MERKBLATT - Landkreis Bautzen
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<strong>MERKBLATT</strong><br />
zum Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und<br />
Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung<br />
IN EINEM DER SCHULE (GYMNASIUM + MITTELSCHULE) ZUGEORDNETEN INTERNAT<br />
nach Maßgabe des § 38a Absatz 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der<br />
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von<br />
Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung -<br />
SächsUVO) vom 18.12.2008 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 945)<br />
GÜLTIG AB 01.02.2010<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
1.1. Die Unterstützung wird auf Antrag gewährt, wenn die in § 38a Absatz 1 SchulG und die in der SächsUVO geregelten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Punkten dieses Merkblattes.<br />
1.2. Der Internatsschüler muss in einem der Schule zugeordneten Internat im Sinne des § 2 Absatz 1 SächsUVO<br />
untergebracht sein. Im Punkt 6 des Merkblattes werden die Schulen benannt, deren Internatsschüler eine Unterstützung<br />
erhalten können.<br />
1.3. Der Internatsschüler muss seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der Antrag ist bei dem Landratsamt/bei<br />
der Kreisfreien Stadt einzureichen, in dessen/deren Gebiet sich der Hauptwohnsitz des Internatsschülers<br />
befindet - beachte hierzu Nummer 7 des Merkblattes.<br />
1.4. Die Verordnung liegt zur Einsichtnahme in den Sekretariaten der sächsischen Schulen aus.<br />
2. Voraussetzungen<br />
2.1. Die Unterstützung wird gewährt, wenn der Internatsschüler wegen einer unzumutbaren Gesamtwegezeit nicht täglich<br />
an seinen Hauptwohnsitz zurückkehrt und deshalb in einem der Schule zugeordneten Internat untergebracht ist.<br />
Unzumutbar ist eine Gesamtwegezeit, wenn die Hin- und Rückfahrt (einschließlich der Wege- und Wartezeiten)<br />
zwischen Hauptwohnsitz und Schule bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit Behinderung mindestens 90 Minuten betragen<br />
würde. Im Erstantrag oder bei Veränderungen im Folgeantrag ist ein Nachweis über die zeitlich günstigste<br />
Verkehrsverbindung beizufügen.<br />
Für Internatsschüler des Sächsischen Landesgymnasiums St. Afra zu Meißen und des Sächsischen Landesgymnasiums<br />
für Musik „Carl Maria von Weber“ in Dresden gilt die Mindestgesamtwegezeit nicht.<br />
2.2. Internatsschüler ab der Klassenstufe 10 haben die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung<br />
Leistungen nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
– BAföG) zu beantragen (§ 45 BAföG). Antragsformulare sowie Informationen zum<br />
BAföG sind bei jedem Amt für Ausbildungsförderung sowie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de erhältlich.<br />
Leistungen nach dem BAföG werden auf die Unterstützung nach der SächsUVO angerechnet. Die Anrechnung<br />
erfolgt ab einer Höhe, die den in § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG genannten Betrag übersteigt (z. Zt. 212 Euro pro<br />
Monat).<br />
Sofern BAföG beantragt bzw. bezogen wurde, ist der Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung von BAföG-<br />
Leistungen dem Antrag auf Gewährung einer Unterstützung in Kopie beizufügen.<br />
3. Unterstützung<br />
3.1. Die Unterstützung wird als Festbetrag in Höhe von 165 Euro pro Monat gewährt. Wird die Unterstützung für einen<br />
Monat beantragt, in dem z. B. aufgrund von Ferien oder Krankheit kein Schulbesuch erfolgt, so sind dem Antrag<br />
folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:<br />
• Miet- und Verpflegungsvertrag (ggf. Rechnung) sowie<br />
• Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Quittung) über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten;<br />
aus dem Nachweis muss der Name des Zahlungspflichtigen, der Zahlungsempfänger, der gezahlte Betrag<br />
und der Verwendungszweck ersichtlich sein.<br />
3.2. Wenn ein volljähriger Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil Empfänger von<br />
Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) ist, erhält der Antragsteller auf<br />
Antrag eine zusätzliche Unterstützung von maximal 100 Euro pro Monat, jedoch höchstens in Höhe des verbleibenden<br />
Restbetrages zwischen 165 Euro und den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen<br />
für Unterkunft und Verpflegung (Sozialstipendium).<br />
Dem Antrag auf Sozialstipendium sind für die beantragten Monate folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:<br />
• Vorlage des Bescheides über den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII<br />
• Miet- und Verpflegungsvertrag (ggf. Rechnung) sowie<br />
• Nachweis (z. B. Kontoauszug) über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten; aus dem<br />
Nachweis muss der Name des Zahlungspflichtigen, der Zahlungsempfänger, der gezahlte Betrag und der<br />
Verwendungszweck ersichtlich sein.<br />
Merkblatt Internatsschüler Seite 1 von 4 Stand: 30.11.2009
4. Antragstellung<br />
4.1. Zur Antragstellung ist das vorgegebene Antragsformular zu verwenden. Dem Antrag sind die im Feld 10 des Antrages<br />
angegebenen Unterlagen in Kopie beizufügen.<br />
4.2. Die Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schuljahresquartals beantragt, bewilligt und ausgezahlt,<br />
d. h. der Antrag bezieht sich stets auf die Monate des abgelaufenen Schuljahresquartals bzw. der abgelaufenen<br />
Schuljahresquartale. Für die Schuljahresquartale gelten folgende von der Ferienregelung zum Teil abweichende<br />
Zeiträume:<br />
1. Schuljahresquartal = 1. August bis 31. Oktober 2. Schulhalbjahr = 1. November bis 31. Januar<br />
3. Schuljahresquartal = 1. Februar bis 30. April 4. Schuljahresquartal = 1. Mai bis 31. Juli.<br />
4.3. Weist der volljährige Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil nach, dass sie<br />
zur Vorleistung nicht in der Lage sind, wird auf Antrag eine Abschlagszahlung gewährt. Hierzu ist der Antrag<br />
vollständig auszufüllen und vom Antragsteller, dem Schulleiter sowie dem Internatsleiter zu unterschreiben. Dem<br />
Antrag sind mit Ausnahme der Zahlungsnachweise alle Unterlagen wie bei einem Antrag auf Sozialstipendium in<br />
Kopie beizufügen.<br />
4.4. Der Antrag soll für das abgelaufene Schuljahr (bzw. für die abgelaufenen Schuljahresquartale) bis spätestens<br />
1. November bei der zuständigen Stelle nach Punkt 1.3. dieses Merkblattes vorliegen.<br />
5. Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes<br />
5.1. Grundsätzliches<br />
Um eine zügige Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, ist der Antrag vollständig auszufüllen und vom<br />
Antragsteller, dem Schulleiter sowie dem Internatsleiter zu unterschreiben.<br />
5.2. Den Nachweis einer Behinderung kann der Internatsschüler erbringen durch Vorlage der Kopie:<br />
• eines Schwerbehindertenausweises nach SGB IX oder<br />
• eines Feststellungsbescheides der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen<br />
Behörde (Landratsamt bzw. Kreisfreie Stadt) über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung<br />
nach § 69 Absatz 1 SGB IX.<br />
5.3. Weitere Hinweise<br />
Kopffeld<br />
Erstantrag = der im Rahmen einer Internatsunterbringung erstmals gestellte Antrag auf eine Unterstützung;<br />
Folgeantrag = jeder weitere im Rahmen derselben Internatsunterbringung gestellte Antrag; darüber hinaus kann bei<br />
Bedarf ein Antrag auf Abschlagszahlung gestellt werden (siehe Punkt 4.3. des Merkblattes).<br />
Feld 1<br />
Der Hauptwohnsitz ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Internatsschülers. Hauptwohnsitz eines verheirateten<br />
oder eine Lebenspartnerschaft führenden Internatsschülers, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem<br />
Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnsitz<br />
eines minderjährigen Internatsschülers ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Eltern; leben diese getrennt, ist<br />
Hauptwohnsitz die Wohnung des Elternteils, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. In Zweifelsfällen<br />
ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Internatsschülers<br />
liegt.<br />
Für Rückfragen sind die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse anzugeben.<br />
Feld 2<br />
Auf die Richtigkeit der angegebenen Bankverbindung ist zu achten! Rückbuchungsgebühren wegen fehlerhafter<br />
Bankverbindung gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Unterstützung wird nur bargeldlos ausgezahlt.<br />
Feld 3<br />
Es sind der Name der Schule und der Name des Internats anzugeben.<br />
Feld 4<br />
Es ist die Gesamtwegezeit anzugeben, die täglich für die Hin- und Rückfahrt (einschließlich der Wege- und Wartezeiten)<br />
zwischen Hauptwohnsitz und Schule benötigt werden würde. Für die Angabe der Gesamtwegezeit ist die<br />
zeitlich günstigste Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugrunde zu legen, selbst wenn öffentliche<br />
Verkehrsmittel in Wirklichkeit nicht benutzt werden. Die Gesamtwegezeit ist auf volle 5 Minuten aufzurunden.<br />
Feld 5<br />
Sofern der volljährige Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil Empfänger von<br />
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist, wird ein Sozialstipendium gewährt (siehe Punkt 3.2. des Merkblattes).<br />
Die Beantragung bzw. Nichtbeantragung des Sozialstipendiums ist im Feld 5 entsprechend anzukreuzen.<br />
Feld 6<br />
Es ist anzugeben, ob BAföG beantragt bzw. bezogen wurde; falls ja, ist das Antragsdatum bzw. die monatliche<br />
Höhe anzugeben.<br />
Feld 7<br />
Es sind die Monate innerhalb des beantragten Schuljahresquartals bzw. der beantragten Schuljahresquartale<br />
anzugeben, für die eine Unterstützung beantragt wird.<br />
Merkblatt Internatsschüler Seite 2 von 4 Stand: 30.11.2009
Feld 8 / 9<br />
Vorname und Name des Internatsschülers sind durch den Antragsteller einzutragen. Ohne Bestätigung der Schule<br />
bzw. des Internats kann der Antrag nicht bearbeitet werden!<br />
Feld 10<br />
Die dem Antrag beigefügten Unterlagen sind entsprechend anzukreuzen. Auf die Vollständigkeit der beigefügten<br />
Unterlagen ist zu achten. Unvollständig eingereichte Anträge führen zu einer längeren Bearbeitungszeit.<br />
Feld 11<br />
Der Internatsschüler unterschreibt als Antragsteller, wenn er volljährig ist. Bei einem minderjährigen Internatsschüler<br />
unterschreibt ein Elternteil als Antragsteller.<br />
Beachte:<br />
Der Antrag ist vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich in Druckschrift auszufüllen und soll für das abgelaufene<br />
Schuljahr (für die abgelaufenen Schuljahresquartale) bis spätestens 1. November bei der zuständigen Stelle<br />
eingereicht werden. Alle erforderlichen Nachweise sind beizufügen.<br />
6. Schulen, deren Internatsschüler eine Unterstützung erhalten können<br />
• Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen<br />
• Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung<br />
o Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz<br />
o Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau<br />
o Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden<br />
o Wilhelm-Ostwald-Schule Leipzig<br />
o Werner-Heisenberg-Gymnasium Riesa<br />
• Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung<br />
o Sächsisches Landesgymnasium für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden<br />
o Lessing-Gymnasium Hoyerswerda<br />
o Thomasschule zu Leipzig<br />
o Rudolf-Hildebrand-Schule Markkleeberg<br />
o Clara-Wieck-Gymnasium Zwickau<br />
• Gymnasien mit vertiefter sprachlicher Ausbildung<br />
o Georgius-Agricola-Gymnasium Chemnitz<br />
o Romain-Rolland-Gymnasium Dresden<br />
o Augustum-Annen-Gymnasium Görlitz<br />
o Gymnasium St. Augustin Grimma<br />
o Christoph-Graupner-Gymnasium Kirchberg<br />
o Anton-Philipp-Reclam-Schule Leipzig<br />
o Friedrich-Schiller-Gymnasium Pirna<br />
• Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung<br />
o <strong>Landkreis</strong>gymnasium St. Annen Annaberg, Außenstelle Oberwiesenthal<br />
o Sportgymnasium Chemnitz<br />
o Sportgymnasium Dresden<br />
o Sportgymnasium Leipzig<br />
o Julius-Mosen-Gymnasium Oelsnitz (Vogtland), Außenstelle Klingenthal<br />
• Mittelschulen, die den Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung zugeordnet sind<br />
o Mittelschule Jöhstadt<br />
o Jan-Amos-Comenius-Sportmittelschule Chemnitz<br />
o Sportmittelschule Dresden<br />
o Sportmittelschule Leipzig<br />
o Seminar-Mittelschule Auerbach<br />
• sportliche Ausbildung am "Glückauf"-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg und der kooperierenden Mittelschule<br />
Geising<br />
Merkblatt Internatsschüler Seite 3 von 4 Stand: 30.11.2009
7. Dienstsitz und Postanschrift der Landratsämter und der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen<br />
Besucheranschrift Postanschrift<br />
Landratsamt <strong>Bautzen</strong><br />
Schulamt<br />
Bahnhofstraße 9<br />
02625 <strong>Bautzen</strong><br />
Landratsamt Erzgebirgskreis<br />
Referat Schule und Sport<br />
Uhlmannstraße 1-3<br />
09366 Stollberg<br />
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau<br />
Schul- und Sportamt<br />
Hochwaldstraße 29<br />
02763 Zittau<br />
Landratsamt Leipzig<br />
Kultusamt<br />
Stauffenbergstraße 4<br />
04552 Borna<br />
Landratsamt Meißen<br />
Dezernat Verwaltung, Kreisschul- und Kulturamt<br />
Brauhausstraße 21<br />
01662 Meißen<br />
Landratsamt Mittelsachsen<br />
Abteilung 14<br />
Straße des Friedens 9a<br />
04720 Döbeln<br />
Landratsamt Nordsachsen<br />
Kommunale Bildungsstätten<br />
Fischerstraße 26<br />
04860 Torgau<br />
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
Abteilung Soziale Leistungen<br />
Hüttenstraße 14<br />
01705 Freital<br />
Landratsamt Vogtlandkreis<br />
Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt<br />
Neundorfer Straße 94/96<br />
08523 Plauen<br />
Landratsamt Zwickau<br />
Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport<br />
Königswalder Straße 18<br />
08412 Werdau<br />
Stadt Chemnitz<br />
Abt. Schulnetz, Schülerbeförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
Bahnhofstraße 53<br />
09111 Chemnitz<br />
Stadt Dresden<br />
Schulverwaltungsamt<br />
Fiedlerstraße 30<br />
01307 Dresden<br />
Stadt Leipzig<br />
Schulverwaltungsamt<br />
Georg-Schumann-Straße 357<br />
04159 Leipzig<br />
Landratsamt <strong>Bautzen</strong><br />
Schulamt<br />
Bahnhofstraße 9<br />
02625 <strong>Bautzen</strong><br />
Landratsamt Erzgebirgskreis<br />
Referat Schule und Sport<br />
Paulus-Jenisius-Straße 24<br />
09456 Annaberg-Buchholz<br />
Landratsamt Görlitz<br />
Schul- und Sportamt<br />
Postfach 300152<br />
02806 Görlitz<br />
Landratsamt Leipzig<br />
Kultusamt<br />
Stauffenbergstraße 4<br />
04552 Borna<br />
Landratsamt Meißen<br />
Dezernat Verwaltung, Kreisschul- und Kulturamt<br />
PF 10 01 52<br />
01651 Meißen<br />
Landratsamt Mittelsachsen<br />
Abteilung 14<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Landratsamt Nordsachsen<br />
Kommunale Bildungsstätten<br />
04855 Torgau<br />
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
Abteilung Soziale Leistungen<br />
Zehistaer Straße 9<br />
01796 Pirna<br />
Landratsamt Vogtlandkreis<br />
Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt<br />
Neundorfer Straße 94/96<br />
08523 Plauen<br />
Landratsamt Zwickau<br />
Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport<br />
Postfach 10 01 76<br />
08067 Zwickau<br />
Stadt Chemnitz<br />
Abt. Schulnetz, Schülerbeförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
Bahnhofstraße 53<br />
09111 Chemnitz<br />
Stadt Dresden<br />
Schulverwaltungsamt<br />
PF 12 00 20<br />
01001 Dresden<br />
Stadt Leipzig<br />
Schulverwaltungsamt<br />
04092 Leipzig<br />
Merkblatt Internatsschüler Seite 4 von 4 Stand: 30.11.2009