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MERKBLATT - Landkreis Bautzen

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<strong>MERKBLATT</strong><br />

zum Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und<br />

Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung<br />

IN EINEM DER SCHULE (GYMNASIUM + MITTELSCHULE) ZUGEORDNETEN INTERNAT<br />

nach Maßgabe des § 38a Absatz 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der<br />

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von<br />

Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung -<br />

SächsUVO) vom 18.12.2008 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 945)<br />

GÜLTIG AB 01.02.2010<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

1.1. Die Unterstützung wird auf Antrag gewährt, wenn die in § 38a Absatz 1 SchulG und die in der SächsUVO geregelten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Punkten dieses Merkblattes.<br />

1.2. Der Internatsschüler muss in einem der Schule zugeordneten Internat im Sinne des § 2 Absatz 1 SächsUVO<br />

untergebracht sein. Im Punkt 6 des Merkblattes werden die Schulen benannt, deren Internatsschüler eine Unterstützung<br />

erhalten können.<br />

1.3. Der Internatsschüler muss seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der Antrag ist bei dem Landratsamt/bei<br />

der Kreisfreien Stadt einzureichen, in dessen/deren Gebiet sich der Hauptwohnsitz des Internatsschülers<br />

befindet - beachte hierzu Nummer 7 des Merkblattes.<br />

1.4. Die Verordnung liegt zur Einsichtnahme in den Sekretariaten der sächsischen Schulen aus.<br />

2. Voraussetzungen<br />

2.1. Die Unterstützung wird gewährt, wenn der Internatsschüler wegen einer unzumutbaren Gesamtwegezeit nicht täglich<br />

an seinen Hauptwohnsitz zurückkehrt und deshalb in einem der Schule zugeordneten Internat untergebracht ist.<br />

Unzumutbar ist eine Gesamtwegezeit, wenn die Hin- und Rückfahrt (einschließlich der Wege- und Wartezeiten)<br />

zwischen Hauptwohnsitz und Schule bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit Behinderung mindestens 90 Minuten betragen<br />

würde. Im Erstantrag oder bei Veränderungen im Folgeantrag ist ein Nachweis über die zeitlich günstigste<br />

Verkehrsverbindung beizufügen.<br />

Für Internatsschüler des Sächsischen Landesgymnasiums St. Afra zu Meißen und des Sächsischen Landesgymnasiums<br />

für Musik „Carl Maria von Weber“ in Dresden gilt die Mindestgesamtwegezeit nicht.<br />

2.2. Internatsschüler ab der Klassenstufe 10 haben die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung<br />

Leistungen nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

– BAföG) zu beantragen (§ 45 BAföG). Antragsformulare sowie Informationen zum<br />

BAföG sind bei jedem Amt für Ausbildungsförderung sowie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de erhältlich.<br />

Leistungen nach dem BAföG werden auf die Unterstützung nach der SächsUVO angerechnet. Die Anrechnung<br />

erfolgt ab einer Höhe, die den in § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG genannten Betrag übersteigt (z. Zt. 212 Euro pro<br />

Monat).<br />

Sofern BAföG beantragt bzw. bezogen wurde, ist der Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung von BAföG-<br />

Leistungen dem Antrag auf Gewährung einer Unterstützung in Kopie beizufügen.<br />

3. Unterstützung<br />

3.1. Die Unterstützung wird als Festbetrag in Höhe von 165 Euro pro Monat gewährt. Wird die Unterstützung für einen<br />

Monat beantragt, in dem z. B. aufgrund von Ferien oder Krankheit kein Schulbesuch erfolgt, so sind dem Antrag<br />

folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:<br />

• Miet- und Verpflegungsvertrag (ggf. Rechnung) sowie<br />

• Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Quittung) über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten;<br />

aus dem Nachweis muss der Name des Zahlungspflichtigen, der Zahlungsempfänger, der gezahlte Betrag<br />

und der Verwendungszweck ersichtlich sein.<br />

3.2. Wenn ein volljähriger Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil Empfänger von<br />

Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) ist, erhält der Antragsteller auf<br />

Antrag eine zusätzliche Unterstützung von maximal 100 Euro pro Monat, jedoch höchstens in Höhe des verbleibenden<br />

Restbetrages zwischen 165 Euro und den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen<br />

für Unterkunft und Verpflegung (Sozialstipendium).<br />

Dem Antrag auf Sozialstipendium sind für die beantragten Monate folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:<br />

• Vorlage des Bescheides über den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII<br />

• Miet- und Verpflegungsvertrag (ggf. Rechnung) sowie<br />

• Nachweis (z. B. Kontoauszug) über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten; aus dem<br />

Nachweis muss der Name des Zahlungspflichtigen, der Zahlungsempfänger, der gezahlte Betrag und der<br />

Verwendungszweck ersichtlich sein.<br />

Merkblatt Internatsschüler Seite 1 von 4 Stand: 30.11.2009


4. Antragstellung<br />

4.1. Zur Antragstellung ist das vorgegebene Antragsformular zu verwenden. Dem Antrag sind die im Feld 10 des Antrages<br />

angegebenen Unterlagen in Kopie beizufügen.<br />

4.2. Die Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schuljahresquartals beantragt, bewilligt und ausgezahlt,<br />

d. h. der Antrag bezieht sich stets auf die Monate des abgelaufenen Schuljahresquartals bzw. der abgelaufenen<br />

Schuljahresquartale. Für die Schuljahresquartale gelten folgende von der Ferienregelung zum Teil abweichende<br />

Zeiträume:<br />

1. Schuljahresquartal = 1. August bis 31. Oktober 2. Schulhalbjahr = 1. November bis 31. Januar<br />

3. Schuljahresquartal = 1. Februar bis 30. April 4. Schuljahresquartal = 1. Mai bis 31. Juli.<br />

4.3. Weist der volljährige Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil nach, dass sie<br />

zur Vorleistung nicht in der Lage sind, wird auf Antrag eine Abschlagszahlung gewährt. Hierzu ist der Antrag<br />

vollständig auszufüllen und vom Antragsteller, dem Schulleiter sowie dem Internatsleiter zu unterschreiben. Dem<br />

Antrag sind mit Ausnahme der Zahlungsnachweise alle Unterlagen wie bei einem Antrag auf Sozialstipendium in<br />

Kopie beizufügen.<br />

4.4. Der Antrag soll für das abgelaufene Schuljahr (bzw. für die abgelaufenen Schuljahresquartale) bis spätestens<br />

1. November bei der zuständigen Stelle nach Punkt 1.3. dieses Merkblattes vorliegen.<br />

5. Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes<br />

5.1. Grundsätzliches<br />

Um eine zügige Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, ist der Antrag vollständig auszufüllen und vom<br />

Antragsteller, dem Schulleiter sowie dem Internatsleiter zu unterschreiben.<br />

5.2. Den Nachweis einer Behinderung kann der Internatsschüler erbringen durch Vorlage der Kopie:<br />

• eines Schwerbehindertenausweises nach SGB IX oder<br />

• eines Feststellungsbescheides der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen<br />

Behörde (Landratsamt bzw. Kreisfreie Stadt) über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung<br />

nach § 69 Absatz 1 SGB IX.<br />

5.3. Weitere Hinweise<br />

Kopffeld<br />

Erstantrag = der im Rahmen einer Internatsunterbringung erstmals gestellte Antrag auf eine Unterstützung;<br />

Folgeantrag = jeder weitere im Rahmen derselben Internatsunterbringung gestellte Antrag; darüber hinaus kann bei<br />

Bedarf ein Antrag auf Abschlagszahlung gestellt werden (siehe Punkt 4.3. des Merkblattes).<br />

Feld 1<br />

Der Hauptwohnsitz ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Internatsschülers. Hauptwohnsitz eines verheirateten<br />

oder eine Lebenspartnerschaft führenden Internatsschülers, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem<br />

Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnsitz<br />

eines minderjährigen Internatsschülers ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Eltern; leben diese getrennt, ist<br />

Hauptwohnsitz die Wohnung des Elternteils, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. In Zweifelsfällen<br />

ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Internatsschülers<br />

liegt.<br />

Für Rückfragen sind die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse anzugeben.<br />

Feld 2<br />

Auf die Richtigkeit der angegebenen Bankverbindung ist zu achten! Rückbuchungsgebühren wegen fehlerhafter<br />

Bankverbindung gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Unterstützung wird nur bargeldlos ausgezahlt.<br />

Feld 3<br />

Es sind der Name der Schule und der Name des Internats anzugeben.<br />

Feld 4<br />

Es ist die Gesamtwegezeit anzugeben, die täglich für die Hin- und Rückfahrt (einschließlich der Wege- und Wartezeiten)<br />

zwischen Hauptwohnsitz und Schule benötigt werden würde. Für die Angabe der Gesamtwegezeit ist die<br />

zeitlich günstigste Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugrunde zu legen, selbst wenn öffentliche<br />

Verkehrsmittel in Wirklichkeit nicht benutzt werden. Die Gesamtwegezeit ist auf volle 5 Minuten aufzurunden.<br />

Feld 5<br />

Sofern der volljährige Internatsschüler oder bei einem minderjährigen Internatsschüler ein Elternteil Empfänger von<br />

Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist, wird ein Sozialstipendium gewährt (siehe Punkt 3.2. des Merkblattes).<br />

Die Beantragung bzw. Nichtbeantragung des Sozialstipendiums ist im Feld 5 entsprechend anzukreuzen.<br />

Feld 6<br />

Es ist anzugeben, ob BAföG beantragt bzw. bezogen wurde; falls ja, ist das Antragsdatum bzw. die monatliche<br />

Höhe anzugeben.<br />

Feld 7<br />

Es sind die Monate innerhalb des beantragten Schuljahresquartals bzw. der beantragten Schuljahresquartale<br />

anzugeben, für die eine Unterstützung beantragt wird.<br />

Merkblatt Internatsschüler Seite 2 von 4 Stand: 30.11.2009


Feld 8 / 9<br />

Vorname und Name des Internatsschülers sind durch den Antragsteller einzutragen. Ohne Bestätigung der Schule<br />

bzw. des Internats kann der Antrag nicht bearbeitet werden!<br />

Feld 10<br />

Die dem Antrag beigefügten Unterlagen sind entsprechend anzukreuzen. Auf die Vollständigkeit der beigefügten<br />

Unterlagen ist zu achten. Unvollständig eingereichte Anträge führen zu einer längeren Bearbeitungszeit.<br />

Feld 11<br />

Der Internatsschüler unterschreibt als Antragsteller, wenn er volljährig ist. Bei einem minderjährigen Internatsschüler<br />

unterschreibt ein Elternteil als Antragsteller.<br />

Beachte:<br />

Der Antrag ist vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich in Druckschrift auszufüllen und soll für das abgelaufene<br />

Schuljahr (für die abgelaufenen Schuljahresquartale) bis spätestens 1. November bei der zuständigen Stelle<br />

eingereicht werden. Alle erforderlichen Nachweise sind beizufügen.<br />

6. Schulen, deren Internatsschüler eine Unterstützung erhalten können<br />

• Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen<br />

• Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung<br />

o Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz<br />

o Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau<br />

o Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden<br />

o Wilhelm-Ostwald-Schule Leipzig<br />

o Werner-Heisenberg-Gymnasium Riesa<br />

• Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung<br />

o Sächsisches Landesgymnasium für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden<br />

o Lessing-Gymnasium Hoyerswerda<br />

o Thomasschule zu Leipzig<br />

o Rudolf-Hildebrand-Schule Markkleeberg<br />

o Clara-Wieck-Gymnasium Zwickau<br />

• Gymnasien mit vertiefter sprachlicher Ausbildung<br />

o Georgius-Agricola-Gymnasium Chemnitz<br />

o Romain-Rolland-Gymnasium Dresden<br />

o Augustum-Annen-Gymnasium Görlitz<br />

o Gymnasium St. Augustin Grimma<br />

o Christoph-Graupner-Gymnasium Kirchberg<br />

o Anton-Philipp-Reclam-Schule Leipzig<br />

o Friedrich-Schiller-Gymnasium Pirna<br />

• Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung<br />

o <strong>Landkreis</strong>gymnasium St. Annen Annaberg, Außenstelle Oberwiesenthal<br />

o Sportgymnasium Chemnitz<br />

o Sportgymnasium Dresden<br />

o Sportgymnasium Leipzig<br />

o Julius-Mosen-Gymnasium Oelsnitz (Vogtland), Außenstelle Klingenthal<br />

• Mittelschulen, die den Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung zugeordnet sind<br />

o Mittelschule Jöhstadt<br />

o Jan-Amos-Comenius-Sportmittelschule Chemnitz<br />

o Sportmittelschule Dresden<br />

o Sportmittelschule Leipzig<br />

o Seminar-Mittelschule Auerbach<br />

• sportliche Ausbildung am "Glückauf"-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg und der kooperierenden Mittelschule<br />

Geising<br />

Merkblatt Internatsschüler Seite 3 von 4 Stand: 30.11.2009


7. Dienstsitz und Postanschrift der Landratsämter und der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen<br />

Besucheranschrift Postanschrift<br />

Landratsamt <strong>Bautzen</strong><br />

Schulamt<br />

Bahnhofstraße 9<br />

02625 <strong>Bautzen</strong><br />

Landratsamt Erzgebirgskreis<br />

Referat Schule und Sport<br />

Uhlmannstraße 1-3<br />

09366 Stollberg<br />

Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau<br />

Schul- und Sportamt<br />

Hochwaldstraße 29<br />

02763 Zittau<br />

Landratsamt Leipzig<br />

Kultusamt<br />

Stauffenbergstraße 4<br />

04552 Borna<br />

Landratsamt Meißen<br />

Dezernat Verwaltung, Kreisschul- und Kulturamt<br />

Brauhausstraße 21<br />

01662 Meißen<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung 14<br />

Straße des Friedens 9a<br />

04720 Döbeln<br />

Landratsamt Nordsachsen<br />

Kommunale Bildungsstätten<br />

Fischerstraße 26<br />

04860 Torgau<br />

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Abteilung Soziale Leistungen<br />

Hüttenstraße 14<br />

01705 Freital<br />

Landratsamt Vogtlandkreis<br />

Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt<br />

Neundorfer Straße 94/96<br />

08523 Plauen<br />

Landratsamt Zwickau<br />

Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport<br />

Königswalder Straße 18<br />

08412 Werdau<br />

Stadt Chemnitz<br />

Abt. Schulnetz, Schülerbeförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Bahnhofstraße 53<br />

09111 Chemnitz<br />

Stadt Dresden<br />

Schulverwaltungsamt<br />

Fiedlerstraße 30<br />

01307 Dresden<br />

Stadt Leipzig<br />

Schulverwaltungsamt<br />

Georg-Schumann-Straße 357<br />

04159 Leipzig<br />

Landratsamt <strong>Bautzen</strong><br />

Schulamt<br />

Bahnhofstraße 9<br />

02625 <strong>Bautzen</strong><br />

Landratsamt Erzgebirgskreis<br />

Referat Schule und Sport<br />

Paulus-Jenisius-Straße 24<br />

09456 Annaberg-Buchholz<br />

Landratsamt Görlitz<br />

Schul- und Sportamt<br />

Postfach 300152<br />

02806 Görlitz<br />

Landratsamt Leipzig<br />

Kultusamt<br />

Stauffenbergstraße 4<br />

04552 Borna<br />

Landratsamt Meißen<br />

Dezernat Verwaltung, Kreisschul- und Kulturamt<br />

PF 10 01 52<br />

01651 Meißen<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung 14<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Landratsamt Nordsachsen<br />

Kommunale Bildungsstätten<br />

04855 Torgau<br />

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Abteilung Soziale Leistungen<br />

Zehistaer Straße 9<br />

01796 Pirna<br />

Landratsamt Vogtlandkreis<br />

Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt<br />

Neundorfer Straße 94/96<br />

08523 Plauen<br />

Landratsamt Zwickau<br />

Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport<br />

Postfach 10 01 76<br />

08067 Zwickau<br />

Stadt Chemnitz<br />

Abt. Schulnetz, Schülerbeförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Bahnhofstraße 53<br />

09111 Chemnitz<br />

Stadt Dresden<br />

Schulverwaltungsamt<br />

PF 12 00 20<br />

01001 Dresden<br />

Stadt Leipzig<br />

Schulverwaltungsamt<br />

04092 Leipzig<br />

Merkblatt Internatsschüler Seite 4 von 4 Stand: 30.11.2009

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