersdorf, Saal Kulturhaus, Ortsstraße 12 a<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

<strong>bei</strong> Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer die<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort<br />

sowie jeweils die ersten 10 Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Wahlvorschläge und rechts von <strong>der</strong> Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf dem<br />

rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetzten<br />

Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Wahlvorschlag sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl im<br />

Kreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Kreises o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

(VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4<br />

des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Obere Marktstraße 1, 98708 Gehren<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd<strong>bei</strong>lagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Da<strong>bei</strong> können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie <strong>bei</strong> unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: In <strong>der</strong> Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im<br />

Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €<br />

(inkl. Porto und 7 % MWSt.) <strong>bei</strong>m Verlag bestellen.


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 6/2009<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

zur Kommunalwahl in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf am 07.06.2009<br />

1.<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf hat in seiner Sitzung am 05.05.2009 folgende Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

für die Wahl zum <strong>Gemeinde</strong>rat, die Wahl zum Ortsteilbürgermeister für Allersdorf und die Wahl zum Ortsteilbürgermeister<br />

Willmersdorf als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.<br />

2.<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

1. Siegmund, Heiko geb. 09.11.1962 Tischlermeister Schwarzburger Straße 17<br />

2. Krauße, Martin geb. 06.09.1947 Elektromeister Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 34 a<br />

3. Günsche, Helmut geb. 02.06.1958 Gärtner Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 20<br />

4. Pabst, Jürgen geb. 06.09.1947 Gastwirt Schwarzburger Straße 7<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Freie Demokratische Partei (FDP)<br />

1. Friedel, Jens geb. 15.02.1966 Selbstständig Mittelfeldweg 2<br />

2. Wehner, Dieter geb. 25.07.1959 Elektromeister Schwarzburger Straße 2<br />

Wahlvorschlag 3<br />

Freie Wählergemeinschaft Herschdorf<br />

1. Hergert, Hanjo geb. 22.04.1965 Kfz-Schlosser Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 14<br />

2. Hertwig, André geb. 17.10.1970 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik Ortsstraße 1, OT Allersdorf<br />

3. Hornschuh, Holger geb. 26.06.1970 Karosseriefahrzeugbauer Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 35<br />

4. Stadelmann, Yves geb. 24.05.1974 Immobilienkaufmann Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 24<br />

5. Mohr, Steffen geb. 09.10.1971 Werkzeugmacher Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 32<br />

Wahlvorschlag 4<br />

Freie Wählergemeinschaft Willmersdorf<br />

1. Risch, Jörg geb. 30.07.1964 Elektroinstallateur Ortsstraße 15, OT Willmersdorf<br />

2. Scheffler, Steffen geb. 16.11.1964 Karosseriebaufachar<strong>bei</strong>ter Ortsstraße 30 a, OT Willmersdorf<br />

3. Traute-Priesel, Angela geb. 10.06.1957 Physiotherapeutin Ortsstraße 62, OT Willmersdorf<br />

Wahlvorschlag 5<br />

Freie Wählergemeinschaft Allersdorf<br />

1. Grund, Ralf geb. 12.10.1968 Bezirksleiter Ortsstraße 52, OT Allersdorf<br />

2. Kohl, Heino geb. 02.03.1970 Elektroniker Ortsstraße 34, OT Allersdorf<br />

3.<br />

Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />

4.<br />

Ortsteilbürgermeister Allersdorf<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Freie Wählergemeinschaft Allersdorf<br />

Voigt, Hartmut geb. 22.11.1962 Kraftfahrer Ortsstraße 41, OT Allersdorf<br />

5.<br />

Ortsteilbürgermeister Willmersdorf<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Einzelbewerber<br />

Risch, Jörg geb. 30.07.1964 Elektroinstallateur Ortsstraße 15, OT Willmersdorf<br />

6.<br />

Die Wahl zu den Ortsteilbürgermeistern wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />

Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, <strong>der</strong> auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt<br />

wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags<br />

kennzeichnet o<strong>der</strong> eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.<br />

Herschdorf, den 7. Mai 2009<br />

Zimmermann<br />

Wahlleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Hierdurch wird die<br />

-> Satzung zur Regelung <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,<br />

die ständig zu beson<strong>der</strong>en Dienstleistungen herangezogen werden, <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Herschdorf vom 12. Mai 2009 - Aufwandsentschädigungssatzung<br />

nach <strong>der</strong> rechtsaufsichtlichen Prüfung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Verstöße i. S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese Bekanntmachung betreffen,<br />

können gegenüber <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Sitz Gehren, 98708 Gehren, Obere Marktstraße 1, für die <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr<br />

nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO.


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 6/2009<br />

Satzung<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung für die<br />

Ehrenbeamten und ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen, die ständig zu beson<strong>der</strong>en<br />

Dienstleistungen herangezogen werden, <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

vom 12. Mai 2009 -<br />

Aufwandsentschädigungssatzung<br />

Auf Grund des § 19 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBI. S.<br />

381, 394), des § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den<br />

Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />

(ThürBKG) vom 21. Dezember 2006 (GVBI. S. 684) in <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

vom 05. Februar 2008 (GVBI. Nr. 2, Seite 22)<br />

sowie des § 2 <strong>der</strong> Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung<br />

(ThürFwEntschVO)) vom 11.12.2001 (GVBI. 2002, S. 92)<br />

hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf in seiner Sitzung<br />

am 20.03.2009 folgende Satzung zur Regelung <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung<br />

für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen, die ständig zu beson<strong>der</strong>en Dienstleistungen<br />

herangezogen werden, <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf beschlossen:<br />

§ 1<br />

Grundsatz<br />

Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit<br />

ehrenamtlich ausgeführt wird.<br />

§ 2<br />

Höhe <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung<br />

(1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 60,00 EUR.<br />

Sollte die Funktion des Ortsbrandmeisters und des Wehrführers<br />

zusammenfallen, so ist nur eine einmalige Aufwandsentschädigung<br />

zu zahlen. In diesem Fall beträgt die zu zahlende Aufwandsentschädigung<br />

ebenfalls 60,00 EUR.<br />

(2) Der Wehrführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Herschdorf erhält<br />

eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00<br />

EUR.<br />

Der Wehrführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Allersdorf erhält eine<br />

monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR.<br />

Der Wehrführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Willmersdorf erhält<br />

eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00<br />

EUR.<br />

(3) Nimmt <strong>der</strong> ständige Vertreter des Wehrführers im Sinne des<br />

Absatzes 2 einen Teil <strong>der</strong> Aufgaben des Vertretenen regelmäßig<br />

wahr, so erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in<br />

Höhe von:<br />

- Feuerwehr Herschdorf 30,00 EUR<br />

- Feuerwehr Allersdorf 15,00 EUR<br />

- Feuerwehr Willmersdorf 15,00 EUR<br />

(4) Nimmt <strong>der</strong> ständige Vertreter im Sinne von Abs. 3 die Aufgaben<br />

des Vertretenen zeitweise voll war, so richtet sich die Aufwandsentschädigung<br />

nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit § 8,<br />

Absatz 2 ThürFwEntschVO.<br />

(5) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt des Weiteren<br />

für den Gerätewart <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Herschdorf<br />

10,00 EUR, den Gerätewart <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Allersdorf<br />

10,00 EUR und für den Gerätewart <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

Willmersdorf 10,00 EUR.<br />

§ 3<br />

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung<br />

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung<br />

<strong>der</strong> nach dieser Satzung gezahlten Entschädigung ist Sache<br />

<strong>der</strong> Empfänger.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die genannten Personenbezeichnungen gelten jeweils in<br />

männlicher und weiblicher Form.<br />

(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung<br />

für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,<br />

die ständig zu beson<strong>der</strong>en Dienstleistungen<br />

herangezogen werden, <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> Ge-<br />

meinde Herschdorf vom 25.03.1996 und <strong>der</strong>en 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 01.07.2008 außer Kraft.<br />

ausgefertigt: Herschdorf, den 12. Mai 2009<br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

Zimmermann<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> Neustadt<br />

Wahlbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Neustadt/Rstg.<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. bildet einen Stimmbezirk. Der<br />

Wahlraum befindet sich im<br />

<strong>Gemeinde</strong>zentrum, Rennsteigstraße 46.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe,<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />

drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />

zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong>


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 6/2009<br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben<br />

Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Neustadt/Rstg., den 7. Mai 2009<br />

Lutz<br />

Wahlleiterin<br />

Wahlbekanntmachung für die Europawahl<br />

am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 findet in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum 7. Europäischen Parlament<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. bildet einen Wahlbezirk.<br />

Der Wahlraum wird im <strong>Gemeinde</strong>zentrum, Rennsteigstraße<br />

46 eingerichtet.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

<strong>bei</strong> Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer die<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort<br />

sowie jeweils die ersten 10 Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Wahlvorschläge und rechts von <strong>der</strong> Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetzten Kreuz<br />

o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Wahlvorschlag sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl im<br />

Kreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Kreises<br />

o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

(VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4<br />

des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

zur Kommunalwahl in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. am 07.06.2009<br />

1.<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. hat in seiner Sitzung am 05.05.2009 folgende Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

für die Wahl zum <strong>Gemeinde</strong>rat als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.<br />

2.<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

1. König, Alfons geb. 19.09.1962 Diplom-Ingenieur Hüttenstraße 51<br />

2. Rose-Matthias, Dunja geb. 06.11.1976 Diplom-Ingenieur Neue Straße 29<br />

3. Hettstedt, Matthias geb. 28.08.1979 Polizeibeamter Hüttenstraße 6<br />

4. Schinzel, Sieglinde geb. 23.12.1951 Köchin Schulstraße 3<br />

5. Schmidt, Frank geb. 15.09.1966 Mechaniker Rennsteigstraße 18<br />

6. Lutz, Lean<strong>der</strong> geb. 29.04.1949 Bauingenieur Hüttenstraße 11<br />

7. Eberhardt, Rosalie geb. 12.04.1940 Rentnerin Waldstraße 2<br />

8. Reise, Ingeburg geb. 18.09.1948 Fleischerin Siedlung 1


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 6/2009<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Partei Die Linke<br />

1. Fischer, Christiana geb. 17.01.1960 Ingenieur Ökonom Neue Straße 18<br />

2. Harnisch, Steve geb. 26.03.1987 Student Rennsteigstraße 10<br />

3. Korn, Sibylle geb. 07.10.1987 Kosmetikerin Hüttenstraße 46<br />

4. Köditz, Ivette geb. 18.09.1980 Altenpflegerin Neue Straße 18<br />

5. Lutz, Gabriele geb. 06.03.1955 Kellnerin Hüttenstraße 20<br />

6. Geyer, Angela geb. 21.09.1962 Verkäuferin Rennsteigstraße 44<br />

Wahlvorschlag 3<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

1. Macheleidt, Dirk geb. 13.03.1966 Außenstellenleiter Hüttenstraße 6 a<br />

2. Babiuch, Jens geb. 29.09.1966 selbst. Schlossermeister Kirchgasse 17<br />

3. Brettel, Horst geb. 14.11.1946 Systemprogrammierer Hüttenstraße 3<br />

4. Oßmann, Günther geb. 22.09.1951 Ingenieur Reuscheltalstraße 2<br />

5. Beetz, Michael geb. 06.06.1959 Polizeibeamter Rennsteigstraße 25<br />

6. Lauterbach, Kati geb. 14.09.1987 Versicherungskauffrau Hüttenstraße 3<br />

7. Köhler, Thomas geb. 20.02.1980 Dachdecker Kablert 9<br />

8. Heinrich, Mario geb. 09.06.1987 Maschinenbediener Gleisbau Kirchgasse 3<br />

9. Dame, Nico geb. 09.01.1980 Monteur Gas Tannengrundstraße 24<br />

Wahlvorschlag 4<br />

Freie Wählergemeinschaft Neustadt/Rstg.<br />

1. Pfützner, Maik geb. 29.12.1966 Vermessungsingenieur Rennsteigstraße 78<br />

2. Bauer, Hans-Jürgen geb. 08.12.1946 Maschinenbauer Hüttenstraße 15<br />

3. Hettstedt, Elvira geb. 27.07.1954 Frisörlehrmeisterin Hüttenstraße 8<br />

4. Klau<strong>der</strong>, Uwe geb. 26.04.1956 Heizungsinstallateur Brandstraße 4<br />

5. Lutz, Heinz geb. 22.05.1946 Sanitärinstallateur Kirchgasse 13<br />

6. Krannich, Herbert geb. 18.02.1947 Polizeibeamter i. R. Rennsteigstraße 83<br />

7. Reise, Norbert geb. 27.04.1953 Diplom-Betriebswirtschaftler Neue Straße 19<br />

Wahlvorschlag 5<br />

Tourismus- und Gewerbeverein Neustadt/Rstg. e. V.<br />

1. Leipold, Frank geb. 14.08.1962 selbst. Heizungsinstallateur Bahnhofstraße 38<br />

2. Thiele, Thomas geb. 03.10.1967 selbst. Schuhmachermeister Kirchgasse 7<br />

3. Juffa, Manuela geb. 06.01.1961 selbst. Wirtschaftskauffrau Bahnhofstraße 33<br />

3.<br />

Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />

Neustadt/Rstg., den 7. Mai 2009<br />

Lutz<br />

Wahlleiterin<br />

Beschlüsse<br />

In <strong>der</strong> 36. nichtöffentlichen Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt am Rennsteig<br />

am 16.04.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss 224/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt:<br />

1. Die Bildungsmittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von<br />

33 TEUR sind mit dem Kreis gegen Infrastrukturmittel zu<br />

tauschen.<br />

2. Mit <strong>der</strong> Gesamtsumme <strong>der</strong> dann vorhandenen Infrastrukturmittel<br />

soll die Umrüstung <strong>der</strong> gesamten Straßenbeleuchtung<br />

Neustadt einschließlich Ortsteil Kahlert auf eine energieeffiziente<br />

Beleuchtungsvariante erfolgen.<br />

3. Die restlichen Infrastrukturmittel sollen dem Bildungswerk<br />

Großbreitenbach für die<br />

- Erneuerung <strong>der</strong> Eingangstür einschließlich Vordach und<br />

- Erneuerung <strong>der</strong> Bodenbeläge<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

4. Die <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigt, die finanziellen Mittel aus <strong>der</strong><br />

Energieeinsparung Straßenbeleuchtung in den folgenden<br />

Haushaltsjahren im Kin<strong>der</strong>garten nach Bedarf zu investieren.<br />

Beschluss 225/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung<br />

von Herrn Wolfgang Schmidt, Bahnhofstraße 35, 98701 Neustadt/Rstg.:<br />

Errichtung eines Holzlagerschuppens für den Eigenbedarf in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Neustadt, Flur 2, Flurstück 40/2, Bahnhofstraße<br />

Beschluss 226/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

Netzproduktion GmbH, 98490 Suhl im Zustimmungsverfahren<br />

nach § 68 TKG für den Bereich Neustadt/Kahlert:<br />

> 1. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

> 2. Tiefbau zur Kabel- und/o<strong>der</strong> Rohrverlegung gemäß <strong>bei</strong>gefügten<br />

Wegeplänen<br />

Beschluss 227/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

Netzproduktion GmbH, 98490 Suhl im Zustimmungsverfahren<br />

nach § 68 TKG für den Bereich Neustadt/Rstg.:<br />

> 1. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

Rennsteigstraße 64<br />

> 2. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

Rennsteigstraße - Nahkauf ONU<br />

> 3. Aufstellen/Standortzustimmung für Mulifunktionsgehäuse<br />

Rennsteigstraße - Nahkauf OLD<br />

> 4. Tiefbau zur Kabel- und/o<strong>der</strong> Rohrverlegung gemäß <strong>bei</strong>gefügten<br />

Wegeplänen<br />

hier: Anträge auf Zustimmung für 1. bis 4.<br />

Beschluss 228/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

Netzproduktion GmbH, 98490 Suhl im Zustimmungsverfahren<br />

nach § 68 TKG für den Bereich Neustadt/Rstg.:<br />

> 1. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

(Nähe Kirche) Bahnhofstraße 50<br />

> 2. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

(Nähe Einfahrt Parkplatz) Bahnhofstraße 10<br />

> 3. Tiefbau zur Kabel- und/o<strong>der</strong> Rohrverlegung gemäß <strong>bei</strong>gefügten<br />

Wegeplänen<br />

hier: Antrag auf Zustimmung für 1. bis 3.


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 6/2009<br />

Beschluss 229/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

Netzproduktion GmbH, 98490 Suhl im Zustimmungsverfahren<br />

nach § 68 TKG für den Bereich Neustadt/Rstg:<br />

> 1. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />

(neuer Parkplatz gegenüber Haus 5) Hüttenstraße 6<br />

2. Tiefbau zur Kabel- und/o<strong>der</strong> Rohrverlegung gemäß <strong>bei</strong>gefügtem<br />

Wegeplan<br />

hier: Antrag auf Zustimmung für 1. bis 2.<br />

Beschluss 230/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid <strong>der</strong><br />

Bauschlosserei Babiuch, Rennsteigstraße 54, 98701 Neustadt/Rstg.:<br />

Erweiterung eines vorhandenen Gewerbebetriebes (Bauschlosserei)<br />

in <strong>der</strong> Gemarkung Neustadt, Flur 2, Flurstück 97, Rennsteigstraße<br />

52<br />

Beschluss 231/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />

Träger öffentlicher Belange an <strong>der</strong> Bauleitplanung gemäß § 4<br />

BauGB zum Bebauungsplan „Hohe Tanne Großbreitenbach“<br />

gemäß Antrag <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Großbreitenbach<br />

vom 07.04.2009.<br />

Beschluss 232/36/2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung<br />

von Herrn Michael Urban, Hüttenstraße 10, 98701<br />

Neustadt/Rstg.:<br />

Neubau einer Garage (Stellplatz) in <strong>der</strong> Gemarkung Neustadt,<br />

Flur 1, Flurstück 81/3, Hüttenstraße<br />

Macheleidt<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach<br />

Wahlbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Möhrenbach<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet sich im<br />

Kulturraum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>,<br />

Großbreitenbacher Straße 1.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />

drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />

zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben<br />

Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Möhrenbach, den 7. Mai 2009<br />

Greßies<br />

Wahlleiterin


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 6/2009<br />

Wahlbekanntmachung für die Europawahl<br />

am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 findet in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum 7. Europäischen Parlament<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach bildet einen Wahlbezirk.<br />

Der Wahlraum wird im Kulturraum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, Großbreitenbacher<br />

Straße 1 eingerichtet.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wir mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält <strong>bei</strong><br />

Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer die<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort<br />

sowie jeweils die ersten 10 Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Wahlvorschläge und rechts von <strong>der</strong> Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetzten Kreuz<br />

o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Wahlvorschlag sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl im<br />

Kreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist.<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Kreises<br />

o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

(VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4<br />

des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

zur Kommunalwahl in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach am 07.06.2009<br />

1.<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach hat in seiner Sitzung am 05.05.2009 folgende Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

für die Wahl zum <strong>Gemeinde</strong>rat als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.<br />

2.<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

1. Beyermann, Willy geb. 28.12.1937 Zimmermann Großbreitenbacher Straße 27<br />

2. Held, Hans Günter geb. 14.11.1949 Diplom-Ingenieur Schulstraße 3<br />

3. Otto, Lothar geb. 12.04.1959 Selbstständig Friedensstraße 1<br />

4. Bauer, Alexan<strong>der</strong> geb. 04.10.1977 Selbstständig Gehrener Straße 5<br />

5. Minner, Siegfried geb. 09.08.1952 Außendienst / Bäcker Großbreitenbacher Straße 9 a<br />

6. Wojtiniak, Christel geb. 05.09.1955 Gastronom Großbreitenbacher Straße 27<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Freie Wählergemeinschaft Möhrenbach<br />

1. Kurch, Dieter geb. 29.01.1951 Disponent Gansleitestraße 1c<br />

2. Köhler, Steffen geb. 06.08.1969 Angestellter Gansleitestraße 1 a<br />

3. Hoffmann, Bastian geb. 11.02.1979 Gärtner Gykelbergstraße 1<br />

4. Eberhardt, Helmut geb. 12.04.1956 Bäckermeister Porzelstraße 9 a<br />

5. Schmidt, Silvio geb. 11.01.1979 Straßenbauer Gehrener Straße 11 a<br />

6. Riha, Tobias geb. 05.05.1972 Trockenbauer Gykelbergstraße 7<br />

7. Hoffmann, Benjamin geb. 06.07.1986 Gärtner Gykelbergstraße 1<br />

8. Stärker, Frank geb. 04.11.1961 Verkäufer Friedensstraße 18<br />

9. Peppler, Ulrich geb. 18.04.1973 Heizungsbauer Gehrener Straße 21<br />

3.<br />

Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />

Möhrenbach, den 7. Mai 2009<br />

Greßies<br />

Wahlleiterin


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 6/2009<br />

Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

Bekanntmachung<br />

Die Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

hat am 24.04.2009 beschlossen, <strong>der</strong> Reinertrag aus dem<br />

Pachtjahr 2008/2009 wird an die Jagdgenossen nicht ausgeschüttet,<br />

son<strong>der</strong>n den Rücklagen zugeführt.<br />

Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige<br />

Verwendung <strong>der</strong> Einnahmen wird <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong><br />

Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />

Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung gemäß<br />

§ 10 Abs. 3 BJG nicht berührt. Der Anspruch eines Jagdgenossen<br />

auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag <strong>der</strong><br />

Jagdnutzung erlischt, falls er nicht innerhalb von einem Monat<br />

nach Veröffentlichung dieses Beschlusses schriftlich zu Protokoll<br />

des Jagdvorstehers mit <strong>der</strong> zur Auszahlung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Angaben und Unterlagen geltend gemacht wird.<br />

Saupe<br />

Vorsteher <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong><br />

WahIbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong><br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet sich im<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal, Friedensstraße 1.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen des hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreises geben. Die Wähler können<br />

ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen<br />

und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

3.2.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen<br />

Bewerber und ohne das Recht <strong>der</strong> Stimmhäufung<br />

auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und je<strong>der</strong><br />

Wähler hat so viele Stimmen wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu<br />

wählen sind, das sind 8 Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist<br />

auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können<br />

den Wahlvorschlag unverän<strong>der</strong>t durch entsprechende Kennzeichnung<br />

annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen<br />

und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben,<br />

indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf<br />

o<strong>der</strong> sonst eindeutig bezeichnen<strong>der</strong> Weise eintragen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben<br />

Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

<strong>Pennewitz</strong>, den 7. Mai 2009<br />

Henkel<br />

Wahlleiterin


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 6/2009<br />

Wahlbekanntmachung für die Europawahl<br />

am 7. Juni 2009<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 findet in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum 7. Europäischen Parlament<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> bildet einen Wahlbezirk.<br />

Der Wahlraum wird im <strong>Gemeinde</strong>saal, Friedensstraße 1 eingerichtet.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wir mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält <strong>bei</strong><br />

Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer die<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort<br />

sowie jeweils die ersten 10 Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Wahlvorschläge und rechts von <strong>der</strong> Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetzten Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl im<br />

Kreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Kreises<br />

o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

(VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4<br />

des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Im Auftrag<br />

Henkel<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

zur Kommunalwahl in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> am 07.06.2009<br />

1.<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> hat in seiner Sitzung am 05.05.2009 folgende Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

für die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rates in <strong>Pennewitz</strong> als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.<br />

2.<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Freie Wählergemeinschaft <strong>Pennewitz</strong><br />

1. Löhn, Marko geb. 19.07.1978 Angestellter Friedensstraße 17 a<br />

2. Krannich, Thomas geb. 31.03.1961 Tischler Talstraße 13<br />

3. Schubert, Astrid geb. 25.02.1961 Diplom-Ingenieur Oec. Königseer Straße 47<br />

4. Junghans, Burkhard geb. 10.01.1940 Maschinenschlosser Gartenstraße 11<br />

5. Chemnitz, Harald geb. 20.02.1955 Forstunternehmer Arnstädter Straße 7<br />

6. Ulrich, Helmut geb. 18.12.1943 Maurermeister Neue Welt 11<br />

7. Heinze, Kevin geb. 14.08.1988 Industriemechaniker Königseer Straße 51<br />

8. Meißner, Thomas geb. 15.07.1974 Tischlermeister Neue Welt 6<br />

3.<br />

Die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rates wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht <strong>der</strong><br />

Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen<br />

sind, das sind 8 Stimmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, <strong>der</strong> auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt<br />

wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nachnamen, Vornamen<br />

und Beruf o<strong>der</strong> in sonst eindeutig bezeichnen<strong>der</strong> Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverän<strong>der</strong>t<br />

durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.<br />

<strong>Pennewitz</strong>, den 7. Mai 2009<br />

Henkel<br />

Wahlleiterin


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 6/2009<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Mitteilungen<br />

Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich<br />

sind gefragt<br />

Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/in <strong>bei</strong>m<br />

Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk (DEB)<br />

Ilmenau. Einen Beruf im Sozialwesen zu erlernen, ist eine lohnenswerte<br />

Investition in die Zukunft und bietet gute Chancen<br />

auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt. Der Bedarf nach kompetentem, gut ausgebildetem<br />

Personal wächst ebenso wie die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Mitar<strong>bei</strong>ter aus diesem Bereich. Das GAW-Institut in Ilmenau<br />

(Tochterunternehmen des DEB) ist bekannt als etablierter<br />

Träger zur Ausbildung zum/r staatlich geprüften/r Sozialassistenten/in.<br />

Sozialassistenten und -assistentinnen ergänzen die Tätigkeiten<br />

von Erziehern, Sozialpädagogen und Pflegekräften. Weitere Ar<strong>bei</strong>tsmöglichkeiten<br />

bestehen in Wohnstätten für Behin<strong>der</strong>te, in<br />

Krankenhäusern, in Heimen für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche o<strong>der</strong> in<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> offenen Kin<strong>der</strong>- und Jugendar<strong>bei</strong>t. Sie ar<strong>bei</strong>ten<br />

mit unterschiedlichen Fachgruppen zusammen und assistieren<br />

im hauswirtschaftlichen, pflegerischen und erzieherischen<br />

Bereich. Für die berufliche Entwicklung besteht die Möglichkeit,<br />

in traditionellen aber auch in ganz neuen Einsatzfel<strong>der</strong>n eine<br />

Anstellung zu finden. Die Ausbildung zum Sozialassistenten ist<br />

für viele <strong>der</strong> Absolventen ein Sprungbrett zu weiterführenden<br />

Ausbildungen, wie zum Beispiel im Bereich Erziehung o<strong>der</strong><br />

Heilerziehungspflege o<strong>der</strong> zur Erlangung <strong>der</strong> Fachhochschulreife.<br />

Die zweijährige schulische Ausbildung mit praktischen Anteilen<br />

wird an <strong>der</strong> höheren Berufsfachschule für Absolventen <strong>der</strong> Realschule<br />

o<strong>der</strong> Ausbildungssuchenden mit einem gleichwertigen<br />

Bildungsabschluss angeboten und endet mit <strong>der</strong> staatlichen Anerkennung.<br />

Die Ausbildung erfolgt sehr praxisnah. Schülerinnen und Schüler<br />

erhalten die Möglichkeit, Teile <strong>der</strong> Ausbildung in den oben<br />

genannten Einsatzfel<strong>der</strong>n zu absolvieren. Um den Schülerinnen<br />

und Schülern in allen Ausbildungsrichtungen einen guten Start<br />

in ihr Berufsleben zu ermöglichen, wird darüber hinaus beson-<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong> <strong>der</strong> www -<br />

Region Juni 2009 für die VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Veranstaltungen<br />

<strong>der</strong>s Wert auf eine handlungsorientierte und fundierte Ausbildung<br />

mit erfahrenen Fachkräften aus <strong>der</strong> Praxis gelegt.<br />

Weitere Informationen gibt es <strong>bei</strong>m GAW-Institut für berufliche<br />

Bildung gemeinnützige GmbH, Fachschule und höhere Berufsfachschule<br />

für Gesundheits- und Pflegeberufe im Bildungsgang<br />

Sozialassistent, Am Vogelherd 50/51, 98693 Ilmenau, Tel.: 0 36<br />

77 / 84 10 89, Fax: 0 36 77 / 87 18 77, E-Mail: ilmenau@gaw.de.<br />

Mehr im Netz: www.deb.de bzw. www.gaw.de o<strong>der</strong> www.clevereausbildung.de<br />

Möchten Sie Südafrika kennen lernen - <strong>bei</strong><br />

sich zu Hause?<br />

Südafrikanische Schüler suchen Gastgeberfamilien<br />

In Südafrika wird Deutsch als Fremdsprache an vielen Schulen<br />

unterrichtet.<br />

Auch aus diesem Grund möchten in diesem Jahr wie<strong>der</strong> Schüler/innen<br />

wie Linda und Banothile aus Südafrika Deutschland<br />

besuchen. Sie nehmen am Unterricht deutscher Gymnasien<br />

o<strong>der</strong> Realschulen teil und erleben, wie Menschen in Deutschland<br />

leben und denken.<br />

Der „Freundeskreis für Südafrika“ (FSA) sucht jetzt für sein<br />

2009-Austauschprogramm Gastfamilien, die für vier Wochen<br />

o<strong>der</strong> für drei Monate einen südafrikanischen Jugendlichen aufnehmen.<br />

Die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> 10., 11. und 12.<br />

Klasse sind 16 bis 18 Jahre alt. Sie werden während ihres<br />

Deutschlandaufenthaltes am Unterricht eines Gymnasiums o<strong>der</strong><br />

einer Realschule teilnehmen.<br />

Junge Südafrikaner und deutsche Familien haben so die Chance,<br />

eine neue Welt zu entdecken und Vorurteile abzubauen.<br />

Die Jugendlichen kommen 2009 in 3 Gruppen nach Deutschland:<br />

im Juni/Juli und im Dezember/Januar 10 (für vier Wochen)<br />

und von Oktober bis Januar 10 für drei Monate.<br />

Der FSA organisiert die Bahnfahrt zu und von den Gastfamilien,<br />

sowie die Kranken- und Haftpflichtversicherung und ist als Ansprechpartner<br />

je<strong>der</strong>zeit für die Gastfamilien erreichbar. Die<br />

Gastfamilien bieten den Jugendlichen Unterkunft, Verpflegung<br />

und die Teilnahme am Familienalltag und sollten möglichst Kin<strong>der</strong><br />

im Alter zwischen 14 und 18 Jahren haben.<br />

Der FSA ist eine unpolitische Privatinitiative und wurde 1996 in<br />

Pretoria (SA) gegründet. Das deutsche Büro befindet sich in<br />

Süddeutschland und wird von Nicole Ip geleitet. Sie und ihre<br />

Mitar<strong>bei</strong>terin sind seit 1999 für die Auswahl und Betreuung <strong>der</strong><br />

deutschen Gastfamilien und Schüler zuständig.<br />

Interessierte Familien können vom FSA Youth Exchange unverbindlich<br />

und kostenlos die Broschüre „Die Faszination Südafrikas<br />

zu Hause erleben“ anfor<strong>der</strong>n:<br />

FSA Youth Exchange<br />

Helmuth-Zimmerer-Str. 75<br />

97076 Würzburg<br />

Tel.: 0931-3590770<br />

E-Mail: nicole@fsayouthexchange.de<br />

www.fsayouthexchange.de<br />

Datum Veranstaltung Ort Raum/Platz<br />

Juni<br />

01.06. Pfingstmontag- Waldgottesdienst Willmersdorf für<br />

10.00 Uhr die Kommunen Lange-<strong>Berg</strong>- Denkmal<br />

um den Langen <strong>Berg</strong><br />

04.06.09 Erlebnisnachmittag mit Kin<strong>der</strong>n<br />

„Auf geheimen Pfaden“ 15.30 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum/Park<br />

ab 5 Kin<strong>der</strong>n Voranmeldung erwünscht<br />

05.06. Kin<strong>der</strong>fest zum Kin<strong>der</strong>tag Großbreitenbach Frauen- und<br />

14.00 Uhr Familienzentrum<br />

05.-06.06. Rock-Open-Air Gehren Sportplatz<br />

06.06. Tag <strong>der</strong> offenen Tür <strong>bei</strong> <strong>der</strong> FFw Langewiesen Feuerwehrgerätehaus<br />

14.00 Uhr Langewiesen


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 6/2009<br />

06.06.09 Kin<strong>der</strong>fest 14.00 Uhr Neustadt Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

„Rennsteigzwerge“<br />

08.06.09 6. Neustädter Kräutertafelrunde<br />

Thema: „Heilende Blütenpracht Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

-Perlen unserer Gebirgsflora!“ 19.00 Uhr<br />

08.06. Kräuterseminar 18.30 Uhr Königsee Bahnhofstraße 5<br />

09.06.09 Blutspende 16.00 - 19.00 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

11.06.09 Erlebnisnachmittag mit Kin<strong>der</strong>n<br />

„Auf geheimen Pfaden“ 15.30 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum/Park<br />

ab 5 Kin<strong>der</strong>n Voranmeldung erwünscht<br />

12.06. Freuen sie sich über Selbstgebackenes Gehren Heimatstube des BdV<br />

13.06. 10. Altstadtfest mit <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Zwiebelprinzessin Großbreitenbach Zwiebelmarkt<br />

13.06. Königsee in Bewegung 6. Staffelmarathon Königsee Marktplatz<br />

13.06. 1. Gartenfest Gräfinau-Angstedt Festplatz Wasserleite<br />

13.06. Jugendtanz mit „Madehouse“ auf <strong>der</strong> Festwiese Horba auf <strong>der</strong> Festwiese<br />

13.06. St. Vitus-Feuer/ Sonnenwendfeuer<br />

17.00 Uhr Jesuborn Schulberghütte<br />

13.06. u.<br />

14.06. 125 Jahre FFw Altenfeld Altenfeld Festplatz/Mehrzweckhalle<br />

13.06. u.<br />

14.06. Teichfest Horba Horba Dorfplatz<br />

14.06. Großes Herschdorfer Traktortreffen 8.00 Uhr Herschdorf Ortszentrum<br />

17.06. Heimatabend 19.-22.00 Uhr Gehren Haus <strong>der</strong> Begegnung<br />

18.06.09 Erlebnisnachmittag mit Kin<strong>der</strong>n<br />

„Auf geheimen Pfaden“ 15.30 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum/Park<br />

ab 5 Kin<strong>der</strong>n Voranmeldung erwünscht<br />

19.06. Sonnenwendfeuer Böhlen Viehtreibe<br />

20.06. Oldtimerrennen um den Pokal<br />

„Oldtimerpokal im Schobsetal“<br />

und Veranstaltung mit Markt rund um die Gehren Stadtzentrum<br />

Schlossruine Gehren 8.-18.00 Uhr<br />

20.06. Gehrener Sonnwendfeuer Gehren Am Langen <strong>Berg</strong><br />

21.06. 10. Böhlener Wan<strong>der</strong>tag Böhlen ab Dorfbrunnen<br />

21.06. 7. Tränkenfest Frie<strong>der</strong>sdorf Dorftränke<br />

22.06.09 Sommersonnenwende <strong>der</strong> lustigen Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum/Park<br />

Kräuterhexen 19.00 Uhr Voranmeldung<br />

24.06. Kräuterallerlei 19.00 Uhr Jesuborn Bürgerhaus<br />

25.06.09 Erlebnisnachmittag mit Kin<strong>der</strong>n<br />

„Auf geheimen Pfaden“ 15.30 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum/Park<br />

ab 5 Kin<strong>der</strong>n Voranmeldung erwünscht<br />

26.06. Buchlesung Gehren Heimatstube des BdV<br />

26.-27.06. Ultimative Beachparty mit viel Rock und Pop<br />

unter freiem Himmel Möhrenbach Schwimmbad<br />

27.06.-05.07. Schützenwoche Großbreitenbach Schießanlage<br />

„Am Letterchen“<br />

28.06. Backhausfest 13.00 Uhr Langewiesen Backhaus am Gottessegen<br />

28.06. Schaufliegen Flugmodelle Großbreitenbach-<br />

Gillersdorf Modellflugplatz<br />

jeden<br />

Dienstag Wan<strong>der</strong>ung am Rennsteig und anschließenden<br />

Kaffeetrinken 13.00 Uhr Neustadt Treffpunkt „Sonnenhotel“<br />

jeden<br />

Mittwoch Diashow „Der Rennsteig-ein historischer Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

Grenz- und Wan<strong>der</strong>weg“ 20.00 Uhr Voranmeldung erwünscht<br />

jeden<br />

Freitag gemütlicher Abend mit Tanzmusik<br />

20.00 Uhr Neustadt Treffpunkt „Sonnenhotel“<br />

jeden<br />

Samstag Kräuterwan<strong>der</strong>ung mit <strong>der</strong> Kräuterfee<br />

„Rosalie“ 13.00 Uhr Neustadt Treffpunkt „Sonnenhotel“<br />

jeden<br />

Sonntag Stadt- und Schlossmuseum Gehren Gehren Amtsstraße 3<br />

14.00 bis 17.00 Uhr An <strong>der</strong> Schlossruine<br />

jeweils<br />

Mo.-Fr. Rennsteigmuseum 10.00 bis 16.00 Uhr Neustadt <strong>Gemeinde</strong>zentrum


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 6/2009<br />

Stadt Gehren<br />

Mitteilungen<br />

17. Michael-Bach-Tage 2009<br />

Liebe Gehrener, liebe Gäste, liebe Musikfreunde aus<br />

nah und fern,<br />

es ist nun schon das 17. Mal in Folge, dass in Gehren die Michael-Bach-Tage<br />

stattfinden. Längst haben diese Festtage als<br />

ein bedeuten<strong>der</strong> kultureller Höhepunkt in unserer Stadt einen<br />

festen Platz im Veranstaltungskalen<strong>der</strong> eingenommen. Neben<br />

den musikalischen Ereignissen wird durch die Erinnerung an<br />

Johann Michael Bach auch ein Beitrag zur Pflege des mit seiner<br />

Person verbundenen kulturellen Erbes in unserer Stadt geleistet.<br />

Ich freue mich beson<strong>der</strong>s, dass wir Sie in diesem Jahr zu folgendem<br />

abwechslungsreichen und vielseitigen Programm einladen<br />

können:<br />

Eröffnungskonzert: 16.05.2009:<br />

Gospelrock Chor und Band „Begegnungen“,<br />

Konzertprogramm „Arise“<br />

Beginn ist 20.00 Uhr in <strong>der</strong> Kirche St. Michael<br />

Musikalischer Festgottesdienst: 17.05.2009:<br />

Predigt Pfr. Dr. Huß<br />

Mitwirkende: Chor „viva la musica“ und Frau Anna Löbner,<br />

anschließend Kranznie<strong>der</strong>legung am Bachdenkmal mit Trompeter<br />

Johannes Hille,<br />

Beginn des Festgottesdienstes ist 9.30 Uhr in <strong>der</strong> Kirche St. Michael<br />

Klassische und populäre Melodien: 19.05.2009:<br />

Ensemble „Bella Musica“ Konzert mit Werken von Rondo Veneciano,<br />

Bach, Mozart u. a.,<br />

Beginn 20.00 Uhr in <strong>der</strong> Kirche St. Michael<br />

Abschlussveranstaltung: 20.05.2009:<br />

Pianist Felix Reuter präsentiert das Programm „Der verflixte<br />

Bach“,<br />

Veranstaltungsort für das musikalische Kabarett am Klavier ist<br />

die Marienschule in Gehren, Beginn 20.00 Uhr<br />

Bedanken möchte ich mich sehr herzlich <strong>bei</strong> all denen, die<br />

durch ihre engagierte Mitar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Festwoche<br />

mitgewirkt haben. Allen Veranstaltungen wünsche ich einen<br />

guten Verlauf und Ihnen, liebe Besucher, schöne und ereignisreiche<br />

Stunden <strong>bei</strong> den Konzerten in unserer Stadt.<br />

Herzliche Grüße<br />

Ronny Bössel<br />

Bürgermeister<br />

Beate Walther<br />

Floristmeisterin und gelernte Gärtnerin, bekannt aus <strong>der</strong> Fernsehsendung<br />

„mdr-Garten“ stellt ihr selbstverfasstes Buch vor.<br />

Der Titel lautet „Alles über Blumendeko“ - Sträuße, Gestecke,<br />

Pflanzar<strong>bei</strong>ten.<br />

Sie gibt theoretische Hinweise u. praktische Vorführungen zum<br />

floralen Gestalten, z. B. zu Festlichkeiten, zu Gartenpartys o<strong>der</strong><br />

für ein schöneres Zuhause.<br />

Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen.<br />

Wo: Stadtbibliothek Gehren<br />

Wann: 18.05.2009 (Montag)<br />

Zeit: 17.30 Uhr<br />

Unkosten<strong>bei</strong>trag: 2,00 EUR<br />

Ich freue mich und hoffe auf ein reges Interesse.<br />

K. Burkhardt<br />

Bibliothek Gehren<br />

Lesewettbewerb in <strong>der</strong> Stadtbibliothek<br />

Gehren!<br />

Am Donnerstag, den 30.04.2009, trafen sich Schüler aus <strong>der</strong><br />

Grundschule Gehren, um ihre besten Leser in einem Lesewettstreit<br />

zu ermitteln.<br />

Zwölf Schüler, aus drei Klassenstufen, waren zusammen mir ihrer<br />

Lehrerin, Frau Schedler, gekommen um vor einem ausgewählten<br />

Publikum (Jury) laut und deutlich vorzulesen.<br />

Vielen Kin<strong>der</strong>n waren die Aufregung und Anspannung anzusehen.<br />

Auch für Erwachsene ist es immer ein tolles Erlebnis,<br />

denn wir haben den Lesewettbewerb bereits schon das sechste<br />

Jahr in Folge durchgeführt.<br />

Die Jury hatte die Aufgabe, die einzelnen Lesevorträge zu bewerten.<br />

Dazu kommt noch, das Schüler auch einen schriftlichen Teil in<br />

<strong>der</strong> Schule bewältigen mussten. Aus <strong>bei</strong>den Teilen wurde nun<br />

anhand <strong>der</strong> erreichten Punkte in <strong>der</strong> jeweiligen Klassenstufe ein<br />

Sieger ermittelt.<br />

Siegerinnen wurden Anna-Maria Wesser aus <strong>der</strong> Klasse 2a, Alina<br />

Tschernek aus <strong>der</strong> Klasse 3a und Marie Hertwich aus <strong>der</strong><br />

Klasse 4b.<br />

von links nach rechts Alina Tscherneck, Maria Wesser und Marie<br />

Hertwig<br />

Allen Siegerinnen Herzlichen Glückwunsch!<br />

Ein Dankeschön an die Lehrerin Frau Schedler und Elternsprecherin<br />

Frau Korn.<br />

Auch im nächsten Jahr würde ich mich auf einen neuen Lesewettstreit<br />

mit vielen Teilnehmern freuen.<br />

Frau K. Burkhardt<br />

Stadtbibliothek Gehren<br />

Wir gratulieren<br />

Gratulationen zum Geburtstag an Bürger<br />

<strong>der</strong> Stadt Gehren im Monat Juni 2009<br />

01.06. Herrn Lothar Weisle<strong>der</strong> zum 82. Geburtstag<br />

Langewiesener Str. 29<br />

01.06. Frau Elfriede Domhardt zum 80. Geburtstag<br />

Töpfergasse 3<br />

01.06. Herrn Siegfried Machleidt zum 79. Geburtstag<br />

Ba<strong>der</strong>gasse 28<br />

01.06. Herrn Manfred Eulitz zum 72. Geburtstag<br />

An <strong>der</strong> Schobse 8<br />

02.06. Frau Ilse Weiß zum 85. Geburtstag<br />

Schleusinger Str. 14<br />

03.06. Herrn Oskar Hahn zum 84. Geburtstag<br />

Jesuborn, August-Bebel-Str. 28<br />

03.06. Frau Jutta Ludwig zum 81. Geburtstag<br />

Nid<strong>der</strong>au-Ring 31


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 6/2009<br />

04.06. Frau Margarete Stubenrauch zum 82. Geburtstag<br />

Carl-Lämmerzahl-Str. 4<br />

04.06. Herrn Helmut Reichel zum 73. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 26<br />

05.06. Frau Gabriele Hedler zum 73. Geburtstag<br />

Am Lustgarten 4<br />

06.06. Frau Angelika Both zum 74. Geburtstag<br />

Langebergstr. 5 a<br />

06.06. Frau Maria Both zum 73. Geburtstag<br />

Schleusinger Str. 66<br />

07.06. Herrn Rudolf Wesser zum 73. Geburtstag<br />

Arnstädter Str. 18 a<br />

07.06. Frau Doris Pilz zum 71. Geburtstag<br />

Carl-Marien-Str. 5<br />

08.06. Frau Ruth Seyfferth zum 77. Geburtstag<br />

Carl-Marien-Str. 7<br />

09.06. Frau Helene Schnei<strong>der</strong> zum 88. Geburtstag<br />

Talstr. 16<br />

10.06. Herrn Gerhard Taubmann zum 72. Geburtstag<br />

<strong>Berg</strong>str. Nord 9 b<br />

11.06. Frau Lieselotte Wießner zum 84. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 5<br />

11.06. Frau Margit Kurzke zum 81. Geburtstag<br />

Jesuborn, August-Bebel-Str. 59<br />

11.06. Frau Sigrid Löser zum 71. Geburtstag<br />

Schleusinger Str. 52<br />

12.06. Frau Ursula Escher zum 71. Geburtstag<br />

Langewiesener Str. 1<br />

13.06. Frau Anna Lange zum 88. Geburtstag<br />

Großbreitenbacher Str. 41<br />

13.06. Frau Vroni Klaua zum 83. Geburtstag<br />

Albertstr. 7<br />

14.06. Herrn Reinhard Janke zum 77. Geburtstag<br />

Carl-Marien-Str. 3<br />

14.06. Frau Jutta Beyer zum 77. Geburtstag<br />

Großbreitenbacher Str. 9<br />

14.06. Frau Irmgard Lang<strong>bei</strong>n zum 73. Geburtstag<br />

Talstr. 18<br />

16.06. Frau Ingeborg Hesse zum 83. Geburtstag<br />

Jesuborn, August-Bebel-Str. 8<br />

16.06. Herrn Walter Knorr zum 74. Geburtstag<br />

Johannesstr. 24<br />

16.06. Herrn Dieter Ostertag zum 74. Geburtstag<br />

Jesuborn, August-Bebel-Str. 5<br />

17.06. Herrn Helmut Seidl zum 70. Geburtstag<br />

Langebergstr. 8<br />

18.06. Herrn Herbert Bauer zum 80. Geburtstag<br />

Jesuborn, Schweizer Str. 7<br />

20.06. Frau Margot Hellmundt zum 78. Geburtstag<br />

Jesuborn, Mühlweg 5<br />

21.06. Frau Hannelore Grabmayer zum 81. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 12<br />

21.06. Frau Christa Zentgraf zum 79. Geburtstag<br />

Schleusinger Str. 34<br />

21.06. Frau Dorothea Dölker zum 71. Geburtstag<br />

Untere Marktstr. 50<br />

22.06. Frau Gertrud Heubach zum 89. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 2<br />

23.06. Frau Helga Lipfert zum 70. Geburtstag<br />

Langewiesener Str. 10<br />

25.06. Frau Gertrud Treßelt zum 82. Geburtstag<br />

<strong>Berg</strong>str. Nord 13 b<br />

25.06. Herrn Joachim Unbehaun zum 75. Geburtstag<br />

Johannesstr. 4<br />

26.06. Frau Anneliese Uhlworm zum 85. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 28<br />

26.06. Herrn Hans Oberen<strong>der</strong> zum 84. Geburtstag<br />

Feldstr. 8<br />

26.06. Frau Lieselotte Schütz zum 79. Geburtstag<br />

Jesuborn, Schwarzburger Str. 12<br />

26.06. Herrrn Siegfried Möller zum 72. Geburtstag<br />

Stadtrandsiedlung 40<br />

26.06. Frau Stefanie Eulitz zum 72. Geburtstag<br />

An <strong>der</strong> Schobse 8<br />

27.06. Herrn Heinz Haueisen zum 79. Geburtstag<br />

Friedensstr. 6<br />

27.06. Herrn Martin Meinhardt zum 77. Geburtstag<br />

Obere Marktstr. 12<br />

28.06. Herrn Gerhard Hesse zum 78. Geburtstag<br />

An <strong>der</strong> Schobse 12<br />

28.06. Frau Ingrid Miny zum 73. Geburtstag<br />

Wohlrosetal 1<br />

30.06. Frau Ursula Möller zum 80. Geburtstag<br />

Jesuborn, August-Bebel-Str. 45<br />

30.06. Frau Irmgard Oberen<strong>der</strong> zum 74. Geburtstaga<br />

Feldstr. 8<br />

Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen<br />

Lebensjahr.<br />

Das Fest <strong>der</strong> Eisernen Hochzeit feiern am 3. Juni die<br />

Eheleute Theodor und Ilse Zier, Großbreitenbacher Str.<br />

39, herzlichen Glückwunsch und alles Gute.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinden Gehren, Jesuborn,<br />

Möhrenbach<br />

Monat Juni 2009<br />

Gehren<br />

Pfingstmontag, 01. Juni 2009 - Montag<br />

10.00 Uhr Gottesdienst<br />

auf dem Langen <strong>Berg</strong><br />

Trinitatis, 07. Juni 2009 - Sonntag<br />

09.30 Uhr Goldene Konfirmation<br />

Festgottesdienst in <strong>der</strong> Stadtkirche<br />

1. Sonntag nach Trinitatis, 14. Juni 2009 - Sonntag<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

2. Sonntag nach Trinitatis, 21. Juni 2009 - Sonntag<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

3. Sonntag nach Trinitatis, 27. Juni 2009 - Sonnabend<br />

19.00 Uhr Gottesdienst<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachmittag<br />

11. Juni 2009, Donnerstag, 14.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

25. Juni 2009, Donnerstag, 14.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Weitere Veranstaltungen:<br />

Christenlehre: montags, 15.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Jesuborn<br />

Pfingstmontag, 01. Juni 2009 - Montag<br />

10.00 Uhr Gottesdienst<br />

auf dem Langen <strong>Berg</strong><br />

1. Sonntag nach Trinitatis, 14. Juni 2009 - Sonntag<br />

14.00 Uhr Gottesdienst<br />

3. Sonntag nach Trinitatis, 28. Juni 2009 - Sonntag<br />

14.00 Uhr Gottesdienst<br />

Möhrenbach<br />

Pfingstmontag, 01. Juni 2009 - Montag<br />

10.00 Uhr Gottesdienst<br />

auf dem Langen <strong>Berg</strong><br />

Trinitatis, 07. Juni 2009 - Sonntag<br />

kein Gottesdienst<br />

1. Sonntag nach Trinitatis, 14. Juni 2009 - Sonntag<br />

16.30 Uhr Gottesdienst<br />

2. Sonntag nach Trinitatis, 21. Juni 2009 - Sonntag<br />

14.00 Uhr Gottesdienst<br />

3. Sonntag nach Trinitatis, 28. Juni 2009 - Sonntag<br />

10.00 Uhr Gottesdienst<br />

Das Pfarrbüro ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Unseren <strong>Gemeinde</strong>glie<strong>der</strong>n, allen Einwohnern und Gästen eine<br />

segensreiche Zeit wünscht<br />

Ihr Pfarrer Dr. Udo Huß


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 6/2009


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 6/2009


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 6/2009<br />

Vereine und Verbände<br />

und Zunähen seines eigenen Plüschtieres ausprobieren. Sogar<br />

die jungen hatten da<strong>bei</strong> viel Spass.<br />

„MSC-Oldtimerpokal im Schobsetal“<br />

lautet das Motto des diesjährigen Oldtimertreffens, organisiert<br />

von dem<br />

Motorsportclub Gehren e.V. und <strong>der</strong> Stadt Gehren.<br />

Termin: 20. Juni 2009; rund um die Gehrener Schlossruine<br />

Auch in diesem Jahr kommen die „rollenden Veteranen“ wie<strong>der</strong><br />

zusammen, um <strong>bei</strong>m Geschicklichkeitstest und <strong>der</strong> anschließenden<br />

Zuverlässigkeitsfahrt ihr Können unter Beweis zu stellen.<br />

Foto: MSV Gehren e. V.<br />

Die Strecke - es wird eine kleine (ca. 70 km) und eine große (ca.<br />

100 km) Runde geben - führt die Oldtimer und ihre Fahrer durch<br />

die schöne Landschaft Thüringens.<br />

Ausgesucht wird die Fahrroute von den Freunden des Motorportclubs<br />

Gehren e.V. in gründlicher und detaillierter Vorbereitung.<br />

Will man doch den Fahrern unnötige Umleitungen und<br />

Baustellen ersparen.<br />

Wir erwarten die Fahrer ab 7:00 Uhr an <strong>der</strong> Schlossruine.<br />

Der erste Oldtimer startet um 10:00 Uhr und wird gegen 14:30<br />

Uhr zurückerwartet.<br />

Bis zur Siegerehrung gegen 16:30 Uhr werden die Oldtimer und<br />

ihrer Fahrer noch allerlei Wissenswertes preisgeben.<br />

Begleitend zum Treffen <strong>der</strong> Oldtimer wird ein buntes Markttreiben<br />

für allerlei Kurzweil sorgen.<br />

Wir hoffen auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> auf eine rege Teilnahme<br />

und wünschen den Fahrern, den Fans und allen Besuchern einen<br />

schönen, erlebnisreichen und unvergesslichen Oldtimersamstag.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Motorsportclubs Gehren e.V. und die<br />

Stadt Gehren<br />

(Detailliertere Informationen geben wir im kommenden Amtsblatt<br />

bekannt)<br />

Osterferien 2009 mit MUG e. V. Thüringen<br />

In <strong>der</strong> ersten Ferienwoche wurde ein Tag im Jugendclub<br />

Herschdorf zur Osterhasenwerkstatt eingeladen.<br />

Der Jugendclub war wie<strong>der</strong> voll mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

und es wurde fleißig gebastelt, da<strong>bei</strong> entstanden lustige Entenfensterbil<strong>der</strong><br />

und Osterhasen aus Terrakottatöpfen.<br />

Für die Versorgung mit Getränken, Kuchen und Süßigkeiten<br />

sorgte wie<strong>der</strong> bestens <strong>der</strong> Jugendverein Herschdorf.<br />

Am zweiten Tag unternahmen wir eine Betriebsbesichtigung im<br />

Bastel - und Bärenversand Gehren. Frau Schacht, Herr Bahr<br />

und Annett Manthey verstanden es, den Kin<strong>der</strong>n zu zeigen, wie<br />

viele Ar<strong>bei</strong>tsschritte notwendig sind, damit das fertige Plüschtier<br />

von uns Kin<strong>der</strong>n geknuddelt werden kann.<br />

Da<strong>bei</strong> entstand für unseren Jugendclub eine lustige Schönwetterwolke.<br />

Danach konnte sich jedes Kind <strong>bei</strong> dem Ausstopfen<br />

Der dritte Ferientag war voller Überraschungen. Wir besuchten<br />

Frau Burkhardt in <strong>der</strong> Bücherei Gehren und sie hat uns lustige<br />

Ostergeschichten vorgelesen.<br />

Bei einem lustigen Spiel waren dann alle Ferienkin<strong>der</strong> mit lesen<br />

dran - oje, das müssen wir öfters üben, denn <strong>bei</strong> vielen klappte<br />

das Lesen nicht so gut.<br />

Danach ging es <strong>bei</strong> herrlichen Sonnenschein an den Haideteich<br />

zum Blockhaus, die Kin<strong>der</strong> hatten viel Spaß <strong>bei</strong> lustigen Spielen<br />

und zum Schluss mussten noch viele Osterüberraschungen gesucht<br />

werden.<br />

Etwa 16 Kin<strong>der</strong> nahmen täglich die Angebote an.<br />

In <strong>der</strong> zweiten Ferienwoche stand mit <strong>der</strong>4 tägigen Fahrt nach<br />

Reinhardsbrunn das Highlight auf dem Plan. Reinhardsbrunn ist<br />

ein Ortsteil <strong>der</strong> thüringischen Stadt Friedrichroda.<br />

Wie im vorigen Jahr stand die Ferienfreizeit unter dem Motto<br />

„Raus aus dem Haus - hinein in die Natur“ und 11 Kin<strong>der</strong> im Alter<br />

von 10 - 14 Jahren lernten ein Stück unserer Heimat kennen.<br />

Wir wan<strong>der</strong>ten zur Marienglashöhle und zum Inselsberg. Der<br />

Ausflug zum Inselsberg war ganz schön anstrengend und es<br />

ging steil bergauf, aber die Sommerrodelbahn und Trampolin ließen<br />

die Anstrengungen schnell vergessen. Es war nur schade,<br />

dass wir von einem Unwetter mit anhaltenden Regenguss und<br />

Hagel überrascht wurden.<br />

Auf dem großem Sportplatz des Jugendhauses konnten wir uns<br />

sportlich betätigten und es konnte bis zum Dunkelwerden getobt<br />

werden.<br />

Der beliebteste Ausflug war natürlich das Erlebnisbad „TABBS“<br />

in Tabarz.<br />

Zum Ritterfest am letzten Abend gab es viel Spaß. Bei den Ritterspielen<br />

war Kreativität, Geschicklichkeit und Einfallsreichtum<br />

gefragt und als alle Kin<strong>der</strong> zum Ritter und Burgfräulein ernannt<br />

wurden, lud die reich gedeckte Tafel zum Ritteressen ein.<br />

Bei unserem Wettbewerb „Wer hat das schönste und aufgeräumteste<br />

Zimmer“ räumten nicht nur die Mädchen Punkte ab.<br />

Das Jungenzimmer Christian und Niklas erhielten volle Punkt-


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 6/2009<br />

zahl, sie gestalteten ihr Zimmer wie im Fernsehprogramm schöner<br />

Wohnen. Wer sagt es denn, was die Mädchen können, gelingt<br />

auch manchen Jungs.<br />

Lei<strong>der</strong> geht alles Schöne viel zu schnell vor<strong>bei</strong> und eh` wir uns<br />

versehen haben, mussten die Taschen schon wie<strong>der</strong> für die<br />

Heimreise gepackt werden.<br />

Für die schönen Ferientage möchten wir uns <strong>bei</strong> dem Team des<br />

Bastel - und Bärenversandes Gehren bedanken, <strong>bei</strong> Frau Burkhardt<br />

von <strong>der</strong> Bücherei, <strong>bei</strong> Peter Koch für die Hilfe des Transportes<br />

nach Reinhardsbrunn und dem Jugendverein Herschdorf<br />

für die Unterstützung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Osterhasenwerkstatt und die kostenlose<br />

Versorgung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>.<br />

Renate Koch<br />

Jugendkoordinatorin, MUG Thüringen e. V.<br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

Wir gratulieren<br />

Gratulation zum Geburtstag an Bürger <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf im Monat Juni 2009<br />

Herschdorf<br />

07.06. Herrn Hans Rögner zum 79. Geburtstag<br />

Turmstraße 17<br />

07.06. Frau Renate Keil zum 71. Geburtstag<br />

Schwarzburger Straße 5<br />

08.06. Herrn Ernst Wehner zum 77. Geburtstag<br />

Schwarzburger Straße 2<br />

13.06. Frau Hildegard Voigt zum 78. Geburtstag<br />

Lindenstraße 26<br />

18.06. Herrn Winfried Krauße zum 71. Geburtstag<br />

Turmstraße 9<br />

21.06. Frau Marga Baum zum 73. Geburtstag<br />

Kirchstraße 3<br />

21.06. Frau Christel Zimmermann zum 60. Geburtstag<br />

Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 9<br />

28.06. Frau Renate Siegmund zum 73. Geburtstag<br />

Geschwister-Scholl-Straße 21<br />

28.06. Frau Ilse Korn zum 73. Geburtstag<br />

Lindenstraße 7<br />

30.06. Herrn Hartmut Schmiedeknecht zum 78. Geburtstag<br />

Lange-<strong>Berg</strong>-Straße 1<br />

Allersdorf<br />

11.06. Herrn Heinz-Günter Wagner zum 65. Geburtstag<br />

Ortsstraße 24<br />

20.06. Herrn Manfred Hoffmann zum 65. Geburtstag<br />

Ortsstraße 38<br />

Willmersdorf<br />

06.06. Frau Veronika Hertwig zum 78. Geburtstag<br />

Ortsstraße 2<br />

13.06. Frau Ursula Traute zum 81. Geburtstag<br />

Ortsstraße 1<br />

26.06. Frau Margarete Korn zum 87. Geburtstag<br />

Ortsstraße 31<br />

27.06. Frau Helga Baum zum 78. Geburtstag<br />

Ortsstraße 23<br />

Goldene Hochzeit<br />

feiern am 12. Juni die Eheleute Gerhard und Lieselotte Tischer<br />

in Herschdorf Schwarzburger Straße 24<br />

und die<br />

Eheleute Lean<strong>der</strong> und Erika Franke in Willmersdorf, Ortsstraße<br />

30 b.<br />

Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und noch viele schöne<br />

gemeinsame Ehejahre <strong>bei</strong> guter Gesundheit.<br />

Zimmermann<br />

Bürgermeister<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Ev.-Luth. Pfarramt Herschdorf<br />

Der Monatsspruch für Mai:<br />

Wir können’s ja nicht lassen, von dem zu reden, was wir gesehen<br />

und gehört haben. (Apg 4,20)<br />

„Wes’ das Herz voll ist, dem geht <strong>der</strong> Mund über“, sagt ein<br />

Sprichwort.<br />

Wir benutzen es zumeist in Situationen, wenn uns nach Jubeln<br />

und Jauchzen zumute ist. Manchmal müssen wir aber auch unserem<br />

Ärger Luft machen, über Dinge, die uns auf <strong>der</strong> Seele<br />

lasten o<strong>der</strong> die zum Himmel schreien. Sie kennen das.<br />

Weiter führt es allemal, wenn wir die Freude unseres Herzens<br />

mit an<strong>der</strong>en Menschen zu teilen vermögen. Christen, die in ihrem<br />

Leben gute Erfahrungen mit Gott gemacht haben, können<br />

gar nicht an<strong>der</strong>s, als davon weiter zu erzählen. Und je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

es hört und Vertrauen zu Jesus fasst, <strong>der</strong> wird über kurz o<strong>der</strong><br />

lang auch solche Erfahrungen machen.<br />

Übrigens können wir auch IHM, Gott, unser Herz ausschütten.<br />

Er hört es, nicht nur mit Ohren, son<strong>der</strong>n noch viel mehr mit seinem<br />

Herzen, das uns zugeneigt ist. Und er handelt, ganz gewiss!<br />

Oft ganz an<strong>der</strong>s als erwartet, immer aber uns zugute. Wagen<br />

Sie es doch einmal, sich auf ihn einzulassen.<br />

Gottesdienste (im Ev.<strong>Gemeinde</strong>haus Herschdorf)<br />

- am Pfingstsonnabend, dem 30.5., um 13.30 Uhr (mit Hl.<br />

Taufe)<br />

- am 2. Sonntag n. Trinit., dem 21.6., um 14 Uhr (Jubelkonfirmation)<br />

Kin<strong>der</strong>gottesdienste bieten wir parallel zu den Gottesdiensten<br />

in Oberhain an.<br />

Veranstaltungen in <strong>der</strong> Kirchgemeinde und im<br />

Kirchspiel:<br />

Christenlehre:<br />

montags um 14.30 Uhr im Pfarrhaus Oberhain<br />

Flötenstunde:<br />

Anfänger mittwochs ab 16.30 Uhr.<br />

Fortgeschrittene montags 15.30 Uhr. Oberh.<br />

Chorstunde:<br />

14-täglich mittwochs 18 Uhr in Herschdorf<br />

Seniorennachmittage:<br />

13.5., 27.5., 10.6. jeweils 14.30 Uhr, Hdf.<br />

- Am 16.5. wird um 17 Uhr das Kin<strong>der</strong>musical „Josua“ auf<br />

dem Königseer Marktplatz uraufgeführt, <strong>bei</strong> dem auch Kin<strong>der</strong><br />

unserer Region mitwirken.<br />

- Zu unserer Busfahrt am 9. Juni nach Meißen sind noch<br />

Restplätze frei. Interessenten können sich im Pfarramt melden.<br />

- Am Sonnabend, dem 13.6., findet um 18 Uhr in <strong>der</strong> Oberhainer<br />

St. Lukas Kirche eine Bläsermusik statt. Sie wird gestaltet<br />

von den vereinigten Posaunenchören Königsee und Allendorf.<br />

- Anmeldungen zum Konfirmandenunterricht für den Konfirmationsjahrgang<br />

2011 (jetzige 6. Klasse) erfolgen bitte bis<br />

zum 15. Mai 2009 an das Pfarramt. Der Unterricht beginnt<br />

noch im Juni.<br />

Im Namen des <strong>Gemeinde</strong>kirchenrates wünsche ich<br />

allen Lesern ein gesegnetes, freudiges Pfingstfest und<br />

allen Geburtstagskin<strong>der</strong>n und Jubilaren Gottes Nähe<br />

zu ihrem Festtag und in <strong>der</strong> kommenden Zeit!<br />

Ihr Pfarrer Frank Fischer<br />

Pfarramt Oberhain, Tel. 036738 / 42627


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 6/2009<br />

<strong>Gemeinde</strong> Neustadt<br />

Werte Einwohner<br />

Mitteilungen<br />

Am 07. Juni diesen Jahres sind neben den Europawahlen auch<br />

wie<strong>der</strong> Kommunalwahlen in Thüringen. An diesem Tage sind alle<br />

wahlberechtigten Thüringer Bürger berechtigt ihr Wahlrecht<br />

auszuüben. An diesem Tage entscheiden Sie, wer in den nächsten<br />

5 Jahren Verantwortung für unseren Rennsteigort übernehmen<br />

soll.<br />

In den zurückliegenden 5 Jahren haben wir viel erreicht. Dies<br />

war nur mit einer konstruktiven Mehrheit möglich gewesen. Allen<br />

<strong>Gemeinde</strong>räten, welche in den letzten 5 Jahren konstruktiv<br />

für die Sache, für Neustadt, für uns diskutiert und beraten, aber<br />

auch im Sinne <strong>der</strong> Sache gestritten haben, möchte ich an dieser<br />

Stelle Dank sagen.<br />

Sehr geehrte Neustädterinnen und Neustädter,<br />

ich bitte Sie, Ihr Wahlrecht am 07. Juni wahrzunehmen und Ihre<br />

Stimme abzugeben, denn nur so können Sie die Weichen für<br />

Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Bewährtes für die nächsten 5 Jahre und<br />

für unsere Zukunft stellen. Hier möchte ich nur das Thema zukunftsfähige<br />

Verwaltungsstrukturen nennen.<br />

Nutzen Sie Ihre Chance!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dirk Macheleidt<br />

Informationen<br />

Am 18.05.09 beginnen die Sanierungsar<strong>bei</strong>ten am ehemaligen<br />

Thermoplastgelände seitens des <strong>der</strong>zeitigen Eigentümers.<br />

Ziel dieser Sanierungsar<strong>bei</strong>ten ist es, die restlichen Gebäudeteile<br />

zu entfernen und entsprechende Gefährdungspotentiale<br />

entsprechend einem Umweltgutachten aus dem Jahre 2007 zu<br />

beseitigen.<br />

Im Anschluss an diese Sanierungsmaßnahme, welche ca. 12<br />

Wochen in Anspruch nehmen soll, beabsichtigt die <strong>Gemeinde</strong><br />

Neustadt dieses Grundstück zu erwerben und eine parkähnliche<br />

Anlage zu errichten.<br />

Somit wird nach Jahren ein Schandfleck in unserem Heimatort<br />

beseitigt.<br />

Ich bitte alle Anwohner um Verständnis während <strong>der</strong> Bauphase.<br />

Die Ar<strong>bei</strong>ten zur Realisierung <strong>der</strong> DSL-Verfügbarkeit in unserem<br />

Ort wurde aufgenommen. Die Planung ist fast abgeschlossen<br />

und die Ar<strong>bei</strong>ten selbst sollen gemäß Information seitens <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> Deutschen Telekom beauftragten Firma Ende Juni begonnen<br />

werden. Ziel ist, dass spätestens ab <strong>der</strong> 47. KW 2009<br />

DSL mit einer Bandbreite von 16.000 kbit/s in Neustadt und<br />

Kahlert zur Verfügung steht. Weiter Informationen hierzu folgen<br />

entsprechend.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dirk Macheleidt<br />

Dankeschön<br />

Für den durchgeführten Frühjahrsputz in unserer <strong>Gemeinde</strong> in<br />

den zurückliegenden Wochen danke ich allen Bürgerinnen und<br />

Bürgern und den Vereinsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> mitwirkenden Vereine<br />

für ihre Einsatzbereitschaft.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dirk Macheleidt<br />

Wir gratulieren<br />

Rentnergeburtstage im Juni 2009<br />

03.06. Frau Helene Kahl zum 82. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 81<br />

04.06. Frau Ursula Schlünz zum 71. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 65<br />

05.06. Frau Edith Eichhorn zum 83. Geburtstag<br />

Reuscheltalstraße 4<br />

07.06. Herrn Leopold Töpfer zum 83. Geburtstag<br />

Neue Straße 13<br />

08.06. Herrn Walter Jahn zum 75. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 37<br />

10.06. Herrn Rolf Schmidt zum 87. Geburtstag<br />

Brunnengasse 8<br />

10.06. Frau Lore Korn zum 77. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 19b<br />

11.06. Frau Elisabeth Oberlän<strong>der</strong> zum 79. Geburtstag<br />

Brunnengasse 22<br />

12.06. Frau Liesbeth Grübe zum 81. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 5a<br />

14.06. Herrn Hans Köditz zum 70. Geburtstag<br />

Kahlert 5<br />

15.06. Frau Anni Könitzer zum 86. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 51<br />

15.06. Frau Margot Welsch zum 80. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 58<br />

17.06. Herrn Hardi Eberhardt zum 83. Geburtstag<br />

Waldstraße 2<br />

18.06. Frau Elfriede Heintz zum 73. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 19<br />

20.06. Frau Elfriede Rose zum 89. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 14<br />

20.06. Herrn Egon Welsch zum 72. Geburtstag<br />

Rennsteigstraße 2b<br />

20.06. Frau Helga Hol<strong>der</strong> zum 72. Geburtstag<br />

Schulstraße 2<br />

25.06. Herrn Walter Rose zum 83. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 14<br />

30.06. Herrn Ernst Griebel zum 85. Geburtstag<br />

Bahnhofstraße 44<br />

Unseren Jubilaren wünschen wir für das neue Lebensjahr alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />

Macheleidt<br />

Bürgermeister<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Pfarramt Neustadt<br />

Kirchgemeinden Neustadt und Altenfeld<br />

confirmare - festmachen - ein Lebensprogramm<br />

Viele verbinden mit Konfirmation ausschließlich ein Fest im Alter<br />

von 14 Jahren. Es bedeutete bis heute eher den Eintritt in das<br />

Erwachsenenalter, o<strong>der</strong> den Übertritt in weiterführende Schulen.<br />

Konfirmation im Evangelischen Sinn ist jedoch ein lebenslanger<br />

Glaubensprozess. Eigentlich ist es ein Lebensprogramm. Die<br />

ersten Sätze <strong>der</strong> Einführung in das Gottesdienstbuch Konfirmation<br />

lauten: „Alles Handeln <strong>der</strong> Kirche will Glauben wecken. Es<br />

will auch Glauben stärken und ist somit konfirmierendes Handeln.“<br />

Ob vierzehn o<strong>der</strong> vierzig, ob fünf o<strong>der</strong> fünfundsechzig, ob<br />

mit achtzehn o<strong>der</strong> mit achtzig, wer möchte nicht an seinem<br />

Glauben gestärkt werden.<br />

Dazu gibt es mannigfaltige Angebote. Für manche muss man<br />

jedoch etwas über seinen Tellerrand hinaus sehen. Gottesdienste,<br />

meist wöchentlich o<strong>der</strong> 14-täglich in fast allen Orten, <strong>Gemeinde</strong>veranstaltungen<br />

für Jung und Alt, eine Fülle von christlicher<br />

Literatur und christlichen Zeitungen, auch einen<br />

Radiosen<strong>der</strong>, zum Beispiel den Evangeliumsrundfunk in Wetzlar,<br />

den man über Mittelwelle o<strong>der</strong> Kurzwelle praktisch überall<br />

empfangen kann. Von manchen Satelliten wird Bibel-TV ausgestrahlt.<br />

Ende Mai treffen sich etwa 100.000 Christen zum Evangelischen<br />

Kirchentag, dieses Jahr in Bremen, in Weimar findet<br />

am 19. und 20. September 09 <strong>der</strong> Thüringer Kirchentag statt.<br />

Möglichkeiten gibt es genug.<br />

Protestanten haben ihres Stärkung des Glaubens immer auch<br />

den Priestern und Pfarrern ein Stück aus <strong>der</strong> Hand genommen.<br />

Es gibt bis heute immer wie<strong>der</strong> Bewegungen, die die Bibel


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 6/2009<br />

selbst in die Hand nehmen, und sich um das Verständnis <strong>der</strong><br />

von Gott offenbarten Texte selbst bemühen. Dadurch geschieht<br />

gegenseitig konfirmierendes Handeln, dadurch wird <strong>der</strong> Glaube<br />

fest. Wenn nur die verschiedenen Konfirmationssonntage gefeiert,<br />

o<strong>der</strong> wenn verschiedene Konfirmationsjubiläen gottesdienstlich<br />

begangen werden, warum dies nicht selbst zum Anlass<br />

nehmen, sich an die eigene Konfirmation zu erinnern und<br />

sich selbst seines eigenen Glaubens vergewissern.<br />

Zur Friedhofsordnung Meininger Friedhof<br />

Nutzung <strong>der</strong> Urnengemeinschaftsanlage mit Platten<br />

Wir müssen lei<strong>der</strong> feststellen, dass dieses Urnenfeld nicht satzungsgemäß<br />

genutzt wird. Dieses Urnenfeld sieht vor, dass die<br />

Pflege vom Friedhofsträger maschinell durchgeführt wird. Blumenschmuck,<br />

abgesehen vom Ablegen von Sträußen ist auf<br />

diesem Feld nicht vorgesehen.<br />

Deshalb behält sich <strong>der</strong> Friedhofsträger das Recht, dort<br />

aufgestellten Blumenschmuck zu entfernen und zu entsorgen,<br />

sofern maschinelle Pflege nicht möglich ist, vor. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

das Anbringen von Steckvasen muss unterbleiben, da<br />

sonst die Grasnabe dauerhaft geschädigt wird. Sobald <strong>der</strong><br />

Friedhof gemäht werden muss, werden Steckvasen vom Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

des Friedhofsträgers entfernt. Die Nutzer werden gebeten,<br />

dies zur Kenntnis zu nehmen, und sich <strong>bei</strong> Fragen an das<br />

Pfarramt Neustadt unter den unten angegebenen Nummern zu<br />

wenden.<br />

gez. B. Kaiser, Pfr.<br />

Gottesdienste:<br />

in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Kirche; mit Kin<strong>der</strong>gottesdienst und Kirchenkaffee;<br />

Sonntag, 17. Mai 09<br />

09.30 Uhr Konfirmation<br />

Himmelfahrt, 21. Mai 09<br />

10.00 Uhr Gottesdienst am Rennsteigkreuz zw. Neustadt<br />

und Kahlert<br />

Sonntag, 24. Mai 09<br />

09.30 Uhr Diamantene Konfirmation<br />

Pfingstsamstag, 30. Mai 09<br />

19.30 Uhr Jugendgottesdienst;<br />

anschl. Konzert mit Heavens Gate,<br />

aus Heubach<br />

Pfingstsonntag, 31. Mai 09<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 7. Juni 09<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Samstag, 13. Juni 09<br />

19.30 Uhr Konzert mit dem Kammerchor <strong>der</strong> Technischen<br />

Universität Ilmenau; s. Plakate<br />

Sonntag, 14. Juni 09<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 21. Juni 09<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Weitere <strong>Gemeinde</strong>veranstaltungen:<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendangebote nicht in den Schulferien<br />

montags<br />

18.30 Uhr Jugendsport AK 12 und jünger<br />

19.15 Uhr Jugendsport AK 13 und älter<br />

dienstags<br />

15.30 Uhr Miniclub nach Absprache<br />

19.30 Uhr Bibelstunde im Bibelheim, Rennsteigstraße 58<br />

mittwochs<br />

17.45 Uhr Junge <strong>Gemeinde</strong><br />

donnerstags<br />

14.00 Uhr Seniorennachmittag, am 28. Mai 09<br />

16.30 Uhr Christenlehre<br />

17.30 Uhr VOKO-Club am 14.05; 28.05.; 11.06.<br />

Das Pfarramt<br />

Das Büro im Pfarramt ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr<br />

bis 12.00 Uhr geöffnet. Büro und Pfarramt sind auch außerhalb<br />

dieser Zeiten ansprechbar. Machen Sie eine kurze telefonische<br />

Absprache unter (036781) 41911, per Fax unter (036781)<br />

41912 o<strong>der</strong> 0 177 25 86 407, sowie<br />

E-Mail: evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de.<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft - Bibelheim<br />

Dienstag, 19. Mai 09<br />

19.30 Uhr Bibelstunde Pfr. B. Kaiser<br />

Dienstag, 26. Mai 09<br />

19.30 Uhr Bibelstunde M. Stelzner<br />

Dienstag, 2. Juni 09<br />

Bibelstunde fällt aus<br />

Dienstag, 9. Juni 09<br />

19.30 Uhr Bibelstunde M. Weidner, Eisenach<br />

Dienstag, 16. Juni 09<br />

19.30 Uhr Bibelstunde Pfr. B. Kaiser<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft Neustadt / Masserberg Rennsteigstr.<br />

58, 98701 Neustadt/Rstg., Tel. 036781 / 41873<br />

<strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach<br />

Wir gratulieren<br />

Gratulationen zum Geburtstag an Bürger <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach im Monat Juni 2009<br />

01.06. Frau Ingrid Minner zum 70. Geburtstag<br />

Friedensstr. 36<br />

02.06. Frau Herta Seiffert zum 88. Geburtstag<br />

Gehrener Str. 14<br />

02.06. Frau Erika Sommer zum 77. Geburtstag<br />

Gansleitestr. 7<br />

03.06. Frau Hildegard Maak zum 75. Geburtstag<br />

Porzelstr. 46<br />

04.06. Frau Lieselotte Löser zum 79. Geburtstag<br />

Friedensstr. 15<br />

04.06. Frau Renate Wustmann zum 70. Geburtstag<br />

Porzelstr. 43<br />

05.06. Frau Brunhilde Saupe zum 75. Geburtstag<br />

Friedensstr. 35<br />

13.06. Frau Ehrentraud Hey<strong>der</strong> zum 77. Geburtstag<br />

Porzelstr. 69<br />

15.06. Frau Irma Huthmann zum 93. Geburtstag<br />

Porzelstr. 34<br />

15.06. Frau Margarete Möller zum 89. Geburtstag<br />

Neue Str. 5<br />

16.06. Frau Jutta Mogg zum 73. Geburtstag<br />

Uferstr. 8<br />

19.06. Frau Waltraud Gottschalk zum 70. Geburtstag<br />

Neue Str. 18<br />

22.06. Herrn Franz Wallenta zum 89. Geburtstag<br />

Grundstr. 2<br />

29.06. Frau Erna Beyermann zum 85. Geburtstag<br />

Friedensstr. 34<br />

Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und persönliches Wohlergehen<br />

im neuen Lebensjahr.<br />

Huthmann<br />

Bürgermeisterin<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong><br />

Mitteilungen<br />

6. <strong>Pennewitz</strong>er Seifenkistenrennen<br />

Zum Auftakt des Dorfsportfestes 2009 findet<br />

am Freitag, den 19.06.2009<br />

das 6. <strong>Pennewitz</strong>er Seifenkistenrennen statt.<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Strecke: Umgehungsstraße<br />

Startgebühr: 1,00 Euro<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle zwischen 8 und 80.<br />

Teilnahmeformulare sind ab sofort <strong>bei</strong> Sportfreund M. Riese,<br />

Königseer Str. 37, erhältlich.<br />

Viel Erfolg <strong>bei</strong>m Konstruieren, Bauen und Rennen wünscht<br />

<strong>der</strong> Sportverein <strong>Pennewitz</strong>.


Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 6/2009<br />

Frühlingsfest in <strong>Pennewitz</strong><br />

Am 28.03.2009 veranstaltete <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten „Rappelkiste“ ein<br />

Frühlingsfest.<br />

Groß und Klein, Muttis und Vatis, Omas und Opas und alle, die<br />

Lust hatten, waren für diesen Nachmittag in den <strong>Gemeinde</strong>saal<br />

eingeladen.<br />

Eröffnet wurde mit einem schönen bunten Frühlingsprogramm,<br />

<strong>bei</strong> dem die Großen und auch die Kleinen zeigten, was sie<br />

schon können.<br />

Die Muttis hatten für diesen Nachmittag leckeren Kuchen gebacken,<br />

welcher pünktlich zur Kaffeezeit bereit stand. Eine Tombola<br />

mit vielen interessanten Preisen lockte die Gäste zum Kaufen<br />

<strong>der</strong> Lose an.<br />

Die Kin<strong>der</strong> konnten sich den Nachmittag mit lustigen Spielen,<br />

Kin<strong>der</strong>schminken und Tanzen vertreiben. Wer Lust hatte, konnte<br />

sich sogar ein Plüschtier selbst ausstopfen und als Kuscheltier<br />

mit nach Hause nehmen.<br />

Alles in allem war es ein sehr schöner und gut besuchter Nachmittag.<br />

Wir möchten uns noch einmal recht herzlich <strong>bei</strong> allen<br />

fleißigen Helfern bedanken!<br />

Durch den Verkauf von Kaffee, Kuchen, Getränken und den Losen<br />

<strong>der</strong> Tombola, haben wir einen Gewinn von 237,00 EUR erzielt.<br />

Dieses Geld wird den Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Einrichtung zugute<br />

kommen.<br />

Die Kin<strong>der</strong> und Erzieherinnen<br />

aus <strong>der</strong> „Rappelkiste“ in <strong>Pennewitz</strong><br />

Wir singen und spielen ein Zappelspiel mit unserem Stuhl.<br />

Wir stopfen uns ein ausgesuchtes Plüschtier selbst aus.<br />

Groß und Klein zeigen, was sie schon können.<br />

Ein Frühlingsgedicht muss sein.<br />

Ein großes Lob an alle Kin<strong>der</strong>.<br />

Ihr ward super!<br />

Wir gratulieren<br />

Rentnergeburtstage im Juni 2009<br />

02.06. Frau Gerda Nordhaus<br />

Friedensstraße 6 zum 87. Geburtstag<br />

03.06. Frau Marlis Engel<br />

Neue Welt 18 zum 70. Geburtstag<br />

08.06. Frau Astrid Volkmar<br />

Königseer Straße 42 zum 78. Geburtstag<br />

21.06. Herrn Rainer Krauße<br />

Talstraße 1 zum 70. Geburtstag<br />

23.06. Frau Elisabeth Eckstein-Möller<br />

Gartenstraße 10 zum 74. Geburtstag<br />

29.06. Frau Gerda Stephan<br />

Königseer Straße 28 zum 73. Geburtstag<br />

Unseren Jubilaren wünschen wir für das neue Lebensjahr alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />

Am 13.06.2009 feiern die Eheleute<br />

Heinz und Christa Hörcher<br />

Gehrener Straße 1<br />

das Fest <strong>der</strong> Goldenen Hochzeit.<br />

Herzliche Glückwünsche, alles Gute und noch viele schöne<br />

gemeinsame Ehejahre <strong>bei</strong> guter Gesundheit.<br />

Schubert<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!