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Anlage 1 Altlasten Im Plangebiet - Stadt Trebsen

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Landschaftsplan<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> mit allen Ortsteilen<br />

2012<br />

L a n d s c h a f t s p l a n u n g s b ü r o D r . B o r m a n n & P a r t n e r G m b H<br />

M a r k t g a s s e 7 , 0 4 6 6 8 G r i m m a


ENTWURF September 2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

1 Grundlagen ........................................................................................................ 1<br />

1.1 Allgemeine Angaben .............................................................................................. 1<br />

1.2 Rechtsgrundlage .................................................................................................... 1<br />

1.3 Aufgabenstellung und Abgrenzung des Geltungsbereiches ................................... 3<br />

1.4 Kartengrundlagen .................................................................................................. 3<br />

1.5 Arbeitsmethode ...................................................................................................... 4<br />

2 Historische Entwicklung der Landschaft (Karte 13) ....................................... 5<br />

3 Natürliche Grundlagen ...................................................................................... 8<br />

3.1 Oberflächengestalt (KARTE 1) ................................................................................ 8<br />

3.2 Geologie (KARTE 2) ................................................................................................ 8<br />

3.3 Böden (KARTE 3) .................................................................................................... 9<br />

3.4 Klima (KARTE 7) ....................................................................................................11<br />

3.5 Heute potentielle natürliche Vegetation (KARTE 8) .................................................11<br />

3.6 Oberflächenwasser (KARTE 6) ...............................................................................14<br />

3.7 Grundwasser (KARTE 5) ........................................................................................15<br />

4 Gegenwärtige Leistungfähigkeit des Naturhaushaltes ................................ 17<br />

4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................18<br />

4.1.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................18<br />

4.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................19<br />

4.1.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................27<br />

4.1.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................28<br />

4.1.5 Zusammenfassung ............................................................................................28<br />

4.2 Boden ...................................................................................................................31<br />

4.2.1 Gesetzliche Vorgaben .......................................................................................31<br />

4.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................33<br />

4.2.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................40<br />

4.2.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................41<br />

4.3 Wasser .................................................................................................................42<br />

4.3.1 Oberflächenwasser ...........................................................................................42<br />

4.3.1.1 Gesetzliche Vorgaben ...............................................................................42<br />

4.3.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes .................................................45<br />

4.3.1.3 Entwicklungsziele ......................................................................................52<br />

4.3.2 Grundwasser .....................................................................................................58<br />

4.3.2.1 Gesetzliche Vorgaben ...............................................................................58<br />

4.3.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes .................................................59<br />

4.3.2.3 Voraussichtliche Veränderungen und Entwicklungsbedarf ........................62<br />

4.3.2.5 Maßnahmen ..............................................................................................65<br />

4.4 Klima/Luft ..............................................................................................................66<br />

4.4.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................66<br />

4.4.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................66<br />

4.4.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................68<br />

4.4.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................69<br />

4.5 Landschaftsbild .....................................................................................................70<br />

4.5.1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................70<br />

4.5.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................70<br />

4.5.3 Vorraussichtliche Veränderungen .....................................................................73<br />

4.5.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................73<br />

4.6 Mensch, Gesundheit und Erholung .......................................................................74<br />

4.6.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................74<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER GMBH; MARKTGASSE 7, 04668 GRIMMA<br />

I


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

4.6.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................75<br />

4.6.3 Voraussichtliche Veränderungen .......................................................................76<br />

4.6.4 Entwicklungsbedarf ...........................................................................................77<br />

4.7 Kultur- und Sachgüter ...........................................................................................78<br />

4.7.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen ..........................................................78<br />

4.7.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes.........................................................78<br />

5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .......................................... 81<br />

6 Konfliktsituationen des Planungsgebietes ................................................... 82<br />

6.1 Einengung und Belastung der Fließgewässer .......................................................82<br />

6.2 Veränderung des Geländeklimas ..........................................................................82<br />

6.3 Konflikte durch Bergbauvorhaben .........................................................................82<br />

6.4 Konflikte durch Lärmbelastung ..............................................................................82<br />

6.5 Ästhetische Konflikte .............................................................................................82<br />

7 Integriertes Entwicklungskonzept ................................................................. 84<br />

8 Weiterführende Maßnahmen der Landschaftspflege ................................... 86<br />

8.1 Planerische Maßnahmen ......................................................................................86<br />

8.2 Praktische Maßnahmen ........................................................................................86<br />

8.3 Ergänzungen zur Erhaltung, Pflege, Planung und <strong>Anlage</strong> von ökologisch be- ......87<br />

8.3.1 Lebensraumtyp Streuobst .................................................................................87<br />

8.3.2 Landschaftsprägende Großbäume und Großbaumensembles ..........................89<br />

8.3.3 Lebensraumtyp Feuchtwiesen ...........................................................................92<br />

8.3.4 Lebensraumtyp stehende Kleingewässer ..........................................................94<br />

8.3.5 Lebensraumtyp Bäche und Bachufer ................................................................96<br />

9 Planinterne strategische Umweltprüfung des Landschaftsplans ............... 99<br />

9.1 Umweltprüfung des Landschaftsplans ...................................................................99<br />

9.2 Alternativenprüfung ............................................................................................. 103<br />

9.3 Umweltüberwachung........................................................................................... 103<br />

10 Quellenverzeichnis ........................................................................................ 106<br />

Literatur .................................................................................................................. 106<br />

Internet ................................................................................................................... 109<br />

Karten und Kartengrundlagen ................................................................................. 109<br />

Gesprächspartner/Auskünfte: ................................................................................. 110<br />

Gesetze und Verordnungen .................................................................................... 110<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Anteile der Biotoptypen an der Gesamtfläche ......................................................19<br />

Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen/Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ......21<br />

Tabelle 3: Übersicht über die im Gebiet bestehenden Schutzgebiete ...................................23<br />

Tabelle 4: Schutzobjete im Planungsgebiet ..........................................................................24<br />

Tabelle 5: Mindestanforderungen und Gefährdungssituationen der Biotoptypen .................30<br />

Tabelle 6: Bewertung der „natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ .................................................34<br />

Tabelle 7: Bodenwertigkeit ...................................................................................................34<br />

Tabelle 8: Erosionsgefährdung in Abhängigkeit von [K], [R], [S] und Hanglänge [L] .............37<br />

Tabelle 9: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Oberflächenwassers .............55<br />

Tabelle 10: Quellen und Brunnen im <strong>Plangebiet</strong> Bereich <strong>Trebsen</strong> .......................................62<br />

Tabelle 11: Nutzungseinschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten .................................63<br />

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II


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Tabelle 12: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Grundwassers ....................65<br />

Tabelle 13: Erfassung zum Schutzgut Mensch (Karte 15) ....................................................75<br />

Tabelle 14: Erfassung des Schutzgutes Kulturgüter .............................................................78<br />

Tabelle 15: Übersicht der Sachgüter, die sich negativ auf die Kulturgüter auswirken ...........80<br />

Tabelle 16: Erfassung des Schutzgutes Sachgüter ..............................................................80<br />

Tabelle 17: Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern .....................................................81<br />

Tabelle 18: Auswirkungen der Maßnahmen des Landschaftsplanes auf Mensch, Kul- .. 101<br />

Tabelle 19: Inhalte der Umweltüberwachung ................................................................. 104<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> um 1802, (Meilenblatt "Berliner Exemplar" ......................... 6<br />

Abbildung 2: Potentielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wind (EfpA) .............38<br />

Abbildung 3: Karte der Bodenbelastung mit Schwermetallen in Sachsen 2003....................41<br />

Abbildung 4: Optische Auflösung schematischer Wald – Flurgrenzen.............................. 96<br />

Abbildung 5: Nutzungsvarianten von Solitärbaumlandschaften........................................ 96<br />

Abbildung 6: Leitbilder für stehende Gewässer..................................................................100<br />

Abbildung 7: Leitbild für Altarme und Altwässer.................................................................103<br />

Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />

<strong>Anlage</strong> 1 – Altlastverdachtsflächen im <strong>Plangebiet</strong><br />

<strong>Anlage</strong> 2 – Ermittlung der Grundwasserneubildung im Raum <strong>Trebsen</strong><br />

<strong>Anlage</strong> 3 - Bewertungsbögen für die einzelnen Landschaftsbildräume<br />

<strong>Anlage</strong> 4 - Untersuchung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für<br />

gewerbliche Tierhaltung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong><br />

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III


ENTWURF September 2012<br />

Verzeichnis der thematischen Karten im Teil II<br />

Karte 1 Oberflächengestalt<br />

Karte 2 Geologie<br />

Karte 3 Böden<br />

Karte 4 Bodenempfindlichkeit<br />

Karte 5 Grundwasser<br />

Karte 6 Oberflächenwasser<br />

Karte 7 Klima<br />

Karte 8 Heute potentielle natürliche Vegetation<br />

Karte 9 Biotopbestand<br />

Karte 10 Biotopbewertung<br />

Karte 11 Schutzgebiete<br />

Karte 12 Landschaftsbild und Erholung<br />

Karte 13 Historische Nutzung um 1900<br />

Karte 14 integrierte Entwicklung<br />

Karte 15 Mensch<br />

Karte 16 Kulturgüter<br />

Karte 17 Sachgüter<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

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IV


ENTWURF September 2012<br />

1 Grundlagen<br />

1.1 Allgemeine Angaben<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Trebsen</strong><br />

Markt 13<br />

04687 <strong>Trebsen</strong><br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Auftragnehmer: Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann & Partner GmbH<br />

Marktgasse 7<br />

04668 GRIMMA<br />

Bearbeiter: Christoph Bormann<br />

Raymond Grotegut<br />

Till Stephan<br />

technische<br />

Mitarbeit: Gabriele Jänsch<br />

Bearbeitungszeit: August 2011 – August 2012<br />

1.2 Rechtsgrundlage<br />

Die Rechtsgrundlage für den Landschaftsplan bildet die §§ 4 und 7 (3) des Sächsischen Naturschutzgesetzes<br />

(SächsNatSchG) vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) Zuletzt geändert<br />

durch Artikel 20 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866)<br />

Der Landschaftsplan ist entsprechend § 7 (3) von den Gemeinden aufzustellen und hat die<br />

Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu erarbeiten, zu begründen und<br />

in Text und Karten darzustellen.<br />

1. der vorhandene und der zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft zu analysieren<br />

und unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

zu bewerten,<br />

2. Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln und<br />

3. auf dieser Grundlage, die für den Planungsraum konkretisierten Ziele und die zu ihrer Umsetzung<br />

notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen, insbesondere<br />

a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft,<br />

b) zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft<br />

im Sinne des Vierten Abschnitts sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und<br />

Pflanzen wild lebender Arten,<br />

c) auf Flächen, die wegen ihres Zustandes, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder<br />

zum Aufbau eines Biotopverbundes besonders geeignet sind,<br />

d) zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000",<br />

e) zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern,<br />

Luft und Klima und<br />

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1


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

f) zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft,<br />

auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen als gesamträumliche Entwicklungskonzeption<br />

zu erarbeiten.<br />

Der Plan ist die Basis für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

sowie die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung im Planungsraum. Dafür sind<br />

die im Landschaftsplan enthaltene Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Zustandes<br />

von Natur und Landschaft im Planungsgebiet sowie ein Katalog über die örtlichen Ziele<br />

und die Maßnahmen zur Verwirklichung der überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege die Voraussetzung.<br />

(2) Die Landschaftsplanung ist eine wesentliche Grundlage für den Schutz, die Pflege und<br />

die Entwicklung von Natur und Landschaft. Sie ist als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />

von Planungen und Maßnahmen sowie deren Verträglichkeit im Sinne des<br />

§ 22b heranzuziehen.<br />

Die Ergebnisse des Landschaftsplanes sind in der Regel als Bestandteil in den Flächennutzungsplan<br />

der Gemeinde aufzunehmen.<br />

Neben den Inhalten des kommunalen Landschaftsplanes auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

und des jeweiligen Landesrechts ist mit der Einführung der Strategischen<br />

Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme (Richtlinie 2001/42/EG) auch für den<br />

Landschaftsplan eine Prüfpflicht entstanden.<br />

In Sachsen ist nach <strong>Anlage</strong> 2 zu §3 Abs.1 Nr.2 SächsUVPG die Landschaftsplanung nach<br />

§§ 5 und 6 SächsNatSchG einer obligatorischen SUP zu unterziehen. Zuständig für die<br />

Durchführung der Umweltprüfung ist die Behörde, welcher die Aufstellung des Plans oder<br />

Programms obliegt (vgl. § 5 (4) SächsUVPG)<br />

(3) Bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen<br />

nach § 6 SächsNatSchG sind die Darstellungen nach § 4 Abs. 1 SächsNatSchG um<br />

1. die in § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsUVPG genannten Schutzgüter,<br />

2. eine Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung,<br />

wie diese Prüfung durchgeführt wurde, und<br />

3. eine Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen zu erweitern, um den Anforderungen<br />

des § 14g UVPG zu entsprechen. Die Strategische Umweltprüfung für diese Pläne<br />

soll mit der Strategischen Umweltprüfung für diejenigen räumlich entsprechenden Pläne<br />

nach den §§ 5 oder 8 BauGB verbunden werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit einem<br />

Landschafts- oder Grünordnungsplan aufgestellt werden. Das Verfahren zur Durchführung<br />

der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von landschaftsplanerischen<br />

Fachbeiträgen nach § 5 SächsNatSchG richtet sich nach den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes.<br />

(§9 SächsUVPG )<br />

Daraus folgt die Notwendigkeit der Erweiterung des Landschaftsplanes um die Schutzgüter<br />

Mensch sowie Kultur- und Sachgüter, dazu die Prüfung der Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />

untereinander und Aussagen zum Monitoring.<br />

Mit der Erweiterung der Inhalte des Landschaftsplanes wird dieser im Freistaat Sachsen zu<br />

einer vollständig nutzbaren Informationsbasis für die SUP in der Bauleitplanung und die ansonsten<br />

notwendige externe Umweltprüfung wird beim Landschaftsplan durch die interne<br />

Prüfung ersetzt.<br />

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2


ENTWURF September 2012<br />

1.3 Aufgabenstellung und Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Vor dem Hintergrund einer abflauenden Bautätigkeit, weiter bestehender umfangreicher Abbauvorhaben<br />

von Gesteinen und der Notwendigkeit, den einzigartig wertvollen Naturraum<br />

der Mulde mit ihren Seitentälern zu erhalten und im Sinne des Naturschutzes aber auch der<br />

Erholungsvorsorge zu entwickeln macht es sich nötig, die landschaftsplanerischen Grundlagen<br />

für die Bauleitplanung in den <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> an die veränderten Bedingungen anzupassen<br />

und den Landschaftsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> fortzuschreiben. Diese Fortschreibung<br />

soll es auch in der Zukunft ermöglichen, bestehende und zu erwartende Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in unmittelbarer Nähe des Eingriffes<br />

zu realisieren, oder aber im Sinne der Entwicklung des gesamten Landschaftsraumes mit<br />

Hilfe des Ökokontos zu lokalisieren. Die Erweiterung des Landschaftsplanes um die interne<br />

Umweltprüfung soll ihn zum Instrument und zur Datenbasis für die Umweltberichte der gesamten<br />

kommunalen Bauleitplanung machen. Dazu dient auch, das gesamte Kartenwerk auf<br />

der Grundlage eines kompatiblen Geoinformationssystems zu erarbeiten und zu übergeben.<br />

Das <strong>Plangebiet</strong> umfasst das Territorium der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> mit den Ortsteilen Seelingstädt,<br />

Altenhain und Neichen.<br />

Die Größe des Planungsgebietes beträgt am 01.01.2012 insgesamt 35,03 km²<br />

1.4 Kartengrundlagen<br />

Für die Bearbeitung des Landschaftsplanes wurde auf der Grundlage folgender digitaler Kartenwerke<br />

ausgeführt:<br />

# Topographische Karte (TK) M 1 : 10 000<br />

Kühren –Burkartshain 4642 – SO<br />

Altenhain 4742 - NW<br />

Nerchau 4742 - NO<br />

Grimma 4742 - SW<br />

Grimma-Döben 4742 – SO<br />

# Topographische Karte M 1 : 25 000<br />

Wurzen 4642<br />

Grimma 4742<br />

Naunhof 4741<br />

Sonstige verwendete Unterlagen zur Erarbeitung des Landschaftsplanes sind im Literaturverzeichnis<br />

zusammengefasst.<br />

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3


ENTWURF September 2012<br />

1.5 Arbeitsmethode<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Anhand des genannten Kartenmaterials und Literaturstudien wurden die Grundlagen für den<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> erarbeitet. Für das <strong>Plangebiet</strong> wurde auf GIS-Basis ein<br />

Kartenwerk erarbeitet und von verschiedenen Institutionen zusammengetragen, das von den<br />

staatlichen Verwaltungen direkt in das Geoinformationssystem der <strong>Stadt</strong> übernommen werden<br />

kann und somit unmittelbar nutzbar ist. <strong>Im</strong> Sinne der notwendigen Strategischen Umweltprüfung<br />

(Plan UVP) wird es notwendig, auch die Themen Mensch sowie Kultur- und<br />

Sachgüter im Landschaftsplan zu betrachten, die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander<br />

zu prüfen und Aussagen zum Monitoring der natürlichen Prozesse zu machen.<br />

<strong>Im</strong> erforderlichen Umfang wurden klimatisch, städtebaulich und ästhetisch wichtige Beziehungen,<br />

schützenswerte Landschaftsteile (wie z.B. Kleingewässer) und eindeutige Problemzonen<br />

durch Erhebungen im Gemeindegebiet erfasst.<br />

Abgeleitet von den gewonnenen Erkenntnissen werden in der Landschaftsplanung Ziele der<br />

Entwicklung aufgestellt. Die Landschaftsräume werden auf Ihren inneren Zustand, ihre Entwicklungsfähigkeit<br />

und ihre Korrespondenz zu anderen Räumen hin untersucht. Ihre Wertigkeit<br />

wird festgestellt und daraus abgeleitet, werden Maßnahmen für die anzustrebende Entwicklung<br />

der Landschaft formuliert.<br />

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4


ENTWURF September 2012<br />

2 Historische Entwicklung der Landschaft (Karte 13)<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die menschliche Besiedlung Mitteldeutschlands ist über 350.000 Jahre hinweg nachweisbar.<br />

Man kann annehmen, dass zu Beginn dieser Zeit fast das gesamte Gebiet des Tieflandes<br />

bewaldet war.<br />

Für die ältere Besiedlungsgeschichte des unmittelbaren Planungsgebietes existieren kaum<br />

Belege. Es ist jedoch anzunehmen, dass bereits vor der Zeitenwende germanische Siedler<br />

im Gebiet wohnten. Offensichtlich kam es aber um 600 zu einer recht intensiven Besiedlung<br />

durch Slawen. 4 altslawische Wälle (Böhlen, südlich von Nimbschen und bei Döben) belegen<br />

auch militärische Auseinandersetzungen bzw. Absicherungen in diesem Gebiet. Außerdem<br />

weisen Ortsnamen wie Pauschwitz, Walzig oder Zöhda eindeutig auf slawischen Ursprung<br />

und eine sehr frühe Gründung hin. Der gesamte Raum um Grimma, Nerchau, <strong>Trebsen</strong> und<br />

Mutzschen wurde damals als Gau Chutitzi bezeichnet.<br />

Das Gebiet kam nach 900 durch Bau der Burg Döben langsam unter die Herrschaft des Bischofs<br />

von Meißen. Ab 991 ist auch eine Burg <strong>Trebsen</strong>, die eine Muldenfurt sichern sollte,<br />

nachgewiesen. Die erste urkundliche Erwähnung des Schlosses <strong>Trebsen</strong> erfolgt im Jahre<br />

1161. Eine Ost - West Verkehrsachse verlief lange Zeit; bis zum Bau der Muldenbrücke in<br />

Grimma, durch diese Furt. Der Raum Grimma war im Gegensatz zu anderen Gebieten in<br />

Sachsen recht früh landesherrlicher Besitz. <strong>Trebsen</strong> verlor an Bedeutung durch die Verlagerung<br />

der Verkehrsachse von Meißen nach Leipzig, die von außerordentlich hoher Bedeutung<br />

war. Seit dem 14. Jahrhundert ließ der Landesherr das Gebiet durch ein sogenanntes<br />

Amt verwalten. Dagegen besaß <strong>Trebsen</strong> das unterste <strong>Stadt</strong>recht einer Minderstadt.<br />

Um 1200 kam es zu einem beachtlichen Zustrom von deutschen Ansiedlern. Neue Dörfer<br />

und Wohnplätze wurden gegründet, der Wald gerodet.<br />

Dorfnamen wie Seelingstädt, Altenhain und Neichen weisen auf deutsche Ortsgründungen<br />

hin. <strong>Trebsen</strong> besaß ab 1404 <strong>Stadt</strong>recht.<br />

Die verwaltungsrechtlich zur <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> gehörenden Ortschaften können wie folgt charakterisiert<br />

werden:<br />

Altenhain: (1358) Aldinhayne (Reg Leisering 315),<br />

Platzdorf<br />

Block- u. Streifenflur mit Gutsblöcken<br />

1000 ha (1900)<br />

Neichen: Vor 1400 durch slawische Siedler gegründet,<br />

Ersterwähnung 1393<br />

Ehemal. Großgut mit Häuslerzeile<br />

Flurform: Gutsschläge<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Seelingstädt:: (1251) Seligistat,<br />

Straßendorf mit Zeilendorfteil<br />

Gelängeflur mit Gutsblöcken<br />

771 ha (1900)<br />

<strong>Trebsen</strong>: (1161) Heinricus de Trebecin<br />

gassengruppenartige <strong>Stadt</strong>anlage mit Markt<br />

Block- u. Streifenflur<br />

559 ha (1900)<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Genauere kartographische Unterlagen liegen für die meisten Gebiete Deutschlands erst seit<br />

Mitte des 18. Jahrhunderts vor. Ältere Karten geben meist nur grobe Hinweise auf die damalige<br />

Landschaftsstruktur. In der Abbildung 1, die das <strong>Plangebiet</strong> um 1802 zeigt, lassen sich<br />

einige interessante Details zu erkennen. Auffällig ist natürlich die relative Unberührtheit der<br />

Flussauen. Hier besonders der Mulde und des Mutzschen Wassers. Dagegen sind die kleineren<br />

Gewässer viel stärker als heute durch Stauwerke zu Teichen angestaut. Das gilt vor<br />

allem für den Kranichbach und das Altenhainer Wasser. Weite Teile des Kollmberges und<br />

das Gebiet zwischen Altenhain und Seelingstädt sind noch bewaldet, dagegen ist östlich der<br />

Mulde zwischen Neichen und Nitzschka, die Landschaft auch außerhalb der deutlich zu erkennenden<br />

Muldenaue schon weitgehend baumfrei. Es sind mehrere Windmühlen in der<br />

kuppigen Landschaft vorhanden.<br />

Abbildung 1: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> um 1802, (Meilenblatt "Berliner Exemplar", aufgenommen 1780-<br />

1806 unter Leitung von Friedrich Ludwig Aster. - 1:12000. - Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz,<br />

Kart. M 14433, Aufnahme: df_dk_0002079)<br />

Die heute noch wichtigen Straßen sind schon vorhanden So ist der Verlauf der heutigen<br />

B107 bereits in groben Zügen zu erkennen. Das gleiche gilt für die S11 und die S47. Problematisch<br />

war noch die Querung der Mulde, die mit einer Furt bzw. einer Fähre zwischen<br />

<strong>Trebsen</strong> und Neichen gelöst wurde.<br />

Die Dörfer im Planungsgebiet sind hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt. Neben bäuerlichen<br />

Gehöften waren auch ländlich orientierte Handwerksbetriebe angesiedelt. Allerdings<br />

konzentrierte sich das auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong>, in der sich sehr früh auch Kaufleute ansiedel-<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

ten. Die industrielle Entwicklung kam demgegenüber nur sehr zögernd in Gang. Erst nach<br />

1893 wurden durch Wiede & Söhne die Papierfabrik<strong>Trebsen</strong> gegründet.<br />

Von wirtschaftlicher Bedeutung für das Planungsgebiet war auch der Mitte des vorigen Jahrhunderts<br />

beginnende Bergbau. Gewonnen wurden insbesondere Porphyr.<br />

Eine anhand von Karten nachweisbare Veränderung des Landschaftsbildes hinsichtlich<br />

Wald-/Feldverteilung und Acker-/Grünlandnutzung sowie Siedlungs-, Gewässer- und Wegestruktur<br />

ist exakt nur für den Zeitraum der letzten 200 Jahre möglich. Grundlage für diesen<br />

Vergleich sind die Meilenblätter die von 1796 bis 1820 angefertigt wurden, diese wurden von<br />

den Äquidistantenkarten abgelöst 1820-1880 und diese wiederum von den Messtischblättern<br />

im Maßstab 1:25.000 aus den Jahren 1880-1890 und 1927/43. Zum Vergleich steht daneben<br />

die aktuelle Flächennutzung auf der Basis der topographischen Karten. Die Unterschiede<br />

zwischen den Messtischblättern aus der Zeit um 1880/90 und um 1930 sind sehr gering, so<br />

dass für das Planwerk des Landschaftsplanes (KARTE 13) die Karten von 1927/1943 aufbereitet<br />

wurden.<br />

Beim Vergleich der aktuellen und der historischen Flächennutzung fällt auf:<br />

• Das Gebiet um <strong>Trebsen</strong> hat sich in den letzten 80 Jahren stark verändert. Als Gründe sind<br />

insbesondere die zunehmende Besiedlung und Industrialisierung, der intensive Bergbau,<br />

der Autobahnbau sowie die intensive Landwirtschaft in den letzten 50 Jahren zu nennen.<br />

• Die meisten Veränderungen haben sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> selbst vollzogen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist deutlich vergrößert. <strong>Im</strong> Südenwesten entstanden ausgedehnte Industrie- und<br />

Gewerbeflächen, im Norden, Süden und Westen hauptsächlich Wohnsiedlungen. Geringe<br />

Ortserweiterungen haben sich auch in Altenhain und Seelingstädt ergeben, in den übrigen<br />

Orten wurden die alten Ortsgrenzen aber nur wenig überschritten, sieht man von den größeren<br />

Landwirtschaftsbauten der 1960er und 70er Jahre ab.<br />

• Zahlreiche kleine und mittlere Still- und Fließgewässer sind inzwischen verschwunden<br />

bzw. verrohrt. Das betrifft zum Beispiel das Grabensystem südlich von Altenhain und die<br />

Südlichen Zuläufe des Altenhainer Wassers. Ebenso das Verschwinden von 7 kleinen<br />

linksseitigen Zuflüssen zur Mulde südlich vom Pauschwitz und Wednig.<br />

• Offenbar sind auch keine Stillgewässer neu entstanden.<br />

• Uferbegleitende Gehölze waren in der Vergangenheit wesentlich mehr vorhanden, auch<br />

Feuchtwiesen waren weit verbreitet. Als Beispiele seien das Altenhainer Wasser sowie<br />

der immer noch am besten strukturierte Kranichbach, sowie das Mutzschener Wasser<br />

und besonders die Launzige erwähnt.<br />

• Die Wald-Feld-Verteilung hat sich in <strong>Trebsen</strong> nur wenig verändert.<br />

• Das Offenland ist heute deutlich weniger strukturiert. Ackerland war zwar bereits früher<br />

dominant, es existierten aber bedeutend mehr Wiesen, insbesondere im Randbereich der<br />

zahlreichen Fließgewässer<br />

• Windbremsende Hecken waren bereits zum damaligen Zeitpunkt so gut wie nicht vorhanden.<br />

Doch Bäume an Straßen waren in der offenen Landschaft häufig anzutreffen<br />

<strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong> sind 47 Archäologische Fundstellen ausgewiesen. Diese sind in der Karte Kulturgüter<br />

(KARTE 16) dargestellt.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

3 Natürliche Grundlagen<br />

3.1 Oberflächengestalt (KARTE 1)<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Topographie des <strong>Plangebiet</strong>es wird bestimmt durch die schon wesentlich geringer in das<br />

umgebende Gelände eingeschnittene Mulde als im südlich angrenzenzenden Grimma. Begleitet<br />

wird der Flußlauf noch im südlichen Teil des Gemeindegebietes von den bewaldeten<br />

Kerbtälern. Die Mulde teilt das Gebiet auch hier noch in den hügelig bewegten Westen und<br />

den flachwelligen Osten. Gleichzeitig beginnt etwas nördlich von <strong>Trebsen</strong> die Weitung des<br />

Flußtales.<br />

Die höchste Erhebung im Gebiet mit 193 m NN auf dem Wedniger Berg liegt südlich von<br />

<strong>Trebsen</strong>.<br />

Der tiefste Punkt liegt im Talbereich der Mulde mit ca. 117 m NN im Norden des <strong>Plangebiet</strong>es<br />

bei Walzig.<br />

3.2 Geologie (KARTE 2)<br />

Am geologischen Aufbau des Planungsgebietes sind hauptsächlich 4 Erdzeitalter beteiligt<br />

gewesen:<br />

• Das Rotliegende<br />

• Das Tertiär<br />

• Das Pleistozän<br />

• Das Holozän<br />

Das geologische Grundgebirge im Planungsgebiet wurde in der Rotliegendenzeit (Erdaltertum<br />

- vor 285 Mio. Jahren) gebildet. In dieser Zeit beherrschten mehrere große Vulkane die<br />

Landschaft und bedeckten die Erde mit einige hundert Meter mächtigen Ergüssen. Das älteste<br />

aus der vulkanischen Tätigkeit entstandene Gestein ist der Rochlitzer Quarzporphyr. Er<br />

tritt großflächig im Süden auf, begrenzt aber auch beidseitig an vielen Stellen das Muldental.<br />

Durch spätere subvulkanische Tätigkeit (die Beweglichkeit des Magmas war bereits eingeschränkt)<br />

entstand der Grimmaer Quarzporphyr. Er hat den Rochlitzer Porphyr gangartig<br />

durchbrochen und sich darüber deckenförmig ausgebreitet. <strong>Im</strong> Gegensatz zum Rochlitzer<br />

Quarzporphyr ist der Grimmaer Quarzporphyr in seinem Erscheinungsbild recht einheitlich.<br />

Auch dieses Gestein wurde früher an mehreren Stellen abgebaut. Die weitgehend unberührten<br />

Durchragungen beiseits der B107, südwestlich von <strong>Trebsen</strong> stehen für diesen.<br />

In einer späteren Phase hoher vulkanischer Aktivität entstand der Pyroxenquarzporphyr, der<br />

sich durch die Anwesenheit von 3 Pyroxenmineralien von den übrigen Porphyren unterscheidet.<br />

Das Vorkommen ist auf den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes beschränkt.<br />

Der Pyroxenquarzporphyr besitzt eine hohe Druckfestigkeit und Frostbeständigkeit und ist<br />

deshalb für die Schotter- und Splittherstellung sehr begehrt und wird heute noch intensiv<br />

durch die SUSA Altenhain abgebaut.<br />

Ablagerungen aus dem Tertiär überdeckten das Planungsgebiet ursprünglich fast vollständig.<br />

Später wurden sie durch Erosion in ihrer Mächtigkeit verringert und in mehrere Areale<br />

zerlegt. Sie sind zudem heute meist von eiszeitlichen und neuzeitlichen Schichten überdeckt.<br />

Es handelt sich um Tone, Sande und Kiese<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Das gesamte Gebiet wurde im Pleistozän durch den Vorstoß des Eises insbesondere in der<br />

ersten (Elstereiszeit) und zweiten Vereisung (Saaleeiszeit) stark überformt. Es lagerten sich<br />

vor allem Schmelzwassersande und -kiese sowie Geschiebelehm ab. Schmelzwassersande<br />

und -kiese sind großflächig im gesamten <strong>Plangebiet</strong> vorhanden. Sie entstanden während des<br />

Abschmelzens des Eises. Die Schmelzwässer spülten die feineren Bestandteile fort, wogegen<br />

das gröbere Material als Sand und Kies zurückblieb. Geschiebelehm tritt im Planungsgebiet<br />

dagegen nur recht verstreut an die unmittelbare Oberfläche. Es handelt sich um einen<br />

dunkelgrauen bis schwärzlichen, schwach tonigen Lehm, der nach dem Abschmelzen des<br />

Eises zurückblieb und zahlreiche Geschiebesteine enthält.<br />

Vor und während der ersten beiden Eiszeiten (Elster- und Saaleeiszeit) wechselte die Mulde<br />

mehrmals ihren Verlauf und hinterließ mehrere mächtige Schotterkörper. Dieser Schotter tritt<br />

in weiten Teilen des <strong>Plangebiet</strong>es großflächig an die Erdoberfläche. Aufgrund seiner Korngrößenzusammensetzung<br />

eignet er sich hervorragend als Betonzuschlagstoff und wird deshalb<br />

gern abgebaut.<br />

<strong>Im</strong> Holozän kam es nur noch durch die Mulde, das Mutzscherner Wasser, die Launzige und<br />

den Kranichbach und die kleinen Bäche zu Veränderungen und Materialumlagerungen. Besonders<br />

die Mulde hat in ihrer Talsohle große Mengen von Kiesen und Sanden abgesetzt.<br />

Die Schicht erreicht zur besseren Veranschaulichung unter der Grimmaer Steinbrücke immerhin<br />

eine Mächtigkeit von 7m. Darüber hat sich an den meisten Stellen sandiger Auelehm<br />

abgelagert. <strong>Im</strong> Einzugsbereich der kleineren Wasserläufe befindet sich in der Regel ein fetter<br />

und humoser Lehm.<br />

3.3 Böden (KARTE 3)<br />

Die Bodenbildung ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Lebewesen und geologischem<br />

Ausgangsmaterial unter den verschiedenen Bedingungen des Klimas und der Geländeform.<br />

Sie ist ein laufender Prozeß und demzufolge auch gegenwärtig nicht abgeschlossen.<br />

In den letzten 1000 Jahren hat auch der Mensch die Bodenbildung stark beeinflußt.<br />

<strong>Im</strong> Planungsgebiet haben insbesondere die obersten pleistozänen Ablagerungen, die jahrtausendelange<br />

Bestockung mit Wald sowie in jüngster Zeit auch die landwirtschaftliche Nutzung<br />

die Bodenbildung geprägt. <strong>Im</strong> Einzugsbereich der Fließgewässer ist außerdem holozäner<br />

Auelehm und in Gebieten des durchragenden Grundgebirges Porphyr als Ausgangsmaterial<br />

von Bedeutung. Auch der vielfach unter der Sandlöß- bzw. Lößlehmdecke<br />

anzutreffende Geschiebelehm hat die Bodenbildung wesentlich beeinflußt, indem durch ihn<br />

die häufige Staunässe verursacht wird.<br />

Löß, Lößlehm und Auelehm sind relativ nährstoffreich, so daß die sich daraus entwickelnden<br />

Böden je nach Schichtmächtigkeit allgemein eine recht gute Fruchtbarkeit aufweisen. Hinzu<br />

kommt, dass durch die meist bindigen Böden Nährstoffe weniger ausgewaschen werden.<br />

Ungünstiger sind dagegen die auf dem nährstoffärmeren Porphyr oder Muldenschotter entstandenen<br />

Böden einzustufen.<br />

<strong>Im</strong> Planungsgebiet sind gemäß der Bodenkarte (BK 50, digitale Version) von Sachsen nachstehende<br />

Bodentypen und Bodensubtypen anzutreffen:<br />

Regosol Normregosol aus gekipptem Schutt/Schuttsand und gekipptem kiesführendem<br />

Schluff und Sand, im Bereich der Siedlungen und Steinbrüche<br />

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Pseudogley-Regosol aus gekipptem Schluff, östlich von Neichen<br />

Bei den im <strong>Plangebiet</strong> vorkommenden Regosolen handelt es sich um Kipp-Regosolen, welche<br />

aus dem Syrosem hervorgehen. Es handelt sich um Siedlungsbereiche Berbaugebiete<br />

und das Muna - GeländeBei der weiteren Entwicklung dieser Böden entsteht durch weitere<br />

Humusablagerungen auf carbonatfreiem, mindestens 30 cm mächtigem Lockergestein der<br />

Regosol.<br />

Braunerde Normbraunerde und Braunerde über Pseudogley-Parabraunerde aus<br />

grus- und kiesführendem Schluff, verbreitet im gesamten <strong>Plangebiet</strong> besonders<br />

aber um Neichen und auf den Kuppen westlich der Mulde<br />

Parabraunerde-Braunerde aus grus- und kiesführendem Schluff, im südlichen<br />

Bereich des <strong>Plangebiet</strong>es ist nur nordöstlich von Altenhain und südlich<br />

von <strong>Trebsen</strong> auf kleineren Flächen<br />

Die Braunerden im <strong>Plangebiet</strong> haben sich insbesondere auf Porphyr und auf alteiszeitlichem<br />

Muldenschotter entwickelt. Die meisten Braunerdeflächen sind mit Wald bestockt. Lediglich<br />

mit Parabraunerde vergesellschaftet, werden sie auch landwirtschaftlich genutzt. Sie verfügen<br />

- forstwirtschaftlich gesehen - über mittlere, in Tallagen auch höhere Nährkraft, die<br />

landwirtschaftliche Fruchtbarkeit ist unterdurchschnittlich.<br />

Parabraunerde (pseudovergleyte) Parabraunerde aus grus- und kiesführendem Schluff,<br />

ist vor allem im westlichen <strong>Plangebiet</strong> verbreitet<br />

Parabraunerde ist häufig mit Braunerde oder Pseudogley vergesellschaftet, mit denen auch<br />

im Bodenbildungsprozeß eine enge Verwandtschaft besteht. Sie besitzt neben der hohen<br />

Nährkraft einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt und gehört deshalb zu den ertragreichsten<br />

Böden überhaupt (Ackerzahlen z.T. über 70). Die Parabraunerdeflächen im Planungsgebiet<br />

werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />

Pseudogley Normpseudogley der lessiviert (tonverarmt) auftritt aus kiesführendem<br />

Schluff und Sandlöss, insbesondere südlich und nördlich von Altenhain<br />

Parabraunerde-Pseudogley aus grus- und kiesführendem Schluff, kommt<br />

im gesamten <strong>Plangebiet</strong> vor<br />

Gley-Pseudogley aus kiesführendem Schluff und Sandlöss, kleinflächig<br />

südlich und östlich von Beiersdorf sowie nördlich von Fremdiswalde<br />

Charakteristisch für diese Böden ist ein Wechsel zwischen Vernässung und Austrocknung,<br />

verursacht durch eine unter der Deckschicht liegende schwer wasserdurchlässige Schicht<br />

(meist Geschiebelehm). Demzufolge sind Wasser- und Lufthaushalt ungünstiger als bei den<br />

Parabraunerden. Die Pseudogleye im Planungsgebiet sind fast ausschließlich mit Wald bestockt.<br />

Stagnogley Normstagnogley aus grusführendem Schluff, kleinflächig im westlichen<br />

und nordöstlichen <strong>Plangebiet</strong> im Oberlauf von Kleingewässern.<br />

Bei diesem Bodentyp handelt es sich um einen, dem Pseudogley verwandten Stauwasserboden.<br />

Der stark ausgeblichene Oberboden dieses Bodentyps rührt von einer anhaltenden<br />

Vernässung. Durch die Luftarmut und eine starke Versauerung ist dieser Boden nicht für<br />

eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet. Wie die Pseudogleye sind auch die Stagnogleye<br />

im <strong>Plangebiet</strong> fast ausschließlich mit Wald bestockt.<br />

Vega Normvega aus Schluff und Kiessand, in den Muldeauen<br />

Es handelt sich bei den Vegaböden um einen braunen Aueboden im fortgeschrittenen Reifestadium,<br />

bei dem der Grundwasserspiegel aufgrund der Flußnähe stark schwanken kann.<br />

Trotzdem ist im Gegensatz zum Gley aufgrund eines hohen Grobporenanteils im Oberboden<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

die Durchlüftung und die biologische Aktivität immer günstig, so daß dieser Bodentyp sehr<br />

ertragreich ist.<br />

Gley Normgley aus kiesführendem Schluff und Löss, in den Auen der kleineren<br />

Zuflüssen der Fließgewässer<br />

Auengley aus Schluff und Auenschluff, in den Auen der größeren Bäche<br />

wie Kranichbach,Altenhainer Wasser, Launzige und Mutzschener Wasser<br />

Pseudogely-Gley aus kiesführendem Schluff, kleinflächig westlich von Altenhain<br />

anzutreffen<br />

Dieser Bodentyp entsteht bei hohem Grundwasserstand mit geringer jährlicher Schwankung.<br />

Je nach Grundwasserqualität sind auch die Eigenschaften der Gleye recht verschieden. Sie<br />

sind häufig nährstoffreicher als benachbarte Landböden, weil ihnen aus diesen gelöste Stoffe<br />

zugeführt werden. Allerdings ist aufgrund der schwer löslichen Verbindung der Nährstoffe<br />

mit anderen Bodenbestandteilen die Nährstoffverfügbarkeit oft gering. Als Grünland und<br />

auch zur forstlichen Nutzung sind die Gley-Böden geeignet. Für den Acker- und Gartenbau<br />

sind sie meist erst nach Senkung des Grundwasserspiegels brauchbar.<br />

3.4 Klima (KARTE 7)<br />

Das Planungsgebiet ist dem subkontinentalen Hügellandklima Nordwest- und Mittelsachsens<br />

zuzuordnen.<br />

Das langjährige Mittel der Temperatur beträgt 8,4 - 9,2°C. <strong>Im</strong> Mittel sind 185 - 190 frostfreie<br />

Tage zu erwarten.<br />

Der mittlere Beginn der Feldarbeiten liegt vor dem 25. März.<br />

Die jährlichen Niederschläge liegen bei 600 - 650 mm (Klimastation Hubertusburg/Mutzschen).<br />

Das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe Frühjahrsfeuchte und eine gute Durchfeuchtung<br />

der Böden im gesamten Jahreslauf aus.<br />

Die Häufigkeit der Windrichtungen ist jahreszeitlich unterschiedlich. Während im Winter Süd-<br />

und Südwestrichtungen vorherrschen, treten im Sommer hauptsächlich Nordwest- und<br />

Westwinde auf.<br />

3.5 Heute potentielle natürliche Vegetation (KARTE 8)<br />

Die Einheiten der heute potentiellen natürlichen Vegetation (HPNV) geben an, welche Pflanzengesellschaften<br />

sich ohne Einfluß des Menschen aufgrund der Standortvoraussetzungen<br />

durch natürliche Sukzession einstellen würden. Wesentliche Faktoren sind hierbei Klima und<br />

Boden. Unter natürlichen Bedingungen wäre das gesamte Gebiet bewaldet. Die Schlußgesellschaft<br />

der heute potentiellen natürlichen Vegetation entspricht aber nur in wenigen Fällen<br />

der ursprünglichen Vegetation. Oft wurden durch die menschliche Nutzung die Standortbedingungen<br />

irreversibel verändert, so daß sich die ursprünglich vorhandene Vegetation nicht<br />

mehr entwickeln kann. Die Erstellung der HPNV ist ein "theoretisches Waldbild".<br />

Die HPNV ist Ausdruck für das natürliche Entwicklungspotential des Planungsgebietes. Aus<br />

ihr lassen sich Aussagen für die Verwendung standortgerechter Gehölze, die Eignung der<br />

Nutzungsart und Möglichkeiten für den Biotopschutz ableiten.<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Der untersuchte Naturraum gehört schwerpunktmäßig zu dem Verbreitungsgebiet von Eichen<br />

- Hainbuchenwäldern mit kolliner Ausbildung. Das nördliche <strong>Plangebiet</strong> kann dem Zitterseggen<br />

- Stieleichen - Hainbuchenwald, mit zum Teil Winterlinde, und der südliche Bereich<br />

den Eichen-Hainbuchenwäldern des Übergangsbereiches mit Rotbuche zugeordnet<br />

werden.<br />

Weiterhin ist im Talbereich der Mulde eine Ausprägung von Eschen - Ulmen - und Weiden -<br />

Pappel - Auenwälder sowie auf den Porphyrkuppen eine Kolline - submontane Ausbildung<br />

von mittleren und armen Eichenwäldern als Hainsimsen - Traubeneichenwald und Kiefern -<br />

Eichenwald möglich.<br />

Nach SCAMONI (1964) und SCHMIDT, P. A., HEMPEL, W. ET AL. (2002) wäre entsprechend der<br />

Standortbedingungen auf den Hochflächen mit vorwiegend Staugleyen und Braunstaugleyen,<br />

die HPNV ein kolliner Eichen - Hainbuchenwald (Querco - Carpinetum) in verschiedenen<br />

Subassoziationen.<br />

Folgende Bäume und Sträucher zählen zu dieser Pflanzengesellschaft:<br />

Bäume:<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Acer platanoides - Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Betula pendula - Sandbirke<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Fagus sylvatica - Gemeine Buche<br />

Fraxinus excelsior - Gemeine Esche<br />

Malus sylvestris - Wildapfel<br />

Pinus silvestris - Gemeine Kiefer<br />

Populus tremula - Zitterpappel<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Prunus padus - GewöhnlicheTraubenkirsche<br />

Pyrus pyraster - Wildbirne<br />

Quercus petraea - Traubeneiche<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Sorbus aucuparia - Eberesche<br />

Tilia cordata - Winterlinde<br />

Ulmus minor<br />

Sträucher:<br />

- Feldulme<br />

Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel<br />

Corylus avellana - Gemeine Hasel<br />

Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn<br />

Euonymus europaeus - Europäisches Pfaffenhütchen<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Rosa canina - Hundsrose<br />

Rubus fruticosa - Echte Brombeere<br />

Rubus idaeus - Himbeere<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />

Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />

In der Talaue der Mulde mit Ihren Aueböden wäre dagegen ein Eschen - Ulmen und Weiden<br />

- Pappel Auenwald (Alno-Macrophorbietum) autochthon.<br />

Folgende Bäume und Sträucher zählen, zusätzlich zu den z.T. o.g. Arten zu diesen Pflanzengesellschaften,<br />

wobei auch die Arten der Weidengebüsche mit aufgelistet werden:<br />

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Bäume:<br />

Alnus glutinosa - Schwarzerle<br />

Frangula alnus - Faulbaum<br />

Fraxinus excelsior - Gemeine Esche<br />

Populus alba - Silberpappel<br />

Populus nigra - Schwarz - Pappel<br />

Salix alba - Silberweide<br />

Salix fragilis - Bruchweide<br />

Salix x rubens - Hohe Weide<br />

Salix viminalis - Korbweide<br />

Ulmus laevis - Flatter - Ulme<br />

Sträucher:<br />

Daphne mezerum - Seidelbast<br />

Rubus fruticosus - Brombeere<br />

Salix aurita - Ohrweide<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Salix cinerea - Grauweide<br />

Salix purpurea - Purpurweide<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

<strong>Im</strong> Naturraum des Planungsgebietes sind als natürliche Grünlandvegetation folgende<br />

Pflanzengesellschaften zu erwarten:<br />

auf trockenen Standorten:<br />

# Thymo - Festucetum<br />

(Straußgrasrasen) [mesotroph]<br />

# Arrhenatheretum elatioris ranunculetosum<br />

(Knollenhahnenfuß - Glatthaferwiesen) [eutroph]<br />

auf frischen Standorten:<br />

# Arrhenatherum elatiori<br />

(Glatthaferwiesen) [eutroph]<br />

auf feuchten Standorten:<br />

# Cirsio - Polygonetum<br />

(Kohldistelwiesen) [eutroph]<br />

auf nassen Standorten:<br />

# Magnocaricion<br />

(Schlankseggenrieder) [eutroph]<br />

Die dominierende Ackerunkrautgesellschaft ist eine Hederichflur (Aphano-Matricarietum)<br />

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3.6 Oberflächenwasser (KARTE 6)<br />

Fließgewässer<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Das Planungsgebiet wird von zahlreichen, unterschiedlich großen Fließgewässern durchzogen.<br />

Das dominierende Fließgewässer 1. Ordnung und der einzige Fluss ist die Mulde, die von<br />

Süden nach Norden fließend, das Planungsgebiet in zwei Teile gliedert.<br />

Eine Wasserscheide, die in einer Linie entlang des alten Bahndammes von Altenhain zum<br />

Frauenberg führt, teilt die Wassereinzugsgebiete des Untersuchungsgebietes. Das Wasser<br />

östlich dieser Linie fließt über die Bäche oder direkt in die Mulde. Die Flächen westlich dieser<br />

Linie gehören schon zum Einzugsgebiet der Weissen Elster und entwässern über den Saubach<br />

in die Parthe.<br />

Bevorzugt betrachtet werden zudem die Fließgewässer 2. Ordnung mit einem Einzugsgebiet<br />

über 10 km² als berichtsrelevante Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2001).<br />

<strong>Im</strong> Osten sind diese das Mutzschener Wasser und die Launzige als zwei von Osten zu Mulde<br />

fließende größere Gewässer. <strong>Im</strong> Westen kommt der bei Beiersdorf entspringende Kranichbach<br />

durch Seelingstädt zur Mulde, wie auch das Altenhainer Wasser durch mehrere<br />

Zuflüsse gespeist..<br />

Die Mulde weist auf ihrem etwa 5,6 km langen Lauf durch das Planungsgebiet lediglich ein<br />

Gefälle von ca. 2m auf. Die mittlere Fließgeschwindigkeit ist also relativ gering. Sie beträgt<br />

im Süden 0,6 und im mittleren und nördlichen Bereich. Etwas anders liegen die Verhältnisse<br />

bei den übrigen oben erwähnten größeren Fließgewässern. Durch abschnittsweise unterschiedliches<br />

Gefälle können teilweise schon beachtliche Fließgeschwindigkeiten erreicht<br />

werden.<br />

Zur Abflußmenge der Mulde in m³/s liegen für das Planungsgebiet für den Pegel Golzern<br />

folgende Angaben vor:<br />

MQ<br />

HQ2 HQ5 HQ10 HQ20 HQ25 HQ50 HQ<br />

100<br />

HQ<br />

200<br />

HQ<br />

300<br />

HQ<br />

500<br />

62 425 657 855 1090 1180 1520 1960 2570 2990 3670<br />

(Quelle: LANDESTALSPERRENVERWALTUNG SACHSEN 2003)<br />

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Stillgewässer<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

<strong>Im</strong> Planungsgebiet befinden sich zahlreiche unterschiedlich große Teiche. Sie dienen meist<br />

als Fischereigewässer. Die größten sind der Herthasee, der wie zwei kleinere Teiche vom<br />

Kranichbach durchflossen wird und der Schneiderteich (+ drei weitere) am Altenhainer Wasser.<br />

Dieses wird kurz vor der Mündung in die Mulde noch zur Speisung des Schloßgrabens<br />

genutzt.<br />

Daneben haben sich in den stillgelegten Steinbrüchen und Tongruben einige bemerkenswerte<br />

Gewässer gebildet, die ebenfalls oft zur Fischzucht genutzt werden. Ansonsten sind in den<br />

Dörfern kleine Lösch- und Zierteiche vorhanden.<br />

Schutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />

Als Überschwemmungsgebiet sind große Teile der Muldenaue ausgewiesen. Die Darstellung<br />

erfolgt in der Karte 6 „Oberflächengewässer“.<br />

Durch ein Hochwasser sind vor allem folgende Gefährdungen zu erwarten:<br />

• Überschwemmung, Beeinträchtigung und Zerstörung von Siedlungen und sonstigen<br />

Bauten und <strong>Anlage</strong>n<br />

• Schadstoffeinträge in die Gewässer durch <strong>Altlasten</strong> sowie aus Siedlungsbereichen<br />

3.7 Grundwasser (KARTE 5)<br />

Die Analyse der Grundwasserverhältnisse im Planungsgebiet erfolgte auf der Grundlage von<br />

hydrogeologischen Karten und Material, das durch die Gemeinden und die untere Wasserbehörde<br />

zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Durch das LfULG werden 2 Grundwasserkörper ausgewiesen:<br />

• GW-Körper Parthegebiet (DESN_SALGW 060)<br />

• GW-Körper Vereinigte Mulde (DESN_VM 1-2-1)<br />

Die GW-Scheide verläuft ähnlich der Wasserscheide Mulde - Weiße Elster zwischen Frauenberg<br />

– Butterberg –Fuchsberg im Westen des Planungsgebietes.<br />

Als Hauptgrundwasserleiter fungieren im Planungsgebiet der Porphyr sowie Sand- und Kiesschichten.<br />

Der Porphyr führt allgemein nur wenig Grundwasser. Die Sand- und Kiesschichten<br />

sind von stark wechselnder Lage, Beschaffenheit und Mächtigkeit und deshalb für die<br />

Wasserversickerung sowie Grundwassererschließung unterschiedlich zu bewerten. Am<br />

günstigsten liegen die Verhältnisse in der Parthenaue. Hier ist der Kies von einer 5 bis 8m<br />

mächtigen Schluff- und Mergelschicht überlagert. Auch im Muldental ist mit einer höheren<br />

Grundwasserführung zu rechnen. In allen übrigen Gebieten bestehen meist nur schlechte<br />

Wasserversickerungsmöglichkeiten.<br />

Die eiszeitlichen Muldenschotterschichten, die im Gebiet weit verbreitet sind, führen größtenteils<br />

Grundwasser. Die saalekaltzeitlichen Schotter bilden im Westteil des Planungsgebietes<br />

sogar den Hauptgrundwasserleiter.<br />

<strong>Im</strong> größten Teil des Planungsgebietes ist das Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden<br />

Schadstoffen relativ ungeschützt. Lediglich im Bereich bindigerer Böden (Auen der<br />

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Mulde und des Mutzschener Wassers, sowie des Kranichbaches) und/oder größerem Flurabstand<br />

ist das Grundwasser diesen Gefährdungen weniger ausgesetzt.<br />

Die Wasserversorgung der <strong>Stadt</strong> Tebsen und der Ortsteile erfolgt über den Versorgungsverband<br />

Grimma – Geithain, Betriebsführer ist die OEWA Wasser- und Abwasser GmbH. Das<br />

Gemeindegebiet ist mit Trinkwasser vollständig erschlossen. Abwasserseitig sind die Hauptorte<br />

an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Abseitig gelegene Grundstücke müssen auch<br />

weiterhin mit Kleinkläranlagen ihre Abwässer klären und in die Vorflut abgeben.<br />

Für die Wasserfassung in der Parthenaue, westlich von Altenhain ist die Trinkwasserschutzzone<br />

III B des Wasserwerkes Naunhof ausgewiesen.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

4 Gegenwärtige Leistungfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die einzeln erfaßten natürlichen Faktoren in Kapitel 3 bilden verschiedene Funktionszusammenhänge<br />

in der Landschaft. Diese werden als Landschaftspotentiale beschrieben. Der Begriff<br />

zielt auf einen Nutzen solcher Potentiale für menschliche Ansprüche ab. In der Landschaftsplanung<br />

werden aber die rein ökonomischen Potentiale wie das Abbaupotential von Bodenschätzen<br />

oder das landwirtschaftliche Ertragspotential nicht explizit behandelt. Die Auswertung wird<br />

hier eingegrenzt auf die sogenannten Regenerationspotentiale, welche die unverzichtbare Lebensgrundlage<br />

des Menschen bilden und eine nachhaltige Nutzung von Naturgütern auch in<br />

der Zukunft sichern sollen und somit zu schützen sind. Darüber hinaus muß berücksichtigt werden,<br />

daß der Landschaftsplan auch die Vorstufe der strategischen Umweltprüfung für den Flächennutzungsplan<br />

darstellt. Es werden also neben der Regenerationsfähigkeit auch die<br />

Schutzgüter der Mensch und seine Gesundheit, sowie Kultur- und Sachgüter behandelt, so daß<br />

Bodenschätze und landwirtschaftliches Ertragspotential als Sachgut Berücksichtigung finden<br />

müssen.<br />

Die Landschaftsplanung muß sich folglich mit folgenden Schutzgütern der Landschaft befassen:<br />

# Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt<br />

# Boden<br />

# Wasser<br />

# Klima<br />

# Mensch und seine Gesundheit<br />

# Landschaftsbild<br />

# Kultur- und Sachgüter<br />

In den nachfolgenden Abschnitten werden für die einzelnen Schutzgüter jeweils die Zielvorgaben<br />

benannt. Ihr Zustand, also ihre gegenwärtige Leistungsfähigkeit und die lokale Gefährdungssituation<br />

werden bewertet, sowie ihre Schutzbedürftigkeit dargestellt. Daraus, sowie aus<br />

voraussehbaren Veränderungen leiten sich der Bedarf und die Ziele künftiger Entwicklung ab.<br />

In einzelnen Fällen können sich die Entwicklungsziele widersprechen, beispielsweise wenn der<br />

Schutz empfindlicher Biotope und gleichzeitig die Nutzung hochwertiger Erholungsräume gefordert<br />

werden. Bei der Aufstellung einer Gesamtentwicklungskonzeption muß dann über den jeweiligen<br />

Vorrang der Einzelziele entschieden werden.<br />

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4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

4.1.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Der § 37 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.07.2009 gültig ab 01.03.2010 regelt den<br />

Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Er umfaßt:<br />

1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften<br />

vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,<br />

2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie<br />

3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten<br />

Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.<br />

Diese Forderungen werden durch das sächsische Naturschutzgesetz wie präzisiert diese<br />

Aussagen durch den Verweis auf spezielle Artenschutzprogramme die Folgendes beinhalten<br />

sollen:<br />

1. die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihre wesentlichen Lebensgemeinschaften<br />

und Lebensräume einschließlich ihrer Veränderungen, soweit sie für den Artenschutz<br />

von Bedeutung sind,<br />

2. die in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften unter Darstellung der<br />

wesentlichen Gefährdungsursachen, wobei die vom Aussterben bedrohten Arten hervorzuheben<br />

sind,<br />

3. Vorschläge und Hinweise für Maßnahmen zum Schutz und zur Überwachung sowie zur<br />

Förderung der Bestandsentwicklung gefährdeter und bedrohter Arten einschließlich eines<br />

notwendigen Grunderwerbs.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird versucht, die o.g. Gesetzlichkeit über das 1.Gesetz zur Durchführung<br />

des BNatSchG in die regionalplanerischen Bemühungen im Freistaat Sachsen einzubeziehen.<br />

Die allgemeinen Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes lassen sich wie folgt auf die<br />

örtlichen Erfordernisse übertragen:<br />

Sicherung und Entwicklung des biotischen Potentials im Untersuchungsraum,<br />

d.h. Sicherung der gesamten standörtlich möglichen Vielfalt an Biotoptypen<br />

und Lebensgemeinschaften. Dies betrifft sowohl naturnahe als auch<br />

kulturbedingte Ausprägungen auf verschiedenen Standorten.<br />

Sicherung und Entwicklung von Dokumenten der natur- und<br />

kulturgeschichtlichen Landschaftsentwicklung.<br />

Sicherung und Entwicklung von Objekten für Forschung und Bildung.<br />

Diejenigen Biotoptypen, die an intensive Nutzungen gekoppelt sind, wie zum Beispiel an<br />

Fettwiesen und -weiden, Pappelforsten und stickstoffliebende Ruderalfluren, gelten als weniger<br />

schutzbedürftig und benötigen daher keine besondere Vertretung durch den Landschaftsplan.<br />

Ihre Existenz kann aufgrund der heutigen Wirtschaftsweisen in der Regel als<br />

ausreichend gesichert gelten. Vielmehr müssen hier negative Auswirkungen der Intensivnutzung<br />

gemindert werden.<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Schutzbedürftig und zumeist von weitaus höherer Bedeutung sind dagegen natürliche und<br />

durch extensive Nutzungsweisen entstandene Lebensräume.<br />

Es handelt sich im Bearbeitungsgebiet um folgende Biotoptypen:<br />

Fließgewässer und Stehende Gewässer - Wiesen wenn sie als artenreiche Mähwiesen<br />

Bestehen - trockene Offenlandbiotope - Streuobstbestände - Hecken - Feldgehölze -<br />

Magerrasen – Niedermoore - Quellsümpfe - Auwaldreste (Weich- und Hartholzaue) -<br />

offene Felsformationen – Quellbereiche - verschiedene Waldgesellschaften (Erlen -<br />

Eschen-, Eichen - Hainbuchen-, Kiefernwald<br />

4.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

In KARTE 9 sind die aktuellen Biotopbestände dargestellt. Ökologisch wertvolle und schutzwürdige<br />

Lebensräume finden eine gesonderte Darstellung in KARTE 10.<br />

Zur allgemeinen Biotopsituation kann folgendes ausgesagt werden:<br />

• Große Teile der Ackerflächen und Wiesen/ Weiden sind artenarm, Stickstoffzeiger<br />

dominieren die Bestände<br />

• Die Feldgehölze sind z.T. relativ artenarm und stickstoffbeeinflußt, sie haben aber eine<br />

große Bedeutung in Bereichen wo eine ausgeräumte, großflächige Agrarlandschaft<br />

dominiertwie im Raum östlich der Mulde.<br />

• In einigen Bereichen befinden sich wertvolle Waldbereiche und Feldgehölze mit z.T.<br />

typischer Artenzusammensetzung.<br />

• Die Fließgewässer sind teilweise noch im natürlichen bis naturnahen Zustand, jedoch<br />

ist im westlichen und südlichen <strong>Plangebiet</strong> eine z.T. gering ausgebildete Ufervegetation<br />

anzutreffen, die wiederum relativ artenarm ist.<br />

• Die Mulde als größtes Fließgewässer im <strong>Plangebiet</strong> ist in weiten Teilen ohne jegliche<br />

Ufervegetation; vorhandene Reste der ursprünglichen Auenvegetation sind daher besonders<br />

wertvoll, wie z.B. an der Mündung des Mutzschener Wassers in die Mulde.<br />

• Die Stillgewässer haben im Uferbereich einen nur z.T. natürlich/naturnahen Zustand,<br />

d.h. einen weitgehend natürlichen Uferbewuchs. Kleinere Gewässer, wie Teiche für<br />

die Fischzucht oder Wassergeflügel sind als naturfern mit fehlender Ufervegetation<br />

bzw. mehr oder weniger natürlichen Bewuchs einzustufen.<br />

Die Anteile der Biotoptypen an der Gesamfläche des <strong>Plangebiet</strong>es sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle 1 aufgeführt.<br />

Tabelle 1: Anteile der Biotoptypen an der Gesamtfläche<br />

19<br />

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Biotoptyp Biotoptyp Nr. Fläche in km² Anteil an der Gesamtfläche<br />

in %<br />

Fließgewässer 21 0,389368 1,10<br />

Stillgewässer 23 0,277109 0,79<br />

gewässerbegleitende Vegetation<br />

24 0,121555 0,34<br />

Hochmoor,<br />

moorZwischen-<br />

31 0,004164 0,01<br />

Niedermoor, Sumpf 32 0,035220 0,10<br />

Wirtschaftsgrünland 41 2,547858 7,23<br />

Ruderalflur/Staudenflur 42 1,201955 3,41<br />

anstehender Fels 51 0,003512 0,01<br />

Blockschutthalden 52 0,018306 0,05<br />

offene Flächen 54 0,201229 0,57<br />

Magerrasen<br />

Standorte<br />

trockener 56 0,181034 0,51<br />

Feldgehölz/Baumgruppe 61 0,205229 0,58<br />

Gebüsch 66 0,009310 0,03<br />

Streuobstwiese 67 0,080817 0,23<br />

Laubwaldrein- und mischbestände<br />

Nadelwaldrein- und<br />

mischbestände<br />

71; 73; 75 5,243139 14,88<br />

72; 74; 76 1,528925 4,34<br />

Feuchtwald 77 0,034937 0,10<br />

Waldrandbereiche 78 0,278267 0,79<br />

Erstaufforstung 79 0,041834 0,12<br />

Acker 81 18,588106 52,75<br />

Sonderkulturen 82 0,008438 0,02<br />

Wohngebiet 91 0,845909 2,40<br />

Mischgebiet 92 0,952326 2,70<br />

Gewerbegebiet 93 0,792240 2,25<br />

Grün- und Freiflächen 94 0,524631 1,49<br />

Verkehrsflächen 95 0,121415 0,34<br />

anthropogen genutzte Sonderflächen<br />

96 1,000358 2,84<br />

Gesamtfläche 35,237191 100<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Biotoptypen werden hinsichtlich ihrer Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

bewertet, um wichtige Flächen darzustellen und Schwerpunkte für Verbesserung von Lebensräumen<br />

zu ermitteln. Kriterien, die für die Bewertung verwendet wurden, sind Natürlichkeitsgrad,<br />

Regenerationsfähigkeit, Artenvielfalt, Größe und Vernetzung, Seltenheit und Vorkommen<br />

gefährdeter Arten. Die Einteilung erfolgt in 5 Wertstufen. Diesen Kategorien werden<br />

die Biotoptypen zugeordnet. Für einzelne Flächen erfolgt eine Nachbewertung, falls sie auf<br />

Grund ihrer speziellen Ausprägung, besonderer Artenvorkommen oder ihrer räumlichen Zuordnung<br />

zu anderen Biotoptypen von diesen Wertstufen abweichen.<br />

Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen/Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

Wertstufe Beschreibung Beispiel<br />

1<br />

sehr hoch<br />

2<br />

hoch<br />

3<br />

mittel<br />

4<br />

gering<br />

5<br />

sehr gering<br />

Stark gefährdete und im Bestand<br />

rückläufige Biotoptypen mit z. T sehr<br />

langer Regenerationszeit, Lebensstätte<br />

für zahlreiche seltene und gefährdete<br />

Arten, meist hoher Natürlichkeitsgrad<br />

und extensive oder keine<br />

Nutzung, kaum oder gar nicht ersetzbar,<br />

meist § 26-Biotope nach<br />

SächsNatSchG<br />

Mäßig gefährdete, zurückgehende<br />

Biotoptypen mit langen bis mittleren<br />

Regenerationszeiten, bedeutungsvoll<br />

als Lebensstätte für viele, u.a. gefährdete<br />

Arten, hoher bis mittlerer<br />

Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe<br />

Nutzungsintensität, nur bedingt<br />

ersetzbar<br />

Weitverbreitete, ungefährdete Biotoptypen,<br />

verhältnismäßig schnell<br />

regenerierbar, als Lebensstätte eingeschränkte<br />

Bedeutung, kaum gefährdete<br />

Arten, mittlerer bis geringer<br />

Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe<br />

Nutzungsintensität<br />

Stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen,<br />

geringe Bedeutung als Lebensstätte,<br />

geringer Natürlichkeitsgrad,<br />

hohe Nutzungsintensität<br />

Sehr stark belastete Flächen, versiegelt<br />

und teilweise kontaminiert<br />

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Naturnahes Fließ- und Stillgewässer,<br />

naturnahe Hangwälder, Nassgrünland,<br />

große Streuobstwiesen mit sehr<br />

guter Ausprägung und Größe über 1<br />

ha<br />

Mesophiles Grünland, Laubmischwälder<br />

in nicht optimaler Ausprägung,<br />

Fichtenhochwälder, Feldgehölze<br />

und Baumgruppen, kleinere<br />

Streuobstwiesen<br />

Fichtenforste mittleren Alters, Intensivwiesen,<br />

Ackerbrachen, dörfliche<br />

Wohngebiete, Einzelanwesen, Gartenland<br />

Ackerflächen, dörfliches Mischgebiet<br />

Gewerbeflächen, Verkehrsflächen,<br />

städtisch geprägte Bereiche, technische<br />

Infrastruktur


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Der überwiegende Teil der Flächen ist hinsichtlich seines Wertes für Arten und Lebensräume<br />

mit der Stufe gering bewertet worden. Dies ergibt sich aus dem hohen Anteil an Ackerbauflächen<br />

im <strong>Plangebiet</strong>. Flächen mit einer sehr geringen, mittleren und sehr hohen Wertigkeit<br />

sind dagegen nur in kleinen Anteilen vorhanden. Konkret stellen sich die Ergebnisse folgendermaßen<br />

vor:<br />

Wertstufe 1 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von sehr hohem Wert (ca. 2,7%)<br />

• Alte Buchen- und Eichenwälder, Schlucht- und Hangwälder und sonstige naturnahe<br />

Laubwälder<br />

• Felsbildungen<br />

• Muldelauf und angrenzende gewässerbegleitende Gehölze<br />

• Nasswiesenbereiche in den Gewässerauen<br />

• Große Streuobstwiesen > 1 ha<br />

Wertstufe 2 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von hohem Wert (ca. 20,0 %)<br />

• Größere Waldflächen mit älteren Beständen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

• Mesophiles Grünland<br />

• Streuobstwiesen in Ortsnähe < 1 ha<br />

• Feldgehölze und Hecken<br />

Wertstufe 3 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von mittlerem Wert (ca. 11,6 %)<br />

• Fichtenkulturen mittleren Alters im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

• Mehr oder weniger intensiv genutzte Wiesen<br />

• Dörfliche Wohngebiete, Gartenland<br />

Wertstufe 4 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von geringem Wert (ca. 55,6 %)<br />

• Große intensiv genutzte Ackerschläge im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

• Fichtenschonungen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

• Dörfliche Mischgebiete in allen Ortsteilen des Untersuchungsgebietes<br />

Wertstufe 5 – Lebensräume für Pflanzen und Tiere von sehr geringem Wert (ca. 7,1 %)<br />

• Industrieflächen, Steinbrüche<br />

• Gewerbegebiete<br />

• Landschaftliche Betriebsstandorte<br />

• Städtisch geprägte Wohngebiete<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Tabelle 3: Übersicht über die im Gebiet bestehenden Schutzgebiete<br />

FFH - Gebiete<br />

Int. Nr.<br />

65E Vereinigte Mulde und Muldeauen DE 4340 - 302<br />

204 Döllnitz und Mutzschener Wasser DE 4644 –302<br />

52E Laubwaldgebiete zwischen Brandis DE 4641 - 302<br />

und Grimma<br />

SPA - Gebiete<br />

Int. Nr.<br />

06 Laubwaldgebiete östlich Leipzig (zum DE 4641 - 451<br />

Teil)<br />

19 Vereinigte Mulde (zum Teil) DE 4340 - 451<br />

23 Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet DE 4642 - 451<br />

lfd. Nr.<br />

keine<br />

Naturschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

I14 LSG Großsteinberg – Ammelshain<br />

I03 LSG Mittlere Mulde<br />

Flächennaturdenkmale<br />

1 FND Weinberg Walzig<br />

2 FND Lindendam Gabelteich <strong>Trebsen</strong><br />

3 FND Herthasee <strong>Trebsen</strong><br />

4 FND Erlenbruch am Herthasee<br />

5 FND Stabsteich<br />

6 FND Bieberschutzgebiet Mutzschener Wasser<br />

7 FND Auewald Mutzschener Wasser<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Tabelle 4: Schutzobjete im Planungsgebiet<br />

Gemeinde<br />

Naturdenkmale<br />

Gemarkung Flurstück-Nr Name<br />

<strong>Trebsen</strong> Walzig 54 Rotbuche und Platane am <strong>Trebsen</strong>er Schloss<br />

<strong>Trebsen</strong> Altenhain 7 Platane<br />

<strong>Trebsen</strong> <strong>Trebsen</strong> 1/1 Kirchhofslinde <strong>Trebsen</strong><br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Lage der Natur-/Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und der Naturdenkmale<br />

(Baumdenkmale) sind der Entwicklungskarte (KARTE14) bzw. der KARTE 11 (Schutzgebiete/Restriktionen)<br />

zu entnehmen.<br />

In Abhängigkeit von den Schwerpunkten der einzelnen Schutzgebiete sind im Territortium<br />

folgende besonders geschützten Arten anzutreffen:<br />

• FFH-Gebiet Vereinigte Mulde und Muldeauen<br />

Mitteleuropäisch bedeutsamer, weitgehend natürlicher Flußlauf, sehr gut ausgeprägte Hartholz-<br />

und Weichholzauwälder, artenreiche Avifauna, Fledermaushabitat, bedeutendstes Reproduktionsgebiet<br />

des Bibers in Sachsen<br />

<strong>Im</strong> Gebiet sind 15 Tier-/Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet, davon<br />

eine prioritäre (*).<br />

Nr. Tier-/Pflanzenart<br />

1337 Biber (Castor fiber)<br />

5339 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)<br />

1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)<br />

1084 * Eremit (Osmoderma eremita)<br />

1355 Fischotter (Lutra lutra)<br />

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />

1088 Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />

1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus)<br />

1166 Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)<br />

1130 Rapfen (Aspius aspius)<br />

1188 Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)<br />

1149 Steinbeißer (Cobit<br />

• FFH-Gebiet Döllnitz und Mutzschener Wasser<br />

Verschiedene Lebensraumtypen in enger Verbindung: Fließ- u. Stillgewässer, Uferstauden,<br />

Auwälder, bodensaure Buchen- u. Eichen-Hainbuchenwälder sowie magere Frischwiesen,<br />

Lebensraum von Biber, Fischotter, Heldbock u. Eremit, Kohärenzaspekte<br />

Tier- und Pflanzenarten<br />

<strong>Im</strong> Gebiet sind 8 Tier-/Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet, davon<br />

eine prioritäre (*).<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Nr. Tier-/Pflanzenart<br />

1337 Biber (Castor fiber)<br />

1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)<br />

1084 * Eremit (Osmoderma eremita)<br />

1355 Fischotter (Lutra lutra)<br />

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

1088 Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />

1166 Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)<br />

• SPA-Gebiet „Vereinigte Mulde“<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Naturnahes Auengebiet, Flusslauf mit weitgehend natürlicher Fließgewässerdynamik, Steilabbrüchen,<br />

Kieshegern, zahlreichen Altwässern, Auwäldern sowie Laubwaldkomplexen der<br />

Hang- und Hochflächenlagen, Grünland- und Ackernutzung vorherrschend<br />

Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Flussauen und Laubwälder, bedeutendes<br />

Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten.<br />

<strong>Im</strong> Gebiet sind 24 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />

Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />

Vogelart<br />

Baumfalke (Falco subbuteo) Top5-Art<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) Top5-Art<br />

Fischadler (Pandion haliaetus) Top5-Art<br />

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Top5-Art<br />

Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />

Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />

Heidelerche (Lullula arborea) Mindestrepräsentanzart<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Top5-Art<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />

Ortolan (Emberiza hortulana) vorkommend<br />

Raubwürger (Lanius excubitor) vorkommend<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus) Top5-Art<br />

Rotmilan (Milvus milvus) Top5-Art<br />

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) vorkommend<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans) Top5-Art<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />

Seeadler (Haliaeetus albicilla) vorkommend<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) vorkommend<br />

Wachtelkönig (Crex crex) Mindestrepräsentanzart<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia) Top5-Art<br />

Wendehals (Jynx torquilla) vorkommend<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />

Zwergschnäpper (Ficedula parva) vorkommend<br />

SPA- Gebiet „Laubwaldgebiete östlich von Leipzig“<br />

Größere naturnahe Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen- u. Erlen-Eschenwälder, reich strukturiertes<br />

Offenland mit Mager- u. Feuchtwiesen, Borstgrasrasen, Hochstaudenfluren, Dornengebüschen,<br />

Teiche mit Verlandungsbereichen, aufgelassene Tongruben.<br />

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25


ENTWURF September 2012<br />

Vogelart<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) vorkommend<br />

Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />

Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus) Mindestrepräsentanzart<br />

Knäkente (Anas querquedula) Mindestrepräsentanzart<br />

Löffelente (Anas clypeata) Mindestrepräsentanzart<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />

Ortolan (Emberiza hortulana) vorkommend<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus) Mindestrepräsentanzart<br />

26<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher Laubmischwälder, des strukturreichen<br />

Offenlandes und der Standgewässer.<br />

<strong>Im</strong> Gebiet sind 23 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />

Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />

Vogelart<br />

Baumfalke (Falco subbuteo) Mindestrepräsentanzart<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) Mindestrepräsentanzart<br />

Grauammer (Miliaria calandra) vorkommend<br />

Grauspecht (Picus canus) Mindestrepräsentanzart<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus) vorkommend<br />

Kranich (Grus grus) vorkommend<br />

Löffelente (Anas clypeata) Mindestrepräsentanzart<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Top5-Art<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Mindestrepräsentanzart<br />

Raubwürger (Lanius excubitor) vorkommend<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus) Mindestrepräsentanzart<br />

Rothalstaucher (Podiceps grisegena vorkommend<br />

Rotmilan (Milvus milvus) Mindestrepräsentanzart<br />

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) vorkommend<br />

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) vorkommend<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans) vorkommend<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra) vorkommend<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) vorkommend<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia) vorkommend<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Mindestrepräsentanzart<br />

SPA- Gebiet „Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet“<br />

Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten der Wälder, der strukturreichen Ackerlandschaft und<br />

der Teiche, bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für Wasservogelarten, insbesondere<br />

während des Durchzuges Das Vogelschutzgebiet ist für die Gewährleistung räumlicher Ausgewogenheit<br />

für die Vorkommen des Seeadlers (Haliaectus albicilla) und des Uhus (Bubo<br />

bubo) im Freistaat Sachsen wichtig. Das Vogelschutzgebiet stellt ein bedeutendes Rast- und<br />

Nahrungsgebiet für Saatgänse (Anser fabalis) dar und besitzt weitere herausragende Funktionen<br />

als Wasservogellebensraum.<br />

<strong>Im</strong> Gebiet sind 18 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG-<br />

Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Rotmilan (Milvus milvus) Mindestrepräsentanzart<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans) vorkommend<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mindestrepräsentanzart<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra) vorkommend<br />

Seeadler (Haliaeetus albicilla) vorkommend<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) vorkommend<br />

Uhu (Bubo bubo) vorkommend<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia) vorkommend<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus) Mindestrepräsentanzart<br />

4.1.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Auf die zukünftige Funktionsfähigkeit des Arten- und Biotoppotentials im Gebiet des Landschaftsplanes<br />

<strong>Trebsen</strong> werden folgende erkennbare Entwicklungen wirken:<br />

• Abbau von Gesteinen und Kiesen und Sanden<br />

• Bau von neuen Energieerzeugunsanlagen (Wind, Solar, Wasserkraft)<br />

• Straßenbau<br />

• Wohn- und Gewerbebau<br />

• Bau von Abwasseranlagen<br />

• Entwicklung des Erholungswesen<br />

Aber auch die Rücknahme von Bebauungsplänen, die Renaturierung von Brachen, Aufforstungen<br />

und Gewässerrevitalisierungen werden in den kommenden 10 Jahren als Veränderung<br />

zu erwarten sein.<br />

Zur Minderung dieser Wirkungen der Eingriffe, müssen über die jeweils zu erarbeitenden<br />

Grünordnungs- bzw. Landschaftspflegerischen Begleitpläne Maßnahmen zu Schutz des unmittelbaren<br />

Randbereiches wertvoller Lebensräume als Auflage in den Baugenehmigungen<br />

verankert werden und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt werden. <strong>Im</strong> Zusammenhang<br />

mit dem Aufbau eines Ökokontos der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> besteht die Möglichkeit, auch durch Einzahlungen,<br />

den Ausgleich zu erzielen.<br />

<strong>Im</strong> Bereich des Bergbaues kann das durchaus auch bedeuten, daß die Anpflanzung von Gehölzstreifen<br />

zwischen Bauvorhaben und dem zu schützenden Lebensraum im Interesse des<br />

Zeitgewinnes für die Pflanzung vor der eigentlichen Abbaumaßnahme gefordert wird.<br />

Das Gleiche ist anzuwenden, wenn durch Planungen artenschutzrechtliche Belange berührt<br />

werden und besonders geschützte Arten durch die Planungen rsp. die zu erwartende Umsetzung<br />

der Planung in Ihren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eingeschränkt werden. In der<br />

Regegel werden dazu von den Naturschutzbehörden spezielle Artenschutzgutachten gefordert.<br />

Hierin können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sogenannte CEF- Maßnahmen<br />

[continuous ecological functionality-measures = Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der<br />

ökologischen Funktion] zum Erhalt der ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, vor Beginn des Eingriffs gefordert werden.<br />

Es ist auch möglich, dass Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes einer bestimmten<br />

Population gefordert werden (FCS-Maßnahmen: favourable conservation status).<br />

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27


ENTWURF September 2012<br />

4.1.4 Entwicklungsbedarf<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die KARTE 14 gibt die abgeleiteten Entwicklungsziele und -prioritäten für Arten- und Biotoppotential<br />

und die biologische Vielfalt wieder.<br />

Sie konzentrieren sich nicht ausschließlich auf die wertvollen und schutzbedürftigen Biotoptypen<br />

und -komplexe.<br />

Die Entwicklungsziele werden in 3 Stufen differenziert:<br />

1. Erhaltung wertvoller Gesamt- und Teilbiotope in ihrer Unzerschnittenheit<br />

2. Entwicklung zur kurzfristigen Deckung des Mindestbedarfes, d.h.<br />

• Wiederherstellung oder Neuschaffung notwendiger Biotopelemente, um die innere<br />

Struktur von Lebensräumen zu verbessern, insbesondere zugunsten der Ansprüche<br />

bestandesgefährdeter Tierarten.<br />

• Räumliche Verknüpfung der hochwertigen Biotope mittels geeigneter Vernetzungselemente.<br />

3. Entwicklung mit einer, den standörtlichen Möglichkeiten entsprechenden<br />

Wiederherstellung und Neuschaffung von Ergänzungsbiotopen<br />

Der Entwicklungsbedarf läßt sich aus den Mindestansprüchen für eine funktionelle Ausprägung<br />

und Vernetzung der schutzwürdigen Biotope ableiten. Diese Ansprüche sind in der Tabelle<br />

5 dargestellt.<br />

4.1.5 Zusammenfassung<br />

Nach Auswertung der standörtlichen Gegebenheiten, lassen sich Maßnahmen zum Erreichen<br />

des angestrebten Zustandes der Landschaft für das Arten- und Biotoppotential ableiten:<br />

• dauerhafte Erhaltung wertvolle Lebensräume in der Landschaft durch Festsetzung<br />

als Geschützter Landschaftsbestandteil (SächsNatSchG §22) per Satzung<br />

• intensive, naturnahe Ein- und Durchgrünung aller neu entstehenden Wohn- und Gewerbeansiedlungen<br />

im Planungsgebiet<br />

• Schaffung einer größeren standörtlichen Vielfalt als auf derzeit intensiv bewirtschaftetem<br />

Ackerland<br />

• Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Bachläufe mit Uferbewuchs,<br />

Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und Schilfbeständen<br />

• Verbesserung der Durchlässigkeit der Mulde für Wanderfische, besonders für Lachs,<br />

Neunauge und Flußaal<br />

• Sicherung und Pflege von Gewässerrandstreifen. Extensivierung der Bewirtschaftung<br />

im unmittelbaren Uferbereich<br />

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28


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Stillgewässer mit Röhrichtzonen<br />

• Gliederung des landwirtschaftlich genutzten Raumes durch Einzelgehölze, Hecken<br />

und kleinere flächenhafte Anpflanzungen<br />

• stärkere Vernetzung der Biotope in der ausgeräumten Agrarlandschaft durch Ackerrandstreifen,<br />

Randstreifen an Straßen und Wegen und Grenzstreifen zwischen Nutzungsarten<br />

• Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage von <strong>Im</strong>issionsschutzpflanzungen an<br />

Straßen<br />

• Konsequente Forderung des Ausgleichs oder Ersatzes von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

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29


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Tabelle 5: Mindestanforderungen und Gefährdungssituationen der schutzwürdigen<br />

Biotoptypen (nach Bielefeld und Gillich 1990)<br />

Schutzwürdige<br />

Biotoptypen<br />

Ansprüche<br />

an Funkt<br />

ionsgrechte<br />

Ausprägung<br />

Lebensr. für<br />

Bedrohte<br />

Arten<br />

Gefährdung<br />

im<br />

Planungsgebiet <br />

Ersetzbarkeit<br />

Bedeutung<br />

für den<br />

Arten- u.<br />

Biotopschutz <br />

Sicherungsbedarf<br />

im<br />

<strong>Plangebiet</strong><br />

Notwendige<br />

Maßnahmen<br />

Feuchtbiotope Trocken-<br />

Biotope<br />

Wald- und Gehölzbiotope<br />

A B C D E F G<br />

FließgeStillge- Sümpfe Trockenra- Hecken naturnahe Obstwiewässerwässer<br />

Feucht- senFeldgehöl- Waldzellen sen<br />

und<br />

zeWald- Naßwiesen<br />

ränderBioGaleriewälFlachwas-<br />

Mähwiese Altgras mit dichte Altholz mit Altholz<br />

top/Habitatderserzonen m Brachwiese Unter- Hecken Eiche, Totholz<br />

-struktur Uferstau- Röhricht, Schilf, schiedl.Altholzin- Hainbu- Grünland<br />

den,SchwimmEinzelge- Nutzung, seln che, Kiefer Gebüsche<br />

Mäander, blattgesellhölzeEinzelge- Krautsäume Dickungen<br />

nat. Bett schaften Offenes hölze,Brachflä- Unterwuchs<br />

Wasser Hecken chenMindest-<br />

Möglichst<br />

größe<br />

kleinflächig 1 ha groß 5 ha 50 ha 1 ha<br />

Vernetzungs- <br />

Ansprüche<br />

linear<br />

lückenlos<br />

Pflanzen Uferstauden<br />

Tiere Libellen<br />

Schnecken<br />

Fische,<br />

Vögel<br />

Insekten<br />

häufige<br />

Räumung,<br />

Nutzung b.<br />

z. Rand,<br />

Düngereintrag,Abwasser,<br />

Isolierung<br />

naturnaher<br />

Abschn.<br />

mittel<br />

naturnah-<br />

sehr hoch<br />

ausgebaut-<br />

hoch<br />

Geringe Ab-<br />

stände<br />

einzelner<br />

Gewässer<br />

Schwimmblattpflanz.<br />

Röhrichte<br />

Vögel,<br />

Fische<br />

Amphibien<br />

Libellen<br />

Kleinsäuger<br />

Abwasser-<br />

Eintrag,<br />

Düngereintrag<br />

Erholung<br />

hoch<br />

naturnah-<br />

sehr hoch<br />

Trittsteine<br />

Korridore<br />

Seggen<br />

Wiesenvögel,<br />

Falter<br />

Kleinsäuger<br />

Amphibien<br />

Insekten<br />

Drainagen,<br />

Abwassereintrag,<br />

Bau von<br />

Abwasserleitungen<br />

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mittel<br />

30<br />

Lineare<br />

Säume,<br />

Trittst. bis<br />

max. 200m<br />

Vernetzung<br />

mit E möglich<br />

linear mit<br />

Verbindung<br />

zu<br />

Waldrändern<br />

Kräuter Gehölzarten<br />

Kräuter<br />

Heuschrecken,Tagfalter,<br />

Käfer<br />

Vögel, Rept<br />

Insekten<br />

VerbuschungNitrateintrag<br />

aus der Luft<br />

gering<br />

Vögel,<br />

Falter<br />

Heuschrecken<br />

Kleinsäuger<br />

Überalterung<br />

Dünger- u.<br />

Pestizideintrag,<br />

saurer<br />

Regen,<br />

Verinselung<br />

mittel<br />

sehr hoch sehr hoch m. gefährdet.Vogelartenhoch<br />

sonst mittel<br />

Trittsteine<br />

2-4 km<br />

Abstand<br />

Trittsteine<br />

bis 300 m<br />

Abstand<br />

Altbäume Alte<br />

Obstsorten<br />

Spechte<br />

Greifvögel<br />

Kleinsäuger<br />

saurer<br />

Regen,<br />

Erholung,<br />

Beseitigung<br />

Alt- und<br />

Totholz,<br />

Abtrieb,<br />

zu kleine<br />

Flächen<br />

gering<br />

Vögel<br />

Falter<br />

Kleinsäuger<br />

fehlende<br />

Erneuerung<br />

Dünger<br />

Pestizide<br />

zu kleine<br />

Flächen<br />

gering<br />

hoch mittel<br />

hoch hoch sehr hoch hoch mittel mittel hoch<br />

naturnahe Gestaltung der Bäche<br />

Wiedervernäßung und Extensivnutzung<br />

von Bachauen zur Vernetzung der<br />

Feuchtbiotope, Renaturierung der Still-<br />

gewässer durch Schaffung von Röhrichtzonen<br />

und ingenieubiol. Ufergestaltung<br />

Nieder-<br />

Halten<br />

der Ver-<br />

buschung<br />

durch<br />

Mahd<br />

<strong>Anlage</strong> von Feldgehölzen zur Vernetzung<br />

von Hecken- und Siedlungsrandbiotopen,<br />

Aufbau von Pufferzonen um<br />

gefährdete Biotope, Ergänzung und<br />

Erhaltung der Obstwiesen


ENTWURF September 2012<br />

4.2 Boden<br />

4.2.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Zum Schutz des Bodens ist bundesweit geregelt durch das Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />

Bodenveränderungen und zur Sanierung von <strong>Altlasten</strong> (Bundes-<br />

Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) (1) Zuletzt geändert<br />

durch Art. 5 Abs. 30 Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 261 f.)<br />

§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.<br />

Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und<br />

<strong>Altlasten</strong> sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge<br />

gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden<br />

sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der<br />

Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.<br />

§ 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr<br />

(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen<br />

nicht hervorgerufen werden.<br />

(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück<br />

sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen<br />

Bodenveränderungen zu ergreifen.<br />

(3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger,<br />

der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt<br />

über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und <strong>Altlasten</strong> sowie durch schädliche Bodenveränderungen<br />

oder <strong>Altlasten</strong> verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren,<br />

dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen<br />

für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />

§ 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft<br />

(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die<br />

gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen<br />

sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen Praxis<br />

nach Absatz 2 vermitteln.<br />

(2) Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die<br />

nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher<br />

Ressource. Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass<br />

1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst<br />

zu erfolgen hat,<br />

2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,<br />

3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit<br />

und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten<br />

verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden,<br />

4. Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung<br />

der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung,<br />

möglichst vermieden werden,<br />

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31


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

5. die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze,<br />

Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten<br />

werden,<br />

6. die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten<br />

oder gefördert wird und<br />

7. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende<br />

Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten<br />

wird.<br />

(3) Die Pflichten nach § 4 werden durch die Einhaltung der in § 3 Abs. 1 genannten Vorschriften<br />

erfüllt; enthalten diese keine Anforderungen an die Gefahrenabwehr und ergeben<br />

sich solche auch nicht aus den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach Absatz 2, so<br />

gelten die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes.<br />

Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 67<br />

des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138). Rechtsbereinigt mit Stand vom 1.<br />

März 2012<br />

Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), zuletzt geändert<br />

durch Art. 57 Sächsisches Standortegesetz vom 27. 1. 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />

§ 1a Abs.1 Nr. 3<br />

Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

[...] Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.<br />

Natürliche oder von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation sind<br />

zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden, deren<br />

Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen.<br />

Bodenerosionen sind zu vermeiden.<br />

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32


ENTWURF September 2012<br />

4.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Böden erfüllen in der Natur gleichzeitig zahlreiche Funktionen und Aufgaben. Zum einen besitzen<br />

sie eine Lebensraumfunktion, d.h. sie sind Lebensraum und Lebensgrundlage für Tiere<br />

und Pflanzen. Andererseits haben sie auch eine Produktionsfunktion. So sind sie Grundlage<br />

für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau und dienen aber auch dem<br />

Abbau von Rohstoffen. Weiterhin besitzen Böden auch eine Filter-, Puffer-, Speicher- und<br />

Umwandlunsgsfunktion. So wird das versickernde Wasser gefiltert, bevor es ins Grundwasser<br />

oder in Oberflächengewässer gelangt. Eingetragene Säuren oder auch Niederschlagsspitzen<br />

werden gepuffert und CO2, Wasser aber auch Schadstoffe werden gespeichert. Zusätzlich<br />

haben Böden noch eine Archiv- und Kulturfunktion, d.h. sie können einerseits natürliche<br />

Prozesse und Veränderungen dokumentieren, geben aber auch Auskunft über ehemalige<br />

menschliche Nutzung und Beeinflussung und sind Lagerungsort von Kulturobjekten vergangener<br />

Zeiten. Auch heute sind sie noch Teil des lebendigen Brauchtums verschiedener<br />

Völker und dienen insbesondere als Baugrund und damit der menschlichen Kulturschöpfung.<br />

(LFULG 2010 – B)<br />

Für die Bewertung der Bodeneigenschaften wurden die digitalen Daten der Bodenkarte im<br />

Maßstab 1:50.000 (BK 50) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />

(LfULG) sowie das Bodenbewertungsinstrument herangezogen. Die BK50 basiert auf Auswertungen<br />

vorhandener Datenbestände unter Einarbeitung aktueller, speziell für diese Zwecke<br />

erhobener Daten.<br />

Das Untersuchungsgebiet konnte aufgrund der Kartengrundlage fast flächendeckend erfasst<br />

werden. Flächen, die nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung 5 nicht kartiert sind, sind<br />

als solche gekennzeichnet. Es handelt sich dabei um Versiegelungsflächen. Dies betrifft in<br />

<strong>Trebsen</strong> nur das Gewerbegebiet südlich der Muldenbrücke.<br />

Die Böden des Untersuchungsgebietes (siehe auch Kapitel 3.3) sind durch Verwitterungsauflagen<br />

geprägt. Vorherrschende Bodenarten sind daher Schluffe mit Anteilen von Lehm,<br />

Sand und Ton sowie schluffige Sande.<br />

Der überwiegende Teil der Flächen in <strong>Trebsen</strong> wird von den Bodentypen Parabraunerde,<br />

Pseudogley, Braunerde und Gley bestimmt. Dabei ist die Parabraunerde gegenüber der<br />

Braunerde durch eine schwache Tonverlagerung in die unteren Bodenschichten gekennzeichnet.<br />

Pseudogleys und Gleys haben sich auf stau- und grundwasserbeeinflussten<br />

Standorten gebildet.<br />

Aufgrund des geologischen Ausgangsmaterials besitzen die Böden im Planungsgebiet meist<br />

eine gute Fruchtbarkeit, so daß sie überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Der<br />

überwiegende Teil der ackerbaulich genutzten Böden sind Parabraunerden und Braunerden<br />

in Vergesellschaftung mit Pseudogleyen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der feuchteren<br />

Bereiche wird z.T. durch Meliorationsmaßnahmen ermöglicht.<br />

Die Vega Böden entlang der Mulde und der Gleye entlang der kleineren Flüsse werden teilweise<br />

als Grünland genutzt. Eine forstliche Nutzung findet auf Stagnogleyen, Podsolen aber<br />

auch Parabraunerde-Pseudogleyen im Südlichen Planitzwald und im Ostteil des Curtswaldes<br />

statt.<br />

Zu den Böden anthropogener Prägung in Siedlungs- und Industriegebieten zählen im <strong>Plangebiet</strong><br />

überwiegend die Regosole (aus gekipptem Sand und Schuttsand) und Hortisole.<br />

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33


ENTWURF September 2012<br />

Natürliche Bodenfunktionen<br />

a) Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Böden sind Grundlage für die Pflanzenproduktion in der Land- und Forstwirtschaft. Unter der<br />

natürlichen Bodenfruchtbarkeit wird das natürliche Vermögen eines Standortes verstanden,<br />

nachhaltig gute Erträge (Biomasse) ohne Einsatz von Kulturmaßnahmen (Düngemittel, Bewässerung,<br />

Pflanzenschutzmittel u. a.) zu produzieren. Die Leistungsfähigkeit/Bedeutung der<br />

Böden steigt demnach mit der Zunahme der natürlichen Ertragsfähigkeit.<br />

Einen Überblick geben die Acker- und Grünlandzahlen. Aus ihnen kann das biotische Ertragspotenzial<br />

abgeleitet werden. Bei der Verwendung der Bodenzahlen ist das Ertragspotenzial<br />

in fünf Wertstufen einzuordnen (Tabelle 6).<br />

Tabelle 6: Bewertung der „natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ anhand der Acker- und<br />

Grünlandzahlen (LFULG 2010 – A)<br />

Ackerzahl/Grünlandzahl<br />

Bewertung natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Stufe Bezeichnung<br />

70 5 sehr hoch<br />

Aus einer Erfassung des ehemaligen Instituts für Ländlichen Raum, Betriebswirtschaft und<br />

Landtechnik aus dem Jahre 1993, bei der 13 Städte und Gemeinden bzw. heutige Ortsteile<br />

des Planungsraumes ausgewertet wurde, geht hervor, dass die Gemeindeterritorien Ackerzahlen<br />

(als ein Bewertungsfaktor für die Qualität von Böden) in der Schwankungsbreite von<br />

47 bis 71 ausweisen. Die Grünlandzahlen liegen zwischen 43 und 55 Punkten. (siehe Tabelle<br />

7)<br />

Tabelle 7: Bodenwertigkeit<br />

Gemeinde NSTE 1 AZ 2 GZ 3<br />

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34<br />

Ertragsmesszahl<br />

LVZ 4 Wertstufe<br />

Neichen Lö 4 59 49 57,48 53 hoch/mittel<br />

<strong>Trebsen</strong> D 4 44 42 43,74 38 mittel<br />

Seelingstädt Lö 5 49 45 48,51 43 mittel<br />

Altenhain D 5 47 43 46,52 41 mittel<br />

Zum Vergleich die Nachbarorte<br />

Beiersdorf Lö 4 47 40 46,37 41 mittel<br />

Golzern Lö 3 71 44 67,51 62 hoch/mittel<br />

1<br />

Natürliche Standorteinheit<br />

3<br />

Grünlandzahl<br />

2<br />

Ackerzahl<br />

4<br />

Landwirtschaftliche Vergleichszahl<br />

D – diluviale (eiszeitliche Herkunft) Lö- Löss (pleistozäne, äolische Ablagerung; „Windboden“)<br />

(Angaben lt. Institut f. Ländl. Raum, 1993)<br />

Insgesamt haben die meisten Böden im Planungsgebiet neben der mittleren bis hohen Nährkraft<br />

aufgrund des günstigen Mischungsverhältnisses zwischen Schluff, Lehm und Sand<br />

auch einen guten Luft- und Wasserhaushalt. Allerdings bestehen gebietsweise doch erhebliche<br />

Unterschiede. Während westlich der Mulde in der Regel Ackerzahlen von maximal 50


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

erreicht werden, übersteigen sie im Raum Neichen stellenweise den Wert 60. Von den Bodentypen<br />

sind die Parabraunerde und ihre Vergesellschaftung mit Pseudogley am günstigsten<br />

zu bewerten. Auch die Vegaböden besitzen hohe Fruchtbarkeit, werden aber bei dem<br />

hohen Grundwasserstand und der Gefährdung durch Überschwemmungen hauptsächlich als<br />

Grünland genutzt. Dagegen verfügt die mit Braunerde vergesellschaftete Parabraunerde<br />

besonders westlich der Mulde über ein unterdurchschnittliches ackerbauliches Ertragspotential.<br />

Die ärmsten Böden sind dagegen mit Wald bestockt<br />

b) Regulationsfunktion<br />

Den Böden kommt durch ihre Fähigkeit, Stoffe anzulagern (d.h. zu filtern), abzupuffern und<br />

umzuwandeln bei der Steuerung der Stoffeinträge in den Grundwasserkörper eine zentrale<br />

Rolle zu. So sind Böden in der Lage, Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle oder Nitrat, je<br />

nach den chemisch-physikalischen und biologischen Eigenschaften des Bodens, vollständig<br />

oder teilweise zu absorbieren. Wesentliche Steuerungsfaktoren für diese Speicher- und Reglerfunktion<br />

sind die Bodenart, die Gründigkeit, der Grundwasserflurabstand, der Säuregehalt<br />

sowie die bestehenden Vorbelastungen des Bodens. Sie steht in enger funktionaler Wechselwirkung<br />

mit der Produktionsfunktion. Somit sind ertragreiche Böden nicht nur gute Produktionsstandorte<br />

sondern auch für den Naturhaushalt von großer Bedeutung.<br />

Je größer der Schluff- bzw. Lehmanteil im Boden ist, um so besser sind dessen Filtereigenschaften<br />

und um so empfindlicher ist er gegenüber Schadstoffeinträgen.<br />

Die Angaben zur Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag sind der digitalen Bodenbewertungskarte<br />

des LfULG entnommen (Datengrundlage BK50, 2010).<br />

Eine hohe Filter- und Pufferkapazität weisen die Vega und Auengleye aus Schluff in der<br />

Muldenaue und anderer Fließgewässerauen sowie die Stagnogleye auf. Die, im gesamten<br />

Gebiet mosikartig vorkommende Braunerde besitzt eine mittlere Filter- und Pufferkapazität.<br />

Die im <strong>Plangebiet</strong> nur punktuell vorkommende Parabraunerde-Braunerde ist ebenfalls gut<br />

geeignet, Schadstoffe zu absorbieren (mittlere Filter- und Pufferkapazität). Dagegen besitzt<br />

die pseudovergleyte Parabraunerde eine geringe Filter- und Pufferkapazität. Auch der Parabraunerde-Pseudopgley<br />

im <strong>Plangebiet</strong> eignet sich nur gering, Schadstoffe zu filtern und zu<br />

puffern.<br />

c) Lebensraumfunktion<br />

Bei der Betrachtung der biotischen Lebensraumfunktion wird untersucht, inwieweit der Boden<br />

auf Grund seiner natürlichen Voraussetzungen Lebensraum für seltene Arten und Lebensgemeinschaften<br />

ist oder sein kann. Als Kriterien dienen hier Naturnähe und Seltenheit,<br />

die eng miteinander korrelieren.<br />

Seltene und naturnahe Böden bieten i. d. R. auch seltene Lebensräume für Pflanzen und<br />

Tiere, z. B. die Gleyböden der Gewässerauen.<br />

Weiterhin tragen Bodenorganismen zur Auflockerung, Durchlüftung, Humifizierung und<br />

Durchmischung der Bodenschichten bei. Außerdem sind einige dieser Bodenorganismen in<br />

der Lage, in den Boden eingebrachte Giftstoffe aufzunehmen, zu binden oder in umgewandelter<br />

ungiftigerer Form wieder abzugeben. Ein intakter und unbelasteter Boden bietet diesen<br />

Organismen günstigste Voraussetzungen, was wiederum günstig für die Filterkapazität<br />

eines Bodens ist.<br />

Naturnahe, vom Menschen unbeeinflusste Böden kommen im Untersuchungsgebiet kaum<br />

noch vor. Die meisten Böden sind hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion durch Ackerbau,<br />

intensive Grünlandwirtschaft und Versiegelung vorbelastet.<br />

Wertvoll sind im Untersuchungsgebiet vor allem die vernässten Böden der Fließgewässerauen,<br />

die aktuell oder potenziell Standorte für Auenwälder und Nasswiesen darstellen.<br />

Böden unter älteren Laubwaldstandorten können generell als relativ naturnah eingeschätzt<br />

werden, da sie durch die kontinuierliche Waldbestockung über einen längeren Zeitraum<br />

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kaum durch anthropogene Einflüsse verändert wurden. Die Waldstandorte unter Nadelmonokulturen<br />

sind durch jahrzehntelange Auflage saurer Nadelstreu belastet.<br />

Zu erwähnen sind hier auch anthropogene Bodenauschlüsse, z. B. der Steinbruch am Kollm<br />

berg. Sie stellen Anfangsstadien der Bodenbildung dar. Obwohl sie nicht naturnah sind, ist<br />

die biotische Lebensraumfunktion dieser armen Standorte auf Grund ihrer Seltenheit dennoch<br />

als hoch einzustufen.<br />

d) Archivfunktion<br />

<strong>Im</strong> sächsischen Bodenbewertungsinstrument sind die Böden mit hoher landschafts- oder<br />

kulturgeschichtlicher Bedeutung aufgeführt. Danach sind folgende Böden des Untersuchungsgebietes<br />

mit einer Archivfunktion zu belegen:<br />

- Stagnogley (kleinflächig im nordwestlichen und nordöstlichen <strong>Plangebiet</strong>)<br />

Als kulturhistorisch bedeutsame Böden, also Böden mit besonderer Nutzungsgeschichte, ist<br />

zudem der Regosol am Kollmberg, an der südlichen Grenze zu nennen.<br />

Archäologisch bedeutsame Bereiche sind im Anhang erfasst.<br />

Außerdem ist das Kriterium der Seltenheit, da es keiner Bodenfunktion direkt zuzuordnen ist,<br />

mit der Archivfunktion zu belegen. Bodenformen mit ≤ 1 ‰ an der Gesamtfläche des <strong>Plangebiet</strong>es<br />

sind unter Berücksichtigung des regionalen Vorkommens als selten zu bewerten.<br />

Demnach ist im <strong>Plangebiet</strong> der Pseudogley-Regosol mit 0,2 ‰ Flächenanteilen (an der Ostgrenze<br />

von Neichen) ein seltener Boden.<br />

Erosionsgefährdung des Bodens<br />

Bodenerosion ist Teil eines Prozesses, bei dem der Oberboden verlagert wird. An exponierten<br />

Stellen erfolgt ein Abtrag, an anderer Stelle eine Ablagerung. Erosion kann durch Wasser<br />

oder Wind verursacht werden. Die Bodenerosion ist ein natürlicher Prozess, sie tritt aber auf<br />

Grund der schützenden Vegetationsbedeckung nur in sehr geringem Umfang auf. Zu einer<br />

deutlichen Beeinträchtigung kann sie sich auf unbedeckten Böden entwickeln. Da die Bodenbildung<br />

über sehr lange Zeiträume erfolgt, gelten diese Veränderungen als nicht regenerierbar.<br />

Erosion durch Wasser<br />

In Sachsen sind rund 60% der Ackerflächen (rund 450.000 ha) potenziell durch Wassererosion<br />

gefährdet. Faktoren, welche die Wassererosion begünstigen, sind insbesondere erosionsanfällige<br />

Bodenarten, häufige Starkregenereignisse, Hanglagen und vegetationslose<br />

Oberflächen.<br />

Bei der Darstellung der durch Wasser erosionsgefährdeten Bereiche im <strong>Plangebiet</strong> wurde<br />

auf die GIS-Daten vom LfULG zurückgegriffen. In Karte 4 „Bodenempfindlichkeit“ ist die potenzielle<br />

Wassererosionsgefährdung in Abhängigkeit von der Bodenart (K-Faktor), Regenerosivität<br />

(R-Faktor), Hangneigung und Hanglänge (LS-Faktor) dargestellt. Der LS-Faktor<br />

wurde im Rahmen einer Reliefanalyse berechnet, die neben der Hangneigung auch die erosive<br />

Länge bzw. das spezifische Einzugsgebiet berücksichtigt. Autobahnen und Bundesstraßen,<br />

Wald- und Siedlungsflächen sowie Gewässer wurden bei dieser Berechnung als Barrieren<br />

betrachtet. Der Bodenabtrag wurde ausschließlich für die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen und ohne die Berücksichtigung der Bodenbedeckung berechnet. Bei den in Tabelle<br />

8 ermittelten Bodenabträgen sind demzufolge nur Gefährdungspotenziale und kein tatsächlicher<br />

Bodenabtrag dargestellt. (LFULG 2009 – A)<br />

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Tabelle 8: Erosionsgefährdung in Abhängigkeit von Bodenart [K], Regenerosivität [R],<br />

Hangneigung [S] und Hanglänge [L]<br />

Stufe<br />

Bezeichnung Erosionsgefährdung<br />

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K * R * LS<br />

[t/(ha a)]<br />

1 sehr gering < 5<br />

2 geringe 5 - < 10<br />

3 mittlere 10 - < 15<br />

4 hohe 15 - < 30<br />

5 sehr hohe 30 - < 55<br />

6 äußerst hoch >= 55<br />

(Quelle. LfULG 2009 – A)<br />

Sand ist aufgrund der guten Versickerungseigenschaften und des relativ hohen Einzelkorngewichtes<br />

gegenüber Wassererosion recht wenig gefährdet. Ein nennenswerter Bodenabtrag<br />

ist erst bei einer Hangneigung von 9% möglich. Lehmboden neigt dagegen stärker zur<br />

Erosion und muß bereits ab 4% Neigung als gefährdet eingestuft werden. Am empfindlichsten<br />

ist Lößboden.<br />

Wie bereits beschrieben, dominieren im östlichen und südwestlichen Planungsgebiet als Bodenart<br />

Löß. Damit besteht eine erhebliche Erosionsgefährdung durch Regen und Schnee.<br />

Bereits bei einer Hangneigung ab 4% kann es zu einem nennenswerten Bodenabtrag kommen.<br />

<strong>Im</strong> westlichen Teil des Planungsgebietes dominieren relativ flache und flach geneigte Flächen,<br />

vereinzelt treten auch mäßig geneigte Flächen auf. Demzufolge hält sich die Erosionsgefährdung<br />

meist in Grenzen. Östlich der Mulde ist das Gelände aber deutlich strukturierter,<br />

so daß Flächen mit geringer Hangneigung wesentlich seltener auftreten. Somit treten hier<br />

Bereich auf, bei denen die Erosionsgefährdung bereits als hoch eingeschätzt werden muß.<br />

Der Bodenabtrag an den im Planungsgebiet vorhandenen Fließgewässern war nicht genau<br />

erfassbar. <strong>Im</strong> Falle der Mulde, wo erhebliche Gefährdungen bestehen, sind die Überschwemmungsgebiete<br />

aber gesetzlich fixiert. Die Launzige, Mutzschener Wasser und der<br />

Kranichbach sind aus diesem Grunde nur abschnittsweise stärker gefährdet. Bei den übrigen<br />

Fließgewässern hält sich die Erosionsgefährdung wegen der Geländeverhältnisse und der<br />

geringen Abflußmengen in Grenzen.<br />

Erosion durch Wind<br />

Die Gefährdung des Bodens durch Winderosion ist abhängig von der Bodenart, dem Humusgehalt<br />

und dem ökologischen Feuchtegrad. In Abbildung 3 sind die Gefährdungsstufen<br />

den unterschiedlichen Bedingungen zugeordnet. In Sachsen sind rund 20% der Ackerflächen<br />

(das sind rund 150.000 ha) potenziell durch Winderosion gefährdet.<br />

Man erkennt, dass die im Planungsgebiet vorhandenen Böden selbst bei Trockenheit kaum<br />

zur Erosion durch Wind neigen. Trotzdem wurden erosionsgefährdete Gebiete ausgewiesen.<br />

Die Einstufung dieser Flächen erfolgte vorrangig anhand der Hauptwindrichtung, der Geländeform<br />

und des Vorhandenseins einer windbremsenden Vegetation.


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Abbildung 2: Potentielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wind (EfpA)<br />

in Abhängigkeit von Bodenart, Humusgehalt und ökologischem Feuchtegrad (LfU 1987)<br />

Bodenarten: L=Lehm, U=Schluff, T=Ton, S=Sand nach AG Bodenkunde 1982<br />

Bodenart EfpA (in Stufen von 0=keine bis 5=sehr groß)<br />

Kurzzeichen Humusgehalt in % ökologischer Feuchtegrad<br />

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I-III IV V VI VII-VIII<br />

feucht -------------------------> trocken<br />

T, U, L 0 0 1 1 1<br />

IS >4 0 1 2 3 3<br />

4 0 2 3 4 5<br />

ffS, gS >4 0 3 4 4 5<br />

mS, fsmS. >4 0 3 4 5 5<br />

msfS, fS


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Vorbelastungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Obwohl nur wenige konkrete Angaben zur <strong>Im</strong>missionsbelastung vorliegen, kann davon ausgegangen<br />

werden, daß sich die Umweltbelastung durch Luftschadstoffe im Planungsgebiet<br />

gering ist. In Grimma lag der Durchschnittswert für Schwefeldioxid im August 1994 bei 0,026<br />

mg/m³, im Dezember des gleichen Jahres bei 0,065 mg/m³. Damit wurde der Grenzwert lt.<br />

TA Luft (0,14 mg/m³) deutlich unterschritten. Diese Tendenz hat sich weiter fortgesetzt, so<br />

daß davon ausgegangen werden kann, daß die Gefährdung der Böden durch Luftschadstoffe<br />

weitgehend ausgeschlossen werden kann. Es ist davon auszugehen, daß durch die Tallage<br />

und die vergleichsweise punktuell dichte Bebauung die höchsten Schadstoffwerte im<br />

Planungsgebiet in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> selbst auftreten können.<br />

Als großflächig wirkende Emissionsquellen treten neben dem ca. 20 km entfernt liegenden<br />

Großkraftwerk Lippendorf hauptsächlich die Haushalte, der Straßenverkehr und die Landwirtschaft<br />

auf. Insbesondere die letzten drei Emittentengruppen haben im Planungsgebiet<br />

eine Bedeutung.<br />

Die Schadwirkungen durch die Haushalt- und Straßenverkehrsabgase gehen vor allem vom<br />

SO 2 und NOx, aber auch von Schwermetallen wie As, Pb, Cd, Ni und Zn aus. <strong>Im</strong> Falle der<br />

Landwirtschaft ist es vor allem das Ammoniak, das bei der Intensivtierhaltung und bei der<br />

Gülleausbringung entweicht. Die emittierten Stäube haben dagegen nur geringen schädigenden<br />

Einfluß auf den Boden .<br />

Neben den großflächig wirkenden Schadstoffen treten im Planungsgebiet allerdings auch<br />

lokal wirkende Emissionsquellen auf. Dazu zählen z.B. mittelständische und Handwerksbetriebe,<br />

Mülldeponien, Kläranlagen und Lagerflächen verschiedener Chemikalien. Als Schadstoffe<br />

sind hier insbesondere Metalle, Salze, Pflanzenschutzmittel und organische Verbindungen<br />

zu nennen.<br />

Die bereits längerfristig wirkende Belastung mit SO 2 und NO x hat zu einer Versauerung des<br />

Bodens geführt. Auch das bisher unterschätzte Ammoniak aus der Landwirtschaft trug wesentlich<br />

zu diesem Umweltproblem bei. Neuere Untersuchungen gehen davon aus, daß dessen<br />

Einfluß gegenwärtig sogar höher ist, als der des NO x aus dem Straßenverkehr. Allerdings<br />

besitzen die Lößböden im Planungsgebiet eine relativ hohe Pufferwirkung, so daß die<br />

negativen Auswirkungen gering bleiben.<br />

Durch regelmäßige Kalkung und<br />

Bodenumbruch beim Ackerland wird<br />

die Versauerung auf diesen Flächen<br />

kompensiert, beim Dauergrünland<br />

und im Wald dürfte es jedoch zu einer<br />

pH-Wert Absenkung gekommen<br />

sein. Das führt bei weiteren Fortschreiten<br />

zur Herabsetzung der Pufferwirkung<br />

und einer Verarmung des<br />

Bodens, was letztendlich auch negative<br />

Auswirkungen auf die Grundwasserqualität<br />

hat, da Schadstoffe<br />

dann ungehinderter in tiefere Schichten<br />

eindringen können.<br />

Abbildung 3: Karte der Bodenbelastung mit Schwermetallen in Sachsen 2003<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft 2006)<br />

Eine <strong>Im</strong>missionsbelastung des Boden ist nach der Flut im Jahre 2002 in den Überschwemmungsgebieten<br />

deutlich geworden, und zwar der Eintrag von Arsen und Schwermetallen bei<br />

derartigen Ereignissen, aber auch bei normaler Wasserführung. An der folgenden Karte der<br />

Lagerstätten und der betroffenen Flußschläuche wird dieses Phänomen deutlich.<br />

Umweltrelevante Metalle gelangen vor allem durch den Straßenverkehr und die Mülldeponien<br />

in den Boden. Zahlreiche, stark frequentierte Straßen und die Autobahn durchqueren<br />

das Gebiet in alle Richtungen.<br />

Die im Planungsgebiet zahlreich vorhandenen Mülldeponien sind unter der Kategorie <strong>Altlasten</strong><br />

in der KARTE 5 "Grundwasser" eingezeichnet.<br />

Mit Sicherheit sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr oder weniger mit unterschiedlichen<br />

Herbiziden und Pestiziden kontaminiert. Dadurch wird vor allem die Bodenfauna<br />

negativ beeinflußt und das Grundwasser gefährdet.<br />

Umweltbelastende organische Verbindungen entstehen hauptsächlich in Siedlungsgebieten<br />

und haben vor allem im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Trebsen</strong> eine gewisse Bedeutung. Sie sind zudem<br />

schwer erfassbar und in ihrer Gefahrenwirkung nicht zu unterschätzen.<br />

Schutzgebiete und schützenswerte Bereiche<br />

<strong>Im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> sind keine Bodenschutzgebiete ausgewiesen. Ebenso keine<br />

schützenswerte Bereiche aus Sicht des Bodenschutzes.<br />

4.2.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />

Konkrete Aussagen zu Veränderungen im Bodenpotential sind aufgrund des fehlenden Datenmaterials<br />

nicht möglich. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß es trotz der guten<br />

Böden zu einem Rückgang der ackerbaulich nutzbaren Flächen durch Versiegelung wie<br />

auch der landwirtschaftlichen Intensivproduktion und der Tierhaltung kommen wird. Dadurch<br />

verringert sich auch die Gefährdung des Bodens durch Herbizide, Pestizide, Dünger und<br />

Gülle zumindest auf einigen Flächen. Die SO2-Emissionen durch Kraftwerke und den Hausbrand<br />

ist durch die zahlreichen Heizungsumstellungen und den Einsatz effektiverer Filtertechnik<br />

rückläufig und haben sich auf einen sehr niedrigen Stand, weit unterhalb der Grenzwerte<br />

eingepegelt. Trotzdem kann bezüglich der fortschreitenden Bodenversauerung keine<br />

Entwarnung gegeben werden, denn die Emission von Stickstoffverbindungen durch die<br />

Landwirtschaft im Zusammenhang mit Energiepflanzen und insbesondere durch Kfz-Verkehr<br />

bleiben weiterhin auf hohem Niveau.<br />

„Die gesamte Produktionskette für Nahrungsgüter, vom Boden über die wachsende Pflanze<br />

bis hin zu den Ernte- und Endprodukten, wird zukünftig in viel stärkerem Maße sowohl der<br />

Eigenkontrolle der landwirtschaftlichen Unternehmen als auch der öffentlichen Kontrolle unterliegen.<br />

Schon geringe Abweichungen von der Düngung nach »Guter fachlicher Praxis«<br />

werden in den Medien aufgegriffen, voreilig verallgemeinert und grundsätzlich als äußerst<br />

negatives Verhalten abgestempelt. Es erfolgen durchaus Stoffausträge aus dem landwirtschaftlichen<br />

Produktionsprozess, die nicht immer dem Standard der Umweltverträglichkeit<br />

entsprechen. Dabei ist aber hervorzuheben, dass selbst bei unterlassener Pflanzenproduktion,<br />

also bei unbeeinflusster natürlicher Vegetation, d. h. ohne jede Düngung, im Naturhaushalt<br />

Stoffausträge vorkommen.“ (LFULG 2010 – C)<br />

Von den voraussichtlichen Folgen des Klimawandels werden auch die Böden des Planungsgebietes<br />

betroffen sein. Wenngleich die Lößböden ein gutes Wasserhaltevermögen besitzen<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

und dadurch auch bei erhöhten Durchschnittstemperaturen ausreichend Feuchte erhalten<br />

können. Anders wirkt sich die Erhöhung der Niederschlagsintensität aus. Hier wird es zu verstärkten<br />

Erosionserscheinungen kommen. Auch eine Zunahme der Winderosion in offenen<br />

Lagen wird prognostiziert.<br />

4.2.4 Entwicklungsbedarf<br />

Der Schutz des Bodens vor unnötiger Versiegelung muß mit den Mitteln der Eingriffsregelung<br />

(§ 8 BNatSchG) im Bebauungsplan- oder Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt<br />

werden. Das bedeutet mindestens, daß für jede flächenhafte Versiegelung in unmittelbarer<br />

Nähe des Eingriffes, Flächen in Nutzungen überführt werden, welche eine spätere Versiegelung<br />

praktisch ausschließen (z.B. Gewässerrandstreifen, Ackerrandstreifen, Aufforstungen,<br />

öffentliche Grünanlagen). Man muß allerdings von der Fehleinschätzung Abstand nehmen,<br />

Ackerboden sei wertlos und jede andere Nutzung außer der Versiegelung sei um ein Vielfaches<br />

höherwertig.<br />

Die im Raum <strong>Trebsen</strong> arbeitenden Landwirtschaftsbetriebe müssen vor dem Hintergrund des<br />

Klimawandels den Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion auf den genannten<br />

Flächen in ihre Überlegungen einbeziehen.<br />

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:<br />

• Vermeidung von Bodenverdichtungen, die zur Verhinderung der Versickerung<br />

von Regenwasser, damit zum verstärkten Oberflächenabfluß und so zu erhöhter<br />

Erosionsneigung führen.<br />

• verstärkte Hinwendung zur konservierenden Bodenbearbeitung<br />

• Einhaltung der zeitlichen Mindestabstände beim Anbau von Hackfrüchten<br />

• Sicherung einer ausreichenden Humusversorgung des Bodens<br />

• Vermeidung hangabwärts gerichteter Fahrspuren von Pflegemaschinen auf allen<br />

Kulturen besonders in Zeiten geringer Bodenbedeckung<br />

• Eine Sicherung von Extremstandorten bezüglich des Bodenwasserhaushaltes<br />

ist in Auenbereichen und auf Porphyrkuppen erforderlich. Zum Einen die Verhinderung<br />

des Trockenfallens durch wasserbauliche Maßnahmen in den Auen<br />

der Mulde und ihrer Zuflüsse. Und zum Anderen, Flächenerwerb der öffentlichen<br />

Hand oder durch die Stiftung Natur und Umwelt Sachsen, in nächster<br />

Umgebung von Abbaugebieten. Diese sind durch eine extensive Nutzung geeignet,<br />

den Stickstoffeintrag der durch die Zerstörung der bestehenden §26<br />

(SächsNatSchG) Biotope erfolgt, zu vermindern.<br />

Das trifft z.B. auf Bereiche am Kollm, Klengelsberg und Hengstberg zu.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

4.3 Wasser<br />

4.3.1 Oberflächenwasser<br />

4.3.1.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

Naturschutzrecht<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Das Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege(SächsNatSchG) In der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) zuletzt geändert durch<br />

Art. 57 Sächsisches Standortegesetz vom 27. 1. 2012 (SächsGVBl. S. 130) fordert hinsichtlich<br />

des Gewässerschutzes Folgendes:<br />

§ 1a, Abs 1 Nr.4<br />

Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen, natürliche Rückhalteflächen<br />

und Feuchtgebiete, insbesondere sumpfige und moorige Flächen, Verlandungszonen, Altarme<br />

von Gewässern, Teiche und Tümpel sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.<br />

Ein Ausbau von Gewässern soll, soweit er erforderlich ist, so naturnah wie möglich<br />

erfolgen. Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern sind unter Beachtung der Erfordernisse<br />

des Hochwasserschutzes auf das wasserwirtschaftlich Erforderliche zu beschränken;<br />

dabei sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.<br />

Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung<br />

schutzwürdiger Biotope führen können, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

sind auszugleichen.<br />

§ 34, Abs. 1<br />

An Bundeswasserstraßen und Gewässern erster Ordnung dürfen im Außenbereich bauliche<br />

<strong>Anlage</strong>n in einem Abstand bis zu 50 m von der Uferlinie aus nicht errichtet oder wesentlich<br />

erweitert werden. Die untere Naturschutzbehörde wird ermächtigt, diese Regelung durch<br />

Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde sowie im Benehmen<br />

mit der Gemeinde bei Gewässern im Innenbereich auch auf andere Gewässer auszudehnen.<br />

Wasserrecht<br />

Die im Jahr 2001 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL – RL<br />

2000/60/EG) fordert, für die Oberflächengewässer bis 2015 einen guten Zustand (biologisch,<br />

morphologisch und chemisch) herzustellen und die Qualität und Quantität des Grundwassers<br />

zu sichern. Eine Verschlechterung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme ist<br />

zu vermeiden. Diese Ziele sollen durch flussgebietsbezogene Bewirtschaftung erreicht werden.<br />

Zentrale Instrumente zur Umsetzung sind eine Bestandsaufnahme, ein laufendes Monitoring<br />

sowie der Bewirtschaftungsplan mit dem enthaltenen Maßnahmenprogramm.<br />

Um die WRRL in Deutschland umzusetzen, haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

durch Anpassung der entsprechenden Gesetze geschaffen. Die auf Landesebene<br />

notwendigen rechtlichen Regelungen wurden in Sachsen mit dem Sächsischen<br />

Wassergesetz (SächsWG) sowie der Sächsischen Wasserrahmenrichtlinienverordnung<br />

(SächsWRRLVO) getroffen.<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt den Rahmen für die Erhaltung der Gewässer als<br />

Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (§ 1 WHG).<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Gewässerbewirtschaftung muss dem Wohl der Allgemeinheit und dem einzelnen Nutzer<br />

dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers sind<br />

zu unterbinden.<br />

Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sind zu erhalten.<br />

Ausgebaute Gewässerabschnitte sind so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand<br />

zurückzuführen (§§ 28, 31 WHG).<br />

Überschwemmungsgebiete sind als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, natürliche Lebensgemeinschaften<br />

zu bewahren. Durch den Gewässerausbau dürfen Hochwassergefahren<br />

nicht erhöht und natürliche Rückhalteflächen nicht zerstört werden.<br />

Zur Umsetzung der WRRL wurden insbesondere die §§ 1a, 1b, 25a-d eingefügt.<br />

<strong>Im</strong> Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.<br />

Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482 Zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 27.<br />

Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) werden für den Freistaat Sachsen folgende Aussagen<br />

zum Gewässerschutz und -ausbau formuliert:<br />

§ 50, Abs. 1<br />

Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen.<br />

§ 50, Abs. 2<br />

An das Ufer schließt sich landwärts ein zehn Meter, innerhalb von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen an<br />

§ 50, Abs. 3<br />

§ 38 Abs. 4 WHG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:<br />

1. <strong>Im</strong> Gewässerrandstreifen ist weiterhin verboten:<br />

a) in einer Breite von fünf Metern die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,<br />

ausgenommen Wundverschlussmittel zur Baumpflege sowie Wildverbissschutzmittel,<br />

b) die Errichtung von baulichen und sonstigen <strong>Anlage</strong>n, soweit sie nicht standortgebunden<br />

oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.<br />

2. Verboten ist auch die nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss<br />

behindern können oder die fortgeschwemmt werden können.<br />

§ 38 Abs. 5 WHG findet bei Verboten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie bei Verboten infolge von<br />

Entscheidungen nach Absatz 4 Nr. 3 entsprechende Anwendung.<br />

§ 78, Abs. 1<br />

Beim Ausbau eines Gewässers nach § 31 WHG ist in Linienführung und Bauweise ein naturnaher<br />

Ausbauzustand anzustreben. Soweit wesentliche Interessen des Wohls der Allgemeinheit<br />

nichts anderes erfordern, soll ein Gewässer nur so ausgebaut werden, dass seine<br />

vorhandene ökologische Funktion verbessert wird, mindestens aber in ihrem bisherigen Umfang<br />

erhalten bleibt.<br />

§ 78 Abs. 2<br />

Nicht naturnah ausgebaute Gewässer sind, sofern nicht überwiegende Gründe des Wohls<br />

der Allgemeinheit entgegenstehen, in einem angemessenen Zeitraum wieder in einen naturnahen<br />

Zustand zurückzuführen (Renaturierung). Die zuständige Wasserbehörde kann für<br />

diese Gewässer Fristen bestimmen, innerhalb derer ein naturnaher Gewässerzustand herbeizuführen<br />

ist. § 31 Abs. 1 Satz 2 WHG ist zu beachten.<br />

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- Beseitigen von Hindernissen,<br />

- Nutzungsänderung von Grundstücken,<br />

- Maßnahmen zur Verhütung von Auflandungen<br />

44<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Nutzungs- und Planungseinschränkungen zur Sicherung des Hochwasserabflusses (Überschwemmungsgebiete)<br />

ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben des SächsWG § 50 und §<br />

100.<br />

§ 27 WHG(Gesetz)Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer<br />

(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert<br />

eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass<br />

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden<br />

wird und<br />

2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-den.<br />

(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft<br />

werden, sind so zu bewirtschaften, dass<br />

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands<br />

vermieden wird und<br />

2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder<br />

erreicht werden.<br />

Begriffserläuterung nach §100 und §50 SächsWG:<br />

Überschwemmungsgebiete: „Die Gelände zwischen Ufern und Deichen sowie Hochwasserrückhalteräume<br />

von Talsperren und Rückhaltebecken sowie Flutungspolder gelten als<br />

Überschwemmungsgebiete.“ Diese sind durch die zuständige Wasserbehörde auf Antrag<br />

oder von Amts wegen durch Rechtsverordnung festzusetzen und im Wasserbuch einzutragen.<br />

Uferbereich: „Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen. Als<br />

Ufer gilt die zwischen der Uferlinie und der Böschungsoberkante liegende Landfläche. Fehlt<br />

eine Böschungsoberkante, tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes. Als<br />

mittlerer Hochwasserstand gilt das arithmetische Mittel der Höchstwerte der Wasserstände<br />

der letzten zwanzig Jahre [...“]<br />

Gewässerrandstreifen:<br />

(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />

Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung sowie der Sicherung des Wasserabflusses.<br />

Als Gewässerrandstreifen gelten die zwischen Uferlinie und Böschungsoberkante liegenden<br />

Flächen sowie die hieran landseits angrenzenden Flächen, letztere in einer Breite von zehn<br />

Metern, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von fünf Metern. ..<br />

Soweit es zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen erforderlich ist, können die<br />

unteren Wasserbehörden im Benehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde durch<br />

Rechtsverordnung oder im Einzelfall weitergehende Regelungen treffen.<br />

Sie werden von der oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung bestimmt.<br />

Nutzungs- und Planungseinschränkung<br />

Die Rechtsverordnung regelt das Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten<br />

und bestimmt notwendige Maßnahmen im Überschwemmungsbereich:<br />

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- Einebnen von Vertiefungen unter Berücksichtigung ökologischer Belange<br />

genehmigungspflichtige Maßnahmen sind:<br />

• Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche<br />

• jegliches Erstellen und Ändern baulicher <strong>Anlage</strong>n<br />

• Baum- und Strauchpflanzung oder -entfernung<br />

• Lagerung von Stoffen, die das Wasser gefährden und den Hochwasserabfluß behindern<br />

„...Die Genehmigung muß versagt werden, wenn der Hochwasserschutz es erfordert und<br />

Nachteile durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden können...“<br />

(§100 SächsWG)<br />

Auch in nicht gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist ein schadloser Abfluß<br />

des Hochwassers zu gewährleisten, und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.<br />

Verbote insbesondere im Uferbereich und Gewässerrandstreifen:<br />

• Umbruch von Grünland in Acker<br />

• In einer Breite von fünf Metern Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel, ausgenommen<br />

Wundverschlußmittel zur Baumpflege sowie Wildverbißschutzmittel<br />

• der Umgang mit anderen wassergefährdenden Stoffen<br />

• Errichtung von baulichen und sonstigen <strong>Anlage</strong>n, soweit sie nicht standortgebunden und<br />

wasserwirtschaftlich erforderlich sind<br />

• die Entfernung von Bäumen und Sträuchern, außer wenn beim Ausbau oder der Unterhaltung<br />

der Gewässer, zur Pflege des Bestandes, zur ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich<br />

• Neupflanzung nicht standortgerechter Bäume<br />

4.3.1.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Das Oberflächenwasserpotential wurde anhand folgender Gesichtspunkte beurteilt:<br />

- Gewässerstrukturgüte (ersetzt den früher verwendeten "Natürlichkeitsgrad") und<br />

- Gewässergüte<br />

Die Gewässerstrukturgüte vergleicht den Zustand des potentiell natürlichen Gewässers<br />

(Leitbild) mit der vorhandenen Situation und ermöglicht (idealerweise) den Vergleich aller<br />

Gewässer untereinander mit folgenden Einstufungen:<br />

1 - unverändert; 2 - gering verändert; 3 - mäßig verändert; 4 - deutlich verändert;<br />

5 - stark verändert; 6 - sehr stark verändert; 7 - vollständig verändert<br />

Naturnahe Oberflächengewässer besitzen durch die Aktivität von Pflanzen und Mikroorganismen<br />

ein weitaus höheres Selbstreinigungsvermögen als vegetationslose und strukturarme<br />

Gewässer. Diese Funktion ist wichtig, um Nähr- und Schadstoffe abzubauen.<br />

Zur Gewässerstruktur wird auch der gewässerbegleitende Vegetationsbestand gezählt. Eine<br />

Beschattung des Gewässers senkt die Temperatur und wirkt einer Algenbildung und Verkrautung<br />

entgegen.<br />

Naturnahe Fließgewässer sind in der Lage, durch Mäander, Ufergehölze, Gewässervegetation<br />

und unterschiedliche Gewässerbreiten und –tiefen, den Abfluss zu verzögern. Flüsse und<br />

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Bäche, die ungehindert über die Ufer treten können, tragen darüber hinaus zur Erhöhung<br />

des Retentionsvermögens und so zur Verminderung von Hochwasserspitzen bei.<br />

Als Gewässer I. Ordnung ist die Mulde auch innerhalb der Fließgewässerstrukturkartierung<br />

von Sachsen (LFULG 2008 – A) erfasst. Dabei ist der größte Teil des Gewässerlaufs mit den<br />

Stufen 3 bis 5 (mäßig bis stark verändert) bewertet worden. In die Bewertung der Gewässerstrukturgüte<br />

fließen die Teilbewertungen zur Gewässerbettdynamik und zur Auendynamik<br />

mit ein.<br />

Die Mulde ist ökologisch nicht vollständig durchgängig. Innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

verhindert ein Staubauwerkwerk ( Wehr an der Papierfabrik ) den ungehinderten Populationsaustausch<br />

von Gewässerorganismen und wandernden Fischarten. Eine, allerdings wenig<br />

wirksame Fischaufstiegshilfe ist vorhanden.<br />

Zusätzlich bilden die Wehre auch eine Beeinträchtigung hinsichtlich der Gewässerdynamik.<br />

Sie führen zu einer Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit oberhalb des Stauwerkes und<br />

zu einer verstärkten Erwärmung des Flusslaufes. Durch die geringere Fließgeschwindigkeit<br />

kommt es auch zu einer Erhöhung der Sedimentation. Dadurch verringert sich das Selbstreinigungsvermögen<br />

des Gewässers und die Lebensbedingungen der für diesen Flussabschnitt<br />

charakteristischen Arten verschlechtern sich. Ein Indikator für diese Entwicklung ist die Verarmung<br />

der Fischfauna.<br />

Auch die Fließgewässer II. Ordnung mit einem Einzugsgebiet über 10 km² als besonders<br />

überwachungsbedürftige Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden innerhalb der<br />

Fließgewässerstrukturkartierung von Sachsen (LfULG 2008 – A) erfasst. Dabei ist der größte<br />

Teil des Gewässerlaufs mit den Stufen 3 bis 6 (mäßig bis sehr stark verändert) bewertet<br />

worden.<br />

Der umfangreiche Erfassungsbedarf allein für die Strukturgüte schließt eine Untersuchung<br />

der kleinen und kleinsten Gewässer, die bisher nicht durch das LfULG erfasst wurden, im<br />

Rahmen des Landschaftsplanes aus.<br />

Daher erfolgt eine Einschätzung nach der früheren Klassifikation nach "Natürlichkeitsgrad".<br />

Nach diesem (sehr vereinfachten Verfahren) wurden die Bäche im <strong>Plangebiet</strong> ergänzt.<br />

Hierbei erfolgt die Unterteilung in:<br />

• "Natürlich bis Naturnah" mit nur geringen anthropogenen Veränderungen;<br />

• "Naturfern" mit begradigten, teilw. verbautem, teilbefestigten Gewässer;<br />

• "Künstlich" mit künstlich angel. Gewässer, voll verbaut, ohne Bewuchs und<br />

• "Verrohrt".<br />

"Echte Natürliche" Gewässer gibt es im <strong>Plangebiet</strong> nicht, da allein die erhöhte Nähstoffbelastung<br />

bereits Einfluss auf Vegetation im und am Gewässer hat und somit zu Abweichungen<br />

gegenüber dem Leitbild führt. Auch der bewirtschaftete Wald entspricht nicht dem HPNV und<br />

führt somit ebenfalls zu Abweichungen.Daher auch die Zusammenfassung zu "Natürlich bis<br />

Naturnah"). Jedoch wurden Gewässerabschnitte festgestellt, die dem jeweiligen Leitbild so<br />

nahe kommen, dass sie als Referenzabschnitte für kleine Bäche im <strong>Plangebiet</strong> herangezogen<br />

werden können. Dieses betrifft einzelne Bachabschnitte an der nördlichen Gemeindegrenze<br />

( Stabsteichbach; Rummelsbach ) und im Saubach unterhalb des Schmielteiches an<br />

der Westgrenze.<br />

<strong>Im</strong> Gemeindegebiet <strong>Trebsen</strong> sind ca. 60% der kleinen Bäche und ehemaligen Gräben (Bezug<br />

historische Karte 13) verrohrt, um eine optimierte landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.<br />

Einige sind aber auch mangels Wasser verschwunden, wenn durch bergbauliche Abgrabungen<br />

der Quellbereich in Anspruch genommen wurde wie z.B. am Kolmberg.<br />

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Grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an Bäche an, sind diese oft zu reinen Meliorationsgräben<br />

ausgebaut und zur Entwässerung der umliegenden Flächen im Zeitraum von 1960<br />

bis 1989 in der Sohle um bis zu 1 m tiefer gelegt worden. Die Gewässerunterhaltung wird<br />

den betreffenden landwirtschaftlichen Anliegern überlassen, die sich an der gewünschten<br />

Funktion orientieren, woraus sich diese verheerende Bestandssituation ergibt.<br />

Ausnahmen stellen hier ausschließlich:<br />

• ein Bachabschnitt im "Saubach",<br />

• ein Waldtümpel ( nördlicher Zufluss zum Saubach ) und der kleine Gabelteich,<br />

• ein nur kurzer Bachabschnitt im Waldstück "Rummel" (daher Rummelsbach genannt)<br />

westlich der B 107 / nördlich des Herthasees,<br />

• und etwa 50% des Stabsteichbaches ( Grenzbach zur Gemeine Grimma ) und des<br />

sen westlicher Zufluss.<br />

Somit liegen die baulich unbeeinflussten und natürlichsten Bäche ausschließlich in tief eingeschnittenen,<br />

steilhängigen und waldbestandenen Kerbtälern, hauptsächlich in den kleinen<br />

Muldeseitentälern und vereinzelt in Kuppennähe im Durchschnitt von Geschiebesandhorizonten.<br />

<strong>Im</strong> Rahmen der Gewässerpflege sollten jedoch auch diese nach den Kriterien der Strukturgüte<br />

bewertet und darauf die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung angepasst werden.<br />

Natürlich entstandene Stillgewässer sind im Planungsgebiet bis auf den bereits genannte<br />

Waldtümpel und vermutlich auch der kleine Gabelteich ( evtl. Torfstich ) nicht vorhanden,<br />

einige Teiche sind jedoch relativ naturnah. Der Herthasee (Abb. unten )und der Kleine<br />

Rummelsteich ehemalige Mittelteich und ein ehemaliger Teich oberhalb des Stabsteiches<br />

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sind mit ihren ausgedehnten Verlandungszonen positive Beispiele.<br />

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Die stillgelegten Steinbrüche, einige Tongruben, intensiv genutzte Fischereigewässer und<br />

die zahlreichen Teiche sind dagegen naturfern.<br />

Die noch betriebenen Teiche sind in der Regel aufgestaut und bieten, anders als Grünbecken,<br />

nur bedingt zusätzlichen Stauraum, welcher wirksam im Sinne einer Hochwasservorsorge<br />

sein könnte.<br />

Dagegen haben die ehemaligen Teichanlagen mit deren verbliebenen Dammstrukturen und<br />

flachen Verlandungsbereichen beachtenswerte Retentionsfunktionen.<br />

Ein Überblick wird in der Karte 6 "Oberflächengewässer" gegeben.<br />

Die Gewässergüte (unterteilt in chemische und biologische Wasserqualität) ist ein weiteres<br />

Kriterium zu Beurteilung des Zustandes der Gewässer.<br />

Biologische Gewässergüte<br />

Die Ermittlung der Gewässergüte erfolgt für das Monitoring im Zusammenhang mit der Umsetzung<br />

der EU-WRRL in Form von biologischen Indexwerten. Biologische Indexwerte werden<br />

anhand des Vorkommens bestimmter Indikatororganismen im Gewässer ermittelt und<br />

haben gegenüber einer chemischen Beprobung den Vorteil, dass sie nicht nur eine Momentaufnahme<br />

der Probenentnahme darstellen, sondern die Belastungssituation eines längeren<br />

Zeitraums widerspiegeln. An den Messstellen werden hierfür Makrozoobenthos (Kleinlebewesen),<br />

Diatomeen (Algen), Makrophyten/Phytobenthos (höhere Wasserpflanzen) und Fische<br />

untersucht. Beim Makrozoobenthos werden nochmals belastungsspezifische Untersuchungen<br />

vorgenommen:<br />

• Die Saprobie zeigt die Belastung des Gewässers mit organischen Stoffen an.<br />

• Der Wert für allgemeine Degradation erlaubt Rückschlüsse auf strukturelle Schädigungen<br />

des Gewässers.<br />

Chemische Gewässergüte<br />

Für das Monitoring zur Umsetzung der EU-WRRL werden auch Konzentrationen bestimmter<br />

chemischer Stoffe nach ECO- und CHEM-Liste gemessen.<br />

Die Gewässergüte hängt eng mit der Naturnähe zusammen. Die Güte naturnaher Gewässer<br />

ist höher als die vergleichbarer naturferner Gewässer. Sehr starke Auswirkung auf die Gewässergüte<br />

hat die Art und Intensität der umgebenden Nutzung.<br />

Durch das LfULG wurde die Güte zu folgenden Güteklassen zusammengeführt:<br />

I unbelastet bis sehr gering belastet (oligosaprob);<br />

I-II gering belastet (oligosaprob bis β-mesosaprob);<br />

II mäßig belastet (β-mesosaprob);<br />

II-III kritisch belastet (β- bis α- mesosaprob);<br />

III stark verschmutzt (α- mesosaprob);<br />

III-IV sehr stark verschmutzt (α- mesosaprob bis polysaprob);<br />

IV übermäßig verschmutzt (polysaprob)<br />

In den zurückliegenden 20 Jahren seit der deutschen Wiedervereinigung ist auf vielen Gebieten<br />

erfolgreich an der Verbesserung der Gewässergüte gearbeitet worden.<br />

„Seit dem Jahr 1999 weist die Vereinigte Mulde durchgängig die Güteklasse II und damit<br />

eine mäßige Belastung auf. [...] Die stabile Gewässergüte ist auf das hohe Selbstreinigungs-<br />

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vermögen der Vereinigten Mulde und auf abwassertechnische Maßnahmen im gesamten<br />

Einzugsgebiet zurückzuführen.“ (LFUG 2004)<br />

Das Mutzschener Wasser ist nach der Ortslage Mutzschen und dem Geflügelschlachthof<br />

stark verschmutzt (III). Infolge von Selbstreinigungsprozessen mündet das Mutzschener<br />

Wasser im Gemeindegebiet von <strong>Trebsen</strong> aber mit Güteklasse II-III (mit Tendenz zu II) in die<br />

Vereinigte Mulde.<br />

Die Launzige und der Kranichbach werden mit II eingeordnet.<br />

Da für die Kleinst- und Stillgewässer keine Meßwerte zur Verfügung stehen, konnte die Einschätzung<br />

der Wassergüte der übrigen Gewässer nicht erfolgen. <strong>Im</strong> Allgemeinen wird davon<br />

ausgegangen, dass viele Gewässer in der Nähe zum Quellort noch als relativ sauber einzustufen<br />

sind.<br />

Hierbei ist jedoch zu beachten, daß auch das oberflächennahe Grundwasser durch die<br />

Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt ist, so dass von einer entsprechenden Grundbelastung<br />

auch in den Quellen auszugehen ist.<br />

Hochwasser<br />

Die bestehenden Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete, die nach dem Hochwasser<br />

von 2002 neu festgelegt wurden, sind der Karte 6 zu entnehmen.<br />

Bezugnehmend auf die Hochwassersituation lassen sich allgemein folgende Aussagen treffen:<br />

Das Bayerisches Landesamt für Umwelt hat treffende Arbeitshilfen "Gemeinsam für unsere<br />

kleinen Gewässer" (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) zusammengestellt:<br />

„Natürliche Faktoren bei der Entstehung von Hochwasser<br />

Grundsatz:<br />

• Hochwässer sind Naturereignisse, die nicht vermeidbar sind.<br />

• Maßgebend für die Höhe von Hochwasser ist neben der zeitlichen und räumlichen Verteilung<br />

des Niederschlags die Speicherwirkung von Bewuchs, Boden, Gelände und<br />

Gewässernetz.<br />

Hochwasserschutz muss im gesamten Einzugsgebiet stattfinden. Dabei lassen sich im Bereich<br />

Vorsorge und natürlicher Rückhalt oftmals schnelle und kostengünstige Erfolge erzielen.<br />

� Witterung<br />

Der Niederschlag ist wichtigster Faktor für Entstehung Hochwasser. Regional und je nach<br />

Niederschlagsereignis gibt es große Unterschiede.<br />

• Kräftige kurze Regengüsse haben hohe Niederschlagsintensität und führen in kleinen<br />

Einzugsgebieten zu maximalem Abfluss (Schäden) mit insgesamt geringer Abflussmenge.<br />

• Dauerregen/Landregen hat geringere Niederschlagsintensität und führt in kleinen<br />

Einzugsgebieten zu geringerem Spitzenabfluss („keine“ Schäden) aber vergleichsweise<br />

großer Abflussmenge.<br />

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• Schneeschmelze, gefrorener oder wassergesättigter Boden führen zu einer natürlichen<br />

Abflussverschärfung<br />

� Speicher<br />

Natürliche Speicher können je nach „Vorbelastung“ unterschiedlich stark zur Hochwasserreduzierung<br />

beitragen.<br />

• Bewuchs ist vor allem zu Beginn des Niederschlages ein wichtiger Speicher, wenn<br />

der Regen an den Pflanzen hängen bleibt. Wald kann z.B. wegen der größeren Blattflächen<br />

mehr Niederschlag pro qm speichern als Grünland oder gar unbewachsener<br />

Acker. Nach dem Niederschlag verdunstet das Wasser von den Pflanzen so dass die<br />

Pflanzen wieder als Speicher zur Verfügung stehen. Pflanzen verbessern durch ihr<br />

Wurzelwerk auch die Versickerung in den Boden.<br />

• Gelände bietet Möglichkeiten des Wasserrückhaltes (Muldenretention) und der langsamen<br />

Versickerung in den Boden. Steiles Gelände bietet weniger Flächenrückhalt<br />

und lässt Wasser schneller abfließen.<br />

• Boden ist ein leistungsfähiger Wasserspeicher! Maßgebend für die Speichereigenschaften<br />

sind die Hohlräume in Abhängigkeit von Humusgehalt, Bodenart, Durchwurzelungstiefe,<br />

Verdichtung. Der verfügbare Bodenspeicher ist stark von vorhergehender<br />

Witterung abhängig. Einmal gefüllt braucht er längere Zeit um wieder leer zu laufen<br />

und erneut als Speicher zu Verfügung zu stehen. Wassergesättigter oder gefrorener<br />

Boden kann kein zusätzliches Wasser mehr speichern, es kommt zu einem erhöhten<br />

Abfluss.<br />

• Gewässer mit ihren Auen können Hochwasser gebremst oder beschleunigt abführen.<br />

Natürliche Bäche haben ein strukturreiches und raues Gewässerbett mit einem<br />

unregelmäßigen, im Verhältnis zur Tiefe breiten Abflussquerschnitt. Hochwasser<br />

kann frühzeitig in die Aue ausufern. Die Strömungsgeschwindigkeit wird durch natürliche<br />

Abflusshindernisse (Uferbewuchs, Auwald, Geländeunebenheiten, Engstellen<br />

und Krümmungen im Bachlauf usw.) gebremst.<br />

� Einzugsgebietscharakteristika<br />

Form, Größe und Gefälle des Einzugsgebietes beeinflussen den maximalen Abfluss (Scheitelabfluss),<br />

Geschwindigkeit und Dauer der Hochwasserwelle. Sie haben großen Einfluss auf<br />

Wahl der Rückhaltemaßnahmen und die Art und den Umfang der Unterhaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

� Kleine, kreisförmige Einzugsgebiete im steilen Gelände haben ein geringes natürliches<br />

Rückhaltevolumen und zeigen kürzeste Konzentrationszeiten (Zeit, die das<br />

Wasser vom entferntesten Punkt des Einzugsgebietes bis zum Zentrum benötigt) und<br />

damit eine unmittelbare Beziehung Niederschlag – Abfluss. Sie zeichnen sich durch,<br />

hohe kurzzeitige Abflussspitzen mit geringem Abflussvolumen aus. Bei örtlichen<br />

Starkregen besteht extreme Hochwassergefahr.<br />

� Langgestreckte und flache Einzugsgebiete besitzen bei gleicher Einzugsgebietsgröße<br />

eine längere Konzentrationszeit. Sie sind gekennzeichnet durch gedämpfte<br />

Abflussspitzen aber länger anhaltende Abflussganglinien und haben ein großes potentielles<br />

Rückhaltevolumen im Gewässer.<br />

Grenze der Kommune und des Einzugsgebietes<br />

Die Einzugsgebiete stimmen i.d.R. nicht mit den Gemeindegrenzen überein. Ein ganzheitlicher<br />

Hochwasserschutz bedarf, soll er sinnvoll, umsetzbar und wirtschaftlich sein, einer ge-<br />

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meindeübergreifenden Abstimmung. Schutzmöglichkeiten im gesamten Einzugsgebiet sollten<br />

sich gegenseitig ergänzen.<br />

Gerade in kleinen Einzugsgebieten können die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erfolgreich<br />

agieren und zusammenarbeiten.<br />

Abflussverschärfung<br />

Grundsatz:<br />

• Hochwässer sind Naturereignisse, die nicht vermeidbar sind. Die hausgemachten Abflussverschärfungen<br />

kann man jedoch reduzieren.<br />

� In der Fläche:<br />

• Ursachen: Umwandlung Wald in Grünland/ Acker, Dräne, Schlagvergrößerung,<br />

Schlageinteilung, Bewirtschaftungsrichtung der Flächen, Bodenverdichtung durch<br />

schwere Maschinen, Verlust an Kleinstrukturen, Entwässerung von Mooren und<br />

Feuchtgebieten, ...<br />

� Am Gewässer:<br />

• Ursachen: Begradigung, Sohleintiefung, technische Regelprofile, Verrohrung, Uferverbauungen,<br />

Schwimmstoffen in der Aue (Totholz/ Wildholz, Baucontainer, Lagerholz,<br />

Wohnwagen, abgelagerter Silageballen), Geschiebe (v.a. Wildbach), ...<br />

• Folge: Abflussbeschleunigung, geringere Speicherfähigkeit, Verklausungen von Brücken,<br />

Durchlässen. Erhöhung der hydraulischen Belastungen im Bachbett und den<br />

angrenzenden Flächen, vermehrter Geschiebe- und Schwebstofftransport, ...<br />

� In Siedlungsbereichen:<br />

• Ursachen: Bebauung in Überschwemmungsgebieten, Versiegelung durch Siedlungs-<br />

und Verkehrsflächen, Erhöhung des Gefährdungspotentials durch wassergefährdende<br />

Stoffe, ...<br />

• Folge: Verlust an Retentionsraum durch Versiegelung und durch weiteren Gewässerausbau<br />

zum Schutz der Bebauung, Verlust der Speicherwirkung von Boden. Öl<br />

verursacht im Gewässer, der Aue und auf landwirtschaftlichen Flächen ökologische<br />

und finanzielle Schäden und vervielfacht die Schäden betroffener Anwesen. ...<br />

Hochwasservorsorge, Natürlicher Rückhalt in der Fläche, technischer Hochwasserschutz<br />

Grundsatz:<br />

• Hochwasserschutz hat drei Handlungsfelder, die sich gegenseitig ergänzen:<br />

Hochwasservorsorge, technischer Hochwasserschutz und Rückhalt in der Fläche. Um<br />

Schäden nachhaltig zu vermeiden, sind die drei Handlungsfelder gleichwertig (integriert)<br />

anzugehen.<br />

• Durch natürlichen Rückhalt werden Hochwasserwellen gedämpft. Der technische<br />

Hochwasserschutz bringt zusätzliche Sicherheit für Siedlungen. Mit der Hochwasservorsorge<br />

wird u.a. das notwendige Gefahrenbewusstsein geschaffen.<br />

• Auch natürliche Gewässer kennen Hochwasser. Gegenüber ausgebauten Gewässern<br />

weisen diese aber meist ein gedämpftes Abflussverhalten auf. Der natürliche Rückhalt<br />

in der Fläche wird durch eine qualifizierte Unterhaltung und die zielgerichtete (Eigen-)<br />

Entwicklung der Gewässer gefördert.<br />

Hochwasser: Unterhaltung in Ortslage<br />

Grundsatz:<br />

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• Die Leistungsfähigkeit der Gewässer ist zu sichern. Mit Blick auf die Unterlieger ist die<br />

Abflussleistung aber nicht zu erhöhen. Der Retentionsgedanke sollte auch innerhalb<br />

der Ortschaft nicht aufgegeben werden.<br />

• Erholungsnutzung, Gewässerökologie, Ortsbild, Denkmalschutz,<br />

• Erlebbarkeit des Gewässers sind in Ortslage zusätzlich zum Hochwasserschutz wichtige<br />

Unterhaltungsaspekte.<br />

• Auch in der Ortslage sollte der Gewässerentwicklungsplan Basis einer zielgerichteten<br />

und gewässerverträglichen Unterhaltung sein.<br />

• Die Unterhaltung in Ortslage kann in Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Abflussleistung<br />

und mittelfristige Maßnahmen unterteilt werden. In beiden Fällen sollte sie vor Ort<br />

und im Einzugsgebiet erfolgen und sich gegenseitig ergänzen."<br />

4.3.1.3 Entwicklungsziele<br />

Mittels der Wasserrahmenrichtlinie kann in Zukunft der wirkungsvolle Schutz der Gewässer<br />

mit einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Nutzung des Wassers vereinbart<br />

werden. Um dies zu erreichen, ist in einigen Bereichen der deutschen Wasserwirtschaft eine<br />

Neuorientierung nötig.<br />

Neben der konsequenten Ausrichtung der Gewässerbewirtschaftung an hydrologischen Einzugsgebieten,<br />

ist besonders der breitere ökologische Bewertungsansatz zu nennen. Künftig<br />

wird die gewässertypspezifische Artenzusammensetzung der Lebewesen im (und am) Gewässer<br />

entscheidend für dessen Einstufung sein. Diese Einstufung wird in viel umfassenderem<br />

Maße als bisher Aussagen zum tatsächlichen Zustand der Flüsse, Bäche, Seen und des<br />

Grundwassers gestatten.<br />

Der erste Schritt bei der fachlichen Umsetzung der WRRL wurde mit der Bestandsaufnahme<br />

in den Flussgebietseinheiten (Brüssel am 22.03.2005) erreicht. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

liefern die Grundlagen für die Konzeption der Überwachungsprogramme<br />

und der Maßnahmenprogramme, mit deren Hilfe für alle Gewässer bis 2015 ein guter Zustand<br />

erreicht werden soll.<br />

Fließgewässer<br />

Ziel 1 der Erhalt der naturnahen Gewässerabschnitte der Mulde, die Aufwertung weniger<br />

naturnaher Abschnitte und die Verbesserung ihrer Gewässergüte auf I-II<br />

Ziel 2 die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Ziel 3 die Erhöhung der Gewässergüte für Waldbäche auf I-II, für die Bäche des Offenlandes<br />

auf II<br />

Ziel 4 die Beibehaltung und Erhöhung des Retentionsvermögens sowie die Vermeidung von<br />

Hochwasserschäden an der Mulde<br />

Stillgewässer<br />

Ziel 8 der Erhalt naturnaher Stillgewässer<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Ziel 9 die Schaffung naturnaher Uferbereiche und somit Verbesserung der Gewässerqualität<br />

in stärker anthropogen geprägten Stillgewässerbereichen<br />

Ziel 10 der Schutz der Oberflächengewässer vor Nährstoffeinträgen und sonstigen Verun-<br />

reinigungen<br />

Beurteilte Größen zur Einschätzung der Zielerreichung der Fließgewässer<br />

Biologische Gewässergüte:<br />

Bestimmung der Gewässerbelastung mit leicht abbaubaren organischen Stoffen über Indikatorarten<br />

(Saprobielle Gewässergüte); keine adäquate Erfassung der Belastungen mit anderen<br />

Stoffen (z.B. Schwermetalle, Nährstoffe)<br />

Fischfauna:<br />

Einschätzung der Vorkommen typischer Fischarten in den jeweiligen Fließgewässerregionen<br />

(Häufigkeit, Altersstruktur und Reproduktion) und Bewertung der Durchwanderbarkeit von<br />

Querbauwerken für bewertungsrelevante Fischarten<br />

Gewässerstruktur:<br />

Bestimmung ökologischer Funktionsfähigkeit der Gewässer durch Bewertung der Beschaffenheit,<br />

Abflussdynamik und Struktur<br />

Schadstoffe nach WRRL, Anh. VIII bzw. SächsWRRLVO, Anh. 4:<br />

Bewertung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen von spezifischen synthetischen und<br />

nicht synthetischen Schadstoffen (sog. Liste „ECO“) zur Einstufung der physikalischchemischen<br />

Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands<br />

Schadstoffe nach WRRL, Anh. IX, X bzw. SächsWRRLVO, Anh. 5:<br />

Bewertung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen von bestimmten europäisch bedeutsamen<br />

Schadstoffen (sog. Liste „CHEM“) zur Einstufung des chemischen Zustands<br />

Leitbild<br />

Das Leitbild stellt ein Ideal dar, an dem sich die Ziele und Maßnahmen orientieren.<br />

Die Mulde gehört im Untersuchungsgebiet der Ökoregion des Mittelgebirges im Übergang<br />

zum kiesgeprägten Tieflandfluss an. Ihr Gewässerbett sollte sowohl steinige als auch Anteile<br />

an kiesig-sandigen Substraten aufweisen. Angestrebt wird ein unverbauter Flusslauf mit einer<br />

ausgeprägten Gewässerdynamik. So können sich Prallufer, Gleitufer, Kiesbänke und<br />

Auskolkungen entwickeln. Wichtig ist auch eine vollständige ökologische Durchgängigkeit<br />

des Gewässers. Weiterhin benötigt die Mulde ein ausgedehntes Retentionsgebiet innerhalb<br />

der Aue mit Altarmen, naturnahen Auwaldbereichen und Feuchtwiesen. Ziel für die Gewässergüte<br />

der Mulde ist die Güteklasse I-II (gering belastet).<br />

Die Bäche sollten sich durch einen stark geschlängelten bis mäandrierenden Gewässerlauf<br />

auszeichnen und vielfältige Strukturen wie Gleitufer und Prallufer aufweisen. Dazu gehören<br />

auch eine veränderliche Breite und Tiefe, unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten haben<br />

differenzierte Substratverhältnisse zur Folge. Anzustreben sind vorwiegend sandige und<br />

kiesige, teilweise auch steinige Substrate im Gewässerbett.<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Gewässervegetation sollte artenreich sein, die Ufer und ihre Umgebung von Stauden<br />

nasser Standorte dominiert werden. Günstig ist eine beidseitige Beschattung der Gewässerläufe<br />

durch Erlen, Eschen und Weiden. Ziel ist eine artenreiche, für die Ökoregion typische<br />

Fauna und eine ökologische Durchgängigkeit, um Wanderungsbewegungen zu ermöglichen.<br />

Das Wasser soll klar und kühl sein und die Gewässergüte I (unbelastet bis sehr gering belastet)<br />

innerhalb der Waldgebiete besitzen, die Gewässergüteklasse I-II (gering belastet) innerhalb<br />

der Siedlungen und im Offenland.<br />

Naturnahe Stillgewässer sollten sich durch eine gut ausgeprägte Unterwasser- und<br />

Schwimmblattvegetation auszeichnen. Die Ufer können von einem geschlossenen Gehölzbestand<br />

umgeben sein, der vorwiegend aus Erlen, aber auch Eschen und Stieleichen besteht.<br />

Die Restgewässer sollten von menschlicher Nutzung weitgehend unbeeinträchtigt<br />

bleiben.<br />

Die Gewässergüte soll den natürlichen Nährstoffbedingungen entsprechen, oligotroph (nährstoffarm)<br />

für die Restgewässer, für die kleineren Teiche mesotroph bis leicht eutroph (mittlere<br />

Nährstoffversorgung).<br />

Eine Besonderheit stellt hier der schon aufgeführte Waldtümpel dar, der durch temporäres<br />

Trockenfallen eine speziell angepasste Vegetation vorweist.<br />

Maßnahmen<br />

Aus den Entwicklungszielen lassen sich im zweiten Schritt konkrete Maßnahmen präzisieren,<br />

deren Umsetzung grundsätzlich möglich ist.<br />

Hierfür müssen Gewässerentwicklungskonzepte "GEK" aufgestellt werden, die detailliert alle<br />

erforderlichen Parameter und Kriterien erfassen und daraus die möglichen und wirkungsvollsten<br />

Maßnahmen entwickeln. Tabelle 9 zeigt stichprobenartig Maßnahmen auf.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

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Tabelle 9: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Oberflächenwassers<br />

vgl. KARTE 14 „integrierte Entwicklung“<br />

Maßnahmen Begründung<br />

Schutz vor Gewässerverbau, Verunreinigungen<br />

und sonstiger Beeinträchtigung entlang der<br />

naturnahen Bereiche der Mulde, der naturnahen<br />

Bachabschnitte und an den naturnahen<br />

Stillgewässern (Ziele 1, 4, 5, 8, 10)<br />

Für das Überschwemmungsgebiet der Mulde<br />

gelten folgende Maßnahmen:<br />

- Vermeidung weiterer Versiegelung, keine<br />

Ausweisung von Bauflächen<br />

- Erhalt der Wald- und Wiesenflächen<br />

- Sanierung gewässergefährdender <strong>Altlasten</strong>standorte<br />

(Ziele 4, 6)<br />

Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffbelastung<br />

der Gewässer<br />

- Erhalt und Pflege extensiv genutzter Flächen<br />

entlang der Fließgewässer (Ziele 1, 3,<br />

5, 6)<br />

- Extensivierung von Grünland entlang der<br />

Fließgewässer (Ziele 3, 6)<br />

- <strong>Anlage</strong> von extensiv genutzten Grünlandstreifen<br />

(Ziele 3, 6)<br />

Umwandlung von Acker in extensiv genutztes<br />

Grünland (Ziele 3, 6) auf einer Breite von mind.<br />

20 m.<br />

Dies betrifft Fließgewässerabschnitte unterhalb<br />

von erosiongefährdeten Hangbereichen.<br />

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Zu einem naturnahen Gewässer gehören<br />

abwechslungsreiche Gewässerstrukturen<br />

und eine natürliche Artenvielfalt. Dies<br />

trägt zur ökologischen Stabilität des Gewässers<br />

bei und ermöglicht ein hohes<br />

Selbstreinigungsvermögen. Dies betrifft<br />

alle naturnahen Fließ- und Stillgewässer-<br />

bereiche.<br />

Durch die Vermeidung weiterer Bebauung,<br />

die Entsiegelung und den Erhalt der<br />

Wald- und Wiesenflächen wird das Retentionsvermögen<br />

bewahrt und erhöht,<br />

das hydraulische Abflussprofil der Gewässer<br />

bleibt unbeeinträchtigt. Darüber<br />

hinaus wird durch das Vermeiden von<br />

Siedlungserweiterungen der materielle<br />

Schaden durch das Hochwasser begrenzt.<br />

Eine Sanierung der im Überschwemmungsgebiet<br />

liegenden <strong>Altlasten</strong><br />

beugt einer möglichen Gewässerverun-<br />

reinigung vor.<br />

Durch die extensive Nutzung von Grünland<br />

werden diffuse Nährstoffeinträge in<br />

die Fließgewässer auf ein sehr geringes<br />

Maß beschränkt.<br />

Entlang der Bäche 10 m extensive Grünlandnutzung<br />

ohne Düngergaben oder<br />

sonstige Einträge Dies betrifft Bäche in<br />

der Ackerflur.<br />

Für Bereiche mit intensiver Grünlandnutzung<br />

wird eine Extensivierung der gesamten<br />

Gewässeraue empfohlen. (Das Sächsische<br />

Wassergesetz schreibt die Einhaltung<br />

von Gewässerrandstreifen in einer<br />

Breite von 10 m von der Böschungsoberkante<br />

landseits außerhalb von Ortschaften<br />

und 5 m innerhalb von Ortschaften<br />

vor.) Extensiv genutzte Grünlandstreifen<br />

dienen als Pufferzonen zur Reinhaltung<br />

der Gewässer durch Verringerung diffuser<br />

Einleitungen aus der Landwirtschaft.<br />

Durch die Umwandlung von Acker in Extensivgrünland<br />

wird der Oberbodeneintrag<br />

in die Fließgewässer stark reduziert.


ENTWURF September 2012<br />

Maßnahmen Begründung<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur<br />

- Öffnung und Renaturierung verrohrter Gewässerabschnitte<br />

(Ziele 3, 7)<br />

Maßnahmen zur Sanierung und naturnahe Gestaltung<br />

von Teichen<br />

(Ziele 9, 10)<br />

Maßnahmen zur Sanierung und naturnahe Gestaltung<br />

von Teichen<br />

(Ziele 8, 9)<br />

<strong>Anlage</strong> eines Fischpasses an Querbauwerken<br />

(falls möglich auch die Beseitigung von Querbauwerken)<br />

Abstimmung mit Unterer Wasserbehörde.<br />

Diese Maßnahme betrifft 3 Stauwerke an der<br />

Mulde und verschiedene Stauwerke/Abstürze<br />

und die Ertüchtigung der vorhandenen ungenügenden<br />

Aufstiegshilfe am Wehr in der Mulde<br />

an den Bächen im <strong>Plangebiet</strong> (siehe Karte 6)<br />

Pflanzung standortgerechter gewässerbegleitender<br />

Gehölze (Ziele 3, 5, 9)<br />

Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge<br />

- Kontrolle und Sanierung gewässernaher<br />

<strong>Altlasten</strong> (Ziel 6)<br />

Die <strong>Altlasten</strong> sind in der Karte 5<br />

„Grundwasser“ dargestellt.<br />

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Beseitigung der Verrohrungen, Offenlegung<br />

des Baches und Initiierung eines<br />

naturnahen Gewässerlaufes. Zusätzlich<br />

<strong>Anlage</strong> eines extensiv genutzten Grünlandstreifens<br />

und Anpflanzung gewässerbegleitender<br />

Gehölze.<br />

Verrohrte Gewässerabschnitte können die<br />

vielfältigen Funktionen eines Gewässers<br />

nicht erfüllen.<br />

Liegt der Teich im Hauptschluss, so muss<br />

ein Umlaufgerinne die Wasserversorgung<br />

des Bachlaufes sichern. Das Hindurchleiten<br />

des Baches durch den Teich ist zu<br />

unterlassen, um die Durchgängigkeit des<br />

Fließgewässers zu erhalten bzw. wieder<br />

herzustellen.<br />

Die Verbaumaßnahmen durch Beton und<br />

Rasengitter sind durch geeignete biologische<br />

Sicherungsbauweisen zu ersetzen,<br />

das Ufer vielgestaltig zu modellieren, eigendynamische<br />

Entwicklungszonen zuzulassen,<br />

die Bepflanzung mit Stauden,<br />

Gebüschen und Bäumen standortgerecht<br />

zu gestalten. Das Teichumfeld ist durch<br />

die <strong>Anlage</strong> von Säumen und extensiv<br />

genutzten Grünlandstreifen zu entlasten<br />

und dadurch auch der Teich vor Boden-<br />

und Schadstoffeinträgen des Umfeldes zu<br />

sichern.<br />

Eine ökologische Durchgängigkeit ist Voraussetzung<br />

für Fische und andere Gewässerbewohner,<br />

die Wehre und Sohlschwellen<br />

zu überwinden. Eine komplette<br />

Beseitigung der Querbauwerke hätte eine<br />

abschnittsweise Erhöhung der Fließgeschwindigkeit<br />

eine Verringerung der Sedimentation<br />

und eine Verminderung der<br />

Gewässererwärmung zur Folge.<br />

Standortgerechtes Ufergehölz an Bächen<br />

ist vor allem Schwarzerle und Esche<br />

Durch standortgerechte Gehölzpflanzungen<br />

werden die Ufer beschattet und damit<br />

einer Erwärmung der Gewässer und einer<br />

vermehrten Algenbildung vorgebeugt.<br />

Gewässernahe <strong>Altlasten</strong> können, besonders<br />

bei Hochwasserereignissen, die Gewässergüte<br />

beeinträchtigen.


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Maßnahmen, die insbesondere zur Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen, sind im<br />

folgenden Abschnitt zusammengefaßt:<br />

Hochwasservorsorgemaßnahmen<br />

Erhalt der natürlichen Wasserspeicherung durch:<br />

- Reaktivierung natürlicher Überflutungsräume, Flußauen, Altarme, mit gleichzeitigem<br />

Anheben der Wasserstände –(das Anheben der Wasserstände ist in diesem Fall nötig<br />

um die Üerflutungsräume überhaupt zu erreichenn und darin ständig einen Minderstwasserstand<br />

zu halten)<br />

- Aufforstung und zweckmäßige land- und forstwirtschaftliche Nutzung an Hängen<br />

- Flächenentsiegelung in Bau-, Gewerbe- und Wohngebieten sowie erhöhte Versickerung<br />

auf Verkehrsflächen<br />

- Renaturierungsmaßnahmen in der agrarisch geprägten Flußlandschaft, durch Entwicklung<br />

von Grünland, Auwald- Strukturen mit hoher abflußmindernder Wirkung<br />

- Vermeidung von Bodenverdichtung durch bodenschonende, erosionsmindernde<br />

Landwirtschaft und retentionswirksame Kleinstrukturen<br />

- Ausweisung von Gewässerrandstreifen<br />

Technischer Hochwasserschutz<br />

- Hochwasserrückhaltebecken, Deiche- (sehr kostenaufwändig)<br />

- klassischer Gewässerausbau nur an Engstellen<br />

Allgemeine Handlungsempehlungen<br />

(Auszug aus den Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz,<br />

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER, 1995)<br />

an Behörden, Bund und Länder:<br />

� Aktionspläne für den natürlichen Wasserrückhalt, den techn. Hochwasserschutz und<br />

die Hochwasservorsorge an gefährdeten Flüssen aufstellen<br />

� Überschwemmungsgebiete ausweisen und auf deren Freihaltung hinwirken (extensive<br />

Nutzung, z.B. Weideland)<br />

� Hochwassermelde- und Warndienste an die neue Informationstechnik anpassen<br />

� Niederschlagsvorhersage des Wetterdienstes verbessern<br />

� natürliche Entwicklung der Gewässer fördern<br />

an Städte und Gemeinden:<br />

� Flächennutzung und Bebauungspläne im Hinblick auf Hochwassergefährdung überdenken<br />

� im Baugebiet Regenwasser versickern lassen und dafür finanzielle Anreize schaffen<br />

an Land- und Forstwirtschaft:<br />

� mit standortgerechter Land- und Forstwirtschaft den Rückhalt von Wasser fördern<br />

� Überschwemmungsgebiete als Grünland nutzen<br />

� gesunde Mischwälder aufbauen<br />

Standortbezogener Maßnahmebedarf<br />

Es wurden neben dem HW-Ereignis 2002 auf folgende Problemstellen hingewiesen:<br />

- Überlastung der Straßenentwässerung in Altenhain durch wild abfließendes Wasser von<br />

den landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

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- Deutliche Sedimentation mit Verkrautung der Sohle im neu ausgebauten Regelprofil<br />

Mutzschener Wassers im Ortsbereich Neichen<br />

Diese Punkte sind in Karte 14 „ integrierte Entwicklung“ durch folgende Markierungen dargestellt:<br />

Pflanzung gewässerbegleitender Gehölze<br />

Hochwasserrückhalteeinrichtung<br />

Ertüchtigung Straßendurchlaß<br />

Entschlammung der Stillgewässer<br />

4.3.2 Grundwasser<br />

4.3.2.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

Die rechtliche Grundlage für die Überwachung des Grundwassers im Freistaat Sachsen bildet<br />

die Sächsische Wasserrahmenrichtlinienverordnung (SächsWRRLVO).<br />

Die gesetzlichen Vorgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 19, 33-35, sowie auf<br />

Landesebene im Sächsischen Wassergesetz (Sächs. WG) festgeschrieben. Der § 43 des<br />

Sächsischen Wassergesetzes bestimmt:<br />

§ 43, Abs. 1-5<br />

(1) Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bodens und andere Beeinträchtigungen<br />

der Versickerung nicht über das notwendige Maß hinaus behindert werden.<br />

(2) Die öffentliche Wasserversorgung aus dem Grundwasser genießt den Vorrang vor allen<br />

anderen Nutzungen des Grundwassers.<br />

(3) Grundwasserentnahmen, die eine Gefährdung von Feuchtgebieten im Sinne von § 26<br />

Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl.<br />

S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (Sächs-<br />

GVBl. S. 148, 151) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, erwarten lassen,<br />

sind nur dann zulässig, wenn sie aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit<br />

erforderlich sind. Sie sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.<br />

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(4) Die zuständige Wasserbehörde kann von einem Benutzer des Grundwassers fordern,<br />

das entnommene Grundwasser nach der Benutzung wieder dem Untergrund zuzuführen,<br />

wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.<br />

(5) Vor der Benutzung des Grundwassers kann vom Antragsteller ein Gutachten über die<br />

Auswirkungen der Grundwasserbenutzung auf den Wasser- und Naturhaushalt gefordert<br />

werden.<br />

Gesetzliche Bestimmungen nach § 48 SächsWG und § 19 WHG zu Trinkwasserschutzgebieten<br />

sind im folgenden Abschnitt dargelegt:<br />

Festsetzung:<br />

Trinkwasserschutzgebiete können festgesetzt werden, wenn:<br />

• Gewässer, die derzeitig oder künftig der Wasserversorgung dienen vor nachteiligen<br />

Einwirkungen zu schützten sind<br />

• das Grundwasser anzureichern ist<br />

• das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und der<br />

Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel in Gewässer<br />

zu verhüten sind<br />

Zonierung:<br />

Trinkwasserschutzgebiete sollen in die weitere Schutzzone (Zone lll A und B), die engere<br />

Schutzzone (Zone ll) und die Fassungszone (Zone l) unterteilt werden:<br />

Weitere Schutzzone: Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, vor nicht oder<br />

nur schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen<br />

die die menschliche Gesundheit schädigen<br />

Engere Schutzzone: Schutz vor Verunreinigungen sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen,<br />

wassergefährdenden und radioaktiven Stoffen<br />

Fassungszone: Schutz der Fassungsanlage (Brunnen) und ihrer unmittelbaren<br />

Umgebung vor jeglicher Beeinträchtigung<br />

4.3.2.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Der Freistaat Sachsen hat mehr oder weniger großen Anteil an 78 Grundwasserkörpern, die<br />

nach hydrologischen, hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien ausgewiesen wurden.<br />

Die anthropogenen Belastungen, denen das Grundwasser ausgesetzt sein kann, wurden in<br />

einer erstmaligen und einer weitergehenden Beschreibung beschrieben und bewertet. Dabei<br />

wurden auch weitere hydrogeologische Kenngrößen einbezogen, wie die Schutzwirkung der<br />

Deckschichten. Diese muss auf über 70 % der Fläche des Freistaates als ungünstig eingestuft<br />

werden.<br />

Von den 64 eigenen Grundwasserkörpern Sachsens werden 27 Körper wegen der Belastungen<br />

aus Punktquellen, diffusen Quellen, infolge mengenmäßiger Beeinträchtigungen oder<br />

wegen sonstiger anthropogener Einwirkungen die Ziele der WRRL wahrscheinlich nicht erreichen.<br />

Der Hauptgrund für die mögliche Nichterreichung der Ziele im Bereich Grundwasser liegt im<br />

Freistaat Sachsen bei den diffusen Stoffeinträgen. Davon betroffen sind 17 Grundwasser-<br />

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körper mit einer Fläche von 4.176 km², die 22,5 % des Freistaats abdecken. Hauptursache<br />

dieser diffusen Schadstoffeinträge ist der hohe Anteil an landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Die mit dieser Nutzungsform in Verbindung stehenden Stickstoffüberschüsse finden sich im<br />

Ergebnis der Bewertung als Einträge in die Grundwasserkörper wieder.<br />

Weitere diffuse Schadstoffquellen, die das Grundwasser belasten, sind die großflächigen<br />

Einträge aus urbaner Landnutzung in den Ballungsräumen außerhalb des <strong>Plangebiet</strong>es.<br />

Zustand der Grundwasserkörper (LFULG 2009 – C):<br />

• GW-Körper Parthegebiet (DESN_SALGW 06)<br />

Der Zustand dieses GW-Körpers wird als schlecht ausgewiesen.<br />

• GW-Körper Vereinigte Mulde (DESN_VM 1-2-1)<br />

Der Zustand dieses GW-Körpers wird als schlecht ausgewiesen, wobei gegenüber<br />

dem Parthegebiet der Bereich Nitrat bereits mit „Gut“ etwas besser ausfällt.<br />

Grundwassergeschütztheit<br />

Der wichtigste Faktor für die Bewertung der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber<br />

flächenhaft eindringenden Schadstoffen aus Land-, Forstwirtschaft und <strong>Im</strong>missionen ist die<br />

Filterfähigkeit der oberhalb des Grundwassers liegenden Böden. Sie ergibt sich aus der Bodenart<br />

und der Stärke der Bodenauflage.<br />

Das Grundwasser gilt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen im überwiegenden<br />

Teil des Planungsgebietes als mäßig bis ungeschützt.<br />

Die Geschütztheit des Grundwassers ist auf der KARTE 5 „Grundwasser“ dargestellt.<br />

Umso mehr ist die Vermeidung und Beseitigung potentieller Schadstoffemittenten geboten.<br />

Eine wesentliche Gefährdung geht dabei von der Landwirtschaft aus, indem durch periodische<br />

Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aber auch Gülle großflächig insbesondere<br />

der Nitrat-, Phosphor- und Biozideintrag erhöht wird.<br />

Die Filterkapazität der lehmigen Sande ist als gering einzustufen. Die Filterkapazität der<br />

Lehm- und Schluffböden liegt für das gesamte Untersuchungsgebiet im mittleren Bereich.<br />

Sind diese Böden sehr nass oder flachgründig, senkt sich ihre Filterkapazität. Dies deckt sich<br />

mit den Aussagen in der Karte der Grundwassergefährdung.<br />

Grundwasserneubildung<br />

Bei der Grundwasserneubildung muß zwischen Lockergesteinsbereichen und Festgesteinsbereichen<br />

unterschieden werden, da der Prozeß jeweils verschieden abläuft. So kommt es<br />

im Festgesteinsbereich hauptsächlich in Klüftungszonen zur Versickerung des oberflächennahen<br />

Abflusses von Niederschlagswasser. Eine Bestimmung der Grundwasserneubildung<br />

ist hier schwierig. <strong>Im</strong> Lockergestein kann dagegen die Neubildung aus langjährigen Durchschnittswerten<br />

von Niederschlag, Verdunstung und oberflächlichem Abfluß (abhängig von<br />

Bodenart, Hangneigung, Vegetation, Bebauung) relativ leicht abgeschätzt werden.<br />

Das ca. 35 km² große Untersuchungsgebiet für <strong>Trebsen</strong> liegt zu einem geringen Teil im Westen<br />

in den Einzugsgebieten der Weißen Elster und der Vereinigten Mulde im Osten im Übergangsbereich<br />

vom Nordwestsächsischen Eruptivkomplex zum Nord- und Mitteldeutschen<br />

Lockergesteinsgebiet. Darstellungen der in die Wasserhaushaltsberechnungen einbezoge-<br />

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nen Einzugsgebiete, der oberen Grundwasserleiter sowie der Bodenverhältnisse können den<br />

beigefügten Karten in der GEOFEM-Ergebnistabelle und der <strong>Anlage</strong> 2 entnommen werden.<br />

Grundwassergefährdung / <strong>Altlasten</strong> / Abwasser<br />

<strong>Altlasten</strong> sind die im Planungsgebiet aufgrund der Siedlungsdichte sehr zahlreich vorhandenen<br />

Mülldeponien. Sie sind inzwischen alle in Bezug auf das Gefahrenpotential begutachtet<br />

worden.<br />

Sie sind in Karte 5 „Grundwasser“ und als Tabelle im <strong>Anlage</strong> 1 dargestellt.<br />

Inzwischen sind alle Mülldeponien im Planungsgebiet geschlossen. Die Müllabfuhr erfolgt<br />

durch die Abfallwitschaft Landkreis Leipzig zur Deponie Cröbern.<br />

Geschlossene Mülldeponien sollten überwacht werden, damit keine weiteren „wilden“ Ablagerungen<br />

erfolgen. So wurde im Zuge der Gewässerbetrachtungen sichtlich neue Ablagerungen<br />

nördlich von Golzern festgestellt.<br />

Punktuelle potentielle Gefährdungen für das Grundwasser bestehen auch durch Tankstellen,<br />

mittelständische Betriebe (z.B. Papierfabrik), Kleingewerbetreibende, stillgelegte Betriebe<br />

und Einrichtungen (z.B. ehemalige Tankstellen der Landwirtschaft). Diese sind durch den<br />

erforderlichen Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheider wasserrechtlich als Indirekteinleiter<br />

durch das LRA Leipzig erfasst.<br />

Weiterhin bestehen Belastungen durch Direkteinleiter, wie Kleinkläranlagen und Sickergruben,<br />

die in ländlichen Siedlungen und auch im Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes ohne zentrale<br />

Abwasserentsorgung üblich und im Planungsgebiet noch verbreitet sind.<br />

Diese sind wasserrechtlich als Direkteinleiter durch das LRA Leipzig erfasst und in Karte 5<br />

ausgewiesen.<br />

Abwasserentsorgung<br />

<strong>Trebsen</strong> mit den Ortsteilen Seelingsstädt, Altenhain, Walzig und Neichen gehören zum Versorgungsverband<br />

Grimma-Geithain (VVGG).<br />

Dieser hat das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in 09/2006 beschlossen und wurde zum<br />

Stand 06/2008 fortgeschrieben. (VERSORGUNGSVERBAND GRIMMA-GEITHAIN 2008)<br />

Hierzu gehören die Satzung des Versorgungsverbandes 2005; die Entwässerungssatzung<br />

von 2007 und Abwassergebührensatzung von 2006.<br />

<strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong> gibt es ein breites Spektrum an <strong>Anlage</strong>n zur Abwasserentsorgung, beginnend<br />

von kleineren zentralen Abwasserbehandlungsanlagen wie KA Nerchau - <strong>Trebsen</strong> mit 6000<br />

EW (rechte Muldenseite; unterhalb von Neichen; ingesamt 3 Pumwerke); KA Altenhain mit<br />

900 EW und kleinsten dezentralen Kleinkläranlagen bis hin zu reinen Sammelgruben in den<br />

weiter abgelegenen Ortsteilen (eingemeindeten Dörfern).<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Trebsen</strong> mit baulich unmitttelbar angrenzenden Ortsteilen Pauschwitz,<br />

Wednig und die rechtufrig der Mulde gelegenen Ortsteile Neichen und Zöhda sind größtenteils<br />

bereits an die zentrale KA angeschlossen.<br />

Der Ortsteil Altenhain ist zu über 80% an die KA Altenhain angeschlossen. Der Bereich<br />

<strong>Trebsen</strong>er Landstraße folgt im Zuge des Straßenausbaus. Ungünstig gelegene Restbereiche<br />

( Ammelshainer Straße ) sollen weiterhin dauerhaft dezentral entwässern.<br />

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Die OL Seelingstädt und und Walzig sind für eine dezentrale Lösung mit vollbiologischen<br />

Kleinkläranlagen vorgesehen.<br />

Trinkwasser<br />

Gebiete zur potentiellen Trinkwassergewinnung wurden im Planungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />

Westlich von Altenhain beginnt die TW-Schutzzone des Wasserwerkes Naunhof.<br />

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt für alle Ortsteile über das Netz des VVGG ( Wasserwerk<br />

Grimma ).<br />

Das Trinkwasser aus dem neuen Wasserwerk Grimma ist hygienisch einwandfrei.<br />

Es wurden auszugsweise noch vorhandene und zugängliche bzw. für die Ortsentwicklung /versorgung<br />

wichtige Quellen und Brunnen in Text und Darstellung übernommen<br />

Die Tabelle 10 zeigt eine Übersicht über die in KARTE 14 „integrierte Entwicklung“ dargestellten<br />

Brunnen und Oberflächenwasserentnahmestellen<br />

Tabelle 100: Quellen und Brunnen im <strong>Plangebiet</strong> Bereich <strong>Trebsen</strong><br />

Brunnen<br />

lfd. Nr.<br />

B1-3 Brunnen "Am Anger "; Wednig<br />

B4 Brunnen "Wedniger Str."; Wednig<br />

B5-7 Brunnen am "Fliederweg"; Pauschwitz<br />

B8-11 Brunnen am Tannenweg; Pauschwitz<br />

B12 Brunnen im Kastanienweg; Pauschwitz<br />

B13 Brunnen an der Bahnhofstraße; Pauschwitz<br />

B14-16 Brunnen an der Pauschwitzer Straße; Pauschwitz<br />

B17-19 Brunnen an der Wurzener Straße; <strong>Trebsen</strong><br />

B20 Brunnen an der Grimmaische Straße; <strong>Trebsen</strong><br />

B21<br />

Altenhain<br />

Brunnen an der Thomas-Münzer-Gasse; Walzig<br />

B1-3 Brunnen an Str. "Zur Siedlung"; Altenhain<br />

B4 Brunnen "Linienweg."; Altenhain<br />

B5 Brunnen am Sportplatz; Altenhain<br />

Quellen<br />

Q1 Quelle am Wedniger Berg ( für Wednig )<br />

Q2 Quelle am Gimperlsberg ( unbestätigt )<br />

4.3.2.3 Voraussichtliche Veränderungen und Entwicklungsbedarf<br />

<strong>Im</strong> Allgemeinen ist in den kommenden Jahren mit einer weiter rückläufigen Schadstoffbelastung<br />

im Planungsgebiet zu rechnen. Insbesondere kann dies auf die Landwirtschaft zuteffen,<br />

wenn durch Stillegungen, Änderung der Anbaustruktrur und aus Kostengründe die Ausbringung<br />

von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen sorgsamer erfolgt. Es ist aber keinesfalls<br />

Entwarnung zu geben, da die Möglichkeit Energiepflanzen anzubauen völlig neue Perspektiven<br />

für die Landwirte eröffnet. Dafür sind genveränderte Pflanzen, da sie nicht unter die Lebensmittelkontrolle<br />

fallen, besonders geeignet. Selbst der Einsatz von Düngemittel und Herbiziden<br />

ist hierfür nur durch deren Preis reglementiet.<br />

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Die Tierbestände werden in Allgemeinen verringert, so dass weniger Gülle anfällt. Das erfolgt<br />

aber ebenfalls unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Was bedeutet, dass mehr<br />

Tiere in billiger produzierenden gewerblichen Großanlagen gehalten werden, von denen<br />

wieder enorme Belastungen des Grundwassers ausgehen können.<br />

Durch fast vollständige Umstellungen der Hausbrandstätten von Braunkohle auf Öl bzw. Gas<br />

hat sich auch der SO2- Ausstoß vermindert, so daß zumindest von dieser Seite her die Versauerung<br />

der Böden gestoppt wurde.<br />

Allerdings ist kein abrupter Wandel in Bezug auf die Grundwasserbelastung zu erwarten,<br />

denn die Böden sind vor allem im Wald und Dauergrünland in ihrer Pufferwirkung durch die<br />

hohen Schadstoffeinträge und die Versauerung in den letzten Jahrzehnten nachhaltig eingeschränkt.<br />

Die Nutzungseinschränkungen in den einzelnen Trinkwasserschutzzonen sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle 11 in Anlehnung an das DVWG Arbeitsblatt W 101 aufgeführt:<br />

Tabelle 111: Nutzungseinschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten<br />

Nutzung weitere Schutzzone engere Schutzzone<br />

Fassungzone<br />

Zone lll<br />

Zone ll<br />

Zone l<br />

Land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Gartenbau<br />

erlaubt verboten, sofern Dungstoffe<br />

verboten<br />

natürliche organische Dün-<br />

nicht sofort verteilt werden<br />

gung<br />

und keine Abschwemmung in<br />

den Fassungsbereich erfolgt<br />

Lagerung organischer Dungstoffe<br />

erlaubt verboten verboten<br />

offene Lagerung und Anwen-<br />

verboten verboten<br />

verboten<br />

dung wasserschädig-<br />

einschließlich offene Lage- einschließlich offene Lage-<br />

ender chemischer Mittel für<br />

rung und unsachgemäße rung und unsachgemäße<br />

Pflanzenschutz und Wachs-<br />

Anwendung von Mineraldün- Anwendung von Mineraldüntumsreglergerger<br />

Landwirtschaftliche Abwasserverwertung,Landbehandlung,<br />

-Verregnung<br />

verboten verboten verboten<br />

Massentierhaltung, Viehan-<br />

verboten Verboten einschließlich In- Verboten einschließlich Intensammlung,<br />

Pferche<br />

tensivbeweidungsivbeweidung<br />

Rodungen und sonstige<br />

Erosion begünstigende Handlungen<br />

Dräne und Vorflutgräben zu<br />

erlaubt erlaubt verboten<br />

errichten oder zu ändern<br />

Viehtränken, Viehtrieb an den<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

oberirdischen Gewässern<br />

Fischzuchtbetriebe, Fischtei-<br />

erlaubt<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

che mit Fütterung<br />

Gartenbaubetriebe,<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

Kleingärten<br />

Gräben u. oberirdische Ge-<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

wässer, die mit Abwasser<br />

oder wassergefährdeten<br />

Stoffen belastet sind<br />

jede landwirtschaftliche<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

Nutzung<br />

sonstige Bodennutzung<br />

Erdaufschlüsse, die die<br />

verboten<br />

Deckschichten verädern,wenn<br />

Grundwasser<br />

aufgedeckt oder eine<br />

schlecht reinigende Schicht<br />

freigelegt wird, insbesondere<br />

in Kies-, Sand-, Tongruben,<br />

Steinbrüche und Torfschichten<br />

Bohrungen zum Aufsuchen,<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

Gewinnen von Erdöl, Erdgas,<br />

Kohlensäure, Mineralwasser,<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

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63


ENTWURF September 2012<br />

Salz, radioaktiven Stoffen<br />

sowie zur Herstellung von<br />

Kavernen<br />

Nutzung weitere Schutzzone<br />

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64<br />

engere Schutzzone<br />

Fassungzone<br />

Zone lll<br />

Zone ll<br />

Zone l<br />

Bergbau verboten verboten verboten<br />

Sprengung erlaubt verboten verboten<br />

Lagern, Ablagern, Abfüllen,<br />

Umschlagen, Einleiten,<br />

Durchleiten, Befördern wassergefährdender<br />

und radioaktiver<br />

Stoffe<br />

Abfall oder Abwässer einschließlich<br />

Klärschlamm<br />

behandeln, lagern oder ablagern<br />

verboten verboten verboten<br />

Lagern, radioaktiver oder verboten, ausgenommen<br />

anderer wasserge- Heizöl für Hausgebrauch und<br />

verboten<br />

verboten<br />

fährdender Stoffe<br />

Umschlags- und Vertriebs-<br />

Diesel für Landwirtschaft<br />

unter Beachtung der einschlägigen<br />

Vorschriften<br />

stellen für Heizöl u. alle anderenwassergefährdenden<br />

und radioaktiven Stoffe<br />

Fernleitung für wassergefähr-<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

dende Stoffe<br />

Transport wassergefährdverboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

ender Stoffe<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

Abwässer durchleiten<br />

Abwasser versenken od.<br />

erlaubt verboten verboten<br />

versickern (Untergrundver-<br />

verboten,<br />

verboten<br />

verboten<br />

rieselung,<br />

Sandfiltergräben) bzw. einleiten<br />

einschließlich Kühlwasser<br />

Abwassergruben<br />

Jauchegruben, Behälter für<br />

verboten verboten verboten<br />

Flüssigmist, Dungstätten,<br />

erlaubt<br />

verboten,<br />

verboten,<br />

Gärfutterbehälter errichten<br />

od. erweitern<br />

Abflußwasser von Verkehrs-<br />

einschl. Gärfuttermieten einschl. Gärfuttermieten<br />

flächen versenken od. versickern<br />

bzw. einzuleiten<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

Kläranlagen errichten, erweitern<br />

verboten verboten verboten<br />

Lager für Autowracks und Kfz<br />

Entleerung von Wagen der<br />

verboten verboten verboten<br />

Fäkalienabfuhr<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

Straßenbau, Verkehrsplätze mit besonderer Beschränkung<br />

Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze<br />

errichten, erweitern<br />

Verwendung von wasserge-<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

fährdenden auswasch- oder<br />

auslaugbaren Materialien<br />

zum Straßen, Wege u. Wasserbau<br />

(z.B. Teer, manche<br />

Bitumina und Schlacke<br />

Start-, Lande-, Sicherheits-<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

flächen sowie Anflugsektoren<br />

u. Notabwurfplätze des Luftverkehrs<br />

verboten<br />

verboten<br />

verboten<br />

Wagenwaschen und Ölwechseln<br />

Sportanlagen, Campingerlaubt<br />

verboten verboten<br />

plätze errichten, erweitern<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

Rangierbahnhöfe<br />

Zelten, Lagern, Badebetrieb<br />

verboten verboten verboten<br />

an oberirdischen Gewässern<br />

erlaubt<br />

verboten<br />

verboten<br />

jeder Fahr- und Fußgängerverkehr<br />

erlaubt erlaubt verboten


ENTWURF September 2012<br />

Nutzung weitere Schutzzone<br />

Bauliche und sonstige Nutzungen,<br />

Industrie, Militär<br />

Betriebe die radioaktive oder<br />

wassergefährdende Abfälle<br />

od. Abwässer herstellen,<br />

verarbeit., lagern, umsetzen,<br />

zu errichten od. erweitern<br />

Sonstige bauliche <strong>Anlage</strong>n zu<br />

errichten oder zu erweitern<br />

(Wohnsiedlung,<br />

Krankenhäuser, Heilstätten,<br />

Gewerbegebiete)<br />

Manöver und Übungen von<br />

Streitkräften und anderen<br />

Organisationen, militärische<br />

<strong>Anlage</strong>n<br />

Zone lll<br />

verboten , in Zone lll b erlaubt,<br />

wenn die Stoffe vollständig<br />

aus Einzugsgebiet<br />

hinausgebracht oder ausreichend<br />

behandelt werden<br />

verboten<br />

wenn nicht an Sammelkläranlage<br />

angeschlossen<br />

verboten<br />

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65<br />

engere Schutzzone<br />

Zone ll<br />

verboten<br />

verboten<br />

insbesondere gewerbliche<br />

und landwirtschaftliche Betriebe<br />

verboten<br />

Fassungzone<br />

Zone l<br />

verboten<br />

verboten<br />

insbesondere gewerbliche<br />

und landwirtschaftliche Betriebe<br />

verboten<br />

Neuanlage von Friedhöfen verboten Verboten verboten<br />

Kernreaktoren verboten Verboten verboten<br />

Baustellen, Baustofflager erlaubt Verboten verboten<br />

Entwicklungsziele<br />

Leitbild<br />

Das Untersuchungsgebiet soll mit Grundwasserressourcen in einer Menge und Güte ausgestattet<br />

sein, die ausreichen, alle Ortsteile nachhaltig mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser<br />

zu versorgen.<br />

Dem Leitbild folgend sind die wesentlichen Ziele<br />

Ziel 1 Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen einschließlich der Minimierung möglicher<br />

Gefährdungsursachen<br />

Ziel 2 Erhalt und Wiederherstellung von Flächen, die von besonderer Bedeutung für die<br />

nachhaltige Nutzung von Grundwasser sind (hohe Grundwasserneubildungsrate)<br />

Ein weiteres, generell gültiges Ziel ist die sparsame, nachhaltige Nutzung und Entnahme von<br />

Grundwasser.<br />

4.3.2.5 Maßnahmen<br />

Tabelle 122: Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Grundwassers<br />

Maßnahme Erläuterung<br />

Erhalt der Grundwasserneubildung<br />

durch Vermeidung weiterer Versiegelungen<br />

(Ziel 2)<br />

Schutz vor Verunreinigungen in Bereichen<br />

mit besonderer Empfindlichkeit<br />

des Grundwassers<br />

Zur Begünstigung der Grundwasserneubildung gilt der<br />

Grundsatz des sparsamen Bodenverbrauchs.<br />

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollten<br />

Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildungsrate<br />

festgelegt werden. Diese beinhalten Regenwasserversickerungsanlagen<br />

und eine Einschrän-<br />

kung der überbaubaren Fläche.<br />

Vor allem in Bereichen mit geringer und relativer Geschütztheit<br />

des Grundwassers (fast das gesamte Untersuchungsgebiet)<br />

sollte auf einen sorgsamen Um-


ENTWURF September 2012<br />

(Ziele 1)<br />

Maßnahme Erläuterung<br />

Minimierung der Schad- und Nährstoffeinträge<br />

durch Flächenextensivierung<br />

in den Trinkwasserschutzgebieten<br />

(Ziel 1)<br />

4.4 Klima/Luft<br />

4.4.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

gang mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geachtet<br />

werden. Langfristiges Ziel kann ein ökologisch orientierter<br />

Landbau sein.<br />

Durch eine Umwandlung von Acker und Intensivgrünland<br />

in extensiv genutztes Grünland wird der Eintrag<br />

von Pestiziden, Nitraten und anderen Nährstoffen reduziert.<br />

Eine ganzjährige Vegetationsbedeckung auf<br />

derzeit ackerbaulich genutzten Flächen erhöht die<br />

Filterleistung.<br />

Die Aufgabe der Landschaftsplanung besteht hier in der Bewertung des Geländeklimas, der<br />

Sicherung des klimatischen Regenerationspotentials und auf dem Gebiet des <strong>Im</strong>missionsschutzes.<br />

Das Ziel der Planung ist es, zur Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Bedingungen<br />

im <strong>Plangebiet</strong> beizutragen, die geländeklimatisch bedeutsamen Flächen auszuweisen und<br />

dadurch einen kleinklimatisch nachteiligen Verbau dieser Flächen zu verhindern.<br />

Die speziellen Ziele des beplanten Raumes sollen sein:<br />

einen möglichst hohen Standard der Luftreinhaltung und des Schutzes seiner Bewohner<br />

vor Lärmeinwirkungen zu erreichen. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte<br />

sollen als Mindestforderung angesehen werden.<br />

Flächen mit hohem klimatischen Regenerationpotential zu erhalten und neu zu schaffen,<br />

die auf Grund ihrer Vegetationsstruktur, ihrer Topographie und ihrer Lage zur<br />

Siedlung geeignet sind, Stäube auszufiltern, die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, die<br />

Temperaturen zu vermindern, die Luftdurchmischung zu verstärken und damit das<br />

Siedlungsklima zu verbessern.<br />

4.4.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Seit 1991 besteht in Sachsen ein stationäres Netz von Meßstationen für Luftschadstoffe. Die<br />

nächstgelegenen Stationen, die den Raum <strong>Trebsen</strong> repräsentieren können befinden sich in<br />

Borna, in Leipzig-Thekla und auf dem Collmberg bei Oschatz. Diese Stationen messen täglich<br />

die Werte für Stickoxide, Ozon, Schwefeldioxid, Benzole und Feinstaub. Neben einem<br />

generellen Trend zur Verringerung der Luftschadstoffe seit 1990, sind im ländlichen Raum<br />

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66


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

besonders die Ozonkonzentrationen deutlich erhöht, in den Städten dagegen in extrem verkehrsreichen<br />

Zonen, die Feinstaubbelastung.<br />

Das Jahr 2008 (letzter vorliegender Bericht) war im langjährigen Vergleich bei überdurchschnittlicher<br />

Sonnenscheindauer deutlich zu warm, in den westlichen Regionen des Landes<br />

zu trocken.<br />

Die SO 2-<strong>Im</strong>missionsbelastung ist auch 2008 auf ihrem sehr niedrigen Niveau verblieben<br />

und die Grenzwerte wurden an keiner Messstelle Sachsens überschritten.<br />

Bei den Ozonkonzentrationen wurde der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung<br />

von 180 µg/m³ als Stundenmittelwert nur an einem Tag überschritten. Der Zielwert zum<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit wurde in Sachsen an 8 und der Zielwert zum Schutz<br />

der Vegetation an 7 Messstellen überschritten. Die Ozonkonzentration bleibt vor allem an<br />

den Messstellen in den ländlichen Gebieten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.<br />

Die Belastung der Luft durch die verkehrsdominierte Komponente NO 2 hat sich gegenüber<br />

dem Vorjahr wenig verändert. Der ab 2010 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde<br />

2008, wie auch schon in den letzten Jahren, an den Messstellen Chemnitz/Leipziger Str.,<br />

Dresden Bergstraße., Leipzig-Mitte und Leipzig/Lützner Str. überschritten. Da in den letzten<br />

Jahren kein deutlich abnehmender Trend beobachtet wurde, ist die Einhaltung des Grenzwertes<br />

ab 2010 nicht zu erwarten, und erfordert langfristig wirkende Maßnahmen im Rahmen<br />

von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen.<br />

Der seit 1997 beobachtete kontinuierlich abnehmende Trend der Benzol-Konzentration<br />

setzte sich 2008 fort. Der ab 2010 geltende EU-Grenzwert von 5 µg/m³ wurde auch 2008 an<br />

keiner Messstelle erreicht.<br />

Die Partikel-Konzentration (PM10) liegt etwa auf dem Niveau des Jahres 2007. Der seit<br />

2005 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg / m³ wurde an keiner Messstelle überschritten.<br />

(Quelle: SFULG 2008 - B)<br />

Die in KARTE 7 dargestellten geländeklimatischen Verhältnisse beschreiben klimatische<br />

Funktionsbereiche, die in Verbindung mit lufthygienischen Belastungen zu diskutieren sind.<br />

• Etwa 22,5 % des bearbeiteten Gebietes (Wald, Gärten, Grünflächen) wirken durch ihre<br />

starke Durchgrünung als Frischluftproduzent (vergl. Tabelle 1, S. 20)<br />

• Flächen mit einer Neigung nach Südost, Süd, Südwest und West werden als klimabegünstigt<br />

angesprochen. Dies sind relativ große Flächen nördlich von Altenhain und Seeligstätt<br />

und der gesamte Bereich östlich Neichen. Dazu kommen die Südhänge an Walziger<br />

Berg und am Mutzener Wasser.<br />

• Kaltluft entsteht in der offenen Flur durch Ausstrahlung (nächtlicher Energieverlust). Zum<br />

geländeklimatischen Austausch kommt es, wenn die relativ schwere Kaltluft hangabwärts<br />

in Bewegung gerät. Eine Hangneigung von 0,5% ist dafür ausreichend.<br />

• <strong>Im</strong> Planungsgebiet fließt ein Großteil der entstehenden Kaltluft in Richtung Mulde (ca.<br />

98%) ab. Die verbleibenden 2% fließen im Tal des Saubaches nach Westen und Norden<br />

ab.<br />

• Das Muldental bildet den Hauptstrom der Kaltluft. Ihr fließen von den Seitentälern des<br />

Kranichbaches, des Altenhainer Wassers und des Mutzschener Wassers die Kaltluftströme<br />

zu. Eine Verbauung dieser Nebenströme hat fast immer fatale Auswirkungen.<br />

Zum Einen verringert sich der Kaltluftanteil im Hauptstrom zum Anderen entsteht ein<br />

Kaltluftstau an dem neu gebauten Riegel, der zu erhöhten Energiekosten durch häufigere<br />

Früh- und Spätfröste und im Extremfall zum entstehen eines neuen Kaltluftsees führt.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

4.4.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Entsprechend der für Sachsen vorliegenden Klimaszenarien, wird der Klimawandel bis 2050<br />

unter Variationen weiter voranschreiten. Dies bedeutet, dass sich die Lufttemperatur im Jahresmittel<br />

um 1.6 K erhöhen wird. An diesem Anstieg sind, wie bereits schon heute beobachtet,<br />

die Winter- (+ 3.2 K), aber auch zunehmend die Sommermonate (+ 2.0 K) beteiligt. <strong>Im</strong><br />

Frühjahr hingegen ergeben sich keine Veränderungen gegenüber den heutigen Bedingungen.<br />

Die Niederschlagshöhe kann sich in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts um 25 mm im<br />

Jahresdurchschnitt verringern. Der Niederschlagszunahme in den drei Wintermonaten, steht<br />

eine Abnahme der monatlichen Niederschläge in der übrigen Zeit gegenüber. In der Hauptvegetationszeit<br />

von April bis Oktober wird sich die Lufttemperatur, bei gleichzeitiger Abnahme<br />

der Niederschläge, um 1.3 K erhöhen. Dies führt zwangsläufig zu einer Verringerung der<br />

Bodenwasservorräte und somit zu allgemein schlechteren Bedingungen für das Wachstum<br />

und die Entwicklung der Pflanzen. In Sachsen wird sich dies zuerst auf den leichteren Böden<br />

im Norden des Landes bemerkbar machen.<br />

Der prognostizierte Anstieg der Lufttemperatur in Sachsen wird zu einer Abnahme der jährlichen<br />

Anzahl von Frosttagen und damit einer weiteren Verlängerung der frostfreien Zeit (+ 13<br />

Tage) führen. Hierbei ist von außerordentlicher Bedeutung, dass die Abnahme in der<br />

Frosthäufigkeit ausschließlich auf die Reduktion der Frühfröste zurückzuführen ist, da im<br />

Frühjahr keine wesentlichen Änderungen der Lufttemperatur prognostiziert wurden Die thermische<br />

Vegetationszeit wird sich gegenüber heute nochmals deutlich um einen Monat verlängern.<br />

Hieran sind zu gleichen Teilen der Vegetationsbeginn und das Vegetationsende<br />

beteiligt. Die längere Vegetationszeit wird vor allem in den tieferen Lagen bis ca. 450 m zu<br />

beobachten sein. In den Höhenlagen sind die Veränderungen hingegen nur gering.<br />

Der Anstieg der Lufttemperatur und die klimatischen Veränderungen innerhalb der Vegetationszeit<br />

können verschiedenste Auswirkungen auf die Pflanzenentwicklung haben. Auf die<br />

zunehmend milderen Winter werden die Pflanzen mit einem zeitigeren Austrieb reagieren.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Verlauf des Klimawandels ist die Zunahme der Trockenheit<br />

in Sachsen, die sich für alle Monate von März bis November abzeichnet. Verschärfend<br />

kommt hinzu, dass in den Sommermonaten die Lufttemperatur, um immerhin 2 K im Durchschnitt<br />

ansteigen wird. Damit wird sich für die Pflanzen ab dem Zeitraum 2041-2050 die Gefahr<br />

von Trockenstress erhöhen.<br />

Für die natürliche Vegetation gestalten sich regulative Eingriffe des Menschen wesentlich<br />

schwieriger, wenn man die lange Generationsdauer von Wäldern berücksichtigt. Trockenheit<br />

kann die individuelle Vegetationszeit von Bäumen durch vorzeitige Blattverfärbung bzw. frühen<br />

Blattfall verringern. Die Nährstoffaufnahme der Pflanzen und der Biomassezuwachs sind<br />

in trockenen Jahren sehr begrenzt, so dass sich nach extremer Trockenheit noch im Folgejahr<br />

Wirkungen an den Pflanzen nachweisen lassen, wie beispielsweise ein spärlicher Blattaustrieb<br />

im nächsten Frühjahr. Die meisten Insektenarten reagieren auf Trockenheit und<br />

Wärme mit gesteigerter Aktivität, höherer Reproduktivität und schnellerer Entwicklung. Dies<br />

stellt eine zusätzliche Gefahr für die Wälder dar. Der Forstwirtschaft ist daher zu empfehlen,<br />

beim Umbau der Wälder schon heute die langfristige Klimaentwicklung mit zu berücksichtigen.<br />

Die betrifft sowohl die standortgerechte Baumartenwahl als auch den Umbau von Reinbeständen<br />

zu Mischwaldbeständen. Einzelne trocken-heiße Jahre können Wälder kompensieren.<br />

Eine Häufung oder sogar Aufeinanderfolge mehrerer Jahre mit ausgeprägter Niederschlagsarmut<br />

wäre für die in unseren heutigen Wäldern vertretenen Baumarten nur schwer<br />

zu verkraften.<br />

Es wird auch in Zukunft zu Bauvorhaben kommen, die sich auf das Mikroklima auswirken<br />

können:<br />

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68


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Die Vorhaben zur Verdichtung bestehender Gewerbe-, Wohn-, und Mischgebiete,<br />

hauptsächlich im <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Trebsen</strong> können z.T. Flächen in<br />

Anspruch nehmen, die dem Kaltluftabfluß dienen.<br />

• Der geplante weitere Abbau von Porphyr, Kaolin und tonigen Gesteinen wird<br />

zu einer erhöhten Staub-, Lärm-, und Schadstoffemission führen. Dazu gehört auch<br />

die Inbetriebnahme einer Verladestation für Schotter am Bahnhof Altenhain<br />

• Der geplante Neubau der Ortsumgehung <strong>Trebsen</strong> der B107 wird insgesamt zu einem<br />

Rückgang der <strong>Im</strong>missionsbelastungen in der <strong>Stadt</strong> führen.<br />

4.4.4 Entwicklungsbedarf<br />

Bei allen Siedlungserweiterungen und Verdichtungen ist zu beachten, daß mit steigender<br />

Flächenversiegelung auch die Wärmespeicherkapazität der Ortslagen steigt und ihre Durchlüftung<br />

geringer wird.<br />

Folgende Entwicklungen sollen gefördert werden:<br />

• der Versiegelungsgrad soll in den Ortslagen so gering wie möglich gehalten werden;<br />

wenn möglich sollen immer Altstandorte nachgenutzt werden<br />

• schon genehmigte aber nicht belegte Siedlungserweiterungen sollen, wenn kein absehbarer<br />

Zuspruch besteht, zurückgenommen werden.<br />

• alle Möglichkeiten einer stärkeren Durchgrünung bebauter Bereiche (Höfe, Fassaden,<br />

Vorgärten, Dächer) sollen genutzt werden.<br />

• die Stellung neuer Gebäude soll nur genehmigungsfähig sein, wenn eine effektive<br />

Durchlüftung des Gebietes ermöglicht ist<br />

• Kaltluftabflußrinnen sollen freigehalten und nicht durch neue Gebäude verbaut werden.<br />

• Einleitung von <strong>Im</strong>missionsschutzmaßnahmen entlang der stark befahrenen Straßen<br />

• Durchführung von <strong>Im</strong>missionsschutzmaßnahmen entlang der geplanten Ortsumfahrung<br />

<strong>Trebsen</strong> der B107.<br />

• <strong>Im</strong> Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> ist es erforderlich<br />

einen Lärmminderungsplan gemäß § 47 B<strong>Im</strong>SchG aufzustellen.<br />

• intensive Durchgrünung von geplanten Neubaustandorten<br />

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69


ENTWURF September 2012<br />

4.5 Landschaftsbild<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

4.5.1 Allgemeine Vorgaben<br />

Zu den Aufgaben der Landschaftsplanung gehört es, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />

den Erholungswert von Landschaften zu bewahren und zu entwickeln. Daher sind die Kapitel<br />

Landschaftsbild und Mensch, Gesundheit und Erholung eng miteinander verbunden. Das<br />

Bundesnaturschutzgesetz formuliert folgenden Grundsatz in<br />

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben<br />

und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />

besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu<br />

schützen, dass<br />

1. die biologische Vielfalt,<br />

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />

und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit<br />

erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).<br />

Definition<br />

Unter Landschaftsbild wird in Geografie, <strong>Stadt</strong>planung und Naturschutz das gesamte vom<br />

Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft verstanden. Es wird, genau<br />

wie das Ortsbild im weitgehend bebauten Gebiet, sowohl durch Natur wie auch durch Kultur<br />

geprägt.(www.wikipedia.org)<br />

4.5.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Zur Erfassung des Bestandes wird der Planungsraum in Landschaftsbildräume eingeteilt, die<br />

sich auf Grund ihrer unterschiedlichen landschaftlichen Eigenart und Vielfalt voneinander<br />

abgrenzen. Einer anfänglichen verbalen Beschreibung des Landschaftsbildraumes folgt eine<br />

Erfassung wertgebender Faktoren wie Mühlen, historische Gebäude u. a.<br />

<strong>Im</strong> Folgenden wird eine Übersicht über die Landschaftsbildräume gegeben. Die Bewertungsbögen<br />

sind im Anhang als <strong>Anlage</strong> 2 aufgeführt. In ihnen erfolgte eine Bestandsbeschreibung<br />

und Bewertung dieser Landschaftsbildräume und ihrer Eignung für die landschaftsbezogene<br />

Erholung.<br />

Landschaftsbildräume<br />

<strong>Im</strong> Planungsraum lassen sich 14 Landschaftsbildräume ( <strong>Anlage</strong> 3) voneinander abgrenzen.<br />

Sie sind in KARTE 12 „Landschaftsbild und Erholung“ dargestellt.<br />

Bewertung<br />

In der Bewertung der einzelnen Landschaftsbildräume wird den u.g. wertgebenden Faktoren<br />

die Beeinträchtigungen gegenübergestellt. Jedoch wird bewusst auf eine „Verrechnung“ der<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

wertgebenden Faktoren verzichtet. Es werden vielmehr für den einzelnen Landschaftsbildraum<br />

die wertgebenden Faktoren sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Erholungseignung<br />

bzw. die Beeinträchtigungen dargestellt, um Defizite und somit Bereiche für Maßnahmen<br />

aufzuzeigen. Die Bewertungsbögen stellen eine Erläuterung zu KARTE 12 „Landschaftsbild<br />

und Erholung“ dar.<br />

Für das Landschaftsbild werden folgende 7 Gruppen von Landschaftsbildräumen gebildet:<br />

1 Mulde<br />

2 Gewässer<br />

3 städtischer Siedlungsbereich <strong>Trebsen</strong><br />

4a dörflicher Siedlungsbereich Neichen | Zöhda<br />

4b dörflicher Siedlungsbereich Altenhain<br />

4c dörflicher Siedlungsbereich Seelingstädt<br />

4d dörflicher Siedlungsbereich Walzig<br />

5a Wald: Curtswald und Hinterer Planitz<br />

5b Wald am Wedniger Berg<br />

5c Wald am Herthasee<br />

6a strukturarme Agrarlandschaft westlich von <strong>Trebsen</strong><br />

6b strukturarme Agrarlandschaft östlich von Neichen | Zöhda<br />

7a mäßig strukturierte Agrarlandschaft südwestlich von <strong>Trebsen</strong><br />

7b mäßig strukturierte Agrarlandschaft südlich von <strong>Trebsen</strong><br />

In den Bewertungsbögen werden nach einer kurzen Charakteristik des speziellen Raumes,<br />

die Wertgebenden Faktoren für Offenland, Gewässer, Siedlungsbereich und Erholungseignung<br />

dargestellt und die Beeinträchtigungen die Faktoren formuliert. Auf diesen Faktoren<br />

erfolgt dann die Bewertung in den drei Wertstufen hoch – mittel - gering.<br />

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71


ENTWURF September 2012<br />

Wertgebende Faktoren für das Landschaftsbild des Offenlandes<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Landschaftsbildprägende Elemente in der Feldflur, z. B. Alleen, Einzelbäume, Feldgehölze<br />

und gewässerbegleitende Vegetation<br />

Abwechslungsreichtum in der Feldflur, z. B. Wechsel der Nutzungsarten, Feldraine,<br />

Gewässerläufe<br />

Reliefunterschiede, Aussichtspunkte, markante Höhenpunkte<br />

Besondere Artenausstattung<br />

Wertgebende Faktoren für das Landschaftsbild des Waldes<br />

Abwechslungsreichtum, z. B. altersgemischte Wälder, Altholz, Eichen-<br />

Hainbuchenwälder, gestufte Waldränder<br />

Großräumigkeit<br />

Reliefunterschiede, Aussichtspunkte, markante Höhenpunkte<br />

Besondere Artenausstattung<br />

Wertgebende Faktoren Siedlung<br />

Regionaltypische Gebäude und Gebäudeensembles<br />

Gute Durchgrünung<br />

Gute Einbindung in die Landschaft, z. B. gut eingegrünte Siedlungsränder<br />

Wertgebende Faktoren Erholungseignung<br />

Zugänglichkeit des Landschaftsbildraumes, Wegenetz, Wander- und Radwege<br />

Kulturerlebnis, z. B. Kirchen, Brücken, Mühlen<br />

Naturerlebnis, z. B. bemerkenswerte Naturräume<br />

Beeinträchtigungen<br />

Einschränkung in der Zugänglichkeit der Landschaft bzw. Beeinträchtigungen der<br />

Wegequalität durch starken Verkehr<br />

z. B. mangelnde Zuwegung, Einzäunungen<br />

Visuelle Beeinträchtigungen<br />

z. B. regionsuntypische Gebäude und <strong>Anlage</strong>n, mangelnde Eingrünung<br />

Akkustische Beeinträchtigungen<br />

z. B. Lärm durch Autobahn, Hauptstraßen oder Steinbruch<br />

Geruchsbeeinträchtigungen liegen im Untersuchungsgebiet nicht bzw. nur in geringem<br />

Umfang vor<br />

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72


ENTWURF September 2012<br />

4.5.3 Vorraussichtliche Veränderungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Geplante Bauvorhaben, welche über Lückenbebauung hinausgehen sowie die Vorhaben<br />

zum Abbau von Porphyr, führen zu Veränderungen der Landschaft und<br />

schränken deren Erholungswert erheblich ein.<br />

Besonders der genehmigte Steinbruch „Altes Tausend“ auf dem Territorium der<br />

<strong>Stadt</strong> Grimma kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erholungseignung des<br />

westlichen Gebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> führen. Diese würde durch eine Schweinemastanlage<br />

mit 10.000 Tieren im Bereich Altenhain weiter eingeschränkt. Aus diesem<br />

Grunde wurde im Rahmen des Landschaftsplanes eine separate Untersuchung zu<br />

möglichen Standorten einer solchen <strong>Anlage</strong> erarbeitet. Diese befindet sich im Anhang<br />

3.<br />

Die Herstellung der Ortsumfahrung <strong>Trebsen</strong> für die B 107 ist sicherlich abhängig vom<br />

nachgewiesenen Bedarf. Dieser kann aber immer akut werden.<br />

Auch besteht die Möglichkeit des Ausbaus weiterer Energieerzeugungsanlagen wie<br />

Windenergieanlagen, Solarkraftwerke, Blockheizkraftwerke mit hohem Schornstein<br />

und Wasserkraftanlagen. Derartige Bauwerke verändern das Landschaftsbild stark<br />

und nachhaltig. Diese Veränderungen können störend sein, können aber auch akzeptiert<br />

werden. In diesen Fällen ist frühzeitige Aufklärung und Einbeziehung der betroffenen<br />

Bevölkerung der beste, wenn auch längste Weg.<br />

4.5.4 Entwicklungsbedarf<br />

Folgende Entwicklungsziele müssen aus dem bisher Dargestellten und der KARTE 12 abgeleitet<br />

werden:<br />

• Bereiche geringer Qualität sollen aufgewertet werden. So bedürfen besonders störende<br />

Objekte einer besseren Einbindung in die Landschaft.<br />

• <strong>Anlage</strong> von Sichtschutzpflanzungen entlang be- und entstehender, stark frequentierter<br />

Straßen<br />

• Beim Bau neuer Wohnanlagen soll auf eine ausreichende Ein- und Durchgrünung der<br />

Gebiete geachtet werden.<br />

• Die Sichtbeeinträchtigung durch Gewerbeflächen und aktiven Bergbau soll durch<br />

Baumreihen und Gehölzstreifen verringert werden.<br />

• Die Offenlandbereiche sollen mit landschafttypischen Strukturen und Elementen wie<br />

Einzelbäumen, Hecken und Baumgruppen aufgewertet werden.<br />

• Eine Strukturierung der großen Ackerfluren soll mit der <strong>Anlage</strong> von Feldgehölzen und<br />

Ackerrandstreifen erreicht werden.<br />

• Bestehende Fern- und Ausblicke sollen unbedingt erhalten bleiben.<br />

• Neue technische Elemente in der Landschaft müssen immer durch Ausgleichsmaßnahmen<br />

in Bezug auf das Landschaftsbild begleitet werden.<br />

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73


ENTWURF September 2012<br />

4.6 Mensch, Gesundheit und Erholung<br />

4.6.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Betrachtungsansätze für das Schutzgut Mensch sind im Wesentlichen (vgl. V.HARREN ET<br />

AL. 2004)<br />

• Gesundheit: Schutz vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Schadstoffe, Krankheitserreger,<br />

Erschütterung, Licht und Strahlung<br />

• Wohnumfeld: Bewegungsfreiheit, Unzerschnittenheit von Räumen, Unfallvorsorge<br />

• Erholung: Flächen und Voraussetzungen für die landschafts- und Freiraum gebundene<br />

Erholung (Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Erlebbarkeit)<br />

Da die Gesundheit des Menschen eng mit dem Wohnumfeld zusammenhängt (siehe z. B.<br />

die Durchlüftung von Siedlungsbereichen), werden die Ansätze Gesundheit und Wohnumfeld<br />

in der unten genannten Checkliste zusammen erfaßt.<br />

Das Erholungspotential beschreibt die Gesamtheit der von natürlichen und kulturellen Ausstattungen<br />

eines Gebietes auf den Menschen ausgeübten Erholungsreize auf den Menschen.<br />

Diese lassen sich in psychologisch-ästhetische und physiologische Reize untergliedern.<br />

Grundlage der psychologischen Seite ist das Landschaftserlebnis. Darauf bezieht sich<br />

der §1 (1) 4. des Bundesnaturschutzgesetzes indem er aussagt, dass Natur und Landschaft<br />

im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln<br />

sind, dass:<br />

(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes<br />

von Natur und Landschaft sind insbesondere<br />

1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />

Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und<br />

sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,<br />

2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und<br />

Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu<br />

schützen und zugänglich zu machen.<br />

Das bedeutet auch, dass in ausreichendem Maße Flächen für die Erholung erhalten, gestaltet<br />

und erschlossen werden sollen, die das Erleben der landschaftlichen Schönheiten ermöglichen.<br />

Der Zugang zu diesen Bereichen muß gewährleistet sein.<br />

Die unbedingte Erhaltung historischer Kulturlandschaften regelt § 26 BNatSchG :<br />

(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein<br />

besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist<br />

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten<br />

und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,<br />

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />

Bedeutung der Landschaft oder<br />

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.<br />

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74


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz<br />

1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter<br />

des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.<br />

Ziel ist es, die Erholungseignung des <strong>Plangebiet</strong>es zu erhalten, durch Aussagen zur besseren<br />

Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer Voraussetzungen für eine verträgliche Erholungsinfrastruktur<br />

zu schaffen und einen hohen Flächenanteil an Offenland zu erhalten.<br />

<strong>Im</strong> Rahmen der Landschaftsplanung beschränkt sich die Bewertung auf relativ umweltverträgliche<br />

Aktivitäten wie Wandern, Spazieren und Naturerleben. Diese sind auf eine erlebnisreiche<br />

Landschaft angewiesen, nicht aber auf spezielle Einrichtungen, die eventuell wieder<br />

landschaftsbelastend wirken können. Einzelmaßnahmen können in dieser, auf der Ebene<br />

des Flächennutzungsplans liegenden Arbeit demzufolge nicht behandelt werden und bedürfen<br />

bei vorgesehenen Flächenansprüchen einer Standortbewertung im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

4.6.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Tabelle 133: Erfassung zum Schutzgut Mensch (Karte 15)<br />

Schutzgut Mensch - Bestand und Bewertung<br />

Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Gesundheit, Wohnumfeld<br />

Siedlungsbereiche mit Wohngebieten und<br />

deren unmittelbares Umfeld<br />

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75<br />

Hierzu gehören Wohngebiete und Mischgebiete.<br />

Da auch das Gartenland zum unmittelbaren<br />

bewohnten Umfeld gehört, wurde es<br />

ebenfalls erfaßt (siehe auch Karte 9 Biotoptypen)<br />

Wald mit besonderer klimatischer Bedeutung Wald mit besonderer Bedeutung für den <strong>Im</strong>missionsschutz,<br />

z.B. beiseits der A 14<br />

Wald mit besonderer Bedeutung für den<br />

Lärmschutz, z.B. um die Steinbrüche<br />

Frischluftentstehungsgebiete: alle Waldbereiche<br />

ab 4 ha Größe.<br />

Kaltluftabflussbahn mit Siedlungsbezug Kaltluftabflussbahnen mit Siedlungsbezug<br />

befinden sich im gesamten Untersuchungsgebiet,<br />

besondere Bedeutung besitzen vor<br />

allem die Bereiche entlang von Mulde , Launzig,<br />

Mutzschener Wasser, Kranichbach und<br />

Altenhainer Wasser<br />

Landschaftsgebundene Erholung und Freizeit<br />

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung<br />

Landschaftsbildraum mit durchgehend hoher<br />

Erholungseignung<br />

Wald mit besonderer Erholungsfunktion: im<br />

gesamten Untersuchungsgebiet, vor allem<br />

entlang von Wanderwegen<br />

Eine durchgehend hohe Erholungseignung<br />

haben das Muldental einschließlich seiner<br />

Nebentälchen<br />

(siehe auch Karte 12)


ENTWURF September 2012<br />

Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Landschaftsbildraum mit teilweise hoher Erholungseignung<br />

Markante Ortsbilder, Erholungszielpunkte,<br />

Aussichtspunkte, Gipfel<br />

Schutzgebiete mit Bezug zur Erholung (LSG,<br />

FND, ND)<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

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76<br />

Eine teilweise hohe Erholungseignung haben<br />

das Muldental, die Niederung des Kranichbaches<br />

die Wälder im Gebiet, kleinere Bachtälchen<br />

sowie die mäßig strukturierte Agrarlandschaft<br />

um Altenhain (Näheres siehe Kar-<br />

te 12)<br />

Erfasst wurden neben den markanten Ortsbildern<br />

auch erlebniswirksame bedeutende<br />

Kirchenbauten, historische Brücken und Müh-<br />

len.<br />

Geringe Bereiche des Untersuchungsgebietes<br />

im Westen werden vom Landschaftsschutzgebieten<br />

„Großsteinberg-Ammelshain“<br />

eingenommen. Darüber hinaus bestehen<br />

sieben Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale<br />

(Näheres zu den Schutzgebieten<br />

siehe Karte 11)<br />

Vorsorgeflächen zum Schutz vor Hochwasser<br />

Überschwemmungsgebiete Das Muldental ist ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet<br />

(siehe KARTE 6 und Kap. 4.3.1 „Oberflächengewässer)<br />

Vorbelastungen Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Lärm- und Schadstoffbelastung durch stark<br />

befahrene Straßen<br />

Mögliche Emittenten von Lärm und Schadstoffen<br />

4.6.3 Voraussichtliche Veränderungen<br />

<strong>Im</strong>missions- und Lärmbelastungen entstehen<br />

an stark befahrenen Straßen, vor allem an<br />

der B 107, insbesondere innerhalb der Ortslagen.<br />

In den Seelingstädt und Altenhain<br />

auch Lärmbelastung durch die A 14 und Ge-<br />

steinsabbau<br />

Dies betrifft vor allem größere Gewerbe- und<br />

Industriestandorte. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

gehen auch von den Steinbrüchen<br />

aus.(siehe KARTE 7, und Kap.4.4 „Klima<br />

Luft“).<br />

• Die geplanten Bauvorhaben die über Lückenbebauung hinausgehen und die Vorhaben<br />

zum Abbau von Porphyr, führt zu Veränderungen der Landschaft und schränkt<br />

deren Erholungswert erheblich ein.<br />

• Eine stärkere Verlärmung durch intensive Abbau-, Bau- und Transporttätigkeit sowie<br />

erhöhte Staubemission senken den Erholungswert.<br />

• Naturnahe Areale, wie Bachauen, werden stärker als bisher eingeengt. Diese müssen<br />

vor Negativwirkungen geschützt werden.<br />

• Neue Wohnanlagen sollen sich nicht durch eine höhere Bebauungsdichte von den<br />

bestehenden unterscheiden.


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Aus- und Neubau von Straßen führt zu stärkeren Schadstoffbelastungen sowie akustisch,<br />

visuellen Störungen die den Erholungswert erheblich beeinträchtigen.<br />

4.6.4 Entwicklungsbedarf<br />

Folgende Entwicklungsziele müssen aus dem bisher Dargestellten und der KARTE 12 und<br />

abgeleitet werden:<br />

• Die erlebniswirksamen landschafttypischen Strukturen und Elemente, besonders in<br />

den Offenlandbereichen und in den alten Ortskernen, sollen erhalten und in ihrer Vielfalt<br />

erhöht werden.<br />

• umfangreiche Flächen in den Randbereichen der neu entstehenden Bebauung sollen<br />

durch die Schaffung naturnaher Gehölz- und Wiesenbestände aufgewertet werden.<br />

• Waldbereiche sollten zu einer naturnahen Waldgesellschaft, als Naturerlebnisraum,<br />

zurückgeführt werden<br />

• Bereiche geringer Qualität sollen aufgewertet werden. So bedürfen besonders störende<br />

Objekte einer besseren Einbindung in die Landschaft.<br />

• Die Zugänglichkeit der Erholungsflächen sollte auch im Bereich der Abbaugebiete<br />

gewährleistet werden. Dabei sollten Sicherheitszonen in Abhängigkeit von den abbautechnischen<br />

(Art und Ausdehnung des Abbaus) und naturräumlichen Gegebenheiten<br />

ausgewiesen werden.<br />

• Bestehende Fern- und Ausblicke sollen unbedingt erhalten bleiben<br />

• Verbesserung des Wegenetzes für Fußgänger, Radfahrer (ggf. Reiter) abseits von<br />

verkehrsreichen Straßen.<br />

• <strong>Anlage</strong> von <strong>Im</strong>missionsschutzpflanzungen entlang be- und entstehender, stark frequentierter<br />

Straßen<br />

• eine wichtige Voraussetzung für touristische Attraktivität ist Ordnung und Sauberkeit<br />

in der Siedlung und in der Flur.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

4.7 Kultur- und Sachgüter<br />

4.7.1 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Kulturgüter (KARTE 16)<br />

Entsprechend der Vorgehensweise in der Projekt-UVP können „Kulturgüter“ auf die räumlich<br />

wahrnehmbaren, stofflichen und kulturhistorisch bedeutsamen (und damit planerisch darstellbaren)<br />

Gegenstände beschränkt werden (z.B. Baudenkmäler bzw. schutzwürdige Bauwerke,<br />

archäologische Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschaften und<br />

Landschaftsteile) (vgl. V. HARREN ET AL. 2004).<br />

Sachgüter (KARTE 17)<br />

Weder das UVPG noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG<br />

(UVPVwV) vom 26.04.95 definieren für die Projekt-UVP das Schutzgut „Sonstige Sachgüter“<br />

eindeutig. In der SUP-Richtlinie wird derselbe Begriff wie in der Projekt-UVP verwendet (“material<br />

assets“). Auch diese enthält keine konkreten Hinweise zur Berücksichtigung der Sachgüter<br />

in der Strategischen Umweltprüfung.<br />

Die AG UVP-GÜTESICHERUNG (1992) interpretiert, dass Sachgüter im Rahmen der Projekt-UVP<br />

nicht unter ökonomischen Aspekten zu betrachten sind. Hier wird der Begriff der Sachgüter<br />

vor allem auf die Bereiche der Nutzung natürlicher Potenziale (z. B. Trinkwasservorkommen,<br />

Kiesabbau) sowie auf Schutzgebiete bezogen, wobei hierzu auch die Schutzgebiete mit einem<br />

nutzungsspezifischen Hintergrund zählen (z. B. Wasserschutzgebiete, Vorrangflächen<br />

für die Land- und Forstwirtschaft). <strong>Im</strong> vorliegenden Landschaftsplan wird dieser Betrachtungsansatz<br />

aufgegriffen<br />

4.7.2 Bewertung des gegenwärtigen Zustandes<br />

Tabelle 144: Erfassung des Schutzgutes Kulturgüter<br />

Schutzgut Kulturgüter - Bestand und Bewertung<br />

Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Kulturhistorisch bedeutsame Siedlungsbe- Erfasst wurden u. a. dörfliche Mischgebiete,<br />

reiche<br />

bäuerliche Hofstandorte, Einzelgehöfte. Dies<br />

betrifft alle historischen Ortskerne, darüber<br />

hinaus auch historische Fabrikgebäude<br />

Diese Siedlungsbereiche beinhalten teilweise<br />

Baudenkmäler nach § 21 SächsDSchG, die<br />

als Schutzgebiete mit Bezug zu Kulturgütern<br />

gelten können)<br />

Kulturhistorisch bedeutsame Siedlungsele- Kulturhistorische bedeutsame Siedlungselementemente<br />

wie bedeutende Kirchenbauten, historische<br />

Mühlen u.ä. Dazu gehören auch markante<br />

Ortsbilder<br />

Diese Siedlungselemente beinhalten teilweise<br />

Baudenkmäler nach § 21 SächsDSchG,<br />

die als Schutzgebiete mit Bezug zu Kulturgütern<br />

gelten können.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile<br />

Einzelbäume, Baumreihen und Alleen als<br />

Bestandteil der Kulturlandschaft<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

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79<br />

Besondere Bedeutung haben im Untersuchungsgebiet<br />

die Streuobstwiesen und historische<br />

Steinbrüche.<br />

Darüber hinaus wurden auch erfasst: Gartenland,<br />

Friedhöfe, Teiche, Wehre, Steinrücken,<br />

Hohlwege und Feldgehölze<br />

Einzelbäume, Baumreihen und Alleen sind<br />

typische Landschaftselemente im gesamten<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

Besonders zahlreich sind diese in der nördlichen<br />

Muldenaue<br />

Aussichtspunkte, Gipfellagen Dazu gehören die Aussichtspunkte auf dem<br />

Wedniger Berg und die zahlreichen an der<br />

Hangkante in das Muldental so z.B. vom<br />

Walzig, Neichen, vom südlichsten Punkt des<br />

Gemeindegebietes u.a.<br />

Blickbeziehungen ergeben sich vor allem in<br />

den stark reliefierten Waldrandbereichen<br />

Archäologische Denkmale Als Archäologische Denkmale sind alle historischen<br />

Ortskerne (mittelalterliche Siedlung)<br />

und darüber hinaus auch stein- und metallzeitliche<br />

Siedlungen und Gräberfelder erfasst.<br />

Die archäologischen Denkmale nach § 22<br />

SächsDSchG können als Schutzgebiete mit<br />

Bezug zu Kulturgütern gelten. Wie z.B. südlich<br />

Seelingstädt Fläche in Richtung Hengstberg<br />

Schutzgebiete mit Bezug zur Kulturlandschaft<br />

(LSG, FND, ND; siehe auch: Kulturhistorisch<br />

bedeutsame Siedlungsbereiche,<br />

Kulturhistorisch Bedeutsame Siedlungselemente,<br />

Archäologische Denkmale)<br />

Gefährdungen<br />

<strong>Im</strong>missionsbelastung, Erschütterung durch<br />

stark befahrene Straßen<br />

Flächenverbrauchende Nutzung in Schutzgebieten<br />

mit Bezug zur Kulturlandschaft<br />

…..<br />

Eine besondere Bedeutung besitzt das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Großsteinberg-<br />

Ammelshain“, Es umfasst ca. 10% des Untersuchungsgebietes.<br />

(Näheres zu den<br />

Schutzgebieten s. KARTE 6 und Kapitel „Tiere,<br />

Pflanzen und biologische Vielfalt“).<br />

Die B 107 kann aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen<br />

die historische Bausub-<br />

stanz innerhalb der Ortslagen gefährden.<br />

In Altenhain und Seelingstädt werden Pyroxenquarzporphyrsteinbrüche<br />

betrieben, die<br />

auch in Zukunft Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />

in Anspruch nehmen wird.<br />

Darüber hinaus gehen von ihm auch erhebliche<br />

Lärm, Staub und Sichtbeeinträchtigungen<br />

aus.


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Tabelle 155: Übersicht der Sachgüter, die sich negativ auf die Kulturgüter auswirken<br />

können wie die Pyroxenquarzporphyrbrüche<br />

Lfd. Nr. Landkreis Bezeichnung / Lage Rohstoffart Größe [ha]<br />

61 Leipzig Altenhain / Klengelsberg Quarrzporphyr 10-50<br />

62 Leipzig <strong>Trebsen</strong> / Kolmberg Quarzporphyr < 50<br />

(Quelle: Regionaler Planungsverband Westsachsen 2008, Anhang 2)<br />

Tabelle 166: Erfassung des Schutzgutes Sachgüter<br />

Schutzgut Sachgüter - Bestand und Bewertung<br />

Schützenswerte Bereiche Situation in <strong>Trebsen</strong><br />

Bereiche für die Nutzung natürlicher Ressourcen<br />

Trinkwasserschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiet Naunhof westlich<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

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80<br />

Altenhain<br />

<strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet liegen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für die oberflächennahen<br />

Quarzporphyr. So in Altenhain, Seelingstädt<br />

und <strong>Trebsen</strong><br />

Sind im Gebiet nicht ausgewiesen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirt- Der überwiegende Teil des Offenlandes westschaftlich<br />

und östlich der Mulde sind im Regionalplan<br />

als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

ausgewiesen.<br />

Vorranggebiet Windenergienutzung Sind im Gebiet nicht ausgewiesen<br />

Gefährdungen<br />

<strong>Altlasten</strong> in Trinkwasserschutzgebieten Sind nicht bekannt


ENTWURF September 2012<br />

5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Schutzgüter können sich in unterschiedlichen Ausmaß auch gegenseitig beeinflussen.<br />

Die Eingriffswirkung auf ein einzelnes Schutzgut, kann wiederum indirekte Wirkungen eines<br />

anderen Schutzgutes nach sich ziehen.<br />

So hat z.B. ein Eingriff in das Schutzgut Boden durch zusätzliche Überbauung oder Neuversiegelung<br />

von Flächen gleichzeitig auch Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Dadurch<br />

kommt es zu einem vermehrten Oberflächenabfluss und zur Verringerung der Grundwasserneubildung.<br />

Tabelle 177: Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern<br />

1 2<br />

Mensch<br />

(und seine<br />

Gesundheit)<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Wasser<br />

Boden<br />

Klima/Luft<br />

Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

(und<br />

seine<br />

Gesundheit<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Wasser Boden Klima/Luft Biolog.<br />

Vielfalt<br />

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81<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

+ + ++ + ++ + +<br />

+ o + + ++ ++ o<br />

+ ++ ++ o + ++ -<br />

o ++ ++ + o o -<br />

++ + + o - - -<br />

+ ++ o o - + -<br />

++ ++ - - - o ++<br />

+ - - - - - ++<br />

Legende: Schutzgut 1 beeinflusst Schutzgut 2<br />

++ stark................+ mittel................o wenig................- gar nicht<br />

• Die Überbauung von Flächen führt zum Verlust sämtlicher Bodenfunktionen. Allerdings<br />

hält sich die Neuversiegelung in Grenzen. Bei Versiegelung von Boden wird der Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere zerstört sowie die Puffer-, Speicher und Filterfunktion des<br />

Bodens. Dieser Funktionsverlust beeinflußt wiederum das Schutzgut Wasser. Die Empfindlichkeit<br />

des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen steigt.<br />

Die meisten anderen, mit dem Vorhaben verbundenen, Wechselwirkungen zwischen den<br />

einzelnen Schutzgütern sind als unerheblich einzuschätzen.


ENTWURF September 2012<br />

6 Konfliktsituationen des Planungsgebietes<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Konfliktsituationen im bearbeiteten Gebiet werden in fünf folgenden Gruppen eingeteilt:<br />

6.1 Einengung und Belastung der Fließgewässer<br />

Die Mulde als das zentrale Naturelement des Gebietes ist über Veränderungen der Biotopstruktur,<br />

des Versiegelungs- und Zerschneidungsgrades der Landschaft oder Veränderungen<br />

in der Siedlungsdichte stets direkt oder indirekt betroffen.<br />

Die wesentlichen, immer wieder auftretenden Konflikte sind:<br />

# Unpassierbarkeit für Wanderfische durch Querbauwerke<br />

# Abwassereinleitungen<br />

# Altlastablagerungen in der Nähe des Flusses<br />

# mangelnde Durchgängigkeit der Aue weil Privatgrundstücke<br />

bis an die Ufer reichen<br />

6.2 Veränderung des Geländeklimas<br />

Klimawandel<br />

Vorhandene Kaltluftproduktionsflächen werden in naher Zukunft überbaut und damit zu<br />

Wärmespeichern. Die bestehenden geländeklimatischen Funktion des Fliessens von Luftströmen<br />

wird dort ausgeschaltet, wenn nicht entsprechende Korridore in Form von Grünzügen<br />

eingeordnet werden.<br />

6.3 Konflikte durch Bergbauvorhaben<br />

Durch den laufenden Betrieb und die zu erwartende Erweiterung der Abbauvorhaben kommt<br />

es zu erheblichen Belastungen der Bevölkerung durch Lärm- und Staubentwicklung und zu<br />

nachhaltigen Störungen des Landschaftshaushaltes.<br />

6.4 Konflikte durch Lärmbelastung<br />

Besonders entlang der A 14 kommt es in den Räumen Seelingstädt, Altenhain zu teils erheblicher<br />

Lärmbelastung durch die Autobahn.<br />

6.5 Ästhetische Konflikte<br />

Treten besonders im baulichen Bereich auf, wenn die überkommene Massstäblichkeit der<br />

Bauwerke, traditionelle Dachformen, Farbigkeit und Fassadengestaltung nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Für das gesamte <strong>Plangebiet</strong> lassen sich allgemeine Aussagen treffen:<br />

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ENTWURF September 2012<br />

# Vorhandene Kuppenlagen sind durch fehlende Kleinstrukturen zu<br />

wenig betont<br />

# Abbaustandorte und Gewerbegebiete sind unzureichend in die<br />

Landschaft eingebunden<br />

# Der Trassenverlauf der Autobahn A14 ist durch fehlende<br />

landschaftgestalterische Maßnahmen als größerer Störfaktor<br />

einzuschätzen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Außerhalb der dörflichen Siedlungen und im Außenbereich der <strong>Stadt</strong> finden sich noch verschiedene<br />

bauliche <strong>Anlage</strong>n (Ställe, Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen) die<br />

das ästhetische Empfinden stören.<br />

Andererseits ändert sich auch das ästhetische Empfinden von Menschen, wenn sie den Nutzen<br />

von baulichen <strong>Anlage</strong>n und deren Größe, Gebäudeformen und Bauweisen begreifen und<br />

für sich selbst als nützlich erkennen, im Verlauf einer Generation. So kann davon ausgegangen<br />

werden, dass der traditionelle Baustil von Einfamilienhäusern unter energetischen<br />

Gesichtspunkten sich genauso verändern wird wie die Haltung zum Privathaus und seiner<br />

Lebensdauer, zum Leben auf dem Lande und zu den Arten der Energieerzeugung.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

7 Integriertes Entwicklungskonzept<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

KARTE 14 bildet die Zusammenstellung der Entwicklungsziele für den Planungsraum. Die<br />

Forderungen aus den oben behandelten Potentialen münden in diesen Plan.<br />

Die maßgebliche Rolle soll dem Schutz der Fließgewässer zukommen. Zu diesem Zweck ist,<br />

wenn noch nicht vorhanden, eine extensiv zu pflegende Zone entlang der Gewässer zu<br />

schaffen, die in einigen Bereichen bis zu 100 m breit sein kann.<br />

Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Eigendynamik<br />

der Gewässers unterstützen und die Entstehung von Mäandern ermöglichen.<br />

Parallel dazu, sind Retentionsflächen in gewässerbegleitenden Grünlandzonen auszuweisen.<br />

Die topographischen Gegebenheiten (vorhandene Mulden) sollen nach einer Einzelfallprüfung<br />

für ein System von Rückhaltebecken genutzt werden.<br />

Die Möglichkeiten der Wasserzuführung zu den Fließgewässern im Gebiet sind sämtlich zu<br />

nutzen. Dies kann geschehen durch:<br />

- Wiederherstellung alter Grabensysteme<br />

- Öffnung verrohrter Zuflüsse aus der Feldflur<br />

- Anschluß von Regenwasserableitungen an den Bach<br />

- Schutz der unmittelbaren Einzugsbereiche vor Bebauung<br />

Zur Durchsetzung der Forderung nach einer Vernetzung der Grünzüge müssen alle Bauvorhaben<br />

einer grünordnerischen Planung unterliegen. Die Eingriffsregelung (§9<br />

SächsNatSchG) ist konsequent anzuwenden und notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sind unter Berücksichtigung der Naturschutz - Ausgleichsverordnung (naschhaft<br />

Vom 30. März 1995, SächsGVBl. S. 148, ber. S. 196, geändert am 14. Dezember 2001,<br />

SächsGVBl. S. 734) möglichst im unmittelbaren Eingriffsbereich bzw. dessen Nähe durchzuführen.<br />

Ersatzmaßnahmen können im Gemeindegebiet neben der Renaturierung von Fließgewässern<br />

in Form von flächenhaften- oder linienhafter Anpflanzungen auch als Kurzumtriebsplantagen<br />

(KUP) erfolgen. Als Flächen können dafür vorgesehen werden:<br />

• Bereiche der ehemaligen Bahnlinie von Altenhain zur Muna<br />

• Bereiche nördlich des Altenhainer Wassers<br />

• Bereiche entlang des Mutzener Wassers<br />

• das Umfeld der Steinbrüche<br />

Pflanzungen von standortgerechten, einheimischen Gehölzen entlang der Wirtschaftswege,<br />

Straßen und der Nutzungsgrenzen und zur Ortseingrünung und zur Gliederung der Ackerflur.<br />

Die Pflanzungen sollen nicht zwingend als Streifen oder Reihe erfolgen, sondern auch in<br />

Gruppen und kleineren flächenhaften <strong>Anlage</strong>n.<br />

Hierbei sollten die in den Abbildungen 4 und 5 gemachten Empfehlungen zu Formen von<br />

Bepflanzungen in Berührungsbereichen verschiedener Nutzungsarten in der Landschaft,<br />

sowie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Straßenrändern, berücksichtigt werden.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Zur Ermittlung der Intensität des Eingriffes und der notwendigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen<br />

ist das sächsische Bewertungssystem „Handlungsempfehlung zur Bewertung und<br />

Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ vom Juli 2009 zu nutzen.<br />

Der Ausgleich soll möglichst potentialbezogen erfolgen. D.h. Eingriffe in das Arten- und Biotoppotential<br />

sollen auch in diesem ausgeglichen werden und nicht etwa im Erholungspotential.<br />

Dabei müssen natürlich die komplexen Wirkungen, welche z.B. von der Schaffung eines<br />

Grünzuges auf heutigem Ackerland ausgehen, in die Bewertung einbezogen werden.<br />

Wenn Ersatzmaßnahmen gefordert werden müssen, so sollen sie in unmittelbarer Nähe von<br />

Gewässern erfolgen, damit Flächen von Investoren für Zwecke des Naturschutzes erworben<br />

und an die öffentliche Hand übergeben werden.<br />

Die drei Prinzipien für die Differenzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

(BREUER 1991)<br />

Funktionsprinzip (Was ?)<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen sich an den eingriffsbedingt beeinträchtigten<br />

Funktionen und Werten orientieren.<br />

Ausgleichsmaßnahmen gleiche Funktionen, gleiche Werte<br />

Ersatzmaßnahmen möglichst ähnliche Funktionen und Werte<br />

Raumprinzip (Wo ?)<br />

der Raum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der vom Eingriff betroffene Raum<br />

Zeitprinzip (bis wann ?)<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen spätestens bei Beendigung des Eingriffes fertiggestellt<br />

sein und so schnell wie möglich das Kompensationsziel erreichen.<br />

Ein Ausgleich ist nur gewährleistet, wenn die Beeinträchtigung zeitnah behoben werden<br />

kann.<br />

Eine andere Möglichkeit ist die des Kompensationsflächenmanagements mit Hilfe von Flächenpool<br />

und Ökokontos.<br />

Ein Flächenpool ist eine Sammlung von potenziellen Ausgleichsflächen, auf denen Ihre Gemeinde<br />

zukünftige Eingriffe durch geeignete Maßnahmen kompensieren kann. Mit Hilfe eines<br />

Ökokontos kann Ihr Flächenpool bewirtschaftet werden, d.h. auf den Poolflächen werden<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von Ihrer Kommune freiwillig<br />

durchgeführt - quasi auf das Konto „eingezahlt“ und mit der Zeit „ökologisch verzinst“. Sie<br />

stehen Ihnen im Falle eines Eingriffs als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können<br />

entsprechend abgebucht , d.h. von dem Eingriffsverursacher in der seinem Eingriff entsprechenden<br />

Höhe refinanziert werden.<br />

Des weiteren werden in der vorliegenden Arbeit Flächen benannt, welche nicht direkt Maßnahmen<br />

zugeführt werden können, sondern im Tausch mit anderen, nicht verfügbaren Flächen<br />

(verfügbare Flächen – hier: kommunales Eigentum) später, indirekt, zu den gewünschten<br />

Zielen führen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong> sollte sich eine solche Satzung geben und bemüht sein, mit Hilfe des<br />

Landschaftspflegeverbandes Muldenland e.V. alle Eingriffe über dieses Instrument zu regeln.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

8 Weiterführende Maßnahmen der Landschaftspflege<br />

8.1 Planerische Maßnahmen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Erarbeitung eines Gewässerpflegeplanes nach Wasserrahmenrichtlinie für das bestehende<br />

System der Oberflächengewässer und dieser sollte folgende Inhalte haben:<br />

- zu erhaltende und wiederherzustellende naturnahe Bereiche<br />

- naturnahe Gestaltung ausgebauter Bach- und Flußabschnitte<br />

- Bemessung von Schutzzonen entlang der Gewässer<br />

- Ausweisung von Flächen für Vertragsnaturschutz<br />

- laufende notwendige Pflegemaßnahmen<br />

• Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzeptionen (GEK)<br />

• Erarbeitung von Studien zur Machbarkeit der Öffnung ehemaliger Bachläufe<br />

• Grünordnungs- und Landschaftspflegerische Begleitpläne für alle Bauvorhaben im<br />

<strong>Plangebiet</strong>. Diese stellen die nächste Planungsebene nach dem Landschaftplan dar,<br />

bauen auf ihm auf und arbeiten seine Belange präzisiert in die Ebene des Bebauungsplanes<br />

ein.<br />

8.2 Praktische Maßnahmen<br />

• Flächenerwerb entlang der Bachläufe und deren Zuflüsse durch die öffentliche Hand<br />

oder durch die Sächsische Umweltstiftung und darauf aufbauende<br />

"RENATURIERUNG" der Gewässerläufe.<br />

• Ausweisung von Gewässerrandstreifen mit extensiver Grünlandnutzung<br />

entlang der Gewässer in einer Breite von mindestens 10m nach jeder Seite<br />

• Anreicherung der Bachauen mit Gehölzen im Rahmen der Erhaltung des Kaltluftabflusses<br />

• Vereinbarungen des Vertragsnaturschutzes mit Grundeigentümern im Bereich der<br />

angestrebten Gewässerrandstreifen<br />

• Klärung der Altlastverhältnisse besonders der Müllkippen , welche sich in Bereichen<br />

ungeschützten Grundwassers befinden und deren vorrangige Sanierung<br />

• Wiederherstellung von ehemaligen Grünlandflächen im Rahmen der wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten, besonder in der Muldenaue<br />

• Anreicherung und Gliederung der offenen Agrarlandschaft mit Flurgehölzen, Ackerrandstreifen<br />

und Straßen, und wegbegleitenden Pflanzungen, auch als Kurzumtriebsplantagen<br />

• Ergänzung von Obstbaumreihen an wenig genutzten Straßen und Wegen<br />

• Umbau von Obstbaumreihen mit geeigneten Laubbaumpflanzungen an stark befahrenen<br />

Straßen<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

8.3 Ergänzungen zur Erhaltung, Pflege, Planung und <strong>Anlage</strong> von ökologisch be-<br />

deutsamen Lebensraumtypen<br />

8.3.1 Lebensraumtyp Streuobst<br />

Definition:<br />

Obstbäume auf Hochstämmen in Reihen, Gruppen oder Feldern, die nicht intensiv nach<br />

Spritz-, Schnitt- und Düngungsplan bewirtschaftet werden.<br />

Es sind anthropogen entstandene Lebensgemeinschaften mit einer wirtschaftlich bedingten<br />

Doppelnutzung aus Ortsnutzung und Unterkultur in Form von Acker, Wiese oder Weide.<br />

Streuobstwiesen werden nach §26 des SächsNatSchG als Bestände ab ca. 500m 2 oder 10<br />

Obstbäumen erfasst.<br />

Die Bestandsdichte der Obstbäume beträgt z.T. 150 - 200 Bäume/ha. Streuobstwiesen sind<br />

meist in Ortsnähe konzentriert oder bilden Gürtel in der freien Landschaft.<br />

Steinobstwiesen sind Lebensräume für über 100 Vogelarten, Säugetiere (v.a. Fledermäuse,<br />

Bilche) Falter, Ameisen, u. a. Insektenarten, Wiesenblumen und Ackerwildkräuter. Sie tragen<br />

wesentlich zum Erholungswert der Landschaft bei.<br />

Für den Naturschutzwert von Streuobstwiesen sind wichtig:<br />

• Flächengröße (als Optimalwert werden 5-50 ha angesehen)<br />

• Vernetzungsgrad<br />

• Höhlenreichtum (Altbestand, Anteil Totholz)<br />

• Qualität der Bodenvegetation<br />

• Zusätzliche Strukturelemente (Lesesteinhaufen, Trockenmauern u.ä.)<br />

• Verschiedenheit der Baumarten und des Alters<br />

• Bestand an alten Obstsorten<br />

Pflege und Entwicklung:<br />

• dabei gilt: Erhalt vor Neuschaffung,<br />

• Bestände unter 60 Bäumen / ha sollten ergänzt werden,<br />

• Landschaftsspezifische Leitbilder sind zu entwickeln<br />

• Regionale Schwerpunkte sollten gebildet werden,<br />

• Vernetzung durch Obstbaumreihen u. -alleen, (wegbegleitende Pflanzungen mindestens<br />

4m Breite vorsehen),<br />

• Höhlenreiches Tot- u. Altholz möglichst lange belassen,<br />

• Nachbarschaftspflanzung,<br />

• Baumabstand 8 - 20m<br />

• Baumschnitt ca. aller 5 Jahre tolerieren, Schnittholz stapeln,<br />

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Pflege der Krautschicht:<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Ackerstreifen außerhalb der Wurzelzone, Grasstreifen unter Bäumen belassen, Ackerwildkräuter<br />

schonen,<br />

• Wiesen 2xJahr mähen, möglichst gestaffelt Mähtermine wechseln (Juni/ Juli; Sept./ Oktober)<br />

• Kein Umbruch von Streuobstwiesen<br />

• Teilflächen unregelmäßig mähen (Rückzugsgebiete)<br />

• Mähgut abräumen (Heu, Kompost)<br />

• Mulchmahd nur als Übergangslösung,<br />

• 2x im Jahr mulchen, 2x Mähgut möglichst auf Baumstreifen aufbringen<br />

• Düngung nur durch Festmistaufbringung<br />

• Weidenutzung extensiv (15 Schafe/ ha) oder Hütehaltung<br />

• Keine Beweidung durch Pferde (Bodenverdichtung)<br />

• Quellhorizonte von Beweidung ausnehmen<br />

• Bei Ziegenhaltung Verbißschutz erforderlich<br />

• Keine Standweide auf seltenen Wiesenpflanzen (Rote Liste)<br />

Steinobstbrachen:<br />

• Pflege durch extensive Beweidung oder gelegentliche Mulchschnitte<br />

• Verbuschung roden<br />

• Sukzession vor allem bei Halbtrockenrasen und unter Naturschutzaspekt (Totholzbewohner<br />

fördern)<br />

• Nutzung als Erholungsobjekt führt zu Einbußen beim Naturschutzaspekt (abh. vom Leitbild)<br />

Neuanlagen:<br />

• in Häufungsgebieten gefährdeter historischer Obstrassen<br />

• in Vorkommensgebieten streuobstbesiedelnder seltener Tierarten (Steinkauz, Wendehals)<br />

• Räumen mit hohem Bedrohungsgrad von Extensivwiesentypen<br />

• Erossionsgefährdeten Gebieten<br />

• Trinkwasserschutzzonen<br />

• Biotopdefizitgebieten<br />

• Triftkorridoren (Verbißschutz erforderlich)<br />

Bei Neuanlage oder bei Bestandsergänzungen sollten folgende Obstbaumarten vorrangig<br />

angepflanzt werden:<br />

Apfel (Malus domestica)<br />

Birne (Pyrus communis var. domestica)<br />

Süßkirsche (Prunus avium)<br />

Sauerkirsche (Prunus cerasus)<br />

Pflaume (Prunus domestica)<br />

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8.3.2 Landschaftsprägende Großbäume und Großbaumensembles<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Definition<br />

Bäume und Bestände, die keinem postlichen Umtrieb unterliegen und wegen ihres meist<br />

freien Standes individuellen Charakter haben. Bäume des Waldes sind nur dann einbezogen,<br />

soweit sie außerhalb der normalen Waldbewirtschaftung liegen und als herausgehobene<br />

Einzelobjekte Naturschutzinteresse auf sich ziehen.<br />

Es handelt sich um:<br />

• bekrönende Solitärbäume in der freien Landschaft<br />

• Bäume als Architekturpartner<br />

• Dorfbäume (Dorfeingangs-, Dorfmittelpunktbäume)<br />

• Überhälter vergangener waldgeschichtlicher Epochen<br />

• Bäume mit ungewöhnlicher Wuchsform<br />

• Reliktexemplare seltener oder gefährdeter Baumarten<br />

• Waldfassadenbäume<br />

• Hainartige Bestände, soweit nicht als Feldgehölze zu kennzeichnen<br />

• Kopfbaumbestände<br />

• Beherrschende Alleen<br />

• Landschaftsparks/ Solitärgruppen<br />

• Parkartige Streubaumlandschaften<br />

• Wetterbäume<br />

• Gedenkbäume, historische Weiserbäume, Grenzbäume<br />

Pflanzenwelt unter Bäumen:<br />

• repressiv auf die Bodenschicht wirken: Grauerle, Schwarzerle, Sandbirke, Buche, Weißpappel,<br />

Graupappel, Schwarzpappel, Silberweide, Vogelbeere, Feldulme.<br />

• Laub von Linde, Lärche, Birke, Ahorn und Esche wird zu milder, bodenverbessernder<br />

Lauberde zersetzt.<br />

• durch den Schattenwurf werden lichtbedürftige Gräser verdrängt, Lichtreduktion bei Kiefer<br />

und Birke 50%, Lärche 60%, Esche 75%, Fichte 85%, Buche 90%<br />

• Tau und Schwachregen dringt nicht zum Boden; pH - Wert des Stammabflusses niedriger<br />

als der des Regens<br />

• Pilze sind meist Begleiter von Bäumen. frei von Mykorrhiza: Fraxinus, Platanus, Taxus<br />

Fakultative Ektomykorrhiza: Acer, Populus, Prunus, Pyrus, Salix, Sorbus, Ulmus, Betula,<br />

Castanea, Juglaus. Obligate Ektomykorrhiza: Carpinus, Larix, Picea, Pinus, Quercus.<br />

• Saprophytisch- lignicole Pilze (Fäulniserzeuger): Zunderschwamm , Flacher Lackporling,<br />

Schmetterlingstramete, Schwefelporling, Birkenporling u.a.<br />

• Flechtengesellschaften können sehr artenreich sein, unterliegen jedoch regionalen Sondereinflüssen.<br />

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Tierwelt ( Bäume als Lebensräume):<br />

Phytophage Wirbellose an Bäumen nach Arten:<br />

Birken 334, Eichen 423, Weiden 450, Pappeln 189, Kiefer 172<br />

Vogeldichte (BP/ ha):<br />

200- jähr. Alteichenbestand 23,9<br />

Eichenmittelwald 9,3<br />

Stangenholz 2,0<br />

Schonung 7,8<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

besonders bedeutsam Baumhöhlen für Vögel, Fledermäuse und Bilche.<br />

Besonders bedeutsam ist die Besiedelung durch wärmeliebende Käfer (z.B. Bockkäfer,<br />

Hirschkäfer, Prachtkäfer) und Wildbienen.<br />

Nachteil:<br />

Bei der Bewertung im Sachwertverfahren gelten Höhlen und Totholzteile als wertmindernd.<br />

Der Naturschutzwert geht nicht in das Verfahren ein. (Gesonderter Schutzstatus erforderlich!)<br />

Baumpflege,- vorsorge und - sanierung:<br />

Mit Einfühlungsvermögen und biologisch- ökologischem Verständnis geprägte Fürsorge für<br />

den Baum zur rechtzeitigen Abwendung von Gefahren und Schäden. Ziel der Baumpflege ist<br />

die Vitalitäts- und Gesunderhaltung des Baumes.<br />

Baumerhaltungsmaßnahmen wie Eisenringe und Betonplomben entsprechen nicht mehr den<br />

anerkannten Regeln.<br />

Tüxen:“ Wenn ein Baum ernsthaft stört, so entferne man ihn ganz, aber man verstümmelt ihn<br />

nicht!“ Baumschäden müssen nicht immer Schäden für den Biotop- und Artenschutz sein.<br />

Irreversible Schäden:<br />

• fortgeschrittene pilzliche Welkekrankheiten<br />

• Befall der Wurzeln durch aggressive Pilze (Hallimasch z.B.)<br />

• umfangreiche Substanzverluste (z.B. Starkwurzeln)<br />

• weit fortgeschrittene chemogene Schädigungen (Gasaustritt z.B. )<br />

• Vitalitätsverluste durch nicht behandlungsfähige Bodenverdichtung<br />

• minimaler, nicht erweiterungsfähiger Lebensraum<br />

In diesen Fällen sind aufwendige Behandlungen zu unterlassen.<br />

Grundsätze zur Baumpflege und Umgang mit Bäumen in der Freiraumplanung:<br />

• Gewachsene Baumlandschaften respektieren und weiterentwickeln<br />

• weiteren Verlust markanter Einzel- und Alleebäume und der Kopfbaumbestände vermeiden<br />

• Bäume als Zeugen des Wirkens früherer Generationen respektieren<br />

• Markierungsfunktion der Flurbäume respektieren<br />

• Habitatschutz altbaumgebundener Tiere berücksichtigen<br />

• Lebensräume der Altbäume bereits bei Pflanzung berücksichtigen<br />

• Ensemblebildung<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Pflegemaßnahmen für baumbewohnende Tiere:<br />

• Fledermausschutz: Fallen im September/ Oktober vor Bezug der Winterquartiere. <strong>Im</strong> Winter<br />

Erhaltung der Höhlenabschnitte, verstopfen mit Tüchern, daß Tiere nicht im Frost entweichen,<br />

gesondert überwintern, Naturschutzverbände informieren.<br />

• Erhaltung von Totholz, möglichst an Ort und Stelle längere Zeit lagern, möglichst sonnig.<br />

Stehendes Totholz hat Vorrang vor liegendem. Dokumentation der Maßnahme erforderlich.<br />

• Beseitigung der konkurrierenden Junggehölze, insbesondere bei Alteichen.<br />

• Entbuschung des Baumumfeldes zur Sicherung eines warmen Keimklimas im Stammbereich<br />

• Sicherung der bodendeckenden Kraut-, Altgras und Laubschichten.<br />

• Bei Neupflanzungen möglichst Pflanzmaterial aus der Umgebung gewinnen.<br />

Neuanlage:<br />

• Einsatz von verschiedenen Baumstrukturen in der freien Landschaft so, das die landschaftliche<br />

Eigenart nur durch das Hervortreten bestimmter Gehölzelemente betont wird<br />

• Dörfer und Ortsteile sollen nicht durch bollwerkartige Baumpflanzungen abgeschottet,<br />

sondern locker eingegrünt werden,<br />

• Neuanpflanzungen sollen an Geländevorgaben geknüpft werden<br />

Abbildung 4: Optische Auflösung Abbildung 5: Nutzungsvarianten von<br />

schematischer Wald – Flurgrenzen Solitärbaumlandschaften<br />

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8.3.3 Lebensraumtyp Feuchtwiesen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Definition:<br />

• Feuchtwiesen sind durch Mahd genutzte Grünlandgesellschaften (absolutes Grünland),<br />

die aufgrund ihres Nährstoffreichtums sehr produktiv sind und durch einen Überschuß an<br />

Wasser geprägt sind.<br />

• Ihr Standort kann als frisch bis naß eingestuft werden.<br />

• Ihr Arteninventar setzt sich stets aus Arten feuchtegeprägter Vegetationstypen zusammen.<br />

• Typisch ist ihr Reichtum an Seggen, Binsen und krautigen Pflanzen.<br />

• Sie befinden sich meist auf regelmäßig überfluteten Talböden, in Fließ- oder Stillgewässerkontakt,<br />

im Bereich von Quell- und Sickerwasseraustritten und zeitweise wasserführenden<br />

Geländedepressionen. Die Böden sind von Wasser geprägt (Gleye, Pseudogleye,<br />

Aueböden, Niedermoor).<br />

• Feuchtwiesen sind hochwüchsig und gehölzfrei, es dominieren Arten mit geringem Verdunstungsschutz.<br />

(Grundwassernahe Wiesen verdunsten mehr als freie Wasseroberflächen!)<br />

• Sie werden in der Regel als Futterwiesen genutzt, Weidennutzung ist wegen der Parasitengefahr<br />

(Leberegel) problematisch.<br />

• Gräben sind im Lebensraum Feuchtwiese integriert.<br />

Man unterscheidet:<br />

• Feuchtwiesen der Becken und Talniederungen (Stromtal- Auenwiesen)<br />

• Wiesentäler der Unter- und Mittelläufe<br />

• Wiesentäler der Oberläufe/ Bachwiesentäler<br />

• Quellbereichsgrünland<br />

• Feuchtwiesen in aufgelassenen Teichen<br />

• Meliorationsgrünland der Moorniederungen<br />

In Sachsen wurde der überwiegende Teil der Feuchtwiesen in melioriertes Saatgrasland<br />

umgewandelt, deshalb sind Feuchtwiesenarten sehr selten geworden.<br />

Von der Grundartengarnitur sind in Sachsen von 43 Arten 17 Arten der Roten Liste. Von den<br />

Nässezeigern (30 Arten) sind in Sachsen 15 Arten der Roten Liste.<br />

Von 9 Wechselfeuchtanzeigern stehen in Sachsen 8 auf der Roten Liste.<br />

Weiterhin sind Feuchtwiesen für Wiesenbrüter (mehrere vom Aussterben bedrohte Arten),<br />

seltene Falterarten und Heuschrecken von Bedeutung.<br />

Eine allen Schutzansprüchen gerecht werdende Pflege gibt es nicht, es sind je nach Artenspektrum<br />

regionalspezifische Leitbilder und Schutzstrategien zu entwickeln.<br />

Pflege:<br />

• Feuchtwiesen sind landwirtschaftliche Grenzstandorte und können nur durch besonderen<br />

Schutz, durch staatliche Förderung erhalten werden. Als anthropogener Lebensraum sind<br />

sie auf Nutzung als Mähwiese angewiesen, ansonsten verfallen sie der Sukzession als<br />

Röhricht, Hochstaudenflur und nach längerem Zeitraum als Gehölzbiotop.<br />

• Typisch ist 2 malige Mahd/ Jahr zu Beginn der Gräserblüte, in Gebirgslagen auch<br />

1Mahd/Jahr.<br />

• Der Einsatz von Technik ist erschwert. Bei der Herbstmahd wird öfter das Mähgut nicht<br />

beräumt, das führt bei hohem Grünmasseanteil zum Ersticken konkurrenzschwacher Arten.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Auf geeigneten Standorten wird extensive Nachweide betrieben, das führt aber z.T. zu<br />

Bodenverdichtungen.<br />

Grundsätze und Ziele der Feuchtwiesenpflege:<br />

• Größere Feuchtwiesengebiete sind als Komplexlebensräume nach Leitbildern und<br />

Schutzstrategien zu pflegen und zu gestalten.<br />

• Der Gebietswasserhaushalt ist zu steuern, in Auenbereichen ist die Anhebung von<br />

Grundwasserständen oder regelmäßige Überflutung anzustreben.<br />

• Grünlandumbruch und Gülledüngung ist zu vermeiden.<br />

• Kleinreliefs (Senken, Hügel) sind bevorzugt zu extensivieren, Strukturanreicherung durch<br />

Gehölzgruppen und Sukzessionsbereiche (Röhrichte, Hochstaudensäume) ist anzustreben.<br />

• Eine Vernetzung durch lineare Elemente (Gräben, Bachufer) und Trittsteinbiotope ist anzustreben.<br />

• Von Wiesenbrütergebieten sind Störungen fernzuhalten.<br />

• In Gebieten mit floristischen Besonderheiten ist das Mahdregime oder Mulchschnitte auf<br />

das jeweilige Artenspektrum abzustimmen.<br />

• Beweidung ist auf Sonderfälle zu beschränken.<br />

• Eine Staffelmahd ist in größeren Gebieten günstig, um Rückzugsgebiete und Nahrungsspektrum<br />

zu erhalten.<br />

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8.3.4 Lebensraumtyp stehende Kleingewässer<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Definition:<br />

Künstliche oder natürliche, teilweise perennierende und periodische Wasseransammlungen<br />

kleiner als 0,5 ha, die nicht fischereilich bewirtschaftet werden.<br />

• Tümpel (zeitweilig austrocknend)<br />

• Kleinweiher (Dorfteiche, Mühlweiher, Viehtränken usw.)<br />

• Altarme, Altwässer<br />

• Ackersölle und Ackerpseudosölle (aus Kornverlagerung entstanden)<br />

• Seigen (Wiesendepressionen)<br />

• Dolinen und Toteislöcher<br />

• Kleingewässer im Wald<br />

(Kies- Sand- und Tongruben gesonderter Band! desgl. Teiche)<br />

Der Wirkungsbereich des Kleingewässers reicht ins Umland, da er meist nur Teillebensraum<br />

ist.<br />

Die Wasserführung hängt von Niederschlägen, Grundwasserdynamik und Hochwasserereignissen<br />

ab. Kleingewässer sind temperaturlabil, bereits zu Frostzeiten werden durch Besonnung<br />

hohe Temperaturen erreicht. Es sind Flachgewässer, die selten eine Tiefe von 2- 4m<br />

erreichen.<br />

Die Pflanzenwelt gliedert sich in aquatische, amphibisch- terrestrische Vegetation.<br />

Kleingewässer leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Pflanzen- und Tierarten.<br />

Lurche profitieren vom Fehlen laichfressender Fischarten.<br />

Gefährdungsfaktoren:<br />

• Fischbesatz, teichwirtschaftliche Intensivierung<br />

• Verfüllung<br />

• Naturstoffeintrag<br />

• natürliche Verlandung, Ausbleiben der Auendynamik<br />

• Grundwasserabsenkung<br />

• Eintrag toxischer Substanzen<br />

• Viehtritt<br />

• Nadelholzaufforstung der Ufer (Versauerung)<br />

• Freizeitsport<br />

• Isolation (Abstände> 400m behindern Genaustausch) zu starke Gehölzbestockung (Laubeintrag,<br />

Beschattung)<br />

• Ablagerung von organ. Substanzen (verfaultes Heu) am Ufer<br />

Pflegemöglichkeiten:<br />

• Regulation des Gehölzaufwuchses (mögl. nur 1/3, Nordseite)<br />

• Mahd der Uferbereiche<br />

• Abfischen<br />

• Müll und Unratbeseitigung<br />

• Instandsetzung von Dämmen<br />

• Unterbindung von Abwasserzuleitungen<br />

• Bau von Sedimentationsabscheidern<br />

• Schilfmahd bei zu starker Verlandung (vom Eis aus)<br />

• Steuerung des Erholungsverkehrs<br />

• Schaffung von Flachwasserzonen und Inseln<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

• Gestaltung vegetationsfreier Schlamm- oder Sandufer<br />

• Ablagerung von Wurzelstubben (max. 5% der Gesamtfläche)<br />

• Regelmäßige herbstliche Krautung zum Nährstoffentzug (kein Einsatz von Graskarpfen!)<br />

• Einspeisung von nährstoffarmen Wasser<br />

• Entschlammung (Teilflächen!)<br />

• Erhalt hat Vorrang vor Neuanlagen!<br />

Abbildung 6: Leitbilder für stehende Gewässer<br />

Leitbild für Wald - Kleingewässer (S - und SO - Ufer gehölzfrei, breiter Röhrrichtgürtel und<br />

Therophytenfluren, Feucht - Laubwald im Einzugsgebiet)<br />

Leitbild für Tümpel (Diese Flachgewässer sollen nur so tief angelegt werden, daß sie jedes<br />

Jahr einmal austrocknen)<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Neuanlagen:<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Grundwassernahe Bereiche<br />

• mind. 300-1000m², Tiefenbereiche von 2m vorsehen, sonst Flachufer 50% mit 5-20cm<br />

Tiefe, 1:10 Neigung - 1:3,5<br />

• nicht von Bächen durchströmen lassen!<br />

• Wasserstandsregulierung durch Ablaufrohr<br />

• lange Uferlinien<br />

• Waldgewässer Gehölzumbau von Nadel- zu Laubholz<br />

• Vernetzung mit verwandten Lebensräumen (Feuchtwiesen, Gehölze)<br />

• Pufferzonen zu Intensiväckern oder -wiesen<br />

• Entfernung zu Straßen mindestens 200m bei Amphibienlaichgewässern.<br />

• Kein Aufstau von Quellbächen (eigener schützenswerter Lebensraum)<br />

• Keine Folie in der freien Landschaft verwenden!<br />

8.3.5 Lebensraumtyp Bäche und Bachufer<br />

Definition:<br />

Bäche sind naturgegebene Fließgewässer, die nur so breit sind, daß sie ganz oder weitgehend<br />

von Uferbäumen überstimmt werden können. Das Bachbett kann wenige dm bis etwa<br />

5m, lokale Aufweitungen bis etwa 10m breit sein. Zum Bachlebensraum gehören Wasserkörper,<br />

Bachbett einschließlich Lückenraum unter der Sohle und der Luftraum über dem<br />

Wasser sowie die bachparallelen Uferstreifen und die semiaquatischen Übergangsbereiche<br />

zwischen Bach und Ufer.<br />

Fundamentaleigenschaften:<br />

• Prägung durch fließendes Wasser<br />

• Abhängigkeit vom Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft<br />

• Zonierung in kontrastierende Standorte<br />

• Kontaktvielfalt mit Anschlußbiotopen<br />

Quellregion = Krenal<br />

Salmonidenregion = Rhithral (Köcherfliegenregion)<br />

Barbenregion = Potamal<br />

Die Ufervegetation ist sehr komplex, es sind viele unterschiedliche Gesellschaften beteiligt.<br />

Typisch für Baumgesellschaften sind Eschen- und Erlenreiche Bachsaumwälder, Bachstaudengesellschaft<br />

werden meist von Mädesüß geprägt, naturschutzrelev. Schlüsselarten sind<br />

vor allem Laikräuter in sauberen Bächen.<br />

Abgrenzung zu Gräben (Band II,10)<br />

• Fehlende Turbulenz und Fließgeschwindigkeit<br />

• Fehlen überbordender Hochwässer<br />

• Zeitweises Trockenfallen<br />

• Kurvenlose Linienführung<br />

Bäche gehören überwiegend zu Gewässern III. Ordnung, die Unterhaltung obliegt Gemeinden<br />

oder durch sie beauftragten Wasser- und Bodenverbänden, bzw. Fischereiverbände<br />

Die Tierwelt ist sehr vielgestaltig, die meisten Bachbewohner sind kaltwasserströmungs- und<br />

sauerstoffliebend.<br />

Viele Tierarten dringen bis 30cm tief in das Substrat ein. In Bächen leben bis zu 2000 Organismenarten,<br />

an Bächen leben in und an Ufergehölzen ca. 60 Vogelarten, davon besonders<br />

an das Bachleben angepaßt Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze. An das Bachleben<br />

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angepaßte Säugetiere sind Fischotter, Wasserspitzmaus, Biber und Bisamratte. Eine ganze<br />

Reihe der Wildfischarten ist in der Roten Liste verankert, 80% gelten als bedroht. An Insekten<br />

sind naturschutzbedeutsame Arten vor allem in den Gruppen:<br />

• Libellen<br />

• Steinfliegen<br />

• Eintagsfliegen<br />

• Köcherfliegen<br />

• Zweifliegler<br />

• Netzflügler<br />

• Käfer<br />

• Wanzen zu finden.<br />

Krebse stellen besonders gute Indikatoren für die Gewässergüte dar. Vom Aussterben bedroht<br />

ist die Flußperlmuschel. Die Vorkommen sind streng geschützt.<br />

Gefährdungen entstehen durch:<br />

• wasserbauliche Veränderungen (z.B. Verrohrung)<br />

• Gewässerunterhaltung<br />

• Gewässerverschmutzung (z.B. Nährstoffeintrag)<br />

• Gewässerversauerung<br />

• Bebauung und Wasserkraftnutzung<br />

• Grundwasserabsenkungen<br />

• Ufernahe Bewirtschaftungen (z.B. Fichtenaufforstungen)<br />

• Fischerei<br />

• Abwasserbelastung<br />

• Bisamratten- und Neophytische Pflanzen (Japanknöterich, drüsiges Springkraut)<br />

Pflege und Entwicklung:<br />

Für verschiedene Bachtypen Leitbilder entwickeln.<br />

Maßnahmen sind :<br />

• Pflege der Ufervegetation (Mähen, Gehölzschnitt)<br />

• Entkrauten der Gewässersohle (nur vom 15.8.- 31.10.), problematisch<br />

• Räumung des Abflußprofils (Hochwasserschutz)<br />

• Ufersicherung d. Lebendverbau u. tote Materialien<br />

• Gehölzpflanzungen (heimische Gehölze)<br />

• Böschungsabflachungen<br />

• <strong>Anlage</strong> von Begleitstreifen von mind. 10m Breite als Pufferzone<br />

Renaturierungsmaßnahmen:<br />

• Betonmauern ersetzen, örtlichen Naturstein verwenden<br />

• Abstürze durch Sohlrampen ersetzen<br />

• Störelemente einbringen (Stubben, große Steine)<br />

• Gehölzpflanzungen (Standorttypisch)<br />

• Mäander zulassen, Gestaltung d. Bach überlassen<br />

• Abbruchkanten erhalten<br />

• Erhaltung von Altarmen, Verbindung zwischen Altarm und Bach wiederherstellen, Hochwasserkolke<br />

erhalten<br />

• Sukzessionen im Uferbereich zulassen<br />

• Überflutungen und zeitweilige Vernässungen tolerieren<br />

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Flutmulden für Hochwässer anlegen (z.B. Mähwiesen)<br />

• Verbesserung der Abwasserreinigung z.B. Kleinsteinleiter Schilfkläranlagen)<br />

• Auen: Umwandlung von Äckern in Grünland in Überflutungsgebieten<br />

• Extensivierung von Kleingewässern (Teiche)<br />

• Abrücken von Wegen und Straßen von Bächen<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Abbildung 7: Leitbild für Altarme und Altwässer (mit breiter Schilfzone und Flachwasserbereichen)<br />

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9 Planinterne strategische Umweltprüfung des Landschaftsplans<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Nach <strong>Anlage</strong> 2 zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsUVPG ist der kommunale Landschaft einer obligatorischen<br />

SUP zu unterziehen. Dabei soll eine sog. interne oder integrierte Umweltprüfung im<br />

Landschaftsplan eine (aufwändigere) externe Umweltprüfung ersetzen (vgl. ausführlicher<br />

Kap. 1.3). Für die Durchführung der internen Umweltprüfung muss der Landschaftsplan erweitert<br />

werden um:<br />

� die in § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsUVPG genannten Schutzgüter (d.h. Mensch, Kulturgüter,<br />

sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)<br />

� eine Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschrei-<br />

bung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde und<br />

� eine Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (Monitoring).<br />

Das Verfahren zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von<br />

landschaftsplanerischen Fachbeiträgen nach § 5 SächsNatSchG richtet sich – auch bezüglich<br />

der Beteiligung der Öffentlichkeit - nach den Vorschriften des Sächsischen Landesplanungsgesetzes.<br />

Mit der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter wird die Funktion des kommunalen Landschaftsplans als ökologische Grundlage<br />

für die Bauleitplanung und wiederum deren Umweltprüfung optimiert. Gleichzeitig wird<br />

damit die Grundlage für die planinterne Umweltprüfung des Landschaftsplans geschaffen. In<br />

Kap. 4.6 und 4.7, sowie den KARTEN 15, 16, 17 wurden die wertgebenden Flächen bzw.<br />

Funktionen für die Schutzgüter Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter dargestellt.<br />

9.1 Umweltprüfung des Landschaftsplans<br />

Mit der Umweltprüfung sollen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben<br />

und bewertet werden. Darzustellen sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf<br />

Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen<br />

zwischen den vorgenannten Schutzgütern (vgl. § 2 (1) bzw. § 9 (3)<br />

SächsUVPG).Umweltrelevante Auswirkungen des Landschaftsplans sind in den Entwicklungsaussagen<br />

zu den einzelnen Schutzgütern sowie im Integrierten Entwicklungskonzept<br />

enthalten. Entwicklungsaussagen im Landschaftsplan sollen<br />

�die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft,<br />

�den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Biotope und der Lebensgemeinschaften der<br />

Tiere und Pflanzen,<br />

�den Aufbau eines bundesweiten und europäischen Biotopverbundes (NATURA 2000),<br />

�den abiotischen Ressourcenschutz und<br />

� die Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

behandeln.<br />

(vgl. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 2005)<br />

<strong>Im</strong> Integrierten Entwicklungskonzept werden alle vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen<br />

und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensräume<br />

und Landschaftsbild/Erholung dargestellt (vgl. Kap. 9). Das Integrierte Entwicklungskonzept<br />

führt damit die schutzgutbezogenen einzelnen Entwicklungskonzepte zusammen und stimmt<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

sie aufeinander ab. Häufig wirken sich die vorgeschlagenen Maßnahmen positiv auf mehrere<br />

Schutzgüter aus. So kann z.B. die <strong>Anlage</strong> von Streuobstwiesen sowohl zum Schutz spezifischer<br />

Tierarten als auch zur Verbesserung des Landschaftsbildes beitragen. Gegebenenfalls<br />

bestehende Konflikte zwischen den einzelnen Entwicklungskonzepten werden im Integrierten<br />

Entwicklungskonzept abgewogen und aufgelöst. Dies betrifft bspw. notwendige Maßnahmen<br />

zur Entwicklung eines Gebietes für die naturgebundene Erholung (aus Sicht des Schutzgebietes<br />

Landschaftsbild), während ggf. für den Arten- und Biotopschutz die Zugänglichkeit der<br />

Flächen eher beschränkt werden müsste.<br />

Für die planinterne Umweltprüfung des Landschaftsplans bedeutet dies, dass die Integrierte<br />

Entwicklungskonzeption die geforderte Prüfung der Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden,<br />

Wasser, Klima, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Erholung bereits untereinander<br />

vornimmt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden die Schutzgüter Mensch, Kultur- und<br />

Sachgüter bereits berücksichtigt, etwa indem für die Öffnung und Renaturierung verrohrter<br />

Gewässerabschnitte nur solche Bereiche vorgeschlagen wurden, in denen die Umsetzung<br />

der Maßnahme vergleichsweise konfliktfrei möglich wäre (z.B. Gewässerabschnitte außerhalb<br />

von Ortschaften). Von diesen Ausnahmen abgesehen, müssen die erweiterten Schutzgüter<br />

Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen jedoch zusätzlich<br />

eingebunden werden, da für sie kein Entwicklungskonzept aufgestellt wird (und damit<br />

auch keine Aussagen in die Integrierte Entwicklungskonzeption einfliessen können).<br />

<strong>Im</strong> Folgenden werden daher die in der Integrierten Entwicklungskonzeption aufgeführten<br />

Maßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Erholung<br />

hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die wertgebenden Flächen<br />

bzw. Funktionen für die Schutzgüter Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter (vgl.<br />

KARTEN 15-17) überprüft. Grün werden dabei positiven Auswirkungen dargestellt , rot eventuelle<br />

Konflikte. Bei nicht gefärbten Schutzgütern sind keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Positive Auswirkungen Keine Auswirkungen Negative Auswirkungen<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Tabelle 188: Auswirkungen der Maßnahmen des Landschaftsplanes auf Mensch, Kul-<br />

tur- und Sachgüter<br />

Maßnahmentyp Schutzgüter Begründung<br />

Öffnung und Renaturierung verrohrter<br />

Gewässerabschnitte<br />

Erhalt besonders wertvoller Lebensräume<br />

und Lebensraum-<br />

komplexe<br />

Anpflanzung gewässerbegleitender<br />

Gehölze<br />

<strong>Anlage</strong> und Pflege von extensiv<br />

genutzten Grünlandstreifen<br />

Rückbau Aufstiegshindernis<br />

bzw. <strong>Anlage</strong> von Fischpässen<br />

an Querbauwerken<br />

Erhalt und Pflege artenreicher<br />

Wiesen (auch: Extensive Wiesenpflege,<br />

Nasswiesenpflege)<br />

Extensivierung von Grünland<br />

Umwandlung von Acker in extensiv<br />

genutztes Dauergrünland<br />

Diverse Maßnahmen zum Erosionsschutz<br />

Mensch<br />

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Kulturgut<br />

101<br />

Sachgut<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Schaffung von natürlichen Retentionsflächen<br />

�Verringerung der landw.Nutzfläche<br />

im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

�Positive Auswirkungen auf das<br />

Landschaftserleben und die natur-<br />

gebundene Erholung<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene Erholung<br />

�Verringerung der landw. Nutzfläche<br />

im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

nördlich der A14<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Ggf. Beeinträchtigung bestehender<br />

Wasserrechte bei Rückbauabsicht<br />

der Aufstiegshindernisse<br />

�Vielfältige Abstimmungen mit allen<br />

Betroffenen sind notwendig, auch<br />

bei <strong>Anlage</strong> von Fischpässen<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Auf erosionsgefährdeten Flächen;<br />

Schutz von landwirtschaftlich nutzbaren<br />

Flächen (Ressourcenschutz)<br />

� Widerspruch zu Interessen der<br />

Landwirtschaft<br />

�Schutz von landwirtschaftlich nutzbaren<br />

Flächen (Ressourcenschutz


ENTWURF September 2012<br />

Maßnahmentyp Schutzgüter Begründung<br />

Gehölzaufwuchs durch Sukzession<br />

<strong>Anlage</strong> von Ackerrandstreifen<br />

und extensiv genutzten Grünlandstreifen<br />

Anreicherung der Feldflur mit<br />

Einzelbäumen, Baumgruppen<br />

und Hecken sowie Neupflanzung<br />

oder Ergänzung von<br />

Baumreihen und Alleen<br />

Freihalten von Kaltluftbahnen<br />

mit Siedlungsbezug<br />

Entwicklung von standortgerechten<br />

Mischwäldern<br />

Erhalt, Pflege und Neuanlage<br />

von Streuobstwiesen<br />

Pflanzung einheimischer Laub-<br />

und Obstgehölze, um die Einbindung<br />

von Siedlungsrändern<br />

in die umgebende Landschaft zu<br />

verbessern<br />

Schutzstreifen entlang der B<br />

107 und der A14<br />

Kontrolle und ggf. Sanierung<br />

von <strong>Altlasten</strong><br />

Mensch<br />

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Kulturgut<br />

102<br />

Sachgut<br />

�Möglicher Verlust von Grünland als<br />

kulturlandschaftlich wertvolles Element<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />

+ die naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Verringerung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche in Vorbehaltsgebie-<br />

ten Landwirtschaft<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />

+ die naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Aufwertung der Landschaft mit<br />

kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen<br />

�Erhaltung der Durchlüftung der<br />

Siedlungen<br />

�Langfristige Stabilisierung der<br />

Waldbestände, v.a. in den Vorbe-<br />

haltsgebieten Wald<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben/die<br />

naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Aufwertung der Landschaft mit<br />

kulturhistorisch bedeutsamen Land-<br />

schaftsteilen<br />

�Positive Auswirkung auf das Landschaftserleben<br />

+ die naturgebundene<br />

Erholung<br />

�Keine negativen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Kulturgüter, da Pflanzungen<br />

nur dort erfolgen sollen, wo<br />

optische Defizite bestehen. Eine<br />

Abpflanzung entlang historischer<br />

Sichtbeziehungen/markanter Orts-<br />

bilder ist nicht geplant.<br />

�Schutz der Siedlungen und des<br />

Wohnumfelds sowie z.T. kulturhistorisch<br />

wertvoller Siedlungsbereiche +<br />

Siedlungselemente vor <strong>Im</strong>missions-<br />

belastungen<br />

�Schutz vor gesundheitlichen Schäden<br />

bzw. natürlicher Ressourcen,<br />

v.a. in den Vorrang-<br />

/Vorbehaltsgebieten


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

9.2 Alternativenprüfung<br />

Wie die o.g. Tabelle zeigt, besteht im Wesentlichen zwei mögliche Konflikte bei allen Maßnahmen,<br />

die in beiden Fällen Sachgüter in Anspruch nehmen. Sowohl bei bestehenden, aber<br />

nicht ausgeübten Wasserrechten entlang der Mulde, des Mutzschener Wassers, der Launzige<br />

und des Kranichbaches , als auch bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

in den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft durch geplante Gewässerrenaturierungen<br />

bzw. die <strong>Anlage</strong> von Ackerrandstreifen.<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft zeichnen sich durch hohe Bodengüten aus, die eine gute<br />

Ertragsfähigkeit gewährleisten. Die Landwirtschaft hat in diesen Gebieten aufgrund der natürlichen<br />

Gegebenheiten gute Produktionsbedingungen. Kleinere naturnahe Aufforstungen,<br />

in der Regel bis ca. 3 ha bei kompakter Ausformung, tragen zur nachhaltigen landwirtschaftlichen<br />

Nutzfunktion dieser Gebiete bei und sind insofern mit der Vorbehaltsausweisung vereinbar.<br />

Sie können somit indirekt über günstige Wirkungen wie Windberuhigung, Erosionsschutz,<br />

Erhöhung des Retentionsvermögens etc. zum Erhalt des landwirtschaftlichen Ertragspotenzials<br />

beitragen (REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008, 9.1). Damit ist eine Gliederung<br />

durch Ackerrandstreifen bzw. Gewässer und gewässerbegleitende Gehölze denkbar.<br />

Auch hier müssen bei der Umsetzung der Maßnahmen differenzierte Lösungen mit den Eigentümern<br />

bzw. Bewirtschaftern der Flächen gefunden werden.<br />

Ein grundsätzlicher im Untersuchungsgebiet bestehender Konflikt (der jedoch nicht aus der<br />

Maßnahmenplanung des Landschaftsplans herrührt) sind die bestehenden und geplanten<br />

Vorhaben zum Rohstoffabbau am Alten Tausend bei Grimma-Beiersdorf und die Lärmbelastung<br />

entlang der A 14, sowie das Ansiedlungsvorhaben eines gewerblichen Schweinemastbetriebes<br />

.<br />

9.3 Umweltüberwachung<br />

Um frühzeitig ggf. negative Umweltfolgen der Planungen ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen<br />

ergreifen zu können, verpflichtet das Baugesetzbuch die Kommunen zur Umweltüberwachung<br />

(sog. Monitoring). Zu überprüfen ist, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene<br />

Umweltauswirkungen infolge der Durchführung der Planung eintreten (vgl. § 4c<br />

BauGB sowie § 9 (3) SächsUVPG).<br />

Zeitpunkt, Inhalt und Verfahren des Monitorings sind als Konzept im Umweltbericht zu<br />

beschreiben. „Unvorhergesehene“ Umweltauswirkungen treten dann auf, wenn entweder die<br />

tatsächlichen Umweltauswirkungen erheblicher sind als prognostiziert oder wenn Umweltauswirkungen<br />

auftreten, die nicht prognostiziert wurden. In beiden Fällen ist eine schwerwiegende,<br />

unerwartete Veränderung der Schutzgüter die Folge, wobei die Feststellung der konkreten<br />

Ursachen und verursachenden Planungen grundsätzlich jedoch schwierig sein dürfte.<br />

Die „Durchführung“ des kommunalen Landschaftsplanes erfolgt durch<br />

� die Übernahme und Konkretisierung seiner Planaussagen auf unteren Planungsebenen<br />

(Grünordnungsplan) oder in anderen Planwerken<br />

� die Realisierung von Maßnahmen und Nutzungsänderungen (vgl. v. Haaren, 2004)<br />

Der Schwerpunkt des Monitorings muß demnach auf der Überwachung der Auswirkungen<br />

seiner Maßnahmen liegen. Zu überprüfen wären im Wesentlichen mögliche Veränderungen<br />

der Schutzgüter, d. h. deren Bestand und Funktionen innerhalb eines Gebietes bzw. auf einer<br />

speziellen Fläche.<br />

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103


ENTWURF September 2012<br />

Zu unterscheiden sind hierbei:<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

� Maßnahmen, die den derzeitigen Zustand eines Schutzgutes/einer Fläche erhalten wollen,<br />

etwa durch Verzicht auf Nutzungsänderungen oder Pflegemaßnahmen (sog. Erhaltungsmaßnahmen)<br />

und<br />

� Maßnahmen, die den derzeitigen Zustand eines Schutzguts/einer Fläche verbessern bzw.<br />

aufwerten wollen, etwa durch Extensivierung der Nutzung oder landschaftspflegerische Gestaltung<br />

(sog. Entwicklungsmaßnahmen).<br />

Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind bei Umsetzung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen des kommunalen Landschaftsplans nicht zu erwarten (s. Kap. 7 „Integriertes<br />

Entwicklungskonzept“ und Kap. 9.1 „Umweltprüfung des Landschaftsplans“).<br />

Eine negative Entwicklung von Schutzgütern bzw. Flächen ist aber bei der Nichtumsetzung<br />

der Erhaltungsmaßnahmen denkbar. Bei der Realisierung von Entwicklungsmaßnahmen<br />

können einzelne Flächen eine andere Entwicklung nehmen als in der Landschaftsplanung<br />

vorgesehen. Auch diese Veränderungen wären zu überwachen, auch wenn es sich hierbei<br />

mehr um eine Evaluation des Landschaftsplans handelt.<br />

Für die Umweltüberwachung des Landschaftsplans wird daher das folgende Vorgehen vorgeschlagen:<br />

Überprüfung aller vorgeschlagenen Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

sowie der umgesetzten Entwicklungsmaßnahmen (Einzelflächen) (s. Tab.23.). Die<br />

notwendigen Erhebungen sollten, soweit möglich, an laufende Datenerhebungen der Fachbehörden<br />

angegliedert werden.<br />

Tabelle 199: Inhalte der Umweltüberwachung<br />

Maßnahmentyp Indikatoren für die Umweltüberwachung<br />

Erhaltungsmaßnahmen<br />

Je nach Fläche/Maßnahme:<br />

� Erhalt besonders wertvoller Lebensräume<br />

und Lebensraumkomplexe<br />

�Erhalt und Pflege artenreicher Wiesen<br />

� Freihalten von Kaltluftbahnen mit Sied<br />

lungsbezug<br />

� Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen<br />

� Erhalt der schützenswerten Bereiche für<br />

die Schutzgüter Mensch, Kultur und<br />

Sachgüter<br />

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104<br />

�Seit der letzten Überwachung eingetrete<br />

ne negative Veränderungen z. B. Bebau-<br />

ung der Flächen, Umnutzung, Abgang von<br />

Gehölzen, Schäden an Baudenkmalen<br />

� Floristische/faunistische Ausstattung der<br />

Fläche bzw. Ausprägung des Land -<br />

schaftsbildes<br />

(Vorher-Nachher-Vergleich der Daten)<br />

Umgesetzte Entwicklungsmaßnahmen Je nach Fläche/Maßnahme:<br />

� Entwicklung der biotischen/abiotischen<br />

Schutzgüter bzw. des Landschaftsbildes<br />

im Vorher-Nachher-Vergleich (z. B. Vor<br />

kommen und Entwicklung spezifischer,<br />

angestrebter Arten)


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Zuständigkeit für die Umweltüberwachung liegt bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Trebsen</strong>, eine Abstimmung<br />

sollte mit den zuständigen Fachbehörden des Landkreises Leipzig erfolgen.<br />

Zeitpunkt der Umweltüberwachung<br />

Der Landschaftsplan ist eine wesentliche ökologische Grundlage für die kommunale Bauleitplanung.<br />

Bei der Neufassung des Flächennutzungsplans soll grundsätzlich ein Monitoring<br />

der landschaftsplanerischen Maßnahmen durchgeführt werden. Unabhängig von der Flächennutzungsplanung<br />

ist der Landschaftsplan in der Regel spätestens nach 10-15 Jahren<br />

überarbeitungsbedürftig, so dass als Mindestanforderung hier eine Überwachung seiner<br />

Umweltauswirkungen vorgenommen werden sollte. Eine kürzere Zeitspanne (ca. 5-Jahres-<br />

Rhythmus) empfiehlt sich, vor allem in Bereichen, in denen häufiger Nutzungsänderungen zu<br />

verzeichnen sind.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

10 Quellenverzeichnis<br />

Literatur<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

AG UVP – GÜTESICHERUNG(1992):<br />

UVP-Gütesicherung. Qualitätskriterien zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />

Dortmund.<br />

AG: LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO DR. BORMANN & PARTNER UND INTERAGRARKOOPERATION<br />

LEIPZIG (2001):<br />

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Gemeinden Grimma, Großbardau, Nerchau,<br />

<strong>Trebsen</strong>. Grimma.<br />

BAYERISCHE AKADEMIE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.) (1994/1995):<br />

Landschaftspflegekonzept Bayern.<br />

Band II. 5 – Lebensraumtyp Streuobst/<br />

Band II. 6 – Lebensraumtyp Feuchtwiesen/<br />

Band II. 8 – Lebensraumtyp Stehende Kleingewässer/<br />

Band II. 14 – Lebensraumtyp Einzelbäume und Baumgruppen/<br />

Band II. 19 – Lebensraumtyp Bäche und Bachufer. München.<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2006):<br />

Gemeinsam für unsere kleinen Gewässer – Online Arbeitshilfen. Augsburg.<br />

BLUME, H. P. ET AL. (1990):<br />

Handbuch für den Bodenschutz. Landsberg.<br />

BREUER, W. (1991):<br />

10 Jahre Eingriffsregelung in Niedersachsen. In: Informationen des Naturschutz Niedersachsen<br />

4/91.<br />

CHMIELEWSKI, F.-M.; MÜLLER A.; KÜCHLER, W.(2004):<br />

Mögliche Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Vegetationsentwicklung<br />

in Sachsen. Eigenverlag HU Berlin,<br />

DEUTSCHER WETTERDIENST ABTEILUNG AGRARMETEOROLOGIE, AUßENSTELLE LEIPZIG (2009)<br />

Klimawandel und Landwirtschaft in Sachsen - Anmerkungen aus agrarmeteorologischer Sicht<br />

FLEMMING, G. (1979):<br />

Klima - Mensch – Umwelt. Fischer Verlag, Jena.<br />

GRAßL, H. (2009):<br />

Klima und Böden – eine sehr enge Beziehung. Vortrag im Rahmen des Workshops<br />

„Bodenschutz im Klimawandel“ Dresden 27. April 2009<br />

JEDICKE , E. (1990):<br />

Biotopverbund. Ulmer Verlag, Stuttgart.<br />

KULTURBUND DER DDR (HRSG.):<br />

Der Rundblick – Kulturspiegel der Kreise Wurzen, Oschatz, Grimma; verschiedene Beiträge<br />

zur Regionalentwicklung 1953 – 1994. Wurzen.<br />

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106


ENTWURF September 2012<br />

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (1995):<br />

Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Stuttgart.<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

LANDESFORSTPRÄSIDIUM (2004):<br />

Waldfunktionenkartierung – Grundsätze und Verfahren zur Erfassung der besonderen<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen. Graupa.<br />

LANDESTALSPERRENVERWALTUNG SACHSEN (2003):<br />

Hochwasserschutzkonzept Grimma 2003. Pirna.<br />

NAUMANN, H. (1962):<br />

Die Orts- und Flurnamen der Kreise Grimma und Wurzen. Berlin.<br />

PIETZSCH, K. (1962):<br />

Geologie von Sachsen. Berlin.<br />

EISSMANNN, L., LITT, T. (HRSG.) (1994):<br />

Das Quartär Mitteldeutschlands. Altenburger Naturwissenschaftliche Forschungen, Heft<br />

7. Naturkundliches Museum Altenburg.<br />

LANDESFORSTPRÄSIDIUM DES FREISTAATES SACHSEN (2004)<br />

WALDFUNKTIONSKARTIERUNG – Grundsätze und Verfahren zur Erfassung der besonderen<br />

Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.<br />

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER, (1995):<br />

Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz<br />

PLANQUADRAT, KÜHNAU, C. (2008)<br />

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz/O.L.-Obergurig<br />

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN (2008)<br />

Regionalplan Westsachsen. Leipzig<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ARCHÄOLOGIE (STAND 10/2009):<br />

Archäologische Kulturdenkmale für <strong>Trebsen</strong>.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (STAND 14.06.2010):<br />

Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen, Landkreis: Leipzig, Ort: <strong>Stadt</strong> Tebsen.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2010 – A):<br />

Bodenbewertungsinstrument Sachsen. Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2010 – B):<br />

Bodenlehrpfad Tharandter Wald. Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2007 – A):<br />

Digitale Daten der Bodenkarte Sachsen 1:50.000 (BK50). Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009 – A):<br />

Erläuterung zu Kartendarstellungen und GIS-Daten der potenziellen Wassererosionsgefährdung.<br />

Freiberg.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2008 – A):<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Fließgewässerstrukturkartierung. Dresden.<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (LfUG) (2004):<br />

Gewässergütebericht 2003 - Biologische Befunde der Gewässergüte sächsischer Fließgewässer<br />

mit Gewässergütekarte. Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009 – B):<br />

Kartiereinheiten der Biotoptypen- und Landnutzungskartierung. Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2007 – B):<br />

Materialien zum Bodenschutz: Bodenatlas des Freistaates (BSA) Sachsen; Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2008 – B):<br />

Materialien zur Luftreinhaltung – Jahresbericht zu <strong>Im</strong>missionssituation 2008. Dresden.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009):<br />

Klimawandel und Landwirtschaft. Dresden<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LfULG) (2009):<br />

Klimawandel und Biodiversität in der Planung. Dresden<br />

SÄCHSISCHES LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2006):<br />

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit arsen- und schwermetallbelasteten landwirtschaftlich<br />

und gärtnerisch genutzten Böden. Dresden<br />

SCAMONI, A. (1964):<br />

Vegetationskarte der Deutschen Demokratischen Republik (1:50.000) mit Erläuterungen.<br />

Berlin.<br />

SCHMIDT, P. A., HEMPEL, W. ET AL. (2002):<br />

Potentielle Natürliche Vegetation Sachsens mit Karte 1:200 000. In: Sächsisches Landesamt<br />

für Umwelt und Geologie (Hrsg.) - Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Dresden.<br />

STAATLICHES UMWELTFACHAMT LEIPZIG (2005):<br />

Hochwasserschutzkonzept Mulden im Regierungsbezirk Leipzig, <strong>Anlage</strong> 10.13<br />

Gefahrenkarte <strong>Trebsen</strong><br />

STADT TREBSEN:<br />

Bestehende Flächennutzungspläne <strong>Trebsen</strong>, Seelingstädt, Beiersdorf ( 09/1994) und<br />

Neichen (1998)<br />

VERSORGUNGSVERBAND GRIMMA-GEITHAIN (2008):<br />

Abwasserbeseitigungskonzept; Teil <strong>Trebsen</strong>.<br />

V. HARREN, C. ; SCHOLLES, F. ET AL. (2004):<br />

Strategische Umweltprüfung und Landschaftsplanung. Abschlussbericht zum F+ E –<br />

Vorhaben 802 82 130 des Bundesamtes für Naturschutz. Hannover.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Internet<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2010 – C):<br />

Düngung. http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm; abgerufen am<br />

25.10.2010.<br />

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (LFULG) (2009 – C):<br />

Zustand der Grundwasserkörper (GWK):<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/arcims/website/wrrl_zustand_gw/<br />

Run.htm; abgerufen am 23.11.2010.<br />

Ausstattung Natura 2000 Gebiete<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8049.htm<br />

abgerufen am 04.09.2012<br />

SÄCHSISCHE LANDES- UND UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK (SLUB) Fotothek (2010)<br />

Meilenblatt von<strong>Trebsen</strong> 1802:<br />

http://deutschefotothek.de/?MEDIA_KARTEN#|home<br />

abgerufen am 20.01.2012<br />

WIKIPEDIA zur Definition des Landschaftsbildes. http://www.wikipedia.org<br />

Abgerufen am 05.09.2012<br />

Karten und Kartengrundlagen<br />

DIGITALE BODENKARTE 1:50.000 (BK50) für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen<br />

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 65 Bodenkartierung/Geochemie.<br />

Freiberg. 2007.<br />

DIGITALE DATEN DER §26-BIOTOPE für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Landratsamt<br />

Landkreis Leipzig, Umweltamt. Grimma. 2011.<br />

DIGITALE DATEN DER ALTLASTEN UND ALTLASTENVERDÄCHTIGEN FLÄCHEN (STAND 10/2009) für<br />

das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, Referat 42 Grundwasser, <strong>Altlasten</strong>. Dresden.<br />

DIGITALE DATEN DER BERGBAUBERECHTIGUNGEN - Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen,<br />

Baubeschränkungsgebiete für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen<br />

Oberbergamt, Referat 32 Markscheidewesen. Freiberg. 2011.<br />

DIGITALE DATEN DER BIOTOPTYPEN- UND LANDNUTZUNGSKARTIERUNG VON SACHSEN für das<br />

Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, Referat 61 Landschaftsökologie. Dresden. 2011.<br />

DIGITALE DATEN DER SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZRECHT für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong><br />

(Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, SPA-Gebiet), Sächsisches Landesamt für Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2011.<br />

DIGITALE DATEN ZUR WALDFUNKTIONENKARTIERUNG SACHSEN für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> bereitgestellt<br />

von der oberen Forst- und Jagdbehörde beim Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />

Referat Forstliche Rahmenplanung/TÖB. Graupa. 2011.<br />

DIGITALES GELÄNDEMODELL 1:25.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt Sachsen<br />

unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

DIGITALE MESSTISCHBLÄTTER 1:25.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt Sachsen<br />

unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />

DIGITALE TOPOGRAPHISCHE KARTEN 1:10.000 bereitgestellt vom Landesvermessungsamt<br />

Sachsen unter der Erlaubnissnummer 72229/09.<br />

GEODATEN ARCHÄOLOGISCHER DENKMALE (STAND 10/2011) für das Gebiet von Grimma und<br />

Nerchau bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Archäologie. Dresden.<br />

GEOLOGISCHE KARTE DER EISZEITLICH BEDECKTEN GEBIETE SACHSEN 1:50.000 (GK50) Kartenblätter<br />

2566 (Wurzen) Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie. 2006.<br />

POTENTIELL NATÜRLICHEN VEGETATION SACHSENS 1:200.000 für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong> digital<br />

bereitgestellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,<br />

Referat 61 Landschaftsökologie. Dresden, 2002.<br />

TRINKWASSERSCHUTZGEBIETE für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong>, in digitaler Form, Sächsisches<br />

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2009.<br />

ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET für das Gebiet von <strong>Trebsen</strong>, in digitaler Form, Sächsisches Landesamt<br />

für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dresden. 2008.<br />

HYDROLOGISCHER ATLAS von Deutschland (HAD 2003), des Bodenatlas Sachsen (LfUG<br />

2007) und des Nährstoffatlas Sachsen (LfUG 2007)<br />

Gesprächspartner/Auskünfte:<br />

FRAU HAUPT, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Trebsen</strong>.(2010-2012): mdl. Informationen zu den Vorhaben<br />

der Stat <strong>Trebsen</strong> , zu Wasserentnahmestellen und Brunnen<br />

HERR RICHTER, Landratsamt Landkreis Leipzig (2010): mdl. Informationen zur BK50 und<br />

Übersendung des Bodenbewertungsinstrumentes.<br />

HERR QUAAS; FRAU MANNSCHATZ; Landratsamt Landkreis Leipzig (2012): mdl. Information zu<br />

Baumdenkmalen<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über<br />

den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Naturschutz-Ausgleichsverordnung –<br />

NatSchAVO) Vom 30. März 1995, Sächs.GVBl. S. 148, ber. S. 196, geändert am 14. Dezember<br />

2001, SächsGVBl. S. 734<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August<br />

2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist<br />

Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - BNatSchG)<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 148) m.W.v. 14.02.2012<br />

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ENTWURF September 2012<br />

Stand: 13.06.2012 aufgrund Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557)<br />

Baugesetzbuch BauGB<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz<br />

– SächsNatSchG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007, GVBl. S. 321,<br />

zuletzt geändert am 15. Dezember 2010, SächsGVBl. S. 398<br />

Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)<br />

Vom 10. April 1992, SächsGVBl. S. 137, zuletzt geändert am 13. August 2009, SächsGVBl.<br />

S. 438 (Inkrafttreten am 28.12.2009)<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel<br />

5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz, (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt<br />

durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert<br />

worden ist. (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung<br />

von <strong>Altlasten</strong>)<br />

Bundes-Bodenschutz- und <strong>Altlasten</strong>verordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.<br />

1554), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.<br />

212) geändert worden ist<br />

EG - Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60/EG, Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates, vom 23. Oktober 2000<br />

zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der<br />

Wasserpolitik.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007, SächsGVBl. S. 349, zuletzt geändert<br />

am 19. Mai 2010, SächsGVBl. S. 142<br />

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über<br />

die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.<br />

Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482)<br />

Zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches<br />

Denkmalschutzgesetz – SächsDSchG) Vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229)<br />

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)<br />

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ENTWURF September 2012<br />

<strong>Altlasten</strong> <strong>Im</strong> <strong>Plangebiet</strong><br />

Altlaststandort Altlastkennzahl Ortsteil<br />

Ges. Deponie Altenhain, am Gleisdreieck 83011001000 Altenhain<br />

Ges. Ausfülle an der Waldstraße 83011002000 Altenhain<br />

Ges. Deponie Sandgrube am Schneiderteich 83011003000 Altenhain<br />

Ges. Kuhnerts Ausfülle 83011005000 Altenhain<br />

Ges. Schwarzer Bruch (ehemaliges Íllager) 83011006000 Altenhain<br />

Ges. Bahnhof 83012003000 Altenhain<br />

Lokabstellplätze 83012003001 Altenhain<br />

Lokschuppen 83012003002 Altenhain<br />

Fa_lager 83012003003 Altenhain<br />

Lager hinter dem Stellwerk 83012003004 Altenhain<br />

Ges. ehem. Bauhof Forstwirtschaft 83012005000 Altenhain<br />

Ges. 42 Heeres-Haupt-Muna Altenhain 83014001000 Altenhain<br />

Technikpark-Ost 83014001001 Altenhain<br />

Technikpark-S│d/Kl§ranlage 83014001002 Altenhain<br />

Verwaltung/Wohn-und Sozialbereiche 83014001003 Altenhain<br />

Fertigung/Raketenlager 83014001004 Altenhain<br />

Packmittellager 83014001005 Altenhain<br />

Bunkerbereich NW 83014001006 Altenhain<br />

Bunkerbereich NE 83014001007 Altenhain<br />

Tierhaltung 83014001008 Altenhain<br />

Tankstelle/Tanklager 83014001013 Altenhain<br />

Trafo WGT 83014001031 Altenhain<br />

Wasch- und Reparaturrampe 83014001041 Altenhain<br />

Arbeitsraum 83014001043 Altenhain<br />

Abwasserschlammgrube 83014001046 Altenhain<br />

Ges. Klärteiche Papierfabrik <strong>Trebsen</strong> 83331002000 Neichen<br />

Ges. wilde Müllkippe am Bahndamm 83331003000 Neichen<br />

Ges. Ausfülle ehem. Sandgr. 83331004000 Neichen<br />

Ges. Ausfülle an d. Mulde (2/5) 83331005000 Neichen<br />

Ges. Dep. an d. weißen Brücke 83331006000 Neichen<br />

Ges. wilde Dep., Sandgruben-RL 83331007000 Neichen<br />

Ges. verfüllte Sandgr. 83331009000 Neichen<br />

Ges. Dep. Zöhda Sandgrube, OL Nerchau 83331010000 Neichen/Zöhda<br />

Ges. Deponie <strong>Trebsen</strong>, Schwarzer Weg 83331021000 Neichen/Zöhda<br />

Ges. Schuttgrube "An der Gartenanlage" 83331022000 Neichen/Zöhda<br />

Ges. Müllkippe am Schloß 83331023000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Deponie an der Leite 83331025000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Bahnhofsgelände 83331026000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Deponie am kleinen Rummelteich 83331027000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Müllkippe am Bahndamm 83331028000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Deponie an der Mühlgasse 83331029000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. feuchte Wiese, aufgefüllt 83331030000 Seelingstädt<br />

Ges. Sauteich, verfüllt 83331031000 Seelingstädt<br />

Ges. Kleines Wäldchen, Sandgrube 83331032000 Seelingstädt<br />

Ges. Deponie Wednig 83331038000 Wednig<br />

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<strong>Anlage</strong> 1


ENTWURF September 2012<br />

Ges. Deponie am Wedniger Collm 83331039000 Wednig<br />

Ges. Deponie ehem. Sandgrube <strong>Trebsen</strong> 83331040000 Wednig<br />

Ges. Ascheberg am Wedniger Collm 83331041000 Wednig<br />

Ges. Kippe Lache am Park 83331042000 Walzig<br />

Ges. Deponie hinter der Scheune 83331043000 Walzig<br />

Ges. Deponie Walzig 83331044000 Walzig<br />

Ges. Klärteiche der Papierfabrik 83331045000 Wednig<br />

Ges. ehem. Deponie "Weißer Entenberg" 83331046000 Wednig<br />

Ges. LPG-Tankstelle 83332001000 Neichen<br />

Ges. ehem. Bahnhof 83332002000 Neichen<br />

Ges. Siloanlage 83332003000 Neichen<br />

Ges. ehem. LPG-Tankstelle 83332006000 Seelingstädt<br />

Ges. Tankstelle 83332007000 Seelingstädt<br />

Ges. Entladeplatz 83332014000 Seelingstädt<br />

Ges. Bahnhof 83332015000 Seelingstädt<br />

Ges. Tankstelle Döbler 83332016000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. LPG-Tankstelle 83332018000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Klärteiche, Neichener/Wedniger Flur 83332021000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Papierfabrik (Dresden Papier AG) 83332022000 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Agrargenossenschaft 83332024000 <strong>Trebsen</strong><br />

Auffüllung Schloßgraben 83332024001 <strong>Trebsen</strong><br />

LPG-Betriebshof / Rittergut 83332024002 <strong>Trebsen</strong><br />

Ges. Sächs.Quarzporphyrwerke Röcknitz,Steinbr<br />

83332030000 <strong>Trebsen</strong><br />

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ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

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114<br />

<strong>Anlage</strong> 2<br />

Ermittlung der Grundwasserneubildung im Raum <strong>Trebsen</strong><br />

Die Wasserhaushaltsdaten wurden mit den Informationssystemen GEOFEM-2004 und STOFFBILANZ<br />

(2007, 2009) ermittelt. Die Modelle ermitteln langjährige mittlere Wasserhaushaltsdaten auf Basis<br />

der Zeitreihe 1961-1990 bzw. 1961-2005 (STOFFBILANZ 2009). Neben den Berechnungen für das<br />

Gemeindegebiet <strong>Trebsen</strong> wurden vergleichend Berechnungen für das oberirdischen Einzugsgebiet<br />

des Kranichbaches (GKZ 549138) sowie das untere Teileinzugsgebiet des Mutzschener Wassers<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse der Vergleichsrechnungen sind in der Übersicht (<strong>Anlage</strong> „<strong>Trebsen</strong>_EZG<br />

WHH-Vergleich“) zusammengefasst.<br />

Die Wasserhaushaltsdaten sind als Shape-Dateien (mit Tabellen der Einzeldaten für die Berechnungseinheiten<br />

a 500 x 500 m) sowie als Ergebnistabellen zusammengefasst. Die Ergebnistabellen<br />

enthalten auch Kartendarstellungen der Ergebnisse und Hintergrundinformationen zu den Eingangsdaten<br />

(z. B. oberirdische Einzugsgebiete, Geologie, Boden).<br />

Zu den Modellen GEOFEM und STOFFBILANZ:<br />

Die empirisch-konzeptionellen Wasserhaushaltsmodelle GEOFEM-2004 und STOFFBILANZ – Modul<br />

WASSERBILANZ berechnen langjährige mittlere Wasserhaushaltsdaten (Gesamtabfluss-, Direktabfluss-,<br />

Sickerwasser- und Grundwasserneubildungsrate mit kurzfristigen und langfristigen Anteilen) auf<br />

Basis der Zeitreihe 1961-1990 für den Locker- und Festgesteinsbereich in Sachsen<br />

(STOFFBILANZ2009 auf Basis der Zeitreihe 1961-2005). Die Modelle arbeiten mit digitalen Grunddatensätzen<br />

(DWD-Niederschlagsdaten 1961-90 (-2005), Geländemodell DGM25, ATKIS-DLM25) sowie<br />

mit hydrogeologischen und bodenkundlichen Daten aus den digitalen Übersichtskarten HÜK200 und<br />

BÜK200 (siehe Abb. mit Hintergrundinformationen). Die berechneten Daten zur Grundwasserneubildung<br />

schließen die Zwischenabflüsse in der ungesättigten Zone nicht ein, diese werden gesondert<br />

berechnet. Die Modelle arbeiten rasterbezogen mit Berechnungseinheiten von 500 x 500 m. Die berechneten<br />

Wasserhaushaltsdaten sind langjährige mittlere Jahreswerte und erlauben keine Aussage<br />

zum Jahresgang der Abflusskomponenten oder zu kurzfristigen Ereignissen. Die Daten zur Grundwasserneubildung<br />

sind auf den oberen Grundwasserleiter nach HÜK200 bezogen. In die Berechnungen<br />

mit GEOFEM-2004 gehen zusätzlich die in der HÜK200 ausgewiesenen bindigen Deckschichten<br />

ein. Schichtmächtigkeiten, Grundwasserflurabstände, Zuflüsse in das Untersuchungsgebiet, Wasserentnahmen<br />

und urbane Kanalisation können in den Modellen nicht berücksichtigt werden.<br />

Für die Wasserhaushaltsdaten von STOFFBILANZ werden gebietsbezogene arithmetische Mittelwerte<br />

gebildet. Die Berechnungsergebnisse von GEOFEM-2004 für ein gewähltes Gebiet werden nicht als<br />

arithmetische Mittelwerte der Berechnungseinheiten, sondern als Gebietswerte für das Berechnungsgebiet<br />

ermittelt, die die Abflusskonzentration in einem Einzugsgebiet berücksichtigen. Die Berechnungsgebiete<br />

sollten daher möglichst vollständige ober- oder unterirdische Einzugsgebiete umfassen.<br />

Eine Berechnung für eine beliebige Fläche führt oft zu fehlerhaften Gebietswerten. Der arithmetische<br />

Mittelwert ist in der Regel höher als der Gebietswert, so dass GEOFEM-Kartenabbildungen sehr hohe<br />

Abflusswerte suggerieren. Die GEOFEM-Einzelwerte für die Berechnungseinheiten sollten daher als<br />

relative Angaben gewertet werden. Die GEOFEM-Ergebnistabelle enthält entsprechende Angaben<br />

zum Gebiet, Teilergebnisse, arithmetischen Mittelwerte und Berechnungsergebnisse (Gebietswerte).


ENTWURF September 2012<br />

Zum Berechnungsgebiet:<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Der berechnete Bereich des Gemeindegebietes ist ca. 35 km 2 groß und befindet sind im Einzugsgebiet<br />

der Vereinigten Mulde (GKW 549). Es wird geologisch durch den Übergangsbereich vom Nordwestsächsischen<br />

Eruptivkomplex zum Nord- und Mitteldeutschen Randpleistozän geprägt.<br />

Den beigefügten Karten in der GEOFEM-Ergebnistabelle können die vorherrschende Geologie des<br />

oberer Grundwasserleiters nach Hydrogeologischer Übersichtskarte (HÜK200) sowie die Bodenverhältnisse<br />

in diesem Gebiet nach Bodenkundlicher Übersichtskarte (BÜK200) entnommen werden. Die<br />

Berechnungsergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt und als <strong>Anlage</strong>n (Tabellen, Bilder, GIS-Daten)<br />

angefügt.<br />

Tabelle 1: Vergleich der Wasserhaushaltsdaten des Gemeindegebietes <strong>Trebsen</strong> (Fläche = 35,24 km 2 )<br />

Bilanzwert<br />

Gebietswert<br />

GEOFEM<br />

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115<br />

STOFFBILANZ<br />

2007<br />

STOFFBILANZ<br />

2009<br />

Niederschlag P 671 621* 712<br />

Potentielle Verdunstung ET0 591 592* 596<br />

Reale Verdunstung ETa 601 n. b. n. b.<br />

Gesamtabfluss R 70 132 131<br />

Oberflächenabfluss RO 28 7 7<br />

Regenwasserabfluss RV n. b. 12 11<br />

Drainabfluss Rdrain n. b. 31 19<br />

Sickerwasserrate SW 42 82 95<br />

Zwischenabfluss RH 16 33 38<br />

Grundwasserneubildung GWN 27 49 5<br />

n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />

alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />

*Werte dem hydrologischen Atlas von Deutschland (HAD) entnommen<br />

Der langjährige Gebietswasserhaushalt wird durch mittel hohe Niederschläge und relativ hohe Verdunstungsraten<br />

geprägt, so dass niedrige Abflussraten resultieren. Für die oberen Grundwasserleiter<br />

im Bereich des Gemeindegebietes wurde mit GEOFEM eine mittlere langjährige GWN-Rate (Gebietswert)<br />

von 27 mm/a ermittelt, bei einer Sickerwasserrate von 42 mm/a und einem Gesamtabfluss<br />

von 70 mm/a. Mit dem Modell STOFFBILANZ2007 wurden für das Gebiet GWN-Werte von 49 mm/a,<br />

eine Sickerwasserrate von 82 mm/a und einem Gesamtabfluss von 132 mm/a ermittelt. Die neuere,<br />

detaillierter parametrisierte Version des STOFFBILANZ2009 berechnete auf Basis der längeren Niederschlagsreihe<br />

langjährige GWN-Raten von 57 mm/a, eine Sickerwasserrate von 95 mm/a bei einem<br />

Gesamtabfluss von 131 mm/a.<br />

Auffällig bei GEOFEM ist, dass die reale Verdunstung höher als die potentielle Verdunstung berechnet<br />

wird.<br />

Zur Einschätzung der Berechnungen wurden für zwei der angrenzenden Flusseinzugsbiete Ver-<br />

gleichsrechnungen durchgeführt. Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse des 16,5 km 2 großen, oberirdischen<br />

Einzugsgebiets des Kranichbaches von der Quelle bis zur Mündung in die Vereinigte Mulde. Tabelle 3<br />

stellt die Ergebnisse des unteren Teils des Einzugsgebiets des Mutzschener Wassers (ca. 7,35 km 2<br />

groß) von der Mündung des Zaschwitzbaches bis zur Mündung in die Vereinigte Mulde gegenüber.<br />

Das Flusseinzugsgebiet des Kranichbaches befindet sich im Nordwestsächsischen Eruptivkomplex,<br />

das Teil-Einzugsgebiet des Mutzschener Wassers befindet sich im Nord- und Mitteldeutschen Randpleistozän.


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Tabelle 2: Vergleich Wasserhaushaltsdaten EZG Kranichbach (Quelle bis Mündung Vereinigte Mulde, GKZ 549138,<br />

A EZG = 16,54 km 2 )<br />

Bilanzwert<br />

Gebietswert<br />

GEOFEM<br />

HAD<br />

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116<br />

STOFFBILANZ<br />

2007<br />

STOFFBILANZ<br />

2009<br />

Niederschlag P 678 678 HAD 719 -<br />

Potentielle<br />

Verdunstung ET0 589 590 HAD 594 -<br />

Reale Verdunstung ETa 553 551 n. b. n. b. -<br />

Gesamtabfluss R 125 140 158 152 -<br />

Oberflächenabfluss RO 53 n. b. 6 6 -<br />

Regenwasserabflus<br />

s RV n. b. n. b. 27 24 -<br />

Drainabfluss<br />

Rdrai<br />

n n. b. n. b. 35 23 -<br />

Sickerwasserrate SW 72 142 91 99 66<br />

Zwischenabfluss RH 31 n. b. 36 39 -<br />

Grundwasserneubil<br />

dung GWN 41 86 55 60 -<br />

n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />

alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />

Tabelle 3: Vergleich Wasserhaushaltsdaten Teil-EZG Mutzschener Wasser (Mündung Zaschwitzbach bis Mündung<br />

Vereinigte Mulde, GKZ 549149, A EZG = 7,35 km 2 )<br />

Bilanzwert<br />

Gebietswert<br />

GEOFEM<br />

HAD<br />

STOFFBILANZ<br />

2007<br />

STOFFBILANZ<br />

2009<br />

Niederschlag P 675 675 HAD 708 -<br />

Potentielle<br />

Verdunstung ET0 592 592 HAD 596 -<br />

Reale Verdunstung ETa 580 555 n. b. n. b. -<br />

Gesamtabfluss R 95 121 124 123 -<br />

Oberflächenabfluss RO 40 n. b. 10 10 -<br />

Regenwasserabfluss RV n. b. n. b. 10 9 -<br />

Drainabfluss Rdrain n. b. n. b. 25 13 -<br />

Sickerwasserrate SW 55 140 79 91 88<br />

Zwischenabfluss RH 26 n. b. 20 24 -<br />

Grundwasserneubildu<br />

ng GWN 29 81 59 67 -<br />

n.b. = Wert nicht berechnet (vom Modell)<br />

alle Werte in [mm/a] als arithmetische Gebietsmittel, außer GEOFEM-Gebietswert<br />

Bei dem Vergleich mit den Daten von STOFFBILANZ, GEOFEM2004 und dem Hydrologischen Atlas<br />

von Deutschland (HAD) liegen die berechneten Wasserhaushaltsdaten nur bedingt in einer für empirische<br />

Modelle vergleichbaren Größenordnung. Das Modell SOFFBILANZ berechnet die Grundwasserneubildung<br />

um ca. 15 – 35 mm/a höher als GEOFEM. Die Abflusswerte des HAD liegen deutlich über<br />

den Ergebnissen von GEOFEM und STOFFBILANZ. Auffällig ist, dass die Sickerwasserrate den Gesamtabfluss<br />

in beiden Einzugsgebieten übersteigt. Der Wert der Sickerwasserrate ist nicht plausibel.<br />

Die Ergebnisse der Sickerwasserrate des Bodenatlas Sachsens (BSA) spiegeln die SW-Werte von<br />

STOFFBILANZ und GEOFEM zum Teil wieder. Die Sickerwasserrate wird in beiden Modellen<br />

(STOFFBILANZ und BSA) mit dem gleichen Verfahren (TUB-BGR) berechnet. Die Unterschiede in<br />

den Zwischenabflussraten, des Gesamtabflusses und der Grundwasserneubildung sind zum Teil<br />

durch unterschiedliche Ansätze bei der Aufteilung der unterirdischen Abflusskomponenten bedingt.<br />

BSA<br />

BSA


ENTWURF September 2012<br />

LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

Die Spannbreite der Berechnungsdaten spiegelt zum Teil die in den Wasserhaushaltsmodellen erfasste<br />

Datenungenauigkeit und die Modellunsicherheiten wider. Die Wasserhaushaltsdaten der Modelle<br />

sollten kritisch betrachtet und als mögliche Schwankungsbreite berücksichtigt werden. Wobei zu beachten<br />

ist, dass STOFFBILANZ2009 auf einer anderen Datengrundlage basiert und aktuellere Daten<br />

liefert. (FRAU BOCHYNEK, LFULG SCHRIFTL.PER MAIL. 2012)<br />

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LANDSCHAFTSPLAN TREBSEN<br />

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118<br />

<strong>Anlage</strong> 3<br />

Bewertungsbögen zur Landschaftsbildbewertung


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119<br />

<strong>Anlage</strong> 4<br />

Untersuchung zur Ausweisung von Eignungsgebieten<br />

für gewerbliche Tierhaltung im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Trebsen</strong><br />

im Rahmen des Landschaftsplans

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