Anlage 1 Altlasten Im Plangebiet - Stadt Trebsen
Anlage 1 Altlasten Im Plangebiet - Stadt Trebsen
Anlage 1 Altlasten Im Plangebiet - Stadt Trebsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landschaftsplan<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> mit allen Ortsteilen<br />
2012<br />
L a n d s c h a f t s p l a n u n g s b ü r o D r . B o r m a n n & P a r t n e r G m b H<br />
M a r k t g a s s e 7 , 0 4 6 6 8 G r i m m a
ENTWURF September 2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
1 Grundlagen ........................................................................................................ 1<br />
1.1 Allgemeine Angaben .............................................................................................. 1<br />
1.2 Rechtsgrundlage .................................................................................................... 1<br />
1.3 Aufgabenstellung und Abgrenzung des Geltungsbereiches ................................... 3<br />
1.4 Kartengrundlagen .................................................................................................. 3<br />
1.5 Arbeitsmethode ...................................................................................................... 4<br />
2 Historische Entwicklung der Landschaft (Karte 13) ....................................... 5<br />
3 Natürliche Grundlagen ...................................................................................... 8<br />
3.1 Oberflächengestalt (KARTE 1) ................................................................................ 8<br />
3.2 Geologie (KARTE 2) ................................................................................................ 8<br />
3.3 Böden (KARTE 3) .................................................................................................... 9<br />
3.4 Klima (KARTE 7) ....................................................................................................11<br />
3.5 Heute potentielle natürliche Vegetation (KARTE 8) .................................................11<br />
3.6 Oberflächenwasser (KARTE 6) ...............................................................................14<br />
3.7 Grundwasser (KARTE 5) ........................................................................................15<br />
4 Gegenwärtige Leistungfähigkeit des Naturhaushaltes ................................ 17<br />
4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................18<br />
4.1.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................18<br />
4.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................19<br />
4.1.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................27<br />
4.1.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................28<br />
4.1.5 Zusammenfassung ............................................................................................28<br />
4.2 Boden ...................................................................................................................31<br />
4.2.1 Gesetzliche Vorgaben .......................................................................................31<br />
4.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................33<br />
4.2.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................40<br />
4.2.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................41<br />
4.3 Wasser .................................................................................................................42<br />
4.3.1 Oberflächenwasser ...........................................................................................42<br />
4.3.1.1 Gesetzliche Vorgaben ...............................................................................42<br />
4.3.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes .................................................45<br />
4.3.1.3 Entwicklungsziele ......................................................................................52<br />
4.3.2 Grundwasser .....................................................................................................58<br />
4.3.2.1 Gesetzliche Vorgaben ...............................................................................58<br />
4.3.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes .................................................59<br />
4.3.2.3 Voraussichtliche Veränderungen und Entwicklungsbedarf ........................62<br />
4.3.2.5 Maßnahmen ..............................................................................................65<br />
4.4 Klima/Luft ..............................................................................................................66<br />
4.4.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................66<br />
4.4.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................66<br />
4.4.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................68<br />
4.4.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................69<br />
4.5 Landschaftsbild .....................................................................................................70<br />
4.5.1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................70<br />
4.5.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................70<br />
4.5.3 Vorraussichtliche Veränderungen .....................................................................73<br />
4.5.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................73<br />
4.6 Mensch, Gesundheit und Erholung .......................................................................74<br />
4.6.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................74<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
I
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
4.6.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................75<br />
4.6.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................76<br />
4.6.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................77<br />
4.7 Kultur- und Sachgüter ...........................................................................................78<br />
4.7.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................78<br />
4.7.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................78<br />
5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .......................................... 81<br />
6 Konfliktsituationen des Planungsgebietes ................................................... 82<br />
6.1 Einengung und Belastung der Fließgewässer .......................................................82<br />
6.2 Veränderung des Geländeklimas ..........................................................................82<br />
6.3 Konflikte durch Bergbauvorhaben .........................................................................82<br />
6.4 Konflikte durch Lärmbelastung ..............................................................................82<br />
6.5 Ästhetische Konflikte .............................................................................................82<br />
7 Integriertes Entwicklungskonzept ................................................................. 84<br />
8 Weiterführende Maßnahmen der Landschaftspflege ................................... 86<br />
8.1 Planerische Maßnahmen ......................................................................................86<br />
8.2 Praktische Maßnahmen ........................................................................................86<br />
8.3 Ergänzungen zur Erhaltung, Pflege, Planung und <strong>Anlage</strong> von ökologisch be- ......87<br />
8.3.1 Lebensraumtyp Streuobst .................................................................................87<br />
8.3.2 Landschaftsprägende Großbäume und Großbaumensembles ..........................89<br />
8.3.3 Lebensraumtyp Feuchtwiesen ...........................................................................92<br />
8.3.4 Lebensraumtyp stehende Kleingewässer ..........................................................94<br />
8.3.5 Lebensraumtyp Bäche und Bachufer ................................................................96<br />
9 Planinterne strategische Umweltprüfung des Landschaftsplans ............... 99<br />
9.1 Umweltprüfung des Landschaftsplans ...................................................................99<br />
9.2 Alternativenprüfung ............................................................................................. 103<br />
9.3 Umweltüberwachung........................................................................................... 103<br />
10 Quellenverzeichnis ........................................................................................ 106<br />
Literatur .................................................................................................................. 106<br />
Internet ................................................................................................................... 109<br />
Karten und Kartengrundlagen ................................................................................. 109<br />
Gesprächspartner/Auskünfte: ................................................................................. 110<br />
Gesetze und Verordnungen .................................................................................... 110<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Anteile der Biotoptypen an der Gesamtfläche ......................................................19<br />
Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen/Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ......21<br />
Tabelle 3: Übersicht über die im Gebiet bestehenden Schutzgebiete ...................................23<br />
Tabelle 4: Schutzobjete im Planungsgebiet ..........................................................................24<br />
Tabelle 5: Mindestanforderungen und Gefährdungssituationen der Biotoptypen .................30<br />
Tabelle 6: Bewertung der „natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ .................................................34<br />
Tabelle 7: Bodenwertigkeit ...................................................................................................34<br />
Tabelle 8: Erosionsgefährdung in Abhängigkeit von [K], [R], [S] und Hanglänge [L] .............37<br />
Tabelle 9: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Oberflächenwassers .............55<br />
Tabelle 10: Quellen und Brunnen im <strong>Plangebiet</strong> Bereich <strong>Trebsen</strong> .......................................62<br />
Tabelle 11: Nutzungseinschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten .................................63<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
II
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 12: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Grundwassers ....................65<br />
Tabelle 13: Erfassung zum Schutzgut Mensch (Karte 15) ....................................................75<br />
Tabelle 14: Erfassung des Schutzgutes Kulturgüter .............................................................78<br />
Tabelle 15: Übersicht der Sachgüter, die sich negativ auf die Kulturgüter auswirken ...........80<br />
Tabelle 16: Erfassung des Schutzgutes Sachgüter ..............................................................80<br />
Tabelle 17: Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern .....................................................81<br />
Tabelle 18: Auswirkungen der Maßnahmen des Landschaftsplanes auf Mensch, Kul- .. 101<br />
Tabelle 19: Inhalte der Umweltüberwachung ................................................................. 104<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> um 1802, (Meilenblatt "Berliner Exemplar" ......................... 6<br />
Abbildung 2: Potentielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wind (EfpA) .............38<br />
Abbildung 3: Karte der Bodenbelastung mit Schwermetallen in Sachsen 2003....................41<br />
Abbildung 4: Optische Auflösung schematischer Wald – Flurgrenzen.............................. 96<br />
Abbildung 5: Nutzungsvarianten von Solitärbaumlandschaften........................................ 96<br />
Abbildung 6: Leitbilder für stehende Gewässer..................................................................100<br />
Abbildung 7: Leitbild für Altarme und Altwässer.................................................................103<br />
Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />
<strong>Anlage</strong> 1 – Altlastverdachtsflächen im <strong>Plangebiet</strong><br />
<strong>Anlage</strong> 2 – Ermittlung der Grundwasserneubildung im Raum <strong>Trebsen</strong><br />
<strong>Anlage</strong> 3 - Bewertungsbögen für die einzelnen Landschaftsbildräume<br />
<strong>Anlage</strong> 4 - Untersuchung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für<br />
gewerbliche Tierhaltung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong><br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
III
ENTWURF September 2012<br />
Verzeichnis der thematischen Karten im Teil II<br />
Karte 1 Oberflächengestalt<br />
Karte 2 Geologie<br />
Karte 3 Böden<br />
Karte 4 Bodenempfindlichkeit<br />
Karte 5 Grundwasser<br />
Karte 6 Oberflächenwasser<br />
Karte 7 Klima<br />
Karte 8 Heute potentielle natürliche Vegetation<br />
Karte 9 Biotopbestand<br />
Karte 10 Biotopbewertung<br />
Karte 11 Schutzgebiete<br />
Karte 12 Landschaftsbild und Erholung<br />
Karte 13 Historische Nutzung um 1900<br />
Karte 14 integrierte Entwicklung<br />
Karte 15 Mensch<br />
Karte 16 Kulturgüter<br />
Karte 17 Sachgüter<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
IV
ENTWURF September 2012<br />
1 Grundlagen<br />
1.1 Allgemeine Angaben<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Trebsen</strong><br />
Markt 13<br />
04687 <strong>Trebsen</strong><br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Auftragnehmer: Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann & Partner GmbH<br />
Marktgasse 7<br />
04668 GRIMMA<br />
Bearbeiter: Christoph Bormann<br />
Raymond Grotegut<br />
Till Stephan<br />
technische<br />
Mitarbeit: Gabriele Jänsch<br />
Bearbeitungszeit: August 2011 – August 2012<br />
1.2 Rechtsgrundlage<br />
Die Rechtsgrundlage für den Landschaftsplan bildet die §§ 4 und 7 (3) des Sächsischen Naturschutzgesetzes<br />
(SächsNatSchG) vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) Zuletzt geändert<br />
durch Artikel 20 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866)<br />
Der Landschaftsplan ist entsprechend § 7 (3) von den Gemeinden aufzustellen und hat die<br />
Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu erarbeiten, zu begründen und<br />
in Text und Karten darzustellen.<br />
1. der vorhandene und der zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft zu analysieren<br />
und unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
zu bewerten,<br />
2. Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln und<br />
3. auf dieser Grundlage, die für den Planungsraum konkretisierten Ziele und die zu ihrer Umsetzung<br />
notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen, insbesondere<br />
a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft,<br />
b) zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft<br />
im Sinne des Vierten Abschnitts sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und<br />
Pflanzen wild lebender Arten,<br />
c) auf Flächen, die wegen ihres Zustandes, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder<br />
zum Aufbau eines Biotopverbundes besonders geeignet sind,<br />
d) zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000",<br />
e) zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern,<br />
Luft und Klima und<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
1
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
f) zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft,<br />
auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen als gesamträumliche Entwicklungskonzeption<br />
zu erarbeiten.<br />
Der Plan ist die Basis für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
sowie die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung im Planungsraum. Dafür sind<br />
die im Landschaftsplan enthaltene Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Zustandes<br />
von Natur und Landschaft im Planungsgebiet sowie ein Katalog über die örtlichen Ziele<br />
und die Maßnahmen zur Verwirklichung der überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege die Voraussetzung.<br />
(2) Die Landschaftsplanung ist eine wesentliche Grundlage für den Schutz, die Pflege und<br />
die Entwicklung von Natur und Landschaft. Sie ist als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
von Planungen und Maßnahmen sowie deren Verträglichkeit im Sinne des<br />
§ 22b heranzuziehen.<br />
Die Ergebnisse des Landschaftsplanes sind in der Regel als Bestandteil in den Flächennutzungsplan<br />
der Gemeinde aufzunehmen.<br />
Neben den Inhalten des kommunalen Landschaftsplanes auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
und des jeweiligen Landesrechts ist mit der Einführung der Strategischen<br />
Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme (Richtlinie 2001/42/EG) auch für den<br />
Landschaftsplan eine Prüfpflicht entstanden.<br />
In Sachsen ist nach <strong>Anlage</strong> 2 zu §3 Abs.1 Nr.2 SächsUVPG die Landschaftsplanung nach<br />
§§ 5 und 6 SächsNatSchG einer obligatorischen SUP zu unterziehen. Zuständig für die<br />
Durchführung der Umweltprüfung ist die Behörde, welcher die Aufstellung des Plans oder<br />
Programms obliegt (vgl. § 5 (4) SächsUVPG)<br />
(3) Bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen<br />
nach § 6 SächsNatSchG sind die Darstellungen nach § 4 Abs. 1 SächsNatSchG um<br />
1. die in § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsUVPG genannten Schutzgüter,<br />
2. eine Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung,<br />
wie diese Prüfung durchgeführt wurde, und<br />
3. eine Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen zu erweitern, um den Anforderungen<br />
des § 14g UVPG zu entsprechen. Die Strategische Umweltprüfung für diese Pläne<br />
soll mit der Strategischen Umweltprüfung für diejenigen räumlich entsprechenden Pläne<br />
nach den §§ 5 oder 8 BauGB verbunden werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit einem<br />
Landschafts- oder Grünordnungsplan aufgestellt werden. Das Verfahren zur Durchführung<br />
der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von landschaftsplanerischen<br />
Fachbeiträgen nach § 5 SächsNatSchG richtet sich nach den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes.<br />
(§9 SächsUVPG )<br />
Daraus folgt die Notwendigkeit der Erweiterung des Landschaftsplanes um die Schutzgüter<br />
Mensch sowie Kultur- und Sachgüter, dazu die Prüfung der Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />
untereinander und Aussagen zum Monitoring.<br />
Mit der Erweiterung der Inhalte des Landschaftsplanes wird dieser im Freistaat Sachsen zu<br />
einer vollständig nutzbaren Informationsbasis für die SUP in der Bauleitplanung und die ansonsten<br />
notwendige externe Umweltprüfung wird beim Landschaftsplan durch die interne<br />
Prüfung ersetzt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
2
ENTWURF September 2012<br />
1.3 Aufgabenstellung und Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Vor dem Hintergrund einer abflauenden Bautätigkeit, weiter bestehender umfangreicher Abbauvorhaben<br />
von Gesteinen und der Notwendigkeit, den einzigartig wertvollen Naturraum<br />
der Mulde mit ihren Seitentälern zu erhalten und im Sinne des Naturschutzes aber auch der<br />
Erholungsvorsorge zu entwickeln macht es sich nötig, die landschaftsplanerischen Grundlagen<br />
für die Bauleitplanung in den <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> an die veränderten Bedingungen anzupassen<br />
und den Landschaftsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> fortzuschreiben. Diese Fortschreibung<br />
soll es auch in der Zukunft ermöglichen, bestehende und zu erwartende Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in unmittelbarer Nähe des Eingriffes<br />
zu realisieren, oder aber im Sinne der Entwicklung des gesamten Landschaftsraumes mit<br />
Hilfe des Ökokontos zu lokalisieren. Die Erweiterung des Landschaftsplanes um die interne<br />
Umweltprüfung soll ihn zum Instrument und zur Datenbasis für die Umweltberichte der gesamten<br />
kommunalen Bauleitplanung machen. Dazu dient auch, das gesamte Kartenwerk auf<br />
der Grundlage eines kompatiblen Geoinformationssystems zu erarbeiten und zu übergeben.<br />
Das <strong>Plangebiet</strong> umfasst das Territorium der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> mit den Ortsteilen Seelingstädt,<br />
Altenhain und Neichen.<br />
Die Größe des Planungsgebietes beträgt am 01.01.2012 insgesamt 35,03 km²<br />
1.4 Kartengrundlagen<br />
Für die Bearbeitung des Landschaftsplanes wurde auf der Grundlage folgender digitaler Kartenwerke<br />
ausgeführt:<br />
# Topographische Karte (TK) M 1 : 10 000<br />
Kühren –Burkartshain 4642 – SO<br />
Altenhain 4742 - NW<br />
Nerchau 4742 - NO<br />
Grimma 4742 - SW<br />
Grimma-Döben 4742 – SO<br />
# Topographische Karte M 1 : 25 000<br />
Wurzen 4642<br />
Grimma 4742<br />
Naunhof 4741<br />
Sonstige verwendete Unterlagen zur Erarbeitung des Landschaftsplanes sind im Literaturverzeichnis<br />
zusammengefasst.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
3
ENTWURF September 2012<br />
1.5 Arbeitsmethode<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Anhand des genannten Kartenmaterials und Literaturstudien wurden die Grundlagen für den<br />
Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> erarbeitet. Für das <strong>Plangebiet</strong> wurde auf GIS-Basis ein<br />
Kartenwerk erarbeitet und von verschiedenen Institutionen zusammengetragen, das von den<br />
staatlichen Verwaltungen direkt in das Geoinformationssystem der <strong>Stadt</strong> übernommen werden<br />
kann und somit unmittelbar nutzbar ist. <strong>Im</strong> Sinne der notwendigen Strategischen Umweltprüfung<br />
(Plan UVP) wird es notwendig, auch die Themen Mensch sowie Kultur- und<br />
Sachgüter im Landschaftsplan zu betrachten, die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander<br />
zu prüfen und Aussagen zum Monitoring der natürlichen Prozesse zu machen.<br />
<strong>Im</strong> erforderlichen Umfang wurden klimatisch, städtebaulich und ästhetisch wichtige Beziehungen,<br />
schützenswerte Landschaftsteile (wie z.B. Kleingewässer) und eindeutige Problemzonen<br />
durch Erhebungen im Gemeindegebiet erfasst.<br />
Abgeleitet von den gewonnenen Erkenntnissen werden in der Landschaftsplanung Ziele der<br />
Entwicklung aufgestellt. Die Landschaftsräume werden auf Ihren inneren Zustand, ihre Entwicklungsfähigkeit<br />
und ihre Korrespondenz zu anderen Räumen hin untersucht. Ihre Wertigkeit<br />
wird festgestellt und daraus abgeleitet, werden Maßnahmen für die anzustrebende Entwicklung<br />
der Landschaft formuliert.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
4
ENTWURF September 2012<br />
2 Historische Entwicklung der Landschaft (Karte 13)<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die menschliche Besiedlung Mitteldeutschlands ist über 350.000 Jahre hinweg nachweisbar.<br />
Man kann annehmen, dass zu Beginn dieser Zeit fast das gesamte Gebiet des Tieflandes<br />
bewaldet war.<br />
Für die ältere Besiedlungsgeschichte des unmittelbaren Planungsgebietes existieren kaum<br />
Belege. Es ist jedoch anzunehmen, dass bereits vor der Zeitenwende germanische Siedler<br />
im Gebiet wohnten. Offensichtlich kam es aber um 600 zu einer recht intensiven Besiedlung<br />
durch Slawen. 4 altslawische Wälle (Böhlen, südlich von Nimbschen und bei Döben) belegen<br />
auch militärische Auseinandersetzungen bzw. Absicherungen in diesem Gebiet. Außerdem<br />
weisen Ortsnamen wie Pauschwitz, Walzig oder Zöhda eindeutig auf slawischen Ursprung<br />
und eine sehr frühe Gründung hin. Der gesamte Raum um Grimma, Nerchau, <strong>Trebsen</strong> und<br />
Mutzschen wurde damals als Gau Chutitzi bezeichnet.<br />
Das Gebiet kam nach 900 durch Bau der Burg Döben langsam unter die Herrschaft des Bischofs<br />
von Meißen. Ab 991 ist auch eine Burg <strong>Trebsen</strong>, die eine Muldenfurt sichern sollte,<br />
nachgewiesen. Die erste urkundliche Erwähnung des Schlosses <strong>Trebsen</strong> erfolgt im Jahre<br />
1161. Eine Ost - West Verkehrsachse verlief lange Zeit; bis zum Bau der Muldenbrücke in<br />
Grimma, durch diese Furt. Der Raum Grimma war im Gegensatz zu anderen Gebieten in<br />
Sachsen recht früh landesherrlicher Besitz. <strong>Trebsen</strong> verlor an Bedeutung durch die Verlagerung<br />
der Verkehrsachse von Meißen nach Leipzig, die von außerordentlich hoher Bedeutung<br />
war. Seit dem 14. Jahrhundert ließ der Landesherr das Gebiet durch ein sogenanntes<br />
Amt verwalten. Dagegen besaß <strong>Trebsen</strong> das unterste <strong>Stadt</strong>recht einer Minderstadt.<br />
Um 1200 kam es zu einem beachtlichen Zustrom von deutschen Ansiedlern. Neue Dörfer<br />
und Wohnplätze wurden gegründet, der Wald gerodet.<br />
Dorfnamen wie Seelingstädt, Altenhain und Neichen weisen auf deutsche Ortsgründungen<br />
hin. <strong>Trebsen</strong> besaß ab 1404 <strong>Stadt</strong>recht.<br />
Die verwaltungsrechtlich zur <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> gehörenden Ortschaften können wie folgt charakterisiert<br />
werden:<br />
Altenhain: (1358) Aldinhayne (Reg Leisering 315),<br />
Platzdorf<br />
Block- u. Streifenflur mit Gutsblöcken<br />
1000 ha (1900)<br />
Neichen: Vor 1400 durch slawische Siedler gegründet,<br />
Ersterwähnung 1393<br />
Ehemal. Großgut mit Häuslerzeile<br />
Flurform: Gutsschläge<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
5
ENTWURF September 2012<br />
Seelingstädt:: (1251) Seligistat,<br />
Straßendorf mit Zeilendorfteil<br />
Gelängeflur mit Gutsblöcken<br />
771 ha (1900)<br />
<strong>Trebsen</strong>: (1161) Heinricus de Trebecin<br />
gassengruppenartige <strong>Stadt</strong>anlage mit Markt<br />
Block- u. Streifenflur<br />
559 ha (1900)<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Genauere kartographische Unterlagen liegen für die meisten Gebiete Deutschlands erst seit<br />
Mitte des 18. Jahrhunderts vor. Ältere Karten geben meist nur grobe Hinweise auf die damalige<br />
Landschaftsstruktur. In der Abbildung 1, die das <strong>Plangebiet</strong> um 1802 zeigt, lassen sich<br />
einige interessante Details zu erkennen. Auffällig ist natürlich die relative Unberührtheit der<br />
Flussauen. Hier besonders der Mulde und des Mutzschen Wassers. Dagegen sind die kleineren<br />
Gewässer viel stärker als heute durch Stauwerke zu Teichen angestaut. Das gilt vor<br />
allem für den Kranichbach und das Altenhainer Wasser. Weite Teile des Kollmberges und<br />
das Gebiet zwischen Altenhain und Seelingstädt sind noch bewaldet, dagegen ist östlich der<br />
Mulde zwischen Neichen und Nitzschka, die Landschaft auch außerhalb der deutlich zu erkennenden<br />
Muldenaue schon weitgehend baumfrei. Es sind mehrere Windmühlen in der<br />
kuppigen Landschaft vorhanden.<br />
Abbildung 1: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> um 1802, (Meilenblatt "Berliner Exemplar", aufgenommen 1780-<br />
1806 unter Leitung von Friedrich Ludwig Aster. - 1:12000. - Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz,<br />
Kart. M 14433, Aufnahme: df_dk_0002079)<br />
Die heute noch wichtigen Straßen sind schon vorhanden So ist der Verlauf der heutigen<br />
B107 bereits in groben Zügen zu erkennen. Das gleiche gilt für die S11 und die S47. Problematisch<br />
war noch die Querung der Mulde, die mit einer Furt bzw. einer Fähre zwischen<br />
<strong>Trebsen</strong> und Neichen gelöst wurde.<br />
Die Dörfer im Planungsgebiet sind hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt. Neben bäuerlichen<br />
Gehöften waren auch ländlich orientierte Handwerksbetriebe angesiedelt. Allerdings<br />
konzentrierte sich das auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong>, in der sich sehr früh auch Kaufleute ansiedel-<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
6
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
ten. Die industrielle Entwicklung kam demgegenüber nur sehr zögernd in Gang. Erst nach<br />
1893 wurden durch Wiede & Söhne die Papierfabrik<strong>Trebsen</strong> gegründet.<br />
Von wirtschaftlicher Bedeutung für das Planungsgebiet war auch der Mitte des vorigen Jahrhunderts<br />
beginnende Bergbau. Gewonnen wurden insbesondere Porphyr.<br />
Eine anhand von Karten nachweisbare Veränderung des Landschaftsbildes hinsichtlich<br />
Wald-/Feldverteilung und Acker-/Grünlandnutzung sowie Siedlungs-, Gewässer- und Wegestruktur<br />
ist exakt nur für den Zeitraum der letzten 200 Jahre möglich. Grundlage für diesen<br />
Vergleich sind die Meilenblätter die von 1796 bis 1820 angefertigt wurden, diese wurden von<br />
den Äquidistantenkarten abgelöst 1820-1880 und diese wiederum von den Messtischblättern<br />
im Maßstab 1:25.000 aus den Jahren 1880-1890 und 1927/43. Zum Vergleich steht daneben<br />
die aktuelle Flächennutzung auf der Basis der topographischen Karten. Die Unterschiede<br />
zwischen den Messtischblättern aus der Zeit um 1880/90 und um 1930 sind sehr gering, so<br />
dass für das Planwerk des Landschaftsplanes (KARTE 13) die Karten von 1927/1943 aufbereitet<br />
wurden.<br />
Beim Vergleich der aktuellen und der historischen Flächennutzung fällt auf:<br />
• Das Gebiet um <strong>Trebsen</strong> hat sich in den letzten 80 Jahren stark verändert. Als Gründe sind<br />
insbesondere die zunehmende Besiedlung und Industrialisierung, der intensive Bergbau,<br />
der Autobahnbau sowie die intensive Landwirtschaft in den letzten 50 Jahren zu nennen.<br />
• Die meisten Veränderungen haben sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> selbst vollzogen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
ist deutlich vergrößert. <strong>Im</strong> Südenwesten entstanden ausgedehnte Industrie- und<br />
Gewerbeflächen, im Norden, Süden und Westen hauptsächlich Wohnsiedlungen. Geringe<br />
Ortserweiterungen haben sich auch in Altenhain und Seelingstädt ergeben, in den übrigen<br />
Orten wurden die alten Ortsgrenzen aber nur wenig überschritten, sieht man von den größeren<br />
Landwirtschaftsbauten der 1960er und 70er Jahre ab.<br />
• Zahlreiche kleine und mittlere Still- und Fließgewässer sind inzwischen verschwunden<br />
bzw. verrohrt. Das betrifft zum Beispiel das Grabensystem südlich von Altenhain und die<br />
Südlichen Zuläufe des Altenhainer Wassers. Ebenso das Verschwinden von 7 kleinen<br />
linksseitigen Zuflüssen zur Mulde südlich vom Pauschwitz und Wednig.<br />
• Offenbar sind auch keine Stillgewässer neu entstanden.<br />
• Uferbegleitende Gehölze waren in der Vergangenheit wesentlich mehr vorhanden, auch<br />
Feuchtwiesen waren weit verbreitet. Als Beispiele seien das Altenhainer Wasser sowie<br />
der immer noch am besten strukturierte Kranichbach, sowie das Mutzschener Wasser<br />
und besonders die Launzige erwähnt.<br />
• Die Wald-Feld-Verteilung hat sich in <strong>Trebsen</strong> nur wenig verändert.<br />
• Das Offenland ist heute deutlich weniger strukturiert. Ackerland war zwar bereits früher<br />
dominant, es existierten aber bedeutend mehr Wiesen, insbesondere im Randbereich der<br />
zahlreichen Fließgewässer<br />
• Windbremsende Hecken waren bereits zum damaligen Zeitpunkt so gut wie nicht vorhanden.<br />
Doch Bäume an Straßen waren in der offenen Landschaft häufig anzutreffen<br />
<strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong> sind 47 Archäologische Fundstellen ausgewiesen. Diese sind in der Karte Kulturgüter<br />
(KARTE 16) dargestellt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
7
ENTWURF September 2012<br />
3 Natürliche Grundlagen<br />
3.1 Oberflächengestalt (KARTE 1)<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Topographie des <strong>Plangebiet</strong>es wird bestimmt durch die schon wesentlich geringer in das<br />
umgebende Gelände eingeschnittene Mulde als im südlich angrenzenzenden Grimma. Begleitet<br />
wird der Flußlauf noch im südlichen Teil des Gemeindegebietes von den bewaldeten<br />
Kerbtälern. Die Mulde teilt das Gebiet auch hier noch in den hügelig bewegten Westen und<br />
den flachwelligen Osten. Gleichzeitig beginnt etwas nördlich von <strong>Trebsen</strong> die Weitung des<br />
Flußtales.<br />
Die höchste Erhebung im Gebiet mit 193 m NN auf dem Wedniger Berg liegt südlich von<br />
<strong>Trebsen</strong>.<br />
Der tiefste Punkt liegt im Talbereich der Mulde mit ca. 117 m NN im Norden des <strong>Plangebiet</strong>es<br />
bei Walzig.<br />
3.2 Geologie (KARTE 2)<br />
Am geologischen Aufbau des Planungsgebietes sind hauptsächlich 4 Erdzeitalter beteiligt<br />
gewesen:<br />
• Das Rotliegende<br />
• Das Tertiär<br />
• Das Pleistozän<br />
• Das Holozän<br />
Das geologische Grundgebirge im Planungsgebiet wurde in der Rotliegendenzeit (Erdaltertum<br />
- vor 285 Mio. Jahren) gebildet. In dieser Zeit beherrschten mehrere große Vulkane die<br />
Landschaft und bedeckten die Erde mit einige hundert Meter mächtigen Ergüssen. Das älteste<br />
aus der vulkanischen Tätigkeit entstandene Gestein ist der Rochlitzer Quarzporphyr. Er<br />
tritt großflächig im Süden auf, begrenzt aber auch beidseitig an vielen Stellen das Muldental.<br />
Durch spätere subvulkanische Tätigkeit (die Beweglichkeit des Magmas war bereits eingeschränkt)<br />
entstand der Grimmaer Quarzporphyr. Er hat den Rochlitzer Porphyr gangartig<br />
durchbrochen und sich darüber deckenförmig ausgebreitet. <strong>Im</strong> Gegensatz zum Rochlitzer<br />
Quarzporphyr ist der Grimmaer Quarzporphyr in seinem Erscheinungsbild recht einheitlich.<br />
Auch dieses Gestein wurde früher an mehreren Stellen abgebaut. Die weitgehend unberührten<br />
Durchragungen beiseits der B107, südwestlich von <strong>Trebsen</strong> stehen für diesen.<br />
In einer späteren Phase hoher vulkanischer Aktivität entstand der Pyroxenquarzporphyr, der<br />
sich durch die Anwesenheit von 3 Pyroxenmineralien von den übrigen Porphyren unterscheidet.<br />
Das Vorkommen ist auf den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes beschränkt.<br />
Der Pyroxenquarzporphyr besitzt eine hohe Druckfestigkeit und Frostbeständigkeit und ist<br />
deshalb für die Schotter- und Splittherstellung sehr begehrt und wird heute noch intensiv<br />
durch die SUSA Altenhain abgebaut.<br />
Ablagerungen aus dem Tertiär überdeckten das Planungsgebiet ursprünglich fast vollständig.<br />
Später wurden sie durch Erosion in ihrer Mächtigkeit verringert und in mehrere Areale<br />
zerlegt. Sie sind zudem heute meist von eiszeitlichen und neuzeitlichen Schichten überdeckt.<br />
Es handelt sich um Tone, Sande und Kiese<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
8
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Das gesamte Gebiet wurde im Pleistozän durch den Vorstoß des Eises insbesondere in der<br />
ersten (Elstereiszeit) und zweiten Vereisung (Saaleeiszeit) stark überformt. Es lagerten sich<br />
vor allem Schmelzwassersande und -kiese sowie Geschiebelehm ab. Schmelzwassersande<br />
und -kiese sind großflächig im gesamten <strong>Plangebiet</strong> vorhanden. Sie entstanden während des<br />
Abschmelzens des Eises. Die Schmelzwässer spülten die feineren Bestandteile fort, wogegen<br />
das gröbere Material als Sand und Kies zurückblieb. Geschiebelehm tritt im Planungsgebiet<br />
dagegen nur recht verstreut an die unmittelbare Oberfläche. Es handelt sich um einen<br />
dunkelgrauen bis schwärzlichen, schwach tonigen Lehm, der nach dem Abschmelzen des<br />
Eises zurückblieb und zahlreiche Geschiebesteine enthält.<br />
Vor und während der ersten beiden Eiszeiten (Elster- und Saaleeiszeit) wechselte die Mulde<br />
mehrmals ihren Verlauf und hinterließ mehrere mächtige Schotterkörper. Dieser Schotter tritt<br />
in weiten Teilen des <strong>Plangebiet</strong>es großflächig an die Erdoberfläche. Aufgrund seiner Korngrößenzusammensetzung<br />
eignet er sich hervorragend als Betonzuschlagstoff und wird deshalb<br />
gern abgebaut.<br />
<strong>Im</strong> Holozän kam es nur noch durch die Mulde, das Mutzscherner Wasser, die Launzige und<br />
den Kranichbach und die kleinen Bäche zu Veränderungen und Materialumlagerungen. Besonders<br />
die Mulde hat in ihrer Talsohle große Mengen von Kiesen und Sanden abgesetzt.<br />
Die Schicht erreicht zur besseren Veranschaulichung unter der Grimmaer Steinbrücke immerhin<br />
eine Mächtigkeit von 7m. Darüber hat sich an den meisten Stellen sandiger Auelehm<br />
abgelagert. <strong>Im</strong> Einzugsbereich der kleineren Wasserläufe befindet sich in der Regel ein fetter<br />
und humoser Lehm.<br />
3.3 Böden (KARTE 3)<br />
Die Bodenbildung ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Lebewesen und geologischem<br />
Ausgangsmaterial unter den verschiedenen Bedingungen des Klimas und der Geländeform.<br />
Sie ist ein laufender Prozeß und demzufolge auch gegenwärtig nicht abgeschlossen.<br />
In den letzten 1000 Jahren hat auch der Mensch die Bodenbildung stark beeinflußt.<br />
<strong>Im</strong> Planungsgebiet haben insbesondere die obersten pleistozänen Ablagerungen, die jahrtausendelange<br />
Bestockung mit Wald sowie in jüngster Zeit auch die landwirtschaftliche Nutzung<br />
die Bodenbildung geprägt. <strong>Im</strong> Einzugsbereich der Fließgewässer ist außerdem holozäner<br />
Auelehm und in Gebieten des durchragenden Grundgebirges Porphyr als Ausgangsmaterial<br />
von Bedeutung. Auch der vielfach unter der Sandlöß- bzw. Lößlehmdecke<br />
anzutreffende Geschiebelehm hat die Bodenbildung wesentlich beeinflußt, indem durch ihn<br />
die häufige Staunässe verursacht wird.<br />
Löß, Lößlehm und Auelehm sind relativ nährstoffreich, so daß die sich daraus entwickelnden<br />
Böden je nach Schichtmächtigkeit allgemein eine recht gute Fruchtbarkeit aufweisen. Hinzu<br />
kommt, dass durch die meist bindigen Böden Nährstoffe weniger ausgewaschen werden.<br />
Ungünstiger sind dagegen die auf dem nährstoffärmeren Porphyr oder Muldenschotter entstandenen<br />
Böden einzustufen.<br />
<strong>Im</strong> Planungsgebiet sind gemäß der Bodenkarte (BK 50, digitale Version) von Sachsen nachstehende<br />
Bodentypen und Bodensubtypen anzutreffen:<br />
Regosol Normregosol aus gekipptem Schutt/Schuttsand und gekipptem kiesführendem<br />
Schluff und Sand, im Bereich der Siedlungen und Steinbrüche<br />
9<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Pseudogley-Regosol aus gekipptem Schluff, östlich von Neichen<br />
Bei den im <strong>Plangebiet</strong> vorkommenden Regosolen handelt es sich um Kipp-Regosolen, welche<br />
aus dem Syrosem hervorgehen. Es handelt sich um Siedlungsbereiche Berbaugebiete<br />
und das Muna - GeländeBei der weiteren Entwicklung dieser Böden entsteht durch weitere<br />
Humusablagerungen auf carbonatfreiem, mindestens 30 cm mächtigem Lockergestein der<br />
Regosol.<br />
Braunerde Normbraunerde und Braunerde über Pseudogley-Parabraunerde aus<br />
grus- und kiesführendem Schluff, verbreitet im gesamten <strong>Plangebiet</strong> besonders<br />
aber um Neichen und auf den Kuppen westlich der Mulde<br />
Parabraunerde-Braunerde aus grus- und kiesführendem Schluff, im südlichen<br />
Bereich des <strong>Plangebiet</strong>es ist nur nordöstlich von Altenhain und südlich<br />
von <strong>Trebsen</strong> auf kleineren Flächen<br />
Die Braunerden im <strong>Plangebiet</strong> haben sich insbesondere auf Porphyr und auf alteiszeitlichem<br />
Muldenschotter entwickelt. Die meisten Braunerdeflächen sind mit Wald bestockt. Lediglich<br />
mit Parabraunerde vergesellschaftet, werden sie auch landwirtschaftlich genutzt. Sie verfügen<br />
- forstwirtschaftlich gesehen - über mittlere, in Tallagen auch höhere Nährkraft, die<br />
landwirtschaftliche Fruchtbarkeit ist unterdurchschnittlich.<br />
Parabraunerde (pseudovergleyte) Parabraunerde aus grus- und kiesführendem Schluff,<br />
ist vor allem im westlichen <strong>Plangebiet</strong> verbreitet<br />
Parabraunerde ist häufig mit Braunerde oder Pseudogley vergesellschaftet, mit denen auch<br />
im Bodenbildungsprozeß eine enge Verwandtschaft besteht. Sie besitzt neben der hohen<br />
Nährkraft einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt und gehört deshalb zu den ertragreichsten<br />
Böden überhaupt (Ackerzahlen z.T. über 70). Die Parabraunerdeflächen im Planungsgebiet<br />
werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />
Pseudogley Normpseudogley der lessiviert (tonverarmt) auftritt aus kiesführendem<br />
Schluff und Sandlöss, insbesondere südlich und nördlich von Altenhain<br />
Parabraunerde-Pseudogley aus grus- und kiesführendem Schluff, kommt<br />
im gesamten <strong>Plangebiet</strong> vor<br />
Gley-Pseudogley aus kiesführendem Schluff und Sandlöss, kleinflächig<br />
südlich und östlich von Beiersdorf sowie nördlich von Fremdiswalde<br />
Charakteristisch für diese Böden ist ein Wechsel zwischen Vernässung und Austrocknung,<br />
verursacht durch eine unter der Deckschicht liegende schwer wasserdurchlässige Schicht<br />
(meist Geschiebelehm). Demzufolge sind Wasser- und Lufthaushalt ungünstiger als bei den<br />
Parabraunerden. Die Pseudogleye im Planungsgebiet sind fast ausschließlich mit Wald bestockt.<br />
Stagnogley Normstagnogley aus grusführendem Schluff, kleinflächig im westlichen<br />
und nordöstlichen <strong>Plangebiet</strong> im Oberlauf von Kleingewässern.<br />
Bei diesem Bodentyp handelt es sich um einen, dem Pseudogley verwandten Stauwasserboden.<br />
Der stark ausgeblichene Oberboden dieses Bodentyps rührt von einer anhaltenden<br />
Vernässung. Durch die Luftarmut und eine starke Versauerung ist dieser Boden nicht für<br />
eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet. Wie die Pseudogleye sind auch die Stagnogleye<br />
im <strong>Plangebiet</strong> fast ausschließlich mit Wald bestockt.<br />
Vega Normvega aus Schluff und Kiessand, in den Muldeauen<br />
Es handelt sich bei den Vegaböden um einen braunen Aueboden im fortgeschrittenen Reifestadium,<br />
bei dem der Grundwasserspiegel aufgrund der Flußnähe stark schwanken kann.<br />
Trotzdem ist im Gegensatz zum Gley aufgrund eines hohen Grobporenanteils im Oberboden<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
10
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
die Durchlüftung und die biologische Aktivität immer günstig, so daß dieser Bodentyp sehr<br />
ertragreich ist.<br />
Gley Normgley aus kiesführendem Schluff und Löss, in den Auen der kleineren<br />
Zuflüssen der Fließgewässer<br />
Auengley aus Schluff und Auenschluff, in den Auen der größeren Bäche<br />
wie Kranichbach,Altenhainer Wasser, Launzige und Mutzschener Wasser<br />
Pseudogely-Gley aus kiesführendem Schluff, kleinflächig westlich von Altenhain<br />
anzutreffen<br />
Dieser Bodentyp entsteht bei hohem Grundwasserstand mit geringer jährlicher Schwankung.<br />
Je nach Grundwasserqualität sind auch die Eigenschaften der Gleye recht verschieden. Sie<br />
sind häufig nährstoffreicher als benachbarte Landböden, weil ihnen aus diesen gelöste Stoffe<br />
zugeführt werden. Allerdings ist aufgrund der schwer löslichen Verbindung der Nährstoffe<br />
mit anderen Bodenbestandteilen die Nährstoffverfügbarkeit oft gering. Als Grünland und<br />
auch zur forstlichen Nutzung sind die Gley-Böden geeignet. Für den Acker- und Gartenbau<br />
sind sie meist erst nach Senkung des Grundwasserspiegels brauchbar.<br />
3.4 Klima (KARTE 7)<br />
Das Planungsgebiet ist dem subkontinentalen Hügellandklima Nordwest- und Mittelsachsens<br />
zuzuordnen.<br />
Das langjährige Mittel der Temperatur beträgt 8,4 - 9,2°C. <strong>Im</strong> Mittel sind 185 - 190 frostfreie<br />
Tage zu erwarten.<br />
Der mittlere Beginn der Feldarbeiten liegt vor dem 25. März.<br />
Die jährlichen Niederschläge liegen bei 600 - 650 mm (Klimastation Hubertusburg/Mutzschen).<br />
Das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe Frühjahrsfeuchte und eine gute Durchfeuchtung<br />
der Böden im gesamten Jahreslauf aus.<br />
Die Häufigkeit der Windrichtungen ist jahreszeitlich unterschiedlich. Während im Winter Süd-<br />
und Südwestrichtungen vorherrschen, treten im Sommer hauptsächlich Nordwest- und<br />
Westwinde auf.<br />
3.5 Heute potentielle natürliche Vegetation (KARTE 8)<br />
Die Einheiten der heute potentiellen natürlichen Vegetation (HPNV) geben an, welche Pflanzengesellschaften<br />
sich ohne Einfluß des Menschen aufgrund der Standortvoraussetzungen<br />
durch natürliche Sukzession einstellen würden. Wesentliche Faktoren sind hierbei Klima und<br />
Boden. Unter natürlichen Bedingungen wäre das gesamte Gebiet bewaldet. Die Schlußgesellschaft<br />
der heute potentiellen natürlichen Vegetation entspricht aber nur in wenigen Fällen<br />
der ursprünglichen Vegetation. Oft wurden durch die menschliche Nutzung die Standortbedingungen<br />
irreversibel verändert, so daß sich die ursprünglich vorhandene Vegetation nicht<br />
mehr entwickeln kann. Die Erstellung der HPNV ist ein "theoretisches Waldbild".<br />
Die HPNV ist Ausdruck für das natürliche Entwicklungspotential des Planungsgebietes. Aus<br />
ihr lassen sich Aussagen für die Verwendung standortgerechter Gehölze, die Eignung der<br />
Nutzungsart und Möglichkeiten für den Biotopschutz ableiten.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
11
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Der untersuchte Naturraum gehört schwerpunktmäßig zu dem Verbreitungsgebiet von Eichen<br />
- Hainbuchenwäldern mit kolliner Ausbildung. Das nördliche <strong>Plangebiet</strong> kann dem Zitterseggen<br />
- Stieleichen - Hainbuchenwald, mit zum Teil Winterlinde, und der südliche Bereich<br />
den Eichen-Hainbuchenwäldern des Übergangsbereiches mit Rotbuche zugeordnet<br />
werden.<br />
Weiterhin ist im Talbereich der Mulde eine Ausprägung von Eschen - Ulmen - und Weiden -<br />
Pappel - Auenwälder sowie auf den Porphyrkuppen eine Kolline - submontane Ausbildung<br />
von mittleren und armen Eichenwäldern als Hainsimsen - Traubeneichenwald und Kiefern -<br />
Eichenwald möglich.<br />
Nach SCAMONI (1964) und SCHMIDT, P. A., HEMPEL, W. ET AL. (2002) wäre entsprechend der<br />
Standortbedingungen auf den Hochflächen mit vorwiegend Staugleyen und Braunstaugleyen,<br />
die HPNV ein kolliner Eichen - Hainbuchenwald (Querco - Carpinetum) in verschiedenen<br />
Subassoziationen.<br />
Folgende Bäume und Sträucher zählen zu dieser Pflanzengesellschaft:<br />
Bäume:<br />
Acer campestre - Feldahorn<br />
Acer platanoides - Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Betula pendula - Sandbirke<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Fagus sylvatica - Gemeine Buche<br />
Fraxinus excelsior - Gemeine Esche<br />
Malus sylvestris - Wildapfel<br />
Pinus silvestris - Gemeine Kiefer<br />
Populus tremula - Zitterpappel<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Prunus padus - GewöhnlicheTraubenkirsche<br />
Pyrus pyraster - Wildbirne<br />
Quercus petraea - Traubeneiche<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Sorbus aucuparia - Eberesche<br />
Tilia cordata - Winterlinde<br />
Ulmus minor<br />
Sträucher:<br />
- Feldulme<br />
Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />
Corylus avellana - Gemeine Hasel<br />
Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn<br />
Euonymus europaeus - Europäisches Pfaffenhütchen<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Rosa canina - Hundsrose<br />
Rubus fruticosa - Echte Brombeere<br />
Rubus idaeus - Himbeere<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />
Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />
In der Talaue der Mulde mit Ihren Aueböden wäre dagegen ein Eschen - Ulmen und Weiden<br />
- Pappel Auenwald (Alno-Macrophorbietum) autochthon.<br />
Folgende Bäume und Sträucher zählen, zusätzlich zu den z.T. o.g. Arten zu diesen Pflanzengesellschaften,<br />
wobei auch die Arten der Weidengebüsche mit aufgelistet werden:<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
12
ENTWURF September 2012<br />
Bäume:<br />
Alnus glutinosa - Schwarzerle<br />
Frangula alnus - Faulbaum<br />
Fraxinus excelsior - Gemeine Esche<br />
Populus alba - Silberpappel<br />
Populus nigra - Schwarz - Pappel<br />
Salix alba - Silberweide<br />
Salix fragilis - Bruchweide<br />
Salix x rubens - Hohe Weide<br />
Salix viminalis - Korbweide<br />
Ulmus laevis - Flatter - Ulme<br />
Sträucher:<br />
Daphne mezerum - Seidelbast<br />
Rubus fruticosus - Brombeere<br />
Salix aurita - Ohrweide<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Salix cinerea - Grauweide<br />
Salix purpurea - Purpurweide<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
<strong>Im</strong> Naturraum des Planungsgebietes sind als natürliche Grünlandvegetation folgende<br />
Pflanzengesellschaften zu erwarten:<br />
auf trockenen Standorten:<br />
# Thymo - Festucetum<br />
(Straußgrasrasen) [mesotroph]<br />
# Arrhenatheretum elatioris ranunculetosum<br />
(Knollenhahnenfuß - Glatthaferwiesen) [eutroph]<br />
auf frischen Standorten:<br />
# Arrhenatherum elatiori<br />
(Glatthaferwiesen) [eutroph]<br />
auf feuchten Standorten:<br />
# Cirsio - Polygonetum<br />
(Kohldistelwiesen) [eutroph]<br />
auf nassen Standorten:<br />
# Magnocaricion<br />
(Schlankseggenrieder) [eutroph]<br />
Die dominierende Ackerunkrautgesellschaft ist eine Hederichflur (Aphano-Matricarietum)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
13
ENTWURF September 2012<br />
3.6 Oberflächenwasser (KARTE 6)<br />
Fließgewässer<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Das Planungsgebiet wird von zahlreichen, unterschiedlich großen Fließgewässern durchzogen.<br />
Das dominierende Fließgewässer 1. Ordnung und der einzige Fluss ist die Mulde, die von<br />
Süden nach Norden fließend, das Planungsgebiet in zwei Teile gliedert.<br />
Eine Wasserscheide, die in einer Linie entlang des alten Bahndammes von Altenhain zum<br />
Frauenberg führt, teilt die Wassereinzugsgebiete des Untersuchungsgebietes. Das Wasser<br />
östlich dieser Linie fließt über die Bäche oder direkt in die Mulde. Die Flächen westlich dieser<br />
Linie gehören schon zum Einzugsgebiet der Weissen Elster und entwässern über den Saubach<br />
in die Parthe.<br />
Bevorzugt betrachtet werden zudem die Fließgewässer 2. Ordnung mit einem Einzugsgebiet<br />
über 10 km² als berichtsrelevante Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2001).<br />
<strong>Im</strong> Osten sind diese das Mutzschener Wasser und die Launzige als zwei von Osten zu Mulde<br />
fließende größere Gewässer. <strong>Im</strong> Westen kommt der bei Beiersdorf entspringende Kranichbach<br />
durch Seelingstädt zur Mulde, wie auch das Altenhainer Wasser durch mehrere<br />
Zuflüsse gespeist..<br />
Die Mulde weist auf ihrem etwa 5,6 km langen Lauf durch das Planungsgebiet lediglich ein<br />
Gefälle von ca. 2m auf. Die mittlere Fließgeschwindigkeit ist also relativ gering. Sie beträgt<br />
im Süden 0,6 und im mittleren und nördlichen Bereich. Etwas anders liegen die Verhältnisse<br />
bei den übrigen oben erwähnten größeren Fließgewässern. Durch abschnittsweise unterschiedliches<br />
Gefälle können teilweise schon beachtliche Fließgeschwindigkeiten erreicht<br />
werden.<br />
Zur Abflußmenge der Mulde in m³/s liegen für das Planungsgebiet für den Pegel Golzern<br />
folgende Angaben vor:<br />
MQ<br />
HQ2 HQ5 HQ10 HQ20 HQ25 HQ50 HQ<br />
100<br />
HQ<br />
200<br />
HQ<br />
300<br />
HQ<br />
500<br />
62 425 657 855 1090 1180 1520 1960 2570 2990 3670<br />
(Quelle: LANDESTALSPERRENVERWALTUNG SACHSEN 2003)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
14
ENTWURF September 2012<br />
Stillgewässer<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
<strong>Im</strong> Planungsgebiet befinden sich zahlreiche unterschiedlich große Teiche. Sie dienen meist<br />
als Fischereigewässer. Die größten sind der Herthasee, der wie zwei kleinere Teiche vom<br />
Kranichbach durchflossen wird und der Schneiderteich (+ drei weitere) am Altenhainer Wasser.<br />
Dieses wird kurz vor der Mündung in die Mulde noch zur Speisung des Schloßgrabens<br />
genutzt.<br />
Daneben haben sich in den stillgelegten Steinbrüchen und Tongruben einige bemerkenswerte<br />
Gewässer gebildet, die ebenfalls oft zur Fischzucht genutzt werden. Ansonsten sind in den<br />
Dörfern kleine Lösch- und Zierteiche vorhanden.<br />
Schutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />
Als Überschwemmungsgebiet sind große Teile der Muldenaue ausgewiesen. Die Darstellung<br />
erfolgt in der Karte 6 „Oberflächengewässer“.<br />
Durch ein Hochwasser sind vor allem folgende Gefährdungen zu erwarten:<br />
• Überschwemmung, Beeinträchtigung und Zerstörung von Siedlungen und sonstigen<br />
Bauten und <strong>Anlage</strong>n<br />
• Schadstoffeinträge in die Gewässer durch <strong>Altlasten</strong> sowie aus Siedlungsbereichen<br />
3.7 Grundwasser (KARTE 5)<br />
Die Analyse der Grundwasserverhältnisse im Planungsgebiet erfolgte auf der Grundlage von<br />
hydrogeologischen Karten und Material, das durch die Gemeinden und die untere Wasserbehörde<br />
zur Verfügung gestellt wurde.<br />
Durch das LfULG werden 2 Grundwasserkörper ausgewiesen:<br />
• GW-Körper Parthegebiet (DESN_SALGW 060)<br />
• GW-Körper Vereinigte Mulde (DESN_VM 1-2-1)<br />
Die GW-Scheide verläuft ähnlich der Wasserscheide Mulde - Weiße Elster zwischen Frauenberg<br />
– Butterberg –Fuchsberg im Westen des Planungsgebietes.<br />
Als Hauptgrundwasserleiter fungieren im Planungsgebiet der Porphyr sowie Sand- und Kiesschichten.<br />
Der Porphyr führt allgemein nur wenig Grundwasser. Die Sand- und Kiesschichten<br />
sind von stark wechselnder Lage, Beschaffenheit und Mächtigkeit und deshalb für die<br />
Wasserversickerung sowie Grundwassererschließung unterschiedlich zu bewerten. Am<br />
günstigsten liegen die Verhältnisse in der Parthenaue. Hier ist der Kies von einer 5 bis 8m<br />
mächtigen Schluff- und Mergelschicht überlagert. Auch im Muldental ist mit einer höheren<br />
Grundwasserführung zu rechnen. In allen übrigen Gebieten bestehen meist nur schlechte<br />
Wasserversickerungsmöglichkeiten.<br />
Die eiszeitlichen Muldenschotterschichten, die im Gebiet weit verbreitet sind, führen größtenteils<br />
Grundwasser. Die saalekaltzeitlichen Schotter bilden im Westteil des Planungsgebietes<br />
sogar den Hauptgrundwasserleiter.<br />
<strong>Im</strong> größten Teil des Planungsgebietes ist das Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden<br />
Schadstoffen relativ ungeschützt. Lediglich im Bereich bindigerer Böden (Auen der<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
15
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Mulde und des Mutzschener Wassers, sowie des Kranichbaches) und/oder größerem Flurabstand<br />
ist das Grundwasser diesen Gefährdungen weniger ausgesetzt.<br />
Die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> Tebsen und der Ortsteile erfolgt über den Versorgungsverband<br />
Grimma – Geithain, Betriebsführer ist die OEWA Wasser- und Abwasser GmbH. Das<br />
Gemeindegebiet ist mit Trinkwasser vollständig erschlossen. Abwasserseitig sind die Hauptorte<br />
an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Abseitig gelegene Grundstücke müssen auch<br />
weiterhin mit Kleinkläranlagen ihre Abwässer klären und in die Vorflut abgeben.<br />
Für die Wasserfassung in der Parthenaue, westlich von Altenhain ist die Trinkwasserschutzzone<br />
III B des Wasserwerkes Naunhof ausgewiesen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
16
ENTWURF September 2012<br />
4 Gegenwärtige Leistungfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die einzeln erfaßten natürlichen Faktoren in Kapitel 3 bilden verschiedene Funktionszusammenhänge<br />
in der Landschaft. Diese werden als Landschaftspotentiale beschrieben. Der Begriff<br />
zielt auf einen Nutzen solcher Potentiale für menschliche Ansprüche ab. In der Landschaftsplanung<br />
werden aber die rein ökonomischen Potentiale wie das Abbaupotential von Bodenschätzen<br />
oder das landwirtschaftliche Ertragspotential nicht explizit behandelt. Die Auswertung wird<br />
hier eingegrenzt auf die sogenannten Regenerationspotentiale, welche die unverzichtbare Lebensgrundlage<br />
des Menschen bilden und eine nachhaltige Nutzung von Naturgütern auch in<br />
der Zukunft sichern sollen und somit zu schützen sind. Darüber hinaus muß berücksichtigt werden,<br />
daß der Landschaftsplan auch die Vorstufe der strategischen Umweltprüfung für den Flächennutzungsplan<br />
darstellt. Es werden also neben der Regenerationsfähigkeit auch die<br />
Schutzgüter der Mensch und seine Gesundheit, sowie Kultur- und Sachgüter behandelt, so daß<br />
Bodenschätze und landwirtschaftliches Ertragspotential als Sachgut Berücksichtigung finden<br />
müssen.<br />
Die Landschaftsplanung muß sich folglich mit folgenden Schutzgütern der Landschaft befassen:<br />
# Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt<br />
# Boden<br />
# Wasser<br />
# Klima<br />
# Mensch und seine Gesundheit<br />
# Landschaftsbild<br />
# Kultur- und Sachgüter<br />
In den nachfolgenden Abschnitten werden für die einzelnen Schutzgüter jeweils die Zielvorgaben<br />
benannt. Ihr Zustand, also ihre gegenwärtige Leistungsfähigkeit und die lokale Gefährdungssituation<br />
werden bewertet, sowie ihre Schutzbedürftigkeit dargestellt. Daraus, sowie aus<br />
voraussehbaren Veränderungen leiten sich der Bedarf und die Ziele künftiger Entwicklung ab.<br />
In einzelnen Fällen können sich die Entwicklungsziele widersprechen, beispielsweise wenn der<br />
Schutz empfindlicher Biotope und gleichzeitig die Nutzung hochwertiger Erholungsräume gefordert<br />
werden. Bei der Aufstellung einer Gesamtentwicklungskonzeption muß dann über den jeweiligen<br />
Vorrang der Einzelziele entschieden werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
17
ENTWURF September 2012<br />
4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
4.1.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Der § 37 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.07.2009 gültig ab 01.03.2010 regelt den<br />
Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Er umfaßt:<br />
1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften<br />
vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,<br />
2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie<br />
3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten<br />
Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.<br />
Diese Forderungen werden durch das sächsische Naturschutzgesetz wie präzisiert diese<br />
Aussagen durch den Verweis auf spezielle Artenschutzprogramme die Folgendes beinhalten<br />
sollen:<br />
1. die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihre wesentlichen Lebensgemeinschaften<br />
und Lebensräume einschließlich ihrer Veränderungen, soweit sie für den Artenschutz<br />
von Bedeutung sind,<br />
2. die in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften unter Darstellung der<br />
wesentlichen Gefährdungsursachen, wobei die vom Aussterben bedrohten Arten hervorzuheben<br />
sind,<br />
3. Vorschläge und Hinweise für Maßnahmen zum Schutz und zur Überwachung sowie zur<br />
Förderung der Bestandsentwicklung gefährdeter und bedrohter Arten einschließlich eines<br />
notwendigen Grunderwerbs.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt wird versucht, die o.g. Gesetzlichkeit über das 1.Gesetz zur Durchführung<br />
des BNatSchG in die regionalplanerischen Bemühungen im Freistaat Sachsen einzubeziehen.<br />
Die allgemeinen Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes lassen sich wie folgt auf die<br />
örtlichen Erfordernisse übertragen:<br />
Sicherung und Entwicklung des biotischen Potentials im Untersuchungsraum,<br />
d.h. Sicherung der gesamten standörtlich möglichen Vielfalt an Biotoptypen<br />
und Lebensgemeinschaften. Dies betrifft sowohl naturnahe als auch<br />
kulturbedingte Ausprägungen auf verschiedenen Standorten.<br />
Sicherung und Entwicklung von Dokumenten der natur- und<br />
kulturgeschichtlichen Landschaftsentwicklung.<br />
Sicherung und Entwicklung von Objekten für Forschung und Bildung.<br />
Diejenigen Biotoptypen, die an intensive Nutzungen gekoppelt sind, wie zum Beispiel an<br />
Fettwiesen und -weiden, Pappelforsten und stickstoffliebende Ruderalfluren, gelten als weniger<br />
schutzbedürftig und benötigen daher keine besondere Vertretung durch den Landschaftsplan.<br />
Ihre Existenz kann aufgrund der heutigen Wirtschaftsweisen in der Regel als<br />
ausreichend gesichert gelten. Vielmehr müssen hier negative Auswirkungen der Intensivnutzung<br />
gemindert werden.<br />
18<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Schutzbedürftig und zumeist von weitaus höherer Bedeutung sind dagegen natürliche und<br />
durch extensive Nutzungsweisen entstandene Lebensräume.<br />
Es handelt sich im Bearbeitungsgebiet um folgende Biotoptypen:<br />
Fließgewässer und Stehende Gewässer - Wiesen wenn sie als artenreiche Mähwiesen<br />
Bestehen - trockene Offenlandbiotope - Streuobstbestände - Hecken - Feldgehölze -<br />
Magerrasen – Niedermoore - Quellsümpfe - Auwaldreste (Weich- und Hartholzaue) -<br />
offene Felsformationen – Quellbereiche - verschiedene Waldgesellschaften (Erlen -<br />
Eschen-, Eichen - Hainbuchen-, Kiefernwald<br />
4.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
In KARTE 9 sind die aktuellen Biotopbestände dargestellt. Ökologisch wertvolle und schutzwürdige<br />
Lebensräume finden eine gesonderte Darstellung in KARTE 10.<br />
Zur allgemeinen Biotopsituation kann folgendes ausgesagt werden:<br />
• Große Teile der Ackerflächen und Wiesen/ Weiden sind artenarm, Stickstoffzeiger<br />
dominieren die Bestände<br />
• Die Feldgehölze sind z.T. relativ artenarm und stickstoffbeeinflußt, sie haben aber eine<br />
große Bedeutung in Bereichen wo eine ausgeräumte, großflächige Agrarlandschaft<br />
dominiertwie im Raum östlich der Mulde.<br />
• In einigen Bereichen befinden sich wertvolle Waldbereiche und Feldgehölze mit z.T.<br />
typischer Artenzusammensetzung.<br />
• Die Fließgewässer sind teilweise noch im natürlichen bis naturnahen Zustand, jedoch<br />
ist im westlichen und südlichen <strong>Plangebiet</strong> eine z.T. gering ausgebildete Ufervegetation<br />
anzutreffen, die wiederum relativ artenarm ist.<br />
• Die Mulde als größtes Fließgewässer im <strong>Plangebiet</strong> ist in weiten Teilen ohne jegliche<br />
Ufervegetation; vorhandene Reste der ursprünglichen Auenvegetation sind daher besonders<br />
wertvoll, wie z.B. an der Mündung des Mutzschener Wassers in die Mulde.<br />
• Die Stillgewässer haben im Uferbereich einen nur z.T. natürlich/naturnahen Zustand,<br />
d.h. einen weitgehend natürlichen Uferbewuchs. Kleinere Gewässer, wie Teiche für<br />
die Fischzucht oder Wassergeflügel sind als naturfern mit fehlender Ufervegetation<br />
bzw. mehr oder weniger natürlichen Bewuchs einzustufen.<br />
Die Anteile der Biotoptypen an der Gesamfläche des <strong>Plangebiet</strong>es sind in der nachfolgenden<br />
Tabelle 1 aufgeführt.<br />
Tabelle 1: Anteile der Biotoptypen an der Gesamtfläche<br />
19<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Biotoptyp Biotoptyp Nr. Fläche in km² Anteil an der Gesamtfläche<br />
in %<br />
Fließgewässer 21 0,389368 1,10<br />
Stillgewässer 23 0,277109 0,79<br />
gewässerbegleitende Vegetation<br />
24 0,121555 0,34<br />
Hochmoor,<br />
moorZwischen-<br />
31 0,004164 0,01<br />
Niedermoor, Sumpf 32 0,035220 0,10<br />
Wirtschaftsgrünland 41 2,547858 7,23<br />
Ruderalflur/Staudenflur 42 1,201955 3,41<br />
anstehender Fels 51 0,003512 0,01<br />
Blockschutthalden 52 0,018306 0,05<br />
offene Flächen 54 0,201229 0,57<br />
Magerrasen<br />
Standorte<br />
trockener 56 0,181034 0,51<br />
Feldgehölz/Baumgruppe 61 0,205229 0,58<br />
Gebüsch 66 0,009310 0,03<br />
Streuobstwiese 67 0,080817 0,23<br />
Laubwaldrein- und mischbestände<br />
Nadelwaldrein- und<br />
mischbestände<br />
71; 73; 75 5,243139 14,88<br />
72; 74; 76 1,528925 4,34<br />
Feuchtwald 77 0,034937 0,10<br />
Waldrandbereiche 78 0,278267 0,79<br />
Erstaufforstung 79 0,041834 0,12<br />
Acker 81 18,588106 52,75<br />
Sonderkulturen 82 0,008438 0,02<br />
Wohngebiet 91 0,845909 2,40<br />
Mischgebiet 92 0,952326 2,70<br />
Gewerbegebiet 93 0,792240 2,25<br />
Grün- und Freiflächen 94 0,524631 1,49<br />
Verkehrsflächen 95 0,121415 0,34<br />
anthropogen genutzte Sonderflächen<br />
96 1,000358 2,84<br />
Gesamtfläche 35,237191 100<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
20
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Biotoptypen werden hinsichtlich ihrer Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
bewertet, um wichtige Flächen darzustellen und Schwerpunkte für Verbesserung von Lebensräumen<br />
zu ermitteln. Kriterien, die für die Bewertung verwendet wurden, sind Natürlichkeitsgrad,<br />
Regenerationsfähigkeit, Artenvielfalt, Größe und Vernetzung, Seltenheit und Vorkommen<br />
gefährdeter Arten. Die Einteilung erfolgt in 5 Wertstufen. Diesen Kategorien werden<br />
die Biotoptypen zugeordnet. Für einzelne Flächen erfolgt eine Nachbewertung, falls sie auf<br />
Grund ihrer speziellen Ausprägung, besonderer Artenvorkommen oder ihrer räumlichen Zuordnung<br />
zu anderen Biotoptypen von diesen Wertstufen abweichen.<br />
Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen/Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
Wertstufe Beschreibung Beispiel<br />
1<br />
sehr hoch<br />
2<br />
hoch<br />
3<br />
mittel<br />
4<br />
gering<br />
5<br />
sehr gering<br />
Stark gefährdete und im Bestand<br />
rückläufige Biotoptypen mit z. T sehr<br />
langer Regenerationszeit, Lebensstätte<br />
für zahlreiche seltene und gefährdete<br />
Arten, meist hoher Natürlichkeitsgrad<br />
und extensive oder keine<br />
Nutzung, kaum oder gar nicht ersetzbar,<br />
meist § 26-Biotope nach<br />
SächsNatSchG<br />
Mäßig gefährdete, zurückgehende<br />
Biotoptypen mit langen bis mittleren<br />
Regenerationszeiten, bedeutungsvoll<br />
als Lebensstätte für viele, u.a. gefährdete<br />
Arten, hoher bis mittlerer<br />
Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe<br />
Nutzungsintensität, nur bedingt<br />
ersetzbar<br />
Weitverbreitete, ungefährdete Biotoptypen,<br />
verhältnismäßig schnell<br />
regenerierbar, als Lebensstätte eingeschränkte<br />
Bedeutung, kaum gefährdete<br />
Arten, mittlerer bis geringer<br />
Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe<br />
Nutzungsintensität<br />
Stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen,<br />
geringe Bedeutung als Lebensstätte,<br />
geringer Natürlichkeitsgrad,<br />
hohe Nutzungsintensität<br />
Sehr stark belastete Flächen, versiegelt<br />
und teilweise kontaminiert<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
21<br />
Naturnahes Fließ- und Stillgewässer,<br />
naturnahe Hangwälder, Nassgrünland,<br />
große Streuobstwiesen mit sehr<br />
guter Ausprägung und Größe über 1<br />
ha<br />
Mesophiles Grünland, Laubmischwälder<br />
in nicht optimaler Ausprägung,<br />
Fichtenhochwälder, Feldgehölze<br />
und Baumgruppen, kleinere<br />
Streuobstwiesen<br />
Fichtenforste mittleren Alters, Intensivwiesen,<br />
Ackerbrachen, dörfliche<br />
Wohngebiete, Einzelanwesen, Gartenland<br />
Ackerflächen, dörfliches Mischgebiet<br />
Gewerbeflächen, Verkehrsflächen,<br />
städtisch geprägte Bereiche, technische<br />
Infrastruktur
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Der überwiegende Teil der Flächen ist hinsichtlich seines Wertes für Arten und Lebensräume<br />
mit der Stufe gering bewertet worden. Dies ergibt sich aus dem hohen Anteil an Ackerbauflächen<br />
im <strong>Plangebiet</strong>. Flächen mit einer sehr geringen, mittleren und sehr hohen Wertigkeit<br />
sind dagegen nur in kleinen Anteilen vorhanden. Konkret stellen sich die Ergebnisse folgendermaßen<br />
vor:<br />
Wertstufe 1 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von sehr hohem Wert (ca. 2,7%)<br />
• Alte Buchen- und Eichenwälder, Schlucht- und Hangwälder und sonstige naturnahe<br />
Laubwälder<br />
• Felsbildungen<br />
• Muldelauf und angrenzende gewässerbegleitende Gehölze<br />
• Nasswiesenbereiche in den Gewässerauen<br />
• Große Streuobstwiesen > 1 ha<br />
Wertstufe 2 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von hohem Wert (ca. 20,0 %)<br />
• Größere Waldflächen mit älteren Beständen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
• Mesophiles Grünland<br />
• Streuobstwiesen in Ortsnähe < 1 ha<br />
• Feldgehölze und Hecken<br />
Wertstufe 3 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von mittlerem Wert (ca. 11,6 %)<br />
• Fichtenkulturen mittleren Alters im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
• Mehr oder weniger intensiv genutzte Wiesen<br />
• Dörfliche Wohngebiete, Gartenland<br />
Wertstufe 4 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von geringem Wert (ca. 55,6 %)<br />
• Große intensiv genutzte Ackerschläge im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
• Fichtenschonungen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
• Dörfliche Mischgebiete in allen Ortsteilen des Untersuchungsgebietes<br />
Wertstufe 5 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von sehr geringem Wert (ca. 7,1 %)<br />
• Industrieflächen, Steinbrüche<br />
• Gewerbegebiete<br />
• Landschaftliche Betriebsstandorte<br />
• Städtisch geprägte Wohngebiete<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
22
ENTWURF September 2012<br />
Tabelle 3: Übersicht über die im Gebiet bestehenden Schutzgebiete<br />
FFH - Gebiete<br />
Int. Nr.<br />
65E Vereinigte Mulde und Muldeauen DE 4340 - 302<br />
204 Döllnitz und Mutzschener Wasser DE 4644 –302<br />
52E Laubwaldgebiete zwischen Brandis DE 4641 - 302<br />
und Grimma<br />
SPA - Gebiete<br />
Int. Nr.<br />
06 Laubwaldgebiete östlich Leipzig (zum DE 4641 - 451<br />
Teil)<br />
19 Vereinigte Mulde (zum Teil) DE 4340 - 451<br />
23 Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet DE 4642 - 451<br />
lfd. Nr.<br />
keine<br />
Naturschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
I14 LSG Großsteinberg – Ammelshain<br />
I03 LSG Mittlere Mulde<br />
Flächennaturdenkmale<br />
1 FND Weinberg Walzig<br />
2 FND Lindendam Gabelteich <strong>Trebsen</strong><br />
3 FND Herthasee <strong>Trebsen</strong><br />
4 FND Erlenbruch am Herthasee<br />
5 FND Stabsteich<br />
6 FND Bieberschutzgebiet Mutzschener Wasser<br />
7 FND Auewald Mutzschener Wasser<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
23
ENTWURF September 2012<br />
Tabelle 4: Schutzobjete im Planungsgebiet<br />
Gemeinde<br />
Naturdenkmale<br />
Gemarkung Flurstück-Nr Name<br />
<strong>Trebsen</strong> Walzig 54 Rotbuche und Platane am <strong>Trebsen</strong>er Schloss<br />
<strong>Trebsen</strong> Altenhain 7 Platane<br />
<strong>Trebsen</strong> <strong>Trebsen</strong> 1/1 Kirchhofslinde <strong>Trebsen</strong><br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Lage der Natur-/Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und der Naturdenkmale<br />
(Baumdenkmale) sind der Entwicklungskarte (KARTE14) bzw. der KARTE 11 (Schutzgebiete/Restriktionen)<br />
zu entnehmen.<br />
In Abhängigkeit von den Schwerpunkten der einzelnen Schutzgebiete sind im Territortium<br />
folgende besonders geschützten Arten anzutreffen:<br />
• FFH-Gebiet Vereinigte Mulde und Muldeauen<br />
Mitteleuropäisch bedeutsamer, weitgehend natürlicher Flußlauf, sehr gut ausgeprägte Hartholz-<br />
und Weichholzauwälder, artenreiche Avifauna, Fledermaushabitat, bedeutendstes Reproduktionsgebiet<br />
des Bibers in Sachsen<br />
<strong>Im</strong> Gebiet sind 15 Tier-/Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet, davon<br />
eine prioritäre (*).<br />
Nr. Tier-/Pflanzenart<br />
1337 Biber (Castor fiber)<br />
5339 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)<br />
1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)<br />
1084 * Eremit (Osmoderma eremita)<br />
1355 Fischotter (Lutra lutra)<br />
1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />
1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />
1088 Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />
1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus)<br />
1166 Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)<br />
1130 Rapfen (Aspius aspius)<br />
1188 Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />
1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)<br />
1149 Steinbeißer (Cobit<br />
• FFH-Gebiet Döllnitz und Mutzschener Wasser<br />
Verschiedene Lebensraumtypen in enger Verbindung: Fließ- u. Stillgewässer, Uferstauden,<br />
Auwälder, bodensaure Buchen- u. Eichen-Hainbuchenwälder sowie magere Frischwiesen,<br />
Lebensraum von Biber, Fischotter, Heldbock u. Eremit, Kohärenzaspekte<br />
Tier- und Pflanzenarten<br />
<strong>Im</strong> Gebiet sind 8 Tier-/Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet, davon<br />
eine prioritäre (*).<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
24
ENTWURF September 2012<br />
Nr. Tier-/Pflanzenart<br />
1337 Biber (Castor fiber)<br />
1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)<br />
1084 * Eremit (Osmoderma eremita)<br />
1355 Fischotter (Lutra lutra)<br />
1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />
1088 Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />
1166 Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)<br />
• SPA-Gebiet „Vereinigte Mulde“<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Naturnahes Auengebiet, Flusslauf mit weitgehend natürlicher Fließgewässerdynamik, Steilabbrüchen,<br />
Kieshegern, zahlreichen Altwässern, Auwäldern sowie Laubwaldkomplexen der<br />
Hang- und Hochflächenlagen, Grünland- und Ackernutzung vorherrschend<br />
Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Flussauen und Laubwälder, bedeutendes<br />
Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten.<br />
<strong>Im</strong> Gebiet sind 24 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />
Vogelart<br />
Baumfalke (Falco subbuteo) Top5-Art<br />
Eisvogel (Alcedo atthis) Top5-Art<br />
Fischadler (Pandion haliaetus) Top5-Art<br />
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Top5-Art<br />
Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />
Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />
Heidelerche (Lullula arborea) Mindestrepräsentanzart<br />
Mittelspecht (Dendrocopos medius) Top5-Art<br />
Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />
Ortolan (Emberiza hortulana) vorkommend<br />
Raubwürger (Lanius excubitor) vorkommend<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus) Top5-Art<br />
Rotmilan (Milvus milvus) Top5-Art<br />
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) vorkommend<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans) Top5-Art<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />
Seeadler (Haliaeetus albicilla) vorkommend<br />
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) vorkommend<br />
Wachtelkönig (Crex crex) Mindestrepräsentanzart<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia) Top5-Art<br />
Wendehals (Jynx torquilla) vorkommend<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />
Zwergschnäpper (Ficedula parva) vorkommend<br />
SPA- Gebiet „Laubwaldgebiete östlich von Leipzig“<br />
Größere naturnahe Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen- u. Erlen-Eschenwälder, reich strukturiertes<br />
Offenland mit Mager- u. Feuchtwiesen, Borstgrasrasen, Hochstaudenfluren, Dornengebüschen,<br />
Teiche mit Verlandungsbereichen, aufgelassene Tongruben.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
25
ENTWURF September 2012<br />
Vogelart<br />
Eisvogel (Alcedo atthis) vorkommend<br />
Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />
Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) Mindestrepräsentanzart<br />
Knäkente (Anas querquedula) Mindestrepräsentanzart<br />
Löffelente (Anas clypeata) Mindestrepräsentanzart<br />
Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />
Ortolan (Emberiza hortulana) vorkommend<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus) Mindestrepräsentanzart<br />
26<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher Laubmischwälder, des strukturreichen<br />
Offenlandes und der Standgewässer.<br />
<strong>Im</strong> Gebiet sind 23 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />
Vogelart<br />
Baumfalke (Falco subbuteo) Mindestrepräsentanzart<br />
Eisvogel (Alcedo atthis) Mindestrepräsentanzart<br />
Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />
Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) vorkommend<br />
Kranich (Grus grus) vorkommend<br />
Löffelente (Anas clypeata) Mindestrepräsentanzart<br />
Mittelspecht (Dendrocopos medius) Top5-Art<br />
Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />
Raubwürger (Lanius excubitor) vorkommend<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus) Mindestrepräsentanzart<br />
Rothalstaucher (Podiceps grisegena vorkommend<br />
Rotmilan (Milvus milvus) Mindestrepräsentanzart<br />
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) vorkommend<br />
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) vorkommend<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans) vorkommend<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />
Schwarzstorch (Ciconia nigra) vorkommend<br />
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) vorkommend<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia) vorkommend<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />
Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Mindestrepräsentanzart<br />
SPA- Gebiet „Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet“<br />
Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten der Wälder, der strukturreichen Ackerlandschaft und<br />
der Teiche, bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für Wasservogelarten, insbesondere<br />
während des Durchzuges Das Vogelschutzgebiet ist für die Gewährleistung räumlicher Ausgewogenheit<br />
für die Vorkommen des Seeadlers (Haliaectus albicilla) und des Uhus (Bubo<br />
bubo) im Freistaat Sachsen wichtig. Das Vogelschutzgebiet stellt ein bedeutendes Rast- und<br />
Nahrungsgebiet für Saatgänse (Anser fabalis) dar und besitzt weitere herausragende Funktionen<br />
als Wasservogellebensraum.<br />
<strong>Im</strong> Gebiet sind 18 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
Rotmilan (Milvus milvus) Mindestrepräsentanzart<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans) vorkommend<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />
Schwarzstorch (Ciconia nigra) vorkommend<br />
Seeadler (Haliaeetus albicilla) vorkommend<br />
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />
Uhu (Bubo bubo) vorkommend<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia) vorkommend<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />
4.1.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Auf die zukünftige Funktionsfähigkeit des Arten- und Biotoppotentials im Gebiet des Landschaftsplanes<br />
<strong>Trebsen</strong> werden folgende erkennbare Entwicklungen wirken:<br />
• Abbau von Gesteinen und Kiesen und Sanden<br />
• Bau von neuen Energieerzeugunsanlagen (Wind, Solar, Wasserkraft)<br />
• Straßenbau<br />
• Wohn- und Gewerbebau<br />
• Bau von Abwasseranlagen<br />
• Entwicklung des Erholungswesen<br />
Aber auch die Rücknahme von Bebauungsplänen, die Renaturierung von Brachen, Aufforstungen<br />
und Gewässerrevitalisierungen werden in den kommenden 10 Jahren als Veränderung<br />
zu erwarten sein.<br />
Zur Minderung dieser Wirkungen der Eingriffe, müssen über die jeweils zu erarbeitenden<br />
Grünordnungs- bzw. Landschaftspflegerischen Begleitpläne Maßnahmen zu Schutz des unmittelbaren<br />
Randbereiches wertvoller Lebensräume als Auflage in den Baugenehmigungen<br />
verankert werden und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt werden. <strong>Im</strong> Zusammenhang<br />
mit dem Aufbau eines Ökokontos der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> besteht die Möglichkeit, auch durch Einzahlungen,<br />
den Ausgleich zu erzielen.<br />
<strong>Im</strong> Bereich des Bergbaues kann das durchaus auch bedeuten, daß die Anpflanzung von Gehölzstreifen<br />
zwischen Bauvorhaben und dem zu schützenden Lebensraum im Interesse des<br />
Zeitgewinnes für die Pflanzung vor der eigentlichen Abbaumaßnahme gefordert wird.<br />
Das Gleiche ist anzuwenden, wenn durch Planungen artenschutzrechtliche Belange berührt<br />
werden und besonders geschützte Arten durch die Planungen rsp. die zu erwartende Umsetzung<br />
der Planung in Ihren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eingeschränkt werden. In der<br />
Regegel werden dazu von den Naturschutzbehörden spezielle Artenschutzgutachten gefordert.<br />
Hierin können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sogenannte CEF- Maßnahmen<br />
[continuous ecological functionality-measures = Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der<br />
ökologischen Funktion] zum Erhalt der ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, vor Beginn des Eingriffs gefordert werden.<br />
Es ist auch möglich, dass Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes einer bestimmten<br />
Population gefordert werden (FCS-Maßnahmen: favourable conservation status).<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
27
ENTWURF September 2012<br />
4.1.4 Entwicklungsbedarf<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die KARTE 14 gibt die abgeleiteten Entwicklungsziele und -prioritäten für Arten- und Biotoppotential<br />
und die biologische Vielfalt wieder.<br />
Sie konzentrieren sich nicht ausschließlich auf die wertvollen und schutzbedürftigen Biotoptypen<br />
und -komplexe.<br />
Die Entwicklungsziele werden in 3 Stufen differenziert:<br />
1. Erhaltung wertvoller Gesamt- und Teilbiotope in ihrer Unzerschnittenheit<br />
2. Entwicklung zur kurzfristigen Deckung des Mindestbedarfes, d.h.<br />
• Wiederherstellung oder Neuschaffung notwendiger Biotopelemente, um die innere<br />
Struktur von Lebensräumen zu verbessern, insbesondere zugunsten der Ansprüche<br />
bestandesgefährdeter Tierarten.<br />
• Räumliche Verknüpfung der hochwertigen Biotope mittels geeigneter Vernetzungselemente.<br />
3. Entwicklung mit einer, den standörtlichen Möglichkeiten entsprechenden<br />
Wiederherstellung und Neuschaffung von Ergänzungsbiotopen<br />
Der Entwicklungsbedarf läßt sich aus den Mindestansprüchen für eine funktionelle Ausprägung<br />
und Vernetzung der schutzwürdigen Biotope ableiten. Diese Ansprüche sind in der Tabelle<br />
5 dargestellt.<br />
4.1.5 Zusammenfassung<br />
Nach Auswertung der standörtlichen Gegebenheiten, lassen sich Maßnahmen zum Erreichen<br />
des angestrebten Zustandes der Landschaft für das Arten- und Biotoppotential ableiten:<br />
• dauerhafte Erhaltung wertvolle Lebensräume in der Landschaft durch Festsetzung<br />
als Geschützter Landschaftsbestandteil (SächsNatSchG §22) per Satzung<br />
• intensive, naturnahe Ein- und Durchgrünung aller neu entstehenden Wohn- und Gewerbeansiedlungen<br />
im Planungsgebiet<br />
• Schaffung einer größeren standörtlichen Vielfalt als auf derzeit intensiv bewirtschaftetem<br />
Ackerland<br />
• Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Bachläufe mit Uferbewuchs,<br />
Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und Schilfbeständen<br />
• Verbesserung der Durchlässigkeit der Mulde für Wanderfische, besonders für Lachs,<br />
Neunauge und Flußaal<br />
• Sicherung und Pflege von Gewässerrandstreifen. Extensivierung der Bewirtschaftung<br />
im unmittelbaren Uferbereich<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
28
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Stillgewässer mit Röhrichtzonen<br />
• Gliederung des landwirtschaftlich genutzten Raumes durch Einzelgehölze, Hecken<br />
und kleinere flächenhafte Anpflanzungen<br />
• stärkere Vernetzung der Biotope in der ausgeräumten Agrarlandschaft durch Ackerrandstreifen,<br />
Randstreifen an Straßen und Wegen und Grenzstreifen zwischen Nutzungsarten<br />
• Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage von <strong>Im</strong>issionsschutzpflanzungen an<br />
Straßen<br />
• Konsequente Forderung des Ausgleichs oder Ersatzes von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
29
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 5: Mindestanforderungen und Gefährdungssituationen der schutzwürdigen<br />
Biotoptypen (nach Bielefeld und Gillich 1990)<br />
Schutzwürdige<br />
Biotoptypen<br />
Ansprüche<br />
an Funkt<br />
ionsgrechte<br />
Ausprägung<br />
Lebensr. für<br />
Bedrohte<br />
Arten<br />
Gefährdung<br />
im<br />
Planungsgebiet <br />
Ersetzbarkeit<br />
Bedeutung<br />
für den<br />
Arten- u.<br />
Biotopschutz <br />
Sicherungsbedarf<br />
im<br />
<strong>Plangebiet</strong><br />
Notwendige<br />
Maßnahmen<br />
Feuchtbiotope Trocken-<br />
Biotope<br />
Wald- und Gehölzbiotope<br />
A B C D E F G<br />
FließgeStillge- Sümpfe Trockenra- Hecken naturnahe Obstwiewässerwässer<br />
Feucht- senFeldgehöl- Waldzellen sen<br />
und<br />
zeWald- Naßwiesen<br />
ränderBioGaleriewälFlachwas-<br />
Mähwiese Altgras mit dichte Altholz mit Altholz<br />
top/Habitatderserzonen m Brachwiese Unter- Hecken Eiche, Totholz<br />
-struktur Uferstau- Röhricht, Schilf, schiedl.Altholzin- Hainbu- Grünland<br />
den,SchwimmEinzelge- Nutzung, seln che, Kiefer Gebüsche<br />
Mäander, blattgesellhölzeEinzelge- Krautsäume Dickungen<br />
nat. Bett schaften Offenes hölze,Brachflä- Unterwuchs<br />
Wasser Hecken chenMindest-<br />
Möglichst<br />
größe<br />
kleinflächig 1 ha groß 5 ha 50 ha 1 ha<br />
Vernetzungs- <br />
Ansprüche<br />
linear<br />
lückenlos<br />
Pflanzen Uferstauden<br />
Tiere Libellen<br />
Schnecken<br />
Fische,<br />
Vögel<br />
Insekten<br />
häufige<br />
Räumung,<br />
Nutzung b.<br />
z. Rand,<br />
Düngereintrag,Abwasser,<br />
Isolierung<br />
naturnaher<br />
Abschn.<br />
mittel<br />
naturnah-<br />
sehr hoch<br />
ausgebaut-<br />
hoch<br />
Geringe Ab-<br />
stände<br />
einzelner<br />
Gewässer<br />
Schwimmblattpflanz.<br />
Röhrichte<br />
Vögel,<br />
Fische<br />
Amphibien<br />
Libellen<br />
Kleinsäuger<br />
Abwasser-<br />
Eintrag,<br />
Düngereintrag<br />
Erholung<br />
hoch<br />
naturnah-<br />
sehr hoch<br />
Trittsteine<br />
Korridore<br />
Seggen<br />
Wiesenvögel,<br />
Falter<br />
Kleinsäuger<br />
Amphibien<br />
Insekten<br />
Drainagen,<br />
Abwassereintrag,<br />
Bau von<br />
Abwasserleitungen<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
mittel<br />
30<br />
Lineare<br />
Säume,<br />
Trittst. bis<br />
max. 200m<br />
Vernetzung<br />
mit E möglich<br />
linear mit<br />
Verbindung<br />
zu<br />
Waldrändern<br />
Kräuter Gehölzarten<br />
Kräuter<br />
Heuschrecken,Tagfalter,<br />
Käfer<br />
Vögel, Rept<br />
Insekten<br />
VerbuschungNitrateintrag<br />
aus der Luft<br />
gering<br />
Vögel,<br />
Falter<br />
Heuschrecken<br />
Kleinsäuger<br />
Überalterung<br />
Dünger- u.<br />
Pestizideintrag,<br />
saurer<br />
Regen,<br />
Verinselung<br />
mittel<br />
sehr hoch sehr hoch m. gefährdet.Vogelartenhoch<br />
sonst mittel<br />
Trittsteine<br />
2-4 km<br />
Abstand<br />
Trittsteine<br />
bis 300 m<br />
Abstand<br />
Altbäume Alte<br />
Obstsorten<br />
Spechte<br />
Greifvögel<br />
Kleinsäuger<br />
saurer<br />
Regen,<br />
Erholung,<br />
Beseitigung<br />
Alt- und<br />
Totholz,<br />
Abtrieb,<br />
zu kleine<br />
Flächen<br />
gering<br />
Vögel<br />
Falter<br />
Kleinsäuger<br />
fehlende<br />
Erneuerung<br />
Dünger<br />
Pestizide<br />
zu kleine<br />
Flächen<br />
gering<br />
hoch mittel<br />
hoch hoch sehr hoch hoch mittel mittel hoch<br />
naturnahe Gestaltung der Bäche<br />
Wiedervernäßung und Extensivnutzung<br />
von Bachauen zur Vernetzung der<br />
Feuchtbiotope, Renaturierung der Still-<br />
gewässer durch Schaffung von Röhrichtzonen<br />
und ingenieubiol. Ufergestaltung<br />
Nieder-<br />
Halten<br />
der Ver-<br />
buschung<br />
durch<br />
Mahd<br />
<strong>Anlage</strong> von Feldgehölzen zur Vernetzung<br />
von Hecken- und Siedlungsrandbiotopen,<br />
Aufbau von Pufferzonen um<br />
gefährdete Biotope, Ergänzung und<br />
Erhaltung der Obstwiesen
ENTWURF September 2012<br />
4.2 Boden<br />
4.2.1 Gesetzliche Vorgaben<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Zum Schutz des Bodens ist bundesweit geregelt durch das Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />
Bodenveränderungen und zur Sanierung von <strong>Altlasten</strong> (Bundes-<br />
Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) (1) Zuletzt geändert<br />
durch Art. 5 Abs. 30 Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 261 f.)<br />
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.<br />
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und<br />
<strong>Altlasten</strong> sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge<br />
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden<br />
sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der<br />
Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.<br />
§ 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr<br />
(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen<br />
nicht hervorgerufen werden.<br />
(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück<br />
sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen<br />
Bodenveränderungen zu ergreifen.<br />
(3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger,<br />
der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt<br />
über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und <strong>Altlasten</strong> sowie durch schädliche Bodenveränderungen<br />
oder <strong>Altlasten</strong> verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren,<br />
dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen<br />
für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />
§ 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft<br />
(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die<br />
gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen<br />
sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen Praxis<br />
nach Absatz 2 vermitteln.<br />
(2) Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die<br />
nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher<br />
Ressource. Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass<br />
1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst<br />
zu erfolgen hat,<br />
2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,<br />
3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit<br />
und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten<br />
verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden,<br />
4. Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung<br />
der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung,<br />
möglichst vermieden werden,<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
31
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
5. die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze,<br />
Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten<br />
werden,<br />
6. die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten<br />
oder gefördert wird und<br />
7. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende<br />
Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten<br />
wird.<br />
(3) Die Pflichten nach § 4 werden durch die Einhaltung der in § 3 Abs. 1 genannten Vorschriften<br />
erfüllt; enthalten diese keine Anforderungen an die Gefahrenabwehr und ergeben<br />
sich solche auch nicht aus den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach Absatz 2, so<br />
gelten die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes.<br />
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 67<br />
des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138). Rechtsbereinigt mit Stand vom 1.<br />
März 2012<br />
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), zuletzt geändert<br />
durch Art. 57 Sächsisches Standortegesetz vom 27. 1. 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />
§ 1a Abs.1 Nr. 3<br />
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
[...] Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.<br />
Natürliche oder von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation sind<br />
zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden, deren<br />
Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen.<br />
Bodenerosionen sind zu vermeiden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
32
ENTWURF September 2012<br />
4.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Böden erfüllen in der Natur gleichzeitig zahlreiche Funktionen und Aufgaben. Zum einen besitzen<br />
sie eine Lebensraumfunktion, d.h. sie sind Lebensraum und Lebensgrundlage für Tiere<br />
und Pflanzen. Andererseits haben sie auch eine Produktionsfunktion. So sind sie Grundlage<br />
für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau und dienen aber auch dem<br />
Abbau von Rohstoffen. Weiterhin besitzen Böden auch eine Filter-, Puffer-, Speicher- und<br />
Umwandlunsgsfunktion. So wird das versickernde Wasser gefiltert, bevor es ins Grundwasser<br />
oder in Oberflächengewässer gelangt. Eingetragene Säuren oder auch Niederschlagsspitzen<br />
werden gepuffert und CO2, Wasser aber auch Schadstoffe werden gespeichert. Zusätzlich<br />
haben Böden noch eine Archiv- und Kulturfunktion, d.h. sie können einerseits natürliche<br />
Prozesse und Veränderungen dokumentieren, geben aber auch Auskunft über ehemalige<br />
menschliche Nutzung und Beeinflussung und sind Lagerungsort von Kulturobjekten vergangener<br />
Zeiten. Auch heute sind sie noch Teil des lebendigen Brauchtums verschiedener<br />
Völker und dienen insbesondere als Baugrund und damit der menschlichen Kulturschöpfung.<br />
(LFULG 2010 – B)<br />
Für die Bewertung der Bodeneigenschaften wurden die digitalen Daten der Bodenkarte im<br />
Maßstab 1:50.000 (BK 50) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />
(LfULG) sowie das Bodenbewertungsinstrument herangezogen. Die BK50 basiert auf Auswertungen<br />
vorhandener Datenbestände unter Einarbeitung aktueller, speziell für diese Zwecke<br />
erhobener Daten.<br />
Das Untersuchungsgebiet konnte aufgrund der Kartengrundlage fast flächendeckend erfasst<br />
werden. Flächen, die nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung 5 nicht kartiert sind, sind<br />
als solche gekennzeichnet. Es handelt sich dabei um Versiegelungsflächen. Dies betrifft in<br />
<strong>Trebsen</strong> nur das Gewerbegebiet südlich der Muldenbrücke.<br />
Die Böden des Untersuchungsgebietes (siehe auch Kapitel 3.3) sind durch Verwitterungsauflagen<br />
geprägt. Vorherrschende Bodenarten sind daher Schluffe mit Anteilen von Lehm,<br />
Sand und Ton sowie schluffige Sande.<br />
Der überwiegende Teil der Flächen in <strong>Trebsen</strong> wird von den Bodentypen Parabraunerde,<br />
Pseudogley, Braunerde und Gley bestimmt. Dabei ist die Parabraunerde gegenüber der<br />
Braunerde durch eine schwache Tonverlagerung in die unteren Bodenschichten gekennzeichnet.<br />
Pseudogleys und Gleys haben sich auf stau- und grundwasserbeeinflussten<br />
Standorten gebildet.<br />
Aufgrund des geologischen Ausgangsmaterials besitzen die Böden im Planungsgebiet meist<br />
eine gute Fruchtbarkeit, so daß sie überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Der<br />
überwiegende Teil der ackerbaulich genutzten Böden sind Parabraunerden und Braunerden<br />
in Vergesellschaftung mit Pseudogleyen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der feuchteren<br />
Bereiche wird z.T. durch Meliorationsmaßnahmen ermöglicht.<br />
Die Vega Böden entlang der Mulde und der Gleye entlang der kleineren Flüsse werden teilweise<br />
als Grünland genutzt. Eine forstliche Nutzung findet auf Stagnogleyen, Podsolen aber<br />
auch Parabraunerde-Pseudogleyen im Südlichen Planitzwald und im Ostteil des Curtswaldes<br />
statt.<br />
Zu den Böden anthropogener Prägung in Siedlungs- und Industriegebieten zählen im <strong>Plangebiet</strong><br />
überwiegend die Regosole (aus gekipptem Sand und Schuttsand) und Hortisole.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
33
ENTWURF September 2012<br />
Natürliche Bodenfunktionen<br />
a) Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Böden sind Grundlage für die Pflanzenproduktion in der Land- und Forstwirtschaft. Unter der<br />
natürlichen Bodenfruchtbarkeit wird das natürliche Vermögen eines Standortes verstanden,<br />
nachhaltig gute Erträge (Biomasse) ohne Einsatz von Kulturmaßnahmen (Düngemittel, Bewässerung,<br />
Pflanzenschutzmittel u. a.) zu produzieren. Die Leistungsfähigkeit/Bedeutung der<br />
Böden steigt demnach mit der Zunahme der natürlichen Ertragsfähigkeit.<br />
Einen Überblick geben die Acker- und Grünlandzahlen. Aus ihnen kann das biotische Ertragspotenzial<br />
abgeleitet werden. Bei der Verwendung der Bodenzahlen ist das Ertragspotenzial<br />
in fünf Wertstufen einzuordnen (Tabelle 6).<br />
Tabelle 6: Bewertung der „natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ anhand der Acker- und<br />
Grünlandzahlen (LFULG 2010 – A)<br />
Ackerzahl/Grünlandzahl<br />
Bewertung natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Stufe Bezeichnung<br />
70 5 sehr hoch<br />
Aus einer Erfassung des ehemaligen Instituts für Ländlichen Raum, Betriebswirtschaft und<br />
Landtechnik aus dem Jahre 1993, bei der 13 Städte und Gemeinden bzw. heutige Ortsteile<br />
des Planungsraumes ausgewertet wurde, geht hervor, dass die Gemeindeterritorien Ackerzahlen<br />
(als ein Bewertungsfaktor für die Qualität von Böden) in der Schwankungsbreite von<br />
47 bis 71 ausweisen. Die Grünlandzahlen liegen zwischen 43 und 55 Punkten. (siehe Tabelle<br />
7)<br />
Tabelle 7: Bodenwertigkeit<br />
Gemeinde NSTE 1 AZ 2 GZ 3<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
34<br />
Ertragsmesszahl<br />
LVZ 4 Wertstufe<br />
Neichen Lö 4 59 49 57,48 53 hoch/mittel<br />
<strong>Trebsen</strong> D 4 44 42 43,74 38 mittel<br />
Seelingstädt Lö 5 49 45 48,51 43 mittel<br />
Altenhain D 5 47 43 46,52 41 mittel<br />
Zum Vergleich die Nachbarorte<br />
Beiersdorf Lö 4 47 40 46,37 41 mittel<br />
Golzern Lö 3 71 44 67,51 62 hoch/mittel<br />
1<br />
Natürliche Standorteinheit<br />
3<br />
Grünlandzahl<br />
2<br />
Ackerzahl<br />
4<br />
Landwirtschaftliche Vergleichszahl<br />
D – diluviale (eiszeitliche Herkunft) Lö- Löss (pleistozäne, äolische Ablagerung; „Windboden“)<br />
(Angaben lt. Institut f. Ländl. Raum, 1993)<br />
Insgesamt haben die meisten Böden im Planungsgebiet neben der mittleren bis hohen Nährkraft<br />
aufgrund des günstigen Mischungsverhältnisses zwischen Schluff, Lehm und Sand<br />
auch einen guten Luft- und Wasserhaushalt. Allerdings bestehen gebietsweise doch erhebliche<br />
Unterschiede. Während westlich der Mulde in der Regel Ackerzahlen von maximal 50
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
erreicht werden, übersteigen sie im Raum Neichen stellenweise den Wert 60. Von den Bodentypen<br />
sind die Parabraunerde und ihre Vergesellschaftung mit Pseudogley am günstigsten<br />
zu bewerten. Auch die Vegaböden besitzen hohe Fruchtbarkeit, werden aber bei dem<br />
hohen Grundwasserstand und der Gefährdung durch Überschwemmungen hauptsächlich als<br />
Grünland genutzt. Dagegen verfügt die mit Braunerde vergesellschaftete Parabraunerde<br />
besonders westlich der Mulde über ein unterdurchschnittliches ackerbauliches Ertragspotential.<br />
Die ärmsten Böden sind dagegen mit Wald bestockt<br />
b) Regulationsfunktion<br />
Den Böden kommt durch ihre Fähigkeit, Stoffe anzulagern (d.h. zu filtern), abzupuffern und<br />
umzuwandeln bei der Steuerung der Stoffeinträge in den Grundwasserkörper eine zentrale<br />
Rolle zu. So sind Böden in der Lage, Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle oder Nitrat, je<br />
nach den chemisch-physikalischen und biologischen Eigenschaften des Bodens, vollständig<br />
oder teilweise zu absorbieren. Wesentliche Steuerungsfaktoren für diese Speicher- und Reglerfunktion<br />
sind die Bodenart, die Gründigkeit, der Grundwasserflurabstand, der Säuregehalt<br />
sowie die bestehenden Vorbelastungen des Bodens. Sie steht in enger funktionaler Wechselwirkung<br />
mit der Produktionsfunktion. Somit sind ertragreiche Böden nicht nur gute Produktionsstandorte<br />
sondern auch für den Naturhaushalt von großer Bedeutung.<br />
Je größer der Schluff- bzw. Lehmanteil im Boden ist, um so besser sind dessen Filtereigenschaften<br />
und um so empfindlicher ist er gegenüber Schadstoffeinträgen.<br />
Die Angaben zur Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag sind der digitalen Bodenbewertungskarte<br />
des LfULG entnommen (Datengrundlage BK50, 2010).<br />
Eine hohe Filter- und Pufferkapazität weisen die Vega und Auengleye aus Schluff in der<br />
Muldenaue und anderer Fließgewässerauen sowie die Stagnogleye auf. Die, im gesamten<br />
Gebiet mosikartig vorkommende Braunerde besitzt eine mittlere Filter- und Pufferkapazität.<br />
Die im <strong>Plangebiet</strong> nur punktuell vorkommende Parabraunerde-Braunerde ist ebenfalls gut<br />
geeignet, Schadstoffe zu absorbieren (mittlere Filter- und Pufferkapazität). Dagegen besitzt<br />
die pseudovergleyte Parabraunerde eine geringe Filter- und Pufferkapazität. Auch der Parabraunerde-Pseudopgley<br />
im <strong>Plangebiet</strong> eignet sich nur gering, Schadstoffe zu filtern und zu<br />
puffern.<br />
c) Lebensraumfunktion<br />
Bei der Betrachtung der biotischen Lebensraumfunktion wird untersucht, inwieweit der Boden<br />
auf Grund seiner natürlichen Voraussetzungen Lebensraum für seltene Arten und Lebensgemeinschaften<br />
ist oder sein kann. Als Kriterien dienen hier Naturnähe und Seltenheit,<br />
die eng miteinander korrelieren.<br />
Seltene und naturnahe Böden bieten i. d. R. auch seltene Lebensräume für Pflanzen und<br />
Tiere, z. B. die Gleyböden der Gewässerauen.<br />
Weiterhin tragen Bodenorganismen zur Auflockerung, Durchlüftung, Humifizierung und<br />
Durchmischung der Bodenschichten bei. Außerdem sind einige dieser Bodenorganismen in<br />
der Lage, in den Boden eingebrachte Giftstoffe aufzunehmen, zu binden oder in umgewandelter<br />
ungiftigerer Form wieder abzugeben. Ein intakter und unbelasteter Boden bietet diesen<br />
Organismen günstigste Voraussetzungen, was wiederum günstig für die Filterkapazität<br />
eines Bodens ist.<br />
Naturnahe, vom Menschen unbeeinflusste Böden kommen im Untersuchungsgebiet kaum<br />
noch vor. Die meisten Böden sind hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion durch Ackerbau,<br />
intensive Grünlandwirtschaft und Versiegelung vorbelastet.<br />
Wertvoll sind im Untersuchungsgebiet vor allem die vernässten Böden der Fließgewässerauen,<br />
die aktuell oder potenziell Standorte für Auenwälder und Nasswiesen darstellen.<br />
Böden unter älteren Laubwaldstandorten können generell als relativ naturnah eingeschätzt<br />
werden, da sie durch die kontinuierliche Waldbestockung über einen längeren Zeitraum<br />
35<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
kaum durch anthropogene Einflüsse verändert wurden. Die Waldstandorte unter Nadelmonokulturen<br />
sind durch jahrzehntelange Auflage saurer Nadelstreu belastet.<br />
Zu erwähnen sind hier auch anthropogene Bodenauschlüsse, z. B. der Steinbruch am Kollm<br />
berg. Sie stellen Anfangsstadien der Bodenbildung dar. Obwohl sie nicht naturnah sind, ist<br />
die biotische Lebensraumfunktion dieser armen Standorte auf Grund ihrer Seltenheit dennoch<br />
als hoch einzustufen.<br />
d) Archivfunktion<br />
<strong>Im</strong> sächsischen Bodenbewertungsinstrument sind die Böden mit hoher landschafts- oder<br />
kulturgeschichtlicher Bedeutung aufgeführt. Danach sind folgende Böden des Untersuchungsgebietes<br />
mit einer Archivfunktion zu belegen:<br />
- Stagnogley (kleinflächig im nordwestlichen und nordöstlichen <strong>Plangebiet</strong>)<br />
Als kulturhistorisch bedeutsame Böden, also Böden mit besonderer Nutzungsgeschichte, ist<br />
zudem der Regosol am Kollmberg, an der südlichen Grenze zu nennen.<br />
Archäologisch bedeutsame Bereiche sind im Anhang erfasst.<br />
Außerdem ist das Kriterium der Seltenheit, da es keiner Bodenfunktion direkt zuzuordnen ist,<br />
mit der Archivfunktion zu belegen. Bodenformen mit ≤ 1 ‰ an der Gesamtfläche des <strong>Plangebiet</strong>es<br />
sind unter Berücksichtigung des regionalen Vorkommens als selten zu bewerten.<br />
Demnach ist im <strong>Plangebiet</strong> der Pseudogley-Regosol mit 0,2 ‰ Flächenanteilen (an der Ostgrenze<br />
von Neichen) ein seltener Boden.<br />
Erosionsgefährdung des Bodens<br />
Bodenerosion ist Teil eines Prozesses, bei dem der Oberboden verlagert wird. An exponierten<br />
Stellen erfolgt ein Abtrag, an anderer Stelle eine Ablagerung. Erosion kann durch Wasser<br />
oder Wind verursacht werden. Die Bodenerosion ist ein natürlicher Prozess, sie tritt aber auf<br />
Grund der schützenden Vegetationsbedeckung nur in sehr geringem Umfang auf. Zu einer<br />
deutlichen Beeinträchtigung kann sie sich auf unbedeckten Böden entwickeln. Da die Bodenbildung<br />
über sehr lange Zeiträume erfolgt, gelten diese Veränderungen als nicht regenerierbar.<br />
Erosion durch Wasser<br />
In Sachsen sind rund 60% der Ackerflächen (rund 450.000 ha) potenziell durch Wassererosion<br />
gefährdet. Faktoren, welche die Wassererosion begünstigen, sind insbesondere erosionsanfällige<br />
Bodenarten, häufige Starkregenereignisse, Hanglagen und vegetationslose<br />
Oberflächen.<br />
Bei der Darstellung der durch Wasser erosionsgefährdeten Bereiche im <strong>Plangebiet</strong> wurde<br />
auf die GIS-Daten vom LfULG zurückgegriffen. In Karte 4 „Bodenempfindlichkeit“ ist die potenzielle<br />
Wassererosionsgefährdung in Abhängigkeit von der Bodenart (K-Faktor), Regenerosivität<br />
(R-Faktor), Hangneigung und Hanglänge (LS-Faktor) dargestellt. Der LS-Faktor<br />
wurde im Rahmen einer Reliefanalyse berechnet, die neben der Hangneigung auch die erosive<br />
Länge bzw. das spezifische Einzugsgebiet berücksichtigt. Autobahnen und Bundesstraßen,<br />
Wald- und Siedlungsflächen sowie Gewässer wurden bei dieser Berechnung als Barrieren<br />
betrachtet. Der Bodenabtrag wurde ausschließlich für die landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen und ohne die Berücksichtigung der Bodenbedeckung berechnet. Bei den in Tabelle<br />
8 ermittelten Bodenabträgen sind demzufolge nur Gefährdungspotenziale und kein tatsächlicher<br />
Bodenabtrag dargestellt. (LFULG 2009 – A)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
36
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 8: Erosionsgefährdung in Abhängigkeit von Bodenart [K], Regenerosivität [R],<br />
Hangneigung [S] und Hanglänge [L]<br />
Stufe<br />
Bezeichnung Erosionsgefährdung<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
37<br />
K * R * LS<br />
[t/(ha a)]<br />
1 sehr gering < 5<br />
2 geringe 5 - < 10<br />
3 mittlere 10 - < 15<br />
4 hohe 15 - < 30<br />
5 sehr hohe 30 - < 55<br />
6 äußerst hoch >= 55<br />
(Quelle. LfULG 2009 – A)<br />
Sand ist aufgrund der guten Versickerungseigenschaften und des relativ hohen Einzelkorngewichtes<br />
gegenüber Wassererosion recht wenig gefährdet. Ein nennenswerter Bodenabtrag<br />
ist erst bei einer Hangneigung von 9% möglich. Lehmboden neigt dagegen stärker zur<br />
Erosion und muß bereits ab 4% Neigung als gefährdet eingestuft werden. Am empfindlichsten<br />
ist Lößboden.<br />
Wie bereits beschrieben, dominieren im östlichen und südwestlichen Planungsgebiet als Bodenart<br />
Löß. Damit besteht eine erhebliche Erosionsgefährdung durch Regen und Schnee.<br />
Bereits bei einer Hangneigung ab 4% kann es zu einem nennenswerten Bodenabtrag kommen.<br />
<strong>Im</strong> westlichen Teil des Planungsgebietes dominieren relativ flache und flach geneigte Flächen,<br />
vereinzelt treten auch mäßig geneigte Flächen auf. Demzufolge hält sich die Erosionsgefährdung<br />
meist in Grenzen. Östlich der Mulde ist das Gelände aber deutlich strukturierter,<br />
so daß Flächen mit geringer Hangneigung wesentlich seltener auftreten. Somit treten hier<br />
Bereich auf, bei denen die Erosionsgefährdung bereits als hoch eingeschätzt werden muß.<br />
Der Bodenabtrag an den im Planungsgebiet vorhandenen Fließgewässern war nicht genau<br />
erfassbar. <strong>Im</strong> Falle der Mulde, wo erhebliche Gefährdungen bestehen, sind die Überschwemmungsgebiete<br />
aber gesetzlich fixiert. Die Launzige, Mutzschener Wasser und der<br />
Kranichbach sind aus diesem Grunde nur abschnittsweise stärker gefährdet. Bei den übrigen<br />
Fließgewässern hält sich die Erosionsgefährdung wegen der Geländeverhältnisse und der<br />
geringen Abflußmengen in Grenzen.<br />
Erosion durch Wind<br />
Die Gefährdung des Bodens durch Winderosion ist abhängig von der Bodenart, dem Humusgehalt<br />
und dem ökologischen Feuchtegrad. In Abbildung 3 sind die Gefährdungsstufen<br />
den unterschiedlichen Bedingungen zugeordnet. In Sachsen sind rund 20% der Ackerflächen<br />
(das sind rund 150.000 ha) potenziell durch Winderosion gefährdet.<br />
Man erkennt, dass die im Planungsgebiet vorhandenen Böden selbst bei Trockenheit kaum<br />
zur Erosion durch Wind neigen. Trotzdem wurden erosionsgefährdete Gebiete ausgewiesen.<br />
Die Einstufung dieser Flächen erfolgte vorrangig anhand der Hauptwindrichtung, der Geländeform<br />
und des Vorhandenseins einer windbremsenden Vegetation.
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Abbildung 2: Potentielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wind (EfpA)<br />
in Abhängigkeit von Bodenart, Humusgehalt und ökologischem Feuchtegrad (LfU 1987)<br />
Bodenarten: L=Lehm, U=Schluff, T=Ton, S=Sand nach AG Bodenkunde 1982<br />
Bodenart EfpA (in Stufen von 0=keine bis 5=sehr groß)<br />
Kurzzeichen Humusgehalt in % ökologischer Feuchtegrad<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
38<br />
I-III IV V VI VII-VIII<br />
feucht -------------------------> trocken<br />
T, U, L 0 0 1 1 1<br />
IS >4 0 1 2 3 3<br />
4 0 2 3 4 5<br />
ffS, gS >4 0 3 4 4 5<br />
mS, fsmS. >4 0 3 4 5 5<br />
msfS, fS
ENTWURF September 2012<br />
Vorbelastungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Obwohl nur wenige konkrete Angaben zur <strong>Im</strong>missionsbelastung vorliegen, kann davon ausgegangen<br />
werden, daß sich die Umweltbelastung durch Luftschadstoffe im Planungsgebiet<br />
gering ist. In Grimma lag der Durchschnittswert für Schwefeldioxid im August 1994 bei 0,026<br />
mg/m³, im Dezember des gleichen Jahres bei 0,065 mg/m³. Damit wurde der Grenzwert lt.<br />
TA Luft (0,14 mg/m³) deutlich unterschritten. Diese Tendenz hat sich weiter fortgesetzt, so<br />
daß davon ausgegangen werden kann, daß die Gefährdung der Böden durch Luftschadstoffe<br />
weitgehend ausgeschlossen werden kann. Es ist davon auszugehen, daß durch die Tallage<br />
und die vergleichsweise punktuell dichte Bebauung die höchsten Schadstoffwerte im<br />
Planungsgebiet in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> selbst auftreten können.<br />
Als großflächig wirkende Emissionsquellen treten neben dem ca. 20 km entfernt liegenden<br />
Großkraftwerk Lippendorf hauptsächlich die Haushalte, der Straßenverkehr und die Landwirtschaft<br />
auf. Insbesondere die letzten drei Emittentengruppen haben im Planungsgebiet<br />
eine Bedeutung.<br />
Die Schadwirkungen durch die Haushalt- und Straßenverkehrsabgase gehen vor allem vom<br />
SO 2 und NOx, aber auch von Schwermetallen wie As, Pb, Cd, Ni und Zn aus. <strong>Im</strong> Falle der<br />
Landwirtschaft ist es vor allem das Ammoniak, das bei der Intensivtierhaltung und bei der<br />
Gülleausbringung entweicht. Die emittierten Stäube haben dagegen nur geringen schädigenden<br />
Einfluß auf den Boden .<br />
Neben den großflächig wirkenden Schadstoffen treten im Planungsgebiet allerdings auch<br />
lokal wirkende Emissionsquellen auf. Dazu zählen z.B. mittelständische und Handwerksbetriebe,<br />
Mülldeponien, Kläranlagen und Lagerflächen verschiedener Chemikalien. Als Schadstoffe<br />
sind hier insbesondere Metalle, Salze, Pflanzenschutzmittel und organische Verbindungen<br />
zu nennen.<br />
Die bereits längerfristig wirkende Belastung mit SO 2 und NO x hat zu einer Versauerung des<br />
Bodens geführt. Auch das bisher unterschätzte Ammoniak aus der Landwirtschaft trug wesentlich<br />
zu diesem Umweltproblem bei. Neuere Untersuchungen gehen davon aus, daß dessen<br />
Einfluß gegenwärtig sogar höher ist, als der des NO x aus dem Straßenverkehr. Allerdings<br />
besitzen die Lößböden im Planungsgebiet eine relativ hohe Pufferwirkung, so daß die<br />
negativen Auswirkungen gering bleiben.<br />
Durch regelmäßige Kalkung und<br />
Bodenumbruch beim Ackerland wird<br />
die Versauerung auf diesen Flächen<br />
kompensiert, beim Dauergrünland<br />
und im Wald dürfte es jedoch zu einer<br />
pH-Wert Absenkung gekommen<br />
sein. Das führt bei weiteren Fortschreiten<br />
zur Herabsetzung der Pufferwirkung<br />
und einer Verarmung des<br />
Bodens, was letztendlich auch negative<br />
Auswirkungen auf die Grundwasserqualität<br />
hat, da Schadstoffe<br />
dann ungehinderter in tiefere Schichten<br />
eindringen können.<br />
Abbildung 3: Karte der Bodenbelastung mit Schwermetallen in Sachsen 2003<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
39
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft 2006)<br />
Eine <strong>Im</strong>missionsbelastung des Boden ist nach der Flut im Jahre 2002 in den Überschwemmungsgebieten<br />
deutlich geworden, und zwar der Eintrag von Arsen und Schwermetallen bei<br />
derartigen Ereignissen, aber auch bei normaler Wasserführung. An der folgenden Karte der<br />
Lagerstätten und der betroffenen Flußschläuche wird dieses Phänomen deutlich.<br />
Umweltrelevante Metalle gelangen vor allem durch den Straßenverkehr und die Mülldeponien<br />
in den Boden. Zahlreiche, stark frequentierte Straßen und die Autobahn durchqueren<br />
das Gebiet in alle Richtungen.<br />
Die im Planungsgebiet zahlreich vorhandenen Mülldeponien sind unter der Kategorie <strong>Altlasten</strong><br />
in der KARTE 5 "Grundwasser" eingezeichnet.<br />
Mit Sicherheit sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr oder weniger mit unterschiedlichen<br />
Herbiziden und Pestiziden kontaminiert. Dadurch wird vor allem die Bodenfauna<br />
negativ beeinflußt und das Grundwasser gefährdet.<br />
Umweltbelastende organische Verbindungen entstehen hauptsächlich in Siedlungsgebieten<br />
und haben vor allem im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Trebsen</strong> eine gewisse Bedeutung. Sie sind zudem<br />
schwer erfassbar und in ihrer Gefahrenwirkung nicht zu unterschätzen.<br />
Schutzgebiete und schützenswerte Bereiche<br />
<strong>Im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> sind keine Bodenschutzgebiete ausgewiesen. Ebenso keine<br />
schützenswerte Bereiche aus Sicht des Bodenschutzes.<br />
4.2.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />
Konkrete Aussagen zu Veränderungen im Bodenpotential sind aufgrund des fehlenden Datenmaterials<br />
nicht möglich. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß es trotz der guten<br />
Böden zu einem Rückgang der ackerbaulich nutzbaren Flächen durch Versiegelung wie<br />
auch der landwirtschaftlichen Intensivproduktion und der Tierhaltung kommen wird. Dadurch<br />
verringert sich auch die Gefährdung des Bodens durch Herbizide, Pestizide, Dünger und<br />
Gülle zumindest auf einigen Flächen. Die SO2-Emissionen durch Kraftwerke und den Hausbrand<br />
ist durch die zahlreichen Heizungsumstellungen und den Einsatz effektiverer Filtertechnik<br />
rückläufig und haben sich auf einen sehr niedrigen Stand, weit unterhalb der Grenzwerte<br />
eingepegelt. Trotzdem kann bezüglich der fortschreitenden Bodenversauerung keine<br />
Entwarnung gegeben werden, denn die Emission von Stickstoffverbindungen durch die<br />
Landwirtschaft im Zusammenhang mit Energiepflanzen und insbesondere durch Kfz-Verkehr<br />
bleiben weiterhin auf hohem Niveau.<br />
„Die gesamte Produktionskette für Nahrungsgüter, vom Boden über die wachsende Pflanze<br />
bis hin zu den Ernte- und Endprodukten, wird zukünftig in viel stärkerem Maße sowohl der<br />
Eigenkontrolle der landwirtschaftlichen Unternehmen als auch der öffentlichen Kontrolle unterliegen.<br />
Schon geringe Abweichungen von der Düngung nach »Guter fachlicher Praxis«<br />
werden in den Medien aufgegriffen, voreilig verallgemeinert und grundsätzlich als äußerst<br />
negatives Verhalten abgestempelt. Es erfolgen durchaus Stoffausträge aus dem landwirtschaftlichen<br />
Produktionsprozess, die nicht immer dem Standard der Umweltverträglichkeit<br />
entsprechen. Dabei ist aber hervorzuheben, dass selbst bei unterlassener Pflanzenproduktion,<br />
also bei unbeeinflusster natürlicher Vegetation, d. h. ohne jede Düngung, im Naturhaushalt<br />
Stoffausträge vorkommen.“ (LFULG 2010 – C)<br />
Von den voraussichtlichen Folgen des Klimawandels werden auch die Böden des Planungsgebietes<br />
betroffen sein. Wenngleich die Lößböden ein gutes Wasserhaltevermögen besitzen<br />
40<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
und dadurch auch bei erhöhten Durchschnittstemperaturen ausreichend Feuchte erhalten<br />
können. Anders wirkt sich die Erhöhung der Niederschlagsintensität aus. Hier wird es zu verstärkten<br />
Erosionserscheinungen kommen. Auch eine Zunahme der Winderosion in offenen<br />
Lagen wird prognostiziert.<br />
4.2.4 Entwicklungsbedarf<br />
Der Schutz des Bodens vor unnötiger Versiegelung muß mit den Mitteln der Eingriffsregelung<br />
(§ 8 BNatSchG) im Bebauungsplan- oder Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt<br />
werden. Das bedeutet mindestens, daß für jede flächenhafte Versiegelung in unmittelbarer<br />
Nähe des Eingriffes, Flächen in Nutzungen überführt werden, welche eine spätere Versiegelung<br />
praktisch ausschließen (z.B. Gewässerrandstreifen, Ackerrandstreifen, Aufforstungen,<br />
öffentliche Grünanlagen). Man muß allerdings von der Fehleinschätzung Abstand nehmen,<br />
Ackerboden sei wertlos und jede andere Nutzung außer der Versiegelung sei um ein Vielfaches<br />
höherwertig.<br />
Die im Raum <strong>Trebsen</strong> arbeitenden Landwirtschaftsbetriebe müssen vor dem Hintergrund des<br />
Klimawandels den Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion auf den genannten<br />
Flächen in ihre Überlegungen einbeziehen.<br />
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:<br />
• Vermeidung von Bodenverdichtungen, die zur Verhinderung der Versickerung<br />
von Regenwasser, damit zum verstärkten Oberflächenabfluß und so zu erhöhter<br />
Erosionsneigung führen.<br />
• verstärkte Hinwendung zur konservierenden Bodenbearbeitung<br />
• Einhaltung der zeitlichen Mindestabstände beim Anbau von Hackfrüchten<br />
• Sicherung einer ausreichenden Humusversorgung des Bodens<br />
• Vermeidung hangabwärts gerichteter Fahrspuren von Pflegemaschinen auf allen<br />
Kulturen besonders in Zeiten geringer Bodenbedeckung<br />
• Eine Sicherung von Extremstandorten bezüglich des Bodenwasserhaushaltes<br />
ist in Auenbereichen und auf Porphyrkuppen erforderlich. Zum Einen die Verhinderung<br />
des Trockenfallens durch wasserbauliche Maßnahmen in den Auen<br />
der Mulde und ihrer Zuflüsse. Und zum Anderen, Flächenerwerb der öffentlichen<br />
Hand oder durch die Stiftung Natur und Umwelt Sachsen, in nächster<br />
Umgebung von Abbaugebieten. Diese sind durch eine extensive Nutzung geeignet,<br />
den Stickstoffeintrag der durch die Zerstörung der bestehenden §26<br />
(SächsNatSchG) Biotope erfolgt, zu vermindern.<br />
Das trifft z.B. auf Bereiche am Kollm, Klengelsberg und Hengstberg zu.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
41
ENTWURF September 2012<br />
4.3 Wasser<br />
4.3.1 Oberflächenwasser<br />
4.3.1.1 Gesetzliche Vorgaben<br />
Naturschutzrecht<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Das Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege(SächsNatSchG) In der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) zuletzt geändert durch<br />
Art. 57 Sächsisches Standortegesetz vom 27. 1. 2012 (SächsGVBl. S. 130) fordert hinsichtlich<br />
des Gewässerschutzes Folgendes:<br />
§ 1a, Abs 1 Nr.4<br />
Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen, natürliche Rückhalteflächen<br />
und Feuchtgebiete, insbesondere sumpfige und moorige Flächen, Verlandungszonen, Altarme<br />
von Gewässern, Teiche und Tümpel sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.<br />
Ein Ausbau von Gewässern soll, soweit er erforderlich ist, so naturnah wie möglich<br />
erfolgen. Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern sind unter Beachtung der Erfordernisse<br />
des Hochwasserschutzes auf das wasserwirtschaftlich Erforderliche zu beschränken;<br />
dabei sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.<br />
Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung<br />
schutzwürdiger Biotope führen können, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
sind auszugleichen.<br />
§ 34, Abs. 1<br />
An Bundeswasserstraßen und Gewässern erster Ordnung dürfen im Außenbereich bauliche<br />
<strong>Anlage</strong>n in einem Abstand bis zu 50 m von der Uferlinie aus nicht errichtet oder wesentlich<br />
erweitert werden. Die untere Naturschutzbehörde wird ermächtigt, diese Regelung durch<br />
Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde sowie im Benehmen<br />
mit der Gemeinde bei Gewässern im Innenbereich auch auf andere Gewässer auszudehnen.<br />
Wasserrecht<br />
Die im Jahr 2001 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL – RL<br />
2000/60/EG) fordert, für die Oberflächengewässer bis 2015 einen guten Zustand (biologisch,<br />
morphologisch und chemisch) herzustellen und die Qualität und Quantität des Grundwassers<br />
zu sichern. Eine Verschlechterung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme ist<br />
zu vermeiden. Diese Ziele sollen durch flussgebietsbezogene Bewirtschaftung erreicht werden.<br />
Zentrale Instrumente zur Umsetzung sind eine Bestandsaufnahme, ein laufendes Monitoring<br />
sowie der Bewirtschaftungsplan mit dem enthaltenen Maßnahmenprogramm.<br />
Um die WRRL in Deutschland umzusetzen, haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
durch Anpassung der entsprechenden Gesetze geschaffen. Die auf Landesebene<br />
notwendigen rechtlichen Regelungen wurden in Sachsen mit dem Sächsischen<br />
Wassergesetz (SächsWG) sowie der Sächsischen Wasserrahmenrichtlinienverordnung<br />
(SächsWRRLVO) getroffen.<br />
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt den Rahmen für die Erhaltung der Gewässer als<br />
Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (§ 1 WHG).<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
42
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Gewässerbewirtschaftung muss dem Wohl der Allgemeinheit und dem einzelnen Nutzer<br />
dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers sind<br />
zu unterbinden.<br />
Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sind zu erhalten.<br />
Ausgebaute Gewässerabschnitte sind so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand<br />
zurückzuführen (§§ 28, 31 WHG).<br />
Überschwemmungsgebiete sind als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, natürliche Lebensgemeinschaften<br />
zu bewahren. Durch den Gewässerausbau dürfen Hochwassergefahren<br />
nicht erhöht und natürliche Rückhalteflächen nicht zerstört werden.<br />
Zur Umsetzung der WRRL wurden insbesondere die §§ 1a, 1b, 25a-d eingefügt.<br />
<strong>Im</strong> Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.<br />
Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482 Zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 27.<br />
Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) werden für den Freistaat Sachsen folgende Aussagen<br />
zum Gewässerschutz und -ausbau formuliert:<br />
§ 50, Abs. 1<br />
Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen.<br />
§ 50, Abs. 2<br />
An das Ufer schließt sich landwärts ein zehn Meter, innerhalb von im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteilen fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen an<br />
§ 50, Abs. 3<br />
§ 38 Abs. 4 WHG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:<br />
1. <strong>Im</strong> Gewässerrandstreifen ist weiterhin verboten:<br />
a) in einer Breite von fünf Metern die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,<br />
ausgenommen Wundverschlussmittel zur Baumpflege sowie Wildverbissschutzmittel,<br />
b) die Errichtung von baulichen und sonstigen <strong>Anlage</strong>n, soweit sie nicht standortgebunden<br />
oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.<br />
2. Verboten ist auch die nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss<br />
behindern können oder die fortgeschwemmt werden können.<br />
§ 38 Abs. 5 WHG findet bei Verboten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie bei Verboten infolge von<br />
Entscheidungen nach Absatz 4 Nr. 3 entsprechende Anwendung.<br />
§ 78, Abs. 1<br />
Beim Ausbau eines Gewässers nach § 31 WHG ist in Linienführung und Bauweise ein naturnaher<br />
Ausbauzustand anzustreben. Soweit wesentliche Interessen des Wohls der Allgemeinheit<br />
nichts anderes erfordern, soll ein Gewässer nur so ausgebaut werden, dass seine<br />
vorhandene ökologische Funktion verbessert wird, mindestens aber in ihrem bisherigen Umfang<br />
erhalten bleibt.<br />
§ 78 Abs. 2<br />
Nicht naturnah ausgebaute Gewässer sind, sofern nicht überwiegende Gründe des Wohls<br />
der Allgemeinheit entgegenstehen, in einem angemessenen Zeitraum wieder in einen naturnahen<br />
Zustand zurückzuführen (Renaturierung). Die zuständige Wasserbehörde kann für<br />
diese Gewässer Fristen bestimmen, innerhalb derer ein naturnaher Gewässerzustand herbeizuführen<br />
ist. § 31 Abs. 1 Satz 2 WHG ist zu beachten.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
43
ENTWURF September 2012<br />
- Beseitigen von Hindernissen,<br />
- Nutzungsänderung von Grundstücken,<br />
- Maßnahmen zur Verhütung von Auflandungen<br />
44<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Nutzungs- und Planungseinschränkungen zur Sicherung des Hochwasserabflusses (Überschwemmungsgebiete)<br />
ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben des SächsWG § 50 und §<br />
100.<br />
§ 27 WHG(Gesetz)Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer<br />
(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert<br />
eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass<br />
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden<br />
wird und<br />
2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-den.<br />
(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft<br />
werden, sind so zu bewirtschaften, dass<br />
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands<br />
vermieden wird und<br />
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder<br />
erreicht werden.<br />
Begriffserläuterung nach §100 und §50 SächsWG:<br />
Überschwemmungsgebiete: „Die Gelände zwischen Ufern und Deichen sowie Hochwasserrückhalteräume<br />
von Talsperren und Rückhaltebecken sowie Flutungspolder gelten als<br />
Überschwemmungsgebiete.“ Diese sind durch die zuständige Wasserbehörde auf Antrag<br />
oder von Amts wegen durch Rechtsverordnung festzusetzen und im Wasserbuch einzutragen.<br />
Uferbereich: „Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen. Als<br />
Ufer gilt die zwischen der Uferlinie und der Böschungsoberkante liegende Landfläche. Fehlt<br />
eine Böschungsoberkante, tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes. Als<br />
mittlerer Hochwasserstand gilt das arithmetische Mittel der Höchstwerte der Wasserstände<br />
der letzten zwanzig Jahre [...“]<br />
Gewässerrandstreifen:<br />
(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />
Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung sowie der Sicherung des Wasserabflusses.<br />
Als Gewässerrandstreifen gelten die zwischen Uferlinie und Böschungsoberkante liegenden<br />
Flächen sowie die hieran landseits angrenzenden Flächen, letztere in einer Breite von zehn<br />
Metern, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von fünf Metern. ..<br />
Soweit es zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen erforderlich ist, können die<br />
unteren Wasserbehörden im Benehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde durch<br />
Rechtsverordnung oder im Einzelfall weitergehende Regelungen treffen.<br />
Sie werden von der oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung bestimmt.<br />
Nutzungs- und Planungseinschränkung<br />
Die Rechtsverordnung regelt das Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten<br />
und bestimmt notwendige Maßnahmen im Überschwemmungsbereich:<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
- Einebnen von Vertiefungen unter Berücksichtigung ökologischer Belange<br />
genehmigungspflichtige Maßnahmen sind:<br />
• Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche<br />
• jegliches Erstellen und Ändern baulicher <strong>Anlage</strong>n<br />
• Baum- und Strauchpflanzung oder -entfernung<br />
• Lagerung von Stoffen, die das Wasser gefährden und den Hochwasserabfluß behindern<br />
„...Die Genehmigung muß versagt werden, wenn der Hochwasserschutz es erfordert und<br />
Nachteile durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden können...“<br />
(§100 SächsWG)<br />
Auch in nicht gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist ein schadloser Abfluß<br />
des Hochwassers zu gewährleisten, und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.<br />
Verbote insbesondere im Uferbereich und Gewässerrandstreifen:<br />
• Umbruch von Grünland in Acker<br />
• In einer Breite von fünf Metern Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel, ausgenommen<br />
Wundverschlußmittel zur Baumpflege sowie Wildverbißschutzmittel<br />
• der Umgang mit anderen wassergefährdenden Stoffen<br />
• Errichtung von baulichen und sonstigen <strong>Anlage</strong>n, soweit sie nicht standortgebunden und<br />
wasserwirtschaftlich erforderlich sind<br />
• die Entfernung von Bäumen und Sträuchern, außer wenn beim Ausbau oder der Unterhaltung<br />
der Gewässer, zur Pflege des Bestandes, zur ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen<br />
Nutzung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich<br />
• Neupflanzung nicht standortgerechter Bäume<br />
4.3.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Das Oberflächenwasserpotential wurde anhand folgender Gesichtspunkte beurteilt:<br />
- Gewässerstrukturgüte (ersetzt den früher verwendeten "Natürlichkeitsgrad") und<br />
- Gewässergüte<br />
Die Gewässerstrukturgüte vergleicht den Zustand des potentiell natürlichen Gewässers<br />
(Leitbild) mit der vorhandenen Situation und ermöglicht (idealerweise) den Vergleich aller<br />
Gewässer untereinander mit folgenden Einstufungen:<br />
1 - unverändert; 2 - gering verändert; 3 - mäßig verändert; 4 - deutlich verändert;<br />
5 - stark verändert; 6 - sehr stark verändert; 7 - vollständig verändert<br />
Naturnahe Oberflächengewässer besitzen durch die Aktivität von Pflanzen und Mikroorganismen<br />
ein weitaus höheres Selbstreinigungsvermögen als vegetationslose und strukturarme<br />
Gewässer. Diese Funktion ist wichtig, um Nähr- und Schadstoffe abzubauen.<br />
Zur Gewässerstruktur wird auch der gewässerbegleitende Vegetationsbestand gezählt. Eine<br />
Beschattung des Gewässers senkt die Temperatur und wirkt einer Algenbildung und Verkrautung<br />
entgegen.<br />
Naturnahe Fließgewässer sind in der Lage, durch Mäander, Ufergehölze, Gewässervegetation<br />
und unterschiedliche Gewässerbreiten und –tiefen, den Abfluss zu verzögern. Flüsse und<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
45
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Bäche, die ungehindert über die Ufer treten können, tragen darüber hinaus zur Erhöhung<br />
des Retentionsvermögens und so zur Verminderung von Hochwasserspitzen bei.<br />
Als Gewässer I. Ordnung ist die Mulde auch innerhalb der Fließgewässerstrukturkartierung<br />
von Sachsen (LFULG 2008 – A) erfasst. Dabei ist der größte Teil des Gewässerlaufs mit den<br />
Stufen 3 bis 5 (mäßig bis stark verändert) bewertet worden. In die Bewertung der Gewässerstrukturgüte<br />
fließen die Teilbewertungen zur Gewässerbettdynamik und zur Auendynamik<br />
mit ein.<br />
Die Mulde ist ökologisch nicht vollständig durchgängig. Innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
verhindert ein Staubauwerkwerk ( Wehr an der Papierfabrik ) den ungehinderten Populationsaustausch<br />
von Gewässerorganismen und wandernden Fischarten. Eine, allerdings wenig<br />
wirksame Fischaufstiegshilfe ist vorhanden.<br />
Zusätzlich bilden die Wehre auch eine Beeinträchtigung hinsichtlich der Gewässerdynamik.<br />
Sie führen zu einer Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit oberhalb des Stauwerkes und<br />
zu einer verstärkten Erwärmung des Flusslaufes. Durch die geringere Fließgeschwindigkeit<br />
kommt es auch zu einer Erhöhung der Sedimentation. Dadurch verringert sich das Selbstreinigungsvermögen<br />
des Gewässers und die Lebensbedingungen der für diesen Flussabschnitt<br />
charakteristischen Arten verschlechtern sich. Ein Indikator für diese Entwicklung ist die Verarmung<br />
der Fischfauna.<br />
Auch die Fließgewässer II. Ordnung mit einem Einzugsgebiet über 10 km² als besonders<br />
überwachungsbedürftige Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden innerhalb der<br />
Fließgewässerstrukturkartierung von Sachsen (LfULG 2008 – A) erfasst. Dabei ist der größte<br />
Teil des Gewässerlaufs mit den Stufen 3 bis 6 (mäßig bis sehr stark verändert) bewertet<br />
worden.<br />
Der umfangreiche Erfassungsbedarf allein für die Strukturgüte schließt eine Untersuchung<br />
der kleinen und kleinsten Gewässer, die bisher nicht durch das LfULG erfasst wurden, im<br />
Rahmen des Landschaftsplanes aus.<br />
Daher erfolgt eine Einschätzung nach der früheren Klassifikation nach "Natürlichkeitsgrad".<br />
Nach diesem (sehr vereinfachten Verfahren) wurden die Bäche im <strong>Plangebiet</strong> ergänzt.<br />
Hierbei erfolgt die Unterteilung in:<br />
• "Natürlich bis Naturnah" mit nur geringen anthropogenen Veränderungen;<br />
• "Naturfern" mit begradigten, teilw. verbautem, teilbefestigten Gewässer;<br />
• "Künstlich" mit künstlich angel. Gewässer, voll verbaut, ohne Bewuchs und<br />
• "Verrohrt".<br />
"Echte Natürliche" Gewässer gibt es im <strong>Plangebiet</strong> nicht, da allein die erhöhte Nähstoffbelastung<br />
bereits Einfluss auf Vegetation im und am Gewässer hat und somit zu Abweichungen<br />
gegenüber dem Leitbild führt. Auch der bewirtschaftete Wald entspricht nicht dem HPNV und<br />
führt somit ebenfalls zu Abweichungen.Daher auch die Zusammenfassung zu "Natürlich bis<br />
Naturnah"). Jedoch wurden Gewässerabschnitte festgestellt, die dem jeweiligen Leitbild so<br />
nahe kommen, dass sie als Referenzabschnitte für kleine Bäche im <strong>Plangebiet</strong> herangezogen<br />
werden können. Dieses betrifft einzelne Bachabschnitte an der nördlichen Gemeindegrenze<br />
( Stabsteichbach; Rummelsbach ) und im Saubach unterhalb des Schmielteiches an<br />
der Westgrenze.<br />
<strong>Im</strong> Gemeindegebiet <strong>Trebsen</strong> sind ca. 60% der kleinen Bäche und ehemaligen Gräben (Bezug<br />
historische Karte 13) verrohrt, um eine optimierte landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.<br />
Einige sind aber auch mangels Wasser verschwunden, wenn durch bergbauliche Abgrabungen<br />
der Quellbereich in Anspruch genommen wurde wie z.B. am Kolmberg.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
46
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an Bäche an, sind diese oft zu reinen Meliorationsgräben<br />
ausgebaut und zur Entwässerung der umliegenden Flächen im Zeitraum von 1960<br />
bis 1989 in der Sohle um bis zu 1 m tiefer gelegt worden. Die Gewässerunterhaltung wird<br />
den betreffenden landwirtschaftlichen Anliegern überlassen, die sich an der gewünschten<br />
Funktion orientieren, woraus sich diese verheerende Bestandssituation ergibt.<br />
Ausnahmen stellen hier ausschließlich:<br />
• ein Bachabschnitt im "Saubach",<br />
• ein Waldtümpel ( nördlicher Zufluss zum Saubach ) und der kleine Gabelteich,<br />
• ein nur kurzer Bachabschnitt im Waldstück "Rummel" (daher Rummelsbach genannt)<br />
westlich der B 107 / nördlich des Herthasees,<br />
• und etwa 50% des Stabsteichbaches ( Grenzbach zur Gemeine Grimma ) und des<br />
sen westlicher Zufluss.<br />
Somit liegen die baulich unbeeinflussten und natürlichsten Bäche ausschließlich in tief eingeschnittenen,<br />
steilhängigen und waldbestandenen Kerbtälern, hauptsächlich in den kleinen<br />
Muldeseitentälern und vereinzelt in Kuppennähe im Durchschnitt von Geschiebesandhorizonten.<br />
<strong>Im</strong> Rahmen der Gewässerpflege sollten jedoch auch diese nach den Kriterien der Strukturgüte<br />
bewertet und darauf die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung angepasst werden.<br />
Natürlich entstandene Stillgewässer sind im Planungsgebiet bis auf den bereits genannte<br />
Waldtümpel und vermutlich auch der kleine Gabelteich ( evtl. Torfstich ) nicht vorhanden,<br />
einige Teiche sind jedoch relativ naturnah. Der Herthasee (Abb. unten )und der Kleine<br />
Rummelsteich ehemalige Mittelteich und ein ehemaliger Teich oberhalb des Stabsteiches<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
47
ENTWURF September 2012<br />
sind mit ihren ausgedehnten Verlandungszonen positive Beispiele.<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die stillgelegten Steinbrüche, einige Tongruben, intensiv genutzte Fischereigewässer und<br />
die zahlreichen Teiche sind dagegen naturfern.<br />
Die noch betriebenen Teiche sind in der Regel aufgestaut und bieten, anders als Grünbecken,<br />
nur bedingt zusätzlichen Stauraum, welcher wirksam im Sinne einer Hochwasservorsorge<br />
sein könnte.<br />
Dagegen haben die ehemaligen Teichanlagen mit deren verbliebenen Dammstrukturen und<br />
flachen Verlandungsbereichen beachtenswerte Retentionsfunktionen.<br />
Ein Überblick wird in der Karte 6 "Oberflächengewässer" gegeben.<br />
Die Gewässergüte (unterteilt in chemische und biologische Wasserqualität) ist ein weiteres<br />
Kriterium zu Beurteilung des Zustandes der Gewässer.<br />
Biologische Gewässergüte<br />
Die Ermittlung der Gewässergüte erfolgt für das Monitoring im Zusammenhang mit der Umsetzung<br />
der EU-WRRL in Form von biologischen Indexwerten. Biologische Indexwerte werden<br />
anhand des Vorkommens bestimmter Indikatororganismen im Gewässer ermittelt und<br />
haben gegenüber einer chemischen Beprobung den Vorteil, dass sie nicht nur eine Momentaufnahme<br />
der Probenentnahme darstellen, sondern die Belastungssituation eines längeren<br />
Zeitraums widerspiegeln. An den Messstellen werden hierfür Makrozoobenthos (Kleinlebewesen),<br />
Diatomeen (Algen), Makrophyten/Phytobenthos (höhere Wasserpflanzen) und Fische<br />
untersucht. Beim Makrozoobenthos werden nochmals belastungsspezifische Untersuchungen<br />
vorgenommen:<br />
• Die Saprobie zeigt die Belastung des Gewässers mit organischen Stoffen an.<br />
• Der Wert für allgemeine Degradation erlaubt Rückschlüsse auf strukturelle Schädigungen<br />
des Gewässers.<br />
Chemische Gewässergüte<br />
Für das Monitoring zur Umsetzung der EU-WRRL werden auch Konzentrationen bestimmter<br />
chemischer Stoffe nach ECO- und CHEM-Liste gemessen.<br />
Die Gewässergüte hängt eng mit der Naturnähe zusammen. Die Güte naturnaher Gewässer<br />
ist höher als die vergleichbarer naturferner Gewässer. Sehr starke Auswirkung auf die Gewässergüte<br />
hat die Art und Intensität der umgebenden Nutzung.<br />
Durch das LfULG wurde die Güte zu folgenden Güteklassen zusammengeführt:<br />
I unbelastet bis sehr gering belastet (oligosaprob);<br />
I-II gering belastet (oligosaprob bis β-mesosaprob);<br />
II mäßig belastet (β-mesosaprob);<br />
II-III kritisch belastet (β- bis α- mesosaprob);<br />
III stark verschmutzt (α- mesosaprob);<br />
III-IV sehr stark verschmutzt (α- mesosaprob bis polysaprob);<br />
IV übermäßig verschmutzt (polysaprob)<br />
In den zurückliegenden 20 Jahren seit der deutschen Wiedervereinigung ist auf vielen Gebieten<br />
erfolgreich an der Verbesserung der Gewässergüte gearbeitet worden.<br />
„Seit dem Jahr 1999 weist die Vereinigte Mulde durchgängig die Güteklasse II und damit<br />
eine mäßige Belastung auf. [...] Die stabile Gewässergüte ist auf das hohe Selbstreinigungs-<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
48
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
vermögen der Vereinigten Mulde und auf abwassertechnische Maßnahmen im gesamten<br />
Einzugsgebiet zurückzuführen.“ (LFUG 2004)<br />
Das Mutzschener Wasser ist nach der Ortslage Mutzschen und dem Geflügelschlachthof<br />
stark verschmutzt (III). Infolge von Selbstreinigungsprozessen mündet das Mutzschener<br />
Wasser im Gemeindegebiet von <strong>Trebsen</strong> aber mit Güteklasse II-III (mit Tendenz zu II) in die<br />
Vereinigte Mulde.<br />
Die Launzige und der Kranichbach werden mit II eingeordnet.<br />
Da für die Kleinst- und Stillgewässer keine Meßwerte zur Verfügung stehen, konnte die Einschätzung<br />
der Wassergüte der übrigen Gewässer nicht erfolgen. <strong>Im</strong> Allgemeinen wird davon<br />
ausgegangen, dass viele Gewässer in der Nähe zum Quellort noch als relativ sauber einzustufen<br />
sind.<br />
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß auch das oberflächennahe Grundwasser durch die<br />
Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt ist, so dass von einer entsprechenden Grundbelastung<br />
auch in den Quellen auszugehen ist.<br />
Hochwasser<br />
Die bestehenden Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete, die nach dem Hochwasser<br />
von 2002 neu festgelegt wurden, sind der Karte 6 zu entnehmen.<br />
Bezugnehmend auf die Hochwassersituation lassen sich allgemein folgende Aussagen treffen:<br />
Das Bayerisches Landesamt für Umwelt hat treffende Arbeitshilfen "Gemeinsam für unsere<br />
kleinen Gewässer" (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) zusammengestellt:<br />
„Natürliche Faktoren bei der Entstehung von Hochwasser<br />
Grundsatz:<br />
• Hochwässer sind Naturereignisse, die nicht vermeidbar sind.<br />
• Maßgebend für die Höhe von Hochwasser ist neben der zeitlichen und räumlichen Verteilung<br />
des Niederschlags die Speicherwirkung von Bewuchs, Boden, Gelände und<br />
Gewässernetz.<br />
Hochwasserschutz muss im gesamten Einzugsgebiet stattfinden. Dabei lassen sich im Bereich<br />
Vorsorge und natürlicher Rückhalt oftmals schnelle und kostengünstige Erfolge erzielen.<br />
� Witterung<br />
Der Niederschlag ist wichtigster Faktor für Entstehung Hochwasser. Regional und je nach<br />
Niederschlagsereignis gibt es große Unterschiede.<br />
• Kräftige kurze Regengüsse haben hohe Niederschlagsintensität und führen in kleinen<br />
Einzugsgebieten zu maximalem Abfluss (Schäden) mit insgesamt geringer Abflussmenge.<br />
• Dauerregen/Landregen hat geringere Niederschlagsintensität und führt in kleinen<br />
Einzugsgebieten zu geringerem Spitzenabfluss („keine“ Schäden) aber vergleichsweise<br />
großer Abflussmenge.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
49
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Schneeschmelze, gefrorener oder wassergesättigter Boden führen zu einer natürlichen<br />
Abflussverschärfung<br />
� Speicher<br />
Natürliche Speicher können je nach „Vorbelastung“ unterschiedlich stark zur Hochwasserreduzierung<br />
beitragen.<br />
• Bewuchs ist vor allem zu Beginn des Niederschlages ein wichtiger Speicher, wenn<br />
der Regen an den Pflanzen hängen bleibt. Wald kann z.B. wegen der größeren Blattflächen<br />
mehr Niederschlag pro qm speichern als Grünland oder gar unbewachsener<br />
Acker. Nach dem Niederschlag verdunstet das Wasser von den Pflanzen so dass die<br />
Pflanzen wieder als Speicher zur Verfügung stehen. Pflanzen verbessern durch ihr<br />
Wurzelwerk auch die Versickerung in den Boden.<br />
• Gelände bietet Möglichkeiten des Wasserrückhaltes (Muldenretention) und der langsamen<br />
Versickerung in den Boden. Steiles Gelände bietet weniger Flächenrückhalt<br />
und lässt Wasser schneller abfließen.<br />
• Boden ist ein leistungsfähiger Wasserspeicher! Maßgebend für die Speichereigenschaften<br />
sind die Hohlräume in Abhängigkeit von Humusgehalt, Bodenart, Durchwurzelungstiefe,<br />
Verdichtung. Der verfügbare Bodenspeicher ist stark von vorhergehender<br />
Witterung abhängig. Einmal gefüllt braucht er längere Zeit um wieder leer zu laufen<br />
und erneut als Speicher zu Verfügung zu stehen. Wassergesättigter oder gefrorener<br />
Boden kann kein zusätzliches Wasser mehr speichern, es kommt zu einem erhöhten<br />
Abfluss.<br />
• Gewässer mit ihren Auen können Hochwasser gebremst oder beschleunigt abführen.<br />
Natürliche Bäche haben ein strukturreiches und raues Gewässerbett mit einem<br />
unregelmäßigen, im Verhältnis zur Tiefe breiten Abflussquerschnitt. Hochwasser<br />
kann frühzeitig in die Aue ausufern. Die Strömungsgeschwindigkeit wird durch natürliche<br />
Abflusshindernisse (Uferbewuchs, Auwald, Geländeunebenheiten, Engstellen<br />
und Krümmungen im Bachlauf usw.) gebremst.<br />
� Einzugsgebietscharakteristika<br />
Form, Größe und Gefälle des Einzugsgebietes beeinflussen den maximalen Abfluss (Scheitelabfluss),<br />
Geschwindigkeit und Dauer der Hochwasserwelle. Sie haben großen Einfluss auf<br />
Wahl der Rückhaltemaßnahmen und die Art und den Umfang der Unterhaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
� Kleine, kreisförmige Einzugsgebiete im steilen Gelände haben ein geringes natürliches<br />
Rückhaltevolumen und zeigen kürzeste Konzentrationszeiten (Zeit, die das<br />
Wasser vom entferntesten Punkt des Einzugsgebietes bis zum Zentrum benötigt) und<br />
damit eine unmittelbare Beziehung Niederschlag – Abfluss. Sie zeichnen sich durch,<br />
hohe kurzzeitige Abflussspitzen mit geringem Abflussvolumen aus. Bei örtlichen<br />
Starkregen besteht extreme Hochwassergefahr.<br />
� Langgestreckte und flache Einzugsgebiete besitzen bei gleicher Einzugsgebietsgröße<br />
eine längere Konzentrationszeit. Sie sind gekennzeichnet durch gedämpfte<br />
Abflussspitzen aber länger anhaltende Abflussganglinien und haben ein großes potentielles<br />
Rückhaltevolumen im Gewässer.<br />
Grenze der Kommune und des Einzugsgebietes<br />
Die Einzugsgebiete stimmen i.d.R. nicht mit den Gemeindegrenzen überein. Ein ganzheitlicher<br />
Hochwasserschutz bedarf, soll er sinnvoll, umsetzbar und wirtschaftlich sein, einer ge-<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
50
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
meindeübergreifenden Abstimmung. Schutzmöglichkeiten im gesamten Einzugsgebiet sollten<br />
sich gegenseitig ergänzen.<br />
Gerade in kleinen Einzugsgebieten können die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erfolgreich<br />
agieren und zusammenarbeiten.<br />
Abflussverschärfung<br />
Grundsatz:<br />
• Hochwässer sind Naturereignisse, die nicht vermeidbar sind. Die hausgemachten Abflussverschärfungen<br />
kann man jedoch reduzieren.<br />
� In der Fläche:<br />
• Ursachen: Umwandlung Wald in Grünland/ Acker, Dräne, Schlagvergrößerung,<br />
Schlageinteilung, Bewirtschaftungsrichtung der Flächen, Bodenverdichtung durch<br />
schwere Maschinen, Verlust an Kleinstrukturen, Entwässerung von Mooren und<br />
Feuchtgebieten, ...<br />
� Am Gewässer:<br />
• Ursachen: Begradigung, Sohleintiefung, technische Regelprofile, Verrohrung, Uferverbauungen,<br />
Schwimmstoffen in der Aue (Totholz/ Wildholz, Baucontainer, Lagerholz,<br />
Wohnwagen, abgelagerter Silageballen), Geschiebe (v.a. Wildbach), ...<br />
• Folge: Abflussbeschleunigung, geringere Speicherfähigkeit, Verklausungen von Brücken,<br />
Durchlässen. Erhöhung der hydraulischen Belastungen im Bachbett und den<br />
angrenzenden Flächen, vermehrter Geschiebe- und Schwebstofftransport, ...<br />
� In Siedlungsbereichen:<br />
• Ursachen: Bebauung in Überschwemmungsgebieten, Versiegelung durch Siedlungs-<br />
und Verkehrsflächen, Erhöhung des Gefährdungspotentials durch wassergefährdende<br />
Stoffe, ...<br />
• Folge: Verlust an Retentionsraum durch Versiegelung und durch weiteren Gewässerausbau<br />
zum Schutz der Bebauung, Verlust der Speicherwirkung von Boden. Öl<br />
verursacht im Gewässer, der Aue und auf landwirtschaftlichen Flächen ökologische<br />
und finanzielle Schäden und vervielfacht die Schäden betroffener Anwesen. ...<br />
Hochwasservorsorge, Natürlicher Rückhalt in der Fläche, technischer Hochwasserschutz<br />
Grundsatz:<br />
• Hochwasserschutz hat drei Handlungsfelder, die sich gegenseitig ergänzen:<br />
Hochwasservorsorge, technischer Hochwasserschutz und Rückhalt in der Fläche. Um<br />
Schäden nachhaltig zu vermeiden, sind die drei Handlungsfelder gleichwertig (integriert)<br />
anzugehen.<br />
• Durch natürlichen Rückhalt werden Hochwasserwellen gedämpft. Der technische<br />
Hochwasserschutz bringt zusätzliche Sicherheit für Siedlungen. Mit der Hochwasservorsorge<br />
wird u.a. das notwendige Gefahrenbewusstsein geschaffen.<br />
• Auch natürliche Gewässer kennen Hochwasser. Gegenüber ausgebauten Gewässern<br />
weisen diese aber meist ein gedämpftes Abflussverhalten auf. Der natürliche Rückhalt<br />
in der Fläche wird durch eine qualifizierte Unterhaltung und die zielgerichtete (Eigen-)<br />
Entwicklung der Gewässer gefördert.<br />
Hochwasser: Unterhaltung in Ortslage<br />
Grundsatz:<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
51
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Die Leistungsfähigkeit der Gewässer ist zu sichern. Mit Blick auf die Unterlieger ist die<br />
Abflussleistung aber nicht zu erhöhen. Der Retentionsgedanke sollte auch innerhalb<br />
der Ortschaft nicht aufgegeben werden.<br />
• Erholungsnutzung, Gewässerökologie, Ortsbild, Denkmalschutz,<br />
• Erlebbarkeit des Gewässers sind in Ortslage zusätzlich zum Hochwasserschutz wichtige<br />
Unterhaltungsaspekte.<br />
• Auch in der Ortslage sollte der Gewässerentwicklungsplan Basis einer zielgerichteten<br />
und gewässerverträglichen Unterhaltung sein.<br />
• Die Unterhaltung in Ortslage kann in Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Abflussleistung<br />
und mittelfristige Maßnahmen unterteilt werden. In beiden Fällen sollte sie vor Ort<br />
und im Einzugsgebiet erfolgen und sich gegenseitig ergänzen."<br />
4.3.1.3 Entwicklungsziele<br />
Mittels der Wasserrahmenrichtlinie kann in Zukunft der wirkungsvolle Schutz der Gewässer<br />
mit einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Nutzung des Wassers vereinbart<br />
werden. Um dies zu erreichen, ist in einigen Bereichen der deutschen Wasserwirtschaft eine<br />
Neuorientierung nötig.<br />
Neben der konsequenten Ausrichtung der Gewässerbewirtschaftung an hydrologischen Einzugsgebieten,<br />
ist besonders der breitere ökologische Bewertungsansatz zu nennen. Künftig<br />
wird die gewässertypspezifische Artenzusammensetzung der Lebewesen im (und am) Gewässer<br />
entscheidend für dessen Einstufung sein. Diese Einstufung wird in viel umfassenderem<br />
Maße als bisher Aussagen zum tatsächlichen Zustand der Flüsse, Bäche, Seen und des<br />
Grundwassers gestatten.<br />
Der erste Schritt bei der fachlichen Umsetzung der WRRL wurde mit der Bestandsaufnahme<br />
in den Flussgebietseinheiten (Brüssel am 22.03.2005) erreicht. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />
liefern die Grundlagen für die Konzeption der Überwachungsprogramme<br />
und der Maßnahmenprogramme, mit deren Hilfe für alle Gewässer bis 2015 ein guter Zustand<br />
erreicht werden soll.<br />
Fließgewässer<br />
Ziel 1 der Erhalt der naturnahen Gewässerabschnitte der Mulde, die Aufwertung weniger<br />
naturnaher Abschnitte und die Verbesserung ihrer Gewässergüte auf I-II<br />
Ziel 2 die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />
Ziel 3 die Erhöhung der Gewässergüte für Waldbäche auf I-II, für die Bäche des Offenlandes<br />
auf II<br />
Ziel 4 die Beibehaltung und Erhöhung des Retentionsvermögens sowie die Vermeidung von<br />
Hochwasserschäden an der Mulde<br />
Stillgewässer<br />
Ziel 8 der Erhalt naturnaher Stillgewässer<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
52
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Ziel 9 die Schaffung naturnaher Uferbereiche und somit Verbesserung der Gewässerqualität<br />
in stärker anthropogen geprägten Stillgewässerbereichen<br />
Ziel 10 der Schutz der Oberflächengewässer vor Nährstoffeinträgen und sonstigen Verun-<br />
reinigungen<br />
Beurteilte Größen zur Einschätzung der Zielerreichung der Fließgewässer<br />
Biologische Gewässergüte:<br />
Bestimmung der Gewässerbelastung mit leicht abbaubaren organischen Stoffen über Indikatorarten<br />
(Saprobielle Gewässergüte); keine adäquate Erfassung der Belastungen mit anderen<br />
Stoffen (z.B. Schwermetalle, Nährstoffe)<br />
Fischfauna:<br />
Einschätzung der Vorkommen typischer Fischarten in den jeweiligen Fließgewässerregionen<br />
(Häufigkeit, Altersstruktur und Reproduktion) und Bewertung der Durchwanderbarkeit von<br />
Querbauwerken für bewertungsrelevante Fischarten<br />
Gewässerstruktur:<br />
Bestimmung ökologischer Funktionsfähigkeit der Gewässer durch Bewertung der Beschaffenheit,<br />
Abflussdynamik und Struktur<br />
Schadstoffe nach WRRL, Anh. VIII bzw. SächsWRRLVO, Anh. 4:<br />
Bewertung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen von spezifischen synthetischen und<br />
nicht synthetischen Schadstoffen (sog. Liste „ECO“) zur Einstufung der physikalischchemischen<br />
Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands<br />
Schadstoffe nach WRRL, Anh. IX, X bzw. SächsWRRLVO, Anh. 5:<br />
Bewertung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen von bestimmten europäisch bedeutsamen<br />
Schadstoffen (sog. Liste „CHEM“) zur Einstufung des chemischen Zustands<br />
Leitbild<br />
Das Leitbild stellt ein Ideal dar, an dem sich die Ziele und Maßnahmen orientieren.<br />
Die Mulde gehört im Untersuchungsgebiet der Ökoregion des Mittelgebirges im Übergang<br />
zum kiesgeprägten Tieflandfluss an. Ihr Gewässerbett sollte sowohl steinige als auch Anteile<br />
an kiesig-sandigen Substraten aufweisen. Angestrebt wird ein unverbauter Flusslauf mit einer<br />
ausgeprägten Gewässerdynamik. So können sich Prallufer, Gleitufer, Kiesbänke und<br />
Auskolkungen entwickeln. Wichtig ist auch eine vollständige ökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers. Weiterhin benötigt die Mulde ein ausgedehntes Retentionsgebiet innerhalb<br />
der Aue mit Altarmen, naturnahen Auwaldbereichen und Feuchtwiesen. Ziel für die Gewässergüte<br />
der Mulde ist die Güteklasse I-II (gering belastet).<br />
Die Bäche sollten sich durch einen stark geschlängelten bis mäandrierenden Gewässerlauf<br />
auszeichnen und vielfältige Strukturen wie Gleitufer und Prallufer aufweisen. Dazu gehören<br />
auch eine veränderliche Breite und Tiefe, unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten haben<br />
differenzierte Substratverhältnisse zur Folge. Anzustreben sind vorwiegend sandige und<br />
kiesige, teilweise auch steinige Substrate im Gewässerbett.<br />
53<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Gewässervegetation sollte artenreich sein, die Ufer und ihre Umgebung von Stauden<br />
nasser Standorte dominiert werden. Günstig ist eine beidseitige Beschattung der Gewässerläufe<br />
durch Erlen, Eschen und Weiden. Ziel ist eine artenreiche, für die Ökoregion typische<br />
Fauna und eine ökologische Durchgängigkeit, um Wanderungsbewegungen zu ermöglichen.<br />
Das Wasser soll klar und kühl sein und die Gewässergüte I (unbelastet bis sehr gering belastet)<br />
innerhalb der Waldgebiete besitzen, die Gewässergüteklasse I-II (gering belastet) innerhalb<br />
der Siedlungen und im Offenland.<br />
Naturnahe Stillgewässer sollten sich durch eine gut ausgeprägte Unterwasser- und<br />
Schwimmblattvegetation auszeichnen. Die Ufer können von einem geschlossenen Gehölzbestand<br />
umgeben sein, der vorwiegend aus Erlen, aber auch Eschen und Stieleichen besteht.<br />
Die Restgewässer sollten von menschlicher Nutzung weitgehend unbeeinträchtigt<br />
bleiben.<br />
Die Gewässergüte soll den natürlichen Nährstoffbedingungen entsprechen, oligotroph (nährstoffarm)<br />
für die Restgewässer, für die kleineren Teiche mesotroph bis leicht eutroph (mittlere<br />
Nährstoffversorgung).<br />
Eine Besonderheit stellt hier der schon aufgeführte Waldtümpel dar, der durch temporäres<br />
Trockenfallen eine speziell angepasste Vegetation vorweist.<br />
Maßnahmen<br />
Aus den Entwicklungszielen lassen sich im zweiten Schritt konkrete Maßnahmen präzisieren,<br />
deren Umsetzung grundsätzlich möglich ist.<br />
Hierfür müssen Gewässerentwicklungskonzepte "GEK" aufgestellt werden, die detailliert alle<br />
erforderlichen Parameter und Kriterien erfassen und daraus die möglichen und wirkungsvollsten<br />
Maßnahmen entwickeln. Tabelle 9 zeigt stichprobenartig Maßnahmen auf.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
54
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 9: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Oberflächenwassers<br />
vgl. KARTE 14 „integrierte Entwicklung“<br />
Maßnahmen Begründung<br />
Schutz vor Gewässerverbau, Verunreinigungen<br />
und sonstiger Beeinträchtigung entlang der<br />
naturnahen Bereiche der Mulde, der naturnahen<br />
Bachabschnitte und an den naturnahen<br />
Stillgewässern (Ziele 1, 4, 5, 8, 10)<br />
Für das Überschwemmungsgebiet der Mulde<br />
gelten folgende Maßnahmen:<br />
- Vermeidung weiterer Versiegelung, keine<br />
Ausweisung von Bauflächen<br />
- Erhalt der Wald- und Wiesenflächen<br />
- Sanierung gewässergefährdender <strong>Altlasten</strong>standorte<br />
(Ziele 4, 6)<br />
Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffbelastung<br />
der Gewässer<br />
- Erhalt und Pflege extensiv genutzter Flächen<br />
entlang der Fließgewässer (Ziele 1, 3,<br />
5, 6)<br />
- Extensivierung von Grünland entlang der<br />
Fließgewässer (Ziele 3, 6)<br />
- <strong>Anlage</strong> von extensiv genutzten Grünlandstreifen<br />
(Ziele 3, 6)<br />
Umwandlung von Acker in extensiv genutztes<br />
Grünland (Ziele 3, 6) auf einer Breite von mind.<br />
20 m.<br />
Dies betrifft Fließgewässerabschnitte unterhalb<br />
von erosiongefährdeten Hangbereichen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
55<br />
Zu einem naturnahen Gewässer gehören<br />
abwechslungsreiche Gewässerstrukturen<br />
und eine natürliche Artenvielfalt. Dies<br />
trägt zur ökologischen Stabilität des Gewässers<br />
bei und ermöglicht ein hohes<br />
Selbstreinigungsvermögen. Dies betrifft<br />
alle naturnahen Fließ- und Stillgewässer-<br />
bereiche.<br />
Durch die Vermeidung weiterer Bebauung,<br />
die Entsiegelung und den Erhalt der<br />
Wald- und Wiesenflächen wird das Retentionsvermögen<br />
bewahrt und erhöht,<br />
das hydraulische Abflussprofil der Gewässer<br />
bleibt unbeeinträchtigt. Darüber<br />
hinaus wird durch das Vermeiden von<br />
Siedlungserweiterungen der materielle<br />
Schaden durch das Hochwasser begrenzt.<br />
Eine Sanierung der im Überschwemmungsgebiet<br />
liegenden <strong>Altlasten</strong><br />
beugt einer möglichen Gewässerverun-<br />
reinigung vor.<br />
Durch die extensive Nutzung von Grünland<br />
werden diffuse Nährstoffeinträge in<br />
die Fließgewässer auf ein sehr geringes<br />
Maß beschränkt.<br />
Entlang der Bäche 10 m extensive Grünlandnutzung<br />
ohne Düngergaben oder<br />
sonstige Einträge Dies betrifft Bäche in<br />
der Ackerflur.<br />
Für Bereiche mit intensiver Grünlandnutzung<br />
wird eine Extensivierung der gesamten<br />
Gewässeraue empfohlen. (Das Sächsische<br />
Wassergesetz schreibt die Einhaltung<br />
von Gewässerrandstreifen in einer<br />
Breite von 10 m von der Böschungsoberkante<br />
landseits außerhalb von Ortschaften<br />
und 5 m innerhalb von Ortschaften<br />
vor.) Extensiv genutzte Grünlandstreifen<br />
dienen als Pufferzonen zur Reinhaltung<br />
der Gewässer durch Verringerung diffuser<br />
Einleitungen aus der Landwirtschaft.<br />
Durch die Umwandlung von Acker in Extensivgrünland<br />
wird der Oberbodeneintrag<br />
in die Fließgewässer stark reduziert.
ENTWURF September 2012<br />
Maßnahmen Begründung<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur<br />
- Öffnung und Renaturierung verrohrter Gewässerabschnitte<br />
(Ziele 3, 7)<br />
Maßnahmen zur Sanierung und naturnahe Gestaltung<br />
von Teichen<br />
(Ziele 9, 10)<br />
Maßnahmen zur Sanierung und naturnahe Gestaltung<br />
von Teichen<br />
(Ziele 8, 9)<br />
<strong>Anlage</strong> eines Fischpasses an Querbauwerken<br />
(falls möglich auch die Beseitigung von Querbauwerken)<br />
Abstimmung mit Unterer Wasserbehörde.<br />
Diese Maßnahme betrifft 3 Stauwerke an der<br />
Mulde und verschiedene Stauwerke/Abstürze<br />
und die Ertüchtigung der vorhandenen ungenügenden<br />
Aufstiegshilfe am Wehr in der Mulde<br />
an den Bächen im <strong>Plangebiet</strong> (siehe Karte 6)<br />
Pflanzung standortgerechter gewässerbegleitender<br />
Gehölze (Ziele 3, 5, 9)<br />
Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge<br />
- Kontrolle und Sanierung gewässernaher<br />
<strong>Altlasten</strong> (Ziel 6)<br />
Die <strong>Altlasten</strong> sind in der Karte 5<br />
„Grundwasser“ dargestellt.<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
56<br />
Beseitigung der Verrohrungen, Offenlegung<br />
des Baches und Initiierung eines<br />
naturnahen Gewässerlaufes. Zusätzlich<br />
<strong>Anlage</strong> eines extensiv genutzten Grünlandstreifens<br />
und Anpflanzung gewässerbegleitender<br />
Gehölze.<br />
Verrohrte Gewässerabschnitte können die<br />
vielfältigen Funktionen eines Gewässers<br />
nicht erfüllen.<br />
Liegt der Teich im Hauptschluss, so muss<br />
ein Umlaufgerinne die Wasserversorgung<br />
des Bachlaufes sichern. Das Hindurchleiten<br />
des Baches durch den Teich ist zu<br />
unterlassen, um die Durchgängigkeit des<br />
Fließgewässers zu erhalten bzw. wieder<br />
herzustellen.<br />
Die Verbaumaßnahmen durch Beton und<br />
Rasengitter sind durch geeignete biologische<br />
Sicherungsbauweisen zu ersetzen,<br />
das Ufer vielgestaltig zu modellieren, eigendynamische<br />
Entwicklungszonen zuzulassen,<br />
die Bepflanzung mit Stauden,<br />
Gebüschen und Bäumen standortgerecht<br />
zu gestalten. Das Teichumfeld ist durch<br />
die <strong>Anlage</strong> von Säumen und extensiv<br />
genutzten Grünlandstreifen zu entlasten<br />
und dadurch auch der Teich vor Boden-<br />
und Schadstoffeinträgen des Umfeldes zu<br />
sichern.<br />
Eine ökologische Durchgängigkeit ist Voraussetzung<br />
für Fische und andere Gewässerbewohner,<br />
die Wehre und Sohlschwellen<br />
zu überwinden. Eine komplette<br />
Beseitigung der Querbauwerke hätte eine<br />
abschnittsweise Erhöhung der Fließgeschwindigkeit<br />
eine Verringerung der Sedimentation<br />
und eine Verminderung der<br />
Gewässererwärmung zur Folge.<br />
Standortgerechtes Ufergehölz an Bächen<br />
ist vor allem Schwarzerle und Esche<br />
Durch standortgerechte Gehölzpflanzungen<br />
werden die Ufer beschattet und damit<br />
einer Erwärmung der Gewässer und einer<br />
vermehrten Algenbildung vorgebeugt.<br />
Gewässernahe <strong>Altlasten</strong> können, besonders<br />
bei Hochwasserereignissen, die Gewässergüte<br />
beeinträchtigen.
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Maßnahmen, die insbesondere zur Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen, sind im<br />
folgenden Abschnitt zusammengefaßt:<br />
Hochwasservorsorgemaßnahmen<br />
Erhalt der natürlichen Wasserspeicherung durch:<br />
- Reaktivierung natürlicher Überflutungsräume, Flußauen, Altarme, mit gleichzeitigem<br />
Anheben der Wasserstände –(das Anheben der Wasserstände ist in diesem Fall nötig<br />
um die Üerflutungsräume überhaupt zu erreichenn und darin ständig einen Minderstwasserstand<br />
zu halten)<br />
- Aufforstung und zweckmäßige land- und forstwirtschaftliche Nutzung an Hängen<br />
- Flächenentsiegelung in Bau-, Gewerbe- und Wohngebieten sowie erhöhte Versickerung<br />
auf Verkehrsflächen<br />
- Renaturierungsmaßnahmen in der agrarisch geprägten Flußlandschaft, durch Entwicklung<br />
von Grünland, Auwald- Strukturen mit hoher abflußmindernder Wirkung<br />
- Vermeidung von Bodenverdichtung durch bodenschonende, erosionsmindernde<br />
Landwirtschaft und retentionswirksame Kleinstrukturen<br />
- Ausweisung von Gewässerrandstreifen<br />
Technischer Hochwasserschutz<br />
- Hochwasserrückhaltebecken, Deiche- (sehr kostenaufwändig)<br />
- klassischer Gewässerausbau nur an Engstellen<br />
Allgemeine Handlungsempehlungen<br />
(Auszug aus den Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz,<br />
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER, 1995)<br />
an Behörden, Bund und Länder:<br />
� Aktionspläne für den natürlichen Wasserrückhalt, den techn. Hochwasserschutz und<br />
die Hochwasservorsorge an gefährdeten Flüssen aufstellen<br />
� Überschwemmungsgebiete ausweisen und auf deren Freihaltung hinwirken (extensive<br />
Nutzung, z.B. Weideland)<br />
� Hochwassermelde- und Warndienste an die neue Informationstechnik anpassen<br />
� Niederschlagsvorhersage des Wetterdienstes verbessern<br />
� natürliche Entwicklung der Gewässer fördern<br />
an Städte und Gemeinden:<br />
� Flächennutzung und Bebauungspläne im Hinblick auf Hochwassergefährdung überdenken<br />
� im Baugebiet Regenwasser versickern lassen und dafür finanzielle Anreize schaffen<br />
an Land- und Forstwirtschaft:<br />
� mit standortgerechter Land- und Forstwirtschaft den Rückhalt von Wasser fördern<br />
� Überschwemmungsgebiete als Grünland nutzen<br />
� gesunde Mischwälder aufbauen<br />
Standortbezogener Maßnahmebedarf<br />
Es wurden neben dem HW-Ereignis 2002 auf folgende Problemstellen hingewiesen:<br />
- Überlastung der Straßenentwässerung in Altenhain durch wild abfließendes Wasser von<br />
den landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
57<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
- Deutliche Sedimentation mit Verkrautung der Sohle im neu ausgebauten Regelprofil<br />
Mutzschener Wassers im Ortsbereich Neichen<br />
Diese Punkte sind in Karte 14 „ integrierte Entwicklung“ durch folgende Markierungen dargestellt:<br />
Pflanzung gewässerbegleitender Gehölze<br />
Hochwasserrückhalteeinrichtung<br />
Ertüchtigung Straßendurchlaß<br />
Entschlammung der Stillgewässer<br />
4.3.2 Grundwasser<br />
4.3.2.1 Gesetzliche Vorgaben<br />
Die rechtliche Grundlage für die Überwachung des Grundwassers im Freistaat Sachsen bildet<br />
die Sächsische Wasserrahmenrichtlinienverordnung (SächsWRRLVO).<br />
Die gesetzlichen Vorgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 19, 33-35, sowie auf<br />
Landesebene im Sächsischen Wassergesetz (Sächs. WG) festgeschrieben. Der § 43 des<br />
Sächsischen Wassergesetzes bestimmt:<br />
§ 43, Abs. 1-5<br />
(1) Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bodens und andere Beeinträchtigungen<br />
der Versickerung nicht über das notwendige Maß hinaus behindert werden.<br />
(2) Die öffentliche Wasserversorgung aus dem Grundwasser genießt den Vorrang vor allen<br />
anderen Nutzungen des Grundwassers.<br />
(3) Grundwasserentnahmen, die eine Gefährdung von Feuchtgebieten im Sinne von § 26<br />
Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl.<br />
S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (Sächs-<br />
GVBl. S. 148, 151) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, erwarten lassen,<br />
sind nur dann zulässig, wenn sie aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit<br />
erforderlich sind. Sie sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
58
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
(4) Die zuständige Wasserbehörde kann von einem Benutzer des Grundwassers fordern,<br />
das entnommene Grundwasser nach der Benutzung wieder dem Untergrund zuzuführen,<br />
wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.<br />
(5) Vor der Benutzung des Grundwassers kann vom Antragsteller ein Gutachten über die<br />
Auswirkungen der Grundwasserbenutzung auf den Wasser- und Naturhaushalt gefordert<br />
werden.<br />
Gesetzliche Bestimmungen nach § 48 SächsWG und § 19 WHG zu Trinkwasserschutzgebieten<br />
sind im folgenden Abschnitt dargelegt:<br />
Festsetzung:<br />
Trinkwasserschutzgebiete können festgesetzt werden, wenn:<br />
• Gewässer, die derzeitig oder künftig der Wasserversorgung dienen vor nachteiligen<br />
Einwirkungen zu schützten sind<br />
• das Grundwasser anzureichern ist<br />
• das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und der<br />
Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel in Gewässer<br />
zu verhüten sind<br />
Zonierung:<br />
Trinkwasserschutzgebiete sollen in die weitere Schutzzone (Zone lll A und B), die engere<br />
Schutzzone (Zone ll) und die Fassungszone (Zone l) unterteilt werden:<br />
Weitere Schutzzone: Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, vor nicht oder<br />
nur schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen<br />
die die menschliche Gesundheit schädigen<br />
Engere Schutzzone: Schutz vor Verunreinigungen sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen,<br />
wassergefährdenden und radioaktiven Stoffen<br />
Fassungszone: Schutz der Fassungsanlage (Brunnen) und ihrer unmittelbaren<br />
Umgebung vor jeglicher Beeinträchtigung<br />
4.3.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Der Freistaat Sachsen hat mehr oder weniger großen Anteil an 78 Grundwasserkörpern, die<br />
nach hydrologischen, hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien ausgewiesen wurden.<br />
Die anthropogenen Belastungen, denen das Grundwasser ausgesetzt sein kann, wurden in<br />
einer erstmaligen und einer weitergehenden Beschreibung beschrieben und bewertet. Dabei<br />
wurden auch weitere hydrogeologische Kenngrößen einbezogen, wie die Schutzwirkung der<br />
Deckschichten. Diese muss auf über 70 % der Fläche des Freistaates als ungünstig eingestuft<br />
werden.<br />
Von den 64 eigenen Grundwasserkörpern Sachsens werden 27 Körper wegen der Belastungen<br />
aus Punktquellen, diffusen Quellen, infolge mengenmäßiger Beeinträchtigungen oder<br />
wegen sonstiger anthropogener Einwirkungen die Ziele der WRRL wahrscheinlich nicht erreichen.<br />
Der Hauptgrund für die mögliche Nichterreichung der Ziele im Bereich Grundwasser liegt im<br />
Freistaat Sachsen bei den diffusen Stoffeinträgen. Davon betroffen sind 17 Grundwasser-<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
59
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
körper mit einer Fläche von 4.176 km², die 22,5 % des Freistaats abdecken. Hauptursache<br />
dieser diffusen Schadstoffeinträge ist der hohe Anteil an landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
Die mit dieser Nutzungsform in Verbindung stehenden Stickstoffüberschüsse finden sich im<br />
Ergebnis der Bewertung als Einträge in die Grundwasserkörper wieder.<br />
Weitere diffuse Schadstoffquellen, die das Grundwasser belasten, sind die großflächigen<br />
Einträge aus urbaner Landnutzung in den Ballungsräumen außerhalb des <strong>Plangebiet</strong>es.<br />
Zustand der Grundwasserkörper (LFULG 2009 – C):<br />
• GW-Körper Parthegebiet (DESN_SALGW 06)<br />
Der Zustand dieses GW-Körpers wird als schlecht ausgewiesen.<br />
• GW-Körper Vereinigte Mulde (DESN_VM 1-2-1)<br />
Der Zustand dieses GW-Körpers wird als schlecht ausgewiesen, wobei gegenüber<br />
dem Parthegebiet der Bereich Nitrat bereits mit „Gut“ etwas besser ausfällt.<br />
Grundwassergeschütztheit<br />
Der wichtigste Faktor für die Bewertung der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber<br />
flächenhaft eindringenden Schadstoffen aus Land-, Forstwirtschaft und <strong>Im</strong>missionen ist die<br />
Filterfähigkeit der oberhalb des Grundwassers liegenden Böden. Sie ergibt sich aus der Bodenart<br />
und der Stärke der Bodenauflage.<br />
Das Grundwasser gilt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen im überwiegenden<br />
Teil des Planungsgebietes als mäßig bis ungeschützt.<br />
Die Geschütztheit des Grundwassers ist auf der KARTE 5 „Grundwasser“ dargestellt.<br />
Umso mehr ist die Vermeidung und Beseitigung potentieller Schadstoffemittenten geboten.<br />
Eine wesentliche Gefährdung geht dabei von der Landwirtschaft aus, indem durch periodische<br />
Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aber auch Gülle großflächig insbesondere<br />
der Nitrat-, Phosphor- und Biozideintrag erhöht wird.<br />
Die Filterkapazität der lehmigen Sande ist als gering einzustufen. Die Filterkapazität der<br />
Lehm- und Schluffböden liegt für das gesamte Untersuchungsgebiet im mittleren Bereich.<br />
Sind diese Böden sehr nass oder flachgründig, senkt sich ihre Filterkapazität. Dies deckt sich<br />
mit den Aussagen in der Karte der Grundwassergefährdung.<br />
Grundwasserneubildung<br />
Bei der Grundwasserneubildung muß zwischen Lockergesteinsbereichen und Festgesteinsbereichen<br />
unterschieden werden, da der Prozeß jeweils verschieden abläuft. So kommt es<br />
im Festgesteinsbereich hauptsächlich in Klüftungszonen zur Versickerung des oberflächennahen<br />
Abflusses von Niederschlagswasser. Eine Bestimmung der Grundwasserneubildung<br />
ist hier schwierig. <strong>Im</strong> Lockergestein kann dagegen die Neubildung aus langjährigen Durchschnittswerten<br />
von Niederschlag, Verdunstung und oberflächlichem Abfluß (abhängig von<br />
Bodenart, Hangneigung, Vegetation, Bebauung) relativ leicht abgeschätzt werden.<br />
Das ca. 35 km² große Untersuchungsgebiet für <strong>Trebsen</strong> liegt zu einem geringen Teil im Westen<br />
in den Einzugsgebieten der Weißen Elster und der Vereinigten Mulde im Osten im Übergangsbereich<br />
vom Nordwestsächsischen Eruptivkomplex zum Nord- und Mitteldeutschen<br />
Lockergesteinsgebiet. Darstellungen der in die Wasserhaushaltsberechnungen einbezoge-<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
60
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
nen Einzugsgebiete, der oberen Grundwasserleiter sowie der Bodenverhältnisse können den<br />
beigefügten Karten in der GEOFEM-Ergebnistabelle und der <strong>Anlage</strong> 2 entnommen werden.<br />
Grundwassergefährdung / <strong>Altlasten</strong> / Abwasser<br />
<strong>Altlasten</strong> sind die im Planungsgebiet aufgrund der Siedlungsdichte sehr zahlreich vorhandenen<br />
Mülldeponien. Sie sind inzwischen alle in Bezug auf das Gefahrenpotential begutachtet<br />
worden.<br />
Sie sind in Karte 5 „Grundwasser“ und als Tabelle im <strong>Anlage</strong> 1 dargestellt.<br />
Inzwischen sind alle Mülldeponien im Planungsgebiet geschlossen. Die Müllabfuhr erfolgt<br />
durch die Abfallwitschaft Landkreis Leipzig zur Deponie Cröbern.<br />
Geschlossene Mülldeponien sollten überwacht werden, damit keine weiteren „wilden“ Ablagerungen<br />
erfolgen. So wurde im Zuge der Gewässerbetrachtungen sichtlich neue Ablagerungen<br />
nördlich von Golzern festgestellt.<br />
Punktuelle potentielle Gefährdungen für das Grundwasser bestehen auch durch Tankstellen,<br />
mittelständische Betriebe (z.B. Papierfabrik), Kleingewerbetreibende, stillgelegte Betriebe<br />
und Einrichtungen (z.B. ehemalige Tankstellen der Landwirtschaft). Diese sind durch den<br />
erforderlichen Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheider wasserrechtlich als Indirekteinleiter<br />
durch das LRA Leipzig erfasst.<br />
Weiterhin bestehen Belastungen durch Direkteinleiter, wie Kleinkläranlagen und Sickergruben,<br />
die in ländlichen Siedlungen und auch im Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes ohne zentrale<br />
Abwasserentsorgung üblich und im Planungsgebiet noch verbreitet sind.<br />
Diese sind wasserrechtlich als Direkteinleiter durch das LRA Leipzig erfasst und in Karte 5<br />
ausgewiesen.<br />
Abwasserentsorgung<br />
<strong>Trebsen</strong> mit den Ortsteilen Seelingsstädt, Altenhain, Walzig und Neichen gehören zum Versorgungsverband<br />
Grimma-Geithain (VVGG).<br />
Dieser hat das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in 09/2006 beschlossen und wurde zum<br />
Stand 06/2008 fortgeschrieben. (VERSORGUNGSVERBAND GRIMMA-GEITHAIN 2008)<br />
Hierzu gehören die Satzung des Versorgungsverbandes 2005; die Entwässerungssatzung<br />
von 2007 und Abwassergebührensatzung von 2006.<br />
<strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong> gibt es ein breites Spektrum an <strong>Anlage</strong>n zur Abwasserentsorgung, beginnend<br />
von kleineren zentralen Abwasserbehandlungsanlagen wie KA Nerchau - <strong>Trebsen</strong> mit 6000<br />
EW (rechte Muldenseite; unterhalb von Neichen; ingesamt 3 Pumwerke); KA Altenhain mit<br />
900 EW und kleinsten dezentralen Kleinkläranlagen bis hin zu reinen Sammelgruben in den<br />
weiter abgelegenen Ortsteilen (eingemeindeten Dörfern).<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Trebsen</strong> mit baulich unmitttelbar angrenzenden Ortsteilen Pauschwitz,<br />
Wednig und die rechtufrig der Mulde gelegenen Ortsteile Neichen und Zöhda sind größtenteils<br />
bereits an die zentrale KA angeschlossen.<br />
Der Ortsteil Altenhain ist zu über 80% an die KA Altenhain angeschlossen. Der Bereich<br />
<strong>Trebsen</strong>er Landstraße folgt im Zuge des Straßenausbaus. Ungünstig gelegene Restbereiche<br />
( Ammelshainer Straße ) sollen weiterhin dauerhaft dezentral entwässern.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
61
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die OL Seelingstädt und und Walzig sind für eine dezentrale Lösung mit vollbiologischen<br />
Kleinkläranlagen vorgesehen.<br />
Trinkwasser<br />
Gebiete zur potentiellen Trinkwassergewinnung wurden im Planungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />
Westlich von Altenhain beginnt die TW-Schutzzone des Wasserwerkes Naunhof.<br />
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt für alle Ortsteile über das Netz des VVGG ( Wasserwerk<br />
Grimma ).<br />
Das Trinkwasser aus dem neuen Wasserwerk Grimma ist hygienisch einwandfrei.<br />
Es wurden auszugsweise noch vorhandene und zugängliche bzw. für die Ortsentwicklung /versorgung<br />
wichtige Quellen und Brunnen in Text und Darstellung übernommen<br />
Die Tabelle 10 zeigt eine Übersicht über die in KARTE 14 „integrierte Entwicklung“ dargestellten<br />
Brunnen und Oberflächenwasserentnahmestellen<br />
Tabelle 100: Quellen und Brunnen im <strong>Plangebiet</strong> Bereich <strong>Trebsen</strong><br />
Brunnen<br />
lfd. Nr.<br />
B1-3 Brunnen "Am Anger "; Wednig<br />
B4 Brunnen "Wedniger Str."; Wednig<br />
B5-7 Brunnen am "Fliederweg"; Pauschwitz<br />
B8-11 Brunnen am Tannenweg; Pauschwitz<br />
B12 Brunnen im Kastanienweg; Pauschwitz<br />
B13 Brunnen an der Bahnhofstraße; Pauschwitz<br />
B14-16 Brunnen an der Pauschwitzer Straße; Pauschwitz<br />
B17-19 Brunnen an der Wurzener Straße; <strong>Trebsen</strong><br />
B20 Brunnen an der Grimmaische Straße; <strong>Trebsen</strong><br />
B21<br />
Altenhain<br />
Brunnen an der Thomas-Münzer-Gasse; Walzig<br />
B1-3 Brunnen an Str. "Zur Siedlung"; Altenhain<br />
B4 Brunnen "Linienweg."; Altenhain<br />
B5 Brunnen am Sportplatz; Altenhain<br />
Quellen<br />
Q1 Quelle am Wedniger Berg ( für Wednig )<br />
Q2 Quelle am Gimperlsberg ( unbestätigt )<br />
4.3.2.3 Voraussichtliche Veränderungen und Entwicklungsbedarf<br />
<strong>Im</strong> Allgemeinen ist in den kommenden Jahren mit einer weiter rückläufigen Schadstoffbelastung<br />
im Planungsgebiet zu rechnen. Insbesondere kann dies auf die Landwirtschaft zuteffen,<br />
wenn durch Stillegungen, Änderung der Anbaustruktrur und aus Kostengründe die Ausbringung<br />
von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen sorgsamer erfolgt. Es ist aber keinesfalls<br />
Entwarnung zu geben, da die Möglichkeit Energiepflanzen anzubauen völlig neue Perspektiven<br />
für die Landwirte eröffnet. Dafür sind genveränderte Pflanzen, da sie nicht unter die Lebensmittelkontrolle<br />
fallen, besonders geeignet. Selbst der Einsatz von Düngemittel und Herbiziden<br />
ist hierfür nur durch deren Preis reglementiet.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
62
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Tierbestände werden in Allgemeinen verringert, so dass weniger Gülle anfällt. Das erfolgt<br />
aber ebenfalls unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Was bedeutet, dass mehr<br />
Tiere in billiger produzierenden gewerblichen Großanlagen gehalten werden, von denen<br />
wieder enorme Belastungen des Grundwassers ausgehen können.<br />
Durch fast vollständige Umstellungen der Hausbrandstätten von Braunkohle auf Öl bzw. Gas<br />
hat sich auch der SO2- Ausstoß vermindert, so daß zumindest von dieser Seite her die Versauerung<br />
der Böden gestoppt wurde.<br />
Allerdings ist kein abrupter Wandel in Bezug auf die Grundwasserbelastung zu erwarten,<br />
denn die Böden sind vor allem im Wald und Dauergrünland in ihrer Pufferwirkung durch die<br />
hohen Schadstoffeinträge und die Versauerung in den letzten Jahrzehnten nachhaltig eingeschränkt.<br />
Die Nutzungseinschränkungen in den einzelnen Trinkwasserschutzzonen sind in der nachfolgenden<br />
Tabelle 11 in Anlehnung an das DVWG Arbeitsblatt W 101 aufgeführt:<br />
Tabelle 111: Nutzungseinschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten<br />
Nutzung weitere Schutzzone engere Schutzzone<br />
Fassungzone<br />
Zone lll<br />
Zone ll<br />
Zone l<br />
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Gartenbau<br />
erlaubt verboten, sofern Dungstoffe<br />
verboten<br />
natürliche organische Dün-<br />
nicht sofort verteilt werden<br />
gung<br />
und keine Abschwemmung in<br />
den Fassungsbereich erfolgt<br />
Lagerung organischer Dungstoffe<br />
erlaubt verboten verboten<br />
offene Lagerung und Anwen-<br />
verboten verboten<br />
verboten<br />
dung wasserschädig-<br />
einschließlich offene Lage- einschließlich offene Lage-<br />
ender chemischer Mittel für<br />
rung und unsachgemäße rung und unsachgemäße<br />
Pflanzenschutz und Wachs-<br />
Anwendung von Mineraldün- Anwendung von Mineraldüntumsreglergerger<br />
Landwirtschaftliche Abwasserverwertung,Landbehandlung,<br />
-Verregnung<br />
verboten verboten verboten<br />
Massentierhaltung, Viehan-<br />
verboten Verboten einschließlich In- Verboten einschließlich Intensammlung,<br />
Pferche<br />
tensivbeweidungsivbeweidung<br />
Rodungen und sonstige<br />
Erosion begünstigende Handlungen<br />
Dräne und Vorflutgräben zu<br />
erlaubt erlaubt verboten<br />
errichten oder zu ändern<br />
Viehtränken, Viehtrieb an den<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
oberirdischen Gewässern<br />
Fischzuchtbetriebe, Fischtei-<br />
erlaubt<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
che mit Fütterung<br />
Gartenbaubetriebe,<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
Kleingärten<br />
Gräben u. oberirdische Ge-<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
wässer, die mit Abwasser<br />
oder wassergefährdeten<br />
Stoffen belastet sind<br />
jede landwirtschaftliche<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
Nutzung<br />
sonstige Bodennutzung<br />
Erdaufschlüsse, die die<br />
verboten<br />
Deckschichten verädern,wenn<br />
Grundwasser<br />
aufgedeckt oder eine<br />
schlecht reinigende Schicht<br />
freigelegt wird, insbesondere<br />
in Kies-, Sand-, Tongruben,<br />
Steinbrüche und Torfschichten<br />
Bohrungen zum Aufsuchen,<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
Gewinnen von Erdöl, Erdgas,<br />
Kohlensäure, Mineralwasser,<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
63
ENTWURF September 2012<br />
Salz, radioaktiven Stoffen<br />
sowie zur Herstellung von<br />
Kavernen<br />
Nutzung weitere Schutzzone<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
64<br />
engere Schutzzone<br />
Fassungzone<br />
Zone lll<br />
Zone ll<br />
Zone l<br />
Bergbau verboten verboten verboten<br />
Sprengung erlaubt verboten verboten<br />
Lagern, Ablagern, Abfüllen,<br />
Umschlagen, Einleiten,<br />
Durchleiten, Befördern wassergefährdender<br />
und radioaktiver<br />
Stoffe<br />
Abfall oder Abwässer einschließlich<br />
Klärschlamm<br />
behandeln, lagern oder ablagern<br />
verboten verboten verboten<br />
Lagern, radioaktiver oder verboten, ausgenommen<br />
anderer wasserge- Heizöl für Hausgebrauch und<br />
verboten<br />
verboten<br />
fährdender Stoffe<br />
Umschlags- und Vertriebs-<br />
Diesel für Landwirtschaft<br />
unter Beachtung der einschlägigen<br />
Vorschriften<br />
stellen für Heizöl u. alle anderenwassergefährdenden<br />
und radioaktiven Stoffe<br />
Fernleitung für wassergefähr-<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
dende Stoffe<br />
Transport wassergefährdverboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
ender Stoffe<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
Abwässer durchleiten<br />
Abwasser versenken od.<br />
erlaubt verboten verboten<br />
versickern (Untergrundver-<br />
verboten,<br />
verboten<br />
verboten<br />
rieselung,<br />
Sandfiltergräben) bzw. einleiten<br />
einschließlich Kühlwasser<br />
Abwassergruben<br />
Jauchegruben, Behälter für<br />
verboten verboten verboten<br />
Flüssigmist, Dungstätten,<br />
erlaubt<br />
verboten,<br />
verboten,<br />
Gärfutterbehälter errichten<br />
od. erweitern<br />
Abflußwasser von Verkehrs-<br />
einschl. Gärfuttermieten einschl. Gärfuttermieten<br />
flächen versenken od. versickern<br />
bzw. einzuleiten<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
Kläranlagen errichten, erweitern<br />
verboten verboten verboten<br />
Lager für Autowracks und Kfz<br />
Entleerung von Wagen der<br />
verboten verboten verboten<br />
Fäkalienabfuhr<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
Straßenbau, Verkehrsplätze mit besonderer Beschränkung<br />
Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze<br />
errichten, erweitern<br />
Verwendung von wasserge-<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
fährdenden auswasch- oder<br />
auslaugbaren Materialien<br />
zum Straßen, Wege u. Wasserbau<br />
(z.B. Teer, manche<br />
Bitumina und Schlacke<br />
Start-, Lande-, Sicherheits-<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
flächen sowie Anflugsektoren<br />
u. Notabwurfplätze des Luftverkehrs<br />
verboten<br />
verboten<br />
verboten<br />
Wagenwaschen und Ölwechseln<br />
Sportanlagen, Campingerlaubt<br />
verboten verboten<br />
plätze errichten, erweitern<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
Rangierbahnhöfe<br />
Zelten, Lagern, Badebetrieb<br />
verboten verboten verboten<br />
an oberirdischen Gewässern<br />
erlaubt<br />
verboten<br />
verboten<br />
jeder Fahr- und Fußgängerverkehr<br />
erlaubt erlaubt verboten
ENTWURF September 2012<br />
Nutzung weitere Schutzzone<br />
Bauliche und sonstige Nutzungen,<br />
Industrie, Militär<br />
Betriebe die radioaktive oder<br />
wassergefährdende Abfälle<br />
od. Abwässer herstellen,<br />
verarbeit., lagern, umsetzen,<br />
zu errichten od. erweitern<br />
Sonstige bauliche <strong>Anlage</strong>n zu<br />
errichten oder zu erweitern<br />
(Wohnsiedlung,<br />
Krankenhäuser, Heilstätten,<br />
Gewerbegebiete)<br />
Manöver und Übungen von<br />
Streitkräften und anderen<br />
Organisationen, militärische<br />
<strong>Anlage</strong>n<br />
Zone lll<br />
verboten , in Zone lll b erlaubt,<br />
wenn die Stoffe vollständig<br />
aus Einzugsgebiet<br />
hinausgebracht oder ausreichend<br />
behandelt werden<br />
verboten<br />
wenn nicht an Sammelkläranlage<br />
angeschlossen<br />
verboten<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
65<br />
engere Schutzzone<br />
Zone ll<br />
verboten<br />
verboten<br />
insbesondere gewerbliche<br />
und landwirtschaftliche Betriebe<br />
verboten<br />
Fassungzone<br />
Zone l<br />
verboten<br />
verboten<br />
insbesondere gewerbliche<br />
und landwirtschaftliche Betriebe<br />
verboten<br />
Neuanlage von Friedhöfen verboten Verboten verboten<br />
Kernreaktoren verboten Verboten verboten<br />
Baustellen, Baustofflager erlaubt Verboten verboten<br />
Entwicklungsziele<br />
Leitbild<br />
Das Untersuchungsgebiet soll mit Grundwasserressourcen in einer Menge und Güte ausgestattet<br />
sein, die ausreichen, alle Ortsteile nachhaltig mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser<br />
zu versorgen.<br />
Dem Leitbild folgend sind die wesentlichen Ziele<br />
Ziel 1 Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen einschließlich der Minimierung möglicher<br />
Gefährdungsursachen<br />
Ziel 2 Erhalt und Wiederherstellung von Flächen, die von besonderer Bedeutung für die<br />
nachhaltige Nutzung von Grundwasser sind (hohe Grundwasserneubildungsrate)<br />
Ein weiteres, generell gültiges Ziel ist die sparsame, nachhaltige Nutzung und Entnahme von<br />
Grundwasser.<br />
4.3.2.5 Maßnahmen<br />
Tabelle 122: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Grundwassers<br />
Maßnahme Erläuterung<br />
Erhalt der Grundwasserneubildung<br />
durch Vermeidung weiterer Versiegelungen<br />
(Ziel 2)<br />
Schutz vor Verunreinigungen in Bereichen<br />
mit besonderer Empfindlichkeit<br />
des Grundwassers<br />
Zur Begünstigung der Grundwasserneubildung gilt der<br />
Grundsatz des sparsamen Bodenverbrauchs.<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollten<br />
Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildungsrate<br />
festgelegt werden. Diese beinhalten Regenwasserversickerungsanlagen<br />
und eine Einschrän-<br />
kung der überbaubaren Fläche.<br />
Vor allem in Bereichen mit geringer und relativer Geschütztheit<br />
des Grundwassers (fast das gesamte Untersuchungsgebiet)<br />
sollte auf einen sorgsamen Um-
ENTWURF September 2012<br />
(Ziele 1)<br />
Maßnahme Erläuterung<br />
Minimierung der Schad- und Nährstoffeinträge<br />
durch Flächenextensivierung<br />
in den Trinkwasserschutzgebieten<br />
(Ziel 1)<br />
4.4 Klima/Luft<br />
4.4.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
gang mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geachtet<br />
werden. Langfristiges Ziel kann ein ökologisch orientierter<br />
Landbau sein.<br />
Durch eine Umwandlung von Acker und Intensivgrünland<br />
in extensiv genutztes Grünland wird der Eintrag<br />
von Pestiziden, Nitraten und anderen Nährstoffen reduziert.<br />
Eine ganzjährige Vegetationsbedeckung auf<br />
derzeit ackerbaulich genutzten Flächen erhöht die<br />
Filterleistung.<br />
Die Aufgabe der Landschaftsplanung besteht hier in der Bewertung des Geländeklimas, der<br />
Sicherung des klimatischen Regenerationspotentials und auf dem Gebiet des <strong>Im</strong>missionsschutzes.<br />
Das Ziel der Planung ist es, zur Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Bedingungen<br />
im <strong>Plangebiet</strong> beizutragen, die geländeklimatisch bedeutsamen Flächen auszuweisen und<br />
dadurch einen kleinklimatisch nachteiligen Verbau dieser Flächen zu verhindern.<br />
Die speziellen Ziele des beplanten Raumes sollen sein:<br />
einen möglichst hohen Standard der Luftreinhaltung und des Schutzes seiner Bewohner<br />
vor Lärmeinwirkungen zu erreichen. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte<br />
sollen als Mindestforderung angesehen werden.<br />
Flächen mit hohem klimatischen Regenerationpotential zu erhalten und neu zu schaffen,<br />
die auf Grund ihrer Vegetationsstruktur, ihrer Topographie und ihrer Lage zur<br />
Siedlung geeignet sind, Stäube auszufiltern, die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, die<br />
Temperaturen zu vermindern, die Luftdurchmischung zu verstärken und damit das<br />
Siedlungsklima zu verbessern.<br />
4.4.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Seit 1991 besteht in Sachsen ein stationäres Netz von Meßstationen für Luftschadstoffe. Die<br />
nächstgelegenen Stationen, die den Raum <strong>Trebsen</strong> repräsentieren können befinden sich in<br />
Borna, in Leipzig-Thekla und auf dem Collmberg bei Oschatz. Diese Stationen messen täglich<br />
die Werte für Stickoxide, Ozon, Schwefeldioxid, Benzole und Feinstaub. Neben einem<br />
generellen Trend zur Verringerung der Luftschadstoffe seit 1990, sind im ländlichen Raum<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
66
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
besonders die Ozonkonzentrationen deutlich erhöht, in den Städten dagegen in extrem verkehrsreichen<br />
Zonen, die Feinstaubbelastung.<br />
Das Jahr 2008 (letzter vorliegender Bericht) war im langjährigen Vergleich bei überdurchschnittlicher<br />
Sonnenscheindauer deutlich zu warm, in den westlichen Regionen des Landes<br />
zu trocken.<br />
Die SO 2-<strong>Im</strong>missionsbelastung ist auch 2008 auf ihrem sehr niedrigen Niveau verblieben<br />
und die Grenzwerte wurden an keiner Messstelle Sachsens überschritten.<br />
Bei den Ozonkonzentrationen wurde der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung<br />
von 180 µg/m³ als Stundenmittelwert nur an einem Tag überschritten. Der Zielwert zum<br />
Schutz der menschlichen Gesundheit wurde in Sachsen an 8 und der Zielwert zum Schutz<br />
der Vegetation an 7 Messstellen überschritten. Die Ozonkonzentration bleibt vor allem an<br />
den Messstellen in den ländlichen Gebieten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.<br />
Die Belastung der Luft durch die verkehrsdominierte Komponente NO 2 hat sich gegenüber<br />
dem Vorjahr wenig verändert. Der ab 2010 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde<br />
2008, wie auch schon in den letzten Jahren, an den Messstellen Chemnitz/Leipziger Str.,<br />
Dresden Bergstraße., Leipzig-Mitte und Leipzig/Lützner Str. überschritten. Da in den letzten<br />
Jahren kein deutlich abnehmender Trend beobachtet wurde, ist die Einhaltung des Grenzwertes<br />
ab 2010 nicht zu erwarten, und erfordert langfristig wirkende Maßnahmen im Rahmen<br />
von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen.<br />
Der seit 1997 beobachtete kontinuierlich abnehmende Trend der Benzol-Konzentration<br />
setzte sich 2008 fort. Der ab 2010 geltende EU-Grenzwert von 5 µg/m³ wurde auch 2008 an<br />
keiner Messstelle erreicht.<br />
Die Partikel-Konzentration (PM10) liegt etwa auf dem Niveau des Jahres 2007. Der seit<br />
2005 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg / m³ wurde an keiner Messstelle überschritten.<br />
(Quelle: SFULG 2008 - B)<br />
Die in KARTE 7 dargestellten geländeklimatischen Verhältnisse beschreiben klimatische<br />
Funktionsbereiche, die in Verbindung mit lufthygienischen Belastungen zu diskutieren sind.<br />
• Etwa 22,5 % des bearbeiteten Gebietes (Wald, Gärten, Grünflächen) wirken durch ihre<br />
starke Durchgrünung als Frischluftproduzent (vergl. Tabelle 1, S. 20)<br />
• Flächen mit einer Neigung nach Südost, Süd, Südwest und West werden als klimabegünstigt<br />
angesprochen. Dies sind relativ große Flächen nördlich von Altenhain und Seeligstätt<br />
und der gesamte Bereich östlich Neichen. Dazu kommen die Südhänge an Walziger<br />
Berg und am Mutzener Wasser.<br />
• Kaltluft entsteht in der offenen Flur durch Ausstrahlung (nächtlicher Energieverlust). Zum<br />
geländeklimatischen Austausch kommt es, wenn die relativ schwere Kaltluft hangabwärts<br />
in Bewegung gerät. Eine Hangneigung von 0,5% ist dafür ausreichend.<br />
• <strong>Im</strong> Planungsgebiet fließt ein Großteil der entstehenden Kaltluft in Richtung Mulde (ca.<br />
98%) ab. Die verbleibenden 2% fließen im Tal des Saubaches nach Westen und Norden<br />
ab.<br />
• Das Muldental bildet den Hauptstrom der Kaltluft. Ihr fließen von den Seitentälern des<br />
Kranichbaches, des Altenhainer Wassers und des Mutzschener Wassers die Kaltluftströme<br />
zu. Eine Verbauung dieser Nebenströme hat fast immer fatale Auswirkungen.<br />
Zum Einen verringert sich der Kaltluftanteil im Hauptstrom zum Anderen entsteht ein<br />
Kaltluftstau an dem neu gebauten Riegel, der zu erhöhten Energiekosten durch häufigere<br />
Früh- und Spätfröste und im Extremfall zum entstehen eines neuen Kaltluftsees führt.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
67
ENTWURF September 2012<br />
4.4.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Entsprechend der für Sachsen vorliegenden Klimaszenarien, wird der Klimawandel bis 2050<br />
unter Variationen weiter voranschreiten. Dies bedeutet, dass sich die Lufttemperatur im Jahresmittel<br />
um 1.6 K erhöhen wird. An diesem Anstieg sind, wie bereits schon heute beobachtet,<br />
die Winter- (+ 3.2 K), aber auch zunehmend die Sommermonate (+ 2.0 K) beteiligt. <strong>Im</strong><br />
Frühjahr hingegen ergeben sich keine Veränderungen gegenüber den heutigen Bedingungen.<br />
Die Niederschlagshöhe kann sich in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts um 25 mm im<br />
Jahresdurchschnitt verringern. Der Niederschlagszunahme in den drei Wintermonaten, steht<br />
eine Abnahme der monatlichen Niederschläge in der übrigen Zeit gegenüber. In der Hauptvegetationszeit<br />
von April bis Oktober wird sich die Lufttemperatur, bei gleichzeitiger Abnahme<br />
der Niederschläge, um 1.3 K erhöhen. Dies führt zwangsläufig zu einer Verringerung der<br />
Bodenwasservorräte und somit zu allgemein schlechteren Bedingungen für das Wachstum<br />
und die Entwicklung der Pflanzen. In Sachsen wird sich dies zuerst auf den leichteren Böden<br />
im Norden des Landes bemerkbar machen.<br />
Der prognostizierte Anstieg der Lufttemperatur in Sachsen wird zu einer Abnahme der jährlichen<br />
Anzahl von Frosttagen und damit einer weiteren Verlängerung der frostfreien Zeit (+ 13<br />
Tage) führen. Hierbei ist von außerordentlicher Bedeutung, dass die Abnahme in der<br />
Frosthäufigkeit ausschließlich auf die Reduktion der Frühfröste zurückzuführen ist, da im<br />
Frühjahr keine wesentlichen Änderungen der Lufttemperatur prognostiziert wurden Die thermische<br />
Vegetationszeit wird sich gegenüber heute nochmals deutlich um einen Monat verlängern.<br />
Hieran sind zu gleichen Teilen der Vegetationsbeginn und das Vegetationsende<br />
beteiligt. Die längere Vegetationszeit wird vor allem in den tieferen Lagen bis ca. 450 m zu<br />
beobachten sein. In den Höhenlagen sind die Veränderungen hingegen nur gering.<br />
Der Anstieg der Lufttemperatur und die klimatischen Veränderungen innerhalb der Vegetationszeit<br />
können verschiedenste Auswirkungen auf die Pflanzenentwicklung haben. Auf die<br />
zunehmend milderen Winter werden die Pflanzen mit einem zeitigeren Austrieb reagieren.<br />
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Verlauf des Klimawandels ist die Zunahme der Trockenheit<br />
in Sachsen, die sich für alle Monate von März bis November abzeichnet. Verschärfend<br />
kommt hinzu, dass in den Sommermonaten die Lufttemperatur, um immerhin 2 K im Durchschnitt<br />
ansteigen wird. Damit wird sich für die Pflanzen ab dem Zeitraum 2041-2050 die Gefahr<br />
von Trockenstress erhöhen.<br />
Für die natürliche Vegetation gestalten sich regulative Eingriffe des Menschen wesentlich<br />
schwieriger, wenn man die lange Generationsdauer von Wäldern berücksichtigt. Trockenheit<br />
kann die individuelle Vegetationszeit von Bäumen durch vorzeitige Blattverfärbung bzw. frühen<br />
Blattfall verringern. Die Nährstoffaufnahme der Pflanzen und der Biomassezuwachs sind<br />
in trockenen Jahren sehr begrenzt, so dass sich nach extremer Trockenheit noch im Folgejahr<br />
Wirkungen an den Pflanzen nachweisen lassen, wie beispielsweise ein spärlicher Blattaustrieb<br />
im nächsten Frühjahr. Die meisten Insektenarten reagieren auf Trockenheit und<br />
Wärme mit gesteigerter Aktivität, höherer Reproduktivität und schnellerer Entwicklung. Dies<br />
stellt eine zusätzliche Gefahr für die Wälder dar. Der Forstwirtschaft ist daher zu empfehlen,<br />
beim Umbau der Wälder schon heute die langfristige Klimaentwicklung mit zu berücksichtigen.<br />
Die betrifft sowohl die standortgerechte Baumartenwahl als auch den Umbau von Reinbeständen<br />
zu Mischwaldbeständen. Einzelne trocken-heiße Jahre können Wälder kompensieren.<br />
Eine Häufung oder sogar Aufeinanderfolge mehrerer Jahre mit ausgeprägter Niederschlagsarmut<br />
wäre für die in unseren heutigen Wäldern vertretenen Baumarten nur schwer<br />
zu verkraften.<br />
Es wird auch in Zukunft zu Bauvorhaben kommen, die sich auf das Mikroklima auswirken<br />
können:<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
68
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Die Vorhaben zur Verdichtung bestehender Gewerbe-, Wohn-, und Mischgebiete,<br />
hauptsächlich im <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Trebsen</strong> können z.T. Flächen in<br />
Anspruch nehmen, die dem Kaltluftabfluß dienen.<br />
• Der geplante weitere Abbau von Porphyr, Kaolin und tonigen Gesteinen wird<br />
zu einer erhöhten Staub-, Lärm-, und Schadstoffemission führen. Dazu gehört auch<br />
die Inbetriebnahme einer Verladestation für Schotter am Bahnhof Altenhain<br />
• Der geplante Neubau der Ortsumgehung <strong>Trebsen</strong> der B107 wird insgesamt zu einem<br />
Rückgang der <strong>Im</strong>missionsbelastungen in der <strong>Stadt</strong> führen.<br />
4.4.4 Entwicklungsbedarf<br />
Bei allen Siedlungserweiterungen und Verdichtungen ist zu beachten, daß mit steigender<br />
Flächenversiegelung auch die Wärmespeicherkapazität der Ortslagen steigt und ihre Durchlüftung<br />
geringer wird.<br />
Folgende Entwicklungen sollen gefördert werden:<br />
• der Versiegelungsgrad soll in den Ortslagen so gering wie möglich gehalten werden;<br />
wenn möglich sollen immer Altstandorte nachgenutzt werden<br />
• schon genehmigte aber nicht belegte Siedlungserweiterungen sollen, wenn kein absehbarer<br />
Zuspruch besteht, zurückgenommen werden.<br />
• alle Möglichkeiten einer stärkeren Durchgrünung bebauter Bereiche (Höfe, Fassaden,<br />
Vorgärten, Dächer) sollen genutzt werden.<br />
• die Stellung neuer Gebäude soll nur genehmigungsfähig sein, wenn eine effektive<br />
Durchlüftung des Gebietes ermöglicht ist<br />
• Kaltluftabflußrinnen sollen freigehalten und nicht durch neue Gebäude verbaut werden.<br />
• Einleitung von <strong>Im</strong>missionsschutzmaßnahmen entlang der stark befahrenen Straßen<br />
• Durchführung von <strong>Im</strong>missionsschutzmaßnahmen entlang der geplanten Ortsumfahrung<br />
<strong>Trebsen</strong> der B107.<br />
• <strong>Im</strong> Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> ist es erforderlich<br />
einen Lärmminderungsplan gemäß § 47 B<strong>Im</strong>SchG aufzustellen.<br />
• intensive Durchgrünung von geplanten Neubaustandorten<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
69
ENTWURF September 2012<br />
4.5 Landschaftsbild<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
4.5.1 Allgemeine Vorgaben<br />
Zu den Aufgaben der Landschaftsplanung gehört es, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />
den Erholungswert von Landschaften zu bewahren und zu entwickeln. Daher sind die Kapitel<br />
Landschaftsbild und Mensch, Gesundheit und Erholung eng miteinander verbunden. Das<br />
Bundesnaturschutzgesetz formuliert folgenden Grundsatz in<br />
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben<br />
und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />
besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu<br />
schützen, dass<br />
1. die biologische Vielfalt,<br />
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit<br />
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).<br />
Definition<br />
Unter Landschaftsbild wird in Geografie, <strong>Stadt</strong>planung und Naturschutz das gesamte vom<br />
Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft verstanden. Es wird, genau<br />
wie das Ortsbild im weitgehend bebauten Gebiet, sowohl durch Natur wie auch durch Kultur<br />
geprägt.(www.wikipedia.org)<br />
4.5.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Zur Erfassung des Bestandes wird der Planungsraum in Landschaftsbildräume eingeteilt, die<br />
sich auf Grund ihrer unterschiedlichen landschaftlichen Eigenart und Vielfalt voneinander<br />
abgrenzen. Einer anfänglichen verbalen Beschreibung des Landschaftsbildraumes folgt eine<br />
Erfassung wertgebender Faktoren wie Mühlen, historische Gebäude u. a.<br />
<strong>Im</strong> Folgenden wird eine Übersicht über die Landschaftsbildräume gegeben. Die Bewertungsbögen<br />
sind im Anhang als <strong>Anlage</strong> 2 aufgeführt. In ihnen erfolgte eine Bestandsbeschreibung<br />
und Bewertung dieser Landschaftsbildräume und ihrer Eignung für die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
Landschaftsbildräume<br />
<strong>Im</strong> Planungsraum lassen sich 14 Landschaftsbildräume ( <strong>Anlage</strong> 3) voneinander abgrenzen.<br />
Sie sind in KARTE 12 „Landschaftsbild und Erholung“ dargestellt.<br />
Bewertung<br />
In der Bewertung der einzelnen Landschaftsbildräume wird den u.g. wertgebenden Faktoren<br />
die Beeinträchtigungen gegenübergestellt. Jedoch wird bewusst auf eine „Verrechnung“ der<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
70
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
wertgebenden Faktoren verzichtet. Es werden vielmehr für den einzelnen Landschaftsbildraum<br />
die wertgebenden Faktoren sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Erholungseignung<br />
bzw. die Beeinträchtigungen dargestellt, um Defizite und somit Bereiche für Maßnahmen<br />
aufzuzeigen. Die Bewertungsbögen stellen eine Erläuterung zu KARTE 12 „Landschaftsbild<br />
und Erholung“ dar.<br />
Für das Landschaftsbild werden folgende 7 Gruppen von Landschaftsbildräumen gebildet:<br />
1 Mulde<br />
2 Gewässer<br />
3 städtischer Siedlungsbereich <strong>Trebsen</strong><br />
4a dörflicher Siedlungsbereich Neichen | Zöhda<br />
4b dörflicher Siedlungsbereich Altenhain<br />
4c dörflicher Siedlungsbereich Seelingstädt<br />
4d dörflicher Siedlungsbereich Walzig<br />
5a Wald: Curtswald und Hinterer Planitz<br />
5b Wald am Wedniger Berg<br />
5c Wald am Herthasee<br />
6a strukturarme Agrarlandschaft westlich von <strong>Trebsen</strong><br />
6b strukturarme Agrarlandschaft östlich von Neichen | Zöhda<br />
7a mäßig strukturierte Agrarlandschaft südwestlich von <strong>Trebsen</strong><br />
7b mäßig strukturierte Agrarlandschaft südlich von <strong>Trebsen</strong><br />
In den Bewertungsbögen werden nach einer kurzen Charakteristik des speziellen Raumes,<br />
die Wertgebenden Faktoren für Offenland, Gewässer, Siedlungsbereich und Erholungseignung<br />
dargestellt und die Beeinträchtigungen die Faktoren formuliert. Auf diesen Faktoren<br />
erfolgt dann die Bewertung in den drei Wertstufen hoch – mittel - gering.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
71
ENTWURF September 2012<br />
Wertgebende Faktoren für das Landschaftsbild des Offenlandes<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Landschaftsbildprägende Elemente in der Feldflur, z. B. Alleen, Einzelbäume, Feldgehölze<br />
und gewässerbegleitende Vegetation<br />
Abwechslungsreichtum in der Feldflur, z. B. Wechsel der Nutzungsarten, Feldraine,<br />
Gewässerläufe<br />
Reliefunterschiede, Aussichtspunkte, markante Höhenpunkte<br />
Besondere Artenausstattung<br />
Wertgebende Faktoren für das Landschaftsbild des Waldes<br />
Abwechslungsreichtum, z. B. altersgemischte Wälder, Altholz, Eichen-<br />
Hainbuchenwälder, gestufte Waldränder<br />
Großräumigkeit<br />
Reliefunterschiede, Aussichtspunkte, markante Höhenpunkte<br />
Besondere Artenausstattung<br />
Wertgebende Faktoren Siedlung<br />
Regionaltypische Gebäude und Gebäudeensembles<br />
Gute Durchgrünung<br />
Gute Einbindung in die Landschaft, z. B. gut eingegrünte Siedlungsränder<br />
Wertgebende Faktoren Erholungseignung<br />
Zugänglichkeit des Landschaftsbildraumes, Wegenetz, Wander- und Radwege<br />
Kulturerlebnis, z. B. Kirchen, Brücken, Mühlen<br />
Naturerlebnis, z. B. bemerkenswerte Naturräume<br />
Beeinträchtigungen<br />
Einschränkung in der Zugänglichkeit der Landschaft bzw. Beeinträchtigungen der<br />
Wegequalität durch starken Verkehr<br />
z. B. mangelnde Zuwegung, Einzäunungen<br />
Visuelle Beeinträchtigungen<br />
z. B. regionsuntypische Gebäude und <strong>Anlage</strong>n, mangelnde Eingrünung<br />
Akkustische Beeinträchtigungen<br />
z. B. Lärm durch Autobahn, Hauptstraßen oder Steinbruch<br />
Geruchsbeeinträchtigungen liegen im Untersuchungsgebiet nicht bzw. nur in geringem<br />
Umfang vor<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
72
ENTWURF September 2012<br />
4.5.3 Vorraussichtliche Veränderungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Geplante Bauvorhaben, welche über Lückenbebauung hinausgehen sowie die Vorhaben<br />
zum Abbau von Porphyr, führen zu Veränderungen der Landschaft und<br />
schränken deren Erholungswert erheblich ein.<br />
Besonders der genehmigte Steinbruch „Altes Tausend“ auf dem Territorium der<br />
<strong>Stadt</strong> Grimma kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erholungseignung des<br />
westlichen Gebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> führen. Diese würde durch eine Schweinemastanlage<br />
mit 10.000 Tieren im Bereich Altenhain weiter eingeschränkt. Aus diesem<br />
Grunde wurde im Rahmen des Landschaftsplanes eine separate Untersuchung zu<br />
möglichen Standorten einer solchen <strong>Anlage</strong> erarbeitet. Diese befindet sich im Anhang<br />
3.<br />
Die Herstellung der Ortsumfahrung <strong>Trebsen</strong> für die B 107 ist sicherlich abhängig vom<br />
nachgewiesenen Bedarf. Dieser kann aber immer akut werden.<br />
Auch besteht die Möglichkeit des Ausbaus weiterer Energieerzeugungsanlagen wie<br />
Windenergieanlagen, Solarkraftwerke, Blockheizkraftwerke mit hohem Schornstein<br />
und Wasserkraftanlagen. Derartige Bauwerke verändern das Landschaftsbild stark<br />
und nachhaltig. Diese Veränderungen können störend sein, können aber auch akzeptiert<br />
werden. In diesen Fällen ist frühzeitige Aufklärung und Einbeziehung der betroffenen<br />
Bevölkerung der beste, wenn auch längste Weg.<br />
4.5.4 Entwicklungsbedarf<br />
Folgende Entwicklungsziele müssen aus dem bisher Dargestellten und der KARTE 12 abgeleitet<br />
werden:<br />
• Bereiche geringer Qualität sollen aufgewertet werden. So bedürfen besonders störende<br />
Objekte einer besseren Einbindung in die Landschaft.<br />
• <strong>Anlage</strong> von Sichtschutzpflanzungen entlang be- und entstehender, stark frequentierter<br />
Straßen<br />
• Beim Bau neuer Wohnanlagen soll auf eine ausreichende Ein- und Durchgrünung der<br />
Gebiete geachtet werden.<br />
• Die Sichtbeeinträchtigung durch Gewerbeflächen und aktiven Bergbau soll durch<br />
Baumreihen und Gehölzstreifen verringert werden.<br />
• Die Offenlandbereiche sollen mit landschafttypischen Strukturen und Elementen wie<br />
Einzelbäumen, Hecken und Baumgruppen aufgewertet werden.<br />
• Eine Strukturierung der großen Ackerfluren soll mit der <strong>Anlage</strong> von Feldgehölzen und<br />
Ackerrandstreifen erreicht werden.<br />
• Bestehende Fern- und Ausblicke sollen unbedingt erhalten bleiben.<br />
• Neue technische Elemente in der Landschaft müssen immer durch Ausgleichsmaßnahmen<br />
in Bezug auf das Landschaftsbild begleitet werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
73
ENTWURF September 2012<br />
4.6 Mensch, Gesundheit und Erholung<br />
4.6.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Betrachtungsansätze für das Schutzgut Mensch sind im Wesentlichen (vgl. V.HARREN ET<br />
AL. 2004)<br />
• Gesundheit: Schutz vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Schadstoffe, Krankheitserreger,<br />
Erschütterung, Licht und Strahlung<br />
• Wohnumfeld: Bewegungsfreiheit, Unzerschnittenheit von Räumen, Unfallvorsorge<br />
• Erholung: Flächen und Voraussetzungen für die landschafts- und Freiraum gebundene<br />
Erholung (Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Erlebbarkeit)<br />
Da die Gesundheit des Menschen eng mit dem Wohnumfeld zusammenhängt (siehe z. B.<br />
die Durchlüftung von Siedlungsbereichen), werden die Ansätze Gesundheit und Wohnumfeld<br />
in der unten genannten Checkliste zusammen erfaßt.<br />
Das Erholungspotential beschreibt die Gesamtheit der von natürlichen und kulturellen Ausstattungen<br />
eines Gebietes auf den Menschen ausgeübten Erholungsreize auf den Menschen.<br />
Diese lassen sich in psychologisch-ästhetische und physiologische Reize untergliedern.<br />
Grundlage der psychologischen Seite ist das Landschaftserlebnis. Darauf bezieht sich<br />
der §1 (1) 4. des Bundesnaturschutzgesetzes indem er aussagt, dass Natur und Landschaft<br />
im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln<br />
sind, dass:<br />
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes<br />
von Natur und Landschaft sind insbesondere<br />
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />
Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und<br />
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,<br />
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und<br />
Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu<br />
schützen und zugänglich zu machen.<br />
Das bedeutet auch, dass in ausreichendem Maße Flächen für die Erholung erhalten, gestaltet<br />
und erschlossen werden sollen, die das Erleben der landschaftlichen Schönheiten ermöglichen.<br />
Der Zugang zu diesen Bereichen muß gewährleistet sein.<br />
Die unbedingte Erhaltung historischer Kulturlandschaften regelt § 26 BNatSchG :<br />
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein<br />
besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist<br />
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen<br />
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten<br />
und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft oder<br />
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
74
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz<br />
1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter<br />
des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.<br />
Ziel ist es, die Erholungseignung des <strong>Plangebiet</strong>es zu erhalten, durch Aussagen zur besseren<br />
Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer Voraussetzungen für eine verträgliche Erholungsinfrastruktur<br />
zu schaffen und einen hohen Flächenanteil an Offenland zu erhalten.<br />
<strong>Im</strong> Rahmen der Landschaftsplanung beschränkt sich die Bewertung auf relativ umweltverträgliche<br />
Aktivitäten wie Wandern, Spazieren und Naturerleben. Diese sind auf eine erlebnisreiche<br />
Landschaft angewiesen, nicht aber auf spezielle Einrichtungen, die eventuell wieder<br />
landschaftsbelastend wirken können. Einzelmaßnahmen können in dieser, auf der Ebene<br />
des Flächennutzungsplans liegenden Arbeit demzufolge nicht behandelt werden und bedürfen<br />
bei vorgesehenen Flächenansprüchen einer Standortbewertung im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
4.6.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Tabelle 133: Erfassung zum Schutzgut Mensch (Karte 15)<br />
Schutzgut Mensch - Bestand und Bewertung<br />
Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Gesundheit, Wohnumfeld<br />
Siedlungsbereiche mit Wohngebieten und<br />
deren unmittelbares Umfeld<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
75<br />
Hierzu gehören Wohngebiete und Mischgebiete.<br />
Da auch das Gartenland zum unmittelbaren<br />
bewohnten Umfeld gehört, wurde es<br />
ebenfalls erfaßt (siehe auch Karte 9 Biotoptypen)<br />
Wald mit besonderer klimatischer Bedeutung Wald mit besonderer Bedeutung für den <strong>Im</strong>missionsschutz,<br />
z.B. beiseits der A 14<br />
Wald mit besonderer Bedeutung für den<br />
Lärmschutz, z.B. um die Steinbrüche<br />
Frischluftentstehungsgebiete: alle Waldbereiche<br />
ab 4 ha Größe.<br />
Kaltluftabflussbahn mit Siedlungsbezug Kaltluftabflussbahnen mit Siedlungsbezug<br />
befinden sich im gesamten Untersuchungsgebiet,<br />
besondere Bedeutung besitzen vor<br />
allem die Bereiche entlang von Mulde , Launzig,<br />
Mutzschener Wasser, Kranichbach und<br />
Altenhainer Wasser<br />
Landschaftsgebundene Erholung und Freizeit<br />
Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung<br />
Landschaftsbildraum mit durchgehend hoher<br />
Erholungseignung<br />
Wald mit besonderer Erholungsfunktion: im<br />
gesamten Untersuchungsgebiet, vor allem<br />
entlang von Wanderwegen<br />
Eine durchgehend hohe Erholungseignung<br />
haben das Muldental einschließlich seiner<br />
Nebentälchen<br />
(siehe auch Karte 12)
ENTWURF September 2012<br />
Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Landschaftsbildraum mit teilweise hoher Erholungseignung<br />
Markante Ortsbilder, Erholungszielpunkte,<br />
Aussichtspunkte, Gipfel<br />
Schutzgebiete mit Bezug zur Erholung (LSG,<br />
FND, ND)<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
76<br />
Eine teilweise hohe Erholungseignung haben<br />
das Muldental, die Niederung des Kranichbaches<br />
die Wälder im Gebiet, kleinere Bachtälchen<br />
sowie die mäßig strukturierte Agrarlandschaft<br />
um Altenhain (Näheres siehe Kar-<br />
te 12)<br />
Erfasst wurden neben den markanten Ortsbildern<br />
auch erlebniswirksame bedeutende<br />
Kirchenbauten, historische Brücken und Müh-<br />
len.<br />
Geringe Bereiche des Untersuchungsgebietes<br />
im Westen werden vom Landschaftsschutzgebieten<br />
„Großsteinberg-Ammelshain“<br />
eingenommen. Darüber hinaus bestehen<br />
sieben Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale<br />
(Näheres zu den Schutzgebieten<br />
siehe Karte 11)<br />
Vorsorgeflächen zum Schutz vor Hochwasser<br />
Überschwemmungsgebiete Das Muldental ist ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet<br />
(siehe KARTE 6 und Kap. 4.3.1 „Oberflächengewässer)<br />
Vorbelastungen Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Lärm- und Schadstoffbelastung durch stark<br />
befahrene Straßen<br />
Mögliche Emittenten von Lärm und Schadstoffen<br />
4.6.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />
<strong>Im</strong>missions- und Lärmbelastungen entstehen<br />
an stark befahrenen Straßen, vor allem an<br />
der B 107, insbesondere innerhalb der Ortslagen.<br />
In den Seelingstädt und Altenhain<br />
auch Lärmbelastung durch die A 14 und Ge-<br />
steinsabbau<br />
Dies betrifft vor allem größere Gewerbe- und<br />
Industriestandorte. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
gehen auch von den Steinbrüchen<br />
aus.(siehe KARTE 7, und Kap.4.4 „Klima<br />
Luft“).<br />
• Die geplanten Bauvorhaben die über Lückenbebauung hinausgehen und die Vorhaben<br />
zum Abbau von Porphyr, führt zu Veränderungen der Landschaft und schränkt<br />
deren Erholungswert erheblich ein.<br />
• Eine stärkere Verlärmung durch intensive Abbau-, Bau- und Transporttätigkeit sowie<br />
erhöhte Staubemission senken den Erholungswert.<br />
• Naturnahe Areale, wie Bachauen, werden stärker als bisher eingeengt. Diese müssen<br />
vor Negativwirkungen geschützt werden.<br />
• Neue Wohnanlagen sollen sich nicht durch eine höhere Bebauungsdichte von den<br />
bestehenden unterscheiden.
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Aus- und Neubau von Straßen führt zu stärkeren Schadstoffbelastungen sowie akustisch,<br />
visuellen Störungen die den Erholungswert erheblich beeinträchtigen.<br />
4.6.4 Entwicklungsbedarf<br />
Folgende Entwicklungsziele müssen aus dem bisher Dargestellten und der KARTE 12 und<br />
abgeleitet werden:<br />
• Die erlebniswirksamen landschafttypischen Strukturen und Elemente, besonders in<br />
den Offenlandbereichen und in den alten Ortskernen, sollen erhalten und in ihrer Vielfalt<br />
erhöht werden.<br />
• umfangreiche Flächen in den Randbereichen der neu entstehenden Bebauung sollen<br />
durch die Schaffung naturnaher Gehölz- und Wiesenbestände aufgewertet werden.<br />
• Waldbereiche sollten zu einer naturnahen Waldgesellschaft, als Naturerlebnisraum,<br />
zurückgeführt werden<br />
• Bereiche geringer Qualität sollen aufgewertet werden. So bedürfen besonders störende<br />
Objekte einer besseren Einbindung in die Landschaft.<br />
• Die Zugänglichkeit der Erholungsflächen sollte auch im Bereich der Abbaugebiete<br />
gewährleistet werden. Dabei sollten Sicherheitszonen in Abhängigkeit von den abbautechnischen<br />
(Art und Ausdehnung des Abbaus) und naturräumlichen Gegebenheiten<br />
ausgewiesen werden.<br />
• Bestehende Fern- und Ausblicke sollen unbedingt erhalten bleiben<br />
• Verbesserung des Wegenetzes für Fußgänger, Radfahrer (ggf. Reiter) abseits von<br />
verkehrsreichen Straßen.<br />
• <strong>Anlage</strong> von <strong>Im</strong>missionsschutzpflanzungen entlang be- und entstehender, stark frequentierter<br />
Straßen<br />
• eine wichtige Voraussetzung für touristische Attraktivität ist Ordnung und Sauberkeit<br />
in der Siedlung und in der Flur.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
77
ENTWURF September 2012<br />
4.7 Kultur- und Sachgüter<br />
4.7.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Kulturgüter (KARTE 16)<br />
Entsprechend der Vorgehensweise in der Projekt-UVP können „Kulturgüter“ auf die räumlich<br />
wahrnehmbaren, stofflichen und kulturhistorisch bedeutsamen (und damit planerisch darstellbaren)<br />
Gegenstände beschränkt werden (z.B. Baudenkmäler bzw. schutzwürdige Bauwerke,<br />
archäologische Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschaften und<br />
Landschaftsteile) (vgl. V. HARREN ET AL. 2004).<br />
Sachgüter (KARTE 17)<br />
Weder das UVPG noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG<br />
(UVPVwV) vom 26.04.95 definieren für die Projekt-UVP das Schutzgut „Sonstige Sachgüter“<br />
eindeutig. In der SUP-Richtlinie wird derselbe Begriff wie in der Projekt-UVP verwendet (“material<br />
assets“). Auch diese enthält keine konkreten Hinweise zur Berücksichtigung der Sachgüter<br />
in der Strategischen Umweltprüfung.<br />
Die AG UVP-GÜTESICHERUNG (1992) interpretiert, dass Sachgüter im Rahmen der Projekt-UVP<br />
nicht unter ökonomischen Aspekten zu betrachten sind. Hier wird der Begriff der Sachgüter<br />
vor allem auf die Bereiche der Nutzung natürlicher Potenziale (z. B. Trinkwasservorkommen,<br />
Kiesabbau) sowie auf Schutzgebiete bezogen, wobei hierzu auch die Schutzgebiete mit einem<br />
nutzungsspezifischen Hintergrund zählen (z. B. Wasserschutzgebiete, Vorrangflächen<br />
für die Land- und Forstwirtschaft). <strong>Im</strong> vorliegenden Landschaftsplan wird dieser Betrachtungsansatz<br />
aufgegriffen<br />
4.7.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />
Tabelle 144: Erfassung des Schutzgutes Kulturgüter<br />
Schutzgut Kulturgüter - Bestand und Bewertung<br />
Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Kulturhistorisch bedeutsame Siedlungsbe- Erfasst wurden u. a. dörfliche Mischgebiete,<br />
reiche<br />
bäuerliche Hofstandorte, Einzelgehöfte. Dies<br />
betrifft alle historischen Ortskerne, darüber<br />
hinaus auch historische Fabrikgebäude<br />
Diese Siedlungsbereiche beinhalten teilweise<br />
Baudenkmäler nach § 21 SächsDSchG, die<br />
als Schutzgebiete mit Bezug zu Kulturgütern<br />
gelten können)<br />
Kulturhistorisch bedeutsame Siedlungsele- Kulturhistorische bedeutsame Siedlungselementemente<br />
wie bedeutende Kirchenbauten, historische<br />
Mühlen u.ä. Dazu gehören auch markante<br />
Ortsbilder<br />
Diese Siedlungselemente beinhalten teilweise<br />
Baudenkmäler nach § 21 SächsDSchG,<br />
die als Schutzgebiete mit Bezug zu Kulturgütern<br />
gelten können.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
78
ENTWURF September 2012<br />
Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile<br />
Einzelbäume, Baumreihen und Alleen als<br />
Bestandteil der Kulturlandschaft<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
79<br />
Besondere Bedeutung haben im Untersuchungsgebiet<br />
die Streuobstwiesen und historische<br />
Steinbrüche.<br />
Darüber hinaus wurden auch erfasst: Gartenland,<br />
Friedhöfe, Teiche, Wehre, Steinrücken,<br />
Hohlwege und Feldgehölze<br />
Einzelbäume, Baumreihen und Alleen sind<br />
typische Landschaftselemente im gesamten<br />
Untersuchungsgebiet.<br />
Besonders zahlreich sind diese in der nördlichen<br />
Muldenaue<br />
Aussichtspunkte, Gipfellagen Dazu gehören die Aussichtspunkte auf dem<br />
Wedniger Berg und die zahlreichen an der<br />
Hangkante in das Muldental so z.B. vom<br />
Walzig, Neichen, vom südlichsten Punkt des<br />
Gemeindegebietes u.a.<br />
Blickbeziehungen ergeben sich vor allem in<br />
den stark reliefierten Waldrandbereichen<br />
Archäologische Denkmale Als Archäologische Denkmale sind alle historischen<br />
Ortskerne (mittelalterliche Siedlung)<br />
und darüber hinaus auch stein- und metallzeitliche<br />
Siedlungen und Gräberfelder erfasst.<br />
Die archäologischen Denkmale nach § 22<br />
SächsDSchG können als Schutzgebiete mit<br />
Bezug zu Kulturgütern gelten. Wie z.B. südlich<br />
Seelingstädt Fläche in Richtung Hengstberg<br />
Schutzgebiete mit Bezug zur Kulturlandschaft<br />
(LSG, FND, ND; siehe auch: Kulturhistorisch<br />
bedeutsame Siedlungsbereiche,<br />
Kulturhistorisch Bedeutsame Siedlungselemente,<br />
Archäologische Denkmale)<br />
Gefährdungen<br />
<strong>Im</strong>missionsbelastung, Erschütterung durch<br />
stark befahrene Straßen<br />
Flächenverbrauchende Nutzung in Schutzgebieten<br />
mit Bezug zur Kulturlandschaft<br />
…..<br />
Eine besondere Bedeutung besitzt das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Großsteinberg-<br />
Ammelshain“, Es umfasst ca. 10% des Untersuchungsgebietes.<br />
(Näheres zu den<br />
Schutzgebieten s. KARTE 6 und Kapitel „Tiere,<br />
Pflanzen und biologische Vielfalt“).<br />
Die B 107 kann aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen<br />
die historische Bausub-<br />
stanz innerhalb der Ortslagen gefährden.<br />
In Altenhain und Seelingstädt werden Pyroxenquarzporphyrsteinbrüche<br />
betrieben, die<br />
auch in Zukunft Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />
in Anspruch nehmen wird.<br />
Darüber hinaus gehen von ihm auch erhebliche<br />
Lärm, Staub und Sichtbeeinträchtigungen<br />
aus.
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 155: Übersicht der Sachgüter, die sich negativ auf die Kulturgüter auswirken<br />
können wie die Pyroxenquarzporphyrbrüche<br />
Lfd. Nr. Landkreis Bezeichnung / Lage Rohstoffart Größe [ha]<br />
61 Leipzig Altenhain / Klengelsberg Quarrzporphyr 10-50<br />
62 Leipzig <strong>Trebsen</strong> / Kolmberg Quarzporphyr < 50<br />
(Quelle: Regionaler Planungsverband Westsachsen 2008, Anhang 2)<br />
Tabelle 166: Erfassung des Schutzgutes Sachgüter<br />
Schutzgut Sachgüter - Bestand und Bewertung<br />
Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />
Bereiche für die Nutzung natürlicher Ressourcen<br />
Trinkwasserschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiet Naunhof westlich<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Oberflächennahe<br />
Rohstoffe<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
80<br />
Altenhain<br />
<strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet liegen Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für die oberflächennahen<br />
Quarzporphyr. So in Altenhain, Seelingstädt<br />
und <strong>Trebsen</strong><br />
Sind im Gebiet nicht ausgewiesen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirt- Der überwiegende Teil des Offenlandes westschaftlich<br />
und östlich der Mulde sind im Regionalplan<br />
als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />
ausgewiesen.<br />
Vorranggebiet Windenergienutzung Sind im Gebiet nicht ausgewiesen<br />
Gefährdungen<br />
<strong>Altlasten</strong> in Trinkwasserschutzgebieten Sind nicht bekannt
ENTWURF September 2012<br />
5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Schutzgüter können sich in unterschiedlichen Ausmaß auch gegenseitig beeinflussen.<br />
Die Eingriffswirkung auf ein einzelnes Schutzgut, kann wiederum indirekte Wirkungen eines<br />
anderen Schutzgutes nach sich ziehen.<br />
So hat z.B. ein Eingriff in das Schutzgut Boden durch zusätzliche Überbauung oder Neuversiegelung<br />
von Flächen gleichzeitig auch Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Dadurch<br />
kommt es zu einem vermehrten Oberflächenabfluss und zur Verringerung der Grundwasserneubildung.<br />
Tabelle 177: Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern<br />
1 2<br />
Mensch<br />
(und seine<br />
Gesundheit)<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Wasser<br />
Boden<br />
Klima/Luft<br />
Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
(und<br />
seine<br />
Gesundheit<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Wasser Boden Klima/Luft Biolog.<br />
Vielfalt<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
81<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
+ + ++ + ++ + +<br />
+ o + + ++ ++ o<br />
+ ++ ++ o + ++ -<br />
o ++ ++ + o o -<br />
++ + + o - - -<br />
+ ++ o o - + -<br />
++ ++ - - - o ++<br />
+ - - - - - ++<br />
Legende: Schutzgut 1 beeinflusst Schutzgut 2<br />
++ stark................+ mittel................o wenig................- gar nicht<br />
• Die Überbauung von Flächen führt zum Verlust sämtlicher Bodenfunktionen. Allerdings<br />
hält sich die Neuversiegelung in Grenzen. Bei Versiegelung von Boden wird der Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere zerstört sowie die Puffer-, Speicher und Filterfunktion des<br />
Bodens. Dieser Funktionsverlust beeinflußt wiederum das Schutzgut Wasser. Die Empfindlichkeit<br />
des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen steigt.<br />
Die meisten anderen, mit dem Vorhaben verbundenen, Wechselwirkungen zwischen den<br />
einzelnen Schutzgütern sind als unerheblich einzuschätzen.
ENTWURF September 2012<br />
6 Konfliktsituationen des Planungsgebietes<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Konfliktsituationen im bearbeiteten Gebiet werden in fünf folgenden Gruppen eingeteilt:<br />
6.1 Einengung und Belastung der Fließgewässer<br />
Die Mulde als das zentrale Naturelement des Gebietes ist über Veränderungen der Biotopstruktur,<br />
des Versiegelungs- und Zerschneidungsgrades der Landschaft oder Veränderungen<br />
in der Siedlungsdichte stets direkt oder indirekt betroffen.<br />
Die wesentlichen, immer wieder auftretenden Konflikte sind:<br />
# Unpassierbarkeit für Wanderfische durch Querbauwerke<br />
# Abwassereinleitungen<br />
# Altlastablagerungen in der Nähe des Flusses<br />
# mangelnde Durchgängigkeit der Aue weil Privatgrundstücke<br />
bis an die Ufer reichen<br />
6.2 Veränderung des Geländeklimas<br />
Klimawandel<br />
Vorhandene Kaltluftproduktionsflächen werden in naher Zukunft überbaut und damit zu<br />
Wärmespeichern. Die bestehenden geländeklimatischen Funktion des Fliessens von Luftströmen<br />
wird dort ausgeschaltet, wenn nicht entsprechende Korridore in Form von Grünzügen<br />
eingeordnet werden.<br />
6.3 Konflikte durch Bergbauvorhaben<br />
Durch den laufenden Betrieb und die zu erwartende Erweiterung der Abbauvorhaben kommt<br />
es zu erheblichen Belastungen der Bevölkerung durch Lärm- und Staubentwicklung und zu<br />
nachhaltigen Störungen des Landschaftshaushaltes.<br />
6.4 Konflikte durch Lärmbelastung<br />
Besonders entlang der A 14 kommt es in den Räumen Seelingstädt, Altenhain zu teils erheblicher<br />
Lärmbelastung durch die Autobahn.<br />
6.5 Ästhetische Konflikte<br />
Treten besonders im baulichen Bereich auf, wenn die überkommene Massstäblichkeit der<br />
Bauwerke, traditionelle Dachformen, Farbigkeit und Fassadengestaltung nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Für das gesamte <strong>Plangebiet</strong> lassen sich allgemeine Aussagen treffen:<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
82
ENTWURF September 2012<br />
# Vorhandene Kuppenlagen sind durch fehlende Kleinstrukturen zu<br />
wenig betont<br />
# Abbaustandorte und Gewerbegebiete sind unzureichend in die<br />
Landschaft eingebunden<br />
# Der Trassenverlauf der Autobahn A14 ist durch fehlende<br />
landschaftgestalterische Maßnahmen als größerer Störfaktor<br />
einzuschätzen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Außerhalb der dörflichen Siedlungen und im Außenbereich der <strong>Stadt</strong> finden sich noch verschiedene<br />
bauliche <strong>Anlage</strong>n (Ställe, Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen) die<br />
das ästhetische Empfinden stören.<br />
Andererseits ändert sich auch das ästhetische Empfinden von Menschen, wenn sie den Nutzen<br />
von baulichen <strong>Anlage</strong>n und deren Größe, Gebäudeformen und Bauweisen begreifen und<br />
für sich selbst als nützlich erkennen, im Verlauf einer Generation. So kann davon ausgegangen<br />
werden, dass der traditionelle Baustil von Einfamilienhäusern unter energetischen<br />
Gesichtspunkten sich genauso verändern wird wie die Haltung zum Privathaus und seiner<br />
Lebensdauer, zum Leben auf dem Lande und zu den Arten der Energieerzeugung.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
83
ENTWURF September 2012<br />
7 Integriertes Entwicklungskonzept<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
KARTE 14 bildet die Zusammenstellung der Entwicklungsziele für den Planungsraum. Die<br />
Forderungen aus den oben behandelten Potentialen münden in diesen Plan.<br />
Die maßgebliche Rolle soll dem Schutz der Fließgewässer zukommen. Zu diesem Zweck ist,<br />
wenn noch nicht vorhanden, eine extensiv zu pflegende Zone entlang der Gewässer zu<br />
schaffen, die in einigen Bereichen bis zu 100 m breit sein kann.<br />
Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Eigendynamik<br />
der Gewässers unterstützen und die Entstehung von Mäandern ermöglichen.<br />
Parallel dazu, sind Retentionsflächen in gewässerbegleitenden Grünlandzonen auszuweisen.<br />
Die topographischen Gegebenheiten (vorhandene Mulden) sollen nach einer Einzelfallprüfung<br />
für ein System von Rückhaltebecken genutzt werden.<br />
Die Möglichkeiten der Wasserzuführung zu den Fließgewässern im Gebiet sind sämtlich zu<br />
nutzen. Dies kann geschehen durch:<br />
- Wiederherstellung alter Grabensysteme<br />
- Öffnung verrohrter Zuflüsse aus der Feldflur<br />
- Anschluß von Regenwasserableitungen an den Bach<br />
- Schutz der unmittelbaren Einzugsbereiche vor Bebauung<br />
Zur Durchsetzung der Forderung nach einer Vernetzung der Grünzüge müssen alle Bauvorhaben<br />
einer grünordnerischen Planung unterliegen. Die Eingriffsregelung (§9<br />
SächsNatSchG) ist konsequent anzuwenden und notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sind unter Berücksichtigung der Naturschutz - Ausgleichsverordnung (naschhaft<br />
Vom 30. März 1995, SächsGVBl. S. 148, ber. S. 196, geändert am 14. Dezember 2001,<br />
SächsGVBl. S. 734) möglichst im unmittelbaren Eingriffsbereich bzw. dessen Nähe durchzuführen.<br />
Ersatzmaßnahmen können im Gemeindegebiet neben der Renaturierung von Fließgewässern<br />
in Form von flächenhaften- oder linienhafter Anpflanzungen auch als Kurzumtriebsplantagen<br />
(KUP) erfolgen. Als Flächen können dafür vorgesehen werden:<br />
• Bereiche der ehemaligen Bahnlinie von Altenhain zur Muna<br />
• Bereiche nördlich des Altenhainer Wassers<br />
• Bereiche entlang des Mutzener Wassers<br />
• das Umfeld der Steinbrüche<br />
Pflanzungen von standortgerechten, einheimischen Gehölzen entlang der Wirtschaftswege,<br />
Straßen und der Nutzungsgrenzen und zur Ortseingrünung und zur Gliederung der Ackerflur.<br />
Die Pflanzungen sollen nicht zwingend als Streifen oder Reihe erfolgen, sondern auch in<br />
Gruppen und kleineren flächenhaften <strong>Anlage</strong>n.<br />
Hierbei sollten die in den Abbildungen 4 und 5 gemachten Empfehlungen zu Formen von<br />
Bepflanzungen in Berührungsbereichen verschiedener Nutzungsarten in der Landschaft,<br />
sowie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Straßenrändern, berücksichtigt werden.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
84
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Zur Ermittlung der Intensität des Eingriffes und der notwendigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen<br />
ist das sächsische Bewertungssystem „Handlungsempfehlung zur Bewertung und<br />
Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ vom Juli 2009 zu nutzen.<br />
Der Ausgleich soll möglichst potentialbezogen erfolgen. D.h. Eingriffe in das Arten- und Biotoppotential<br />
sollen auch in diesem ausgeglichen werden und nicht etwa im Erholungspotential.<br />
Dabei müssen natürlich die komplexen Wirkungen, welche z.B. von der Schaffung eines<br />
Grünzuges auf heutigem Ackerland ausgehen, in die Bewertung einbezogen werden.<br />
Wenn Ersatzmaßnahmen gefordert werden müssen, so sollen sie in unmittelbarer Nähe von<br />
Gewässern erfolgen, damit Flächen von Investoren für Zwecke des Naturschutzes erworben<br />
und an die öffentliche Hand übergeben werden.<br />
Die drei Prinzipien für die Differenzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
(BREUER 1991)<br />
Funktionsprinzip (Was ?)<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen sich an den eingriffsbedingt beeinträchtigten<br />
Funktionen und Werten orientieren.<br />
Ausgleichsmaßnahmen gleiche Funktionen, gleiche Werte<br />
Ersatzmaßnahmen möglichst ähnliche Funktionen und Werte<br />
Raumprinzip (Wo ?)<br />
der Raum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der vom Eingriff betroffene Raum<br />
Zeitprinzip (bis wann ?)<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen spätestens bei Beendigung des Eingriffes fertiggestellt<br />
sein und so schnell wie möglich das Kompensationsziel erreichen.<br />
Ein Ausgleich ist nur gewährleistet, wenn die Beeinträchtigung zeitnah behoben werden<br />
kann.<br />
Eine andere Möglichkeit ist die des Kompensationsflächenmanagements mit Hilfe von Flächenpool<br />
und Ökokontos.<br />
Ein Flächenpool ist eine Sammlung von potenziellen Ausgleichsflächen, auf denen Ihre Gemeinde<br />
zukünftige Eingriffe durch geeignete Maßnahmen kompensieren kann. Mit Hilfe eines<br />
Ökokontos kann Ihr Flächenpool bewirtschaftet werden, d.h. auf den Poolflächen werden<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von Ihrer Kommune freiwillig<br />
durchgeführt - quasi auf das Konto „eingezahlt“ und mit der Zeit „ökologisch verzinst“. Sie<br />
stehen Ihnen im Falle eines Eingriffs als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können<br />
entsprechend abgebucht , d.h. von dem Eingriffsverursacher in der seinem Eingriff entsprechenden<br />
Höhe refinanziert werden.<br />
Des weiteren werden in der vorliegenden Arbeit Flächen benannt, welche nicht direkt Maßnahmen<br />
zugeführt werden können, sondern im Tausch mit anderen, nicht verfügbaren Flächen<br />
(verfügbare Flächen – hier: kommunales Eigentum) später, indirekt, zu den gewünschten<br />
Zielen führen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> sollte sich eine solche Satzung geben und bemüht sein, mit Hilfe des<br />
Landschaftspflegeverbandes Muldenland e.V. alle Eingriffe über dieses Instrument zu regeln.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
85
ENTWURF September 2012<br />
8 Weiterführende Maßnahmen der Landschaftspflege<br />
8.1 Planerische Maßnahmen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Erarbeitung eines Gewässerpflegeplanes nach Wasserrahmenrichtlinie für das bestehende<br />
System der Oberflächengewässer und dieser sollte folgende Inhalte haben:<br />
- zu erhaltende und wiederherzustellende naturnahe Bereiche<br />
- naturnahe Gestaltung ausgebauter Bach- und Flußabschnitte<br />
- Bemessung von Schutzzonen entlang der Gewässer<br />
- Ausweisung von Flächen für Vertragsnaturschutz<br />
- laufende notwendige Pflegemaßnahmen<br />
• Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzeptionen (GEK)<br />
• Erarbeitung von Studien zur Machbarkeit der Öffnung ehemaliger Bachläufe<br />
• Grünordnungs- und Landschaftspflegerische Begleitpläne für alle Bauvorhaben im<br />
<strong>Plangebiet</strong>. Diese stellen die nächste Planungsebene nach dem Landschaftplan dar,<br />
bauen auf ihm auf und arbeiten seine Belange präzisiert in die Ebene des Bebauungsplanes<br />
ein.<br />
8.2 Praktische Maßnahmen<br />
• Flächenerwerb entlang der Bachläufe und deren Zuflüsse durch die öffentliche Hand<br />
oder durch die Sächsische Umweltstiftung und darauf aufbauende<br />
"RENATURIERUNG" der Gewässerläufe.<br />
• Ausweisung von Gewässerrandstreifen mit extensiver Grünlandnutzung<br />
entlang der Gewässer in einer Breite von mindestens 10m nach jeder Seite<br />
• Anreicherung der Bachauen mit Gehölzen im Rahmen der Erhaltung des Kaltluftabflusses<br />
• Vereinbarungen des Vertragsnaturschutzes mit Grundeigentümern im Bereich der<br />
angestrebten Gewässerrandstreifen<br />
• Klärung der Altlastverhältnisse besonders der Müllkippen , welche sich in Bereichen<br />
ungeschützten Grundwassers befinden und deren vorrangige Sanierung<br />
• Wiederherstellung von ehemaligen Grünlandflächen im Rahmen der wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten, besonder in der Muldenaue<br />
• Anreicherung und Gliederung der offenen Agrarlandschaft mit Flurgehölzen, Ackerrandstreifen<br />
und Straßen, und wegbegleitenden Pflanzungen, auch als Kurzumtriebsplantagen<br />
• Ergänzung von Obstbaumreihen an wenig genutzten Straßen und Wegen<br />
• Umbau von Obstbaumreihen mit geeigneten Laubbaumpflanzungen an stark befahrenen<br />
Straßen<br />
86<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
8.3 Ergänzungen zur Erhaltung, Pflege, Planung und <strong>Anlage</strong> von ökologisch be-<br />
deutsamen Lebensraumtypen<br />
8.3.1 Lebensraumtyp Streuobst<br />
Definition:<br />
Obstbäume auf Hochstämmen in Reihen, Gruppen oder Feldern, die nicht intensiv nach<br />
Spritz-, Schnitt- und Düngungsplan bewirtschaftet werden.<br />
Es sind anthropogen entstandene Lebensgemeinschaften mit einer wirtschaftlich bedingten<br />
Doppelnutzung aus Ortsnutzung und Unterkultur in Form von Acker, Wiese oder Weide.<br />
Streuobstwiesen werden nach §26 des SächsNatSchG als Bestände ab ca. 500m 2 oder 10<br />
Obstbäumen erfasst.<br />
Die Bestandsdichte der Obstbäume beträgt z.T. 150 - 200 Bäume/ha. Streuobstwiesen sind<br />
meist in Ortsnähe konzentriert oder bilden Gürtel in der freien Landschaft.<br />
Steinobstwiesen sind Lebensräume für über 100 Vogelarten, Säugetiere (v.a. Fledermäuse,<br />
Bilche) Falter, Ameisen, u. a. Insektenarten, Wiesenblumen und Ackerwildkräuter. Sie tragen<br />
wesentlich zum Erholungswert der Landschaft bei.<br />
Für den Naturschutzwert von Streuobstwiesen sind wichtig:<br />
• Flächengröße (als Optimalwert werden 5-50 ha angesehen)<br />
• Vernetzungsgrad<br />
• Höhlenreichtum (Altbestand, Anteil Totholz)<br />
• Qualität der Bodenvegetation<br />
• Zusätzliche Strukturelemente (Lesesteinhaufen, Trockenmauern u.ä.)<br />
• Verschiedenheit der Baumarten und des Alters<br />
• Bestand an alten Obstsorten<br />
Pflege und Entwicklung:<br />
• dabei gilt: Erhalt vor Neuschaffung,<br />
• Bestände unter 60 Bäumen / ha sollten ergänzt werden,<br />
• Landschaftsspezifische Leitbilder sind zu entwickeln<br />
• Regionale Schwerpunkte sollten gebildet werden,<br />
• Vernetzung durch Obstbaumreihen u. -alleen, (wegbegleitende Pflanzungen mindestens<br />
4m Breite vorsehen),<br />
• Höhlenreiches Tot- u. Altholz möglichst lange belassen,<br />
• Nachbarschaftspflanzung,<br />
• Baumabstand 8 - 20m<br />
• Baumschnitt ca. aller 5 Jahre tolerieren, Schnittholz stapeln,<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
87
ENTWURF September 2012<br />
Pflege der Krautschicht:<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Ackerstreifen außerhalb der Wurzelzone, Grasstreifen unter Bäumen belassen, Ackerwildkräuter<br />
schonen,<br />
• Wiesen 2xJahr mähen, möglichst gestaffelt Mähtermine wechseln (Juni/ Juli; Sept./ Oktober)<br />
• Kein Umbruch von Streuobstwiesen<br />
• Teilflächen unregelmäßig mähen (Rückzugsgebiete)<br />
• Mähgut abräumen (Heu, Kompost)<br />
• Mulchmahd nur als Übergangslösung,<br />
• 2x im Jahr mulchen, 2x Mähgut möglichst auf Baumstreifen aufbringen<br />
• Düngung nur durch Festmistaufbringung<br />
• Weidenutzung extensiv (15 Schafe/ ha) oder Hütehaltung<br />
• Keine Beweidung durch Pferde (Bodenverdichtung)<br />
• Quellhorizonte von Beweidung ausnehmen<br />
• Bei Ziegenhaltung Verbißschutz erforderlich<br />
• Keine Standweide auf seltenen Wiesenpflanzen (Rote Liste)<br />
Steinobstbrachen:<br />
• Pflege durch extensive Beweidung oder gelegentliche Mulchschnitte<br />
• Verbuschung roden<br />
• Sukzession vor allem bei Halbtrockenrasen und unter Naturschutzaspekt (Totholzbewohner<br />
fördern)<br />
• Nutzung als Erholungsobjekt führt zu Einbußen beim Naturschutzaspekt (abh. vom Leitbild)<br />
Neuanlagen:<br />
• in Häufungsgebieten gefährdeter historischer Obstrassen<br />
• in Vorkommensgebieten streuobstbesiedelnder seltener Tierarten (Steinkauz, Wendehals)<br />
• Räumen mit hohem Bedrohungsgrad von Extensivwiesentypen<br />
• Erossionsgefährdeten Gebieten<br />
• Trinkwasserschutzzonen<br />
• Biotopdefizitgebieten<br />
• Triftkorridoren (Verbißschutz erforderlich)<br />
Bei Neuanlage oder bei Bestandsergänzungen sollten folgende Obstbaumarten vorrangig<br />
angepflanzt werden:<br />
Apfel (Malus domestica)<br />
Birne (Pyrus communis var. domestica)<br />
Süßkirsche (Prunus avium)<br />
Sauerkirsche (Prunus cerasus)<br />
Pflaume (Prunus domestica)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
88
ENTWURF September 2012<br />
8.3.2 Landschaftsprägende Großbäume und Großbaumensembles<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Definition<br />
Bäume und Bestände, die keinem postlichen Umtrieb unterliegen und wegen ihres meist<br />
freien Standes individuellen Charakter haben. Bäume des Waldes sind nur dann einbezogen,<br />
soweit sie außerhalb der normalen Waldbewirtschaftung liegen und als herausgehobene<br />
Einzelobjekte Naturschutzinteresse auf sich ziehen.<br />
Es handelt sich um:<br />
• bekrönende Solitärbäume in der freien Landschaft<br />
• Bäume als Architekturpartner<br />
• Dorfbäume (Dorfeingangs-, Dorfmittelpunktbäume)<br />
• Überhälter vergangener waldgeschichtlicher Epochen<br />
• Bäume mit ungewöhnlicher Wuchsform<br />
• Reliktexemplare seltener oder gefährdeter Baumarten<br />
• Waldfassadenbäume<br />
• Hainartige Bestände, soweit nicht als Feldgehölze zu kennzeichnen<br />
• Kopfbaumbestände<br />
• Beherrschende Alleen<br />
• Landschaftsparks/ Solitärgruppen<br />
• Parkartige Streubaumlandschaften<br />
• Wetterbäume<br />
• Gedenkbäume, historische Weiserbäume, Grenzbäume<br />
Pflanzenwelt unter Bäumen:<br />
• repressiv auf die Bodenschicht wirken: Grauerle, Schwarzerle, Sandbirke, Buche, Weißpappel,<br />
Graupappel, Schwarzpappel, Silberweide, Vogelbeere, Feldulme.<br />
• Laub von Linde, Lärche, Birke, Ahorn und Esche wird zu milder, bodenverbessernder<br />
Lauberde zersetzt.<br />
• durch den Schattenwurf werden lichtbedürftige Gräser verdrängt, Lichtreduktion bei Kiefer<br />
und Birke 50%, Lärche 60%, Esche 75%, Fichte 85%, Buche 90%<br />
• Tau und Schwachregen dringt nicht zum Boden; pH - Wert des Stammabflusses niedriger<br />
als der des Regens<br />
• Pilze sind meist Begleiter von Bäumen. frei von Mykorrhiza: Fraxinus, Platanus, Taxus<br />
Fakultative Ektomykorrhiza: Acer, Populus, Prunus, Pyrus, Salix, Sorbus, Ulmus, Betula,<br />
Castanea, Juglaus. Obligate Ektomykorrhiza: Carpinus, Larix, Picea, Pinus, Quercus.<br />
• Saprophytisch- lignicole Pilze (Fäulniserzeuger): Zunderschwamm , Flacher Lackporling,<br />
Schmetterlingstramete, Schwefelporling, Birkenporling u.a.<br />
• Flechtengesellschaften können sehr artenreich sein, unterliegen jedoch regionalen Sondereinflüssen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
89
ENTWURF September 2012<br />
Tierwelt ( Bäume als Lebensräume):<br />
Phytophage Wirbellose an Bäumen nach Arten:<br />
Birken 334, Eichen 423, Weiden 450, Pappeln 189, Kiefer 172<br />
Vogeldichte (BP/ ha):<br />
200- jähr. Alteichenbestand 23,9<br />
Eichenmittelwald 9,3<br />
Stangenholz 2,0<br />
Schonung 7,8<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
besonders bedeutsam Baumhöhlen für Vögel, Fledermäuse und Bilche.<br />
Besonders bedeutsam ist die Besiedelung durch wärmeliebende Käfer (z.B. Bockkäfer,<br />
Hirschkäfer, Prachtkäfer) und Wildbienen.<br />
Nachteil:<br />
Bei der Bewertung im Sachwertverfahren gelten Höhlen und Totholzteile als wertmindernd.<br />
Der Naturschutzwert geht nicht in das Verfahren ein. (Gesonderter Schutzstatus erforderlich!)<br />
Baumpflege,- vorsorge und - sanierung:<br />
Mit Einfühlungsvermögen und biologisch- ökologischem Verständnis geprägte Fürsorge für<br />
den Baum zur rechtzeitigen Abwendung von Gefahren und Schäden. Ziel der Baumpflege ist<br />
die Vitalitäts- und Gesunderhaltung des Baumes.<br />
Baumerhaltungsmaßnahmen wie Eisenringe und Betonplomben entsprechen nicht mehr den<br />
anerkannten Regeln.<br />
Tüxen:“ Wenn ein Baum ernsthaft stört, so entferne man ihn ganz, aber man verstümmelt ihn<br />
nicht!“ Baumschäden müssen nicht immer Schäden für den Biotop- und Artenschutz sein.<br />
Irreversible Schäden:<br />
• fortgeschrittene pilzliche Welkekrankheiten<br />
• Befall der Wurzeln durch aggressive Pilze (Hallimasch z.B.)<br />
• umfangreiche Substanzverluste (z.B. Starkwurzeln)<br />
• weit fortgeschrittene chemogene Schädigungen (Gasaustritt z.B. )<br />
• Vitalitätsverluste durch nicht behandlungsfähige Bodenverdichtung<br />
• minimaler, nicht erweiterungsfähiger Lebensraum<br />
In diesen Fällen sind aufwendige Behandlungen zu unterlassen.<br />
Grundsätze zur Baumpflege und Umgang mit Bäumen in der Freiraumplanung:<br />
• Gewachsene Baumlandschaften respektieren und weiterentwickeln<br />
• weiteren Verlust markanter Einzel- und Alleebäume und der Kopfbaumbestände vermeiden<br />
• Bäume als Zeugen des Wirkens früherer Generationen respektieren<br />
• Markierungsfunktion der Flurbäume respektieren<br />
• Habitatschutz altbaumgebundener Tiere berücksichtigen<br />
• Lebensräume der Altbäume bereits bei Pflanzung berücksichtigen<br />
• Ensemblebildung<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
90
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Pflegemaßnahmen für baumbewohnende Tiere:<br />
• Fledermausschutz: Fallen im September/ Oktober vor Bezug der Winterquartiere. <strong>Im</strong> Winter<br />
Erhaltung der Höhlenabschnitte, verstopfen mit Tüchern, daß Tiere nicht im Frost entweichen,<br />
gesondert überwintern, Naturschutzverbände informieren.<br />
• Erhaltung von Totholz, möglichst an Ort und Stelle längere Zeit lagern, möglichst sonnig.<br />
Stehendes Totholz hat Vorrang vor liegendem. Dokumentation der Maßnahme erforderlich.<br />
• Beseitigung der konkurrierenden Junggehölze, insbesondere bei Alteichen.<br />
• Entbuschung des Baumumfeldes zur Sicherung eines warmen Keimklimas im Stammbereich<br />
• Sicherung der bodendeckenden Kraut-, Altgras und Laubschichten.<br />
• Bei Neupflanzungen möglichst Pflanzmaterial aus der Umgebung gewinnen.<br />
Neuanlage:<br />
• Einsatz von verschiedenen Baumstrukturen in der freien Landschaft so, das die landschaftliche<br />
Eigenart nur durch das Hervortreten bestimmter Gehölzelemente betont wird<br />
• Dörfer und Ortsteile sollen nicht durch bollwerkartige Baumpflanzungen abgeschottet,<br />
sondern locker eingegrünt werden,<br />
• Neuanpflanzungen sollen an Geländevorgaben geknüpft werden<br />
Abbildung 4: Optische Auflösung Abbildung 5: Nutzungsvarianten von<br />
schematischer Wald – Flurgrenzen Solitärbaumlandschaften<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
91
ENTWURF September 2012<br />
8.3.3 Lebensraumtyp Feuchtwiesen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Definition:<br />
• Feuchtwiesen sind durch Mahd genutzte Grünlandgesellschaften (absolutes Grünland),<br />
die aufgrund ihres Nährstoffreichtums sehr produktiv sind und durch einen Überschuß an<br />
Wasser geprägt sind.<br />
• Ihr Standort kann als frisch bis naß eingestuft werden.<br />
• Ihr Arteninventar setzt sich stets aus Arten feuchtegeprägter Vegetationstypen zusammen.<br />
• Typisch ist ihr Reichtum an Seggen, Binsen und krautigen Pflanzen.<br />
• Sie befinden sich meist auf regelmäßig überfluteten Talböden, in Fließ- oder Stillgewässerkontakt,<br />
im Bereich von Quell- und Sickerwasseraustritten und zeitweise wasserführenden<br />
Geländedepressionen. Die Böden sind von Wasser geprägt (Gleye, Pseudogleye,<br />
Aueböden, Niedermoor).<br />
• Feuchtwiesen sind hochwüchsig und gehölzfrei, es dominieren Arten mit geringem Verdunstungsschutz.<br />
(Grundwassernahe Wiesen verdunsten mehr als freie Wasseroberflächen!)<br />
• Sie werden in der Regel als Futterwiesen genutzt, Weidennutzung ist wegen der Parasitengefahr<br />
(Leberegel) problematisch.<br />
• Gräben sind im Lebensraum Feuchtwiese integriert.<br />
Man unterscheidet:<br />
• Feuchtwiesen der Becken und Talniederungen (Stromtal- Auenwiesen)<br />
• Wiesentäler der Unter- und Mittelläufe<br />
• Wiesentäler der Oberläufe/ Bachwiesentäler<br />
• Quellbereichsgrünland<br />
• Feuchtwiesen in aufgelassenen Teichen<br />
• Meliorationsgrünland der Moorniederungen<br />
In Sachsen wurde der überwiegende Teil der Feuchtwiesen in melioriertes Saatgrasland<br />
umgewandelt, deshalb sind Feuchtwiesenarten sehr selten geworden.<br />
Von der Grundartengarnitur sind in Sachsen von 43 Arten 17 Arten der Roten Liste. Von den<br />
Nässezeigern (30 Arten) sind in Sachsen 15 Arten der Roten Liste.<br />
Von 9 Wechselfeuchtanzeigern stehen in Sachsen 8 auf der Roten Liste.<br />
Weiterhin sind Feuchtwiesen für Wiesenbrüter (mehrere vom Aussterben bedrohte Arten),<br />
seltene Falterarten und Heuschrecken von Bedeutung.<br />
Eine allen Schutzansprüchen gerecht werdende Pflege gibt es nicht, es sind je nach Artenspektrum<br />
regionalspezifische Leitbilder und Schutzstrategien zu entwickeln.<br />
Pflege:<br />
• Feuchtwiesen sind landwirtschaftliche Grenzstandorte und können nur durch besonderen<br />
Schutz, durch staatliche Förderung erhalten werden. Als anthropogener Lebensraum sind<br />
sie auf Nutzung als Mähwiese angewiesen, ansonsten verfallen sie der Sukzession als<br />
Röhricht, Hochstaudenflur und nach längerem Zeitraum als Gehölzbiotop.<br />
• Typisch ist 2 malige Mahd/ Jahr zu Beginn der Gräserblüte, in Gebirgslagen auch<br />
1Mahd/Jahr.<br />
• Der Einsatz von Technik ist erschwert. Bei der Herbstmahd wird öfter das Mähgut nicht<br />
beräumt, das führt bei hohem Grünmasseanteil zum Ersticken konkurrenzschwacher Arten.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
92
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Auf geeigneten Standorten wird extensive Nachweide betrieben, das führt aber z.T. zu<br />
Bodenverdichtungen.<br />
Grundsätze und Ziele der Feuchtwiesenpflege:<br />
• Größere Feuchtwiesengebiete sind als Komplexlebensräume nach Leitbildern und<br />
Schutzstrategien zu pflegen und zu gestalten.<br />
• Der Gebietswasserhaushalt ist zu steuern, in Auenbereichen ist die Anhebung von<br />
Grundwasserständen oder regelmäßige Überflutung anzustreben.<br />
• Grünlandumbruch und Gülledüngung ist zu vermeiden.<br />
• Kleinreliefs (Senken, Hügel) sind bevorzugt zu extensivieren, Strukturanreicherung durch<br />
Gehölzgruppen und Sukzessionsbereiche (Röhrichte, Hochstaudensäume) ist anzustreben.<br />
• Eine Vernetzung durch lineare Elemente (Gräben, Bachufer) und Trittsteinbiotope ist anzustreben.<br />
• Von Wiesenbrütergebieten sind Störungen fernzuhalten.<br />
• In Gebieten mit floristischen Besonderheiten ist das Mahdregime oder Mulchschnitte auf<br />
das jeweilige Artenspektrum abzustimmen.<br />
• Beweidung ist auf Sonderfälle zu beschränken.<br />
• Eine Staffelmahd ist in größeren Gebieten günstig, um Rückzugsgebiete und Nahrungsspektrum<br />
zu erhalten.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
93
ENTWURF September 2012<br />
8.3.4 Lebensraumtyp stehende Kleingewässer<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Definition:<br />
Künstliche oder natürliche, teilweise perennierende und periodische Wasseransammlungen<br />
kleiner als 0,5 ha, die nicht fischereilich bewirtschaftet werden.<br />
• Tümpel (zeitweilig austrocknend)<br />
• Kleinweiher (Dorfteiche, Mühlweiher, Viehtränken usw.)<br />
• Altarme, Altwässer<br />
• Ackersölle und Ackerpseudosölle (aus Kornverlagerung entstanden)<br />
• Seigen (Wiesendepressionen)<br />
• Dolinen und Toteislöcher<br />
• Kleingewässer im Wald<br />
(Kies- Sand- und Tongruben gesonderter Band! desgl. Teiche)<br />
Der Wirkungsbereich des Kleingewässers reicht ins Umland, da er meist nur Teillebensraum<br />
ist.<br />
Die Wasserführung hängt von Niederschlägen, Grundwasserdynamik und Hochwasserereignissen<br />
ab. Kleingewässer sind temperaturlabil, bereits zu Frostzeiten werden durch Besonnung<br />
hohe Temperaturen erreicht. Es sind Flachgewässer, die selten eine Tiefe von 2- 4m<br />
erreichen.<br />
Die Pflanzenwelt gliedert sich in aquatische, amphibisch- terrestrische Vegetation.<br />
Kleingewässer leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Pflanzen- und Tierarten.<br />
Lurche profitieren vom Fehlen laichfressender Fischarten.<br />
Gefährdungsfaktoren:<br />
• Fischbesatz, teichwirtschaftliche Intensivierung<br />
• Verfüllung<br />
• Naturstoffeintrag<br />
• natürliche Verlandung, Ausbleiben der Auendynamik<br />
• Grundwasserabsenkung<br />
• Eintrag toxischer Substanzen<br />
• Viehtritt<br />
• Nadelholzaufforstung der Ufer (Versauerung)<br />
• Freizeitsport<br />
• Isolation (Abstände> 400m behindern Genaustausch) zu starke Gehölzbestockung (Laubeintrag,<br />
Beschattung)<br />
• Ablagerung von organ. Substanzen (verfaultes Heu) am Ufer<br />
Pflegemöglichkeiten:<br />
• Regulation des Gehölzaufwuchses (mögl. nur 1/3, Nordseite)<br />
• Mahd der Uferbereiche<br />
• Abfischen<br />
• Müll und Unratbeseitigung<br />
• Instandsetzung von Dämmen<br />
• Unterbindung von Abwasserzuleitungen<br />
• Bau von Sedimentationsabscheidern<br />
• Schilfmahd bei zu starker Verlandung (vom Eis aus)<br />
• Steuerung des Erholungsverkehrs<br />
• Schaffung von Flachwasserzonen und Inseln<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
94
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
• Gestaltung vegetationsfreier Schlamm- oder Sandufer<br />
• Ablagerung von Wurzelstubben (max. 5% der Gesamtfläche)<br />
• Regelmäßige herbstliche Krautung zum Nährstoffentzug (kein Einsatz von Graskarpfen!)<br />
• Einspeisung von nährstoffarmen Wasser<br />
• Entschlammung (Teilflächen!)<br />
• Erhalt hat Vorrang vor Neuanlagen!<br />
Abbildung 6: Leitbilder für stehende Gewässer<br />
Leitbild für Wald - Kleingewässer (S - und SO - Ufer gehölzfrei, breiter Röhrrichtgürtel und<br />
Therophytenfluren, Feucht - Laubwald im Einzugsgebiet)<br />
Leitbild für Tümpel (Diese Flachgewässer sollen nur so tief angelegt werden, daß sie jedes<br />
Jahr einmal austrocknen)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
95
ENTWURF September 2012<br />
Neuanlagen:<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Grundwassernahe Bereiche<br />
• mind. 300-1000m², Tiefenbereiche von 2m vorsehen, sonst Flachufer 50% mit 5-20cm<br />
Tiefe, 1:10 Neigung - 1:3,5<br />
• nicht von Bächen durchströmen lassen!<br />
• Wasserstandsregulierung durch Ablaufrohr<br />
• lange Uferlinien<br />
• Waldgewässer Gehölzumbau von Nadel- zu Laubholz<br />
• Vernetzung mit verwandten Lebensräumen (Feuchtwiesen, Gehölze)<br />
• Pufferzonen zu Intensiväckern oder -wiesen<br />
• Entfernung zu Straßen mindestens 200m bei Amphibienlaichgewässern.<br />
• Kein Aufstau von Quellbächen (eigener schützenswerter Lebensraum)<br />
• Keine Folie in der freien Landschaft verwenden!<br />
8.3.5 Lebensraumtyp Bäche und Bachufer<br />
Definition:<br />
Bäche sind naturgegebene Fließgewässer, die nur so breit sind, daß sie ganz oder weitgehend<br />
von Uferbäumen überstimmt werden können. Das Bachbett kann wenige dm bis etwa<br />
5m, lokale Aufweitungen bis etwa 10m breit sein. Zum Bachlebensraum gehören Wasserkörper,<br />
Bachbett einschließlich Lückenraum unter der Sohle und der Luftraum über dem<br />
Wasser sowie die bachparallelen Uferstreifen und die semiaquatischen Übergangsbereiche<br />
zwischen Bach und Ufer.<br />
Fundamentaleigenschaften:<br />
• Prägung durch fließendes Wasser<br />
• Abhängigkeit vom Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft<br />
• Zonierung in kontrastierende Standorte<br />
• Kontaktvielfalt mit Anschlußbiotopen<br />
Quellregion = Krenal<br />
Salmonidenregion = Rhithral (Köcherfliegenregion)<br />
Barbenregion = Potamal<br />
Die Ufervegetation ist sehr komplex, es sind viele unterschiedliche Gesellschaften beteiligt.<br />
Typisch für Baumgesellschaften sind Eschen- und Erlenreiche Bachsaumwälder, Bachstaudengesellschaft<br />
werden meist von Mädesüß geprägt, naturschutzrelev. Schlüsselarten sind<br />
vor allem Laikräuter in sauberen Bächen.<br />
Abgrenzung zu Gräben (Band II,10)<br />
• Fehlende Turbulenz und Fließgeschwindigkeit<br />
• Fehlen überbordender Hochwässer<br />
• Zeitweises Trockenfallen<br />
• Kurvenlose Linienführung<br />
Bäche gehören überwiegend zu Gewässern III. Ordnung, die Unterhaltung obliegt Gemeinden<br />
oder durch sie beauftragten Wasser- und Bodenverbänden, bzw. Fischereiverbände<br />
Die Tierwelt ist sehr vielgestaltig, die meisten Bachbewohner sind kaltwasserströmungs- und<br />
sauerstoffliebend.<br />
Viele Tierarten dringen bis 30cm tief in das Substrat ein. In Bächen leben bis zu 2000 Organismenarten,<br />
an Bächen leben in und an Ufergehölzen ca. 60 Vogelarten, davon besonders<br />
an das Bachleben angepaßt Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze. An das Bachleben<br />
96<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
angepaßte Säugetiere sind Fischotter, Wasserspitzmaus, Biber und Bisamratte. Eine ganze<br />
Reihe der Wildfischarten ist in der Roten Liste verankert, 80% gelten als bedroht. An Insekten<br />
sind naturschutzbedeutsame Arten vor allem in den Gruppen:<br />
• Libellen<br />
• Steinfliegen<br />
• Eintagsfliegen<br />
• Köcherfliegen<br />
• Zweifliegler<br />
• Netzflügler<br />
• Käfer<br />
• Wanzen zu finden.<br />
Krebse stellen besonders gute Indikatoren für die Gewässergüte dar. Vom Aussterben bedroht<br />
ist die Flußperlmuschel. Die Vorkommen sind streng geschützt.<br />
Gefährdungen entstehen durch:<br />
• wasserbauliche Veränderungen (z.B. Verrohrung)<br />
• Gewässerunterhaltung<br />
• Gewässerverschmutzung (z.B. Nährstoffeintrag)<br />
• Gewässerversauerung<br />
• Bebauung und Wasserkraftnutzung<br />
• Grundwasserabsenkungen<br />
• Ufernahe Bewirtschaftungen (z.B. Fichtenaufforstungen)<br />
• Fischerei<br />
• Abwasserbelastung<br />
• Bisamratten- und Neophytische Pflanzen (Japanknöterich, drüsiges Springkraut)<br />
Pflege und Entwicklung:<br />
Für verschiedene Bachtypen Leitbilder entwickeln.<br />
Maßnahmen sind :<br />
• Pflege der Ufervegetation (Mähen, Gehölzschnitt)<br />
• Entkrauten der Gewässersohle (nur vom 15.8.- 31.10.), problematisch<br />
• Räumung des Abflußprofils (Hochwasserschutz)<br />
• Ufersicherung d. Lebendverbau u. tote Materialien<br />
• Gehölzpflanzungen (heimische Gehölze)<br />
• Böschungsabflachungen<br />
• <strong>Anlage</strong> von Begleitstreifen von mind. 10m Breite als Pufferzone<br />
Renaturierungsmaßnahmen:<br />
• Betonmauern ersetzen, örtlichen Naturstein verwenden<br />
• Abstürze durch Sohlrampen ersetzen<br />
• Störelemente einbringen (Stubben, große Steine)<br />
• Gehölzpflanzungen (Standorttypisch)<br />
• Mäander zulassen, Gestaltung d. Bach überlassen<br />
• Abbruchkanten erhalten<br />
• Erhaltung von Altarmen, Verbindung zwischen Altarm und Bach wiederherstellen, Hochwasserkolke<br />
erhalten<br />
• Sukzessionen im Uferbereich zulassen<br />
• Überflutungen und zeitweilige Vernässungen tolerieren<br />
97<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
Flutmulden für Hochwässer anlegen (z.B. Mähwiesen)<br />
• Verbesserung der Abwasserreinigung z.B. Kleinsteinleiter Schilfkläranlagen)<br />
• Auen: Umwandlung von Äckern in Grünland in Überflutungsgebieten<br />
• Extensivierung von Kleingewässern (Teiche)<br />
• Abrücken von Wegen und Straßen von Bächen<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Abbildung 7: Leitbild für Altarme und Altwässer (mit breiter Schilfzone und Flachwasserbereichen)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
98
ENTWURF September 2012<br />
9 Planinterne strategische Umweltprüfung des Landschaftsplans<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Nach <strong>Anlage</strong> 2 zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsUVPG ist der kommunale Landschaft einer obligatorischen<br />
SUP zu unterziehen. Dabei soll eine sog. interne oder integrierte Umweltprüfung im<br />
Landschaftsplan eine (aufwändigere) externe Umweltprüfung ersetzen (vgl. ausführlicher<br />
Kap. 1.3). Für die Durchführung der internen Umweltprüfung muss der Landschaftsplan erweitert<br />
werden um:<br />
� die in § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsUVPG genannten Schutzgüter (d.h. Mensch, Kulturgüter,<br />
sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)<br />
� eine Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschrei-<br />
bung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde und<br />
� eine Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (Monitoring).<br />
Das Verfahren zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von<br />
landschaftsplanerischen Fachbeiträgen nach § 5 SächsNatSchG richtet sich – auch bezüglich<br />
der Beteiligung der Öffentlichkeit - nach den Vorschriften des Sächsischen Landesplanungsgesetzes.<br />
Mit der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Kulturgüter und sonstige<br />
Sachgüter wird die Funktion des kommunalen Landschaftsplans als ökologische Grundlage<br />
für die Bauleitplanung und wiederum deren Umweltprüfung optimiert. Gleichzeitig wird<br />
damit die Grundlage für die planinterne Umweltprüfung des Landschaftsplans geschaffen. In<br />
Kap. 4.6 und 4.7, sowie den KARTEN 15, 16, 17 wurden die wertgebenden Flächen bzw.<br />
Funktionen für die Schutzgüter Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter dargestellt.<br />
9.1 Umweltprüfung des Landschaftsplans<br />
Mit der Umweltprüfung sollen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben<br />
und bewertet werden. Darzustellen sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf<br />
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen<br />
zwischen den vorgenannten Schutzgütern (vgl. § 2 (1) bzw. § 9 (3)<br />
SächsUVPG).Umweltrelevante Auswirkungen des Landschaftsplans sind in den Entwicklungsaussagen<br />
zu den einzelnen Schutzgütern sowie im Integrierten Entwicklungskonzept<br />
enthalten. Entwicklungsaussagen im Landschaftsplan sollen<br />
�die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft,<br />
�den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Biotope und der Lebensgemeinschaften der<br />
Tiere und Pflanzen,<br />
�den Aufbau eines bundesweiten und europäischen Biotopverbundes (NATURA 2000),<br />
�den abiotischen Ressourcenschutz und<br />
� die Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
behandeln.<br />
(vgl. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 2005)<br />
<strong>Im</strong> Integrierten Entwicklungskonzept werden alle vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen<br />
und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensräume<br />
und Landschaftsbild/Erholung dargestellt (vgl. Kap. 9). Das Integrierte Entwicklungskonzept<br />
führt damit die schutzgutbezogenen einzelnen Entwicklungskonzepte zusammen und stimmt<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
99
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
sie aufeinander ab. Häufig wirken sich die vorgeschlagenen Maßnahmen positiv auf mehrere<br />
Schutzgüter aus. So kann z.B. die <strong>Anlage</strong> von Streuobstwiesen sowohl zum Schutz spezifischer<br />
Tierarten als auch zur Verbesserung des Landschaftsbildes beitragen. Gegebenenfalls<br />
bestehende Konflikte zwischen den einzelnen Entwicklungskonzepten werden im Integrierten<br />
Entwicklungskonzept abgewogen und aufgelöst. Dies betrifft bspw. notwendige Maßnahmen<br />
zur Entwicklung eines Gebietes für die naturgebundene Erholung (aus Sicht des Schutzgebietes<br />
Landschaftsbild), während ggf. für den Arten- und Biotopschutz die Zugänglichkeit der<br />
Flächen eher beschränkt werden müsste.<br />
Für die planinterne Umweltprüfung des Landschaftsplans bedeutet dies, dass die Integrierte<br />
Entwicklungskonzeption die geforderte Prüfung der Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden,<br />
Wasser, Klima, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Erholung bereits untereinander<br />
vornimmt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden die Schutzgüter Mensch, Kultur- und<br />
Sachgüter bereits berücksichtigt, etwa indem für die Öffnung und Renaturierung verrohrter<br />
Gewässerabschnitte nur solche Bereiche vorgeschlagen wurden, in denen die Umsetzung<br />
der Maßnahme vergleichsweise konfliktfrei möglich wäre (z.B. Gewässerabschnitte außerhalb<br />
von Ortschaften). Von diesen Ausnahmen abgesehen, müssen die erweiterten Schutzgüter<br />
Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen jedoch zusätzlich<br />
eingebunden werden, da für sie kein Entwicklungskonzept aufgestellt wird (und damit<br />
auch keine Aussagen in die Integrierte Entwicklungskonzeption einfliessen können).<br />
<strong>Im</strong> Folgenden werden daher die in der Integrierten Entwicklungskonzeption aufgeführten<br />
Maßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Erholung<br />
hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die wertgebenden Flächen<br />
bzw. Funktionen für die Schutzgüter Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter (vgl.<br />
KARTEN 15-17) überprüft. Grün werden dabei positiven Auswirkungen dargestellt , rot eventuelle<br />
Konflikte. Bei nicht gefärbten Schutzgütern sind keine Auswirkungen zu erwarten.<br />
Positive Auswirkungen Keine Auswirkungen Negative Auswirkungen<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
100
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 188: Auswirkungen der Maßnahmen des Landschaftsplanes auf Mensch, Kul-<br />
tur- und Sachgüter<br />
Maßnahmentyp Schutzgüter Begründung<br />
Öffnung und Renaturierung verrohrter<br />
Gewässerabschnitte<br />
Erhalt besonders wertvoller Lebensräume<br />
und Lebensraum-<br />
komplexe<br />
Anpflanzung gewässerbegleitender<br />
Gehölze<br />
<strong>Anlage</strong> und Pflege von extensiv<br />
genutzten Grünlandstreifen<br />
Rückbau Aufstiegshindernis<br />
bzw. <strong>Anlage</strong> von Fischpässen<br />
an Querbauwerken<br />
Erhalt und Pflege artenreicher<br />
Wiesen (auch: Extensive Wiesenpflege,<br />
Nasswiesenpflege)<br />
Extensivierung von Grünland<br />
Umwandlung von Acker in extensiv<br />
genutztes Dauergrünland<br />
Diverse Maßnahmen zum Erosionsschutz<br />
Mensch<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
Kulturgut<br />
101<br />
Sachgut<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Schaffung von natürlichen Retentionsflächen<br />
�Verringerung der landw.Nutzfläche<br />
im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
�Positive Auswirkungen auf das<br />
Landschaftserleben und die natur-<br />
gebundene Erholung<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene Erholung<br />
�Verringerung der landw. Nutzfläche<br />
im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
nördlich der A14<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Ggf. Beeinträchtigung bestehender<br />
Wasserrechte bei Rückbauabsicht<br />
der Aufstiegshindernisse<br />
�Vielfältige Abstimmungen mit allen<br />
Betroffenen sind notwendig, auch<br />
bei <strong>Anlage</strong> von Fischpässen<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Auf erosionsgefährdeten Flächen;<br />
Schutz von landwirtschaftlich nutzbaren<br />
Flächen (Ressourcenschutz)<br />
� Widerspruch zu Interessen der<br />
Landwirtschaft<br />
�Schutz von landwirtschaftlich nutzbaren<br />
Flächen (Ressourcenschutz
ENTWURF September 2012<br />
Maßnahmentyp Schutzgüter Begründung<br />
Gehölzaufwuchs durch Sukzession<br />
<strong>Anlage</strong> von Ackerrandstreifen<br />
und extensiv genutzten Grünlandstreifen<br />
Anreicherung der Feldflur mit<br />
Einzelbäumen, Baumgruppen<br />
und Hecken sowie Neupflanzung<br />
oder Ergänzung von<br />
Baumreihen und Alleen<br />
Freihalten von Kaltluftbahnen<br />
mit Siedlungsbezug<br />
Entwicklung von standortgerechten<br />
Mischwäldern<br />
Erhalt, Pflege und Neuanlage<br />
von Streuobstwiesen<br />
Pflanzung einheimischer Laub-<br />
und Obstgehölze, um die Einbindung<br />
von Siedlungsrändern<br />
in die umgebende Landschaft zu<br />
verbessern<br />
Schutzstreifen entlang der B<br />
107 und der A14<br />
Kontrolle und ggf. Sanierung<br />
von <strong>Altlasten</strong><br />
Mensch<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
Kulturgut<br />
102<br />
Sachgut<br />
�Möglicher Verlust von Grünland als<br />
kulturlandschaftlich wertvolles Element<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />
+ die naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Verringerung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche in Vorbehaltsgebie-<br />
ten Landwirtschaft<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />
+ die naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Aufwertung der Landschaft mit<br />
kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen<br />
�Erhaltung der Durchlüftung der<br />
Siedlungen<br />
�Langfristige Stabilisierung der<br />
Waldbestände, v.a. in den Vorbe-<br />
haltsgebieten Wald<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />
naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Aufwertung der Landschaft mit<br />
kulturhistorisch bedeutsamen Land-<br />
schaftsteilen<br />
�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />
+ die naturgebundene<br />
Erholung<br />
�Keine negativen Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Kulturgüter, da Pflanzungen<br />
nur dort erfolgen sollen, wo<br />
optische Defizite bestehen. Eine<br />
Abpflanzung entlang historischer<br />
Sichtbeziehungen/markanter Orts-<br />
bilder ist nicht geplant.<br />
�Schutz der Siedlungen und des<br />
Wohnumfelds sowie z.T. kulturhistorisch<br />
wertvoller Siedlungsbereiche +<br />
Siedlungselemente vor <strong>Im</strong>missions-<br />
belastungen<br />
�Schutz vor gesundheitlichen Schäden<br />
bzw. natürlicher Ressourcen,<br />
v.a. in den Vorrang-<br />
/Vorbehaltsgebieten
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
9.2 Alternativenprüfung<br />
Wie die o.g. Tabelle zeigt, besteht im Wesentlichen zwei mögliche Konflikte bei allen Maßnahmen,<br />
die in beiden Fällen Sachgüter in Anspruch nehmen. Sowohl bei bestehenden, aber<br />
nicht ausgeübten Wasserrechten entlang der Mulde, des Mutzschener Wassers, der Launzige<br />
und des Kranichbaches , als auch bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
in den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft durch geplante Gewässerrenaturierungen<br />
bzw. die <strong>Anlage</strong> von Ackerrandstreifen.<br />
Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft zeichnen sich durch hohe Bodengüten aus, die eine gute<br />
Ertragsfähigkeit gewährleisten. Die Landwirtschaft hat in diesen Gebieten aufgrund der natürlichen<br />
Gegebenheiten gute Produktionsbedingungen. Kleinere naturnahe Aufforstungen,<br />
in der Regel bis ca. 3 ha bei kompakter Ausformung, tragen zur nachhaltigen landwirtschaftlichen<br />
Nutzfunktion dieser Gebiete bei und sind insofern mit der Vorbehaltsausweisung vereinbar.<br />
Sie können somit indirekt über günstige Wirkungen wie Windberuhigung, Erosionsschutz,<br />
Erhöhung des Retentionsvermögens etc. zum Erhalt des landwirtschaftlichen Ertragspotenzials<br />
beitragen (REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008, 9.1). Damit ist eine Gliederung<br />
durch Ackerrandstreifen bzw. Gewässer und gewässerbegleitende Gehölze denkbar.<br />
Auch hier müssen bei der Umsetzung der Maßnahmen differenzierte Lösungen mit den Eigentümern<br />
bzw. Bewirtschaftern der Flächen gefunden werden.<br />
Ein grundsätzlicher im Untersuchungsgebiet bestehender Konflikt (der jedoch nicht aus der<br />
Maßnahmenplanung des Landschaftsplans herrührt) sind die bestehenden und geplanten<br />
Vorhaben zum Rohstoffabbau am Alten Tausend bei Grimma-Beiersdorf und die Lärmbelastung<br />
entlang der A 14, sowie das Ansiedlungsvorhaben eines gewerblichen Schweinemastbetriebes<br />
.<br />
9.3 Umweltüberwachung<br />
Um frühzeitig ggf. negative Umweltfolgen der Planungen ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen<br />
ergreifen zu können, verpflichtet das Baugesetzbuch die Kommunen zur Umweltüberwachung<br />
(sog. Monitoring). Zu überprüfen ist, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen infolge der Durchführung der Planung eintreten (vgl. § 4c<br />
BauGB sowie § 9 (3) SächsUVPG).<br />
Zeitpunkt, Inhalt und Verfahren des Monitorings sind als Konzept im Umweltbericht zu<br />
beschreiben. „Unvorhergesehene“ Umweltauswirkungen treten dann auf, wenn entweder die<br />
tatsächlichen Umweltauswirkungen erheblicher sind als prognostiziert oder wenn Umweltauswirkungen<br />
auftreten, die nicht prognostiziert wurden. In beiden Fällen ist eine schwerwiegende,<br />
unerwartete Veränderung der Schutzgüter die Folge, wobei die Feststellung der konkreten<br />
Ursachen und verursachenden Planungen grundsätzlich jedoch schwierig sein dürfte.<br />
Die „Durchführung“ des kommunalen Landschaftsplanes erfolgt durch<br />
� die Übernahme und Konkretisierung seiner Planaussagen auf unteren Planungsebenen<br />
(Grünordnungsplan) oder in anderen Planwerken<br />
� die Realisierung von Maßnahmen und Nutzungsänderungen (vgl. v. Haaren, 2004)<br />
Der Schwerpunkt des Monitorings muß demnach auf der Überwachung der Auswirkungen<br />
seiner Maßnahmen liegen. Zu überprüfen wären im Wesentlichen mögliche Veränderungen<br />
der Schutzgüter, d. h. deren Bestand und Funktionen innerhalb eines Gebietes bzw. auf einer<br />
speziellen Fläche.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
103
ENTWURF September 2012<br />
Zu unterscheiden sind hierbei:<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
� Maßnahmen, die den derzeitigen Zustand eines Schutzgutes/einer Fläche erhalten wollen,<br />
etwa durch Verzicht auf Nutzungsänderungen oder Pflegemaßnahmen (sog. Erhaltungsmaßnahmen)<br />
und<br />
� Maßnahmen, die den derzeitigen Zustand eines Schutzguts/einer Fläche verbessern bzw.<br />
aufwerten wollen, etwa durch Extensivierung der Nutzung oder landschaftspflegerische Gestaltung<br />
(sog. Entwicklungsmaßnahmen).<br />
Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind bei Umsetzung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen des kommunalen Landschaftsplans nicht zu erwarten (s. Kap. 7 „Integriertes<br />
Entwicklungskonzept“ und Kap. 9.1 „Umweltprüfung des Landschaftsplans“).<br />
Eine negative Entwicklung von Schutzgütern bzw. Flächen ist aber bei der Nichtumsetzung<br />
der Erhaltungsmaßnahmen denkbar. Bei der Realisierung von Entwicklungsmaßnahmen<br />
können einzelne Flächen eine andere Entwicklung nehmen als in der Landschaftsplanung<br />
vorgesehen. Auch diese Veränderungen wären zu überwachen, auch wenn es sich hierbei<br />
mehr um eine Evaluation des Landschaftsplans handelt.<br />
Für die Umweltüberwachung des Landschaftsplans wird daher das folgende Vorgehen vorgeschlagen:<br />
Überprüfung aller vorgeschlagenen Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
sowie der umgesetzten Entwicklungsmaßnahmen (Einzelflächen) (s. Tab.23.). Die<br />
notwendigen Erhebungen sollten, soweit möglich, an laufende Datenerhebungen der Fachbehörden<br />
angegliedert werden.<br />
Tabelle 199: Inhalte der Umweltüberwachung<br />
Maßnahmentyp Indikatoren für die Umweltüberwachung<br />
Erhaltungsmaßnahmen<br />
Je nach Fläche/Maßnahme:<br />
� Erhalt besonders wertvoller Lebensräume<br />
und Lebensraumkomplexe<br />
�Erhalt und Pflege artenreicher Wiesen<br />
� Freihalten von Kaltluftbahnen mit Sied<br />
lungsbezug<br />
� Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen<br />
� Erhalt der schützenswerten Bereiche für<br />
die Schutzgüter Mensch, Kultur und<br />
Sachgüter<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
104<br />
�Seit der letzten Überwachung eingetrete<br />
ne negative Veränderungen z. B. Bebau-<br />
ung der Flächen, Umnutzung, Abgang von<br />
Gehölzen, Schäden an Baudenkmalen<br />
� Floristische/faunistische Ausstattung der<br />
Fläche bzw. Ausprägung des Land -<br />
schaftsbildes<br />
(Vorher-Nachher-Vergleich der Daten)<br />
Umgesetzte Entwicklungsmaßnahmen Je nach Fläche/Maßnahme:<br />
� Entwicklung der biotischen/abiotischen<br />
Schutzgüter bzw. des Landschaftsbildes<br />
im Vorher-Nachher-Vergleich (z. B. Vor<br />
kommen und Entwicklung spezifischer,<br />
angestrebter Arten)
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Zuständigkeit für die Umweltüberwachung liegt bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong>, eine Abstimmung<br />
sollte mit den zuständigen Fachbehörden des Landkreises Leipzig erfolgen.<br />
Zeitpunkt der Umweltüberwachung<br />
Der Landschaftsplan ist eine wesentliche ökologische Grundlage für die kommunale Bauleitplanung.<br />
Bei der Neufassung des Flächennutzungsplans soll grundsätzlich ein Monitoring<br />
der landschaftsplanerischen Maßnahmen durchgeführt werden. Unabhängig von der Flächennutzungsplanung<br />
ist der Landschaftsplan in der Regel spätestens nach 10-15 Jahren<br />
überarbeitungsbedürftig, so dass als Mindestanforderung hier eine Überwachung seiner<br />
Umweltauswirkungen vorgenommen werden sollte. Eine kürzere Zeitspanne (ca. 5-Jahres-<br />
Rhythmus) empfiehlt sich, vor allem in Bereichen, in denen häufiger Nutzungsänderungen zu<br />
verzeichnen sind.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
105
ENTWURF September 2012<br />
10 Quellenverzeichnis<br />
Literatur<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
AG UVP – GÜTESICHERUNG(1992):<br />
UVP-Gütesicherung. Qualitätskriterien zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />
Dortmund.<br />
AG: LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER UND INTERAGRARKOOPERATION<br />
LEIPZIG (2001):<br />
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Gemeinden Grimma, Großbardau, Nerchau,<br />
<strong>Trebsen</strong>. Grimma.<br />
BAYERISCHE AKADEMIE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.) (1994/1995):<br />
Landschaftspflegekonzept Bayern.<br />
Band II. 5 – Lebensraumtyp Streuobst/<br />
Band II. 6 – Lebensraumtyp Feuchtwiesen/<br />
Band II. 8 – Lebensraumtyp Stehende Kleingewässer/<br />
Band II. 14 – Lebensraumtyp Einzelbäume und Baumgruppen/<br />
Band II. 19 – Lebensraumtyp Bäche und Bachufer. München.<br />
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2006):<br />
Gemeinsam für unsere kleinen Gewässer – Online Arbeitshilfen. Augsburg.<br />
BLUME, H. P. ET AL. (1990):<br />
Handbuch für den Bodenschutz. Landsberg.<br />
BREUER, W. (1991):<br />
10 Jahre Eingriffsregelung in Niedersachsen. In: Informationen des Naturschutz Niedersachsen<br />
4/91.<br />
CHMIELEWSKI, F.-M.; MÜLLER A.; KÜCHLER, W.(2004):<br />
Mögliche Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Vegetationsentwicklung<br />
in Sachsen. Eigenverlag HU Berlin,<br />
DEUTSCHER WETTERDIENST ABTEILUNG AGRARMETEOROLOGIE, AUßENSTELLE LEIPZIG (2009)<br />
Klimawandel und Landwirtschaft in Sachsen - Anmerkungen aus agrarmeteorologischer Sicht<br />
FLEMMING, G. (1979):<br />
Klima - Mensch – Umwelt. Fischer Verlag, Jena.<br />
GRAßL, H. (2009):<br />
Klima und Böden – eine sehr enge Beziehung. Vortrag im Rahmen des Workshops<br />
„Bodenschutz im Klimawandel“ Dresden 27. April 2009<br />
JEDICKE , E. (1990):<br />
Biotopverbund. Ulmer Verlag, Stuttgart.<br />
KULTURBUND DER DDR (HRSG.):<br />
Der Rundblick – Kulturspiegel der Kreise Wurzen, Oschatz, Grimma; verschiedene Beiträge<br />
zur Regionalentwicklung 1953 – 1994. Wurzen.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
106
ENTWURF September 2012<br />
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (1995):<br />
Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Stuttgart.<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
LANDESFORSTPRÄSIDIUM (2004):<br />
Waldfunktionenkartierung – Grundsätze und Verfahren zur Erfassung der besonderen<br />
Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen. Graupa.<br />
LANDESTALSPERRENVERWALTUNG SACHSEN (2003):<br />
Hochwasserschutzkonzept Grimma 2003. Pirna.<br />
NAUMANN, H. (1962):<br />
Die Orts- und Flurnamen der Kreise Grimma und Wurzen. Berlin.<br />
PIETZSCH, K. (1962):<br />
Geologie von Sachsen. Berlin.<br />
EISSMANNN, L., LITT, T. (HRSG.) (1994):<br />
Das Quartär Mitteldeutschlands. Altenburger Naturwissenschaftliche Forschungen, Heft<br />
7. Naturkundliches Museum Altenburg.<br />
LANDESFORSTPRÄSIDIUM DES FREISTAATES SACHSEN (2004)<br />
WALDFUNKTIONSKARTIERUNG – Grundsätze und Verfahren zur Erfassung der besonderen<br />
Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.<br />
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER, (1995):<br />
Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz<br />
PLANQUADRAT, KÜHNAU, C. (2008)<br />
Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz/O.L.-Obergurig<br />
REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN (2008)<br />
Regionalplan Westsachsen. Leipzig<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ARCHÄOLOGIE (STAND 10/2009):<br />
Archäologische Kulturdenkmale für <strong>Trebsen</strong>.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (STAND 14.06.2010):<br />
Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen, Landkreis: Leipzig, Ort: <strong>Stadt</strong> Tebsen.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2010 – A):<br />
Bodenbewertungsinstrument Sachsen. Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2010 – B):<br />
Bodenlehrpfad Tharandter Wald. Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2007 – A):<br />
Digitale Daten der Bodenkarte Sachsen 1:50.000 (BK50). Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009 – A):<br />
Erläuterung zu Kartendarstellungen und GIS-Daten der potenziellen Wassererosionsgefährdung.<br />
Freiberg.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2008 – A):<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
107
ENTWURF September 2012<br />
Fließgewässerstrukturkartierung. Dresden.<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (LfUG) (2004):<br />
Gewässergütebericht 2003 - Biologische Befunde der Gewässergüte sächsischer Fließgewässer<br />
mit Gewässergütekarte. Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009 – B):<br />
Kartiereinheiten der Biotoptypen- und Landnutzungskartierung. Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2007 – B):<br />
Materialien zum Bodenschutz: Bodenatlas des Freistaates (BSA) Sachsen; Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2008 – B):<br />
Materialien zur Luftreinhaltung – Jahresbericht zu <strong>Im</strong>missionssituation 2008. Dresden.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009):<br />
Klimawandel und Landwirtschaft. Dresden<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009):<br />
Klimawandel und Biodiversität in der Planung. Dresden<br />
SÄCHSISCHES LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2006):<br />
Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit arsen- und schwermetallbelasteten landwirtschaftlich<br />
und gärtnerisch genutzten Böden. Dresden<br />
SCAMONI, A. (1964):<br />
Vegetationskarte der Deutschen Demokratischen Republik (1:50.000) mit Erläuterungen.<br />
Berlin.<br />
SCHMIDT, P. A., HEMPEL, W. ET AL. (2002):<br />
Potentielle Natürliche Vegetation Sachsens mit Karte 1:200 000. In: Sächsisches Landesamt<br />
für Umwelt und Geologie (Hrsg.) - Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege.<br />
Dresden.<br />
STAATLICHES UMWELTFACHAMT LEIPZIG (2005):<br />
Hochwasserschutzkonzept Mulden im Regierungsbezirk Leipzig, <strong>Anlage</strong> 10.13<br />
Gefahrenkarte <strong>Trebsen</strong><br />
STADT TREBSEN:<br />
Bestehende Flächennutzungspläne <strong>Trebsen</strong>, Seelingstädt, Beiersdorf ( 09/1994) und<br />
Neichen (1998)<br />
VERSORGUNGSVERBAND GRIMMA-GEITHAIN (2008):<br />
Abwasserbeseitigungskonzept; Teil <strong>Trebsen</strong>.<br />
V. HARREN, C. ; SCHOLLES, F. ET AL. (2004):<br />
Strategische Umweltprüfung und Landschaftsplanung. Abschlussbericht zum F+ E –<br />
Vorhaben 802 82 130 des Bundesamtes für Naturschutz. Hannover.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
108
ENTWURF September 2012<br />
Internet<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2010 – C):<br />
Düngung. http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm; abgerufen am<br />
25.10.2010.<br />
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2009 – C):<br />
Zustand der Grundwasserkörper (GWK):<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/arcims/website/wrrl_zustand_gw/<br />
Run.htm; abgerufen am 23.11.2010.<br />
Ausstattung Natura 2000 Gebiete<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8049.htm<br />
abgerufen am 04.09.2012<br />
SÄCHSISCHE LANDES- UND UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK (SLUB) Fotothek (2010)<br />
Meilenblatt von<strong>Trebsen</strong> 1802:<br />
http://deutschefotothek.de/?MEDIA_KARTEN#|home<br />
abgerufen am 20.01.2012<br />
WIKIPEDIA zur Definition des Landschaftsbildes. http://www.wikipedia.org<br />
Abgerufen am 05.09.2012<br />
Karten und Kartengrundlagen<br />
DIGITALE BODENKARTE 1:50.000 (BK50) für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen<br />
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 65 Bodenkartierung/Geochemie.<br />
Freiberg. 2007.<br />
DIGITALE DATEN DER §26-BIOTOPE für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Landratsamt<br />
Landkreis Leipzig, Umweltamt. Grimma. 2011.<br />
DIGITALE DATEN DER ALTLASTEN UND ALTLASTENVERDÄCHTIGEN FLÄCHEN (STAND 10/2009) für<br />
das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />
und Geologie, Referat 42 Grundwasser, <strong>Altlasten</strong>. Dresden.<br />
DIGITALE DATEN DER BERGBAUBERECHTIGUNGEN - Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen,<br />
Baubeschränkungsgebiete für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen<br />
Oberbergamt, Referat 32 Markscheidewesen. Freiberg. 2011.<br />
DIGITALE DATEN DER BIOTOPTYPEN- UND LANDNUTZUNGSKARTIERUNG VON SACHSEN für das<br />
Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />
und Geologie, Referat 61 Landschaftsökologie. Dresden. 2011.<br />
DIGITALE DATEN DER SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZRECHT für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong><br />
(Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, SPA-Gebiet), Sächsisches Landesamt für Umwelt,<br />
Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2011.<br />
DIGITALE DATEN ZUR WALDFUNKTIONENKARTIERUNG SACHSEN für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt<br />
von der oberen Forst- und Jagdbehörde beim Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />
Referat Forstliche Rahmenplanung/TÖB. Graupa. 2011.<br />
DIGITALES GELÄNDEMODELL 1:25.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt Sachsen<br />
unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />
109<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
DIGITALE MESSTISCHBLÄTTER 1:25.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt Sachsen<br />
unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />
DIGITALE TOPOGRAPHISCHE KARTEN 1:10.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt<br />
Sachsen unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />
GEODATEN ARCHÄOLOGISCHER DENKMALE (STAND 10/2011) für das Gebiet von Grimma und<br />
Nerchau bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Archäologie. Dresden.<br />
GEOLOGISCHE KARTE DER EISZEITLICH BEDECKTEN GEBIETE SACHSEN 1:50.000 (GK50) Kartenblätter<br />
2566 (Wurzen) Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie. 2006.<br />
POTENTIELL NATÜRLICHEN VEGETATION SACHSENS 1:200.000 für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> digital<br />
bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,<br />
Referat 61 Landschaftsökologie. Dresden, 2002.<br />
TRINKWASSERSCHUTZGEBIETE für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong>, in digitaler Form, Sächsisches<br />
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2009.<br />
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong>, in digitaler Form, Sächsisches Landesamt<br />
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2008.<br />
HYDROLOGISCHER ATLAS von Deutschland (HAD 2003), des Bodenatlas Sachsen (LfUG<br />
2007) und des Nährstoffatlas Sachsen (LfUG 2007)<br />
Gesprächspartner/Auskünfte:<br />
FRAU HAUPT, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Trebsen</strong>.(2010-2012): mdl. Informationen zu den Vorhaben<br />
der Stat <strong>Trebsen</strong> , zu Wasserentnahmestellen und Brunnen<br />
HERR RICHTER, Landratsamt Landkreis Leipzig (2010): mdl. Informationen zur BK50 und<br />
Übersendung des Bodenbewertungsinstrumentes.<br />
HERR QUAAS; FRAU MANNSCHATZ; Landratsamt Landkreis Leipzig (2012): mdl. Information zu<br />
Baumdenkmalen<br />
Gesetze und Verordnungen<br />
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über<br />
den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Naturschutz-Ausgleichsverordnung –<br />
NatSchAVO) Vom 30. März 1995, Sächs.GVBl. S. 148, ber. S. 196, geändert am 14. Dezember<br />
2001, SächsGVBl. S. 734<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August<br />
2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist<br />
Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - BNatSchG)<br />
Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 148) m.W.v. 14.02.2012<br />
110<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA
ENTWURF September 2012<br />
Stand: 13.06.2012 aufgrund Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557)<br />
Baugesetzbuch BauGB<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz<br />
– SächsNatSchG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007, GVBl. S. 321,<br />
zuletzt geändert am 15. Dezember 2010, SächsGVBl. S. 398<br />
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)<br />
Vom 10. April 1992, SächsGVBl. S. 137, zuletzt geändert am 13. August 2009, SächsGVBl.<br />
S. 438 (Inkrafttreten am 28.12.2009)<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel<br />
5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.<br />
Bundes-Bodenschutzgesetz, (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt<br />
durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert<br />
worden ist. (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung<br />
von <strong>Altlasten</strong>)<br />
Bundes-Bodenschutz- und <strong>Altlasten</strong>verordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.<br />
1554), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.<br />
212) geändert worden ist<br />
EG - Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60/EG, Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates, vom 23. Oktober 2000<br />
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der<br />
Wasserpolitik.<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007, SächsGVBl. S. 349, zuletzt geändert<br />
am 19. Mai 2010, SächsGVBl. S. 142<br />
Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über<br />
die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.<br />
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482)<br />
Zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches<br />
Denkmalschutzgesetz – SächsDSchG) Vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229)<br />
Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
111
ENTWURF September 2012<br />
<strong>Altlasten</strong> <strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong><br />
Altlaststandort Altlastkennzahl Ortsteil<br />
Ges. Deponie Altenhain, am Gleisdreieck 83011001000 Altenhain<br />
Ges. Ausfülle an der Waldstraße 83011002000 Altenhain<br />
Ges. Deponie Sandgrube am Schneiderteich 83011003000 Altenhain<br />
Ges. Kuhnerts Ausfülle 83011005000 Altenhain<br />
Ges. Schwarzer Bruch (ehemaliges Íllager) 83011006000 Altenhain<br />
Ges. Bahnhof 83012003000 Altenhain<br />
Lokabstellplätze 83012003001 Altenhain<br />
Lokschuppen 83012003002 Altenhain<br />
Fa_lager 83012003003 Altenhain<br />
Lager hinter dem Stellwerk 83012003004 Altenhain<br />
Ges. ehem. Bauhof Forstwirtschaft 83012005000 Altenhain<br />
Ges. 42 Heeres-Haupt-Muna Altenhain 83014001000 Altenhain<br />
Technikpark-Ost 83014001001 Altenhain<br />
Technikpark-S│d/Kl§ranlage 83014001002 Altenhain<br />
Verwaltung/Wohn-und Sozialbereiche 83014001003 Altenhain<br />
Fertigung/Raketenlager 83014001004 Altenhain<br />
Packmittellager 83014001005 Altenhain<br />
Bunkerbereich NW 83014001006 Altenhain<br />
Bunkerbereich NE 83014001007 Altenhain<br />
Tierhaltung 83014001008 Altenhain<br />
Tankstelle/Tanklager 83014001013 Altenhain<br />
Trafo WGT 83014001031 Altenhain<br />
Wasch- und Reparaturrampe 83014001041 Altenhain<br />
Arbeitsraum 83014001043 Altenhain<br />
Abwasserschlammgrube 83014001046 Altenhain<br />
Ges. Klärteiche Papierfabrik <strong>Trebsen</strong> 83331002000 Neichen<br />
Ges. wilde Müllkippe am Bahndamm 83331003000 Neichen<br />
Ges. Ausfülle ehem. Sandgr. 83331004000 Neichen<br />
Ges. Ausfülle an d. Mulde (2/5) 83331005000 Neichen<br />
Ges. Dep. an d. weißen Brücke 83331006000 Neichen<br />
Ges. wilde Dep., Sandgruben-RL 83331007000 Neichen<br />
Ges. verfüllte Sandgr. 83331009000 Neichen<br />
Ges. Dep. Zöhda Sandgrube, OL Nerchau 83331010000 Neichen/Zöhda<br />
Ges. Deponie <strong>Trebsen</strong>, Schwarzer Weg 83331021000 Neichen/Zöhda<br />
Ges. Schuttgrube "An der Gartenanlage" 83331022000 Neichen/Zöhda<br />
Ges. Müllkippe am Schloß 83331023000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Deponie an der Leite 83331025000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Bahnhofsgelände 83331026000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Deponie am kleinen Rummelteich 83331027000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Müllkippe am Bahndamm 83331028000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Deponie an der Mühlgasse 83331029000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. feuchte Wiese, aufgefüllt 83331030000 Seelingstädt<br />
Ges. Sauteich, verfüllt 83331031000 Seelingstädt<br />
Ges. Kleines Wäldchen, Sandgrube 83331032000 Seelingstädt<br />
Ges. Deponie Wednig 83331038000 Wednig<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
112<br />
<strong>Anlage</strong> 1
ENTWURF September 2012<br />
Ges. Deponie am Wedniger Collm 83331039000 Wednig<br />
Ges. Deponie ehem. Sandgrube <strong>Trebsen</strong> 83331040000 Wednig<br />
Ges. Ascheberg am Wedniger Collm 83331041000 Wednig<br />
Ges. Kippe Lache am Park 83331042000 Walzig<br />
Ges. Deponie hinter der Scheune 83331043000 Walzig<br />
Ges. Deponie Walzig 83331044000 Walzig<br />
Ges. Klärteiche der Papierfabrik 83331045000 Wednig<br />
Ges. ehem. Deponie "Weißer Entenberg" 83331046000 Wednig<br />
Ges. LPG-Tankstelle 83332001000 Neichen<br />
Ges. ehem. Bahnhof 83332002000 Neichen<br />
Ges. Siloanlage 83332003000 Neichen<br />
Ges. ehem. LPG-Tankstelle 83332006000 Seelingstädt<br />
Ges. Tankstelle 83332007000 Seelingstädt<br />
Ges. Entladeplatz 83332014000 Seelingstädt<br />
Ges. Bahnhof 83332015000 Seelingstädt<br />
Ges. Tankstelle Döbler 83332016000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. LPG-Tankstelle 83332018000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Klärteiche, Neichener/Wedniger Flur 83332021000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Papierfabrik (Dresden Papier AG) 83332022000 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Agrargenossenschaft 83332024000 <strong>Trebsen</strong><br />
Auffüllung Schloßgraben 83332024001 <strong>Trebsen</strong><br />
LPG-Betriebshof / Rittergut 83332024002 <strong>Trebsen</strong><br />
Ges. Sächs.Quarzporphyrwerke Röcknitz,Steinbr<br />
83332030000 <strong>Trebsen</strong><br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
113
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
114<br />
<strong>Anlage</strong> 2<br />
Ermittlung der Grundwasserneubildung im Raum <strong>Trebsen</strong><br />
Die Wasserhaushaltsdaten wurden mit den Informationssystemen GEOFEM-2004 und STOFFBILANZ<br />
(2007, 2009) ermittelt. Die Modelle ermitteln langjährige mittlere Wasserhaushaltsdaten auf Basis<br />
der Zeitreihe 1961-1990 bzw. 1961-2005 (STOFFBILANZ 2009). Neben den Berechnungen für das<br />
Gemeindegebiet <strong>Trebsen</strong> wurden vergleichend Berechnungen für das oberirdischen Einzugsgebiet<br />
des Kranichbaches (GKZ 549138) sowie das untere Teileinzugsgebiet des Mutzschener Wassers<br />
durchgeführt. Die Ergebnisse der Vergleichsrechnungen sind in der Übersicht (<strong>Anlage</strong> „<strong>Trebsen</strong>_EZG<br />
WHH-Vergleich“) zusammengefasst.<br />
Die Wasserhaushaltsdaten sind als Shape-Dateien (mit Tabellen der Einzeldaten für die Berechnungseinheiten<br />
a 500 x 500 m) sowie als Ergebnistabellen zusammengefasst. Die Ergebnistabellen<br />
enthalten auch Kartendarstellungen der Ergebnisse und Hintergrundinformationen zu den Eingangsdaten<br />
(z. B. oberirdische Einzugsgebiete, Geologie, Boden).<br />
Zu den Modellen GEOFEM und STOFFBILANZ:<br />
Die empirisch-konzeptionellen Wasserhaushaltsmodelle GEOFEM-2004 und STOFFBILANZ – Modul<br />
WASSERBILANZ berechnen langjährige mittlere Wasserhaushaltsdaten (Gesamtabfluss-, Direktabfluss-,<br />
Sickerwasser- und Grundwasserneubildungsrate mit kurzfristigen und langfristigen Anteilen) auf<br />
Basis der Zeitreihe 1961-1990 für den Locker- und Festgesteinsbereich in Sachsen<br />
(STOFFBILANZ2009 auf Basis der Zeitreihe 1961-2005). Die Modelle arbeiten mit digitalen Grunddatensätzen<br />
(DWD-Niederschlagsdaten 1961-90 (-2005), Geländemodell DGM25, ATKIS-DLM25) sowie<br />
mit hydrogeologischen und bodenkundlichen Daten aus den digitalen Übersichtskarten HÜK200 und<br />
BÜK200 (siehe Abb. mit Hintergrundinformationen). Die berechneten Daten zur Grundwasserneubildung<br />
schließen die Zwischenabflüsse in der ungesättigten Zone nicht ein, diese werden gesondert<br />
berechnet. Die Modelle arbeiten rasterbezogen mit Berechnungseinheiten von 500 x 500 m. Die berechneten<br />
Wasserhaushaltsdaten sind langjährige mittlere Jahreswerte und erlauben keine Aussage<br />
zum Jahresgang der Abflusskomponenten oder zu kurzfristigen Ereignissen. Die Daten zur Grundwasserneubildung<br />
sind auf den oberen Grundwasserleiter nach HÜK200 bezogen. In die Berechnungen<br />
mit GEOFEM-2004 gehen zusätzlich die in der HÜK200 ausgewiesenen bindigen Deckschichten<br />
ein. Schichtmächtigkeiten, Grundwasserflurabstände, Zuflüsse in das Untersuchungsgebiet, Wasserentnahmen<br />
und urbane Kanalisation können in den Modellen nicht berücksichtigt werden.<br />
Für die Wasserhaushaltsdaten von STOFFBILANZ werden gebietsbezogene arithmetische Mittelwerte<br />
gebildet. Die Berechnungsergebnisse von GEOFEM-2004 für ein gewähltes Gebiet werden nicht als<br />
arithmetische Mittelwerte der Berechnungseinheiten, sondern als Gebietswerte für das Berechnungsgebiet<br />
ermittelt, die die Abflusskonzentration in einem Einzugsgebiet berücksichtigen. Die Berechnungsgebiete<br />
sollten daher möglichst vollständige ober- oder unterirdische Einzugsgebiete umfassen.<br />
Eine Berechnung für eine beliebige Fläche führt oft zu fehlerhaften Gebietswerten. Der arithmetische<br />
Mittelwert ist in der Regel höher als der Gebietswert, so dass GEOFEM-Kartenabbildungen sehr hohe<br />
Abflusswerte suggerieren. Die GEOFEM-Einzelwerte für die Berechnungseinheiten sollten daher als<br />
relative Angaben gewertet werden. Die GEOFEM-Ergebnistabelle enthält entsprechende Angaben<br />
zum Gebiet, Teilergebnisse, arithmetischen Mittelwerte und Berechnungsergebnisse (Gebietswerte).
ENTWURF September 2012<br />
Zum Berechnungsgebiet:<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Der berechnete Bereich des Gemeindegebietes ist ca. 35 km 2 groß und befindet sind im Einzugsgebiet<br />
der Vereinigten Mulde (GKW 549). Es wird geologisch durch den Übergangsbereich vom Nordwestsächsischen<br />
Eruptivkomplex zum Nord- und Mitteldeutschen Randpleistozän geprägt.<br />
Den beigefügten Karten in der GEOFEM-Ergebnistabelle können die vorherrschende Geologie des<br />
oberer Grundwasserleiters nach Hydrogeologischer Übersichtskarte (HÜK200) sowie die Bodenverhältnisse<br />
in diesem Gebiet nach Bodenkundlicher Übersichtskarte (BÜK200) entnommen werden. Die<br />
Berechnungsergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt und als <strong>Anlage</strong>n (Tabellen, Bilder, GIS-Daten)<br />
angefügt.<br />
Tabelle 1: Vergleich der Wasserhaushaltsdaten des Gemeindegebietes <strong>Trebsen</strong> (Fläche = 35,24 km 2 )<br />
Bilanzwert<br />
Gebietswert<br />
GEOFEM<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
115<br />
STOFFBILANZ<br />
2007<br />
STOFFBILANZ<br />
2009<br />
Niederschlag P 671 621* 712<br />
Potentielle Verdunstung ET0 591 592* 596<br />
Reale Verdunstung ETa 601 n. b. n. b.<br />
Gesamtabfluss R 70 132 131<br />
Oberflächenabfluss RO 28 7 7<br />
Regenwasserabfluss RV n. b. 12 11<br />
Drainabfluss Rdrain n. b. 31 19<br />
Sickerwasserrate SW 42 82 95<br />
Zwischenabfluss RH 16 33 38<br />
Grundwasserneubildung GWN 27 49 5<br />
n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />
alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />
*Werte dem hydrologischen Atlas von Deutschland (HAD) entnommen<br />
Der langjährige Gebietswasserhaushalt wird durch mittel hohe Niederschläge und relativ hohe Verdunstungsraten<br />
geprägt, so dass niedrige Abflussraten resultieren. Für die oberen Grundwasserleiter<br />
im Bereich des Gemeindegebietes wurde mit GEOFEM eine mittlere langjährige GWN-Rate (Gebietswert)<br />
von 27 mm/a ermittelt, bei einer Sickerwasserrate von 42 mm/a und einem Gesamtabfluss<br />
von 70 mm/a. Mit dem Modell STOFFBILANZ2007 wurden für das Gebiet GWN-Werte von 49 mm/a,<br />
eine Sickerwasserrate von 82 mm/a und einem Gesamtabfluss von 132 mm/a ermittelt. Die neuere,<br />
detaillierter parametrisierte Version des STOFFBILANZ2009 berechnete auf Basis der längeren Niederschlagsreihe<br />
langjährige GWN-Raten von 57 mm/a, eine Sickerwasserrate von 95 mm/a bei einem<br />
Gesamtabfluss von 131 mm/a.<br />
Auffällig bei GEOFEM ist, dass die reale Verdunstung höher als die potentielle Verdunstung berechnet<br />
wird.<br />
Zur Einschätzung der Berechnungen wurden für zwei der angrenzenden Flusseinzugsbiete Ver-<br />
gleichsrechnungen durchgeführt. Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse des 16,5 km 2 großen, oberirdischen<br />
Einzugsgebiets des Kranichbaches von der Quelle bis zur Mündung in die Vereinigte Mulde. Tabelle 3<br />
stellt die Ergebnisse des unteren Teils des Einzugsgebiets des Mutzschener Wassers (ca. 7,35 km 2<br />
groß) von der Mündung des Zaschwitzbaches bis zur Mündung in die Vereinigte Mulde gegenüber.<br />
Das Flusseinzugsgebiet des Kranichbaches befindet sich im Nordwestsächsischen Eruptivkomplex,<br />
das Teil-Einzugsgebiet des Mutzschener Wassers befindet sich im Nord- und Mitteldeutschen Randpleistozän.
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Tabelle 2: Vergleich Wasserhaushaltsdaten EZG Kranichbach (Quelle bis Mündung Vereinigte Mulde, GKZ 549138,<br />
A EZG = 16,54 km 2 )<br />
Bilanzwert<br />
Gebietswert<br />
GEOFEM<br />
HAD<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
116<br />
STOFFBILANZ<br />
2007<br />
STOFFBILANZ<br />
2009<br />
Niederschlag P 678 678 HAD 719 -<br />
Potentielle<br />
Verdunstung ET0 589 590 HAD 594 -<br />
Reale Verdunstung ETa 553 551 n. b. n. b. -<br />
Gesamtabfluss R 125 140 158 152 -<br />
Oberflächenabfluss RO 53 n. b. 6 6 -<br />
Regenwasserabflus<br />
s RV n. b. n. b. 27 24 -<br />
Drainabfluss<br />
Rdrai<br />
n n. b. n. b. 35 23 -<br />
Sickerwasserrate SW 72 142 91 99 66<br />
Zwischenabfluss RH 31 n. b. 36 39 -<br />
Grundwasserneubil<br />
dung GWN 41 86 55 60 -<br />
n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />
alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />
Tabelle 3: Vergleich Wasserhaushaltsdaten Teil-EZG Mutzschener Wasser (Mündung Zaschwitzbach bis Mündung<br />
Vereinigte Mulde, GKZ 549149, A EZG = 7,35 km 2 )<br />
Bilanzwert<br />
Gebietswert<br />
GEOFEM<br />
HAD<br />
STOFFBILANZ<br />
2007<br />
STOFFBILANZ<br />
2009<br />
Niederschlag P 675 675 HAD 708 -<br />
Potentielle<br />
Verdunstung ET0 592 592 HAD 596 -<br />
Reale Verdunstung ETa 580 555 n. b. n. b. -<br />
Gesamtabfluss R 95 121 124 123 -<br />
Oberflächenabfluss RO 40 n. b. 10 10 -<br />
Regenwasserabfluss RV n. b. n. b. 10 9 -<br />
Drainabfluss Rdrain n. b. n. b. 25 13 -<br />
Sickerwasserrate SW 55 140 79 91 88<br />
Zwischenabfluss RH 26 n. b. 20 24 -<br />
Grundwasserneubildu<br />
ng GWN 29 81 59 67 -<br />
n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />
alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />
Bei dem Vergleich mit den Daten von STOFFBILANZ, GEOFEM2004 und dem Hydrologischen Atlas<br />
von Deutschland (HAD) liegen die berechneten Wasserhaushaltsdaten nur bedingt in einer für empirische<br />
Modelle vergleichbaren Größenordnung. Das Modell SOFFBILANZ berechnet die Grundwasserneubildung<br />
um ca. 15 – 35 mm/a höher als GEOFEM. Die Abflusswerte des HAD liegen deutlich über<br />
den Ergebnissen von GEOFEM und STOFFBILANZ. Auffällig ist, dass die Sickerwasserrate den Gesamtabfluss<br />
in beiden Einzugsgebieten übersteigt. Der Wert der Sickerwasserrate ist nicht plausibel.<br />
Die Ergebnisse der Sickerwasserrate des Bodenatlas Sachsens (BSA) spiegeln die SW-Werte von<br />
STOFFBILANZ und GEOFEM zum Teil wieder. Die Sickerwasserrate wird in beiden Modellen<br />
(STOFFBILANZ und BSA) mit dem gleichen Verfahren (TUB-BGR) berechnet. Die Unterschiede in<br />
den Zwischenabflussraten, des Gesamtabflusses und der Grundwasserneubildung sind zum Teil<br />
durch unterschiedliche Ansätze bei der Aufteilung der unterirdischen Abflusskomponenten bedingt.<br />
BSA<br />
BSA
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
Die Spannbreite der Berechnungsdaten spiegelt zum Teil die in den Wasserhaushaltsmodellen erfasste<br />
Datenungenauigkeit und die Modellunsicherheiten wider. Die Wasserhaushaltsdaten der Modelle<br />
sollten kritisch betrachtet und als mögliche Schwankungsbreite berücksichtigt werden. Wobei zu beachten<br />
ist, dass STOFFBILANZ2009 auf einer anderen Datengrundlage basiert und aktuellere Daten<br />
liefert. (FRAU BOCHYNEK, LFULG SCHRIFTL.PER MAIL. 2012)<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
117
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
118<br />
<strong>Anlage</strong> 3<br />
Bewertungsbögen zur Landschaftsbildbewertung
ENTWURF September 2012<br />
LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />
119<br />
<strong>Anlage</strong> 4<br />
Untersuchung zur Ausweisung von Eignungsgebieten<br />
für gewerbliche Tierhaltung im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Trebsen</strong><br />
im Rahmen des Landschaftsplans